Bayerischer Handball-Verband
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Bayerischer Handball-Verband - Bezirk Oberbayern - Durchführungsbestimmungen Saison 2011/2012 Teil II: Sonderbestimmungen Seite 1 A. Austragungsform Für die Senioren- und Jugendmannschaften gilt folgende Spielklasseneinteilung. Männer 1 Bezirksoberliga (Regelanzahl 12 Mannschaften) 2 Bezirksligen (Regelanzahl 12 Mannschaften) 4 Bezirksklassen Frauen 1 Bezirksoberliga (Regelanzahl 10 Mannschaften) 2 Bezirksligen (Regelanzahl 10 Mannschaften) 3 Bezirksklassen männliche A-Jugend 1 Bezirksoberliga 2 Bezirksligen männliche B-Jugend 1 Bezirksoberliga 2 Bezirksligen 1 Bezirksklasse männliche C-Jugend 1 Bezirksoberliga 1 Bezirksliga 2 Bezirksklassen männliche D-Jugend 1 Bezirksoberliga 1 Bezirksliga 2 Bezirksklassen weibliche A-Jugend 1 Bezirksoberliga 1 Bezirksliga weibliche B-Jugend 1 Bezirksoberliga 2 Bezirksligen weibliche C-Jugend 1 Bezirksoberliga 3 Bezirksligen weibliche D-Jugend 1 Bezirksoberliga 2 Bezirksligen In den Altersklassen Jugend E und F (Kinderhandball) gibt es keine Spielklassen. Für diese Altersklasse werden Turniere und Spielfeste organisiert. Die DuFüBe Zeil IV sind bei zu beachten. B. Auf- und Abstiegsregelung Die Auf- und Abstiegsregelungen sind im Anhang II der SpO, Abschnitt VIII beschrieben und gelten nur für die Seniorenligen. Die Spielklassen der Jugendmannschaften werden jedes Jahr neu zusammengestellt. In allen Spielklassen der Senioren gilt der gleitende Abstieg, d.h. es steigen so viele Mannschaften ab, bis die Regelmannschaftszahl erreicht ist. Die Zahl der Absteiger ist begrenzt auf maximal die Hälfte der Seite 2 Regelmannschaftszahl minus einer Mannschaft. Werden aufgrund der im folgenden beschriebenen Aufstiegsregelungen ein oder mehrere Entscheidungsspiele erforderlich, so werden diese von der Spielleitenden Stelle angesetzt. Männer • Bezirksoberliga Aufstieg in die Landesliga Der Oberbayerische Meister steigt in der Regel direkt in die Landesliga auf. • Bezirksligen Aufstieg in die Bezirksoberliga Aus den beiden Gruppen der Bezirksligen steigen drei Mannschaften in die Bezirksoberliga auf. Diese Regelung ersetzt den ersten Halbsatz von Anhang II Abschnitt VIII Ziffer 10 Satz 2 der SpO. In der Regel steigen die Tabellenersten der zwei Gruppen direkt in die Bezirksoberliga auf. Die beiden Tabellenzweiten ermitteln in der Regel den 3. Aufsteiger gemäß Anhang II Abschnitt VIII Ziffer 7 bzw. 9 SpO. Verzichtet einer der Tabellenersten auf den Aufstieg oder darf er nach §40 SpO nicht aufsteigen, so steigen beide Tabellenzweite auf. Dürfen oder wollen mindestens zwei der vier genannten Mannschaften (Tabellenerste und –zweite) nicht aufsteigen, so geht deren Aufstiegsrecht auf die Drittplazierten über, usw. • Bezirksklassen Aufstieg in die Bezirksliga Aus den vier Gruppen der Bezirksklassen steigen vier Mannschaften in die Bezirksligen auf. Diese Regelung ersetzt den ersten Halbsatz von Anhang II Abschnitt VIII Ziffer 10 Satz 2 SpO. Ist der Tabellenerste einer oder mehrerer Gruppen nicht aufstiegsberechtigt oder verzichtet er auf den Aufstieg, geht das Aufstiegsrecht an einen bzw. mehrere Tabellenzweite über (gemäß