PFA 4.3 Jena West - Jena-Göschwitz Änd. PV

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PFA 4.3 Jena West - Jena-Göschwitz Änd. PV
Außenstelle
Erfurt
Juri – Gagarin – Ring 114
99084 Erfurt
Az: 53110-531ppa/007-2316#006
Datum: 05.04.2013
AUSFERTIGUNG
Planfeststellungsbeschluss
gemäß § 18 AEG
für das Vorhaben
"Ausbaustrecke (ABS) Paderborn – Chemnitz
(Mitte-Deutschland-Verbindung)
PFA 4.3 Jena West (e) – Jena-Göschwitz (e)"
Bahn-km 22,4+00 – 27,6+00
der Strecke 6307 Weimar – Gera Hbf
Vorhabenträgerin:
DB Netz AG,
diese vertreten durch
die DB ProjektBau GmbH,
Regionalbereich Südost
Kurt-Schumacher-Straße 1
99084 Erfurt
Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben
"Ausbaustrecke (ABS) Paderborn - Chemnitz (Mitte-Deutschland-Verbindung),
Teilabschnitt Jena West (e) – Jena-Göschwitz (e)",
Bahn-km 22,4+00 – 27,6+00 der Strecke 6307 Weimar – Gera Hbf
Az.: 53110-531ppa/007-2316#006 vom 05.04.2013 - VMS-Nr: 3285787 -
Auf Antrag der DB Netz AG (Vorhabenträgerin), vertreten durch die DB ProjektBau
GmbH, erlässt das Eisenbahn-Bundesamt nach § 18 AEG folgenden
Planfeststellungsbeschluss:
A.
Verfügender Teil
A.1
Feststellung des Plans
Der Plan für das Vorhaben „Ausbaustrecke (ABS) Paderborn - Chemnitz, PFA 4.3
Jena West (e) – Jena-Göschwitz (e)", Bahn-km 22,4+00 – 27,6+00 der Strecke
6307 Weimar – Gera Hbf wird mit den in diesem Beschluss aufgeführten Ergänzungen, Änderungen, Nebenbestimmungen, Vorbehalten und Schutzauflagen festgestellt.
Gegenstand des Vorhabens sind
•
der Neubau der Eisenbahnüberführung (EÜ) km 24,2+97 (Kahlaische Straße),
•
die Erneuerung beider Streckengleise einschließlich Unterbau (Einbau von
Tragschichten) und Entwässerungsanlagen km 23,9+27 – 24,5+30 mit Änderung der Linienführung,
•
die abschnittsweise Ertüchtigung der Erdbauwerke,
•
die punktuelle Erneuerung der EÜ´en km 22,4+44 (Westbahnhofstraße),
km 23,1+02 (Sandweg), km 23,4+00 (Mühlenstraße) und km 24,4+40 (Wegund Bachbrücke),
•
die Erneuerung der Personenverkehrsanlagen in den Bahnhöfen Jena West
und Jena-Göschwitz (Bahnsteige 4 – 6) einschließlich dem Neubau von Personenaufzügen,
•
Abbruch eines ehemaligen Dienstgebäudes im Bf. Jena-Göschwitz,
•
Naturschutzrechtliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen.
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Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben
"Ausbaustrecke (ABS) Paderborn - Chemnitz (Mitte-Deutschland-Verbindung),
Teilabschnitt Jena West (e) – Jena-Göschwitz (e)",
Bahn-km 22,4+00 – 27,6+00 der Strecke 6307 Weimar – Gera Hbf
Az.: 53110-531ppa/007-2316#006 vom 05.04.2013 - VMS-Nr: 3285787 -
A.2
Planunterlagen
Der Plan besteht aus folgenden Unterlagen:
Anlage
Unterlagen- bzw. Planbezeichnung
1
Erläuterungsbericht vom 15.06.2012, Seite 1 - 80 zzgl. Deckblatt,
zuletzt geändert durch Blaueintragungen vom 11.02.2013
2
Übersichtskarte
3.1
Lagepläne Strecke vom 22.06.2012, M 1:1.000, Blatt 1 – 5 zzgl.
Deckblatt
3.2
Lagepläne Personenverkehrsanlagen vom 22.06.2012, M 1:200,
Blatt 1 – 2 zzgl. Deckblatt
4
Regelprofile vom 22.06.2012, M 1:50, Blatt 1 – 2
Bemerkung
Nur zur Info
Nur zur Info
Querprofile Strecke vom 22.06.2012, M 1:100, Blatt 1 - 6
Querprofile Bahnhöfe vom 22.06.2012, M 1:100, Blatt 1 - 2
5
Bauwerksplan EÜ Westbahnhofstraße (km 22,4+44) vom
22.06.2012, M 1:200, Blatt 1
Bauwerksplan EÜ Sandweg (km 23,1+02) vom 22.06.2012,
M 1:200, Blatt 1
Bauwerksplan EÜ Mühlenstraße (km 23,4+00) vom 22.06.2012,
M 1:200, Blatt 1
Bauwerksplan EÜ Kahlaische Straße (km 24,2+97) vom
22.06.2012, M 1:50/100/200, Blatt 1, geändert durch Blaueintragungen vom 22.11.2012
Bauwerksplan EÜ Weg- und Bachbrücke (km 24,4+40) vom
22.06.2012, M 1:200, Blatt 1
Bauwerkspläne Bahnhof Jena West vom 22.06.2012, M 1:50,
Blatt 1 - 4
Bauwerkspläne Bahnhof Jena-Göschwitz vom 22.06.2012,
M 1:50, Blatt 1 - 8
6
Bauwerksverzeichnis vom 22.06.2012, Seite 1 – 7
7
Grunderwerbsverzeichnis vom 22.06.2012, geändert durch Blaueintragungen vom 11.02.2013, Blatt 1 – 5
8
Grunderwerbspläne vom 22.06.2012, M 1:1.000, Blatt 1 - 5 zzgl.
Deckblatt, Blatt 3 geändert durch Blaueintragungen vom
08.02.2013
9
Baustelleneinrichtungs- und Baustraßenpläne vom 22.06.2012,
M 1:1.000, Blatt 1 – 5 zzgl. Deckblatt, Blatt 3 geändert durch
Blaueintragungen vom 08.02.2013
Nur zur Info
Umleitungsplan für Fußgänger (EÜ km 24,2+97) vom
22.06.2012, geändert durch Blaueintragungen vom 08.02.2013,
M 1:1.000, Blatt 1
10
Unterlagen zur Regelung wasserwirtschaftlicher Sachverhalte
(Hydraulische Berechnungen)
11
Landschaftspflegerischer Begleitplan, Erläuterungsbericht vom
Juni 2012 einschl. Maßnahme- und Artenblätter, S. 1 - 41 zzgl.
Deckblatt, Maßnahmepläne vom 22.06.2012, Blatt 1 - 4
Nur zur Info
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"Ausbaustrecke (ABS) Paderborn - Chemnitz (Mitte-Deutschland-Verbindung),
Teilabschnitt Jena West (e) – Jena-Göschwitz (e)",
Bahn-km 22,4+00 – 27,6+00 der Strecke 6307 Weimar – Gera Hbf
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12
Umweltverträglichkeitsstudie (Erläuterungen) vom 30.08.2011,
S. 1 - 6
Nur zur Info
14
Schalltechnische Untersuchung (Emissionen und Immissionen
Nur zur Info
aus dem Eisenbahnbetrieb) vom Juni 2012, geändert durch Blaueintragungen vom März 2013
Schalltechnische Untersuchung zu den geplanten Bauarbeiten
vom 22.02.2012
Erschütterungstechnische Untersuchung zum zweigleisigen Ausbau der Strecke vom 24.04.2012
15
Baugrundgutachten
Nur zur Info
Ganzheitliches Brandschutzkonzept für die Personenverkehrsanlage „Bf. Jena West“ vom 08.01.2008 einschl. Fortschreibung
vom 23.07.2012
Ganzheitliches Brandschutzkonzept für die Personenverkehrsanlage „Bf. Jena-Göschwitz“ vom 13.11.2011
Nachweise ausreichender Rettungsmöglichkeiten für oberirdische Bahnsteige sowie Risikobewertung nach Ril 813
Änderungen, die sich während des Planfeststellungsverfahrens ergeben haben, sind
in blau kenntlich gemacht.
A.3
Besondere Entscheidungen
A.3.1
Wasserrechtliche Erlaubnisse
A.3.1.1 Wasserrechtliche Erlaubnis zur Einleitung von Niederschlagswasser
Die wasserrechtliche Erlaubnis zur Einleitung von Niederschlagswasser gemäß
§§ 8 Abs. 1; 9 Abs. 1 Ziff. 4; 10 Abs. 1; 12; 13 und 19 Wasserhaushaltsgesetz
(WHG) i. V. m. § 17 Thüringer Wassergesetz (ThürWG) wird erteilt.
Einleitpunkt
Hochwert
Rechtswert
Einleitung in
Einleitmenge
(l/s)
1 (km 24,2+89)
56 41 575
44 70 300
Über Dammfußgraben
67,36
in den Ammerbach
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"Ausbaustrecke (ABS) Paderborn - Chemnitz (Mitte-Deutschland-Verbindung),
Teilabschnitt Jena West (e) – Jena-Göschwitz (e)",
Bahn-km 22,4+00 – 27,6+00 der Strecke 6307 Weimar – Gera Hbf
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A.3.1.2 Wasserrechtliche Erlaubnis für die Bauarbeiten an der EÜ km 24,4+40 über
den Ammerbach
Die wasserrechtliche Genehmigung zur Errichtung bzw. Veränderung baulicher Anlagen an, in oder über oberirdischen Gewässern und im Uferbereich wird gemäß
§ 78 Abs. 3 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i.V.m. § 79 Abs. 1 Thüringer Wassergesetz (ThürWG) erteilt.
A.3.2
Bauwerk
Bahn-km
Hochwert
Rechtswert
Gewässer
EÜ
24,4+40
56 41 501
44 70 433
Ammerbach
Konzentrationswirkung
Durch die Planfeststellung wird die Zulässigkeit des Vorhabens einschließlich der
notwendigen Folgemaßnahmen an anderen Anlagen im Hinblick auf alle von ihm
berührten öffentlichen Belange festgestellt; neben der Planfeststellung sind andere
behördliche Entscheidungen, insbesondere öffentlich-rechtliche Genehmigungen,
Verleihungen, Erlaubnisse, Bewilligungen, Zustimmungen und Planfeststellungen
nicht erforderlich (§ 18 AEG in Verbindung mit § 75 Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)).
A.4
Nebenbestimmungen und Hinweise
A.4.1
Unterrichtspflichten
Die Zeitpunkte des Baubeginns und der Fertigstellung sind dem Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle Erfurt möglichst frühzeitig schriftlich bekannt zu geben.
A.4.2
VV BAU, VV BAU-STE und VV IST
Die Regelungen der „Verwaltungsvorschrift über die Bauaufsicht im Ingenieurbau,
Oberbau und Hochbau“ (VV BAU), der „Verwaltungsvorschrift für die Bauaufsicht
über Signal-, Telekommunikations- und elektrotechnische Anlagen“ (VV BAU-STE)
sowie der „Verwaltungsvorschrift für die Verfahrensweise bei der Inbetriebnahme
struktureller Teilsysteme des transeuropäischen Eisenbahnsystems für den Bereich
ortsfester Anlagen“ (VV IST) in der jeweils aktuellen Fassung sind zu beachten.
Beim Eisenbahn-Bundesamt sind die hiernach erforderlichen Anzeigen einzureichen
und die notwendigen Anträge zu stellen.
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Teilabschnitt Jena West (e) – Jena-Göschwitz (e)",
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A.4.3
Inbetriebnahmegenehmigung
Die zu ändernde Eisenbahninfrastruktur ist Bestandteil des transeuropäischen konventionellen Eisenbahnsystems. Die Inbetriebnahme der geänderten Anlagen bedarf daher einer zusätzlichen Genehmigung nach § 9 TEIV durch das EisenbahnBundesamt.
A.4.4
Eisenbahninfrastruktur
Die Vorhabenträgerin wird verpflichtet, im Bf. Jena West beide Bahnsteige und im
Bf. Jena-Göschwitz die Bahnsteige 4 und 5 (Gleise 10 und 12) jeweils mit einer
nutzbaren Länge von 210 m herzustellen.
Die Planunterlagen sind entsprechend mit der Ausführungsplanung zu überarbeiten.
