auf der Leipziger Buchmesse vom 12. – 15. März 2015

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auf der Leipziger Buchmesse vom 12. – 15. März 2015
Gemeinschaftspräsentation „Fachbuch“
auf der Leipziger Buchmesse vom 12. – 15. März 2015
Einladung zur Teilnahme an der Gemeinschaftspräsentation
„Fachbuch“ auf der Leipziger Buchmesse
Auch in diesem Jahr organisieren die Frankfurter Buchmesse und der Verleger-Ausschuss des
Börsenvereins des Deutschen Buchhandels die Gemeinschaftspräsentation „Fachbuch“ auf der
Leipziger Buchmesse.
Wir laden Sie ganz herzlich ein, sich daran zu beteiligen!
Ihr Nutzen – unsere Leistung
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Buchung einer oder mehrerer Regaleinheit/en (je 1 m x 2,50 m inkl. 4 Buchträger) zur
Präsentation Ihrer Verlagsprodukte
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Beschriftung der Wandflächen mit Ihrem Firmennamen und –logo
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Besprechungstische und Stühle für Aussteller (nicht reservierbar)
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Standbetreuung und Informationstheke während der gesamten Messelaufzeit, so dass Sie Ihre
Anwesenheit am Stand flexibel gestalten können.
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Weiterleitung von Anfragen und Bestellungen
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Prospektverteilung und Auffüllen Ihrer Informationen an Regal und Infotheke
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Bewerbung des Standes in Printmedien und auf unserer Website www.buchmesse.de
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EinAusstellerausweis je Regaleinheit
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Ein gedruckter Messekatalog (pro Teilnehmer)
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Unternehmenseintrag im Messekatalog der Leipziger Buchmesse
Unsere Preise (netto)*
Pro Regaleinheit (vier Buchträger für max. 20–25 Titel):
Für Mitglieder des Börsenvereins
€ 746,-
Für Nichtmitglieder
€ 915,-
* Die genannten Preise sind verbindlich und verstehen sich zuzüglich der jeweils geschuldeten Mehrwertsteuer.
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Gemeinschaftspräsentation „Fachbuch“ auf der
Leipziger Buchmesse vom 12 .- 15. März 2015
Wir buchen __________ (gewünschte Menge) Regaleinheit/-en an der o.g. Gemeinschaftspräsentation
Anmeldeschluss: 08. Dezember 2014
Absender
Firmenname
Kundennummer (sofern bekannt)
Ansprechpartner
Telefon
persönliche Durchwahl
Straße
Fax
persönliche Durchwahl
PLZ/Ort
E-Mail (allgemein)
Postfach
Postfach-PLZ/Ort
E-Mail (Ansprechpartner)
Land
Website
*Die allgemeinen Kontaktdaten Ihrer Firma werden für den Ausstellerkatalog übernommen. Persönliche Angaben werden
nur für interne Zwecke genutzt und nicht veröffentlicht oder weitergegeben
Sind Sie Mitglied im Börsenverein?
______________
Datum
○ ja, Verkehrsnummer: _______________________ ○nein
___________________________
Unterschrift
_________________________
Firmenstempel
Kosten und Leistungen zu dieser Ausstellung entnehmen Sie bitte der beigefügten Leistungsübersicht.
Mit dieser Anmeldung akzeptieren wir in allen Punkten die allgemeinen Teilnahmebedingungen der Leipziger
Messe sowie die speziellen Teilnahmebedingungen der Gemeinschaftspräsentation Fachbuch auf der Leipziger
Buchmesse 2015.
Bitte zurücksenden bis 08.12.2014 an: Anja Binninger, Fax: +49 (0) 69 2102-46221, Mail: [email protected] oder per Post an: Ausstellungs- und Messe GmbH (Frankfurter Buchmesse), Braubachstr. 16 / 60311
Frankfurt am Main
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Teilnahmebedingungen und Allgemeines
Gemeinschaftspräsentation „Fachbuch“ auf der Leipziger Buchmesse 2015
Veranstalter der Leipziger Buchmesse ist die Leipziger Messe GmbH, Postfach 10 07 20, 04007 Leipzig. Veranstaltungsort ist
das Messegelände in Leipzig, Messe-Allee 1, 04356 Leipzig.