Anhang II Abschnitt VIII Ziffer 7 bzw. 9). Dürfen oder wollen mehr als vier der acht genannten Mannschaften (Tabellenerste und –zweite) nicht aufsteigen, so steigen entsprechend weniger Mannschaften aus der Bezirksliga ab. Frauen • Bezirksoberliga Aufstieg in die Landesliga Seite 3 Der Oberbayerische Meister steigt in der Regel direkt in die Landesliga auf. • Bezirksligen Aufstieg in die Bezirksoberliga Aus den beiden Gruppen steigen zwei Mannschaften in die Bezirksoberliga auf. Diese Regelung ersetzt den ersten Halbsatz von Anhang II Abschnitt VIII Ziffer 10 Satz 2 der SpO. Die Tabellenersten der zwei Gruppen steigen in der Regel direkt in die Bezirksoberliga auf. Verzichtet einer der Tabellenersten auf den Aufstieg oder darf er nach §40 SpO nicht aufsteigen, so geht das Aufstiegsrecht auf einen Tabellenzweiten über. Dürfen oder wollen mehr als zwei der vier genannten Mannschaften (Tabellenerste und –zweite) nicht aufsteigen, so geht das Aufstiegsrecht auf die Drittplazierten über, usw. • Bezirksklassen Aufstieg in die Bezirksliga Aus den drei Gruppen der Bezirksklassen steigen drei Mannschaften in die Bezirksligen auf. Diese Regelung ersetzt den ersten Halbsatz von Anhang II Abschnitt VIII Ziffer 10 Satz 2 der SpO. Ist der Tabellenerste einer oder mehrerer Gruppen nicht aufstiegsberechtigt, geht das Aufstiegsrecht in der Regel an einen bzw. mehrere Tabellenzweite über (gemäß Anhang II Abschnitt VIII Ziffer 7 bzw 9 der SpO). Dürfen oder wollen mehr als drei der sechs Mannschaften (Tabellenerste und –zweite) nicht aufsteigen, so so steigen entsprechend weniger Mannschaften aus der Bezirksliga ab. C. Ermittlung der Meister Die Bezirk Oberbayern ermittelt folgende Meister: Bei den Senioren und in den Jugendklassen ist der Tabellenerste der Bezirksoberliga Oberbayerischer Meister. In allen anderen Spielklassen wird kein Meister ermittelt. Alle Oberbayerischen Meister erhalten einen Wimpel. D. Spieltechnische Leitung Die spieltechnische Leitung obliegt den Spielleitenden Stellen Männer Bezirksoberliga, Bezirksliga Hubert Fritsche Josef Seliger Str. 30 85521 Ottobrunn Tel. 089/6061676 Fax 089/60668883 [email protected] Männer Bezirksklasse Hans Ebersperger Fideliostr. 158 81927 München Tel. 089/99317842 Fax 089/9931743 [email protected] Seite 4 E. Frauen alle Spielklassen Herbert Erhart Bozaunweg 20 82008 Unterhaching Tel. 089/618327 Fax 089/61066370 Mobil 0173/3150854 [email protected] männliche A-Jugend alle Spielklassen Hans Brandstätter Glück Auf Str. 4 83727 Schliersee Tel. 08026/2957 Mobil 0171/6113658 [email protected] männliche B-Jugend alle Spielklassen Robert Schäffer Schlierseerstr. 26a 83734 Hausham Tel. 08026/8146 [email protected] männliche C-Jugend alle Spielklassen Anton Wörndl Franziska-ZellnerWeg 1 85567 Grafing Tel. 08092/83566 Mobil 0171/6431618 [email protected] männliche D-Jugend alle Spielklassen Günter Koch Salzmannstr. 108 81739 München Tel. 089/21898723 Mobil 0175/5262733 [email protected] weibliche A-Jugend alle Spielklassen Robin Bräuner Echardinger Str. 7 81673 München Tel. 089/43737205 Mobil 0152/53584766 [email protected] weiblich B-Jugend alle Spielklassen Thomas Wic hmann Aßlingerstr. 