A.4.5
EG Prüfverfahren
Das entsprechende Prüf- und Bewertungsverfahren wurde bei einer von den Mitgliedsstaaten der EU anerkannten „Benannten Stelle“, dem „TÜV Rheinland
InterTraffic GmbH, Tyskland“ beantragt und von dieser durchgeführt.
Die diesbezüglichen EG – Bewertungsberichte
•
Az.: DK/B 11/209 vom 14.11.2011 (für den Bf. Jena West)
•
Az.: DK/B 11/210 vom 15.11.2011 (für den Bf. Jena-Göschwitz)
liegen vor. Es wurde festgestellt, dass die Anforderungen der TSI PRM für die Phase „Detaillierter Entwurf“ erfüllt sind. Abweichungen von den Regelwerken wurden
nicht festgestellt. Auf die in den Bewertungsberichten aufgeführten Hinweise zur
Bauausführung wird aufmerksam gemacht.
A.4.6
Immissionsschutz
A.4.6.1 Schallschutz
Für folgendes Wohnhaus wird der Anspruch auf passiven Lärmschutz dem Grunde
nach festgestellt. Die Realisierung erfolgt auf Grundlage der 24. BImSchV in einem
Folgeverfahren.
Jena, Holunderweg 3
1. OG Ostseite
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A.4.6.2 Schallschutz während der Bauarbeiten
Während der Durchführung der erforderlichen Bauarbeiten sind die in der AVVBaulärm vorgegebenen Immissionsrichtwerte einzuhalten.
Die 32. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung – 32. BImSchV) ist einzuhalten. Dies gilt
insbesondere für die Nachtzeiträume sowie für Sonn- und Feiertage. Unvermeidbare Überschreitungen sind auf das technologische Mindestmaß zu begrenzen.
Wo die Einhaltung der Immissionsrichtwerte gemäß AVV – Baulärm nicht durchgehend möglich ist (z. B. bei der Anschwenkung der Baugleise an die Betriebsgleise),
dürfen diese Arbeiten unter Beachtung der notwendigen Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen durchgeführt werden. Die betroffenen Bürger sind rechtzeitig
über die lärmerzeugenden Bauarbeiten zu unterrichten. Bei Notwendigkeit (z. B.
Lärmerzeugung im gesundheitsschädigenden Bereich) sind den Betroffenen Ausweichquartiere für den Zeitraum dieser Arbeiten anzubieten.
A.4.6.3 Erschütterungsschutz
An der Bebauung in unmittelbarer Nähe zur Baustelle ist ein Beweissicherungsverfahren vor Baubeginn unter Beteiligung der Gebäudeeigentümer durchzuführen.
A.4.6.4 Sonstiger Immissionsschutz
Bei der Ausführung der Bauarbeiten dürfen keine Rechte Dritter beeinträchtigt werden. Passanten, Anwohner und Anlieger sind gegen Belästigungen durch Staub
weitgehend zu schützen.
A.4.7
Wasserwirtschaft und Gewässerschutz
A.4.7.1 Allgemeine Nebenbestimmungen
A.4.7.1.1 Baubeginn und Fertigstellung sind der Unteren Wasserbehörde 2 Wochen vorher
anzuzeigen.
A.4.7.1.2 Havarien im Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und Betriebsstörungen, die
zum Eintrag wassergefährdender Stoffe in Gewässer, Gräben oder das Grundwasser führen können, sind unverzüglich zu bekämpfen und der Unteren Wasserbehörde der Stadt Jena sowie dem jeweils Unterhaltungspflichtigen anzuzeigen.
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A.4.7.1.3 Vorhandene Grundwassermessstellen entlang des Bauabschnittes km 23,9+17 –
24,1+17 im Böschungsbereich sind zu erhalten und bauzeitlich vor Beschädigung
zu sichern. Kann eine Grundwassermessstelle baubedingt nicht erhalten werden, ist
deren Rückbau mindestens 2 Wochen vorher schriftlich bei der Unteren Wasserbehörde zu beantragen.
A.4.7.2 Nebenbestimmungen für die Bauarbeiten an der EÜ km 24,4+40 über den
Ammerbach
A.4.7.2.1 Die Ausführungsplanung zur Teilerneuerung der EÜ ist mit der Unteren Wasserbehörde abzustimmen.
A.4.7.2.2 Der Wasserabfluss im Ammerbach darf während der Bauarbeiten nicht beeinträchtigt werden, zudem ist ein Stoffeintrag durch geeignete Maßnahmen zu verhindern.
A.4.7.2.3 Die Ablagerung von Baustoffen im Überschwemmungsgebiet ist auf ein Maß zu
begrenzen, das eine vollständige Beräumung innerhalb von 3 Tagen ermöglicht.
A.4.7.3 Nebenbestimmungen für die Einleitung von Niederschlagswasser
A.4.7.3.1 Die Auslaufbauwerke für Entwässerungen sind so zu gestalten, dass keine Bauwerksteile in das Abflussprofil der Gewässer hineinragen und das Durchflussvermögen des Gewässers erhalten bleibt. Sie sind in Fließrichtung im Winkel von 45 – 60°
und strömungstechnisch so auszubilden, dass keine Wirbel entstehen können.
A.4.7.3.2 Die Einleitstellen bzw. Auslaufstellen im Gelände sind erosionssicher mit geeigneter Steinschüttung o. ä. Befestigungsmaterial zu sichern.
A.4.7.3.3 Nach Abschluss der Bauarbeiten ist der Unteren Wasserbehörde ein Entwässerungsplan mit Darstellung der Entwässerungsflächen, -leitungen und Einleitstellen in
die Vorflut zu übergeben.
A.4.8
Abfallwirtschaft, Altlasten und Bodenschutz
A.4.8.1 Es ist ein Abfallentsorgungskonzept zu erstellen und auf der Baustelle vorzuhalten
sowie der Unteren Abfallbehörde der Stadt Jena vorzulegen. Darin ist auch der
Nachweis entsprechender Entsorgungskapazitäten zu führen.
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A.4.8.2 Alle Arbeiten, insbesondere Tiefbauarbeiten, im Bereich der benannten Altlastenverdachtsflächen und Altlasten sind unter fachgutachterlicher Begleitung auszuführen.
A.4.8.3 Die bei den Baumaßnahmen anfallenden Abfälle sind entsprechend den vorgenommenen Deklarationsanalysen einer geordneten und getrennten Verwertung
bzw. Entsorgung gemäß Abfall-Verzeichnis-Verordnung (AVV) zuzuführen. Die Einstufung der Abfälle hat dabei nach LAGA M20 bzw. der Altschotter-Richtlinie der
DB AG zu erfolgen. Im Übrigen sind die Bestimmungen des Kreislaufwirtschaftsund Abfallgesetzes (KrW-/AbfG) einzuhalten. Die Beräumung der Bereitstellungslager hat unverzüglich nach Maßnahmeende zu erfolgen. Die ordnungsgemäße Entsorgung der anfallenden Abfälle ist der Unteren Abfallbehörde der Stadt Jena auf
Verlangen nachzuweisen.
A.4.8.4 Sollten bei den Tiefbauarbeiten unbekannte Bodenverunreinigungen oder Altablagerungen festgestellt werden, die über die in dieser Genehmigungsunterlage dargestellten Verunreinigungen hinausgehen, ist die Untere Bodenschutzbehörde der
Stadt Jena zur Abstimmung der weiteren Vorgehensweise zu informieren. Sollten im
Falle von Havarien an Maschinen und Geräten Kontaminierungen stattfinden, ist
ebenfalls die Untere Bodenschutzbehörde zu verständigen. Diese trifft dann die weiteren Entscheidungen.
A.4.8.5 Erdaufschlüsse sowie größere Baugruben sind der Thüringer Landesanstalt für
Umwelt und Geologie rechtzeitig anzuzeigen. Die Übergabe von Schichtenverzeichnissen an das Geologische Landesarchiv des Freistaates Thüringen ist nach Abschluss der Maßnahme zu veranlassen.
A.4.9
Naturschutz und Landschaftspflege
A.4.9.1 Eingriffe in den Naturhaushalt durch die Baumaßnahme sind nur in der Art und in
dem Umfang zulässig, wie in den genehmigten Planunterlagen dargestellt.
A.4.9.2 Zeitweise als Lagerfläche und Baustraßen genutzte Flächen sind nach Abschluss
der Baumaßnahme unverzüglich in ihren ursprünglichen Zustand zu versetzen.
Nach Wiederherstellung dürfen in diesen Bereichen keine erheblichen Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes zurückbleiben.
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A.4.9.3 Die DIN 18920 „Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen
bei Baumaßnahmen“ und die DIN 18915 zur Bewirtschaftung des Oberbodens sind
einzuhalten.
A.4.9.4 Die Hinweise und Forderungen der Arbeitsgruppe Artenschutz Thüringen e.V. sind
in der Landschaftspflegerischen Ausführungsplanung umzusetzen.
A.4.9.5 Die Ersatzzahlung in Höhe von 24.500 € ist bis spätestens einem Monat nach Baubeginn an die Stadt Jena zu leisten.
A.4.9.6 Die Fertigstellung der sonstigen LBP – Maßnahmen ist der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Jena sowie dem Eisenbahn-Bundesamt rechtzeitig anzuzeigen. Der
Erfolg der Maßnahmen ist in einer gemeinsamen Abnahme zu dokumentieren.
A.4.10 Denkmalschutz
A.4.10.1 Werden bei der Durchführung des Vorhabens in der Erde oder im Wasser dennoch
Gegenstände oder Spuren von Gegenständen gefunden, bei denen Anlass zu der
Annahme gegeben ist, dass sie Kulturdenkmale sind, sind diese zu erhalten und
dem Eisenbahn-Bundesamt sowie der Unteren Denkmalschutzbehörde der Stadt
Jena anzuzeigen. Der Bodenfund und die Fundstelle sind bis zum Ablauf von einer Woche nach der Anzeige unverändert zu lassen und vor Gefahren für die Erhaltung der Bodenfunde zu schützen. Die bauausführenden Unternehmen sind entsprechend zu instruieren.
A.4.10.2 Die Konstruktion des neuen Randbalkens der EÜ km 23,4 (Mühlenstraße) ist so zu
gestalten, dass diese dem Denkmalcharakter des Bauwerkes gerecht wird. Die Ausführungsplanung ist in diesem Punkt mit dem Thüringischen Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie abzustimmen.
A.4.11 Öffentliche Ver- und Entsorgungsleitungen
A.4.11.1 Allgemeine Nebenbestimmungen
A.4.11.1.1 Die Vorhabenträgerin ist verpflichtet, vor Beginn der Bauarbeiten im Bereich von
Anlagen, Kabeln sowie Ver- und Entsorgungsleitungen Dritter mit deren Betreibern
Abstimmungen und Einweisungen, die erforderlichenfalls vor Ort stattzufinden haben, durchzuführen und die erforderlichen Zustimmungen einzuholen.
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A.4.11.1.2 Notwendige Verlegungen oder die Sicherung bestehender Kabel und Leitungen
hat die Vorhabenträgerin in Abstimmung mit den betroffenen Kabel- und Leitungsträgern auszuführen. Bei Arbeiten innerhalb von Leitungsschutzzonen sowie in Kabelnähe sind die einschlägigen DIN-, VDE- und Unfallverhütungsvorschriften zu beachten.
A.4.11.1.3 Bestehende Kabel und Leitungen dürfen nicht überbaut werden, die erforderlichen
Schutzabstände sind einzuhalten. Ferner sind Erdabtragungen oder Bepflanzungen
in diesen Bereichen nicht zulässig.
A.4.11.1.4 Die Zugänglichkeit zu den Anlagen der Leitungsträger muss auch während der
Bauzeit ständig gewährleistet sein.
A.4.11.1.5 Die Vorhabenträgerin ist verpflichtet, Kabel und Leitungen Dritter, die erst während der Bauausführung bekannt werden, in Abstimmung mit dem zuständigen Dritten zu sichern und durch geeignete Maßnahmen in ihrer Funktion aufrechtzuerhalten.
A.4.11.2 Spezielle Nebenbestimmungen zu Anlagen der Stadtwerke Jena-Pößneck
Da in der Planung der Leitungsbestand der Stadtwerke Jena-Pößneck nicht vollständig dargestellt war, ist dieser rechtzeitig vor Baubeginn bei den Stadtwerken
abzufragen und in die Ausführungsplanung zu übernehmen. Die Ausführungsplanung ist hinsichtlich des möglichen Eingriffs in den Leitungsbestand mit den Stadtwerken abzustimmen.
