Unterrichtungsverfahren im Bewachungsgewerbe nach § 34a GewO

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Unterrichtungsverfahren im Bewachungsgewerbe nach § 34a GewO
Unterrichtungsverfahren im Bewachungsgewerbe nach § 34a GewO
Die IHK Mittleres Ruhrgebiet führt für Mitarbeiter im Bewachungsgewerbe an folgenden Terminen die fünftägige
Unterrichtung nach § 34a GewO durch:
2017:
Mittwoch, 22.02. bis Dienstag, 28.02.2017, 08:00 bis 18:00 Uhr
Mittwoch, 10.05. bis Dienstag, 16.05.2017, 08:00 bis 18:00 Uhr
Mittwoch, 12.07. bis Dienstag, 18.07.2017, 08:00 bis 18:00 Uhr
Mittwoch, 20.09. bis Dienstag, 26.09.2017, 08:00 bis 18:00 Uhr
Mittwoch, 29.11. bis Dienstag, 05.12.2017, 08:00 bis 18:00 Uhr
Anmeldung
Wenn Sie sich für eine Unterrichtung anmelden möchten, füllen Sie bitte das
Anmeldeformular [pdf, 93 KB]
vollständig aus und tragen Sie den Termin ein, an dem Sie teilnehmen möchten. Bitte senden Sie uns das
Formular per Fax oder per Post. Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie von uns eine Bestätigung
zusammen mit der Einladung.
Hinweis: Die Unterrichtung findet nur statt, wenn eine ausreichende Teilnehmerzahl erreicht wird.
Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, bei jeder anderen IHK am Unterrichtungsverfahren teilzunehmen, z. B.
IHK für Essen, Mülheim an der Ruhr, Oberhausen zu Essen (Ansprechpartnerin: Andrea Klinger, Tel.
0201/1892-237).
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Ostring 30-32 | 44787 Bochum | Tel: 0234/9113-0 | [email protected]
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