Studienfinanzierung in den Niederlanden für

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Studienfinanzierung in den Niederlanden für
Studienfinanzierung in den Niederlanden für Deutsche 2014
Herausgegeben von:
Euregio Rhein-Waal
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47533 Kleve
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Diese Online- Broschüre wird herausgegeben von den EURES-Partnern in der Euregio Rhein-Waal und
euregio rhein-maas-nord
Verfasser: Diplom-Volkswirt Robert Marzell und Diplom-Verwaltungswirtin
Barbara Marzell
Kleve, Mai 2014
Copyright: Euregio Rhein-Waal und Robert Marzell
Der vorliegende Text ist mit großer Sorgfalt recherchiert worden.
Aus etwaigen Fehlern können keine Rechtsansprüche hergeleitet werden.
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Studienfinanzierung in den Niederlanden für Deutsche 2014
Vorwort
Seit 24 Jahren informieren die Euregios deutsche Schülerinnen und Schüler über Studienmöglichkeiten im niederländischen Teil der Euregio Rhein-Waal und der euregio
rhein-maas-nord. Dies hat zu einem vermehrten Interesse an den Bildungsgängen im
Nachbarland beigetragen.
Iim Studienjahr 2013-2014 studierten laut niederländischen Quellen schon 24438
Deutsche regulär in den Niederlanden. Hinzu komen noch einmal ca. 800 Austauschstudenten.Damit hat auch die Zahl der Fragen zum Studium zugenommen, die konkret
beantwortet werden wollen.
Eine wichtige Frage betrifft die Studienfinanzierung im Falle einer Ausbildung in den
Niederlanden.
Welche Funktion soll diesbezüglich die vorliegende Broschüre nach Auffassung der
Herausgeber und des Autors erfüllen ? Dies hat sich im Lauf der Zeit geändert.
Als die Broschüre „Studienfinanzierung in den Niederlanden für Deutsche“ 1994 zum
ersten Mal erschien, war sie die e i n z i g e etwas detailliertere Informationsquelle zum
Thema Studienfinanzierung sowohl bei einem kompletten Studium in den Niederlanden
als auch einem Studienteilabschnitt in den Niederlanden.
Soweit es sich um finanzielle Fragen im Zusammenhang nur mit einem zeitlich begrenzten niederländischem Studienabschnitt im Rahmen eines Studiums in Deutschland handelt, gab es dazu hingegen seit jeher - insbesondere seitens des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) - sehr gute Materialien.
Ausdrücklich sei hier die Internetseite:
http://www.daad.de/ausland/studieren/stipendium/de/ genannt.
Im Falle eines kompletten Studiums in Holland war es lange anders. Hier waren
präzise Ausführungen eher rar und die Euregio-Broschüre darum besonders wertvoll.
Zumal es sich in den 90er Jahren des vorigen Jahrhunderts bald abzeichnete, dass
Studieren in den Niederlanden für immer mehr Menschen bedeutete: komplett in den
Niederlanden studieren.
Mittlerweile finden an einem kompletten Studium in Holland Interessierte glücklicherweise viele Informationen zur Studienfinanzierung in deutscher Sprache vor;
-zum einen bei deutschen Unternehmensberatungen, welche ihr Geld mit dem Coachen
niederländischer Hochschulen bei der Werbung und Betreuung deutscher Studenten
verdienen,
-zum anderen auf den deutschsprachigen Internetseiten niederländischer Hochschulen
selbst.
Nennen wir beispielhaft
-die Internetseiten der am meisten kontaktierten deutschen Unternehmensberatung bezüglich des Themas „Studieren in den Niederlanden“: Edu-con Strategic Education Consulting GmbH Rheine:
2
http://www.studieren-in-holland.de/2,1,finanzierung.html
http://www.edu-port.de/community/viewforum.php?f=45
-sowie ergänzend die Internetseite der Unternehmensberatung „border concepts“,
Gronau:
http://www.studienscout-nl.de/finanzielles/
Wir führen hier ferner die Internetseiten von Hochschulen im Gebiet der Euregio RheinWaal und der euregio rhein-maas-nord unabhängig vom Umfang ihrer Informationen
zum Thema Studienfinanzierung auf::
-
-
http://www.ru.nl/studiereninnimwegen/studium/finanzielles/ (Radboud
Universiteit Nijmegen)
http://www.wageningenur.nl/de/Bildung-Studiengange/ZukunftigeBachelorstudenten/Finanzielles-und-Versicherung.htm
(Wageningen Universiteit, Wageningen)
http://www.han.nl/start-de/bachelor/praktische-informationen/finanzielles/
(Hogeschool van Arnhem en Nijmegen)
http://www.vhluniversity.de/Studiumskosten.aspx
(Hogeschool Vanhall- Larenstein, u.a. Velp und Wageningen)
http://www.fontysvenlo.nl/pages/de/anmeldung/bewerber-eu/allgemeineinformationen.php?lang=DE
(Fontys Hogescholen Venlo)
http://www.artez.nl/english/Studying_at_ArtEZ/Financial_affairs/Tuition_fees
(ArtEZ Hogeschool voor de kunsten, u.a. Arnhem) (englischsprachige
Informationen)
Außerhalb des Gebiets der Euregio Rhein-Waal und der euregio rhein-maas-nord
möchten wir auf folgende Internetseiten von Hochschulen mit vielen deutschen
Studierenden aufmerksam machen:
http://www.saxion.de/site/Studieren_an_der_Saxion/Einschreibung_und_Zulassung/Fina
nzierung/ (Saxion Hogeschool, u.a. Enschede)
- www.utwente.de
(Universiteit Twente, Enschede, keine Information gefunden)
- http://www.rug.nl/education/international-students/financial-matters/ (englisch)
(Rijksuniversiteit Groningen )
- http://www.fh-stenden.de/33,1,studiengebuehren.html
- (Stenden Hogeschool, Emmen und Leeuwarden)
- http://www.hanze.nl/home/International/Deutsch/Wissenswertes/Finanzierung.htm
(Hanzehogeschool Groningen)
- http://www.maastrichtuniversity.nl/web/Main/ProspectiveStudents/BachelorsProgr
ammes/Costs1.htm (Maastricht University) (englischsprachige Information)
Welche Funktion erfüllt angesichts dieser – unterschiedlichen - Informationsangebote
die vorliegende Broschüre heute ?
3
Sie hat sich zum Ziel gesetzt, weiterhin die detaillierteste und umfassendste Publikation
zum Thema „Studienfinanzierung in den Niederlanden für Deutsche“ zu sein - und ist
das auch.
Allgemeinverständlich geschrieben gibt sie einen umfassenden Überblick
- über Kosten und kostenmindernde Faktoren bei diversen Arten von Studien;
- Finanzierungsfragen im Hinblick auf ein komplettes Studium in NL;
- Finanzierungsfragen im Hinblick auf ein teilweises Studium in NL;
- Finanzierungsfragen im Hinblick auf ein Praktikum in NL im Rahmen eines Studiums.
Dabei liegt der Schwerpunkt eindeutig auf Fragen, welche ein komplettes Studium in
den Niederlanden betreffen.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vieler Behörden und Organisationen haben in der Vergangenheit wertvolle Informationen zu verschiedenen Themen dieser Broschüre beigesteuert. Der Verfasser bedankt sich bei allen, die ihm selbstlos geholfen haben.
Für eventuelle Fehler trägt er natürlich allein die Verantwortung.
Wir wünschen allen Deutschen bei einem Studium in den Niederlanden viel Erfolg!
Die Eures-Partner in der Euregio Rhein-Waal & euregio rhein-maas-nord.
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INHALTSVERZEICHNIS
1)
Arten eines Studiums in den Niederlanden
2)
2a1)
2a2)
2a3)
2a4)
2a5)
2a6)
2b)
2b1)
2b2)
2b3)
3)
3a)
3b)
4)
4a)
4b)
4c)
4d)
Kosten eines Studiums in den Niederlanden
Kosten eines Studiums in den Niederlanden im Allgemeinen
Preise für Zimmer als spezieller Kostenfaktor
Preise für Bücher und andere Lernmaterialien als spezieller Kostenfaktor
Preise für Intensivkurse Niederländisch als spezieller Kostenfaktor
Studiengebühren als spezieller Kostenfaktor
Die Krankenversicherung als möglicher spezieller Kostenfaktor
Kostenmindernde Faktoren
Steuerliche Absetzbarkeit der Kosten des Studiums als kostenmindernder Faktor
Ein Krankenversicherungsbeitragszuschuss des niederländischen Finanzamtes
als kostenmindernder Faktor im Hinblick auf die Krankenversicherung
Ein Mietzuschuss des niederländischen Finanzamtes als kostenmindernder
Faktor im Hinblick auf die Lebenshaltungskosten bei eigener Wohnung in den
Niederlanden
Staatliche Förderung bei komplettem u n d teilweisem Vollzeitstudium in den
Niederlanden
Kindergeld während des Studiums
Abschlusshilfen bei zu langer Studiendauer
Die Förderung eines k o m p l e t t e n Studiums in den Niederlanden
Die Finanzierung eines kompletten Vollzeitstudiums in den Niederlanden durch
BAföG-Leistungen nach § 5, Absatz 2 Bundesausbildungsförderungsgesetz
Die Finanzierung eines kompletten Vollzeitstudiums in den Niederlanden durch
BAföG-Leistungen nach § 6 Bundesausbildungsförderungsgesetz
Die Finanzierung eines kompletten Vollzeitstudiums oder dualen Studiums in
den Niederlanden durch den niederländischen Staat – die „Prestatiebeurs“
Die Zukunft der niederländischen Studiefinanciering – gemäß einer Presseerklä
rung der niederländischen Regierung vom 28.05.2014
5) Sowohl BAföG als auch niederländische Studienfinanzierung bei einem
Vollzeitstudium in den Niederlanden ? Nein!
5
6)
6a)
6b)
6c)
6d)
6e)
6f)
7)
7a)
7b)
7c)
7d)
7e)
7f)
7g)
7h)
7i)
Die Förderung eines t e i l w e i s e n Studiums in den Niederlanden
Die Finanzierung eines teilweisen Studiums in den Niederlanden durch BAföGLeistungen nach § 5, Absatz 2 Bundesausbildungsförderungsgesetz
Die Finanzierung eines teilweisen Studiums in den Niederlanden durch den niederländischen Staat – die Prestatiebeurs
Die Finanzierung eines teilweisen Studiums in den Niederlanden durch die
Europäische Union im Rahmen des Programms „ERASMUS +“ ab 2014
Die Finanzierung eines teilweisen Studiums in den Niederlanden durch Stipendien des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD)
Die Finanzierung eines teilweisen Studiums durch niederländische Hochschulen
u.a.
Die Finanzierung eines teilweisen Studiums in den Niederlanden durch sonstige
Organisationen
Die Förderung von P r a k t i k a in den Niederlanden im Rahmen eines Studiums
Vorbemerkung
Die Förderung eines studentischen Praktikums durch Leistungen nach § 5, Absatz 5 Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
Die Förderung von studentischen Praktika in den Niederlanden durch die EU
im Rahmen von ERASMUS + ab 2014
Die Förderung von COMENIUS-Assistenzzeiten an niederländischen Schulen
für angehende Lehrkräfte durch die Europäische Union im Rahmen von ERASMUS +
Sprachassistentenstellen im Deutschunterricht in den Niederlanden im
Schuljahr 2014/2015 - zumeist an Sekundarschulen (12-18jährige
Schüler/innen), teilweise auch an Grundschulen (4-12jährige Schüler/innen)
und Deutschlehrer ausbildenden Fachhochschulen
Die Förderung von Kurzpraktika durch den Deutschen Akademischen Austauschdienst für Bachelor- Studenten ab dem 2. Fachsemester und MasterStudenten mit überdurchschnittlichen Studienleistungen
Die Vermittlung bezahlter Praktika für Studenten der
Wirtschaftswissenschaften, Sozialwissenschaften und Informatik ab dem 5.
Semester durch AIESEC
Die Vermittlung bezahlter Praktika für Studenten der Ingenieur-, Natur- und Agrarwissenschaften durch IAESTE
Die Vermittlung bezahlter Praktika durch den Deutschen Bauernverband
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7j)
7k)
7l)
7m)
8)
8a)
8b)
8b1)
8b2)
8c)
Die Vermittlung teilweise bezahlter Praktika für Juristen durch ELSA
Praktika am Ende eines Master- Studiums bei der European Space Agency
im European Space and Research and Technology Center in Nordwijk
Praxisqualifizierung für Studierende an Berufsakademien und der Dualen
Hochschule Baden- Württemberg
Forschungspraktika für Bachelorstudenten weltweit im DAAD- Programm RISE
DOKUMENTEN- ANHANG
BAföG §§ 5, 5a, 6, 16 (Förderung im Ausland, Förderung der Deutschen im
Ausland, Förderungsdauer im Ausland; BAFöG-Auslandszuschlagsverordnung
§§ 1,3 und 4)
Merkblätter der Bezirksregierung Köln, Dezernat 49, zur Förderung eines Studiums oder Praktikums in den Niederlanden auf der Basis des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG)
Förderung eines Studiums in Belgien, Luxemburg oder den Niederlanden auf
der Basis des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG)
Förderung eines Praktikums in Belgien, Luxemburg oder den Niederlandeen auf
der Basis des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG)
Englischsprachige Kurzinformationen des Dienst Uitvoering Onderwijs DUO
(bis Ende 2009: Informatie Beheer Groep) zu den Themen:
-Bedingungen für den Erhalt der niederländischen Studienfinanzierung
-Kredit zur Finanzierung der Studiengebühren
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1) Arten eines Studiums in den Niederlanden
Wie in Deutschland kennen wir auch in den Niederlanden verschiedene Formen des
Studierens:
•
•
•
•
•
Vollzeit-Studium
Teilzeit- Studium
Duales Studium
Fernstudium
Online- Studium
Im Vergleich zu Deutschland sind dabei Teilzeit- Studiengänge in den Niederlanden –
noch - viel weiter verbreitet. Dies könnte sich aber im Zusammenhang mit Regierungsplänen zur Änderung ihrer Finanzierung in Zukunft ändern. (Vgl.
http://www.scienceguide.nl/201301/forse-inperking-deeltijd-aanstaande.aspx und die
Kritik der Fachhochschulkonferenz Vereniging Hogescholen vom 12.03.2014:
http://www.vereniginghogescholen.nl/component/content/article/5/1376 )
Teilzeit- Studiengänge kommen in mehreren Formen vor.
Zum einen kann man eine Anzahl Teilzeit- Studiengänge unabhängig von seiner gegenwärtigen Berufs- / Hausfrauen- usw. –tätigkeit nebenher betreiben.
Zum anderen gibt es „Teilzeit“- Studiengänge, welche eine Berufstätigkeit im Studienbereich voraussetzen und diese auch als Studienbestandteil werten. In diesen Studiengängen kann man teilweise ein Teilzeitstudium in der gleichen Zeit wie ein Vollzeitstudium absolvieren.
Ein Beispiel: Sozialpädagogik an der Fachhochschule in Nimwegen oder Enschede für
Menschen mit mindestens zweijähriger relevanter Berufserfahrung im sozialpädagogischen Bereich. Hier ist eine Berufstätigkeit im sozialpädagogischen Bereich von mindestens 20 Stunden sowohl Studienvoraussetzung als auch 50%er Studienbestandteil.
Rechnet man zu dieser Praxis noch einen Studientag und 12-14 Stunden Vor- und
Nachbereitung zum Studium hinzu, so kommt man bei dieser Form von „Teilzeit“studium
auf eine vollzeitige Beanspruchung durch das Studium.
2) Kosten eines Studiums in den Niederlanden
2a1) Kosten eines Studiums in den Niederlanden im
Allgemeinen
Bei einem Studium in den Niederlanden entstehen folgende Kosten:
-
Vorab Kosten für einen evtl. notwendigen NiederländischIntensivkurs
8
-
Studiengebühren
Aufwendungen für Bücher und andere Unterrichtsmaterialien
Kosten einer auswärtigen Wohnung und / oder Fahrtkosten
(außer beim Fernstudium)
Kosten für den sonstigen Lebensunterhalt: Nahrung, Kleidung, Körperpflege, Unterhaltung...
Das niederländische Ministerium für Unterricht, Kultur und Wissenschaften legt bei der
Studienfinanzierung folgende Kosten pro Monat im Zeitraum September-Dezember
2014 zugrunde:
Lebenshaltungskosten von Vollzeitstudenten, sofern sie nicht bei ihren Eltern wohnen: 833,22 EURO.
Rechnerisch enthalten diese angenommenen monatlichen Lebenshaltungskosten
Mietkosten in Höhe von 199,78 EURO.
Studiengebühren sind in diesen Lebenshaltungskosten noch nicht enthalten.
Für sie muss man im Studienjahr 2014-2015 bei einem Vollzeitstudium nochmals
monatlich 1906 Euro : 12 = 158,83 Euro hinzurechnen, sodass sich Gesamtkosten
von 992,05 Euro ergeben..
(http://www.ib-groep.nl/particulieren/student-hbo-ofuniversiteit/studiefinanciering/bedragen.asp )
Sind die referierten gesetzlichen Normen – zum Beispiel bei der Miete - realistisch ?
Das niederländische Nationale Institut für die Haushaltsbudgetberatung NIBUD informiert über die Ausgaben von Studierenden im Jahr 2012 wie folgt:
„Naast collegegeld moet je rekening houden met kosten voor levensonderhoud en
verzekeringen. Voor uitwonende studenten vormen woonlasten een grote kostenpost.
Als je op jezelf woont, kun je ongeveer rekening houden met de volgende maandelijkse
kosten in € (bron: Nibud, 2012):
•
341,- huur
•
152,- boodschappen
•
84,- studieboeken
•
48,- vervoer (naast de OV-kaart)
•
130,- ontspanning, uitgaan en sport
•
58,- kleding en schoenen
•
106,- zorgverzekering
•
32,- telefoon“
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Danach betrugen die durchschnittlichen Mietausgaben eines selbstständig wohnenden
Studierenden 341 Euro, während auf Einkäufe 152 Euro, auf Kleidung und Schuhe 58
Euro, auf Unterhaltung, Ausgehen und Sport 130 Euro, auf Studienunterlagen 84
Euro, auf die Krankenversicherung 106 Euro, auf Fahrtkosten (neben der Freikarte
für öffentliche Verkehrsmittel) 48 Euro und auf Telefonkosten 32 Euro entfallen.
http://www.nibud.nl/omgaan-met-geld/studeren/wat-kost-studeren.html
Macht zusammen ohne Studiengebühren 951 Euro.
Dies sind nationale Durchschnittswerte.
In Venlo liegen die Lebenshaltungskosten laut Fontys Fachhochschule z.B. niedriger:
„Die monatlichen Lebenshaltungskosten in Venlo sind, verglichen mit anderen Städten
in den Niederlanden, relativ gering. Die durchschnittlichen Lebenshaltungskosten pro
Monat betragen zwischen € 600,00 und € 800,00 für internationale Studenten. Dieser
Betrag deckt Miete, Essen, öffentlicher Nahverkehr, Studienmaterialien und andere generelle Kosten. Natürlich sind diese Kosten nur ein Richtwert und auch von Ihren persönlichen Lebensumständen abhängig.
Art der Kosten
Unterkunft
Lebensmittel
Öffentlicher Nahverkehr
Studienbücher
Freizeit, Unterhaltung
Gesamt
Betrag
€ 325
€ 200
€ 30
€ 40
€ 90
€ 685
Die durchschnittlichen monatlichen
Lebenshaltungskosten für Studenten betragen:
Fahrräder sind das wichtigste Transportmitteln in den Niederlanden. Preise für gebrauchte Fahrräder beginnen bei € 125.“
(http://www.fontysvenlo.nl/pages/de/anmeldung/bewerber-eu/allgemeineinformationen.php )
Die Maastricht University macht für ihre künftigen Studierenden folgende Rechnung
auf:
“Your living expenses will depend on your individual lifestyle. We have estimated that an
average student will spend about €853 per month on basic items. This does not include
things such as mobile telephone costs or (sports) club memberships, etc
Maastricht is relatively compact, so most students walk or cycle and spend little money on
transportation.
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Cost category
Avg. monthly cost
Rent: including gas, water, electricity
€ 350
Groceries
€ 180
Books and materials
€ 35
Insurances*
100 €
Clothing and personal care
€ 90
Leisure expenses
€ 100
Total
€ 855
* Insurances include health care insurance, third party insurance, and fire and theft insurance. You can find more information on mandatory health care insurance on the web pages
of the Student Services Centre. Students having Dutch health insurance might be eligible for
'Zorgtoeslag' through the Dutch tax authorities.”
(http://www.maastrichtuniversity.nl/web/Main/ProspectiveStudents/BachelorsProgrammes/S
tudyLivingExpenses.htm )
2a2) Preise für Zimmer als spezieller Kostenfaktor
Wir ergänzen diese Werte durch Angaben über Mieten für Zimmer, Zimmergröße und
Preis pro Quadratmeter in verschiedenen Universitätsstädten, welche wir der Internetseite: http://www.sum.nl/gemiddelde-kamerprijs-studentenstad/ auf dem Stand 2011
entnommen haben.
Onderstaand informatie over kamerprijzen van 12 studentensteden
Mietpreis
Zimmergröße
Preis pro m2
Landesweit
274
17,5
17,60
Amsterdam
346
16,7
24,60
Delft
250
15,8
17,30
11
Eindhoven
245
17,2
16,00
Enschede
210
15,9
14,60
Groningen
270
18,1
16,30
Leiden
276
17,8
17,30
Maastricht
265
18,2
15,70
Nijmegen
270
17,6
17,00
Rotterdam
282
19,7
16,30
Tilburg
242
16,4
16,00
Utrecht
290
16,3
20,00
Wageningen
226
15,7
15,80
Von den Zimmermieten zu unterscheiden sind die Preise für ein Zimmer in einem
Studentenwohnheim.
Wer die niederländischen Mieten und das dortige Preis-Leistungsverhältnis fürchtet,
kann hier sein Glück versuchen. Dafür muss man sich sehr früh auf eine Warteliste setzen lassen; in Nimwegen beispielsweise ab 1. November des Vorjahres!
Ein Beispiel zum Zimmerpreis in Studentenwohnheimen:
Ein Zimmer im Nimwegener Studentenwohnheim Hogeveldt schlägt mit 270,42 EURO
(183,58 + 86,84) warm zu Buche,
eins im Studentenwohnheim Vossenveld mit 310,42 EURO (216,04 + 94,08).
In Vossenveld hat man dafür seine eigene Dusche. Küche und Toiletten teilen sich in
beiden Wohnheimen eine Anzahl Studenten.
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Will man eine eigene Douche und Toilette haben sowie ein Wohn- und Schlafzimmer, so
bezahlt man dafür im Komplex Galgenveld hingegen 476,45 Euro (340,48 + 135,97).
t(http://www.sshn.nl/woningzoekenden/overzicht-complexen )
Wer sich genauer mit der Wohnsituation von Studierenden bzw. angehenden Studierenden in Holland beschäftigen will und niederländisch lesen kann, sei auf die alljährliche
„Kamernoodinventarisatie“ (= Erhebung der studentischen Wohnungsnot) der nationalen Studentengewerkschaft (Landelijk Studentenvakbond LSvb) verwiesen.
Die Ausgabe 2012 ist im Internet herunterladbar ausgehend von:
http://www.lsvb.nl/dossiers/huisvesting
Hier findet man auf einer Befragung von Wohnungsbaugesellschaften beruhende Angaben zu Kalt- und Warmmiete von selbstständigen und unselbstständigen Wohneinheiten
(z.B. Studentenwohnheime mit gemeinsamen sanitären Einrichtungen für mehrere Studenten) in: Amsterdam, Breda, Delft, Den Haag, Eindhoven, Enschede, Groningen, Den
Bosch, Leiden, Maastricht, Nijmegen, Rotterdam, Tilburg, Utrecht, Wageningen und
Zwolle.
2a3) Preise für B ü c h e r und andere Lernmaterialien als spezieller Kostenfaktor
Die ArtEZ Hochschule der Künste teilt im Internet mit:
„Neben den Studiengebühren musst du mit Kosten für das Anschaffen von Büchern,
Materialien, Exkursionen und Praktika mit den dabei anfallenden Reisekosten rechnen.
Der Aufwand dafür ist je nach Studiengang unterschiedlich, aber rechne mit minimal 500
Euro dieser Extrakosten pro Jahr.
Für einige Studiengänge ist ein Laptop pflicht.“ (Übersetzung: Robert Marzell)
http://www.artez.nl/Studeren_bij_ArtEZ/Geldzaken/Studiekosten
Die Hogeschool van Arnhem en Nijmegen (HAN) führt auf den deutschsprachigen Internetseiten folgende Studienkosten im ersten Studienjahr auf:
Beträge 1. Studienjahr an der HAN:
Ergotherapie:
Bücher: 870 Euro; Modul-Arbeitsbücher: 40 Euro
(http://www.han.nl/opleidingen/bachelor/ergotherapie/vt/aanmelden/studiekosten/ )
Physiotherapie:
Bücher 650-1500 Euro; Modul-Arbeitsbücher 100,- Euro;
(http://www.han.nl/opleidingen/bachelor/fysiotherapie/vt/aanmelden/studiekosten/ )
Logopädie:
+/- 800 Euro für Bücher, Seminarunterlagen und Kopierkarten im ersten
(http://www.han.nl/opleidingen/bachelor/de/logopeadie/vt/anmeldung/studienkosten/ )
Kreative Therapie:
Ca. 750,- bis 1000,- Euro je nach Differenzierung (Musik-, Kunst-, Drama-, psychomotorische Therapie) einschließlich Kosten der Einführungswoche
(http://www.han.nl/opleidingen/bachelor/de/kreatieve-therapiede/vt/anmeldung/studienkosten/ );
Sozialpädagogik:
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Vollzeit (niederländisch): ca. 650 Euro;
( http://www.han.nl/opleidingen/bachelor/sociaal-pedagogischehulpverlening/vt/aanmelden/studiekosten/ )
International Business and Languages:
750 Euro für Bücher sowie 100 Euro für Modularbeitsbücher = 850 Euro.
( http://www.han.nl/opleidingen/bachelor/international-businesslanguages/vt/aanmelden/studiekosten/ )
In den folgenden Studienjahren sinken die Kosten deutlich; bei Logopädie z.B. von 800
auf 400 Euro.
2a4) Preise für Intensivkurse Niederländisch als spezieller Kostenfaktor
Eine Reihe von Hochschulen bietet zumeist im Juli-August vor Studienbeginn 2-6
wöchige Intensivkurse Niederländisch für deutschsprachige künftige Studenten entweder selbst an oder lässt solche Kurse durch eine Sprachschule oder ein niederländisches Berufskolleg durchführen.
Zu anderen Jahreszeiten veranstalten u.a. Kurse:
VHS Wesel
Intensivkurs Niederländisch vom 19.05.2014. – 08.07.2014
Preis: bei mindestens 6 Teilnehmern 1242 Euro; bei mindestens 12 Teilnehmern 621
Euro + Unterrichtsmaterialien + Prüfungsgebühr in den Niederlanden (180 Euro;
http://www.duo.nl/particulieren/staatsexamenkandidaat/default.asp )
Kontakt: Tel. 0281-203-2590 bzw. 0281-203-2342; [email protected]
VHS Kleve
Intensivkurs Niederländisch vom 06.06. – 15.07.2013
Preis: 702 Euro + Bücher (280 Euro) + Lexikon (45 Euro) + Prüfungsgebühr NT2 in den
Niederlanden ( 180 Euro)
Anmeldeschluss: 17.05.2013
Ansprechpartnerin: Frau Schmitz, Tel. 02821-7231-22; [email protected]
VHS Krefeld
Intensivkurs Niederländisch vom 19.05. – 03.07.2014.
Preis: 560 Euro + Bücher (100 Euro) + Prüfungsgebühren NT2 in den Niederlanden
(180 Euro) (http://www.vhsprogramm.krefeld.de/index.php?kathaupt=11&knr=J42103 )
Ansprechpartnerin: Frau Bissels, Tel.02151-862676, [email protected]
WWU Weiterbildung, Münster
Intensivkurs Niederländisch mit den 3 Modulen Anfänger, Fortgeschrittene, Vertiefung
und Prüfungsvorbereitung für CNaVT (Certifikaat Nederlands als vreemde Taal bzw.
NT2, Programm 2)
Modul I: Anfänger (60 Ust)
Beginn: 23. Juni 2014
Modul II: Fortgeschrittene (60 Ust)
14
Beginn: 07. Juli 2014
Modul III: Vertiefung & Prüfungsvorbereitung (30 Ust)
Beginn: 21. Juli 2014
Prüfung (NT2)
28. Juli 2014 bis spätestens 07. August 2014
Preis:
Module I + II: 880 Euro
Modul III:
350 Euro
Prüfung:
250 Euro
(http://weiterbildung.uni-muenster.de/weiterbildungsangebote/niederlaendisch-fuerschueler-studenten/teilnahmeentgelt.html )
Intensivkurse Niederländisch zur Vorbereitung auf die Prüfung NT2 bzw. CNaVT von
Anne Geeraedts in Münster.
(http://www.sprachkurseniederlaendisch.de/index.php/termine/intensivkurse/cat.listevents/2014/05/27/- )
a)
Zur Vorbereitung auf die NT2-Prüfung/CNavt-PTHO-Prüfung (Niveau 5)
1407 Anfänger: 02.06. - 20.06.2014 –
Kursgebühr: 250.-€/225.-€ + ca. 25.-€ Kursmaterial
Zur Vorbereitung auf die NT2-Prüfung/CNavt-PTHO-Prüfung (Niveau 5)
1408 Fortgeschrittene: 21.06. - 03.07.2014 –
Kursgebühr: 250.-€/225.-€ + ca. 25.-€ Kursmaterial
Zur Vorbereitung auf die NT2-Prüfung/CNavt-PTHO-Prüfung (Niveau 5)
1409 Prüfungsvorbereitung: 04.07. – 10.07.2014 –
Kursgebühr: 125.-€/115.-€ + ca. 25.-€ Kursmaterial
b)
Zur Vorbereitung auf die NT2-Prüfung/CNavt-PTHO-Prüfung (Niveau 5)
1410 Anfänger: 21.06. - 08.07.2014 –
Kursgebühr: 250.-€/225.-€ + ca. 25.-€ Kursmaterial
Zur Vorbereitung auf die NT2-Prüfung/CNavt-PTHO-Prüfung (Niveau 5)
1411 Fortgeschrittene: 09.07. - 21.07.2014 –
Kursgebühr: 250.-€/225.-€ + ca. 25.-€ Kursmaterial
Zur Vorbereitung auf die NT2-Prüfung/CNavt-PTHO-Prüfung (Niveau 5)
1412 Prüfungsvorbereitung: 22.07. – 26.07.2014 –
Kursgebühr: 125.-€/115.-€ + ca. 25.-€ Kursmaterial
c)
Zur Vorbereitung auf die NT2-Prüfung/CNavt-PTHO-Prüfung (Niveau 5)
1413 Anfänger: 26.07. – 06.08.2014 –
Kursgebühr: 250.-€/225.-€ + ca. 25.-€ Kursmaterial
15
Zur Vorbereitung auf die NT2-Prüfung/CNavt-PTHO-Prüfung (Niveau 5)
1414 Fortgeschrittene: 07.08. – 18.08.2014 –
Kursgebühr: 250.-€/225.-€ + ca. 25.-€ Kursmaterial
Zur Vorbereitung auf die NT2-Prüfung/CNavt-PTHO-Prüfung (Niveau 5)
1415 Prüfungsvorbereitung: 19.08. – 23.08.2014 –
Kursgebühr: 125.-€/115.-€ + ca. 25.-€ Kursmaterial
Siehe dazu und zu Informationen zu weiteren Niederländisch-Intensivkursen auch in
Köln:
http://www.sprachkurse-studium.de/1,1,intensivkurs__nl_.html .
Institut für interkulturelle Kommunikation Düsseldorf
a)Niederländisch-Intensivkurs zur Vorbereitung auf die Prüfung Nederlands als tweede
taal (NT2) vom 02.06. – 11.07.2014,
bestehend aus Kurs für Einsteiger, Kurs für Fortgeschrittene, Konversation für Fortgeschrittene, NT2- Prüfungsvorbereitung und NT2- Zusatzmodul
Preis: 980 Euro + Bücher (79 Euro) + Prüfungsgebühren NT2 in den Niederlanden (180
Euro)
http://www.iik-duesseldorf.de/archiv/2014/kurse/06slx61/programm.php
Anmeldung: www.iik-duesseldorf.de/anmeldung/
Kapito Sprachschule, Münster
Kurspreis: 950 € + Unterrichtsmaterial + Prüfungsgebühr (180 Euro)
1. Kursabschnitt: Niederländisch für
Einsteiger
Kursziel: A2 Niveau
17.2. - 28.2.2014
2. Kursabschnitt: Niederländisch für Fortgeschrittene
Kursziel: B1 Niveau
10.3. - 21.3.2014
3. Kursabschnitt: Niederländisch Prüfungsvorbereitung
Kursziel: NT2 Examensprogramm II
31.3. - 11.4.2014 (http://www.kapito.com/fremdsprachen/nt2_kurse.php )
Jules & You languages, Maastricht
Intensivkurs Niederländisch vom 23.06. – 25.07.2014
Preis: 1105 Euro + 184,90 Euro Bücherkosten + 180 Euro prüfungsgebühr NT2
Siehe: http://www.sprachkurse-studium.de/146,1,maastricht.html
16
Intensivkurse Niederländisch an niederländischen Universitäten
Wir berichten hier über die Intensivkurse Niederländisch, die sich speziell an Deutsche
richten.
