Auf der Bühne der Sieger

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Auf der Bühne der Sieger
Auf der Bühne
der Sieger
Die besten
Kampagnen
des Landes
Effie Annual
2015
Mediadaten
ALBATROS MEDIA. GRÜNGASSE 16 | 1050 WIEN | TEL +43-1-405 36 10 |
FAX +43-1-405 36 10-27 | WWW.ALBATROS-MEDIA.AT
EFFIE: DIE EINZIGARTIGE AUSZEICHNUNG
Veranstalter
IAA – International Advertising Association,
Austrian Chapter, A-1010 Wien, Bauernmarkt 10/20
Präsident Mag. Richard Grasl
Positionierung
EFFIE der begehrteste Award für effiziente Marktkommunikation in Österreich.
Kriterien und Bewertung
Foto: ORF/Thomas Jantzen
Nicht Größe oder Marktposition eines Produktes
zählen, auch nicht die „Schönheit“ einer eingereichten Kampagne, sondern ausschließlich das
Verhältnis zwischen Aufwand und Wirkung: die
Effizienz. Experten von Auftraggebern, Agenturen
und Medien bewerten in zwei Runden und vergeben damit einen EFFIE in Bronze, Silber, Gold und
Platin.
Strahlende Platin-Gewinner 2015
EFFIE ANNUAL: DER EINZIGARTIGE WERBETRÄGER
Zielgruppe
Verbreitung
Geschäftsführer der 10.000 größten Unternehmen
Österreichs (Auftraggeber, Agenturen und Medien)
sowie Gäste der EFFIE-Gala am 29. Oktober 2015
und IAA -Mitglieder
Auflage, Druck
Direktversand, persönlich adressiert
7.500 Stück, 4c,
Raster 60, Bundleimung
Positionierung
Das jährliche Magazin über effiziente
Marktkommunikation in Österreich
Inhalt
Alles über den EFFIE:
Dokumentationen der besten Kampagnen,
Gewinner, Jury, Interviews, Marketer des Jahres,
Trends in der Marktkommunikation
Herausgeber
IAA Austri an Chapter, www.iaaat.org
Präsident Mag. Richard Grasl
Verlag
Albatros Media GmbH
1050 Wien, Grüngasse 16, Telefon 01/405 36 10,
Fax 01/405 36 10-27, Web: www.albatros-media.at
Anzeigen
Reinhard Benesch, Telefon 0664 887 89 662,
E-Mail: [email protected]
Termine
Erscheinungstermin: Anzeigenschluss: Druckunterlagenschluss: 29. 10. 2015
02. 10. 2015
14. 10. 2015
Druckunterlagen
Druckfähiges PDF und Proof an Albatros
FTP-Server: Zugangsdaten auf Anfrage
E-Mail: [email protected]
ALBATROS MEDIA. GRÜNGASSE 16 | 1050 WIEN | TEL +43-1-405 36 10 | FAX +43-1-405 36 10-27 | WWW.ALBATROS-MEDIA.AT
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Geschäftsbedingungen
Auftragserteilung
1. Rechtsgrundlage für den Auftrag sind die allgemeinen Geschäftsbedingungen, die jeweils gültige Anzeigenpreisliste und unsere Auftragsbestätigung.
2. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge, auch einzelne Anzeigen eines Rahmenauftrages, ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Die Ablehnung wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
Auftragsabwicklung
1. Aufträge sind innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluß abzuwickeln.
2. Die in der Anzeigenpreisliste bezeichneten Rabatte werden nur
auf Anzeigen gewährt, die innerhalb eines Kalenderjahres geschaltet werden und wenn die Voraussetzungen für Rabattierung be reits
bei Auftragserteilung vorhanden waren. An zeigenabschlüsse können nicht rückwirkend anerkannt werden.
3. Basis der Berechnung des Rabattes sind nur tatsächlich erschienene Anzeigen. Wird ein Auftrag ohne Verschulden des Verlages
nicht erfüllt, so hat der Auftraggeber den Unterschied zwischen
dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag rückzuvergüten. Kann ein Auftrag aus
Gründen höherer Gewalt oder aus Umständen, die der Verlag nicht
zu vertreten hat, nicht oder nicht zur Gänze erfüllt werden, sind
Ersatz- und/oder Gewährleistungsansprüche jeder Art gegen den
Verlag ausgeschlossen. Der Auftraggeber hat den vollen Preis zu
zahlen, wenn der Auftrag mit 80 % der zugesicherten Druck auflage erfüllt ist. Geringere Leistungen sind nach dem Tausenderpreis
gemäß der Kalkulationsauflage zu bezahlen.
4. Die Platzierung von Anzeigen an bestimmten
Plätzen muss schriftlich vereinbart werden.
5. Dem Konkurrenzausschluss von Mitbewerbern kann seitens des
Verlages grundsätzlich nicht entsprochen werden.
