IAS versus US GAAP - Treuhänder

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IAS versus US GAAP - Treuhänder
RECHNUNGSWESEN
Peter Bertschinger
IAS versus US GAAP
Gemeinsamkeiten, Unterschiede und Tendenzen*
In der Schweiz (und Europa) sind vor allem grosse
Banken- und Versicherungskonzerne mit US
GAAP-Umstellungen beschäftigt. Aber auch weltweite Industriekonzerne haben im Rahmen der Kotierung an der New York Stock Exchange solche US
GAAP Conversions vorgenommen (vgl. die Darstellungen Ausgewählte Schweizer Konzerne mit US
GAAP und Ausgewählte europäische Konzerne an
der New York Stock Exchange). Dabei wurde entweder eine vollständige Anpassung der Rechnungslegung (z.B. ABB) oder «nur» eine Überleitung (Reconciliation) von Reingewinn und Eigenkapital von
IAS auf US GAAP (z.B. UBS) durchgeführt. Beide
Varianten werden von der amerikanischen Börsenaufsicht (SEC) akzeptiert.
Neben den oben erwähnten Branchen
aus der Old Economy haben in letzter
Zeit vermehrt auch schnell wachsende
und innovative Start Ups International
Accounting Standards (IAS) oder US
GAAP eingeführt. Diese Standards
sind für Emittenten am Neuen Markt
in Frankfurt und am New Market der
Schweizer Börse (SWX) wahlweise
vorgeschrieben, während in der
Schweiz am Hauptsegment auch die
Fachempfehlungen zur Rechnungslegung (FER) oder andere nationale
Standards zugelassen sind. Der Grund
für die strengeren Zulassungsbedingungen am Neuen Markt liegt darin,
dass diese Firmen oft keine Vergangenheitszahlen bzw. keinen Track Record vorweisen können und somit erhöhte Transparenz angebracht ist.
*Der Autor dankt seinen Kollegen Martin
Schaad, Dr. Reto Eberle, Thomas Schmid,
Dr. Jean-Max Gressly und Philipp Hallauer für
die kritische Durchsicht und die zahlreichen
Anregungen.
Der Schweizer Treuhänder 9/01
Die Anwendung von IAS oder US
GAAP in der New Economy führt oft
zu einer schonungslosen Offenlegung
der Risiken und Startschwierigkeiten
dieser Gesellschaften, was zum Teil
auch in den Prüfberichten in Form
Peter Bertschinger, dipl. Wirtschaftsprüfer
und CPA, KPMG, Zürich
von Einschränkungen zum Ausdruck
kommt. Nachstehend ist ein Auszug
aus dem US GAAS Prüfbericht einer
Internet-Firma dargestellt:
The accompanying consolidated financial statements have been prepared assuming that the Company will continue
as a going concern. As discussed in note
x to the financial statements, the Company has generated significant losses
from operations, has negative cash flows
from operations and needs additional financing to continue the development of
its business and products. These factors
raise substantial doubt about the Company’s ability to continue as a going concern. Management’s plan in regard to
these matters is also described in note x
and note y. The financial statements do
not include any adjustments that might
result from the outcome of this uncertainty.
Zunehmende Anerkennung
der IAS
Durch die weitgehende Anerkennung
der IAS für grenzüberschreitende Börsenkotierungen durch die IOSCO (International Organisation of Securities
Commissions), der weltweiten Vereinigung der Börsenaufsichtsinstitutionen,
haben die International Accounting
Standards eine starke Beachtung erhalten.
Die kürzlich abgeschlossene Restrukturierung des IASC hat durch die Einbindung der wichtigsten Standard-Setters eine Professionalisierung und gestärkte Unabhängigkeit der Organisation bewirkt, die den neuen «IAS
Board» endgültig als globalen Standard-Setter etablieren. Diese Reorganisation wurde unter dem grossen Einfluss und Druck der amerikanischen
Börsenaufsicht vollzogen, und so erstaunt es auch nicht, dass der US Financial Accounting Standards Board
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Peter Bertschinger, IAS versus US GAAP
(FASB), der amerikanische StandardSetter, mit 2 von 14 Vertretern im IASBoard vertreten ist.
Nicht zuletzt deshalb hat die Kommission der Europäischen Union, Brüssel,
vorgeschlagen, dass die rund 7 000 EUkotierten Gesellschaften ab 2005 (mit
Vorjahresvergleich) ihre Abschlüsse in
Einklang mit IAS erstellen sollen. Es
ist damit zu rechnen, dass das europäische Parlament diesen Vorschlag genehmigen wird.
Als Folge der Wirtschaftskrisen in Südostasien und den ehemaligen Ostblockländern (z. B. Russland) haben
die Weltbank und der International
Monetary Fund (IMF) verlangt, dass
für Gewährung von neuen Krediten,
konsolidierte und geprüfte Jahresabschlüsse erstellt werden, die sich an den
IAS orientieren.
Aufgrund all dieser Entwicklungen
nimmt der Widerstand des FASB, des
amerikanischen Standard Setters, gegen
das IAS laufend ab, während sich
gleichzeitig die beiden Standards
immer mehr annähern.