(Deutsche können wegen der Verwandtschaft der Sprachen wesentlich schneller als
andere Ausländer Niederländisch lernen.)
Solche Kurse bieten an:
-die Radboud Universiteit Nijmegen
-die Wageningen University
-die Maastricht University
-die Universiteit van Tilburg
-die Rijksuniversiteit Groningen
-die Universiteit van Amsterdam
-die Universiteit Utrecht
-die Universiteit Twente in Enschede
Denjenigen, welche in den Niederlanden ein englischsprachiges oder deutschsprachiges Studium absolvieren, empfehlen wir die nachfolgend aufgeführten Sprachkurse
ebenfalls, sofern nicht finanzielle Gründe die Teilnahme verhindern.
Radboud Universiteit Nijmegen
Kurs
Wann?
Examen
Wiederholungsprüfung
Juni Nijmegen
19. Mai - 23. Juni 26./27. Juni 13. August
Juli Nijmegen
30. Juni - 31. Juli 4./5. August 13. August
Juli Düsseldorf (D) 30. Juni - 31. Juli 4./5. August 13. August
[bw] Preise
2014 Alle Kurse
Preis € 995,00
•
Zugangspass zum
Selbstlerncenter
•
RU-NT2 Examen
•
Bücher (122,70 Euro)
•
(http://www.ru.nl/studiereninnimwegen/einschreibung/sprachkurs-runt2/#Kurstermine2014
Incl.
Excl.
Rückerstattung: Wenn man im ersten Studienjahr je nach Studiengang zwischen 38
und 42 von 60 möglichen Credits für seine Studienleistungen erwirbt, erhält man die 995
Euro vollständig zurück.
Erhält man in einem Numerus Fixus – Fach wie Psychologie keinen Studienplatz und
17
nimmt auch kein anderes Studium in den Niederlanden auf, so erhält man die Hälfte der
Gebühren zurückerstattet.
Maastricht University
Kursdaten NL-7
•
Vom 10. Juni 2014 bis zum 21. Juli 2014 von 09:00 bis 12:00 Uhr ODER
vom 10. Juni 2014 bis zum 21. Juli 2014 von 14:00 bis 17:00 Uhr
•
Vom 16. Juni 2014 bis zum 25. Juli 2014 von 09:00 bis 12:00 Uhr ODER
vom 16. Juni 2014 bis zum 25. Juli 2014 von 14:00 bis 17:00 Uhr
Preis: 1285 Euro ohne Bücher, aber inklusive Examen
Die Fakultät für Psychologie und Neurowissenschaft erstattet ihren künftigen Studenten 40% der Kosten.
http://www.maastrichtuniversity.nl/web/Main/Sitewide/Content/NL7PraktischeInformati
onen.htm
(http://www.maastrichtuniversity.nl/web/Faculteiten/PsychologieEnNeurowetenschapp
en/Doelgroep/Bacheloropleidingen/BachelorPsychologie/ZukunftigeDeutscheStudente
n/DasNT2StaatsexamenNiederlandisch.htm
Rijksuniversiteit Groningen
Das Sprachenzentrum der Universität Groningen bietet deutschsprachigen Studienbewerbern, die an der Universität Groningen und der Hanzehogeschool Groningen studieren, zu zwei Zeitpunkten einen Niederländischkursus an:
Intensivkurs Niederländisch für Deutsche Studienbewerber
I 19. Mai bis einschl. 19. Juni 2014
An den folgenden Tagen findet kein Unterricht statt: Freitag 23. Mai, Donnerstag 29.
Mai, Freitag 30. Mai, Montag 9. Juni
II 23. Juni bis einschl. 18. Juli 2014
I Die Gebühren für die Teilnahme an dem Niederländischkurs im Mai/Juni betragen inklusiv Kursusmaterial (die Bücher In de startblokken und Op naar de eindstreep ) aber
exklusiv Sprachprüfung € 910,- für den fünfwöchigen Kurs und € 810,- für den vierwöchigen Kurs.
II Die Gebühren für die Teilnahme an dem Niederländischkurs im Juni/Juli betragen inklusiv Kursusmaterial (die Bücher In de startblokken und Op naar de eindstreep ) und
inklusiv Sprachprüfung € 1090- für den vierwöchigen Kurs und € 990,- für den dreiwöchigen Kurs. (http://www.rug.nl/science-and-society/language-centre/language-coursesand-communication-training/dutch-for-non-native-speakers/germanspeakers/intensivkurs-niederlandisch-fur-deutsche-studienbewerber )
18
Die Kurse sind für Deutsche bestimmt, welche einen niederländischsprachigen Studiengang an der Universität oder der Hanzehogeschool Groningen beginnen wollen.
Der erste Kurs kostet 910 Euro inklusive Lehrmaterialien, aber ohne Prüfungskosten;
der zweite 1090 Euro inklusive Lehrmaterialien und Prüfung.
Universiteit Utrecht
Der Sprachkurs findet vom 30.06. – 08.08.2014 an de Universität statt und wird von der
Utrecht Summer School organisiert. http://www.utrechtsummerschool.nl/courses/language/dutch-language-for-germanspeaking-students
Die Kosten belaufen sich im Jahr 2014 auf € 1300 einschließlich Lehrmaterialien und
Prüfungskosten. Das komplette Paket, inklusive Unterbringung, kostet € 2175.
Man kann sich über die Internetseite der Utrecht Summer School (englischsprachig)
anmelden:
http://www.utrechtsummerschool.nl/?code=L20&type=application&sub=checkapp
An der Wageningen University läuft der Intensivkurs Niederländisch für Deutsche vom
30.06. – 30.07.2014. Die Prüfungen finden am 04./05.08.2014 statt.
Der Preis für den Sprachkurs inklusive Kursmaterialien und Prüfungsgebühren beläuft
sich auf 1190 Euro.
Man kann auch ein möbliertes Zimmer für 320 Euro/ Monat für den Sprachkurs anmieten.
Besteht man die Prüfung und ist am 01.12.2014 noch an der Wageningen University
eingeschrieben, so erstattet die Universität 250 Euro zurück.
http://www.wageningenur.nl/de/Bildung-Studiengange/ZukunftigeBachelorstudenten/Anmeldung-und-Zulassung/Sprachkurs-Niederlandisch.htm
Das Anmeldeformular steht unter:
http://www.wageningenur.nl/de/Bildung-Studiengange/ZukunftigeBachelorstudenten/Anmeldung-und-Zulassung/Sprachkurs-Niederlandisch/AnmeldungSprachkurs.htm
Die Universiteit Twente in Enschede verlangt je nach Studiengang ein höheres oder
niedrigeres Sprachniveau Niederländisch, was entweder mit einem 5- oder 3wöchigen
Kurs erlangt werden kann:
Niederländisch CEF- Niveau B2/C1
CEF- Niveau B1
19
Niveau
Studiengänge
 Bauingenieurwesen
 Betriebswirtschaft
 Bildungswissenschaften
 Gesundheitswissenschaften
 Industriedesign
 Kommunikationswissenschaften
 Maschinenbau
 Psychologie
 Technische Mathematik
 Biomedizinische
Technik
 Technische
Chemie
 Informatik
 Technische
Physik
 Technische Betriebswirtschaft
 Technische Medizin
 Verwaltungswissenschaften
 Wirtschaftsinformatik
Examen
 NT2 – Programm 2
 CNaVT Examen (Profil PAT
und PTHO)
Sprachkurs
 5 Wochen (inkl. Examen und
Examensvorbereitung in den
letzten 2 Wochen)
 NT2 Programm
1
 CNaVT Examen
(Profil: PMT)
 3 Wochen (inkl.
Examen)
Hinweis: CEF = Common European Framework of Reference
Der fünfwöchige Intensivkurs findet vom 27.06. – 08.08.2014 statt und kostet inklusive
Kursmaterialien, Prüfungsgebühr und Sport- und Kulturprogramm 1150 Euro.
Der dreiwöchige Kurs läuft vom 27.06. – 18.07.2014 und kostet einschließlich Kursmaterialien und Sport- und Kulturprogramm 800 Euro.
Daneben gibt es noch für Studenten von englischsprachigen Studiengängen das Angebot eines 7tägigen Crashkurses Niederländisch vom 11.08. – 19.08.2014 zum Preis von
350 Euro inklusive Kursmaterialien.
(http://www.utwente.nl/de/bildung/bachelor/sprachkurse/ )
20
Die Universiteit van Amsterdam verfügt über ein Institut für Niederländisch als Zweitsprache (INTT), was u.a. einen Intensivkurs Niederländisch für Deutschsprachige im
Sommer anbietet.
http://intt.uva.nl/dutch-for-foreigners/intensive-summer-course-for-native-germanspeakers/intensive-summer-course-for-native-german-speakers.html
Der Kurs findet vom 23.06.- 08.08.2014 statt und kostete 1660 Euro inklusive Examen,
aber ohne Bücher; wobei nach definitiver Einschreibung als Student an der UvA eine
teilweise Rückerstattung beantragt werden kann.
Der Intensivsprachkurs Niederländisch im Sommer 2014 an der Tilburg University für
Deutschsprachige findet vom 14.07. – 08.08.2014 statt. Er kostet 12 Sprachgutscheine
bzw. 12x 61 = 732 Euro ohne Lehrbücher und die Prüfungsgebühren der Hochschule
(110 Euro). Ist man am 01.09.2014 an der Universiteit van Tilburg eingeschrieben, so
erhält man 12 Sprachgutscheine und damit die Kosten des Sprachkurses zurück.
Man kann sich über den Kurs 2014 informieren sich unter:
http://www.tilburguniversity.edu/education/summerschool/courses/niederlandischsommer-intensivkurs/
Intensivkurse Niederländisch an niederländischen Fachhochschulen
An folgenden Fachhochschulen werden von diesen selbst oder beauftragten privaten
Sprachschulen oder beauftragten Berufskollegs (ROC) Intensivkurse Niederländisch für
deutsche Studieninteressenten entweder vor Beginn des Studiums oder in den ersten
Wochen des Studiums angeboten:
-Hanzehogeschool Groningen
-Hogeschool van Arnhem en Nijmegen
-Stenden Hogeschool, Emmen, Leeuwarden
-Hogeschool Vanhall-Larenstein, Velp
-Avans Hogeschool, s´Hertogenbosch, Breda
-Hogeschool VanHall-Larenstein, Leeuwarden
-Hogere Agrarische School Den Bosch (HAS Den Bosch)
-Hogeschool Zuyd, Heerlen
-Saxion Hogescholen, Enschede, Deventer
-Christelijke Agrarische Hogeschool CAH Dronten
Hanzehogeschool Groningen
Intensivkurs Niederländisch nur für Deutsche, die einen n i e d e r l ä n d i s c h sprachigen Studiengang beginnen werden: 30.06. – 25.07.2014.
Die NT2- Prüfung in Utrecht oder Rotterdam findet Anfang August statt.
Preis: 950 Euro (600 Euro Sprachkurs + 250 Euro Unterrichtsmaterial und Examen).
Beantragung einer möglichen Rückerstattung durch den jeweiligen Fachbereich der
Fachhochschule in Höhe von 600 Euro nach dem 1. Oktober 2014 möglich.
(https://www.hanze.nl/de/wissenswertes/seiten/preiswerter-sprachkurs.aspx )
21
Hogeschool van Arnhem en Nijmegen
Kurse des Sprachzentrums der Fachhochschule im Gebäude Gymnasion, Nijmegen
a)Winterkurs 2013: 04.11.2013 – 06.12.2013
Kosten: 845 Euro ohne Bücher (70 Euro Kaution) und ohne Examen (180 Euro)
b)Sommerkurs 2014
23.06.2013 – 25.07.2014
Preis: 845 Euro, zuzüglich Bücher (70 Euro) und Prüfungsgebühren (180 Euro)
http://www1.han.nl/thema/han-talencentrumdeutsch/content/schreibfertigkeit.xml?inno_gen=gen_id_68
Kontakt: HAN Talencentrum, Tel. 0031-24-3530304, [email protected]
Intensivkurs Niederländisch an der Hogeschool VanHall- Larenstein, Leeuwarden
Ihren künftigen Studierenden bietet diese Fachhochschule für 715 Euro vom 21.07.2013
– 15.08.2014 einen Intensivkurs Niederländisch inklusive Sprachprüfung an.
Der Kurs findet am Sprachzentrum des ROC Friese Poort statt.
http://www.vhluniversity.de/photoShare/6758.nl.0.o.Intensivkurs_Niederlaendisch_in_Le
euwarden_2014.pdf
Intensivkurs der Hogeschool VanHall–Larenstein, Velp
Künftige Studierende können den Sprachkurs an der Wageningen University (30.06. –
30.07.2014) oder aber an der Hogeschool van Arnhem en Nijmegen (23.06. –
25.07.2014) belegen. Unter http://www.wageningenur.nl/de/BildungStudiengange/Zukunftige-Bachelorstudenten/Anmeldung-und-Zulassung/SprachkursNiederlandisch.htm gibt es allgemeine Informationen zu Wageningen.
Das Anmeldeformular steht unter:
http://www.wageningenur.nl/de/Bildung-Studiengange/DeutscheStudieninteressenten/Anmeldung-und-Zulassung/SprachkursNiederlandisch/Anmeldung-Sprachkurs.htm
Unter: http://www.han.nl/lib/data/pub/hantalencentrum-2013-2014-DE/#/4/ finden sich
Daten zzum Sprachkurs der HAN – Fachhochschule. Anmeldung via:
http://www1.han.nl/thema/han-talencentrumdeutsch/content/schreibfertigkeit.xml_dir/Flyer_Intensivkurse_.pdf
Stenden Hogeschool Leeuwarden
Verpflichtender Kurs für Studenten eines niederländischen Studiums
Die Studenten eines niederländischsprachigen Studienprogrammes (Kreativtherapie,
Freizeitmanagement, Personalwirtschaft und Retail Management) müssen an einem
Niederländischkurs teilnehmen. Das Endniveau ist NT2. Der Kurs beginnt am 18. August 2014 und wird dann studienbegleitend weitergeführt. Er endet mit Abschluss
des dritten Moduls. Die Stunden finden außerhalb des normalen Stundenplans statt. Die
Studenten müssen vorher keinerlei Kenntnisse der Sprache mitbringen. Lumius eines
der Unternehmen der Stenden University of Applied Sciences, koordiniert und organi22
siert den Niederländischsprachkurs.
Niederländisch-Sprachkurs-''Sozialpädagogik'
Der Kurs beginnt am 18. August 2014 (in der Kaffee-Ecke, 2. Etage, beim Sekretariat)
und wird dann studienbegleitend weitergeführt. Die Studenten werden bei Immatrikulation automatisch für den Sprachkurs angemeldet. Nach dem Anmeldeschluss werden
keine Anmeldungen mehr angenommen.
Niederländisch-Sprachkurs-''Kreativtherapie''
Der Kurs beginnt am 18. August 2014 und wird dann studienbegleitend (immer montags und mittwochs) weitergeführt. Die Studenten werden bei Immatrikulation automatisch für den Sprachkurs angemeldet. Nach dem Anmeldeschluss werden keine Anmeldungen mehr angenommen.
Zum Abschluss findet ein Test für das NT2 Zertifikat statt.
Es gibt eine vierteilige Prüfung: lesen, schreiben, sprechen und hören. Diese wirst du bis
zum Ende des 3. Modules absolviert haben. Bisher ist den deutschen Studenten der
Erwerb der Sprache sehr gut gelungen und wir sind sehr zuversichtlich, dass es bei dir
auch so sein wird!
Bücher und andere Materialien
Der Kurs besteht hauptsächlich aus Selbststudium unter Beaufsichtigung eines Lehrers
im Sprachzentrum. Die Bücher, die benötigt werden, werden von den Teamleitern der
Stenden hogeschool besorgt und kosten € 40,-.
Kosten
Bücher: 40 €
Kurs: 125 €
Informationen sind beim Lumius erhältlich.
Detaillierte Informationen
Es können exakte Informationen über den NT2 Kurs eingeholt werden über E-Mail:
[email protected]
(http://www.fh-stenden.de/12,1,221,sprachkurs_leeuwarden.html )
Stenden Hogeschool Emmen In das Studium integrierter kostenloser Niederländischkurs für Deutsche, welche einen der folgenden Studiengänge wählen:
Life Science
Kunststofftechnik, Prototyping und Design
Informatik
Betriebswirtschaftslehre
Commerciële Economie
CE-Horse Business Management (Pferdemanagement)
CE-Cultuurmanagement
CE-Tourism & Event Management
23
CE-Financial Service Management
CE-Sportmanagement
Maschinenbau
Stenden Hogeschool Emmen
Kostenloser Sprachkurs für die niederländischsprachigen Studiengänge:
Life Science
Kunststofftechnik, Prototyping und Design
Informatik
Betriebswirtschaftslehre
Commerciële Economie
CE-Horse Business Management (Pferdemanagement)
CE-Cultuurmanagement
CE-Tourism & Event Management
CE-Financial Service Management
CE-Sportmanagement
Maschinenbau
Für Studiengänge, bei denen Sprachkenntnisse auf dem NT2-Niveau vorausgesetzt
werden, bietet die Stenden University of Applied Sciences in Emmen einen Sprachkurs
an.
Dieser Sprachkurs ist kostenlos und startet am 28. Juli 2014 und endet am 22. August 2014. Anschließend findet die Study Start Week statt. Die Zulassung zum Sprachkurs erhält man später in schriftlicher Form. Bricht man das Studium innerhalb des ersten halben Studienjahres ab, kostet der Sprachkurs 750 €.
Der Kurs vor dem Studium garantiert einen optimalen Einstieg in das niederländischsprachige Studium.
Niederländisch-Sprachkurs-''Lehramt - PABO Basisonderwijs''
Das Studium wird in niederländischer Sprache angeboten. Die Sprachkenntnisse werden für den Studienstart im September 2014 in einem Niederländisch-Intensivkurs vor
Beginn des Studiums erworben. Die Anmeldung zum Sprachkurs muss vor Studienstart
erfolgen.
Der Sprachkus beginnt am 28. Juli 2014 in Meppel und Emmen und dauert ca. vier
Wochen. Kursende ist der 22. August 2014.
Für Studenten der Studiengänge Grundschullehramt (PABO) ist der Sprachkurs und
das Intake-Gespräch vor dem Studium verpflichtend. Auch die Anmeldung zum Examen muss anschließend erfolgen. Das Staatsexamen auf Niveau 2 muss im ersten Studienjahr absolviert werden.
Die Kosten für den Sprachkurs betragen insgesamt € 120,- (inkl. Onlinematerialien).
24
ACHTUNG: Bei vorzeitiger Beendigung des Sprachkurses oder Abbruch des Studiengangs vor dem 1. Februar 2015 wird eine Kursgebühr von 750,- € fällig!
(http://www.fh-stenden.de/12,1,220,sprachkurs_emmen.html )
Intensivkurse Niederländisch an der Avans Hogeschool in Den Bosch und Breda
An dieser Fachhochschule bestehen je nach Studiengang unterschiedliche Sprachanforderungen und unterschiedliche Sprachkursangebote.
„IBL-Studenten bekommen einen Online-Sprachkurs angeboten von
Jens Bappert: [email protected]
Anfang Oktober wird bei IBL ein Niederländischkurs (kostenlos) angeboten, der sich auf
diesen Online-Kurs aufbaut.
Für Studiengänge, die auf Englisch angeboten werden:
Es besteht auch für Studenten, die ein englischsprachiges Studium folgen, die freiwillige
Möglichkeit der Teilnahme an dem zweiwöchigen Sommer-Intensiv-Sprachkurs.
Vorher kann man freiwillig den Online-Sprachkus (''de Delftse methode'', beim Verlag
Boom www.delftsemethode.nl - Bezahlung auf eigene Rechnung) machen (gilt nicht für
IBL Studenten und Studenten, die Kulturelle und Gesellschaftliche Bildung, Sozialarbeit
und Dienstleistungen oder Sozialpädagogik in `s-Hertogenbosch studieren).
Im Sommer-Anfänger-Kurs werden Grundkenntnisse auf dem A2 - Level vermittelt, die
man im täglichen Umgang benötigt.
Nähere Informationen folgen in Kürze!
Frau Bechler steht auch gerne bei Fragen über Inhalte, Sprachkursmaterialien, Zahlungsverkehr usw. gern zur Verfügung.
Kontakt:
- Telefon: 0031.6 2314 4292
- Email: [email protected]
Für Studiengänge, die auf Niederländisch angeboten werden:
Für alle anderen Studiengänge, die auf Niederländisch angeboten werden (alle außer
IBL, Studenten , die in 's-Hertogenbosch Kulturelle und Gesellschaftliche Bildung, Sozialarbeit und Dienstleistungen oder Sozialpädagogik studieren) muss man vorher das
NT2 II - Zertifikat haben, um zugelassen werden zu können.
25
Bei folgenden Studiengängen wird ein Sprachkurs der Delftsen Methode verlangt:
Kulturelle und Gesellschaftliche Bildung
Sozialarbeit und Dienstleistungen
Sozialpädagogik
Die Anmeldung erfolgt, wenn man sich vorher auf der Website in www.studielink.nl registriert hat, über
Helga de Laat: [email protected]
(http://www.fh-avans.de/44,1,sprachkurs.html )
Die ArtEZ Hogeschool voor de kunsten in Arnheim und Enschede informiert über
ihre unterschiedlichen Sprachanforderungen je Studiengang unter:
http://www.artez.nl/english/Applying_/Language_requirements .
Wenn man Musikdozent, Tanzdozent, Lehrer für bildende Kunst und Design, Schauspieldozent, Schauspiel, Creative Writing, Musiktherapie oder Musiktheater studieren
will, ist das geforderte Sprachniveau B2 des Europäischen Referenzrahmens, was dem
niederländischen Staatsexamen NT2 Programm 2 entspricht.
Für alle anderen Studiengänge liegen die sprachlichen Anforderungen teilweise deutlich
niedriger. Oft sollen am Ende des ersten Studienjahres die Studierenden hier mindestens den Level A2 des Europäischen Referenzrahmens erreicht haben.
Kontakt: [email protected]
Einen eigenen Niederländisch- Sprachkurs in Verbindung mit einer anderen Hochschule
oder Sprachschule scheint die Kunsthochschule ArtEZ nicht mehr anzubieten.
Intensivkurs Niederländisch zur Vorbereitung auf ein Studium an der Agrarischen Fachhochschule Den Bosch (HAS Den Bosch)
Die Hochschule sagt im Internet:
„Für die niederländischen Studiengänge benötigt ihr ausreichend Sprachkenntnisse.
Deutsche Studenten, die mindestens drei Jahre Niederländisch in der Schule gelernt
haben, können vom Sprachkurs freigestellt werden, wenn sie mindestens ein gut/sehr
gut im Abschlusszeugnis erreicht haben. Studenten, die länger als drei Jahre Niederländisch gelernt haben, brauchen mindestens ein befriedigend.
Ab 2013 bietet die HAS Fachhochschule zum ersten Mal einen eigenen IntensivSprachkurs Niederländisch für deutsche Studierende an. Dieser Kurs bereitet innerhalb
von vier Wochen auf ein Studium auf Niederländisch vor. Der Kurs wird abgeschlossen
mit einem Examen auf dem Niveau NT2 (Niederländisch als Fremdsprache). Damit erlangt man automatisch die Berechtigung an einer niederländischen Hochschule.
( http://www.fh-has.de/116,1,sprache.html )
26
Intensivkurs an der Christelijke Agrarische Hogeschool Vilentium, Dronten
Die Hochschule äußert sich dazu im Internet wie folgt:
„Wenn du die niederländische Sprache noch nicht beherrscht besteht für dich die Möglichkeit an einem niederländisch Intensivkurs, der kostenlos von der CAH Vilentum angeboten wird, teilzunehmen. Dieser findet vor Beginn des Studiums, Mitte August statt
und dauert 3 Wochen. Nach diesem Intensivsprachkurs hast du eine umfangreiche Prüfung die du bestehen musst um an dem Studium teilnehmen zu können.“
(http://www.cahvilentum.de/dede/studiengaenge/studiengaenge/pferdemanagement/vollzeit/sprache.aspx )
Intensivkurse Niederländisch an der Saxion Hogeschool Enschede
(http://de.saxion.edu/sprache/sprache )
Für die meisten Studiengänge – außer Physiotherapie, Podotherapie, Krankenpflege,
Grundstudium der psychologischen und pädagogischen Studien (breiter Einstieg zu Sozialpädagogik Vollzeit, Angewandte Psychologie, Sozialarbeit, Lehramt Grundschule
und Human Resource Management), Sozialpädagogik, Sozialarbeit, Angewandte Psychologie, Textilmanagement, Verwaltungswissenschaft, Recht, Juridische Sozialhilfe
sowie Medien, Information und Kommunikation – erachten die Saxion Hogescholen einen Sprachkurs auf dem Niveau B1vor Beginn des Studiums als ausreichend.
Sowohl Kurse auf dem Niveau B2 für die erstgenannten Studiengänge
- http://www.taalcursusopmaat.nl/sprachkurse-niederlaendisch/sprachkurs-niveau-b2/
als auch Kurse auf dem Niveau B1 für die übrigen
- http://www.taalcursusopmaat.nl/sprachkurse-niederlaendisch/sprachkurs-niveau-b1/
werden in Enschede für Deutsche, welche ein niederländischsprachiges Studium belegen, vom Spracheninstitut Talen Twente angeboten.
Der Kurs zu Niveau B2 dauert vom 18.06. – 01.08.2014 und kostet 1725 Euro inklusive
Lernmaterialien und Prüfung..
Der Kurs zu Niveau B1 dauert vom 14.07. – 06.08.2014 mit Prüfung am 7./8. August
und kostet 700 Euro inklusive Lernmaterialien und Prüfung.
2a5) Studiengebühren (Collegegeld) als spezieller Kostenfaktor
Die Studiengebühren in den Niederlanden hängen ab von
-der Nationalität
-dem Wohnsitz
-ob es sich um ein erstes Bachelor- bzw. erstes Masterstudium in den Niederlanden
handelt oder ob man schon davor ein solches Bachelor- bzw. Masterstudium in Holland
abgeschlossen hat
-ob die Hochschule wegen besonderer Kosten oder Leistungen höhere Studiengebühren verlangt oder nicht
-ob es sich um ein Vollzeit-, Teilzeit- oder duales Studium handelt.
27
Dabei können wir vier Kategorien von Studiengebühren unterscheiden:
-gesetzliche Studiengebühren
-gesetzliche Studiengebühren plus Zusatzgebühren
-von den Hochschulen festgesetzte Studiengebühren für Menschen, welche die
Kriterien für gesetzliche Studiengebühren nicht erfüllen
- von den Hochschulen festgesetzte Studiengebühren für vom Staat nicht finanzierte Studiengänge
2a5a)
Gesetzliche Studiengebühren
Per Gesetz werden in den Niederlanden unterschiedliche Studiengebühren
-für Vollzeit-Studiengänge
-für Teilzeit- und duale Studiengänge
festgelegt.
Damit man „nur“ diese Gebühren und nicht das wesentlich höhere „Instellingscollegegeld“ der jeweiligen Hochschule bezahlen muss, muss man folgende Bedingungen
erfüllen:
Man muss die Staatsangehörigkeit eines der folgenden Länder besitzen:
“of an EU country: Austria, Belgium, Bulgaria, Cyprus, Czech Republic, Denmark, Germany, Estonia, Finland, France, Great Britain, Greece, Hungary, Italy, Ireland, Latvia,
Lithuania, Luxemburg, Malta, Poland, Portugal, Romania, Slovakia, Slovenia, Spain, or
Sweden), or of an EEA country (Norway, Iceland or Liechtenstein), or have Swiss nationality”.Oder die von Surinam.
Man muss seinen Wohnsitz entweder in den Niederlanden, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Bremen, Belgien oder Luxemburg haben. Es ist also für Deutsche aus
Bayern usw. finanziell sehr wichtig, ihren neuen Wohnsitz vor Studienbeginn anzumelden und ihrer niederländischen Hochschule eine Bescheinigung darüber vor zu legen !
Es muss sich bei dem Studium um ein erstes Bachelor-Studium in den Niederlanden
oder um ein erstes Master- Studium in den Niederlanden handeln. Wer also z.B. in Holland zuerst seinen Bachelor in Freier Kunst gemacht hat und dann noch dort ein Bachelor-Studium in Betriebswirtschaft daran anschließt, muss höhere Gebühren bezahlen.
Und natürlich muss es sich bei dem Studiengang um einen staatlich finanzierten handeln. (http://www.duo.nl/SRVS/CGIBIN/WEBCGI.EXE?St=298,E=0000000000041209910,K=3359,Sxi=10,Case=obj%2838
575%29,ts=OcwDuoNew )
2a5a1) Gesetzliche Studiengebühren bei einem Vollzeitstudium
Die gesetzliche festgelegten Studiengebühren für ein Vollzeit-Studium betragen für das
Studienjahr 2014-2015 1906 Euro.
2a5a2) Gesetzliche Studiengebühren bei einem Teilzeit- oder dualen Studium
28
Hier schreibt das Gesetz lediglich vor, dass die Hochschulen die Gebühren nicht zu
niedrig ansetzen dürfen und auch nicht höher als die Gebühren für ein Vollzeit-Studium.
Im Studienjahr 2014-2015 beträgt die gesetzliche Untergrenze 1099 Euro, also 57,7%
der Vollzeitgebühren von 1906 Euro.
Die Hogeschool van Arnhem en Nijmegen verlangt z.B. 2014-2015 bei ihren (niederländischsprachigen) Teilzeitstudiengängen 1600 Euro und bei ihren dualen Studiengängen
1906 Euro an Studiengebühren.
2a5b)Gesetzliche Studiengebühren und Zusatzgebühren
Es geht hier um gesetzliche festgelegte Studiengebühren für vom Staat finanzierte
Vollzeit- Bachelor- und Master- Studiengänge, zu denen zusätzlich eine Anmeldegebühr oder aber ein Aufschlag für besondere Kosten oder Leistungen erhoben
wird.
2a5b1)
Eine Reihe von Hochschulen erhebt Anmelde- bzw. Einschreibgebühren.
Beispiel: Fontys Hogescholen Venlo. Hier wird bei einem Studienbeginn im September
2014 eine Einschreibegebühr von 49 Euro fällig.
http://www.fontysvenlo.nl/pages/de/anmeldung/bewerber-eu/allgemeineinformationen.php?lang=DE
2a5b2)
Etwas anderes sind Gebühren wegen höherer Ausbildungskosten für die anbietende Hochschule
-Ein solcher Fall liegt bei den englischsprachigen Studiengängen Physiotherapie an
der Fontys Hogeschool Eindhoven und der Hanzehogeschool Groningen vor.
In Groningen betragen die Studiengebühren im Studienjahr 2014-2015 1000 Euro mehr
als die gesetzlichen Gebühren, also 1906 + 1000 = 2906 Euro.
Siehe: https://www.hanze.nl/en/admissions/tuition-fees/pages/default.aspx
In Eindhoven müssen im ersten Studienjahr einmalig 200 Euro zusätzlich bezahlt
werden: „The one time additional fee of €200 for 1st year students covers the costs of
extra educational activities and administrative support.” (http://fontys.edu/Bachelorsmasters/Bachelors/Physiotherapy/Tuition-fees.htm )
-Ein ähnlich gelagerter Fall sind die berufsbegleitenden (Teilzeit-)Studiengänge Sozialpädagogik und Kulturelle Sozialpädagogik in deutscher Sprache an der Hogeschool
van Arnhem en Nijmegen für Menschen mit mindestens zwei Jahren einschlägiger Berufserfahrung. Sie kosten nicht nur 1600 Euro Studiengebühren in 2014-2015, sondern
es wird ferner ein Zusatzbeitrag von 400 Euro erhoben, womit man bei 2000 Euro ist.
http://www.han.nl/opleidingen/bachelor/de/sozialpeadagogikde/dt/anmeldung/studienkosten/
29
2a5b3)
Wiederum anders liegt der Fall, wenn höhere Studiengebühren aufgrund besonderer
Leistungen erhoben werden (dürfen). Dies ist dann der Fall, wenn es sich um „residentieel, kleinschalig en intensief onderwijs“ handelt. Der Unterricht muss also
intensiv sein, die Zahl der Studenten relativ klein; und es muss drittens vor Ort ein unauflöslicher Zusammenhang zwischen dem Unterricht und außerunterrichtlichen Aktivitäten bestehen, sodass eine förderliche Lernumgebung quasi 24 statt 8 Stunden besteht. (Siehe dazu: http://www.rijksoverheid.nl/documenten-enpublicaties/notas/2010/12/20/wijziging-van-de-wet-op-het-hoger-onderwijs-en-hetwetenschappelijk-onderzoek-in-verband-met-het-uitbreiden-van-de-mogelijkheden-vanselectie-van-studenten-en-van-verhoging-van-het-collegegeld.html )
Ein typischer Fall sind die interdisziplinär angelegten Bachelor-Programme Liberal Art
en Sciences bzw. der University Colleges. Hier das Beispiel Maastricht:
“University College Maastricht (UCM) is part of Maastricht University, and charges the
nationally regulated tuition fee. However, as the program is intensive, small scale and
offers personal attention and an academic community, it charges a higher tuition fee for
EU/EEA students (the higher tuition fee is not applicable for current students who started
before September 2012). Please note that the tuition fee differs for students from inside
or outside the European Union (EU) and European Economic Area (EEA).
Nationals from EU/EEA countries, including Switzerland and Suriname:
•
Full-time bachelor's students 2014-2015: € 3.150 *“
(http://www.maastrichtuniversity.nl/web/Schools/UCM/TargetGroup/ProspectiveSt
udents1/TuitionFees1.htm )
2a5c)
Hohe Studiengebühren (Instellingscollegegeld) für Nicht-EU- Ausländer/innen und
EU- Ausländer, welche bestimmte Bedingungen (Wohnort, Erststudium in NL)
nicht erfüllen
Von anderen Ausländern dürfen, wenn die Hochschule das will, deutlich höhere Gebühren erhoben werden. Dies werden die Hochschulen auch tun, denn für diese Studierenden erhalten sie vom niederländischen Staat seit einigen Jahren keine Finanzierung
mehr.
