Rechnungsprüfungsausschuss - Stadt Weiden in der Oberpfalz

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Rechnungsprüfungsausschuss - Stadt Weiden in der Oberpfalz
Weiden i.d.OPf., 11.11.2015
Einladung
für die am Mittwoch, 18.11.2015 um 09:00 Uhr stattfindende Sitzung des Finanz-,
Vergabe, Grundstücks- und Sanierungsausschusses im großen Sitzungssaal des
Neuen Rathauses.
Tagesordnung
Öffentlich
1. Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Sitzung des Finanz-, Vergabe-,
Grundstücks- und Sanierungsausschusses vom 27.10.2015.
2. Bekanntmachung der in nichtöffentlicher Sitzung des Finanz-, Vergabe-, Grundstücks- und Sanierungsausschusses gefassten Beschlüsse nach Wegfall der
Gründe für die Geheimhal-tung
3. Herstellungskosten noch nicht endgültig hergestellter Straßen (inkl. möglichem
Beitragsvolumen), bei denen die Merkmale der Herstellung bereits weitgehend vorliegen.
4. Gebühren für Bibliotheksführungen
5. Antrag auf Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben beim UA 24000 - Europa-Berufsschule Weiden i.d.OPf.;
Möblierung und EDV-Ausstattung der angemieteten Klassenräume im Telekomgebäude, Stockerhutweg 45 b in 92637 Weiden i.d.OPf.
6. Neueinrichtung der Datenbank PROSOZ 14+ im Jugendamt; Finanz-, Vergabe-,
Grundstücks- und Sanierungsausschuss vom 15.09.2015, Beschlussnr. 117
7. Entleerung der Parkscheinautomaten durch die städt. Feuerwehr;
Beschluss Nr. 114 des Finanz-, Vergabe-, Grundstücks- und Sanierungsausschusses vom 15.09.2015
8. Deckungsfähigkeit von Ausgabeansätzen im Vermögenshaushalt des Bau- und
Planungsdezernates nach § 18 KommHV Absatz 4
Etatberatungen:
9. Haushaltssatzung der Stadt Weiden i. d. OPf. für das Haushaltsjahr 2016
10. Finanzplan und Investitionsprogramm zum Haushaltsplan 2016
11. Budget zum Haushaltsplan 2016
12. Haushaltssatzung der Stadt Weiden i. d. OPf. verwalteten Stiftungen für das Haushaltsjahr 2016
13. Finanzplan und Investitionsprogramm zum Haushaltsplan 2016 - Stiftungen
Stadt Weiden i.d.OPf.
Weiden i.d.OPf., 10.11.2015
Vorlagebericht
an die Mitglieder des Finanz-, Vergabe-, Grundstücks- und Sanierungsausschusses
Tagesordnungspunkt 1:
Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Sitzung des Finanz-, Vergabe-, Grundstücksund Sanierungsausschusses vom 27.10.2015.
Sachstandsbericht:
Mit dem Protokoll der öffentlichen Sitzung des Finanz-, Vergabe-, Grundstücks- und Sanierungsausschusses vom 27.10.2015 besteht Einverständnis.
Finanz-, Vergabe-, Grundstücks- und Sanierungsausschuss:
( ) beratend
(x) beschließend
(x) öffentlich
( ) nichtöffentlich
Stadt Weiden i.d.OPf.
Weiden i.d.OPf., 10.11.2015
Vorlagebericht
an die Mitglieder des Finanz-, Vergabe-, Grundstücks- und Sanierungsausschusses
Tagesordnungspunkt 2:
Bekanntmachung der in nichtöffentlicher Sitzung des Finanz-, Vergabe-, Grundstücks- und
Sanierungsausschusses gefassten Beschlüsse nach Wegfall der Gründe für die Geheimhaltung
Sachstandsbericht:
Bei den im Beschlussvorschlag genannten Themen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom
27.10.2015 sind die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen.
