Amtsblatt Ausgabe 05/2016 vom 27.05.2016 - Stadt Raguhn

Transcription

Amtsblatt Ausgabe 05/2016 vom 27.05.2016 - Stadt Raguhn
Amtsblatt der Stadt
Raguhn-Jeßnitz
Altjeßnitz
Jeßnitz (Anhalt)
Marke
Raguhn
Retzau
Veranstaltungen
in der Stadt Raguhn-Jeßnitz
Monat Juni 2016
10. - 11.06.2016
19.00 Uhr
Anglerverein Jeßnitz
Fischerfest
18.06.2016
10.00 Uhr
Kita Schierau
Öffentliches Kinderfest; Kita
18.06.2016
11.00 Uhr Heimat- u. Dorfverein Tornau v. d. H.
Sommerfest, Kirchplatz Tornau v. d. H.
18. - 19.06.2016
18.00 Uhr Heimatverein Priorau
Dorf- und Kinderfest, Zesenplatz Priorau
17. - 20.06.2016
16.00 Uhr Kanuclub Jeßnitz
Bootshausfest
Schierau
Thurland
Tornau vor der Heide
Jahrgang 7
Freitag, den
27. Mai 2016
Nummer 5
n Amtliche
Bekanntmachungen
Aus den Sitzungen des
Stadtrates Raguhn-Jeßnitz und den Ortschaften
Seite 2
n
Mitteilungen und
Informationen aus
den Ortschaften
Veranstaltungen
Termine
Höhepunkte
Seite 13
n
Bereitschaftsdienste
Ärzte
Seite 18
Zahnärzte
Seite 18
Apotheken
Seite 18
n Kirchennachrichten
Ev. Kirche Raguhn
Seite 19
Ev. Kirche Jeßnitz
Seite 19
Ev. Kirche Thurland
Seite 19
Kath. Kirche
Raguhn
Seite 20
n Stadt Raguhn-Jeßnitz
2
Nr. 5/2016
Sprechzeiten der Stadt
Raguhn-Jeßnitz
Di.
Do.
Fr.
9:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 - 17.30 Uhr
9:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:30 Uhr
9:00 Uhr - 12:30 Uhr
sowie nach Vereinbarung
Telefon
034906 4120
Anschrift
Stadt Raguhn-Jeßnitz
Rathausstraße 16
06779 Raguhn-Jeßnitz
Wichtige Information an alle
Bürgerinnen und Bürger
Das Amtsblatt der Stadt Raguhn-Jeßnitz erscheint monatlich
und wird kostenfrei in jeden Haushalt zugestellt.
Sollte trotz Zustellung ein Bürger oder eine Bürgerin kein Amtsblatt erhalten haben, besteht jederzeit die Möglichkeit, zu den
Dienstzeiten der Stadt Raguhn-Jeßnitz Einsicht in das Amtsblatt zu nehmen.
Amtliche Bekanntmachungen
Regionalbereichsbeamte der Polizei
Werte Einwohner,
die Bürgersprechstunden der Regionalbereichsbeamten der Polizei finden in der Stadt Raguhn-Jeßnitz
jeden Dienstag des Monats von 16.00 bis 18.00 Uhr und
jeden Freitag des Monats von 10.00 bis 12.00 Uhr
im Erdgeschoss Zi. 7 im Rathaus in der Rathausstraße 16 in
06779 Raguhn-Jeßnitz
statt.
Außerhalb dieser Sprechzeiten können Sie bei Bedarf den Kontakt zu unseren Regionalbereichsbeamten während der bekannten
Öffnungszeiten der Stadtverwaltung, hier über das Ordnungsamt,
herstellen lassen.
Die Kontaktbeamten setzen sich dann mit Ihnen in Verbindung.
Der Bürgermeister
Bekanntmachung aus der Sitzung
des Stadtrates Raguhn-Jeßnitz vom
20.04.2016
Tagesordnung - Öffentlicher Teil:
1.Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung der fehlenden Mitglieder des
Stadtrates und der Beschlussfähigkeit
Herr Berkenbusch (1. Stellvertreter des Stadtratsvorsitzenden) eröffnete um 19.00 Uhr die Sitzung. Er stellte fest, dass die Einladung zur Sitzung ordnungsgemäß erfolgte, da kein Stadtratsmitglied Einwände dagegen erhebt. Die Beschlussfähigkeit war mit
19 Stadträten und dem Bürgermeister gegeben.
2. Änderungsanträge zum öffentlichen Teil der Tagesordnung und Bestätigung der Tagesordnung
Die Tagesordnung wird ohne Änderungen einstimmig bestätigt.
3.Einwohnerfragestunde
- Parkplatzproblem vor Kita Sonnenzauber Raguhn
- Umsetzung Feuerwehrfahrzeug
- Anfrage zum Termin einer großen Einwohnerversammlung in
2016
- Anfragen von Feuerwehrkameraden in Bezug auf eine Versammlung vom 18.03.2016
- Hinweis zu einer defekten Straßenlaterne in der Lindenstraße
- Anfrage zur Erweiterung von Hortplätzen in Raguhn
- Anfrage zur Freigabe Spielplatz Jeßnitz, Stadtgarten - Reparatur Spielgerät
4.Einwendungen zur Niederschrift und Feststellung
der Niederschrift der Sitzung des Stadtrates vom
09.03.2016 (öffentlicher Teil)
Der Sitzungsleiter rief die Niederschrift vom 09.03.2016 auf und
fragte, ob Einwände bestehen? Es wurde ein Hinweis vorgetragen.
Die Niederschrift vom 09.03.2016 wurde mit 20 Ja-Stimmen,
0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen bestätigt.
5. Bericht der Ausschussvorsitzenden über die Arbeit
in den Ausschüssen
Die Vorsitzenden der Ausschüsse berichteten über die Schwerpunkte der Sitzungen.
6. Protokollkontrolle vom 09.03.2016 (öffentlicher Teil)
Der Bürgermeister beantwortete gestellte Anfragen aus der benannten Sitzung zu folgenden Themen:
- Hinweis zum Bericht des AZV-Vertreters - Ausführung des Geschäftsführers des AZV erfolgen in Schriftform
- Information zur Einführung des Ratsinformationssystems
- Reparatur Spielgerät Spielplatz Stadtgarten Jeßnitz (Anhalt)
7.Bericht des Bürgermeisters über die Ausführung
gefasster Beschlüsse aus der Sitzung des Stadtrates vom 09.03.2016 sowie Informationen aus der
Verwaltung (öffentlicher Teil)
Herr Berger informierte, dass im öffentlichen Teil der Sitzung des Stadtrates vom 09.03.2016 folgende Beschlüsse gefasst worden sind:
Beschluss-Nr. 19-2016 Haushaltssatzung der Stadt RaguhnJeßnitz für das Haushaltsjahr 2016
Beschluss-Nr. 17-2016 1. Änderungssatzung zur Friedhofssatzung der Stadt Raguhn-Jeßnitz
Beschluss-Nr. 18-2016 1. Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung der Stadt Raguhn-Jeßnitz
Mitteilung über die Verabschiedung nichtöffentlich gefasster Beschlüsse vom 09.03.2016
Herr Berger informierte, dass im nichtöffentlichen Teil der Sitzung
des Stadtrates vom 09.03.2016 folgende Beschlüsse
Beschluss-Nr. 06-2016 Vertragsangelegenheit
Beschluss-Nr. 23-2016 Vertragsangelegenheit
Beschluss-Nr. 10-2016 Vergabeangelegenheit
Beschluss-Nr. 20/2016 Vertragsangelegenheit
Beschluss-Nr. 21/2016 Vertragsangelegenheit
Beschluss-Nr. 15/2016 Vergabeangelegenheit
gefasst wurden.
Informationen aus der Verwaltung
- Empfehlung aus der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses zur Änderung der Geschäftsordnung der Stadt RaguhnJeßnitz dahingehend, dass hier eine Regelung der Nutzung
von Mobiltelefonen und anderer Medienträger aufgenommen
werden sollte.
- Einsatz des Förderverein Altjeßnitz im Gutspark
Nr. 5/2016
8. Wahl des Stadtratsvorsitzenden BV 37/2016
Dem Beschlussvorschlag wurde einstimmig zugestimmt und der
Beschluss Nr. 37/2016 gefasst.
Gemäß § 36 Abs. 2 KVG LSA ist nach Durchführung des Wahlverfahrens
Herr Steffen Berkenbusch
zum Vorsitzenden des Stadtrates Raguhn-Jeßnitz gewählt.
9. Hausordnung für den Gutspark Altjeßnitz und seine
Anlagen BV 30/2016
Dem Beschlussvorschlag wurde einstimmig zugestimmt und der
Beschluss Nr. 30/2016 gefasst.
Der Stadtrat stimmt dem beigefügten Entwurf zur Haus- und Parkordnung für den Gutspark Altjeßnitz und seiner Anlagen zu.
10. Aufhebung einer Haushaltssperre für: Erweiterungsanbau Kindergarten „Kinderland am Seegarten“ in Schierau BV 34/2016
Dem Beschlussvorschlag wurde einstimmig zugestimmt und der
Beschluss Nr. 34/2016 gefasst.
Der Stadtrat der Stadt Raguhn-Jeßnitz beschließt die Aufhebung
der Haushaltssperre für die Investition Erweiterungsanbau Kindergarten „Kinderland am Seegarten“ nach Vorliegen der Voraussetzung: Vorliegen des Zuwendungsbescheides.
11. Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 1. Änderung, zugleich Erweiterung
und Teilaufhebung des Bebauungsplanes „Vor
dem Halleschen Tor/Deichwache 6“, Stadt RaguhnJeßnitz mit paralleler Beteiligung der Behörden
sowie Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2
i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB
BV 35/2016
Dem Beschlussvorschlag wurde einstimmig zugestimmt und der
Beschluss Nr. 35/2016 gefasst.
Der Stadtrat der Stadt Raguhn-Jeßnitz beschließt die öffentliche
Auslegung des Entwurfes der 1. Änderung, zugleich Erweiterung
und Teilaufhebung des Bebauungsplanes „Vor dem Halleschen
Tor/Deichwachse 6“ der Stadt Raguhn-Jeßnitz, mit paralleler Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden sowie Träger öffentlicher
Belange gem. § 3 Abs. 2 i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB.
12. Festlegung zum Konzept der Kindertagesstätte
der Stadt Raguhn-Jeßnitz
BV 38/2016
Dem Beschlussvorschlag wurde mehrheitlich zugestimmt und der
Beschluss Nr. 38/2016 gefasst.
In der Stadt Raguhn-Jeßnitz ist jedem Kind ein Anspruch auf einen Platz in einer Tageseinrichtung gem. § 3 Abs. 1 KiFöG LSA zu
garantieren. Der Stadtrat der Stadt Raguhn-Jeßnitz beschließt basierend auf dem beigefügten Konzept vom 21.03.2016 Folgendes:
1. Es wird eine Kindertagesstätte (Kinderkrippe, Kindergarten und
Hort) im Stadtgebiet errichtet.
2. Die neue Einrichtung verfügt über eine Kapazität von 45 Plätzen
für Kinder von 0 Jahren bis unter 3 Jahren sowie 110 Plätzen
für Kinder ab Vollendung des 3. Lebensjahres bis zum Schuleintritt.
3. Die Einrichtung ist derart flexibel zu gestalten, dass freie Krippenplätze in Kindergartenplätze und freie Kindergartenplätze in
Krippenplätze bzw. freie Plätze beider Altersbereiche auch in
Hortplätze umgewandelt werden könne.
4. Die Kindertagesstätte wird errichtet am Standort: Markescher
Platz in Raguhn
5.Die Fertigstellung der neuen Einrichtung erfolgt bis zum
31.12.2017.
13. Einleitungsbeschluss Aufstellung der 2. Änderung
des Flächennutzungsplanes Thurland der Stadt
Raguhn-Jeßnitz - Geltungsbereich entsprechend
Anlage BV 42/2016
Dem Beschlussvorschlag wurde einstimmig zugestimmt und der
Beschluss Nr. 42/2016 gefasst.
Der Stadtrat der Stadt Raguhn-Jeßnitz beschließt gem. § 8 (3) i. V.
m. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB die Aufstellung der 2. Änderung des
Stadt Raguhn-Jeßnitz n
3
Flächennutzungsplanes Thurland einschließlich eines gemeinsamen Umweltberichtes (Geltungsbereich des Erweiterungsgebietes
- „Gewerbegebiet Thurland“ - Teilgebiet Süd - und Änderung FNP)
der Stadt Raguhn-Jeßnitz. Auf Basis der Inhalte des Nutzungsbeispiels ist die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
zur 2. Änderung des FNP Thurland durchzuführen. Der Geltungsbereich des Plangebietes umfasst den in der Anlage gekennzeichneten Bereich.
14. Beschluss zur Aufstellung der Ergänzung B-Plan
„Gewerbegebiet Thurland - TG Süd“ entsprechend der Ausweisung der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes Thurland der Stadt RaguhnJeßnitz BV 43/2016
Dem Beschlussvorschlag wurde einstimmig zugestimmt und der
Beschluss Nr. 43/2016 gefasst.