Ein Beispiel:
Für Ausländer, welche nicht die Nationalität eines Landes der Europäischen Union oder
des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz haben, und die ihr Studium im
September 2014 beginnen, betragen die jährlichen Studiengebühren an der Maastricht
University gemäß den unterschiedlichen Kosten der einzelnen Studiengänge
-für den Bachelor-Studiengang International Business 8500 Euro und für den MasterStudiengang International Business 13500 Euro;
30
-für den Bachelor-Studiengang European Public Health 10000 Euro und für den MasterStudiengang European Public Health 14500 Euro;
-für den Bachelor- oder Master-Studiengang Medizin 32000 Euro!
(http://www.maastrichtuniversity.nl/web/ServiceCentres/SSC/InformationForProspective
Students1/ApplicationAndRegistration/TuitionFees/ClickModelTuitionFeesBachelor201415.
htm und
http://www.ssc.unimaas.nl/downloads/MA%20institutional%20tuition%20fees%20201415%20EN_V1.3.pdf )
2a5d)
Die Studiengebühren bei vom niederländischen Staat nicht finanziell geförderten
Studiengängen variieren.
Ein Beispiel: Master-Studiengänge an Fachhochschulen.
An der Hogeschool van Arnhem en Nijmegen kostet der 2- 2 1/2jährige akkreditierte
„Master of Molecular Life Sciences“, der eine Studiengesamtbelastung von 2436 Stunden aufweist, was einem 1 ½ jährigen Vollzeitstudium entspräche, nicht weniger als
14400 Euro. (http://www.han.nl/opleidingen/masters/molecular-life-sciences/praktisch/ )
2a6) Die Krankenversicherung als möglicher spezieller Kostenfaktor
Die Kosten der Krankenversicherung richten sich nach EU-, sowie nach deutschem oder
niederländischem Recht, je nachdem,
-ob man in den Niederlanden arbeitet oder nicht;
-ob man in den Niederlanden wohnt oder nicht,
-wie alt man ist.
(vgl. http://www.studyinholland.nl/practical-matters/insurance/healthcare-insurance und
http://www.studyinholland.nl/documentation/health-care-insurance-for-internationalstudents-in-the-netherlands.pdf )
Wohnsitz, Alter und Arbeitsort spielen also eine Rolle.
In Deutschland gilt gemäß Sozialgesetzbuch V, §10, Absatz 2 Punkt 3:
„Kinder sind versichert
-bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, wenn sie sich in Schul- oder Berufsausbildung befinden...;wird die Schul- oder Berufsausbildung durch Erfüllung einer gesetzlichen Dienstpflicht des Kindes unterbrochen oder verzögert, besteht die Versicherung
auch für einen der Dauer dieses Dienstes entsprechenden Zeitraum über das 25. Lebensjahr hinaus.“ (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__10.html )
In den Niederlanden wurde ab dem 01.01.2006 eine Krankenversicherungspflicht auf
der Basis einer Kopfpauschale eingeführt.
Sie gilt für alle, die in den Niederlanden arbeiten.
Sie gilt für alle, die in den Niederlanden wohnen – es sei denn, sie halten sich nur vorübergehend zum Zwecke eines Studiums in den Niederlanden auf und sind gleichzeitig
31
unter 30 Jahre alt. (http://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/zorgverzekering/vraag-enantwoord/ben-ik-verplicht-een-zorgverzekering-af-te-sluiten.html )
In der Kombination von deutschem und niederländischem Recht ergeben sich bei der
Krankenversicherung für Deutsche dann potentiell 5 verschiedene Fälle.
Die folgenden Ausführungen sind ohne Gewähr.
Hier die denkbaren Fälle:
a)
-Der oder die Studierende arbeitet nicht in den Niederlanden.
-Er oder sie wohnt dabei in Deutschland oder den Niederlanden.
-Er oder sie ist unter 25 Jahre alt.
Dann sind Studierende zumeist bei den Eltern in Deutschland kostenlos mitversichert
und erhalten eine EU-Gesundheitskarte.
b)
Der oder die Studierende arbeitet nicht in den Niederlanden.
Er oder sie wohnt in Deutschland.
Er oder sie ist 25 Jahre oder älter.
Fallen Studierende aus Altersgründen nicht mehr unter die Familienversicherung und
wohnen sie während des holländischen Studiums in Deutschland, so müssen sie sich
unmittelbar nach Ausscheiden aus der Familienmitversicherung bei einer Krankenkasse
ihrer Wahl versichern.
Allerdings gewähren die Krankenkassen ihnen nicht unbedingt den günstigen Studententarif ( monatlich 64,77 Euro Krankenversicherungs- und 12,24 bzw. 13,73 Euro Pflegeversicherungsbeitrag. (Vgl. http://www.tk.de/tk/bei-der-tk-versichert/alsstudent/krankenversichert-im-studium/345562 )
Hier sollte man mehrere Versicherungsunternehmen diesbezüglich befragen.
c)
-Der oder die Studierende arbeitet nicht in den Niederlanden.
-Er oder sie wohnt in den Niederlanden.
-Er oder sie ist 25 Jahre oder älter, aber noch unter 30 Jahre alt.
In diesem Fall sind die Studierenden einerseits nicht mehr bei den Eltern in Deutschland
mitversichert; andererseits fallen sie altersmäßig aber auch noch nicht unter die niederländische Krankenversicherungspflicht.
Sollten niederländische Versicherungsunternehmen sie nicht wie Versicherungspflichtige aufnehmen dürfen – wie Sachkundige der Krankenversicherungen VGZ und CZ das
dem Verfasser dieser Broschüre Ende Januar 2008 telefonisch mitgeteilt haben - so
müssen sie sich anderweitig in den Niederlanden privat krankenversichern.
Die Organisation Nuffic führt dazu im Internet aus:
“Otherwise you will have to make other arrangements, for example by taking out a private insurance policy. There are private packages on the market especially for international students. Private healthcare insurance companies offering insurance products especially designed for international students include AON and Lippmann.”
(http://www.studyinholland.nl/documentation/health-care-insurance-for-internationalstudents-in-the-netherlands.pdf )
32
Die Internetseiten der erwähnten Versicherungsgesellschaften sind:
Lippmann: http://www.studentsinsured.com/ips/
AON:
https://www.students-insurance.eu
d)
-Der oder die Studierende arbeitet nicht in den Niederlanden.
-Er oder sie wohnt in den Niederlanden.
-Er oder sie ist 30 Jahre alt oder mehr.
In diesem Fall besteht die holländische gesetzliche Krankenversicherungspflicht.
Die nominale Kopfpauschale für das gesetzlich festgelegte Basispaket an Versicherungsleistungen beträgt 2014 1226 Euro im Jahr, was ca.102 Euro im Monat entspricht. (http://www.zorgkiezer.nl/wijzigingen-zorgverzekering-2014 )
Hinzu kommt 2014 eine gesetzlich festgelegte Eigenbeteiligung an eventuellen
Krankheitskosten von 360 Euro im Jahr.
(http://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/zorgverzekering/eigen-risico-zorgverzekering )
Man kann wählen:
-das Versicherungsunternehmen;
-ob man die medizinischen Leistungen in natura erhalten oder aber nach Bezahlung
rückerstattet haben will;
-ob man über die gesetzlich verpflichtete Eigenbeteiligung hinaus eine weitere freiwillige
zu den Krankheitskosten von bis zu 500 Euro im Jahr vereinbart.
e)
-Der oder die Studierende arbeitet in den Niederlanden.
-Er oder sie wohnt in Deutschland oder den Niederlanden.
In diesem Fall ist man in den Niederlanden in jedem Fall krankenversicherungspflichtig.
Es ist gewissermaßen der klassische Fall des „Gastarbeiters“.
Die Kopfpauschale beträgt in Holland wie schon ausgeführt ca. 1226 Euro im Jahr.
Hinzu kommen ein einkommensabhängiger Beitrag (eigen bijdrage Zvw), der 2014 5,4%
des Einkommens beträgt und vom Arbeitgeber direkt an das Finanzamt abgeführt wird
sowie der vom Arbeitgeber zu zahlende Beitrag (Werkgeversheffing Zvw) in Höhe von
7,5% des Lohns.
(http://www.belastingdienst.nl/wps/wcm/connect/bldcontentnl/belastingdienst/prive/werk_
en_inkomen/zorgverzekeringswet/veranderingen_bijdrage_zvw_2014/veranderingen_in
komensafhankelijke_bijdrage_zvw_2014 )
Vielleicht sollten wir noch abschließend bemerken, dass, wenn man unter 25 Jahre alt
ist, die sonst gegebene Familienversicherung hier nicht greift, weil die eigene Versicherung vorrangig ist.
Nach der Erörterung der von uns unterschiedenen 5 Fälle wollen wir abschließend
auf die Finanzierungsmöglichkeiten derjenigen Deutschen eingehen, die unter die
niederländische Krankenversicherungspflicht fallen.
33
Deutsche, die in den Niederlanden mindestens 56 Stunden im Monat arbeiten und unter
30 Jahren ihr Studium dort begonnen haben, können die niederländische Studienfinanzierung erhalten. (Siehe Kapitel 4c)
Dieses niederländische „BAföG“ besteht bislang aus der allen zustehenden Basisbeurs,
der einkommensabhängigen Aanvullende Beurs und einem möglichen Darlehen.
Um die gestiegenen Krankenversicherungskosten teilweise aufzufangen, wurden die
Basisbeurs einmalig ab 2006 jährlich um 150 Euro insgesamt und die Aanvullende
Beurs einmalig um jährlich insgesamt 180 Euro erhöht.
Ferner gewährt das niederländische Finanzamt (Belastingsdienst) Bedürftigen, welche
über 18 Jahre alt sind, in den Niederlanden krankenversichert sind und die 2014 nicht
mehr als 28482 Euro im Jahr verdienen sowie kein höheres Vermögen als 102499 Euro
haben, einen Krankenversicherungsbeitragszuschuss (Zorgtoeslag).
Er kann 2014 maximal 72 Euro im Monat bzw. 864 Euro im Jahr betragen.
(http://www.belastingdienst.nl/wps/wcm/connect/bldcontentnl/belastingdienst/prive/toesla
gen/informatie_over_toeslagen/zorgtoeslag/kan_ik_zorgtoeslag_krijgen/kan_ik_zorgtoes
lag_krijgen und
http://www.belastingdienst.nl/wps/wcm/connect/bldcontentnl/belastingdienst/prive/toesla
gen/informatie_over_toeslagen/zorgtoeslag/hoeveel_zorgtoeslag_kan_ik_krijgen )
Die Kosten der Krankenversicherung selbst können vielleicht um bis zu 10 % gesenkt
werden, wenn etwa von allen Studierenden einer Hochschule oder einer anderen Gruppe von Studierenden eine Gruppenversicherung (Collectief Contract) abgeschlossen
wird und die Versicherung darauf einen Beitragsrabatt gewährt.
Beispiel 1:
Die Studentenvereinigungen Interstedelijk Studenten Overleg ISO und Landelijk Studenten Vakbond LSVb haben mit dem Krankenversicherer Zilveren Kruis Achmea eine spezielle studentische Krankenversicherung u.a. mit einem Rabatt von 10% auf das Basispaket entwickelt für eine Monatsprämie von 58,92 Euro.
„Samen met het Interstedelijk Studenten Overleg (ISO) en Zilveren Kruis Achmea heeft
de Landelijke Studenten Vakbond (LSVb) een zorgverzekering speciaal voor studenten
ontwikkeld. Samen hebben we ervoor gezorgd dat dit StudentenZorgpakket goed past
bij wat studenten nodig hebben. Bovendien is de premie extra laag door de 10% collectiviteitskorting op de basisverzekering, de aanvullende verzekering vanaf €1 per maand
en de gratis studentendekking bij een aanvullende verzekering“.(
http://www.lsvb.nl/studenten/goedkope-verzekeringen/studentenzorgverzekering und
www.studentengoedverzekerd.nl )
Beispiel 2:
Die Hogeschool van Arnhem en Nijmegen hat einen Gruppenvertrag mit der Versicherung Zilveren Kruis Achmea
(http://www.zilverenkruis.nl/consumenten/zorgverzekering/collectieveverzekering/Pages/
studenten.aspx ) geschlossen, was zu einem Rabatt bei der Prämie für die Grundversicherung und bei Zusatzversicherungen führt. (
http://www.han.nl/start/bachelor-opleidingen/starten-bij-de-han/collectievezorgverzekering/ )
34
2b) Kostenmindernde Faktoren bei einem Studium in den Niederlanden
2b1) Steuerliche Absetzbarkeit der Kosten eines Studiums als kostenmindernder
Faktor
Wir müssen hier grundsätzlich danach unterscheiden, ob Studierende und/oder ihr Ehepartner selbst erwerbstätig und damit steuerpflichtig sind oder nicht.
Für die erstere Gruppe (selbst erwerbstätig) gilt gemäß der „Anleitung zur Einkommenssteuererklärung 2013“ (https://www.formularebfinv.de/ffw/resources/776B61B0630342C5D8CF/form/est_13.pdf ):
„Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung
Zeilen 43 und 44
Aufwendungen für Ihre eigene erstmalige Berufsausbildung oder ein Erststudium, soweit
nicht bereits eine abgeschlossene nichtakademische Berufsausbildung vorangegangen
ist, werden bis zu einem Höchstbetrag von 6.000 € jährlich als Sonderausgaben anerkannt. Sind bei Ihrem Ehegatten entsprechende Aufwendungen entstanden, können
diese ebenfalls bis zu 6.000 € jährlich als Sonderausgaben berücksichtigt werden. Zu
den Ausbildungskosten gehören z. B.: • Lehrgangs- und Studiengebühren, • Aufwendungen für Fachbücher und anderes Lernmaterial, • Unterkunftskosten und Mehraufwendungen für Verpflegung bei einer auswärtigen Unterbringung.
Fahrtkosten für die Wege zwischen Wohnung und Ausbildungsstätte können Sie in Höhe der tatsächlich entstandenen Aufwendungen geltend machen (vgl. Erläuterungen zu
Zeile 50 der Anlage N). Zweckgebundene steuerfreie Bezüge zur unmittelbaren Förderung der Ausbildung sind von den Aufwendungen abzuziehen.
Entstehen die Aufwendungen für
eine weitere Berufsausbildung,
ein weiteres Studium,
ein Erststudium nach einer bereits abgeschlossenen nichtakademischen Berufsausbildung oder
im Rahmen eines Ausbildungsdienstverhältnisses,
können diese Aufwendungen als Werbungskosten berücksichtigt werden (vgl. die Erläuterungen zu Zeile 44 der Anlage N)“.
„Fortbildungskosten
Zeile 44
„Werbungskosten können vorliegen, wenn die erstmalige Berufsausbildung oder das
Erststudium Gegenstand eines Dienstverhältnisses (Ausbildungsdienstverhältnis) ist.
Unabhängig davon, ob ein Dienstverhältnis besteht, können Aufwendungen für die Fortbildung in einem bereits erlernten Beruf und für Umschulungsmaßnahmen, die einen
Berufswechsel vorbereiten, als Werbungskosten abziehbar sein. Das gilt auch für die
Aufwendungen für ein Erststudium nach einer bereits abgeschlossenen nichtakademischen Berufsausbildung oder ein weiteres Studium, wenn dieses mit späteren steuerpflichtigen Einnahmen aus der angestrebten beruflichen Tätigkeit im Zusammenhang
steht.
Als Aufwendungen können Sie z. B. Prüfungsgebühren, Fachliteratur, Schreibmaterial,
Fahrtkosten usw. geltend machen. Ersatzleistungen von dritter Seite, auch zweckge35
bundene Leistungen nach dem SGB III oder nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz, müssen Sie jedoch von Ihren Aufwendungen abziehen.“
Unter ein Erststudium fällt auch ein berufsbegleitendes Studium wie z.B. Sozialpädagogik an den Fachhochschulen in Nimwegen oder Enschede.
Bei der zweiten -nicht selbst erwerbstätigen- Gruppe müssen wir nach dem Alter
differenzieren.
a) Der Student ist nicht erwerbstätig, erzielt kein nennenswertes Einkommen und ist unter 25 Jahre alt.
b) Der Student ist nicht erwerbstätig, erzielt kein nennenswertes Einkommen und ist 25
Jahre oder älter.
Fall a)
Studierende bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres
Eventuell gibt es einen Freibetrag zur Abgeltung eines Sonderbedarfs bei Berufsausbildung.
In der „Anleitung zur Einkommenssteuererklärung 2013“ in der Anlage Kind
finden wir folgende Hinweise:
„Zeilen 50 bis 52
„Für ein auswärtig untergebrachtes volljähriges Kind, das sich in Berufsausbildung befindet, kann ein Freibetrag bis zu 924 € jährlich abgezogen werden (Freibetrag zur Abgeltung eines Sonderbedarfs bei Berufsausbildung). Das gilt nur dann, wenn Sie für das
Kind Anspruch auf einen Freibetrag für Kinder oder auf Kindergeld haben.“
(https://www.formularebfinv.de/ffw/resources/776B61B0630342C5D8CF/form/est_13.pdf )
Fall b)
Studierende ab dem 25. Lebensjahr
Für solche Studierende können die Eltern bei den außergewöhnlichen Belastungen in
der Einkommenssteuererklärung Kosten für das studierende Kind als „Unterhalt für bedürftige Personen“ geltend machen.
In der „Anleitung zur Einkommenssteuererklärung 2013“ heißt es dazu in der Anlage
Unterhalt:
„Haben Sie bedürftige Personen unterhalten,
für die niemand Anspruch auf Kindergeld oder Freibeträge für Kinder hat und
die Ihnen oder Ihrem Ehegatten gegenüber gesetzlich unterhaltsberechtigt sind, z. B.
Eltern, Großeltern, Kinder oder Partner einer eingetragenen Lebensgemeinschaft,
können Sie Ihre nachgewiesenen Aufwendungen für jede unterstützte Person bis zu
8.004 € jährlich geltend machen, wenn diese Person kein oder nur ein geringes Vermögen besitzt. Ein angemessenes Hausgrundstück bleibt bei der Ermittlung des eigenen
Vermögens unberücksichtigt.
Der Betrag von 8.004 € erhöht sich um die von der unterhaltsberechtigten Person als
Versicherungsnehmer geschuldeten Beiträge zu einer Basis-Kranken- und gesetzlichen
Pflegeversicherung, die von Ihnen geleistet wurden. “
36
Eigene Einkünfte und Bezüge des unterhaltenen Studenten, die über 624 Euro im Jahr
hinausgehen, sowie BAföG und Stipendien aus öffentlichen Mitteln sind dabei abzuziehen. (https://www.formularebfinv.de/ffw/resources/776B61B0630342C5D8CF/form/est_13.pdf)
2b2) Ein Krankenversicherungszuschuss des niederländischen Finanzamtes (Belastingdienst) als kostenmindernder Faktor im Hinblick auf die
n i e d e r l ä n d i s c h e Krankenversicherung
(http://www.belastingdienst.nl/wps/wcm/connect/bldcontentnl/belastingdienst/prive/toesla
gen/informatie_over_toeslagen/zorgtoeslag/zorgtoeslag )
Wie schon oben bei der Darstellung der Krankenversicherung als möglicher Kostenfaktor ausgeführt, gewährt das niederländische Finanzamt (Belastingdienst) Bedürftigen,
welche über 18 Jahre alt sind, in den Niederlanden krankenversichert sind und nicht
mehr als 28482 Euro im Jahr verdienen sowie kein Vermögen über 102499Euro besitzen, einen Krankenversicherungsbeitragszuschuss (Zorgtoeslag).
2014 beträgt der maximale Beitragszuschuss zur Krankenversicherung 72 Euro im Monat bzw. 864 Euro im Jahr. So hoch ist er gemäß dem Rechenprogramm des Finanzamtes. (http://www.belastingdienst.nl/rekenhulpen/toeslagen/ ).
Den Zorgtoeslag beantragt man, indem man sich bei „Mijn Toeslagen“ einloggt:
http://www.belastingdienst.nl/wps/wcm/connect/bldcontentnl/belastingdienst/prive/toesla
gen/inloggen_op_mijn_toeslagen
Dafür muss man vorher noch einen DigiD- Inlogcode beantragen via
www.digid.nl/aanvragen .
2b3) Ein Mietzuschuss (Huurtoeslag) des niederländischen Finanzamtes als kostenmindernder Faktor im Hinblick auf die Lebenshaltungskosten bei eigener
Wohnung in den Niederlanden
(http://www.belastingdienst.nl/wps/wcm/connect/bldcontentnl/belastingdienst/prive/toesla
gen/informatie_over_toeslagen/huurtoeslag/ )
In 2014 kann man monatlich vom niederländischen Finanzamt einen Mietzuschuss von
bis zu 126 Euro erhalten, wenn man
-in den Niederlanden gemeldet ist,
-in den Niederlanden eine angemessene W o h n u n g (eigener Eingang, eigene Küche, eigenes Bad, also kein Zimmer im Studentenwohnheim usw., hat),
-nicht mehr als 21600 Euro Einkommen und nicht mehr als 21139 Euro Vermögen hat.
Angemessen ist eine allein genutzte Wohnung z.B. nur, wenn sie bei unter 23jährigen
mindestens 226,98 Euro und höchstens 389,09 Euro Kaltmiete plus Umlagen kostet.Bei
23jährigen und Älteren darf die Miete bis zu 699,48 Euro betragen.
http://www.belastingdienst.nl/wps/wcm/connect/bldcontentnl/belastingdienst/prive/toesla
gen/informatie_over_toeslagen/huurtoeslag/kan_ik_huurtoeslag_krijgen/ik_woon_alleen/
18_of_ouder_jonger_dan_23 und
http://www.belastingdienst.nl/wps/wcm/connect/bldcontentnl/belastingdienst/prive/toesla
37
gen/informatie_over_toeslagen/huurtoeslag/kan_ik_huurtoeslag_krijgen/ik_woon_alleen/
23_of_ouder_jonger_dan_65
Das niederländische Finanzamt (www.belastingdienst.nl ) informiert zu diesen Zuschüssen zu Krankenversicherung und Miete im Unterschied zu Steuerfragen leider nur auf
Niederländisch.
Einen Antrag auf Mietzuschuss kann man per Internet beantragen, indem man
sich bei Mijn toeslagen einloggt:
http://www.belastingdienst.nl/wps/wcm/connect/bldcontentnl/belastingdienst/prive/toesla
gen/inloggen_op_mijn_toeslagen .
3) Staatliche Förderung bei komplettem o d e r teilweisem Vollzeitstudium in den
Niederlanden
3a) Kindergeld während des Studiums
In der Regel wird bislang bei einem Studium in Holland wie bei einem Studium in
Deutschland Kindergeld bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gezahlt. Dabei
spielt es übrigens keine Rolle, ob man in Holland wohnt oder hier.
Das Kindergeld beträgt seit Anfang 2010 für das erste und zweite Kind monatlich 184
Euro, für das dritte Kind 190 Euro und für das vierte und jedes weitere Kind 215 Euro.
(http://www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/BuergerinnenUndBuerger/FamilieundKin
der/KindergeldKinderzuschlag/Detail/index.htm?dfContentId=L6019022DSTBAI486116 )
Wenn die Eltern in ihrer Einkommenssteuererklärung in der Anlage Kind Angaben zum
Studium machen, prüft das Finanzamt von sich aus, was für die Eltern günstiger ist: das
bereits erhaltene Kindergeld oder aber ein steuermindernder Kinderfreibetrag und zusätzlich ein Freibetrag für den Ausbildungsbedarf des Kindes.
Seit 2012 entfällt dabei die Einkommens- und Bezügegrenze. Bei Kindern, die eine
erste Berufsausbildung oder ein Erststudium absolvieren, wird nicht mehr geprüft, wie
hoch ihr Einkommen ist…
Bis einschließlich 2011 wurde Kindergeld nur gewährt, wenn das Kind im Kalenderjahr
unter der Einkommensgrenze von 8.004 Euro geblieben war. (http://www.studisonline.de/StudInfo/Studienfinanzierung/kindergeld.php )
3b) Abschlusshilfen bei zu langer Studiendauer
Es gibt in diesem Fall drei Fördermöglichkeiten: zwei deutsche und eine niederländische.
3b1)
Liegt Bedürftigkeit vor, so hilft hier § 15, Absatz 3a BAföG.
Dort heißt es:
„Auszubildenden an Hochschulen, die sich in einem in sich selbstständigen Studiengang
befinden, wird als Hilfe zum Studienabschluss für höchstens zwölf Monate Ausbildungs38
förderung auch nach dem Ende der Förderungshöchstdauer ... geleistet, wenn der Auszubildende spätestens innerhalb von 4 Semestern nach diesem Zeitpunkt zur Abschlussprüfung zugelassen worden ist und die Prüfungsstelle bescheinigt, dass er die
Ausbildung innerhalb der Abschlusshilfedauer abschließen kann.“
( www.bafoeg.bmbf.de/de/235.php )
Diese Hilfe zum Studienabschluss wird in Form eines verzinslichen Bankdarlehens gewährt.
3b2)
Unabhängig vom BAföG und seinen Bedürftigkeitskriterien können Studierende auch
einen verzinslichen „Bildungskredit“ in Anspruch nehmen, wenn sie sich in einem
fortgeschrittenen Stadium ihrer Ausbildung befinden.
Der Bildungskredit wird beim Bundesverwaltungsamt, 50728 Köln beantragt.
Einige Kennzeichen:
•
„Kreditvolumen von 1.000 Euro bis zu 7.200 Euro
•
wahlweise bis zu 24 Monatsraten in Höhe von 100 Euro, 200 Euro oder 300 Euro
•
auf Wunsch Einmalzahlung von bis zu 3.600 Euro für ausbildungsbezogene Aufwendungen
•
sehr günstiger Zinssatz durch Bundesgarantie in Höhe von 1,41 % effektiver Jahreszins, der Sollzins beträgt 1,42 % (Stand: 01.04.2014)
•
keine versteckten Kosten
•
einfache Antragstellung im Internet
•
Kombination mit anderen Finanzierungsangeboten - wie BAföG - möglich
•
Förderung auch von Zweit- und Folgeausbildungen
•
keine Leistungsnachweise nach der Bewilligung erforderlich
•
kostenfreie Kündigung jederzeit zum Monatsende möglich
•
Rückzahlung erst vier Jahre nach Auszahlung der ersten Rate
•
niedrige monatliche Rückzahlungsrate in Höhe von 120 Euro
•
außerordentliche Rückzahlungen jederzeit und in beliebiger Höhe kostenfrei möglich
•
Förderung von ausbildungsbedingten Praktika im In- und Ausland“
(http://www.bva.bund.de/DE/Organisation/Abteilungen/Abteilung_BT/Bildungskredit/bildu
ngskredit_node.html )
Der Online-Antrag findet sich hier:
https://www.bva.bund.de/SiteGlobals/Forms/Bildungskredit/0Antrag/antrag_node.html
39
3b3)
Für diejnigen, welche Recht auf die niederländische Studiefinanciering haben – siehe
Kapitel 4c) – besteht die Möglichkeit, nach der Regelstudienzeit, während der sie die
Prestatiebeurs erhalten, noch weitere drei Jahre ein zinsgünstiges Darlehen zu erhalten.
Die maximale Darlehenshöhe beträgt 2014 dabei 894,51 Euro im Monat.
(http://www.ib-groep.nl/particulieren/student-hbo-ofuniversiteit/studiefinanciering/bedragen.asp )
)
Auf Niederländisch im Original:
“Als je je recht op prestatiebeurs hebt verbruikt, kun je nog maximaal drie jaar uitsluitend lenen. In 2014 kun je maximaal 894,51 euro per maand lenen. Het maakt hierbij
niet uit of je thuiswonend of uitwonend bent. Je kunt het maximale bedrag lenen, maar
ook een gedeelte daarvan.“ (http://www.duo.nl/SRVS/CGIBIN/WEBCGI.EXE?St=92,E=0000000000084232192,K=731,Sxi=14,Case=obj%283809
9%29,ts=OcwDuoNew )
4) Die Förderung eines kompletten Vollzeit- Studiums in den Niederlanden
Wir behandeln hier drei Finanzierungsmöglichkeiten:
- BAföG gemäß § 5, Absatz 2 BAföG
- BAföG gemäß § 6
- Studienfinanzierung durch den niederländischen Staat: die „Prestatiebeurs“
4a) Die Finanzierung eines kompletten Vollzeit- Studiums in den Niederlanden
durch BAföG- Leistungen nach § 5, Absatz 2 Bundesausbildungsförderungsgesetz
Unter welchen Bedingungen kann man für ein komplettes Studium in den Niederlanden Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz ( = BAföG ) erhalten ?
Bis Ende 2007 wurde ein komplettes Studium in den Niederlanden de facto lediglich für
Grenzpendler gefördert.
Hier gab es aber nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 23.10.2007 und
dessen Umsetzung bei der Verabschiedung der 22. BAföG- Novelle durch den Bundestag, welcher der Bundesrat am 20.12.2007 zustimmte, mit Wirkung ab dem 1. Januar
2008 eine neue Rechtsgrundlage.
Im §5, Absatz 2 BAföG heißt es nunmehr:
„Auszubildenden, welche ihren ständigen Wohnsitz im Inland haben, wird Ausbildungsförderung geleistet für den Besuch einer im Ausland gelegenen Ausbildungsstätte, wenn
...
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3.3 eine Ausbildung an einer Ausbildungsstätte in einem Mitgliedsland der Europäischen Union oder in der Schweiz aufgenommen oder fortgesetzt wird.“
( www.bafoeg.bmbf.de/de/219.php )
In § 5, Absatz 1 wird der juristische Begriff „ständiger Wohnsitz“ erläutert:
„Der ständige Wohnsitz im Sinne dieses Gesetzes ist an dem Ort begründet, der nicht
nur vorübergehend Mittelpunkt der Lebensbeziehungen ist, ohne dass es auf den Willen
zur ständigen Niederlassung ankommt; wer sich lediglich zum Zwecke der Ausbildung
an einem Ort aufhält, hat dort nicht seinen ständigen Wohnsitz begründet.“
Was heißt das auf gut Deutsch ?
Man kann BAföG für ein komplettes Studium in den Niederlanden erhalten, wenn
man vorher seinen ständigen Wohnsitz in Deutschland hatte, denn durch einen
studienbedingten Umzug in die Niederlande oder an einen deutschen Ort an der
niederländischen Grenze verliert man diesen ja nicht.
Der Verweis auf den ständigen Wohnsitz dient also lediglich gewissermaßen der Abwehr von Sozialleistungstourismus von aus dem Ausland Zugezogenen.
BAföG gibt es für ein V o l l z e i t s t u d i u m oder ein insgesamt die volle Arbeitskraft beanspruchendes berufsbegleitendes „Teilzeit“studiums in den Niederlanden.
Studenten- BAföG wird zur Hälfte als Zuschuss geleistet; zur Hälfte ist es ein zurückzuzahlendes zinsloses Darlehen.
Wo muss man das BAföG für ein Studium in NL beantragen ?
Seit Anfang 2012 beantragt man sein/ ihr erstmaliges BAföG für ein Studium in Holland
nicht mehr bei der Region Hannover, sondern bei der:
Bezirksregierung Köln
Dezernat 49
50606 Köln (zentrale Postanschrift)
Besuchsadresse: Robert Schumann Str.51, 52066 Aachen
Tel.: 0221 / 147 - 4990
Fax: 0221 / 147 - 4950
E-Mail: [email protected] ;
Internet: http://www.bezregkoeln.nrw.de/brk_internet/organisation/abteilung04/dezernat_49/ausbildungsfoerderung/
index.html
Welche persönlichen Voraussetzungen muss man erfüllen,
um BAföG zu bekommen ?
Drei Voraussetzungen müssen gegeben sein: Nationalität, kein zu hohes Alter und Bedürftigkeit.
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Nationalität
Ausbildungsförderung wird deutschen Staatsangehörigen geleistet sowie Ausländern in
besonderen Fällen.
Man findet ihre Auflistung im § 8 BAföG ( www.bafoeg.bmbf.de/de/224.php ) und Einschränkungen dazu im § 5, Absatz 2.
Im Zweifelsfall frage man sein Amt für Ausbildungsförderung.
Alter
Grundsätzlich muss man laut § 10, Absatz 3 BAföG bei Beginn des Studiums
u n t e r 30 Jahre alt ist, um gefördert werden zu können.
Es gibt aber einige Ausnahmen. Wer wegen der Erziehung seiner Kinder nicht früher
studieren konnte, oder auf dem zweiten Bildungsweg die Fachhochschulreife oder das
Abitur gemacht hat, kann auch in höherem Alter BAföG erhalten, vorausgesetzt, er beginnt unverzüglich nach Wegfall der Verzögerungsgründe mit dem Studium.
( www.bafoeg.bmbf.de/de/226.php )
Die Altersgrenze beträgt ferner gemäß § 7 Absatz 1a) Bafög für ein Master-Studium 35
Jahre.
Bedürftigkeit
Bafög erhält man nur, wenn Eltern und evtl. Ehegatten das Studium nicht finanzieren
können.
Diesen Punkt behandeln wir kurz im übernächsten Abschnitt.
Wie hoch ist die maximale Förderung pro Monat ?
Falls man noch bei seinen Eltern wohnt, beträgt der sogenannte Bedarfssatz ab dem
Wintersemester 2010/2011 422 Euro;
falls man nicht bei den Eltern wohnt: 597 Euro.
