Prof. Dr. Hans-Ludwig Günther Tübingen SS 2013 Übung im

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Prof. Dr. Hans-Ludwig Günther Tübingen SS 2013 Übung im
Prof. Dr. Hans-Ludwig Günther
Tübingen SS 2013
Übung im Strafrecht für Fortgeschrittene
1. Besprechungsfall
Rocker Santana hat als Buchhalter in der Diskothek AEasy@ über Jahre ca. 25.000,-Euro veruntreut (' 246 II StGB). Santana befürchtet, dass der misstrauisch gewordene
Geschäftsführer G diesen Sachverhalt entdeckt und die Rückzahlung des Geldes
verlangt. Um dies zu verhindern, muss G nach Ansicht Santanas sterben. Daher wirkt
Santana auf Knackie ein, die Diskothek während des Geschäftsbetriebs und der
Anwesenheit des G in die Luft zu sprengen. Knackie ist dazu bereit, weil er gerade
seinen Arbeitsplatz verloren und seine Freundin sich von ihm getrennt hat. Seine
Frustration und aufgestaute Aggression will er mit dieser Tat abreagieren.
Santana baut den Sprengsatz und übergibt ihn Knackie. Unter einem Vorwand
verschafft sich Knackie am Vormittag Zutritt zu der erst ab 20.00 Uhr für den
Publikumsverkehr geöffneten Diskothek, installiert den Sprengsatz, stellt den Zünder
auf 23.00 Uhr ein und verlässt die Diskothek. Am Nachmittag söhnt er sich mit seiner
Freundin wieder aus und erhält ein lukratives Angebot für einen neuen Arbeitsplatz.
Nun versöhnlich und friedlich gestimmt, reut Knackie sein Tun. Er ruft um 17.00 Uhr
Geschäftsführer G der Diskothek an, warnt eindringlich davor, dass um 23.00 Uhr ein
Sprengsatz explodieren werde, und beschreibt zutreffend, wie die Bombe gefahrlos
entschärft werden könne. G verspricht am Telefon, sofort die Diskothek abzusperren,
die zuständigen Behörden zu verständigen und dafür zu sorgen, dass der Sprengsatz
rechtzeitig entschärft werde, was Knackie erleichtert zur Kenntnis nimmt. Tatsächlich
schlägt G die Warnung in den Wind, weil er den Anruf für einen schlechten Scherz hält.
Um 23.00 Uhr explodiert der Sprengsatz in der gut besuchten Diskothek. Von den 90
Diskothekbesuchern sterben 24, unter ihnen der G.
Strafbarkeit von Knackie und Santana?