Führerscheinfinanzierung d. Arbeitsagentur

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Führerscheinfinanzierung d. Arbeitsagentur
Finanzierung durch Arbeitsagentur, Jobcenter oder
Bildungsagentur
Umschulung, Finanzierung durch z.B.die Arbeitsagentur:
Unter bestimmten Voraussetzungen fördern die Arbeitsagenturen
eine Umschulung in einen neuen Beruf. Dazu muss der
Betreffende schon lange genug gearbeitet und Beiträge gezahlt haben. Zweitens
muss der gerade ausgeübte Beruf nicht mehr ausgeübt werden können, z. B wegen
gesundheitlicher Probleme oder weil es in der Branche zu viele Arbeitslose gibt. Bei
gesundheitlichen Problemen ist selbstverständlich nicht die Arbeitsagentur,
sondern der Renten-/ Sozialversicherungsträger die erste Anlaufstelle. Je nach
Einzelfall, Region oder Branche wird eine Umschulung bezahlt - und auch der mit
dem angestrebten Beruf verbundene Führerschein. Beispiele: Kfz-Mechaniker,
Spedition/ Berufskraftfahrer, Busfahrer, Rettungssanitäter.
Gesicherter Berufseinstieg, Finanzierung durch die Arbeitsagentur oder das
Jobcenter möglich:
Hat ein Arbeitsloser eine bestimmte Stelle in Aussicht, bei deren Ausübung er
unbedingt einen Führerschein braucht, dann kann (!) die Arbeitsagentur den Erwerb
des Führerscheins mit bis zu 80% der Kosten fördern. Vorausgesetzt, der künftige
Arbeitgeber bescheinigt, dass er den Betreffenden nach dem Führerscheinerwerb
mindestens 12 Monate sozialversicherungspflichtig einstellen würde. Beispiele:
Gas-Wasser-Installateur, Gärtner, Pflegekraft. Solche Förderungsmöglichkeiten für
die Eingliederung in den Arbeitsmarkt gibt es auf der Grundlage des § 16 SGB II
(SGB heißt Sozialgesetzbuch). Hier ist die Rede von Integrationshilfen. Und diese
Integrationshilfen können auch die Mitfinanzierung des Führerscheins unter
bestimmten, oben genannten Voraussetzungen umfassen. Selbstverständlich ist
dies immer auch eine Einzelfallentscheidung und hängt schließlich auch davon ab,
auf welche Richtlinien sich die örtliche Arbeitsagentur intern geeinigt hat. Der
genehmigte Betrag kann als Zuschuss, aber auch als Darlehen gewährt werden. Die
gesamte Ausbildung und Förderung des Arbeitslosen (z.B. zur Kiezpflegekraft mit
Führerschein) wird einem Bildungsträger übertragen. Zuerst sollte Sie sich an Ihren
zuständigen Betreuer wenden.
Wenn eine Einstellungszusage eines Arbeitgebers vorliegt, die vom Vorhandensein
eines Führerscheins abhängt, dessen Erwerb jedoch aufgrund von Mittellosigkeit
durch einen Empfänger von Grundsicherungsleistungen nicht (auch nicht teilweise)
selbst finanziert werden kann, so ist das Ermessen der Behörde für eine Förderung
aus dem Vermittlungsbudget nach § 16 Abs 1 S. 2 SGB II i. V. m. § 45 III auf Null
reduziert.
Das bedeutet, dass eine solche Förderung zum Erwerb des Führerscheins bewilligt
werden muss, wenn die Erlangung des neuen Arbeitsplatzes nur durch Übernahme
der vollen Kosten erreicht werden kann.
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat entschieden (Beschluss des 15.
Senats vom 13.10.2011, Az. L 15 AS 317/11 B), dass wenn eine Einstellungszusage
eines Arbeitgebers vorliegt, die vom Vorhandensein
eines Führerscheins abhängt, dessen Erwerb jedoch aufgrund von Mittellosigkeit
durch einen Empfänger von
Grundsicherungsleistungen nicht (auch nicht teilweise) selbst finanziert werden
kann für eine Förderung aus dem Vermittlungsbudget nach § 16 Abs 1 S. 2 SGB II i.
V. m. § 45 III auf Null reduziert ist.
Dies bedeutet im Klartext, dass eine solche Förderung zum Erwerb des
Führerscheins bewilligt werden muss,
wenn die Erlangung des neuen Arbeitsplatzes nur durch Übernahme der vollen
Kosten erreicht werden kann.
Quelle: http://sozialrecht-spezial.blogspot.com/2011/10/grundsicherungkostenubernahme-fur.html
Volltext der Entscheidung:
https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=146684&s0=&s
1=&s2=&words=&sensitive=
(https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=146684&s0=&
s1=&s2=&words=&sensitive)
Der Ablauf wie folgt:
1. Der Empfänger muss sich schriftlich vom Arbeitgeber bescheinigen lassen:
"Herr X bekommt einen Job, wenn er im Besitz der Klassen X und Y ist".
2. Das Jobcenter hat nun eine schriftliche WENN-DANN-Bestätigung und ist somit
im Zugzwang . Der Antrag wird nun geprüft und dann bewilligt.
3. Der Empfänger geht nun zur Fahrschule, besorgt sich einen Kostenvoranschlag
und das Amt überweist auf das Konto der angegebenen Fahrschule.
4. Der Empfänger macht nun den Führerscheinkurs in Vollzeit sprich täglich
maximale Stunden, um schnell in Besitz von Führerschein und Job zu kommen.
5. Der Empfänger besteht die Prüfung, bekommt den Führereschein, gibt eine
Bestätigung der Fahrschule beim Amt ab, geht zur Firma und tritt den Job an.
Wichtig is folgendes:
01. Bescheinigung der Spedition, dass Sie einstellen, wenn Führerschein vorliegt.
02. Kostenvoranschlag von der Fahrschule für Führerschein C/CE Kosten?
03. Personalausweis .
04. Geld für Passfotos ( 2 Stück ).
05. Geld für Allgemeinmediziner für Ärztliches Gutachten.
06. Geld für Augenarzt für Augenärztliches Gutachten.
07. Geld für Führerscheinstelle für Ausstellung eines neuen Führerscheins.
08. Prüfung bestehen & Bescheinigung von Prüfer (TÜV), dass Prüfung bestanden.
09. Fahrerkarte beantragen beim TÜV
10. Geld für TÜV Prüfgebühren Theorie und Praxis und für die externe Fahrerkarte.