A.4.12 Straßen, Wege, Zufahrten
Soweit sich die Baumaßnahmen auf den Straßenverkehr auswirken, hat der Vorhabenträger mindestens 14 Tage vor Baubeginn einen Antrag auf Anordnung verkehrsrechtlicher Maßnahmen im Sinne des § 45 Abs. 6 StVO bei den zuständigen
Straßenverkehrsbehörden zu stellen. Notwendige Sondernutzungserlaubnisse sind
bei den zuständigen Straßenbaulastträgern rechtzeitig zu beantragen.
Die Verunreinigung der Straßen durch den Baustellenverkehr ist weitgehend zu
vermeiden. Entstandene Verunreinigungen sind unverzüglich zu beseitigen.
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A.4.13 Öffentlicher Personennahverkehr
Notwendige Sperrungen der Kahlaischen Straße mit Auswirkungen auf den öffentlichen Personennahverkehr, insbesondere Sperrung der Jenaer Straßenbahn, sind
rechtzeitig, möglichst 3 Monate im Vorlauf, mit der Jenaer Nahverkehr GmbH abzustimmen.
A.4.14 Vermessung und Geoinformation
Grenzzeichen und Vermessungsmarken sind zu schonen und, soweit diese nicht
unterirdisch angebracht sind, erkennbar zu halten. Im Umkreis von 2m dürfen keine
baulichen Veränderungen vorgenommen werden. Ist eine Gefährdung von Vermessungsmarken unabdingbar, ist dies dem Dezernat 30 des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation 2 Monate vor Baubeginn mitzuteilen.
A.4.15 Kampfmittel
Sollten bei Erschließungsarbeiten Kampfmittel gefunden werden oder besteht dazu
ein hinreichender Verdacht, ist umgehend die Gefahrenabwehrbehörde der Stadt
Jena oder die nächste Polizeidienststelle zu verständigen. Die Arbeiten in dem
betreffenden Bereich sind umgehend einzustellen sowie die Fundstelle zu kennzeichnen und vor Betreten zu schützen.
A.4.16 Entschädigung bei der Beanspruchung von Grundeigentum und Eingriff in
Rechte Dritter
Zugunsten des planfestgestellten Vorhabens ist die Enteignung zulässig. Der festgestellte Plan ist dem Enteignungsverfahren zugrunde zu legen und für die Enteignungsbehörde bindend.
Die betroffenen Grundstückseigentümer und Inhaber von sonstigen Grundstücksrechten haben dem Grunde nach Ansprüche auf angemessene Entschädigung in
Geld. Die Höhe der jeweiligen Entschädigungen wird nicht in diesem Beschluss,
sondern in separaten Verfahren nach Maßgabe des Thüringer Enteignungsgesetzes
entschieden. Entsprechendes gilt hinsichtlich derjenigen Unternehmen, welche von
vorhabensbedingten Ertragseinbußen betroffen sind.
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Az.: 53110-531ppa/007-2316#006 vom 05.04.2013 - VMS-Nr: 3285787 -
A.5
Entscheidung über Einwendungen, Forderungen, Hinweise und Anträge
Die Einwendungen der Betroffenen und der sonstigen Einwender sowie die von Behörden und Stellen geäußerten Forderungen, Hinweise und Anträge werden zurückgewiesen, soweit ihnen nicht entsprochen wurde oder sie sich nicht auf andere
Weise erledigt haben.
A.6
Kosten
Die Kosten dieses Bescheides trägt die Vorhabenträgerin.
Die Höhe der Kosten wird in einem gesonderten Bescheid festgesetzt.
B.
Begründung
B.1
Sachverhalt
B.1.1
Vorhaben
Das Bauvorhaben hat die Ertüchtigung der Bahnstrecke Weimar - Gera im Teilabschnitt Jena West (einschl.) – Jena-Göschwitz (einschl.) zum Gegenstand. Neben
dem Neubau der EÜ km 24,2+97 über die Kahlaische Straße werden weitere Ingenieurbauwerke ertüchtigt. Zwischen km 23,9+27 und km 24,5+30 werden beide
Gleise einschließlich der Tragschichten und Entwässerungsanlagen erneuert. Ferner werden in den Bahnhöfen Jena West die Bahnsteige 1 und 2 sowie im Bf. JenaGöschwitz die Bahnsteige 4 – 6 erneuert bzw. neu gebaut. Außerdem werden in
beiden Bahnhöfen Personenaufzüge installiert.
Die zu ändernden Bahnanlagen liegen bei Bahn-km 22,4+00 – 27,6+00 der Strecke
(6307) Weimar – Gera Hbf.
B.1.2
Verfahren
Die DB Netz AG, diese vertreten durch die DB ProjektBau GmbH, hat mit Schreiben
vom 05.08.2011 eine Entscheidung nach § 18 AEG für das Vorhaben „Ausbaustrecke (ABS) Paderborn - Chemnitz, PFA 4.3 Jena West – Jena-Göschwitz" beantragt.
Der Antrag ist am 05.08.2011 beim Eisenbahn-Bundesamt, Ast. Erfurt, eingegangen.
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Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben
"Ausbaustrecke (ABS) Paderborn - Chemnitz (Mitte-Deutschland-Verbindung),
Teilabschnitt Jena West (e) – Jena-Göschwitz (e)",
Bahn-km 22,4+00 – 27,6+00 der Strecke 6307 Weimar – Gera Hbf
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Mit Schreiben vom 13.09.2011 wurde die Vorhabenträgerin um Überarbeitung der
Planunterlagen gebeten. Die Unterlagen wurden endgültig mit Schreiben vom
12.07.2012 wieder vorgelegt.
Mit verfahrensleitender Verfügung vom 15.01.2013, Az. 53110-531ppa/0072316#006, hat das Eisenbahn-Bundesamt festgestellt, dass für das gegenständliche
Vorhaben keine Verpflichtung auf Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung
besteht (§§ 3a, 3c Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)).
Auf Antrag der Vorhabenträgerin hat das Eisenbahn-Bundesamt das Planfeststellungsverfahren eingeleitet. Mit Schreiben vom 27.07.2012 wurde das Thüringer
Landesverwaltungsamt Weimar als zuständige Anhörungsbehörde um Durchführung des Anhörungsverfahrens gebeten.
B.1.2.1 Kapazitätsverfahren
Die Planfeststellungsbehörde hat das Vorhaben nach § 14 AEG hinsichtlich des diskriminierungsfreien Zugangs zur Eisenbahninfrastruktur bzw. die Notwendigkeit der
Durchführung eines Verfahrens nach § 11 Abs. 1 AEG geprüft.
Den vorgelegten Planunterlagen ist zu entnehmen, dass
•
die nutzbare Länge der Bahnsteige 1 und 2 im Bahnhof Jena West auf künftig
170 m und
•
die nutzbare Länge der Bahnsteige 4 und 5 im Bahnhof Jena-Göschwitz auf
künftig 170 m gekürzt wird.
Die Planfeststellungsbehörde hat die mit der Maßnahme verbundenen Kapazitätsverringerungen
auf
der
Internetseite
des
Eisenbahn-Bundesamtes
unter
www.eisenbahn-bundesamt.de
in der Zeit ab 10.09.2012
öffentlich bekannt gemacht und den Umfang der von den geplanten Rückbaumaßnahmen betroffenen Eisenbahninfrastruktur dargestellt.
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Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben
"Ausbaustrecke (ABS) Paderborn - Chemnitz (Mitte-Deutschland-Verbindung),
Teilabschnitt Jena West (e) – Jena-Göschwitz (e)",
Bahn-km 22,4+00 – 27,6+00 der Strecke 6307 Weimar – Gera Hbf
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Innerhalb der vierwöchigen Frist sind 28 Einwendungen beim EisenbahnBundesamt eingegangen.
B.1.2.1.1 Einwender 1
Die Stadt Jena wendet sich gegen die beabsichtigte Kürzung der Bahnsteige in Jena West und Jena-Göschwitz auf 170 m. Der Bf. Jena West weise das zweithöchste
Reisendenaufkommen im gesamten Freistaat Thüringen auf. Es sei mit den kurzen
Bahnsteigen nicht möglich, auf eine weitere Zunahme mit längeren RE-Zügen zu
reagieren, welche besonders nach der Inbetriebnahme der NBS Nürnberg – Erfurt –
Leipzig und der damit einhergehenden Verlagerung des Fernverkehrs nach Erfurt
ab 2017 zu erwarten sei. Spätestens ab diesem Zeitpunkt würden Bahnsteige mit
einer Mindestlänge von 210 m benötigt, um die RE-Züge in Vierfachtraktion fahren
zu können.
Die gleiche Länge würde benötigt, um ein attraktives Fernverkehrsangebot auf der
Mitte-Deutschland-Verbindung wieder aufzubauen. Es sei nicht ausreichend, nur auf
die Dosto-IC zu bauen, zumal diese bisher noch gar nicht existierten und zudem
auch nur in sehr geringen Stückzahlen bestellt seien.
Erwiderung der Vorhabenträgerin
Seitens der NVS Thüringen seien nur Bahnsteiglängen von 160 m bestellt worden
und auch nur dieser Bestellung werde nachgekommen. Zudem werde durch den
zweigleisigen Ausbau der Strecke zwischen Weimar und Stadtroda bereits die Kapazität erhöht. Sowohl die Züge des Nahverkehrs (derzeit maximal 3 Einheiten der
BR 612 = 156 m Zuglänge) als auch künftige Fernverkehrszüge (geplant Doppelstock-IC mit 5 Wagen = 154 m Zuglänge) könnten an den geplanten Bahnsteigen
halten. Eine spätere Verlängerung der Bahnsteige sei möglich, wenn eine verbindliche und langfristige Bestellung vorliege. Zudem gehe die DB Station & Service AG
von einem Bevölkerungsrückgang in Jena bis 2025 von ca. 14 % aus, was bei der
Bedarfsermittlung zu berücksichtigen sei.
Sollten die Bahnsteige länger als geplant gebaut werden müssen, werde der Freistaat Thüringen als Besteller der Nahverkehrsleistungen zumindest mittelbar auch
die finanziellen Nachteile einer überdimensionierten Infrastruktur zu tragen haben.
Entscheidung der Planfeststellungsbehörde
Den Forderungen der Stadt Jena wird in dem unter Punkt A.4.4 dieses Beschlusses
dargestellten Umfang entsprochen. Die Planfeststellungsbehörde hat sich der Argumentation der Einwenderin angeschlossen und die Vorhabenträgerin beauflagt,
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Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben
"Ausbaustrecke (ABS) Paderborn - Chemnitz (Mitte-Deutschland-Verbindung),
Teilabschnitt Jena West (e) – Jena-Göschwitz (e)",
Bahn-km 22,4+00 – 27,6+00 der Strecke 6307 Weimar – Gera Hbf
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im Bf. Jena West beide Bahnsteige und im Bf. Jena-Göschwitz die Bahnsteige 4
und 5 jeweils mit einer nutzbaren Länge von 210 m herzustellen. Beim Bahnsteig 6
im Bf. Jena-Göschwitz wird die geplante nutzbare Länge von 170 m als ausreichend
angesehen, da dieser künftig nur von den Verdichterzügen genutzt wird, deren Zuglänge deutlich unter 160 m betragen wird. Zur weiteren Begründung wird auf Punkt
B.4.4.1 dieses Planfeststellungsbeschlusses verwiesen.
B.1.2.1.2 Einwender 2
Die IHK Gera lehnt die beabsichtigte Kürzung der Bahnsteige in Jena West und
Jena-Göschwitz auf 170 m ab. Da derzeit völlig ungewiss sei, welches Zugmaterial
mittelfristig für einen Fernverkehr auf der Mitte-Deutschland-Verbindung zur Verfügung stehe, wird eine Bahnsteiglänge von mindestens 210 m als dringend notwendig erachtet. Ohne diese Voraussetzung sei Fernverkehr nicht möglich und ohne
diesen werden die Entwicklungsziele der Stadt Jena als Wirtschafts- und Wissenschaftsstandort konterkariert.
B.1.2.1.3 Einwender 3
Die Stadt Weimar spricht sich gegen die beabsichtigte Kürzung der Bahnsteige in
Jena West und Jena-Göschwitz auf 170 m aus. Im Landesentwicklungsplan Thüringen 2025 sei die MDV als großräumig bedeutsames Schienenetz ausgewiesen. Die
vorliegende Planung widerspreche diesem Ziel. Eine kurzfristige Festlegung auf
kurze Zuglängen in Jena beträfe auch die möglichen zukünftigen Zugangebote der
Stadt Weimar.
