Globus Bau- und Gartenfachmarkt

Transcription

Globus Bau- und Gartenfachmarkt
Bekanntmachung
„Globus Bau- und Gartenfachmarkt“
• Teiländerung des Flächennutzungsplanes der Stadt Saarlouis für den Bereich
des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Globus Bau- und Gartenfachmarkt“
• Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Globus Bau- und Gartenfachmarkt“
• Beschluss über die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Verfahren
Der Stadtrat der Stadt Saarlouis hat in der Sitzung am 14.03.2013 die Einleitung
des Verfahrens zur Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Globus
Bau- und Gartenfachmarkt“ sowie damit einhergehend die Einleitung des Verfahrens
zur FNP-Teiländerung für den Bereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
„Globus Bau- und Gartenfachmarkt“ im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB
beschlossen.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden
gem. § 4 Abs. 1 BauGB wurde anschließend durchgeführt. Die während dieser Beteiligungsverfahren eingegangenen Äußerungen und Anregungen der Behörden und der
Öffentlichkeit zum Vorentwurf des Bebauungsplanes wurden soweit erforderlich in
den Entwurf zum Bebauungsplan bzw. zur Teiländerung des Flächennutzungsplanes
eingearbeitet.
Der Stadtrat der Stadt Saarlouis hat darüber hinaus in der Stadtratssitzung am
13.12.2013 den Entwurf des Bebauungsplanes sowie den Entwurf der Teiländerung
des Flächennutzungsplanes gebilligt und den Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB gefasst.
Für den Bebauungsplan und die Teiländerung des Flächennutzungsplanes wurde
eine Umweltprüfung durchgeführt und ein Umweltbericht erstellt. Im Rahmen der Teil­
änderung des Flächennutzungsplanes wird von der Abschichtungsregelung Gebrauch
gemacht, da auf Ebene des Raumordnungsverfahrens, sowie auf Ebene der Flächennutzungsplanung und der Bebauungsplanung jeweils eine Umweltprüfung durch­
zuführen ist.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit über die Ziele und Zwecke der Planung
und die voraussichtlichen Auswirkungen gem. § 3 Abs.1 BauGB fand auf Grundlage
des Vorentwurfs wie folgt statt:
• Durchführung einer Bürgerinformationsveranstaltung am 10.04.2013 in Saarlouis mit
Gelegenheit zur persönlichen Darlegung.
Die Behörden, die Träger öffentlicher Belange und sonstige Stellen sowie die
Nach­bargemeinden wurden mit Schreiben vom 22.03.2013 unter Beifügung des
Be­bauungsplanvorentwurfs und des Vorentwurfs zur Teiländerung des Flächen­
nutzungsplanes gem. § 4 Abs. 1 BauGB über die Planung unterrichtet und zur
­Äußerung bis zum 29.04.2013 aufgefordert.
Ziele der Planung:
Die Grundstücks-GbR GLOBUS Holding beabsichtigt in Saarlouis-Roden bzw.
­Saarlouis-Fraulautern zwischen Schanzenstraße und B 51 neu auf einer derzeitigen
Freifläche ein Vorhaben des großflächigen Einzelhandels bestehend aus einem Bauund Gartenfachmarkt, einer Tankstelle und einer Waschstraße zu realisieren.
Das großflächige Einzelhandelsvorhaben umfasst nach derzeitigem Stand hier
­maßgeblich bis zu 19.000 m² Verkaufsfläche Bau- und Gartenfachmarkt.
Das Plangebiet befindet sich in der Gemarkung der Stadt Saarlouis im Saarland. Es
liegt nördlich der Innenstadt von Saarlouis, zwischen der Bundesstraße 51 neu und
der Schanzenstraße. Südlich des Plangebietes verläuft zudem die Saar.
Die nächstgelegenen Wohnnutzungen befinden sich östlich und nördlich des
G eltungsbereichs. Nördlich des Plangebietes schließen zudem gewerbliche
­
Nutzungen an.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans sowie der Teiländerung des Flächen­
nutzungsplanes umfasst damit die nachfolgend aufgeführten Flurstücke auf einer
Fläche von etwa 7,2 ha.
Gem. § 12 Abs. 4 BauGB werden einzelne Flächen außerhalb des Bereichs des Vorhaben- und Erschließungsplanes in den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit
einbezogen. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um städtebaulich erforderliche
Ergänzungen zur Arrondierung des Areals. Eine substantielle Veränderung des Planbereichs wird hierdurch allerdings nicht erreicht. Vielmehr werden mit der Aufnahme
dieser Flächen die Voraussetzungen geschaffen, um die verkehrstechnische Erschließung des Plangebietes selbst sowie der angrenzenden Grundstücke im Nordosten
des Plangebietes sicherzustellen.
Abbildung 1: Übersichtsplan
Abbildung 2: Darstellung des räumlichen Geltungsbereichs
Es handelt sich um folgende Grundstücke:
Flurstücksnr.Flur
Flurstücksnr. Flur Flurstücksnr.Flur Flurstücksnr.Flur
73-30 6 801-149 874-4 871-7* 6
26-27 6 845-152 877-6 870-17* 6
126
8 846-152 867-4 871-19* 6
127
8 559-154 869-4 872-9* 6
128
8 157
865-4 851-6* 6
537-1298 158
865-2 8183-37*6
538-1298 77-8
8847-59 8183-78*6
123-1 8 183-75 6183-61 653-41* 8
584-1198 511-159 8
607-1188 34
6
606-1178 311-32 6
115 851-5 6
114-8 830-1 6
139
8 570-1728
539-1408 170
8
144-2 8183-36 6
654-1458 183-74 6
653-1478 130-3
8
543-1488 114-7
8
544-1488 78-5
8
* teilweise im Geltungsbereich des Bebauungsplanes/der FNP-Teiländerung
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gem. § 4 Abs. 2
BauGB von der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans sowie der Teiländerung des Flächennutzungsplanes benachrichtigt und ihre
Stellungnahmen werden eingeholt.
Dieser Bebauungsplanentwurf und der Entwurf der Teiländerung liegen zusammen mit
der beigefügten Begründung, dem Umweltbericht, den Fachgutachten, den vorliegen-