Amtsblatt Ausgabe 05/2016 vom 27.05.2016 - Stadt Raguhn
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Amtsblatt Ausgabe 05/2016 vom 27.05.2016 - Stadt Raguhn
Amtsblatt der Stadt Raguhn-Jeßnitz Altjeßnitz Jeßnitz (Anhalt) Marke Raguhn Retzau Veranstaltungen in der Stadt Raguhn-Jeßnitz Monat Juni 2016 10. - 11.06.2016 19.00 Uhr Anglerverein Jeßnitz Fischerfest 18.06.2016 10.00 Uhr Kita Schierau Öffentliches Kinderfest; Kita 18.06.2016 11.00 Uhr Heimat- u. Dorfverein Tornau v. d. H. Sommerfest, Kirchplatz Tornau v. d. H. 18. - 19.06.2016 18.00 Uhr Heimatverein Priorau Dorf- und Kinderfest, Zesenplatz Priorau 17. - 20.06.2016 16.00 Uhr Kanuclub Jeßnitz Bootshausfest Schierau Thurland Tornau vor der Heide Jahrgang 7 Freitag, den 27. Mai 2016 Nummer 5 n Amtliche Bekanntmachungen Aus den Sitzungen des Stadtrates Raguhn-Jeßnitz und den Ortschaften Seite 2 n Mitteilungen und Informationen aus den Ortschaften Veranstaltungen Termine Höhepunkte Seite 13 n Bereitschaftsdienste Ärzte Seite 18 Zahnärzte Seite 18 Apotheken Seite 18 n Kirchennachrichten Ev. Kirche Raguhn Seite 19 Ev. Kirche Jeßnitz Seite 19 Ev. Kirche Thurland Seite 19 Kath. Kirche Raguhn Seite 20 n Stadt Raguhn-Jeßnitz 2 Nr. 5/2016 Sprechzeiten der Stadt Raguhn-Jeßnitz Di. Do. Fr. 9:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 - 17.30 Uhr 9:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:30 Uhr 9:00 Uhr - 12:30 Uhr sowie nach Vereinbarung Telefon 034906 4120 Anschrift Stadt Raguhn-Jeßnitz Rathausstraße 16 06779 Raguhn-Jeßnitz Wichtige Information an alle Bürgerinnen und Bürger Das Amtsblatt der Stadt Raguhn-Jeßnitz erscheint monatlich und wird kostenfrei in jeden Haushalt zugestellt. Sollte trotz Zustellung ein Bürger oder eine Bürgerin kein Amtsblatt erhalten haben, besteht jederzeit die Möglichkeit, zu den Dienstzeiten der Stadt Raguhn-Jeßnitz Einsicht in das Amtsblatt zu nehmen. Amtliche Bekanntmachungen Regionalbereichsbeamte der Polizei Werte Einwohner, die Bürgersprechstunden der Regionalbereichsbeamten der Polizei finden in der Stadt Raguhn-Jeßnitz jeden Dienstag des Monats von 16.00 bis 18.00 Uhr und jeden Freitag des Monats von 10.00 bis 12.00 Uhr im Erdgeschoss Zi. 7 im Rathaus in der Rathausstraße 16 in 06779 Raguhn-Jeßnitz statt. Außerhalb dieser Sprechzeiten können Sie bei Bedarf den Kontakt zu unseren Regionalbereichsbeamten während der bekannten Öffnungszeiten der Stadtverwaltung, hier über das Ordnungsamt, herstellen lassen. Die Kontaktbeamten setzen sich dann mit Ihnen in Verbindung. Der Bürgermeister Bekanntmachung aus der Sitzung des Stadtrates Raguhn-Jeßnitz vom 20.04.2016 Tagesordnung - Öffentlicher Teil: 1.Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung der fehlenden Mitglieder des Stadtrates und der Beschlussfähigkeit Herr Berkenbusch (1. Stellvertreter des Stadtratsvorsitzenden) eröffnete um 19.00 Uhr die Sitzung. Er stellte fest, dass die Einladung zur Sitzung ordnungsgemäß erfolgte, da kein Stadtratsmitglied Einwände dagegen erhebt. Die Beschlussfähigkeit war mit 19 Stadträten und dem Bürgermeister gegeben. 2. Änderungsanträge zum öffentlichen Teil der Tagesordnung und Bestätigung der Tagesordnung Die Tagesordnung wird ohne Änderungen einstimmig bestätigt. 3.Einwohnerfragestunde - Parkplatzproblem vor Kita Sonnenzauber Raguhn - Umsetzung Feuerwehrfahrzeug - Anfrage zum Termin einer großen Einwohnerversammlung in 2016 - Anfragen von Feuerwehrkameraden in Bezug auf eine Versammlung vom 18.03.2016 - Hinweis zu einer defekten Straßenlaterne in der Lindenstraße - Anfrage zur Erweiterung von Hortplätzen in Raguhn - Anfrage zur Freigabe Spielplatz Jeßnitz, Stadtgarten - Reparatur Spielgerät 4.Einwendungen zur Niederschrift und Feststellung der Niederschrift der Sitzung des Stadtrates vom 09.03.2016 (öffentlicher Teil) Der Sitzungsleiter rief die Niederschrift vom 09.03.2016 auf und fragte, ob Einwände bestehen? Es wurde ein Hinweis vorgetragen. Die Niederschrift vom 09.03.2016 wurde mit 20 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen bestätigt. 5. Bericht der Ausschussvorsitzenden über die Arbeit in den Ausschüssen Die Vorsitzenden der Ausschüsse berichteten über die Schwerpunkte der Sitzungen. 6. Protokollkontrolle vom 09.03.2016 (öffentlicher Teil) Der Bürgermeister beantwortete gestellte Anfragen aus der benannten Sitzung zu folgenden Themen: - Hinweis zum Bericht des AZV-Vertreters - Ausführung des Geschäftsführers des AZV erfolgen in Schriftform - Information zur Einführung des Ratsinformationssystems - Reparatur Spielgerät Spielplatz Stadtgarten Jeßnitz (Anhalt) 7.Bericht des Bürgermeisters über die Ausführung gefasster Beschlüsse aus der Sitzung des Stadtrates vom 09.03.2016 sowie Informationen aus der Verwaltung (öffentlicher Teil) Herr Berger informierte, dass im öffentlichen Teil der Sitzung des Stadtrates vom 09.03.2016 folgende Beschlüsse gefasst worden sind: Beschluss-Nr. 19-2016 Haushaltssatzung der Stadt RaguhnJeßnitz für das Haushaltsjahr 2016 Beschluss-Nr. 17-2016 1. Änderungssatzung zur Friedhofssatzung der Stadt Raguhn-Jeßnitz Beschluss-Nr. 18-2016 1. Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung der Stadt Raguhn-Jeßnitz Mitteilung über die Verabschiedung nichtöffentlich gefasster Beschlüsse vom 09.03.2016 Herr Berger informierte, dass im nichtöffentlichen Teil der Sitzung des Stadtrates vom 09.03.2016 folgende Beschlüsse Beschluss-Nr. 06-2016 Vertragsangelegenheit Beschluss-Nr. 23-2016 Vertragsangelegenheit Beschluss-Nr. 10-2016 Vergabeangelegenheit Beschluss-Nr. 20/2016 Vertragsangelegenheit Beschluss-Nr. 21/2016 Vertragsangelegenheit Beschluss-Nr. 15/2016 Vergabeangelegenheit gefasst wurden. Informationen aus der Verwaltung - Empfehlung aus der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses zur Änderung der Geschäftsordnung der Stadt RaguhnJeßnitz dahingehend, dass hier eine Regelung der Nutzung von Mobiltelefonen und anderer Medienträger aufgenommen werden sollte. - Einsatz des Förderverein Altjeßnitz im Gutspark Nr. 5/2016 8. Wahl des Stadtratsvorsitzenden BV 37/2016 Dem Beschlussvorschlag wurde einstimmig zugestimmt und der Beschluss Nr. 37/2016 gefasst. Gemäß § 36 Abs. 2 KVG LSA ist nach Durchführung des Wahlverfahrens Herr Steffen Berkenbusch zum Vorsitzenden des Stadtrates Raguhn-Jeßnitz gewählt. 9. Hausordnung für den Gutspark Altjeßnitz und seine Anlagen BV 30/2016 Dem Beschlussvorschlag wurde einstimmig zugestimmt und der Beschluss Nr. 30/2016 gefasst. Der Stadtrat stimmt dem beigefügten Entwurf zur Haus- und Parkordnung für den Gutspark Altjeßnitz und seiner Anlagen zu. 10. Aufhebung einer Haushaltssperre für: Erweiterungsanbau Kindergarten „Kinderland am Seegarten“ in Schierau BV 34/2016 Dem Beschlussvorschlag wurde einstimmig zugestimmt und der Beschluss Nr. 34/2016 gefasst. Der Stadtrat der Stadt Raguhn-Jeßnitz beschließt die Aufhebung der Haushaltssperre für die Investition Erweiterungsanbau Kindergarten „Kinderland am Seegarten“ nach Vorliegen der Voraussetzung: Vorliegen des Zuwendungsbescheides. 11. Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 1. Änderung, zugleich Erweiterung und Teilaufhebung des Bebauungsplanes „Vor dem Halleschen Tor/Deichwache 6“, Stadt RaguhnJeßnitz mit paralleler Beteiligung der Behörden sowie Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2 i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB BV 35/2016 Dem Beschlussvorschlag wurde einstimmig zugestimmt und der Beschluss Nr. 35/2016 gefasst. Der Stadtrat der Stadt Raguhn-Jeßnitz beschließt die öffentliche Auslegung des Entwurfes der 1. Änderung, zugleich Erweiterung und Teilaufhebung des Bebauungsplanes „Vor dem Halleschen Tor/Deichwachse 6“ der Stadt Raguhn-Jeßnitz, mit paralleler Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden sowie Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2 i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB. 12. Festlegung zum Konzept der Kindertagesstätte der Stadt Raguhn-Jeßnitz BV 38/2016 Dem Beschlussvorschlag wurde mehrheitlich zugestimmt und der Beschluss Nr. 38/2016 gefasst. In der Stadt Raguhn-Jeßnitz ist jedem Kind ein Anspruch auf einen Platz in einer Tageseinrichtung gem. § 3 Abs. 1 KiFöG LSA zu garantieren. Der Stadtrat der Stadt Raguhn-Jeßnitz beschließt basierend auf dem beigefügten Konzept vom 21.03.2016 Folgendes: 1. Es wird eine Kindertagesstätte (Kinderkrippe, Kindergarten und Hort) im Stadtgebiet errichtet. 2. Die neue Einrichtung verfügt über eine Kapazität von 45 Plätzen für Kinder von 0 Jahren bis unter 3 Jahren sowie 110 Plätzen für Kinder ab Vollendung des 3. Lebensjahres bis zum Schuleintritt. 3. Die Einrichtung ist derart flexibel zu gestalten, dass freie Krippenplätze in Kindergartenplätze und freie Kindergartenplätze in Krippenplätze bzw. freie Plätze beider Altersbereiche auch in Hortplätze umgewandelt werden könne. 4. Die Kindertagesstätte wird errichtet am Standort: Markescher Platz in Raguhn 5.Die Fertigstellung der neuen Einrichtung erfolgt bis zum 31.12.2017. 13. Einleitungsbeschluss Aufstellung der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes Thurland der Stadt Raguhn-Jeßnitz - Geltungsbereich entsprechend Anlage BV 42/2016 Dem Beschlussvorschlag wurde einstimmig zugestimmt und der Beschluss Nr. 42/2016 gefasst. Der Stadtrat der Stadt Raguhn-Jeßnitz beschließt gem. § 8 (3) i. V. m. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB die Aufstellung der 2. Änderung des Stadt Raguhn-Jeßnitz n 3 Flächennutzungsplanes Thurland einschließlich eines gemeinsamen Umweltberichtes (Geltungsbereich des Erweiterungsgebietes - „Gewerbegebiet Thurland“ - Teilgebiet Süd - und Änderung FNP) der Stadt Raguhn-Jeßnitz. Auf Basis der Inhalte des Nutzungsbeispiels ist die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zur 2. Änderung des FNP Thurland durchzuführen. Der Geltungsbereich des Plangebietes umfasst den in der Anlage gekennzeichneten Bereich. 14. Beschluss zur Aufstellung der Ergänzung B-Plan „Gewerbegebiet Thurland - TG Süd“ entsprechend der Ausweisung der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes Thurland der Stadt RaguhnJeßnitz BV 43/2016 Dem Beschlussvorschlag wurde einstimmig zugestimmt und der Beschluss Nr. 43/2016 gefasst. Der Stadtrat der Stadt Raguhn-Jeßnitz beschließt gem. § 1 (3) i. V. m. § 8 (3) BauGB die Aufstellung der Ergänzung des Bebauungsplanes - „Gewerbegebietes Thurland - Teilgebiet Süd“ - der Stadt Raguhn-Jeßnitz. Auf Basis der Inhalte des Nutzungsbeispiels (Beschlussanlage) ist die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zum Bebauungsplan durchzuführen. Der Geltungsbereich des Plangebietes umfasst den in der Anlage gekennzeichneten Bereich. 