B.1.2.1.4 Einwender 4
Auch die Stadt Gera ist gegen die beabsichtigte Kürzung der Bahnsteige in Jena
West und Jena-Göschwitz auf 170 m. Die geplante Verkürzung der Bahnsteige stelle die Wiedereinführung des Fernverkehrs auf der Strecke in Frage und verhindere
auch Kapazitätserhöhungen im regionalen Schienenverkehr. Daher fordere die
Stadt Gera die Bahnsteiglängen daran auszurichten, welche Fernverkehrszüge derzeit und künftig überwiegend eingesetzt werden. Eine alleinige Ausrichtung an Doppelstock-IC könne dabei nicht maßgebend sein. Es sei ferner sicherzustellen, dass
auch andere potentielle Eisenbahnverkehrsunternehmen diese Strecke mit üblichen
Zugtypen betreiben könnten. Weiterhin müsse es möglich sein, die derzeit im Regionalverkehr eingesetzten VT 612 in Vierfachtraktion fahren zu können.
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Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben
"Ausbaustrecke (ABS) Paderborn - Chemnitz (Mitte-Deutschland-Verbindung),
Teilabschnitt Jena West (e) – Jena-Göschwitz (e)",
Bahn-km 22,4+00 – 27,6+00 der Strecke 6307 Weimar – Gera Hbf
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B.1.2.1.5 Einwender 5
Die Bauhausuniversität Weimar nimmt Stellung gegen die beabsichtigte Kürzung
der Bahnsteige in Jena West und Jena-Göschwitz auf 170 m. Damit würde ein Halt
von Fernverkehrszügen künftig nicht mehr möglich sein, was eine Einschränkung
der Attraktivität der Hochschulstandorte in Thüringen und Sachsen zur Folge hätte.
B.1.2.1.6 Einwender 6
Die Hochschule Mittweida spricht sich gegen die beabsichtigte Kürzung der Bahnsteige in Jena West und Jena-Göschwitz auf 170 m aus. Damit würde ein Halt von
Fernverkehrszügen künftig nicht mehr möglich sein, was die „ohnehin schlechte
Fernverkehrsanbindung von Chemnitz (und damit auch Mittweida)“ weiter negativ
beeinflussen würde. Dies hätte eine Verschlechterung der Attraktivität des Hochschulstandortes Mittweida zur Folge.
B.1.2.1.7 Einwender 7
Die Friedrich-Schiller-Universität Jena wendet sich gegen die beabsichtigte Kürzung
der Bahnsteige in Jena West und Jena-Göschwitz auf 170 m. Die Universität mit ca.
20.000 Studierenden sei auf ein attraktives Fernverkehrsangebot angewiesen. Voraussetzung hierfür wären Bahnsteiglängen von mindestens 210 m.
B.1.2.1.8 Einwender 8
Die Westsächsische Hochschule Zwickau erhebt Einspruch gegen die beabsichtigte
Kürzung der Bahnsteige in Jena West und Jena-Göschwitz auf 170 m. Dies würde
einen effektiven Fernverkehr mit modernen Zügen künftig verhindern. Dies hätte eine Verschlechterung der Attraktivität des Hochschulstandortes Zwickau zur Folge,
zumal der Anteil Studierender aus den westlichen Bundesländern immer mehr zunimmt. Durch die geplante Maßnahme werde der Osten sprichwörtlich weiter abgehängt.
B.1.2.1.9 Einwender 9
Auch die Ernst-Abbe-Fachhochschule Jena ist gegen die beabsichtigte Kürzung der
Bahnsteige in Jena West und Jena-Göschwitz auf 170 m. Damit wäre eine Verbesserung der Verkehrsanbindung in der Achse Kassel – Erfurt – Jena – Gera – Chemnitz – Dresden nicht mehr möglich. Mit derzeit ca. 4.800 Studierenden ist der Halt
von Fernverkehrszügen in Jena, auch unter dem Hintergrund der künftigen drasti-
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Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben
"Ausbaustrecke (ABS) Paderborn - Chemnitz (Mitte-Deutschland-Verbindung),
Teilabschnitt Jena West (e) – Jena-Göschwitz (e)",
Bahn-km 22,4+00 – 27,6+00 der Strecke 6307 Weimar – Gera Hbf
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schen Einschränkung des Fernverkehrs auf der Saalebahn, für die Attraktivität des
Hochschulstandortes Jena unabdingbar. Schlechte Bahnanbindung und somit
schwerere Erreichbarkeit der Studienorte führen zu einem Ausweichen der Studienbewerber auf günstiger erreichbarere Orte und somit zu einer Schwächung der
Wirtschaftsstandorte Ostthüringen und Westsachsen.
B.1.2.1.10 Einwender 10
Die FDP - Fraktion im Stadtrat Jena wendet sich gegen die geplante Kürzung der
Bahnsteige in den Bahnhöfen Jena West und Jena-Göschwitz auf 170 m. Stattdessen sollen 210 m lange Bahnsteige errichtet werden, um einen künftigen Fernverkehr (auch für Mitbewerber der DB) abzusichern. Die geplante Kürzung der Bahnsteige stehe der Landesentwicklung entgegen. Danach müsse die MDV – Ost einen
hohen Anteil des Zubringerverkehrs zum künftigen Fernverkehrsknoten Erfurt leisten, was dann nur noch mit längeren Zügen möglich sei.
B.1.2.1.11 Einwender 11
Das Institut für Photonische Technologien e. V. in Jena spricht sich gegen die Verkürzung der Bahnsteige in Jena West und Jena-Göschwitz auf 170 m aus. Dieses
sei an einer guten Verkehrsanbindung der Stadt mit der Eisenbahn interessiert.
Nach der baldigen Kappung der Nord-Süd-Verbindung müsse zumindest die OstWest-Verbindung aufrechterhalten werden.
B.1.2.1.12 Einwender 12
Die Katholische Pfarrgemeinde St. Johannes Baptist Jena lehnt die beabsichtigte
Kürzung der Bahnsteige in Jena West und Jena-Göschwitz auf 170 m ab. Der Ausbau des Fernverkehrs und damit kürzere Reisezeiten würden verhindert. Dadurch
würden die Reisemöglichkeiten, auch für viele Gemeindemitglieder, weiter eingeschränkt.
B.1.2.1.13 Einwender 13
Der Bundesverband mittelständischer Wirtschaft (Kreisverbund Jena und SaaleHolzland-Kreis) lehnt die beabsichtigte Kürzung der Bahnsteige in Jena West und
Jena-Göschwitz auf 170 m ab. Der Industrie- und Wissenschaftsstandort Jena werde so vom direkten Fernverkehr in die benachbarten Metropolen abgekoppelt.
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Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben
"Ausbaustrecke (ABS) Paderborn - Chemnitz (Mitte-Deutschland-Verbindung),
Teilabschnitt Jena West (e) – Jena-Göschwitz (e)",
Bahn-km 22,4+00 – 27,6+00 der Strecke 6307 Weimar – Gera Hbf
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B.1.2.1.14 Einwender 14
Die Jenaer Nahverkehr GmbH lehnt die beabsichtigte Kürzung der Bahnsteige in
Jena West und Jena-Göschwitz auf 170 m ab. Beide Bahnhöfe hätten auch für den
Öffentlichen Personennahverkehr der Stadt Jena eine große Bedeutung. Der Bf.
Jena West weise zudem das zweithöchste Reisendenaufkommen im gesamten
Freistaat Thüringen auf. Es sei mit den kurzen Bahnsteigen nicht möglich, auf eine
weitere Zunahme durch Verlängerung der RE-Züge zu reagieren, welche besonders
nach der Inbetriebnahme der NBS Nürnberg – Erfurt – Leipzig und der damit einhergehenden Verlagerung des Fernverkehrs nach Erfurt ab 2017 zu erwarten ist.
Spätestens ab diesem Zeitpunkt werden Bahnsteige mit einer Mindestlänge von 210
m benötigt, um die RE-Züge in Vierfachtraktion fahren zu können.
Die gleiche Länge würde benötigt, um ein attraktives Fernverkehrsangebot auf der
Mitte-Deutschland-Verbindung wieder aufzubauen. Es sei nicht ausreichend, nur auf
die Dosto-IC zu bauen, zumal diese bisher noch gar nicht existierten und zudem
auch nur in sehr geringen Stückzahlen bestellt seien.
B.1.2.1.15 Einwender 15
Der Fahrgastverband PRO BAHN LV Thüringen e. V. spricht sich gegen die Einkürzung der Bahnsteige in Jena West und Jena-Göschwitz auf 170 m aus. Stattdessen
sollten die Bahnsteige eine Länge von mindestens 210 m aufweisen, um auch künftig der zu erwartenden höheren Nachfrage auf der Strecke Weimar – Gera gerecht
werden zu können. Derzeit würden bereits Gespräche zwischen der DB Fernverkehr
AG, dem Freistaat Thüringen sowie den Anrainerstädten über die Wiedereinführung
des Fernverkehrs auf der Strecke stattfinden. Allerdings könnten nur maximal 4 %
des Fuhrparks der DB Fernverkehr AG an Bahnsteigen mit 170 m Länge halten. Im
Nahverkehr könnte mit den geplanten Bahnsteiglängen lediglich der Status Quo
beibehalten werden, eine Verlängerung der Züge bei erhöhter Nachfrage sei dann
nicht mehr möglich.
Längere Bahnsteige würden auch künftig bei Großveranstaltungen in der Stadt Jena
für Sonderzüge oder verlängerte Regelzüge benötigt. Insbesondere bei Sportveranstaltungen sei dies bisher regelmäßig praktiziert worden. Zudem plane die Stadt Jena in der Nähe des Westbahnhofes eine Multifunktionsarena mit 16.000 Plätzen.
Zusammenfassend wurde dargestellt, dass eine Verkürzung der Bahnsteiglängen
auf 170 m den Zielen der Landesentwicklung entgegenstehe.
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Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben
"Ausbaustrecke (ABS) Paderborn - Chemnitz (Mitte-Deutschland-Verbindung),
Teilabschnitt Jena West (e) – Jena-Göschwitz (e)",
Bahn-km 22,4+00 – 27,6+00 der Strecke 6307 Weimar – Gera Hbf
Az.: 53110-531ppa/007-2316#006 vom 05.04.2013 - VMS-Nr: 3285787 -
B.1.2.1.16 Einwender 16
Die Interessengemeinschaft Gewerbegebiet Jena-Süd erhebt Einspruch gegen die
beabsichtigte Verkürzung der Bahnsteige in Jena West und Jena-Göschwitz auf 170
m. Damit werde in der Industrie- und Wissenschaftsstadt Jena künftig kein Halt von
längeren ICE- bzw. IC-Zügen oder viergliedrigen Regionalzügen mehr möglich sein.
Damit werde dem Potential auf der hochfrequentierten Strecke Gera – Erfurt nicht
Rechnung getragen.
B.1.2.1.17 Einwender 17 - 28
Weitere 12 Bürger bzw. Studenten der Stadt Jena kritisierten die beabsichtigte Kürzung der Bahnsteige auf 170 m. Bereits jetzt seien die Züge ständig überfüllt, längere Züge könnten bei Umsetzung der Pläne der Vorhabenträgerin in Zukunft aber
nicht mehr eingesetzt werden. Zudem würde die Abkopplung der Stadt Jena vom
Fernverkehr zementiert.
Erwiderung der Vorhabenträgerin zu den Einwendungen Nr. 2 - 28
Seitens der NVS Thüringen liege nur eine Bestellung für Bahnsteiglängen von
160 m vor und auch nur dieser werde nachgekommen. Zudem werde durch den
zweigleisigen Ausbau der Strecke zwischen Weimar und Stadtroda bereits die Kapazität erhöht. Sowohl die Züge des Nahverkehrs (derzeit maximal 3 Einheiten der
BR 612 = 156 m Zuglänge) als auch künftige Fernverkehrszüge (geplant sind Doppelstock-IC mit 5 Wagen = 154 m Zuglänge) könnten an den geplanten Bahnsteigen
halten. Eine spätere Verlängerung der Bahnsteige sei möglich, wenn eine verbindliche und langfristige Bestellung hierfür vorliege. Zudem gehe die DB Station & Service AG von einem Bevölkerungsrückgang in Jena bis 2025 von ca. 14 % aus, was
bei der Bedarfsermittlung zu berücksichtigen sei.
Sollten die Bahnsteige länger als geplant gebaut werden müssen, habe der Freistaat Thüringen als Besteller der Nahverkehrsleistungen zumindest mittelbar auch
die finanziellen Nachteile einer überdimensionierten Infrastruktur zu tragen.