Der Stadtrat der Stadt Raguhn-Jeßnitz beschließt gem. § 1 (3) i. V.
m. § 8 (3) BauGB die Aufstellung der Ergänzung des Bebauungsplanes - „Gewerbegebietes Thurland - Teilgebiet Süd“ - der Stadt
Raguhn-Jeßnitz. Auf Basis der Inhalte des Nutzungsbeispiels (Beschlussanlage) ist die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zum Bebauungsplan durchzuführen. Der Geltungsbereich
des Plangebietes umfasst den in der Anlage gekennzeichneten
Bereich.
15. Anfragen und Anregungen der Stadtratsmitglieder
und des Bürgermeisters
Es folgten Anfragen/Anregungen zu/zur:
- Nutzung des Gebäude OFW/WW im OT Altjeßnitz
- zum Stand der Deichbaumaßnahmen im Stadtgebiet
- Neubau einer Kita auf dem Markeschen Platz im OT Raguhn
- Antrag Thurländer Pfingstburschen Traditionsverein auf finanzielle
Unterstützung durch die Stadt Raguhn-Jeßnitz
- Breitbandversorgung im Stadtgebiet
- Lärmschutz im OT Thurland in Bezug auf den Bau der B 6n
- In Bezug auf die Veranstaltung vom 18.03.2016 mit Feuerwehrkameraden
- Vertretungsregelung Personalangelegenheit
Nichtöffentlicher
Teil
der
Tagesordnung
vom
20.04.2016
16. Änderungsanträge zum nichtöffentlichen Teil der
Tagesordnung und Bestätigung der Tagesordnung
- Absetzung TOP 21 - BV 25/2016
Die Tagesordnung wurde mit einer Änderung mehrheitlich bestätigt.
17. Einwendungen zur Niederschrift und Feststellung
der Niederschrift der Sitzung des Stadtrates vom
09.03.2016 (nichtöffentlicher Teil)
Der Sitzungsleiter rief die Niederschrift vom 09.03.2016 auf und
fragte, ob Einwände bestehen? Die Niederschrift vom 09.03.2016
wurde ohne Änderungen mit 20 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimme,
0 Enthaltungen bestätigt.
18. Protokollkontrolle vom 09.03.2016 (nichtöffentlicher Teil)
- Nutzung der ehemaligen Kita in Altjeßnitz
- Fehlende Ortseingangsschilder im Stadtgebiet
- Nutzung des Weges unterhalb des Finkenberges in Raguhn in
Richtung Schierau
- Umwidmung der Salegaster Chaussee zur Kreisstraße - Kontaktaufnahme mit der Nachbargemeinde
19. Bericht des Bürgermeisters über die Ausführung
gefasster Beschlüsse aus der Sitzung des Stadtrates vom 09.03.2016 sowie Informationen aus
der Verwaltung (nichtöffentlicher Teil)
Bekanntgabe der gefassten Beschlüsse aus dem nichtöffentlichen
Teil erfolgte im öffentlichen Teil.
4
n Stadt Raguhn-Jeßnitz
20.
Bericht der Ausschussvorsitzenden über die Arbeit in den Ausschüssen
(Nichtöffentlicher Teil)
Nr. 5/2016
Die Vorsitzenden der Ausschüsse berichteten über die Schwerpunkte der Sitzungen.
21. Vergabeangelegenheit TOP wurde abgesetzt.
BV 25/2016
22. Vergabeangelegenheit BV 27/2016
Dem Beschlussvorschlag wurde einstimmig zugestimmt und der
Beschluss Nr. 27/2016 gefasst.
23. Vergabeangelegenheit
BV 28/2016
Dem Beschlussvorschlag wurde einstimmig zugestimmt und der
Beschluss Nr. 28/2016 gefasst.
24. Vertragsangelegenheit BV 29/2016
Dem Beschlussvorschlag wurde einstimmig zugestimmt und der
Beschluss Nr. 29/2016 gefasst.
25. Vertragsangelegenheit BV 31/2016
Dem Beschlussvorschlag wurde einstimmig zugestimmt und der
Beschluss Nr. 31/2016 gefasst.
26. Vertragsangelegenheit BV 39/2016
Dem Beschlussvorschlag wurde einstimmig zugestimmt und der
Beschluss Nr. 39/2016 gefasst.
27. Anfragen und Anregungen der Stadtratsmitglieder und des Bürgermeisters
Es folgten Anfragen/Anregungen zu/zur:
- Verlesung des Schreibens der Mandatsniederlegung Frau
Sarah Sauermann, AfD
- Stand zum Gewerbegebiet OT Thurland
- Umgang mit Medien während der Sitzungen
- Personalangelegenheiten: Bewerbungen
-Ratsinformationssystem
- Demonstrationen im OT Raguhn
- Hinweis zum schlechten Zustand der Straßen zwischen Raguhn
und Marke
28. Schließung der Sitzung
Der Sitzungsleiter, Herr Berkenbusch, schloss die Sitzung um
21.55 Uhr.
gez. Berger
Bürgermeister
Siegel
Bekanntmachung aus der
öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung
des Ortschaftsrates Jeßnitz (Anhalt)
am 25.04.2016
Öffentlicher Teil:
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen
Einberufung, fehlenden
Mitglieder des Ortschaftsrates und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zum öffentlichen Teil der Tagesordnung
und Feststellung der Tagesordnung
Die Tagesordnung des öffentlichen Teils wurde ohne Änderungen
einstimmig bestätigt.
3. Einwohnerfragestunde
4. Einwendungen zu der Niederschrift und Feststellung der
Niederschrift der letzten Sitzung des Ortschaftsrates vom
11.01.2016
Die Niederschrift des öffentlichen Teils aus der Sitzung des Ortschaftsrates Jeßnitz (Anhalt) vom 16.11.2015 wurde mehrheitlich
bestätigt.
5.
Bericht des Ortsbürgermeisters über die Ausführung öffentlich gefasster Beschlüsse
6. Aktuelle Mitteilungen
7.
Information des Vertreters des LHW zum Stand der Deichbaumaßnahmen
8.
1. Änderung Hundesteuersatzung der Stadt Raguhn-Jeßnitz AV 05/2016
9.
Aufteilung der finanziellen Mittel für freiwillige Aufgaben
2016 Ortschaft Jeßnitz (Anhalt) BV 04/2016
10. Anfragen und Anregungen
Nichtöffentlicher Teil
11. Änderungsanträge zum nichtöffentlichen Teil der Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung
Die Tagesordnung des nichtöffentlichen Teils wurde ohne Änderungen einstimmig bestätigt.
12. Einwendung zu der Niederschrift und Feststellung der
Niederschrift der letzten Sitzung des Ortschaftsrates vom
11.01.2016 (nichtöffentlicher Teil)
Die Niederschrift des nichtöffentlichen Teils aus der Sitzung des
Ortschaftsrates Jeßnitz (Anhalt) vom 11.01.2016 wurde mehrheitlich bestätigt.
13. Bericht des Ortsbürgermeisters über die Ausführung nichtöffentlich gefasster Beschlüsse
14. Anfragen und Anregungen
15. Schließung der Sitzung
Es wurde folgende Stellungnahmen zur Anhörung abgegeben und Beschluss gefasst:
Öffentlicher Teil
Stellungnahme zur Anhörung Nr. 05/2016
Der Ortschaftsrat Jeßnitz (Anhalt) stimmt der 1. Änderungssatzung der Hundesteuersatzung der Stadt Raguhn-Jeßnitz vom
30.01.2015 zu.
Der Anhörungsvorlage wird mehrheitlich zugestimmt.
Beschluss Nr. 06/2016
Der Ortschaftsrat Jeßnitz (Anhalt) beschließt die Aufteilung der finanziellen Mittel in Höhe von 7.034,94 Euro wie folgt: Pflege Städtepartnerschaft 2016, Zuschüsse an Vereine, Verbände und Einrichtungen.
Der Anhörungsvorlage wird mehrheitlich zugestimmt.
gez. Ernst
Ortsbürgermeister
Bekanntmachung aus der
Ortschaftsratssitzung
Schierau vom 28.04.2016
Öffentlicher Teil:
1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit
der Einladung und der Beschlussfähigkeit
Der Ortsbürgermeister eröffnete um 19.00 Uhr die Sitzung.
Die Einberufungen sind den Ortschaftsräten fristgerecht zugegangen. Die Beschlussfähigkeit war mit 4 anwesenden
Ortschaftsräten und dem Ortsbürgermeister gegeben.
2.
Änderungsanträge zum öffentlichen Teil der Tagesordnung
und Bestätigung der Tagesordnung
- Keine Änderungsanträge
Die vorliegende Tagesordnung wurde einstimmig bestätigt.
3.Einwohnerfragestunde
4. Einwendungen zur Niederschrift und Feststellung der
Niederschrift der letzen Sitzung des Ortschaftsrates vom
08.03.2016 (öffentlicher Teil)
5.Protokollkontrolle
6.
Bericht des Ortsbürgermeisters über die Ausführung öffentlich gefasster Beschlüsse
7.
Aktuelle Mitteilungen des Ortsbürgermeisters
8.
Aufteilung der finanziellen Mittel für freiwillige Aufgaben
2016 Ortschaft Schierau
9.
Anfragen und Anregungen durch die Mitglieder des Ortschaftsrates
Stadt Raguhn-Jeßnitz n
Nr. 5/2016
Nichtöffentlicher Teil:
10. Änderungsanträge zum nichtöffentlichen Teil der Tagesordnung und Bestätigung der Tagesordnung
- Keine Änderungsanträge
Die vorliegende Tagesordnung wurde einstimmig bestätigt.
11. Einwendungen zur Niederschrift und Feststellung der
Niederschrift der letzen Sitzung des Ortschaftsrates vom
08.03.2016 (nichtöffentlicher Teil)
12.Protokollkontrolle
13. Bericht des Ortsbürgermeisters über die Ausführung nichtöffentlich gefasster Beschlüsse
14. Aktuelle Mitteilungen des Ortsbürgermeisters
15.Grundstücksangelegenheit
16. Schließung der Sitzung
Es wurden folgende Beschlüsse gefasst:
Öffentlicher Teil:
Beschluss Nr. 05/2016 - Der Ortschaftsrat Schierau beschließt die Aufteilung der finanziellen Mittel für das Haushaltsjahr
2016 in Höhe von 1.700,00 gemäß Anlage 1.
Der Beschlussvorschlag wurde einstimmig zum Beschluss Nr.
05/2016 erhoben.
Nichtöffentlicher Teil:
Beschluss Nr. 06/2016 - Grundstücksangelegenheit
Der Beschlussvorschlag wurde einstimmig zum Beschluss Nr.
06/2016 erhoben.
gez. Lauts
Ortsbürgermeister
Bekanntmachung aus der
Ortschaftsratssitzung
Tornau vor der Heide vom 28.04.2016
Öffentlicher Teil:
1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit
der Einladung und der Beschlussfähigkeit
Der Ortsbürgermeister eröffnete um 18.00 Uhr die Sitzung.
Die Einberufungen sind den Ortschaftsräten fristgerecht
zugegangen. Der Ortschaftsrat war mit 2 anwesenden
Ortschaftsräten und dem Ortsbürgermeister beschlussfähig.
2.
Änderungsanträge zum öffentlichen Teil der Tagesordnung
und Bestätigung der Tagesordnung
Die vorliegende Tagesordnung wurde ohne Änderungen
einstimmig befürwortet.
3.Einwohnerfragestunde
4. Einwendungen zur Niederschrift und Feststellung der
Niederschrift der letzen Sitzung des Ortschaftsrates vom
21.01.2016 (öffentlicher Teil)
Die vorliegende Niederschrift wurde ohne Einwendungen
einstimmig genehmigt.
5.
Bericht des Ortsbürgermeisters über die Ausführung öffentlich gefasster Beschlüsse
6.
Aktuelle Mitteilungen des Ortsbürgermeisters
7.
Anhörung der Ortschaft zur 1. Änderungssatzung der Hundesteuersatzung der Stadt Raguhn-Jeßnitz
8.
Aufteilung der finanziellen Mittel für freiwillige Aufgaben
2016 Ortschaft Tornau v. d. Heide 9.
Anfragen und Anregungen durch die Mitglieder des Ortschaftsrates
Nichtöffentlicher Teil:
10. Änderungsanträge zum nichtöffentlichen Teil der Tagesordnung und Bestätigung der Tagesordnung
Die vorliegende Tagesordnung wurde ohne Änderungen
einstimmig bestätigt.
11. Einwendungen zur Niederschrift und Feststellung der
Niederschrift der letzen Sitzung des Ortschaftsrates vom
21.01.2016 (nichtöffentlicher Teil)
Die vorliegende Niederschrift wurde ohne Einwendungen
einstimmig genehmigt.
5
12.
Bericht des Ortsbürgermeisters über die Ausführung nichtöffentlich gefasster Beschlüsse
13. Anfragen und Anregungen durch die Mitglieder des Ortschaftsrates
14. Schließung der Sitzung
Es wurden folgende Stellungnahme zur Anhörung und
folgender Beschluss gefasst:
Öffentlicher Teil:
Stellungnahme zur Anhörung Nr. 02/2016 - Der Ortschaftsrat Tornau vor der Heide stimmt der 1. Änderungssatzung zur Hundesteuersatzung der Stadt Raguhn-Jeßnitz vom
30.01.2015 zu.
Der Anhörungsantrag wurde einstimmig zur Anhörung - Nr.
02/2016 erhoben.