Die Gemeinschaftspräsentation findet im Rahmen der Leipziger Buchmesse statt und wird veranstaltet von der Ausstellungsund Messe GmbH.
1. Dauer
1.1 Die Leipziger Buchmesse 2015 findet in der Zeit von Donnerstag, 12. März, bis einschließlich Sonntag, 15. März, statt.
Öffnungszeiten: täglich von 10.00 bis 18.00 Uhr. Aussteller haben täglich Zutritt zum Messegelände von 8.00 bis 19.00 Uhr.
1.2 Der Veranstalter kann die Messe aus wichtigen Gründen verlegen, die Ausstellungsdauer und die Öffnungszeiten ändern,
die Öffentlichkeit ausschließen und die Messe auch ganz absagen oder vorzeitig abbrechen. Bei allen Änderungen bleiben die
mit den Ausstellern abgeschlossenen Verträge in vollem Umfang wirksam, der Anspruch auf die Standmieten bleibt
bestehen.
2. Aussteller
2.1 Alle deutschsprachigen Verlage können an dieser Gemeinschaftspräsentation teilnehmen. Die Teilnehmerzahl ist
begrenzt. Ein Rechtsanspruch auf Zulassung besteht nicht.
2.2 Firmen, über die das gerichtliche Konkursverfahren eröffnet ist, können nicht ausstellen. Wenn ein solches Verfahren
nach der Anmeldung zur Messe eröffnet wird, so ist der Veranstalter unverzüglich zu benachrichtigen.
3. Auszustellende Gegenstände
3.1 Auf der Leipziger Buchmesse dürfen nur Gegenstände des Buchhandels ausgestellt werden.
3.2 Der Veranstalter führt keinerlei Zensur durch.
3.3 Unzulässig ist die Ausstellung solcher Werke, deren Herstellung, Verbreitung oder Einfuhr durch Gerichte der
Bundesrepublik verboten ist oder bei Vorliegen entsprechender ausländischer Gerichtsentscheidungen, wenn diese durch
Gerichte der Bundesrepublik Deutschland für vollstreckbar erklärt sind.
3.4 Für von der Ausstellung ausgeschlossene Werke darf nicht geworben werden.
3.5 Als jugendgefährdend indizierte Schriften dürfen Jugendlichen nicht zugänglich gemacht werden.
4. Zustandekommen des Vertrages
4.1 Mit rechtzeitiger Zusendung des vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Anmeldeformulars des Veranstalters bis
zum Anmeldeschluss (08. Dezember 2014) erklärt der Aussteller gegenüber dem Veranstalter verbindlich, an der
Veranstaltung teilnehmen zu wollen.
4.2 Vorläufige oder formlose schriftliche Anmeldungen, auch solche, die mit Reservierungswünschen verbunden sind, sind
unbeachtlich und werden grundsätzlich nicht bearbeitet, sofern nicht bis zum Anmeldeschluss die förmliche Anmeldung auf
dem Originalformular des Veranstalters abgegeben wurde.
4.3 Durch den Aussteller auf der Anmeldung oder in einem ergänzenden Schreiben erklärte Vorbehalte oder in den
Formulartexten vorgenommene Änderungen gelten als nicht geschrieben und können bei der Bearbeitung der Anmeldung
nicht berücksichtigt werden.
4.4 Erhält der Aussteller vom Veranstalter nach seiner Anmeldung eine schriftliche oder elektronische (E-Mail)
Anmeldebestätigung, stellt diese Bestätigung die Zulassung des Ausstellers zur Veranstaltung und damit den Abschluss des
Vertrags dar. Die Zulassung gilt nur für die jeweilige Veranstaltung und das angemeldete Unternehmen.
