Aufnahmeantrag SK Srbija

Transcription

Aufnahmeantrag SK Srbija
SK Srbija München e.V. – Bert-­‐ Brecht-­‐ Alle 17 – 81737 München
AUFNAHME-­‐ANTRAG ZUR MITGLIEDSCHAFT Mitgliedsdaten: Name: Vorname: Geburtsdatum: Geburtsort: Straße: PLZ/Ort: Mobil: E-­‐Mail: Eintritt zum: Aktiv Passiv Zahlungsart: Lastschrift Überweisung / Barzahlung (nur jährlich möglich) jährlich (bis zum 31.01.) halbjährlich (bis zum 31.07.) Vereinsbeiträge: Erwachsene Jugendliche Familien Passive Jährlich 60,-­‐€ 48,-­‐€ 78,-­‐€ 30,-­‐€ 120,-­‐€ 96,-­‐€ 156,-­‐€ 60,-­‐€ Passantraggebühr: Halbjährlich !Ja !Nein Jugendliche 25,-­‐ € Erwachsene 55,-­‐€ Erziehungsberechtigte/ Gesetzliche Vertreter bei Minderjährigen: Name: Vorname: Straße: Ort/ Datum: PLZ/Ort: Unterschrift: (bei Minderjährigen der gesetzliche Vertreter) Einzugsermächtigung für den SK Srbija München 1991 e.V. Kontoinhaber (Name, Vorname): Bank (Name, Sitz): IBAN: BIC: Hiermit ermächtige ich den SK Srbija München 1991 e.V., Satzungsgemäß den Mitgliedsbeitrag, sowie einmalige Beiträge (wie Passantraggebühr, Waschgeld, Strafen, etc.) bis auf Widerruf von meinem oben angegebenen Konto abzubuchen. Ort/ Datum: Unterschrift: (bei Minderjährigen der gesetzliche Vertreter) Sport Klub Srbija München 1991 e.V.
SK Srbija München e.V. – Bert- Brecht- Alle 17 – 81737 München
Beitragsordnung:
§1 Die Beitragsordnung regelt die Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen, Sonderbeiträgen
und Gebühren an den Fußballverein SK SRBIJA MÜNCHEN e.V.. Sie ist Bestand der Beitrittserklärung (Beitragsformular).
§2 Der Vereinsbeitrag wird von der Mitgliedsversammlung, der Abteilungsbeitrag von der Abteilungsversammlung festgesetzt.
§3 Die derzeit gültigen Jahresbeiträge sind auf dem Beitrittsformular angegeben.
§4 Änderung des Namens, der Anschrift oder der Bankverbindung sind dem Verein Vorstand unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
§5 Der Verein und die Abteilungen können auf Beschluss der Abteilungsversammlung zusätzlich zum Vereinsbeitrag eigene
Beiträge, Gebühren und sonstige Kosten erheben.
§6 Im Beitrag ist die Sportversicherung enthalten.
§7 Der Einzug des Beitrages sowie der in §5 genannten Positionen erfolgt durch Einzugsermächtigungsverfahren über die
elektronische Datenverarbeitung (EDV) bis zum 31. März eines jeden Jahres. Abbuchungen sind nur von Girokonten möglich.
Beitragskonto des Vereins ist bei der Münchner Bank mit der IBAN: DE 47 7019 0000 0000 3973 93 und dem BIC:
GEN0DEF1M01.
§8 Mitglieder, die nicht am Einzugsermächtigungsverfahren teilnehmen, entrichten ihre Beiträge bis spätestens 31. März eines
jeden Jahres auf das unter §7 aufgeführte Konto. Zusatzkosten für Barbezahler können in Rechnung gestellt werden. Bei
Mahnungen können Mahngebühren erhoben werden.
§9 Ermäßigung für soziale Härten wird durch den Vorstand festgelegt.
§10 Bei Vereinseintritt bis zum 30. Juni eines Jahres ist der volle Beitrag, ab 01. Juli der halbe Betrag für das jeweilige
Kalenderjahr zu entrichten.
§11 Der Vereinsaustritt muss gemäß der Satzung erklärt werden.
§12 Die festgelegten Beiträge treten zum 01. Januar des dem Beschluss folgenden Kalenderjahres in Kraft. Die
Mitgliederversammlung kann durch Beschluss einen anderen Termin festlegen.
§13 Die Mitgliederverwaltung erfolgt durch EDV. Die personengeschützten Daten der Mitglieder werden nach dem
Bundesdatenschutzgesetz gespeichert.
§14 Ich nehme zur Kenntnis, dass ich gleichzeitig Mitglied im SK SRBIJA 1991 e.V. werde. Ich bin damit einverstanden, dass
meine persönlichen Daten gespeichert und an AL, Trainer u.a. in den Abteilungen Verantwortlichen weitergegeben werden. Mit den
Aufnahmebedingungen erkläre ich mich einverstanden und erkläre gleichzeitig, in Schadensfällen keine Haftpflicht oder
Schadensersatzansprüche gegen den Verein oder Vereinsorgane geltend zu machen.
§15 Die Mitgliedschaft läuft unbefristet, kann jedoch von Mitglied unter Einhaltung einer 3- monatigen Kündigungsfrist vor Ablauf
des Vereinsjahres, gekündigt werden.
§16 Der Austritt bzw. die Kündigung kann nur schriftlich und per Einschreiben an einen Vorstandsmitglied erfolgen.
§17 Hinweis laut Bundesdatenschutzgesetz (BDSG): Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen erhebt und verarbeitet der SK
SRBIJA MÜNCHEN 1991 e.V. personenbezogene Daten zu Bestands und Verwaltungszwecken. Das Mitglied stimmt der
Verwendung von Bildmaterial und Textmaterial, das im Zusammenhang mit der Person und dem Verein steht, zum Zwecke der
Öffentlichkeitsarbeit, insbesondere auf der vereinseigenen Homepage und in Publikationen des Vereins, sowie Presse, Funk und
Fernsehen, uneingeschränkt zu.
§18 Die Bearbeitungsgebühren (Passerstellung bei BfV) in Höhe von 55 Euro für Erwachsene und 25 Euro für Kinder zahlt das
Mitglied einmalig bei Vereinseintritt.
§19 Diese Ordnung tritt mit Eintragung der am 15.09.1992 beschlossenen Satzung ins Vereinsregister beim Amtsgericht München
in Kraft.
Stand: Januar 2016 Fußballverein SK SRBIJA MÜNCHEN 1991 e.V.
Die Vereinssatzung ist mir bekannt. Ich erkenne sie in vollem Umfang an und verpflichte mich die Rechte
und Pflichten zu wahren, sowie zur pünktlichen Zahlung der Beiträge.
Datum: ___________________________
Unterschrift:___________________________
SK Srbija e.V. Bert-­‐ Brecht-­‐Allee 17 81737 München [email protected] Dr. Mane Cudic (1. Vorstand) Sreten Gadzic (2. Vorstand) Goran Todorov (Kasse) Petra Terzic (GSL) Bankverbindung: Münchner Bank IBAN: DE 47 7019 0000 0000 3973 93 BIC: GEN0DEF1M01 Amtsgericht München Vereinsregister: VR14086 

Documents pareils