KBBZ Neunkirchen
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KBBZ Neunkirchen
Kaufmännisches Berufsbildungszentrum Neunkirchen Informationen für Schüler, Eltern und Betriebe Unten am Steinwald 66538 Neunkirchen www.kbbz-neunkirchen.de KBBZ Neunkirchen Unten am Steinwald 66538 Neunkirchen INHALTSÜBERSICHT Seite Sekretariat KBBZ Neunkirchen 4 Organigramm 5 Schulleitung 6 Qualitätsmanagement 8 Qualitätsziele des KBBZ Neunkirchen 9 Funktionsträger 10 Krisenteam / Integrationsbeauftragte 11 Vertrauenslehrer und Mediatoren 12 Mitwirkungs- und Mitbestimmungsorgane 13 Schulbuchausleihe 14 Bildungsangebote am KBBZ Neunkirchen 15 • Berufliches Oberstufengymnasium der Fachrichtung Gesundheit und Soziales sowie der Fachrichtung Wirtschaft 16 • Handelsschule 18 • Fachoberschule, Fachrichtung Wirtschaft und Verwaltung 20 • Höhere Berufsfachschule für Fremdsprachen in Wirtschaft und Verwaltung 22 • Berufsschule 24 • Ausbildung im Dualen System 25 • Ihre Ansprechpartner für die Ausbildungsberufe 25 • Voraussetzungen zur Erreichung des Mittleren Bildungsabschlusses 26 Schulordnung 27 Schulordnungsgesetz: Information früherer Erziehungsberechtiger 29 Nutzungsordnung der Informations- und Kommunikationstechnik 30 Informationen zum Infektionsschutzgesetz 33 Unterrichts- und Pausenzeiten KBBZ Neunkirchen 35 Verhalten im Notfall 36 Beratungsstellen 37 Runde Tische am KBBZ Neunkirchen 38 Firmentage am KBBZ Neunkirchen 39 Das Projekt im Seminarfach des Oberstufengymnasiums 40 Afrika-Projekt des KBBZ Neunkirchen 42 Projekte am KBBZ Neunkirchen 43 GoSpecial 44 Kiosk am KBBZ Neunkirchen 46 Sekretariat KBBZ Neunkirchen Anschrift: Unten am Steinwald, 66538 Neunkirchen Telefon: 06821 9228 0 Fax: 06821 922830 E-Mail: [email protected] Homepage: www.kbbz-neunkirchen.de Öffnungszeiten des Sekretariats Montag bis Freitag 07:30 Uhr – 13:00 Uhr Nachmittagstermine nach Vereinbarung Anmeldezeiträume für die jeweilige Schulform Die jeweils aktuellen Zeiträume befinden sich auf unserer Homepage. Î www.kbbz-neunkirchen.de/Termine_Aktuelles.htm Sprechzeiten für Schüler während der Unterrichtszeiten Montag bis Freitag während den Pausen 1. Pause: 09:10 Uhr – 09:25 Uhr 2. Pause: 10:55 Uhr – 11:10 Uhr Hausmeister Bernhard Schäfer Telefon: Seite 4 06821 9228 17 Karin Eckert Organigramm Schulleiter Rainer Hemminger, OStD Stellvertretender Schulleiter Heiko Staub, OStR Abteilung FOS/HS Abteilung HBFS/BS Abteilung OG Leiter NN Leiter Hermann Schmit, OStR Leiter Hans-Werner Backes, OStR Stellv. Abteilungsleiter/in Willi Werner, Ass.d.L. Yaşam Kirbayir Çetin, StRin Stellv. Abteilungsleiterin Monika Boczek, Ass.d.L Stellv. Abteilungsleiterin Elisabeth Karakuş, StRin Sekretariat Hausmeister Qualitätsmanagementbeauftragte Karin Eckert Bernhard Schäfer Simone Groh, OStRin Jürgen Hänsgen, OStR Kai Schumann, StR Örtlicher Personalrat Simone Groh, OStRin Anja Martin-Angresius, StRin Ingeborg Meisberger, Ass.d.L. Vertrauenslehrer Udo Nilius, Pfarrer Elisabeth Karakuş, StRin Mediatoren Frank-Michael Hau, OStR Nicole Brill, StRin Tanja Becker, StRin Lern-Team-Berater Frank-Michael Hau, OStR Medienpädagoge Oliver Henkes, OStR EDV-Administratoren Josef Dörr, OStR Oliver Henkes, OStR Sicherheitsbeauftragter Jürgen Hänsgen, OStR Homepage Yaşam Kirbayir Çetin, StRin Seite 5 Schulleitung Schulleitung Schulleiter: Rainer Hemminger Stellv. Schulleiter: Heiko Staub [email protected] [email protected] Berufliches Oberstufengymnasium der Fachrichtung Gesundheit und Soziales sowie der Fachrichtung Wirtschaft Leiter: Hans-Werner Backes h-w.backes@kbbz-neunkirchen Seite 6 Stellv. Leiterin: Lisa Karakuş [email protected] Fachoberschule und Handelsschule Leiter: NN Stellv. Leiterin: Yaşam Kirbayir Çetin Stellv. Leiter: Willi-Otto Werner [email protected] [email protected] Berufsschule und Höhere Berufsfachschule für Fremdsprachen in Wirtschaft und Verwaltung Leitung: Hermann Schmit [email protected] Stellv. Leiterin: Monika Boczek [email protected] Seite 7 Qualitätsmanagement Jürgen Hänsgen [email protected] Simone Groh [email protected] Kai Schumann [email protected] Das KBBZ Neunkirchen versteht sich als moderne Schule, die ihre Tätigkeiten an den Wünschen der Kunden ausrichtet. Kunden sind Schüler, Eltern und Betriebe. Durch Zusammenarbeit mit den Kunden, anderen Schulen, Behörden, Kammern, Verbänden und sozialen Einrichtungen sieht sich die Schule als wichtigen Bildungsträger in der Region. Beim Qualitätsmanagement geht es in erster Linie darum, die Kundenanforderungen zu ermitteln, sie durch wirksame Durchführung und Überwachung der wichtigsten Prozesse zu erfüllen und das Ergebnis, die Kundenzufriedenheit, zu messen. Qualitätsentwicklung und Qualitätsmanagement sind zu Schlüsselbegriffen in der Schulpolitik geworden. Dies gilt in besonderem Maße für die beruflichen Schulen als Ausbildungspartner der Wirtschaft. Aus diesem Grund werden an allen beruflichen Schulen im Saarland Qualitätsmanagementsysteme (QMS) nach den Kriterien der international anerkannten Norm ISO 9001:2000 aufgebaut. Durch die jährlichen Audits des Ministeriums für Bildung, Kultur und Wissenschaft (MBKW) oder durch akkreditierte externe Zertifizierer werden die qualitätsorientierte Arbeit, die Funktionsfähigkeit der QMS sowie die Nachhaltigkeit und kontinuierliche Verbesserung nachgewiesen. Seit April 2008 ist das KBBZ Neunkirchen durch die Certqua extern zertifiziert. In jährlich stattfindenden Überwachungsaudits durch die Certqua wird die Nachhaltigkeit überprüft und die Qualitätsverbesserung dokumentiert. Seite 8 Qualitätsziele des KBBZ Neunkirchen • Schaffung aller organisatorischen und sachlichen Voraussetzungen für eine optimale Lehr- und Lernkultur, • Zusammenarbeit und Kooperation mit Ausbildungs- und Praktikumsbetrieben, • Zusammenarbeit und Kooperation mit Institutionen zur Verbesserung der persönlichen Situation des Schülers bzw. seiner Vermittelbarkeit in Ausbildung und Arbeit, • Angebot von Veranstaltungen und Aktivitäten über den Unterricht hinaus, die den Erfahrungshorizont des Schülers, seine Zugangsmöglichkeiten zum Ausbildungsund Arbeitsmarkt sowie seine humanen und sozialen Kompetenzen erweitern, • zeitnahe Versorgung des Schülers sowie der Erziehungsberechtigten mit allen den schulischen Ablauf betreffenden Informationen, • zielgruppenspezifische pädagogisch-didaktische Darbietung des Unterrichts, • an der Arbeitswelt und den regionalen Bedürfnissen ausgerichteter Unterricht, • Ausrichtung des Anspruchniveaus an den Forderungen der Abschlussprüfungen. Die Kolleginnen und Kollegen des KBBZ Neunkirchen wollen • mit hoher Leistungsbereitschaft ihre Aufgaben erfüllen, • freundlich, hilfsbereit und mit positiver Ausstrahlung die Schüler betreuen, • flexibel auf Wünsche und Probleme eingehen, • gemeinsam und partnerschaftlich im Kollegium agieren, • einen verantwortungsvollen Umgang mit Ressourcen zeigen, • mithelfen, ein menschen- und umweltfreundliches Umfeld zu schaffen, • Schülern ein Vorbild sein, • Schüler zu verantwortungsvollen, selbständigen Mitbürgern erziehen, • sich gegen Gewalt, Drogen, Alkoholmissbrauch und Mobbing einsetzen, • sich durch Fort- und Weiterbildung auf dem aktuellen Stand der Pädagogik und des Fachwissens halten, • eine moderne Schulausstattung. Seite 9 Funktionsträger Lern-Team-Berater Frank-Michael Hau Der Lern-Team-Berater (LTB) unterstützt im Rahmen des Qualitätsmanagements an saarländischen Schulen eine kontinuierliche und systematische Unterrichtsentwicklung. Hierbei ist sein Aufgabenbereich breit gefächert. Dieser umfasst exemplarisch Aufgaben der Fortbildungskoordination bis hin zu begleitenden Maßnahmen von Schulentwicklungsprozessen. [email protected] Medienpädagoge Oliver Henkes Die Medienpädagogik umfasst das kreative und sozialverantwortliche Handeln im Zusammenhang mit Medien. Für eine aktive Teilnahme am schulischen, beruflichen und gesellschaftlichen Leben wird eine reflektierte Mediennutzung zunehmend wichtiger. Gerade auf die neuen Medien, die oft wesentlicher Bestandteil der Lebenswelt von Jugendlichen sind, muss die Schule reagieren. Der Medienpädagoge unterstützt Lehrer in Umgang insbesondere mit den neuen Medien und integriert entsprechende E-LearningElemente. [email protected] EDV-Administratoren Oliver Henkes und Josef Dörr Die EDV-Administratoren sorgen für den störungsfreien Betrieb der Arbeitsstationen und Server. Momentan stehen im Unterrichtsnetzwerk 130 Arbeitsstationen in acht EDV-Sälen zur Verfügung, Darüber hinaus sind 20 Unterrichtssäle jeweils mit einer PC-Beamer-Drucker-Kombination ausgestattet. Weitere acht Säle werden zukünftig mit dieser Kombination modernisiert. In vier Klassenräumen stehen zudem Activboards (elektronische Tafeln) zur Verfügung. [email protected] Homepage Konzeption und Realisation der Website [email protected] Seite 10 Yaşam Kirbayir Çetin Krisenteam Um schulische Krisensituationen erfolgreich