4.5 Der Aussteller hat keinen Anspruch auf die gleiche Platzierung wie im Vorjahr oder auf Zuweisung eines bestimmten
Platzes, jedoch werden die Wünsche des Ausstellers in Bezug auf Lage, Nachbarschaft und Größe nach Möglichkeit
berücksichtigt.
5. Katalog der Leipziger Buchmesse
Jeder Aussteller wird bei fristgerechter Anmeldung (Anmeldeschluss 08. Dezember 2014) mit einem Grundeintrag in den
Katalog aufgenommen. Die Aufnahme ist im Mietpreis inbegriffen. Die Aufnahme in den Katalog/Printausgabe beinhaltet die
gleichzeitige Aufnahme in den Online-Katalog. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für die Vollständigkeit und
Richtigkeit des Kataloges.
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6. Belegung von Ständen und Ausstellungselementen sowie Auf- und Abbau
6.1 Die Gemeinschaftspräsentation wird ab 11. März 2015 aufgebaut. Ausstellern, die die Bestückung ihrer Elemente selbst
vornehmen möchten, steht der Gemeinschaftsstand am 11. März 2015 ab 12.00 Uhr zur Verfügung.
6.2 Die Aussteller müssen ihr Messegut während der gesamten Messedauer zeigen.
6.3 Mit der Zulieferung von Verpackungsmaterial, dem Einpacken der Exponate und der Räumung der Stände darf nicht vor
dem offiziellen Ende der Veranstaltung begonnen werden. Ein Abbau vor dem 15. März, 18.00 Uhr ist nicht zulässig.
6.4 Ist die Räumung bereits vor Ende der Messe bzw. nicht rechtzeitig vorgenommen worden, wird der Veranstalter eine
Konventionalstrafe (nicht steuerbarer Schadensersatz) verhängen. Darüber hinaus wird auf Kosten des Ausstellers die
Räumung vorgenommen und die Güter werden kostenpflichtig eingelagert. Für zurückgelassene Standeinrichtungen
übernimmt der Veranstalter keinerlei Haftung.
7. Miete, Nebenkosten
7.1 Der Mietzins ist den Anmeldeunterlagen der Gemeinschaftspräsentation zu entnehmen, die Bestandteil des
Messevertrags werden.
7.2 Der Mietzins ist auch dann zu zahlen, wenn der Aussteller, aus welchen Gründen auch immer, verhindert sein sollte, die
Messe zu besuchen oder zu beschicken.
8 Zahlungstermine
8.1 Mieten, Teilnahmegebühren und zusätzliche Leistungen sind ohne jeglichen Abzug nach Rechnungserhalt auf eines der
folgenden Konten des Veranstalters als Vorauszahlung vor der Veranstaltung zu zahlen: POSTBANK FRANKFURT AM MAIN,
Konto: 1021 601 | BLZ: 500 100 60 | SWIFT-Code/BIC: PBNK DE FF | IBAN: DE21 5001 0060 0001 0216 01 oder
COMMERZBANK AG, FRANKFURT AM MAIN, Konto: 90 189 100 | BLZ: 500 800 00 | SWIFT-Code/BIC: COBA DE FF XXX |
IBAN: DE96 5008 0000 0090 1891 00.
Beanstandungen können nur innerhalb von drei Wochen nach Rechnungsdatum berücksichtigt werden.
8.2 Alle Rechnungen des Veranstalters sind sofort zur Zahlung fällig.
8.3 Bei Zahlungsverzug ist der Veranstalter berechtigt, nach Maßgabe der Regelungen in Nummer 7 über die
Ausstellungsfläche anderweitig zu verfügen und vom Aussteller weiterhin die Zahlung der vereinbarten Entgelte zu
verlangen.
