PREISLISTE DER FORSTPFLANZEN

Transcription

PREISLISTE DER FORSTPFLANZEN
Rudolf Schleich
Baumschule Schleich GmbH
Älteste Forstbaumschule Niederbayerns
Seit 1989
Forstbaumschulen
Garten- und Landschaftsbau
Seit 1882
Telefon: 0 85 32 / 13 31 oder 10 44 | Fax: 0 85 32 / 72 74
e-mail: [email protected] | www.baumschuleschleich.de
Büro: Schloßberg 4 | Verkauf: Kurzholz 1 | 94086 Bad Griesbach Ndb.
PREISLISTE DER FORSTPFLANZEN
für Herbst 2015 / Frühjahr 2016
aus eigener Anzucht
Laubhölzer
F=Forst-
Jahre alt
Höhe
100
1000
pflanzenv.=verpfl.
in
Stück
Stück
S.=Säml.cm Euro Euro
Acer platanoides
F1+1
3j. v.
Spitzahorn
F1+2
F1+2
980,00
50/80
122,00
3j. v.
80/120
154,00 1240,00
3j. v.
120/150
192,00 1540,00
980,00
Acer pseudoplatanus
F1+1
2j. v.
50/80
122,00
Bergahorn
F1+2
3j. v.
80/120
154,00 1240,00
F1+2
3j. v.
120/150
192,00 1540,00
F1+2
3j. v.
150/180
214,00 1720,00
F=Forst-
Jahre alt
Höhe
100
1000
pflanzenv.=verpfl.
in
Stück
Stück
S.=Säml.cm Euro Euro
Castanea sativa
F1+2
3j. v.
50/80
192,00
Eßkastanie
F1+2
3j. v.
80/120
272,00
Fagus sylvatica
F1+2
3j. v.
30/50
113,00
Rotbuche
F1+2
3j. v.
50/80
142,00 1140,00
F1+2
3j. v.
80/120
172,00 1380,00
F1+2
3j. v.
120/150
232,00 1860,00
F1+2
3j. v.
50/80
318,00
F1+2
3j. v.
80/120
385,00
Prunus avium
1+1
2j. v.
50/80
150,00 1200,00
Wildkirsche
1+1
2j. v.
80/120
187,00 1500,00
1+1
2j. v.
120/150
232,00 1860,00
Juglans nigra/regia
50/80
99,00
790,00
2j. v.
80/120
119,00
955,00
2j. v.
120/150
Alnus glutinosa
F1+1
2j. v.
Roterle
F1+1
F1+1
162,00 1300,00
Schwarznuß
Walnuß
905,00
Alnus incana
F1+1
2j. v.
50/80
99,00
790,00
Quercus robur
F1+2
3j. v.
30/50
126,00 1010,00
Weißerle
F1+1
2j. v.
80/120
119,00
955,00
Stieleiche
F1+2
3j. v.
50/80
158,00 1270,00
F1+2
3j. v.
80/120
197,00 1580,00
F1+1
2j. v.
30/50
126,00 1010,00
F1+2
3j. v.
50/80
158,00 1270,00
F1+2
3j. v.
80/120
197,00 1580,00
F1+1
2j. v.
50/80
119,00
F1+1
2j. v.
80/120
162,00 1300,00
F1+1
2j. v.
120/150
187,00 1500,00
Betula pendula
F1+1
2j. v.
50/80
99,00
790,00
Sandbirke
F1+2
3j. v.
80/120
119,00
955,00
50/80
142,00 1140,00
3j. v.
80/120
172,00 1380,00
3j. v.
120/150
208,00 1670,00
Carpinus betulus
F1+2
3j. v.
Weißbuche
F1+2
F1+2
(Hainbuche)
Quercus rubra
(borealis)
Roteiche
Robinia
pseudoacacia
Akazie
955,00
Laubhölzer
F=Forst-
Jahre alt
Höhe
100
1000
pflanzenv.=verpfl.
in
Stück
Stück
S.=Säml.cm Euro Euro
F=Forst-
Jahre alt
Höhe
100
1000
pflanzenv.=verpfl.
in
Stück
Stück
S.=Säml.cm Euro Euro
Sorbus aucuparia
1+1
2j. v.
50/80
146,00
Tilia platyphyllos
F1+2
3j. v.