Beschluss Nr. 03/2016 - Der Ortschaftsrat Tornau v. d. Heide
beschließt die Aufteilung der finanziellen Mittel für das Haushaltsjahr 2016 in Höhe von 916,74 Euro gemäß Anlage 1.
Der Beschlussvorschlag wurde einstimmig zum Beschluss - Nr.
03/2016 erhoben.
Im nichtöffentlichen Teil wurden keine Stellungnahmen zur Anhörung oder Beschlüsse gefasst.
gez. Polese
Ortsbürgermeister
Bekanntmachung
Nachrücker eines nächst festgestellten
Bewerbers im Ortschaftsrat der Ortschaft
Raguhn der Stadt Raguhn-Jeßnitz
Gemäß § 75 Abs. 1 Kommunalwahlordnung des Landes SachsenAnhalt gebe ich hiermit das Nachrücken eines nächst festgestellten
Bewerbers in den Ortschaftsrat der Ortschaft Raguhn der Stadt
Raguhn-Jeßnitz bekannt:
Frau Sarah Sauermann, Bewerberin für den Wahlvorschlag AfD,
hat ihr Mandat im Ortschaftsrat der Ortschaft Raguhn der Stadt
Raguhn-Jeßnitz niedergelegt.
Gemäß § 42 Abs. 4 Kommunalverfassungsgesetz Sachsen-Anhalt
rückt der nächst festgestellte Bewerber nach, wenn ein Gewählter
im Laufe der Wahlperiode aus der Vertretung ausscheidet.
Der Gemeindewahlausschuss der Stadt Raguhn-Jeßnitz hat in seiner Sitzung am 27.05.2014 das amtliche Ergebnis für die Wahl
zum Ortschaftsrat der Ortschaft Raguhn der Stadt Raguhn-Jeßnitz
festgestellt. Die Feststellung ergab, dass Herr Marcel Schröder für
den Wahlvorschlag der AfD nächst festgestellter Bewerber für den
Ortschaftsrat der Ortschaft Raguhn der Stadt Raguhn-Jeßnitz ist,
so dass Herr Marcel Schröder in den Ortschaftsrat Raguhn nachrückt.
Gemäß § 43 Kommunalwahlgesetz für das Land Sachsen-Anhalt
habe ich als Gemeindewahlleiter den gewählten Bewerber über
seine Wahl mit dem Ersuchen benachrichtigt, mir binnen einer Woche schriftlich mitzuteilen, ob sie die Wahl annimmt.
Herr Marcel Schröder erklärte die Annahme der Wahl in den Ortschaftsrat der Ortschaft Raguhn der Stadt Raguhn-Jeßnitz mit
Schreiben vom 21.04.2016 und rückt somit in den Ortschaftsrat
der Ortschaft Raguhn der Stadt Raguhn-Jeßnitz nach.
Nitsche
Gemeindewahlleiter
6
n Stadt Raguhn-Jeßnitz
Bekanntmachung
Nachrücker eines nächst festgestellten
Bewerbers im Stadtrat der Stadt
Raguhn-Jeßnitz
Gemäß § 75 Abs. 1 Kommunalwahlordnung des Landes SachsenAnhalt gebe ich hiermit das Nachrücken eines nächst festgestellten
Bewerbers in den Stadtrat der Stadt Raguhn-Jeßnitz bekannt:
Frau Sarah Sauermann, Bewerberin für den Wahlvorschlag der AfD —
WB 2, hat ihr Mandat im Stadtrat der Stadt Raguhn-Jeßnitz niedergelegt.
Gemäß § 42 Abs. 4 Kommunalverfassungsgesetz Sachsen-Anhalt
rückt der nächst festgestellte Bewerber nach, wenn ein Gewählter
im Laufe der Wahlperiode aus der Vertretung ausscheidet.
Der Gemeindewahlausschuss der Stadt Raguhn-Jeßnitz hat in seiner Sitzung am 27.05.2014 das amtliche Ergebnis für die Wahl
zum Stadtrat der Stadt Raguhn-Jeßnitz festgestellt. Die Feststellung ergab, dass Herr Hannes Loth für den Wahlvorschlag der der
AfD — WB 2 nächst festgestellter Bewerber für den Stadtrat der
Stadt Raguhn-Jeßnitz ist, so dass Herr Hannes Loth in den Stadtrat der Stadt Raguhn-Jeßnitz nachrückt.
Gemäß § 43 Kommunalwahlgesetz für das Land Sachsen-Anhalt
habe ich als Gemeindewahlleiter den gewählten Bewerber über
seine Wahl mit dem Ersuchen benachrichtigt, mir binnen einer Woche schriftlich mitzuteilen, ob er die Wahl annimmt.
Herr Hannes Loth erklärte die Annahme der Wahl in den Stadtrat der Stadt Raguhn-Jeßnitz mit Schreiben vom 23.04.2016 und
rückt somit in den Stadtrat der Stadt Raguhn-Jeßnitz nach.
Nitsche
Gemeindewahlleiter
Öffentliche Bekanntmachung
der Stadt Raguhn-Jeßnitz
Öffentliche Auslegung der 1. Änderung, zugleich
Teilaufhebung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Vor dem Halleschen Tore/Deichwache 6“,
Ortsteil Jeßnitz gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
In der Sitzung des Stadtrates der Stadt Raguhn-Jeßnitz am
21.04.2016 wurde in öffentlicher Sitzung der Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB des Entwurfes der
1. Änderung, zugleich Teilaufhebung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Vor dem Halleschen Tore/ Deichwache 6“ gefasst.
Ziel und Zweck der Planung:
Bei der Analyse der vorhandenen Gewerbestandorte im Rahmen
der Erarbeitung des Ergänzungsflächennutzungsplanes für die
Ortsteile und ehemals selbstständigen Gemeinden wurde festgestellt, dass kein zusätzlicher Gewerbeflächenbedarf für den Ortsteil Jeßnitz (Anhalt) existiert. Bauplätze für eine gemischte bauliche
Entwicklung (Wohn- und Gewerbenutzung) dagegen sind innerhalb der Ortschaft, mit entsprechenden Grundstückszuschnitten,
allerdings nicht ausreichend vorhanden.
Somit erfolgt mit dem vorliegenden Bebauungsplanverfahren eine
Reduzierung an Gewerbeflächen (Bereich der Teilaufhebung) und
eine ergänzungsflächennutzungsplankonforme Änderung von
Teilflächen, welche gegenwärtig überwiegend als Sondergebiet
festgesetzt waren, zu Mischgebieten. Hinzu tritt im Ergebnis der
Bearbeitung der Planung ein kleiner Erweiterungsbereich mit einer
festgesetzten Fläche für Versorgungsanlagen.
Der Geltungsbereich der 1. Änderung, zugleich Erweiterung und
Teilaufhebung des Bebauungsplanes „Vor dem Halleschen Tore/
Deichwache 6“ ist auf nachfolgender Planskizze erkennbar.
Die Übersichtskarte finden Sie auf Seite 7.
Nr. 5/2016
Öffentlichkeitsbeteiligung
Der Entwurf der 1. Änderung, zugleich Teilaufhebung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Vor dem Halleschen Tore/Deichwache 6“, Ortsteil Jeßnitz wird vom 06.06.2016 bis 07.07.2016
mit Begründung in der Stadtverwaltung Raguhn-Jeßnitz, im Rathaus des Ortsteiles Jeßnitz (Anhalt), Erdgeschoss, Conradiplatz 7,
zu folgenden Zeiten:
Montag:
9:00 - 12:00 Uhr und 13:00
Dienstag:
9:00 - 12:00 Uhr und 13:00
Mittwoch:
9:00 - 12:00 Uhr und 13:00
Donnerstag: 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00
Freitag:
9.00 - 12:00 Uhr
zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.
-
14:30
17:30
14:30
15:30
Uhr
Uhr
Uhr
Uhr
In dieser Zeit wird der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB die
Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Während der
Auslegung können von Jedermann Stellungnahmen zu den ausgelegten Unterlagen bei der Stadt Raguhn-Jeßnitz unter o. g. Anschrift abgegeben oder zur Niederschrift vorgetragen werden.
Die auszulegenden Unterlagen umfassen:
- Entwurf der 1. Änderung, zugleich Erweiterung und Teilaufhebung des Bebauungsplanes „Vor dem Halleschen Tore/Deichwache 6“ (Stand: 30.03.2016),
- Begründung zum Entwurf der 1. Änderung, zugleich Erweiterung und Teilaufhebung des Bebauungsplanes „Vor dem Halleschen Tore/Deichwache 6“ (Stand: 30.03.2016) mit Nutzungsbeispiel und Baugrundgutachten,
- Umweltbericht als Bestandteil der Begründung zum Entwurf
der 1. Änderung, zugleich Erweiterung und Teilaufhebung des
Bebauungsplanes „Vor dem Halleschen Tore/Deichwache 6“
(Stand: 30.03.2016). Im Umweltbericht wurden die Auswirkungen auf folgende Schutzgüter einer Beurteilung unterzogen:
o Mensch - mit Aussagen u. a. zu Lärmeinwirkungen
o Arten und Lebensgemeinschaften - mit Aussagen u. a. zu
Landwirtschaftsflächen und zu Biotop-/Habitatfunktionen
o Boden - mit Aussagen u. a. zu Bodenfunktionen /Altlasten
o Wasser - mit Aussagen u. a. zum Bodenwasserhaushalt
und Hochwasserschutz sowie zur Bodenversiegelung
o Klima/Luft - mit Aussagen u. a. zu Emissionen und mikroklimatischen Überwärmungseffekten
o Landschaft - mit Aussagen u. a. zum Raumeindruck
o Kultur- und Sachgüter, Schutzgebiete und -objekte - mit
Übersichtsplan der Schutzgebiete im Umfeld des Geltungsbereiches der Planung und mit Aussagen u. a. zu
Auswirkungen auf das archäologische Kulturdenkmal und
landwirtschaftliche Produktionsflächen
o Naturraum - mit Aussagen u. a. zur Bauflächenreduzierung
und Reduzierung des Landschaftsverbrauchs
- Umweltrelevante Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB wie nachfolgend genannt:
o Landesverwaltungsamt vom 03.11.2015 mit Umweltinformationen zum Hochwasserschutz
o Biosphärenreservatsverwaltung Mittelelbe vom 05.11.2015
mit Umweltinformationen zur Schutzzone III des Biosphärenreservates Mittelelbe
oLandesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft vom 08.10.2015 mit Umweltinformationen zum
Hochwasserschutz und zur Regenwasserversickerung
o Landesamt für Geologie und Bergwesen vom 30.10.2015
mit Umweltinformationen zur Grundwassersituation
o Landkreis Anhalt-Bitterfeld vom 04.11.2015 mit Umweltinformationen zum Immissionsschutz, Wasserrecht, sowie zu
Altlasten/Bodenschutz
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß
§ 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB und § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über die 1. Änderung, zugleich Erweiterung und
Teilaufhebung des Bebauungsplanes „Vor dem Halleschen Tore/
Deichwache 6“ unberücksichtigt bleiben. Es wird ebenfalls darauf
Stadt Raguhn-Jeßnitz n
Nr. 5/2016
hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig ist, soweit mit Ihm Einwendungen geltend
gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der öffentlichen
Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Raguhn-Jeßnitz, den 27.05.2016
Berger
Bürgermeister
7
8
n Stadt Raguhn-Jeßnitz
Nr. 5/2016
EU-Förderphase LEADER
startet in der Dübener Heide
LEADER ist ein Förderprogramm der Europäischen Union, mit dem
seit 1991 innovative Aktionen im ländlichen Raum gefördert werden. Ziel ist es, die ländlichen Regionen in Europa auf dem Weg zu
einer eigenständigen Entwicklung zu unterstützen. Förderbar können Vorhaben sein, die den drei Handlungsfeldern Wirtschaft und
Beschäftigung, Naturpark- und Kulturlandschaftsentwicklung und
Siedlungs- und Beteiligungsentwicklung zugeordnet werden können. Zur LEADER-Förderregion im anhaltischen Teil der Dübener
Heide gehören die Ortsteile Jeßnitz (Anhalt) sowie Altjeßnitz der
Stadt Raguhn-Jeßnitz.
Privatpersonen, Unternehmen, Vereine und Kommunen können
sich mit Projekten und investiven Vorhaben um Fördermittel der
Europäischen Union bewerben. Gelder werden unter anderem für
die gewerbliche Nachnutzung von bestehenden Gebäuden, die
Weiterentwicklung von Gastronomie- und Beherbergungsangeboten, die Unterstützung von Existenzgründungen und Betriebserweiterungen, die Ausbildung von Gästeführer/innen oder auch für
Projekte mit bürgerschaftlichem Engagement bereitgestellt. Dazu
findet am 25. Mai 2016 in der Zeit von 17 bis 19 Uhr, in der Landgaststätte Schlaitz (Freiheitstr. 59, OT Schlaitz, 06774 Muldestausee) eine kostenfreie Informationsveranstaltung statt. Zur besseren
Planung werden Interessierte, die an der Info-Veranstaltung teilnehmen möchten, vorab um eine Anmeldung per E-Mail ([email protected]) oder Telefon (0151 55851736) gebeten.