6. Auftraggeber hat für die rechtzeitige Beistellung der Druckunterlagen zu sorgen. Der Verlag gewährleistet die drucktechnisch
einwandfreie Wiedergabe der Anzeigen, sofern die vom Auftraggeber zur Verfügung ­gestellten Druckunterlagen den technischen
Erfordernissen entsprechen. Verfahrensbedingte Farbabweichun-
gen muss sich der Verlag vorbehalten. Dem Auftraggeber obliegt
die ausschließliche Verantwortung für die technische Eignung der
Druckunterlagen. Der Verlag ist nicht verpflichtet, die Druck unterlagen vor Drucklegung auf deren Eignung zu überprüfen. Der
Auftraggeber hat bei unleserlichem, unrichtigem oder unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder
Ersatzanzeige (Wahlrecht des Verlages), aber nur in dem Ausmaß,
in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Weitergehende
Haftungen für den Verlag sind ausgeschlossen.
7. Beanstandungen und Mängel sind vom Auftraggeber innerhalb
von 8 Tagen nach Erscheinen der Anzeige schriftlich geltend zu machen.
8. Die Pflicht zur Aufbewahrung der Druckunterlagen endet zwei
Monate nach letzter Erscheinung der Anzeige, sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde.
9. Satz, Korrektur, Repro- und Kosten für die digitale Produktion der
Anzeige sind kein Bestandteil des Anzeigenpreises und daher vom
Auftraggeber ge sondert zu bezahlen.
10. Textanzeigen und solche, die aufgrund ihrer Ge staltung nicht
sofort als Werbung erkennbar sind, werden vom Verlag in angemessener Schriftgröße als solche gekennzeichnet.
11. Belegexemplare werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers und nach vorheriger Vereinbarung versandt.
Storno
1. Der Rücktritt des Auftraggebers von Aufträgen ist nur bis zum
Anzeigenschluss möglich.
2. Angefallene Produktionskosten sind vom Auftraggeber gesondert
zu bezahlen.
Berechnung und Zahlung
1. Die Abrechnung erfolgt nach der jeweils gültigen Anzeigenpreisliste. Bei Änderung der Anzeigenpreise treten die neuen Preise auch
bei laufenden Ab schlüssen sofort in Kraft, sofern nicht ausdrücklich
eine andere Vereinbarung getroffen wurde.
2. Falls der Auftraggeber keine Vorauszahlung
leistet, ist die Rechnung innerhalb von 14 Tagen ohne jeden Abzug
zu begleichen.
3. Der Verlag ist berechtigt, auch während der Laufzeit eines Rahmen vertrages das Erscheinen weiterer Anzeigen von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Außenstände abhängig zu machen.
4. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden bankübliche Verzugszinsen sowie Mahn-, Bankspesen und Einziehungskosten berechnet.
Der Verlag kann die Ausführung des Auftrages bis zur Bezahlung
zurückstellen.
5. Zu den jeweils gültigen in der Anzeigenpreisliste enthaltenen
Preisen hat der Auftraggeber zusätzlich die gesetzlich vorgeschriebenen Abgaben (Werbeabgabe, MwSt. usw.) zu bezahlen.
Allgemeines
1. Der Auftraggeber ist für den Inhalt der Anzeigen, Beilagen
und Beihefter allein verantwortlich und bestätigt mit Auftragserteilung, alle dazu erforderlichen Rechte zu besitzen. Er hält den
Verlag gegenüber allen Ansprüchen Dritter und hinsichtlich aller
Nachteile schad- und klaglos, die dem Verlag insbesondere durch
die Werbeeinschaltung entstehen. Dies gilt auch für die Kosten der
Einschaltungen gerichtlich aufgetragener Gegendarstellungen,
vorläufiger Mitteilungen und Urteilsveröffentlichungen, die dem
Verlag zum jeweils gültigen Anzeigentarif zu vergüten sind.
2. Die Verpflichtung des Auftraggebers zur Schad- und Klagloshaltung umfasst auch die Verpflichtung zum Ersatz sämtlicher
Anwaltsund Gerichtsgebühren, die dem Verlag durch die Veröffentlichung von Anzeigen des Auftraggebers und der Abwehr von
daraus resultierenden Ansprüchen entstehen.
3. Änderungen und Ergänzungen jedes Anzeigenvertrages bedürfen, soweit dieser schriftlich abgeschlossen wurde, ebenfalls der
Schriftform.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Sämtliche Rechnungen des Verlages oder der von ihm für den Anzeigenverkauf und die -verrechnung beauftragten Dritten sind zahlund klagbar in Wien. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Wien. Es gilt österreichisches Recht. Sollten einzelne der
angeführten Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so bleibt
die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
Firmenbuch-Nr.: FN 37.864H | Firmenbuchgericht Wien | FG der WK: FG Werbung und Marktkommunikation | UID-NR.: ATU 15542205
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