bewältigen zu können, wurde am KBBZ Neunkirchen ein schuleigenes Krisenteam gebildet. Das Krisenteam bereitet sich konkret auf Krisensituationen vor, um für den Ernstfall ein größtmögliches Maß an Handlungssicherheit gewährleisten zu können. Die Arbeit eines schuleigenen Krisenteams und insbesondere die Bewältigung von Krisensituationen erfordert hierbei eine schulinterne und –externe Vernetzung verschiedenster Akteure. Integrationsbeauftragte Integration geschieht vor allem durch Bildung. Bildung ist die Schlüsselressource für ein gelingendes Leben in der Wissensgesellschaft und ist damit wesentliche Voraussetzung für systemische Inklusion und lebensweltliche Integration. Interkulturelle Bildung ist eine Schlüsselkompetenz für alle Schülerinnen und Schüler in einer pluralisierten Gesellschaft und globalisierten Welt und eine Querschnittsaufgabe in allen Bereichen des Bildungswesens. Zu den Hauptaufgaben der Integrationsbeauftragten gehören Æ Organisation und Durchführung der Integration förderlicher Maßnahmen und Veranstaltungen Æ Kooperation mit anderen Institutionen Æ Schullaufbahnberatung Integrationsbeauftragte Yaşam Kirbayir Çetin Seite 11 Vertrauenslehrer und Mediatoren Vertrauenslehrer: Lisa Karakuş Udo Nilius Email: [email protected] Der/Die Vertrauenslehrer/in wird alle zwei Jahre von den Klassensprechern am Anfang des Schuljahres gewählt. In den folgenden Fällen könnt Ihr Euch an den/die Vertrauenslehrer/in wenden. ¾ Vermittler/in zwischen Schülern und Lehrern Manchmal gibt es Probleme zwischen Schülern und Lehrern. Können diese Probleme durch ein Gespräch nicht gelöst werden, so könnt Ihr Euch an den/die Vertrauenslehrer/in wenden. Ziel ist es, dass der/die Vertrauenslehrer/in versucht als neutrale Person zwischen beiden Seiten zu vermitteln und somit den Konflikt löst. ¾ Ansprechpartner/in für sonstige Probleme Auch für andere Probleme, wie z. B. Drogenprobleme, Gewalt in der Familie, kann der/die Vertrauenslehrer/in Ansprechpartner für Euch sein. Ziel ist es, für Euch professionelle Hilfe zu finden. ¾ Außerdem beteiligt sich der/die Vertrauenslehrer/in als Berater/in an Sitzungen der Schülervertretung. Die Gespräche zwischen Euch und dem/der Vertrauenslehrer/in werden natürlich streng vertraulich behandelt! Vermittelnde Gespräche zwischen dem/der Vertrauenslehrer/in und einem betroffenen Lehrer finden nur dann statt, wenn Ihr dies auch möchtet. Mediatoren: Nicole Brill Frank-Michael Hau Tanja Becker Die Mediatoren unserer Schule haben eine spezielle Ausbildung absolviert, um bei Problemen zwischen Schülern zu vermitteln. Seite 12 Mitwirkungs- und Mitbestimmungsorgane Schülervertretung Die Schülervertretung gibt den Schülern die Möglichkeit, an der Gestaltung des Schullebens mitzuwirken. Die Klassenschülersprecher/innen der verschiedenen Schulformen wählen den Schülersprecher und seinen Vertreter. Namen der Schülervertretung: siehe Aushang am Schwarzen Brett Elternvertretung Die Elternvertretung dient der Vertretung von Erziehungsinteressen der Erziehungsberechtigten in der von ihren Kindern besuchten Schule und der Beteiligung an den schulischen Gremien. Namen der Elternvertretung: siehe Aushang am Schwarzen Brett Sicherheitsbeauftragter Jürgen Hänsgen Dem Sicherheitsbeauftragten sind alle Unfälle (auch Unfallgefahren) unverzüglich zu melden (auch Unfälle auf dem Schulweg). Alle Schüler sind gegen Unfälle versichert, die sich bei Schulveranstaltungen und auf dem Schulweg (direkter Hin- und Rückweg) ereignen. Der Unfallschutz kann entfallen, wenn Schüler mutwillig oder grob gegen die Hausordnung verstoßen. Seite 13 Schulbuchausleihe Im Saarland ist ein Schulbuchleihsystem eingeführt, das Eltern wirksam von Kosten entlastet und dennoch die Qualität der vermieteten Schulbücher gewährleistet. Die Förderung der Schulbuchausleihe soll das bisherige System der Schulbuchförderung, das Zuschüsse zu den Schulbuchkosten für bedürftige Eltern vorsieht, ersetzen. Die Schulbuchausleihe unterliegt folgenden Rahmenbedingungen: • Um das Verfahren zu vereinfachen, können die Bücher und Arbeitshefte nur im Paket ausgeliehen werden. • Es wird ein Elternbeitrag pro Schüler/in pro Jahr erhoben (schulformabhängig). • Auch künftig wird es für Förderberichtigte Möglichkeiten der Kostenfreistellung geben. • Die Nutzungsdauer der verliehenen Bücher wird beschränkt, das heißt in der Regel sollen Bücher dreimal ausgeliehen werden. • Die Ausleihe wird an allen Schulen, die bisher in die Schulbuchförderung einbezogen waren, eingeführt werden. • Das Ausleihsystem kann an allen allgemeinbildenden und beruflichen saarländischen Schulen mit Ausnahme der Schulform der Berufsschule eingeführt werden. • Die Teilnahme an dem entgeltlichen Ausleihverfahren ist freiwillig, d. h. alle Schüler/innen können – unabhängig vom Wohnort - gegen die Entrichtung eines jährlichen Entgelts an dem Verfahren teilnehmen. • Wer an dem Verfahren nicht teilnehmen will, muss alle Schulbücher wie bisher selbst beschaffen. Die Höhe des Leihentgeltes hängt auch in Zukunft von den Schulbuchkosten ab. Daher wird das Land die Leihentgelte jedes Jahr neu festlegen. Schulbuchkoordinatorin Anmeldung über Sekretariat Seite 14 Frieda Judt Bildungsangebot am KBBZ Neunkirchen Das KBBZ Neunkirchen bietet ein vielfältiges Angebot an beruflicher Aus- und Weiterbildung an. Dieses Angebot umfasst berufs- und studienqualifizierende Bildungsgänge. Zusammen mit beruflichen Abschlüssen werden wichtige Abschlüsse allgemein bildender Schulen einschließlich beruflicher Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt: • Hauptschulabschluss • Mittlerer Bildungsabschluss • Fachhochschulreife • Allgemeine Hochschulreife (Abitur) • Staatlich geprüfte/r Internationale/r Wirtschaftsassistent/in (HBFS) Schulformen am KBBZ Neunkirchen Berufliches Oberstufengymnasium der Fachrichtung Gesundheit und Soziales sowie der Fachrichtung Wirtschaft Anmeldung: Die aktuellen Zeiträume befinden sich auf unserer Homepage. Î www.kbbz-neunkirchen.de/Termine_Aktuelles.htm Vollzeitschulen • Handelsschule • Fachoberschule, Fachrichtung Wirtschaft und Verwaltung • o zweijährige Fachoberschule o einjährige Fachoberschule Höhere Berufsfachschule für Fremdsprachen in Wirtschaft und Verwaltung Berufsschulen: Teilzeit (Duales System) • Industriekaufmann/-frau • Kaufmann/-frau im Groß- und Außenhandel • Bürokaufmann/-frau für Bürokommunikation • Kaufmann/-frau im Einzelhandel • Verkäufer/in • Medizinische/r Fachangestellte/r Seite 15 Berufliches Oberstufengymnasium der Fachrichtung Gesundheit und Soziales sowie der Fachrichtung Wirtschaft An die einjährige Einführungsphase (Klasse 11) schließt sich die zweijährige Qualifikationsphase (Klasse 12 und 13) an, an deren Ende die landeseinheitliche Abiturprüfung steht. Am Standort Neunkirchen wird das berufliche Oberstufengymnasium der Fachrichtung Gesundheit und Soziales sowie der Fachrichtung Wirtschaft angeboten. Bei der Anmeldung entscheidet sich der Schüler für eine Fachrichtung. Abschluss Allgemeine Hochschulreife (Abitur) Aufnahmevoraussetzungen 1. Aufnahme in die Klassenstufe 11 a) ohne zusätzliche Voraussetzungen • Schüler des achtjährigen Gymnasiums, die in die Klasse 10 versetzt sind • Absolventen der Klasse 10 der Gesamtschule, die einen Übergangsvermerk für die Klasse 11 des Gymnasiums haben • Absolventen der Klasse 10 der Gesamtschule mit nur einer Fremdsprache mit dem Übergangsvermerk für die Klasse 11 eines beruflichen Oberstufengymnasiums • Absolventen der Fachoberschule Sozialwesen (Übergang in die Stufe 12 siehe weiter unten) • Absolventen der Fachoberschule Wirtschaft (Übergang in die Stufe 12 siehe weiter unten) b) mit bestimmten Voraussetzungen • Absolventen der Erweiterten Realschule mit einem mittleren Bildungsabschluss und durchgehender zweiter Fremdsprache (ab Klasse 7): - Notendurchschnitt in Deutsch, Mathematik und den Fremdsprachen mindestens 2,5 (2,75)* und kein Fach unter ausreichend - Notendurchschnitt in den übrigen Fächern mindestens 2,75 (3,0)* und höchstens eine mangelhafte Note • Absolventen der Erweiterten Realschule mit einem mittlerem Bildungsabschluss und nur einer Fremdsprache: - Notendurchschnitt in Deutsch, Mathematik und der Fremdsprache mindestens 2,3 (2,6)* und kein Fach unter ausreichend - Notendurchschnitt in den übrigen Fächern mindestens 2,75 (3,0)* und höchstens eine mangelhafte Note c) Sonderregelung für Absolventen der ERS, die den A-Kurs absolviert haben *Näheres regelt die entsprechende Übergangsverordnung Seite 16 d) Absolventen der Handelsschule und der Sozialpflegeschule Neben dem erforderlichen Notendurchschnitt auf dem Abschlusszeugnis muss die erste Fremdsprache ab der Klasse 5 durchgehend unterrichtet worden sein. Handelsschule • Notendurchschnitt in Deutsch, Mathematik, Fremdsprache und Wirtschaftslehre mindestens 2,5, dabei kein Fach unter befriedigend. Notendurchschnitt in den übrigen Fächern