Unterrichtungsverfahren im Bewachungsgewerbe nach § 34a GewO
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Unterrichtungsverfahren im Bewachungsgewerbe nach § 34a GewO
Unterrichtungsverfahren im Bewachungsgewerbe nach § 34a GewO Die IHK Mittleres Ruhrgebiet führt für Mitarbeiter im Bewachungsgewerbe an folgenden Terminen die fünftägige Unterrichtung nach § 34a GewO durch: 2017: Mittwoch, 22.02. bis Dienstag, 28.02.2017, 08:00 bis 18:00 Uhr Mittwoch, 10.05. bis Dienstag, 16.05.2017, 08:00 bis 18:00 Uhr Mittwoch, 12.07. bis Dienstag, 18.07.2017, 08:00 bis 18:00 Uhr Mittwoch, 20.09. bis Dienstag, 26.09.2017, 08:00 bis 18:00 Uhr Mittwoch, 29.11. bis Dienstag, 05.12.2017, 08:00 bis 18:00 Uhr Anmeldung Wenn Sie sich für eine Unterrichtung anmelden möchten, füllen Sie bitte das Anmeldeformular [pdf, 93 KB] vollständig aus und tragen Sie den Termin ein, an dem Sie teilnehmen möchten. Bitte senden Sie uns das Formular per Fax oder per Post. Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie von uns eine Bestätigung zusammen mit der Einladung. Hinweis: Die Unterrichtung findet nur statt, wenn eine ausreichende Teilnehmerzahl erreicht wird. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, bei jeder anderen IHK am Unterrichtungsverfahren teilzunehmen, z. B. IHK für Essen, Mülheim an der Ruhr, Oberhausen zu Essen (Ansprechpartnerin: Andrea Klinger, Tel. 0201/1892-237). © IHK Mittleres Ruhrgebiet - All Rights reserved Ostring 30-32 | 44787 Bochum | Tel: 0234/9113-0 | [email protected] http://www.bochum.ihk.de/recht/gewerberecht/bewachungsgewerbe/termine-unterrichtungsverfahren.html