15. Anfragen und Anregungen der Stadtratsmitglieder und des Bürgermeisters Es folgten Anfragen/Anregungen zu/zur: - Nutzung des Gebäude OFW/WW im OT Altjeßnitz - zum Stand der Deichbaumaßnahmen im Stadtgebiet - Neubau einer Kita auf dem Markeschen Platz im OT Raguhn - Antrag Thurländer Pfingstburschen Traditionsverein auf finanzielle Unterstützung durch die Stadt Raguhn-Jeßnitz - Breitbandversorgung im Stadtgebiet - Lärmschutz im OT Thurland in Bezug auf den Bau der B 6n - In Bezug auf die Veranstaltung vom 18.03.2016 mit Feuerwehrkameraden - Vertretungsregelung Personalangelegenheit Nichtöffentlicher Teil der Tagesordnung vom 20.04.2016 16. Änderungsanträge zum nichtöffentlichen Teil der Tagesordnung und Bestätigung der Tagesordnung - Absetzung TOP 21 - BV 25/2016 Die Tagesordnung wurde mit einer Änderung mehrheitlich bestätigt. 17. Einwendungen zur Niederschrift und Feststellung der Niederschrift der Sitzung des Stadtrates vom 09.03.2016 (nichtöffentlicher Teil) Der Sitzungsleiter rief die Niederschrift vom 09.03.2016 auf und fragte, ob Einwände bestehen? Die Niederschrift vom 09.03.2016 wurde ohne Änderungen mit 20 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimme, 0 Enthaltungen bestätigt. 18. Protokollkontrolle vom 09.03.2016 (nichtöffentlicher Teil) - Nutzung der ehemaligen Kita in Altjeßnitz - Fehlende Ortseingangsschilder im Stadtgebiet - Nutzung des Weges unterhalb des Finkenberges in Raguhn in Richtung Schierau - Umwidmung der Salegaster Chaussee zur Kreisstraße - Kontaktaufnahme mit der Nachbargemeinde 19. Bericht des Bürgermeisters über die Ausführung gefasster Beschlüsse aus der Sitzung des Stadtrates vom 09.03.2016 sowie Informationen aus der Verwaltung (nichtöffentlicher Teil) Bekanntgabe der gefassten Beschlüsse aus dem nichtöffentlichen Teil erfolgte im öffentlichen Teil. 4 n Stadt Raguhn-Jeßnitz 20. Bericht der Ausschussvorsitzenden über die Arbeit in den Ausschüssen (Nichtöffentlicher Teil) Nr. 5/2016 Die Vorsitzenden der Ausschüsse berichteten über die Schwerpunkte der Sitzungen. 21. Vergabeangelegenheit TOP wurde abgesetzt. BV 25/2016 22. Vergabeangelegenheit BV 27/2016 Dem Beschlussvorschlag wurde einstimmig zugestimmt und der Beschluss Nr. 27/2016 gefasst. 23. Vergabeangelegenheit BV 28/2016 Dem Beschlussvorschlag wurde einstimmig zugestimmt und der Beschluss Nr. 28/2016 gefasst. 24. Vertragsangelegenheit BV 29/2016 Dem Beschlussvorschlag wurde einstimmig zugestimmt und der Beschluss Nr. 29/2016 gefasst. 25. Vertragsangelegenheit BV 31/2016 Dem Beschlussvorschlag wurde einstimmig zugestimmt und der Beschluss Nr. 31/2016 gefasst. 26. Vertragsangelegenheit BV 39/2016 Dem Beschlussvorschlag wurde einstimmig zugestimmt und der Beschluss Nr. 39/2016 gefasst. 27. Anfragen und Anregungen der Stadtratsmitglieder und des Bürgermeisters Es folgten Anfragen/Anregungen zu/zur: - Verlesung des Schreibens der Mandatsniederlegung Frau Sarah Sauermann, AfD - Stand zum Gewerbegebiet OT Thurland - Umgang mit Medien während der Sitzungen - Personalangelegenheiten: Bewerbungen -Ratsinformationssystem - Demonstrationen im OT Raguhn - Hinweis zum schlechten Zustand der Straßen zwischen Raguhn und Marke 28. Schließung der Sitzung Der Sitzungsleiter, Herr Berkenbusch, schloss die Sitzung um 21.55 Uhr. gez. Berger Bürgermeister Siegel Bekanntmachung aus der öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung des Ortschaftsrates Jeßnitz (Anhalt) am 25.04.2016 Öffentlicher Teil: 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, fehlenden Mitglieder des Ortschaftsrates und der Beschlussfähigkeit 2. Änderungsanträge zum öffentlichen Teil der Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung Die Tagesordnung des öffentlichen Teils wurde ohne Änderungen einstimmig bestätigt. 3. Einwohnerfragestunde 4. Einwendungen zu der Niederschrift und Feststellung der Niederschrift der letzten Sitzung des Ortschaftsrates vom 11.01.2016 Die Niederschrift des öffentlichen Teils aus der Sitzung des Ortschaftsrates Jeßnitz (Anhalt) vom 16.11.2015 wurde mehrheitlich bestätigt. 5. Bericht des Ortsbürgermeisters über die Ausführung öffentlich gefasster Beschlüsse 6. Aktuelle Mitteilungen 7. Information des Vertreters des LHW zum Stand der Deichbaumaßnahmen 8. 1. Änderung Hundesteuersatzung der Stadt Raguhn-Jeßnitz AV 05/2016 9. Aufteilung der finanziellen Mittel für freiwillige Aufgaben 2016 Ortschaft Jeßnitz (Anhalt) BV 04/2016 10. Anfragen und Anregungen Nichtöffentlicher Teil 11. Änderungsanträge zum nichtöffentlichen Teil der Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung Die Tagesordnung des nichtöffentlichen Teils wurde ohne Änderungen einstimmig bestätigt. 12. Einwendung zu der Niederschrift und Feststellung der Niederschrift der letzten Sitzung des Ortschaftsrates vom 11.01.2016 (nichtöffentlicher Teil) Die Niederschrift des nichtöffentlichen Teils aus der Sitzung des Ortschaftsrates Jeßnitz (Anhalt) vom 11.01.2016 wurde mehrheitlich bestätigt. 13. Bericht des Ortsbürgermeisters über die Ausführung nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 14. Anfragen und Anregungen 15. Schließung der Sitzung Es wurde folgende Stellungnahmen zur Anhörung abgegeben und Beschluss gefasst: Öffentlicher Teil Stellungnahme zur Anhörung Nr. 05/2016 Der Ortschaftsrat Jeßnitz (Anhalt) stimmt der 1. Änderungssatzung der Hundesteuersatzung der Stadt Raguhn-Jeßnitz vom 30.01.2015 zu. Der Anhörungsvorlage wird mehrheitlich zugestimmt. Beschluss Nr. 06/2016 Der Ortschaftsrat Jeßnitz (Anhalt) beschließt die Aufteilung der finanziellen Mittel in Höhe von 7.034,94 Euro wie folgt: Pflege Städtepartnerschaft 2016, Zuschüsse an Vereine, Verbände und Einrichtungen. Der Anhörungsvorlage wird mehrheitlich zugestimmt. gez. Ernst Ortsbürgermeister Bekanntmachung aus der Ortschaftsratssitzung Schierau vom 28.04.2016 Öffentlicher Teil: 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung und der Beschlussfähigkeit Der Ortsbürgermeister eröffnete um 19.00 Uhr die Sitzung. Die Einberufungen sind den Ortschaftsräten fristgerecht zugegangen. Die Beschlussfähigkeit war mit 4 anwesenden Ortschaftsräten und dem Ortsbürgermeister gegeben. 2. Änderungsanträge zum öffentlichen Teil der Tagesordnung und Bestätigung der Tagesordnung - Keine Änderungsanträge Die vorliegende Tagesordnung wurde einstimmig bestätigt. 3.Einwohnerfragestunde 4. Einwendungen zur Niederschrift und Feststellung der Niederschrift der letzen Sitzung des Ortschaftsrates vom 08.03.2016 (öffentlicher Teil) 5.Protokollkontrolle 6. Bericht des Ortsbürgermeisters über die Ausführung öffentlich gefasster Beschlüsse 7. Aktuelle Mitteilungen des Ortsbürgermeisters 8. Aufteilung der finanziellen Mittel für freiwillige Aufgaben 2016 Ortschaft Schierau 9. Anfragen und Anregungen durch die Mitglieder des Ortschaftsrates Stadt Raguhn-Jeßnitz n Nr. 5/2016 Nichtöffentlicher Teil: 10. Änderungsanträge zum nichtöffentlichen Teil der Tagesordnung und Bestätigung der Tagesordnung - Keine Änderungsanträge Die vorliegende Tagesordnung wurde einstimmig bestätigt. 11. Einwendungen zur Niederschrift und Feststellung der Niederschrift der letzen Sitzung des Ortschaftsrates vom 08.03.2016 (nichtöffentlicher Teil) 12.Protokollkontrolle 13. Bericht des Ortsbürgermeisters über die Ausführung nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 14. Aktuelle Mitteilungen des Ortsbürgermeisters 15.Grundstücksangelegenheit 16. Schließung der Sitzung Es wurden folgende Beschlüsse gefasst: Öffentlicher Teil: Beschluss Nr. 05/2016 - Der Ortschaftsrat Schierau beschließt die Aufteilung der finanziellen Mittel für das Haushaltsjahr 2016 in Höhe von 1.700,00 gemäß Anlage 1. Der Beschlussvorschlag wurde einstimmig zum Beschluss Nr. 05/2016 erhoben. Nichtöffentlicher Teil: Beschluss Nr. 06/2016 - Grundstücksangelegenheit Der Beschlussvorschlag wurde einstimmig zum Beschluss Nr. 06/2016 erhoben. gez. Lauts Ortsbürgermeister Bekanntmachung aus der Ortschaftsratssitzung Tornau vor der Heide vom 28.04.2016 Öffentlicher Teil: 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung und der Beschlussfähigkeit Der Ortsbürgermeister eröffnete um 18.00 Uhr die Sitzung. Die Einberufungen sind den Ortschaftsräten fristgerecht zugegangen. Der Ortschaftsrat war mit 2 anwesenden Ortschaftsräten und dem Ortsbürgermeister beschlussfähig. 2. Änderungsanträge zum öffentlichen Teil der Tagesordnung und Bestätigung der Tagesordnung Die vorliegende Tagesordnung wurde ohne Änderungen einstimmig befürwortet. 3.Einwohnerfragestunde 4. Einwendungen zur Niederschrift und Feststellung der Niederschrift der letzen Sitzung des Ortschaftsrates vom 21.01.2016 (öffentlicher Teil) Die vorliegende Niederschrift wurde ohne Einwendungen einstimmig genehmigt. 5. Bericht des Ortsbürgermeisters über die Ausführung öffentlich gefasster Beschlüsse 6. Aktuelle Mitteilungen des Ortsbürgermeisters 7. Anhörung der Ortschaft zur 1. Änderungssatzung der Hundesteuersatzung der Stadt Raguhn-Jeßnitz 8. Aufteilung der finanziellen Mittel für freiwillige Aufgaben 2016 Ortschaft Tornau v. d. Heide 9. Anfragen und Anregungen durch die Mitglieder des Ortschaftsrates Nichtöffentlicher Teil: 10. Änderungsanträge zum nichtöffentlichen Teil der Tagesordnung und Bestätigung der Tagesordnung Die vorliegende Tagesordnung wurde ohne Änderungen einstimmig bestätigt. 11. Einwendungen zur Niederschrift und Feststellung der Niederschrift der letzen Sitzung des Ortschaftsrates vom 21.01.2016 (nichtöffentlicher Teil) Die vorliegende Niederschrift wurde ohne Einwendungen einstimmig genehmigt. 