Entscheidung der Planfeststellungsbehörde zu den Einwendungen Nr. 2 – 28
Ein Teil der Einwender kann bezüglich der Gestaltung der Eisenbahninfrastruktur
keine eigenen Belange geltend machen.
Nichtsdestotrotz hat die Planfeststellungsbehörde die Argumente der Einwendungen
und Stellungnahmen aufgenommen und in die Abwägung einfließen lassen.
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Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben
"Ausbaustrecke (ABS) Paderborn - Chemnitz (Mitte-Deutschland-Verbindung),
Teilabschnitt Jena West (e) – Jena-Göschwitz (e)",
Bahn-km 22,4+00 – 27,6+00 der Strecke 6307 Weimar – Gera Hbf
Az.: 53110-531ppa/007-2316#006 vom 05.04.2013 - VMS-Nr: 3285787 -
Letztendlich hat sich die Planfeststellungsbehörde der Argumentation der Einwender angeschlossen und die Vorhabenträgerin verpflichtet, im Bf. Jena West beide
Bahnsteige und im Bf. Jena-Göschwitz die Bahnsteige 4 und 5 jeweils mit einer
nutzbaren Länge von 210 m herzustellen. Für die Begründung dieser Entscheidung
wird auf Punkt B.4.4.1 dieses Planfeststellungsbeschlusses verwiesen.
B.1.2.1.18 Einwender 29 - 34
Des Weiteren sind 6 Einwendungen nach Ablauf der Frist eingegangen. Diese weisen einen ähnlichen Inhalt zu den bisher eingegangenen Einwendungen auf und
beinhalten zudem keine neuen Erkenntnisse für die Planfeststellungsbehörde.
Entscheidung der Planfeststellungsbehörde
Die Einwendungen werden gemäß § 18a Nr. 7 S. 1 AEG wegen nicht fristgerechter
Erhebung zurückgewiesen.
B.1.3
Anhörungsverfahren
B.1.3.1 Beteiligung von Behörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange und Verbänden
Das Thüringer Landesverwaltungsamt (Anhörungsbehörde) hat die folgenden Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Verbände um Stellungnahme
gebeten:
Lfd. Nr. Bezeichnung
1.
Stadtverwaltung Jena
2.
Thüringer Landesverwaltungsamt, Referat 350 (Raumordnungsfragen)
3.
Thüringer Landesverwaltungsamt, Referat 420 (Immissionsschutz)
4.
Thüringer Landesverwaltungsamt, Referat 430 (Abfallwirtschaft, Altlasten, Bodenschutz)
5.
Thüringer Landesverwaltungsamt, Referat 440 (Wasserwirtschaft)
6.
Thüringer Landesverwaltungsamt, Referat 460 (Ländlicher Raum)
7.
Landesamt für Vermessung und Geoinformation
8.
Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie
9.
Thüringer Landesbergamt
10.
Thüringisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie Erfurt
11.
Thüringisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie Weimar
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Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben
"Ausbaustrecke (ABS) Paderborn - Chemnitz (Mitte-Deutschland-Verbindung),
Teilabschnitt Jena West (e) – Jena-Göschwitz (e)",
Bahn-km 22,4+00 – 27,6+00 der Strecke 6307 Weimar – Gera Hbf
Az.: 53110-531ppa/007-2316#006 vom 05.04.2013 - VMS-Nr: 3285787 -
Lfd. Nr. Bezeichnung
12.
Polizeiinspektion Jena
13.
BVVG Niederlassung Thüringen
14.
Bundesnetzagentur
15.
50Hertz Transmission GmbH
16.
TEN Thüringer Energienetze GmbH
17.
Thüringer Netkom GmbH
18.
Erdgasversorgungsgesellschaft Thüringen – Sachsen mbH
19.
GASCADE Gastransport GmbH
20.
GDM com
21.
Deutsche Telekom AG
22.
Kabel Deutschland Vertriebs GmbH
23.
Thüringer Fernwasserversorgung
24.
Stadtwerke Jena-Pößneck
25.
Jenaer Nahverkehr GmbH
26.
NVS Thüringen GmbH
27.
Kulturbund für Europa e.V., Landesverband Thüringen
28.
Grüne Liga Thüringen e.V.
29.
BUND Thüringen
30.
Schutzgemeinschaft Deutscher Wald, Landesverband Thüringen e.V.
31.
Naturschutzbund Deutschland, Landesverband Thüringen e.V.
32.
Arbeitskreis „Heimische Orchideen“ Thüringen e.V.
33.
Landesjagdverband Thüringen e.V.
34.
Landesanglerverband Thüringen e.V.
35.
Arbeitsgruppe Artenschutz Thüringen
36.
Verband für Angeln und Naturschutz Thüringen e.V.
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Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben
"Ausbaustrecke (ABS) Paderborn - Chemnitz (Mitte-Deutschland-Verbindung),
Teilabschnitt Jena West (e) – Jena-Göschwitz (e)",
Bahn-km 22,4+00 – 27,6+00 der Strecke 6307 Weimar – Gera Hbf
Az.: 53110-531ppa/007-2316#006 vom 05.04.2013 - VMS-Nr: 3285787 -
Folgende Träger öffentlicher Belange und Verbände haben keine Stellungnahme
abgegeben:
Lfd. Nr. Bezeichnung
13.
BVVG Niederlassung Thüringen
18.
Erdgasversorgungsgesellschaft Thüringen – Sachsen mbH
27.
Kulturbund für Europa e.V., Landesverband Thüringen
28.
Grüne Liga Thüringen e.V.
29.
BUND Thüringen
30.
Schutzgemeinschaft Deutscher Wald, Landesverband Thüringen e.V.
31.
Naturschutzbund Deutschland, Landesverband Thüringen e.V.
33.
Landesjagdverband Thüringen e.V.
34.
Landesanglerverband Thüringen e.V.
Folgende Stellungnahmen enthalten keine Bedenken, Forderungen oder Empfehlungen:
Lfd. Nr. Bezeichnung
5.
6.
9.
11.
Thüringer Landesverwaltungsamt, Referat 440 (Wasserwirtschaft), Stellungnahme vom 14.08.2012
Thüringer Landesverwaltungsamt, Referat 460 (Ländlicher Raum), Stellungnahme vom 01.11.2012
Thüringer Landesbergamt, Stellungnahme vom 08.11.2012
12.
Thüringisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie Weimar,
Stellungnahme vom 09.10.2012
Polizeiinspektion Jena, Stellungnahme vom 15.09.2012
14.
Bundesnetzagentur, Stellungnahme vom 27.08.2012
15.
50Hertz Transmission GmbH, Stellungnahme vom 16.10.2012
17.
Thüringer Netkom GmbH, Stellungnahme vom 13.08.2012
19.
GASCADE Gastransport GmbH, Stellungnahme vom 28.08.2012
23.
Thüringer Fernwasserversorgung, Stellungnahme vom 17.10.2012
32.
Arbeitskreis „Heimische Orchideen“ Thüringen e.V., Stellungnahme vom
16.08.2012
Verband für Angeln und Naturschutz Thüringen e.V. , Stellungnahme
vom 04.08.2012
36.
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Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben
"Ausbaustrecke (ABS) Paderborn - Chemnitz (Mitte-Deutschland-Verbindung),
Teilabschnitt Jena West (e) – Jena-Göschwitz (e)",
Bahn-km 22,4+00 – 27,6+00 der Strecke 6307 Weimar – Gera Hbf
Az.: 53110-531ppa/007-2316#006 vom 05.04.2013 - VMS-Nr: 3285787 -
Folgende Stellungnahmen enthalten Bedenken, Forderungen oder Empfehlungen:
Lfd. Nr. Bezeichnung
1.
1a.
2.
3.
4.
7.
Stadtverwaltung Jena, Stellungnahmen vom 11.10.2012, 26.10.2012
und 07.11.2012
Kommunalservice Jena, Stellungnahme vom 05.11.2012
Thüringer Landesverwaltungsamt, Referat 350 (Raumordnungsfragen),
Stellungnahme vom 07.11.2012
Thüringer Landesverwaltungsamt, Referat 420 (Immissionsschutz), Stellungnahme vom 19.12.2012
Thüringer Landesverwaltungsamt, Referat 430 (Abfallwirtschaft, Altlasten, Bodenschutz), Stellungnahme vom 06.11.2012
16.
Landesamt für Vermessung und Geoinformation, Stellungnahme vom
01.10.2012
Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie, Stellungnahme vom
10.10.2012
Thüringisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie Erfurt,
Stellungnahme vom 15.11.2012
TEN Thüringer Energienetze GmbH, Stellungnahme vom 05.09.2012
20.
GDM com, Stellungnahme vom 20.09.2012
21.
Deutsche Telekom AG, Stellungnahme vom 06.11.2012
24.
Stadtwerke Jena-Pößneck, Stellungnahme vom 08.11.2012
25.
Jenaer Nahverkehr GmbH, Stellungnahme vom 24.10.2012
26.
NVS Thüringen GmbH, Stellungnahme vom 13.11.2012
35.
Arbeitsgruppe Artenschutz Thüringen, Stellungnahme vom 02.10.2012
8.
10.
B.1.3.2 Öffentliche Planauslegung
Die Planunterlagen zu dem Vorhaben haben auf Veranlassung des Thüringer Landesverwaltungsamtes (Anhörungsbehörde) in der Stadt Jena vom 03.09.2012 bis
04.10.2012 öffentlich zu jedermanns Einsicht während der Dienststunden ausgelegen.
Zeit und Ort der Auslegung wurde in der Stadt Jena am 23.08.2012 im Amtsblatt
Nr. 34/12 öffentlich bekannt gemacht. Ende der Einwendungsfrist war der
18.10.2012.
Aufgrund der Auslegung der Planunterlagen ist kein Einwendungsschreiben von in
eigenen Rechten privat Betroffenen eingegangen.
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Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben
"Ausbaustrecke (ABS) Paderborn - Chemnitz (Mitte-Deutschland-Verbindung),
Teilabschnitt Jena West (e) – Jena-Göschwitz (e)",
Bahn-km 22,4+00 – 27,6+00 der Strecke 6307 Weimar – Gera Hbf
Az.: 53110-531ppa/007-2316#006 vom 05.04.2013 - VMS-Nr: 3285787 -
B.1.3.3 Anerkannte Naturschutzvereinigungen
Die Anhörungsbehörde hat die anerkannten Naturschutzvereinigungen sowie sonstige Vereinigungen über die Auslegung der Pläne nach benachrichtigt und ihnen
Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben (§ 18a Nr. 2 AEG).
Es sind drei Stellungnahmen von anerkannten Naturschutzvereinigungen sowie
sonstigen Vereinigungen eingegangen.
B.1.3.4 Erörterung
Das Thüringer Landesverwaltungsamt hat die Einwendungen sowie die Stellungnahmen mit den Beteiligten am 09.01.2013 in Weimar (Thüringer Landesverwaltungsamt, Haus 2) erörtert.
Zeit und Ort des Erörterungstermins wurde den beteiligten Behörden, sonstigen
Trägern öffentlicher Belange und Verbänden mit Schreiben vom 13.11.2012 unter
Beigabe einer Erwiderung der Vorhabenträgerin auf die jeweilige Stellungnahme
mitgeteilt. Der Erörterungstermin wurde am 20.12.2012 im Amtsblatt Nr. 51/2012
der Stadt Jena öffentlich bekannt gemacht.
B.1.3.5 Abschließende Stellungnahme der Anhörungsbehörde
Mit Datum vom 18.03.2013 hat die Anhörungsbehörde eine abschließende Stellungnahme gem. § 73 Abs. 9 VwVfG gefertigt und der Planfeststellungsbehörde zugeleitet. Die Anhörungsbehörde hat das Vorhaben befürwortet.
B.2
Verfahrensrechtliche Bewertung
B.2.1
Rechtsgrundlage
Rechtsgrundlage für die vorliegende planungsrechtliche Entscheidung ist § 18 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG). Betriebsanlagen der Eisenbahn einschließlich
der Bahnstromfernleitungen dürfen nur gebaut oder geändert werden, wenn der
Plan zuvor festgestellt worden ist. Bei der Planfeststellung sind die von dem Vorhaben berührten öffentlichen und privaten Belange einschließlich der Umweltverträglichkeit im Rahmen der Abwägung zu berücksichtigen.
