PREISLISTE DER FORSTPFLANZEN
Transcription
PREISLISTE DER FORSTPFLANZEN
Rudolf Schleich Baumschule Schleich GmbH Älteste Forstbaumschule Niederbayerns Seit 1989 Forstbaumschulen Garten- und Landschaftsbau Seit 1882 Telefon: 0 85 32 / 13 31 oder 10 44 | Fax: 0 85 32 / 72 74 e-mail: [email protected] | www.baumschuleschleich.de Büro: Schloßberg 4 | Verkauf: Kurzholz 1 | 94086 Bad Griesbach Ndb. PREISLISTE DER FORSTPFLANZEN für Herbst 2015 / Frühjahr 2016 aus eigener Anzucht Laubhölzer F=Forst- Jahre alt Höhe 100 1000 pflanzenv.=verpfl. in Stück Stück S.=Säml.cm Euro Euro Acer platanoides F1+1 3j. v. Spitzahorn F1+2 F1+2 980,00 50/80 122,00 3j. v. 80/120 154,00 1240,00 3j. v. 120/150 192,00 1540,00 980,00 Acer pseudoplatanus F1+1 2j. v. 50/80 122,00 Bergahorn F1+2 3j. v. 80/120 154,00 1240,00 F1+2 3j. v. 120/150 192,00 1540,00 F1+2 3j. v. 150/180 214,00 1720,00 F=Forst- Jahre alt Höhe 100 1000 pflanzenv.=verpfl. in Stück Stück S.=Säml.cm Euro Euro Castanea sativa F1+2 3j. v. 50/80 192,00 Eßkastanie F1+2 3j. v. 80/120 272,00 Fagus sylvatica F1+2 3j. v. 30/50 113,00 Rotbuche F1+2 3j. v. 50/80 142,00 1140,00 F1+2 3j. v. 80/120 172,00 1380,00 F1+2 3j. v. 120/150 232,00 1860,00 F1+2 3j. v. 50/80 318,00 F1+2 3j. v. 80/120 385,00 Prunus avium 1+1 2j. v. 50/80 150,00 1200,00 Wildkirsche 1+1 2j. v. 80/120 187,00 1500,00 1+1 2j. v. 120/150 232,00 1860,00 Juglans nigra/regia 50/80 99,00 790,00 2j. v. 80/120 119,00 955,00 2j. v. 120/150 Alnus glutinosa F1+1 2j. v. Roterle F1+1 F1+1 162,00 1300,00 Schwarznuß Walnuß 905,00 Alnus incana F1+1 2j. v. 50/80 99,00 790,00 Quercus robur F1+2 3j. v. 30/50 126,00 1010,00 Weißerle F1+1 2j. v. 80/120 119,00 955,00 Stieleiche F1+2 3j. v. 50/80 158,00 1270,00 F1+2 3j. v. 80/120 197,00 1580,00 F1+1 2j. v. 30/50 126,00 1010,00 F1+2 3j. v. 50/80 158,00 1270,00 F1+2 3j. v. 80/120 197,00 1580,00 F1+1 2j. v. 50/80 119,00 F1+1 2j. v. 80/120 162,00 1300,00 F1+1 2j. v. 120/150 187,00 1500,00 Betula pendula F1+1 2j. v. 50/80 99,00 790,00 Sandbirke F1+2 3j. v. 80/120 119,00 955,00 50/80 142,00 1140,00 3j. v. 80/120 172,00 1380,00 3j. v. 120/150 208,00 1670,00 Carpinus betulus F1+2 3j. v. Weißbuche F1+2 F1+2 (Hainbuche) Quercus rubra (borealis) Roteiche Robinia pseudoacacia Akazie 955,00 Laubhölzer F=Forst- Jahre alt Höhe 100 1000 pflanzenv.=verpfl. in Stück Stück S.=Säml.cm Euro Euro F=Forst- Jahre alt Höhe 100 1000 pflanzenv.=verpfl. in Stück Stück S.=Säml.cm Euro Euro Sorbus aucuparia 1+1 2j. v. 50/80 146,00 Tilia platyphyllos F1+2 3j. v. 50/80 158,00 1270,00 Eberesche 1+1 2j. v. 80/120 172,00 Sommerlinde F1+2 3j. v. 80/120 197,00 1580,00 F1+2 3j. v. 50/80 495,00 F1+2 3j. v. 50/80 146,00 F1+2 3j. v. 80/120 570,00 F1+2 3j. v. 80/120 172,00 Tilia cordata F1+2 3j. v. 30/50 126,00 1010,00 Winterlinde F1+2 3j. v. 50/80 158,00 1270,00 F1+2 3j. v. 80/120 197,00 1580,00 Sorbus domestica Sorbus torminalis Speierling Elsbeere Ulmus glabra Ulmus laevis Bergulme Flatterulme Nadelhölzer F=Forst- Jahre alt Höhe 100 1000 pflanzenv.