Aufholjagd des IASB
Als eine der ersten Massnahmen hat
der neue IAS Board ein «Improvements Projekt» ins Leben gerufen, dass
bestehende Wahlrechte weiter reduzieren, Inkonsistenzen bereinigen und die
Harmonisierung mit US GAAP vorantreiben soll. Der Name IAS wird für
künftige Standards voraussichtlich
durch International Financial Reporting Standards (IFRS) ersetzt. Diese
können über reine Buchhaltungs- und
Rechnungslegungsstandards hinausgehen und zukünftig auch andere
Gebiete wie den Lagebericht (Management Discussion and Analysis,
MD&A) Umweltschutz (Green Accounting) oder Soziale Berichterstattung (Social Reporting) abdecken.
In der 2. FASB-Studie von Ende 1999
wurde die Anzahl der Unterschiede
zwischen IAS und US GAAP im sogenannten Comparison Project mit noch
etwa 200 angegeben. In der ersten Auflage waren es noch über 260. Die meisten Differenzen kommen daher, dass
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die USA viele branchenorientierte
Standards herausgegeben haben. In den
IAS gibt es nur wenige oder gar keine
Standards, die spezifisch für einzelne
Branchen gelten, wie z.B. Banken oder
Versicherungen. Entsprechende IASStandards sind jedoch in Vorbereitung.
Das IASC arbeitet intensiv an der
Schliessung weiterer Lücken bzw.
Schlupflöcher durch Herausgaben von
IAS Interpretationen durch das IAS
Standing Interpretations Committee
(SIC), welche den IAS Standards
gleichgestellt sind und nach Genehmigung meistens sofort in Kraft treten.
Die IAS haben schon heute ein hohes
Qualitätsmass erreicht. Das grösste
Handicap des IASC liegt denn auch
weniger im Standard selbst als in dessen mangelhafter Durchsetzung (Lack
of enforcement). Dieser Tatbestand
wird oft auch ironisch als IAS light oder
IAS soft bezeichnet. US GAAP und
In der Europäischen Union wird es
ohne Ernennung und Aufbau einer
starken europäischen Börsenaufsichtskommission à la SEC kaum möglich
sein, die Einhaltung und konsistente
Anwendung der IAS durch die rund
7 000 börsenkotierten Gesellschaften
in Europa rigoros zu überwachen.
Von IAS zu US GAAP:
Ein Kulturschock?
Trotz der fortschreitenden Harmonisierung der beiden Standards sind die
Kosten einer Umstellung von IAS zu
US GAAP nach wie vor sehr hoch. Der
Druck auf die betroffenen Mitarbeiter,
Berater, Juristen und Wirtschaftsprüfer
in solchen Projekten wird meistens unterschätzt.
Der strengen SEC-Aufsicht unterstehen über 16 000 Emittenten an den
Wichtige Abkürzungen in der internationalen Rechnungslegung
AICPA
BiRiLiG
CPA
EITF
EU
EURL
FASB
FCPA
GAAP
IAS
IASC
IFAC
ISA
IOSCO
NASDAQ
NYSE
SEC
SIC
SFAS
SWX
US GAAP
US GAAS
American Institute of Certified Public Accountants
Bilanzrichtlinien-Gesetz in Deutschland (Handelsgesetzbuch, HGB)
Certified Public Accountant, amerikanischer Wirtschaftsprüfer
Emerging Issues Task Force (USA)
Europäische Union
Gesellschaftsrechtliche Richtlinien der Europäischen Union
Financial Accounting Standards Board, Stamford, CT, USA
Foreign Corrupt Practices Act der USA (dient der Verhinderung
von Schmiergeldzahlungen an Regierungsbeamte)
Generally Accepted Accounting Principles
International Accounting Standards
International Accounting Standards Committee, London
International Federation of Accountants, New York
International Standards on Auditing (des IFAC)
International Organisation of Securities Commissions
(Vereinigung der Börsen)
National Association of Securities Dealers Automated
Quotation System, USA
New York Stock Exchange
U.S. Securities and Exchange Commission, Washington D.C.
(Börsenaufsichtsbehörde)
Standing Interpretation Committee (des IASC)
Statement of Financial Accounting Standards (USA)
Schweizer Börse
Generally Accepted Accounting Principles in the United States
Generally Accepted Auditing Standards in the United States
US GAAS (Generally Accepted Auditing Standards – die amerikanischen
Prüfstandards) werden unter der amerikanischen Börsenaufsicht (SEC) sehr
viel rigoroser umgesetzt und überwacht, als dies bei IAS der Fall ist.
amerikanischen Börsen wie der New
York Stock Exchange (NYSE) oder
der elektronischen Technologiebörse
NASDAQ. Bisher wurden rund 1200
ausländische Gesellschaften in den
USA kotiert, die auch der SEC unterDer Schweizer Treuhänder 9/01
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stehen. Dabei wird von in- und ausländischen Gesellschaften unter dem
Motto «Light is the best policeman»
oder «Sunshine is the best desinfectant» eine hohe Transparenz der Rechnungslegung und Berichterstattung
verlangt. Das SEC will nicht die Investoren vor Verlusten aus high-risk investments bewahren, sondern verlangt
dass die Börsenkandidaten und die kotierten Gesellschaften in ihren Berichten ausführlich auf diese Risikofaktoren hinweisen und die finanzielle Berichterstattung nach einheitlichen,
klaren Regeln (Fair presentation), in
schnellem Takt (quartalmässig) und
kurz nach dem Bilanzstichtag ablegen.
