Rechnungsprüfungsausschuss - Stadt Weiden in der Oberpfalz
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Rechnungsprüfungsausschuss - Stadt Weiden in der Oberpfalz
Weiden i.d.OPf., 11.11.2015 Einladung für die am Mittwoch, 18.11.2015 um 09:00 Uhr stattfindende Sitzung des Finanz-, Vergabe, Grundstücks- und Sanierungsausschusses im großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses. Tagesordnung Öffentlich 1. Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Sitzung des Finanz-, Vergabe-, Grundstücks- und Sanierungsausschusses vom 27.10.2015. 2. Bekanntmachung der in nichtöffentlicher Sitzung des Finanz-, Vergabe-, Grundstücks- und Sanierungsausschusses gefassten Beschlüsse nach Wegfall der Gründe für die Geheimhal-tung 3. Herstellungskosten noch nicht endgültig hergestellter Straßen (inkl. möglichem Beitragsvolumen), bei denen die Merkmale der Herstellung bereits weitgehend vorliegen. 4. Gebühren für Bibliotheksführungen 5. Antrag auf Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben beim UA 24000 - Europa-Berufsschule Weiden i.d.OPf.; Möblierung und EDV-Ausstattung der angemieteten Klassenräume im Telekomgebäude, Stockerhutweg 45 b in 92637 Weiden i.d.OPf. 6. Neueinrichtung der Datenbank PROSOZ 14+ im Jugendamt; Finanz-, Vergabe-, Grundstücks- und Sanierungsausschuss vom 15.09.2015, Beschlussnr. 117 7. Entleerung der Parkscheinautomaten durch die städt. Feuerwehr; Beschluss Nr. 114 des Finanz-, Vergabe-, Grundstücks- und Sanierungsausschusses vom 15.09.2015 8. Deckungsfähigkeit von Ausgabeansätzen im Vermögenshaushalt des Bau- und Planungsdezernates nach § 18 KommHV Absatz 4 Etatberatungen: 9. Haushaltssatzung der Stadt Weiden i. d. OPf. für das Haushaltsjahr 2016 10. Finanzplan und Investitionsprogramm zum Haushaltsplan 2016 11. Budget zum Haushaltsplan 2016 12. Haushaltssatzung der Stadt Weiden i. d. OPf. verwalteten Stiftungen für das Haushaltsjahr 2016 13. Finanzplan und Investitionsprogramm zum Haushaltsplan 2016 - Stiftungen Stadt Weiden i.d.OPf. Weiden i.d.OPf., 10.11.2015 Vorlagebericht an die Mitglieder des Finanz-, Vergabe-, Grundstücks- und Sanierungsausschusses Tagesordnungspunkt 1: Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Sitzung des Finanz-, Vergabe-, Grundstücksund Sanierungsausschusses vom 27.10.2015. Sachstandsbericht: Mit dem Protokoll der öffentlichen Sitzung des Finanz-, Vergabe-, Grundstücks- und Sanierungsausschusses vom 27.10.2015 besteht Einverständnis. Finanz-, Vergabe-, Grundstücks- und Sanierungsausschuss: ( ) beratend (x) beschließend (x) öffentlich ( ) nichtöffentlich Stadt Weiden i.d.OPf. Weiden i.d.OPf., 10.11.2015 Vorlagebericht an die Mitglieder des Finanz-, Vergabe-, Grundstücks- und Sanierungsausschusses Tagesordnungspunkt 2: Bekanntmachung der in nichtöffentlicher Sitzung des Finanz-, Vergabe-, Grundstücks- und Sanierungsausschusses gefassten Beschlüsse nach Wegfall der Gründe für die Geheimhaltung Sachstandsbericht: Bei den im Beschlussvorschlag genannten Themen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 27.10.2015 sind die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen. Beschlussvorschlag: 