=verpfl. in Stück Stück S.=Säml.cm Euro Euro 980,00 Abies alba F2+2 4j. v. 20/40 122,00 Weißtanne F2+3 5j. v. 25/50 146,00 1170,00 Abies concolor 2+2 4j. v. 158,00 amerik. Silbertanne 2+1 3j. v. 2+2 4j. v. 142,00 1140,00 Abies nordmanniana 2+1 3j. v. 110,00 4j. v. 150,00 1200,00 Nordmannstanne Russ. Herkunft Larix decidua Europ. Lärche 2+2 F1+1 2j. v. 30/60 99,00 790,00 Abies grandis gr. Küstentanne 81,00 880,00 F=Forst- Jahre alt Höhe 100 1000 pflanzenv.=verpfl. in Stück Stück S.=Säml.cm Euro Euro Picea abies F2+2 4j. v. 30/60 69,00 555,00 Fichte F2+2 4j. v. 40/70 79,00 635,00 F2+3 5j. v. 50/80 99,00 790,00 Picea omorika 2+2 4j. v. 25/50 107,00 Serb. Fichte 2+2 4j. v. 30/60 126,00 Picea pungens glauca 2+2 4j. v. 20/40 77,00 620,00 Blaufichte 2+2 4j. v. 25/50 91,00 730,00 Pinus nigra nigra F1+1 2j. v. 44,00 346,00 Schwarzkiefer F1+2 3j. v. 65,00 520,00 650,00 Pinus sylvestris F1+1 2j. v. 44,00 346,00 Höhenkiefer F1+2 3j. v. 65,00 520,00 F2+2 4j. v. 30/60 130,00 1040,00 F2+2 4j. v. 40/70 142,00 1140,00 F2+2 4j. v. 18/24 232,00 F1+2 3j. v. 50/80 101,00 810,00 F1+2 3j. v. 80/120 113,00 905,00 Pseudotsuga menziesii viridis Pinus strobus F2+1 3j. v. 69,00 Weymouthskiefer F2+2 4j. v. 93,50 Douglasie anerkannt Taxus baccata Eibe Balsampappeln Alter Höhe cm St.-Preis/Euro 1j. auf 1j. Wurzel 150/200 4,35 Pappelsteckhölzer 1j. auf 2j. Wurzel 6,70 200/250 Sorten St.-Preis/Euro MAX I MAX III KLON 275 0,40 0,40 0,40 1j. auf 2j. Wurzel 7,50 250/300 Heckenpflanzen frostharter immergrüner Liguster Jahre alt Höhe v.=verpfl. in S.=Säml. cm 2+2 3 Tr. 50/80 2+2 5 Tr. 50/80 100 Stück Euro 203,00 Metasequoia glyptostroboides 1+1 P 800,00 Sequoiadendron giganteum 1+2 P 800,00 248,00 Jahre alt Höhe v.=verpfl. in S.=Säml. cm Chin. Rotholz/Urweltmammutbaum Kalifornischer Mammutbaum Immergrüner Mammutbaum 100 Stück Euro Bei Abnahme von größeren Mengen fordern Sie bitte unser Preisangebot an. Die ZüF-Pflanzen müssen wegen des Zertifikatantrages vorbestellt werden! Preis der ZüF-Pflanzen auf Anfrage! Für Ihren Garten führen wir: Ziersträucher Blütenstauden und Gräser Bodendecker Rosen Obstgehölze und Beerensträucher Koniferen und Rhododendren Rollrasen aus eigener Anzucht Park- und Alleebäume Wir führen aus: Aufforstungen Zaunbau Bepflanzungen Rasenanlagen Gerne übersenden wir Ihnen unseren Gartenkatalog! Falls Sie keinen Bedarf haben, geben Sie bitte die Preisliste an Freunde und Bekannte weiter! Auf Wunsch stehen wir gerne mit guten Ratschlägen und Auskünften zu Ihren Diensten. Liefer- und Zahlungsbedingungen 1. Preise Alle Preise gelten in Euro und rein netto ab Betrieb bzw. ab dessen Zweigstelle, ausschließlich Verpackung zuzüglich Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe. Bei Forstpflanzen werden Mengen ab 500 Stück mit dem Tausenderpreis, Mengen unter 500 Stück je Baumart, Herkunft, Altersklasse und Sortierung mit dem Hunderterpreis berechnet. Bei Kleinstmengen unter 50 Stück beträgt der Aufpreis 100 %. Für alle Rechnungen gilt ein Zahlungsziel von 14 Tagen ab Rechnungsdatum. Ein Skontoabzug ist nur nach vorheriger Vereinbarung und nur bei Pflanzenlieferungen zulässig. 