Diese Anforderungen sind für ausländische Emittenten oft ein Schock. Deshalb braucht es meistens ein Mentalitätswandel auf den Führungsetagen
und ein «Change Management» für die
involvierten Mitarbeiter. Die Haftung
aus mangelhafter Einhaltung der SECVorschriften, US GAAP oder US
GAAS können aufgrund der in den
USA zugelassenen Sammelklagen
(Class Action Suits) und den strafrechtlichen Vorschriften (z. B. RICO
Act) enorm sein.
Praktisch alle dem SEC (elektronisch)
eingereichten Dokumente sind sofort
öffentlich über das EDGAR System
für jedermann kostenlos via Internet
einsehbar (www.sec.gov). Dadurch soll
die sofortige, volle Transparenz gewährleistet werden. Eine Umstellung von
IAS zu US GAAP ist bei einer gleichzeitigen Kotierung in den USA somit
nicht nur eine «technische Übung»,
sondern bedingt auch eine Anpassung
des ganzen Berichterstattungsprozesses und vor allem auch eine Umstellung
der «Mindsets» im Management und
Verwaltungsrat.
Gebiete, die unter US GAAP
im Vergleich zu IAS
restriktiver geregelt sind
Die folgenden Bereiche sind Beispiele
für Fragen, die unter US GAAP restriktiver geregelt wurden als unter
IAS:
– Strenges Anschaffungskostenprinzip:
Aufwertungen von Sachanlagen über
die abgeschriebenen AnschaffungskoDer Schweizer Treuhänder 9/01
sten auf den Verkehrswert sind nach
US GAAP nicht möglich. IAS lässt
auch eine Bewertung von Renditeliegenschaften zu Verkehrswerten zu.
als auch das Gesamtkostenverfahren
(nach Kostenarten, mit Ausweis von
Material-, Personal- und Abschreibungsaufwand) erlaubt.
– Entwicklungskosten dürfen im Gegensatz zu IAS nicht aktiviert werden.
– Wie erwähnt ist nach US Standards
eine schnelle Publikation von ausführlichen Quartalsberichten (10-Q) nach
spätestens 45 Tagen ab Bilanzstichtag an die SEC (electronic filing via
EDGAR) vorgeschrieben.
– Falls Gegenstände des Anlagevermögens im Wert beeinträchtigt sind,
müssen unter beiden Standards entsprechende unplanmässige Abschreibungen bzw. Wertberichtigungen gebucht werden. Solche Wertberichtigungen (aus Impairment) dürfen nach US
GAAP im Gegensatz zu IAS nicht wieder aufgelöst werden, wenn sich die Situation nachfolgend verbessert.
– Zinsen auf Anlagen im Bau müssen
nach US GAAP aktiviert werden,
während IAS ein Wahlrecht gewähren.
– Die Quotenkonsolidierung ist verboten. Joint Ventures müssen nach US
GAAP zur Equity-Methode bilanziert
werden. IAS gewähren ein Wahlrecht
zwischen Quotenkonsolidierung und
Equity-Methode.
– Bei der Einführung von US GAAP
wird ein rückwirkendes Goodwill-Restatement (IAS nur seit 1995) verlangt.
Am 1. Juli 2001 ist eine neue Regelung
in Kraft getreten, nach der die sogenannte Pooling of Interests Methode
bei Aktientausch verboten wird. Im
Gegenzug ist Goodwill nach der
Purchase Methode zu aktivieren, muss
aber nicht mehr linear (auf maximal 40
Jahre) abgeschrieben werden. Dafür ist
bei jedem Bilanzstichtag ein sogenannter Impairment-Test durchzuführen, um beurteilen zu können, ob der
Goodwill noch voll werthaltig und
durch den Ertragswert oder die erwarteten Cash-flows der Beteiligung gedeckt ist. Falls dies nicht der Fall ist,
muss eine Impairment-Wertberichtigung gebucht werden. Dies wird zu
einem starken Druck auf die grossen
Prüfgesellschaften (Big 5) führen, da
das Management versucht sein wird,
die Zukunftsperspektiven der Gesellschaften eher positiv darzustellen.
– Nach US GAAP ist die Erfolgsrechnung nach dem Umsatzkostenverfahren (nach Kostenstellen) darzustellen.
Nach IAS sind sowohl Umsatzkosten-
– Gemäss dem Foreign Corrupt Practices Act (FCPA) sind Schmiergelder
an Regierungsbeamte untersagt. Nicht
erfasste Geheimkonten, Spezialfonds
und andere nicht-konsolidierte Special
Purpose Vehicles sind nicht zugelassen
bzw. müssen in der Konzernrechnung
erfasst werden. Alle Zahlungen sind
belegsmässig zu erfassen und vollständig zu verbuchen. Entsprechende Interne Kontrollsysteme (IKS) müssen
eingerichtet und von den Wirtschaftsprüfern überwacht werden. Alle leitenden Mitarbeiter haben jährlich die Einhaltung (Compliance) eines Ethics
Codes (vgl. Beispiel des Genfer SGSKonzerns unter www.sgs.com) mit ihrer
Unterschrift zu bestätigen.