50/80
158,00 1270,00
Eberesche
1+1
2j. v.
80/120
172,00
Sommerlinde
F1+2
3j. v.
80/120
197,00 1580,00
F1+2
3j. v.
50/80
495,00
F1+2
3j. v.
50/80
146,00
F1+2
3j. v.
80/120
570,00
F1+2
3j. v.
80/120
172,00
Tilia cordata
F1+2
3j. v.
30/50
126,00 1010,00
Winterlinde
F1+2
3j. v.
50/80
158,00 1270,00
F1+2
3j. v.
80/120
197,00 1580,00
Sorbus domestica
Sorbus torminalis
Speierling
Elsbeere
Ulmus glabra
Ulmus laevis
Bergulme
Flatterulme
Nadelhölzer
F=Forst-
Jahre alt
Höhe
100
1000
pflanzenv.=verpfl.
in
Stück
Stück
S.=Säml.cm Euro Euro
980,00
Abies alba
F2+2
4j. v.
20/40
122,00
Weißtanne
F2+3
5j. v.
25/50
146,00 1170,00
Abies concolor
2+2
4j. v.
158,00
amerik. Silbertanne
2+1
3j. v.
2+2
4j. v.
142,00 1140,00
Abies nordmanniana
2+1
3j. v.
110,00
4j. v.
150,00 1200,00
Nordmannstanne Russ. Herkunft
Larix decidua
Europ. Lärche
2+2
F1+1
2j. v.
30/60
99,00
790,00
Abies grandis
gr. Küstentanne
81,00
880,00
F=Forst-
Jahre alt
Höhe
100
1000
pflanzenv.=verpfl.
in
Stück
Stück
S.=Säml.cm Euro Euro
Picea abies
F2+2
4j. v.
30/60
69,00
555,00
Fichte
F2+2
4j. v.
40/70
79,00
635,00
F2+3
5j. v.
50/80
99,00
790,00
Picea omorika
2+2
4j. v.
25/50
107,00
Serb. Fichte
2+2
4j. v.
30/60
126,00
Picea pungens glauca 2+2
4j. v.
20/40
77,00
620,00
Blaufichte
2+2
4j. v.
25/50
91,00
730,00
Pinus nigra nigra
F1+1
2j. v.
44,00
346,00
Schwarzkiefer
F1+2
3j. v.
65,00
520,00
650,00
Pinus sylvestris
F1+1
2j. v.
44,00
346,00
Höhenkiefer
F1+2
3j. v.
65,00
520,00
F2+2
4j. v.
30/60
130,00 1040,00
F2+2
4j. v.
40/70
142,00 1140,00
F2+2
4j. v.
18/24
232,00
F1+2
3j. v.
50/80
101,00
810,00
F1+2
3j. v.
80/120
113,00
905,00
Pseudotsuga
menziesii viridis
Pinus strobus
F2+1
3j. v.
69,00
Weymouthskiefer
F2+2
4j. v.
93,50
Douglasie
anerkannt
Taxus baccata
Eibe
Balsampappeln
Alter
Höhe cm
St.-Preis/Euro
1j. auf 1j. Wurzel
150/200
4,35
Pappelsteckhölzer
1j. auf 2j. Wurzel
6,70
200/250
Sorten
St.-Preis/Euro
MAX I
MAX III
KLON 275
0,40
0,40
0,40
1j. auf 2j. Wurzel
7,50
250/300
Heckenpflanzen
frostharter
immergrüner
Liguster
Jahre alt
Höhe
v.=verpfl.
in
S.=Säml.
cm
2+2
3 Tr.
50/80
2+2
5 Tr.
50/80
100
Stück
Euro
203,00
Metasequoia glyptostroboides
1+1 P
800,00
Sequoiadendron giganteum
1+2 P
800,00
248,00
Jahre alt
Höhe
v.=verpfl.
in
S.=Säml.
cm
Chin. Rotholz/Urweltmammutbaum
Kalifornischer Mammutbaum
Immergrüner Mammutbaum
100
Stück
Euro
Bei Abnahme von größeren Mengen fordern Sie bitte unser Preisangebot an.
Die ZüF-Pflanzen müssen wegen des Zertifikatantrages vorbestellt werden!
Preis der ZüF-Pflanzen auf Anfrage!