Beschlussvorschlag:
146) Klassifizierung der Straßen in Muglhof für die Abrechnung von Ausbaubeiträgen sowie Tz 4 des BKPV-Berichts zu den Jahresrechnungen 2008 – 2013
Bei der Ortsdurchfahrt der Kreisstraße WEN 29 in Muglhof und der Muglhofer Ortsstraße
nach Matzlersrieth handelt es sich jeweils um eine Haupterschließungsstraße. Für die Erneuerung bzw. Verbesserung der Straßenbeleuchtung werden jeweils Ausbaubeiträge abgerechnet.
Bei der nördlich der WEN 29 abzweigenden Ortsstraße mit der handelt es sich um eine Anliegerstraße. Für die Erneuerung bzw. Verbesserung der Straßenbeleuchtung werden Ausbaubeiträge abgerechnet.
Für die Auswechslung der Straßenbeleuchtung in der Muglhofer Ortsstraße und in der Muglhofer Ortsstraße im Bereich Hs.Nr. 2 bis 5 b werden keine Ausbaubeiträge erhoben, da diese Straßen noch nicht erstmalig endgültig hergestellt sind.
Damit ist die Textziffer 4 des BKPV-Berichts erledigt.
147) Öffentliche Ausschreibung gemäß § 3 VOL/A über die Übertragung von gemeindlichen Aufgaben in den städt. Friedhöfen an private Bestattungsunternehmen
Den Auftrag für die Übertragung von gemeindlichen Aufgaben in den städt. Friedhöfen an
private Bestattungsunternehmen erhält die Weidener Bestattungsdienst GmbH.
148) Mehrzweckhalle Weiden – Sanierung der Sanitärräume
Vergabe der Sanitärarbeiten
Den Auftrag zur Ausführung der Sanitärarbeiten bei der Sanierung der Sanitärräume in der
Mehrzweckhalle erhält die Firma Müller, Weiden, mit einer Angebotssumme von 115.107,39
€.
149) Europa-Berufsschule Weiden i.d.OPf. – Fachbereich Metall
Beschaffung von drei Präzisionsdrehmaschinen mit regelbarem Hauptantrieb und Zusatzausstattung.
Den Auftrag zur Beschaffung von drei Präzisionsdrehmaschinen mit regelbarem Hauptantrieb und Zusatzausstattung für die Europa-Berufsschule Weiden i.d.OPf. erhält die Firma
Weiler Werkzeugmaschinen GmbH aus Emskirchen.
Finanz-, Vergabe-, Grundstücks- und Sanierungsausschuss:
( ) beratend
(x) beschließend
(x) öffentlich
( ) nichtöffentlich
Stadt Weiden i.d.OPf.
Weiden i.d.OPf., 28.10.2015
Vorlagebericht
an die Mitglieder des Finanz-, Vergabe-, Grundstücks- und Sanierungsausschusses
Tagesordnungspunkt 3:
Herstellungskosten noch nicht endgültig hergestellter Straßen (inkl. möglichem Beitragsvolumen), bei denen die Merkmale der Herstellung bereits weitgehend vorliegen.
Sachstandsbericht:
Im FVGS-Ausschuss vom 15.04.2015 wurde über die noch nicht endgültig hergestellten
Straßen beraten. Dabei wurde beschlossen, für die Straßen, bei denen die Merkmale der
endgültigen erstmaligen Herstellung weitgehend vorliegen, eine Kostenermittlung zum Abschluss der Maßnahme und eine Betrachtung des dann möglichen Beitragsvolumens zeitnah
vorzulegen.
Die Verwaltung hat diese Straßen zwischenzeitlich auf die bisheriger getätigten und noch
ausstehenden Investionsausgaben sowie das mögliche Beitragsvolumen überprüft (soweit
möglich) und hierfür die beigefügte Straßenauflistung erstellt.
Finanz-, Vergabe-, Grundstücks- und Sanierungsausschuss:
( ) beratend
(x) beschließend
(x) öffentlich
( ) nichtöffentlich
Stadt Weiden i.d.OPf.