– Nach US GAAS und SEC-Vorschriften gelten hohe Anforderungen
an die Unabängigkeit der Konzernprüfer. Beispielsweise dürfen Partner
der grossen Prüfgesellschaften keine
Aktien irgendeines kotierten Kunden
weltweit besitzen. Bestimmte Partner
dürfen keine Bankbeziehungen bzw.
Bank- oder Versicherungsprodukte
von in den USA kotierten ausländischen und amerikanischen Grossbanken und -versicherungen halten, die
Kunden der entsprechenden Prüfgesellschaft sind. Zudem dürfen Prüfgesellschaften für SEC-Kunden eine Vielzahl von Beratungsdienstleistungen
(z.B. Legal Services, Executive Search)
nicht mehr erbringen. Dazu gehören
auch Bewertungen wie SacheinlagePrüfungen, Fairness-Opinions, Bewertungen im Zusammenhang mit der
Purchase Methode, versicherungsmathematische Berechnungen, Liegenschaftsbewertungen usw.). Aufgrund
der Proxy-Statements ist neu auch die
Höhe der gesamten weltweiten Prüfhonorare und der Beratungsdienstleistungen (vor allem im EDV-Bereich)
pro Jahr ersichtlich (vgl. Auszug Proxy
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RECHNUNGSWESEN
Peter Bertschinger, IAS versus US GAAP
Statement von Pfizer in Kasten S. 782).
Viele US-Konzerne haben den Prüfern
viel mehr für IT Services als für den
Audit bezahlt. Die SEC wird deshalb
weiter Druck auf die grossen Prüffirmen ausüben, damit diese ihr Consulting-Geschäft vollständig abstossen,
was teilweise schon passiert ist.
Gebiete, die unter IAS
im Vergleich zu US GAAP
restriktiver geregelt sind
IAS Standards sind in folgender Hinsicht strenger als die US GAAP Vorschriften:
– Das bis am 30. Juni 2001 noch erlaubte US Pooling of Interests zur Umgehung von Goodwill bei Fusionen war
nach IAS 22 praktisch nicht möglich,
d.h. kommt nur in seltenen Fällen zur
Anwendung, wo kein Erwerber identifizierbar ist. Beide Partner müssen
gleich gross sein (rund 50%: 50%), sogenannte Merger of Equals. Transaktionen, die diese Grössen gewährleisten sollen (sogenannte Grooming
transactions), werden als Umgehung
der obigen Vorschriften gewertet.
– Nach IAS muss Goodwill über maximal 20 Jahre linear abgeschrieben werden. In den USA war die maximale
Nutzungs- bzw. Amortisationsdauer
auf 40 Jahre festgelegt worden, was
dazu führte, dass die meisten US Konzerne das Maximum ausnützten. Die
SEC hatte in den letzten Jahren vor
allem von Emittenten im High-techBereich verlangt, ihre Abschreibungsdauer stark zu verkürzen (z.B. auf fünf
bis 10 Jahre). Ob und wann IAS auf
eine erfolgswirksame lineare bzw. planmässige Goodwill-Amortisation verzichten wird, wie dies nach US GAAP
in Zukunft der Fall sein wird, ist noch
unklar. Da US GAAP in diesem Bereich attraktiver würden, ist anzunehmen, dass der IAS Board aufgrund des
politischen Drucks eine ähnliche Regelung wie US GAAP übernehmen wird:
Aktivierung ohne lineare Abschreibung, dafür mit Impairment-Test zu
jedem Bilanzstichtag.
– In-Process Research and Development Costs dürfen im Erwerbszeit778
punkt nicht direkt der Erfolgsrechnung
belastet werden, sondern sind dem
Goodwill zuzuordnen. Nach US GAAP
sind die Vorschriften weniger eingeschränkt, wurden aber infolge Missbrauchs immer mehr verschärft. Die in
den USA verbreitete Methode entspricht mehr oder weniger einer sofortigen Goodwillabschreibung im Erwerbsjahr über die Erfolgsrechnung
nach dem Motto «Out of sight – out of
mind».
– Special Purpose Vehicles (z. B. Offshore-Gesellschaften) sind normalerweise voll zu konsolidieren, z.B. «Autopiloten» wie Stiftungen, Off-shoreGesellschaften für Alternative Risk
Transfer, Securitisation, etc.
– Wandelanleihen müssen nach IAS 32
in eine Eigenkapital- und eine Fremdkapitalkomponente gesplittet werden.
Es ist hier anzumerken, dass die US
GAAP sich voraussichtlich in obigen
Punkten den IAS annähern werden.
Typische Probleme
bei der Umstellung
von IAS auf US GAAP
Bei der Umstellung von Konzernrechnungen nach FER bzw. IAS auf US
GAAP sind oft folgende Anpassungen
notwendig:
– Langfristige Rückstellungen sind
unter Berücksichtigung von latenten
Steuerrückstellungen auf Eigenkapital
umzubuchen.
– Minderheiten sind ausserhalb des
Eigenkapitals zu zeigen (Interessentheorie).
– Goodwills (auch vor 1995) müssen
neu ermittelt werden.
– Gemeinschaftsunternehmen (Joint
Ventures) sind mittels Equity-Methode
zu erfassen (Quotenkonsolidierung ist
nach US GAAP nicht gestattet).