5 12. Bericht des Ortsbürgermeisters über die Ausführung nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 13. Anfragen und Anregungen durch die Mitglieder des Ortschaftsrates 14. Schließung der Sitzung Es wurden folgende Stellungnahme zur Anhörung und folgender Beschluss gefasst: Öffentlicher Teil: Stellungnahme zur Anhörung Nr. 02/2016 - Der Ortschaftsrat Tornau vor der Heide stimmt der 1. Änderungssatzung zur Hundesteuersatzung der Stadt Raguhn-Jeßnitz vom 30.01.2015 zu. Der Anhörungsantrag wurde einstimmig zur Anhörung - Nr. 02/2016 erhoben. Beschluss Nr. 03/2016 - Der Ortschaftsrat Tornau v. d. Heide beschließt die Aufteilung der finanziellen Mittel für das Haushaltsjahr 2016 in Höhe von 916,74 Euro gemäß Anlage 1. Der Beschlussvorschlag wurde einstimmig zum Beschluss - Nr. 03/2016 erhoben. Im nichtöffentlichen Teil wurden keine Stellungnahmen zur Anhörung oder Beschlüsse gefasst. gez. Polese Ortsbürgermeister Bekanntmachung Nachrücker eines nächst festgestellten Bewerbers im Ortschaftsrat der Ortschaft Raguhn der Stadt Raguhn-Jeßnitz Gemäß § 75 Abs. 1 Kommunalwahlordnung des Landes SachsenAnhalt gebe ich hiermit das Nachrücken eines nächst festgestellten Bewerbers in den Ortschaftsrat der Ortschaft Raguhn der Stadt Raguhn-Jeßnitz bekannt: Frau Sarah Sauermann, Bewerberin für den Wahlvorschlag AfD, hat ihr Mandat im Ortschaftsrat der Ortschaft Raguhn der Stadt Raguhn-Jeßnitz niedergelegt. Gemäß § 42 Abs. 4 Kommunalverfassungsgesetz Sachsen-Anhalt rückt der nächst festgestellte Bewerber nach, wenn ein Gewählter im Laufe der Wahlperiode aus der Vertretung ausscheidet. Der Gemeindewahlausschuss der Stadt Raguhn-Jeßnitz hat in seiner Sitzung am 27.05.2014 das amtliche Ergebnis für die Wahl zum Ortschaftsrat der Ortschaft Raguhn der Stadt Raguhn-Jeßnitz festgestellt. Die Feststellung ergab, dass Herr Marcel Schröder für den Wahlvorschlag der AfD nächst festgestellter Bewerber für den Ortschaftsrat der Ortschaft Raguhn der Stadt Raguhn-Jeßnitz ist, so dass Herr Marcel Schröder in den Ortschaftsrat Raguhn nachrückt. Gemäß § 43 Kommunalwahlgesetz für das Land Sachsen-Anhalt habe ich als Gemeindewahlleiter den gewählten Bewerber über seine Wahl mit dem Ersuchen benachrichtigt, mir binnen einer Woche schriftlich mitzuteilen, ob sie die Wahl annimmt. Herr Marcel Schröder erklärte die Annahme der Wahl in den Ortschaftsrat der Ortschaft Raguhn der Stadt Raguhn-Jeßnitz mit Schreiben vom 21.04.2016 und rückt somit in den Ortschaftsrat der Ortschaft Raguhn der Stadt Raguhn-Jeßnitz nach. Nitsche Gemeindewahlleiter 6 n Stadt Raguhn-Jeßnitz Bekanntmachung Nachrücker eines nächst festgestellten Bewerbers im Stadtrat der Stadt Raguhn-Jeßnitz Gemäß § 75 Abs. 1 Kommunalwahlordnung des Landes SachsenAnhalt gebe ich hiermit das Nachrücken eines nächst festgestellten Bewerbers in den Stadtrat der Stadt Raguhn-Jeßnitz bekannt: Frau Sarah Sauermann, Bewerberin für den Wahlvorschlag der AfD — WB 2, hat ihr Mandat im Stadtrat der Stadt Raguhn-Jeßnitz niedergelegt. Gemäß § 42 Abs. 4 Kommunalverfassungsgesetz Sachsen-Anhalt rückt der nächst festgestellte Bewerber nach, wenn ein Gewählter im Laufe der Wahlperiode aus der Vertretung ausscheidet. Der Gemeindewahlausschuss der Stadt Raguhn-Jeßnitz hat in seiner Sitzung am 27.05.2014 das amtliche Ergebnis für die Wahl zum Stadtrat der Stadt Raguhn-Jeßnitz festgestellt. Die Feststellung ergab, dass Herr Hannes Loth für den Wahlvorschlag der der AfD — WB 2 nächst festgestellter Bewerber für den Stadtrat der Stadt Raguhn-Jeßnitz ist, so dass Herr Hannes Loth in den Stadtrat der Stadt Raguhn-Jeßnitz nachrückt. Gemäß § 43 Kommunalwahlgesetz für das Land Sachsen-Anhalt habe ich als Gemeindewahlleiter den gewählten Bewerber über seine Wahl mit dem Ersuchen benachrichtigt, mir binnen einer Woche schriftlich mitzuteilen, ob er die Wahl annimmt. Herr Hannes Loth erklärte die Annahme der Wahl in den Stadtrat der Stadt Raguhn-Jeßnitz mit Schreiben vom 23.04.2016 und rückt somit in den Stadtrat der Stadt Raguhn-Jeßnitz nach. Nitsche Gemeindewahlleiter Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Raguhn-Jeßnitz Öffentliche Auslegung der 1. Änderung, zugleich Teilaufhebung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Vor dem Halleschen Tore/Deichwache 6“, Ortsteil Jeßnitz gemäß § 3 Abs. 2 BauGB In der Sitzung des Stadtrates der Stadt Raguhn-Jeßnitz am 21.04.2016 wurde in öffentlicher Sitzung der Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB des Entwurfes der 1. Änderung, zugleich Teilaufhebung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Vor dem Halleschen Tore/ Deichwache 6“ gefasst. Ziel und Zweck der Planung: Bei der Analyse der vorhandenen Gewerbestandorte im Rahmen der Erarbeitung des Ergänzungsflächennutzungsplanes für die Ortsteile und ehemals selbstständigen Gemeinden wurde festgestellt, dass kein zusätzlicher Gewerbeflächenbedarf für den Ortsteil Jeßnitz (Anhalt) existiert. Bauplätze für eine gemischte bauliche Entwicklung (Wohn- und Gewerbenutzung) dagegen sind innerhalb der Ortschaft, mit entsprechenden Grundstückszuschnitten, allerdings nicht ausreichend vorhanden. Somit erfolgt mit dem vorliegenden Bebauungsplanverfahren eine Reduzierung an Gewerbeflächen (Bereich der Teilaufhebung) und eine ergänzungsflächennutzungsplankonforme Änderung von Teilflächen, welche gegenwärtig überwiegend als Sondergebiet festgesetzt waren, zu Mischgebieten. Hinzu tritt im Ergebnis der Bearbeitung der Planung ein kleiner Erweiterungsbereich mit einer festgesetzten Fläche für Versorgungsanlagen. Der Geltungsbereich der 1. Änderung, zugleich Erweiterung und Teilaufhebung des Bebauungsplanes „Vor dem Halleschen Tore/ Deichwache 6“ ist auf nachfolgender Planskizze erkennbar. Die Übersichtskarte finden Sie auf Seite 7. Nr. 5/2016 Öffentlichkeitsbeteiligung Der Entwurf der 1. Änderung, zugleich Teilaufhebung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Vor dem Halleschen Tore/Deichwache 6“, Ortsteil Jeßnitz wird vom 06.06.2016 bis 07.07.2016 mit Begründung in der Stadtverwaltung Raguhn-Jeßnitz, im Rathaus des Ortsteiles Jeßnitz (Anhalt), Erdgeschoss, Conradiplatz 7, zu folgenden Zeiten: Montag: 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 Dienstag: 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 Mittwoch: 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 Donnerstag: 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 Freitag: 9.00 - 12:00 Uhr zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt. - 14:30 17:30 14:30 15:30 Uhr Uhr Uhr Uhr In dieser Zeit wird der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Während der Auslegung können von Jedermann Stellungnahmen zu den ausgelegten Unterlagen bei der Stadt Raguhn-Jeßnitz unter o. g. Anschrift abgegeben oder zur Niederschrift vorgetragen werden. Die auszulegenden Unterlagen umfassen: - Entwurf der 1. Änderung, zugleich Erweiterung und Teilaufhebung des Bebauungsplanes „Vor dem Halleschen Tore/Deichwache 6“ (Stand: 30.03.2016), - Begründung zum Entwurf der 1. Änderung, zugleich Erweiterung und Teilaufhebung des Bebauungsplanes „Vor dem Halleschen Tore/Deichwache 6“ (Stand: 30.03.2016) mit Nutzungsbeispiel und Baugrundgutachten, - Umweltbericht als Bestandteil der Begründung zum Entwurf der 1. Änderung, zugleich Erweiterung und Teilaufhebung des Bebauungsplanes „Vor dem Halleschen Tore/Deichwache 6“ (Stand: 30.03.2016). Im Umweltbericht wurden die Auswirkungen auf folgende Schutzgüter einer Beurteilung unterzogen: o Mensch - mit Aussagen u. a. zu Lärmeinwirkungen o Arten und Lebensgemeinschaften - mit Aussagen u. a. zu Landwirtschaftsflächen und zu Biotop-/Habitatfunktionen o Boden - mit Aussagen u. a. zu Bodenfunktionen /Altlasten o Wasser - mit Aussagen u. a. zum Bodenwasserhaushalt und Hochwasserschutz sowie zur Bodenversiegelung o Klima/Luft - mit Aussagen u. a. zu Emissionen und mikroklimatischen Überwärmungseffekten o Landschaft - mit Aussagen u. a. zum Raumeindruck o Kultur- und Sachgüter, Schutzgebiete und -objekte - mit Übersichtsplan der Schutzgebiete im Umfeld des Geltungsbereiches der Planung und mit Aussagen u. a. zu Auswirkungen auf das archäologische Kulturdenkmal und landwirtschaftliche Produktionsflächen o Naturraum - mit Aussagen u. a. zur Bauflächenreduzierung und Reduzierung des Landschaftsverbrauchs - Umweltrelevante Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB wie nachfolgend genannt: o Landesverwaltungsamt vom 03.11.2015 mit Umweltinformationen zum Hochwasserschutz o Biosphärenreservatsverwaltung Mittelelbe vom 05.11.2015 mit Umweltinformationen zur Schutzzone III des Biosphärenreservates Mittelelbe oLandesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft vom 08.10.2015 mit Umweltinformationen zum Hochwasserschutz und zur Regenwasserversickerung o Landesamt für Geologie und Bergwesen vom 30.10.2015 mit Umweltinformationen zur Grundwassersituation o Landkreis Anhalt-Bitterfeld vom 04.11.2015 mit Umweltinformationen zum Immissionsschutz, Wasserrecht, sowie zu Altlasten/Bodenschutz Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB und § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über die 1. Änderung, zugleich Erweiterung und Teilaufhebung des Bebauungsplanes „Vor dem Halleschen Tore/ Deichwache 6“ unberücksichtigt bleiben. Es wird ebenfalls darauf Stadt Raguhn-Jeßnitz n Nr. 5/2016 hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig ist, soweit mit Ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der öffentlichen Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Raguhn-Jeßnitz, den 27.05.2016 Berger Bürgermeister 7 8 n Stadt Raguhn-Jeßnitz Nr. 5/2016 EU-Förderphase LEADER startet in der Dübener Heide LEADER ist ein Förderprogramm der Europäischen Union, mit dem seit 1991 innovative Aktionen im ländlichen Raum gefördert werden. Ziel ist es, die ländlichen Regionen in Europa auf dem Weg zu einer eigenständigen Entwicklung zu unterstützen. Förderbar können Vorhaben sein, die den drei Handlungsfeldern Wirtschaft und Beschäftigung, Naturpark- und Kulturlandschaftsentwicklung und Siedlungs- und Beteiligungsentwicklung zugeordnet werden können. Zur LEADER-Förderregion im anhaltischen Teil der Dübener Heide gehören die Ortsteile Jeßnitz (Anhalt) sowie Altjeßnitz der Stadt Raguhn-Jeßnitz. Privatpersonen, Unternehmen, Vereine und Kommunen können sich mit Projekten und investiven Vorhaben um Fördermittel der Europäischen Union bewerben. Gelder werden unter anderem für die gewerbliche Nachnutzung von bestehenden Gebäuden, die Weiterentwicklung von Gastronomie- und Beherbergungsangeboten, die Unterstützung von Existenzgründungen und Betriebserweiterungen, die Ausbildung von Gästeführer/innen oder auch für Projekte mit bürgerschaftlichem Engagement bereitgestellt. Dazu findet am 25. Mai 2016 in der Zeit von 17 bis 19 Uhr, in der Landgaststätte Schlaitz (Freiheitstr. 