mindestens 2,75, dabei höchstens eine mangelhafte Note. • Notendurchschnitt in Deutsch, Mathematik, Fremdsprache und Wirtschaftslehre mindestens 2,0 dabei höchstens ein Fach ausreichend, Notendurchschnitt in den übrigen Fächern mindestens 2,75, dabei höchstens eine mangelhafte Note. Sozialpflegeschule • Notendurchschnitt in Deutsch, Mathematik, Biologie und Fremdsprache mindestens 2,5, dabei kein Fach unter befriedigend. Notendurchschnitt in den übrigen Fächern mindestens 2,75, dabei höchstens eine mangelhafte Note. • Notendurchschnitt in Deutsch, Mathematik, Biologie und Fremdsprache mindestens 2,0, dabei höchstens ein Fach ausreichend und Notendurchschnitt in den übrigen Fächern mindestens 2,75, dabei höchstens eine mangelhafte Note. 2. Aufnahme in die Klassenstufe 12 Absolventen der Fachoberschule Wirtschaft bzw. Soziales, die vor Eintritt in die Fachoberschule an der zum mittleren Bildungsabschluss führenden Schule in einer 2. Fremdsprache durchgehend unterrichtet worden sind, am Unterrichtsangebot der Fachoberschule in dieser zweiten Fremdsprache teilgenommen haben und hierfür im Zeugnis der Fachhochschulreife mindestens die Note "befriedigend" erhalten haben. Der Übergang ist nur in den jeweiligen Schwerpunkt möglich. Besonderheiten des beruflichen Oberstufengymnasiums In das berufliche Oberstufengymnasium können auch Schüler eintreten, die bis zum Erwerb des mittleren Bildungsabschlusses nur in einer Fremdsprache durchgehend unterrichtet worden sind. Die zweite Fremdsprache ist aber Voraussetzung für eine allgemeine Hochschulreife und muss dann während der gymnasialen Oberstufe durchgehend belegt werden. Die Schule beginnt mit der Klasse 11, d.h. alle Schüler treten in neu gebildete Klassen ein. Mit der Entscheidung für eine Fachrichtung liegt ein praxisorientiertes Leistungsfach für die Hauptphase fest: "Betriebswirtschaftslehre" in der Fachrichtung Wirtschaft bzw. "Gesundheit" oder "Pädagogik/Psychologie" in der Fachrichtung Gesundheit und Soziales. Seite 17 Handelsschule Bildungsziel Die Handelsschule ist eine zweijährige Berufsfachschule in den Klassenstufen 10 und 11. Sie hat das Ziel, den Schülern die Kenntnisse und Fertigkeiten zu vermitteln, die sie für einen späteren Beruf in Wirtschaft und Verwaltung benötigen. Aufnahmevoraussetzungen • Hauptschulabschluss mit einem bestimmten Notenprofil • Entsprechender Berechtigungsvermerk auf einem dem Hauptschulabschlusszeugnis gleichgestellten Zeugnis Abschluss Mittlerer Bildungsabschluss Dauer 2 Jahre (Vollzeitunterricht) Berechtigungen • Berufsausbildung (1 Jahr Anrechnung) • Fachoberschule (alle Fachrichtungen) • Wirtschaftsgymnasium (Klasse 11 mit Notenprofil) • Mittlere nichttechnische Beamtenlaufbahn • Fachschule für Sozialpädagogik (nach entsprechendem Praktikum) • Schulen des Gesundheitswesens • Wegfall der Berufsschulpflicht, sofern kein Ausbildungsverhältnis begründet wird Seite 18 Stundentafel Erw. Realschule Gesamtschule Gymnasium Berufsgrundbildungsjahr (Versetzung nach Klasse 10) (Versetzung nach Klasse 10) erforderliche Empfehlung der abgebenden Schule Deutsch Mathe Notendurchschnitt 3,0 Berufsfeldbezogene Fächer Notendurchschnitt 3,0 Deutsch Mathe Erdkunde Geschichte Notendurchschnitt 4,0 in Deutsch und Mathe keine 6 in Deutsch und Mathe nur eine 5 Wochenstunden Fächer Klasse 10 1. Allgemeine Fächer Klasse 11 17 18 Religion Deutsch Französisch oder Englisch Mathematik Chemie oder Physik Sozialkunde Sport 2 4 4 4 1 2 1 4 4 4 2 1 2 2. Fachbezogene Fächer 13 12 4 4 2 1 2 4 4 2 2 Gesamtpflichtstundenzahl 30 30 3. Wahlbereich 2 2 2 2 2 2 2 2 Wirtschaftslehre Rechnungswesen Datenverarbeitung Arbeits- und Präsentationstechnik Textverarbeitung Englisch, Französisch oder Angewandte Datenverarbeitung Abschlussprüfung Schriftliche Prüfung: Mündliche Prüfung: Mathematik, Wirtschaftslehre, Rechnungswesen, Deutsch, Fremdsprache je nach Notenbild Mittlerer Bildungsabschluss Berufsausbildung (1 Jahr Anrechnung) Fachoberschule Berufliches Gymnasium (Klasse 12, im jeweiligen Profilfach) Seite 19 Fachoberschule Fachrichtung Wirtschaft und Verwaltung Bildungsziel Die Fachoberschule führt in zwei Jahren über die Klassen 11 und 12 zum Erwerb der Fachhochschulreife. Abschluss Fachhochschulreife Berechtigungen • Höhere Berufsfachschule (alle Fachbereiche) • Fachhochschule (alle Fachrichtungen) • Wirtschaftsgymnasium (Klasse 12) • Gehobener nichttechnischer Dienst als Beamtenanwärter Zweijährige Fachoberschule Aufnahmevoraussetzungen • Mittlerer Bildungsabschluss und Praktikantenstelle für die fachpraktische Ausbildung • Versetzung nach Klasse 10 eines Gymnasiums oder einer Gesamtschule Dauer 2 Jahre Schulische Ausbildung • Klassenstufe 11: Teilzeitunterricht an zwei Wochentagen • Klassenstufe 12: Vollzeitunterricht Fachpraktische Ausbildung (in Klasse 11): • Schüler kümmert sich selbst um Praktikantenstelle in kaufmännischen Betrieben, Behörden oder entsprechenden Einrichtungen • Besuch des Praktikantenbetriebes an drei Wochentagen • Umfang: 52 Wochen Praktikum (6 Wochen Urlaub) • Schüler muss ein Berichtsheft führen • Voraussetzung für Versetzung in Klasse 12: erfolgreiche fachpraktische Ausbildung Seite 20 Einjährige Fachoberschule Aufnahmevoraussetzungen • Mittlerer Bildungsabschluss und eine dem Berufsfeld Wirtschaft und Verwaltung zuzuordnende abgeschlossene Berufsausbildung • Mittlerer Bildungsabschluss und ein zweijähriges Praktikum in dem Berufsfeld Wirtschaft und Verwaltung • Mittlerer Bildungsabschluss und eine mindestens vierjährige hauptberufliche, dem Berufsfeld Wirtschaft und Verwaltung zuzuordnende Tätigkeit Dauer 1 Jahr (Klasse 12, Vollzeitunterricht) Stundentafel Mittlerer Bildungsabschluss abgeschlossene Berufsausbildung oder 2-jähriges Praktikum oder 4-jährige Berufstätigkeit Praktikantenstelle Klasse 11: 2 Tage Unterricht/Woche 3 Tage Betriebspraktikum Wochenstunden Fächer Klasse 11 Klasse 12 1. Pflichtbereich 1.1 Allgemeiner Lernbereich 7 18 Religion Deutsch Französisch oder Englisch Mathematik Chemie oder Physik Sozialkunde Sport 1 2 2 2 - 1 4 4 4 2 1 2 1.2. Fachbezogener Lernbereich 5 12 Betriebswirtschaftslehre Betriebliches Rechnungswesen Volkswirtschaftslehre Datenverarbeitung Arbeitstechnik 2 2 1 4 4 3 1 - - 2 - 2 2 12 32 2. Wahlpflichtbereich zweite Fremdsprache Englisch/Französisch/Spanisch oder Angewandte Datenverarbeitung Gesamtpflichtstundenzahl Abschlussprüfung Schriftliche Prüfung: Mündliche Prüfung: Mathematik, Betriebswirtswirtschaftslehre, Rechnungswesen, Deutsch, Fremdsprache je nach Notenbild Fachhochschulreife Fachhochschule Höhere Berufsfachschule - für Fremdsprachen in Wirtschaft und Verwaltung - für Wirtschaftsinformatik - für Automatisierungs- und Computertechnik - Hotel-, Gaststätten- und Fremdenverkehrsgewerbe - ABU Berufliches Gymnasium (Klasse 12, im jeweiligen Profilfach) Seite 21 Höhere Berufsfachschule für Fremdsprachen in Wirtschaft und Verwaltung Bildungsziel Ziel der HBFS-FWV ist die Ausbildung von Hochschulberechtigten zu Internationalen Wirtschaftsassistenten / Wirtschaftsassistentinnen für den mittleren Funktionsbereich international orientierter sowie multinationaler Unternehmen. Die Kombination von kaufmännischer und wirtschaftsorientierter fremdsprachlicher Ausbildung gewährleistet die unmittelbare und universelle Verwendbarkeit der Absolventen im mittleren Managementbereich. Aufnahmevoraussetzungen • Allgemeine Hochschulreife • Fachhochschulreife • Höhere Handelsschule mit Zusatzbereich zum Erwerb der Fachhochschulreife und eine mindestens zweijährige intensive und erfolgreiche Teilnahme am Unterricht in Englisch und Französisch bzw. Spanisch Abschluss Staatlich geprüfter Internationaler Wirtschaftsassistent (HBFS) Staatlich geprüfte Internationale Wirtschaftsassistentin (HBFS) Dauer 3 Jahre Schulische Ausbildung 2 Jahre (Vollzeitunterricht) Fachpraktische Ausbildung • 1 Jahr, 2 x 6 Monate in zwei verschiedenen Zielländern • Praktika sind integraler Bestandteil der Ausbildung • Praktika werden von der Schule überwacht • Teilnahme an einem qualifizierten fremdsprachlichen Abschlussgespräch Berechtigungen Direkter Berufseinstieg im mittleren bzw. gehobenen Managementbereich (national/international) Homepage www.sprachen-hbfs.de Seite 22 Stundentafel Lernbereich / Fächer Wochenstunden Unterstufe Oberstufe 14 14 4 4 2 2 2 2 1 1 3 3 3 3 19 19 - Mündliche Kommunikation 3 3 - Schriftliche Kommunikation 2 2 - Landes- und Kulturkunde 2 2 - Mündliche Kommunikation 3 3 - Schriftliche Kommunikation 2 2 - Landes- und Kulturkunde 2 2 Spanisch 2) 3 3 - Mündliche Kommunikation 1 1 - Schriftliche Kommunikation 1 1 Gesamtstundenzahl 33 33 1 Lernbereich Wirtschaft Betriebs- und Volkswirtschaftslehre - Deutsch - Englisch - Französisch 1) Rechnungswesen Multimediale Ausbildung 2 Lernbereich Kommunikation Englisch Französisch 1) Deutsch 1) Die Fremdsprache Französisch kann durch die Fremdsprache Spanisch ersetzt werden, wenn die Einrichtung einer entsprechenden Gruppe von mindestens 12 Teilnehmern/Teilnehmerinnen möglich ist. In diesem Fall gelten die Vorschriften der Verordnung für Spanisch entsprechend. 