Für Ihren Garten führen wir:
 Ziersträucher
 Blütenstauden und Gräser
 Bodendecker
 Rosen
 Obstgehölze und Beerensträucher
 Koniferen und Rhododendren
 Rollrasen aus eigener Anzucht
 Park- und Alleebäume
Wir führen aus:
Aufforstungen Zaunbau Bepflanzungen Rasenanlagen
Gerne übersenden wir Ihnen
unseren Gartenkatalog!
Falls Sie keinen Bedarf haben, geben Sie bitte die Preisliste an Freunde und Bekannte weiter!
Auf Wunsch stehen wir gerne mit guten Ratschlägen und Auskünften zu Ihren Diensten.
Liefer- und Zahlungsbedingungen
1. Preise
Alle Preise gelten in Euro und rein netto ab Betrieb bzw. ab dessen Zweigstelle, ausschließlich Verpackung zuzüglich Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe. Bei
Forstpflanzen werden Mengen ab 500 Stück mit dem Tausenderpreis, Mengen unter 500 Stück je Baumart, Herkunft, Altersklasse und Sortierung mit dem Hunderterpreis berechnet. Bei Kleinstmengen unter 50 Stück beträgt der Aufpreis 100 %. Für alle Rechnungen gilt ein Zahlungsziel von 14 Tagen ab Rechnungsdatum. Ein Skontoabzug ist nur nach
vorheriger Vereinbarung und nur bei Pflanzenlieferungen zulässig.
2. Verpackung
Das Packmaterial wird zum Selbstkostenpreis berechnet und nicht zurückgenommen.
3. Versand
Der Versand, einschließlich Anfuhr, geschieht auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Die Transportmittel (Bahn, LKW) sind mangels besonderer Vereinbarung der Wahl des
Verkäufers überlassen, ohne daß der Verkäufer damit eine Verantwortung übernimmt. Teillieferungen bleiben vorbehalten.
Sofern Frankolieferung vereinbart ist, versteht sich diese frei einer Abladestelle. Dies gilt auch bei Sammellieferungen von Sendungen, die für mehrere Abnehmer bestimmt sind.
4. Qualität
Für die Beurteilung der Qualität der Pflanzen sind die Maßstäbe anzuwenden, die in den von der Erzeugergemeinschaft für Qualitätsforstpflanzen Süddeutschland beschlossenen
Richtlinien der jeweils geltenden Fassung festgelegt sind, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Die Bündelung und Sortierung der Forstpflanzen erfolgt nach den von der Erzeugergemeinschaft beschlossenen Bestimmungen der Erzeugungs- und Qualitätsregelungen.
Bei der Bündelung und Sortierung sind hinsichtlich der Zahl der Pflanzen im Bund und der Größe der Pflanzen kleine Abweichungen nach oben und unten zulässig.
Muster zeigen stets nur die Durchnschnittsbeschaffenheit, die Pflanzen der Lieferung müssen daher nicht in vollem Umfang dem Muster entsprechen.
5. Gewährleistung
Geliefert wird Pflanzenmaterial in der vereinbarten bzw. im Angebot beschriebenen Qualität. Für Mängel der Lieferung, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften
zählt, haftet der Verkäufer unter Ausschluß weiterer Ansprüche nur nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen:
Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich nach der Auslieferung zu überprüfen. Etwaige dabei festgestellte Mängel müssen dem Verkäufer unter Angabe der
Einzelheiten innerhalb einer Ausschlußfrist von 48 Stunden nach Eintreffen am Bestimmungsort telefonisch mitgeteilt und gerügt werden. Die telefonische Mängelrüge ist
innerhalb 24 Stunden schriftlich zu bestätigen und zu erläutern. Die nach den vorbezeichneten Absätzen verspätet oder nicht richtig erhobenen Mängelrügen werden nicht
berücksichtigt In diesem Falle gilt die Ware als genehmigt.
Bei begründeten Mängelrügen steht es dem Verkäufer frei, für die mangelhafte Ware Ersatz zu liefern oder Preisnachlaß zu gewähren oder die Ware gegen Rückzahlung des
Kaufpreises zurückzunehmen. Wird nur ein Teil der Ware beanstandet, so gilt folgendes:
Jede Position einer Lieferung gilt als ein Ganzes. Es ist daher nicht zulässig, wegen eines Mangels bei einer Position die gesamte Lieferung zu beanstanden.