59, OT Schlaitz, 06774 Muldestausee) eine kostenfreie Informationsveranstaltung statt. Zur besseren Planung werden Interessierte, die an der Info-Veranstaltung teilnehmen möchten, vorab um eine Anmeldung per E-Mail ([email protected]) oder Telefon (0151 55851736) gebeten. LHW Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt Hochwasserschutz Deich Jeßnitz-West und Altjeßnitz Der LHW möchte den Einwohner der Stadt Raguhn-Jeßnitz hiermit einen Über- bzw. Ausblick auf die Arbeiten an dem Hochwasserschutzdeich Jeßnitz-West und Altjeßnitz geben. Der LHW mit seinen Partner hat sich einen engen Zeitplan zurechtgelegt, damit die Überflutungen in den angrenzenden Ortslagen wie Jeßnitz West und Altjeßnitz endlich der Vergangenheit angehören. Mit Vorliegen der jeweiligen Planfeststellungsbeschlüsse wurde sofort mit den aufwändigen Vorarbeiten begonnen, doch leider kam das Eine oder andere Unvorhergesehene z. B. Schadstofffunde und „Archäologische Kostbarkeiten“ dazu, sodass die hochgesteckten Ziele nicht gehalten werden konnten. Deich Jeßnitz-West Vor und nach Baubeginn des 1. Deichabschnittes in den Jahren 2013 bis 2015 wurden weitere notwendige Arbeiten beauftragt und auch schon abgeschlossen. Dies betrifft: - Liegenschaftsvermessung auf der gesamten Deichtrasse insgesamt von 5,1 km Länge - Archäologische Untersuchungen auf dem zukünftigen Baufeld von Greppin bis an die Flutbrücke mit umfangreichen Siedlungsfunden. Von besonderem facharchäologischem Interesse sind hierbei ein halbes Dutzend sogenannter Grubenhäuser Blick in das Grabungsfeld des Bauabschnitt 2 (BA 2) Bildquelle: Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie Mögliches Aussehen von Grubenhäusern Bildquelle: Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie - Holzungsarbeiten und gleichzeitiger Baufeldberäumung für den BA 3/ BA 4 als Vorarbeiten für die Neuverlegungen von Fernwasser- und Abwasserleitungen - Planung und Umverlegung der vorhandenen Wasserstoffleitung auf einer Länge von 1.100 m als Vorarbeit für die Abschnitte BAI bis BA 5 in den Jahren 2013 bis 2015 - Verlegung eines zusätzlichen Netzanschlusses zur Netzsicherheit der Ortslage Jeßnitz im BA 2 - Pünktlich wie versprochen hat der Deichbau in Jeßnitz-West mit dem BA 2 im Jahre 2014 begonnen und konnte nach 5-monatiger Bauzeit noch 2015 abgeschlossen werden - Der BA 1 gegenüber den BAYER-Werken wurde nach 11 monatiger Bauzeit auch 2015 fertiggestellt - Mit Verlegung von Leitungen der Fernwasserversorgung und des Abwasserzweckverbandes im BA 4 konnten weitere Vorarbeiten abgeschlossen werden - Im Zuge der Aufschlussarbeiten von Fern- und Abwasserleitung wurden zusätzliche Baugrunduntersuchungen und Analytik von anstehendem Blick auf den bereits fertig geGrundwasser sowie vom stellten BA 2 aufgeschütteten Boden im Fotoquelle: LHW Bereich des Schöpfwerksstandortes notwendig - Die Ausschreibung für das Schöpfwerk am Kreuzungsbereich der Fuhne und des Schachtgraben wird demnächst nach Überarbeitung veröffentlicht Vorschau auf Arbeiten in 2016 Damit die Verschiebungen der Ausschreibung des Schöpfwerkes nicht zu Bauverzögerungen im angrenzenden Deichbau führt, wurden die Bauabschnitte neu aufgeteilt, sodass ein in den Plänen aufgeführter BA 4 anders zugeordnet wird. Die in diesem Jahr anstehenden Arbeiten beinhalten u. a.: - Holzungsarbeiten und Baufeldberäumung in den BA 3 und BA 5, einschließlich der Bekämpfung des Japan-Knöterich. Ende der Arbeiten Mai 2016 - Archäologische Untersuchungen in den Abschnitten BA 5 und BA 6 ab 23.05.2016 durch das Landesamt für Denkmal-Pflege und Archäologie - Vorbereitung der Ausschreibung BA 5 für die Veröffentlichung im Ausschreibungsanzeiger Sachsen-Anhalt am 25.05.2016 mit Baubeginn im August 2016 und mit Fertigstellung 2017 - Ausschreibung des Schöpfwerksbau im Juni 2016 mit Fertigstellungstermin 2018 - Vorbereitende Arbeiten für den letzten Bauabschnitt BA 6 erfolgen parallel zu den laufenden planerischen und bautechnischen Ausführungen Nr. 5/2016 - Kabelverlegung für den Netzanschluss Schöpfwerk ist in Vorbereitung. - Erforderliche Umverlegung eines Anodenfeldes im Bereich der Flutbrücke - Zeitnahe Schlussvermessung an bereits hergestellten Deichabschnitten - Umsetzung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen als eine ständige Forderung des Naturschutzes Rückverlegung Deich Altjeßnitz Mit Bestätigung des Planfeststellungsbeschluss hat der LHW die Arbeiten für den neuen Deich in Altjeßnitz begonnen. Als erstes erfolgte die Aktualisierung von planungsrelevanten Unterlagen, angefangen von Leitungskreuzungen und —umverlegungen, Beauftragung von zusätzlichen Baugrunduntersuchungen, Antrag auf ein Flurneuordnungsverfahren für das Verfahrensgebiet u. a. Derzeit wird von folgenden Terminen ausgegangen: - Beginn der Archäologischen Untersuchungen durch das Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie am 01.06.2016 bis 13.06.2016 - Baugrunduntersuchungen noch bis Ende Mai 2016 - Abstimmung mit Telekom, LMBV, Ferngas u. a. Medienträgern mit Einarbeitung in die Planungsunterlagen - Prüfung der Ausführungsplanungen im Juni 2016 - Ausschreibung Juli 2016 - Baubeginn September 2016 im Schutz des Altdeiches, der in seiner Teilschutzfunktion bestehen bleiben wird Matthias Weilbach Projektverantwortlicher des LHW Unmaßstäblicher Lageplan Deich Altjeßnitz Quelle: LHW Schiedsstelle und Nachbarschaftsstreit Schlichten statt Richten ist die Devise der Schiedspersonen Kann man wegen eines Nachbarschaftsstreits direkt Klage bei Gericht einreichen? Nein, eine Klage ist nach dem Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetz erst zulässig, nachdem man versucht hat, vor einer Schiedsoder Schlichtungsstelle die Streitigkeit gütlich beizulegen. Gelten im gesamten Bundesgebiet für die Schiedsstellen die gleichen Bestimmungen? Jedes Bundesland hat seine eigenen Nachbarschafts- und Schiedsstellengesetze. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) gilt für alle. Welche Nachbarschaftsstreitigkeiten gehören vor die Schiedsstelle? Nachfolgende Angelegenheiten sind im Gesetz vorgeschrieben: § 906 BGB - Einwirkungen auf das Nachbargrundstück (z. B. Geräusche, Rauch, Gerüche, Erschütterungen), § 910 BGB - Überwuchs (von Zweigen und Wurzeln, § 911 BGB - Hinüberfall von Früchten, § 923 BGB - Grenzbaum, sowie Fälle aus dem Nachbarschaftsgesetz, soweit es keine Einwirkungen von einem gewerblichen Betrieb sind. Stadt Raguhn-Jeßnitz n 9 Wo sind die Schiedsstellen zu finden? Bei Ihrem Amtsgericht, der Stadt- oder Gemeindeverwaltung und der regionalen Organisation (z. B. www.bds-sachsen-anhalt.de) erfahren Sie, wo Sie die Schiedsstellen finden. Welche Schiedsstelle ist zuständig? Laut Gesetz ist die Schieds- oder Schlichtungsstelle in dem Bezirk zuständig (Stadt, Gemeinde oder Stadt-/Gemeindeteil), wo die antragsgegnerische Seite wohnt oder ihren Sitz oder eine Niederlassung hat. Schriftlich oder zu Protokoll der Schiedsstelle können beide Seiten gemeinsam eine andere Schiedsstelle vereinbaren. Wer ist eine Schiedsperson? Eine Schiedsperson ist ehrenamtlich tätig. Sie wird vom Gemeinde- oder Stadtrat gewählt. Die Leitung des Amtsgerichts bestätigt die Wahl und beruft die Schiedspersonen in ihr Amt. Vor der Verpflichtung werden sie über ihre Aufgaben und Pflichten sowie über ihre Verschwiegenheitspflicht über Verhandlungen und Parteien, was sie amtlich erfahren haben, belehrt. Die fach- und zeitgerechte Durchführung der Arbeit wird von der Leitung des Amtsgerichts beaufsichtigt und nicht von der Stadt- oder Gemeindeverwaltung. Wie lange dauert ein Schiedsverfahren? Nach Antrag und Vorschusszahlung werden Ort und Zeit des Schlichtungstermins umgehend bestimmt. Die Verhandlung sollte ohne Unterbrechung zu Ende geführt werden. Das gesamte Verfahren sollte möglichst in einer Frist von 3 Monaten beendet werden. Mit welchen Kosten hat man vor der Schiedsstelle zu rechnen? Die Sprechstunde und Erkundigung über die Möglichkeiten eines Verfahrens kosten nichts. Mit dem Antrag auf Einleitung eines Verfahrens fällt ein Vorschuss an. Dieser kann bis zu 75 Euro betragen. Das Verfahren an sich kostet 25 Euro. Kommt eine Einigung der Parteien zustande, erhöht sich die Gebühr auf 50 Euro und kann in begründeten Ausnahmefällen auf bis zu 75 Euro steigen. Dann kommen noch Auslagen hinzu (z. B. für Porto und Kopien). Beide Seiten können vereinbaren, dass die gegnerische Seite einen Teil oder die gesamten Kosten trägt. Hat man zur Lösung des Problems einen Rechtsanspruch gegenüber der Schiedsperson wie bei einem Anwalt? Ein Anspruch auf umfassende Rechtsberatung und Durchsetzung der Interessen der antragstellenden Partei besteht nicht. Von der Schiedsperson wird im konkreten Fall geprüft, ob sie sachlich und örtlich zuständig ist, der Antrag vollständig ist und ob Ablehnungsoder Ausschließungsgründe vorliegen. Wie stellt man einen Antrag auf Eröffnung eines Schiedsverfahrens? Diesen kann man direkt bei der Schiedsstelle zur Niederschrift geben oder selbst schreiben und der Schiedsstelle zukommen lassen. Was muss der Antrag enthalten? Er muss Namen, Vornamen und Anschriften aller Parteien enthalten. Zudem muss er allgemeine Angaben zum Streitgegenstand und dem Begehren enthalten. Abschließend ist der Antrag von allen Antragstellern zu unterschrieben. Was geschieht nach dem Antrag? Nach dem Antrag und Vorschusseingang werden beide Seiten amtlich geladen. Die Schiedsperson führt die Verhandlung unparteiisch mit dem Ziel, den Rechtsstreit im Wege des Vergleichs beizulegen. Um eine dauerhafte Lösung des Problems zu erreichen, werden die Parteien persönlich in die Konfliktlösung eingebunden. In der Regel findet die Verhandlung mündlich und nicht öffentlich statt. Zur Konfliktlösung kann die Schiedsperson auch Vorschläge unterbreiten. Vorhandene Beweise können genutzt werden, aber ein Beweisverfahren findet nicht statt. Es ist nicht vorgesehen, wie vor Gericht die Rechts- und Sachlage zu erörtern. Kann man jemanden Anderen zum Termin schicken? Die Parteien müssen zur Verhandlung persönlich erscheinen. Eine Ausnahme davon besteht, wenn ein Fall der gesetzlichen Vertretung vorliegt oder wenn der geschickte Vertreter in der Lage ist den Sachverhalt aufzuklären und ausdrücklich ermächtigt wurde einen Vergleich abzuschließen, und wenn die Schiedsperson diesem Fernbleiben zugestimmt hat. Als Beistand ist jede Person, also z. B. ein Familienmitglied oder Freund(in), erlaubt. Ein Ordnungsgeld bis zu 75 Euro wird festgesetzt, wenn eine Partei trotz Ladung unentschuldigt nicht erscheint. 10 n Stadt Raguhn-Jeßnitz Ist ein Anwalt erforderlich? Nein, ein Anwalt ist nicht vorgeschrieben. Beide Seiten können ihre Interessen persönlich wahrnehmen. Zulässig wäre ein Anwalt z. B. als Beistand. Was passiert, wenn man sich im Schiedsverfahren nicht einigt? Dann kann die Partei, die das Verfahren beantragt hat, vor der Schiedsstelle einen Antrag auf Erteilung einer Erfolgslosigkeitsbescheinigung stellen. Mit dieser kann vor Gericht geklagt werden. Und wenn man sich im Schiedsverfahren einigt? Kommt zwischen beiden Seiten eine Einigung zustande, dann sind beide Seiten daran gebunden. Dieser sogenannte Vergleich kann wie ein Gerichtsurteil 30 Jahre lang unmittelbar vollstreckt werden. Guido Scholz (BDS Landesvorstand) ________________________________________________________ Dessau-Roßlau, d. 26.04.2016 Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt Ferdinand-von-Schill-Str. 24 06844 Dessau-Roßlau Öffentliche Bekanntmachung Flurbereinigungsverfahren Deichrückverlegung Altjeßnitz Landkreis: Anhalt-Bitterfeld Verf.