Weiden i.d.OPf., 03.11.2015
Vorlagebericht
an die Mitglieder des Finanz-, Vergabe-, Grundstücks- und Sanierungsausschusses
Tagesordnungspunkt 4:
Gebühren für Bibliotheksführungen
Sachstandsbericht:
Auf Wunsch des Herrn Oberbürgermeister soll das Thema „Gebühren für Klassenführungen“
in den Haushaltsberatungen noch einmal diskutiert werden.
Bibliotheken sind Partner der Schulen im Bereich Leseförderung und der Vermittlung von
Informations- und Medienkompetenz. Bibliotheksführungen spielen dabei eine wesentliche
Rolle. Besuche in Bibliotheken sind in allen Schularten fest im Bayerischen Lehrplan verankert.
Bei Bibliotheksführungen werden junge Menschen an die aktive und ständige Benutzung
einer Bibliothek herangeführt. Dazu wurden für alle Altersgruppen spezielle Führungskonzepte entwickelt: eine zunächst spielerische Heranführung und Sensibilisierung zum Thema
Leseförderung bei Eltern-Kind-Führungen wird abgelöst durch spielerisches Erfahren der
Bibliothek in Form von „Entdeckungsreisen“ und dem Erwerb eines „Bibliotheksführerscheins“ im Grundschulalter. Bibliotheksrallyes mit schwierigeren Aufgaben werden für die
Mittelstufe angeboten und Methodentraining zur Informationskompetenz zum Erlernen des
wissenschaftlichen Arbeitens erhalten Oberstufenschüler. Gezeigt werden der Umgang mit
Fachliteratur, verschiedene Recherchemöglichkeiten im Internet und die Nutzung von speziellen Datenbanken. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Online-Nutzung großer Bibliothekskataloge der Universitäten und Fachhochschulen, sowie der Möglichkeit der Literaturbeschaffung über die Fernleihe.
Mit Wirkung vom 01.01.2015 wurde durch den Stadtrat beschlossen, eine Gebühr für Bibliotheksführungen von 35.- € je angefangener Stunde zu berechnen. Eine Gebühr, die es bundesweit in keiner anderen Bibliothek gibt. Nach knapp einem Jahr ist erkennbar, dass
dadurch die Zahl der Klassenführungen massiv rückläufig ist (ca. 50 %).
Die Einnahmen belaufen sich auf 1260.- € (Stand 30.10.2015), wovon mehr als die Hälfte
der Einnahmen von Schulen aus dem Landkreis bezahlt wurden. Die Auslagen für die Weidener Schulen werden über das städt. Schulamt erstattet.
Durch die Erhebung dieser Gebühren, die zum Teil auf die Kinder umgelegt werden, geht
wertvolle pädagogische Grundlagenarbeit verloren. Bibliotheken setzen sich dafür ein, Kindern und Jugendlichen, die ihren Bildungsweg unter ungünstigen Bedingungen beginnen,
Angebote zu unterbreiten. Diese Kinder finden den Weg in die Bibliothek nicht allein. Ein
Besuch im Klassenverbund erleichtert den Zugang und wirkt nachhaltig auf eine Bindung der
Kinder und Jugendlichen an die Bibliothek.
Finanz-, Vergabe-, Grundstücks- und Sanierungsausschuss:
(x) beratend
( ) beschließend
(x) öffentlich
( ) nichtöffentlich
Weiden i.d.OPf.,3.11.2015
Stadt Weiden i.d.OPf.
Vorlagebericht
an die Mitglieder des Finanz-, Vergabe-, Grundstücks- und Sanierungsausschusses
Tagesordnungspunkt 5:
Antrag auf Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben beim UA 24000 - EuropaBerufsschule Weiden i.d.OPf.;
Möblierung und EDV-Ausstattung der angemieteten Klassenräume im Telekomgebäude,
Stockerhutweg 45 b in 92637 Weiden i.d.OPf.
Sachstandsbericht:
Für die Auslagerung von Klassen der Europa-Berufsschule und zur Beschulung der Asylbewerberklassen wurden zu Beginn des Schuljahres 2015/16 die Räume des ehemaligen Telekom-Gebäudes, Stockerhutweg 45 b, angemietet. Die erforderlichen Umbauarbeiten erfolgten durch den Vermieter (Firma Rank). Das Erdgeschoß konnte bereits zum Schuljahresbeginn fertig gestellt werden, die Umbauten im I. Obergeschoß werden voraussichtlich im November 2015 beendet sein.