– Aktive und passive latente Steuerpositionen sind brutto kurz- und langfristig zu klassieren, je nach Aktivum /
Passivum, aus dem die temporäre Dif-
ferenz entstanden ist. Somit gibt es vier
Positionen in der Bilanz: latente Steueraktiven und -passiven als je kurz- und
langfristige Positionen.
– US GAAP enthalten sehr strenge
und detaillierte Regeln für die Behandlung von Leasing-Transaktionen,
insbesondere Sale and lease back sowie
Lease in Lease out (LILO). Meistens
müssen diese Transaktionen storniert,
der Gewinn zurückgestellt und die Aktiven und Passiven als Financial Leases
wieder bilanziert werden (Substance
over Form).
– Die Bildung von Restrukturierungsrückstellungen sind an strenge Bedingungen geknüpft (z. B. öffentliche
Ankündigung, Kündigungen von Mitarbeitern festgelegt).
– Bei Übernahmen von Gesellschaften ist der Einbezug von Akquisitionen
ab Erwerbsstichtag genau umschrieben. Dies ist meistens der Tag des
Closings (Übergabe der Aktien bzw.
Schlüssel). Eine retroaktive Übernahme auf Anfang Jahr bzw. zum Zeitpunkt des Letters of Intent usw. ist
nicht denkbar.
– Der Ausweis von Beziehungen und
Transaktionen mit nahestehenden Personen / Gesellschaften ist nach US
GAAP streng geregelt, da diese nicht
immer zu Marktbedingungen abgewickelt werden. Dies kann auch zu
Steuerproblemen führen.
– US GAAP verlangen grundsätzlich
die erfolgswirksame Verbuchung bei
der Ausgabe von Optionen an Lieferanten, Berater und teilweise Mitarbeiter. Detaillierte Informationen sind im
Anhang der Konzernrechnung auszuweisen. 98% aller grösseren US Konzerne (Fortune 500) haben MitarbeiterOptionspläne, 50% davon zusätzlich
Aktienpläne.
– Amerikanische oder anglo-amerikanisch orientierte Holdinggesellschaften haben oft komplexe Kapitalstrukturen (z. B. verschiedene Stammaktienarten, Vorzugsaktien, eigene Aktien
usw.). Der Bestand und die Bewegung
in diesen Kapitalkonten sind im Eigenkapitalnachweis und/oder im Anhang
detailliert zu beschreiben.
Der Schweizer Treuhänder 9/01
RECHNUNGSWESEN
Peter Bertschinger, IAS versus US GAAP
– Das Gebiet der Rechnungslegung
von Finanzinstrumenten ist nicht nur in
den IAS sondern auch unter US
GAAP sehr komplex und nur noch
von wenigen Spezialisten überblickbar. Grundsätzlich wird davon
ausgegangen, dass Finanzinstrumente
schon beim Erwerb bilanziert werden
müssen und nachher laufend zum
Marktwert zu bilanzieren sind. Der
Trend geht dahin, dass diese Wertänderungen von Finanzaktiven und -passiven erfolgswirksam erfasst werden
müssen. Heute sind teilweise noch Verbuchungen von unrealisierten Gewinnen und Verlusten im Eigenkapital
möglich (Parking). Erst bei Realisierung sind sie in der Erfolgsrechnung zu
erfassen (Recycling).
Dies ist mit der Verbuchung von Umrechnungsdifferenzen aus der Konsoli-
Der Schweizer Treuhänder 9/01
dierung ausländischer Tochtergesellschaften (Translation differences) vergleichbar. Vermutlich werden in der
Zukunft auch diese Änderungen im
Sinne des Comprehensive Income in
der Erfolgsrechnung zu erfassen sein.
– Grosse Diskussionen zwischen Wirtschaftsprüfern und den geprüften Konzernen enstehen aus der ausserplanmässigen Wertberichtigung von Anlagevermögen wie Goodwill, Liegenschaften, Fabriken usw. Dieses sogenannte Impairment of long lived assets
wird nach US GAAP aufgrund von Ertragswerten des Aktivums bzw. von
Cash-Flow Berechnungen vorgenommen. Solche Wertberichtigungen können nach US GAAP im Gegensatz zu
IAS nicht rückgängig gemacht werden,
wenn sich die Situation wieder verbessert.
– US GAAP verlangen eine ausführliche Beschreibung von Eventualverbindlichkeiten (Loss Contingencies)
im Anhang, jedoch keine Rückstellungen, z.B. für:
– Litigation z. B. aus Sammelklagen
(Class actions law suits), Produktehaftpflicht, Asbest usw.;
– Environmental, Umweltschäden;
– Steuern;
– usw.
– Nach US GAAP sind die Finanzierungen von Banken oder aus Anleihen
im Detail zu beschreiben. Dazu gehört
auch die komplexe Materie von Kreditbedingungen (Debt Covenants),
denen vor allem bei Going ConcernFragen (Fragen der Weiterführung)
eine wichtige Bedeutung zukommt.
Diese sind auszuweisen.
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RECHNUNGSWESEN
Peter Bertschinger, IAS versus US GAAP
Gemeinsamkeiten von
IAS und US GAAP
In vielen Bereichen sollte es eigentlich
keine Unterschiede zwischen den beiden Standards geben. Oft ist aber eine
im Vergleich zu US GAAP mangelhafte Umsetzung der entsprechenden
IAS festzustellen:
• Konzerne wollen aus Geheimhaltungsgründen oft nur wenige Segmentinformationen ausweisen. Die
Ermittlung und der Ausweis des
EBIT nach Sparten und geographischen Gebieten sind deshalb zuweilen mangelhaft. Die Anzahl der ausgewiesenen Segmente ist oft zu klein.