2) Wird gemäß Fußnote 1 Französisch durch Spanisch ersetzt, tritt ‚Französisch‘ als dritte Fremdsprache an die Stelle von ‚Spanisch‘. Seite 23 Berufsschule Eingangsvoraussetzungen für den Besuch der Berufsschule • • Abschluss eines Ausbildungsvertrages Erfüllung der allgemeinen Vollzeitschulpflicht Be rufsg rundb ildung sja hr (B GJ) i m Beru fsfeld Wirtschaft und Ver wa ltun g (e rfol greicher Ab schlu ss) • • • • • • Hauptsch ule, Realschule, Gymnasium, Sekun darsch ule, Gesamtschu le, sonstig e Beru fsfachschu le Grundstufe (Klasse 10) Fachstufe I (Klasse 11) Fachstufe II (Klasse 12) Dauer 2 bis 3 Jahre Berechtigungen Fachoberschule (Klasse 12 Î einjährige FO) Seite 24 K aufmännische B erufsfachschule: • Hande lsschule , • Fachober schu le Ausbildung im Dualen System Ausbildungsbetrieb Berufsschule Praktische Ausbildung in verschiedenen Bereichen des Betriebes gemäß Ausbildungsrahmenlehrplan - 12 Stunden pro Woche - Zwei Berufsschultage pro Woche allgemeine und fachtheoretische Ausbildung: Zwischenprüfung Grundstufe Klasse 10 Fachstufe I Klasse 11 Fachstufe II Klasse 12 Kaufmannsgehilfenprüfung: • • Schriftliche Prüfung (Kenntnisprüfung) Praktische Übungen an Hand von Situationsaufgaben (Fertigkeitsprüfung) Ihre Ansprechpartner für die Ausbildungsberufe Bürokommunikation Karl Mattheis Einzelhandel, Verkäufer Hedi Schäffer Groß- und Außenhandel Herbert Karl Industrie Simone Groh Medizinische Fachangestellte Frank-Michael Hau Seite 25 Voraussetzungen zur Erreichung des Mittleren Bildungsabschlusses Seit 20. Mai 1994 kann bei erfolgreichem Abschluss der Berufsausbildung der mittlere Bildungsabschluss zuerteilt werden. Die Anerkennung des mittleren Bildungsabschlusses muss bei der Berufsschule beantragt werden. Abschlusszeugnis der Berufsschule, Notendurchschnitt (außer Sport): + 3,0 Zeugnis über Bestehen der Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf (Kaufmannsgehilfenbrief) + Zeugnisse, die eine 5-jährige Teilnahme am Fremdsprachenunterricht einer öffentlichen Schule nachweisen mit zuletzt erteilter Fachnote: ausreichend oder besser Die Berufsschule bestätigt auf dem Original des Abschlusszeugnisses: Abschlusszeugnis . Dieses Zeugnis schließt die Berechtigungen eines mittleren Bildungsabschlusses ein. Diese Regelung gilt auch für Abschlusszeugnisse, die ab 1. August 1974 von einer Berufsschule im Saarland erteilt wurden. Für Berufsausbildungsgänge, die vor dem 1. August 1974 beendet wurden, muss der Antrag vom Kultusministerium entschieden werden. Seite 26 Schulordnung Beschluss der Schulkonferenz 1. Jeder Schüler ist verpflichtet, am Unterricht regelmäßig und pünktlich teilzunehmen, im Unterricht mitzuarbeiten, die ihm im Rahmen seiner schulischen Ausbildung gestellten Aufgaben auszuführen und die Regeln des Zusammenlebens in der Schule einzuhalten (§ 30 Abs. 4 SchoG). 2. Für Vollzeitschüler (HS, FOS12, HBFS-FWV, BG) gilt: Bei Schulversäumnissen müssen die zwingenden Gründe des Fehlens der Schule spätestens bis zum dritten Tag des Fehlens schriftlich oder mündlich mitgeteilt werden. 3. Für Teilzeitschüler (Berufsschule, FOS11) gilt: Bei Schulversäumnissen müssen die zwingenden Gründe des Fehlens der Schule innerhalb einer Woche schriftlich oder mündlich mitgeteilt werden. 4. Für alle Schüler gilt zusätzlich: Bei Fehlzeiten bis zu zwei Wochen ist die schriftliche Entschuldigung über das Gesamtversäumnis spätestens am Tag der Rückkehr in der Schule vorzulegen. Darüber hinausgehende Fehlzeiten sind sofort mit einer ärztlichen Bescheinigung/mit einem ärztlichen Attest zu belegen. Bei minderjährigen Schülern ist die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten, bei Auszubildenden die Unterschrift des Ausbildungsbetriebes erforderlich. In Zweifelsfällen kann die Schule die Vorlage eines ärztlichen Attests verlangen. Eventuell entstehende Kosten gehen zu Lasten des Schülers. 5. Am vierten Tage unentschuldigten Fehlens von Bafög-Empfängern wird die Bafög-Stelle durch die Schule benachrichtigt. 6. Das Fehlen während einer Klassenarbeit ist grundsätzlich nur mit ärztlicher Bescheinigung/ärztlichem Attest bzw. in besonders begründeten Ausnahmefällen zu entschuldigen. Unentschuldigtes Fehlen während einer Klassenarbeit gilt als Leistungsverweigerung. Eine auf Leistungsverweigerung beruhende "nicht feststellbare Leistung" ist bei der Bildung der Zeugnisnote wie die Note "ungenügend" zu behandeln. 7. Bei entschuldigtem Fehlen bei einer Klassenarbeit muss sich der Schüler selbst um einen Nachtermin bemühen. Ein Anspruch auf einen Nachtermin besteht nicht. 8. Für wiederholtes unentschuldigtes Fehlen von Berufsfachschülern und Schülern der Fachoberschule gilt: Nach drei unentschuldigten Fehltagen oder fünf unentschuldigten Verspätungen oder fünf unentschuldigten Versäumnissen von Einzelstunden im lfd. Schulhalbjahr erfolgt eine schriftliche Mahnung durch den Klassenlehrer an die Erziehungsberechtigten bzw. an den volljährigen Schüler mit Hinweis auf § 30 Abs. 5 SchoG und bei Fachoberschülern/innen eine Mitteilung an die Praktikumsstelle. Nach sechs unentschuldigten Fehltagen oder zehn unentschuldigten Verspätungen oder zehn unentschuldigten Versäumnissen von Einzelstunden im lfd. Schulhalbjahr informiert der Klassenlehrer die Schulleitung. Die Schulleitung prüft, ob ein Ausschluss von der Schule angebracht ist. Die Entscheidung über den Ausschluss trifft die Klassenkonferenz unter Vorsitz des Schulleiters. 9. Für wiederholtes unentschuldigtes Fehlen von Berufsschülern gilt: Nach drei unentschuldigten Fehltagen oder fünf unentschuldigten Verspätungen oder fünf unentschuldigten Versäumnissen von Einzelstunden im lfd. Schulhalbjahr erfolgt eine Mitteilung an den Ausbildungsbetrieb. Seite 27 10. Urlaub vom Besuch der Schule wird nur in Ausnahmefällen gewährt. Er ist rechtzeitig beim Klassenlehrer bzw. der Schulleitung zu beantragen. Urlaub unmittelbar vor oder nach den Ferien wird nicht gewährt. 11. Im Rahmen des Schulverhältnisses hat der Schüler den Anordnungen der Lehrer und des Hausmeisters zu folgen. 12. Schülern ist der Genuss alkoholischer Getränke und sonstiger Rauschmittel sowie das Rauchen in der gesamten Schulanlage untersagt. Die Schulanlage ist rauchfreie Zone. 13. Schülern ist politische Werbung durch Worte, Schriften, Bilder, Embleme und das Tragen von Parteiabzeichen in der gesamten Schulanlage verboten. 14. Die Benutzung von Mobiltelefonen und ähnlichen Einrichtungen ist im Unterricht untersagt. Bei Prüfungen ist das Mitbringen von Telekommunikationsmitteln verboten. 15. Das Befahren des Schulhofes mit Kraftfahrzeugen ist nur Bediensteten der Schule gestattet. 16. Vor dem Unterricht und während der Pausen sind die Unterrichtsräume abgesperrt und die Flure und Treppen geräumt. Die Schüler können sich in der Pausenhalle aufhalten. Die Windfänge an den Eingängen sind nur Durchgänge und keine Aufenthaltsräume. 17. Bei einem Lehrerwechsel zwischen zwei Unterrichtsstunden ohne Pause bleiben die Schüler im Unterrichtsraum, wenn der folgende Unterricht im selben Raum stattfindet. 18. Schüler dürfen das Lehrerzimmer grundsätzlich nicht betreten. 19. Offene Getränke dürfen nur in den Pausenhallen und auf dem Schulhof verzehrt werden. 20. Abfälle sind in die aufgestellten Abfallbehälter zu werfen. Auf die getrennte Abfallsammlung ist zu achten. 21. Schuldhafte Verunreinigungen und Sachbeschädigungen verpflichten den Verursacher zum Schadenersatz und können Ordnungsmaßnahmen zur Folge haben. 22. Die Schule haftet nicht für das Abhandenkommen von Schülereigentum. 23. Fundsachen sind beim Hausmeister abzugeben. 24. Die Änderungen persönlicher Daten sind dem Schulsekretariat umgehend zu melden. 25. Schülerunfälle im Schulbereich, auf dem Schulweg und bei Schulveranstaltungen außerhalb der Schulanlage sind dem Schulsekretariat umgehend zu melden. 26. Verstöße gegen die Hausordnung können mit Ordnungsmaßnahmen geahndet werden. 