Für die Möblierung der Räume konnten bisher nur Haushaltsmittel zur Beschaffung der
Schülertische und Schülerstühle aufgebracht werden, jedoch nur für die Bestückung der
Klassenräume im Erdgeschoß des Gebäudes. Es fehlt die komplette Möblierung für die
Klassenzimmer, Gruppenräume und Vorbereitungsräume im I. OG und teilweise auch im
EG. Auf zusätzliches Mobiliar oder Reservemöbel kann die Europa-Berufsschule nicht zurückgreifen – geschätzte Kosten ca. 25.000,00 EUR.
Ein Teil der Klassenräume wurde mit gebrauchten Schultafeln aus dem Tafelbestand anderer Schulen ausgerüstet. In vier Klassenräumen fehlen aber noch die Tafeln.
Die Ausstattung der Räume mit Wandklappschiebetafeln – 4 Stück – erfordert zusätzliche
Mittel – 5.500,00 EUR.
Um die Klassenzimmer auch EDV-technisch auf den neuesten Stand zu bringen, muss die
Netzwerkinstallation ertüchtigt und die Klassenräume für EDV- und Beamer-Ausstattung
nachgerüstet werden – geschätzte Kosten 10.000,00 EUR.
Geschätzte Gesamtkosten: 40.500,00 EUR
Über das Budget der Europa-Berufsschule können diese zusätzlich anfallenden Kosten nicht
abgedeckt werden, da die Haushaltsmittel fehlen bzw. für 2015 erschöpft sind. Eine Beschaffung im Vorgriff auf den Haushalt 2016 ist nicht möglich.
Aus diesem Grund beantragt die Verwaltung die Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von insgesamt 40.500,00 EUR, eine Deckung aus dem Budget Schulen kann
nicht angeboten werden:
HHSt. 24000.52060 – 10.000,00 EUR
HHSt. 24000.52070 - 25.000,00 EUR
HHSt. 24000.93500 - 5.500,00 EUR
Bei einer rechtzeitigen Auftragserteilung noch vor dem 30.11.2015 kann die Lieferung der
Möbel- und Geräteausstattung bis Mitte Dezember 2015 zugesichert werden
Finanz-, Vergabe-, Grundstücks- und Sanierungsausschuss:
( ) beratend
(x) beschließend
(x) öffentlich
( ) nichtöffentlich
Stadt Weiden i.d.OPf.
Weiden i.d.OPf., 29.10.2015
Vorlagebericht
an die Mitglieder des Finanz-, Vergabe-, Grundstücks- und Sanierungsausschusses
Tagesordnungspunkt 6:
Neueinrichtung der Datenbank PROSOZ 14+ im Jugendamt; Finanz-, Vergabe-, Grundstücks- und Sanierungsausschuss vom 15.09.2015, Beschlussnr. 117
Sachstandsbericht:
Aufgrund des Vorlageberichts zu den Textziffern 50 und 13 des Prüfberichts des BKPV (Einsatz des Programms PROSOZ 14+ im Jugendamt) wurde in der Sitzung des Finanz-, Vergabe-, Grundstücks- und Sanierungsausschuss vom 15.09.2015 folgender Beschluss gefasst:
„Mit der Erledigung der Textziffern besteht Einverständnis. Die Verwaltung wird beauftragt,
die Neueinrichtung der Datenbank und Schulung der Mitarbeiter zu beauftragen. Dem Finanz-, Vergabe-, Grundstücks- und Sanierungsausschuss ist hierzu spätestens zu den Etatberatungen für das Haushaltsjahr 2016 ein detaillierter Projektplan mit Zeit-/ und Meilensteinplanung vorzulegen. Ziel muss die Möglichkeit der programmautomatisierten Berichterstattung aus PROSOZ 14+ in naher Zukunft sein.“
Hinsichtlich der Umsetzung dieses Beschlusses muss von Seiten der Verwaltung auf Folgendes verwiesen werden:
Neben der Konsolidierungsuntersuchung fand im Jugendamt auch eine Organisationsuntersuchung durch den BKPV statt. Diese Untersuchung erfasste sowohl den Bereich der Wirtschaftlichen Jugendhilfe (hier ist die Software PROSOZ 14+ im Einsatz), als auch den Sozialpädagogischen Bereich (hier ist aktuell keine Fachsoftware im Einsatz). Der BKPV gab im
Organisationsgutachten (Seite 34) zur Softwareanwendung im Jugendamt die Empfehlung
ab, „ein geeignetes IT-Fachverfahren auch für die Sozialen Dienste anzuschaffen“. Beim
Einsatz einer neuen Lösung für die Sozialen Dienste muss auch für die Wirtschaftliche Jugendhilfe eine „abgestimmte Lösung“ eingeführt werden. Dies bedeutet, dass im Jugendamt
in den beiden Bereichen die Softwarelösung desselben Herstellers zum Einsatz kommen
muss. Die führenden Jugendamt-Software-Anbieter bieten generell jeweils eine Softwarelösung für die Sozialen Dienste und für die Wirtschaftliche Jugendhilfe an, die mittels Schnittstellen verbunden werden können. Das führende System ist bei einer solchen einheitlichen
Lösung die Software der Sozialen Dienste.
Insofern wurde sich verwaltungsintern (Jugendamt, Organisationsabteilung, EDV) unter
Rücksprache mit dem BKPV darauf verständigt, zunächst die Software für die Sozialen
Dienste auszuschreiben und einzuführen und danach – in Abhängigkeit des gewählten Anbieters – eine neue Softwarelösung für die Wirtschaftliche Jugendhilfe zu implementieren.
Diese Vorgehensweise wurde insbesondere aus folgenden Gründen gewählt:
• Die Beschaffung einer Software für die Sozialen Dienste bedingt eine Ausschreibung,
welchem jeden Hersteller die gleichen Chancen einräumen, dass sein Produkt zum
Zuge kommt.
• Die Software für die Sozialen Dienste ist das führende System, d. h. die Software für
•
die Wirtschaftliche Jugendhilfe muss schließlich auch von diesem Hersteller stammen, damit eine einheitliche Vernetzung beider Programme möglich wird.
Im Jahr 2015 sind die Softwareprodukte auf dem Markt moderner, fortgeschrittener
und in den Auswertungsmöglichkeiten umfassender, als die in den 90er Jahren erworbene Lösung PROSOZ 14+.
Im Haushaltsjahr 2015 wurden die entsprechenden Haushaltsmittel bereitgestellt, so dass im
Juli mit der Ausschreibung der Software für die Sozialen Dienste begonnen werden konnte.
Das wirtschaftlichste Angebot wurde von der AKDB vorgelegt. Ihr wurde am 19.10.2015 der
Zuschlag erteilt. Aufgrund dieser Entscheidung ergibt sich zwangsläufig folgender Ablauf:
• 2015 und 2016: Installation und Einführung der Softwarelösung der AKDB für die Sozialen Dienste
• 2017: Umstieg auf die Softwarelösung der AKDB für die Wirtschaftliche Jugendhilfe
(Abkehr vom Fachverfahren PROSOZ 14+)
Aus Sicht der Verwaltung ist es nunmehr nicht zielführend und wirtschaftlich die Software PROSOZ 14+ neu einzurichten. Die Einrichtungsdauer wird auf ca. ein halbes Jahr
geschätzt. Durch die Notwendigkeit der manuellen Dateneingabe aller laufenden Vorgänge
durch die Mitarbeiter des Jugendamtes, wird in dieser Zeit das Jugendamt bis auf einen NotBetrieb für 3-4 Wochen geschlossen werden müssen. Hinzu kommen externe Kosten in Höhe von ca. 21.200,- € für die neue Datenbank und Schulungen. Dieser personelle und finanzielle Mehraufwand steht dann einer Restbetriebszeit von PROSZOZ 14+ von ca. 1
bis 1,5 Jahren gegenüber.