146) Klassifizierung der Straßen in Muglhof für die Abrechnung von Ausbaubeiträgen sowie Tz 4 des BKPV-Berichts zu den Jahresrechnungen 2008 – 2013 Bei der Ortsdurchfahrt der Kreisstraße WEN 29 in Muglhof und der Muglhofer Ortsstraße nach Matzlersrieth handelt es sich jeweils um eine Haupterschließungsstraße. Für die Erneuerung bzw. Verbesserung der Straßenbeleuchtung werden jeweils Ausbaubeiträge abgerechnet. Bei der nördlich der WEN 29 abzweigenden Ortsstraße mit der handelt es sich um eine Anliegerstraße. Für die Erneuerung bzw. Verbesserung der Straßenbeleuchtung werden Ausbaubeiträge abgerechnet. Für die Auswechslung der Straßenbeleuchtung in der Muglhofer Ortsstraße und in der Muglhofer Ortsstraße im Bereich Hs.Nr. 2 bis 5 b werden keine Ausbaubeiträge erhoben, da diese Straßen noch nicht erstmalig endgültig hergestellt sind. Damit ist die Textziffer 4 des BKPV-Berichts erledigt. 147) Öffentliche Ausschreibung gemäß § 3 VOL/A über die Übertragung von gemeindlichen Aufgaben in den städt. Friedhöfen an private Bestattungsunternehmen Den Auftrag für die Übertragung von gemeindlichen Aufgaben in den städt. Friedhöfen an private Bestattungsunternehmen erhält die Weidener Bestattungsdienst GmbH. 148) Mehrzweckhalle Weiden – Sanierung der Sanitärräume Vergabe der Sanitärarbeiten Den Auftrag zur Ausführung der Sanitärarbeiten bei der Sanierung der Sanitärräume in der Mehrzweckhalle erhält die Firma Müller, Weiden, mit einer Angebotssumme von 115.107,39 €. 149) Europa-Berufsschule Weiden i.d.OPf. – Fachbereich Metall Beschaffung von drei Präzisionsdrehmaschinen mit regelbarem Hauptantrieb und Zusatzausstattung. Den Auftrag zur Beschaffung von drei Präzisionsdrehmaschinen mit regelbarem Hauptantrieb und Zusatzausstattung für die Europa-Berufsschule Weiden i.d.OPf. erhält die Firma Weiler Werkzeugmaschinen GmbH aus Emskirchen. Finanz-, Vergabe-, Grundstücks- und Sanierungsausschuss: ( ) beratend (x) beschließend (x) öffentlich ( ) nichtöffentlich Stadt Weiden i.d.OPf. Weiden i.d.OPf., 28.10.2015 Vorlagebericht an die Mitglieder des Finanz-, Vergabe-, Grundstücks- und Sanierungsausschusses Tagesordnungspunkt 3: Herstellungskosten noch nicht endgültig hergestellter Straßen (inkl. möglichem Beitragsvolumen), bei denen die Merkmale der Herstellung bereits weitgehend vorliegen. Sachstandsbericht: Im FVGS-Ausschuss vom 15.04.2015 wurde über die noch nicht endgültig hergestellten Straßen beraten. Dabei wurde beschlossen, für die Straßen, bei denen die Merkmale der endgültigen erstmaligen Herstellung weitgehend vorliegen, eine Kostenermittlung zum Abschluss der Maßnahme und eine Betrachtung des dann möglichen Beitragsvolumens zeitnah vorzulegen. Die Verwaltung hat diese Straßen zwischenzeitlich auf die bisheriger getätigten und noch ausstehenden Investionsausgaben sowie das mögliche Beitragsvolumen überprüft (soweit möglich) und hierfür die beigefügte Straßenauflistung erstellt. Finanz-, Vergabe-, Grundstücks- und Sanierungsausschuss: ( ) beratend (x) beschließend (x) öffentlich ( ) nichtöffentlich Stadt Weiden i.d.OPf. Weiden i.d.OPf., 03.11.2015 Vorlagebericht an die Mitglieder des