Informationsblatt Deutsch-Intensivsprachkurs in Deutschland
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Informationsblatt Deutsch-Intensivsprachkurs in Deutschland
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland Bogotá Embajada de la República Federal de Alemania Informationsblatt Deutsch-Intensivsprachkurs in Deutschland (länger als 90 Tage - nationales Visum) I. Allgemeine Information Kolumbianische Staatsangehörige∗ können bei der Botschaft in Bogotá unter bestimmten Voraussetzungen ein Visum zur Durchführung eines zeitlich begrenzten Deutsch-Intensivsprachkurses beantragen, z. B. zur Vorbereitung auf ein Studium an einer Hochschule in Deutschland oder weil Deutschkenntnisse für die Berufsausübung in Kolumbien benötigt werden. Der Antrag auf Erteilung eines Visums zum Sprachkurs wird von der Botschaft über das Bundesverwaltungsamt an die für den geplanten Wohnort in Deutschland zuständige Ausländerbehörde weitergeleitet. Die Ausländerbehörde muss eine Stellungnahme abgeben, bevor die Botschaft über den Visumsantrag abschließend entscheiden kann. Ohne die Zustimmung der Ausländerbehörde darf die Botschaft kein Visum zum Sprachkurs erteilen. Aufgrund dieses Verfahrens sollten Sie für die Bearbeitung Ihres Visumsantrags mind. acht bis zehn Wochen Zeit einkalkulieren (gerechnet ab Eingang der vollständigen Antragsunterlagen bei der Botschaft). Die Botschaft stellt bei einem Sprachkurs sog. nationale Visa aus. Ein nationales Visum ist in der Regel max. drei Monate gültig und berechtigt zu einer Einreise. Innerhalb des im Visumsetikett aufgeführten Zeitraumes können Sie nach Deutschland reisen (ein Transit durch die Schengener Staaten ist möglich) und müssen sich unmittelbar nach der Einreise bei der für Ihren neuen Wohnort zuständigen Ausländerbehörde anmelden. Dort wird das Visum dann nach erneuter Prüfung in eine Aufenthaltserlaubnis umgewandelt, wenn die Voraussetzungen weiterhin erfüllt sind. Falls Sie einen kürzeren Sprachkurs mit einem Aufenthalt von max. 90 Tagen planen (z. B. während der Schul- oder Semesterferien), müssten Sie ein Schengenvisum beantragen (siehe hierzu gesondertes Informationsblatt). Falls Sie bereits einen Zulassungsbescheid einer deutschen Universität oder Fachhochschule besitzen, so können Sie direkt ein Studentenvisum beantragen (siehe hierzu gesondertes Informationsblatt). II. Finanzierung Ihres Aufenthalts Ein Visum zum Sprachkurs kann Ihnen nur dann erteilt werden, wenn Sie nachweisen, dass Ihnen ausreichende Mittel zur Sicherung Ihres Lebensunterhalts in Deutschland (einschl. ausreichenden Krankenversicherungsschutz) zur Verfügung stehen. Als ausreichend wird ein monatlicher Betrag in Höhe von mindestens 659 € für die Dauer des Sprachkurses bzw. für mindestens ein Jahr (= 7.908 €) anerkannt. Für das Visumverfahren kann der Nachweis insbesondere auf folgende Arten geführt werden: • Verpflichtungserklärung z. B. von Ihren Eltern Die Verpflichtungserklärung kann in Kolumbien in der Botschaft in Bogotá oder bei einem unserer Honorarkonsuln in Cali, Medellín, Barranquilla oder Cartagena unterzeichnet werden. Für Angehörige anderer Staaten außerhalb der Europäischen Union, die ihren Wohnsitz in Kolumbien haben, gelten die Ausführungen entsprechend. Im Zweifelsfall sollten Sie rechtzeitig vor Beantragung des Visums Kontakt mit der Botschaft aufnehmen. Stand: 2011 Änderungen vorbehalten -2- • Verpflichtungserklärung des Einladers in Deutschland Die Verpflichtungserklärung kann bei der für den Wohnort des Einladers zuständigen Ausländerbehörde unterzeichnet werden. Welche Unterlagen dort vorgelegt werden müssen, müsste im Einzelfall direkt bei der Ausländerbehörde erfragt werden • Einzahlung einer Sicherheitsleistung in Höhe von 7.908 € auf ein Sperrkonto in Deutschland, von dem monatlich nur 1/12 des eingezahlten Betrages ausgezahlt werden darf Weitere Informationen hierzu erhalten Sie direkt bei der Bank in Deutschland • Stipendienzusage einer deutschen öffentlichen Einrichtung (z. B. DAAD, InWEnt, politische Stiftungen, Universitäten) Sollten Sie Ihren