So steht es im § 13 BAföG. ( www.bafoeg.bmbf.de/de/230.php )
Hinzu kommt eventuell noch ein Zuschuss zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung von 62 + 11 Euro.
( http://www.bafoeg.bmbf.de/de/231.php )
Somit ergibt sich ein monatlicher Maximalbetrag für BAföG- Leistungen ab Oktober 2010 von 422 + 62 + 11 = 495 Euro, falls man bei seinen Eltern wohnt und von
597 + 62 + 11 = 670 Euro, falls man nicht zu Hause wohnt.
Ab dem Wintersemester 2016-2017 soll das BAFöG erhöht werden.
Hinzu kommen nach §§ 4 und 3 BAföG- Auslandszuschlagsverordnung noch:
a)
-eine Hin- und Rückreise insgesamt zum niederländischen Studienort,
welche pauschal nach dem neuen Recht jeweils mit 250 Euro vergütet wird.
Für den soeben erwähnten Reisekostenzuschuss muss man nicht in den Niederlanden
wohnen. Man erhält ihn auch, wenn man von seinem deutschen Wohnort aus zum Studium nach NL fährt wie etwa der ehemalige Gymnasiast aus Aachen, Kleve oder
Gronau, der die kurze Strecke nach Maastricht, Nijmegen oder Enschede pendelt.
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b)
die Erstattung von Studiengebühren für maximal ein Studienjahr als Zuschuss
( www.das-neue-bafoeg.de/de/413.php )
Diese beiden Leistungen – Reisekosten und Studiengebühren - werden auf den
monatlichen BAföG-Satz im ersten Studienjahr umgelegt, in dem BAföG beantragt
wird.
Wichtig!
Die Bedingung dafür, dass nachweisbar notwendige Studiengebühren für die Dauer
eines Jahres bis zur Höhe von 4.600 Euro – in den Niederlanden im Studienjahr 20142015 in der Regel 1906 Euro – geleistet werden, steht in § 3, Absatz 3 der Auslandszuschlagsverordnung:
„(3) Der Auszubildende hat nachzuweisen, mit welchem Ergebnis er sich um Erlass oder Ermäßigung der Studiengebühren bemüht hat.“
Dieser Nachweis kann mittels einer entsprechenden formlosen Erklärung der Hochschule oder aber der korrekt ausgefüllten Immatrikulationsbescheinigung (Certificate of enrolment (Netherlands)) erbracht werden.
In dem Formular, dass unter: http://www.bezregkoeln.nrw.de/brk_internet/service/formulare/abteilung04/dezernat_49/einschreibenachw
eis_nl.pdf heruntergeladen werden kann, werden u.a. folgende zwei Fragen gestellt,
welche die niederländische Hochschule beantworten muss:
“The above named student applied for a tuition fee waiver*:
…
O
O
O
Generally not applicable
No
Yes The student got a tuition fee waiver in the amount of: __
O
Total tuition fees___________“
Auf Deutsch:
„Der oben genannte Student beantragte eine Befreiung von den Studiengebühren:
O generell nicht möglich
O Nein
O Ja Der Student erhielt eine Ermäßigung der Studiengebühren in Höhe von_____
O Höhe der Studiengebühren (abzüglich des Erlasses)_____________________“
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Wenn die Hochschule bei der ersten Frage nicht mit „Generally not applicable“, sondern
mit „No“ antworten würde, weil man sie nicht (vergeblich) um den Erlass der Studiengebühren gebeten hat, erhält man im Rahmen von BAFöG keine diesbezüglichen Leistungen! !!
Kommentar des Verfassers dieser Broschüre:
Diese Regelung in der Auslandszuschlagsverordnung ist ganz allgemein einleuchtend.
Bedürftigen Studierenden soll auf der einen Seite ein Auslandsstudium ermöglicht werden. Auf der anderen Seite sollen dabei u n n ö t i g e Kosten für den Staat vermieden
werden. Dazu muss der BAFöG- Empfänger beitragen.
Die Regelung war auch in den Niederlanden viele Jahre lang konkret sinnvoll, weil man
als EU-Bürger nämlich auf Antrag bei der Informatie Beheer Groep – und nicht bei der
Hochschule - bis einschließlich des Studienjahres 2000-2001 eine vollständiege Rückerstattung der Studiengebühren und im Zeitraum 2001-2002 bis einschließlich 20062007 eine teilweise Rückerstattung vom niederländischen Staat erhielt. Seither galt dies
im Rahmen des Vertrauensschutzes nur noch für die bereits eingeschriebenen Studenten, nicht aber mehr für die Studienanfänger ab 2007-2008.
Mit Ende des Studienjahres 2012-2013 ist die Teilrückerstattung für die allermeisten EUAlt-Studenten ausgelaufen. Nur noch die alten Universitätsstudenten in den Ingenieurund Naturwissenschaften einerseits sowie jene der Medizin, Zahnmedizin und Tiermedizin andererseits können die Teilrückerstattung der Gebühren noch 2013-2014 bzw. im
zweiten Fall bis einschließlich 2014-2015 erhalten. (Email von Arno Dieteren, DUO
Nijmegen, an den Verfasser vom 25.01.2013)
Der Vollständigkeit halber sei noch erwähnt, dass man ebenfalls keine BAföG- Leistungen zur Finanzierung der Studiengebühren erhält, wenn man gleichzeitig den niederländischen Kredit zur Finanzierung der Studiengebühren ( Collegegeldkrediet oder Student
loan) beantragt. Danach wird im Formular „Erklärung zu Studiengebühren und student
loan“ gefragt. (http://www.bezregkoeln.nrw.de/brk_internet/service/formulare/abteilung04/dezernat_49/loan.pdf )
Wie erfahre ich, wie viel BAföG mir persönlich zusteht ?
Wenn man ledig ist, eine Berufsausbildung abgeschlossen und danach mindestens 3
Jahre gearbeitet hat (bei kürzerer Ausbildung als 3 Jahre entsprechend mehr), erhält
man den maximalen Förderungssatz.
Das Gleiche gilt für Ledige, die zwar keine Ausbildung absolviert haben, dafür aber nach
dem 18. Lebensjahr 5 Jahre gearbeitet haben sowie für Studenten, die bei Studienbeginn schon 30 Jahre alt und bafögberechigt sind.
Bei allen anderen hängt die Höhe des BAföG vom Einkommen der Eltern und Ehegatten, der Zahl der Geschwister usw. ab.
Wer schon einmal überschlagen will, auf wie viel Förderung er ungefähr hoffen kann,
findet im Internet dazu einen BAföG-Rechner: http://www.bafoeg-rechner.de/Rechner/
Exakte Auskünfte über die zu erwartende BAföG-Höhe können nur die Ämter für Ausbildungsförderung auf der Basis des Einkommenssteuerbescheides der Eltern und Ehe-
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gatten vom vorletzten Jahr geben. Machen Sie persönlich einen Termin mit Ihrem BAföG-Amt aus.
Noch eine Anmerkung zur Höhe des BAFöG bei einem Studium in den Niederlanden:
Wenn z. B. die Eltern mehr Geld verdienen, ist es möglich, dass man BAFöG nur im ersten Studienjahr erhält, weil dann der Bedarf wegen der Studiengebühren und Reisekosten höher ausfällt und so das anrechenbare Einkommen übersteigt, nicht aber in den
Folgejahren.
Wie lange erhalte ich BAföG ?
§ 15a des Bundesausbildungsförderungsgesetzes lautet:
„Die Förderungshöchstdauer entspricht der Regelstudienzeit nach §10 Absatz 2 des
Hochschulrahmengesetzes oder einer vergleichbaren Festsetzung...“
Bei einem kompletten Studium in den Niederlanden gibt es neben der Förderungshöchstdauer entsprechend der deutschen Regelstudienzeit zusätzlich eine „vergleichbare Festsetzung“:
die im alten Artikel 7.4 und den neuen Artikeln 7.4, 7.4a und 7.4b und 17a.10a des niederländischen Gesetzes über die Hochschulausbildung und wissenschaftliche Forschung („Wet op het Hoger onderwijs en Wetenschappelijk onderzoek (WHW)) festgelegte zeitliche Studienbelastung in Studienpunkten bzw. Credits bei verschiedenen Arten
von Studiengängen, auf die auch bei der niederländischen Studienfinanzierung ( Prestatiebeurs ) im Artikel 5.6 des Gesetzes über die Studienfinanzierung (WSF) Bezug genommen wird. Siehe:
http://maxius.nl/wet-op-het-hoger-onderwijs-en-wetenschappelijk-onderzoek/artikel7.4a ;
http://maxius.nl/wet-op-het-hoger-onderwijs-en-wetenschappelijk-onderzoek/artikel7.4b
Wir führen hier die gesetzlichen Festsetzungen der Studiendauern in europäischen Credits gemäß dem European Credit Transfer System ECTS und Studienjahren auf:
Studiengänge an Universitäten
-
Neue Bachelor – Studiengänge an Universitäten: 180 Credits = 3 Jahre
-
Neue auf dem Bachelor aufbauende Master - Studiengänge an Universitäten in den
Wirtschafts-, Sozial-, Rechts- und Geisteswissenschaften:
60 Credits = 1 Jahr
-
Neue auf dem Bachelor aufbauende Master – Studiengänge
an Universitäten in der Landwirtschaft, den Ingenieur-, Natur- und Gesundheitswissenschaften:
120 Credits = 2 Jahre
-
Neue auf dem Bachelor aufbauende Master-Studiengänge Klinische Psychologie
120 Credits = 2 Jahre
45
-
Neue auf dem Bachelor aufbauende Master – Studiengänge
Philosophie eines bestimmten Wissenschaftsgebietes:
120 Credits = 2 Jahre
-
Neue auf dem Bachelor aufbauende Lehramts – Master –
Studiengänge für die Sekundarstufe II an Universitäten:
Mindestens 60, höchstens 120 Credits = 1 - 2 Jahre
-
Neue auf dem Bachelor aufbauende Forschungs- Master –
Studiengänge in allen Fachbereichen an Universitäten:
120 Credits = 2 Jahre
-
Neue auf dem Bachelor aufbauende Master - Studiengänge
Humanmedizin, Pharmazie, Zahnmedizin, Tiermedizin und Klinische Technologie:
180 Credits = 3 Jahre
-
Neue auf dem Bachelor aufbauende Master – Studiengänge
Theologie: 180 Credits = 3 Jahre
-
Herkömmliche Studiengänge an Universitäten in den Wirtschafts-, Sozial-, Rechtsund Geisteswissenschaften, die mit dem Titel Doctorandus ( Drs ) bzw. Meester in
de Rechten ( Mr ) abschließen: 240 Credits = 4 Jahre
-
Herkömmliche Studiengänge an Universitäten in den
Ingenieur-, Natur- und Gesundheitswissenschaften sowie im Agrarbereich, die mit
dem Titel: Ingenieur (Ir) bzw. Doctorandus ( Drs ) abschließen:
300 Credits = 5 Jahre
-
Herkömmliche Studiengänge Humanmedizin, Tiermedizin und Pharmazie: 360 Credits = 6 Jahre
-
Herkömmliche Studiengänge Zahnmedizin sowie Philosophie eines bestimmten Wissenschaftsgebietes: 300 Credits = 5 Jahre
Studiendauern an Fachhochschulen
Alle grundständigen Bachelor- Fachhochschulstudiengänge:
240 Credits = 4 Jahre
Masterstudiengänge an Fachhochschulen im Allgemeinen: 60 Credits = 1 Jahr (längere
Dauer möglich)
Auf einem grundständigen Kunststudium aufbauende künstlerische Master – Studiengänge:
mindestens 60, höchstens 120 Credits = 1 – 2 Jahre
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Auf einem grundständigen Bauwesen/Architektur – Ingenieurstudiengang aufbauender
2. Künstlerischer Teil der Architektenausbildung (berufsbegleitendes Studium!):
240 Credits = 4 Jahre
Masterstudiengang Advanced Nurse Practioner: 120 Credits = 2 Jahre
Masterstudiengang Physician Assistant: 150 Credits = 2 ½ Jahre
Auf einem grundständigen Lehramtsstudiengang der Sekundarstufe I aufbauender Master – Studiengang Lehramt Sekundarstufe II in allgemeinen Schulfächern:
90 Credits = 1 ½ Jahre
Auf einem Lehramtsstudium der Primar- oder Sekundarstufe I aufbauender Masterstudiengang zum Sonderschullehrer
(Lerarenopleiding speciaal onderwijs):
60 Credits = 1 Jahr
Welche Möglichkeiten gibt es, wenn ich es nicht schaffe,
in der Regelstudienzeit mein Studium ab zu schliessen ?
Deutsche studieren trotz anfänglicher Sprachprobleme in Holland nicht langsamer als
Niederländer.
Aber manchmal klappt es in den Niederlanden – wie in Deutschland - doch nicht schnell
genug mit dem Bachelor und Master.
Wenn Krankheit, Behinderung, Schwangerschaft oder Pflege bzw. Erziehung eines Kindes unter 10 Jahren ursächlich für die Verlängerung des Studiums waren, gibt es für
eine angemessene Zeit über die Förderungshöchstdauer hinaus BAföG.
In den anderen Fällen sind die in Kapitel 3b) erwähnten Abschlusshilfen möglich.
Wie viele deutsche Studenten in den Niederlanden erhielten als Grenzpendler für
ein komplettes Studium dort BAföG ?
Darüber informiert alle zwei Jahre ein Bericht des Bundesministeriums für Bildung und
Forschung an den Bundestag..
Förderung von Studierenden in den Niederlanden nach § 5 Abs. 1 BAföG
im Jahr 2002: insgesamt 1245
darunter: 1164 aus NRW, 80 aus Niedersachsen,
1 aus Rheinland-Pfalz
im Jahr 2005: Insgesamt: 1495
darunter: 1316 aus NRW, 178 aus Niedersachsen, 1 aus Rheinland-Pfalz
Man erkennt hier deutlich die Erhöhung der Zahl der deutschen Studierenden in den
Niederlanden.
47
(Quelle: BMBF, 15.,16. und 17. Bericht nach § 35 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes zur Überprüfung der Bedarfssätze, Freibeträge sowie Vomhundertsätze und
Höchstbeträge nach § 21 Abs.2, BT-Drucksache 16/4123, Berlin, 18.01.2007, S.22)
(www.bmbf.de/pub/17_bafoeg-bericht.pdf )
Mit dem Wegfall der Grenzpendler-Bedingung ab 2008 wurde die Grundlage für
eine deutliche Steigerung der Zahl der BAföG-Empfänger, welche in Holland studieren, gelegt.
Gemäß dem 18. Bafög-Bericht wurden
im Jahr 2008 insgesamt: 3078 deutsche Studierende in den Niederlanden gefördert. Der Verfasser vermutet, dass darunter ca. 450 Austauschstudenten waren, was
bedeuten würde, dass etwa 2630 Deutsche mit BaföG auf einen Studienabschluss in
den Niederlanden hin studierten.
(http://www.bmbf.de/pubRD/achtzehnter_bericht_bafoeg.pdf )
Gegenüber den 1495 geförderten Grenzpendlern und 337 geförderten Austauschstudenten = 1832 Bafög-Geförderten im Jahr 2005 bedeuten 3078 Studierende im Jahr
2008 innerhalb von 3 Jahren eine Steigerung um 68%.
2009 und 2010 verzeichnen wir dann einen beispiellosen Anstieg der BAföGEmpfänger unter den in den Niederlanden Studierenden.
2009 sind es schon 7041
und 2010 gar 10303 !
(http://www.bmbf.de/pubRD/neunzehnter_bericht_bafoeg.pdf )
Das entspricht mehr als ein Drittel aller Auslandsbafög- Empfänger in der EU und 28,9%
aller Auslandsbafög-Empfänger weltweit!
2011 geht die Zahl der BAFöG- Empfänger in Holland etwas zurück, um 2012 ihr bisheriges Maximum zu erreichen.
2011:
9408
2012:
11878 (http://www.bmbf.de/pubRD/20_bafoeg-Bericht_Stand_290114.pdf )
Setzen wir die 25823 deutschen Studierenden in den Niederlanden an einem Stichtag
im Herbst 2012 in Beziehung zu den 11878 BAFÖG- Empfängern im gesamten Jahr
2012, so erhalten wir eine – methodisch kritisierbare - BAFöG- Quote von 46%!
4b) Die Finanzierung eines kompletten Vollzeit- Studiums in den Niederlanden
durch BAföG – Leistungen nach § 6 Bundesausbildungsförderungsgesetz
Deutschen, die ihren ständigen Wohnsitz in den Niederlanden besitzen und dort ein
Studium absolvieren möchten, kann nach § 6 BAföG Ausbildungsförderung für die
gesamte Studiendauer geleistet werden, wenn die b e s o n d e r e n Umstände des
Einzelfalles dieses rechtfertigen.
Von diesem Paragraphen sollte man sich zum Zeitpunkt des Erscheinens dieser Broschüre – Anfang 2013 - im Regelfall noch nichts erhoffen.
48
Auszubildende werden, selbst wenn sie einen echten ständigen Wohnsitz in den Niederlanden aufweisen, vorrangig auf die Durchführung eines Studiums in Deutschland verwiesen, es sei denn, es liegen ganz besondere Umstände vor. (vgl. hierzu die Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zu §6 BAföG: http://www.bafoeg.bmbf.de/de/312.php )
Beispiel:
Der Student ist krank oder behindert und bedarf daher der Betreuung durch seine Eltern
oder nahe Verwandte oder der Unterbringung in einem niederländischen Heim.
Beispiel:
Die Eltern oder andere nahe Angehörige des Studenten sind krank, behindert oder gebrechlich und bedürfen deshalb zur Betreuung seiner Anwesenheit in den Niederlanden.
In jedem Fall findet eine Einzelfallprüfung statt und es wird nach pflichtgemäßem Ermessen entschieden. Genaue Auskünfte erteilt die zuständige Behörde:
Bezirksregierung Köln
Dezernat 49
50606 Köln (zentrale Postanschrift)
Besuchsadresse: Robert Schumann Str.51, 52066 Aachen
Tel.: 0221 / 147 - 4990
Fax: 0221 / 147 - 4950
E-Mail: [email protected]
Internet: http://www.bezregkoeln.nrw.de/brk_internet/organisation/abteilung04/dezernat_49/ausbildungsfoerderung/
index.html
Es ist allerdings möglich, dass sich im Gefolge eines Urteils des Verwaltungsgerichts
Münster von Ende Januar 2010 die Chancen für Deutsche mit einem ständigen Wohnsitz im Ausland auf BaföG-Leistungen für ein komplettes Studium in Holland verbessern.
(http://bildungsklick.de/a/71783/urteil-bafoeg-auch-fuer-auslandsdeutsche/ )
Und:
„Der EuGH hat am 18.7.2013 erwartungsgemäß entschieden, dass die in § 16 Abs. 3
BAföG geregelte dreijährige Residenzpflicht vor Aufnahme eines auswärtigen Studiums
innerhalb der EU oder in der Schweiz mit dem EU-Recht nicht zu vereinbaren sei… Daraus folgt weiter, dass auch § 6 BAföG, welcher als Ausnahmevorschrift die Förderung
von Auslandsdeutschen im Einzelfall regelt, für Ausbildungen im EU-Ausland nicht mehr
anzuwenden ist und ebenfalls einer Neuregelung bedarf.“
(http://bafoeghilfe.blogspot.de/2013/07/auslandsbafog-das-wohnsitzerfordernis.html )
4c) Die Finanzierung eines kompletten Vollzeit- Studiums oder dualen Studiums in
den Niederlanden durch den niederländischen Staat – die „Prestatiebeurs“
Vorbemerkung
Wenn wir hier von der Förderung eines k o m p l e t t e n Vollzeit- Studiums in den Niederlanden sprechen, so bedeutet das bei Redaktionsschluss im Mai 2014 die Förderung
eines Bachelor- Studiums an einer Fachhochschule bzw. die Förderung eines Bacheloru n d Master- Studiums an einer Universität.
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Bei der niederländischen Studienfinanzierung könnte sich demnächst –ab dem Studienjahr 2015- etwas ändern, denn die jetzige, von den Parteien VVD und PvdA gebildete
niederländische Regierung will die im Folgenden referierten günstigen Regelungen der
niederländischen Studienfinanzierung in Zukunft abändern und das Grundstipendium
(Basisbeurs) für Bachelor- und Master-Studiengänge ab 2015-2016 von einem bei erfolgreichem Studium gewährten Zuschuss auf ein Darlehen umstellen.
Die Aanvullende beurs soll erhalten bleiben und ihr Maximalbetrag um 100 Euro erhöht
werden. Darauf hat sich die Regierung mit den Parlamentsfraktionen von VVD, PvdA,
D66 und GroenLinks am 28.05.2014 verständigt.
Einleitung
Im Regelfall erhalten nur Studenten mit niederländischer Staatsangehörigkeit die Studienfinanzierung. Diese ist im Gesetz über die Studienfinanzierung aus dem Jahr 2000
(Wet studiefinanciering 2000) und im neuen Gesetz über die Hochschulausbildung und
wissenschaftliche Forschung (WHOO) im Einzelnen geregelt.
Um für die niederländische Studienfinanzierung in Frage zu kommen, dürfen Studierende dabei im Jahr 2014 nicht mehr als insgesamt 13729,80 Euro verdienen.
(http://www.duo.nl/particulieren/student-hbo-of-universiteit/privesituatie/bijverdienen.asp
)
Mit der Staatsangehörigkeit eines EU- oder EWR-Staates konnte man sich bei einem
Studienanfang vor dem 01.09.2007 in der Regel lediglich einen Teil der Studiengebühren zurückerstatten lassen. Auch diese Vergünstigung ist seither für Neuanfänger entfallen.
Es gibt aber Ausnahmefälle, die sich im Prinzip nach dem Typ der Aufenthaltsgenehmigung von Ausländern richten.
Wir behandeln hier nur die Frage, unter welchen Bedingungen Staatsangehörige der
Europäischen Union bzw. des Europäischen Wirtschaftsraums sowie der Schweiz
( Deutschland, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Großbritannien und Nord-Irland, Island, Italien, Lichtenstein, Luxemburg,
Norwegen, Österreich, Portugal, Rumänien, Schweden, Spanien, Estland, Lettland, Litauen, Polen, Ungarn, Slowakei, Tschechien, Slowenien, Malta und Zypern (griechisch),
Schweiz) in den Genuss der niederländischen Studienfinanzierung kommen können.
(Daneben sind noch studienfinanzierungsberechtigt:
Personen, die selbst oder deren Eltern schon bislang die niederländische Studienfinanzierung erhielten;
Personen, die über eine unbegrenzte Standard - Aufenthaltserlaubnis (Typ II)
verfügen;
unter bestimmten Bedingungen Personen, die über eine zeitlich begrenzte Standard –
Aufenthaltserlaubnis (Typ I) verfügen;
anerkannte Asylbewerber mit einer zeitlich begrenzten (Typ III) oder unbegrenzten (Typ
IV) Aufenthaltserlaubnis. )
In englischer Sprache informiert der Dienst Uitvoering Onderwijs DUO – vor 2010: Informatie Beheer Groep - ( www.ib-groep.nl ) auf seiner Internetseite darüber. Gehen Sie
50
auf der Homepage rechts oben auf „International student“, dann rechts oben auf: „How
does student finance work?“.
Dort kann man auch ein Frageprogramm „Nationality chart“ anklicken, um zu ermitteln,
ob man Recht auf Studienfinanzierung hat.
( http://www.duo.nl/studiepunt/nationaliteitenschema/natschema.asp?taal=en )
Welche Leistungen beinhaltet die niederländische Studienfinanzierung ?
Die niederländische Studienfinanzierung besteht gegenwärtig aus drei Teilen:
- einem Ticket für die kostenlose Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel (Studentenreisproduct bzw. früher OV-studentenkaart);
- einem Stipendium namens „Prestatiebeurs“ , das man bei ausreichenden Studienleistungen nicht zurückzahlen muss;
- und, wenn man will, zusätzlich einem verzinslichen Darlehen.
Ab dem 01.09.2007 kommt ein weiterer Bestandteil hinzu: ein Kreditangebot zur Finanzierung der Studiengebühren (Collegegeldkrediet).
Wir stellen zuerst im Einzelnen dar, um was es sich dabei handelt.
Denn: die niederländische Studienfinanzierung ähnelt offensichtlich dem deutschen
BAföG nur wenig.
Die Studenten-OV-Chipkaart
Hat man Anspruch auf die niederländische Studienfinanzierung, so damit auch auf das
Ticket für die öffentlichen Verkehrsmittel in den Niederlanden.
Man kann zwischen einem Ticket für die Werktage (von Montag 04.00 Uhr bis Samstag
04.00 Uhr außer von Mitte Juli bis Mitte August) und einem Wochenend- und Feiertagsticket (von Freitag 12.00 Uhr bis Montag 04.00 Uhr) wählen.( http://www.ibgroep.nl/particulieren/student-hbo-of-universiteit/ov-en-reizen/wanneer-reizen-in-weeken-weekend.asp )
Für die nicht im Ticket in begriffene Zeit gibt es zusätzlich einen Preisnachlass bei Bahnreisen und einen Preisnachlass bei Fahrten mit Bus, Straßen- und U-Bahn.
Das Ticket hat 2013 einen rechnerischen Wert von 98,79 Euro pro Monat.
(http://www.ib-groep.nl/particulieren/reizen/reizen_en_presteren.asp )
Im Lauf des Jahres 2010 wurde das Ticket aus Papier ersetzt durch einen einer
Scheckkarte ähnelnden Plastik-Chip („OV-chipkaart“), der mit der gewählten Fahrberechtigung („studentenreisproduct“) geladen wird.
Informationen über die Chipkarte findet man hier:
http://www.studentenreisproduct.nl/ bzw. http://www.studentenreisproduct.nl/ovchipkaart.aspx
Bislang konnte man die OV-Chipkaart noch drei Jahre länger als die Prestatiebeurs erhalten. Gemäß einer Gesetzesänderung ist dies ab dem 01.01.2013 nur noch 1 Jahr
länger als für die Dauer der Prestatiebeurs möglich. (http://www.ibgroep.nl/particulieren/student-hbo-of-universiteit/ov-en-reizen/blijven-reizen-in-deleenfase.asp )
Die Prestatiebeurs
51
Das Stipendium Prestatiebeurs (wörtlich übersetzt: Börse für gute Leistungen) besteht
aus zwei Teilen.
a) Auf den „Basisbetrag Prestatiebeurs“ hat jeder Studienfinanzierungsberechtigte
Anspruch. Der Basisbetrag beläuft sich für Studenten, die nicht bei ihren Eltern
wohnen, im Zeitraum 01.09.2014 - 31.12..2014 monatlich auf 279,14 Euro.
(http://www.ib-groep.nl/particulieren/student-hbo-ofuniversiteit/studiefinanciering/bedragen.asp )
Neben dem elternunabhängigen Basisbetrag können Studierende noch einen Zusatzbetrag, die „aanvullende beurs“, erhalten, der wie das deutsche BAföG einkommensabhängig ist. Maximal beträgt die aanvullende beurs im Zeitraum 01.09.2014 – 31.12.2014
monatlich 260,19 Euro für nicht bei den Eltern wohnende Studierende.
Das verzinsliche Darlehen
Im Zeitraum 01.09.2014 – 31.12.2014 können nicht bei den Eltern wohnende Studienfinanzierungsberechtigte monatlich zusätzlich zwischen 293,89 Euro - sofern sie den maximalen Betrag der „aanvullende beurs“ erhalten - und maximal 260,19 + 293,89 =
554,08 Euro - sofern sie keine „aanvullende beurs“ erhalten - leihen. Der Zinssatz für
das Darlehen richtet sich nach dem Zinssatz für bestimmte niederländische Staatsanleihen im Oktober des Vorjahres. Er beträgt im Jahr 2014 0,81 Prozent.
(http://www.duo.nl/SRVS/CGIBIN/WEBCGI.EXE?St=466,E=0000000000041203225,K=731,Sxi=14,Case=obj%28411
50%29,ts=OcwDuoNew )
Der Studiengebührenkredit (Collegegeldkrediet) ab 2007-2008
Die gesamten Lebenshaltungskosten inklusive der Studiengebühren sah das Ministerium für Bildung, Kultur und Wissenschaft offiziell früher durch die drei referierten Bestandteile der niederländischen Studienfinanzierung abgedeckt.
Seit dem Studienjahr 2007-2008 geht man davon aus, dass Basisbeurs, Aanvullende
Beurs (oder Elternbeitrag bei wohlhabenderen Eltern) und Darlehen (Lening) die Studiengebühren n i c h t mit abdecken. Damit die Studierenden sich voll auf das Studium
konzentrieren können und nicht durch Nebenjobs davon abgehalten werden, bietet man
ihnen nun einen aparten verzinslichen Collegegeldkrediet füt Vollzeitstudiengänge
an.
Den Collegegeldkrediet können auch Bürger der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraumes und der Schweiz in Anspruch nehmen. Sie müssen bei der erstmaligen Beantragung unter 30 Jahre alt sein, eine Burgerservicenummer besitzen und ein Bankkonto
in den Niederlanden unterhalten.
52
Der Collegegeldkrediet richtet sich nach den tatsächlich zu zahlenden Studiengebühren
und wird in Monatsraten ausbezahlt. Bei Entrichtung der gesetzlichen Studiengebühren
von 1906 Euro im Studienjahr 2014-2015 beträgt er also 1906 : 12 = 158,83 Euro.
Absolviert man ein Studium mit viel höheren Studiengebühren, so kann man, wenn man
will, bis zum Fünffachen dieses Betrages leihen, also 794,15 Euro im Monat bzw.
9529,80 Euro im Jahr. (http://www.duo.nl/SRVS/CGIBIN/WEBCGI.EXE?St=91,E=0000000000084426739,K=4792,Sxi=6,Case=obj%284167
%29,ts=OcwDuoNew))
Hintergrund dieser Politik war nicht Nächstenliebe, sondern das wirtschaftsliberale Bestreben, nach der Gewöhnung an die Kreditfinanzierung die Studiengebühren drastisch
anheben zu können und so die Kosten der Hochschulausbildung deutlich vom Staat
weg auf die Studierenden zu verlagern, wie es zuvor dem Vorbild Australien gelungen
war. In dieser Hinsicht konnte sich die frühere christdemokratisch- liberale Regierung im
ersten Jahrzehnt des neuen Jahrtausends nicht durchsetzen. Hoffentlich bleibt das
auch in Zukunft so.
Der Dienst Uitvoering Onderwijs DUO (bis Ende 2009: Informatie Beheer Groep) informiert über den Collegegeldkrediet knapp in englischer Sprache im Internet unter:
http://www.ib-groep.nl/particulieren/international-student/student-finance/loan.asp .
Auf Niederländisch gibt es mehr zu lesen:
http://www.duo.nl/SRVS/CGIBIN/WEBCGI.EXE?St=91,E=0000000000084426739,K=4792,Sxi=6,Case=obj%281937
%29,ts=OcwDuoNew und
http://www.duo.nl/SRVS/CGIBIN/WEBCGI.EXE?St=91,E=0000000000084426739,K=4792,Sxi=6,Case=obj%284167
%29,ts=OcwDuoNew und
http://www.duo.nl/SRVS/CGIBIN/WEBCGI.EXE?St=127,E=0000000000084427136,K=4792,Sxi=6,Case=obj%28417
2%29,ts=OcwDuoNew und
http://www.duo.nl/studiepunt/rekenprog/FIP111_S01.asp?jaar=2012&periode=1
Muss man OV-Kaart und Prestatiebeurs nach dem Studium zurückbezahlen ?
Das hängt – wie der Name Prestatiebeurs schon andeutet - wesentlich von dem
Studienerfolg ab.
Mit Studienbeginn 01.09.2004 und später gilt:
Nur die „aanvullende beurs“ ist in den ersten 5 Monaten des ersten Studienjahres
von vorneherein ein Zuschuss.
Ansonsten erhält man sowohl die Studenten- OV-Chipkaart, den Basisbetrag der
Prestatiebeurs als auch die aanvullende beurs in den höheren Studienjahren zunächst als Darlehen.
Für a) ein Fachhochschulstudium sowie für b) ein Universitätsstudium in den Geistes-,
Wirtschafts- und Sozialwissenschaften gibt es diese Leistungen einschließlich der Basisbeurs aktuell noch vier Studienjahre; für ein Studium c) der Naturwissenschaften oder
des Ingenieurwesens an Universitäten fünf Jahre, bei einem Studium d) der Medizin,
53
Zahnmedizin, Tiermedizin, Pharmazie und Klinischer Technologie sechs Jahre, bei einem universitären Studium e) der Theologie ebenfalls 6 Jahre.
Mit dem Erwerb des universitären Bachelor- Grades wird die Prestatiebeurs in der Form
eines Darlehens noch nicht automatisch in einen Zuschuss umgewandelt, sondern erst
mit dem Mastertitel in der 10-Jahresfrist.
So soll zum Weiterstudieren stimuliert werden.
Man kann jedoch die Umwandlung des Darlehens nach dem Uni-Bachelor-Abschluss in
einen Zuschuss beantragen. Dies bedeutet dann den Verzicht auf eine weitere Förderung.
Außerdem kann man Studienfinanzierung noch für bestimmte Aufbaustudiengänge in
Musik, Bildender Kunst, Tanz und Theater an einer Kunsthochschule sowie bei einem
auf einem Lehrerdiplom aufbauenden Weiterstudium zum Lehrer der Sekundarstufe II
bzw. der Sonderpädagogik bekommen.
Schließt man innerhalb von zehn Jahren sein Studium erfolgreich ab, so werden
die OV-Kaart und die Prestatiebeurs in einen Zuschuss verwandelt.