-Nr.: 611-17AB5216 Ladung Zur Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft (TG) im Flurbereinigungsverfahren Deichrückverlegung Altjeßnitz Die obere Flurbereinigungsbehörde hat mit Beschluss vom 25.01.2016 das Flurbereinigungsverfahren Deichrückverlegung Altjeßnitz angeordnet. Nach §§ 21 ff. des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 G. v. 19.12.2008 (BGBl. I S. 2794), ist ein Vorstand der Teilnehmergemeinschaft zu wählen. Die Teilnehmergemeinschaft setzt sich aus den Eigentümern sowie den Eigentümern gleichstehenden Erbbauberechtigten der zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücke zusammen. Die Wahl des Vorstandes, zu der hiermit geladen wird, findet am Donnerstag, dem 16.06.2016, um 17.00 Uhr Parkstr. 05, OT Altjeßnitz Kulturraum 06779 Stadt Raguhn-Jeßnitz statt. Der Vorstand ist Organ der Teilnehmergemeinschaft, durch das die Teilnehmergemeinschaft als Körperschaft des öffentlichen Rechts nach innen im Verhältnis zu den Teilnehmern und nach außen vertreten wird. Er soll das Vertrauen der Teilnehmer besitzen. Es liegt daher im Interesse aller Teilnehmer, sich an der Wahl des Vorstandes zu beteiligen. Bevollmächtigung für die Wahl ist möglich. Seine Mitglieder wirken ehrenamtlich für die Dauer des Flurbereinigungsverfahrens. Die Zahl der Mitglieder des zu wählenden Vorstandes wird gemäß § 21 Abs. 1 FlurbG auf 3 festgesetzt. Für jedes Vorstandsmitglied ist ein Stellvertreter zu wählen. Der Vorstand wählt aus seiner Mitte den Vorsitzenden und dessen Stellvertreter. Wahlvorschläge können bis zum 15.06.2016 im Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt eingereicht oder im Wahltermin vorgebracht werden. Im Auftrag Mende Nr. 5/2016 Landesverwaltungsamt 409 - Obere Flurbereinigungsbehörde Ernst-Kamieth-Straße 2 06112 Halle (Saale) Flurbereinigung: Landkreis: Verfahrens-Nr.: Halle, den 21.04.2016 Retzau-Mulde Anhalt-Bitterfeld 611-17AB3068 - Öffentliche Bekanntmachung - Flurbereinigungsbeschluss A. Verfügender Teil I. Entscheidung Gemäß §§ 87ff des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) i. d. F. vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546 ff.), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.2008 (BGBl. I S. 2794), wird hiermit das Flurbereinigungsverfahren Retzau-Mulde im Landkreis Anhalt-Bitterfeld angeordnet. Das Flurbereinigungsverfahren wird nach den §§ 87ff FlurbG vom Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt, Ferdinand-von-Schill-Straße 24, 06844 Dessau-Roßlau, als Flurbereinigungsbehörde durchgeführt. Das Flurbereinigungsgebiet des Flurbereinigungsverfahrens umfasst im Landkreis Anhalt-Bitterfeld - in der Gemarkung Retzau: jeweils Teile der Fluren 1 und 2 - in der Gemarkung Raguhn: jeweils Teile der Fluren 7 und 8. Dem Verfahren unterliegen die im Flurbereinigungsverzeichnis - Verfahrensflurstücke aufgeführten Flurstücke. Das Flurbereinigungsverzeichnis - Verfahrensflurstücke ist Anlage dieses Beschlusses. Als weitere Anlagen dieses Beschlusses sind die Gebietskarte, in der die Grenze des Flurbereinigungsgebietes dargestellt ist, sowie die Begründung dieses Beschlusses beigefügt. Das Flurbereinigungsgebiet umfasst eine Fläche von rund 397 ha. II. Sofortige Vollziehung Gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19.03.1991 (BGBl. I S. 686), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 21.12.2015 (BGBl. I S. 2490), wird hiermit die sofortige Vollziehung angeordnet, mit der Folge, dass Rechtsbehelfe gegen die Anordnung der Flurbereinigung keine aufschiebende Wirkung haben. III. Beteiligte Am Flurbereinigungsverfahren sind gem. § 10 FlurbG beteiligt: 1. als Teilnehmer die Eigentümer der zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücke sowie die den Eigentümern gleichstehenden Erbbauberechtigten; 2. als Nebenbeteiligte: a) Gemeinden und Gemeindeverbände, in deren Bezirk Grundstücke vom Flurbereinigungsverfahren betroffen werden; b) andere Körperschaften des öffentlichen Rechts, die Land für gemeinschaftliche oder öffentliche Anlagen erhalten (§§ 39 und 40 FlurbG) oder deren Grenzen geändert werden (§ 58 Abs. 2 FlurbG); c) Wasser- und Bodenverbände, deren Gebiet mit dem Flurbereinigungsgebiet räumlich zusammenhängt und dieses beeinflusst oder von ihm beeinflusst wird; d) Inhaber von Rechten an den zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücken oder von Rechten an solchen Rechten oder von persönlichen Rechten, die zum Besitz oder zur Nutzung solcher Grundstücke berechtigen oder die Benutzung solcher Grundstücke beschränken; e) Empfänger neuer Grundstücke nach den §§ 54 und 55 FlurbG bis zum Eintritt des neuen Rechtszustandes (§ 61 Satz 2 FlurbG); f) Eigentümer von nicht zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücken, denen ein Beitrag zu den Unterhaltungs- oder Ausführungskosten auferlegt wird (§ 42 Abs. 3 und § 106 FlurbG) oder die zur Errichtung fester Grenzzeichen an der Grenze des Flurbereinigungsgebietes mitzuwirken haben (§ 56 FlurbG). Stadt Raguhn-Jeßnitz n Nr. 5/2016 IV. Teilnehmergemeinschaft und Unternehmensträger Gemäß § 16 FlurbG bilden die Teilnehmer die Teilnehmergemeinschaft. Sie entsteht mit diesem Beschluss und ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Die Teilnehmergemeinschaft des Flurbereinigungsverfahrens führt den Namen „Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung Retzau-Mulde“. Sie hat ihren Sitz in der Stadt Raguhn-Jeßnitz. Träger des Unternehmens „Sanierung/Rückverlegung Deich Retzau“ im Flurbereinigungsverfahren ist das Land Sachsen-Anhalt, dieses vertreten durch den Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt. Der Unternehmensträger ist gemäß § 88 Nr. 2 FlurbG Nebenbeteiligter im Sinn von § 10 Nr. 2 FlurbG im Flurbereinigungsverfahren. V. Aufforderung zur Anmeldung von Rechten Rechte, die aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, aber zur Beteiligung am Flurbereinigungsverfahren berechtigen können, sind innerhalb von 3 Monaten bei der zuständigen Flurbereinigungsbehörde, dem Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt, Ferdinand-von-Schill-Straße 24, 06844 Dessau-Roßlau, anzumelden (§ 14 Abs. 1 FlurbG). Es kommen in Betracht: a) Inhaber von Rechten an den zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücken oder von Rechten an solchen Rechten oder von persönlichen Rechten, die zum Besitz oder zur Nutzung solcher Grundstücke berechtigen oder die Benutzung solcher Grundstücke beschränken, z. B. Pacht-, Miet- und ähnliche Rechte (§ 10 Nr. 2d FlurbG); b) Im Grundbuch einzutragende Rechte an den zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücken, insbesondere Hütungsrechte oder andere Dienstbarkeiten, wie Wasserleitungsrechte, Wege-, Wasseroder Fischereirechte usw. die vor dem 01.01.1900 begründet sind und deshalb der Eintragung in das Grundbuch nicht bedurften; c) Rechte an Grundstücken, die noch nicht in das Grundbuch oder das Liegenschaftskataster übernommen sind. Diese Rechte sind auf Verlangen der Flurbereinigungsbehörde innerhalb einer von dieser zu setzenden weiteren Frist nachzuweisen. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist ist der Anmeldende nicht mehr zu beteiligen. Werden Rechte nach Ablauf dieser Frist angemeldet oder nachgewiesen, so kann die Flurbereinigungsbehörde die bisherigen Verhandlungen und Festsetzungen gelten lassen (§ 14 Abs. 2 FlurbG). Der Inhaber eines gern § 14 Abs. 1 FlurbG bezeichneten Rechtes muss die Wirkung eines vor der Anmeldung eingetretenen Fristablaufes ebenso gegen sich gelten lassen wie der Beteiligte, demgegenüber die Frist durch Bekanntgabe des Verwaltungsaktes zuerst in Lauf gesetzt worden ist (§ 14 Abs. 3 FlurbG). Soweit Eintragungen im Grundbuch durch Rechtsübertragung außerhalb des Grundbuches (z. B. Erbfall) unrichtig geworden sind, werden die Beteiligten darauf hingewiesen, im eigenen Interesse beim Grundbuchamt auf eine baldige Berichtigung des Grundbuches hinzuwirken bzw. den Auflagen des Grundbuchamtes zur Beschaffung der Unterlagen für die Grundbuchberichtigung möglichst ungesäumt nachzukommen. Vl. Einschränkungen Von der Bekanntgabe dieses Beschlusses bis zur Unanfechtbarkeit des Flurbereinigungsplanes gelten gem. § 34 Abs. 1 FlurbG folgenden Einschränkungen: 1. In der Nutzungsart der Grundstücke dürfen ohne Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde nur Änderungen vorgenommen werden, die zum ordnungsmäßigen Wirtschaftsbetrieb gehören. 2. Bauwerke, Brunnen, Gräben, Einfriedungen, Hangterrassen u. ä. Anlagen dürfen nur mit Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde errichtet, hergestellt, wesentlich verändert oder beseitigt werden. 3. Obstbäume, Beerensträucher, Rebstöcke, Hopfenstöcke, einzelne Bäume, Hecken, Feld- und Ufergehölze dürfen nur in Ausnahmefällen, soweit landeskulturelle Belange, insbesondere des Naturschutzes und der Landschaftspflege nicht beeinträchtigt werden, mit Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde beseitigt werden. Andere gesetzliche Vorschriften über die Beseitigung von Reb- und Hopfenstöcken bleiben unberührt. Sind entgegen den Vorschriften zu 1. und 2. Änderungen vorgenommen oder Anlagen hergestellt oder beseitigt worden, so kann dieses im Flurbereinigungsverfahren unberücksichtigt bleiben. Die Flurbereinigungsbehörde kann den früheren Zustand gern. § 137 FlurbG wiederherstellen lassen, wenn dieses der Flurbereinigung dienlich ist (§ 34 Abs. 2 FlurbG). 11 Sind Eingriffe entgegen der Vorschrift zu 3. vorgenommen worden, so muss die Flurbereinigungsbehörde Ersatzpflanzungen anordnen (§ 34 Abs. 3 FlurbG). Von der Bekanntgabe dieses Beschlusses bis zur Ausführungsanordnung bedürfen Holzeinschläge, die den Rahmen einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung übersteigen, der Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde im Einvernehmen mit der Forstaufsichtsbehörde (§ 85 Ziff. 5 FlurbG). Sind Holzeinschläge vorgenommen worden, so kann die Flurbereinigungsbehörde anordnen, dass derjenige, der das Holz gefällt hat, die abgeholzte oder verlichtete Fläche nach den Weisungen der Forstaufsichtsbehörde wieder ordnungsgemäß in Bestand zu bringen hat (§ 85 Ziff. 6 FlurbG). Gemäß § 35 FlurbG sind die Beauftragten der Flurbereinigungsbehörde berechtigt, zur Vorbereitung und zur Durchführung der Flurbereinigung Grundstücke zu betreten und die nach ihrem Ermessen erforderlichen Arbeiten auf ihnen vorzunehmen. B. Auslegung Dieser Beschluss mit • Begründung, • Flurbereinigungsverzeichnis - Verfahrensflurstücke und • Gebietskarte liegt gemäß § 6 FlurbG nach der öffentlichen Bekanntmachung dieses Beschlusses in den Gemeinden zwei Wochen lang zur Einsichtnahme für die Beteiligten im Rathaus der Stadt Raguhn-Jeßnitz, Rathausstraße 16 06779 Raguhn-Jeßnitz im Rathaus der Stadt Dessau-Roßlau, Zerbster Str. 4 06844 Dessau-Roßlau in den Diensträumen des Verwaltungsamtes der Stadt Gräfenhainichen, Markt 1, 06773 Gräfenhainichen im Verwaltungsgebäude der Gemeinde Muldestausee im OT Pouch, Neuwerk 3, 06774 Muldestausee im Verwaltungssitz der Stadt Bitterfeld-Wolfen im Ortsteil Wolfen, Rathausplatz 1 06766 Bitterfeld-Wolfen und im Verwaltungssitz im Ortsteil Bitterfeld, Markt 7 06749 Bitterfeld-Wolfen im Verwaltungsgebäude der Stadtverwaltung der Stadt Zörbig, Lange Straße 34, 06780 Zörbig in der Stadtverwaltung der Stadt Südliches Anhalt, Weißandt-Gölzau, Hauptstraße 31, 06369 Südliches Anhalt während der Dienststunden aus. Darüber hinaus kann dieser Beschluss auch im Landesverwaltungsamt, Referat 409, Dessauer Straße 70, 06118 Halle (Saale), Zimmer 211, und im Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt, Kavalierstraße 31, 06844 Dessau-Roßlau, Zimmer 1.09 während der Dienststunden eingesehen werden. Die Wirkungen dieses Beschlusses treten am Tag nach seiner Bekanntgabe in der betreffenden Gemeinde ein. C. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Beschluss kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Landesverwaltungsamt, Ernst-Kamieth-Straße 2, 06112 Halle (Saale) schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Die Rechtsbehelfsfrist beginnt mit dem ersten Tag der Bekanntmachung. Gegen die Anordnung der sofortigen Vollziehung kann gemäß § 80 Abs. 5 VwGO beim Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Breiter Weg 203-206, 39104 Magdeburg, Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gestellt werden. Die Schriftform kann durch die elektronische Form ersetzt werden. In diesem Fall ist das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz zu versehen. Im Auftrag Teichmann 12 n Stadt Raguhn-Jeßnitz Nr. 5/2016 Stadt Raguhn-Jeßnitz n Öffentliche Bekanntmachung zur Durchführung der Gewässermahd an Gewässern 2. Ordnung Entsprechend der Festlegungen in den §§ 52, 54 und 66 des WG LSA in der aktuellen Fassung, der Satzung des Verbandes §§ 2 und 4 in der aktuellen Fassung teilt der Unterhaltungsverband „Taube-Landgraben“ mit, dass in der Zeit vom voraussichtlich 1. Juni bis Ende März 2017 die erforderlichen Gewässerunterhaltungsarbeiten an den Gewässern 2. Ordnung im Verbandsgebiet durchgeführt werden. Die Unterhaltungsarbeiten führt der Verband mit eigenem Personalbestand durch. Hinweise: 1. Anlieger und Hinterlieger haben zu dulden, dass der Unterhaltungspflichtige die Grundstücke betritt, vorübergehend benutzt, ...! 2. Anlieger und Hinterlieger haben lt. WG LSA ebenso zu dulden, dass der Aushub auf ihren Grundstücken eingeebnet wird, sofern es die bisherige Nutzung nicht dauernd beeinträchtigt. 3. Der Unterhaltungszeitraum umfasst alle Unterhaltungsarbeiten in allen Mitgliedsgemeinden. Es besteht absolut kein Grund zur Beunruhigung und Besorgnis, wenn im August oder September noch nicht alle Gewässer unterhalten sind. Eine Mahd aus rein optischen Gesichtspunkten erfolgt durch uns nicht! 4. Generell ist die Gewässerunterhaltung immer eine vorausschauende Maßnahme, d. h., mit den Arbeiten wird die hydraulische Leistungsfähigkeit für mögliche Starkabflüsse im Herbst und insbesondere im folgenden Frühjahr gesichert. Jährlich wiederkehrende Arbeiten (Böschungsmahd und Sohlkrautung) werden erst zu Beginn der Arbeiten aufgrund der tatsächlichen Bedingungen/hydraulische Schwerpunkte, Erreichbarkeit, Witterung, technologische Fragen) zeitlich durch den Verband eingeordnet. Für Rückfragen und erforderliche Abstimmungen steht Ihnen als Ansprechpartner der Verbandsingenieur, Herr Kölzsch, unter der Mobilnr. 01577 2948406 zur Verfügung. Schönebeck, 28.4.2016 Baukuß Verbandsvorsteher Jung Geschäftsführer Programm zum 8. Literaturfreundetreffen an der Goitzsche vom 24. bis 26. Juni 2016 Freitag, 24.06.2016 17.00 Uhr Ernst Thronicke Haus/Hof, Bitterfeld, Weinbergstraße 21 Wir lesen aus der Anthologie „Wenn jemand eine Reise tut …“ frei nach Matthias Claudius Samstag, 25.06.2016 10.00 Uhr Tiergehege in der Grünen Lunge in Bitterfeld Literarischer Frühschoppen Samstag, 25.06.2016 15.00 Uhr Kleine Friedenslesung in der Kirche im Irrgarten Sonntag, 26.06.2016 15.00 Uhr Literaturnachmittag in der Seensuchtsalm oder auf der Terrasse des Restaurants „Seensucht“ in Bitterfeld (je nach Wetterlage), Seestraße 6 in Bitterfeld - Wir lesen aus den Werken von Wilhelm Busch. Es werden wieder Autorinnen und Autoren, Schriftsteller, Verleger und Literaturfreunde aus Sachsen-Anhalt, Sachsen, Thüringen, Niedersachsen, Brandenburg und Berlin erwartet. Wer Interesse an unseren Veranstaltungen hat, ist recht herzlich eingeladen. Der Eintritt zu allen Veranstaltungen ist frei! 13 eWG Entwicklungs- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft Anhalt-Bitterfeld mbH Beratungssprechtag der Investitionsbank Sachsen-Anhalt Am 2. Juni 2016 findet der nächste Beratungssprechtag der Investitionsbank Sachsen-Anhalt im TGZ Bitterfeld-Wolfen, Andresenstraße 1a in Wolfen statt. Unter dem Namen „IB regional - Wir für Sie vor Ort“ bietet der kostenfreie Service umfassende Beratung zu Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten für Unternehmen und Existenzgründer sowie Kommunen. Die Ansprechpartnerin für die Terminvergabe bei der EWG AnhaltBitterfeld ist Elena Herzel, erreichbar unter der Telefonnummer 03494 638366 oder per E-Mail unter [email protected]. Mitteilungen aus den Ortschaften Raguhn Sommerfest in der Kita „Sonnenzauber“ Wann? Am 04.06.2016 von 14 bis 18 Uhr auf dem Gelände der Kita. Dieses Jahr lautet unser Motto: Die „kleinen“ großen Umweltschützer. Euch erwartet ein kunterbuntes Programm mit Akteuren, rund um den Umweltschutz und Müllverwertung. Durch lustige Spielchen, Recycling-Basteln und Experimente lernt ihr, wie wir unsere Tiere und die Natur schützen können. Aber mehr wird jetzt noch nicht verraten. Lasst euch überraschen. Schnappt euch Mutti, Vati, Oma und Opa und wer sonst noch Lust hat und kommt am Samstag, 04.06.2016 zu unserem Sommerfest! Hunger und Durst kann mit leckerem Kuchen, Würstchen, Steaks und kühlen Getränken gestillt werden. Bringt gute Laune und Sonnenschein mit! Das Team von der Kita „Sonnenzauber“ Raguhn Information ist unser Geschäft Unsere Amtsblätter gibt es ca. 180 x in Brandenburg, Sachsen und Sachsen-Anhalt. www.wittich.de Nr. 5/2016 14 n Stadt Raguhn-Jeßnitz Die Schüler der Außenstelle Raguhn der Musikschule „Gottfried Kirchhoff“ Bitterfeld laden am Freitag, 3. Juni 2016, um 18.00 Uhr zu einem Konzert in die Evangelische Kirche Raguhn ein. (Eintritt frei) Von der Papyrusrolle zum E-Book - 5000 Jahre Entwicklung „Ein Buch ist nach traditionellem Verständnis eine Sammlung von bedruckten, beschriebenen, bemalten oder auch leeren Blättern aus Papier oder anderen geeigneten Materialien, die mit einer Bindung und meistens auch mit einem Einband versehen ist.“ So ist es nachzulesen bei „Google“. Der 23. April 2016 war zum „Welttag des Buches“ erklärt. Das ist ein Grund, einmal Rückschau zu halten und zu überlegen, wie es zu dem Begriff „Buch“ gekommen ist. Schon aus dem 3. Jahrtausend v. Chr. liegen Aufzeichnungen vor, in denen Gesetze, Verordnungen oder auch besondere Ereignisse schriftlich festgehalten sind. Als Material stand Papyrus zur Verfügung. Geschrieben wurde in schwarz und rot mit Hilfe eines Pinsels. Das beschriebene Material wurde zur Aufbewahrung gerollt. Etwa im 1. Jahrhundert n. Chr. wurde Pergament benutzt. Das Material konnte geheftet werden. Im 14. Jahrhundert gab es mit der Erfindung des Papiers eine weitere Entwicklung. Papier war auch weitaus billiger. Als um 1450 durch Gutenberg der Buchdruck möglich wurde, bedeutete das einen Riesenfortschritt. Das Buch gewann an Bedeutung. Bevor es aber zum Allgemeingut der Bürger wurde, verging noch eine lange Zeit. Zurück zu den Verhältnissen in unserer Stadt. Im Amtsblatt vom Oktober 2015 wurde ausführlich über die Entwicklung der heutigen Bibliothek berichtet. Vermutlich gab es vor einer kleinen Buchausleihe im Obergeschoss des Rathauses nichts. Kaum vorstellbar, aber auch die ältesten Raguhner Bürger erinnern sich nicht. Den Höhepunkt in der Geschichte der Raguhner Bibliothek gab es am 6. Oktober 2015 mit der Eröffnung der neuen Einrichtung in der Begegnungsstätte. Dass die Zahl der Leser im Vergleich mit den 60er-Jahren, zurückgegangen ist, mag zunächst verwundern, ist aber erklärlich. Sich im Fernsehen oder im Internet zu informieren, ist bequemer und jederzeit zu nutzen. Doch die aktuellen Zahlen von 2015 beweisen den Wert unserer heutigen Einrichtung: Angemeldete Leser: 256 Entliehene Bücher: 9.772 Besucher: 1.534 Allein seit der Neueröffnung wurden 35 Neuanmeldungen verzeichnet. Nr. 5/2016 Gab es 1960 einen Bestand von 1.552 Büchern, so sind es heute über 10.000, dazu Hörbücher, CD, DVD, Schallplatten und Zeitschriften. Die vielfältigen Veranstaltungen außerhalb der Öffnungszeiten dürfen nicht vergessen werden. Immer schon bestand eine enge Verbindung zu den Schulen und Kindergärten. Besonders beliebt sind die Besuche der im Kostüm erscheinenden „Märchenfee“ bei den Vorschulkindern. Zahlreich sind auch die Besuche von Kindergruppen in der Bibliothek. Für sie ist eine besondere Kinderecke eingerichtet. Ebenso ist die Bibliothek auf den Stadtfesten mit eigenem Zelt vertreten. Es ist nicht verwunderlich, wenn auch die Presse samt Fotograf sich ab und zu von dem überzeugt, was in unserer Bibliothek geleistet wird. Der „Welttag des Buches“ fand in Raguhn großen Anklang. Schon vor 10 Uhr standen die ersten Interessenten vor der Tür. Nicht nur das Angebot von Kaffee und Kuchen lockte. Die gemütliche Sitzecke lud zum Verweilen ein. Reger Gedankenaustausch ließ manchen In der Leseecke Besucher länger als geplant bleiben. Wie geht es weiter? Die technische Entwicklung bleibt nicht stehen. Neue Erfindungen wird es geben. Das E-Book wird sich weiterer Beliebtheit erfreuen Die jüngere Generation wird mehr und mehr im Bereich der Sach- und Fachbücher Nutzen davon haben. Aber - trotz allen Fortschritts - das Buch wird bleiben! Ursula Borstorff Heimat- und Kulturverein e. V. Raguhn Eduard Prinz von Anhalt wird am 6. August dieses Jahres auf Einladung des Heimatvereins und der Schützengilde erstmals offizieller Gast unserer Stadt Raguhn sein und an mehreren Veranstaltungen teilnehmen, zu denen die Einwohner von Raguhn, Jeßnitz und umliegender Dörfer herzlich eingeladen sind. Das Programm (Empfang, Besichtigung der Begegnungsstätte, Talk in der evangelischen Stadtkirche „St. Georg“ und Teilnahme am Schützenfest) wird über