Anmeldung - Tanzschule Krebs

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Anmeldung - Tanzschule Krebs
Anmeldung
Leibnizstraße 1a
37083 Göttingen
Telefon: 05 51/7 4614
Fax: 05 51/7 90 63 51
Kurs
Club-Card
Kursbezeichnung/Kurskürzel
Kursbezeichnung/Kurskürzel
Zum Beispiel Anfänger- und F-Kurse, Special-Kurse
und Workshops.
Wochentag, Uhrzeit
e-Mail: [email protected]
web: www.ts-krebs.de
Zum Beispiel Medaillen-Clubs, Tanzkreise, Agilando,
55+, Profidance, Jumpstyle, HipHop und Kinderkurse.
Beginn
Wochentag, Uhrzeit
Beginn
Mindestlaufzeit
einmaliges
Honorar
3 Monate 6 Monate 12 Monate
monatliches
Honorar
Kündigung bis 4 Wochen vor Ablauf der Tanz-Card, sonst automatische Verlängerung um die gewählte Mindestlaufzeit.
Änderungsantrag
Name, Vorname der Dame
Name, Vorname des Herren
Geburtstag
Geburtstag
Straße
Straße
Postleitzahl, Ort
Postleitzahl, Ort
e-Mail-Adresse
e-Mail-Adresse
Beruf
Beruf
Telefon (privat)
Telefon (dienstl./mobil)
Telefon (privat)
Ich zahle
per Lastschrift
Hiermit ermächtige ich die Tanzschule Krebs, die Beiträge
(bei Clubs wiederkehrend) am 1. bzw. 15. des Monats vom ange­
gebenen Konto mittels SEPA-Lastschrift einzuziehen (GläubigerIdentifikationsnummer: DE83ZZZ00000121762; Mandatsreferenz
wird vor der ersten Abbuchung mitgeteilt). Zugleich weise ich
mein Kredit­institut an, die von der Tanzschule Krebs auf mein
Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.
Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit
dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages
verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.
Telefon (dienstl./mobil)
per Überweisung
bar/EC-Cash
IBAN
BIC
Kontoinhaber/in
Datum/Unterschrift Kontoinhaber/in
Datum/Unterschrift (bei Minderjährigen Unterschrift eines Erziehungsberechtigten)
Geschäftsbedingungen der Tanzschule Krebs
Die Zahlung des Honorars ist fällig nach Bestätigung der Anmeldung durch
die Tanzschule Krebs, spätestens am Tag des Kursbeginns.
Eine Abmeldung vom Tanzkurs ist nur möglich bis zehn Tage vor Kursbeginn.
Die Abmeldung hat schriftlich zu erfolgen. Im Fall der Abmeldung ist eine
Be­arbeitungsgebühr von 10 Euro pro Person zu entrichten.
Sollte die Teilnahme am Tanzkurs innerhalb von zehn Tagen vor Kursbeginn
wegen Vorliegen eines wichtigen Grundes nicht angetreten werden können, oder
die Teilnahme wegen Vorliegen eines wichtigen Grundes unterbrochen werden
müssen, erfolgt be­züglich des Honorars bzw. Resthonorars eine Gutschrift für die
Teilnahme an einem späteren Kurs im darauffolgenden Quartal. Eine Rückzahlung
des Honorars erfolgt nicht.
Die Tanzschule Krebs behält sich vor, Kurse zu verlegen oder abzubrechen,
wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird oder ein anderer wichtiger
Grund vorliegt. In diesem Fall erfolgt die Rückzahlung des Honorars bzw des
Resthonorars.
Die Gestaltung des Unterrichts, die Auswahl der Unterrichtsräume sowie die
Auswahl der Tanzlehrer steht der Tanzschule frei.
Die bei der Anmeldung erhobenen Daten werden nur innerhalb der Tanzschule
Krebs zum Zwecke der Verwaltung und Information der Kursteilnehmer verwendet
und nicht an Dritte weitergegeben.
Bei Bezahlung durch Lastschrifteinzug:
Die Vertragsparteien vereinbaren die Verkürzung der Vorabankündigungsfrist der
Erstlastschrift auf drei Tage und akzeptieren die Anmeldebestätigung als Vorabankündigung (Pre-Notification) für die Erst- und Folgelastschriften in der Höhe der
monatlichen Beiträge.
Das Fälligkeitsdatum der Abbuchung ist der 1. oder 15. des Beitragsmonats.
Falls das Datum auf ein Wochenende oder Feiertag fällt, wird am darauffolgenden
Bankarbeitstag abgebucht.
Falls das SEPA-Lastschriftmandat verspätet erteilt wird, so wird vereinbart, dass
alle bis dahin fälligen Beiträge am 1. oder 15. des Folgemonats der Erteilung
abgebucht werden.
Bei Rückgabe der SEPA-Lastschrift mangels Deckung, wird vereinbart, dass alle
offenen Beiträge zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr am 1. oder 15. des Folgemonats abgebucht werden.
Göttingen, im Oktober 2015