Finanz-, Vergabe-, Grundstücks- und Sanierungsausschusses Tagesordnungspunkt 4: Gebühren für Bibliotheksführungen Sachstandsbericht: Auf Wunsch des Herrn Oberbürgermeister soll das Thema „Gebühren für Klassenführungen“ in den Haushaltsberatungen noch einmal diskutiert werden. Bibliotheken sind Partner der Schulen im Bereich Leseförderung und der Vermittlung von Informations- und Medienkompetenz. Bibliotheksführungen spielen dabei eine wesentliche Rolle. Besuche in Bibliotheken sind in allen Schularten fest im Bayerischen Lehrplan verankert. Bei Bibliotheksführungen werden junge Menschen an die aktive und ständige Benutzung einer Bibliothek herangeführt. Dazu wurden für alle Altersgruppen spezielle Führungskonzepte entwickelt: eine zunächst spielerische Heranführung und Sensibilisierung zum Thema Leseförderung bei Eltern-Kind-Führungen wird abgelöst durch spielerisches Erfahren der Bibliothek in Form von „Entdeckungsreisen“ und dem Erwerb eines „Bibliotheksführerscheins“ im Grundschulalter. Bibliotheksrallyes mit schwierigeren Aufgaben werden für die Mittelstufe angeboten und Methodentraining zur Informationskompetenz zum Erlernen des wissenschaftlichen Arbeitens erhalten Oberstufenschüler. Gezeigt werden der Umgang mit Fachliteratur, verschiedene Recherchemöglichkeiten im Internet und die Nutzung von speziellen Datenbanken. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Online-Nutzung großer Bibliothekskataloge der Universitäten und Fachhochschulen, sowie der Möglichkeit der Literaturbeschaffung über die Fernleihe. Mit Wirkung vom 01.01.2015 wurde durch den Stadtrat beschlossen, eine Gebühr für Bibliotheksführungen von 35.- € je angefangener Stunde zu berechnen. Eine Gebühr, die es bundesweit in keiner anderen Bibliothek gibt. Nach knapp einem Jahr ist erkennbar, dass dadurch die Zahl der Klassenführungen massiv rückläufig ist (ca. 50 %). Die Einnahmen belaufen sich auf 1260.- € (Stand 30.10.2015), wovon mehr als die Hälfte der Einnahmen von Schulen aus dem Landkreis bezahlt wurden. Die Auslagen für die Weidener Schulen werden über das städt. Schulamt erstattet. Durch die Erhebung dieser Gebühren, die zum Teil auf die Kinder umgelegt werden, geht wertvolle pädagogische Grundlagenarbeit verloren. Bibliotheken setzen sich dafür ein, Kindern und Jugendlichen, die ihren Bildungsweg unter ungünstigen Bedingungen beginnen, Angebote zu unterbreiten. Diese Kinder finden den Weg in die Bibliothek nicht allein. Ein Besuch im Klassenverbund erleichtert den Zugang und wirkt nachhaltig auf eine Bindung der Kinder und Jugendlichen an die Bibliothek. Finanz-, Vergabe-, Grundstücks- und Sanierungsausschuss: (x) beratend ( ) beschließend (x) öffentlich ( ) nichtöffentlich Weiden i.d.OPf.,3.11.2015 Stadt Weiden i.d.OPf. Vorlagebericht an die Mitglieder des Finanz-, Vergabe-, Grundstücks- und Sanierungsausschusses Tagesordnungspunkt 5: Antrag auf Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben beim UA 24000 - EuropaBerufsschule Weiden i.d.OPf.; Möblierung und EDV-Ausstattung der angemieteten Klassenräume im Telekomgebäude, Stockerhutweg 45 b in 92637 Weiden i.d.OPf. Sachstandsbericht: Für die