den Journalisten und Heraldiker Jörg Mantzsch moderiert und wird rechtzeitig veröffentlicht. Helmut Hille Schulung des Aufsichtspersonals der Raguhner Gilde Nachfolgend möchte ich den interessierten Lesern darlegen, dass für Schützenvereine hohe Sicherheitsstandards für den Umgang mit Waffen sowie für den Schießbetrieb gelten. Ein wichtiger Teil dieser Vorschriften betrifft die regelmäßige Schulung verantwortlicher Mitglieder unserer Gilde. Da wiederum nimmt die Schulung des Aufsichtspersonals einen wichtigen Platz ein. Im I. Quartal 2016 wurde durch den verantwortlichen Vorstand für das tägliche Schießen, Helmut Holzweißig, eine Schulung des Aufsichtspersonals durchgeführt. Die Ausbildung erfolgt nach den Richtlinien des Deutschen Schützenbundes e. V. und wird jährlich wiederholt. Voraussetzung für jeglichen Schießbetrieb auf unserer Schießanlage ist die ständige Anwesenheit von Aufsichtspersonal. Ohne Aufsichtspersonal darf der Schießbetrieb nicht aufgenommen werden. Bei jedem Schießen, egal ob Übung oder Wettkampf, muss die Schießstandordnung des DSB eingehalten werden. Die verantwortliche Aufsichtsperson muss als Standaufsicht volljährig, zuverlässig, persönlich geeignet und sachkundig sein. Stadt Raguhn-Jeßnitz n Nr. 5/2016 15 Die verantwortliche Aufsichtsperson hat Kenntnisse in folgenden Themenbereichen nachzuweisen: 1. Schießstätte Umfang der Zulassung, Auflagen und sicherheitstechnische Vorgaben, ordnungsgemäßer Zustand der Schießstätte, Feuerlöscher, Erste-Hilfe-Material, Fluchtwege usw. 2. Waffenrechtliche Regelungen Ausgeschlossene Schusswaffen, unzulässige Schießübungen 3. Altersgrenzen Besonderheiten beim Schießen durch Kinder und Jugendliche, 4. Aufgaben der Aufsicht Ständige Beaufsichtigung, ordnungsgemäßes Verhalten der Sportschützen und anderer Personen, Transport von Waffen, sicherer Umgang mit Schusswaffen, Verwendung von Munition, Untersagung der Teilnahme am Schießen. Richtige Einschätzung und Handlung bei Waffenstörungen. Sie haben, wenn dies zur Verhütung oder Beseitigung von Gefahren erforderlich ist, das Schießen oder den Aufenthalt in der Schießstätte zu untersagen. Alle Benutzer der Schießstätte haben die Anordnungen der verantwortlichen Aufsichtsperson zu befolgen. 5. Aufbewahrung von Waffen und Munition auf der Schießstätte Transportbehälter, Waffenraum, Waffentresore 6. Zeitweiliger Erwerb von Waffen und Munition auf der Schießstätte 7. Versicherungsfragen 8. Verhalten bei Unfällen Unterbrechung bzw. Einstellung des Schießbetriebes, Räumen der Schießstätte, besonnenes Handeln, Information der erforderlichen Stellen. Außerdem wird durch das Aufsichtspersonal ein Nachweis über den Schießbetrieb geführt. und das wollen die Mitglieder an diesem Tag umfassend zeigen. Für das leibliche Wohl aller Anwesenden ist gesorgt. Hundebesitzer können auch an unseren Übungsstunden teilnehmen. Diese finden mittwochs ab 15 Uhr und samstags ab 14:30 Uhr statt. Weitere Informationen zum Verein und zur Veranstaltung gibt es von Frau Ellen Trost telefonisch unter 0163 6043380. Terminvorschau: 04.06.2016Adlerschießen 04.06.2016 Landesmeisterschaft Vorderladerwaffen 11.06.2016 Landesmeisterschaft Ordonnanzgewehr und Zentralfeuerpistole 18.06.2016 Kreismeisterschaft Unterhebelgewehr 25.06.2016Arbeitseinsatz Hermann-Conradi-Grundschule Jeßnitz Sollten terminliche Änderungen erforderlich sein, werden diese auf dem Schützenplatz bekannt gegeben. Roland Kleetz Vorstand Presse und PR Altjeßnitz „Tag des Hundes 2016“ auch in Altjeßnitz Der Altjeßnitzer Hundefreunde in Anhalt e. V. beteiligt sich an dem Aktionswochenende rund um den Hund und lädt am Samstag, dem 4. Juni 2016 zum „Tag des Hundes“ auf sein Vereinsgelände in Altjeßnitz, Möhlauer Straße 4a ein. Es sollen alle Hundeinteressenten einen Einblick in die professionelle Arbeit mit dem besten Freund des Menschen bekommen. Dazu sind alle Hundefreunde mit und ohne Hund willkommen. Mitglieder des Vereins werden ab 10.00 Uhr bzw. 14.00 Uhr auf dem Übungsplatz zeigen, wie vielfältig die artgerechte Ausbildung und die Auslastung eines Hundes im Hundesport betrieben werden kann und wieviel Freude der Sport dem Hundehalter und seinem Vierbeiner im Verein bereit. Mehrere Teams stellen gleichzeitig auf dem Übungsplatz in Synchronvorführung ihr Können unter Beweis. Zudem finden auch Vorführungen in der Unterordnung und im Schutzdienst statt. Für die Hundefreunde besteht auch die Möglichkeit, mit ihren Vierbeinern die Turnierhundebahn auszuprobieren. Ob Welpe oder Senior, in unserem Verein ist für jeden etwas dabei. Wir betreiben rasseübergreifend verschiedene Ausbildungsstufen Jeßnitz (Anhalt) Schullesewettbewerb Am 27.04.2016 fand im Jeßnitzer Rathaus wieder der Lesewettbewerb der Hermann-Conradi-Grundschule statt. 6 Schüler der Klassen 3 und 4, die vorher als die besten Leser (Jocelyn Geppert, Jann Werner, Oskar Schneidereit, Jonas Schubert, Ronja Hannemann und Josephine Lange) ermittelt wurden, nahmen daran teil. Unter den Zuhörern waren der Ortsbürgermeister Herr Ernst und Gäste aus dem Heimatverein und dem Förderverein. Es kam zu einem sehr knappen Ergebnis. Siegerin und damit unsere Teilnehmerin am Kreisausscheid wurde Josephine Lange. Alle Teilnehmer wurden mit Büchern und Urkunden prämiert. Ein besonderer Dank geht an die Jury Frau Folta, Frau Wecke und Frau Kieseler, die es nicht einfach hatten, eine Rangfolge festzulegen. Am Ende waren alle motiviert und nahmen sich vor, wieder öfter ein spannendes Buch zu lesen. 16 n Stadt Raguhn-Jeßnitz Nr. 5/2016 Der Heimatverein Jeßnitz/Anhalt e. V. informiert Der Heimatverein Jeßnitz/Anh. E. V. trifft sich an jedem 2. Mittwoch im Monat um 18.00 Uhr in der Hauptstr. 28 (Ecke Schloßstraße) Interessierte Bürgerinnen und Bürger sind herzlich willkommen. Nähere Informationen über unsere Vereinsarbeit können Sie auf unserer Internetseite unter www.heimatverein-jessnitz.de erhalten. Mitteilung der OG Volkssolidarität Jeßnitz Unser Gruppennachmittag ist am 15. Juni 2016 um 14.00 Uhr in der Mühlenstube. Bei Kaffee und Kuchen werden wir Themen für das 2. Halbjahr aussuchen, um interessante Nachmittage zu gestalten. Am 12. Juli 2016 findet in Bitterfeld wieder das diesjährige Hoffest statt. OG Jeßnitz Frau Schmidt Amtsblatt der Stadt Raguhn-Jeßnitz Das Amtsblatt der Stadt Raguhn-Jeßnitz für die Einwohner der Ortsteile Altjeßnitz, Jeßnitz (Anhalt), Marke, Retzau, Schierau, Priorau, Niesau, Möst, Tornau vor der Heide, Hoyersdorf, Lingenau und Thurland erscheint monatlich und wird an alle Haushalte kostenlos verteilt. Jeßnitz gegründet 1906 Mitglied im Deutschen Chorverband e. V. Der Chor trifft sich jeden Donnerstag 19 Uhr zur Probe im Alten Feuerwehrkrug Roßdorfer Str. 4a in Altjeßnitz. Informationen über unsere Vereinsar- beit erhalten Sie auf unserer Internetseite www. volkschor-jessnitz.de oder durch unsere Vorsit- zende Frau Eva-Maria Spieß, Tel.: 03494 77331. IMPRESSUM Volkschor „Muldeklang“ - Herausgeber: Stadt Raguhn-Jeßnitz, Rathausstr. 16, 06779 Raguhn-Jeßnitz -Verlag und Druck: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, 04916 Herzberg, An den Steinenden 10, Telefon: (03535) 4 89-0 Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. - Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil: Der hauptamtliche Bürgermeister der Stadt Raguhn-Jeßnitz, Herr Berger und der jeweilige Unterzeichner. Dies betrifft nur Mitteilungen, die aus dem Kreis der Verwaltung veröffentlicht werden. Der Herausgeber behält sich das Recht vor, eingesandte Beiträge zu kürzen, oder nicht zu veröffentlichen, sofern es nichtamtliche Bekanntmachungen betrifft. - Zuständig für redaktionelle Beiträge: Hauptamt: Frau Engelhardt, Telefon (03 49 06) 4 12 17, Fax 2 03 19 - Verantwortlich für den Anzeigenteil/Beilagen: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, 04916 Herzberg, An den Steinenden 10, Telefon: (03535) 4 89-0 vertreten durch den Geschäftsführer ppa. Andreas Barschtipan, www.wittich.de/agb/herzberg Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zurzeit gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche insbesondere aus Schadensersatz sind ausdrücklich ausgeschlossen. Stadt Raguhn-Jeßnitz n Nr. 5/2016 17 t Immer gu ! informiert WITTICHBusiness Komplett-Paket ✔ 500 Visitenkarten ✔ 1.000 Briefbogen A4 ✔ 1.000 Briefumschläge DIN lang mit Fenster ✔ Gestaltung und Erstellung inkl. ✔ Versand frei Haus inkl. nur 375,- € inkl. MwSt. Verlag + Druck LINUS WITTICH KG An den Steinenden 10 04916 Herzberg (Elster) Tel. (0 35 35) 4 89 - 0 [email protected] Schierau mit den Ortsteilen Priorau, Niesau und Möst Kinderfest in Schierau Am 18.06.2016, Beginn: 10.00 Uhr Wo? “Kinderland am Seegarten” Feuerwehr Terrassencafé Grill Tombola Kinderschminken 16.00 Uhr Große Dschungel- und Dinoparty 18 n Stadt Raguhn-Jeßnitz inderfest Dorf- und K in Priorau Nr. 5/2016 Tornau vor der Heide mit den Ortsteilen Lingenau und Hoyersdorf Juni 2016 am 18./19. Es lädt Sie recht herzlich ein der Heimatverein Priorau Samstag, den 18. Juni 18:00 Uhr Eröffnung mit musikalischer Unterhaltung DISCO mit „Stefan und Maik zu später Stunde Feuer- und Erotikshow mit „Jasmina‘s Showdance“ Eintritt an beiden Tagen frei!! Sonntag, den 19. Juni ab 10:00 Uhr musikalische Umrahmung des Frühschoppens mit Speckkuchen - ab 11:00 Uhr Preiskegeln, Preisschießen, Bogenschießen - ab 11:00 Uhr Erbsensuppe aus der Gulaschkanone - 11:30 Uhr Programm des Kindergartens Schierau - ab 13:00 Uhr spielen die Roßlauer Blasmusikanten - ab 13:00 Uhr Kinderreiten - ab 15:00 Uhr Männergesangsquartett der Landesschule Pforta - 16:00 Uhr Preisverleihung Kegeln, Schießen, Bogenschießen - 16:30 Uhr Verlosung der Tombolapreise weiterhin am Sonntag Eisverkauf in Gabis Verkaufsstand, Losverkauf, Verkaufsstände Blumenladen Schröter und Hofladen Glück, Weinstand und Honigverkauf, Kaffeestube, Kinderspiele, Bilderstand Heike Roth, Hüpfburg, Vorführungen des Angelvereins, Tierschau, Jägerinfostand, Geflügelzüchterstand, Kunstgewerbestand Rietz mit Töpferwaren, Führung durch das Heimatmuseum, Bilderausstellung in der Kirche sowie landwirtschaftliche Ausstellung mit Dreschvorführungen, Arbeiten mit dem Spinnrad , Federreißen u. v. m. an beiden Tagen: Gastronomie, Essenversorgung durch Gutsfleischerei Greppin Heimatverein Priorau e.V. informiert unser Heimatmuseum in Priorau, LPG-Hof 3, hat von April bis September jeden 1. und 3. Samstag im Monat von 14.00 bis 17.00 Uhr geöffnet. Wir freuen uns auf Ihren Besuch. Heimatverein Priorau e. V. Die nächste Ausgabe erscheint am: Freitag, dem 24. Juni 2016 Annahmeschluss für redaktionelle Beiträge und Anzeigen: Freitag, der 10. Juni 2016 Der Heimat- und Dorfverein Tornau v. d. Heide e. V. lädt zum 7. Sommerfest am 18. Juni 2016 auf den Tornauer Dorfplatz herzlich ein. Beginn: ab 11.00 Uhr ab 12.00 Uhr ca. 14.00 Uhr ca. 15.00 Uhr ca. 15.30 Uhr ca. 18.00 Uhr Preiskegeln Mittagessen - Erbsensuppen mit Würstchen „Lecker gekocht vom Landgasthof Lingenau“ Hartis Fisch-Räucherei Familiengottesdienst Kaffee und Kuchen Auftritt der Kinder des „Kindergarten Bummi“ gibt es Spanferkel Kinderbelustigungen - Zauber-Clown-Show mit Pelle-Purz - Riesenstelzen-Läufer Pelle-Purz -Hüpfburg -Kinderschminken - Pferd zum Anfassen und Reiten (Frau Treff) ab 19.00 Uhr Tanz mit DJ Andre und eine feurige Überraschung Bereitschaftsdienste Arztbereitschaft - Wichtiger Hinweis Für den ärztlichen Bereitschaftsdienst gilt die einheitliche Telefonnummer 116 117 Außerhalb der üblichen Sprechzeiten. Wer diese Telefonnummer anruft, wird direkt mit dem diensthabenden Arzt oder einer lokalen Bereitschaftsdienst-Zentrale verbunden. Außerhalb der regulären Öffnungszeiten der Arztpraxen kann auch die Bereitschaftspraxis im Gesundheitszentrum Bitterfeld, Friedrich-Ludwig-Jahn-Straße 2, aufgesucht werden. Diese hat geöffnet: Mittwoch und Freitag von 16.00 bis 20.00 Uhr Sonnabend, Sonntag und an Feiertagen von 9.00 bis 12.00 und 15.00 bis 19.00 Uhr. Die Bereitschaftspraxis ist jedoch vom Krankenhaus unabhängig und nicht mit der Notaufnahme des Hauses zu verwechseln. Augenarzt - Notfalldienst/Zahnärztlicher Bereitschaftsdienst/ Bereitschaftsdienst der Apotheken: Auskunft erteilt die Rettungsleitstelle unter Tel.