27. Jeder Schüler hat das Recht zur Beschwerde. Der Schüler kann seine Beschwerde einem Lehrer seines Vertrauens oder dem Schulleiter vortragen. Stand: 12. Februar 2009 Seite 28 Schulordnungsgesetz Information der früheren Erziehungsberechtigten volljähriger Schüler Auszug aus dem Schulordnungsgesetz § 20 f Information der früheren Erziehungsberechtigten volljähriger Schüler (1) Frühere Erziehungsberechtigte volljähriger Schüler, welche das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können mit Zustimmung des Schülers generell über ihn betreffende schulische Angelegenheiten informiert werden. Über eine Verweigerung dieser Zustimmung sind die früheren Erziehungsberechtigten schriftlich zu unterrichten. (2) Auch ohne Zustimmung des Schülers sollen dessen frühere Erziehungsberechtigte von der Schule über das drohende Verfehlen des Klassen- oder Jahrgangsziels, die Pflicht zum Verlassen der Schule wegen Leistungsmängeln, die Beendigung des Schulverhältnisses durch den Schüler, die Behandlung seines unentschuldigten Fernbleibens als Austrittserklärung, seine Nichtzulassung zur Abschlussprüfung, seine Nichtteilnahme an der Abschlussprüfung oder deren Nichtbestehen, den Ausschluss aus der Schule und dessen Androhung unterrichtet werden. Der betroffene Schüler ist zu der beabsichtigten Unterrichtung anzuhören. Bedeutung Schüler, die mit der Information der früheren Erziehungsberechtigten nicht einverstanden sind, haben Ihre Verweigerung schriftlich der Schulleitung vorzulegen. In begründeten Fällen soll die Schulleitung jedoch nach Anhörung des betroffenen Schülers die Erziehungsberechtigen benachrichtigen, laut § 20 f Abs. 2 SchoG. Seite 29 Nutzungsordnung der Informations- und Kommunikationstechnik A. Allgemeines Nachfolgende Regelung gilt für die Benutzung der schulischen Informations- und Kommunikationstechnik (z. B. von Computereinrichtungen, Internet, E-Mail) durch Schülerinnen und Schüler und die sonstigen Angehörigen der Schule (z. B. Lehrer, Hausmeister) im Rahmen des Unterrichts, der Gremienarbeit sowie von Arbeitsgemeinschaften und weiteren schulischen Angeboten und Veranstaltungen außerhalb des Unterrichts. Sie gilt nicht für eine rechnergestützte Schulverwaltung. Das Kaufmännische Berufsbildungszentrum Neunkirchen gibt sich für den Umgang mit diesem Medium die folgende Nutzungsordnung. Dabei gilt Teil B für jede Nutzung der Schulcomputer, Teil C ergänzt Teil B in Bezug auf die Nutzung außerhalb des Unterrichtes. Die Nutzung der Informations- und Kommunikationstechnik der Schule ist nur unter Einhaltung dieser Nutzungsordnung zulässig, die Bestandteil der Schulordnung ist. B. Regeln für jede Nutzung Weisungsberechtigung Weisungsberechtigt sind die Schulleitung, die Systembetreuer, die Lehrer und sonstige mit dieser Aufgabe beauftragte Personen. Passwörter Alle Schülerinnen und Schüler erhalten individuelle Nutzerkennungen mit Passwort, mit denen sie sich an den Geräten der Informations- und Kommunikationstechnik der Schule anmelden können. Das nur dem Benutzer bekannte Passwort sollte mindestens 8 Stellen umfassen, nicht leicht erratbar sein und eine beschränkte Gültigkeit von 12 Monaten haben. Das Passwort ist vertraulich zu behandeln und ggf. zu ändern, falls Gefahr besteht, dass es Unbefugten zur Kenntnis gelangt ist. Vor der ersten Benutzung muss ggf. das eigene Benutzerkonto, der Account, freigeschaltet werden; ohne individuelles Passwort ist keine Arbeit am Computer möglich. Nach Beendigung der Nutzung ist eine Abmeldung vorzunehmen. Die Nutzer sind für die unter ihrer Nutzerkennung erfolgten Handlungen verantwortlich. Das Arbeiten unter einem fremden Passwort ist verboten. Wer ein fremdes Passwort erfährt, ist verpflichtet, dieses dem Lehrer mitzuteilen. Verbotene Nutzungen Die gesetzlichen Bestimmungen insbesondere des Strafrechts, Urheberrechts und des Jugendschutzrechts sind zu beachten. Es ist verboten, pornographische, gewaltverherrlichende oder rassistische Inhalte aufzurufen oder zu versenden. Werden solche Inhalte versehentlich aufgerufen, ist die Anwendung zu schließen und der Aufsichtsperson Mitteilung zu machen. Eine private Nutzung kostenpflichtiger Verbindungen durch die Schüler ist nicht zulässig. Datenschutz und Datensicherheit Die Schule ist in Wahrnehmung ihrer Aufsichtspflicht berechtigt, den Datenverkehr zu speichern und zu kontrollieren. Diese Daten werden in der Regel nach einem Monat, spätestens jedoch zu Beginn eines jeden neuen Schuljahres, gelöscht. Dies gilt nicht, wenn Tatsachen den Verdacht eines schwerwiegenden Missbrauches der schulischen Computer begründen. Die Schule wird von ihren Einsichtsrechten nur in Fällen des Verdachts von Missbrauch und durch verdachtsunabhängige Stichproben Gebrauch machen. Die Schule und ihre Nutzer sind berechtigt, die vorhandene Software für Ausbildungszwecke zu nutzen. Eine Nutzung für gewerbliche Zwecke sowie eine Vervielfältigung oder Veräußerung ist nicht gestattet. Alle auf den Arbeitsstationen und im Netz befindlichen Daten (einschließlich persönlicher Daten) unterliegen dem Zugriff der Netzadministratoren. Seite 30 Im Netz sollen der Systembereich sowie die persönlichen Arbeitsbereiche durch Passwörter gegen unbefugten Zugriff gesichert werden. Eine Geheimhaltung von Daten, die über das Internet oder per E-Mail übertragen werden, kann grundsätzlich nicht gewährleistet werden. Die Bereitstellung von Informationen im Internet kommt damit einer Veröffentlichung gleich. Die besondere Funktionalität von Suchmaschinen erlaubt es, solche Daten in unterschiedlichen Angeboten zu finden und gegebenenfalls zu einem Persönlichkeitsprofil zu verknüpfen. Es besteht kein Rechtsanspruch gegenüber der Schule auf Schutz solcher Daten vor unbefugten Zugriffen. Insbesondere ist eine E-Mail aus technischen Gründen mit einer Postkarte gleichzusetzen, die von jedem gelesen, verfälscht oder gelöscht werden kann. Eingriffe in die Hard- und Softwareinstallation Veränderungen der Installation und Konfiguration der Arbeitsstationen und des Netzwerkes sowie Manipulationen an der Hard- und Softwareausstattung sowie das Verändern von Zugriffsrechten und das Kopieren von Programmen sind grundsätzlich untersagt. Fremdgeräte (z. B. Peripheriegeräte wie externe Laufwerke, Scanner und Digitalkameras) dürfen nur mit Zustimmung des Aufsichtsführenden an Computern oder an das Netzwerk angeschlossen werden. Unnötiges Datenaufkommen durch Laden und Versenden von großen Dateien (z. B. Grafiken) aus dem Internet ist zu vermeiden. Sollte ein Nutzer unberechtigt größere Datenmengen in seinem Arbeitsbereich ablegen, ist die Schule berechtigt, diese Daten zu löschen. Schutz der Geräte Die Bedienung der Hard- und Software hat entsprechend den Instruktionen zu erfolgen. Störungen oder Schäden sind sofort der für die Computernutzung verantwortlichen Person zu melden. Wer schuldhaft Schäden verursacht, hat diese zu ersetzen. Die Tastaturen sind durch Schmutz und Flüssigkeiten besonders gefährdet. Deshalb sind während der Nutzung der Schulcomputer Essen und Trinken verboten. Nutzung von Informationen aus dem Internet Der Internet-Zugang soll grundsätzlich nur für schulische Zwecke genutzt werden. Als schulisch ist auch ein elektronischer Informationsaustausch anzusehen, der unter Berücksichtigung seines Inhalts und des Adressatenkreises mit der schulischen Arbeit im Zusammenhang steht. Das Herunterladen von Anwendungen ist nur mit Einwilligung der Schule zulässig. Die Schule ist nicht für den Inhalt der über ihren Zugang abrufbaren Angebote Dritter im Internet verantwortlich. Im Namen der Schule dürfen weder Vertragsverhältnisse eingegangen, noch ohne Erlaubnis kostenpflichtige Dienste im Internet benutzt werden. Bei der Weiterverarbeitung von Daten aus dem Internet sind insbesondere Urheber- oder Nutzungsrechte zu beachten. Versenden von Informationen in das Internet, Homepage, Gästebuch, Foren, Chats Werden Informationen unter dem Absendernamen der Schule in das Internet versandt, geschieht das unter Beachtung der allgemein anerkannten Umgangsformen. Der Internet-Zugang und die MailFunktion dürfen nicht zur Verbreitung von Informationen verwendet werden, die dem Ansehen der Schule Schaden zufügen könnten. Die Veröffentlichung von Internetseiten der Schule bedarf der Genehmigung durch die Schulleitung. Um Haftungsfragen auszuschließen, werden gegebenenfalls Gästebücher, Foren und Chats durch dafür bestimmte Moderatoren überwacht. Für fremde Inhalte ist insbesondere das Urheberrecht zu beachten. So dürfen zum Beispiel digitalisierte Texte, Bilder und andere Materialien nur mit Erlaubnis der Urheber in eigenen Internetseiten verwandt werden. Der Urheber ist zu nennen, wenn dieser es wünscht. Das Recht am eigenen Bild ist zu beachten. Die Veröffentlichung von Fotos und Schülermaterialien im Internet ist nur gestattet mit der Genehmigung der Schülerinnen und Schüler sowie im Falle der Minderjährigkeit ihrer Erziehungsberechtigten. Seite 31 Das Kopieren von Texten aus erhaltenen Briefen oder E-Mails bedarf der Zustimmung des Absenders. Oberster Grundsatz ist die Achtung der Persönlichkeitsrechte anderer Personen. Diskriminierungen, persönliche Angriffe, Unterstellungen und Verleumdungen können neben dem Entzug der Nutzungsberechtigung auch zu einer strafrechtlichen Verfolgung führen. Die Kommunikation in jeglichen Netzdiensten (E-Mail, Chat, Newsgroups usw.) unter Verwendung von anderen Namen als dem eigenen ist verboten. Als Aliasnamen sind nur die zugelassenen bzw. eingetragenen Aliasnamen zu verwenden. Das Ausfüllen von Online-Formularen ist ohne ausdrückliche Aufforderung der aufsichtführenden Lehrperson untersagt. C. Ergänzende Regeln für die Nutzung außerhalb