Sowohl nach IAS als auch nach US
GAAP bzw. SEC-Praxis sind diejenigen Segmentzahlen auszuweisen, die
normalerweise dem Verwaltungsrat
der Holding für die Überwachung
(Corporate Governance) übergeben
werden (sogenannte «Management
Approach»). Diese Regelung wird in
den USA unter US GAAP rigoroser
umgesetzt als anderswo unter IAS.
• Verkauf bzw. Schliessung von Segmenten (Discontinued operations)
müssen in der Erfolgsrechnung und
im Anhang unter beiden Standards
ausführlich beschrieben werden.
• Der Ausweis von Vorsorge-Informationen in der Konzernrechnung
scheint in der Schweiz ein hochpolitisches Thema bzw. rotes Tuch zu
sein. Nach US GAAP sind Pension
Information für Defined Benefit Obligations im Anhang der Konzernrechnung ausführlich darzustellen.
– Das US Format der Geldflussrechnung nach indirekter Berechnung (beginnend mit Jahresgewinn, Cash als
Fonds) ist fest vorgegeben. Nach IAS
sind andere Darstellungen erlaubt.
Deshalb ist die IAS-Praxis uneinheitlich und zum Teil verwirrend.
Creative Accounting: Auch
in den USA ein Problem
Trotz der starken Überwachung der
Rechnungslegung durch die SEC sind
auch die USA nicht von Bilanzkosmetik verschont geblieben. Der Druck auf
die Konzerne, immer höhere Gewinne
780
in jedem Quartal zu zeigen, führt zu
aggressiven Rechnungslegungspraktiken. Gemäss dem ehemaligen SEC
Chef Arthur Levitt hat dies vor allem in
der New Economy zu viel «Hocus
Pocus Accounting» geführt. Ein bekanntes Stichwort ist das Earnings Management, die Manipulation von Gewinnausweisen durch Glättung (Smoothing der Gewinne) und Aufblähung
von Aktiven. Durch die sogenannte
Big Bath Charges werden alle paar
Jahre riesige Restrukturierungsverluste zurückgestellt, die dann später zur
«Gewinnaufhellung» teilweise direkt
oder indirekt wieder aufgelöst werden
und die operativen Gewinne der Zukunft verbessern helfen. Die Bildung
und Auflösung von kurz- und langfristigen Rückstellungen bzw. Abgrenzungen werden zur Gewinnmanipulation verwendet (Verwendung von sogenannten Cookie Jar Reserves). Auch
der Missbrauch der Wesentlichkeitsregeln in der Rechnungslegung wurde
angeprangert. Bei der Anwendung der
beiter verstanden bzw. missbraucht.
Aufgrund von massivem politischen
Druck war es dem FASB nicht vollständig möglich, Richtlinien durchzusetzen, nach welchen die Aufwendungen für diese Optionen uneingeschränkt als Personalaufwand, d.h.
erfolgswirksam zu erfassen wären.
Auch die Herabsetzung der Optionsbedingungen (z.B. Repricing) wird als
Missbrauch angeprangert.
Weitere Eigenheiten des
amerikanischen Umfelds
Zunehmende Verkürzung
der Abschlusszeiten
Nur 60% der amerikanischen Konzerne
haben ihren Abschluss am Kalenderjahrende (31. Dezember). Rund 10%
schliessen Ende Juni, 6% Ende September und die übrigen 24% verteilt
«Der Ausweis von Vorsorge-Informationen in der
Konzernrechnung scheint in der Schweiz ein hochpolitisches Thema bzw. rotes Tuch zu sein.»
Materiality-Regeln sind nicht nur quantitative sondern auch qualitative Aspekte zu berücksichtigen. Dies erfolgte
mittels SAB 99, welche für die Prüfer
eine Verschärfung der gängigen Praxis
bedeutete. Es muss insbesondere berücksichtigt werden, dass auch kleine
«Fehler» die Präsentation der Jahresrechnung in entscheidenden Punkten
beeinflussen können, so beim Ertrag
pro Aktie oder bei der Einhaltung von
Kreditbedingungen (sogenannten Covenants). Der Zeitpunkt der Gewinnrealisierung spielt für die Gewinnbeeinflussung eine wichtige Rolle (Revenue
Recognition gemäss SEC-Richtlinie
SAB 101). Das in den USA häufig
benützte LIFO Accounting für Warenlager (das aus Steuergründen gewählt
wurde) lässt sich einfach zur Gewinnmanipulation verwenden. Optionspläne
werden auch in den USA als «Selbstbedienungsladen» für leitende Mitar-
auf andere Monatsende ab. Damit wird
die Arbeitslast der Prüffirmen viel besser auf das Jahr verteilt als in der
Schweiz. Mit wenigen Ausnahmen
schliessen praktisch alle in der Schweiz
domizilierten börsenkotierten Konzerne per 31. Dezember ab. Da die Abschlusszeiten und Prüfzeiten immer
mehr verkürzt werden, finden die Prüfungen der Tochtergesellschaften meistens Ende Januar und die Prüfung der
Konzernrechnungen im Februar statt.