-Nr.: 03493 513150. Diakonie/Sozialstation Raguhn Rathausstraße 23 im OT Raguhn, Stadt Raguhn-Jeßnitz Die diensthabende Bereitschaftsschwester der Diakonie/Sozialstation Raguhn ist unter der folgenden Telefonnummer zu erreichen: Festnetz: 034906 20397 Handynummer für besonders dringende Fälle: 0160 1904844 Stadt Raguhn-Jeßnitz n Nr. 5/2016 Kirchennachrichten Ev. Pfarramt Raguhn Kirchplatz 10, (Tel. 034906 20828) Unsere Gottesdienste im Juni 2016 Sonntag, 5. Juni 10.30 Uhr Gottesdienst in Raguhn mit Heiligem Abendmahl Sonntag, 12. Juni 14.00 Uhr Familiengottesdienst mit anschließendem Gemeindefest in Raguhn Sonntag, 19. Juni 10.30 Uhr Gottesdienst in Raguhn Sonntag, 26. Juni Kein Gottesdienst! Konzert der Musikschule Freitag, 3. Juni, 18 Uhr Ev. Kirche Raguhn Die Schüler der Außenstelle Raguhn der Musikschule „Gottfried Kirchhoff“ Bitterfeld laden am Freitag, dem 3. Juni 2015 um 18.00 Uhr zu einem Konzert in die Evangelische Kirche Raguhn ein. Es erklingen Instrumente wie Akkordeon, Flöte, Trompete, Klavier, Gitarre, Violine und Orgel, gespielt von verschiedenen Ensembles und Solisten. Natürlich wird auch der Gesang nicht zu kurz kommen. Sie hören Musik aus allen Zeitepochen, von der Renaissance bis hin zu moderner Popmusik. Der Eintritt ist frei. Mittsommernachtsfeier am 30.06., 18 Uhr Herzliche Einladung zur Dankeschön-Party im Pfarrgarten für alle ehrenamtlichen Helfer am Donnerstag, dem 18. Juni ab 18 Uhr. Bitte im Pfarramt anmelden. Urlaub Pfarrerin Adam hat vom 15. - 28. Juni 2016 Urlaub. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte in dieser Zeit an das Pfarrehepaar Seifert in Wolfen-Nord (Tel. 03494 24081). Mitteilungen der Evangelischen St. Mariengemeinde zu Jeßnitz/Anhalt für Juni 2016 Monatsspruch aus der Bibel für den Monat Juni 2016 „Meine Stärke und mein Lied ist der Herr, er ist für mich zum Retter geworden“ 1. Mose 15,2 „Meine Stärke und mein Lied ist der Herr, er ist für mich zum Retter geworden.“ Diesen Ausspruch machten das Volk Israel mit seinem Anführer Mose im alten Testament vor Tausenden von Jahren. Gott ist unsre Zuversicht und Stärke, eine Hilfe in den großen Nöten, die uns getroffen haben. Darum fürchten wir uns nicht, wenngleich die Welt unterginge und die Berge mitten ins Meer sänken. Das lesen wir in Psalmen. In unserem Norwegenurlauben staunten wir oft über die gewaltigen Natursehenswürdigkeiten. Eine davon war der Saltstraumen, der stärkste Gezeitenstrom der Welt in der Nähe der Stadt Bodo im Norden des Landes. In Abhängigkeit von Ebbe und Flut werden alle sechs Stunden mit jeweils wechselnder Strömungsrichtung ca. 400 Millionen Kubikmeter Wasser mit bis zu 40 km/h durch eine Meerenge gepresst. Die entstehenden Strudel können dann einen Durchmesser von zehn Meter und eine Tiefe von fünf Meter erreichen. Solche Strömungsverhältnisse bieten viele Gefahren und haben in der Vergangenheit schon zu dramatischen Situationen geführt. Haben wir Menschen nicht auch den Eindruck, in einen Strudel zu geraten, wenn der Alltagsstress und besondere Herausforderungen uns zu überfordern drohen? Sind wir nicht manchmal ebenso in einem Sog der Verpflichtungen und des Zeitdrucks 19 gefangen? Und kennen wir nicht auch das Gefühl, eventuell von einer Strömung mitgerissen zu werden, wenn wir selbst zu schwach sind? In solchen Situationen brauchen wir eine Kraft, die wir entgegensetzen können. Damit wir nicht zum Spielball oder „Treibholz“ der Umstände werden, benötigen wir einerseits Orientierungshilfe und eine klare Richtungsweisung und andererseits die Stärke, die uns befähigt, das angestrebte Ziel zu erreichen. Gott hat uns in seinem Wort gezeigt, worauf es ankommt und was wirklich zählt. Er möchte der Herr und die Kraftquelle unseres Lebens sein. Der Schreiber unseres Andachtswortes haben das erlebt: „Gott ist unsre Zuversicht und Stärke.“ „Er ist für mich zum Retter geworden.“ Auch der Prophet Jeremia konnte bezeugen: „Herr, du bist meine Stärke und Kraft und meine Zuflucht in der Not!“ (Jer 16,19a) Gott kennt unsere Kraftreserven und auch die Grenzen unserer Belastbarkeit. Gott wartet auf uns, um uns zu stärken und zu leiten, er streckt uns jeden Tag neu seine Vaterhand entgegen. Es lohnt sich zuzugreifen und dann vielleicht auch mit den Worten des Mose zu jubeln: Gott ist für mich zum Retter geworden. A. Voigt Wir laden Sie herzlich zu unseren Gottesdiensten ein Sonntag, 05.06.16 9.30 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl Sonntag, 12.06.16 9.30 Uhr Gottesdienst Sonntag, 19.06.16 9.30 Uhr Gottesdienst Sonntag, 26.06.16 9.30 Uhr Gottesdienst Zu unseren Gemeindekreisen laden wir Sie/euch ins Gemeindehaus, Schulstr. 6 ein: Konfirmanden nach Absprache Seniorenkreis Mittwoch, 08.06.und 22.06. um 14.00 Uhr Frauenkreis Mittwoch, 15.06. um 19.00 Uhr Männerabend Freitag, 17.06. um 19.00 Uhr Gemeindekirchenrat Evang. Kirchgemeinde Jeßnitz: Schulstr. 6, 06800 Jeßnitz/Anh. Tel. und Fax: 03494 77218 Mitteilungen der Evangelischen Kirchgemeinde Thurland für Juni 2016 Wir laden Sie herzlich zu unseren Gottesdiensten ein: Sonntag, 05.06.16 9 Uhr Gottesdienst Sonntag, 12.06.16 14 Uhr Gemeindefest Raguhn Sonntag, 19.06.16 9 Uhr Gottesdienst Sonntag, 26.06.16 10 Uhr Gemeindefest Friedenskirche Steinfurth Sonntag, 03.07.16 9 Uhr Gottesdienst Zu unseren Gemeindekreisen laden wir Sie/euch ein: Christenlehre Dienstags, 14 Uhr in Raguhn Seniorenkreis Dienstag, 21.06. um 14 Uhr Weitere regionale Angebote der Kirchgemeinden entnehmen Sie bitte den Raguhner und Jeßnitzer Kirchennachrichten! Evang. Pfarramt, OT Wolfen Steinstückenweg 13 06766 Bitterfeld-Wolfen Tel.: 03494 24081 20 n Stadt Raguhn-Jeßnitz Nr. 5/2016 Katholische St. Michaelsgemeinde Raguhn Gottesdienste: Sonntag, 05.06., 8.30 Uhr heilige Messe Sonntag, 19.06., 8.30 Uhr heilige Messe Da ist der Mensch In diesen Tagen findet in Leipzig der 100. Deutsche Katholikentag statt. Es ist bezeichnend, dass in einer Zeit, in der Menschen massenweise um ihr Leben bangen müssen, auf der Flucht sind oder sogar umkommen, dass man für diesen Katholikentag das Thema „Mensch“ gewählt hat. Der Mensch ist das kostbarste Geschöpf Gottes. Nicht nur der deutsche Mensch, sondern JEDER Mensch. Das haben leider viele vergessen. Die Kirche weiß, dass auch sie nicht ganz unschuldig ist und sich in der Vergangenheit oft an Menschen vergangen hat. Sie trägt die traurigen Ereignisse als Last, aber sie schaut nach vorn und verschließt nicht ihre Augen. Und in dieser Veränderung sieht sie den ganzen Menschen und will, dass es ihm gutgeht, dass er glücklich ist. Natürlich kann Glück, Frieden und Wohlergehen nur durch Menschen erreicht werden. Daran muss jeder arbeiten in der Familie, der Nachbarschaft oder am Arbeitsplatz. Toleranz und Verzeihung, Nachsicht und Hilfsbereitschaft – das sind Wundermittel für ein friedliches Zusammenleben. Das große Leid, Zerstörung und Verachtung haben viele Menschen kaputtgemacht. Sie haben ihr Selbstwertgefühl verloren. Ob sie es bei uns in Deutschland wiederfinden werden? Ich wünsche Ihnen, dass Sie diese Sicht der Menschlichkeit im guten Sinn verbreiten, aber auch erfahren können. Frau Annehilde Hausig Herrn Willi Naumann Frau Erika Kühne Frau Christel Burchert Frau Roswitha Hahn Frau Marianne Nienhold Herrn Herbert Richter Herrn Dieter Neumann Frau Renate Krüger Frau Irmgard Weichel OT Marke Herrn Reinhard Deutschbein OT Niesau Frau Heike Herrmann OT Priorau Herrn Karl Ehricht Frau Ruth Stauch OT Raguhn Frau Rita Tyran Frau Margret Mertens Frau Rosemarie Lamm Herrn Siegfried Bestel Frau Ursula Ockert Herrn Michael Pauliks Herrn Bernd Brückner Herrn Klaus Opitz OT Retzau Herrn Richard Kurz OT Tornau vor der Heide Herrn Ulrich Fahr Frau Augustine Hoffmann D. Hille Wir gratulieren Wir gratulieren Die Stadt Raguhn-Jeßnitz gratuliert allen Geburtstagskindern des Monats Juni 2016 und ganz besonders den Geburtstagskindern zum 70., 75., 80., 85. und zum 90. Geburtstag. Alle Bürgerinnen und Bürger, die mit der Veröffentlichung Ihres Geburtstages in unserem Amtsblatt nicht einverstanden sind, können gemäß § 50 Abs. 5 des Bundesmeldegesetzes gebührenfrei beim Einwohnermeldeamt der Stadt Raguhn-Jeßnitz die Eintragung einer Übermittlungssperre beantragen. Aus aktuellem Anlass weisen wir auf die folgende Neuerung hin: Bisher wurden monatlich im Amtsblatt die Altersjubiläen ab dem 70. Geburtstag veröffentlicht. Gemäß dem neuen Bundesmeldegesetz, welches ab dem 01.11.2015 in Kraft trat, dürfen nur noch der 70. Geburtstag, jeder fünfte weitere Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag veröffentlicht werden. Trotzdem wünschen wir auch den Jubilaren, die an dieser Stelle leider nicht erwähnt werden, alles erdenklich Gute zum Geburtstag. OT Altjeßnitz Frau Brigitte Tautenhahn OT Hoyersdorf Herrn Horst Weber OT Jeßnitz (Anhalt) Herrn Erich Böckelmann Frau Ingrid Liebich Herrn Hans Hilbert zum 75. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 85. Geburtstag Anzeigen zum 80. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 90. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 85. Geburtstag zum 85. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 75. Geburtstag