9. Rücktritt, Annullierung
9.1 Bis zum Anmeldeschluss (08. Dezember 2014) ist eine Annullierung der Anmeldung in schriftlicher Form möglich, wofür
eine Bearbeitungsgebühr (Aufwendungsersatz) in Höhe von 20 % des für die Nutzung der Gemeinschaftspräsentation zu
zahlenden Entgelts erhoben wird. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Eingang der Erklärung in schriftlicher Form
beim Veranstalter.
9.2 Aussteller von Gemeinschaftsständen haben abgesehen von den gesetzlichen Rücktrittsrechten und der in Nummer 9.1
eingeräumten Annullierungsmöglichkeit kein Recht, von diesem Vertrag zurückzutreten oder ihn zu kündigen.
9.3 Erklärt der Aussteller, er werde die angemietete Ausstellungsfläche nicht belegen, oder erklärt er den Rücktritt bzw. die
Kündigung des Vertrags, so ist der Veranstalter unabhängig davon, ob dem Aussteller ein solches Recht zusteht, berechtigt,
über die gemietete Fläche anderweitig zu verfügen. Steht dem Aussteller kein Rücktritts- oder Kündigungsrecht zu, bleibt der
Aussteller zur Zahlung des Mietzinses verpflichtet. Der Veranstalter muss sich lediglich den Wert der ersparten
Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwertung des Gebrauchs der
Ausstellungsfläche erlangt. Die Pflicht des Ausstellers, den Mietzins zu bezahlen, bleibt bestehen, wenn der Veranstalter, um
den Eindruck einer Standlücke zu vermeiden, die Ausstellungsfläche einem Dritten überlässt, den er ansonsten auf einer
anderen Ausstellungsfläche platziert hätte, oder wenn der Veranstalter die gemietete Fläche so ausgestaltet, dass sie nicht als
freie Ausstellungsfläche erkennbar ist.
9.4 Gelingt dem Veranstalter eine anderweitige Vermietung der Ausstellungsfläche an einen Aussteller, den er auf keiner
anderen freien Ausstellungsfläche hätte platzieren können, so behält er gegen den vom Vertrag zurückgetretenen Aussteller
einen Anspruch auf Zahlung eines pauschalen Aufwendungsersatzes in Höhe von 20 % des für die Nutzung der
Gemeinschaftspräsentation zu zahlenden Entgelts (zzgl. Umsatzsteuer). Das Recht des Veranstalters, einen weitergehenden
Aufwendungsersatz zu verlangen, bleibt unberührt.
9.5 Dem Aussteller steht es frei nachzuweisen, dass dem Veranstalter kein Schaden bzw. kein Schaden in Höhe der geltend
gemachten Entgelte entstanden ist.
10. Verkauf
10.1 Der Aussteller hat während der Messe die Möglichkeit, seine Titel über die Messebuchhandlung oder den Non-BookVerkauf in der Glashalle zu verkaufen. Die detaillierten Verkaufsbedingungen sind zwischen Messebuchhandlung oder NonBook-Verkauf in der Glashalle und dem Aussteller direkt zu vereinbaren.
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10.2 Direktverkauf am Messestand ist am Sonntag, 15. März 2015, ab 15.00 Uhr möglich. Der Verkauf an das Publikum darf
laut Preisbindungsgesetz nur zum festen Ladenpreis erfolgen.
11. Ausstellerausweise
11.1 Das Betreten des Messegeländes ist nur mit den von der Leipziger Messe herausgegebenen Ausstellerausweisen
gestattet.
11.2 Aussteller der Gemeinschaftspräsentation „Fachbuch“ haben Anspruch auf einen kostenlosen Ausstellerausweis je
gemietetes Ausstellungselement. Die Ausstellerausweise sind auch während der Auf- und Abbauzeiten gültig.
11.3 Für darüber hinausgehenden Bedarf an Ausstellerkarten wird ein gesonderter Preis berechnet. Die zusätzlichen Karten
können mit einem separaten Bestellvordruck bei der Leipziger Messe angefordert werden.