des Unterrichtes Nutzungsberechtigung Außerhalb des Unterrichts kann im Rahmen der medienpädagogischen Arbeit ein Nutzungsrecht gewährt werden. Die Entscheidung darüber, welche Dienste genutzt werden können, trifft die Schulleitung in Absprache mit den Netzbetreuern. Alle Nutzer werden über diese Nutzungsordnung unterrichtet. Die Schülerinnen und Schüler sowie im Falle der Minderjährigkeit ihre Erziehungsberechtigten versichern durch ihre Unterschrift (siehe Anlage), dass sie diese Ordnung anerkennen. Dies ist Voraussetzung für die Nutzung. Eigenes Arbeiten am Computer außerhalb des Unterrichts ist für Schülerinnen und Schüler nur unter Aufsicht möglich. Aufsichtspersonen Die Schule hat eine weisungsberechtigte Aufsicht sicherzustellen, die im Aufsichtsplan einzutragen ist. Dazu können neben Lehrkräften und sonstigen Bediensteten der Schule auch Eltern und für diese Aufgabe geeignete Schülerinnen und Schüler eingesetzt werden. D. Schlussvorschriften Diese Nutzungsordnung ist Bestandteil der jeweils gültigen Schulordnung und tritt am Tage nach ihrer Bekanntgabe durch Aushang in der Schule in Kraft. Einmal zu jedem Schuljahresbeginn findet eine Nutzerbelehrung durch die DV-Fachlehrer statt, die im Klassenbuch protokolliert wird. Nutzer, die unbefugt Software von den Arbeitsstationen oder aus dem Netz kopieren oder verbotene Inhalte nutzen, machen sich strafbar und können zivil- oder strafrechtlich verfolgt werden. Zuwiderhandlungen gegen diese Nutzungsordnung können neben dem Entzug der Nutzungsberechtigung schulordnungsrechtliche Maßnahmen zur Folge haben. Stand: 4. September 2006 Seite 32 Informationen zum Infektionsschutzgesetz Information und Belehrung über die Pflichten der Erziehungsberechtigten im Rahmen der Bestimmungen des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz -IfSG; veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2000 Teil I Nr. 33 Seite 45 ff) Zum 1. Januar 2001 ist das neue Infektionsschutzgesetz in Kraft getreten. Es enthält auch für Schulen neue Vorschriften. Ziel dieser Gesetzesneufassung im Bereich der Schule ist, die Prävention übertragbarer Krankheiten zu stärken und besser als bisher die Weiterverbreitung von Infektionskrankheiten innerhalb der jeweiligen Schule sowie die Übertragung auf weitere Kontaktpersonen zu verhindern. Dies soll erreicht werden durch mehr Information in den Schulen sowie durch engere Zusammenarbeit zwischen Schule, Elternhaus und Gesundheitsamt beim Auftreten von Erkrankungen. Gemäß § 34 Absatz 5 des Infektionsschutzgesetzes muss die Schule die Sorgeberechtigten ihrer Schüler/innen sowie alle volljährigen Schüler/innen über ihre Pflichten im Rahmen des vorgenannten Gesetzes belehren. Das Gesetz bestimmt, dass Ihr Kind nicht in die Schule gehen darf 1. wenn es an einer schweren Infektion erkrankt ist, die durch geringe Erregermengen verursacht wird. Dies sind nach dem Infektionsschutzgesetz Diphtherie, Cholera, Typhus, Paratyphus, Tuberkulose und Durchfall durch EHEC-Bakterien. Alle diese Krankheiten kommen bei uns in der Regel nur als Einzelfälle vor. Außerdem nennt das Gesetz noch virusbedingte hämorrhagische Fieber, Pest und Kinderlähmung. Es ist aber höchst unwahrscheinlich, dass diese Krankheitserreger in Deutschland übertragen werden. 2. wenn eine Infektionskrankheit vorliegt, die in Einzelfällen schwer und kompliziert verlaufen kann. Dies sind Keuchhusten, Masern, Mumps, Scharlach, Windpocken, Hirnhautentzündung durch Hib-Bakterien, Meningokokken-lnfektionen, Krätze, ansteckende Borkenflechte, Hepatitis A und bakterielle Ruhr. 3. wenn ein Kopflausbefall vorliegt und die Behandlung noch nicht abgeschlossen ist. Die Übertragungswege der aufgezählten Erkrankungen sind unterschiedlich. Viele Durchfälle und Hepatitis A sind sogenannte Schmierinfektionen. Die Übertragung erfolgt durch mangelnde Händehygiene sowie durch verunreinigte Lebensmittel, nur selten durch Gegenstände (Handtücher, Möbel, Spielsachen). Tröpfchen- oder "fliegende" Infektionen sind z.B. Masern, Mumps, Windpocken und Keuchhusten. Durch Haar-, Haut- und Schleimhautkontakte werden Krätze, Läuse und ansteckende Borkenflechte übertragen. Dies erklärt, dass in Gemeinschaftseinrichtungen wie Kindergarten oder Schule besonders günstige Bedingungen für eine Übertragung der genannten Krankheiten bestehen. Wir bitten Sie also, bei ernsthaften Erkrankungen Ihres Kindes immer den Rat Ihres Haus- oder Kinderarztes in Anspruch zu nehmen (z. B. bei hohem Fieber, auffallender Müdigkeit, wiederholtem Erbrechen, Durchfällen länger als einen Tag und anderen besorgniserregenden Symptomen). Er wird Ihnen - bei entsprechendem Krankheitsverdacht oder wenn die Diagnose gestellt werden konnte - darüber Auskunft geben, ob Ihr Kind eine Erkrankung hat, die einen Besuch der Schule nach dem Infektionsschutzgesetz verbietet. Muss ein Kind zu Hause bleiben oder sogar im Krankenhaus behandelt werden, benachrichtigen Sie uns bitte unverzüglich und teilen Sie uns auch die Diagnose mit, damit wir zusammen mit dem Gesundheitsamt alle notwendigen Maßnahmen ergreifen können, um einer Weiterverbreitung der Infektionskrankheit vorzubeugen. Seite 33 Viele Infektionskrankheiten haben gemeinsam, dass eine Ansteckung schon erfolgt, bevor typische Krankheitssymptome auftreten. Dies bedeutet, dass Ihr Kind bereits Spielkameraden, Mitschüler oder Personal angesteckt haben kann, wenn es mit den ersten Krankheitszeichen zu Hause bleiben muss. In einem solchen Fall müssen wir die Eltern der übrigen Kinder anonym über das Vorliegen einer ansteckenden Krankheit informieren. Manchmal nehmen Kinder oder Erwachsene nur Erreger auf, ohne zu erkranken. Auch werden in einigen Fällen Erreger nach durchgemachter Erkrankung noch längere Zeit mit dem Stuhlgang ausgeschieden oder in Tröpfchen beim Husten und durch die Ausatmungsluft übertragen. Dadurch besteht die Gefahr, dass sie Spielkameraden, Mitschüler oder das Personal anstecken. Im Infektionsschutzgesetz ist deshalb vorgesehen, dass die "Ausscheider" von Cholera-, Diphtherie-, EHEC-, Typhus-, Paratyphus- und Shigellenruhr- Bakterien nur mit Genehmigung und nach Belehrung des Gesundheitsamtes wieder in eine Gemeinschaftseinrichtung gehen dürfen. Auch wenn bei Ihnen zu Hause jemand an einer schweren oder hochansteckenden Infektionskrankheit leidet, können weitere Mitglieder des Haushaltes diese Krankheitserreger schon aufgenommen haben und dann ausscheiden, ohne selbst erkrankt zu sein. Auch in diesem Fall muss Ihr Kind zu Hause bleiben. Wann ein Besuchsverbot der Schule für Ausscheider oder ein möglicherweise infiziertes aber nicht erkranktes Kind besteht, kann Ihnen Ihr behandelnder Arzt oder Ihr Gesundheitsamt mitteilen. Auch in diesen beiden genannten Fällen müssen Sie uns benachrichtigen. Gegen eine Reihe von Krankheiten, die nach dem Infektionsschutzgesetz ein Besuchsverbot rechtfertigen, stehen Schutzimpfungen zur Verfügung. Dies sind die Impfungen gegen Diphtherie, Keuchhusten, die durch Hib-Bakterien bedingte Hirnhautentzündung, Masern, Mumps, Kinderlähmung, Typhus sowie Hepatitis A. Liegt ein Impfschutz vor, kann das Gesundheitsamt in Einzelfällen das Besuchsverbot sofort aufheben. Die Impfungen gegen Diphtherie, Keuchhusten, Kinderlähmung, Hib-Bakterien bedingte Erkrankungen, Masern, Mumps sowie zusätzlich die Impfungen gegen Tetanus, Röteln und Hepatitis B sind von der Ständigen Impfkommission am Robert Koch-Institut als Regelimpfungen im Kindes- und Jugendalter empfohlen. Bitte bedenken Sie, dass ein optimaler Impfschutz jedem Einzelnen sowie der Allgemeinheit dient. Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Haus- oder Kinderarzt oder an Ihr Gesundheitsamt. Die Schulleitung Seite 34 Unterrichts- und Pausenzeiten KBBZ Neunkirchen Unterrichtsbeginn: 07.40 Uhr Stunde von bis 1. Stunde 07.40 Uhr 08.25 Uhr 2. Stunde 08.25 Uhr 09.10 Uhr 09.10 Uhr 09.25 Uhr 3. Stunde 09.25 Uhr 10.10 Uhr 4. Stunde 10.10 Uhr 10.55 Uhr 10.55 Uhr 11.10 Uhr 5. Stunde 11.10 Uhr 11.55 Uhr 6. Stunde 11.55 Uhr 12.40 Uhr 7. Stunde 12.40 Uhr 13.25 Uhr von bis 1. Stunde 13.25 Uhr 14.10 Uhr 2. Stunde 14.10 Uhr 14.55 Uhr 14.55 Uhr 15.05 Uhr 3. Stunde 15.05 Uhr 15.50 Uhr 4. Stunde 15.50 Uhr 16.35 Uhr 16.35 Uhr 16.45 Uhr 5. Stunde 16.45 Uhr 17.30 Uhr 6. Stunde 17.30 Uhr 18.15 Uhr Pause 15 Minuten Pause 15 Minuten Nachmittagsunterricht Unterrichtsbeginn: 13.25 Uhr Stunde Pause 10 Minuten Pause 10 Minuten Seite 35 Verhalten im Notfall bei Feuer: bei Unfall: • Alarm melden (Sekretariat und Feu- • Sofortmaßnahmen durch Ersthelfer • evtl. Unfallopfer zum Sekretariat be- erwehr 112) • Ruhe bewahren gleiten • Fenster und Türen schließen • Erste-Hilfe-Raum 319 (neben Kiosk) • Gefährdete Personen warnen, Hilfebedürftige mitnehmen • Gekennzeichnetem Fluchtweg folgen (siehe Hinweisschilder) • Zwischentüren schließen • Aufzüge nicht benutzen • Auf Anweisungen der LehrerInnen achten • Sammelplatz aufsuchen (siehe Hin- weisschilder) bei Amok: • Amok melden (Sekretariat + Polizei 110 + Rettung 112) • Anweisungen der Lehrer befolgen • Ruhe bewahren • Schule nicht über allgemeine Fluchtwege verlassen • Tür verschließen + ggf. verbarrikadieren • Von Fenstern und Türen fernhalten, auf den Boden legen • Entwarnung durch Polizei abwarten Wichtige Informationen für den Notfall Polizei 110 Krankenhäuser Feuerwehr 112 Städtisches Klinikum Neunkirchen Notarzt (Handy: 0681 vorwählen) 19222 Rettungshubschrauber (Handy: 0681 vorwählen) 19222 Brunnenstr. 