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Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben
"Ausbaustrecke (ABS) Paderborn - Chemnitz (Mitte-Deutschland-Verbindung),
Teilabschnitt Jena West (e) – Jena-Göschwitz (e)",
Bahn-km 22,4+00 – 27,6+00 der Strecke 6307 Weimar – Gera Hbf
Az.: 53110-531ppa/007-2316#006 vom 05.04.2013 - VMS-Nr: 3285787 -
B.2.2
Zuständigkeit
Die seitens der Vorhabenträgerin geplante Baumaßnahme stellt eine Änderung einer Betriebsanlage der Eisenbahn des Bundes dar. Gemäß § 18 AEG dürfen solche
Anlagen grundsätzlich nur gebaut oder geändert werden, wenn zuvor der Plan festgestellt wurde.
Das Eisenbahn-Bundesamt ist für den Erlass einer planungsrechtlichen Entscheidung nach § 18 AEG betreffend Betriebsanlagen von Eisenbahnen des Bundes zuständig (§ 3 Abs. 1 Satz 1 Ziffer 1 und Abs. 2 des Gesetzes über die Eisenbahnverkehrsverwaltung des Bundes – BEVVG). Das Vorhaben bezieht sich auf Betriebsanlagen der Eisenbahninfrastrukturbetreiberinnen DB Netz AG und der DB Station &
Service AG.
B.3
Umweltverträglichkeit
Nach §§ 3a ff. Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) sind die dort
in Bezug genommenen Vorhaben einem sog. Screening-Verfahren (einer Vorprüfung des Einzelfalles, ob zur Genehmigung des Vorhabens eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist) zu unterziehen.
Das antragsgegenständliche Verfahren betrifft die Änderung von Betriebsanlagen
von Eisenbahnen im Sinne von Nr. 14.8 der Anlage 1 zum UVPG. Daher war eine
allgemeine Vorprüfung des Einzelfalles nach § 3c Abs. 1 Satz 1 UVPG durchzuführen.
Das Eisenbahn-Bundesamt hat festgestellt, dass von dem Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen ausgehen, so dass eine Verpflichtung zur
Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht besteht.
B.4
Materiell-rechtliche Würdigung des Vorhabens
B.4.1
Planrechtfertigung
Die Bundesregierung hat im Bundesverkehrswegeplan 2003 u. a. den Ausbau der
Strecke (ABS) Paderborn - Chemnitz beschlossen. Ziel ist die Verbesserung der
Verbindungsqualität im Schienenverkehr zwischen den Bundesländern NordrheinWestfalen, Hessen, Thüringen und Sachsen. Mit dem Ausbau der Strecke ist die
Verkürzung der Reisezeiten möglich, weiterhin werden Kapazitätsengpässe besei-
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Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben
"Ausbaustrecke (ABS) Paderborn - Chemnitz (Mitte-Deutschland-Verbindung),
Teilabschnitt Jena West (e) – Jena-Göschwitz (e)",
Bahn-km 22,4+00 – 27,6+00 der Strecke 6307 Weimar – Gera Hbf
Az.: 53110-531ppa/007-2316#006 vom 05.04.2013 - VMS-Nr: 3285787 -
tigt. Die Strecke 6307 Weimar – Gera Hbf mit dem hier in Rede stehenden Teilabschnitt Jena West – Jena-Göschwitz ist Bestandteil dieser ABS.
Die Planung dient somit der Verbesserung des Eisenbahnverkehrs und ist damit
„vernünftigerweise geboten“ im Sinne des Fachplanungsrechts.
B.4.2.
VV BAU, VV BAU-STE und VV IST
Im verfügenden Teil wurde der Vorhabenträgerin aufgegeben, rechtzeitig vor Baubeginn die nach der VV BAU und der VV BAU-STE erforderlichen Anzeigen und Anträge zu stellen. Dabei ist es sachgerecht, die fachtechnische Prüfung der Ausführungsplanung zum Gegenstand eines gesonderten Verfahrens zu machen, das in
den genannten Verwaltungsvorschriften dargestellt ist. Gegenstand des bauaufsichtlichen Verfahrens ist, dass das Vorhaben in jeder Hinsicht den Regelwerken
der Technik entspricht.
Darüber hinaus sind bei der Ausführungsplanung die Anforderungen der “Verwaltungsvorschrift für die Verfahrensweise bei der Inbetriebnahme Struktureller Teilsysteme des Transeuropäischen Eisenbahnsystems für den Bereich ortsfester Anlagen“ (VV IST) zu beachten.
B.4.3
Raumordnung und Landesplanung
Städtebauliche und raumordnerische Belange werden durch das Vorhaben nicht
berührt. Die geplante Baumaßnahme entspricht den Zielen des Landesentwicklungsplanes Thüringen.
B.4.4
Eisenbahninfrastruktur
B.4.4.1 Bahnsteiglängen
Die Vorhabenträgerin hatte in ihrer Planung beabsichtigt, die nutzbaren Bahnsteiglängen in den Bahnhöfen Jena West und Jena-Göschwitz auf 170 m einzukürzen.
Daraufhin hat die Planfeststellungsbehörde die geplante Einschränkung der Kapazität im Internet veröffentlicht. Innerhalb der vorgegebenen Frist von 4 Wochen sind
28 Einwendungen oder Stellungnahmen von Kommunen, Institutionen und Privatpersonen eingegangen. Die Planfeststellungsbehörde hat deren Argumente in die
Abwägung einfließen lassen und ist zu der Überzeugung gelangt, dass die geplante
Länge der Bahnsteige von 170 m nicht ausreichend ist, die perspektivischen Verkehrsbedürfnisse auf dieser Strecke zu befriedigen.
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Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben
"Ausbaustrecke (ABS) Paderborn - Chemnitz (Mitte-Deutschland-Verbindung),
Teilabschnitt Jena West (e) – Jena-Göschwitz (e)",
Bahn-km 22,4+00 – 27,6+00 der Strecke 6307 Weimar – Gera Hbf
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Dabei sind folgende Fakten berücksichtigt worden:
1. Die RE – Züge der Relation Göttingen – Glauchau verkehren im Abschnitt
Erfurt – Gera überwiegend mit 3 Einheiten der BR 612, was einer Zuglänge
von ca. 160 m entspricht. Diese Züge sind in den Hauptverkehrszeiten stark
von Pendlern nachgefragt und oft überfüllt. Zudem nutzen viele Reisende die
kostenlose Fahrradmitnahme im Zug.
2. Ab dem Fahrplanwechsel im Dezember 2017 wird das Gros des Fernverkehrs in der Relation Berlin – München über Erfurt verkehren, ein Halt in Jena ist dann nur noch in Tagesrandlagen vorgesehen. Daher ist absehbar,
dass die Reisenden von und nach Jena zusätzlich die Züge nach Erfurt nutzen müssen, um in den Fernverkehr umzusteigen.
3. Seitens der DB AG und des Freistaates Thüringen gibt es Bestrebungen,
den Fernverkehr wieder auf der Strecke Erfurt – Gera zu etablieren.
4. Entgegen dem allgemeinen Trend und entgegen der Auffassung der Vorhabenträgerin wird die Einwohnerzahl der Stadt Jena von derzeit ca. 104.000
auf voraussichtlich ca. 111.000 im Jahr 2030 ansteigen (Angaben des Thüringer Landesamtes für Statistik).
5. Die Zahl der Studenten an den Jenaer Hochschulen wird zumindest stabil
bleiben, wobei die Zahl der Studenten mit Wohnsitz in den westlichen Bundesländern, welche als potentielle Nutzer des Fernverkehrs anzusehen sind,
allein seit 2010 von ca. 4.400 auf ca. 5.800 und somit um ca. 30 % zugenommen hat (Angaben der Friedrich-Schiller-Universität) und weiter wachsen wird. Auch die Zahl der ausländischen Studierenden hat im gleichen
Zeitraum von ca. 1.500 auf ca. 1.800 (entspricht ca. 20 %) zugenommen.
6. Zunahme der Baukosten von ca. 415 T€ bei sofortiger Herstellung von
210 m langen Bahnsteigen auf ca. 935 T€ bei späterer Nachrüstung.
Da die Züge des Fernverkehrs im künftigen ICE-Knoten Erfurt mit den RE-Zügen
der Relation Göttingen – Glauchau verknüpft werden sollen, wird die Reisendenanzahl unabhängig von der allgemeinen Zunahme ab dem Fahrplanwechsel 2017/18
in diesen Zügen stark ansteigen. Dem kann am wirkungsvollsten mit einer Stärkung
dieser Züge auf vier Einheiten begegnet werden. Hierfür sind Bahnsteige nötig, die
länger sind als 170 m. Eine Verteilung auf die vom Freistaat Thüringen avisierten
sechs zusätzlichen Zugpaare wird wegen der hier fehlenden unmittelbaren Anschlüsse an den Fernverkehr nur geringe Wirkung erzielen.
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Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben
"Ausbaustrecke (ABS) Paderborn - Chemnitz (Mitte-Deutschland-Verbindung),
Teilabschnitt Jena West (e) – Jena-Göschwitz (e)",
Bahn-km 22,4+00 – 27,6+00 der Strecke 6307 Weimar – Gera Hbf
Az.: 53110-531ppa/007-2316#006 vom 05.04.2013 - VMS-Nr: 3285787 -
Auch im Fernverkehr wäre mit 210 m langen Bahnsteigen ein flexibler Einsatz von
Zügen möglich. Derzeit geht die DB Fernverkehr AG vom Einsatz von Doppelstockzügen mit maximal 5 Wagen aus. Diese stehen aber kurzfristig nicht zur Verfügung.
Zudem sind nur geringe Stückzahlen bestellt worden, wodurch ein Einsatz auf dieser Relation nicht gesichert erscheint.
Ferner verkehrten in den vergangenen Jahren vereinzelt Sonderzüge anlässlich von
Sportveranstaltungen oder Hochschulkongressen, welche Bahnsteiglängen > 170 m
benötigten. Diese Verkehre wären dann nicht mehr möglich.
In seiner Entscheidung hat sich die Planfeststellungsbehörde auch von einem Urteil
des OVG Münster vom 11.01.2007 (Az.: 20 D 87/04.AK) zu einem geplanten Rückbau von Eisenbahninfrastruktur auf der Strecke Köln – Aachen leiten lassen. Dieses
hatte ausgeführt, dass bei der Beurteilung eines öffentlichen Verkehrsbedürfnisses
für den Fortbestand einer vorhandenen Infrastruktur maßgeblich nicht allein die gegenwärtige oder kurzfristig gesichert bevorstehende verkehrliche Nutzung in den
Blick zu nehmen sei, sondern auch eine sich erst für die weitere Zukunft abzeichnende Nutzung und das diesbezüglich realistischerweise einzustellende Potential.
Denn gerade ein Rückbau von Eisenbahninfrastruktur könne geeignet sein, langfristig oder sogar auf Dauer das bestehende Potential für ein attraktives Verkehrsangebot wesentlich zu schmälern und eine Realisierung des Potentials zu verbauen.
Dass die Notwendigkeit längerer Bahnsteige nicht unrealistisch ist, belegt ebenso
die Tatsache, dass die DB Station & Service AG in beiden Bahnhöfen auch derzeit
Bahnsteiglängen von mehr als 170 m betreibt. Gemäß dem Infrastrukturregister der
DB AG werden in der Fahrplanperiode 2012/13 folgende nutzbare Bahnsteiglängen
vorgehalten:
Bf. Jena West:
275 m (Bahnsteig 1) bzw. 295 m (Bahnsteig 2)
Bf. Jena-Göschwitz: 213 m (Bahnsteig 4) bzw. 230 m (Bahnsteig 6)
Die Argumentation der Vorhabenträgerin, welche sich ausschließlich auf die Bestellungen des Aufgabenträgers für den Nahverkehr sowie die Planungen der DB Fernverkehr AG beruft, ist zudem nicht ausreichend, um den künftigen Verkehrsbedürfnissen auf der Strecke gerecht zu werden. Auch der Einwand, dass 2 weitere Bahnhöfe (Stadtroda und Hermsdorf-Klosterlausnitz) derzeit nur über 160 m lange Bahn-
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Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben
"Ausbaustrecke (ABS) Paderborn - Chemnitz (Mitte-Deutschland-Verbindung),
Teilabschnitt Jena West (e) – Jena-Göschwitz (e)",
Bahn-km 22,4+00 – 27,6+00 der Strecke 6307 Weimar – Gera Hbf
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steige verfügen, ist für die Planfeststellungsbehörde kein hinreichender Grund, in
den Bahnhöfen Jena West und Jena-Göschwitz auf eine zukunftsfähige Infrastruktur
zu verzichten. Es wäre hingegen die Aufgabe der Vorhabenträgerin, auch bei diesen
beiden Bahnhöfen die notwendigen Planungen für Bahnsteigverlängerungen aufzunehmen.