Zu beachten ist auch, dass die Einführung der Software für die Sozialen Dienste bereits ein
Großprojekt für das Jugendamt darstellt. Eine parallele Durchführung dieses Großprojekts
und des Projekts „Neueinrichtung PROSOZ 14+“ ist mit dem vorhanden Personal (Systemadministration) nicht sinnvoll möglich und würde die Einführung des Softwareprogramms
für die Sozialen Dienste unnötig verzögern.
Zusammenfassung der Alternativen:
1. Vorschlag des FVGS: Neueinrichtung der Datenbank PROSOZ 14+
Vorteil: auswertbare Datenbank liegt Mitte 2016 vor. Erste aussagekräftige Auswertungen
Mitte 2017
Nachteile:
- Kosten von ca. 21.200 Euro und Bindung von Personal durch Schulungen und Dateneingaben (3 – 4 Wochen)
zeitweise Schließung der Abteilung
- Betriebslaufzeit samt Einführung ca. 1,5 Jahre
- Keine Übertragbarkeit der Datenbank auf OK.JUS
doppelter Erfassungs- und Einrichtungsaufwand
- Zweigleisige Schulung und Personalbindung bei der Systemadministration im Jugendamt
Einführung von OK.JUS im Bereich des Sozialdienstes verzögert sich, Auswertungen
im Bereich des Sozialdienstes verzögern sich
2. Vorschlag der Verwaltung: schrittweise Einführung von OK.JUS (akdb) (erst im Sozialdienst, dann für wirtschaftl. Hilfen)
Vorteile:
- Personalbindung überschaubar und planbar, ohne einschneidende Folgen im Service
- Personalbindung in der Systemadministration kontinuierlich gleichbleibend ohne Überlastung
- Günstigere Variante
- Marktführendes Angebot, das auch andere oberpfälzer Jugendämter zeitnah einführen
Verwaltungsvereinfachung bei Fallübergaben
- Erste Auswertungen im Bereich des Sozialdienstes in 2017
Nachteil:
Einführung für wirtschaftliche Jugendhilfe in 2017. Erste aussagekräftige Auswertungen im
Bereich der wirtschaftl. Jugendhilfe frühestens ein Jahr später in 2018
Finanz-, Vergabe-, Grundstücks- und Sanierungsausschuss:
( ) beratend
(x) beschließend
(x) öffentlich
( ) nichtöffentlich
Stadt Weiden i.d.OPf.
Weiden i.d.OPf., 11.11.2015
Vorlagebericht
an die Mitglieder des Finanz-, Vergabe-, Grundstücks- und Sanierungsausschusses
Tagesordnungspunkt 7:
Entleerung der Parkscheinautomaten durch die städt. Feuerwehr;
Beschluss Nr. 114 des Finanz-, Vergabe-, Grundstücks- und Sanierungsausschusses vom
15.09.2015
Sachstandsbericht:
Im o. g. Beschluss wurde die Verwaltung beauftragt, den Personaleinsatz zu überprüfen und
nochmals im Finanz-, Vergabe-, Grundstücks- und Sanierungsausschuss zu berichten.
Das zuständige Fachamt wurde zur Stellungnahme aufgefordert. Diese ist in der Anlage beigefügt.
Finanz-, Vergabe-, Grundstücks- und Sanierungsausschuss:
( ) beratend
(x) beschließend
(x) öffentlich
( ) nichtöffentlich
Stadt Weiden i.d.OPf.
Weiden i.d.OPf., 11.11.2015
Vorlagebericht
an die Mitglieder des Finanz-, Vergabe-, Grundstücks- und Sanierungsausschusses
Tagesordnungspunkt 8:
Deckungsfähigkeit von Ausgabeansätzen im Vermögenshaushalt des Bau- und Planungsdezernates nach § 18 KommHV Absatz 4
Sachstandsbericht:
Zur Vereinfachung des Haushaltsvollzuges wird vorgeschlagen, im Vermögenshaushalt
Maßnahmenbudgets im Rahmen von § 18 Absatz 4 KommHV-Kameralistik zu bilden. Durch
eine Budgetierung ist es möglich, dass die Ansätze gegenseitig verwendet werden können
(gegenseitige Deckung), sofern das Anordnungssoll im Deckungskreis noch ausreicht.