Sprachkursaufenthalt auf andere Art und Weise finanzieren wollen, so bitten wir Sie, im Vorfeld Kontakt mit der Botschaft aufzunehmen. III. Hinweis für künftige Studenten deutscher Hochschulen Falls Sie direkt im Anschluss an den Sprachkurs die Aufnahme eine Studiums an einer deutschen Hochschule planen, so bitten wir in Ihrem eigenen Interesse darum, dies bei der Visumbeantragung ausdrücklich anzumerken, damit es bei der Umwandlung Ihres Aufenthaltstitels in Deutschland nach Ablauf des Sprachkursvisums keine Schwierigkeiten oder Verzögerungen gibt. IV. Antragsunterlagen Bitte beachten Sie, dass unvollständige Antragsunterlagen nicht entgegen genommen werden können! Zur Beantragung eines Visums zur Durchführung eines Deutsch-Intensivsprachkurses benötigen Sie folgende Unterlagen: • Reisepass, der noch mindestens neun Monate gültig sein muss, im Original mit zwei Kopien der Seite mit den Daten zur Person • Formular “Antrag auf Erteilung eines nationalen Visums” (Aufenthaltserlaubnis) - zweifach (kann in der Botschaft und in den Büros der Honorarkonsuln abgeholt oder von unserer Homepage (www.bogota.diplo.de) heruntergeladen werden) • drei aktuelle Passfotos (4x5 cm mit hellem Hintergrund) • vollständige Angabe der Referenzadresse in Deutschland (z. B. Einlader, Ansprechpartner in Sprachschule oder Wohnheim) • Schriftliche Bestätigung über die Anmeldung zu einem Deutsch-Intensivkurs an einer Sprachschule in Deutschland auf dem Briefkopf der Sprachschule mit Angaben zu Dauer und Intensität des Sprachkurses (unter Intensivkurs wird ein Kurs mit mind. 18 Wochenstunden Deutschunterricht verstanden; Wochenendoder Abendkurse fallen nicht darunter; auch darf es sich bei dem Kurs nicht um einen Integrationskurs für bereits in Deutschland lebende Ausländer handeln) • Finanzierungsnachweis (siehe oben, Ziffer II) • Persönliches, formloses Schreiben in deutscher Sprache, in dem Sie erläutern, welchem Zweck der Sprachkurs in Deutschland dienen soll • Falls Sie nach dem Sprachkurs ein grundständiges Studium an einer deutschen Hochschule aufnehmen möchten: o o Schulabschlusszeugnis und ICFES-Prüfungszertifikat (jeweils mit Apostille und Übersetzung ins Deutsche) gegebenenfalls Kopien des Schriftwechsels mit der Hochschule oder dem Studienkolleg in Deutschland Stand: 2011 Änderungen vorbehalten -3- • Falls Sie nach dem Sprachkurs ein Postgraduiertenstudium an einer deutschen Hochschule aufnehmen oder promovieren möchten: o o Nachweis über den Abschluss an einer kolumbianischen Universität (mit Apostille und Übersetzung ins Deutsche) gegebenenfalls Kopien des Schriftwechsels mit der Hochschule oder dem Studienkolleg in Deutschland; bei Promotion: Schriftwechsel mit dem Doktorvater Alle Unterlagen müssen in zweifacher Ausfertigung vorgelegt werden (zwei "Päckchen" und ein zusätzliches Passfoto). Bitte beachten Sie, dass in bestimmten Fällen zusätzliche Unterlagen erforderlich sein können III. Gebühren • Nationales Visum 60,00 Euro Die Gebühr ist bei der Antragstellung in kol. Pesos in bar zu entrichten. Euro-Bargeld, Schecks oder Kreditkarten können nicht entgegen genommen bzw. akzeptiert werden. Für Personen, die für ihren Aufenthalt in Deutschland ein Stipendium aus öffentlichen Mitteln der Bundesrepublik Deutschland erhalten (z. B. DAAD, InWEnt, politische Stiftungen, öffentliche Universitäten), ist die Bearbeitung des Visumsantrags gebührenfrei. IV. Öffnungs- und Auskunftszeiten der Botschaft Botschaft der Bundesrepublik Deutschland Embajada de la República Federal de Alemania Cra. 69, No. 25 B-45, 7° piso Tel.: (00 571) 423 26 00 Fax: (00 571) 423 26 43 E-Mail: [email protected] Homepage: www.bogota.diplo.de Entgegennahme der Visumanträge – nur nach vorheriger, schriftlicher Terminvereinbarung: montags bis donnerstags von 8.30 Uhr bis 11.30 Uhr Ausgabe der Pässe: montags bis donnerstags von 14.30 Uhr bis 15.30 Uhr freitags von 8.30 Uhr bis 11.30 Uhr. Telefonische Auskunftszeiten: unter der Nummer (00 571) 423 26 22 ausschließlich montags bis freitags zwischen 9.00 Uhr und 10.00 Uhr Stand: 2011 Änderungen vorbehalten