Hausordnung des Berufskolleg Olsberg
Transcription
Hausordnung des Berufskolleg Olsberg
Olsberg, März 2009 Hausordnung des Berufskolleg Olsberg des HSK Präambel: Jede Gemeinschaft beruht auf geschriebenen und ungeschriebenen Regeln. Sie geben Schutz, zeigen Grenzen auf und räumen Freiräume ein. Sie ermöglichen damit die Eingliederung des Einzelnen und unterstützen den Umgang mit Anderen; sie sind für die Gemeinschaft unentbehrlich. Mit den in dieser Hausordnung aufgeführten Regeln möchten wir zu einem geordneten Ablauf des Zusammenarbeitens beitragen und allen am Schulleben Beteiligten ein Klima ermöglichen, das Schutzraum und zugleich Orientierung bietet. Wir nehmen auch „kleine“ Regelverstöße ernst, da sie eine momentane oder grundsätzliche Schwierigkeit anzeigen können, unserem Auftrag gerecht zu werden, „Schülerinnen und Schüler ausbildungs- bzw. studierfähig und fit für den Arbeitsmarkt zu machen“. (Leitbild des Berufskollegs Olsberg) Das Berufskolleg Olsberg versteht sich als Ort des gemeinsamen Lernens, in dem Verständigung untereinander ein wesentlicher Erfolgsfaktor für unsere Arbeit ist. Darüber hinaus verschaffen alle an der Ausbildung Beteiligten folgenden Grundsätzen Geltung: • • • • Unterstützung eines Klimas des gegenseitigen Respekts, der Rücksichtnahme, Offenheit und Hilfsbereitschaft; Achtung der Persönlichkeit aller am Schulleben Beteiligten und ihres Eigentums; Schonung der Räumlichkeiten, der Arbeitsmittel der Schule und Schonung des schulischen Umfelds; Unterstützung des schulischen Bildungs- und Erziehungsauftrags. Regelungen für das Verhalten in der Schule Alle am Schulleben Beteiligten gehen verständnisvoll, tolerant und hilfsbereit miteinander um. Um konzentriert und effektiv lernen zu können, benötigen alle Orte des Lernens Ruhe. Es ist daher erforderlich jede Lärmbelästigung zu unterlassen und pünktlich zum Unterricht zu erscheinen; dies ist zudem ein Zeichen von Höflichkeit und Selbstdisziplin. Damit der Unterricht nicht gestört wird, besteht in allen Klassen- und Fachräumen des Berufskollegs Handyverbot, die Handys sind vollständig auszuschalten. Bei Verstößen dürfen die Geräte (auch ähnliche Telekommunikationsmittel) eingezogen werden. Bild- und Tonaufzeichnungen des Unterrichts oder anderer Veranstaltungen sind nicht zulässig. Das heimliche Filmen von MitschülerInnen und LehrerInnen oder das Aufzeichnen des gesprochenen Wortes ist ein Straftatbestand (gem. §§ 201, 201a StGB) und kann zu harten schulrechtlichen Konsequenzen (Entlassung von der Schule) führen. Auch das Kopieren oder Abfotografieren von Klassenbüchern oder anderen schulischen Dokumenten ist grundsätzlich nicht zulässig. Alle am Schulleben Beteiligten verzichten auf jede Art von körperlicher und seelischer Gewalt. Gewalttätigkeiten wie Körperverletzung, Bedrohung, Erpressung, sexuelle Belästigung und Mobbing sind Straftatbestände, die auch schulrechtlich geahndet werden. Zur Lösung von Konflikten sollten Schülervertreter und SV - Lehrer bzw. Lehrer des Vertrauens hinzugezogen werden. Zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung in der Schule ist es verboten, Waffen und andere gefährliche Gegenstände (wie Messer, Schlagringe, Reizgas u. ä.) mitzubringen. Die Lehrkräfte sind berechtigt, mitgeführte Waffen und gefährliche Gegenstände einzuziehen. Um Gefährdungen und Behinderungen zu vermeiden, ist das Werfen von Gegenständen (z. B. Schneebälle im Winter) nicht erlaubt. Radfahren und Skatboarden sind wegen der damit verbundenen Unfallgefahren auf dem Schulgelände untersagt; ausgenommen sind die An- und Abfahrt zu Beginn und zu Beendigung des Dienstes/Unterrichts. Türen, Treppen und Gänge dürfen wegen der Verletzungsgefahr nicht blockiert werden. Auf dem gesamten Schulgelände sind das Rauchen und der Konsum von Alkohol verboten (über Ausnahmen bei einzelnen Veranstaltungen entscheidet der Schulleiter); ebenso sind der Besitz, der Handel und der Gebrauch von Drogen verboten. Das Mitbringen von Schriften, Videos und das öffentliche Zeigen von Symbolen, die zur Gewalt, zum Rassenhass oder zum Krieg aufrufen oder diese verherrlichen, sind Straftatbestände und verboten. Das gilt auch für das Mitbringen und Verteilen von pornografischen Medien. Der schulische Raum gebietet politische Zurückhaltung und parteipolitische Neutralität. Daher ist die Werbung für politische Parteien oder Bewegungen nicht erlaubt. Das Aufhängen von Plakaten oder sonstigen Anschlägen