2. Verpackung Das Packmaterial wird zum Selbstkostenpreis berechnet und nicht zurückgenommen. 3. Versand Der Versand, einschließlich Anfuhr, geschieht auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Die Transportmittel (Bahn, LKW) sind mangels besonderer Vereinbarung der Wahl des Verkäufers überlassen, ohne daß der Verkäufer damit eine Verantwortung übernimmt. Teillieferungen bleiben vorbehalten. Sofern Frankolieferung vereinbart ist, versteht sich diese frei einer Abladestelle. Dies gilt auch bei Sammellieferungen von Sendungen, die für mehrere Abnehmer bestimmt sind. 4. Qualität Für die Beurteilung der Qualität der Pflanzen sind die Maßstäbe anzuwenden, die in den von der Erzeugergemeinschaft für Qualitätsforstpflanzen Süddeutschland beschlossenen Richtlinien der jeweils geltenden Fassung festgelegt sind, sofern nichts anderes vereinbart ist. Die Bündelung und Sortierung der Forstpflanzen erfolgt nach den von der Erzeugergemeinschaft beschlossenen Bestimmungen der Erzeugungs- und Qualitätsregelungen. Bei der Bündelung und Sortierung sind hinsichtlich der Zahl der Pflanzen im Bund und der Größe der Pflanzen kleine Abweichungen nach oben und unten zulässig. Muster zeigen stets nur die Durchnschnittsbeschaffenheit, die Pflanzen der Lieferung müssen daher nicht in vollem Umfang dem Muster entsprechen. 5. Gewährleistung Geliefert wird Pflanzenmaterial in der vereinbarten bzw. im Angebot beschriebenen Qualität. Für Mängel der Lieferung, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften zählt, haftet der Verkäufer unter Ausschluß weiterer Ansprüche nur nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen: Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich nach der Auslieferung zu überprüfen. Etwaige dabei festgestellte Mängel müssen dem Verkäufer unter Angabe der Einzelheiten innerhalb einer Ausschlußfrist von 48 Stunden nach Eintreffen am Bestimmungsort telefonisch mitgeteilt und gerügt werden. Die telefonische Mängelrüge ist innerhalb 24 Stunden schriftlich zu bestätigen und zu erläutern. Die nach den vorbezeichneten Absätzen verspätet oder nicht richtig erhobenen Mängelrügen werden nicht berücksichtigt In diesem Falle gilt die Ware als genehmigt. Bei begründeten Mängelrügen steht es dem Verkäufer frei, für die mangelhafte Ware Ersatz zu liefern oder Preisnachlaß zu gewähren oder die Ware gegen Rückzahlung des Kaufpreises zurückzunehmen. Wird nur ein Teil der Ware beanstandet, so gilt folgendes: Jede Position einer Lieferung gilt als ein Ganzes. Es ist daher nicht zulässig, wegen eines Mangels bei einer Position die gesamte Lieferung zu beanstanden. Der Lieferer ist berechtigt, bei Fehlen einer Größensortierung ohne vorherige Benachrichtigung auf die nächste Sortierung nach oben oder unten auszuweichen. 