11.4 Alle Karten sind vor Betreten des Geländes mit dem Namen des Karteninhabers und dem Firmennamen bzw.
Firmenstempel des Ausstellers zu versehen. Diese Karten sind nicht übertragbar. Bei missbräuchlicher Benutzung wird unter
Ausschluss des Rechtsweges die Karte eingezogen.
12. Versicherung / Haftung
Die Versicherung der von den Ausstellern eingebrachten Standausstattung (inkl. Leihausstattung) und des Messegutes gegen
Einbruch, Diebstahl, Feuer- und Wasserschäden sowie Transportschäden auf dem Weg zur Messe und von der Messe obliegt
ausschließlich der Verantwortung der einzelnen Aussteller. Eine Kollektivversicherung wird nicht abgeschlossen.
13. Verhalten auf der Messe
13.1 Jeder Aussteller ist für das Gelingen der Messe mitverantwortlich. Handlungen, die die Messe oder andere Aussteller in
nicht vertretbarer Weise stören oder behindern, sind daher zu unterlassen.
13.2 Es gehört zu den Pflichten jedes Ausstellers, dabei mitzuwirken, dass Diebstähle weit möglichst verhindert und
entdeckte Diebstähle strafrechtlich geahndet werden. Unabhängig davon kann der Veranstalter in diesen Fällen Strafanzeige
erstatten.
14. Werbung
14.1 Der Aussteller kann nur an den von ihm angemieteten Ausstellungselementen innerhalb der Gemeinschaftspräsentation
für seine Ausstellungsgüter werben (Prospekte / Flyer auslegen und in Einzelfällen, soweit Platz vorhanden, Plakate
aufhängen usw.).
14.2 Die Durchführung von Werbemaßnahmen außerhalb des Standes ist entgeltpflichtig und nur in Abstimmung mit der
Leipziger Messe bzw. den von ihr beauftragten Werbefirmen zulässig.
15. Nichterfüllung von Messebedingungen
15.1 Wird gegen Bestimmungen dieser Messebedingungen verstoßen und ein solches vertragswidriges Verhalten trotz
Abmahnung fortgesetzt oder werden Verstöße, die auf früheren Messen abgemahnt wurden, wiederholt, so kann der
Veranstalter den betreffenden Aussteller von der Messe ausschließen, in besonders schweren Fällen auch von künftigen
Messen. Dies gilt auch dann, wenn Gegenstände entgegen gerichtlicher Verbote ausgestellt werden oder Aussteller oder ihre
Mitarbeiter sich an der Begehung von strafbaren Handlungen beteiligen oder dazu auffordern (z. B. Diebstahl, vorsätzliche
Urheberrechtsverletzungen).
15.2 Der Veranstalter kann bei Verstößen statt des Ausschlusses auch Konventionalstrafen in Höhe von bis zu 50 % der
Standmieten festsetzen. Der Veranstalter kann die Beteiligung an künftigen Messen von der Zahlung der Konventionalstrafe
abhängig machen.
16. Ansprüche der Aussteller
16.1 Alle etwaigen Ansprüche des Ausstellers aus dem mit dem Veranstalter abgeschlossenen Vertrag sowie
außervertragliche Ansprüche sind spätestens 10 Tage nach Abschluss der Messe schriftlich beim Veranstalter anzumelden.
Unabhängig davon verjähren sie, wenn sie nicht vor Ablauf des betreffenden Kalenderjahres gerichtlich geltend gemacht
sind.
16.2 Gemäß dem nach dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht auf freie Meinungsäußerung sind
gewisse Störungen der Messe auf begrenzte Zeit möglich und unvermeidbar. Der Veranstalter haftet nicht für dadurch den
Ausstellern entstehende Schäden.
17. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen Ausstellern und dem Veranstalter ist
Frankfurt am Main. Für die Auslegung des Vertrages gilt der deutsche Text. In Fällen von Streitigkeiten ist das in der
Bundesrepublik Deutschland geltende Recht anzuwenden.
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