24. März 2015 - Stadt Strausberg

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24. März 2015 - Stadt Strausberg
AVIA Consult GmbH
Ingenieurbüro für Flugplatzplanung
und Fluglärmberatung
Strausberger Flugplatz GmbH
Flugplatz Strausberg
Genehmigungsverfahren IFR-Betrieb
Schalltechnisches Fluglärmgutachten
24. März 2015
Aufgabenstellung
Die Strausberger Flugplatz GmbH hat bei der Gemeinsamen Oberen Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg (LuBB) einen Antrag auf Einführung des IFRBetriebes am Verkehrslandeplatz Strausberg gestellt.
Der Bedarf ergibt sich u.a. aus der Landesluftfahrtkonzeption des Landes
Brandenburg.
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Erster Antrag erfolgte in 2003
von 2004 – 2010 ruhte der Antrag
Im Juli 2011 erneuter Antrag auf IFR-Betrieb
Im April 2012 wurde die Vorprüfung durch die Deutsche Flugsicherung in
Abstimmung mit der militärischen Flugsicherung abgeschlossen
Ergebnis: Grundsätzliche Möglichkeit der Einrichtung von IFR-An/Abflugverfahren am Verkehrslandeplatz Strausberg unter Berücksichtigung des
Luftverkehrs zum Flughafen BER.
AVIA Consult GmbH 24. März 2015
Aufgabenstellung
Am 31.07.2012 erfolgte die Unterlagenbestimmung durch die
Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg (LuBB).
U.a. ist eine ergänzende gutachterliche Fluglärmuntersuchung
gefordert:
AVIA Consult GmbH 24. März 2015
Aufgabenstellung
Es sollten die Veränderungen der Fluglärmbelastung im Vergleich zu der
gegenwärtig vorhandenen und der Belastung ohne IFR-Betrieb ermittelt und
bewertet werden.
Die AVIA Consult GmbH wurde von der Strausberger Flugplatz GmbH beauftragt, dieses schalltechnische Gutachtens zu erarbeiten.
Die für die Ermittlung der Fluglärmbelastung erforderlichen Berechnungen erfolgen auf der Grundlage der Landeplatz-Fluglärmleitlinie und der für diese als
Berechnungsgrundlage bestimmten DIN 45 684-1 „Ermittlung von Fluggeräuschimmissionen an Landeplätzen“.
Zusätzlich sind in Abstimmung mit der Stadtverwaltung zusätzliche
Immissionsorte gegenüber der Untersuchung von 2006 in die Untersuchung
aufgenommen worden.
Träger des gesamten Verfahrens ist die LuBB.
AVIA Consult GmbH 24. März 2015
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Untersuchte Szenarien
Zur Ermittlung der durch den Flugbetrieb am VLP Strausberg vorhandenen
bzw. zu erwartenden Fluglärmbelastung wurden Fluglärmberechnungen für
folgende Szenarien jeweils mit der Kennzeichnungszeit „alle Werktage der
sechs verkehrsreichsten Monate“ und „alle Samstage und Sonntage der
sechs verkehrsreichsten Monate“ durchgeführt:

derzeitiger Flugbetrieb (Mittelwerte der Jahre 2011 bis 2013)

Prognose 2025 mit IFR-Betrieb und

Null-Prognose 2025 ohne IFR-Betrieb.
Auf der Grundlage der Berechnungsergebnisse dieser Szenarien ist es
möglich, sowohl die vorhandene als auch die zu erwartende Fluglärmbelastung im Umfeld des VLP Strausberg auszuwerten und zu beurteilen.
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Wichtigste Unterschiede zu vorliegenden Fluglärmberechnungen aus dem Jahre 2006
 Änderung der Landeplatz-Fluglärmleitlinie im März 2008;
 Änderung der Berechnungsvorschrift
(bis 2008 AzB-L, jetzt DIN 45 684 – 1);
 führt zu geringfügigen Veränderungen der Isophonen in
Kurvenbereichen bei der Pegelstatistik;
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Zusammenfassung des aktuellen
Bearbeitungsstandes
 nur sehr geringe Veränderungen gegenüber dem 2006 erstellten
Gutachten zur Planungszone Siedlungsbeschränkung;
 Eine zukünftige Entlastung der Gebiete westlich der Straße am
Flugplatz ist nicht zu erwarten;
 Berücksichtigung der Fluglärmbelastung für den B-Plan in
diesem Bereich aus Sicht des Schallgutachters nach wie vor
sinnvoll.
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Ich danke für die Aufmerksamkeit !
Für Fragen stehe ich gern zur Verfügung !
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