Auslagerung von Klassen der Europa-Berufsschule und zur Beschulung der Asylbewerberklassen wurden zu Beginn des Schuljahres 2015/16 die Räume des ehemaligen Telekom-Gebäudes, Stockerhutweg 45 b, angemietet. Die erforderlichen Umbauarbeiten erfolgten durch den Vermieter (Firma Rank). Das Erdgeschoß konnte bereits zum Schuljahresbeginn fertig gestellt werden, die Umbauten im I. Obergeschoß werden voraussichtlich im November 2015 beendet sein. Für die Möblierung der Räume konnten bisher nur Haushaltsmittel zur Beschaffung der Schülertische und Schülerstühle aufgebracht werden, jedoch nur für die Bestückung der Klassenräume im Erdgeschoß des Gebäudes. Es fehlt die komplette Möblierung für die Klassenzimmer, Gruppenräume und Vorbereitungsräume im I. OG und teilweise auch im EG. Auf zusätzliches Mobiliar oder Reservemöbel kann die Europa-Berufsschule nicht zurückgreifen – geschätzte Kosten ca. 25.000,00 EUR. Ein Teil der Klassenräume wurde mit gebrauchten Schultafeln aus dem Tafelbestand anderer Schulen ausgerüstet. In vier Klassenräumen fehlen aber noch die Tafeln. Die Ausstattung der Räume mit Wandklappschiebetafeln – 4 Stück – erfordert zusätzliche Mittel – 5.500,00 EUR. Um die Klassenzimmer auch EDV-technisch auf den neuesten Stand zu bringen, muss die Netzwerkinstallation ertüchtigt und die Klassenräume für EDV- und Beamer-Ausstattung nachgerüstet werden – geschätzte Kosten 10.000,00 EUR. Geschätzte Gesamtkosten: 40.500,00 EUR Über das Budget der Europa-Berufsschule können diese zusätzlich anfallenden Kosten nicht abgedeckt werden, da die Haushaltsmittel fehlen bzw. für 2015 erschöpft sind. Eine Beschaffung im Vorgriff auf den Haushalt 2016 ist nicht möglich. Aus diesem Grund beantragt die Verwaltung die Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von insgesamt 40.500,00 EUR, eine Deckung aus dem Budget Schulen kann nicht angeboten werden: HHSt. 24000.52060 – 10.000,00 EUR HHSt. 24000.52070 - 25.000,00 EUR HHSt. 24000.93500 - 5.500,00 EUR Bei einer rechtzeitigen Auftragserteilung noch vor dem 30.11.2015 kann die Lieferung der Möbel- und Geräteausstattung bis Mitte Dezember 2015 zugesichert werden Finanz-, Vergabe-, Grundstücks- und Sanierungsausschuss: ( ) beratend (x) beschließend (x) öffentlich ( ) nichtöffentlich Stadt Weiden i.d.OPf. Weiden i.d.OPf., 29.10.2015 Vorlagebericht an die Mitglieder des Finanz-, Vergabe-, Grundstücks- und Sanierungsausschusses Tagesordnungspunkt 6: Neueinrichtung der Datenbank PROSOZ 14+ im Jugendamt; Finanz-, Vergabe-, Grundstücks- und Sanierungsausschuss vom 15.09.2015, Beschlussnr. 117 Sachstandsbericht: Aufgrund des Vorlageberichts zu den Textziffern 50 und 13 des Prüfberichts des BKPV (Einsatz des Programms PROSOZ 14+ im Jugendamt) wurde in der Sitzung des Finanz-, Vergabe-, Grundstücks- und Sanierungsausschuss vom 15.09.2015 folgender Beschluss gefasst: „Mit der Erledigung der Textziffern besteht Einverständnis. Die Verwaltung wird beauftragt, die Neueinrichtung der Datenbank und Schulung der Mitarbeiter zu beauftragen. Dem Finanz-, Vergabe-, Grundstücks- und Sanierungsausschuss ist hierzu spätestens zu den Etatberatungen für das Haushaltsjahr 2016 ein detaillierter Projektplan mit Zeit-/ und Meilensteinplanung vorzulegen. Ziel muss die Möglichkeit der programmautomatisierten Berichterstattung aus PROSOZ 14+ in naher Zukunft sein.