Der Lieferer ist berechtigt, bei Fehlen einer Größensortierung ohne vorherige Benachrichtigung auf die nächste Sortierung nach oben oder unten auszuweichen.
6. Haftung des Verkäufers
Die Haftung des Verkäufers richtet sich ausschließlich nach der in der vorstehenden Bestimmung getroffenen Vereinbarung. Schadensersatzansprüche des Käufers aus Verschulden bei Vertragsabschluß, Verletzung vertraglicher Nebenpflichten und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz, grobem Verschulden
durch den Verkäufer oder seiner Erfüllungsgehilfen.
Die Haftung des Verkäufers ist beschränkt bis zur Höhe des Rechnungsbetrages. Soweit nur ein Teil der Lieferung mit Mängeln behaftet ist, beschränkt sich die Haftung auf die
Höhe des auf diesen Teil entfallenden Betrages. Die Haftung wird in jedem Fall beschränkt auf den für den beanstandeten Artikel in Rechnung gestellten Wert, wobei vom Käufer
die diesem direkt entstandenen Kosten für Fracht, Verzollung usw. hinzugeschlagen werden können.
7. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Pflanzen bleiben Eigentum des Lieferanten bis zur vollen Erfüllung der Kaufpreisansprüche, bei Kaufpreiszahlung durch Wechsel oder Scheck bis zu deren Einlösung. Das vorbehaltene Eigentum des Lieferanten geht nicht dadurch verloren, daß der Besteller die gelieferten Pflanzen vorübergehend auf seinem oder fremden Grundstück
einschlägt oder einpflanzt.
Bei Vermischung der gelieferten Erzeugnisse mit anderen gleichartigen Erzeugnissen erwirbt der Verkäufer für die Dauer des Eigentumsvorbehalts Miteigentum an den vermischten Erzeugnissen. Im Falle der Weiterveräußerung der vermischten Erzeugnisse gilt die Abtretung der Forderung des Käufers mit der Erteilung des Lieferauftrages als vereinbart.
Weiterveräußerung, Verpfändung oder Sicherungsübereignung vor Erfüllung des Lieferanten sind unzulässig.
8. Lieferpflicht
Diese Preisliste stellt ein unverbindliches, freibleibendes Angebot dar. Die Verkaufs- und Lieferungsbedingungen gelten als vom Käufer ausdrücklich genehmigt, wenn er gegen
sie keinen Einspruch erhebt.
9. Anwuchsgarantie
Bei ausschließlicher Lieferung von Pflanzgut kann eine Gewähr für das Anwachsen nicht übernommen werden. Bei Gewährung einer schriftlichen Anwuchsgarantie innerhalb
eines Komplettangebotes wird ein Austreiben der Pflanzen zu Beginn der nach der Pflanzung folgenden Vegetationsperiode gewährleistet. Ausfälle müssen bis zum 30. Juni dieser
Vegetationsperiode gemeldet werden. Höhere Gewalt (z.B. Frost, Trockenheit, Insekten) ist in der Garantie nicht eingeschlossen. Bei Vereinbarung über eine vorbeugende
Behandlung von Pflanzen gegen Schädlinge kann eine Haftung für die Wirksamkeit dieser Behandlung nicht übernommen werden.
10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die aus der Lieferung von Forstpflanzen entstehen, ist der Ort der Niederlassung des ­Verkäufers,
soweit nicht anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart worden ist. Dies gilt auch für Wechsel- und Scheckklagen.
Erforderliche Pflanzenmenge für 1 Hektar = 3 bayer. Tagwerk
Pflanzenabst.
m
Reihenabstand m
1 , 0 1,1 1,2 1,31,4 1,51,61,71,8 1,92 , 0
1,0
100009091833376927143666762505882555652635000
1,1
90918264757669936494606156825348505147854545
1,2
83337576694464105952555652084902463043864167
1,3
79626993641059175495512848084525427440493846
1,4
71436494595254955102476244644202396837593571
1,5
66676061555651284762444441673922370435093333
1,6
62505682520848084464416739063676347232893125
1,7
58825348490245254202392236763460326830962941
1,8
55565051463042743968370434723268308629242778
Bitte rechtzeitig bestellen !
Autochtone Pflanzen
auf Anfrage
Feld- und Landschaftsgehölze
Jahre v.=verpfl.
