Hausordnung des Berufskolleg Olsberg

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Hausordnung des Berufskolleg Olsberg
Olsberg, März 2009
Hausordnung des Berufskolleg Olsberg des HSK
Präambel:
Jede Gemeinschaft beruht auf geschriebenen und ungeschriebenen Regeln. Sie
geben Schutz, zeigen Grenzen auf und räumen Freiräume ein. Sie ermöglichen
damit die Eingliederung des Einzelnen und unterstützen den Umgang mit Anderen;
sie sind für die Gemeinschaft unentbehrlich.
Mit den in dieser Hausordnung aufgeführten Regeln möchten wir zu einem
geordneten Ablauf des Zusammenarbeitens beitragen und allen am Schulleben
Beteiligten ein Klima ermöglichen, das Schutzraum und zugleich Orientierung bietet.
Wir nehmen auch „kleine“ Regelverstöße ernst, da sie eine momentane oder
grundsätzliche Schwierigkeit anzeigen können, unserem Auftrag gerecht zu werden,
„Schülerinnen und Schüler ausbildungs- bzw. studierfähig und fit für den Arbeitsmarkt
zu machen“. (Leitbild des Berufskollegs Olsberg)
Das Berufskolleg Olsberg versteht sich als Ort des gemeinsamen Lernens, in dem
Verständigung untereinander ein wesentlicher Erfolgsfaktor für unsere Arbeit ist.
Darüber hinaus verschaffen alle an der Ausbildung Beteiligten folgenden
Grundsätzen Geltung:
•
•
•
•
Unterstützung
eines
Klimas
des
gegenseitigen
Respekts,
der
Rücksichtnahme, Offenheit und Hilfsbereitschaft;
Achtung der Persönlichkeit aller am Schulleben Beteiligten und ihres
Eigentums;
Schonung der Räumlichkeiten, der Arbeitsmittel der Schule und Schonung des
schulischen Umfelds;
Unterstützung des schulischen Bildungs- und Erziehungsauftrags.
Regelungen für das Verhalten in der Schule
Alle am Schulleben Beteiligten gehen verständnisvoll, tolerant und hilfsbereit
miteinander um.
Um konzentriert und effektiv lernen zu können, benötigen alle Orte des Lernens
Ruhe. Es ist daher erforderlich jede Lärmbelästigung zu unterlassen und pünktlich
zum Unterricht zu erscheinen; dies ist zudem ein Zeichen von Höflichkeit und
Selbstdisziplin.
Damit der Unterricht nicht gestört wird, besteht in allen Klassen- und Fachräumen
des Berufskollegs Handyverbot, die Handys sind vollständig auszuschalten. Bei
Verstößen dürfen die Geräte (auch ähnliche Telekommunikationsmittel)
eingezogen werden.
Bild- und Tonaufzeichnungen des Unterrichts oder anderer Veranstaltungen sind
nicht zulässig. Das heimliche Filmen von MitschülerInnen und LehrerInnen oder
das Aufzeichnen des gesprochenen Wortes ist ein Straftatbestand (gem. §§ 201,
201a StGB) und kann zu harten schulrechtlichen Konsequenzen (Entlassung von
der Schule) führen. Auch das Kopieren oder Abfotografieren von Klassenbüchern
oder anderen schulischen Dokumenten ist grundsätzlich nicht zulässig.
Alle am Schulleben Beteiligten verzichten auf jede Art von körperlicher und
seelischer Gewalt. Gewalttätigkeiten wie Körperverletzung, Bedrohung,
Erpressung, sexuelle Belästigung und Mobbing sind Straftatbestände, die auch
schulrechtlich geahndet werden. Zur Lösung von Konflikten sollten
Schülervertreter und SV - Lehrer bzw. Lehrer des Vertrauens hinzugezogen
werden.
Zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung in der Schule ist es verboten,
Waffen und andere gefährliche Gegenstände (wie Messer, Schlagringe, Reizgas
u. ä.) mitzubringen. Die Lehrkräfte sind berechtigt, mitgeführte Waffen und
gefährliche Gegenstände einzuziehen.
Um Gefährdungen und Behinderungen zu vermeiden, ist das Werfen von
Gegenständen (z. B. Schneebälle im Winter) nicht erlaubt. Radfahren und
Skatboarden sind wegen der damit verbundenen Unfallgefahren auf dem
Schulgelände untersagt; ausgenommen sind die An- und Abfahrt zu Beginn und
zu Beendigung des Dienstes/Unterrichts. Türen, Treppen und Gänge dürfen
wegen der Verletzungsgefahr nicht blockiert werden.
Auf dem gesamten Schulgelände sind das Rauchen und der Konsum von Alkohol
verboten (über Ausnahmen bei einzelnen Veranstaltungen entscheidet der
Schulleiter); ebenso sind der Besitz, der Handel und der Gebrauch von Drogen
verboten.
Das Mitbringen von Schriften, Videos und das öffentliche Zeigen von Symbolen,
die zur Gewalt, zum Rassenhass oder zum Krieg aufrufen oder diese
verherrlichen, sind Straftatbestände und verboten. Das gilt auch für das
Mitbringen und Verteilen von pornografischen Medien.
Der schulische Raum gebietet politische Zurückhaltung und parteipolitische
Neutralität. Daher ist die Werbung für politische Parteien oder Bewegungen nicht
erlaubt.
