Sicherheitsdatenblatt

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Sicherheitsdatenblatt
gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31
Druckdatum: 07.11.2011
Versionsnummer 1
überarbeitet am: 04.11.2011
1 Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens
· Produktidentifikator
· Handelsname: Trocken-Schaum-Shampoo
· Artikelnummer: 2941
· Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten
wird
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches Reinigungsmittel für Tiere
· Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
· Hersteller/Lieferant:
TRIXIE Heimtierbedarf GmbH & Co. KG
Industriestraße 32
D-24963 Tarp
Tel.: +49-(0) 4638-2109-250
E-Mail der sachkundigen Person: [email protected]
· Auskunftgebender Bereich: Abteilung Produktsicherheit
· Notrufnummer:
Tel. +49-(0) 4638-2109-100 (während der normalen Geschäftszeiten von 7:30 bis 16:30 Uhr).
2 Mögliche Gefahren
· Einstufung des Stoffs oder Gemischs
· Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG oder Richtlinie 1999/45/EG
Xi; Reizend
R36: Reizt die Augen.
· Besondere Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt:
Das Produkt ist kennzeichnungspflichtig auf Grund des Berechnungsverfahrens der "Allgemeinen
Einstufungsrichtlinie für Zubereitungen der EG" in der letztgültigen Fassung.
· Klassifizierungssystem:
Die Klassifizierung entspricht den aktuellen EG-Listen, ist jedoch ergänzt durch Angaben aus der
Fachliteratur und durch Firmenangaben.
· Kennzeichnungselemente
· Kennzeichnung nach EWG-Richtlinien:
Das Produkt ist nach EG-Richtlinien/GefStoffV eingestuft und gekennzeichnet.
· Kennbuchstabe und Gefahrenbezeichnung des Produktes:
Xi Reizend
· R-Sätze:
36 Reizt die Augen.
· S-Sätze:
2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
26 Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren.
46 Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen.
· Sonstige Gefahren
· Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
· PBT: Nicht anwendbar.
· vPvB: Nicht anwendbar.
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Handelsname: Trocken-Schaum-Shampoo
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3 Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
· Chemische Charakterisierung: Gemische
· Beschreibung: Reinigungsmittel
· Gefährliche Inhaltsstoffe:
CAS: 68585-34-2
Alkohole, C10-16, ethoxyliert, Sulfate, Natriumsalze
2,5-<7,5%
NLP: 500-223-8
Xi R38-41
Eye Dam. 1, H318;
Skin Irrit. 2, H315
CAS: 137-16-6
Natrium-N-lauroylsarkosinat
1-5%
EINECS: 205-281-5
Xi R38-41
Eye Dam. 1, H318;
Skin Irrit. 2, H315
CAS: 56-81-5
Glycerin
1-5%
EINECS: 200-289-5 Stoff, für den ein gemeinschaftlicher Grenzwert für die Exposition am
Arbeitsplatz gilt
CAS: 68603-42-9
Amide, Kokos-, N,N-Bis(hydroxyethyl)1-<2,5%
Xi R38-41
EINECS: 271-657-0
Eye Dam. 1, H318;
Skin Irrit. 2, H315
· Verordnung (EG) Nr. 648/2004 über Detergenzien / Kennzeichnung der Inhaltsstoffe
anionische Tenside
5 - 15%
nichtionische Tenside
< 5%
Duftstoffe, Konservierungsmittel (METHYLCHLOROISOTHIAZOLINONE,
METHYLISOTHIAZOLINONE)
· Zusätzliche Hinweise: Der Wortlaut der angeführten Gefahrenhinweise ist dem Kapitel 16 zu entnehmen.
4 Erste-Hilfe-Maßnahmen
· Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
· Nach Einatmen: Frischluftzufuhr, bei Beschwerden Arzt aufsuchen.
· Nach Hautkontakt: Sofort mit Wasser und Seife abwaschen und gut nachspülen.
· Nach Augenkontakt:
Augen bei geöffnetem Lidspalt mehrere Minuten unter fließendem Wasser abspülen und Arzt konsultieren.
· Nach Verschlucken:
Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken.
Kein Erbrechen herbeiführen, sofort Arzthilfe zuziehen.
· Hinweise für den Arzt:
· Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
· Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
5 Maßnahmen zur Brandbekämpfung
· Löschmittel
· Geeignete Löschmittel: Feuerlöschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen.
· Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel: Keine bekannt.
· Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Bei einem Brand kann freigesetzt werden:
Kohlenmonoxid (CO)
Stickoxide (NOx)
· Hinweise für die Brandbekämpfung
· Besondere Schutzausrüstung:
Explosions- und Brandgase nicht einatmen.
Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen.
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· Weitere Angaben
Brandrückstände und kontaminiertes Löschwasser müssen entsprechend den behördlichen Vorschriften
entsorgt werden.
6 Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
· Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
Persönliche Schutzkleidung tragen.
Produkt bildet mit Wasser rutschige Beläge.
· Umweltschutzmaßnahmen: Nicht in die Kanalisation/Oberflächenwasser/Grundwasser gelangen lassen.
· Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung:
Mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Säurebinder, Universalbinder, Sägemehl) aufnehmen.
Kontaminiertes Material als Abfall nach Punkt 13 entsorgen.
· Verweis auf andere Abschnitte
Informationen zur sicheren Handhabung siehe Kapitel 7.
Informationen zur persönlichen Schutzausrüstung siehe Kapitel 8.
Informationen zur Entsorgung siehe Kapitel 13.
7 Handhabung und Lagerung
· Handhabung:
· Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Bei sachgemäßer Verwendung keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
Augenkontakt vermeiden.
· Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz: Das Produkt ist nicht brennbar.
· Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
· Lagerung:
· Anforderung an Lagerräume und Behälter: Keine besonderen Anforderungen.
· Zusammenlagerungshinweise: Nicht erforderlich.
· Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen: Keine.
· Lagerklasse:
· Klassifizierung nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): · Spezifische Endanwendungen Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
8 Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
· Zusätzliche Hinweise zur Gestaltung technischer Anlagen: Keine weiteren Angaben, siehe Punkt 7.
· Zu überwachende Parameter
· Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten:
56-81-5 Glycerin
MAK 50E mg/m³
vgl.Abschn.Xc
· Zusätzliche Hinweise: Als Grundlage dienten die bei der Erstellung gültigen Listen.
· Begrenzung und Überwachung der Exposition
· Persönliche Schutzausrüstung:
· Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen:
Die üblichen Vorsichtsmaßnahmen beim Umgang mit Chemikalien sind zu beachten.
Berührung mit den Augen vermeiden.
· Atemschutz: Nicht erforderlich.
· Handschutz:
Das Handschuhmaterial muss undurchlässig und beständig gegen das Produkt / den Stoff / die Zubereitung
sein.
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Auswahl des Handschuhmaterials unter Beachtung der Durchbruchzeiten, Permeationsraten und der
Degradation.
· Handschuhmaterial
Nitrilkautschuk
Naturkautschuk (Latex)
Die Auswahl eines geeigneten Handschuhs ist nicht nur vom Material, sondern auch von weiteren
Qualitätsmerkmalen abhängig und von Hersteller zu Hersteller unterschiedlich. Da das Produkt eine
Zubereitung aus mehreren Stoffen darstellt, ist die Beständigkeit von Handschuhmaterialen nicht
vorausberechenbar und muß deshalb vor dem Einsatz überprüft werden.
· Durchdringungszeit des Handschuhmaterials
Die genaue Durchbruchzeit ist beim Schutzhandschuhhersteller zu erfahren und einzuhalten.
· Augenschutz:
Dichtschließende Schutzbrille
· Körperschutz: Leichte Schutzkleidung
9 Physikalische und chemische Eigenschaften
· Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
· Allgemeine Angaben
· Aussehen:
Flüssig
Form:
Farblos
Farbe:
Charakteristisch
· Geruch:
Nicht bestimmt.
· Geruchsschwelle:
· pH-Wert bei 20°C:
6,5 - 7,5
· Zustandsänderung
Schmelzpunkt/Schmelzbereich:
Siedepunkt/Siedebereich:
Nicht bestimmt.
100°C
· Flammpunkt:
> 100°C
· Entzündlichkeit (fest, gasförmig):
Nicht anwendbar.
· Zündtemperatur:
Zersetzungstemperatur:
Nicht bestimmt.
· Selbstentzündlichkeit:
Das Produkt ist nicht selbstentzündlich.
· Explosionsgefahr:
Das Produkt ist nicht explosionsgefährlich.
· Explosionsgrenzen:
Untere:
Obere:
Nicht bestimmt.
Nicht bestimmt.
· Dampfdruck:
Nicht bestimmt.
· Dichte bei 20°C:
· Relative Dichte
· Dampfdichte
· Verdampfungsgeschwindigkeit
ca. 1,0 g/cm³
Nicht bestimmt.
Nicht bestimmt.
Nicht bestimmt.
· Löslichkeit in / Mischbarkeit mit
Wasser:
Vollständig mischbar.
· Verteilungskoeffizient (n-Octanol/Wasser): Nicht bestimmt.
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· Viskosität:
Dynamisch:
Kinematisch:
Nicht bestimmt.
Nicht bestimmt.
· Lösemittelgehalt:
Organische Lösemittel:
· Sonstige Angaben
<5%
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
10 Stabilität und Reaktivität
· Reaktivität
· Chemische Stabilität
· Thermische Zersetzung / zu vermeidende Bedingungen:
Keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer Verwendung.
· Möglichkeit gefährlicher Reaktionen Keine gefährlichen Reaktionen bekannt.
· Zu vermeidende Bedingungen Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
· Unverträgliche Materialien: Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
· Gefährliche Zersetzungsprodukte: Keine gefährlichen Zersetzungsprodukte bekannt.
11 Toxikologische Angaben
· Angaben zu toxikologischen Wirkungen
· Akute Toxizität:
· Einstufungsrelevante LD/LC50-Werte:
137-16-6 Natrium-N-lauroylsarkosinat
Oral LD50 2900 mg/kg (rat)
68603-42-9 Amide, Kokos-, N,N-Bis(hydroxyethyl)Oral LD50 > 2000 mg/kg (rat)
· Primäre Reizwirkung:
· an der Haut: Keine Reizwirkung.