LHW Landesbetrieb für Hochwasserschutz
und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt
Hochwasserschutz Deich Jeßnitz-West und Altjeßnitz
Der LHW möchte den Einwohner der Stadt Raguhn-Jeßnitz hiermit einen Über- bzw. Ausblick auf die Arbeiten an dem Hochwasserschutzdeich Jeßnitz-West und Altjeßnitz geben. Der LHW mit seinen Partner
hat sich einen engen Zeitplan zurechtgelegt, damit die Überflutungen
in den angrenzenden Ortslagen wie Jeßnitz West und Altjeßnitz endlich
der Vergangenheit angehören. Mit Vorliegen der jeweiligen Planfeststellungsbeschlüsse wurde sofort mit den aufwändigen Vorarbeiten
begonnen, doch leider kam das Eine oder andere Unvorhergesehene
z. B. Schadstofffunde und „Archäologische Kostbarkeiten“ dazu, sodass die hochgesteckten Ziele nicht gehalten werden konnten.
Deich Jeßnitz-West
Vor und nach Baubeginn des 1. Deichabschnittes in den Jahren
2013 bis 2015 wurden weitere notwendige Arbeiten beauftragt
und auch schon abgeschlossen.
Dies betrifft:
- Liegenschaftsvermessung auf der gesamten Deichtrasse insgesamt von 5,1 km Länge
- Archäologische Untersuchungen auf dem zukünftigen Baufeld
von Greppin bis an die Flutbrücke mit umfangreichen Siedlungsfunden. Von besonderem facharchäologischem Interesse
sind hierbei ein halbes Dutzend sogenannter Grubenhäuser
Blick in das Grabungsfeld des Bauabschnitt 2 (BA 2)
Bildquelle: Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie
Mögliches Aussehen von Grubenhäusern
Bildquelle: Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie
- Holzungsarbeiten und gleichzeitiger Baufeldberäumung für den
BA 3/ BA 4 als Vorarbeiten für die Neuverlegungen von Fernwasser- und Abwasserleitungen
- Planung und Umverlegung der vorhandenen Wasserstoffleitung
auf einer Länge von 1.100 m als Vorarbeit für die Abschnitte
BAI bis BA 5 in den Jahren 2013 bis 2015
- Verlegung eines zusätzlichen Netzanschlusses zur Netzsicherheit der Ortslage Jeßnitz im BA 2
- Pünktlich wie versprochen hat der Deichbau in Jeßnitz-West
mit dem BA 2 im Jahre 2014 begonnen und konnte nach
5-monatiger Bauzeit noch 2015 abgeschlossen werden
- Der BA 1 gegenüber den
BAYER-Werken
wurde
nach 11 monatiger Bauzeit
auch 2015 fertiggestellt
- Mit Verlegung von Leitungen der Fernwasserversorgung und des Abwasserzweckverbandes
im BA 4 konnten weitere
Vorarbeiten abgeschlossen werden
- Im Zuge der Aufschlussarbeiten von Fern- und
Abwasserleitung wurden
zusätzliche Baugrunduntersuchungen und Analytik von anstehendem
Blick auf den bereits fertig geGrundwasser sowie vom
stellten BA 2
aufgeschütteten Boden im
Fotoquelle: LHW
Bereich des Schöpfwerksstandortes notwendig
- Die Ausschreibung für das Schöpfwerk am Kreuzungsbereich
der Fuhne und des Schachtgraben wird demnächst nach
Überarbeitung veröffentlicht
Vorschau auf Arbeiten in 2016
Damit die Verschiebungen der Ausschreibung des Schöpfwerkes
nicht zu Bauverzögerungen im angrenzenden Deichbau führt, wurden die Bauabschnitte neu aufgeteilt, sodass ein in den Plänen
aufgeführter BA 4 anders zugeordnet wird.
Die in diesem Jahr anstehenden Arbeiten beinhalten u. a.:
- Holzungsarbeiten und Baufeldberäumung in den BA 3 und BA
5, einschließlich der Bekämpfung des Japan-Knöterich. Ende
der Arbeiten Mai 2016
- Archäologische Untersuchungen in den Abschnitten BA 5 und
BA 6 ab 23.05.2016 durch das Landesamt für Denkmal-Pflege
und Archäologie
- Vorbereitung der Ausschreibung BA 5 für die Veröffentlichung
im Ausschreibungsanzeiger Sachsen-Anhalt am 25.05.2016
mit Baubeginn im August 2016 und mit Fertigstellung 2017
- Ausschreibung des Schöpfwerksbau im Juni 2016 mit Fertigstellungstermin 2018
- Vorbereitende Arbeiten für den letzten Bauabschnitt BA 6 erfolgen parallel zu den laufenden planerischen und bautechnischen Ausführungen
Nr. 5/2016
- Kabelverlegung für den Netzanschluss Schöpfwerk ist in Vorbereitung.
- Erforderliche Umverlegung eines Anodenfeldes im Bereich der
Flutbrücke
- Zeitnahe Schlussvermessung an bereits hergestellten Deichabschnitten
- Umsetzung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen als eine
ständige Forderung des Naturschutzes
Rückverlegung Deich Altjeßnitz
Mit Bestätigung des Planfeststellungsbeschluss hat der LHW die
Arbeiten für den neuen Deich in Altjeßnitz begonnen. Als erstes
erfolgte die Aktualisierung von planungsrelevanten Unterlagen, angefangen von Leitungskreuzungen und —umverlegungen, Beauftragung von zusätzlichen Baugrunduntersuchungen, Antrag auf ein
Flurneuordnungsverfahren für das Verfahrensgebiet u. a.
Derzeit wird von folgenden Terminen ausgegangen:
- Beginn der Archäologischen Untersuchungen durch das Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie am 01.06.2016 bis
13.06.2016
- Baugrunduntersuchungen noch bis Ende Mai 2016
- Abstimmung mit Telekom, LMBV, Ferngas u. a. Medienträgern
mit Einarbeitung in die Planungsunterlagen
- Prüfung der Ausführungsplanungen im Juni 2016
- Ausschreibung Juli 2016
- Baubeginn September 2016 im Schutz des Altdeiches, der in
seiner Teilschutzfunktion bestehen bleiben wird
Matthias Weilbach
Projektverantwortlicher des LHW
Unmaßstäblicher Lageplan Deich Altjeßnitz
Quelle: LHW
Schiedsstelle und Nachbarschaftsstreit
Schlichten statt Richten ist die Devise der
Schiedspersonen
Kann man wegen eines Nachbarschaftsstreits direkt
Klage bei Gericht einreichen?
Nein, eine Klage ist nach dem Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetz erst zulässig, nachdem man versucht hat, vor einer Schiedsoder Schlichtungsstelle die Streitigkeit gütlich beizulegen.
Gelten im gesamten Bundesgebiet für die Schiedsstellen die gleichen Bestimmungen?
Jedes Bundesland hat seine eigenen Nachbarschafts- und Schiedsstellengesetze. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) gilt für alle.
Welche Nachbarschaftsstreitigkeiten gehören vor die
Schiedsstelle?
Nachfolgende Angelegenheiten sind im Gesetz vorgeschrieben:
§ 906 BGB - Einwirkungen auf das Nachbargrundstück (z. B. Geräusche, Rauch, Gerüche, Erschütterungen), § 910 BGB - Überwuchs
(von Zweigen und Wurzeln, § 911 BGB - Hinüberfall von Früchten,
§ 923 BGB - Grenzbaum, sowie Fälle aus dem Nachbarschaftsgesetz, soweit es keine Einwirkungen von einem gewerblichen Betrieb
sind.
Stadt Raguhn-Jeßnitz n
9
Wo sind die Schiedsstellen zu finden?
Bei Ihrem Amtsgericht, der Stadt- oder Gemeindeverwaltung und
der regionalen Organisation (z. B. www.bds-sachsen-anhalt.de) erfahren Sie, wo Sie die Schiedsstellen finden.
Welche Schiedsstelle ist zuständig?
Laut Gesetz ist die Schieds- oder Schlichtungsstelle in dem Bezirk zuständig (Stadt, Gemeinde oder Stadt-/Gemeindeteil), wo die
antragsgegnerische Seite wohnt oder ihren Sitz oder eine Niederlassung hat. Schriftlich oder zu Protokoll der Schiedsstelle können
beide Seiten gemeinsam eine andere Schiedsstelle vereinbaren.
Wer ist eine Schiedsperson?
Eine Schiedsperson ist ehrenamtlich tätig. Sie wird vom Gemeinde- oder Stadtrat gewählt. Die Leitung des Amtsgerichts bestätigt
die Wahl und beruft die Schiedspersonen in ihr Amt. Vor der Verpflichtung werden sie über ihre Aufgaben und Pflichten sowie über
ihre Verschwiegenheitspflicht über Verhandlungen und Parteien,
was sie amtlich erfahren haben, belehrt. Die fach- und zeitgerechte
Durchführung der Arbeit wird von der Leitung des Amtsgerichts
beaufsichtigt und nicht von der Stadt- oder Gemeindeverwaltung.
Wie lange dauert ein Schiedsverfahren?
Nach Antrag und Vorschusszahlung werden Ort und Zeit des
Schlichtungstermins umgehend bestimmt. Die Verhandlung sollte
ohne Unterbrechung zu Ende geführt werden. Das gesamte Verfahren sollte möglichst in einer Frist von 3 Monaten beendet werden.
Mit welchen Kosten hat man vor der Schiedsstelle zu
rechnen?
Die Sprechstunde und Erkundigung über die Möglichkeiten eines
Verfahrens kosten nichts. Mit dem Antrag auf Einleitung eines Verfahrens fällt ein Vorschuss an. Dieser kann bis zu 75 Euro betragen.
Das Verfahren an sich kostet 25 Euro. Kommt eine Einigung der
Parteien zustande, erhöht sich die Gebühr auf 50 Euro und kann
in begründeten Ausnahmefällen auf bis zu 75 Euro steigen. Dann
kommen noch Auslagen hinzu (z. B. für Porto und Kopien). Beide
Seiten können vereinbaren, dass die gegnerische Seite einen Teil
oder die gesamten Kosten trägt.
Hat man zur Lösung des Problems einen Rechtsanspruch
gegenüber der Schiedsperson wie bei einem Anwalt?
Ein Anspruch auf umfassende Rechtsberatung und Durchsetzung
der Interessen der antragstellenden Partei besteht nicht. Von der
Schiedsperson wird im konkreten Fall geprüft, ob sie sachlich und
örtlich zuständig ist, der Antrag vollständig ist und ob Ablehnungsoder Ausschließungsgründe vorliegen.
Wie stellt man einen Antrag auf Eröffnung eines
Schiedsverfahrens?
Diesen kann man direkt bei der Schiedsstelle zur Niederschrift geben oder selbst schreiben und der Schiedsstelle zukommen lassen.
Was muss der Antrag enthalten?
Er muss Namen, Vornamen und Anschriften aller Parteien enthalten. Zudem muss er allgemeine Angaben zum Streitgegenstand
und dem Begehren enthalten. Abschließend ist der Antrag von allen Antragstellern zu unterschrieben.
Was geschieht nach dem Antrag?
Nach dem Antrag und Vorschusseingang werden beide Seiten
amtlich geladen. Die Schiedsperson führt die Verhandlung unparteiisch mit dem Ziel, den Rechtsstreit im Wege des Vergleichs beizulegen. Um eine dauerhafte Lösung des Problems zu erreichen,
werden die Parteien persönlich in die Konfliktlösung eingebunden.
In der Regel findet die Verhandlung mündlich und nicht öffentlich
statt. Zur Konfliktlösung kann die Schiedsperson auch Vorschläge
unterbreiten. Vorhandene Beweise können genutzt werden, aber
ein Beweisverfahren findet nicht statt. Es ist nicht vorgesehen, wie
vor Gericht die Rechts- und Sachlage zu erörtern.
Kann man jemanden Anderen zum Termin schicken?
Die Parteien müssen zur Verhandlung persönlich erscheinen. Eine
Ausnahme davon besteht, wenn ein Fall der gesetzlichen Vertretung vorliegt oder wenn der geschickte Vertreter in der Lage ist den
Sachverhalt aufzuklären und ausdrücklich ermächtigt wurde einen
Vergleich abzuschließen, und wenn die Schiedsperson diesem Fernbleiben zugestimmt hat. Als Beistand ist jede Person, also z. B. ein
Familienmitglied oder Freund(in), erlaubt. Ein Ordnungsgeld bis zu
75 Euro wird festgesetzt, wenn eine Partei trotz Ladung unentschuldigt nicht erscheint.
10
n Stadt Raguhn-Jeßnitz
Ist ein Anwalt erforderlich?
Nein, ein Anwalt ist nicht vorgeschrieben. Beide Seiten können ihre
Interessen persönlich wahrnehmen. Zulässig wäre ein Anwalt z. B.
als Beistand.
Was passiert, wenn man sich im Schiedsverfahren
nicht einigt?
Dann kann die Partei, die das Verfahren beantragt hat, vor der
Schiedsstelle einen Antrag auf Erteilung einer Erfolgslosigkeitsbescheinigung stellen. Mit dieser kann vor Gericht geklagt werden.
Und wenn man sich im Schiedsverfahren einigt?
Kommt zwischen beiden Seiten eine Einigung zustande, dann sind
beide Seiten daran gebunden. Dieser sogenannte Vergleich kann
wie ein Gerichtsurteil 30 Jahre lang unmittelbar vollstreckt werden.
