Das Ordnungsamt der Stadt Aßlar informiert: Fundtiere

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Das Ordnungsamt der Stadt Aßlar informiert: Fundtiere
Das Ordnungsamt der Stadt Aßlar informiert: Fundtiere
Aufgefundene Haus- und Heimtiere sind rein rechtlich gesehen „Fundsachen“.
In der Regel sind Städte und Gemeinden nach § 966 Abs. 1 BGB verpflichtet, Tiere,
die in ihrem Zuständigkeitsbereich aufgefunden werden, zu verwahren, zu versorgen
und artgerecht unterzubringen.
Mit Wirkung vom 1. Januar 2014 trat eine Vereinbarung zwischen dem
Tierschutzverein Wetzlar e.V. und den Städten und Gemeinden des Altkreises
Wetzlar sowie der Gemeinde Löhnberg in Kraft, welche diese Aufgabe an den
Tierschutzverein überträgt.
Der Tierschutzverein verpflichtet sich, Fundtiere der beteiligten Städte
und
Gemeinden im Rahmen der im Tierheim vorhandenen Kapazitäten aufzunehmen,
tierschutzgerecht unterzubringen, tierärztlich zu versorgen und – soweit möglich –
den Eigentümern zurück zu vermitteln.
Die Bevölkerung wird gebeten, aufgefundene Tiere beim Tierschutzverein
Wetzlar und Umgebung e.V. (Tierheim Wetzlar), Magdalenenhäuser Weg 34,
35576 Wetzlar abzugeben.
Der Magistrat
der Stadt Aßlar
Im Auftrag
M. Tropp

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