6. Haftung des Verkäufers Die Haftung des Verkäufers richtet sich ausschließlich nach der in der vorstehenden Bestimmung getroffenen Vereinbarung. Schadensersatzansprüche des Käufers aus Verschulden bei Vertragsabschluß, Verletzung vertraglicher Nebenpflichten und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz, grobem Verschulden durch den Verkäufer oder seiner Erfüllungsgehilfen. Die Haftung des Verkäufers ist beschränkt bis zur Höhe des Rechnungsbetrages. Soweit nur ein Teil der Lieferung mit Mängeln behaftet ist, beschränkt sich die Haftung auf die Höhe des auf diesen Teil entfallenden Betrages. Die Haftung wird in jedem Fall beschränkt auf den für den beanstandeten Artikel in Rechnung gestellten Wert, wobei vom Käufer die diesem direkt entstandenen Kosten für Fracht, Verzollung usw. hinzugeschlagen werden können. 7. Eigentumsvorbehalt Die gelieferten Pflanzen bleiben Eigentum des Lieferanten bis zur vollen Erfüllung der Kaufpreisansprüche, bei Kaufpreiszahlung durch Wechsel oder Scheck bis zu deren Einlösung. Das vorbehaltene Eigentum des Lieferanten geht nicht dadurch verloren, daß der Besteller die gelieferten Pflanzen vorübergehend auf seinem oder fremden Grundstück einschlägt oder einpflanzt. Bei Vermischung der gelieferten Erzeugnisse mit anderen gleichartigen Erzeugnissen erwirbt der Verkäufer für die Dauer des Eigentumsvorbehalts Miteigentum an den vermischten Erzeugnissen. Im Falle der Weiterveräußerung der vermischten Erzeugnisse gilt die Abtretung der Forderung des Käufers mit der Erteilung des Lieferauftrages als vereinbart. Weiterveräußerung, Verpfändung oder Sicherungsübereignung vor Erfüllung des Lieferanten sind unzulässig. 8. Lieferpflicht Diese Preisliste stellt ein unverbindliches, freibleibendes Angebot dar. Die Verkaufs- und Lieferungsbedingungen gelten als vom Käufer ausdrücklich genehmigt, wenn er gegen sie keinen Einspruch erhebt. 9. Anwuchsgarantie Bei ausschließlicher Lieferung von Pflanzgut kann eine Gewähr für das Anwachsen nicht übernommen werden. Bei Gewährung einer schriftlichen Anwuchsgarantie innerhalb eines Komplettangebotes wird ein Austreiben der Pflanzen zu Beginn der nach der Pflanzung folgenden Vegetationsperiode gewährleistet. Ausfälle müssen bis zum 30. Juni dieser Vegetationsperiode gemeldet werden. Höhere Gewalt (z.B. Frost, Trockenheit, Insekten) ist in der Garantie nicht eingeschlossen. Bei Vereinbarung über eine vorbeugende Behandlung von Pflanzen gegen Schädlinge kann eine Haftung für die Wirksamkeit dieser Behandlung nicht übernommen werden. 10. Erfüllungsort und Gerichtsstand Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die aus der Lieferung von Forstpflanzen entstehen, ist der Ort der Niederlassung des Verkäufers, soweit nicht anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart worden ist. Dies gilt auch für Wechsel- und Scheckklagen. Erforderliche Pflanzenmenge für 1 Hektar = 3 bayer. Tagwerk Pflanzenabst. m Reihenabstand m 1 , 0 1,1 1,2 1,31,4 1,51,61,71,8 1,92 , 0 1,0 100009091833376927143666762505882555652635000 1,1 