(http://www.ib-groep.nl/particulieren/student-hbo-of-universiteit/studiefinanciering/wetenhoe-het-werkt.asp )
Aufgrund der Abschlussfrist von zehn Jahren kann man sein Studium zwischendurch
unterbrechen, um es später wiederaufzunehmen.
Bedingungen für die Gewährung der niederländischen Studienfinanzierung an
Bürger aus anderen EU – Mitgliedsstaaten
Darüber informiert die Informatie Beheer Groep im Internet mit einem englischsprachigen oder niederländischsprachigen Frageprogramm anhand eines Nationalitätenschemas:
www.ib-groep.nl/studiepunt/nationaliteitenschema/natschema.asp?taal=en
und
http://duo.nl/studiepunt/nationaliteitenschema/natschema.asp bzw.
www.ib-groep.nl/studiepunt/nationaliteitenschema/natschema.asp?taal=ne
Unter jeweils einer der folgenden sechs
G r u n d v o r a u s s e t z u n g e n kann man bei EU - Staatsangehörigkeit die niederländische Studienfinanzierung beantragen:
Man muss entweder
in den Niederlanden mindestens 32 Stunden im Monat als Arbeitnehmer oder Selbstständiger beschäftigt sein;
oder:
früher in einem solchen Umfang beschäftigt gewesen sein u n d unfreiwillig aus dem
Arbeitsleben geschieden sein;
54
oder:
früher in einem solchen Umfang beschäftigt gewesen sein, freiwillig aus dem Arbeitsleben geschieden sein u n d ein Fach studieren, das in einem inhaltlichen Zusammenhang mit der letzten Arbeit steht;
oder:
ein nicht-niederländisches Elternteil oder eine/n nichtniederländischen Ehepartner/in mit
der Nationalität eines Staates der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraumes haben, welches g e g e n w ä r t i g in den Niederlanden selbstständig
oder als Arbeitnehmer arbeitet;
oder:
ein nicht-niederländisches Elternteil oder eine/n nichtniederländischen Ehepartner/in mit
der Nationalität eines Staates der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraumes haben, das i n d e r V e r g a n g e n h e i t in den Niederlanden gearbeitet hat u n d jetzt dort wohnt.
oder
Man muss als Bürger der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraumes fest in die niederländische Gesellschaft integriert sein, ohne dass man selbst oder
ein Elternteil mit einer solchen Nationalität in den Niederlanden arbeitet oder gearbeitet
hat.
Nach der niederländischen Rechtsauffassung bedeutet dies: es gibt Studienfinanzierung
für diejenigen, welche ohne eine Unterbrechung von 6 Monaten oder mehr 5 Jahre in
einer niederländischen Gemeinde ihren Wohnsitz haben.
Die Erfüllung dieser Bedingungen muss natürlich mit Dokumenten nachgewiesen werden.
Zu diesen Grundvoraussetzungen kommen noch als weitere Bedingungen eine
A l t e r s g r e n z e und in einigen Fällen der W o h n s i t z in den Niederlanden hinzu.
Es gilt die gleiche Altersgrenze wie bei der Teilrückerstattung der Studiengebühren. Im
Prinzip erhält man Studienfinanzierung bis zum 30. Lebensjahr. Beantragt man die
Studienfinanzierung zum ersten Mal aber unter dreißig Jahren, so kann man Studienfinanzierung für die Dauer seines Studiums auch über das 30. Lebensjahr hinaus bekommen, sofern man sie ununterbrochen beansprucht, also z.B. nicht sein Studium
unterbricht.
Gemäss den weiter oben erwähnten Schemata muss man dann zusätzlich seinen
Wohnsitz in den Niederlanden haben und nachweisen, wenn man mittlerweile nicht
mehr selbst in den Niederlanden arbeitet bzw. wenn ein Elternteil mittlerweile nicht mehr
dort arbeitet.
55
Arbeitet man hingegen selbst gegenwärtig noch in Holland oder tut das ein Elternteil, so
kann man auch in Deutschland wohnen.
Beispiel: ein in Emmerich wohnender Deutscher jobbt 32 Stunden im Monat in einem
Geschäft im benachbarten s´Heerenberg (NL) und studiert Vollzeit International Business and Management Studies im nahen Arnheim. Er ist studienfinanzierungsberechtigt.
Solche Konstellationen können in Grenzregionen vorkommen.
Sofern sich der Anspruch auf Studienfinanzierung auf die jetzige oder frühere Arbeit eines Elternteils in den Niederlanden gründet, darf dieser Elternteil wie oben extra vermerkt k e i n Niederländer sein. Die juristische Logik der Erleichterung der finanziellen
Bedingungen von Bildung in der Europäischen Union führt hier merkwürdigerweise zu
einer Diskriminierung von Studenten mit einem Elternteil mit der Nationalität des Geberlandes.
Noch Fragen ? Auskunftsstellen in der niederländischen Grenzregion
Zuständig für die niederländische Studiefinanciering ist der Dienst Uitvoering Onderwijs
(bis Ende 2009: Informatie Beheer Groep) in Groningen.
Er unterhält u.a. in Grenznähe mehrere Regionalbüros („Servicekantoren“), in denen
Fachleute Fragen zum Thema beantworten können. Die Regionalbüros haben werktags
von 10.00-17.00 Uhr geöffnet. Hier die Adressen:
Sittard, Walramstraat 11
Nijmegen, Keizer Karelplein 32b (Eingang Van Schaeck Mathonsingel)
Arnhem, Pels Rijckenstraat 1
Enschede, Ripperdastraat 13 (Termine nur noch nach Absprache)
Groningen, Kempkensberg 12
(http://www.ib-groep.nl/particulieren/deurmat/contact/een-servicekantoorbezoeken.asp )
Telefonisch kann man nicht ein spezielles Regionalbüro direkt anwählen. Es gibt lediglich eine Sammelnummer für alle Regionalbüros: 0031-50-5997755, die man von 09.00
– 17.00 Uhr werktags anwählen kann.
(http://www.ib-groep.nl/particulieren/deurmat/contact/bellen.asp )
Wo beantragt man wann die niederländische Studienfinanzierung ?
Die Studienfinanzierung kann man für das Studienjahr 2014 - 2015 beim Dienst Uitvoering Onderwijs DUO auf 2 Wegen beantragen:
a)
Man kann einen Antrag herunterladen unter: http://www.duo.nl/Images/8395H_tcm738991.pdf
b)
Man kann sich ausgehend von www.ib-groep.nl bei Mijn duo einloggen
(http://www.duo.nl/particulieren/deurmat/service/inloggen-op-mijn-duo.asp ). Um die
Studienfinanzierung auf diese Weise beantragen zu können, muss man über einen Di56
giD Inlogcode mit SMS-Authentifikation verfügen. Falls man nicht in den Niederlanden
wohnt, ist dies nur in bestimmten Fällen bzw. an bestimmten Orten möglich, diesen zu
beantragen:
„Heeft u recht op AOW? Dan kunt u een DigiD aanvragen via de Sociale Verzekeringbank. (SVB).
Heeft u een burgerservicenummer? Dan kunt u uw DigiD aanvragen aan de balie. Dit
kan op Schiphol, bij het Nederlands Consulaat Antwerpen en bij diverse gemeenten.“
(https://digid.nl/aanvragen )
Der Dienst Uitvoering Onderwijs DUO (bislang: Informatie Beheer Groep) empfiehlt dabei, die Studienfinanzierung mindestens drei Monate vor Studienbeginn zu beantragen,
wenn man sie ohne Zeitverzögerung von Beginn an erhalten will.
Wie viele Deutsche kommen in den Genuss der niederländischen Studienfinanzierung?
Laut einer Email von Tea Jonkman von der Pressestelle der IB-Groep vom 17.01.2008
waren es im Studienjahr 2007-2008 1389! Zum Vergleich: laut der gleichen Quelle waren es im Studienjahr 2004-2005 erst 940 ! (E-mail vom 26.07.2005 von Tea Jonkman,
IB-Groep, Persvoorlichting, an den Verfasser)
Auf der Basis der Daten von 2007-2008 und der Daten von EU-Ausländern mit niederländischer Studienfinanzierung 2011 schätzen wir die Zahl der Deutschen mit holländischer Studienfinanzierung 2011 wie folgt:
a)Deutsche Studenten
2007
2011
16471
25042
b)Deutsche Studenten mit NL- c) b:a in v.H.
Studienfinanzierung
1389
8,4%
3319 (geschätzt)
13,3%
(Hier werden freilich die Zahl der Studenten an einem bestimmten Stichtag und die
Empfänger von Studienfinanzierung im Lauf eines ganzen Jahres miteinander verglichen.)
4d.Die Zukunft der niederländischen Studiefinanciering – gemäß einer Presseerklärung der niederländischen Regierung vom 28.05.2014
Vorbemerkung:
Seit mehreren Jahren ist die Finanzierung eines Studiums in den Niederlanden Gegenstand politischer Auseinandersetzungen. Es geht dabei stets um eine stärkere Heranziehung der Studierenden zur Finanzierung der Kosten eines Studiums.
Wir können 3 Aspekte unterscheiden:
-Versuche zur Einführung höherer Studiengebühren;
-Versuche, die Studienfinanzierung auf ein reines Darlehensssystem umzustellen;
-Versuche, das Studium von Ausländern zu verteuern bzw. ihre Ansprüche auf die niederländische Studiefinanciering zu reduzieren.
Dergleichen Maßnahmen sind natürlich, jedenfalls, was die ersten beiden Fälle betrifft,
nicht unbedingt populär, sodass ein Legitimationsproblem auftritt. Gewöhnlich versi57
chern Regierungsparteien denn auch, dass sie die durch Einsparungen auf Kosten der
Studenten gewonnenen Mittel für Verbesserungen im Hochschulbereich einsetzen werden.
Hier behandeln wir nur den 2. Aspekt, also die Ausgestaltung der Studiefinanciering.
In der Koalitionsvereinbarung vom 30.09.2010 von der rechtsliberalen VVD und der
christdemokratischen CDA unter Duldung durch die rechtspopulistische PVV hieß es
u.a.:
„Ook aan de student wordt een investering gevraagd in zijn eigen toekomst, in ruil voor
veel beter onderwijs. Daarom wordt voor de masterfase een sociaal leenstelsel
ingevoerd. De opbrengsten hiervan komen geleidelijk vrij en zullen dus ook
geleidelijk in de kwaliteit van het onderwijs worden geïnvesteerd…
De basisbeurs en aanvullende beurs blijven bestaan in de bachelorfase.
Om het studierendement te verhogen zal van langstudeerders een hoger collegegeld
worden gevraagd.“
(http://www.rijksoverheid.nl/documenten-enpublicaties/rapporten/2010/09/30/regeerakkoord-vvd-cda.html )
Man wollte also die Basisbeurs und Aanvullende beurs in der M a s t e r -phase in ein
zinsgünstiges Darlehen (Lening) umwandeln. Weitere Einnahmen sollten höhere Studiengebühren für Langzeitstudierende bringen.
In der zwei Jahre später zwischen der rechtsliberalen VVD und der sozialdemokratischen PvdA abgeschlossenen Koalitionsvereinbarung vom 29. Oktober 2012 heißt es
hingegen:
„De langstudeerdersboete voor studenten wordt afgeschaft.
Er kom t e e n s ocia a l le e ns te ls e l in he t hoge r be roe ps- en universitair onderwijs voor de
basisbeurs in de bachelor- en in de masterfase. Dit geldt voor nieuwe studenten met
ingang van september 2014. De aanvullende beurs blijft buiten het sociale leenstelsel,
om de toegankelijkheid van het onderwijs te garanderen.
 De ope nba a rve rvoe rka a rt voor s tude nte n wordt e e n kortingka a rt in 2015, die ook
beschikbaar komt voor scholieren in het MBO. Vervoerskosten vallen (tot een zeker
maximum) onder het sociaal leenstelsel.
 De opbre ngs te n va n de ma a tre ge le n in de s tudie fina ncie ring worde n ge ïnve s te e rd in
het onderwijs en onderzoek.“ (
http://www.nwea.nl/sites/default/files/Regeerakkoord%20Rutte%20II%2029%20okt%202
012.pdf )
Also: die höheren Studiengebühren für Langzeitstudierende wurden sofort mit rückwirkender Wirkung wieder abgeschafft.
Für Studienanfänger soll ab dem Studienjahr 2014-2015 die Basisbeurs sowohl im Bachelor- als auch im Masterstudium in ein zinsgünstiges Darlehen umgewandelt werden.
Ab 2015 soll das Ticket für den öffentlichen Verkehr eine Ermäßigungsfahrkarte auf Darlehensbasis werden.
Anders als im Koalitionsvertrag von 2010 soll in beiden Studienphasen aber die vom
Einkommen der Eltern abhängige Aanvullende beurs bestehen bleiben; d.h.: bei erfolgreichem Abschluss des Studiums binnen 10 Jahren wird sie in einen Zuschus umgewandelt.
Soweit so gut. In der Zweiten Kammer (entspricht unserem Bundestag) haben VVD und
PvdA eine Mehrheit für ein derartiges Gesetzesvorhaben. Aber auch die Erste Kammer
58
(entspricht unserem Bundesrat) muss zustimmen – und hier haben die beiden Regierungsparteien keine Mehrheit. Zwar sind die Grünen (GroenLinks) und die Linksliberalen
(D66) im Grundsatz für ein soziales Darlehensmodell der Studienfinanzierung, verstehen darunter aber etwas anderes. (http://www.scienceguide.nl/201211/leenstelsel-zitklem.aspx )
Die Grünen wollen die Studiengebühren abschaffen und die Aanvullende beurs ausweiten. Und die Linksliberalen kritisieren, dass mitnichten in die Hochschulen investiert
wird. (http://www.scienceguide.nl/201211/kabinet-moet-klare-wijn-schenken.aspx )
Wie geht es weiter ?
Ende Mai 2014 sieht es danach aus, als würde mit dem Studienjahr 2015-2016 für die
Studienanfänger in Bachelor- und Master-Studiengängen mit den Stimmen von VVD,
PvdA, D66 und GroenLinks ein neues System der Studienfinanzierung eingeführt, welches im Wesentlichen die Ersetzung der Basisbeurs durch ein Darlehen in der Bachelorund Masterphase vorsieht. Wer sich schon im Studium befindet, genießt bis zum Ende
seines jeweiligen Bachelor- oder Master- Studienganges Bestandsschutz.
Die künftige niederländische Studienfinanzierung
Die niederländische Regierung hat am 28.05.2014 in einer Presseerklärung mitgeteilt,
dass sie mit den Parlamentsfraktionen von VVD, PvdA, D66 und GroenLinks Übereinstimmung erzielt hat über die Reform der Studienfinanzierung.
(http://www.rijksoverheid.nl/nieuws/2014/05/28/studievoorschot-maakt-investering-tot-1miljard-mogelijk.html )
Durch eine stärkere Heranziehung der Studierenden zur Hochschulfinanzierung sollen
bis zu einer Milliarde Euro maximal für Investitionen im Hochschulbereich erzielt werden.
Das jährliche Budget für die Finanzierung des Hochschulwesens soll so dasjenige von
2014 um mehr als 20% übersteigen. Bei den Mehrausgaben denkt man an eine intensivere Betreuung der Studenten, mehr Unterrichtsstunden, eine Belohnung von Wissenschaftlern für gute Lehre, eine Verstärkung der Studiengangskommissionen, mehr Exzellenztrajekte und bessere internationale Studienmöglichkeiten.
Die niederländische Studienfinanzierung besteht künftig, d.h. für Bachelor- und MasterStudienanfänger ab dem Studienjahr 2015-2016, aus drei Teilen:
- einem Stipendium für Bedürftige, nämlich der „aanvullende beurs“ für Studierende, deren Eltern weniger als 46000 Euro im Jahr verdienen. Bei einem Elterneinkommen unter
30000 Euro kann dieses den Maximalbetrag von 365 Euro im Monat erreichen. (Die aktuelle „aanvullende beurs“ ist die ersten 6 Monate des Studiums ein Zuschuss, dann ein
vorläufiges Darlehen, welches bei erfolgreichem Studienabschluss binnen 10 Jahren
wieder in einen Zuschuss umgewandelt wird. Das Maximum liegt im Zeitraum September- Dezember 2014 bei 260,19 Euro)
-einem Darlehen, das in etwa die Höhe des jetzigen Maximums plus dem Betrag der
jetzigen Basisbeurs, erreichen kann, nämlich laut Pressemitteilung 986 Euro im Monat.
(Das Maximum im Zeitraum September – Dezember 2014 beläuft sich auf 554,08 Euro.)
Das Darlehen muss in Zukunft nicht mehr innerhalb von 15, sondern von 35 Jahren zurückgezahlt werden.
59
-dem Collegegeldkrediet.
Die OV- Kaart soll in ihrer jetzigen Form erhalten bleiben, um die Mobilitätsbereitschaft
von Studierenden nicht zu beeinträchtigen.
Fassen wir zusammen: im Wesentlichen geht es um die Ersetzung der Basisbeurs , in
der Bachelor- und Masterphase, welche bei einem erfolgreichen Studium in einen Zuschuss umgewandelt wurde, durch ein zurückzuzahlendes Darlehen.
Die stärkere Belastung der Studierenden wird damit begründet, dass sie durch das Studium ein deutlich höheres Einkommen erzielten als andere Beschäftigte und somit stark
vom Hochschulwesen profitierten.
Hier die Stellungnahmen der zustimmenden Oppositionsparteien:
GroenLinks (Grüne):
https://groenlinks.nl/nieuws/veel-gestelde-vragen-over-het-studievoorschot
D66 (Linksliberale):
https://d66.nl/d66-blij-met-forse-investering-beter-onderwijs/
Die niederländische Studienfinanciering interessiert in dieser Broschüre nicht an sich,
sondern als eine Möglichkeit der Studienfinanzierung für in Holland studierende Deutsche. Unter welchen Bedingungen sie die Studiefinanciering erhalten können und wie
viele sie wahrscheinlich real erhalten, wurde im Kapitel 4c) ausführlich dargelegt.
Am bedeutendsten war dabei der Anspruch auf die Studiefinanciering aufgrund einer
eigenen Arbeit in den Niederlanden im Umfang von mindestens 32 Stunden im Monat.
Der frühere Staatssekretär Zijlstra wollte den geforderten Arbeitsumfang ab dem 1. Januar 2013 von 32 Stunden auf 56 Stunden erhöhen. Dazu ist es tatsächlich auch ab
dem 1.Januar 2014 gekommen, obwohl dies nach einem Hinweis des Beratungsorgans
Raad van State nicht im Einklang mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes steht:
„Het Europese Hof van Justitie heeft benadrukt dat lidstaten het begrip ‘werknemer’ niet
zelf mogen invullen, zo merkt het adviesorgaan op. Uit uitspraken blijkt dat het Hof mensen in loondienst die niet meer dan tien uur per week (40 uur per maand) werken en die
een dienstverband hebben van tussen drie en veertien uur per week (12-56 uur per maand) aanmerkt als werknemer volgens het EU-verdrag.“
(http://www.transfermagazine.nl/nieuws/onderwijs/urennorm-bijbaan-eu-student-kanniet-door-de-beugel/?searchterm=Beugel ) Der Europäische Gerichtshof hält Mitgliedsländer nicht für befugt, den Begriff Arbeitnehmer selbst willkürlich zu definieren. Er
selbst geht bei einem Arbeitsumfang von 12-56 Stunden im Monat von einem Arbeitnehmerstatus aus.
5. Sowohl BAföG als auch niederländische Studienfinanzierung bei einem Vollzeitstudium in den Niederlanden ? Nein!
60
Wenn meine Eltern nicht reich sind, und ich in den Niederlanden 32 Stunden im Monat
jobbe, kann ich dann nicht sowohl BAföG als auch die niederländische Studienfinanzierung erhalten ? Das mögen sich einige Leserinnen und Leser nach der Lektüre der
Kapitel 4a) und 4c) fragen.
Die Antwort ist: eine doppelte Beantragung ist nach deutschem Recht zwar möglich. Sie führt aber nicht zu mehr Geld.
Nach niederländischem Recht ist sie hingegen n i c h t möglich.
Warum ?
Gemäß § 23, Absatz 4 Bundesausbildungsförderungsgesetz gilt:
•
(4) Abweichend von Absatz 1 werden
1. Ausbildungshilfen und gleichartige Leistungen aus öffentlichen Mitteln oder
von Förderungseinrichtungen, die hierfür öffentliche Mittel erhalten, sowie
Förderungsleistungen ausländischer Staaten voll auf den Bedarf angerechnet. Das gilt auch für Einkommen, das aus öffentlichen Mitteln zum
Zwecke der Ausbildung bezogen wird,
(http://www.bafoeg.bmbf.de/de/250.php )
Die erhaltene niederländische Studiefinanciering wird also vom BAföG abgezogen.
Nach Artikel 2.13. des niederländischen Gesetzes zur Studienfinanzierung WSF hat
man keinen Anspruch auf die niederländische Studienfinanzierung, wenn man einen
Antrag auf Studienfinanzierung bezüglich der Studiengebühren oder der Lebenshaltungskosten bei einem anderen Staat stellt. Im Wortlaut:
•
Artikel 2.13. Geen aanspraak of geen aanspraak meer
o
1.Een student heeft geen aanspraak op studiefinanciering:
o
...
d) indien hij in het betreffende studiefinancieringstijdvak aanspraak
maakt op een tegemoetkoming in de kosten voor de toegang tot het
onderwijs of voor levensonderhoud, die door de voor de verstrekking van
deze tegemoetkomingen verantwoordelijke autoriteit van een ander land
wordt verstrekt.
6. Die Förderung eines t e i l w e i s e n Studiums in den Niederlanden
Wir behandeln hier
- die Förderung eines Studienabschnitts in den Niederlanden durch Leistungen nach
dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
- die Förderung eines Studienabschnitts in den Niederlanden durch den niederländischen Staat mittels der Prestatiebeurs
61
-
die Förderung eines Studienabschnitts durch die Europäische Union im Rahmen des
Programms ERASMUS +
die Förderung eines Studienabschnitts durch Stipendien des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD)
die Förderung durch sonstige Stipendiengeber.
Grundsätzlich gilt:
Ein teilweises Studium im Ausland wird nur gefördert, wenn man schon in Deutschland
vorab studiert hat. Nur beim BAföG gibt es diesbezüglich eine Ausnahme.
6a) Die Finanzierung eines teilweisen Studiums in den Niederlanden nach § 5,
Absatz 2 Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
Der neue § 5, Absatz 2 BAföG lautet:
•
„(2) Auszubildenden, die ihren ständigen Wohnsitz im Inland haben, wird Ausbildungsförderung geleistet für den Besuch einer im Ausland gelegenen Ausbildungsstätte, wenn
1. er der Ausbildung nach dem Ausbildungsstand förderlich ist und außer bei
Schulen mit gymnasialer Oberstufe und bei Fachoberschulen zumindest
ein Teil dieser Ausbildung auf die vorgeschriebene oder übliche Ausbildungszeit angerechnet werden kann oder
2. im Rahmen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit einer deutschen
und mindestens einer ausländischen Ausbildungsstätte die aufeinander
aufbauenden Lehrveranstaltungen einer einheitlichen Ausbildung abwechselnd von den beteiligten deutschen und ausländischen Ausbildungsstätten angeboten werden oder
3. eine Ausbildung an einer Ausbildungsstätte in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in der Schweiz aufgenommen oder fortgesetzt wird“
(http://www.das-neue-bafoeg.de/de/219.php )
Beim teilweisen Studium in NL können wir gemäß dem BAföG mehrere Varianten unterscheiden:
-
Nach einem Studienbeginn in Deutschland wird das begonnene Studium in
dem EU-Land Niederlande bis zu seinem Abschluss dort fortgesetzt. Das ist der
Fall des § 5, Absatz 2, Nummer 3. Dann richtet sich die Förderungshöchstdauer
nach der vom niederländischen Staat festgesetzten Studiendauer. Beachten sollte
man, dass man nach dem 2. Studienjahr im Bachelorstudium bestimmte Studienleistungen nachweisen muss, um weiter gefördert zu werden. Sprechen Sie hierüber
vorab mit dem zuständigen BAföG-Amt Bezirksregierung Köln, Dezernat 49. Diese
Art des Auslandsbafög gibt es im Übrigen nur, wenn man zuvor seinen ständigen
Wohnsitz mindestens 3 Jahre lang in der Bundesrepublik Deutschland hatte.
62
-
Eine gleichermaßen mögliche Variante besteht darin, nach einem Studienbeginn in
Deutschland sein Studium in mehreren EU-Ländern, darunter den Niederlanden, bis
zum Abschluss fortzusetzen.
-
Nach einem Studienbeginn in Deutschland setzt man sein Studium für eine
gewisse Zeit in den Niederlanden fort und kehrt danach nach Deutschland zurück, um es hier abzuschließen. Das ist der Fall des § 5, Absatz 2, Nummer 1.
Auf dieser Basis wird ein teilweises Studium in den Niederlanden gefördert, wenn
man zuvor mindestens 1 Jahr in Deutschland oder aber als Grenzpendler 1 Jahr im
Ausland vor der Haustür studiert hat.
Gemäß $ 16, Absatz 1 BAföG erhält man im Allgemeinen höchstens ein Jahr lang
Auslandsbafög.
-
Ein Auslandsstudium kann im Rahmen einer konkreten vereinbarten deutschniederländischen Kooperation bezogen auf einen Studiengang stattfinden. Das
ist der Fall des § 5, Absatz 2, Nummer 2.
Bei der Ausgestaltung solcher Studiengänge lässt das BAföG viel Spielraum. So
kann man z.B. einen integrierten Studiengang entweder in Deutschland oder in den
Niederlanden beginnen.
Bei der Förderungshöchstdauer gilt nicht die Einjahresgrenze.
Besteht ein integrierter Bachelor-Master-Studiengang, so ist es möglich, das gesamte Bachelor-Studium in den Niederlanden zu absolvieren, wenn das Master-Studium
in Deutschland stattfindet. Oder man umgekehrt das gesamte Master-Studium in den
Niederlanden durchführen, wenn in der Bachelor-Phase mindestens 1 Jahr in
Deutschland studiert wurde.
Hier ein Beispiel zu Kooperationen:
An der Radboud Universiteit Nijmegen kann man in Kooperation mit der Westfälischen Wilhelms- Universität Münster den Masterstudiengang NiederlandeDeutschlandstudies studieren und dabei einen deutschen und niederländischen Titel
erwerben. (http://www.ru.nl/opleidingen/master/faculteit-letteren/europesestudies/nederland-duitsland/ )
Wo beantragt man BAföG für ein zeitweises Studium in den Niederlanden ?
Zuständig ist
Bezirksregierung Köln
Dezernat 49
50606 Köln (zentrale Postanschrift)
Besuchsadresse: Robert Schumann Str.51, 52066 Aachen
Tel.: 0221 / 147 - 4990
Fax: 0221 / 147 - 4950
E-Mail: [email protected]
Internet: http://www.bezregkoeln.nrw.de/brk_internet/organisation/abteilung04/dezernat_49/ausbildungsfoerderung/
index.html
63
Wie wird man bei einem zeitweisen Studium in den Niederlanden gefördert ?
Die Leistungen nach § 5, Absatz 2 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes sind ab
2008 die gleichen wie bei einem kompletten Studium in Holland:
- Sie umfassen den gleichen Bafög- Betrag wie bei einem Studium in Deutschland
- und
- die notwendigen Studiengebühren bis zu einer Höhe von 4600 Euro für die Dauer
von längstens einem Studienjahr;
- ggf. einen Zusatzbetrag für die Kosten der Krankenversicherung und Pflegeversicherung in NL;
- die Reisekosten für eine Hin- und Rückreise (pauschal je 250 Euro).
Wieviel Deutsche nehmen BAföG bei einem Studienabschnitt oder einem Praktikum im Rahmen eines Studiums in Anspruch ?
Darüber informiert das Bundesministerium für Bildung und Forschung im Januar 2012 in
der Publikation „Neunzehnter Bericht nach § 35 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes zur Überprüfung der Bedarfssätze, Freibeträge sowie Vomhundertsätze und
Höchstbeträge nach § 21, Abs. 2“
Förderung von Auszubildenden (Studenten und andere Auszubildende) in den Niederlanden nach § 5 Abs. 2-5 und § 6 BaföG
1991
524
1997:
191
2003
341
2004
298
2005
337
( http://www.bmbf.de/pub/achtzenter_bericht_bafoeg.pdf , S.24)
Ab 2008 werden nach dem Wegfall des Grenzpendlerfalls alle studentischen BAföGEmpfänger in den Niederlanden zusammen ausgewiesen. Es sind, wie wir im Kapitel
4a) schon sahen, im Jahr 2008 3078, 2009 7041, 2010 10303, 2011 9408 und 2012
11878.
Wir schätzen, dass davon 2008 ca. 450 auf Austauschstudenten entfallen und sich diese Zahl seither nicht groß verändert hat. (http://www.bmbf.de/pubRD/20_bafoegBericht_Stand_290114.pdf)
6b) Die Finanzierung eines teilweisen Studiums in den Niederlanden durch den
niederländischen Staat – die Prestatiebeurs
Ebenso wie bei einem kompletten Studium im Nachbarland kann man unter speziellen
Voraussetzungen auch bei einem begrenzten Studienabschnitt in NL die „Prestatiebeurs“ erhalten.
Wir verweisen hier auf das Kapitel 4c) weiter oben.
64
6c) Die Finanzierung eines teilweisen Studiums in den Niederlanden durch die Europäische Union im Rahmen des Programms „ERASMUS +“ ab 2014
(https://eu.daad.de/neu/studierende/studierendenmobilitaet/de/14998studierendenmobilitaet/ )
Studierende können mit Erasmus nach Abschluss des ersten Studienjahres an einer
europäischen Hochschule in einem anderen Teilnehmerland studieren, um dort ihre sozialen und kulturellen Kompetenzen zu erweitern und ihre Berufsaussichten zu verbessern. Sie lernen dabei das akademische System einer ausländischen Hochschule ebenso kennen wie deren Lehr- und Lernmethoden.
V o r a u s s e t z u n g e n für ein Erasmus-Auslandsstudium
•
reguläre Immatrikulation an einer deutschen Hochschule
•
Abschluss des ersten Studienjahres
•
Studienaufenthalt an einer Partnerhochschule, mit der die Heimathochschule eine
ERASMUS-Kooperationsvereinbarung hat
•
Heimat- und Gasthochschule besitzen eine gültige ERASMUS Universitätscharta
(ECHE)
Kennzeichen eines Erasmus- Auslandsstudiums
V o r t e i l e eines Studiums im Ausland
•
akademische Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen
•
Befreiung von Studiengebühren an der Gasthochschule
•
Förderung auslandsbedingter Mehrkosten
•
Unterstützung bei der Vorbereitung (kulturell, sprachlich, organisatorisch)
•
Sonderzuschüsse für Studierende mit Kindern
•
Sonderzuschüsse für Studierende mit Behinderung
Kennzeichen geförderter Studienabschnitte
Erasmus+ Neuerungen ab dem Hochschuljahr 2014/2015
•
Studierende können in jedem Studienzyklus (Bachelor, Master, Doktorat) mehrfach gefördert werden
•
Je Studienzyklus können zwölf Monate gefördert werden
65
•
In einzügigen Studiengängen (Staatsexamen, Diplom usw.) können 24 Monate
gefördert werden
Studienaufenthalte im europäischen Ausland von je 3-12 Monaten Länge (auch mehrfach)
Studierende, die ihr gesamtes Masterstudium im europäischen Ausland absolvieren wollen, können dies mit einem zinsgünstigen Bankdarlehen tun
Die E r a s m u s F ö r d e r u n g
Die finanzielle Förderung von Erasmus+ Aufenthalten von Studierenden orientiert sich
an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern („Programmländer“).
Ab dem Hochschuljahr 2014/2015 gelten europaweit die folgenden Mindesthöhen für
drei Ländergruppen für Studienaufenthalte (SMS):
•
Gruppe 1 (monatlich 250 Euro): Dänemark, Finnland, Frankreich, Großbritannien,
Irland, Italien, Liechtenstein, Norwegen, Österreich, Schweden.
•
Gruppe 2 (monatlich 200 Euro): Belgien, Griechenland, Island, Kroatien, Luxemburg, Niederlande, Portugal, Slowenien, Spanien, Tschechien, Türkei, Zypern.
•
Gruppe 3 (monatlich 150 Euro): Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Malta,
ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Polen, Rumänien, Slowakei, Ungarn.
Die Stipendien werden dezentral durch die deutsche Hochschule vergeben.
Interessierte Studierende wenden sich an die jeweiligen dortigen ERASMUS- Beauftragten.
Die Uniiversität Duisburg- Essen führt diesbezüglich z.B. aus:
„Das ERASMUS-Programm hat, verglichen mit anderen Stipendienprogrammen, ein
einfaches Bewerbungsverfahren. Wer zum Studium ins europäische Ausland gehen
möchte, bewirbt sich bei der/beim ERASMUS-Beauftragten seiner jeweiligen Fakultät.
Verbindliche Auswahlkriterien für alle Fakultäten sind bisherige Studienleistungen,
Sprachkompetenz, soziale Kompetenz sowie ein Motivationsschreiben. Einzelne Fakultäten können zusätzliche Kriterien zur Auswahl heranziehen. Dabei sind die jeweiligen
Bewerbungsfristen zu beachten, die von den Fakultäten unterschiedlich gesetzt werden.“ (https://www.unidue.de/international/outgoings_erasmus_studienaufenthalte.shtml#leistungen )
Unter http://eu-community.daad.de findet man das „Internet-Portal zu Praktikum und
Studium mit ERASMUS in Europa“ mit
-Online-Training zur interkulturellen Vorbereitung
-praktische Informationen zu Praktikum und Studium in Europa
-Erfahrungsberichte
-Länderinformationen
-Tipps und Tricks von Studierenden
66
Siehe auch:
https://eu.daad.de/medien/eu/publikationen/erasmus/era-flyer__eu-community_2012.pdf
Die Zahl deutscher Auslandsstudierender in NL im Rahmen des ERASMUS- Programms hat sich in den letzten Jahren wie folgt entwickelt:
2009/2010
803
2010/2011
781
2011/2012
859
2012/2013
938
(https://eu.daad.de/medien/eu/publikationen/erasmus/erasmus_jahresbericht_2013_7.p
df , S.34)
Die Niederlande liegen dabei hinter Spanien, Frankreich, Großbritannien, Schweden,
Italien, Türkei, Finnland, Norwegen und Irland auf Platz 10.