S.=Säml.
Höhe
100
inStück
cmEuro
Jahre v.=verpfl.
S.=Säml.
Höhe
100
inStück
cmEuro
Acer campestre
1+1
2j. v.
50/80
Feldahorn
1+2
3j. v.
80/120
146,00
Rhamnus cathartica
1+2
3j. v.
50/80
158,00
172,00
Kreuzdorn
1+2
2j. v.
80/120
187,00
Cornus alba
1+1
2j. v.
Weißer Hartriegel
1+1
2j. v.
50/80
146,00
Rhamnus frangula
1+1
2j. v.
50/80
146,00
80/120
172,00
Faulbaum
1+1
2j. v.
80/120
172,00
Cornus mas
1+2
Kornelkirsche
1+1
3j. v.
50/80
187,00
Rosa canina
1+1
2j. v.
50/80
146,00
2j. v.
80/120
226,00
Hundsrose
1+1
2j. v.
80/120
172,00
Cornus sanguinea
1+1
2j. v.
50/80
146,00
Rosa glauca
1+1
2j. v.
30/50
130,00
1+1
2j. v.
50/80
158,00
Roter Hartriegel
1+1
2j. v.
80/120
172,00
Blaue Hechtrose
Corylus avellana
1+2
3j. v.
50/80
146,00
Rosa multiflora
1+1
2j. v.
50/80
146,00
1+1
2j. v.
80/120
172,00
Haselnuß
1+2
3j. v.
80/120
172,00
Wildrose
Crataegus monogyna
1+2
3j. v.
50/80
146,00
Rosa rubiginosa
1+1
2j. v.
50/80
146,00
1+1
2j. v.
80/120
172,00
Weißdorn
1+2
3j. v.
80/120
172,00
Weinrose
Euonymus europaeus
1+2
3j. v.
50/80
146,00
Rosa rugosa
1+1
2j. v.
50/80
146,00
1+1
2j. v.
80/120
172,00
1+2
3j. v.
80/120
172,00
Apfelrose
Hippophae rhamnoides
1+1
2j. v.
50/80
172,00
Salix aurita
1+1 50/80 146,00
Sanddorn
1+1
2j. v.
80/120
202,00
Ohrweide
1+1 80/120172,00
Ligustrum vulgare
3 Tr.
50/80
184,00
Salix caprea
0+1+0
1j. Sth.
50/80
146,00
Salweide
0+1+0
1j. Sth.
80/120
172,00
Salix purpurea
0+1+0
1j. Sth.
50/80
122,00
Purpurweide
0+1+0
1j. Sth.
80/120
146,00
Salix viminalis
1+1 50/80 113,00
Korbweide
1+1 80/120138,00
Sambucus nigra
1+1
2j. v.
50/80
158,00
gem. Holunder
1+1
2j. v.
80/120
187,00
Viburnum lantana
1+2
3j. v.
50/80
172,00
1+2
3j. v.
80/120
202,00
1+2
3j. v.
50/80
172,00
1+2
3j. v.
80/120
202,00
Pfaffenhütchen
gem. Liguster
Lonicera xylosteum
1+1 50/80 146,00
5 Tr.
50/80
224,00
Heckenkirsche
1+1 80/120172,00
Malus sylvestris
1+1
2j. v.
50/80
146,00
Wildapfel
1+2
3j. v.
80/120
172,00
Prunus padus
1+1
3j. v.
50/80
146,00
Traubenkirsche
1+1
3j. v.
80/120
172,00
Prunus spinosa
1+1
2j. v.
50/80
146,00
Schlehe
1+2
2j. v.
80/120
172,00
Pyrus communis
1+1
2j. v.
50/80
158,00
Wildbirne
1+1
3j. v.
80/120
187,00
Wolliger
Schneeball
Viburnum opulus
Gemeiner
Schneeball
Pflanz‘ einen Baum
und kannst Du auch nicht ahnen,
wer einst in seinem Schatten tanzt.
Bedenke Mensch , es haben Deine Ahnen
eh‘ sie Dich kannten
auch für Dich gepflanzt.
��
Zu fällen einen schönen Baum,
braucht‘s eine halbe Stunde kaum.
Zu wachsen, bis man ihn bewundert,
braucht‘s Mensch bedenk es!,
ein Jahrhundert.

Documents pareils