“ Hinsichtlich der Umsetzung dieses Beschlusses muss von Seiten der Verwaltung auf Folgendes verwiesen werden: Neben der Konsolidierungsuntersuchung fand im Jugendamt auch eine Organisationsuntersuchung durch den BKPV statt. Diese Untersuchung erfasste sowohl den Bereich der Wirtschaftlichen Jugendhilfe (hier ist die Software PROSOZ 14+ im Einsatz), als auch den Sozialpädagogischen Bereich (hier ist aktuell keine Fachsoftware im Einsatz). Der BKPV gab im Organisationsgutachten (Seite 34) zur Softwareanwendung im Jugendamt die Empfehlung ab, „ein geeignetes IT-Fachverfahren auch für die Sozialen Dienste anzuschaffen“. Beim Einsatz einer neuen Lösung für die Sozialen Dienste muss auch für die Wirtschaftliche Jugendhilfe eine „abgestimmte Lösung“ eingeführt werden. Dies bedeutet, dass im Jugendamt in den beiden Bereichen die Softwarelösung desselben Herstellers zum Einsatz kommen muss. Die führenden Jugendamt-Software-Anbieter bieten generell jeweils eine Softwarelösung für die Sozialen Dienste und für die Wirtschaftliche Jugendhilfe an, die mittels Schnittstellen verbunden werden können. Das führende System ist bei einer solchen einheitlichen Lösung die Software der Sozialen Dienste. Insofern wurde sich verwaltungsintern (Jugendamt, Organisationsabteilung, EDV) unter Rücksprache mit dem BKPV darauf verständigt, zunächst die Software für die Sozialen Dienste auszuschreiben und einzuführen und danach – in Abhängigkeit des gewählten Anbieters – eine neue Softwarelösung für die Wirtschaftliche Jugendhilfe zu implementieren. Diese Vorgehensweise wurde insbesondere aus folgenden Gründen gewählt: • Die Beschaffung einer Software für die Sozialen Dienste bedingt eine Ausschreibung, welchem jeden Hersteller die gleichen Chancen einräumen, dass sein Produkt zum Zuge kommt. • Die Software für die Sozialen Dienste ist das führende System, d. h. die Software für • die Wirtschaftliche Jugendhilfe muss schließlich auch von diesem Hersteller stammen, damit eine einheitliche Vernetzung beider Programme möglich wird. Im Jahr 2015 sind die Softwareprodukte auf dem Markt moderner, fortgeschrittener und in den Auswertungsmöglichkeiten umfassender, als die in den 90er Jahren erworbene Lösung PROSOZ 14+. Im Haushaltsjahr 2015 wurden die entsprechenden Haushaltsmittel bereitgestellt, so dass im Juli mit der Ausschreibung der Software für die Sozialen Dienste begonnen werden konnte. Das wirtschaftlichste Angebot wurde von der AKDB vorgelegt. Ihr wurde am 19.10.2015 der Zuschlag erteilt. Aufgrund dieser Entscheidung ergibt sich zwangsläufig folgender Ablauf: • 2015 und 2016: Installation und Einführung der Softwarelösung der AKDB für die Sozialen Dienste • 2017: Umstieg auf die Softwarelösung der AKDB für die Wirtschaftliche Jugendhilfe (Abkehr vom Fachverfahren PROSOZ 14+) Aus Sicht der Verwaltung ist es nunmehr nicht zielführend und wirtschaftlich die Software PROSOZ 14+ neu einzurichten. Die Einrichtungsdauer