Racheakt mit schrecklichen Folgen
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Racheakt mit schrecklichen Folgen
Racheakt mit schrecklichen Folgen - Stadt Schweinfurt | Nachrichten - mainpost.de 12.06.2009 15:53 UHR Drucken | Versenden | | Seite 1 von 1 Bookmarken SCHWEINFURT Racheakt mit schrecklichen Folgen Bewährungsstrafen für Angeklagte, hohes Schmerzensgeld für Opfer Die Spuren der Schläge und Tritte, die der heute 26-Jährige am Morgen des 31. Mai 2007 einstecken musste, sind noch zwei Jahre nach der Wahnsinnstat in seinem Gesicht zu sehen. Beide Wangenknochen waren gebrochen, eine Augen- und die Stirnhöhle zertrümmert worden. Nun standen vier Tatverdächtige in einer Berufungsverhandlung vor Gericht. Der Schwerverletzte musste in ein künstliches Koma versetzt werden, so kompliziert war die Notoperation. Erst kürzlich wurde das Opfer ein drittes Mal operiert. Er sieht auf einem Auge nicht mehr richtig, der Geruchssinn ist gestört. Wer ihn damals nach einem Besuch in der Disco „Look“ in Bad Kissingen so schwer misshandelte, konnte schon am Amtsgericht in Bad Kissingen und jetzt auch in der Berufungsverhandlung vor der Zweiten Strafkammer am Landgericht nicht geklärt werden. Nur einer der vier Angeklagten räumte ein, das Opfer ins Gesicht geschlagen zu haben. Er hatte dafür in erster Instanz zwei Jahre mit Bewährung erhalten. Die schweren Verletzungen können aber nicht nur von diesem einen Schlag herrühren. Die anderen, die nichts gesehen und gemacht haben wollten, waren am Amtsgericht wegen unterlassener Hilfeleistung verurteilt worden – zu drei bis sechs Monaten mit Bewährung. Die Männer aus Schweinfurt, heute 27 bis 31 Jahre alt, ließen den Verletzten damals einfach liegen. Streit war schon geschlichtet Nach einer Zockrunde in einer Privatwohnung hatten die Schweinfurter die Diskothek gegen 1.30 Uhr aufgesucht und waren dort auf eine große Gruppe Bundeswehrsoldaten gestoßen, stationiert in Wildflecken. Darunter auch das Opfer aus Hamburg. Nachdem es zunächst friedlich war, kam es – alkoholbedingt – zu Rempeleien und einer handfesten Auseinandersetzung je eines Gruppenmitglieds vor der Disco. Folge waren weitere Schubsereien und Bedrohungen. Die Polizei schlichtete zunächst erfolgreich. Auf der polizeilich angeordneten Heimfahrt erkannten die auf zwei Autos verteilten Schweinfurter zwei Soldaten auf dem Gehweg wieder. „Da sind sie“, rief einer – das Zeichen zum Angriff. Die Fahrer stoppten, und weil ein Soldat flüchtete, verfolgte ihn der Älteste, heute 31, um ihn wegen angeblicher Todesdrohungen vor der Disco „zur Rede zu stellen“, wie er sagte. Erwischt hat er ihn nicht. Der andere Soldat, das spätere Opfer und zuvor an nichts beteiligt, blieb konsterniert stehen. Von wem es malträtiert wurde, konnte das Opfer nicht sagen: Nach dem ersten Schlag bekam er nichts mehr mit. Am Landgericht landete die schwere Körperverletzung, weil alle Beteiligten Berufung eingelegt hatten. Die Staatsanwaltschaft, um höhere Strafen zu erreichen, die Angeklagten mit dem gegenteiligen Ziel. Gehört wurde gleichwohl nur der 31-jährige Angeklagte, der den anderen Soldaten erfolglos verfolgt hatte. Er konnte erneut über einen fünften Beteiligten – möglicherweise der Hauptschläger – nichts sagen, obwohl man zuvor Karten gespielt hatte. Staatsanwalt stinksauer Zudem verstrickte er sich in Widersprüche und brachte den Staatsanwalt wegen einer Passage seiner Schilderung richtiggehend auf: Nach der Rückkehr von der Verfolgungsjagd will er nichts vom zweiten Opfer gesehen oder nach ihm gefragt haben. Die Verfolgung habe er abgebrochen, weil ihm just in dem Moment eingefallen sei, dass er wegen einer anderen schweren Körperverletzung unter Bewährung stand. „Das ist lebensfremd“, wetterte der Ankläger. Gleichwohl: Den Nachweis, um einen der Beteiligten zu überführen, hatten offensichtlich weder er noch das Gericht. In einer langen Sitzungspause einigten sich die Anwälte der vier Angeklagten, die Kammer und der Rechtsvertreter des Opfers dann auf folgenden Deal: Der Ex-Zeitsoldat erhält ein Schmerzensgeld von 35 000 Euro. Darin enthalten sind die in erster Instanz ausgesprochenen rund 20 000 Euro Geldbußen aller Angeklagten. Für die restlichen 15 000 Euro müssen der 31-Jährige und der 27-Jährige aufkommen, der als einziger Schläge einräumte und sich erneut als einziger beim Opfer entschuldigte. Im Gegenzug nahmen alle ihre Berufungen zurück. Es bleibt also lediglich bei Bewährungsstrafen für die vier Schweinfurter. Das Opfer kann übrigens seinen Traumberuf – Soldat, Zoll oder Polizei – wegen der Verletzungen nicht realisieren. Er absolviert zurzeit eine Ausbildung zum Informatiker. http://www.mainpost.de/lokales/schweinfurt/Racheakt-mit-schrecklichen-Folgen;art7... 12.06.2009