AUFRUF ZUR SPENDE FÜR KOLLEGEN!

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AUFRUF ZUR SPENDE FÜR KOLLEGEN!
AUFRUF ZUR SPENDE FÜR KOLLEGEN!
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
ein Kollege, der als Mitglied der DGS e.V. und Arzt in hessischer Landregion weitab der
Großstädte Substitutionsbehandlungen durchführt, ist von seinem Regierungspräsidium in
einen Streit verwickelt worden, der auf einer Absurdität der BTMVV beruht. Unter Berufung
auf diese Verordnung verlangt die Behörde von ihm, dass er die Apothekenbestandslisten für
Patienten, die dort Methadon unter Sicht zum unmittelbaren Verbrauch erhalten, monatlich
nachrechnet, den Bestand prüft und gegenzeichnet. Das Regierungspräsidium hat ein
Versäumnis bereits mit einem Ordnungsgeld untermauert. Der Kollege muss somit 50 € pro
Patient pro Monat bei Unterlassung dieser Apothekenkontrolle zahlen.
Der Betroffene Kollege ist nicht der einzige in Hessen. Er hat sich gegen diesen
offensichtlichen Unfug zur Wehr gesetzt, und hat aber auch maßgeblich dazu beigetragen,
diese Problematik in die Bemühungen der Veränderungen der BTMVV thematisch
aufzunehmen. Für die Rechtsberatung dieses Kollegen sind bereits 2500 € angefallen,
zuzüglich der Kosten des Ordnungsgeldes.
Die Deutsche Gesellschaft für Suchtmedizin ruft Sie nunmehr zu einer Spendenaktion auf, um
den Kollegen finanziell zu unterstützen. Die Unterstützung ist als Solidaritätsaktion
anzusehen, mit dem Hintergrund die Substitution im ländlichen Raum zu stärken und die
wenigen substituierenden Kollegen in ihrer Not nicht allein zu lassen. Auch dient dies der
weiteren Bemühung zur Änderung der BTM VV, die noch immer solche Vorgaben enthält.
Das es sich bei dieser Spendenaktion um eine Einzelzuwendung für einen Kollegen handelt,
ist das Ausstellen einer Spendenquittung seitens der Gesellschaft für Ihre Zuwendung leider
nicht möglich. Spenden sind ab sofort bis 15.12.12 möglich, da sich eine jahresübergreifende
Aktion aus steuerlichen Gründen verbietet. Dennoch sind wir dankbar für jede finanzielle
Zuwendung und bitten um Überweisung des Betrages auf folgendes Konto:
DGS
KTO-nummer:
0450428800
BLZ:
50080000
Commerzbank Frankfurt/M.
Als Verwendungszweck geben Sie bitte unbedingt folgenden Wortlaut an:
Solidaritäts - Spendenaktion Hessen
Wir danken Ihnen für Ihre kollegiale Unterstützung!
Der Vorstand der Deutschen Gesellschaft f. Suchtmedizin