allseitig verschiebliche Telleranker nach RIZ Kap14

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allseitig verschiebliche Telleranker nach RIZ Kap14
TELLERANKER KAP14
allseitig verschiebliche Telleranker nach RIZ Kap14
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allseitig verschiebliche Telleranker nach RIZ Kap14
Telleranker ausschließlich zur Aufnahme von Zugkräften zur Vermeidung von Zwängungen
Übersicht
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Ankersystem zur Aufnahme von zwischen zwei Betonbauteilen wirkenden Zugkräften bei gleichzeitig abdichtender
Funktion
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steife Konstruktion durch Bügel
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hoher Korrosionsschutz durch Edelstahl
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auch für Leichtbeton (außer Unterteil TB und TBZ)
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vormontiertes Oberteil führt zu schneller und kostengünstiger Montage auf der Baustelle
Unterteiltypen T2E, TD und TDK reibgeschweißt
innen liegender Verschiebungsraum sichert Verschiebungsmechanismus gegen drückendes Betongewicht beim
Betonieren
zwei Gleitebenen, die für eine einachsige Verschiebung
sorgen (keine Vorspannverluste durch Verformung)
Verschiebung erfolgt nicht auf der Abdichtung
Elastomergleitscheibe als zusätzlich dichtendes und Unebenheiten ausgleichendes Element
Stand: 05/2009 - Änderungen und Irrtum vorbehalten
Produktbeschreibung
SCHNABEL allseitig verschiebliche Telleranker dienen der funktionalen und sicheren Verankerung von
Brückenkappen bei abhebenden Kräften, die z.B. durch den Windangriff auf Lärmschutzwände oder aus
Anprall auf Verkehrsrückhaltesysteme auf das Brückenbauwerk einwirken können. Aufgabe des Tellerankers ist dabei die Übertragung von Zugkräften zwischen zwei Betonbauteilen, die durch eine Abdichtung
voneinander getrennt sind. Durch das verschieblich angeordnete Oberteil werden Zwängungen auf die Verankerung vermieden, welche aus unterschiedlichem Schwind- oder zeitlich versetztem Temperaturverhalten
von Kappe und Bauwerk resultieren. Gemäß Richtzeichnung Kap14 dürfen aufgrund der Verschieblichkeit
100% der Ankerkräfte angesetzt werden.
SCHNABEL verschiebliche Telleranker bestehen aus einem Oberteil, das für die Rückverankerung in der
Kappe verantwortlich ist und aus einem Unterteil, welches die Kräfte in den Überbau einleitet. Das Oberteil
besteht aus einem verschieblich angeordneten Losflansch aus Edelstahl A4 mit einem Durchmesser von
200 mm. Unter diesem ist eine Elastomergleitscheibe mit PTFE angebracht, die eine reibungsarme Verschieblichkeit des Oberteiles gewährleistet. Die Verschiebung erfolgt somit nicht auf der Abdichtung, eine
Kernforderung der Richtzeichnung Kap14. Durch eine Gleitscheibe werden die Zugkräfte wieder auf den
Losflansch geleitet und somit die Konstruktion gegen die Abdichtung gepresst. Neben der abdichtenden
Funktion werden durch die Elastomergleitscheibe Unebenheiten ausgeglichen, um die Durchdringungsstelle
sicher gegen eindringendes Wasser zu schützen. Der auf den Teller angeschweißte Bügel leitet die Kräfte
in die Kappe. Durch das steife Bügelsystem ist ein Verformung des Losflansches ausgeschlossen.
Gleitscheibe und Mutter der Verankerungsstange sind durch einen innen liegenden Verschiebungsraum geschützt, so dass nach dem Betonieren die Verschieblichkeit der Verankerung gewährleistet ist. Der Verschiebungsweg der Verankerung beträgt in alle Richtungen 10mm.
Das Unterteil der verschieblichen Telleranker variiert je nach Anwendungsfall. Bei Brückenneubauten findet
das Unterteil T2E Anwendung, welches in den Überbau einbetoniert wird. Bei Brückensanierungen werden
je nach Gegebenheiten Unterteile für die Bohrlochmontage bzw. die Durchsteckmontage verwendet. Bei der
Bohrlochmontage werden die Unterteile TB bzw. TBZ eingesetzt, bei denen ein bauaufsichtlich zugelassener Verbundanker in den Überbau gesetzt wird. Bei der Durchsteckmontage finden die Unterteile TD bzw.
TDK Anwendung. Diese werden vor allem eingesetzt, wenn die baulichen Gegebenheiten eine Anwendung
der anderen Unterteile nicht zulassen.