Guido Scholz
(BDS Landesvorstand)
________________________________________________________
Dessau-Roßlau, d. 26.04.2016
Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung
und Forsten Anhalt
Ferdinand-von-Schill-Str. 24
06844 Dessau-Roßlau
Öffentliche Bekanntmachung
Flurbereinigungsverfahren Deichrückverlegung Altjeßnitz
Landkreis: Anhalt-Bitterfeld
Verf.-Nr.: 611-17AB5216
Ladung
Zur Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft
(TG) im Flurbereinigungsverfahren
Deichrückverlegung Altjeßnitz
Die obere Flurbereinigungsbehörde hat mit Beschluss vom
25.01.2016 das Flurbereinigungsverfahren Deichrückverlegung
Altjeßnitz angeordnet.
Nach §§ 21 ff. des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 G. v. 19.12.2008 (BGBl. I S. 2794), ist ein Vorstand der
Teilnehmergemeinschaft zu wählen. Die Teilnehmergemeinschaft
setzt sich aus den Eigentümern sowie den Eigentümern gleichstehenden Erbbauberechtigten der zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücke zusammen.
Die Wahl des Vorstandes, zu der hiermit geladen wird, findet am
Donnerstag, dem 16.06.2016, um 17.00 Uhr
Parkstr. 05, OT Altjeßnitz
Kulturraum
06779 Stadt Raguhn-Jeßnitz
statt.
Der Vorstand ist Organ der Teilnehmergemeinschaft, durch das die
Teilnehmergemeinschaft als Körperschaft des öffentlichen Rechts
nach innen im Verhältnis zu den Teilnehmern und nach außen vertreten wird. Er soll das Vertrauen der Teilnehmer besitzen. Es liegt
daher im Interesse
aller Teilnehmer, sich an der Wahl des Vorstandes zu beteiligen.
Bevollmächtigung für die Wahl ist möglich.
Seine Mitglieder wirken ehrenamtlich für die Dauer des Flurbereinigungsverfahrens.
Die Zahl der Mitglieder des zu wählenden Vorstandes wird gemäß
§ 21 Abs. 1 FlurbG auf 3 festgesetzt.
Für jedes Vorstandsmitglied ist ein Stellvertreter zu wählen.
Der Vorstand wählt aus seiner Mitte den Vorsitzenden und dessen
Stellvertreter.
Wahlvorschläge können bis zum 15.06.2016 im Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt eingereicht oder im
Wahltermin vorgebracht werden.
Im Auftrag
Mende
Nr. 5/2016
Landesverwaltungsamt 409 - Obere Flurbereinigungsbehörde
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale)
Flurbereinigung: Landkreis: Verfahrens-Nr.: Halle, den 21.04.2016
Retzau-Mulde
Anhalt-Bitterfeld
611-17AB3068
- Öffentliche Bekanntmachung -
Flurbereinigungsbeschluss
A. Verfügender Teil
I. Entscheidung
Gemäß §§ 87ff des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) i. d. F. vom
16.03.1976 (BGBl. I S. 546 ff.), zuletzt geändert durch Gesetz vom
19.12.2008 (BGBl. I S. 2794), wird hiermit das
Flurbereinigungsverfahren
Retzau-Mulde
im Landkreis Anhalt-Bitterfeld
angeordnet.
Das Flurbereinigungsverfahren wird nach den §§ 87ff FlurbG vom
Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt, Ferdinand-von-Schill-Straße 24, 06844 Dessau-Roßlau, als Flurbereinigungsbehörde durchgeführt.
Das Flurbereinigungsgebiet des Flurbereinigungsverfahrens umfasst
im Landkreis Anhalt-Bitterfeld
- in der Gemarkung Retzau: jeweils Teile der Fluren 1 und 2
- in der Gemarkung Raguhn: jeweils Teile der Fluren 7 und 8.
Dem Verfahren unterliegen die im Flurbereinigungsverzeichnis - Verfahrensflurstücke aufgeführten Flurstücke. Das Flurbereinigungsverzeichnis - Verfahrensflurstücke ist Anlage dieses Beschlusses.
Als weitere Anlagen dieses Beschlusses sind die Gebietskarte, in der
die Grenze des Flurbereinigungsgebietes dargestellt ist, sowie die
Begründung dieses Beschlusses beigefügt.
Das Flurbereinigungsgebiet umfasst eine Fläche von rund 397 ha.
II. Sofortige Vollziehung
Gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)
in der Fassung der Bekanntmachung vom 19.03.1991 (BGBl. I S. 686),
zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 21.12.2015
(BGBl. I S. 2490), wird hiermit die sofortige Vollziehung angeordnet,
mit der Folge, dass Rechtsbehelfe gegen die Anordnung der Flurbereinigung keine aufschiebende Wirkung haben.
III. Beteiligte
Am Flurbereinigungsverfahren sind gem. § 10 FlurbG beteiligt:
1. als Teilnehmer die Eigentümer der zum Flurbereinigungsgebiet
gehörenden Grundstücke sowie die den Eigentümern gleichstehenden Erbbauberechtigten;
2. als Nebenbeteiligte:
a) Gemeinden und Gemeindeverbände, in deren Bezirk Grundstücke vom Flurbereinigungsverfahren betroffen werden;
b) andere Körperschaften des öffentlichen Rechts, die Land für
gemeinschaftliche oder öffentliche Anlagen erhalten (§§ 39
und 40 FlurbG) oder deren Grenzen geändert werden (§ 58
Abs. 2 FlurbG);
c) Wasser- und Bodenverbände, deren Gebiet mit dem Flurbereinigungsgebiet räumlich zusammenhängt und dieses beeinflusst oder von ihm beeinflusst wird;
d) Inhaber von Rechten an den zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücken oder von Rechten an solchen Rechten oder von persönlichen Rechten, die zum Besitz oder zur
Nutzung solcher Grundstücke berechtigen oder die Benutzung solcher Grundstücke beschränken;
e) Empfänger neuer Grundstücke nach den §§ 54 und 55
FlurbG bis zum Eintritt des neuen Rechtszustandes (§ 61
Satz 2 FlurbG);
f) Eigentümer von nicht zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden
Grundstücken, denen ein Beitrag zu den Unterhaltungs- oder
Ausführungskosten auferlegt wird (§ 42 Abs. 3 und § 106 FlurbG)
oder die zur Errichtung fester Grenzzeichen an der Grenze des
Flurbereinigungsgebietes mitzuwirken haben (§ 56 FlurbG).
Stadt Raguhn-Jeßnitz n
Nr. 5/2016
IV. Teilnehmergemeinschaft und Unternehmensträger
Gemäß § 16 FlurbG bilden die Teilnehmer die Teilnehmergemeinschaft.
Sie entsteht mit diesem Beschluss und ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Die Teilnehmergemeinschaft des Flurbereinigungsverfahrens führt den
Namen
„Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung Retzau-Mulde“.
Sie hat ihren Sitz in der Stadt Raguhn-Jeßnitz.
Träger des Unternehmens „Sanierung/Rückverlegung Deich Retzau“
im Flurbereinigungsverfahren ist das Land Sachsen-Anhalt, dieses vertreten durch den Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt.
Der Unternehmensträger ist gemäß § 88 Nr. 2 FlurbG Nebenbeteiligter
im Sinn von § 10 Nr. 2 FlurbG im Flurbereinigungsverfahren.
V. Aufforderung zur Anmeldung von Rechten
Rechte, die aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, aber zur Beteiligung am Flurbereinigungsverfahren berechtigen können, sind innerhalb von 3 Monaten bei der zuständigen Flurbereinigungsbehörde, dem Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt,
Ferdinand-von-Schill-Straße 24, 06844 Dessau-Roßlau, anzumelden
(§ 14 Abs. 1 FlurbG).
Es kommen in Betracht:
a) Inhaber von Rechten an den zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücken oder von Rechten an solchen Rechten oder von
persönlichen Rechten, die zum Besitz oder zur Nutzung solcher
Grundstücke berechtigen oder die Benutzung solcher Grundstücke
beschränken, z. B. Pacht-, Miet- und ähnliche Rechte (§ 10 Nr. 2d
FlurbG);
b) Im Grundbuch einzutragende Rechte an den zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücken, insbesondere Hütungsrechte oder
andere Dienstbarkeiten, wie Wasserleitungsrechte, Wege-, Wasseroder Fischereirechte usw. die vor dem 01.01.1900 begründet sind
und deshalb der Eintragung in das Grundbuch nicht bedurften;
c) Rechte an Grundstücken, die noch nicht in das Grundbuch oder
das Liegenschaftskataster übernommen sind.
Diese Rechte sind auf Verlangen der Flurbereinigungsbehörde innerhalb
einer von dieser zu setzenden weiteren Frist nachzuweisen. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist ist der Anmeldende nicht mehr zu beteiligen.
Werden Rechte nach Ablauf dieser Frist angemeldet oder nachgewiesen, so kann die Flurbereinigungsbehörde die bisherigen Verhandlungen und Festsetzungen gelten lassen (§ 14 Abs. 2 FlurbG).
Der Inhaber eines gern § 14 Abs. 1 FlurbG bezeichneten Rechtes
muss die Wirkung eines vor der Anmeldung eingetretenen Fristablaufes ebenso gegen sich gelten lassen wie der Beteiligte, demgegenüber
die Frist durch Bekanntgabe des Verwaltungsaktes zuerst in Lauf gesetzt worden ist (§ 14 Abs. 3 FlurbG).
Soweit Eintragungen im Grundbuch durch Rechtsübertragung außerhalb
des Grundbuches (z. B. Erbfall) unrichtig geworden sind, werden die Beteiligten darauf hingewiesen, im eigenen Interesse beim Grundbuchamt auf
eine baldige Berichtigung des Grundbuches hinzuwirken bzw. den Auflagen
des Grundbuchamtes zur Beschaffung der Unterlagen für die Grundbuchberichtigung möglichst ungesäumt nachzukommen.
Vl. Einschränkungen
Von der Bekanntgabe dieses Beschlusses bis zur Unanfechtbarkeit
des Flurbereinigungsplanes gelten gem. § 34 Abs. 1 FlurbG folgenden
Einschränkungen:
1. In der Nutzungsart der Grundstücke dürfen ohne Zustimmung der
Flurbereinigungsbehörde nur Änderungen vorgenommen werden,
die zum ordnungsmäßigen Wirtschaftsbetrieb gehören.
2. Bauwerke, Brunnen, Gräben, Einfriedungen, Hangterrassen u. ä. Anlagen dürfen nur mit Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde errichtet, hergestellt, wesentlich verändert oder beseitigt werden.
3. Obstbäume, Beerensträucher, Rebstöcke, Hopfenstöcke, einzelne
Bäume, Hecken, Feld- und Ufergehölze dürfen nur in Ausnahmefällen, soweit landeskulturelle Belange, insbesondere des Naturschutzes und der Landschaftspflege nicht beeinträchtigt werden,
mit Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde beseitigt werden.
Andere gesetzliche Vorschriften über die Beseitigung von Reb- und
Hopfenstöcken bleiben unberührt.
Sind entgegen den Vorschriften zu 1. und 2. Änderungen vorgenommen
oder Anlagen hergestellt oder beseitigt worden, so kann dieses im Flurbereinigungsverfahren unberücksichtigt bleiben. Die Flurbereinigungsbehörde
kann den früheren Zustand gern. § 137 FlurbG wiederherstellen lassen,
wenn dieses der Flurbereinigung dienlich ist (§ 34 Abs. 2 FlurbG).
11
Sind Eingriffe entgegen der Vorschrift zu 3. vorgenommen worden, so
muss die Flurbereinigungsbehörde Ersatzpflanzungen anordnen (§ 34
Abs. 3 FlurbG).
Von der Bekanntgabe dieses Beschlusses bis zur Ausführungsanordnung
bedürfen Holzeinschläge, die den Rahmen einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung übersteigen, der Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde im
Einvernehmen mit der Forstaufsichtsbehörde (§ 85 Ziff. 5 FlurbG).
Sind Holzeinschläge vorgenommen worden, so kann die Flurbereinigungsbehörde anordnen, dass derjenige, der das Holz gefällt hat, die abgeholzte oder verlichtete Fläche nach den Weisungen der Forstaufsichtsbehörde
wieder ordnungsgemäß in Bestand zu bringen hat (§ 85 Ziff. 6 FlurbG).
Gemäß § 35 FlurbG sind die Beauftragten der Flurbereinigungsbehörde berechtigt, zur Vorbereitung und zur Durchführung der Flurbereinigung Grundstücke zu betreten und die nach ihrem Ermessen erforderlichen Arbeiten auf ihnen vorzunehmen.
B. Auslegung
Dieser Beschluss mit
• Begründung,
• Flurbereinigungsverzeichnis - Verfahrensflurstücke und
• Gebietskarte
liegt gemäß § 6 FlurbG nach der öffentlichen Bekanntmachung dieses
Beschlusses in den Gemeinden zwei Wochen lang zur Einsichtnahme
für die Beteiligten
im Rathaus der Stadt Raguhn-Jeßnitz, Rathausstraße 16
06779 Raguhn-Jeßnitz
im Rathaus der Stadt Dessau-Roßlau, Zerbster Str. 4
06844 Dessau-Roßlau
in den Diensträumen des Verwaltungsamtes der Stadt Gräfenhainichen, Markt 1, 06773 Gräfenhainichen
im Verwaltungsgebäude der Gemeinde Muldestausee im OT Pouch,
Neuwerk 3, 06774 Muldestausee
im Verwaltungssitz der Stadt Bitterfeld-Wolfen
im Ortsteil Wolfen, Rathausplatz 1
06766 Bitterfeld-Wolfen
und
im Verwaltungssitz im Ortsteil Bitterfeld, Markt 7
06749 Bitterfeld-Wolfen
im Verwaltungsgebäude der Stadtverwaltung der Stadt Zörbig, Lange
Straße 34, 06780 Zörbig
in der Stadtverwaltung der Stadt Südliches Anhalt, Weißandt-Gölzau,
Hauptstraße 31, 06369 Südliches Anhalt
während der Dienststunden aus.