wird auf ca. ein halbes Jahr geschätzt. Durch die Notwendigkeit der manuellen Dateneingabe aller laufenden Vorgänge durch die Mitarbeiter des Jugendamtes, wird in dieser Zeit das Jugendamt bis auf einen NotBetrieb für 3-4 Wochen geschlossen werden müssen. Hinzu kommen externe Kosten in Höhe von ca. 21.200,- € für die neue Datenbank und Schulungen. Dieser personelle und finanzielle Mehraufwand steht dann einer Restbetriebszeit von PROSZOZ 14+ von ca. 1 bis 1,5 Jahren gegenüber. Zu beachten ist auch, dass die Einführung der Software für die Sozialen Dienste bereits ein Großprojekt für das Jugendamt darstellt. Eine parallele Durchführung dieses Großprojekts und des Projekts „Neueinrichtung PROSOZ 14+“ ist mit dem vorhanden Personal (Systemadministration) nicht sinnvoll möglich und würde die Einführung des Softwareprogramms für die Sozialen Dienste unnötig verzögern. Zusammenfassung der Alternativen: 1. Vorschlag des FVGS: Neueinrichtung der Datenbank PROSOZ 14+ Vorteil: auswertbare Datenbank liegt Mitte 2016 vor. Erste aussagekräftige Auswertungen Mitte 2017 Nachteile: - Kosten von ca. 21.200 Euro und Bindung von Personal durch Schulungen und Dateneingaben (3 – 4 Wochen) zeitweise Schließung der Abteilung - Betriebslaufzeit samt Einführung ca. 1,5 Jahre - Keine Übertragbarkeit der Datenbank auf OK.JUS doppelter Erfassungs- und Einrichtungsaufwand - Zweigleisige Schulung und Personalbindung bei der Systemadministration im Jugendamt Einführung von OK.JUS im Bereich des Sozialdienstes verzögert sich, Auswertungen im Bereich des Sozialdienstes verzögern sich 2. Vorschlag der Verwaltung: schrittweise Einführung von OK.JUS (akdb) (erst im Sozialdienst, dann für wirtschaftl. Hilfen) Vorteile: - Personalbindung überschaubar und planbar, ohne einschneidende Folgen im Service - Personalbindung in der Systemadministration kontinuierlich gleichbleibend ohne Überlastung - Günstigere Variante - Marktführendes Angebot, das auch andere oberpfälzer Jugendämter zeitnah einführen Verwaltungsvereinfachung bei Fallübergaben - Erste Auswertungen im Bereich des Sozialdienstes in 2017 Nachteil: Einführung für wirtschaftliche Jugendhilfe in 2017. Erste aussagekräftige Auswertungen im Bereich der wirtschaftl. Jugendhilfe frühestens ein Jahr später in 2018 Finanz-, Vergabe-, Grundstücks- und Sanierungsausschuss: ( ) beratend (x) beschließend (x) öffentlich ( ) nichtöffentlich Stadt Weiden i.d.OPf. Weiden i.d.OPf., 11.11.2015 Vorlagebericht an die Mitglieder des Finanz-, Vergabe-, Grundstücks- und Sanierungsausschusses Tagesordnungspunkt 7: Entleerung der Parkscheinautomaten durch die städt. Feuerwehr; Beschluss Nr. 114 des Finanz-, Vergabe-, Grundstücks- und Sanierungsausschusses vom 15.09.2015 Sachstandsbericht: Im o. g. Beschluss wurde die Verwaltung beauftragt, den Personaleinsatz zu überprüfen und nochmals im Finanz-, Vergabe-, Grundstücks- und Sanierungsausschuss zu berichten. Das zuständige Fachamt wurde zur Stellungnahme aufgefordert. Diese ist in der Anlage beigefügt. Finanz-, Vergabe-, Grundstücks- und Sanierungsausschuss: ( ) beratend (x) beschließend (x) öffentlich ( ) nichtöffentlich Stadt Weiden