6d) Die Förderung eines teilweisen S t u d i u m s in den Niederlanden durch Stipendien des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD)
Bei den Stipendien des DAAD wird zwischen „Studierenden“ – damit sind ausschließlich
Bachelor-Studenten gemeint – „Graduierten“ – das sind Studierende in der MasterPhase – und „Doktoranden“ unterschieden.
Mit der Einführung der Bachelor-Master-Struktur hat sich damit die Bedeutung des Begriffs „Graduierte“ (früher: Inhaber eines Universitätsabschlusses wie Diplom, Magister,
1. Staatsexamen auf dem heutigen Master-Abschlussniveau) und damit im Gefolge
auch die Bedeutung des Begriffs „Studierende“ verschoben.
Bachelor-„Studierende“ und Graduierte in den Niederlanden erhalten je nach Programm
ein Stipendium von 650 Euro oder ein Teilstipendium von 300 Euro im Monat, „Graduierte“ ein Vollstipendium in Höhe von 1000 Euro.
(http://www.daad.de/imperia/md/content/de/ausland/__bersicht_stipendienraten_deutsch
e.pdf )
In der Stipendiendatenbank des DAAD - - finden wir folgende Stipendienarten des
DAAD für Bachelor- Studierende:
DAAD: Jahresstipendien für Studierende aller Fächer
DAAD: Kombinierte Studien- und Praxissemester im Ausland für Studierende
Der DAAD vergibt Jahresstipendien für leistungsstarke Studierende aller Fächer.
Bewerbungsschluss für das Studienjahr 2015-2016 ist der 01.11.2014, bei künstlerischen Studiengängen der 31.10.2014.
67
https://www.daad.de/ausland/studieren/stipendium/de/70-stipendien-finden-undbewerben/?detailid=209&fachrichtung=16&land=34&status=1&seite=1
http://www.daad.de/ausland/studieren/stipendium/de/5574-hinweise-fuer-studierende/#2
Im Rahmen des Jahresstipendienprogramms des DAAD ist auch eine Förderung kombinierter Studien- und Praxissemester im gleichen Ausland, also z.B. den Niederlanden, möglich. Siehe:
68
https://www.daad.de/ausland/studieren/stipendium/de/70-stipendienfinden-undbewerben/?detailid=744&fachrichtung=16&land=34&status=1&seite=1
Alle früheren Förderprogramme zur Förderung k u r z f r i s t i g e r
Studienaufenthalte im Ausland wie z.B. solche für kurzfridtige Studienaufenthalte für Abschlussarbeiten, Sommersprachkurse, Fachkursstipendien, Semesteraufenthalte für Studierende sind ersetzt
worden durch das Mobilitätsprogramm „PROMOS“
(http://www.daad.de/hochschulen/ausschreibungen/13502.de.html ).
Dazu heißt es z.B. auf der Internetseite des DAAD:PROMOS - Programm zur Steigerung der Mobilität von deutschen Studierenden
•
Programmausschreibung 2014
•
Unterlagen der Antragsrunde 2013
Programmausschreibung 2014
Welche Ziele hat das Programm?
Im Kontext der Bologna-Reform ist die Steigerung der Mobilität von Studierenden eine der zentralen Forderungen aller Akteure im Hochschulwesen.
Das Programm soll dazu mit bis zu sechsmonatigen Stipendien für Auslandsaufenthalte einen wichtigen Beitrag leisten und deutlich mehr Mobilität von deutschen Studierenden ermöglichen. Das Programm soll die
Hochschulen in die Lage versetzen, eigene Schwerpunkte bei der Auslandsmobilität von deutschen Studierenden zu setzen und diesen aus einem Bündel von verschiedenen Förderinstrumenten passende Mobilitätsmaßnahmen anzubieten. Das Programm soll auch solchen Studierenden
die Chance zu einem Auslandsaufenthalt bieten, deren Vorhaben oder
Zielort in keinem der strukturierten DAAD-Programme förderbar ist. Die
Stipendien werden von den Hochschulen selbst in einem qualitätsorientierten und leistungsbezogenen Auswahlverfahren vergeben.
Wer kann sich bewerben?
Bewerben kann sich jede staatliche bzw. staatlich anerkannte deutsche
Hochschule über das Akademische Auslandsamt oder über eine andere
zentrale Verwaltungseinrichtung der Hochschule. Direkte Bewerbungen
von Studierenden beim DAAD sind in diesem Programm nicht möglich.
Was kann gefördert werden?
(Bitte beachten Sie, dass die Auswahl der Fördermaßnahmen der jeweiligen Hochschule obliegt und deshalb von Hochschule zu Hochschule variieren kann)
Mit diesem Programm können Studien-, Praxis- und Sprachaufenthalte
von Studierenden durch Teilstipendien, Reisekosten- Kursgebührenpauschalen, Pauschalen für Studiengebühren und Zuschüsse zu den Aufenthaltskosten (bei Studienreisen) weltweit gefördert werden. Sämtliche För69
dersätze orientieren sich an den üblichen DAAD-Sätzen (siehe Anlage
„PROMOS-Fördersätze 2014“). Eine Verlängerung der Stipendien über
sechs Monate hinaus ist nicht möglich. Folgende Maßnahmen können gefördert werden:
•
Studienstipendien (1 bis 6 Monate)
Gefördert werden können sowohl Kurzstipendien (etwa für Abschlussarbeiten) als auch Stipendien bis zu sechs Monaten, z.B. für
Semesteraufenthalte von Studierenden. Doktoranden können in
dieser Programmschiene nicht gefördert werden. Semesterstipendien im ERASMUS-Raum können wegen Überschneidungen mit dem
ERASMUS-Programm nur in Ausnahmefällen gefördert werden.
•
Praktika (6 Wochen bis 6 Monate)
Praktika von Studierenden sind grundsätzlich weltweit förderbar.
Doktoranden können in dieser Programmschiene nicht gefördert
werden. Praktika im ERASMUS-Raum können wegen Überschneidungen mit der ERASMUS-Praktikaförderung nur in Ausnahmefällen gefördert werden.
•
Sprachkurse (3 Wochen bis 6 Monate)
Sprachkurse von Studierenden und Doktoranden an Hochschulen
im Ausland können weltweit gefördert werden.
•
Fachkurse (bis zu 6 Wochen)
Die Teilnahme von Studierenden und Doktoranden an Fachkursen,
die von Hochschulen oder wissenschaftlichen Organisationen im
Ausland angeboten werden, kann weltweit gefördert werden.
•
Gruppenreisen - Studienreisen- und Wettbewerbsreisen
Studienreisen und Wettbewerbsreisen von Studierenden und Doktoranden ins Ausland können weltweit bis zu 12 Tagen gefördert werden.
•
Studiengebühren
In Verbindung mit einer Förderung durch eine Teilstipendienrate
und/oder einer Reisekostenpauschale können Studiengebühren als
Pauschalen bis zu den länderspezifischen Höchstsätzen (siehe
Merklblatt) bezuschusst werden.
Pauschalen und Dokumente
Die Höhe der einzelnen Pauschalen darf nicht verändert werden (nur die in
der Anlage "PROMOS-Fördersätze 2014" aufgeführten Pauschalen sind
zuwendungsfähig).
Bei der Stipendienurkunde und der Annahmeerklärung sind die verbindlichen Vorgaben des DAAD zu beachten (siehe PROMOS-Merkblatt).
Fördersumme und Betreuungsmittel
Die Mittel werden den Hochschulen zur eigenständigen Durchführung und
70
Abwicklung der Maßnahmen (Verteilung der Mittel, Auswahl der Teilnehmer, Erfolgskontrolle etc.) unter Berücksichtigung der vom DAAD vorgegebenen Fördersätze per Zuwendungsvertrag zur Verfügung gestellt. Die
Hochschule verpflichtet sich, die im Zuwendungsvertrag bewilligte PROMOS-Förderung als zusätzliche Finanzmittel zur Steigerung der Auslandsmobilität zu verwenden.
Die Höhe der möglichen Förderung je Hochschule für 2014 orientiert sich
an der Gesamtstudierendenzahl der Hochschule, der durchschnittlichen
Anzahl der deutschen ERASMUS-Teilnehmer, der durchschnittlichen Anzahl der DAAD-Jahresstipendiaten sowie der Zahl der Bildungsausländer
einer Hochschule. Den einzelnen Hochschulen wird auf Basis dieses
Schlüssels eine Höchstsumme für eine mögliche Beantragung von Fördermitteln vorgegeben. Die Hochschulen können pro gefördertem Stipendiaten eine einmalige Betreuungspauschale in Höhe von 250 EUR (die
nicht teilbar ist) beantragen. Die Summe dieser Betreuungspauschalen
darf 10 Prozent der Gesamtfördersumme nicht überschreiten.
Welche Unterlagen werden für den Antrag benötigt?
Benötigt werden für den Antrag folgende Unterlagen (siehe dazu das Dokument "Anleitung Antragstellung", das auf der DAAD-Webseite zu finden
ist):
•
die Darstellung der Internationalisierungsstrategie (mit fachlichen
und/oder regionalen Schwerpunkten) und eine Beschreibung, wie
die PROMOS-Mittel zur Umsetzung dieses Konzepts eingesetzt
werden sollen.
•
die Beschreibung des Verfahrens der Ausschreibung der Stipendien
und der Auswahl der Stipendiaten. In der Beschreibung ist das
Auswahlverfahren hinsichtlich der Transparenz, der Auswahlkriterien und der Zusammensetzung der Auswahlkommission(en) zu
konkretisieren. Der Umfang der Darstellung beider Punkte sollte
acht DIN-A-4-Seiten nicht überschreiten.
•
die Verpflichtung auf die PROMOS-Grundsätze (im Antragsformular)
•
ein Finanzierungsplan (im DAAD-Portal)
Antragsschluss
Antragsschluss ist der 4. November 2013. Bewerbungen sind ausschließlich über das DAAD-Portal möglich:
https://portal.daad.de/irj/portal
Es können nur vollständige und fristgerecht eingereichte Anträge berücksichtigt werden.
Ansprechpartner und weitere Informationen
71
Ihre Ansprechpartner im Referat 513 für weitere Auskünfte:
Lilli Kunstmann
Iris Eul
Telefon: 0228/882-416
Telefon: 0228/882-282
E-Mail: [email protected]
E-Mail: [email protected]
6e) Die Förderung eines teilweisen Studiums durch niederländische Hochschulen
u.a.
Es gibt vereinzelte Stipendien einzelner Hochschulen insbesondere für MasterProgramme. Optimisten können mit Hilfe der Internetseite
http://www.studyinholland.nl/scholarships/grantfinder auf Suche gehen.
6f) Die Förderung eines teilweisen Studiums in den Niederlanden durch sonstige
Organisationen
Der Deutsche Akademische Austauschdienst unterhält im Internet eine Auslandsstipendiendatenbank
(www.daad.de/ausland/foerderungsmoeglichkeiten/stipendiendatenbank/00658.de.html
), der wir die folgende Information verdanken:
-
Hochqualifizierte Studenten in der Bachelorphase bzw. im Grundstudium oder in der
Masterphase bzw. dem Hauptstudium an einer Hochschule des Landes BadenWürttemberg können für einen Studienaufenthalt von 3-11 Monaten u.a. an einer
niederländischen Partnerhochschule von der Landesstiftung Baden- Württemberg ein Stipendium in Höhe von mindestens 400 Euro erhalten.
http://www.daad.de/ausland/studieren/stipendium/de/70-stipendien-finden-undbewerben/?detailid=338&fachrichtung=4&land=34&status=1&seite=1
- http://www.bw-stipendium.de/das-programm/das-baden-wuerttemberg-stipendiumim-ueberblick/programmlinien-fuer-studierende/rahmenbedingungen.html
- Bewerbungsunterlagen gibt es beim Akademischen Auslandsamt. Die Bewerbung ist
ebenfalls bei der Heimathochschule spätestens bis zum 31. März für das kommende
Wintersemester einzureichen.
Bei anderen Stipendien kommen Studenten vor ihrem Diplom kaum in Betracht. Ihre
Zielgruppe sind vielmehr Nachwuchswissenschaftler.
7) Die Förderung von P r a k t i k a in den Niederlanden im Rahmen eines
Studiums
72
7a) Vorbemerkung
Bevor wir auf einzelne Förderungsmöglichkeiten eingehen, möchten wir allgemein auf
vier Internetseiten zu Auslandspraktika hinweisen.
-Im Juli 2013 haben der Deutsche Akademische Austausch Dienst (DAAD), Eurodesk
Deutschland, IJAB – Fachstelle für Internationale Jugendarbeit der Bundesrepublik
Deutschland e.V., die Deutsche Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit giz, die
International Association for the Exchange of Students for Technical Experience (IAESTE), der Pädagogische Austauschdienst sowie die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur für Arbeit (ZAV) die Broschüre „Wege ins Auslandspraktikum“
in vierter Auflage herausgebracht. Sie kann unter der folgenden Internetadresse heruntergeladen werden:
https://www.rausvonzuhaus.de/downloads/Bestellservice/WegeinsAuslandspraktikum20
13.pdf
Auf der Internetseite http://wege-ins-ausland.netzcheckers.net/ findet sich auch ein Hinweis auf einen QualitätsCheck Auslandspraktikum: http://wege-insausland.netzcheckers.net/p541420734_455.html
Die Seite www.rausvonzuhaus.de bzw. präzise
https://www.rausvonzuhaus.de/wai1/showcontent.asp?ThemaId=4092#dtoc_top
informiert zu Praktika in den Niederlanden.
-Der DAAD eröffnet mit der Internetseite:
http://www.daad.de/ausland/praktikum/vermittlung/de/
den Zugang zu wichtigen Informationen, deren wir uns in dieser Broschüre öfters bedient haben.
7b) Die Förderung von Praktika durch Leistungen nach § 5, Absatz 5 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG)
•
Der Gesetzestext lautet wie folgt:
„(5) Wird im Zusammenhang mit dem Besuch einer im Inland gelegenen Berufsfachschule nach § 2 Abs. 1 Nr. 2, einer mindestens zweijährigen Fachschulklasse, einer Höheren Fachschule, Akademie oder Hochschule oder mit dem nach
Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 geförderten Besuch einer in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union gelegenen vergleichbaren Ausbildungsstätte ein Praktikum gefordert, so wird für die Teilnahme an einem Praktikum im Ausland Ausbildungsförderung nur geleistet, wenn die Ausbildungsstätte oder die zuständige Prüfungsstelle anerkennt, dass diese fachpraktische Ausbildung den Anforderungen
der Prüfungsordnung an die Praktikantenstelle genügt; bei dem Besuch einer Berufsfachschule oder einer mindestens zweijährigen Fachschulklasse muss zudem
nach deren Unterrichtsplan die Durchführung des Praktikums zwingend im Aus-
73
land vorgeschrieben sein. Das Praktikum im Ausland muss der Ausbildung nach
dem Ausbildungsstand förderlich sein und mindestens zwölf Wochen dauern.“
(http://www.bafoeg.bmbf.de/de/219.php )
Mit anderen Worten:
Es gibt BAföG für ein mindestens 12 Wochen (und höchstens 1 Jahr) dauerndes Auslandspraktikum,
-wenn dieses im Rahmen eines deutschen Studiums, einer deutsch-niederländischen
Hochschulkooperation oder im Rahmen eines kompletten Studiums in den Niederlanden
vorgeschrieben und geregelt ist.
Natürlich muss das Praktikum genauso wie eines im Inland inhaltlich den
Anforderungen des Studiengangs entsprechen.
Die Leistungen beim Praktikum entsprechen denen bei einem Studium in den Niederlanden.
Man erhält also neben dem normalen BAföG- Satz die pauschalierten Reisekosten für
eine Hin- und Rückreise (jeweils 250 Euro) sowie evtl. einen Zuschuss zur Krankenversicherung.
Eine Checkliste zum BAföG-Antrag für ein Praktikum und Antragsunterlagen gibt
es hier:
http://www.bezregkoeln.nrw.de/brk_internet/organisation/abteilung04/dezernat_49/ausbildungsfoerderung/
check_praktikum.pdf und
http://www.bezregkoeln.nrw.de/brk_internet/service/formulare/abteilung04/dezernat_49/index.html
Anträge stellt man bei der:
Bezirksregierung Köln
Dezernat 49
50606 Köln (zentrale Postanschrift)
Besuchsadresse: Robert Schumann Str.51, 52066 Aachen
Tel.: 0221 / 147 - 4990
Fax: 0221 / 147 - 4950
E-Mail: [email protected]
Internet: http://www.bezregkoeln.nrw.de/brk_internet/organisation/abteilung04/dezernat_49/ausbildungsfoerderung/
index.html
7c) Die Förderung von studentischen Praktika in den Niederlanden durch die EU
im Rahmen von ERASMUS + ab 2014
(https://www.daad.de/ausland/praktikum/stipendien/de/161-stipendienprogramme/#4 )
Das Programm ERASMUS fördert Praktika in Unternehmen in Europa. Das Programm
steht Studierenden aller Fachbereiche offen. Nicht förderbar sind Praktika in europäi74
schen Institutionen/Organisationen, nationalen diplomatischen Vertretungen sowie Organisationen, die EU-Programme verwalten. Ein ERASMUS-Praktikum dauert 3-12 Monate. Zu den Lebenshaltungskosten erhalten Sie einen Zuschuss von maximal 400,EUR im Monat. Zudem erhalten die Geförderten Unterstützung bei der Vorbereitung des
Auslandsaufenthaltes. Die im Ausland erbrachten Leistungen werden anerkannt (z.B.
Eintrag in das Diploma Supplement, ECTS, EUROPASS).
Neu ist ab 2014:
 P ra ktika könne n a b zwe i Mona te n (bis la ng dre i Mona te ) wä hre nd und na ch Abschluss des Studiums gefördert werden
 Le hra mts a s s is te nze n we rde n a ls P ra ktika ge förde rt
(https://eu.daad.de/neu/studierende/studierendenmobilitaet/de/14998studierendenmobilitaet/ )
Mehr zum Thema
•
Nationale Agentur für EU-Hochschulzu-sammenarbeit
Bewerbungen für ein ERASMUS-Stipendium sind direkt an die eigene Hochschule oder
an das Konsortium, dem die eigene Hochschule angehört, zu richten. Bitte wenden Sie
sich für Informationen zum Bewerbungsverfahren an das Akademische Auslandsamt
oder an die ERASMUS-Koordinatoren Ihrer Hochschulen.
Die Zahl der per ERASMUS geförderten Deutschen mit einem Praktikum in Holland
entwickelte sich in den letzten Jahren wie folgt:
2009/2010 221
2010/2011 254
2011/2012 207
2012/2013 204
(https://eu.daad.de/medien/eu/publikationen/erasmus/erasmus_jahresbericht_2013_7.p
df , S.36)
Damit liegen die Niederlande bei den Deutschen nach Großbritannien, Spanien, Frankreich, der Schweiz, Österreich, Schweden, Italien, Irland und Belgien auf Platz 10.
7d) Die Förderung von COMENIUS-Assistenzzeiten an niederländischen Schulen
für angehende Lehrkräfte durch die Europäische Union im Rahmen von ERASMUS +
Studenten ab dem 3. Studienjahr in Lehramtsstudiengängen aller Fächer und Schulformen können an einer niederländischen Schule 13 bis maximal 45 Wochen als
COMENIUS- Assistent tätig sein. (http://www.kmk-pad.org/programme/comeniusassistenzkraft-in-europa.html#c5124 )
Die wöchentliche Unterrichtsverpflichtung soll dabei 12-16 Wochenstunden umfassen.
•
„COMENIUS-Assistenzkräfte können ihre Muttersprache bzw. in ihrer Muttersprache unterrichten.
75
-
•
Sie vermitteln Wissen über ihr Heimatland.
•
Sie gestalten fächerübergreifenden und/oder Sachfachunterricht mit, z.B. Erdkunde, Geschichte, Musik, Kunst oder Sport.
•
Sie führen Unterrichtsprojekte durch - fächerübergreifend oder zu speziellen
Themen wie z.B. Europa, Feiertagen, Umwelt, Ernährung.
•
Sie unterstützen benachteiligte Schülerinnen und Schüler oder fördern besonders
begabte Schüler in Kleingruppen.
•
Sie erstellen Lehrmaterialien.
•
Sie unterstützen die europäische Zusammenarbeit von Gasteinrichtungen.
•
Sie helfen bei der Vorbereitung und/oder Durchführung eines eTwinningProjektes oder einer COMENIUS-Schulpartnerschaft zwischen der Gasteinrichtung und einer Einrichtung im Herkunftsland der Assistenzkraft.
•
Während ihrer gesamten Assistenzzeit sollten die COMENIUS-Assistenzkräfte in
den Schulalltag integriert sein.
•
In manchen Fällen können sie an mehr als einer Schule/Einrichtung tätig werden.“
http://www.kmk-pad.org/programme/comenius-assistenzzeiten.html#c5105 )
Den Lehramtsstudenten wird ermöglicht, pädagogische Erfahrungen durch Mithilfe im
Unterricht und bei Projektarbeit zu erwerben als auch ihre Fremdsprachenkenntnisse
sowie ihr fachliches Wissen und jenes über die Niederlande zu erweitern.
COMENIUS- Assistenten in den Niederlanden erhalten im Schuljahr 2013-2014 einen
Unterhalts- und Reisekostenzuschuss. Er beträgt für die ersten 13 Wochen inklusive
Reisekosten 4075 Euro und für die 14.-45. Woche wöchentlich 182 Euro bzw. dann für
30 Tage 780 Euro.
http://www.kmkpad.org/fileadmin/Dateien/download/vf/CAS/CAS_Unterhaltssaetze_2013_01.pdf
7e) Sprachassistentenstellen im Deutschunterricht in den Niederlanden im Schuljahr 2014/2015 - zumeist an Sekundarschulen (12-18jährige Schüler/innen), teilweise auch an Grundschulen (4-12jährige Schüler/innen) und Deutschlehrer ausbildenden Fachhochschulen
(http://www.europeesplatform.nl/projecten/taalassistenten-duits )
Für die Assistenz im Deutschunterricht (Sprachassistent für Deutsch) im Umfang von
maximal 12 Wochenstunden an drei oder maximal vier Tagen in der Woche während 10
Monaten gewährt die Organisation „Europees Platform” im Auftrag des niederländischen
Ministeriums für Bildung, Kultur und Wissenschaften ein monatliches Stipendium in Hö-
76
he von 800 Euro, 250 Euro Umzugskosten und 50 Euro für eine Ermäßigungskarte bei
der niederländischen Eisenbahn.
Bewerbungsschluss für das Schuljahr 2014-2015 ist der 01. Februar 2014.
Der Sprachassistent unterrichtet nicht selbstständig. Er oder sie unterstützt die Fachgruppe Deutsch auf der Schule bei verschiedenen Aktivitäten wie Sprechfertigkeitstraining mit kleinen Schülergruppen oder dem Organisieren eines Austauschprogramms mit
einer deutschen Partnerschule.
Kontakt:
Europees Platform, t.a.v. mw. I. Senff, Postbus 1007, 2001 BA Haarlem.
E: [email protected]
T: 023-553 11 50
1 ausführlicher Erfahrungsbericht mit diesem Programm findet sich unter:
http://www.europeesplatform.nl/projecten/taalassistenten-duits/497-2
7f) Die Förderung von Kurzpraktika durch den Deutschen Akademischen Austauschdienst für Bachelor- Studenten ab dem 2. Fachsemester und MasterStudenten mit überdurchschnittlichen Studienleistungen
Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) fördert praxisbezogene Auslandsaufenthalte durch die Vergabe eines Kurzstipendiums. Das Kurzstipendienprogramm für
Praktika im Ausland gliedert sich in verschiedene Programmlinien. Es können, bezogen
auf die Niederlande, gefördert werden:
•
Kurzstipendien für Praktika in deutschen Außenvertretungen oder in internationalen Organisationen
Das Programm soll deutschen Studierenden, die sich aus eigener Initiative einen
Praktikumsplatz in einer internationalen Organisation (EU- bzw. UN-Einrichtung)
oder einer bei einer deutschen Auslandsvertretung (Botschaft, Generalkonsulat)
beschafft haben, einen Auslandsaufenthalt ermöglichen.
•
Kurzstipendien für Praktika an Deutschen Schulen im Ausland:
Deutsche Lehramtsstudierende haben über dieses Programm die Möglichkeit, eine Förderung für ein Praktikum an einer Deutschen Schule im Ausland zu erhalten. Informationen zu den einzelnen Schulen sind über
www.auslandsschulwesen.de oder über www.pasch-net.de abrufbar.
•
Kurzstipendien für Praktika in Goethe-Instituten im Ausland:
Deutsche Studierende, die ein Praktikum in einem Goethe-Institut im Ausland
durchführen, können eine Förderung beantragen. (Eine Liste der Standorte aller
136 Goethe-Institute im Ausland ist unter folgendem Link einsehbar:
www.goethe.de.)
77
( https://www.daad.de/ausland/studieren/stipendium/de/70-stipendien-finden-undbewerben/?detailid=250&fachrichtung=4&land=34&status=1&seite=1 )
Die Förderung besteht aus einem Teilstipendium des DAAD in Höhe von 300 Euro für
maximal 3 Monate plus einem Zuschuss zu den Reisekosten.
Antragsberechtigt sind Studierende ab dem 2. Fachsemester sowie Masterstudierende.
Es ist eine "Aufstellung der bisher besuchten Übungs- und Seminarveranstaltungen"
vorzulegen, aus der hervorgeht, dass überdurchschnittliche Studienleistungen erbracht
wurden. Bachelorstudierende, die im 2. Fachsemester eingeschrieben sind, müssen
zusätzlich eine beglaubigte Kopie des Abiturzeugnisses beifügen. Gute praxisbezogene
Sprachkenntnisse werden vorausgesetzt. Nähere Auskünfte erteilt das Referat Internationaler Praktikantenaustausch (514) im DAAD.
Anträge auf Kurzstipendien für Praktika im Ausland müssen spätestens zwei Monate
vor Praktikumsbeginn vorliegen.
Die Antragstellung erfolgt elektronisch über das DAAD-Portal.
Die ausführlichen Bewerbungsrichtlinien mit Angaben zu den einzureichenden Unterlagen sowie die entsprechenden Vordrucke finden Sie unter:
https://www.daad.de/download/stipdb/Antragsunterlagen_KS_2014.zip
7g) Die Vermittlung bezahlter Praktika für Studenten der Wirtschaftswissenschaften, Sozialwissenschaften und Informatik ab dem 5. Semester durch AIESEC
AIESEC, (Association Internationale des Étudiants des Sciences Economiques) www.aiesec.org - - ist eine sehr große internationale Studentenorganisation. Ihr Ziel ist
es, Studenten die Möglichkeit zu geben, sich durch ein internationales Praktikum fachlich und persönlich weiterzuentwickeln und wertvolle Erfahrungen zu sammeln.
AIESEC vermittelt auch Praktika in die Niederlande von minimal 6 bis zu 78 Wochen.
Die Praktikantenvergütung durch die Unternehmen deckt im Regelfall die Lebenshaltungskosten in Holland. Reisekosten müssen selbst getragen werden.
Daneben fällt ein Kostenbeitrag in Höhe von insgesamt 350 Euro an.
Bei den Praktika ist zu unterscheiden zwischen
a)dem Global Internship Programme GLOBAL TALENT
Hierzu heißt es auf der Seite: http://page.aiesec.de/?page_id=75
Durch die zunehmende globale Vernetzung wird interkulturelle Kompetenz und internationale Arbeitserfahrung immer wichtiger. Das Global Talent Programm bietet
Dir die Chance für ein mindestens sechsmonatiges Praktikum in den Bereichen
Marketing (z.B. Business Development oder Customer Relationship Management),
IT (z.B. Web Development oder Mobile Development) oder Business (z.B. Projektmanagement oder Logistik). Du erweiterst dein fachliches Können im internationalen
78
Umfeld aufstrebender Märkte, erhöhst so Deine Chancen auf dem Arbeitsmarkt und
leistest einen Beitrag zur positiven Entwicklung eines Unternehmens im Ausland.
Gleichzeitig lernst Du eine andere Denkweise kennen, genießt fremdes Essen, hörst
eine ungewohnte Sprache und schließt neue Freundschaften.
Voraussetzungen zur Teilnahme
Für die Teilnahme an diesem Programm solltest du:
•
über hervorragende Englischkenntnisse (B2-C1 CEFR) verfügen
•
idealerweise zusätzlich Spanisch, Französisch, Chinesisch (Mandarin) oder
Portugiesisch (A2 – B1 CEFR) sprechen
•
bereits praktische Erfahrung durch relevante Praktika in dem ausgewählten
Bereich gesammelt haben
•
Zeit für ein mindestens sechsmonatiges Praktikum haben
•
Student sein oder gerade das Studium abgeschlossen haben
Die nötigen akademischen Hintergründe hängen vom jeweiligen Programm ab.
Anmeldung: http://page.aiesec.de/?page_id=2972
b)dem Global Volonteering Programme GLOBAL CITIZEN
Hierzu heißt es auf der Seite: http://page.aiesec.de/?page_id=73
Lerne andere Kulturen kennen und damit dich selbst!
Projektmanagement in Kambodscha, HIV – Aufklärung in Mexico oder Englisch unterrichten in Kenya? All das bietet Dir das Global Citizen Programm. Engagiere Dich in den
Sparten Change, Entrepreneur oder Language. Auf jedem Kontinent stehen Dir verschiedene Länder für jedes Programm zur Verfügung. Im Bereich Change stärkst Du
das Bewusstsein für gesellschaftlich relevante Anliegen z.B. durch die Vorbereitung von
Workshops zur HIV – Aufklärung. Weitere Themen sind Gesundheit, Umwelt, Nachhaltigkeit oder interkulturelles Verständnis. Wenn Du lieber eine NGO unterstützt, fällt das
unter den Punkt Entrepreneur. Du entscheidest Dich für das Language Programm, um
über Dein eigenes Land zu erzählen, während du Englisch unterrichtest.
Voraussetzungen zur Teilnahme
Für die Teilnahme an diesem Programm solltest du:
•
Student sein
•
maxmimal 30 Jahre alt sein
•
Englischkenntnisse besitzen
•
offen für neue Erfahrungen sein.
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Deine nächsten Schritte
•
Informiere Dich über die drei Programme, gern auch in einem persönlichen Gespräch.
•
Besuche einen Informationsabend in einer Stadt in deiner Nähe oder schicke uns
deine Bewerbung direkt online.
•
Such dein Praktikum in unserer internen Datenbank mit Hilfe deines persönlichen
Betreuers von AIESEC, der dir im gesamten Bewerbungs- prozess zur Seite
steht.
•
Vorbereitung für deinen Auslandsaufenthalt findet durch ein Seminar statt, welches dir die Eingewöhnung in eine andere Kultur erleichtern wird.
•
Während deines Praktikums helfen dir AIESECer vor Ort dich in deinem neuen
Umfeld schnell einzugewöhnen.
Bewirb dich online: http://page.aiesec.de/?page_id=1618
Suche uns vor Ort: http://page.aiesec.de/?page_id=119
In den Niederlanden gibt es Gruppen von AIESEC in Amsterdam, Delft, Groningen, Leiden, Maastricht, Nijmegen, Rotterdam, Tilburg, Twente (Enschede), Utrecht und Wageningen. (www.aiesec.nl )
7h) Die Vermittlung bezahlter Praktika für Studenten der Ingenieur-, Natur- und
Agrarwissenschaften durch IAESTE (International Association for the Exchange
of Students for Technical Experience) (http://www.iaeste.de/cms/index.php?id=34 )
Wer an der Vermittlung eines bezahlten 2-3 monatigen Praktikums im Rahmen der oben
genannten Fachbereiche im Zeitraum Juli bis Oktober interessiert ist, meldet sichab Oktober bis zum 30. November des Vorjahres beim Lokalkomitee der Praktikantenaustauschorganisation IAESTE an seiner Hochschule.
Hier ist das vorläufige Anmeldeformular:
http://www.iaeste.de/cms/uploads/media/Anmeldeformular_Vorl_Bewerbung.doc
Weitere Merkblätter und Formulare stehen generell unter:
http://www.iaeste.de/cms/index.php?id=51
Mitte Februar erhält man dann einen Vorschlag für ein passendes Praktikum, für das
man sich bis Ende März ausführlich bewirbt. Mitte April bis Mitte/Ende Mai erhält man
den hoffentlich positiven Bescheid.
Bewerben kann man sich ab dem vierten Semester.
Die Leistung von IAESTE besteht nicht in einem Stipendium oder der Erstattung der
Reisekosten, sondern in der Zur Verfügung Stellung eines Praktikums, dessen Vergütung durch den Betrieb in der Regel die Lebenshaltungskosten in den Niederlanden
deckt.
Weitere Informationen sind unter www.iaeste.de/ abrufbar.