20 06821 18 – 0 Gift-Notruf 06841/19240 St. Josef-Krankenhaus Bombendrohung 06821/2030 oder 110 Langenstrichstr. 44 Amok 06821/2030 oder 110 06821 1 04 - 0 (Waffenbedrohung) Seite 36 Beratungsstellen Jugendamt Ottweiler (Landkreis NK) 06824 906 7300 Schulpsychologischer Dienst 06824 906-8867 (Schülertelefon, gebührenfrei) Ecstasy – Hotline 06853 40600 (Fachklinik Schaumberger Hof) Gesundheitsamt Neunkirchen 06824 906-8828 Schuldnerberatung 06824/906-2520 Telefonseelsorge (Täglich, 0 bis 24 Uhr, kostenfrei) 0800 111 0 111 Diakonisches Werk (Ausländerfrage) 0681 77803 Kriminalpolizeiliche Beratungsstelle 0681 9623535 Jugendgemeinschaftswerk Kreisjugendamt Neunkirchen(Jugendarbeit, Jugendschutz) Jugendbüro Neunkirchen 0681 61604 06824 906-7145 06821 202-420 Die Brigg Beratungs- und Behandlungsstelle für Jungendliche und junge Erwachsene für Suchtprävention und Frühintervention Die Fachstelle arbeitet im Vorfeld von Suchterkrankungen. Die vielfältigen Angebote sollen dazu beitragen, vor Sucht zu schützen und auf mögliche Gefährdungen hinzuweisen und frühzeitig zu intervenieren, d.h. zur Veränderung anzuleiten. Kontakt Hüttenbergstraße 42 66538 Neunkirchen Telefon: 06821 / 920 940 Fax: 06821 / 920 944 www.die-brigg-de Seite 37 Runde Tische am KBBZ Neunkirchen Am 29.4.2010 setzte das KBBZ Neunkirchen seine Reihe „Runder Tisch: Schule und Wirtschaftsunternehmen" mit der ersten Veranstaltung dieser Art für Praktikumsbetriebe der Fachoberschule Wirtschaft fort, nachdem bereits entsprechende „Runde Tische" für die Bereiche Großhandel sowie Industrie eingerichtet sind. Das KBBZ verwirklicht damit konsequent eines seiner Leitziele, nämlich die aktive Zusammenarbeit mit den Ausbildungsbetrieben seiner Schülerinnen und Schüler. Verschiedene Praktikumsbetriebe aus dem Bankenwesen, der Industrie, dem Gesundheitswesen und dem sozialen Bereich wurden von Herrn Rainer Hemminger, dem Leiter des KBBZ Neunkirchen, begrüßt und zunächst mit der Struktur des Kaufmännischen Berufsbildungszentrums Neunkirchen (fünf Schulformen: Handelsschule, Fachoberschule Fachrichtung Wirtschaft und Verwaltung, Höhere Berufsfachschule für Fremdsprachen in Wirtschaft und Verwaltung, Berufsschule, Oberstufengymnasium Fachrichtung Wirtschaft/ Fachrichtung Gesundheit und Soziales) und wichtigen Kennzahlen (Schüler/Auszubildende, Klassen, Kollegiumsgröße, umfangreiche, technische Ausstattung der drei Gebäudetrakte, etc.) vertraut gemacht. Anschließend konnten sich die Teilnehmer während eines Rundgangs durch verschiedene Unterrichtsräume einen nachhaltigen Eindruck von der EDV-Ausstattung (EDVSäle mit Computerarbeitsplätzen, Rechner mit Deckenbeamer sowie Active-Boards zu Unterrichts- und Präsentationszwecken) und deren variablen Einsatzmöglichkeiten verschaffen, die von Herrn Josef Dörr (SystemAdministrator) vorgestellt wurden. Auf der Grundlage einer PowerPoint-Präsentation (durch die Abteilungsleitung der Fachoberschule Wirtschaft: H. Ahnert, H. Werner) wurden wesentliche Fragen zu schul- bzw. praktikumsrechtlichen Vorgaben für die Klassenstufe 11 (Stundentafel und Prüfungsfächer, Bedingungen der Versetzung in Klassenstufe 12 unter Berücksichtigung des Ausbildungserfolg des Praktikums, Führung des Berichtsheftes, Ferien- und Urlaubszeiten, etc.) sowie Einzelheiten bei der Umsetzung dieser dualen Ausbildungsform diskutiert. Als Ansätze der weiteren Zusammenarbeit zwischen den Praktikumsbetrieben und dem KBBZ Neunkirchen wurden gegenseitige Unterrichts- und Betriebsbesuche und die Ausweitung der Verlinkung der Homepages angeregt. Die Veranstaltung bot gegen Ende Raum für individuelle Gespräche zwischen den „Praktikerinnen/Praktikern", der Schulleitung, Fachlehrern und allen Klassenleitern/innen FOS-11-Klassen des KBBZ Neunkirchen, das weitere Gesprächsrunden gemäß seinen Leitzielen anbieten will. Seite 38 Firmentage am KBBZ Neunkirchen Vom 20. bis 22. September 2010 veranstalteten die Firmen Eberspächer GmbH & Co. KG, Sparkasse Neunkirchen und die Debeka Versicherung erstmals dreitägige Firmentage im KBBZ Neunkirchen. Im Foyer präsentierten sich alle drei Unternehmen mit einem Infostand. Hier hatten die Schüler/Innen ausreichend Gelegenheit sich über die verschiedenen Ausbildungsmöglichkeiten näher zu informieren. Zudem konnte sich jeder Interessierte verschiedene Broschüren mit Rahmenbedingungen und Inhalten der Ausbildung und des Studiums mitnehmen und Fragen an Vertreter der einzelnen Firmen stellen; wovon auch rege Gebrauch gemacht wurde. Während der Unterrichtszeit präsentierten alle drei Unternehmen in einem visuellen Vortrag ihre Firma sowie ihr Ausbildungsprogramm, mit dem Ziel, neue Auszubildende zu werben. Dazu standen den beteiligten Firmen jeweils zwei Unterrichtsstunden für zwei Klassen im Mediensaal zur Verfügung. Zusätzlich wurden den Schülern Tipps für ihre Bewerbung vermittelt. Insgesamt nahmen 18 Klassen der Fachoberschule, der Handelsschule und des Wirtschaftsgymnasiums an der dreitägigen Veranstaltung teil. Nach der sechsten Stunde wurde auch eine individuelle Berufsberatung durch die Ausbildungsleiter der drei Unternehmen in Form eines Einzelgesprächs angeboten. Viele Schüler/Innen interessierten sich für die vorgestellten Ausbildungsberufe und einige waren auch einem dualen Studium nicht abgeneigt. Für die erste Veranstaltung dieser Art gab es viele positive Rückmeldungen seitens der Schüler/Innen, der beteiligten Unternehmen und der Schule. Die Unternehmen hoffen, einige der Schüler bei einem Vorstellungsgespräch wieder zu sehen. Abgeschlossen wurden die Firmentage mit der Aushändigung von attraktiven Preisen, die im Rahmen eines Gewinnspiels ausgelobt wurden. So gewannen zwei Schülerinnen und ein Schüler je eine eintägige Fahrt nach Paris. Auch in diesem Schuljahr haben wir wieder einen Firmentag durchgeführt. Stand Sparkasse Neunkirchen Stand Debeka Stand Eberspächer Seite 39 Das Projekt im Seminarfach des Oberstufengymnasiums Das Projekt „Förderung der Integration sowie Abbauen möglicher Konfliktpotenziale unter dem Aspekt des interreligiösen sowie interkulturellen Austauschs zwischen den beiden Ländern“ startete im Seminarfach des Oberstufengymnasiums des KBBZ Neunkirchen zu Beginn dieses Schuljahres 2009/2010 und wird von Yaşam Kirbayir Cetin und Nicole Veit betreut. Bei diesem Projekt werden die Erfahrungen und der Lebenswirklichkeit der SchülerInnen in den Vordergrund gestellt, um Eigeninitiative, Eigenaktivität, Eigenverantwortung und vor allem das interkulturelle Lernen zu fördern und anzuregen. Die Schüler erarbeiten in Projektgruppen nach selbst gewählten Unterthemen zum Dachthema ein Handlungsprodukt, das tatsächlich praktisch umgesetzt wird. Beispielsweise erstellt eine Gruppe „Fit for integration“ einen Informationsabend über das Schulsystem im Saarland für Eltern mit Migrationshintergrund oder eine weitere Gruppe „Gegen Rassismus und Vorurteile" führt ein Interview mit einer Integrationsbeauftragten, um Maßnahmen zur Förderung der Integration kennenzulernen. Dabei findet interkulturelles Lernen statt. Eine dritte Gruppe um noch eine weitere zu nennen, beschäftigt sich mit Religionen in Deutschland und organisiert einen Besuch in einer Moschee, Kirche und Synagoge. Insgesamt sind die beiden Kurse des Seminarfaches der K12 einbezogen, sodass jeweils sechs Gruppen existieren, die parallel arbeiten. Interkulturelles Lernen zeigt den SchülerInnen, dass kulturelle, weltanschauliche und religiöse Werte, Normen und Lebensformen in Bewegung sind. Sie sind dem Einfluss anderer Kulturen ebenso ausgesetzt wie dem Einfluss der jeweiligen örtlichen Gewohnheiten, der gesellschaftlichen Anforderungen und biographischen Entwicklungen. Jede Konfrontation mit anderen Kulturen und Lebensformen bietet den Schülern die Möglichkeit, über eigene Standpunkte nachzudenken. Vor allem die Schule sollte - als Teil der Gesellschaft und unter Mitwirkung ihres sozialen und kulturellen Umfelds - interkulturelles Lernen in diesem Sinne ermöglichen. Ihr kommt eine wichtige Rolle zu, junge Menschen in ein vernünftiges Zusammenleben von ethnischen, kulturellen und religiösen Mehrheiten und Minderheiten einzuführen. Die interkulturelle Kompetenz ist eine Schlüsselqualifikation für alle Jugendlichen, trägt zur privaten und beruflichen Lebensplanung bei und hilft, die Lebenschancen der nachfolgenden Generationen zu