Das Aufhängen von Plakaten oder sonstigen Anschlägen und das Verteilen von
Flugblättern oder anderen Medien sind nicht zulässig. Ausnahmen kann der
Schulleiter im Rahmen der Bestimmungen des Schulgesetzes genehmigen.
Schüleraushänge an ausgewiesenen Orten (Schwarzes Brett) sind zulässig,
bedürfen jedoch der Genehmigung des Schulleiters.
Klassenräume, Schulgebäude, Schulgelände und Toilettenanlagen sind sauber
zu halten. Jeglicher Müll ist in die dafür vorgesehenen Abfallbehälter zu
entsorgen. Offene Getränke dürfen nicht mit in die Klassenräume genommen
werden.
Wer im Schulgebäude oder Schulgelände einen Schaden verursacht, hat diesen
zu melden (dem Klassen- oder Fachlehrer, in der Pause der aufsichtsführenden
Lehrkraft, dem Hausmeister oder dem Schulbüro). Bei fahrlässiger oder
vorsätzlicher Beschädigung haftet der Verursacher gegebenenfalls nach den
gesetzlichen Bestimmungen des Zivilrechts.
Minderjährigen Schülerinnen und Schülern ist das Verlassen des Schulgeländes
während der Freistunden und Pausen nicht gestattet; volljährige Schülerinnen
und Schüler verlieren beim Verlassen des Schulgeländes während der
Freistunden und Pausen den Unfallversicherungsschutz.
Unterricht und Pausen
Der Unterricht ist pünktlich zu beginnen und zu schließen, ebenso die Pausen.
Bei 7-stündigem Unterricht kann eine Kurzpause von 5 Minuten zwischen der 6.
und der 7. Stunde eingelegt werden, so dass die 7. Stunde um 13.20 schließt. Bei
8-stündigem Unterricht ist die 15-Minuten-Pause zwischen der 6. und 7. Stunde
einzuhalten. Für die Fach- und Laborpraxis werden Sonderregelungen getroffen.
In Ausnahmefällen können einzelne SchülerInnen bis zu maximal 10 Minuten vor
Unterrichtsschluss entlassen werden, wenn dadurch unverhältnismäßig lange
Wartezeiten vermieden werden.
Ist 10 Minuten nach Unterrichtsbeginn noch keine Lehrkraft in der Klasse, so
meldet der/die KlassensprecherIn dies im Schulbüro.
In den Pausen halten sich die SchülerInnen auf den Schulhöfen auf. Das
Verbleiben der SchülerInnen während der Pausen in den Klassen kann nur in
begründeten Fällen (unter Aufsicht der anordnenden Lehrkraft) durch die
Abteilungsleitung gestattet werden.
Die Pausenaufsichten auf den Schulhöfen und in den Schulgebäuden sind
gewissenhaft durchzuführen.
SchülerInnen, die vor oder nach dem Unterricht längere Wartezeiten oder
Freistunden überbrücken müssen, stehen zum Aufenthalt das Pädagogische
Zentrum, die Cafeteria und die Vorräume in den Gebäuden
Verfügung.
4 und 9 zur
Schulversäumnisse aus gesundheitlichen Gründen oder nicht vorhersehbaren
Gründen (Unfall, Todesfall in der Familie, plötzlicher Eintritt extremer
Witterungsverhältnisse) sind der Schule durch die Erziehungsberechtigten bzw.
die volljährigen SchülerInnen unverzüglich zu melden. Bei begründeten Zweifeln,
ob Unterricht aus gesundheitlichen Gründen versäumt wird, kann die Schule ein
ärztliches Attest verlangen (§43 Abs. 2 SchulG NRW).
Jede Veränderung der persönlichen Daten (z. B. Wohnortwechsel) ist sofort dem
Klassenlehrer und dem Schulbüro mitzuteilen.
Allgemeine Regelungen
Die PKW - Parkplätze auf dem Schulgelände sind ausschließlich für Lehrkräfte,
Schulpersonal und Besucher bestimmt. Die Schulhöfe dürfen nicht als Parkplätze
genutzt werden und die Zufahrtswege zur Schule sind für Notfallfahrzeuge
freizuhalten. Den SchülerInnen steht ein großer Parkplatz in der Nähe des
Bahndammes zur Verfügung.
Fahrräder und Mofas werden nur an den dafür vorgesehenen Plätzen abgestellt.
Für Schäden und Diebstahl – auch an mitgebrachten Wertgegenständen
(Handys,
Schmuck,
Taschen,
Sportkleidung
usw.)
übernimmt
der
Hochsauerlandkreis als Schulträger keine Haftung.
Bei Feueralarm ist das Schulgebäude unverzüglich unter Aufsicht der Lehrkräfte
über die gekennzeichneten Rettungswege zu verlassen. Alle Personen begeben
sich sofort zu den dafür vorgesehenen Sammelplätzen.
Auf Beschluss der Schulkonferenz erfolgt wöchentlich eine Säuberung des
Schulgeländes durch Schülergruppen. Die KlassenlehrerInnen sorgen für die
Einhaltung des Reinigungs- und Fegedienstplanes.
Bei schulischen Veranstaltungen außerhalb des üblichen schulischen
Tagesablaufs kann die Schulleitung von den Regelungen dieser Hausordnung
abweichende Vereinbarungen treffen.
Verstöße gegen die Regelungen der Hausordnung werden mit Erziehungs- bzw.
Ordnungsmaßnahmen nach dem Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen
geahndet.
Olsberg, den
Schulleiter
(Dr. Udo Kampschulze)
Vorsitzender der Schulkonferenz
(Joachim Pape)