Darüber hinaus kann dieser Beschluss auch im
Landesverwaltungsamt, Referat 409, Dessauer Straße 70, 06118 Halle
(Saale), Zimmer 211, und
im Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt, Kavalierstraße 31, 06844 Dessau-Roßlau, Zimmer 1.09
während der Dienststunden eingesehen werden.
Die Wirkungen dieses Beschlusses treten am Tag nach seiner Bekanntgabe in der betreffenden Gemeinde ein.
C. Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Beschluss kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim
Landesverwaltungsamt, Ernst-Kamieth-Straße 2, 06112 Halle (Saale)
schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Die Rechtsbehelfsfrist beginnt mit dem ersten Tag der Bekanntmachung.
Gegen die Anordnung der sofortigen Vollziehung kann gemäß § 80 Abs. 5
VwGO beim Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Breiter
Weg 203-206, 39104 Magdeburg, Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gestellt werden.
Die Schriftform kann durch die elektronische Form ersetzt werden. In
diesem Fall ist das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz zu versehen.
Im Auftrag
Teichmann
12
n Stadt Raguhn-Jeßnitz
Nr. 5/2016
Stadt Raguhn-Jeßnitz n
Öffentliche Bekanntmachung
zur Durchführung der Gewässermahd
an Gewässern 2. Ordnung
Entsprechend der Festlegungen in den §§ 52, 54 und 66 des WG
LSA in der aktuellen Fassung, der Satzung des Verbandes §§ 2
und 4 in der aktuellen Fassung teilt der Unterhaltungsverband
„Taube-Landgraben“ mit, dass in der Zeit vom
voraussichtlich 1. Juni bis Ende März 2017
die erforderlichen Gewässerunterhaltungsarbeiten an den Gewässern 2. Ordnung im Verbandsgebiet durchgeführt werden.
Die Unterhaltungsarbeiten führt der Verband mit eigenem Personalbestand durch.
Hinweise:
1. Anlieger und Hinterlieger haben zu dulden, dass der Unterhaltungspflichtige die Grundstücke betritt, vorübergehend benutzt, ...!
2. Anlieger und Hinterlieger haben lt. WG LSA ebenso zu dulden,
dass der Aushub auf ihren Grundstücken eingeebnet wird, sofern es die bisherige Nutzung nicht dauernd beeinträchtigt.
3. Der Unterhaltungszeitraum umfasst alle Unterhaltungsarbeiten
in allen Mitgliedsgemeinden. Es besteht absolut kein Grund zur
Beunruhigung und Besorgnis, wenn im August oder September noch nicht alle Gewässer unterhalten sind. Eine Mahd aus
rein optischen Gesichtspunkten erfolgt durch uns nicht!
4. Generell ist die Gewässerunterhaltung immer eine vorausschauende Maßnahme, d. h., mit den Arbeiten wird die hydraulische Leistungsfähigkeit für mögliche Starkabflüsse im Herbst
und insbesondere im folgenden Frühjahr gesichert. Jährlich
wiederkehrende Arbeiten (Böschungsmahd und Sohlkrautung)
werden erst zu Beginn der Arbeiten aufgrund der tatsächlichen
Bedingungen/hydraulische Schwerpunkte, Erreichbarkeit, Witterung, technologische Fragen) zeitlich durch den Verband eingeordnet.
Für Rückfragen und erforderliche Abstimmungen steht Ihnen als
Ansprechpartner der Verbandsingenieur, Herr Kölzsch, unter der
Mobilnr. 01577 2948406 zur Verfügung.
Schönebeck, 28.4.2016
Baukuß Verbandsvorsteher Jung
Geschäftsführer
Programm zum 8. Literaturfreundetreffen
an der Goitzsche
vom 24. bis 26. Juni 2016
Freitag, 24.06.2016
17.00 Uhr Ernst Thronicke Haus/Hof, Bitterfeld, Weinbergstraße 21
Wir lesen aus der Anthologie „Wenn jemand eine
Reise tut …“ frei nach Matthias Claudius
Samstag, 25.06.2016
10.00 Uhr Tiergehege in der Grünen Lunge in Bitterfeld
Literarischer Frühschoppen
Samstag, 25.06.2016
15.00 Uhr Kleine Friedenslesung in der Kirche im Irrgarten
Sonntag, 26.06.2016
15.00 Uhr Literaturnachmittag in der Seensuchtsalm oder auf
der Terrasse des Restaurants „Seensucht“ in Bitterfeld (je nach Wetterlage), Seestraße 6 in Bitterfeld
- Wir lesen aus den Werken von Wilhelm Busch.
Es werden wieder Autorinnen und Autoren, Schriftsteller, Verleger
und Literaturfreunde aus Sachsen-Anhalt, Sachsen, Thüringen,
Niedersachsen, Brandenburg und Berlin erwartet.
Wer Interesse an unseren Veranstaltungen hat, ist recht herzlich
eingeladen.
Der Eintritt zu allen Veranstaltungen ist frei!
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eWG
Entwicklungs- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft
Anhalt-Bitterfeld mbH
Beratungssprechtag der
Investitionsbank Sachsen-Anhalt
Am 2. Juni 2016 findet der nächste Beratungssprechtag der Investitionsbank Sachsen-Anhalt im TGZ Bitterfeld-Wolfen, Andresenstraße 1a in Wolfen statt. Unter dem Namen „IB regional - Wir für
Sie vor Ort“ bietet der kostenfreie Service umfassende Beratung zu
Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten für Unternehmen und
Existenzgründer sowie Kommunen.
Die Ansprechpartnerin für die Terminvergabe bei der EWG AnhaltBitterfeld ist Elena Herzel, erreichbar unter der Telefonnummer
03494 638366 oder per E-Mail unter
[email protected].
Mitteilungen aus den Ortschaften
Raguhn
Sommerfest in der Kita „Sonnenzauber“
Wann? Am 04.06.2016 von 14 bis 18 Uhr
auf dem Gelände der Kita.
Dieses Jahr lautet unser Motto:
Die „kleinen“ großen Umweltschützer.
Euch erwartet ein kunterbuntes Programm mit Akteuren, rund um
den Umweltschutz und Müllverwertung.
Durch lustige Spielchen, Recycling-Basteln und Experimente lernt
ihr, wie wir unsere Tiere und die Natur schützen können.
Aber mehr wird jetzt noch nicht
verraten.
Lasst euch überraschen.
Schnappt euch Mutti, Vati, Oma
und Opa und wer sonst noch
Lust hat und kommt am Samstag,
04.06.2016 zu unserem Sommerfest!
Hunger und Durst kann mit leckerem Kuchen, Würstchen, Steaks
und kühlen Getränken gestillt werden.
Bringt gute Laune und Sonnenschein mit!
Das Team von der Kita „Sonnenzauber“ Raguhn
Information ist unser Geschäft
Unsere Amtsblätter
gibt es ca. 180 x in Brandenburg, Sachsen
und Sachsen-Anhalt.
www.wittich.de
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n Stadt Raguhn-Jeßnitz
Die Schüler der Außenstelle Raguhn
der Musikschule „Gottfried Kirchhoff“ Bitterfeld
laden am
Freitag, 3. Juni 2016, um 18.00 Uhr
zu einem Konzert in die
Evangelische Kirche Raguhn ein.
(Eintritt frei)
Von der Papyrusrolle zum E-Book
- 5000 Jahre Entwicklung „Ein Buch ist nach traditionellem Verständnis eine Sammlung von
bedruckten, beschriebenen, bemalten oder auch leeren Blättern
aus Papier oder anderen geeigneten Materialien, die mit einer Bindung und meistens auch mit einem Einband versehen ist.“ So ist
es nachzulesen bei „Google“.
Der 23. April 2016 war zum „Welttag des Buches“ erklärt. Das ist
ein Grund, einmal Rückschau zu halten und zu überlegen, wie es
zu dem Begriff „Buch“ gekommen ist.
Schon aus dem 3. Jahrtausend v. Chr. liegen Aufzeichnungen vor,
in denen Gesetze, Verordnungen oder auch besondere Ereignisse
schriftlich festgehalten sind. Als Material stand Papyrus zur Verfügung. Geschrieben wurde in schwarz und rot mit Hilfe eines Pinsels. Das beschriebene Material wurde zur Aufbewahrung gerollt.
Etwa im 1. Jahrhundert n. Chr. wurde Pergament benutzt. Das Material konnte geheftet werden.
Im 14. Jahrhundert gab es mit der Erfindung des Papiers eine weitere Entwicklung. Papier war auch weitaus billiger. Als um 1450
durch Gutenberg der Buchdruck möglich wurde, bedeutete das
einen Riesenfortschritt. Das Buch gewann an Bedeutung. Bevor
es aber zum Allgemeingut der Bürger wurde, verging noch eine
lange Zeit.
Zurück zu den Verhältnissen in unserer Stadt. Im Amtsblatt vom
Oktober 2015 wurde ausführlich über die Entwicklung der heutigen
Bibliothek berichtet. Vermutlich gab es vor einer kleinen Buchausleihe im Obergeschoss des Rathauses nichts. Kaum vorstellbar,
aber auch die ältesten Raguhner Bürger erinnern sich nicht.
Den Höhepunkt in der Geschichte der Raguhner Bibliothek gab
es am 6. Oktober 2015 mit der Eröffnung der neuen Einrichtung
in der Begegnungsstätte. Dass die Zahl der Leser im Vergleich mit
den 60er-Jahren, zurückgegangen ist, mag zunächst verwundern,
ist aber erklärlich.
Sich im Fernsehen oder im Internet zu informieren, ist bequemer
und jederzeit zu nutzen. Doch die aktuellen Zahlen von 2015 beweisen den Wert unserer heutigen Einrichtung:
Angemeldete Leser: 256
Entliehene Bücher: 9.772
Besucher: 1.534
Allein seit der Neueröffnung wurden 35 Neuanmeldungen verzeichnet.
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Gab es 1960 einen Bestand von 1.552 Büchern, so sind es heute
über 10.000, dazu Hörbücher, CD, DVD, Schallplatten und Zeitschriften.
Die vielfältigen Veranstaltungen außerhalb der Öffnungszeiten dürfen nicht vergessen werden. Immer schon bestand eine enge Verbindung zu den Schulen und Kindergärten. Besonders beliebt sind
die Besuche der im Kostüm erscheinenden „Märchenfee“ bei den
Vorschulkindern. Zahlreich sind auch die Besuche von Kindergruppen in der Bibliothek. Für sie ist eine besondere Kinderecke eingerichtet. Ebenso ist die Bibliothek auf den Stadtfesten mit eigenem
Zelt vertreten. Es ist nicht verwunderlich, wenn auch die Presse
samt Fotograf sich ab und zu von dem überzeugt, was in unserer
Bibliothek geleistet wird.
Der „Welttag des Buches“ fand
in Raguhn großen Anklang.
Schon vor 10 Uhr standen die
ersten Interessenten vor der
Tür. Nicht nur das Angebot von
Kaffee und Kuchen lockte. Die
gemütliche Sitzecke lud zum
Verweilen ein. Reger Gedankenaustausch ließ manchen
In der Leseecke
Besucher länger als geplant
bleiben.
Wie geht es weiter? Die technische Entwicklung bleibt nicht stehen. Neue Erfindungen wird es geben. Das E-Book wird sich weiterer Beliebtheit erfreuen Die jüngere Generation wird mehr und
mehr im Bereich der Sach- und Fachbücher Nutzen davon haben.
Aber - trotz allen Fortschritts - das Buch wird bleiben!
Ursula Borstorff
Heimat- und Kulturverein e. V. Raguhn
Eduard Prinz von Anhalt wird am 6. August dieses Jahres auf
Einladung des Heimatvereins und der Schützengilde erstmals offizieller Gast unserer Stadt Raguhn sein und an mehreren Veranstaltungen teilnehmen, zu denen die Einwohner von Raguhn, Jeßnitz
und umliegender Dörfer herzlich eingeladen sind. Das Programm
(Empfang, Besichtigung der Begegnungsstätte, Talk in der evangelischen Stadtkirche „St. Georg“ und Teilnahme am Schützenfest)
wird über den Journalisten und Heraldiker Jörg Mantzsch moderiert und wird rechtzeitig veröffentlicht.
Helmut Hille
Schulung des Aufsichtspersonals
der Raguhner Gilde
Nachfolgend möchte ich den interessierten Lesern darlegen, dass
für Schützenvereine hohe Sicherheitsstandards für den Umgang
mit Waffen sowie für den Schießbetrieb gelten.
Ein wichtiger Teil dieser Vorschriften betrifft die regelmäßige Schulung verantwortlicher Mitglieder unserer Gilde.
Da wiederum nimmt die Schulung des Aufsichtspersonals einen
wichtigen Platz ein.