Dipl.-Ing. Winfried
SCHNABEL GmbH
Anschrift | Grüner Weg 4 – 61169 Friedberg (Hessen)
Telefon | +49 (0) 60 31 – 166 01-0
Telefax | +49 (0) 60 31 – 166 01-11
Internet | www.SCHNABEL– Bautechnik.de
e-mail: | info@SCHNABEL– Bautechnik.de
TELLERANKER KAP14
allseitig verschiebliche Telleranker nach RIZ Kap14
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D
Ankerplatte
80x80
α > 6°
α < 6°
T2E ... Kap14 V ...
TB ... Kap14 V ...
Gewindegröße
TD ... Kap14 V ...
Bemessungswert
der Zugkraft 2)
TDK ... Kap14 V ...
Mindestbauteildicke
Kappe /
Kragarm
Zugzone
Betongüte der Kappe
Druckzone
Sanierungsanker
Einbetonieranker
Ankerbezeichnung 1)
TBZ ... Kap14 V ...
Keilscheibe
Ø 80
T2E 16 Kap14 V / 80
M 16
27,2
27,2
130 / 225
T2E 20 Kap14 V / 80
M 20
36,3
40,9
130 / 225
T2E 20 Kap14 V / 110
M 20
42,5
42,5
160 / 225
T2E 24 Kap14 V / 110
M 24
49,7
49,7
160 / 225
C 25/30
C 30/37
NRd
NRd
[kN]
[kN]
[mm / mm]
TB 16 Kap14 V / 80
M 16
27,7
27,7
130 / 160
TB 20 Kap14 V / 80
M 20
36,3
40,9
130 / 220
TB 20 Kap14 V / 110
M 20
41,6
41,6
160 / 220
TB 24 Kap14 V / 110
M 24
50,0
50,0
160 / 260
TBZ 16 Kap14 V / 80
M 16
36,3
40,8
130 / 1703)
TBZ 20 Kap14 V / 80
M 20
36,0
36,0
130 / 170
TBZ 20 Kap14 V / 110
M 20
64,7
64,7
160 / 2303)
TBZ 24 Kap14 V / 110
M 24
77,5
M 16
TD 16 Kap14 V / 80
TD 20 Kap14 V / 80
82,5
max. 27,2
4)
M 20
max. 36,3
4)
4)
160 / 2703)
max. 27,2
4)
130 / 100 5)
max. 40,9
4)
130 / 100 5)
max. 42,5
4)
160 / 100 5)
TD 20 Kap14 V / 110
M 20
max. 42,5
TD 24 Kap14 V / 110
M 24
max. 61,2 4)
max. 61,2 4)
160 / 100 5)
M 16
max. 27,2
4)
max. 27,2
4)
130 / 100 5)
M 20
max. 36,3
4)
max. 40,9
4)
130 / 100 5)
M 20
max. 42,5
4)
max. 42,5
4)
160 / 100 5)
M 24
max. 61,2
4)
max. 61,2
4)
160 / 100 5)
TDK 16 Kap14 V / 80
TDK 20 Kap14 V / 80
TDK 20 Kap14 V / 110
TDK 24 Kap14 V / 110
D
Technische Daten
1) Beschreibung zu den Telleranker-Unterteilen T2E, TB, TBZ, TD und TDK siehe Informationsblatt zu unseren Telleranker-Unterteilen. Unterstrichene Größe: Bauhöhe
und Schraubendurchmesser gemäß RIZ Kap14.
2) Bemessungswert der Ankerkraft unter folgenden Voraussetzungen: Betongüte des Konstruktionsbetons C 30/37, bei ausreichenden Rand- und Achsabständen.
Bewehrungsgrad gemäß RIZ Kap1 mit 1,3 % (C 25/30) bzw. 1,56 % (C 30/37). Angegebene Kräfte dürfen gemäß RIZ Kap14 bei verschieblichen Tellerankern zu 100%
ausgenutzt werden. Für andere Randbedingungen erstellen wir Ihnen gerne eine statische Berechnung.
3) Bauteildicke kann gemäß Zulassung bei Durchführung bestimmter Maßnahmen um 10 mm verringert werden . Für den Brückenbau jedoch raten wir von dieser
Möglichkeit ab.
4) Bemessungswert bezieht sich auf Stahlversagen der Verankerung und Betonversagen in der Kappe. Das Betonversagen für den Kragarm ist bauwerksbezogen vom
Tragwerksplaner nachzuweisen.
5) Aufnehmbare Kräfte können bei Mindestbauteildicke des Kragarmes geringer werden als der angegebene Maximalwert.
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