i.d.OPf. Weiden i.d.OPf., 11.11.2015 Vorlagebericht an die Mitglieder des Finanz-, Vergabe-, Grundstücks- und Sanierungsausschusses Tagesordnungspunkt 8: Deckungsfähigkeit von Ausgabeansätzen im Vermögenshaushalt des Bau- und Planungsdezernates nach § 18 KommHV Absatz 4 Sachstandsbericht: Zur Vereinfachung des Haushaltsvollzuges wird vorgeschlagen, im Vermögenshaushalt Maßnahmenbudgets im Rahmen von § 18 Absatz 4 KommHV-Kameralistik zu bilden. Durch eine Budgetierung ist es möglich, dass die Ansätze gegenseitig verwendet werden können (gegenseitige Deckung), sofern das Anordnungssoll im Deckungskreis noch ausreicht. Die gegenseitige Deckungsfähigkeit besteht aufgrund der Zuordnung zu einem Budget bzw. die Deckungsfähigkeit im Vermögenshaushalt erstreckt sich grundsätzlich auf die veranschlagten Ausgaben für artverwandte Investitionen. In Ableitung vom Verwaltungsgliederungsplan werden daher folgende Deckungskreise vorgeschlagen: Budget 2665 Hochbau / Gebäudemanagement 06100.94003 Flachdachsanierung Neues Rathaus 06100.94008 Stützensanierung Tiefgarage Neues Rathaus 06100.94009 Aufzugssanierung 06100.94010 Umbau Hausmeisterwohnung 06110.94001 Erneuerung Dacheindeckung und Fassadenanstrich 21100.94014 Ertüchtigung Brandschutztechnik Clausnitzerschule 21130.94030 Sanierung Neubau Hans-Sauer-Schule 21160.94002 Generalsanierung BA III Grundleitungssanierung Rehbühlschule 23000.94024 Flachdachsanierung 23100.94030 Generalsanierung 23200.94015 Sanierung Chemieräume 23200.94020 Sanierung Sportboden Turnhalle 24300.94009 Einbau Aufzug Wirtschaftsschule 56200.94000 Bauliche Maßnahmen – Sporthalle Wasserwerk 56200.93500 Sporthalle Wasserwerk – Erwerb bewegl. Vermögen Budget 2666 Tiefbau 63000.95080 Barrierefreie Innenstadt 63000.95013 Umgestaltung Adolf-Kolping-Platz 63000.95030 Geh- und Radwegeverbindung Wittgarten 63000.95071 Ausbau Straße „Am Wörnzgraben“ 63000.95200 Ausbau Wallensteinstraße 63000.95210 Ausbau Prößlstraße 63000.95230 Ausbau Edeldorfer Weg 63000.95310 Größere Erneuerungs-/Instandsetzungen an Straßen 63000.95330 Größere Erneuerungs-/Instandsetzungen an Geh- und Radwegen 63000.95341 Umbau Knotenpunkt St 2166/B22/Edeldorfer Weg 63000.95840 Brücke Judengasse 63000.96000 Hinweisschilder für Radfahrer 63000.96090 Beseitigung von Altlasten 67000.95010 Umrüstung der Straßenbeleuchtung 69000.95010 Hochwasserfreilegung Weidingbach BA I 69000.95011 Hochwasserfreilegung Weidingbach BAII 69000.95040 Generalsanierung Stadtmühlbach 69000.96020 Generalsanierung Rehmühlbach Budget 26673 Bauhof 46010.93500 Erwerb bewegl. Vermögen – Spielgeräte 63000.93500 Erwerb bewegliches Vermögen - Tiefbau 63100.93500 Erwerb bewegl. Vermögen – Winterdienst 67500.93500 Erwerb bewegl. Vermögen – Straßenreinigung 69000.93500 Erwerb bewegl. Vermögen - Gewässerunterhalt 72000.93500 Erwerb bewegl. Vermögen – Abfallbeseitigung 77000.93500 Erwerb bewegl. Vermögens – Fuhrpark 77100.93500 Erwerb bewegl. Vermögens – Bauhof 77100.93550 Ersatzbeschaffung Hallentore Weitere Haushaltsstellen des Vermögenshaushalts, die zwar in Verantwortung von D6 stehen, jedoch nicht genannt sind, unterfallen keiner