Ebenso ist der Hinweis der DB Station & Service AG, sie müsse bei längeren Bahnsteigen höhere Unterhaltungsaufwendungen tragen und diese künftig auf die Stationsgebühren im Freistaat Thüringen umlegen, nicht nachvollziehbar. Im Vergleich
zu den derzeitigen Längen (siehe oben) werden die Bahnsteige auf jedem Fall kürzer. Das heißt, dass die Aufwendungen für deren Unterhaltung in jedem Fall geringer werden anstatt zu steigen.
Mit den Nebenbestimmungen in Punkt A.4.4 wird auch den Forderungen u. a. der
Stadt Jena sowie der Oberen Raumordnungsbehörde des Freistaates Thüringen
entsprochen. Auch die Anhörungsbehörde vertritt den Standpunkt, den Forderungen
zur Herstellung einer Bahnsteiglänge von 210 m zu entsprechen.
B.4.4.2 Weitere Belange der Stadt Jena
Die Stadt Jena fordert bei der Erneuerung der Personenverkehrsanlagen eine einheitliche und hochwertige Gestaltung der Zuwegungen zu den Bahnsteigen. Ferner
solle im Bf. Jena-Göschwitz der nachträgliche Bau einer Toilettenanlage nicht behindert werden.
Die Vorhabenträgerin hat hierzu erwidert, dass die Zugänge zu den Bahnsteigen
einheitlich gestaltet würden, zudem sei die Nachrüstung einer öffentlichen Toilette
im Bf. Jena-Göschwitz möglich.
In diesen Punkten hat sich die Stellungnahme erledigt.
B.4.4.3 Belange der Jenaer Nahverkehr GmbH
Zur Beseitigung von Einschränkungen wird die Vergrößerung der Lichten Höhe der
EÜ km 24,2+97 (Kahlaische Straße) auf mindestens 4,95 m gefordert, um eine
Durchfahrtshöhe von 4,70 m für die Straßenbahnen zu erreichen. Alternativ wird der
Bestandsschutz gefordert. Zudem soll der Brückenschutz für die Straßenbahnoberleitung erneuert werden. Daher werde um den Einbau von Halfenschienen gebeten,
die Kosten hierfür würde die Jenaer Nahverkehr GmbH übernehmen.
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"Ausbaustrecke (ABS) Paderborn - Chemnitz (Mitte-Deutschland-Verbindung),
Teilabschnitt Jena West (e) – Jena-Göschwitz (e)",
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Die Vorhabenträgerin hat hierzu erwidert, dass die bestehende Lichte Höhe von
5,00 m beibehalten werde. Hinsichtlich der Montage eines neuen Brückenschutzes
würden entsprechende Abstimmungen mit der Jenaer Nahverkehr GmbH geführt,
um diese zu ermöglichen.
Mit diesen Zusagen hat sich deren Stellungnahme erledigt.
B.4.4.4 Belange der NVS Thüringen mbH
Die Vorhabenträgerin hat zugesichert, bei der Erneuerung der Bahnsteige in Jena
West und Jena-Göschwitz die neu errichteten Fahrgastinformationsanlagen im Bestand zu belassen.
Mit dieser Zusage hat sich die Stellungnahme der NVS Thüringen mbH in diesem
Punkt erledigt.
Bezüglich der angefragten Geschwindigkeitserhöhung auf 130 km/h hat die Vorhabenträgerin erwidert, dass eine Ausrüstung des Streckenabschnittes Jena West –
Jena-Göschwitz für den Einsatz von Fahrzeugen mit Neigetechnik nicht vorgesehen
sei. Dieser hätte auf Grund des kurzen Abstandes zwischen beiden Systemhalten
keine positiven Effekte hinsichtlich der Reisezeit zur Folge.
Die Planfeststellungsbehörde schließt sich in diesem Punkt der Auffassung der
Vorhabenträgerin an. Der Abstand zwischen beiden Bahnhöfen beträgt lediglich ca.
4,9 km. Bei einer Fahrzeit von derzeit 4 Minuten lassen auch bei höheren Geschwindigkeiten sich keine weiteren Reisezeitverkürzungen erzielen, zumal auch
das Kreuzungsbauwerk über die Bahnstrecke Abzweig Saaleck – Saalfeld (S) nicht
NeiTech - tauglich ist.
Der Hinweis bzgl. einer späteren Verlängerung der Bahnsteige auf 210 m hat sich
durch die Entscheidung der Planfeststellungsbehörde gemäß Punkt A.4.4 erledigt.
B.4.4.5 Belange der Oberen Raumordnungsbehörde
Das Referat 350 des Thüringer Landesverwaltungsamtes kritisiert die geplante Verkürzung der Bahnsteige in den Bahnhöfen Jena West und Jena-Göschwitz auf
170 m. Damit sei eine Beeinträchtigung perspektivischer Nutzungsbedingungen
möglich.
Hierauf hat die Vorhabenträgerin erwidert, dass seitens der NVS Thüringen nur
Bahnsteiglängen von 160 m bestellt seien und auch nur dieser nachgekommen wer-
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"Ausbaustrecke (ABS) Paderborn - Chemnitz (Mitte-Deutschland-Verbindung),
Teilabschnitt Jena West (e) – Jena-Göschwitz (e)",
Bahn-km 22,4+00 – 27,6+00 der Strecke 6307 Weimar – Gera Hbf
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de. Zudem werde durch den zweigleisigen Ausbau der Strecke zwischen Weimar
und Stadtroda bereits die Kapazität erhöht. Eine spätere Verlängerung der Bahnsteige sei bei Bedarf möglich. Sollten die Bahnsteige länger als geplant gebaut werden müssen, habe der Freistatt Thüringen als Besteller der Nahverkehrsleistungen
zumindest mittelbar auch die finanziellen Nachteile einer überdimensionierten Infrastruktur zu tragen.
Die Forderung der Oberen Raumordnungsbehörde hat sich in diesem Punkt durch
die Nebenbestimmungen gemäß Punkt A.4.4 dieses Planfeststellungsbeschlusses
erledigt.
B.4.5
Immissionsschutz
Bei der vorgelegten Planung des Vorhabens wurden die Belange des Immissionsschutzes insbesondere des Schallschutzes ausreichend berücksichtigt.
B.4.5.1 Schallschutz
Auf Grund des erheblichen baulichen Eingriffs der Eisenbahnstrecke (Lageänderung und Gradientenerhöhung beider Gleise) sind Ansprüche auf Schallschutz gemäß 16. BImSchV dem Grunde nach begründet. Die schalltechnischen Berechnungen haben ergeben, dass es an 2 Gebäuden in der Stadt Jena zur Überschreitung
der gesetzlichen Grenzwerte in der Nacht kommen wird. Eines dieser Gebäude wird
allerdings nur als Gartenlaube genutzt, so dass hier keine Ansprüche auf Schallschutz geltend gemacht werden können. In der Abwägung der verschiedenen
Lärmschutzmaßnahmen werden für das betroffene Wohnhaus passive Lärmschutzmaßnahmen (Einbau von Schallschutzfenstern und entsprechender Lüfter in
den schutzbedürftigen Räumen) vorgesehen.
Diesbezüglich wird auf die Vorkehrungen im Abschnitt A.4.6.1 verwiesen.
Das zum Zeitpunkt der Auslegung der Planfeststellungsunterlagen bereits genehmigte Wohngebäude Beutenberg 4 wurde nachträglich in die schalltechnischen Berechnungen aufgenommen. Allerdings haben sich hier keine Anspruchvoraussetzungen für Lärmschutz ergeben.
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Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben
"Ausbaustrecke (ABS) Paderborn - Chemnitz (Mitte-Deutschland-Verbindung),
Teilabschnitt Jena West (e) – Jena-Göschwitz (e)",
Bahn-km 22,4+00 – 27,6+00 der Strecke 6307 Weimar – Gera Hbf
Az.: 53110-531ppa/007-2316#006 vom 05.04.2013 - VMS-Nr: 3285787 -
B.4.5.2 Schallschutz während der Bauarbeiten
Der Hauptteil der Bauarbeiten wird tagsüber realisiert. An wenigen Tagen finden
aber unvermeidbare Bauarbeiten auch an Sonntagen bzw. während der Nachtzeit
statt. Die Vorhabenträgerin hat zugesichert, vorwiegend lärmreduzierte Baumaschinen einzusetzen und die betroffene Bevölkerung rechtzeitig zu informieren. Weiterhin besteht die Möglichkeit, dass Betroffenen mit unzumutbarer Lärmbelästigung
(z. B. im gesundheitsgefährdenden Bereich) entsprechende Übernachtungen im Hotel bzw. eine Entschädigung gewährt werden. Daher war eine grundsätzliche Genehmigung dieser lärmerzeugenden Arbeiten im Zuge der Planfeststellung möglich.
Die Nebenbestimmungen unter Punkt A.4.6.2 berücksichtigen auch die Forderungen der Oberen Immissionsschutzbehörde.
B.4.5.3 Erschütterungsschutz
Die Nebenbestimmungen unter Punkt A.4.6.3 besitzen vorbeugenden Charakter.
B.4.6
Wasserwirtschaft und Gewässerschutz
Das Vorhaben ist mit den Belangen der Wasserwirtschaft und des Gewässerschutzes vereinbar.
Die unter Punkt A.4.7 erteilten Nebenbestimmungen dienen dem Schutz der Gewässer und des Grundwassers und berücksichtigen auch alle weiteren Forderungen
der Unteren Wasserbehörde der Stadt Jena sowie der Thüringer Landesanstalt für
Umwelt und Geologie.
Die Vorhabenträgerin hat in ihrer Erwiderung die Einhaltung aller weiteren Forderungen der Unteren Wasserbehörde sowie der Thüringer Landesanstalt für Umwelt
und Geologie zugesichert.
B.4.7
Abfallwirtschaft, Altlasten und Bodenschutz
Die Nebenbestimmungen unter Punkt A.4.8 dienen der ordnungsgemäßen Verwertung bzw. Entsorgung der beim Bau anfallenden Abfälle entsprechend den Technischen Regeln der Länderarbeitsgemeinschaft Abfälle (LAGA). Gleichzeitig werden
die Forderungen der Oberen Abfallbehörde des Freistaates Thüringen sowie der
Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie berücksichtigt.
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Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben
"Ausbaustrecke (ABS) Paderborn - Chemnitz (Mitte-Deutschland-Verbindung),
Teilabschnitt Jena West (e) – Jena-Göschwitz (e)",
Bahn-km 22,4+00 – 27,6+00 der Strecke 6307 Weimar – Gera Hbf
Az.: 53110-531ppa/007-2316#006 vom 05.04.2013 - VMS-Nr: 3285787 -
Die Vorhabenträgerin hat in ihrer Erwiderung die Einhaltung der weiteren Forderungen der Oberen Abfallbehörde, der Unteren Abfall- und Bodenschutzbehörde sowie
der Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie zugesichert.
Deren Stellungnahmen haben sich durch die Zusage der Vorhabenträgerin erledigt.
B.4.8
Naturschutz und Landschaftspflege
Das Vorhaben ist mit den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege
vereinbar.
Nach der Legaldefinition des § 14 Abs. 1 BNatSchG sind Eingriffe in Natur und
Landschaft Veränderungen der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen oder Veränderungen des mit der belebten Bodenschicht in Verbindung stehenden Grundwasserspiegels, die die Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes oder des Landschaftsbildes erheblich beeinträchtigen können.
Die hiermit genehmigte Baumaßnahme führt im Zuge der Ertüchtigung der Bahnstrecke zu Eingriffen auf einer Gesamtfläche von ca. 2.266 m2. Ferner werden punktuell an zu erneuernden Ingenieurbauwerken sowie in den Bereichen mit Böschungsvernagelung bestehende Gehölzbestände komplett entfernt. Weiterhin werden durch Baustraßen und Baustelleneinrichtungsflächen ca. 2.000 m2 Gras- und
Staudenfluren sowie punktuell Gebüsche vorübergehend in Anspruch genommen.
Diese unvermeidbaren Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft sind aus Sicht
der Planfeststellungsbehörde als Eingriff im Sinne des § 14 Abs. 1 BNatSchG anzusehen und – da unvermeidbar - damit zu kompensieren.
Die Vorhabenträgerin hat die mit dem Vorhaben verbundenen anlage- und baubedingten Beeinträchtigungen im Landschaftspflegerischen Begleitplan (Anlage 11 der
Planunterlagen) detailliert dargestellt. Neben den Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen sind umfangreiche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen geplant, u. a.