90918264757669936494606156825348505147854545 1,2 83337576694464105952555652084902463043864167 1,3 79626993641059175495512848084525427440493846 1,4 71436494595254955102476244644202396837593571 1,5 66676061555651284762444441673922370435093333 1,6 62505682520848084464416739063676347232893125 1,7 58825348490245254202392236763460326830962941 1,8 55565051463042743968370434723268308629242778 Bitte rechtzeitig bestellen ! Autochtone Pflanzen auf Anfrage Feld- und Landschaftsgehölze Jahre v.=verpfl. S.=Säml. Höhe 100 inStück cmEuro Jahre v.=verpfl. S.=Säml. Höhe 100 inStück cmEuro Acer campestre 1+1 2j. v. 50/80 Feldahorn 1+2 3j. v. 80/120 146,00 Rhamnus cathartica 1+2 3j. v. 50/80 158,00 172,00 Kreuzdorn 1+2 2j. v. 80/120 187,00 Cornus alba 1+1 2j. v. Weißer Hartriegel 1+1 2j. v. 50/80 146,00 Rhamnus frangula 1+1 2j. v. 50/80 146,00 80/120 172,00 Faulbaum 1+1 2j. v. 80/120 172,00 Cornus mas 1+2 Kornelkirsche 1+1 3j. v. 50/80 187,00 Rosa canina 1+1 2j. v. 50/80 146,00 2j. v. 80/120 226,00 Hundsrose 1+1 2j. v. 80/120 172,00 Cornus sanguinea 1+1 2j. v. 50/80 146,00 Rosa glauca 1+1 2j. v. 30/50 130,00 1+1 2j. v. 50/80 158,00 Roter Hartriegel 1+1 2j. v. 80/120 172,00 Blaue Hechtrose Corylus avellana 1+2 3j. v. 50/80 146,00 Rosa multiflora 1+1 2j. v. 50/80 146,00 1+1 2j. v. 80/120 172,00 Haselnuß 1+2 3j. v. 80/120 172,00 Wildrose Crataegus monogyna 1+2 3j. v. 50/80 146,00 Rosa rubiginosa 1+1 2j. v. 50/80 146,00 1+1 2j. v. 80/120 172,00 Weißdorn 1+2 3j. v. 80/120 172,00 Weinrose Euonymus europaeus 1+2 3j. v. 50/80 146,00 Rosa rugosa 1+1 2j. v. 50/80 146,00 1+1 2j. v. 80/120 172,00 1+2 3j. v. 80/120 172,00 Apfelrose Hippophae rhamnoides 1+1 2j. v. 50/80 172,00 Salix aurita 1+1 50/80 146,00 Sanddorn 1+1 2j. v. 80/120 202,00 Ohrweide 1+1 80/120172,00 Ligustrum vulgare 3 Tr. 50/80 184,00 Salix caprea 0+1+0 1j. Sth. 50/80 146,00 Salweide 0+1+0 1j. Sth. 80/120 172,00 Salix purpurea 0+1+0 1j. Sth. 50/80 122,00 Purpurweide 0+1+0 1j. Sth. 80/120 146,00 Salix viminalis 1+1 50/80 113,00 Korbweide 1+1 80/120138,00 Sambucus nigra 1+1 2j. v. 50/80 158,00 gem. Holunder 1+1 2j. v. 80/120 187,00 Viburnum lantana 1+2 3j. v. 50/80 172,00 1+2 3j. v. 80/120 202,00 1+2 3j. v. 50/80 172,00 1+2 3j. v. 80/120 202,00 Pfaffenhütchen gem. Liguster Lonicera xylosteum 1+1 50/80 146,00 5 Tr. 50/80 224,00 Heckenkirsche 1+1 80/120172,00 Malus sylvestris 1+1 2j. v. 50/80 146,00 Wildapfel 1+2 3j. v. 80/120 172,00 Prunus padus 1+1 3j. v. 50/80 146,00 Traubenkirsche 1+1 3j. v. 80/120 172,00 Prunus spinosa 1+1 2j. v. 50/80 146,00 Schlehe 1+2 2j. v. 80/120 172,00 Pyrus communis 1+1 2j. v. 50/80 158,00 Wildbirne 1+1 3j. v. 80/120 187,00 Wolliger Schneeball Viburnum opulus Gemeiner Schneeball Pflanz‘ einen Baum und kannst Du auch nicht ahnen, wer einst in seinem Schatten tanzt. Bedenke Mensch , es haben Deine Ahnen eh‘ sie Dich kannten auch für Dich gepflanzt. �� Zu fällen einen schönen Baum, braucht‘s eine halbe Stunde kaum. Zu wachsen, bis man ihn bewundert, braucht‘s Mensch bedenk es!, ein Jahrhundert.