Deckungsfähigkeit. Finanz-, Vergabe-, Grundstücks- und Sanierungsausschuss: (x) beratend ( ) beschließend (x) öffentlich ( ) nichtöffentlich Stadt Weiden i.d.OPf. Weiden i.d.OPf., 10.11.2015 Vorlagebericht an die Mitglieder des Finanz-, Vergabe-, Grundstücks- und Sanierungsausschusses -Etatberatungen- Tagesordnungspunkt 9: Haushaltssatzung der Stadt Weiden i. d. OPf. für das Haushaltsjahr 2016 Sachstandsbericht: Die Haushaltssatzung der Stadt Weiden i.d.OPf. ist mit den Änderungen des Finanz-, Vergabe-, Grundstücks- und Sanierungsausschusses zu genehmigen. Finanz-, Vergabe-, Grundstücks- und Sanierungsausschuss: (x) beratend ( ) beschließend (x) öffentlich ( ) nichtöffentlich Stadt Weiden i.d.OPf. Weiden i.d.OPf., 10.11.2015 Vorlagebericht an die Mitglieder des Finanz-, Vergabe-, Grundstücks- und Sanierungsausschuss -Etatberatungen- Tagesordnungspunkt 10: Finanzplan und Investitionsprogramm zum Haushaltsplan 2016 Sachstandsbericht: Der Entwurf des fünfjährigen Finanzplanes wird mit den im Verwaltungshaushalt und Vermögenshaushalt 2016 während der Etatberatungen vorgenommenen Änderungen genehmigt. Der Entwurf des Investitionsprogramms wird mit den im Vermögenshaushalt 2016 während den Etatberatungen vorgenommenen Änderungen genehmigt. Finanzplan und Investitionsprogramm sind ausgeglichen. Finanz-, Vergabe-, Grundstücks- und Sanierungsausschuss: (x) beratend ( ) beschließend (x) öffentlich ( ) nichtöffentlich Stadt Weiden i. d. OPf. Weiden i. d. OPf., 10.11.2015 Vorlagebericht an die Mitglieder des Finanz-, Vergabe-, Grundstücks- und Sanierungsausschuss – Etatberatungen- Tagesordnungspunkt 11: Budget zum Haushaltsplan 2016 Sachstandsbericht: Der vorgelegte Entwurf des Budgets zum Haushaltsplan 2016 wird mit den im Verwaltungshaushalt und Vermögenshaushalt vorgenommenen Änderungen durch die Etatberatungen genehmigt und ist von der Verwaltung nach Abschluss der Etatberatungen abzugleichen. Finanzausschuss - Etatberatungen: (x) beratend ( ) beschließend (x) öffentlich ( ) nichtöffentlich Stadt Weiden i. d. OPf. Weiden i. d. OPf., 10.11.2015 Vorlagebericht an die Mitglieder des Finanz-, Vergabe-, Grundstücks- und Sanierungsausschuss -Etatberatungen- Tagesordnungspunkt 12: Haushaltssatzung der Stadt Weiden i. d. OPf. verwalteten Stiftungen für das Haushaltsjahr 2016 Finanzausschuss - Etatberatungen: (x) beratend ( ) beschließend (x) öffentlich ( ) nichtöffentlich Stadt Weiden i.d.OPf. Weiden i.d.OPf., 10.11.2015 Vorlagebericht an die Mitglieder des Finanz-, Vergabe-, Grundstücks- und Sanierungsausschuss -Etatberatungen- Tagesordnungspunkt 13: Finanzplan und Investitionsprogramm zum Haushaltsplan 2016 - Stiftungen Sachstandsbericht: Der Entwurf des fünfjährigen Finanzplanes wird mit den im Verwaltungshaushalt und Vermögenshaushalt 2016 während der Etatberatungen vorgenommenen Änderungen genehmigt. Der Entwurf des Investitionsprogramms wird mit den im Vermögenshaushalt 2016 während den Etatberatungen vorgenommenen Änderungen genehmigt. Finanzplan und Investitionsprogramm sind ausgeglichen. Finanz-, Vergabe-, Grundstücks- und Sanierungsausschuss: (x) beratend ( ) beschließend (x) öffentlich ( ) nichtöffentlich