-
Ansaat von autochthonem Frischwiesensaatgut nach Rückbau der Baustraßen
und BE-Flächen und dem Einbau des Oberbodens auf 1.650 m2 Fläche;
-
Anpflanzung von Ziergehölzen auf einer Fläche von 20 m2;
-
Anlage einer Gartenfläche auf ca. 305 m2;
-
Anlage von Strauchpflanzungen (ca. 105 m2);
-
Anlage von baumdominierten Gehölzbeständen an der EÜ km 24,2+97;
-
Errichtung von Ausweichlebensräumen für Zauneidechsen in den Bahnhöfen
Jena West und Jena-Göschwitz (auf ca. 800 m2);
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Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben
"Ausbaustrecke (ABS) Paderborn - Chemnitz (Mitte-Deutschland-Verbindung),
Teilabschnitt Jena West (e) – Jena-Göschwitz (e)",
Bahn-km 22,4+00 – 27,6+00 der Strecke 6307 Weimar – Gera Hbf
Az.: 53110-531ppa/007-2316#006 vom 05.04.2013 - VMS-Nr: 3285787 -
Da mit den o. g. Maßnahmen die Eingriffe nicht vollständig und auch sonst nicht in
angemessener Frist ausgeglichen oder ersetzt werden können, ist ferner eine Ersatzzahlung an die Stadt Jena in Höhe von 24.500 € vorgesehen.
Die Nebenbestimmungen unter Punkt A.4.9 dienen einer fachgerechten Planung
und Ausführung der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen.
Gleichzeitig werden auch Hinweise der Arbeitsgruppe Artenschutz Thüringen e.V.
beachtet, so dass sich deren Stellungnahme mit der Zusage der Vorhabenträgerin
erledigt hat.
Ferner hat die Vorhabenträgerin zugesagt, die Forderungen der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Jena zu beachten, womit sich deren Stellungnahme erledigt hat. Zudem wird auf die Vorkehrungen im Abschnitt A.4.9 dieser Planfeststellung verwiesen.
Die Nebenbestimmung gemäß Punkt A.4.4 hat keine Auswirkungen auf den Umfang
der naturschutzrechtlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, da bereits im jetzigen Zustand die Flächen durch die bestehenden Bahnsteige versiegelt sind.
B.4.9
Denkmalschutz
Das Vorhaben ist mit den Belangen der Denkmal- und Bodendenkmalpflege vereinbar. Die EÜ km 23,4 (Mühlenstraße) steht unter Denkmalschutz. Um dem Denkmalcharakter des Bauwerkes gerecht zu werden, ist die Konstruktion der Randkappe so
zu gestalten, dass zumindest eine Freistellung des Gewölbebogens erreicht wird.
Die Nebenbestimmungen unter Punkt A.4.10 haben vorbeugenden Charakter,
gleichzeitig wird auch eine Forderung des Thüringischen Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologie berücksichtigt.
Die Vorhabenträgerin hat in ihrer Erwiderung die Einhaltung der Forderung des Thüringischen Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologie zugesichert.
Somit hat sich dessen Stellungnahme erledigt.
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Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben
"Ausbaustrecke (ABS) Paderborn - Chemnitz (Mitte-Deutschland-Verbindung),
Teilabschnitt Jena West (e) – Jena-Göschwitz (e)",
Bahn-km 22,4+00 – 27,6+00 der Strecke 6307 Weimar – Gera Hbf
Az.: 53110-531ppa/007-2316#006 vom 05.04.2013 - VMS-Nr: 3285787 -
B.4.10 Öffentliche Ver- und Entsorgungsleitungen
Im unmittelbaren Baubereich befinden sich Kabel und Leitungen der Thüringer Netkom GmbH, der Kabel Deutschland Vertrieb und Service GmbH, der Stadtwerke
Jena-Pößneck und der Deutsche Telekom Technik GmbH.
Ferner wird die Bahnstrecke bei km 26,3 – 26,4 von einer 110 kV – Freileitung der
TEN Thüringer Energienetze GmbH gekreuzt. Unmittelbare Bauarbeiten sind an dieser Stelle allerdings nicht geplant, so dass sich deren Hinweise und Forderungen erledigt haben.
Des Weiteren werden im Näherungsbereich der Baumaßnahme Leitungen der Erdgasversorgungsgesellschaft Thüringen-Sachsen GmbH tangiert.
Die Nebenbestimmungen unter Punkt A.4.11 berücksichtigen daher die Forderungen der genannten Leitungsträger hinsichtlich des Schutzes derer Anlagen im Baubereich.
Die Vorhabenträgerin hat des Weiteren in ihren Erwiderungen die Einhaltung der
Forderungen der betroffenen Leitungsträger zugesichert.
Die Stellungnahmen der o. g. Leitungsträger haben sich durch die Zusage der
Vorhabenträgerin, diese vollumfänglich zu beachten, erledigt.
Die Forderungen und Hinweise der Kabel Deutschland Vertrieb und Service GmbH
werden hingegen aus formalen Gründen zurückgewiesen, da diese nicht formgerecht (in schriftlicher Form oder zur Niederschrift) geltend gemacht wurden. Nichtsdestotrotz ist die Vorhabenträgerin zur Einhaltung der technischen Richtlinien und
der Nebenbestimmungen gemäß Punkt A.4.11 dieses Beschlusses verpflichtet.
B.4.11 Straßen, Wege, Zufahrten
Das Vorhaben ist mit den Belangen des Verkehrs und der Verkehrsinfrastruktur vereinbar.
Mit der Nebenbestimmung unter Punkt A.4.12 wird der Vorhabenträger vorsorglich
darauf hingewiesen, dass für solche Baumaßnahmen, die sich auf den Straßenverkehr auswirken, ein besonderes Genehmigungserfordernis besteht, welches durch
die vorliegende Planfeststellung unberührt bleibt. Ferner werden Forderungen der
Stadt Jena berücksichtigt.
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Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben
"Ausbaustrecke (ABS) Paderborn - Chemnitz (Mitte-Deutschland-Verbindung),
Teilabschnitt Jena West (e) – Jena-Göschwitz (e)",
Bahn-km 22,4+00 – 27,6+00 der Strecke 6307 Weimar – Gera Hbf
Az.: 53110-531ppa/007-2316#006 vom 05.04.2013 - VMS-Nr: 3285787 -
Die Vorhabenträgerin hat in ihren Erwiderungen zugesichert, die Forderungen der
Stadt Jena zu beachten. Allerdings benötige sie für die Erneuerung der EÜ Kahlaische Straße auch eine längere Straßensperrung von ca. 3 bis 4 Wochen.
Über die Länge von Straßensperrungen kann die Planfeststellungsbehörde keine
Entscheidungen treffen, da diese einer besonderen Genehmigung bedürfen.
Ebenso hat die Vorhabenträgerin zugesichert, die Forderungen des Kommunalservice Jena, insbesondere hinsichtlich der baulichen Gestaltung der EÜ Kahlaische
Straße sowie der Straßenanlagen selbst zu beachten.
Somit haben sich die Stellungnahmen der Stadt Jena sowie des Kommunalservice
Jena erledigt.
B.4.12 Vermessung und Geoinformation
Die Nebenbestimmungen zur Vermessung und Geoinformation unter Punkt A.4.14
haben einen rein vorbeugenden Charakter, berücksichtigen aber auch Forderungen
des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation. In der Nähe der Bahnstrecke befinden sich 3 Vermessungspunkte.
Die Vorhabenträgerin hat zugesichert, die Hinweise und Forderungen des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation während der Bauausführung zu beachten. Die Sicherungsmaßnahmen sowie eine Verlegung eines Festpunktes würden rechtzeitig abgestimmt.
Somit hat sich die Stellungnahme des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation durch die Zusage der Vorhabenträgerin erledigt.
B.4.13 Kampfmittelbergung
Die Nebenbestimmungen zur Kampfmittelbeseitigung unter Punkt A.4.15 haben einen rein vorbeugenden Charakter.
B.4.14 Beanspruchung von Grundeigentum und Eingriff in Rechte Dritter
Die Betroffenen, deren Eigentum oder Besitz durch die Realisierung des Vorhabens
beeinträchtigt wird, haben sich mit der Inanspruchnahme ihres Rechts schriftlich
einverstanden erklärt oder im Verfahren keine Einwendungen erhoben.
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Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben
"Ausbaustrecke (ABS) Paderborn - Chemnitz (Mitte-Deutschland-Verbindung),
Teilabschnitt Jena West (e) – Jena-Göschwitz (e)",
Bahn-km 22,4+00 – 27,6+00 der Strecke 6307 Weimar – Gera Hbf
Az.: 53110-531ppa/007-2316#006 vom 05.04.2013 - VMS-Nr: 3285787 -
Im verfügenden Teil dieses Planfeststellungsbeschlusses wurde auf den Entschädigungsanspruch der Betroffenen dem Grunde nach hingewiesen. Die Höhe der Entschädigungen ist Gegenstand eines Entschädigungsverfahrens nach dem Enteignungsgesetz des Freistaates Thüringen (ThürEG).
B.5
Gesamtabwägung
Am gegenständlichen Vorhaben besteht ein öffentliches Interesse. Die Planfeststellungsbehörde hat die unterschiedlichen öffentlichen und privaten Belange ermittelt,
alle Belange in die Abwägung eingestellt und diese gegeneinander und untereinander abgewogen.
Im Rahmen des Anhörungsverfahrens sind keine überwiegenden Individualinteressen zum Ausdruck gekommen, welche dem Vorhaben entgegenstehen könnten.
B.6
Kostenentscheidung
Die Kostenentscheidung für diese Amtshandlung des Eisenbahn-Bundesamtes beruht auf § 3 Abs. 4 Satz 1 des BEVVG i.V.m. der Verordnung über die Gebühren
und Auslagen für Amtshandlungen der Eisenbahnverkehrsverwaltung des Bundes
(BEGebV).
C.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen den vorstehenden Planfeststellungsbeschluss kann innerhalb eines Monats
nach Zustellung Klage beim
Thüringer Oberverwaltungsgericht in Weimar,
Kaufstraße 2–4,
99423 Weimar
erhoben werden. Als Zeitpunkt der Zustellung gilt der letzte Tag der Auslegungsfrist. Dies gilt nicht für den Vorhabenträger, dem der Planfeststellungsbeschluss gesondert zugestellt wurde. Die Klage ist bei dem Gericht schriftlich zu erheben. Die
Klage muss den Kläger, die Beklagte [Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch
das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS), dieses
vertreten durch den Präsidenten des Eisenbahn-Bundesamtes, Außenstelle Erfurt,
Juri-Gagarin-Ring 114, 99084 Erfurt] und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen. Sie soll einen bestimmten Antrag enthalten.
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Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben
"Ausbaustrecke (ABS) Paderborn - Chemnitz (Mitte-Deutschland-Verbindung),
Teilabschnitt Jena West (e) – Jena-Göschwitz (e)",
Bahn-km 22,4+00 – 27,6+00 der Strecke 6307 Weimar – Gera Hbf
Az.: 53110-531ppa/007-2316#006 vom 05.04.2013 - VMS-Nr: 3285787 -
Der Kläger hat innerhalb einer Frist von sechs Wochen die zur Begründung seiner
Klage dienenden Tatsachen und Beweismittel anzugeben. Erklärungen und Beweismittel, die erst nach Ablauf dieser Frist vorgebracht werden, können durch das
Gericht zurückgewiesen werden.
Vor dem Oberverwaltungsgericht müssen sich die Beteiligten, außer im Prozesskostenhilfeverfahren, durch Prozessbevollmächtigte vertreten lassen. Als Prozessbevollmächtigte sind Rechtsanwälte oder Rechtslehrer an einer deutschen Hochschule im Sinne des Hochschulrahmengesetzes mit Befähigung zum Richteramt
zugelassen.
Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts einschließlich der von
ihnen zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse können sich durch eigene Beschäftigte mit Befähigung zum Richteramt oder durch Beschäftigte mit Befähigung zum Richteramt anderer Behörden oder juristischer Personen des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihnen zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse vertreten lassen.
Prozessbevollmächtigte können auch Diplom-Juristen sein, die nach dem
03.10.1990 zum Richter, Staatsanwalt oder Notar ernannt, im höheren Verwaltungsdienst beschäftigt oder als Rechtsanwalt zugelassen wurden.
Ein als Bevollmächtigter zugelassener Beteiligter kann sich selbst vertreten.
Eisenbahn-Bundesamt
Außenstelle Erfurt
Erfurt, den 05.04.2013
Az. 53110-531ppa/007-2316#006
Im Auftrag
Wehmann
(Dienstsiegel)
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