80
In den Niederlanden gibt es IAESTE Netherlands erst seit 3 Jahren, mit Gruppen in
Twente (Enschede), Delft, Eindhoven, Groningen und Utrecht. ( www.iaeste.nl)
7i) Die Vermittlung bezahlter Praktika durch den Deutschen Bauernverband
(http://www.bauernverband.de/internationaler-praktikantenaustausch )
Der Deutsche Bauernverband vermittelt mit Hilfe der Partnerorganisation „Stichting Uitwisseling en Studiereizen voor het Platteland (SUSP) “ 3-12 monatige Praktika bzw.
evtl. 4-8 wöchige Kurzpraktika in die Niederlande für Studenten der Landwirtschaft (vor
allem Milchwirtschaft) und des Gartenbaus, wobei ein eintägiges Orientierungsseminar
in Amsterdam, Fachwörterbuch, Praktikumshandbuch, Betreuung und Beratung während des gesamten Aufenthalts inbegriffen sind. Im Juni und September ist gegen einen
geringen Selbstkostenpreis die Teilnahme an einem viertägigen Midpoint Meeting möglich.
Informationen findet man auf der Internetseite:
http://media.repro-mayr.de/65/588665.pdf
sowie
http://www.susp.nl/wp-content/uploads/wannabeatrainee.pdf
http://www.uitwisseling.nl/?Buitenlandse_stagiaires
Voraussetzungen für ein Praktikum sind:
-Deutsche Staatsangehörigkeit,
-Abgeschlossenes Grundstudium bzw. 4 Semester Bachelor-Studium,
-mindestens 6 Monate Praxiserfahrung,
-körperlich gesund,
-zwischen 18 und 30 Jahre alt,
-Abschluss einer umfassenden Kranken- und Unfallversicherung (durch den Deutschen
Bauernverband).
Anmeldeschluss ist vier Monate vor Praktikumbeginn.
Anmeldeformulare für ein ausgewähltes Programm können per E-Mail angefordert werden: http://www.bauernverband.de/anmeldung-praktikantenaustausch
Es fallen folgende Kosten an:
Programmgebühren:
455 Euro für Stichting Uitwisseling en Studiereizen voor het Platteland;
200 Euro DBV- Vermittlungsgebühr. Bei einer Absage sind SUSP- Stornogebühren zu
zahlen.
Den erfolgreichen Abschluss ihres Praktikums vorausgesetzt, erhalten alle Programmteilnehmer einen einmaligen Pauschalzuschuss aus Mitteln des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV), der um
die Prämien für die obligatorische Kranken- und Unfallversicherung gekürzt wird.
Die Praktikumsvergütung beträgt bei einer 40 Stunden-Woche 380 Euro netto plus
81
Unterkunft und Verpflegung.
7j) Die Vermittlung teilweise bezahlter Praktika für Jurastudenten durch ELSA
Elsa, the European Law Student´s Association, ermöglicht Jurastudenten mittels STEP,
dem Student Trainee Exchange Programme, u.a. auch Praktika in den Niederlanden.
In deutscher Sprache informieren allgemein die Webseiten:
https://www.elsa-germany.org/de/startseite/
sowie
https://www.elsa-germany.org/de/step-auslandspraktika/informationen-fuer-studenten/
Wie kann man sich für ein Praktikum bewerben ?
Man muss zunächst bei Elsa Mitglied werden.
Dann kann man sich mit dem herunterladbaren Formular bewerben.
https://www.elsagermany.org/fileadmin/elsa_germany/national/files/STEP/Formulare/STEP_Student_Applicatio
n_Form.pdf
Dem Elsa Lokalkomitee an seiner Universität übergibt man die geforderten Nachweise
zu Sprachen- und Rechtskenntnissen.
Man kann sich für ein Praktikum bzw. maximal 3 Praktika bewerben.
Nach Durchsicht der Bewerbung auf Vollständigkeit findet ein Matching zwischen Bewerber- und Praktikumprofil statt. Hat sich der Arbeitgeber für Dich entschieden, wird
Dich dein Vorstand für STEP informieren.
Die Praktika sind zumeist vom Arbeitgeber bezahlte Praktika. Fahrt- und Unterkunftskosten müssen selbst getragen werden. Bei der Wohnungssuche hilft das niederländische Elsa- Lokalkomitee. Solche Gruppen bestehen in Amsterdam, Leiden, Maastricht,
Rotterdam und Tilburg und in Nijmegen.
(http://elsa-thenetherlands.org/?page_id=2 )
Es gibt keine Vermittlungsgebühr.
7k) Praktika am Ende eines Master- Studiums bei der European Space Agency im
European Space and Research and Technology Center in Nordwijk
Die ESA schreibt auf ihrer Website:
“ESA offers students a wide range of work placement options. Applicants should preferably be in
their last or penultimate year of a
Master's degree. Many students take the opportunity of a student placement at ESA to prepare
their thesis. In general, technical opportunities are available at ESTEC, ESOC, ESAC, ECSAT
and ESRIN. There are also a limited number of non-technical opportunities.
If you are interested in a student placement, please complete the online application form, and
send it via e-mail to any of ESA's main Establishments listed below. You should include your CV
and a covering letter explaining why you would like to work at ESA.”
(http://www.esa.int/About_Us/Careers_at_ESA/Student_placements2 )
82
In Nordwijk in Holland befindet sich ESTEC. „ESA has sites in several European countries, but
the European Space Research and Technology Centre (ESTEC) in Noordwijk, the Netherlands, is
the largest. ESTEC is our technical heart - the incubator of the European space effort - where
most ESA projects are born and where they are guided through the various phases of development.
•
Developing and managing all types of ESA missions: science, exploration, telecommmunications, human spaceflight, satellite navigation and Earth observation.
•
Providing all the managerial and technical competences and facilities needed to initiate
and manage the development of space systems and technologies.
•
Operating an environmental test centre for spacecraft, with supporting engineering laboratories specialised in systems engineering, components and materials, and working within
a network of other facilities and laboratories.
•
Supporting European space industry and working closely with other organisations, such
as universities, research institutes and national agencies from ESA Member States, and
cooperating with space agencies all over the world.”
(http://www.esa.int/About_Us/ESTEC/ESTEC_European_Space_Research_and_Technol
ogy_Centre )
Ein Bewerbungsformular (Aplication Form) ist herunterladbarausgehend von:
http://www.esa.int/About_Us/Careers_at_ESA/Student_placements2
7l) Praxisqualifizierung für Studierende an Berufsakademien und der Dualen
Hochschule Baden- Württemberg
Die Dr. Helmut Kraft-Stiftung fördert u.a. die Praxisqualifizierung im Ausland für besonders qualifizierte Studierende an Berufsakademien.
Name und Anschrift der stipendiengebenden Institution
GIZ GmbH
Friedrich-Ebert-Allee 40
53113 Bonn
E-Mail: [email protected]
Internet: www.giz.de
Stipendienhöhe
•
Zuschüsse der Dr. Helmut Kraft-Stiftung und Eigenmittel
•
Monatlicher zuschuss zu den Lebenshaltungskosten von bis zu EUR 410,- (Vergütungen des Praktikumgebers werden auf das Stipendium angerechnet).
•
Zuschuss zu den Reisekosten in Höhe von 75 Prozent, maximal jedoch EUR
620,-
Laufzeit
83
•
Studierende an BA: acht bis zwölf Wochen
Bewerbungsvoraussetzungen
Herausragende Studierende an deutschen Berufsakademien (BA)
•
Praktikantenstelle im Ausland zum Zeitpunkt der Bewerbung
•
Höchstalter: 27 Jahre bei Ausreise
•
Sprache des Gastlandes;
Bewerbungstermin und -ort
Bewerbung spätestens drei Monate vor dem geplanten Ausreisetermin; Sonstiges
•
Informations- und Auswahltagung in Bonn
(https://www.daad.de/ausland/studieren/stipendium/de/70-stipendien-finden-undbewerben/?detailid=882&fachrichtung=7&land=34&status=1&seite=1 )
7m) Forschungspraktika für Bachelorstudenten weltweit im DAAD- Programm
RISE
Rahmen des Austauschdienst Forschungspraktika für Bachelor-Studierende deutscher
Universitäten und Fachhochschulen Im Stipendienprogramms RISE (Research Internships in Science and Engineering) weltweit vermittelt der Deutsche Akademische.
Die Forschungspraktika in den Fachbereichen Biologie, Chemie, Physik, Geo- und Ingenieurwissenschaften sowie in angrenzenden Disziplinen werden von Forschergruppen
weltweit in der programmeigenen Datenbank angeboten. Bewerbungen sind nur auf die
dort aufgelisteten Projekte möglich.
Ziel des Programms ist es, qualifizierten Bachelor-Studierenden der Ingenieur- und Naturwissenschaften sowie forschungsinteressierten Medizinstudierenden ein Forschungspraktikum im Ausland zu ermöglichen. Das Praktikum soll während der vorlesungsfreien
Zeit im Sommer absolviert werden…
Die Platzierung erfolgt in Abstimmung mit den Gastinstituten. Soweit möglich, wird sowohl den Interessen der Praktikumsanbieter als auch den Präferenzen der Bewerber/innen entgegen gekommen.
Nach Abschluss des Praktikums findet im Herbst 2015 in Deutschland ein Nachbereitungstreffen statt, zu dem alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer eingeladen werden.
Stipendienleistungen
Länderbezogene DAAD-Stipendienrate, maximal für drei Monate, plus Reisekostenpauschale (abhängig von Zielland und Region) und eine Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung.
Laufzeit
Sechs Wochen bis drei Monate, zwischen Juni und Oktober 2015.
84
Bewerbungsvoraussetzungen
Im Rahmen dieses Programms können sich Studierende deutscher Universitäten und
Fachhochschulen bewerben, die zum Zeitpunkt der Bewerbung höchstens im fünften
Fachsemester eines dreijährigen Bachelorstudiengangs, im siebten Fachsemester eines
vierjährigen Bachelorstudiengangs oder im siebten Fachsemester eines Diplom- oder
Medizinstudiums sind. Studierende in Masterstudiengängen können sich nicht bewerben.
Es werden gute Englischkenntnisse und/oder gute Kenntnisse der Laborsprache – sofern diese nicht Englisch ist – vorausgesetzt.
Bewerbungsunterlagen
Die Bewerbung wird zwischen Ende November/Anfang Dezember 2014 und Mitte/Ende
Januar 2015 online in die Bewerberdatenbank eingegeben. Die Bewerberdatenbank
erreichen Sie über die Programm-Webseite unter www.daad.de/rise-weltweit. Alle Dokumente werden als pdf-Dateien eingestellt. Die Bewerbungsunterlagen müssen auf
Englisch oder in der Arbeitssprache der jeweiligen das Forschungspraktikum anbietenden Institution/des Labors verfasst werden.
(https://www.daad.de/ausland/studieren/stipendium/de/70-stipendien-finden-undbewerben/?detailid=883&fachrichtung=7&land=34&status=1&seite=1 )
85
8) ANHANG:
QUELLENTEXTE ZU STUDIENFINANZIERUNG
8a)
§ 5 Bundesausbildungsförderungsgesetz (Ausbildung im Ausland)
§ 5a Bundesausbildungsförderungsgesetz ( Unberücksichtigte Ausbildungszeiten)
§ 6 Bundesausbildungsförderungsgesetz (Förderung der Deutschen im Ausland)
§ 16 Bundesausbildungsförderungsgesetz (Förderungsdauer im Ausland)
§§ 1, 3 und 4 BAFöG- Auslandszuschlagsverordnung
8b)
Merkblätter der Bezirksregierung Köln, Dezernat 49, zur Förderung eines Studiums bzw. eines Praktikums in den Niederlanden auf der Basis des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG)
8b1)
Förderung eines Studiums in Belgien, Luxemburg oder den Niederlanden
auf der Basis des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG)
8b2)
Förderung eines Praktikums in Belgien, Luxemburg oder den Niederlandeen auf der Basis des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG)
8c)
Englischsprachige Kurzinformationen des Dienst Uitvoering Onderwijs DUO (bis
Ende 2009: Informatie Beheer Groep) zu den Themen:
-Bedingungen für den Erhalt der niederländischen Studienfinanzierung
-Kredit zur Finanzierung der Studiengebühren
86
Anhang 8a)
Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
§ 5 Ausbildung im Ausland
•
(1) Der ständige Wohnsitz im Sinne dieses Gesetzes ist an dem Ort begründet,
der nicht nur vorübergehend Mittelpunkt der Lebensbeziehungen ist, ohne dass
es auf den Willen zur ständigen Niederlassung ankommt; wer sich lediglich zum
Zwecke der Ausbildung an einem Ort aufhält, hat dort nicht seinen ständigen
Wohnsitz begründet.
•
(2) Auszubildenden, die ihren ständigen Wohnsitz im Inland haben, wird Ausbildungsförderung geleistet für den Besuch einer im Ausland gelegenen Ausbildungsstätte, wenn
1. er der Ausbildung nach dem Ausbildungsstand förderlich ist und außer bei
Schulen mit gymnasialer Oberstufe und bei Fachoberschulen zumindest
ein Teil dieser Ausbildung auf die vorgeschriebene oder übliche Ausbildungszeit angerechnet werden kann oder
2. im Rahmen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit einer deutschen
und mindestens einer ausländischen Ausbildungsstätte die aufeinander
aufbauenden Lehrveranstaltungen einer einheitlichen Ausbildung abwechselnd von den beteiligten deutschen und ausländischen Ausbildungsstätten angeboten werden oder
3. eine Ausbildung an einer Ausbildungsstätte in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in der Schweiz aufgenommen oder fortgesetzt wird
Bei Berufsfachschulen und Fachschulen gilt Satz 1 Nummer 1 nur, wenn der Besuch im Unterrichtsplan vorgeschrieben ist. Die Ausbildung muss mindestens
sechs Monate oder ein Semester dauern; findet sie im Rahmen einer mit der besuchten Ausbildungsstätte vereinbarten Kooperation statt, muss sie mindestens
zwölf Wochen dauern. Satz 1 Nr. 3 gilt für die in § 8 Abs. 1 Nr. 6 und 7, Abs. 2
und 3 bezeichneten Auszubildenden nur, wenn sie die Zugangsvoraussetzungen
für die geförderte Ausbildung im Inland erworben haben oder eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 1 und 2 des Aufenthaltsgesetzes besitzen.
•
(3) (aufgehoben)
•
(4) Absatz 2 Nummer 1 und 2 gilt nur für den Besuch von Ausbildungsstätten, der
dem Besuch von folgenden im Inland gelegenen Ausbildungsstätten gleichwertig
ist:
1. Schulen mit gymnasialer Oberstufe ab Klasse 11,
2. Schulen mit gymnasialer Oberstufe ab Klasse 10, soweit die Hochschulzugangsberechtigung nach 12 Schuljahren erworben werden kann,
3. Berufsfachschulklassen nach § 2 Absatz 1 Nummer 2,
87
4. mindestens zweijährigen Fach- und Fachoberschulklassen,
5. Höheren Fachschulen, Akademien oder Hochschulen;
•
Absatz 2 Nummer 3 gilt nur für den Besuch von Ausbildungsstätten, der dem Besuch der Ausbildungsstätten in den Nummern 3 bis 5 gleichwertig ist, wobei die
Fachoberschulklassen ausgenommen sind.
(5) Wird im Zusammenhang mit dem Besuch einer im Inland gelegenen Berufsfachschule nach § 2 Abs. 1 Nr. 2, einer mindestens zweijährigen Fachschulklasse, einer Höheren
Fachschule, Akademie oder Hochschule oder mit dem nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 geförderten Besuch einer in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union gelegenen vergleichbaren Ausbildungsstätte ein Praktikum gefordert, so wird für die Teilnahme an einem Praktikum im Ausland Ausbildungsförderung nur geleistet, wenn die Ausbildungsstätte oder die zuständige Prüfungsstelle anerkennt, dass diese fachpraktische Ausbildung den Anforderungen der Prüfungsordnung an die Praktikantenstelle genügt; bei
dem Besuch einer Berufsfachschule oder einer mindestens zweijährigen Fachschulklasse muss zudem nach deren Unterrichtsplan die Durchführung des Praktikums zwingend
im Ausland vorgeschrieben sein. Das Praktikum im Ausland muss der Ausbildung nach
dem Ausbildungsstand förderlich sein und mindestens zwölf Wochen dauern.
(http://www.bafoeg.bmbf.de/de/219.php )
§ 5a Unberücksichtigte Ausbildungszeiten
Bei der Leistung von Ausbildungsförderung für eine Ausbildung im Inland bleibt die Zeit
einer Ausbildung, die der Auszubildende im Ausland durchgeführt hat, längstens jedoch
bis zu einem Jahr, unberücksichtigt. Wenn während einer Ausbildung, die im Inland begonnen wurde und nach § 5 Abs. 2 Nr. 1 im Ausland fortgesetzt wird, die Förderungshöchstdauer erreicht würde, verlängert sich diese um die bis zu diesem Zeitpunkt bereits
im Ausland verbrachte Ausbildungszeit, höchstens jedoch um ein Jahr. Insgesamt bleibt
nach den Sätzen 1 und 2 höchstens ein Jahr unberücksichtigt; dies gilt auch bei mehrfachem Wechsel zwischen In- und Ausland. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht, wenn der Auslandsaufenthalt in Ausbildungsbestimmungen als ein notwendig im Ausland durchzuführender Teil der Ausbildung vorgeschrieben ist.
( http://www.bafög.de/de/220.php )
§ 6 Förderung der Deutschen im Ausland
Deutschen im Sinne des Grundgesetzes, die ihren ständigen Wohnsitz in einem ausländischen Staat haben und dort oder von dort aus in einem Nachbarstaat eine Ausbildungsstätte besuchen, kann Ausbildungsförderung geleistet werden, wenn die besonderen Umstände des Einzelfalles dies rechtfertigen. Art und Dauer der Leistungen sowie
die Anrechnung des Einkommens und Vermögens richten sich nach den besonderen
Verhältnissen im Aufenthaltsland. § 9 Abs. 1 und 2 sowie § 48 sind entsprechend, die
§§ 36 bis 38 sind nicht anzuwenden.
(http://www.bafoeg.bmbf.de/de/221.php )
88
§ 16 Förderungsdauer im Ausland
(1) Für eine Ausbildung im Ausland nach § 5 Abs. 2 Nr. 1 oder Abs. 5 wird Ausbildungsförderung längstens für die Dauer eines Jahres geleistet. Innerhalb eines Ausbildungsabschnitts gilt Satz 1 nur für einen einzigen zusammenhängenden Zeitraum, soweit
nicht der Besuch von Ausbildungsstätten in mehreren Ländern für die Ausbildung von
besonderer Bedeutung ist.
(2) Darüber hinaus kann während drei weiterer Semester Ausbildungsförderung geleistet werden für den Besuch einer Ausbildungsstätte, die den im Inland gelegenen Hochschulen gleichwertig ist, wenn er für die Ausbildung von besonderer Bedeutung ist.
(3) In den Fällen des § 5 Abs. 2 Nr. 2 und 3 wird Ausbildungsförderung ohne die zeitliche Begrenzung der Absätze 1 und 2 geleistet, in den Fällen des § 5 Abs. 2 Nr. 3 jedoch
nur dann über ein Jahr hinaus, wenn der Auszubildende bei Beginn eines nach dem 31.
Dezember 2007 aufgenommenen Auslandsaufenthalts bereits seit mindestens drei Jahren seinen ständigen Wohnsitz im Inland hatte.
( http://www.bafög.de/de/238.php )
Verordnung über die Zuschläge zu dem Bedarf nach dem
Bundesausbildungsförderungsgesetz bei einer Ausbildung im
Ausland (BAföG-AuslandszuschlagsV) vom 25. Juni 1986
(BGBl. I S. 935), zuletzt geändert durch Art. 6 des Gesetzes
vom 24.10.2010 (BGBl. I S. 1422)
Auf Grund des § 13 Abs. 4 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes in der Fassung
der Bekanntmachung vom 6. Juni 1983 (BGBl. I S. 645) verordnet die Bundesregierung
mit Zustimmung des Bundesrates:
§ 1 Zuschläge zu dem Bedarf
(1) Bei einer Ausbildung im Ausland werden in den Fällen des § 5 Abs. 2 des Gesetzes
nach Maßgabe dieser Verordnung folgende Zuschläge zu dem Bedarf geleistet:
1. …
2. die nachweisbar notwendigen Studiengebühren (§ 3),
3. Aufwendungen für Reisen zum Ort der Ausbildung (§ 4),
4. Aufwendungen für die Krankenversicherung (§ 5).
Satz 1 Nr. 3 und 4 gilt entsprechend für Praktika nach § 5 Abs. 5 des Gesetzes.
(2) Zuschläge nach dieser Verordnung werden nicht geleistet, soweit § 12 Abs. 4 des
Gesetzes gilt.
89
§ 2…
§ 3 Studiengebühren
(1) Nachweisbar notwendige Studiengebühren werden längstens für die Dauer eines
Jahres bis zur Höhe von 4.600 Euro geleistet.
(2) …
(3) Der Auszubildende hat nachzuweisen, mit welchem Ergebnis er sich um Erlass oder
Ermäßigung der Studiengebühren bemüht hat.
§ 4 Aufwendungen für Reisen zum Ausbildungsort
(1) Für die Hinreise zum Ausbildungsort sowie für eine Rückreise wird ein Reisekostenzuschlag geleistet. Der Reisekostenzuschlag beträgt jeweils 250 Euro bei einer Reise
innerhalb Europas, sonst jeweils 500 Euro.
…
(http://www.bafoeg.bmbf.de/de/413.php )
Anhang 8b)
90
Merkblätter der Bezirksregierung Köln, Dezernat 49, zur Förderung eines Studiums oder Praktikums in den Niederlanden auf der Basis des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG)
Anhang 8b1)
Förderung eines Studiums in Belgien, Luxemburg oder den Niederlanden
(Stand: Dezember 2011)
(http://www.bezregkoeln.nrw.de/brk_internet/organisation/abteilung04/dezernat_49/ausbildungsfoerderu
ng/faq/faq_studium_benelux.pdf )
1. Wie beantrage ich Auslandsförderung?
2. Welche besonderen Voraussetzungen müssen bei der Auslandsförderung erfüllt
sein?
2.1 Persönliche Voraussetzungen
2.2 Ausbildungsbedingte Voraussetzungen
2.3 Gleichwertigkeit
2.4 Dauer
3. Kann ich die Förderungsvoraussetzungen vorab prüfen lassen?
4. Wie wird der monatliche Förderungsbetrag bei der Auslandsförderung ermittelt?
4.1 Gesamtbedarf
4.2 Anzurechnendes Einkommen und Vermögen
4.3 Förderungsbetrag
5. Welche Bedeutung hat das „certificate of enrolment“?
6. Förderungshöchstdauer
7. Wie lange erhalte ich Auslands-BAföG?
8. In welcher Form wird Ausbildungsförderung geleistet?
9. Wie werde ich nach meiner Auslandsausbildung im Inland weitergefördert?
10. Welche Unterlagen werden benötigt?
Die folgenden Informationen sollen Ihnen helfen, sich bei der Antragstellung leichter zurechtzufinden. Häufig auftretende Fragen werden beantwortet; alle Detailfragen können
hier nicht behandelt werden.
Bitte prüfen Sie dennoch unbedingt vor telefonischer Kontaktaufnahme mit der Bezirksregierung Köln, ob Ihre Fragen nicht bereits anhand der nachfolgenden Informationen beantwortet werden.
1. Wie beantrage ich Auslandsförderung?
91
Nach § 15 Abs. 1 BAföG wird Ausbildungsförderung vom Beginn des Monats an
geleistet, in dem die Ausbildung aufgenommen wird, frühestens jedoch vom Beginn des Antragsmonats an. Für eine zeitnahe Bewilligung der Förde-rung mit Beginn der Ausbildung im Ausland übersenden Sie bitte die am Ende dieser Informationen genannten Formblätter nebst Anlagen ausgefüllt und unterschrieben möglichst sechs Monate vor Beginn des Auslandsauf-enthaltes. Zur Fristwahrung
genügt eine schriftliche Antragstellung zu Be-ginn der Ausbildung.
Das Formblatt 3 - Einkommenserklärung der Eltern bzw. des/r Ehegatten/Ehegattin oder des/r eingetragenen Lebenspartners/in - ist von jedem/r Einkommensbezieher/in gesondert auszufüllen, insbesondere wenn beide Elternteile über eigenes Einkommen verfügen. Bei bisheriger elternunabhängiger Förderung wird
Formblatt 3 für die Eltern nicht benötigt.
Teilen Sie bitte mit, ob bzw. wo Sie zuletzt einen Antrag auf Ausbildungsför-derung
gestellt haben (Förderungsnummer, Amt für Ausbildungsförderung und ggf. Außenstelle). Bitte fügen Sie eine Kopie des letzten BAföG-Bescheides bei.
Bitte beachten Sie, dass mit Beginn der Ausbildung im Ausland der An-spruch
auf Inlandsförderung für die Dauer der Auslandsausbildung erlischt. Im Anschluss daran ist ein erneuter Antrag erforderlich (S. Punkt 9).
Um eine effektive Bearbeitung zu gewährleisten, erfolgt die Anforderung feh-lender
Unterlagen in der Regel nur 1 x. Bitte bewahren Sie dieses Anforderungsschreiben daher sorgfältig auf. Für übersandte Unterlagen und Nachweise wird keine Eingangsbestätigung ausgestellt.
Sollten die Förderungsvoraussetzungen vorliegen, erhalten Sie den maschi-nellen
Bewilligungsbescheid frühestens zu Anfang des Monats, in dem die Auslandsausbildung beginnt. Wenn Sie z. B. im Oktober Ihre Auslandsaus-bildung beginnen,
erhalten Sie den maschinellen Bescheid frühestens An-fang Oktober.
Die Überweisung der monatlichen Förderungsbeträge kann grundsätzlich nur auf
Inlandskonten erfolgen.
2. Welche besonderen Voraussetzungen müssen bei der Aus-landsförderung erfüllt sein?
2.1 Persönliche Voraussetzungen
Grundsätzlich können Auszubildende mit ständigem Wohnsitz im Inland, die für eine Ausbildung im Inland Anspruch auf Ausbildungsförderung haben, auch für eine
Ausbildung im Ausland nach § 5 Abs. 2 BAföG gefördert werden. Die in § 8 Abs. 1
Nr. 6 und 7, Abs. 2 und 3 BAföG bezeichneten Perso-nengruppen können für eine
Ausbildung im Sinne des § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BAföG (insbesondere vollständige
Ausbildungen in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder der Schweiz)
nur gefördert werden, wenn sie die Zugangsvoraussetzungen für die geförderte
Ausbildung im Inland erworben haben oder eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25
Abs. 1 und 2 des Aufenthaltsgeset-zes besitzen.
Weiterhin wird bei Ausbildungen nach § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BAföG Ausbildungsförderung nur dann über ein Jahr hinaus geleistet, wenn der/die Auszubildende bei Beginn eines nach dem 31.12.2007 aufgenommenen Aus-
92
landsaufenthalts bereits seit mindestens drei Jahren seinen/ihren ständigen Wohnsitz im Inland hatte.
2.2 Ausbildungsbedingte Voraussetzungen
Die Förderung von Auslandsausbildungen ist möglich:
für die ergänzende Auslandsausbildung (§ 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BAföG);
Diese Ausbildung dient der Ergänzung einer förderungsfähigen Ausbil-dung.
Sie muss der jeweiligen Hauptausbildung förderlich sein. Dies ist grundsätzlich
der Fall, wenn die Grundkenntnisse während einer zumin-dest einjährigen
Ausbildung an einer gleichrangigen Ausbildungsstätte erlangt wurden und die
Ausbildung in der gleichen Fachrichtung betrieben wird. Außerdem muss die
beabsichtigte Ausbildung im Ausland zumindest zu einem Teil auf die Hauptausbildung anrechenbar sein (Ausnahme: gymnasiale Oberstufe; Fachoberschule).
2. für die integrierte Auslandsausbildung (§ 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BAföG);
Integrierte Ausbildungen sind solche, bei denen im Rahmen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit einer deutschen und mindestens ei-ner
ausländischen Ausbildungsstätte die aufeinander aufbauenden Lehrveranstaltungen einer einheitlichen Ausbildung abwechselnd von den beteiligten Ausbildungsstätten angeboten werden (z. B. der Studiengang European Mechanical Engineering Studies, den die FH Osnabrück in Zusammenarbeit mit verschiedenen europäischen Partnerhochschulen durchführt, oder das Europäische Studienprogramm BWL (EBP), das die Fachhochschule Münster ebenfalls in Zusammenarbeit mit verschiede-nen europäischen
Partnerhochschulen durchführt).
3. für die Ausbildung in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in der Schweiz
(§ 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BAföG).
Hierbei handelt es sich um eine Ausbildung, die an einer Ausbildungs-stätte in
einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in der Schweiz betrieben und
ggf. auch abgeschlossen wird. Die Ausbildung kann von Anfang an im Ausland
erfolgen.
Dies gilt nicht für Schüler/innen der gymnasialen Oberstufe oder Fachoberschule. Sie können nicht nach § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BAföG gefördert
werden (vgl. § 5 Abs. 4 Satz 1 BAföG).
2.3 Gleichwertigkeit
Eine Förderung nach § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und 2 BAföG kann nur für den Besuch von
Ausbildungsstätten gewährt werden, deren Besuch dem Besuch von folgenden im Inland gelegenen Ausbildungsstätten gleichwertig ist:
Schulen mit gymnasialer Oberstufe ab Klasse 11, Schulen mit gymnasialer Oberstufe ab Klasse 10, soweit die Hochschul-zugangsberechtigung nach 12 Schuljahren
erworben werden kann, Berufsfachschulklassen nach § 2 Absatz 1 Nummer 2, mindestens zweijährigen Fach- und Fachoberschulklassen, Höheren Fachschulen, Akademien oder Hochschulen;
§ 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BAföG gilt nur für den Besuch von Ausbildungsstät-ten, der dem
Besuch der Ausbildungsstätten in den Nummern 3 bis 5 gleichwertig ist, wobei Fachoberschulklassen ausgenommen sind.
93
Bei Ausbildungen nach § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und 2 BAföG ist die inländi-sche Ausbildung für die Beurteilung der Gleichwertigkeit maßgebend, d. h. wenn im Inland z. B. eine Berufsfachschule im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 2 BAföG besucht wird, muss die ausländische Ausbildung auch eine entspre-chende Berufsfachschulausbildung sein.
Die Prüfung der Gleichwertigkeit erfolgt von Amts wegen im Rahmen des Bewilligungsverfahrens.
2.4 Dauer
Die Ausbildung muss mindestens sechs volle Monate oder ein Semester (kein
Trimester!) dauern; findet sie im Rahmen einer mit der besuchten Ausbildungsstätte vereinbarten Kooperation statt, muss sie mindestens zwölf Wochen
dauern.
3. Kann ich die Förderungsvoraussetzungen vorab prüfen lassen?
Auf Antrag kann eine Vorabentscheidung erteilt werden (§ 46 Abs. 5 BAföG). Dazu
werden folgende Unterlagen benötigt:
− Formblatt 1
. Angaben zur Adresse während der Ausbildung im Ausland sind für eine Vorabent-scheidung nicht notwendig.
. − Anlage 1 zu Formblatt 1
. − Fotokopie des letzten BAföG - Bescheides
. − aktuelle Immatrikulationsbescheinigung der inländischen Hochschule
. − Formblatt 6
. Angaben zum Ausbildungsgang an einer konkreten Ausbildungsstätte sind erforder-lich.
. Achtung!
Die Vorabentscheidung enthält keine Aussage über die Höhe der Leistungen.
4. Wie wird der monatliche Förderungsbetrag bei der Auslands-förderung ermittelt?
4.1 Gesamtbedarf
Folgende Zuschläge erhöhen ggf. den monatlichen Grundbedarf nach § 13 BAföG:
- Krankenversicherungszuschuss
- Pflegeversicherungszuschuss
- Aufwendungen für Reisen zum Ausbildungsort (§ 4 BAföG-AuslandszuschlagV)
. Für die Hinreise zum Ausbildungsort sowie für eine Rückreise wird ein Reisekostenzuschlag in Höhe von je 250,00 € pauschal berücksichtigt.
. - Studiengebühren (§ 3 BAföG-AuslandszuschlagV)
. Studiengebühren werden grundsätzlich längstens für die Dauer eines Jahres bis
zur Höhe von 4.600 Euro berücksichtigt.
. Studiengebühren werden bei einem Studium im Ausland erst dann berücksichtigt, wenn Sie nachgewiesen haben, mit welchem Erfolg Sie sich um Gebührenerlass
oder -ermäßigung bemüht haben. Eine einfache Übersendung von Merkblättern oder
Broschüren der Universität, aus denen sich die Voraussetzungen für den Ge94
bührenerlass für EG-Studenten ergeben, reicht nicht aus. Bitte wenden Sie sich daher bezüglich des Erlasses oder der Ermäßigung schnellstmöglich an Ihre ausländische Universität bzw. die entsprechende Stelle. Wenn Sie nach Beginn der Auslandsausbildung einen Nachweis über die tatsächlich zu zahlenden Studiengebühren vorlegen, können diese auch nachträglich berücksichtigt werden.
. - Kinderbetreuungszuschlag nach § 14 b BAföG
. Für Auszubildende, die mit mindestens einem eigenen Kind, welches das zehnte
Lebensjahr noch nicht vollendet hat, in einem Haushalt leben, erhöht sich der Bedarf um monatlich 113,00 € für das erste und 85,00 € für jedes weitere dieser Kinder
(Anlage 2 zu Formblatt 1).
Reisekosten und Studiengebühren werden auf die Monate des Bewilligungszeitraumes aufgeteilt und erhöhen entsprechend den monatlichen Bedarf.
4.2 Anzurechnendes Einkommen und Vermögen
Es gelten die gleichen Anrechnungsvorschriften wie beim Inlands - BAföG.