Dies führt zu sehr starken Belastungen
in den Prüffirmen in der Hochsaison
(Busy Season). Um die Spitzen zu brechen, werden oft Prüfungen aufgrund
von September-, Oktober- oder November-Abschlüssen vorgenommen
(sogenannter Hard Close oder Rapid
Sign-off) und die bis zum Jahresende
verbleibende Periode mit analytischen
Methoden abgedeckt (Roll forward).
Da in der Schweiz gemäss Aktienrecht
Der Schweizer Treuhänder 9/01
RECHNUNGSWESEN
Peter Bertschinger, IAS versus US GAAP
die Aktionäre 20 Tage vor der Generalversammlung eingeladen werden
müssen, müssen die Geschäftsberichte
rund drei Wochen vor der GV vorliegen. Deshalb sind auch in den Konzernen schnellere Abschlusszeiten gefordert. Solche «Fast Close»-Projekte sind
stark vom IT-Verarbeitungstakt und
Computerinfrastrukturen abhängig. In
den USA muss der Jahresbericht 10-K
mit der geprüften Konzernrechnung
spätestens nach 90 Tagen (Ende März
für Kalenderjahr-Abschlüssse) und die
vollkonsolidierten und allenfalls einer
limitierten Prüfung (limited Review)
unterzogenen Quartalsabschlüsse in
der Form 10-Q spätestens nach 45
Tagen elektronisch in die Datenbank
der SEC (EDGAR) eingegeben werden (electronic filing). Ab diesem Zeitpunkt ist die Information wie erwähnt
öffentlich über Internet (www.sec.gov)
für jedermann kostenlos einsehbar.
Management Discussion
and Analysis (MD&A)
Im SEC-Jahresbericht 10-K nimmt der
Geschäftsbericht des Topmanagements
und des Verwaltungsrats (MD&A) eine
hohe Bedeutung ein. Darin ist auch
analytisch das laufende Jahr mit dem
Vorjahr und das Vorjahr mit dem Vorvorjahr zu vergleichen (deskriptiv).
Somit umfasst die geprüfte Konzernrechnung nach US GAAP/SEC drei
Jahre und nicht wie nach IAS bzw.
europäischen Börsenvorschriften zwei
Jahre. Das Format dieser MD&A
wurde durch die SEC in der Regulation
S-K und den Ausführungsbestimmungen genau umschrieben. Die Haftung
für die Richtigkeit dieser Beschreibungen ist sehr hoch. Der Beizug von spezialisierten Rechtsanwälten ist bei der
Abfassung dieses MD&A unumgänglich.
Weitere Aspekte
– Der Bericht 10-K weist normalerweise keine Liste der konsolidierten
Gesellschaften (Beteiligungsliste) aus.
Der von der Reg. S-K zusätzlich geforderte und separat eingereichte Schedule mit diesen Angaben ist oft nicht
verfügbar oder unvollständig.
– Wie erwähnt gibt es viele branchenorientierte Accounting Standards (in
IAS noch nicht vorhanden) z.B. für
Banking,
Software,
Ausgewählte Schweizer Konzerne mit US GAAP
ABB
Adecco
Ciba SC
Gavazzi
Logitech
Mettler-Toledo
Sulzer Medica
Swisscom
UBS
Syngenta
Full US GAAP, NYSE (ADS) 2001
IAS mit US GAAP Reconciliation
US GAAP, US Kotierung 2000
US GAAP, keine US Kotierung
nur US GAAP, Nasdaq
US GAAP, NYSE volle Kotierung, nicht an SWX
IAS mit US GAAP Reconciliation, NYSE (ADS)
IAS mit US GAAP Reconciliation, NYSE (ADS)
IAS mit US GAAP Reconciliation, NYSE (ADS) 2000
IAS mit US GAAP Reconciliation, NYSE (ADS) 2001
Internet-Adressen zur Rechnungslegung
www.iasc.org.uk
www.sec.gov
www.sec.gov/edgar
www.fasb.org
www.nyse.com
www.swx.ch
www.nasdaq.com
www.neuermarkt.de
Der Schweizer Treuhänder 9/01
IASC in London
SEC in Washington, D.C.
elektronisches Filing System der SEC
FASB in Norwalk, CT
New York Stock Exchange
Schweizer Börse
Technologiebörse Nasdaq
Technologiebörse Deutschland
Insurance,
Oil & Gas,
Hospitals,
Casinos,
Motion Pictures,
usw.
– Gemäss Form 8-K müssen der SEC
wichtige Ereignisse (ad hoc Informationen) mitgeteilt werden. Dazu gehören z.B. auch Prüferwechsel einschliesslich Begründung dazu.