Die gegenseitige Deckungsfähigkeit besteht aufgrund der Zuordnung zu einem Budget bzw.
die Deckungsfähigkeit im Vermögenshaushalt erstreckt sich grundsätzlich auf die veranschlagten Ausgaben für artverwandte Investitionen. In Ableitung vom Verwaltungsgliederungsplan werden daher folgende Deckungskreise vorgeschlagen:
Budget 2665 Hochbau / Gebäudemanagement
06100.94003 Flachdachsanierung Neues Rathaus
06100.94008 Stützensanierung Tiefgarage Neues Rathaus
06100.94009 Aufzugssanierung
06100.94010 Umbau Hausmeisterwohnung
06110.94001 Erneuerung Dacheindeckung und Fassadenanstrich
21100.94014 Ertüchtigung Brandschutztechnik Clausnitzerschule
21130.94030 Sanierung Neubau Hans-Sauer-Schule
21160.94002 Generalsanierung BA III Grundleitungssanierung Rehbühlschule
23000.94024 Flachdachsanierung
23100.94030 Generalsanierung
23200.94015 Sanierung Chemieräume
23200.94020 Sanierung Sportboden Turnhalle
24300.94009 Einbau Aufzug Wirtschaftsschule
56200.94000 Bauliche Maßnahmen – Sporthalle Wasserwerk
56200.93500 Sporthalle Wasserwerk – Erwerb bewegl. Vermögen
Budget 2666 Tiefbau
63000.95080 Barrierefreie Innenstadt
63000.95013 Umgestaltung Adolf-Kolping-Platz
63000.95030 Geh- und Radwegeverbindung Wittgarten
63000.95071 Ausbau Straße „Am Wörnzgraben“
63000.95200 Ausbau Wallensteinstraße
63000.95210 Ausbau Prößlstraße
63000.95230 Ausbau Edeldorfer Weg
63000.95310 Größere Erneuerungs-/Instandsetzungen an Straßen
63000.95330 Größere Erneuerungs-/Instandsetzungen an Geh- und Radwegen
63000.95341 Umbau Knotenpunkt St 2166/B22/Edeldorfer Weg
63000.95840 Brücke Judengasse
63000.96000 Hinweisschilder für Radfahrer
63000.96090 Beseitigung von Altlasten
67000.95010 Umrüstung der Straßenbeleuchtung
69000.95010 Hochwasserfreilegung Weidingbach BA I
69000.95011 Hochwasserfreilegung Weidingbach BAII
69000.95040 Generalsanierung Stadtmühlbach
69000.96020 Generalsanierung Rehmühlbach
Budget 26673 Bauhof
46010.93500 Erwerb bewegl. Vermögen – Spielgeräte
63000.93500 Erwerb bewegliches Vermögen - Tiefbau
63100.93500 Erwerb bewegl. Vermögen – Winterdienst
67500.93500 Erwerb bewegl. Vermögen – Straßenreinigung
69000.93500 Erwerb bewegl. Vermögen - Gewässerunterhalt
72000.93500 Erwerb bewegl. Vermögen – Abfallbeseitigung
77000.93500 Erwerb bewegl. Vermögens – Fuhrpark
77100.93500 Erwerb bewegl. Vermögens – Bauhof
77100.93550 Ersatzbeschaffung Hallentore
Weitere Haushaltsstellen des Vermögenshaushalts, die zwar in Verantwortung von D6 stehen, jedoch nicht genannt sind, unterfallen keiner Deckungsfähigkeit.
Finanz-, Vergabe-, Grundstücks- und Sanierungsausschuss:
(x) beratend
( ) beschließend
(x) öffentlich
( ) nichtöffentlich
Stadt Weiden i.d.OPf.