Im I. Quartal 2016 wurde durch den verantwortlichen Vorstand für
das tägliche Schießen, Helmut Holzweißig, eine Schulung des Aufsichtspersonals durchgeführt.
Die Ausbildung erfolgt nach den Richtlinien des Deutschen Schützenbundes e. V. und wird jährlich wiederholt.
Voraussetzung für jeglichen Schießbetrieb auf unserer Schießanlage ist die ständige Anwesenheit von Aufsichtspersonal.
Ohne Aufsichtspersonal darf der Schießbetrieb nicht aufgenommen werden.
Bei jedem Schießen, egal ob Übung oder Wettkampf, muss die
Schießstandordnung des DSB eingehalten werden.
Die verantwortliche Aufsichtsperson muss als Standaufsicht volljährig, zuverlässig, persönlich geeignet und sachkundig sein.
Stadt Raguhn-Jeßnitz n
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Die verantwortliche Aufsichtsperson hat Kenntnisse in folgenden
Themenbereichen nachzuweisen:
1. Schießstätte
Umfang der Zulassung, Auflagen und sicherheitstechnische
Vorgaben, ordnungsgemäßer Zustand der Schießstätte, Feuerlöscher, Erste-Hilfe-Material, Fluchtwege usw.
2. Waffenrechtliche Regelungen
Ausgeschlossene Schusswaffen, unzulässige Schießübungen
3. Altersgrenzen
Besonderheiten beim Schießen durch Kinder und Jugendliche,
4. Aufgaben der Aufsicht
Ständige Beaufsichtigung, ordnungsgemäßes Verhalten der
Sportschützen und anderer Personen, Transport von Waffen,
sicherer Umgang mit Schusswaffen, Verwendung von Munition, Untersagung der Teilnahme am Schießen. Richtige Einschätzung und Handlung bei Waffenstörungen.
Sie haben, wenn dies zur Verhütung oder Beseitigung von Gefahren erforderlich ist, das Schießen oder den Aufenthalt in der
Schießstätte zu untersagen.
Alle Benutzer der Schießstätte haben die Anordnungen der verantwortlichen Aufsichtsperson zu befolgen.
5. Aufbewahrung von Waffen und Munition auf der Schießstätte
Transportbehälter, Waffenraum, Waffentresore
6. Zeitweiliger Erwerb von Waffen und Munition auf der Schießstätte
7. Versicherungsfragen
8. Verhalten bei Unfällen
Unterbrechung bzw. Einstellung des Schießbetriebes, Räumen
der Schießstätte, besonnenes Handeln, Information der erforderlichen Stellen.
Außerdem wird durch das Aufsichtspersonal ein Nachweis über
den Schießbetrieb geführt.
und das wollen die Mitglieder an diesem Tag umfassend zeigen.
Für das leibliche Wohl aller Anwesenden ist gesorgt.
Hundebesitzer können auch an unseren Übungsstunden teilnehmen. Diese finden mittwochs ab 15 Uhr und samstags ab 14:30 Uhr
statt. Weitere Informationen zum Verein und zur Veranstaltung gibt
es von Frau Ellen Trost telefonisch unter 0163 6043380.
Terminvorschau:
04.06.2016Adlerschießen
04.06.2016
Landesmeisterschaft Vorderladerwaffen
11.06.2016
Landesmeisterschaft Ordonnanzgewehr und
Zentralfeuerpistole
18.06.2016
Kreismeisterschaft Unterhebelgewehr
25.06.2016Arbeitseinsatz
Hermann-Conradi-Grundschule Jeßnitz
Sollten terminliche Änderungen erforderlich sein, werden diese auf
dem Schützenplatz bekannt gegeben.
Roland Kleetz
Vorstand Presse und PR
Altjeßnitz
„Tag des Hundes 2016“ auch in Altjeßnitz
Der Altjeßnitzer Hundefreunde in Anhalt e. V. beteiligt sich an dem
Aktionswochenende rund um den Hund und lädt am Samstag,
dem 4. Juni 2016 zum „Tag des Hundes“ auf sein Vereinsgelände
in Altjeßnitz, Möhlauer Straße 4a ein.
Es sollen alle Hundeinteressenten einen Einblick in die professionelle Arbeit mit dem besten Freund des Menschen bekommen.
Dazu sind alle Hundefreunde mit und ohne Hund willkommen.
Mitglieder des Vereins werden ab 10.00 Uhr bzw. 14.00 Uhr auf
dem Übungsplatz zeigen, wie vielfältig die artgerechte Ausbildung
und die Auslastung eines Hundes im Hundesport betrieben werden kann und wieviel Freude der Sport dem Hundehalter und seinem Vierbeiner im Verein bereit. Mehrere Teams stellen gleichzeitig
auf dem Übungsplatz in Synchronvorführung ihr Können unter Beweis. Zudem finden auch Vorführungen in der Unterordnung und
im Schutzdienst statt.
Für die Hundefreunde besteht auch die Möglichkeit, mit ihren Vierbeinern die Turnierhundebahn auszuprobieren.
Ob Welpe oder Senior, in unserem Verein ist für jeden etwas dabei.
Wir betreiben rasseübergreifend verschiedene Ausbildungsstufen
Jeßnitz (Anhalt)
Schullesewettbewerb
Am 27.04.2016 fand im Jeßnitzer Rathaus wieder der Lesewettbewerb der Hermann-Conradi-Grundschule statt.
6 Schüler der Klassen 3 und 4, die vorher als die besten Leser
(Jocelyn Geppert, Jann Werner, Oskar Schneidereit, Jonas Schubert, Ronja Hannemann und Josephine Lange) ermittelt wurden,
nahmen daran teil.
Unter den Zuhörern waren der Ortsbürgermeister Herr Ernst und
Gäste aus dem Heimatverein und dem Förderverein.
Es kam zu einem sehr knappen Ergebnis.
Siegerin und damit unsere Teilnehmerin am Kreisausscheid wurde
Josephine Lange.
Alle Teilnehmer wurden mit Büchern und Urkunden prämiert.
Ein besonderer Dank geht an die Jury Frau Folta, Frau Wecke und
Frau Kieseler, die es nicht einfach hatten, eine Rangfolge festzulegen.
Am Ende waren alle motiviert und nahmen sich vor, wieder öfter ein
spannendes Buch zu lesen.
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n Stadt Raguhn-Jeßnitz
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Der Heimatverein
Jeßnitz/Anhalt e. V.
informiert
Der Heimatverein Jeßnitz/Anh. E. V.
trifft sich an jedem 2. Mittwoch im
Monat
um 18.00 Uhr
in der Hauptstr. 28
(Ecke Schloßstraße)
Interessierte Bürgerinnen und Bürger sind herzlich willkommen. Nähere Informationen über unsere Vereinsarbeit können Sie auf unserer
Internetseite unter
www.heimatverein-jessnitz.de
erhalten.
Mitteilung der OG
Volkssolidarität
Jeßnitz
Unser Gruppennachmittag ist am
15. Juni 2016 um 14.00 Uhr in der
Mühlenstube.
Bei Kaffee und Kuchen werden wir
Themen für das 2. Halbjahr aussuchen, um interessante Nachmittage
zu gestalten.
Am 12. Juli 2016 findet in Bitterfeld
wieder das diesjährige Hoffest statt.
OG Jeßnitz
Frau Schmidt
Amtsblatt der Stadt Raguhn-Jeßnitz
Das Amtsblatt der Stadt Raguhn-Jeßnitz für die Einwohner der Ortsteile
Altjeßnitz, Jeßnitz (Anhalt), Marke, Retzau, Schierau, Priorau, Niesau,
Möst, Tornau vor der Heide, Hoyersdorf, Lingenau und Thurland erscheint
monatlich und wird an alle Haushalte kostenlos verteilt.
Jeßnitz gegründet 1906
Mitglied im Deutschen Chorverband e. V.
Der Chor trifft sich jeden Donnerstag 19 Uhr zur Probe im
Alten Feuerwehrkrug Roßdorfer Str. 4a in Altjeßnitz. Informationen über unsere Vereinsar- beit erhalten Sie auf unserer
Internetseite www. volkschor-jessnitz.de oder durch unsere
Vorsit- zende Frau Eva-Maria Spieß, Tel.: 03494 77331.
IMPRESSUM
Volkschor „Muldeklang“
- Herausgeber: Stadt Raguhn-Jeßnitz, Rathausstr. 16,
06779 Raguhn-Jeßnitz
-Verlag und Druck:
Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, 04916 Herzberg,
An den Steinenden 10, Telefon: (03535) 4 89-0
Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
- Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil:
Der hauptamtliche Bürgermeister der Stadt Raguhn-Jeßnitz, Herr Berger
und der jeweilige Unterzeichner. Dies betrifft nur Mitteilungen, die aus
dem Kreis der Verwaltung veröffentlicht werden. Der Herausgeber behält
sich das Recht vor, eingesandte Beiträge zu kürzen, oder nicht zu veröffentlichen, sofern es nichtamtliche Bekanntmachungen betrifft.
- Zuständig für redaktionelle Beiträge:
Hauptamt: Frau Engelhardt, Telefon (03 49 06) 4 12 17, Fax 2 03 19
- Verantwortlich für den Anzeigenteil/Beilagen:
Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, 04916 Herzberg,
An den Steinenden 10, Telefon: (03535) 4 89-0
vertreten durch den Geschäftsführer ppa. Andreas Barschtipan,
www.wittich.de/agb/herzberg
Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zurzeit gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer
Ereignisse kann nur Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert
werden. Weitergehende Ansprüche insbesondere aus Schadensersatz
sind ausdrücklich ­ausgeschlossen.
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An den Steinenden 10
04916 Herzberg (Elster)
Tel. (0 35 35) 4 89 - 0
[email protected]
Schierau mit den Ortsteilen Priorau, Niesau und Möst
Kinderfest in Schierau
Am 18.06.2016, Beginn: 10.00 Uhr
Wo? “Kinderland am Seegarten”
Feuerwehr
Terrassencafé
Grill
Tombola
Kinderschminken
16.00 Uhr Große Dschungel- und Dinoparty
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inderfest
Dorf- und K
in Priorau
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Tornau vor der Heide mit den Ortsteilen
Lingenau und Hoyersdorf
Juni 2016
am 18./19.
Es lädt Sie recht herzlich ein der Heimatverein Priorau
Samstag, den 18. Juni
18:00 Uhr
Eröffnung mit musikalischer Unterhaltung
DISCO mit „Stefan und Maik
zu später Stunde Feuer- und Erotikshow
mit „Jasmina‘s Showdance“
Eintritt an beiden Tagen frei!!
Sonntag, den 19. Juni
ab 10:00 Uhr musikalische
Umrahmung des Frühschoppens mit Speckkuchen
- ab 11:00 Uhr
Preiskegeln, Preisschießen, Bogenschießen
- ab 11:00 Uhr
Erbsensuppe aus der Gulaschkanone
- 11:30 Uhr
Programm des Kindergartens Schierau
- ab 13:00 Uhr
spielen die Roßlauer Blasmusikanten
- ab 13:00 Uhr
Kinderreiten
- ab 15:00 Uhr
Männergesangsquartett der Landesschule Pforta
- 16:00 Uhr
Preisverleihung Kegeln,
Schießen, Bogenschießen
- 16:30 Uhr
Verlosung der Tombolapreise
weiterhin am Sonntag
Eisverkauf in Gabis Verkaufsstand, Losverkauf, Verkaufsstände Blumenladen Schröter und Hofladen Glück, Weinstand und
Honigverkauf, Kaffeestube, Kinderspiele, Bilderstand Heike
Roth, Hüpfburg, Vorführungen des Angelvereins, Tierschau,
Jägerinfostand, Geflügelzüchterstand, Kunstgewerbestand
Rietz mit Töpferwaren, Führung durch das Heimatmuseum,
Bilderausstellung in der Kirche sowie landwirtschaftliche Ausstellung mit Dreschvorführungen, Arbeiten mit dem Spinnrad
, Federreißen u. v. m.
an beiden Tagen:
Gastronomie, Essenversorgung durch Gutsfleischerei Greppin
Heimatverein Priorau e.V. informiert
unser Heimatmuseum in Priorau, LPG-Hof 3, hat von April
bis September jeden 1. und 3. Samstag im Monat von 14.00 bis
17.00 Uhr geöffnet. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.
Heimatverein Priorau e. V.
Die nächste Ausgabe erscheint am:
Freitag, dem 24. Juni 2016
Annahmeschluss für redaktionelle
Beiträge und Anzeigen:
Freitag, der 10. Juni 2016
Der Heimat- und Dorfverein Tornau
v. d. Heide e. V. lädt zum 7. Sommerfest
am 18. Juni 2016 auf den Tornauer Dorfplatz herzlich ein.
Beginn:
ab 11.00 Uhr ab 12.00 Uhr
ca. 14.00 Uhr
ca. 15.00 Uhr
ca. 15.30 Uhr
ca. 18.00 Uhr
Preiskegeln
Mittagessen - Erbsensuppen
mit Würstchen
„Lecker gekocht vom
Landgasthof Lingenau“
Hartis Fisch-Räucherei
Familiengottesdienst
Kaffee und Kuchen
Auftritt der Kinder des „Kindergarten Bummi“
gibt es Spanferkel
Kinderbelustigungen
- Zauber-Clown-Show mit Pelle-Purz
- Riesenstelzen-Läufer Pelle-Purz
-Hüpfburg
-Kinderschminken
- Pferd zum Anfassen und Reiten
(Frau Treff)
ab 19.00 Uhr Tanz mit DJ Andre und eine feurige Überraschung
Bereitschaftsdienste
Arztbereitschaft - Wichtiger Hinweis
Für den ärztlichen Bereitschaftsdienst gilt die einheitliche Telefonnummer 116 117
Außerhalb der üblichen Sprechzeiten. Wer diese Telefonnummer
anruft, wird direkt mit dem diensthabenden Arzt oder einer lokalen
Bereitschaftsdienst-Zentrale verbunden.