sichern. Seite 40 Durch das Projekt erarbeiten sich die Schüler Wege zur Begegnung und erkennen Gemeinsamkeiten und Unterschiede. Ebenso wird Neugier und Verständnis für andere kulturelle Orientierungen geweckt und ein selbstverständlicher, von Akzeptanz, Toleranz und Respekt bestimmter Umgang mit sprachlicher, kultureller und religiöser Heterogenität im Rahmen dieses Projektes gefördert. Das Projektthema zielt darauf ab, eine Veränderung der Sichtweise auf die eigene und auf die fremde Kultur zu bieten. Das Projekt sollte die Jugend beider Länder in Freundschaft einander näher bringen um Land, Menschen, Geschichte, Kultur und Religion besser kennen zu lernen und ihre Erfahrungen mit fremden Menschen, Sprachen, Bräuchen und Sitten auf der Basis ihrer eigenen Kultur zu machen, vor allem Vorurteile abzubauen. Bei dem Projekt wird handlungsorientiert gearbeitet. Handlungsorientierung wird durch den Einsatz der Projektmethode erreicht. Die Schüler arbeiten selbstständig, eigenverantwortlich und selbstgesteuert in Projektgruppen. Die praktisch umgesetzten Handlungsprodukte jeder Gruppe als Ergebnis der Projektarbeit werden abschließend dokumentiert, bewertet und evaluiert. Es findet eine Reflexion des Lernprozesses anhand eines Lerntagebuches statt. Der Lernprozess der Schüler wird somit anhand des Zyklus der vollständigen Handlung durchgeführt, sodass die Schüler ihren Lernprozess planen, durchführen, kontrollieren und bewerten. In ständigen Feedbacksitzungen der gesamten Klasse im Plenum geben die Projektgruppen sich gegenseitig konstruktive Kritik, z. B. zu ihrem geplanten Handlungsprodukt, sodass sie ihre Position aus mehreren Perspektiven betrachtet rückgemeldet bekommen. Die Gruppenergebnisse werden in der letzen Schulwoche im Foyer des KBBZ Neunkirchen ausgestellt. Seite 41 Afrika-Projekt des KBBZ Neunkirchen Auch in diesem Jahr haben sich viele berufsbildende Schulen im Saarland an einem Projekt im Fach Sozialkunde beteiligt, darunter auch wir, das KBBZ Neunkirchen. Der Fokus lag in diesem Jahr auf Afrika, das nicht zuletzt wegen der Austragung der Fußballweltmeisterschaft durch Südafrika vermehrt im öffentlichen Interesse steht. In den Projektwochen haben sich die Schüler mit der Geschichte und der heutigen Politik der einzelnen afrikanischen Länder auseinander gesetzt, beispielsweise auch mit der deutschen Kolonialpolitik in den ehemaligen deutschen Kolonien. Die dabei entstandenen Plakate sind am „Afrikatag“, dem letzten Tag des Projekts, in der Schule ausgestellt worden. Der Abschlusstag fand wie jedes Jahr am „Europatag“, dem 20. Mai, statt. Zu diesem Ereignis haben die teilnehmenden Schulen ein gemeinsames Programm verabredet, um den Schülern Afrika näher zu bringen. Dazu sind die Klassen mit einem Frühstück in den Tag gestartet, das aus Nahrungsmitteln zusammengestellt worden ist, die wir aus Afrika importieren (Kaffee, Kakaobohnen, Bananen, Datteln, Orangen usw.). So gestärkt erwartete die Schüler ein Wissensquiz, das ihnen geographische und vor allem Kenntnisse über wirtschaftliche Zusammenhänge zwischen Afrika und Europa abverlangte. Dieses „Afrikaspiel“ ist speziell für dieses Projekt entwickelt und als Brettspiel hergestellt worden. Bevor sich die Teilnehmer beim Torwandschießen auf die WM einstimmen konnten, gab es noch im Filmsaal einen Film über Afrika zu sehen. Insgesamt war das Projekt ein voller Erfolg. Die Schüler haben sich während der Projektwochen rege beteiligt und dabei manches Interessante über Afrika erfahren. Sie sind sensibilisiert worden für die Probleme dieses Kontinents. Der Spaß am Lernen ist dabei auch nicht zu kurz gekommen, wie die tollen Plakate beweisen und der Elan, mit dem die Schüler ihre Fähigkeiten im „Afrikaspiel“ und beim Torwandschießen aneinander gemessen haben. Dank der Spende der Schulleitung konnte auch das leckere Frühstück an die Schüler kostenlos verteilt werden. Seite 42 Projekte am KBBZ Neunkirchen Internet-Insel und Digitales Schwarzes Brett für Schüler Auf der Internet-Insel im Foyer stehen unseren Schülerinnen und Schülern ab sofort sechs kostenlose Internetzugänge zur Verfügung. Die Internet-Insel mit fünf Terminals ist in das Unterrichtsnetzwerk integriert. Stundenplanänderungen und andere wichtige Hinweise werden unseren Schülern über ein 42-Zoll-Display im Foyer mitgeteilt. Adventscafé Das Adventscafé gehört zu einem festen Projekt am KBBZ Neunkirchen und wird seit Jahren von Udo Nilius organisiert und wird dabei von zahlreichen engagierten Schülerinnen und Schülern unserer Schule unterstützt. Der Erlös aus dem Verkauf von Kaffee und Kuchen sowie aus der Tombola wird je zur Hälfe an eine gemeinnützige Einrichtung im Saarland und für Patenkinder in Ruanda gespendet. Landesdiktatwettbewerb 2010 In der schulinternen Entscheidungsrunde des diesjährigen Landesdiktatwettbewerbs haben vier Schülerinnen und Schüler die Spitzenplätze innerhalb ihrer Leistungsgruppe belegt. Sie behaupteten sich damit gegenüber den teilnehmenden Mitschülern am KBBZ Neunkirchen, die allesamt die Herausforderung angenommen hatten, anhand eines Diktattextes zum Thema „Lesen“ ihre orthographischen Fertigkeiten unter Beweis zu stellen. Carina Pirrong und Laura Jäger haben sich als Bestplatzierte mit ihrem Erfolg am KBBZ Neunkirchen für das Finaldiktat im Bildungsministerium qualifiziert, in dem die Landesbesten um die ausgesetzten Geldpreise wetteifern. Wirtschaftsquiz/Planspielbörse Wie in jedem Schuljahr nehmen viele Schüler am Wirtschaftsquiz der Jungen Wirtschaftspädagogen Saarland und am Planspiel Börse, durchgeführt von der Sparkasse Neunkirchen, teil. Beim Wirtschaftsquiz belegte Regina Fischer landesweit den 10. Platz und gewann einen iPod Nano und je einen Gutschein von Pieper Saarlouis und vom Erlebnisbad Calypso in Saarbrücken. Die "Börsencrasher" konnten beim Börsenspiel für den zweiten Rang einen Scheck über 200 € in Empfang nehmen und räumten zusätzlich für den besten EuroStoxx50 Tipp weitere 100 € ab. Seite 43 GoSpecial - der etwas andere Gottesdienst Im Jahr 1995 wurde in der ev. Andreasgemeinde in Niederhöchstadt bei Frankfurt - inspiriert von der Willow Creek Gemeinde bei Chicago - zum ersten Mal ein sog. GoSpecialGottesdienst durchgeführt. GoSpecial steht für „spezieller Gottesdienst.“ Dr. Klaus Douglass, der frühere Pfarrer der Andreasgemeinde in Niederhöchstadt und geistiger Vater von GoSpecial, schreibt auf seiner Homepage http://www.douglass.de/pfarrer/gospecial.php : „Die Idee von GoSpecial ist, einen Gottesdienst für Menschen anzubieten, die mit Gott, Glaube und Gemeinde sonst nicht viel „am Hut“ haben. Wir glauben, dass Gott eine große Sehnsucht auch und gerade nach diesen Menschen hat. Wir glauben auch, dass diese Menschen eine tiefe Sehnsucht nach Gott haben, auch wenn ihnen das nicht bewusst ist. Diese Sehnsucht versuchen wir behutsam freizulegen, indem wir uns in diesen Gottesdiensten und auch sonst in der Gemeinde radikal auf die Kultur der Menschen in unserem Umfeld einlassen. In vielen Fällen ist es nämlich durchaus so, dass Menschen ein Interesse an Gott haben, aber die ihnen fremde kirchliche Kultur hindert sie daran, der Frage nach Gott weiter nachzugehen.“ In der Praxis bedeutet dies, dass es in Niederhöchstadt im GoSpecial statt Orgelmusik Bandmusik gibt, statt der normalen Eingangsliturgie eine Anmoderation und ein kurzes Theaterstück, das auf das Thema des Gottesdienstes hinführt. Was es wie in jedem anderen Gottesdienst auch gibt, sind: Predigt, Fürbitten, Vaterunser, Segen. In Niederhöchstadt wird der GoSpecial nicht nur seit 1995 sehr erfolgreich einmal im Monat durchgeführt, sondern er wurde auch von dort in rund 200 Gemeinden „exportiert“, teilweise mit demselben Namen, teilweise unter anderer Bezeichnung. In der Gemeinde des Saarbrücker Superintendenten Christian Weyer auf dem Eschberg wird z.B. zwei bis drei mal im Jahr ein sog. GoAlive-Gottesdienst durchgeführt, der vom Niederhöchstädter GoSpecialGottesdienst inspiriert wurde. Seit 2009 führe ich selbst mit Schülerinnen und Schülern sowie Lehrerinnen und Lehrern unserer Schule 1-2 mal im Jahr GoSpecial-Gottesdienste durch. Die Termine werden rechtzeitig am elektronischen schwarzen Brett sowie per Aushang in der Schule bekanntgegeben. Vielleicht sehen wir uns dann. Das GoSpecial-Team würde sich freuen! Udo Nilius Schulpfarrer am KBBZ Neunkirchen Seite 44 Kiosk am KBBZ Neunkirchen Seit dem Schuljahr 2009/2010 betreibt die Bäckerei Günter Kurz den Betrieb des Kiosks am KBBZ Neunkirchen. Öffnungszeiten Montag bis Freitag Mittwoch 7:15 Uhr – 12:00 Uhr 7:15 Uhr – 14:00 Uhr Angebot • Brötchen mit warmem Fleischkäse • • • • • Belegte Weck mit Fleischkäse, Salami, Schinken Sandwichs mit Fleischkäse Käse und Salat, Tomaten, Gurken, Ei Kaffeestückchen (Hefe, Plunder, Blätterteig) Laugenbrezeln, Laugencroissant, KäseSchinken-Stangen Diverse alkoholfreie Getränke Das Verkaufsteam: Seite 45