Nachrüstung bestimmter Fahrzeuge mit zusätzlichen Außenspiegeln

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Nachrüstung bestimmter Fahrzeuge mit zusätzlichen Außenspiegeln
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BETREFF
BEZUG
AZ
DATUM
Bundeseigene Ausstattung des Katastrophenschutzes,
Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften;
hier: Nachrüstung bestimmter Fahrzeuge mit zusätzlichen Außenspiegeln
31. Verordnung zur Änderung der StVZO, vom 11.08.2008
III.6-563-00
Bonn, 10.12.2008
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Nach Umsetzung der EG-Richtlinie 2007/38/EG in nationales Recht mit der 31. Verordnung
zur Änderung der StVZO, vom 11.08.2008, müssen bestimmte Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t unter anderem mit Weitwinkel- und Anfahrspiegeln auf der Beifahrerseite ausgerüstet werden bzw. sein.
Betroffen sind neben Neuzulassungen auch Fahrzeuge, die nach dem 1. Januar 2000 erstmals in den Verkehr gekommen sind. Für diese Fahrzeuge ist die neue Vorschrift ab dem
jeweiligen Tag der nach dem 01.10.2008 vorgeschriebenen Hauptuntersuchung, spätestens
jedoch ab dem 01.04.2009 anzuwenden.
Von den bundeseigenen Einsatzfahrzeugen im Katastrophenschutz der Länder unterliegen
die "jüngeren" Dekon-LKW aus der Beschaffungsserie 1013/98 (MAN 10.163 LAEC / L26; ab
Erstzulassung 01.01.2000) sowie alle Betreuungslastkraftwagen aus der Beschaffungsserie
1012/02 (IVECO EuroCargo Tector 75 E 15) dieser Nachrüstpflicht.
Beide Fahrzeugtypen wurden seinerzeit über die damaligen, gesetzlichen Vorschriften hinausgehend, bereits mit einem Weitwinkel-Außenspiegel und einem Anfahrspiegel auf der
rechten Fahrzeugseite beschafft. Zur Klärung der Frage, ob diese bereits vorhandenen
Spiegel den aktuellen Zulassungsvorschriften entsprechen, wurde eine "Spiegelfelduntersuchung" durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr
beauftragt. Begutachtet wurde jeweils ein Fahrzeug aus den o.g. Beschaffungsserien mit den
seit Auslieferung vorhandenen Original-Spiegeln des Fahrgestellherstellers:
Dekon-LKW:
Sowohl der Weitwinkel-Außenspiegel (Hersteller Wilke, e1*11004) als auch der Anfahrspiegel (Hersteller Mekra, e1*12015) erfüllen die Sichtfeldanforderungen der Richtlinie
2007/38/EG.
Ein Austausch der Spiegel oder Spiegelgläser ist also nicht erforderlich.
Für die Dekon-LKW ab Erstzulassung 01.01.2000 ist im Rahmen der nächsten Hauptuntersuchung, aber spätestens jedoch bis zum 01.04.2009 eine Spiegelfelduntersuchung durch
einen amtlich anerkannten Sachverständigen, Prüfer oder Prüfingenieur durchführen und so
die Eignung der vorhandenen Spiegel bestätigen zu lassen.
Betreuungs-LKW:
Während mit dem Anfahrspiegel (Hersteller IVECO/Donnelly, e1-02*12009) die Anforderungen der Richtlinie 2007/38/EG erfüllt werden konnten, reicht der Weitwinkel-Außenspiegel
(Hersteller IVECO/Donnelly, e1-02*11010) nicht aus, um den nunmehr vorgeschriebenen
Sichtbereich abzudecken.
An den Betreuungs-LKW ist also vor der nächsten Hauptuntersuchung, aber spätestens bis
zum 01.04.2009 der Weitwinkel-Außenspiegel zu ersetzen und dann für den Anfahrspiegel
im Rahmen der nächsten Hauptuntersuchung, aber spätestens jedoch bis zum 01.04.2009
eine Spiegelfelduntersuchung durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen, Prüfer
oder Prüfingenieur durchführen und die Eignung dieses Spiegels bestätigen zu lassen.
Für den Weitwinkel-Außenspiegel kann derzeit von der Fa. IVECO nur ein kompletter Ersatz
(Gehäuse und Spiegelglas) bezogen werden (Teilenummer 504076984, Listenpreis 175 €
zzgl. MWSt). Ab Januar 2009 soll aber auch ein Austauschglas für den vorhandenen Spiegel
verfügbar sein.
Im Auftrag
Gewehr

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