– Ein wichtiges Dokument im Zusammenhang mit der Corporate Governance stellt das Proxy Statement dar,
das auch elektronisch der SEC eingereicht werden muss und über EDGAR
im Internet offengelegt wird. Es handelt sich um die Einladung zur Generalversammlung bzw. um die Einholung von Vollmachten im SEC
Statement 14A. Am Beispiel des amerikanischen Pharma-Konzerns Pfizer
Ausgewählte europäische
Konzerne an der New York
Stock Exchange
(meist mit IAS – US GAAP
Reconciliation)
ABB
Ciba SC
Mettler-Toledo
Sulzer Medica
Swisscom
TAG Heuer
Novartis
UBS
Syngenta
DaimlerChrysler
Deutsche Telekom
SAP
Alcatel
Danone
Pechiney
TotalFina Elf
ABN AMRO
Philips
Royal Dutch
Unilever
Astra Zeneca
BP Amoco
CH
CH
CH
CH
CH
CH
CH
CH
CH
D
D
D
F
F
F
F
NL
NL
NL
NL
GB
GB
Ausgewählte europäische
Konzerne an der Nasdaq
Adecco
BioMarin
Logitech
Moet Hennessy Louis Vuitton
Reuters
Virgin
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RECHNUNGSWESEN
Peter Bertschinger, IAS versus US GAAP
Inc. soll das Proxy Statement nebenstehend kurz beschrieben werden.
Auszug aus dem Proxy Statement der Pfizer Inc. vom 8. März 2001:
(vgl. www.pfizer.com unter investor relations mit direktem Link zu EDGAR)
Einladung zur Generalversammlung
Notice of Annual Meeting of Shareholders
Einholung von Vollmachten
Proxy Statement
Unternehmensüberwachung
inkl. Revisionsausschuss des VR
und Verwaltungsratshonorare
und Aktien
Corporate Governance
incl. Audit Committee of the Board
and Compensation of Directors and
shares
Wahl der Verwaltungsräte
Election of Directors
Genehmigung der Abschlussprüfer
inkl. Angabe der Prüfhonorare
und Beratungshonorare an Prüfer
Approval of Auditors for next year
incl. Disclosure of Audit Fees
and Consulting Fees to Auditors
Genehmigung der Mitarbeiterpläne
Approval of Stock and Incentive Plans
Vergütungen an Konzernleitung
usw.
Executive Compensation
etc.
Literatur
Accounting Trends and Techniques 2000 – Annual Survey of Accounting Practices Followed in
600 Stockholder’s Reports, 54. Auflage, Herausgeber: American Institute of CPAs, Jersey City,
NJ, 2000.
Bertschinger Peter und Hallauer Philipp, IAS –
International Accounting Standards in der
schweizerischen Praxis, 5., überarbeitete Auflage,
Herausgeber: KPMG, Zürich, März 2001.
Global accounting – UK, IAS and US compared,
Herausgeber: KPMG International, London 2001.
The IASC-U.S. GAAP Comparison Project: A
Report on the Similiarities and Differences between IASC Standards and U.S. GAAP, Based
on a Study Untertaken by FASB Staff, Herausgeber: Financial Accounting Standards Board,
Norwalk, Connecticut, USA, 2. Auflage, Oktober 1999, rund 500 Seiten, bestellbar über www.
fasb.org.
RESUME
IAS contre US GAAP
Qui se préoccupe du passage aux US
GAAP?
En Suisse (et en Europe) se sont avant
tout les grands groupes bancaires et
d’assurances qui sont intéressés par le
passage aux US GAAP, dans le cadre
de leur cotation au New York Stock
Exchange, (cf. tableaux Groupes suisses avec US GAAP et Groupes européens au New York Stock Exchange).
Mais des groupes industriels d’importance mondiale ont également adopté
les US GAAP.
Outre les branches mentionnées cidessus de l’ancienne économie, des
start up innovatives et à forte croissance ont également introduit les International Accounting Standards
(IAS) ou les US GAAP. Ces normes
sont prescrites en tant que minimum
pour des émetteurs au Neuen Markt à
Francfort et au New Market de la
Bourse suisse (SWX), car ces entreprises ne peuvent souvent pas présenter des chiffres du passé (no track Record).
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L’utilisation des IAS ou des US GAAP
par ces entreprises de la nouvelle économie conduisait souvent à présenter
sans ménagement les risques ainsi que
les difficultés de départ et beaucoup
de rapports de révision devraient être
présentés avec les réserves appropriées. Ci-après, un extrait d’un rapport d’audit selon les US GAAS
d’une entreprise Internet:
«The accompanying consolidated financial statements have been prepared assuming that the Company will
continue as a going concern. As discussed in note x to the financial statements, the Company has generated significant losses from operations, has
negative cash flows from operations
and needs additional financing to
continue the development of its business and products. These factors raise
substantial doubt about the Company’s ability to continue as a going
concern. Management’s plan in regard
to these matters is also described in
note x and note y. The financial statements do not include any adjustments
that might result from the outcome of
this uncertainty.»
Par la reconnaissance accrue des IAS
pour les cotations boursières au-delà
des frontières par l’IOSCO (International Organization of Securities
Commissions), l’association des bourses du monde, les International Accounting Standards ont obtenu une
plus grande considération.
De plus, la Commission de l’Union
européenne, Bruxelles, exige de 7000
(en chiffre rond) sociétés UE cotées
de présenter uniformément jusqu’en
2004 des comptes selon les IAS.
A la suite des crises économiques en
Asie du sud-est et dans les anciens
pays du bloc de l’Est (p. ex. en Russie),
la Banque mondiale et l’International
Monetary Fund (IMF) ont exigé que
pour l’obtention de nouveau crédits
l’établissement des comptes annuels
consolidés et vérifiés le soient avec
une orientation IAS.
PB
L’Expert-comptable suisse 9/01