Außerhalb der regulären Öffnungszeiten der Arztpraxen kann auch
die Bereitschaftspraxis im Gesundheitszentrum Bitterfeld, Friedrich-Ludwig-Jahn-Straße 2, aufgesucht werden.
Diese hat geöffnet: Mittwoch und Freitag von 16.00 bis 20.00 Uhr
Sonnabend, Sonntag und an Feiertagen von 9.00 bis 12.00 und
15.00 bis 19.00 Uhr.
Die Bereitschaftspraxis ist jedoch vom Krankenhaus unabhängig
und nicht mit der Notaufnahme des Hauses zu verwechseln.
Augenarzt - Notfalldienst/Zahnärztlicher Bereitschaftsdienst/
Bereitschaftsdienst der Apotheken:
Auskunft erteilt die Rettungsleitstelle unter Tel.-Nr.: 03493 513150.
Diakonie/Sozialstation Raguhn
Rathausstraße 23 im OT Raguhn, Stadt Raguhn-Jeßnitz
Die diensthabende Bereitschaftsschwester der Diakonie/Sozialstation Raguhn ist unter der folgenden Telefonnummer zu erreichen:
Festnetz: 034906 20397
Handynummer für besonders dringende Fälle: 0160 1904844
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Kirchennachrichten
Ev. Pfarramt Raguhn
Kirchplatz 10, (Tel. 034906 20828)
Unsere Gottesdienste im Juni 2016
Sonntag, 5. Juni
10.30 Uhr Gottesdienst in Raguhn mit Heiligem Abendmahl
Sonntag, 12. Juni
14.00 Uhr Familiengottesdienst mit anschließendem Gemeindefest in Raguhn
Sonntag, 19. Juni
10.30 Uhr Gottesdienst in Raguhn
Sonntag, 26. Juni
Kein Gottesdienst!
Konzert der Musikschule
Freitag, 3. Juni, 18 Uhr Ev. Kirche Raguhn
Die Schüler der Außenstelle Raguhn der Musikschule „Gottfried Kirchhoff“ Bitterfeld laden am Freitag, dem 3. Juni 2015 um 18.00 Uhr zu
einem Konzert in die Evangelische Kirche Raguhn ein. Es erklingen
Instrumente wie Akkordeon, Flöte, Trompete, Klavier, Gitarre, Violine und Orgel, gespielt von verschiedenen Ensembles und Solisten.
Natürlich wird auch der Gesang nicht zu kurz kommen. Sie hören
Musik aus allen Zeitepochen, von der Renaissance bis hin zu moderner Popmusik.
Der Eintritt ist frei.
Mittsommernachtsfeier am 30.06., 18 Uhr
Herzliche Einladung zur Dankeschön-Party im Pfarrgarten für alle
ehrenamtlichen Helfer am Donnerstag, dem 18. Juni ab 18 Uhr.
Bitte im Pfarramt anmelden.
Urlaub
Pfarrerin Adam hat vom 15. - 28. Juni 2016 Urlaub. In dringenden
Fällen wenden Sie sich bitte in dieser Zeit an das Pfarrehepaar Seifert in Wolfen-Nord (Tel. 03494 24081).
Mitteilungen der Evangelischen
St. Mariengemeinde zu Jeßnitz/Anhalt
für Juni 2016
Monatsspruch aus der Bibel für den Monat Juni 2016
„Meine Stärke und mein Lied ist der Herr, er ist für mich zum Retter
geworden“ 1. Mose 15,2
„Meine Stärke und mein Lied ist der Herr, er ist für mich zum Retter
geworden.“ Diesen Ausspruch machten das Volk Israel mit seinem
Anführer Mose im alten Testament vor Tausenden von Jahren.
Gott ist unsre Zuversicht und Stärke, eine Hilfe in den großen
Nöten, die uns getroffen haben. Darum fürchten wir uns nicht,
wenngleich die Welt unterginge und die Berge mitten ins Meer
sänken. Das lesen wir in Psalmen. In unserem Norwegenurlauben staunten wir oft über die gewaltigen Natursehenswürdigkeiten. Eine davon war der Saltstraumen, der stärkste Gezeitenstrom der Welt in der Nähe der Stadt Bodo im Norden des
Landes. In Abhängigkeit von Ebbe und Flut werden alle sechs
Stunden mit jeweils wechselnder Strömungsrichtung ca. 400
Millionen Kubikmeter Wasser mit bis zu 40 km/h durch eine
Meerenge gepresst. Die entstehenden Strudel können dann einen Durchmesser von zehn Meter und eine Tiefe von fünf Meter
erreichen. Solche Strömungsverhältnisse bieten viele Gefahren
und haben in der Vergangenheit schon zu dramatischen Situationen geführt.
Haben wir Menschen nicht auch den Eindruck, in einen Strudel
zu geraten, wenn der Alltagsstress und besondere Herausforderungen uns zu überfordern drohen? Sind wir nicht manchmal
ebenso in einem Sog der Verpflichtungen und des Zeitdrucks
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gefangen? Und kennen wir nicht auch das Gefühl, eventuell von einer Strömung mitgerissen zu werden, wenn wir selbst zu schwach
sind? In solchen Situationen brauchen wir eine Kraft, die wir entgegensetzen können.
Damit wir nicht zum Spielball oder „Treibholz“ der Umstände werden, benötigen wir einerseits Orientierungshilfe und eine klare
Richtungsweisung und andererseits die Stärke, die uns befähigt,
das angestrebte Ziel zu erreichen.
Gott hat uns in seinem Wort gezeigt, worauf es ankommt und was
wirklich zählt. Er möchte der Herr und die Kraftquelle unseres Lebens sein. Der Schreiber unseres Andachtswortes haben das erlebt: „Gott ist unsre Zuversicht und Stärke.“ „Er ist für mich zum
Retter geworden.“ Auch der Prophet Jeremia konnte bezeugen:
„Herr, du bist meine Stärke und Kraft und meine Zuflucht in der
Not!“ (Jer 16,19a) Gott kennt unsere Kraftreserven und auch die
Grenzen unserer Belastbarkeit. Gott wartet auf uns, um uns zu
stärken und zu leiten, er streckt uns jeden Tag neu seine Vaterhand entgegen. Es lohnt sich zuzugreifen und dann vielleicht auch
mit den Worten des Mose zu jubeln: Gott ist für mich zum Retter
geworden.
A. Voigt
Wir laden Sie herzlich zu unseren
Gottesdiensten ein
Sonntag, 05.06.16
9.30 Uhr
Gottesdienst mit Abendmahl
Sonntag, 12.06.16
9.30 Uhr Gottesdienst
Sonntag, 19.06.16
9.30 Uhr Gottesdienst
Sonntag, 26.06.16
9.30 Uhr Gottesdienst
Zu unseren Gemeindekreisen laden wir Sie/euch ins Gemeindehaus, Schulstr. 6 ein:
Konfirmanden nach Absprache
Seniorenkreis Mittwoch, 08.06.und 22.06. um 14.00 Uhr
Frauenkreis Mittwoch, 15.06. um 19.00 Uhr
Männerabend
Freitag, 17.06. um 19.00 Uhr
Gemeindekirchenrat Evang. Kirchgemeinde Jeßnitz:
Schulstr. 6, 06800 Jeßnitz/Anh.
Tel. und Fax: 03494 77218
Mitteilungen der Evangelischen
Kirchgemeinde Thurland
für Juni 2016
Wir laden Sie herzlich zu unseren Gottesdiensten ein:
Sonntag, 05.06.16 9 Uhr Gottesdienst
Sonntag, 12.06.16 14 Uhr Gemeindefest Raguhn
Sonntag, 19.06.16 9 Uhr Gottesdienst
Sonntag, 26.06.16 10 Uhr Gemeindefest Friedenskirche
Steinfurth
Sonntag, 03.07.16 9 Uhr Gottesdienst
Zu unseren Gemeindekreisen laden wir Sie/euch ein:
Christenlehre
Dienstags, 14 Uhr in Raguhn
Seniorenkreis Dienstag, 21.06. um 14 Uhr
Weitere regionale Angebote der Kirchgemeinden entnehmen Sie bitte den Raguhner und Jeßnitzer Kirchennachrichten!
Evang. Pfarramt, OT Wolfen
Steinstückenweg 13
06766 Bitterfeld-Wolfen
Tel.: 03494 24081
20
n Stadt Raguhn-Jeßnitz
Nr. 5/2016
Katholische
St. Michaelsgemeinde Raguhn
Gottesdienste:
Sonntag, 05.06., 8.30 Uhr heilige Messe
Sonntag, 19.06., 8.30 Uhr heilige Messe
Da ist der Mensch
In diesen Tagen findet in Leipzig der 100. Deutsche Katholikentag
statt.
Es ist bezeichnend, dass in einer Zeit, in der Menschen massenweise um ihr Leben bangen müssen, auf der Flucht sind oder sogar umkommen, dass man für diesen Katholikentag das Thema
„Mensch“ gewählt hat.
Der Mensch ist das kostbarste Geschöpf Gottes. Nicht nur der
deutsche Mensch, sondern JEDER Mensch. Das haben leider viele
vergessen. Die Kirche weiß, dass auch sie nicht ganz unschuldig ist
und sich in der Vergangenheit oft an Menschen vergangen hat. Sie
trägt die traurigen Ereignisse als Last, aber sie schaut nach vorn
und verschließt nicht ihre Augen. Und in dieser Veränderung sieht
sie den ganzen Menschen und will, dass es ihm gutgeht, dass er
glücklich ist. Natürlich kann Glück, Frieden und Wohlergehen nur
durch Menschen erreicht werden. Daran muss jeder arbeiten in der
Familie, der Nachbarschaft oder am Arbeitsplatz. Toleranz und Verzeihung, Nachsicht und Hilfsbereitschaft – das sind Wundermittel
für ein friedliches Zusammenleben.
Das große Leid, Zerstörung und Verachtung haben viele Menschen
kaputtgemacht. Sie haben ihr Selbstwertgefühl verloren. Ob sie es
bei uns in Deutschland wiederfinden werden?
Ich wünsche Ihnen, dass Sie diese Sicht der Menschlichkeit im
guten Sinn verbreiten, aber auch erfahren können.
Frau Annehilde Hausig
Herrn Willi Naumann
Frau Erika Kühne
Frau Christel Burchert
Frau Roswitha Hahn
Frau Marianne Nienhold
Herrn Herbert Richter
Herrn Dieter Neumann
Frau Renate Krüger
Frau Irmgard Weichel
OT Marke
Herrn Reinhard Deutschbein
OT Niesau
Frau Heike Herrmann
OT Priorau
Herrn Karl Ehricht
Frau Ruth Stauch
OT Raguhn
Frau Rita Tyran
Frau Margret Mertens
Frau Rosemarie Lamm
Herrn Siegfried Bestel
Frau Ursula Ockert
Herrn Michael Pauliks
Herrn Bernd Brückner
Herrn Klaus Opitz
OT Retzau
Herrn Richard Kurz
OT Tornau vor der Heide
Herrn Ulrich Fahr
Frau Augustine Hoffmann
D. Hille
Wir gratulieren
Wir gratulieren
Die Stadt Raguhn-Jeßnitz gratuliert allen Geburtstagskindern des
Monats Juni 2016 und ganz besonders den Geburtstagskindern
zum
70., 75., 80., 85. und zum 90. Geburtstag.
Alle Bürgerinnen und Bürger, die mit der Veröffentlichung Ihres Geburtstages in unserem Amtsblatt nicht einverstanden sind, können
gemäß § 50 Abs. 5 des Bundesmeldegesetzes gebührenfrei beim
Einwohnermeldeamt der Stadt Raguhn-Jeßnitz die Eintragung einer Übermittlungssperre beantragen.
Aus aktuellem Anlass weisen wir auf die folgende Neuerung hin:
Bisher wurden monatlich im Amtsblatt die Altersjubiläen ab dem 70. Geburtstag veröffentlicht. Gemäß
dem neuen Bundesmeldegesetz, welches ab dem
01.11.2015 in Kraft trat, dürfen nur noch der 70. Geburtstag, jeder fünfte weitere Geburtstag und ab dem
100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag veröffentlicht werden.
Trotzdem wünschen wir auch
den Jubilaren, die an dieser Stelle
leider nicht erwähnt werden,
alles erdenklich Gute zum Geburtstag.
OT Altjeßnitz
Frau Brigitte Tautenhahn
OT Hoyersdorf
Herrn Horst Weber
OT Jeßnitz (Anhalt)
Herrn Erich Böckelmann
Frau Ingrid Liebich
Herrn Hans Hilbert
zum 75. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
zum 80. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 85. Geburtstag
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zum 80. Geburtstag
zum 80. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 90. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
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zum 80. Geburtstag
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zum 85. Geburtstag
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zum 75. Geburtstag
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