Eigenes Einkommen und Vermögen des/der Auszubildenden sowie Einkommen des/der
Ehegatten/in, des/r eingetragenen Lebenspartners/in und der Eltern des/r Auszubildenden werden angerechnet (familienabhängige Förderung).
Grundsätzlich ist jedes Einkommen, das der/die Auszubildende innerhalb des Bewilligungszeitraums erzielt, sowie Vermögen, über das der/die Auszubildende bei Antragstellung verfügt, anzugeben. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Abgleich mit dem
Bundeszentralamt für Steuern bezüglich der Frei-stellungsaufträge stattfindet.
4.3 Förderungsbetrag
Vom ermittelten Gesamtbedarf (siehe Punkt 4.1) wird das eigene Einkommen und Vermögen des/r Auszubildenden sowie das anzurechnende Ein-kommen des/r Ehegatten/in, Lebenspartners/in und der Eltern des/r Auszubildenden - in dieser Reihenfolge in Abzug gebracht. Die Differenz ergibt den monatlichen Förderungsbetrag.
Hinweis!
Eine Abschlagszahlung für Reisekosten und Studiengebühren kann mit der ersten Bewilligung (zu Beginn des Bewilligungszeitraumes) auf formlosen Antrag gezahlt werden. Vorauszahlungen außerhalb der Bewilligung vor Beginn des Bewilligungszeitraumes sind allerdings nicht möglich.
Eine direkte Überweisung der Studiengebühren durch die Bezirksregierung Köln
an die ausländische Universität ist nicht möglich. Für die Zahlung der Studiengebühren sind Sie selbst verantwortlich.
5. Welche Bedeutung hat das „certificate of enrolment“?
Ohne Vorlage einer ordnungsgemäßen Bescheinigung der ausländischen Ausbildungsstätte kann eine Bewilligung nicht erfolgen. Bitte senden Sie daher diesen
Vordruck in Ihrem eigenen Interesse rechtzeitig an die Ausbildungsstätte und lassen ihn vollständig ausgefüllt und gestempelt der Bezirksregierung Köln wieder zukommen.
6. Förderungshöchstdauer
95
Bei der Leistung von Ausbildungsförderung für eine Ausbildung im Inland bleibt
nach § 5a BAföG die Zeit einer Ausbildung, die der/die Auszubildende im Ausland
durchgeführt hat, längstens jedoch bis zu einem Jahr, unberücksichtigt. Wenn während einer Ausbildung, die im Inland begonnen wurde und nach § 5 Abs. 2 Satz 1
Nr. 1 BAföG im Ausland fortgesetzt wird, die Förderungshöchstdauer erreicht würde, verlängert sich diese um die bis zu diesem Zeitpunkt bereits im Ausland verbrachte Ausbildungszeit, höchstens jedoch um ein Jahr. Insgesamt bleibt nach
Satz 1 und 2 höchstens ein Jahr unberücksichtigt; dies gilt auch bei mehrfachem
Wechsel zwischen In- und Ausland. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht, wenn der Auslandsaufenthalt in Ausbildungsbestimmungen als ein notwendig im Ausland durchzuführender Teil der Ausbildung vorgeschrieben ist.
Nach Ablauf der Förderungshöchstdauer müssen für die Weiterförderung Gründe
nach § 15 Abs. 3 BAföG oder die Voraussetzungen für eine Studienabschlusshilfe
(§ 15 Abs. 3a BAföG) vorliegen.
7. Wie lange erhalte ich Auslands-BAföG?
Förderung wird grundsätzlich nur für die Zeit gewährt, in der Sie tatsächlich die
Ausbildung im Ausland betreiben.
Innerhalb eines Ausbildungsabschnittes kann Ausbildungsförderung für eine ergänzende Auslandsausbildung nach § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BAföG (s. Punkt 2.2)
längstens für die Dauer eines Jahres und nur für einen einzi-gen zusammenhängenden Zeitraum geleistet werden, soweit nicht der Be-such von Ausbildungsstätten in mehreren Ländern für Ihre Ausbildung von besonderer Bedeutung ist (s. § 16
Abs. 1 BAföG). Die besondere Bedeutung kann sich aus der Art der Ausbildung
ergeben, wenn z. B. mehrere Sprachen zu erlernen oder wenn ein Studienaufenthalt im Ausland und zusätzlich ein Praktikum vorgeschrieben sind.
Nach § 16 Abs. 2 BAföG kann darüber hinaus während drei weiterer Semes-ter
Ausbildungsförderung für den Besuch einer Ausbildungsstätte, die den im Inland
gelegenen Hochschulen gleichwertig ist, geleistet werden, wenn er für die Ausbildung von besonderer Bedeutung ist.
Die besondere Bedeutung ist anzunehmen, wenn
der/die Auszubildende eine wissenschaftliche Arbeit unternommen hat, die in dem
ersten Jahr nicht angemessen zu Ende geführt werden konnte,
nach den Umständen des Einzelfalles die Fortsetzung der Ausbildung im Ausland für
die Ausbildung objektiv erforderlich ist,
innerhalb der zusätzlichen Förderungsdauer ein Ausbildungsabschluss in einem
Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem Vertragsstaat des Abkommens über
den Europäischen Wirtschaftsraum erlangt wird.
Die besondere Bedeutung ist durch eine gutachtliche Stellungnahme eines hauptamtlichen Mitgliedes des Lehrkörpers der Ausbildungsstätte nachzu-weisen, die während des ersten Jahres der Ausbildung im Ausland besucht worden ist.
Bei den integrierten Ausbildungen nach § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BAföG und den
Ausbildungen im Sinne des § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BAföG (s. Punkt 2.2) wird Ausbildungsförderung ohne die zeitliche Begrenzung des § 16 Abs. 1 BAföG geleistet.
Bei Ausbildungen nach § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BAföG wird Ausbildungsförde-rung
nur dann über ein Jahr hinaus geleistet, wenn der/die Auszubildende bei Beginn
96
eines nach dem 31.12.2007 aufgenommenen Auslandsaufenthalts bereits seit
mindestens drei Jahren seinen/ihren ständigen Wohnsitz im Inland hatte.
8. In welcher Form wird Ausbildungsförderung geleistet?
Grundsätzlich wird nach § 17 Abs. 2 BAföG Ausbildungsförderung für den Besuch
von Höheren Fachschulen, Akademien und Hochschulen und die im Zusammenhang damit abzuleistenden Praktika zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als Darlehen geleistet; Studiengebühren werden voll als Zuschuss geleistet.
Dies gilt grundsätzlich bis zum Ende der Förderungshöchstdauer.
Nach dem Ende der Förderungshöchstdauer kann Auszubildenden nach § 15 Abs.
3a BAföG für zwölf Monate eine Studienabschlussförderung gewährt werden, wenn
der Auszubildende die Ausbildung innerhalb dieser Zeit abschließen kann. Diese
Leistung erfolgt als vollverzinsliches Bankdarlehen. Dies gilt auch für die Studiengebühren.
Der erste Wechsel/Abbruch aus wichtigem Grund hat keine Auswirkungen auf die
Förderungsart. Weitere Wechsel/Abbrüche aus wichtigem Grund können dazu führen, dass die neue Ausbildung nicht vollständig mit der Förderungsart Zuschuss/zinsloses Staatsdarlehen gefördert wird. Dies ist immer dann der Fall, wenn
die Zeiten der ursprünglichen Ausbildung nicht (vollstän-dig) auf die neue Ausbildung angerechnet werden; für die zusätzlich zuge-standene Zeit wird Förderung
als Bankdarlehen gewährt.
Erfolgt der Wechsel/Abbruch hingegen „aus unabweisbarem Grund“ (z. B. ein
Chemiestudent verliert seinen Geruchsinn), bleibt es bei der Förderungs-art Zuschuss/zinsloses Darlehen auch während der zusätzlich benötigten Zeit.
Der Kinderbetreuungszuschlag wird immer als Zuschuss geleistet.
9. Wie werde ich nach meiner Auslandsausbildung im Inland weitergefördert?
Der Weiterförderungsantrag ist beim zuständigen Inlandsamt zu stellen. Eine frühzeitige Antragstellung vor dem Ende der Ausbildung im Ausland wird empfohlen.
Besucht ein/e Auszubildende/r zwischen dem Ende einer Ausbildung im Aus-land
und dem frühestmöglichen Beginn der anschließenden Ausbildung im Inland für
längstens vier Monate keine Ausbildungsstätte, so wird ihm/r längstens für die
Dauer der beiden Monate vor Beginn der anschließenden Ausbildung Ausbildungsförderung geleistet. Diese Zeit ist in den der Aus-landsausbildung folgenden Bewilligungszeitraum einzubeziehen. Die Antrag-stellung muss spätestens im Verlauf
des zweiten Monats vor Beginn der In-landsausbildung erfolgen.
Beispiel:
Ausbildung im Ausland von 10/11 bis 06/12
Weiterführung der Ausbildung im Inland ab 10/12
Aufnahme der Förderung durch das Inlandsamt möglich ab 08/12 (eine rechtzeitige Antragstellung beim Inlandsamt - also spätestens August 2012 - vorausgesetzt)
10. Welche Unterlagen werden benötigt?
Formblatt 1 -Antrag auf Ausbildungsförderung
Anlage 1 zu Formblatt 1 - schulischer und berufl. Werdegang
ggf. Anlage 2 zu Formblatt 1 - Kinderbetreuungszuschlag
97
Bescheinigung über die Unterkunft
Bescheinigung über die Teilnahme an einem Austauschprogramm
Formblatt 3 - Erklärung des Ehegatten/eingetragenen Lebenspartners, des Vaters
oder der Mutter
Formblatt 6 - Zusatz zum Antrag auf Ausbildungsförderung für eine Ausbildung im
Ausland
Bescheinigung der ausländischen Ausbildungsstätte - certificate of en-rolment
Die Angaben sind durch geeignete Unterlagen (z. B. Kopie des Sparbuchs, Sparkassenauskunft oder Kopie des Einkommensteuerbescheids) zu bele-gen.
Die Aufzählung ist nicht abschließend. Im Einzelfall können weitere Unterlagen notwendig sein. Sie erhalten hierüber nach Antragstellung entsprechende Nachricht.
.
Anhang 8b2)
Förderung eines Praktikums in Belgien, Luxemburg oder den Niederlanden
(Stand: Dezember 2011)
(http://www.bezregkoeln.nrw.de/brk_internet/organisation/abteilung04/dezernat_49/ausbildungsfoerderung/
faq/faq_praktikum_benelux.pdf )
1. Wie beantrage ich Auslandsförderung?
2. Welche besonderen Voraussetzungen müssen bei der Auslandsförderung erfüllt
sein?
2.1 Persönliche Voraussetzungen
2.2 Förderlichkeit
2.3 Erforderlichkeit und Inhalt
2.4 Dauer
3. Kann ich die Förderungsvoraussetzungen vorab prüfen lassen?
4. Wie wird der monatliche Förderungsbetrag bei der Auslandsförderung ermittelt?
4.1Gesamtbedarf
4.2Anzurechnendes Einkommen und Vermögen
4.3Förderungsbetrag
5. Welche Bedeutung hat die Bescheinigung der ausländischen Praktikantenstelle?
6. Wie lange erhalte ich Auslands-BAföG?
7. In welcher Form wird Ausbildungsförderung geleistet?
8. Erhalte ich Förderung für die Ableistung eines Praktikums im Ausland, wenn ich
bereits einen Auslandsaufenthalt durchgeführt und auch Förderungsleistungen
erhalten habe?
9. Wie werde ich nach meinem Auslandspraktikum im Inland weitergefördert?
98
10.Welche Unterlagen werden benötig?
Die folgenden Informationen sollen Ihnen helfen, sich bei der Antragstellung leichter zurechtzufinden. Häufig auftretende werden Fragen beantwortet, alle Detailfragen können
hier nicht behandelt werden.
Bitte prüfen Sie dennoch unbedingt vor telefonischer Kontaktaufnahme mit der Bezirksregierung Köln, ob Ihre Fragen nicht bereits anhand der nachfolgenden Informationen beantwortet werden.
1. Wie beantrage ich Auslandsförderung?
Nach § 15 Abs. 1 BAföG wird Ausbildungsförderung vom Beginn des Monats an geleistet, in dem die Ausbildung aufgenommen wird, frühestens jedoch vom Beginn des
Antragsmonats an. Für eine zeitnahe Bewilligung der Förderung mit Beginn der Ausbildung im Ausland übersenden Sie bitte die am Ende dieser Informationen genannten Formblätter nebst Anlagen ausgefüllt und unterschrieben möglichst sechs Monate vor Beginn des Auslandsaufenthaltes. Zur Fristwahrung genügt eine schriftliche
Antragstellung zu Beginn der Aus-bildung.
Das Formblatt 3 - Einkommenserklärung des Ehegatten/eingetragenen Lebens-partners,
des Vaters oder der Mutter - ist von jedem Einkommensbezieher gesondert auszufüllen, auch wenn die Eltern miteinander verheiratet sind und gemein-samen veranlagt
werden. Bei bisheriger elternunabhängiger Förderung wird Formblatt 3 für die Eltern
nicht benötigt.
Teilen Sie bitte mit, ob bzw. wo Sie zuletzt einen Antrag auf Ausbildungsförderung gestellt haben (Förderungsnummer, Amt für Ausbildungsförderung und ggf. Außenstelle). Bitte fügen Sie eine Kopie des letzten BAföG-Bescheides bei.
Bitte beachten Sie, dass mit Beginn des Praktikums im Ausland der Anspruch auf Inlandsförderung für die Dauer der Auslandsausbildung erlischt. Im Anschluss daran
ist ein erneuter Antrag erforderlich (S. Punkt 5).
Um eine effektive Bearbeitung zu gewährleisten, erfolgt die Anforderung feh-lender Unterlagen in der Regel nur 1 x. Bitte bewahren Sie dieses Anforderungsschreiben daher sorgfältig auf. Für übersandte Unterlagen und Nach-weise wird keine Eingangsbestätigung ausgestellt.
Sollten die Förderungsvoraussetzungen vorliegen, erhalten Sie frühestens zu Anfang
des Monats, in dem die Auslandsausbildung beginnt. Wenn Sie z. B. im Oktober Ihre
Auslandsausbildung beginnen, erhalten Sie den maschinellen Bescheid frühestens Anfang Oktober.
Die Überweisung der monatlichen Förderungsbeträge kann grundsätzlich nur auf Inlandskonten erfolgen.
2. Welche besonderen Voraussetzungen müssen bei der Auslandsförderung erfüllt sein?
2.1 Persönliche Voraussetzungen
Grundsätzlich können Auszubildende mit ständigem Wohnsitz im Inland, die für eine
Ausbildung im Inland Anspruch auf Ausbildungsförderung haben, auch für ein Praktikum
im Ausland nach § 5 Abs. 5 BAföG gefördert werden. Die in § 8 Abs. 1 Nr. 6 und 7, Abs.
2 und 3 BAföG bezeichneten Personen-gruppen können für ein Praktikum im Zusammenhang mit einer Ausbildung im Sinne des § 5 Abs. 2 Nr. 3 BAföG (insbesondere voll99
ständige Ausbildungen in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder der
Schweiz) nur gefördert werden, wenn sie die Zugangsvoraussetzungen für die geförderte Ausbildung im Inland erworben haben oder eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs.
1 und 2 des Aufenthaltsgesetzes besitzen.
Weiterhin wird bei Ausbildungen nach § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BAföG Ausbildungsförderung nur dann über ein Jahr hinaus geleistet, wenn der Auszubil-dende bei
Beginn eines nach dem 31.12.2007 aufgenommenen Auslandsaufenthalts bereits seit
mindestens drei Jahren seinen ständigen Wohnsitz im Inland hatte. Dies gilt auch für
das damit in Zusammenhang stehende Prakti-kum.
2.2 Förderlichkeit
Nach § 5 Abs. 5 Satz 2 BAföG muss das Praktikum im Ausland der Ausbildung nach
dem Ausbildungsstand förderlich sein. Es ist förderlich, wenn die Grundkenntnisse in der
gewählten Fachrichtung während einer zumindest einjährigen Ausbildung bereits erlangt
wurden.
Vorpraktika im Ausland können nicht gefördert werden.
2.3 Erforderlichkeit und Inhalt
Nach § 5 Abs. 5 BAföG wird Ausbildungsförderung für die Teilnahme an ei-nem Praktikum im Ausland nur geleistet, wenn es im Zusammenhang mit dem Besuch einer im
Inland gelegenen Berufsfachschule nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 BAföG, einer mindestens
zweijährigen Fachschulklasse, einer Höheren Fach-schule, Akademie oder Hochschule
oder mit dem nach § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BAföG geförderten Besuch einer in einem
Mitgliedstaat der Europäischen Union gelegenen vergleichbaren Ausbildungsstätte ein
Praktikum gefordert wird, und die Ausbildungsstätte oder die zuständige Prüfungsstelle
anerkennt, dass diese fachpraktische Ausbildung den Anforderungen der Prüfungsordnung an die Praktikantenstelle genügt; bei dem Besuch einer Berufsfachschu-le oder
einer mindestens zweijährigen Fachschulklasse muss zudem nach deren Unterrichtsplan die Durchführung des Praktikums zwingend im Ausland vorgeschrieben sein. Das
Praktikum im Ausland muss der Ausbildung nach dem Ausbildungsstand förderlich sein
und mindestens zwölf Wochen dauern.
Daher hat die Ausbildungsstätte bzw. die zuständigen Prüfungsstelle auf Formblatt 6
anzugeben, ob im Zusammenhang mit dem Besuch der Ausbildungsstätte ein Praktikum
vorgeschrieben,
noch abzuleisten und
in Ausbildungsbestimmungen inhaltlich geregelt ist und
den Anforderungen der Ausbildungs- und Prüfungsordnung an die Praktikantenstelle entspricht.
Achtung!
Bitte beachten Sie, dass die Ausbildungsstätte / Prüfungsstelle die Bescheinigung vollständig ausfüllt!
2.4 Dauer
Die vorgeschriebene Mindestdauer und die tatsächliche Dauer des Praktikums müssen
mindestens zwölf Wochen dauern.
100
3. Kann ich die Förderungsvoraussetzungen vorab prüfen lassen? Auf Antrag kann
eine Vorabentscheidung erteilt werden (§ 46 Abs. 5 BAföG). Dazu werden folgende Unterlagen benötigt:
− Formblatt 1
Angaben zur Adresse während der Ausbildung im Ausland sind für eine Vorabentscheidung nicht notwendig.
− Anlage 1 zu Formblatt 1
− Fotokopie des letzten BAföG - Bescheides
aktuelle Bescheinigung der Ausbildungsstätte (Schulbescheinigung oder Immatrikulationsbescheinigung)
− Formblatt 6
Angabe eines Ausbildungsganges und einer konkreten Praktikantenstelle sind erforderlich.
Achtung!
Die Vorabentscheidung enthält keine Aussage über die Höhe der Leistungen.
4. Wie wird der monatliche Förderungsbetrag bei der Auslandsförderung ermittelt?
4.1 Gesamtbedarf
Folgende Zuschläge erhöhen ggf. den monatlichen Grundbedarf nach den §§ 12
und 13 BAföG :
− Krankenversicherungszuschuss
− Pflegeversicherungszuschuss
− Reisekosten
Reisekosten werden pauschal berücksichtigt.
− Kinderbetreuungszuschlag nach § 14 b BAföG
Für Auszubildende, die mit mindestens einem eigenen Kind, das das zehnte Lebensjahr
noch nicht vollendet hat, in einem Haushalt leben, erhöht sich der Bedarf um mo-natlich
113,00 € für das erste und 85,00 € für jedes weitere dieser Kinder (Anlage 2 zu Formblatt 1).
Reisekosten werden auf die Monate des Bewilligungszeitraumes aufgeteilt und erhöhen
entsprechend den monatlichen Bedarf.
4.2 Anzurechnendes Einkommen und Vermögen
Es gelten die gleichen Anrechnungsvorschriften wie beim Inlands - BAföG.
Eigenes Einkommen und Vermögen des/r Auszubildenden sowie Einkommen des/r
Ehegatten/in, des/r eingetragenen Lebenspartners/in und der Eltern des/r Auszubildenden werden angerechnet (familienabhängige Förderung).
Grundsätzlich ist jedes Einkommen, das der/die Auszubildende innerhalb des Bewilligungszeitraums erzielt, sowie Vermögen, über das der/die Auszubil-dende bei Antragstellung verfügt, anzugeben. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Abgleich mit dem
Bundeszentralamt für Steuern bezüglich der Frei-stellungsaufträge stattfindet.
Die Berechnung erfolgt dann nach den gleichen Anrechnungsvorschriften wie beim Inlands - BAföG. Insbesondere wird die Praktikantenvergütung des för-derungsfähigen
Praktikums voll auf den Bedarf angerechnet (§ 23 Abs. 4 Nr. 2 BAföG), da es sich um
Ausbildungsvergütung handelt.
101
Bei der Ermittlung der Höhe der Praktikantenvergütung wird vom Amt für Ausbildungsförderung u. a. die Werbungskostenpauschale in Höhe von der-zeit 920,00 € pro Jahr
abgezogen. Soweit über diesen Pauschbetrag hinaus-gehende Werbungskosten anfallen, sind diese gesondert nachzuweisen.
Derartige Werbungskosten können notwendige Mehraufwendungen sein, die einem/r
Praktikanten/in wegen einer durch das Praktikum begründeten dop-pelten Haushaltsführung entstehen. Eine doppelte Haushaltsführung liegt vor, wenn der/die Praktikant/in
außerhalb des Ortes, in dem er/sie einen eigenen Hausstand unterhält, beschäftigt ist
und auch am Beschäftigungsort wohnt.
Mehraufwendungen sind z. B. Mietkosten und Verpflegungsmehraufwendun-gen. Diese
können einkommensmindernd berücksichtigt werden.
4.3 Förderungsbetrag
Vom ermittelten Gesamtbedarf (siehe Punkt 4.1) wird das eigene Einkommen und Vermögen des/r Auszubildenden sowie das anzurechnende Einkommen des/r Ehegatten/in,
des/r eingetragenen Lebenspartners/in und der Eltern des/r Auszubildenden - in dieser
Reihenfolge - in Abzug gebracht. Die Diffe-renz ergibt den monatlichen Förderungsbetrag.
5. Welche Bedeutung hat die Bescheinigung der ausländischen Praktikantenstelle?
Ohne Vorlage einer ordnungsgemäßen Bescheinigung der ausländischen Praktikantenstelle kann eine Bewilligung nicht erfolgen. Bitte senden Sie da-her diese Bescheinigung
in Ihrem eigenen Interesse rechtzeitig an die Prakti-kantenstelle und lassen diese vollständig ausgefüllt und gestempelt der Bezirksregierung Köln wieder zukommen.
6. Wie lange erhalte ich Auslands-BAföG?
Ausbildungsförderung kann nur für die nach der Ausbildungs- und Prüfungs-ordnung
vorgeschriebene Mindestdauer des Praktikums gewährt werden, höchstens für ein
Jahr.
7. In welcher Form wird Ausbildungsförderung geleistet?
Bei Besuch von Berufsfachschulen und Fachschulen und damit in Zusam-menhang stehenden Praktika wird Ausbildungsförderung grundsätzlich voll als Zuschuss geleistet.
Für den Besuch von Höheren Fachschulen, Akademien oder Hochschulen und die im
Zusammenhang damit abzuleistenden Praktika wird Ausbildungs-förderung nach § 17
Abs. 2 BAföG grundsätzlich zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als Darlehen geleistet.
Dies gilt grundsätzlich bis zum Ende der Förderungshöchstdauer.
Nach dem Ende der Förderungshöchstdauer kann Auszubildenden nach § 15 Abs. 3a
BAföG für zwölf Monate eine Studienabschlussförderung ge-währt werden, wenn der/die
Auszubildende die Ausbildung innerhalb dieser Zeit abschließen kann. Diese Leistung
erfolgt als vollverzinsliches Bankdarle-hen.
Der erste Wechsel/Abbruch aus wichtigem Grund hat keine Auswirkungen auf die Förderungsart. Weitere Wechsel/Abbrüche aus wichtigem Grund können dazu führen, dass
die neue Ausbildung nicht vollständig mit der Förderungsart Zuschuss/zinsloses Staatsdarlehen gefördert wird. Dies ist immer dann der Fall, wenn die Zeiten der ursprüngli102
chen Ausbildung nicht (vollständig) auf die neue Ausbildung angerechnet werden; für
die zusätzlich zugestandene Zeit wird Förderung als Bankdarlehen gewährt.
Erfolgt der Wechsel/Abbruch hingegen „aus unabweisbarem Grund“ (z. B. ein/e
Chemiestudent/in verliert seinen/ihren Geruchsinn), bleibt es bei der Förderungsart
Zuschuss/zinsloses Darlehen auch während der zusätzlich be-nötigten Zeit.
Der Kinderbetreuungszuschlag wird immer als Zuschuss geleistet.
8. Erhalte ich Förderung für die Ableistung eines Praktikums im Ausland, wenn
ich bereits einen Auslandsaufenthalt durchgeführt und auch Förderungsleistungen erhalten habe?
Wenn Sie ein Studium innerhalb der Europäischen Union oder der Schweiz durchführen
bzw. durchgeführt haben, können Sie zusätzlich Ausbildungsförderung für die Ableistung eines Praktikums im Ausland erhalten.
Ansonsten kann Ihnen innerhalb eines Ausbildungsabschnittes Ausbildungsförderung im
Ausland nur für einen einzigen zusammenhängenden Zeitraum gewährt werden, soweit
nicht der Besuch von Ausbildungsstätten in mehreren Ländern für Ihre Ausbildung von
besonderer Bedeutung ist.
9. Wie werde ich nach meinem Auslandspraktikum im Inland weitergefördert?
Der Weiterförderungsantrag ist beim zuständigen Inlandsamt zu stellen. Eine frühzeitige
Antragstellung vor dem Ende des Praktikums im Ausland wird empfohlen.
Besucht ein/e Auszubildende/r zwischen dem Ende einer Ausbildung im Aus-land und
dem frühestmöglichen Beginn der anschließenden Ausbildung im Inland für längstens
vier Monate keine Ausbildungsstätte, so wird ihm/r längs-tens für die Dauer der beiden
Monate vor Beginn der anschließenden Ausbil-dung Ausbildungsförderung geleistet.
Diese Zeit ist in den der Auslandsaus-bildung folgenden Bewilligungszeitraum einzubeziehen. Die Antragstellung muss spätestens im Verlauf des zweiten Monats vor Beginn
der Inlandsaus-bildung erfolgen.
Beispiel:
Ausbildung im Ausland von 10/11 bis 06/12
Weiterführung der Ausbildung im Inland ab 10/12
Aufnahme der Förderung durch das Inlandsamt möglich ab 08/12 (eine rechtzeitige Antragstellung beim Inlandsamt - also spätestens August 2012 - vorausgesetzt)
10.Welche Unterlagen werden benötig?
− Formblatt 1 - Antrag auf Ausbildungsförderung
− Anlage 1 zu Formblatt 1 - schulischer und berufl. Werdegang
− ggf. Anlage 2 zu Formblatt 1 - Kinderbetreuungszuschlag
− Bescheinigung über die Unterkunft
− Bescheinigung über die Teilnahme an einem Austauschprogramm
Formblatt 3 - Erklärung des Ehegatten/eingetragenen Lebenspartners, des Vaters
oder der Mutter
− Formblatt 6 - Zusatz zum Antrag auf Ausbildungsförderung für eine Aus-bildung im
Ausland
− Bescheinigung der ausländischen Praktikantenstelle - practical training certification
103
Die Angaben sind durch geeignete Unterlagen (z. B. Kopie des Sparbuchs, Sparkassenauskunft oder Kopie des Einkommensteuerbescheids) zu bele-gen.
Die Aufzählung ist nicht abschließend. Im Einzelfall können weitere Unterla-gen notwendig sein. Sie erhalten hierüber nach Antragstellung entsprechende Nachricht.
Anhang 8c)
Englischsprachige Informationen von DUO über die niederländische
Studiefinanciering
Anhang 8c1)
Englischsprachige Informationen von DUO über die Bedingungen für den Erhalt
der niederländischen Studienfinanciering
8c11)
How does student finance work ?
http://www.ib-groep.nl/particulieren/international-student/student-finance/how-does-itwork.asp
If you are under the age of 30 and are registered in full-time or dual education, you can
apply for student finance. You must be a Dutch national or have the same rights, depending on your residence permit or your nationality.
Nationality requirements
If you have the nationality of an EU/EEA-country or Switzerland, you qualify for student
finance if you have been living in the Netherlands for 5 consecutive years or more. Or if
you (or your parent or partner) are working in the Netherlands for at least 56 hours per
month.
Do you not have the nationality of an EU/EEA-country or Switzerland? Then you still
qualify for student finance if you have a residence permit type II, III or IV. Check the nationality chart below if you have another type of permit.
•
Nationality chart
Limited funding
Do you fail to meet the nationality requirements for student finance? If you are younger
than 30 and come from an EU/EEA-country or Switzerland, you may be eligible for a
limited funding towards the payment of your course or tuition fees.
104
What does student finance consist of?
Student finance consists of 4 components: a basic grant, a supplementary grant (depending on the parental income), a student travel product, and a loan. The first 3 components are converted into a gift if you graduate within 10 years. Otherwise you will have
to repay them. You always have to pay back the additional loan.
How long do I get it?
You are entitled to a grant for 4 years (or more if your degree programme lasts longer).
After these 4 years, you may exclusively borrow for another 3 years. Your student finance entitlement is valid for 10 years after you first receive a grant.
Apply before you turn 30
You can apply for student finance until the month you turn 30. After your 30th birthday
your student finance will continue, unless you stop it. Then you cannot submit a request
to restart it.
8c12)
Conversion into gift
The basic grant, student travel product and additional grant are initially a loan. If you
gain your diploma within ten years after the first month of studiefinanciering, your student grant is converted into a gift. Otherwise you will have to repay the grant with interest, including the student travel product.
How much is converted?
The number of years that is converted into a gift once you graduate, depends on the
level of your diploma or degree certificate. If you have borrowed extra money on top of
your student grant, you will always have to repay it.
When is it converted?
We will inform you which part of your student grant has been converted into a gift in
January of the year after your diploma or degree certificate was registered with us.
What to do?
•
Your school or university will automatically inform us if you gained your diploma
or degree certificate. You do not have to do this yourself.
•
Do you cancel your study? Then you also have to cancel your student grant.
8c13)
Applying for student finance
Quick and easy
Younger than 30 and registered in full-time or dual education? Then you can apply for
student finance, if you meet the nationality requirements. Make sure you apply in good
time. Preferably 3 months in advance, but at least before the month you want your student finance to start.
105
Citizen service number
In order to apply for student finance, you must have a citizen service number, in Dutch
‘burgerservicenummer’ or ‘BSN’. You will automatically receive one when you register
with the Dutch municipality.
What to do?
•
Request a DigiD with SMS function (Dutch only). With a DigiD (‘Digital Identity’)
you can access online services offered by the Dutch government. You will receive
an activation code within 5 days after your request.
•
Apply for a personal OV-chipcard. When you are entitled to student finance, you
are allowed to use public transport for free. The student travel product can only
be loaded on a personal OV-chipcard.
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Log in to Mijn DUO to apply for student finance. You can only log in with your DigiD code. If you cannot use DigiD, you can apply for student finance using the application form below.
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apply for a student grant for higher education (228Kb, pdf)
When and how much?
Student finance is paid by the end of each month. Use the calculator rekenhulp Berekenen studiefinanciering (Dutch only) to find out how much you can get.
8c14)
Antrag auf die niederländische Studienfinanzierung (auf Niederländisch)
http://www.ib-groep.nl/Images/8395H_tcm7-38991.pdf
Anhang 8c2)
Englischsprachige Information über den Kredit zur Finanzierung der
niederländischen Studiengebühren bei einem Vollzeitstudium (Aktualisierter
Auszug)
8c21)
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Information von Nuffic für britische Studenten (aktualisiert):
How does Collegegeldkrediet work?
(http://www.studyinholland.co.uk/loans_and_grants.html )
This is the tuition fee loan component of Dutch student financial support. It consists of a
loan to cover the tuition fees for your course. In 2014 this will typically be €1,906. The
loan is paid directly into your bank account in monthly instalments ( €158,83 a month)
and it is your responsibility to pay the university.
Some universities request payment in full for the whole year, or at the start of each semester. This can mean that you have to pay the fees before you receive the loan which
may have a temporary impact on your cashflow.
You have to pay interest on Collegegeldkrediet and this is applied from the day you take
out the loan. The interest rate in 2014 is 0.81%.
There is a two year interval after graduation before you start repaying your loan. The
loan must be repaid in full over a maximum of 15 years and there is no mechanism for it
to be written off automatically after that time. DUO will calculate the rate of repayment.
The minimum monthly repayment is €45.41 but this can be reduced at the discretion of
the Dutch government. You will have to repay the loan in full even if you do not complete your degree or if you leave the country.
Assuming you take out Collegegeldkrediet for a three-year undergraduate degree, the
total you are likely to owe upon graduation is around €6,000 (£5,000).
You can only apply for Collegegeldkrediet once you have a confirmed offer from a Dutch
higher education institution. Your offer will only be confirmed once you have received
your A’ level results. For most students this means you cannot apply until just before you
start your course. As a result, it is quite common for the loan to come through after you
have had to pay the first instalment of the fees.
You can apply for the loan at any point up to 31st January in the year for which you wish
to claim.
8c22)
Antrag auf den Kredit zur Finanzierung der niederländischen Studiengebühren
(Collegegeldkrediet) in niederländischer und englischer Sprache:
http://duo.nl/Images/8622A-13-001-Aanvraag-collegegeldkrediet_tcm7-7430.pdf
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