und das Verteilen von Flugblättern oder anderen Medien sind nicht zulässig. Ausnahmen kann der Schulleiter im Rahmen der Bestimmungen des Schulgesetzes genehmigen. Schüleraushänge an ausgewiesenen Orten (Schwarzes Brett) sind zulässig, bedürfen jedoch der Genehmigung des Schulleiters. Klassenräume, Schulgebäude, Schulgelände und Toilettenanlagen sind sauber zu halten. Jeglicher Müll ist in die dafür vorgesehenen Abfallbehälter zu entsorgen. Offene Getränke dürfen nicht mit in die Klassenräume genommen werden. Wer im Schulgebäude oder Schulgelände einen Schaden verursacht, hat diesen zu melden (dem Klassen- oder Fachlehrer, in der Pause der aufsichtsführenden Lehrkraft, dem Hausmeister oder dem Schulbüro). Bei fahrlässiger oder vorsätzlicher Beschädigung haftet der Verursacher gegebenenfalls nach den gesetzlichen Bestimmungen des Zivilrechts. Minderjährigen Schülerinnen und Schülern ist das Verlassen des Schulgeländes während der Freistunden und Pausen nicht gestattet; volljährige Schülerinnen und Schüler verlieren beim Verlassen des Schulgeländes während der Freistunden und Pausen den Unfallversicherungsschutz. Unterricht und Pausen Der Unterricht ist pünktlich zu beginnen und zu schließen, ebenso die Pausen. Bei 7-stündigem Unterricht kann eine Kurzpause von 5 Minuten zwischen der 6. und der 7. Stunde eingelegt werden, so dass die 7. Stunde um 13.20 schließt. Bei 8-stündigem Unterricht ist die 15-Minuten-Pause zwischen der 6. und 7. Stunde einzuhalten. Für die Fach- und Laborpraxis werden Sonderregelungen getroffen. In Ausnahmefällen können einzelne SchülerInnen bis zu maximal 10 Minuten vor Unterrichtsschluss entlassen werden, wenn dadurch unverhältnismäßig lange Wartezeiten vermieden werden. Ist 10 Minuten nach Unterrichtsbeginn noch keine Lehrkraft in der Klasse, so meldet der/die KlassensprecherIn dies im Schulbüro. In den Pausen halten sich die SchülerInnen auf den Schulhöfen auf. Das Verbleiben der SchülerInnen während der Pausen in den Klassen kann nur in begründeten Fällen (unter Aufsicht der anordnenden Lehrkraft) durch die Abteilungsleitung gestattet werden. Die Pausenaufsichten auf den Schulhöfen und in den Schulgebäuden sind gewissenhaft durchzuführen. SchülerInnen, die vor oder nach dem Unterricht längere Wartezeiten oder Freistunden überbrücken müssen, stehen zum Aufenthalt das Pädagogische Zentrum, die Cafeteria und die Vorräume in den Gebäuden Verfügung. 4 und 9 zur Schulversäumnisse aus gesundheitlichen Gründen oder nicht vorhersehbaren Gründen (Unfall, Todesfall in der Familie, plötzlicher Eintritt extremer Witterungsverhältnisse) sind der Schule durch die Erziehungsberechtigten bzw. die volljährigen SchülerInnen unverzüglich zu melden. Bei begründeten Zweifeln, ob Unterricht aus gesundheitlichen Gründen versäumt wird, kann die Schule ein ärztliches Attest verlangen (§43 Abs. 2 SchulG NRW). Jede Veränderung der persönlichen Daten (z. B. Wohnortwechsel) ist sofort dem Klassenlehrer und dem Schulbüro mitzuteilen. Allgemeine Regelungen Die PKW - Parkplätze auf dem Schulgelände sind ausschließlich für Lehrkräfte, Schulpersonal und Besucher bestimmt. Die Schulhöfe dürfen nicht als Parkplätze genutzt werden und die Zufahrtswege zur Schule sind für Notfallfahrzeuge freizuhalten. Den SchülerInnen steht ein großer Parkplatz in der Nähe des Bahndammes zur Verfügung. Fahrräder und Mofas werden nur an den dafür vorgesehenen Plätzen abgestellt. Für Schäden und Diebstahl – auch an mitgebrachten Wertgegenständen (Handys, Schmuck, Taschen, Sportkleidung usw.) übernimmt der Hochsauerlandkreis als Schulträger keine Haftung. Bei Feueralarm ist das Schulgebäude unverzüglich unter Aufsicht der Lehrkräfte über die gekennzeichneten Rettungswege zu verlassen. Alle Personen begeben sich sofort zu den dafür vorgesehenen Sammelplätzen. Auf Beschluss der Schulkonferenz erfolgt wöchentlich eine Säuberung des Schulgeländes durch Schülergruppen. Die KlassenlehrerInnen sorgen für die Einhaltung des Reinigungs- und Fegedienstplanes. Bei schulischen Veranstaltungen außerhalb des üblichen schulischen Tagesablaufs kann die Schulleitung von den Regelungen dieser Hausordnung abweichende Vereinbarungen treffen. Verstöße gegen die Regelungen der Hausordnung werden mit Erziehungs- bzw. Ordnungsmaßnahmen nach dem Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen geahndet. Olsberg, den Schulleiter (Dr. Udo Kampschulze) Vorsitzender der Schulkonferenz (Joachim Pape)