· am Auge: Reizwirkung.
· Sensibilisierung: Keine sensibilisierende Wirkung bekannt.
· Zusätzliche toxikologische Hinweise:
Das Produkt weist aufgrund des Berechnungsverfahrens der Allgemeinen Einstufungsrichtlinie der EG für
Zubereitungen in der letztgültigen Fassung folgende Gefahren auf:
Reizend
· Toxizität bei wiederholter Aufnahme Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
· CMR-Wirkungen (krebserzeugende, erbgutverändernde und fortpflanzungsgefährdende Wirkung)
Keine weiteren relevanten Iinformationen verfügbar.
12 Umweltbezogene Angaben
· Toxizität
· Aquatische Toxizität:
68603-42-9 Amide, Kokos-, N,N-Bis(hydroxyethyl)EC50 > 10 mg/kg (Fische)
1-10 mg/kg (daphnia)
· Persistenz und Abbaubarkeit Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
· Verhalten in Umweltkompartimenten:
· Bioakkumulationspotenzial Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
· Mobilität im Boden Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
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· Weitere ökologische Hinweise:
· Allgemeine Hinweise:
Das in dieser Zubereitung enthaltene Tensid erfüllt (Die in dieser Zubereitung enthaltenen Tenside erfüllen)
die Bedingungen der biologischen Abbaubarkeit wie sie in der Verordnung (EG) Nr. 648/2004 über
Detergenzien festgelegt sind. Unterlagen, die dies bestätigen, werden für die zuständigen Behörden der
Mitgliedsstaaten bereit gehalten und nur diesen entweder auf ihre direkte oder auf Bitte eines
Detergentienherstellers hin zur Verfügung gestellt.
Wassergefährdungsklasse 2 (Selbsteinstufung): wassergefährdend
Nicht in das Grundwasser, in Gewässer oder in die Kanalisation gelangen lassen.
· Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
· PBT: Nicht anwendbar.
· vPvB: Nicht anwendbar.
· Andere schädliche Wirkungen Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
13 Hinweise zur Entsorgung
· Verfahren der Abfallbehandlung
· Empfehlung: Entsorgung gemäß den behörlichen Vorschriften.
· Europäisches Abfallverzeichnis
20 01 29* Reinigungsmittel, die gefährliche Stoffe enthalten
15 01 10* Verpackungen, die Rückstände gefährlicher Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe
verunreinigt sind
· Ungereinigte Verpackungen:
· Empfehlung: Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.
· Empfohlenes Reinigungsmittel: Wasser, gegebenenfalls mit Zusatz von Reinigungsmitteln.
14 Angaben zum Transport
· UN-Nummer
· ADR, ADN, IMDG, IATA
entfällt
· Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
· ADR, ADN, IMDG, IATA
entfällt
· Transportgefahrenklassen
· ADR, ADN, IMDG, IATA
· Klasse
entfällt
· Verpackungsgruppe
· ADR, IMDG, IATA
entfällt
· Umweltgefahren:
· Marine pollutant:
Nein
· Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender Nicht anwendbar.
· Massengutbeförderung gemäß Anhang II des
MARPOL-Übereinkommens 73/78 und gemäß IBCNicht anwendbar.
Code
15 Rechtsvorschriften
· Nationale Vorschriften:
· Störfallverordnung: Störfallverordnung, Anhang: nicht genannt.
· Klassifizierung nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): (Fortsetzung auf Seite 7)
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· Wassergefährdungsklasse: WGK 2 (Selbsteinstufung): wassergefährdend.
· Stoffsicherheitsbeurteilung: Eine Stoffsicherheitsbeurteilung wurde nicht durchgeführt.
16 Sonstige Angaben
Die Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse, sie stellen jedoch keine Zusicherung
von Produkteigenschaften dar und begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis.
· Relevante Sätze
H315 Verursacht Hautreizungen.
H318 Verursacht schwere Augenschäden.
R38 Reizt die Haut.
R41 Gefahr ernster Augenschäden.
· Datenblatt ausstellender Bereich:
Chemisches Labor & Consulting - Dr. Ulrich Bönig
Simonshöfchen 55, D-42327 Wuppertal
Tel.: +49-(0)202-7387557
· Ansprechpartner: Dr. Ulrich Bönig
· Abkürzungen und Akronyme:
GefStoffV: Gefahrstoffverordnung (Ordinance on Hazardous Substances, Germany)
CAS: Chemical Abstracts Service (division of the American Chemical Society)
EINECS: European Inventory of Existing Commercial Chemical Substances
ADR: Accord européen sur le transport des marchandises dangereuses par Route (European Agreement concerning the International
Carriage of Dangerous Goods by Road)
IMDG: International Maritime Code for Dangerous Goods
IATA: International Air Transport Association
LD50: Lethal dose, 50 percent
LC50: Lethal concentration, 50 percent
DE