Weiden i.d.OPf., 10.11.2015
Vorlagebericht
an die Mitglieder des Finanz-, Vergabe-, Grundstücks- und Sanierungsausschusses
-Etatberatungen-
Tagesordnungspunkt 9:
Haushaltssatzung der Stadt Weiden i. d. OPf. für das Haushaltsjahr 2016
Sachstandsbericht:
Die Haushaltssatzung der Stadt Weiden i.d.OPf. ist mit den Änderungen des Finanz-, Vergabe-, Grundstücks- und Sanierungsausschusses zu genehmigen.
Finanz-, Vergabe-, Grundstücks- und Sanierungsausschuss:
(x) beratend
( ) beschließend
(x) öffentlich
( ) nichtöffentlich
Stadt Weiden i.d.OPf.
Weiden i.d.OPf., 10.11.2015
Vorlagebericht
an die Mitglieder des Finanz-, Vergabe-, Grundstücks- und Sanierungsausschuss
-Etatberatungen-
Tagesordnungspunkt 10:
Finanzplan und Investitionsprogramm zum Haushaltsplan 2016
Sachstandsbericht:
Der Entwurf des fünfjährigen Finanzplanes wird mit den im Verwaltungshaushalt und Vermögenshaushalt 2016 während der Etatberatungen vorgenommenen Änderungen genehmigt.
Der Entwurf des Investitionsprogramms wird mit den im Vermögenshaushalt 2016 während
den Etatberatungen vorgenommenen Änderungen genehmigt.
Finanzplan und Investitionsprogramm sind ausgeglichen.
Finanz-, Vergabe-, Grundstücks- und Sanierungsausschuss:
(x) beratend
( ) beschließend
(x) öffentlich
( ) nichtöffentlich
Stadt Weiden i. d. OPf.
Weiden i. d. OPf., 10.11.2015
Vorlagebericht
an die Mitglieder des Finanz-, Vergabe-, Grundstücks- und Sanierungsausschuss –
Etatberatungen-
Tagesordnungspunkt 11:
Budget zum Haushaltsplan 2016
Sachstandsbericht:
Der vorgelegte Entwurf des Budgets zum Haushaltsplan 2016 wird mit den im Verwaltungshaushalt und Vermögenshaushalt vorgenommenen Änderungen durch die Etatberatungen
genehmigt und ist von der Verwaltung nach Abschluss der Etatberatungen abzugleichen.
Finanzausschuss - Etatberatungen:
(x) beratend
( ) beschließend
(x) öffentlich
( ) nichtöffentlich
Stadt Weiden i. d. OPf.
Weiden i. d. OPf., 10.11.2015
Vorlagebericht
an die Mitglieder des Finanz-, Vergabe-, Grundstücks- und Sanierungsausschuss
-Etatberatungen-
Tagesordnungspunkt 12:
Haushaltssatzung der Stadt Weiden i. d. OPf. verwalteten Stiftungen für das Haushaltsjahr
2016
Finanzausschuss - Etatberatungen:
(x) beratend
( ) beschließend
(x) öffentlich
( ) nichtöffentlich
Stadt Weiden i.d.OPf.
Weiden i.d.OPf., 10.11.2015
Vorlagebericht
an die Mitglieder des Finanz-, Vergabe-, Grundstücks- und Sanierungsausschuss
-Etatberatungen-
Tagesordnungspunkt 13:
Finanzplan und Investitionsprogramm zum Haushaltsplan 2016 - Stiftungen
Sachstandsbericht:
Der Entwurf des fünfjährigen Finanzplanes wird mit den im Verwaltungshaushalt und Vermögenshaushalt 2016 während der Etatberatungen vorgenommenen Änderungen genehmigt.
Der Entwurf des Investitionsprogramms wird mit den im Vermögenshaushalt 2016 während
den Etatberatungen vorgenommenen Änderungen genehmigt.
Finanzplan und Investitionsprogramm sind ausgeglichen.
Finanz-, Vergabe-, Grundstücks- und Sanierungsausschuss:
(x) beratend
( ) beschließend
(x) öffentlich
( ) nichtöffentlich