8 81671 München Tel. 089/64299542 Mobil 0178/5291095 [email protected] weibliche C-Jugend alle Spielklassen Wolfgang Dotzauer Eichenstr. 14 82054 Sauerlach Tel. 08104/639621 Mobil 0151/50361610 [email protected] weibliche D-Jugend alle Spielklassen Christian Fuchs Bismarckstr. 7 80803 München Mobil 0179/5054458 [email protected] Schiedsrichtereinteilung In den im folgenden aufgeführten Spielklassen werden Schiedsrichter vom Bezirk eingeteilt: Männer alle Spielklassen Frauen alle Spielklassen mA/wA alle Spielklassen mB/wB alle Spielklassen bis auf Bezirksklasse mC/wC alle Spielklassen bis auf Bezirksklasse mD/wD nur Bezirksoberliga In allen anderen Spielklassen müssen die Heimvereine die Schiedsrichter stellen. In der Bezirksoberliga der Männer, der Frauen und der männlichen ASeite 5 Jugend sowie in der Bezirksliga der Männer werden in der Regel Teams eingeteilt, in den anderen oben genannten Ligen in der Regel nur Einzelschiedsrichter. Für die Grundeinteilung verantwortlich ist der Bezirksschiedsrichterausschuss. Die Einteilung erfolgt in zwei Teilen. Der 1. Teil umfasst die Spieltermine von Saisonbeginn bis 29.01.2012 und der 2. Teil dann die Zeit vom 30.01.2012 bis Saisonende. Für Umbesetzungen von bereits eingeteilten Schiedsrichtern ist die jeweilige Spielleitende Stelle verantwortlich. Die Spiele dürfen nur von den eingeteilten Schiedsrichtern geleitet werden. Die Abteilungsleiter können im s-port4 nachschauen, welche Schiedsrichter eingeteilt sind. Sollte der eingeteilte Schiedsrichter nicht erscheinen, muss das Spiel von einem regelkundigen Sportfreund geleitet werden. Eine Wartezeit von 15 Minuten wird empfohlen. F. Weitere Sonderregelungen Das Punktspielverbot für Jugendmannschaften an jedem zweiten Samstag tritt nur dann in Kraft, wenn nachweislich mindestens ein Auswahlspieler in der Mannschaft spielt. Das Punktspiel muss dann am Sonntag ausgetragen werden. Sollte an diesem Tag keine Halle zur Verfügung stehen, muss das Spiel auf einen anderen Tag verlegt werden. G. Wirtschaftliche Bestimmungen Das Vereinskonto wird zum Fälligkeitsdatum mit dem Spielbeitrag laut nachstehender Auflistung belastet: Bezirksoberligen Männer und Frauen 200,00 € Bezirksligen Männer und Frauen 125,00 € Bezirksklassen Männer und Frauen 75,00 € Bezirksoberligen Jugend (A-D) 50,00 € Bezirksligen Jugend (A-D) 30,00 € Bezirksklassen Jugend (A-D) 30,00 € In der Bezirksoberliga Männer und Frauen wird ein Schiedsrichterkostenausgleich durchgeführt. Die Vereine der Bezirksoberligen Männer und Frauen werden mit einem Pauschalbetrag für neutrale Schiedsrichterbeobachtungen in Höhe von Seite 6 50,00 € pro Mannschaft belastet. Geldbußen wegen Ordnungswidrigkeiten und Verstöße gegen SPO werden durch die Spielleitendem Stellen verhängt. Das Strafmaß (von bis) ist im §25 der RO geregelt. Die für den Bezirk Obb. beschlossenen Geldbußen werden von der Bezirksspielleitung festgelegt und können in der Geschäftstelle eingesehen werden. Diese Sonderbestimmungen treten am 15.09.2011 in Kraft. Alle früheren verlieren ihre Gültigkeit. gez. Ingrid Krämer gez. Helmut Gruber BHV / Bezirk Oberbayern Stv. BV Spielbetrieb BHV / Bezirk Oberbayern Bezirksvorsitzender Seite 7