Bayerischer Handball-Verband

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Bayerischer Handball-Verband
Bayerischer Handball-Verband
- Bezirk Oberbayern -
Durchführungsbestimmungen
Saison 2011/2012
Teil II: Sonderbestimmungen
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A.
Austragungsform
Für die Senioren- und Jugendmannschaften gilt folgende Spielklasseneinteilung.
Männer
1 Bezirksoberliga
(Regelanzahl
12 Mannschaften)
2 Bezirksligen
(Regelanzahl
12 Mannschaften)
4 Bezirksklassen
Frauen
1 Bezirksoberliga
(Regelanzahl
10 Mannschaften)
2 Bezirksligen
(Regelanzahl
10 Mannschaften)
3 Bezirksklassen
männliche
A-Jugend
1 Bezirksoberliga
2 Bezirksligen
männliche
B-Jugend
1 Bezirksoberliga
2 Bezirksligen
1 Bezirksklasse
männliche
C-Jugend
1 Bezirksoberliga
1 Bezirksliga
2 Bezirksklassen
männliche
D-Jugend
1 Bezirksoberliga
1 Bezirksliga
2 Bezirksklassen
weibliche
A-Jugend
1 Bezirksoberliga
1 Bezirksliga
weibliche
B-Jugend
1 Bezirksoberliga
2 Bezirksligen
weibliche
C-Jugend
1 Bezirksoberliga
3 Bezirksligen
weibliche
D-Jugend
1 Bezirksoberliga
2 Bezirksligen
In den Altersklassen Jugend E und F (Kinderhandball) gibt es keine Spielklassen. Für diese Altersklasse werden Turniere und Spielfeste organisiert.
Die DuFüBe Zeil IV sind bei zu beachten.
B.
Auf- und Abstiegsregelung
Die Auf- und Abstiegsregelungen sind im Anhang II der SpO, Abschnitt
VIII beschrieben und gelten nur für die Seniorenligen. Die Spielklassen
der Jugendmannschaften werden jedes Jahr neu zusammengestellt.
In allen Spielklassen der Senioren gilt der gleitende Abstieg, d.h. es
steigen so viele Mannschaften ab, bis die Regelmannschaftszahl erreicht ist. Die Zahl der Absteiger ist begrenzt auf maximal die Hälfte der
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Regelmannschaftszahl minus einer Mannschaft.
Werden aufgrund der im folgenden beschriebenen Aufstiegsregelungen
ein oder mehrere Entscheidungsspiele erforderlich, so werden diese
von der Spielleitenden Stelle angesetzt.
Männer
• Bezirksoberliga
Aufstieg in die Landesliga
Der Oberbayerische Meister steigt in der Regel direkt in die Landesliga
auf.
•
Bezirksligen
Aufstieg in die Bezirksoberliga
Aus den beiden Gruppen der Bezirksligen steigen drei Mannschaften
in die Bezirksoberliga auf. Diese Regelung ersetzt den ersten Halbsatz von Anhang II Abschnitt VIII Ziffer 10 Satz 2 der SpO. In der
Regel steigen die Tabellenersten der zwei Gruppen direkt in die Bezirksoberliga auf. Die beiden Tabellenzweiten ermitteln in der Regel
den 3. Aufsteiger gemäß Anhang II Abschnitt VIII Ziffer 7 bzw. 9 SpO.
Verzichtet einer der Tabellenersten auf den Aufstieg oder darf er nach
§40 SpO nicht aufsteigen, so steigen beide Tabellenzweite auf. Dürfen oder wollen mindestens zwei der vier genannten Mannschaften
(Tabellenerste und –zweite) nicht aufsteigen, so geht deren Aufstiegsrecht auf die Drittplazierten über, usw.
•
Bezirksklassen
Aufstieg in die Bezirksliga
Aus den vier Gruppen der Bezirksklassen steigen vier Mannschaften
in die Bezirksligen auf. Diese Regelung ersetzt den ersten Halbsatz
von Anhang II Abschnitt VIII Ziffer 10 Satz 2 SpO. Ist der Tabellenerste einer oder mehrerer Gruppen nicht aufstiegsberechtigt oder
verzichtet er auf den Aufstieg, geht das Aufstiegsrecht an einen bzw.
mehrere Tabellenzweite über (gemäß Anhang II Abschnitt VIII Ziffer 7
bzw. 9). Dürfen oder wollen mehr als vier der acht genannten Mannschaften (Tabellenerste und –zweite) nicht aufsteigen, so steigen
entsprechend weniger Mannschaften aus der Bezirksliga ab.
Frauen
•
Bezirksoberliga
Aufstieg in die Landesliga
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Der Oberbayerische Meister steigt in der Regel direkt in die Landesliga
auf.
•
Bezirksligen
Aufstieg in die Bezirksoberliga
Aus den beiden Gruppen steigen zwei Mannschaften in die Bezirksoberliga auf. Diese Regelung ersetzt den ersten Halbsatz von Anhang
II Abschnitt VIII Ziffer 10 Satz 2 der SpO. Die Tabellenersten der zwei
Gruppen steigen in der Regel direkt in die Bezirksoberliga auf. Verzichtet einer der Tabellenersten auf den Aufstieg oder darf er nach
§40 SpO nicht aufsteigen, so geht das Aufstiegsrecht auf einen Tabellenzweiten über. Dürfen oder wollen mehr als zwei der vier genannten Mannschaften (Tabellenerste und –zweite) nicht aufsteigen,
so geht das Aufstiegsrecht auf die Drittplazierten über, usw.
•
Bezirksklassen
Aufstieg in die Bezirksliga
Aus den drei Gruppen der Bezirksklassen steigen drei Mannschaften
in die Bezirksligen auf. Diese Regelung ersetzt den ersten Halbsatz
von Anhang II Abschnitt VIII Ziffer 10 Satz 2 der SpO. Ist der Tabellenerste einer oder mehrerer Gruppen nicht aufstiegsberechtigt, geht
das Aufstiegsrecht in der Regel an einen bzw. mehrere Tabellenzweite über (gemäß Anhang II Abschnitt VIII Ziffer 7 bzw 9 der SpO).
Dürfen oder wollen mehr als drei der sechs Mannschaften (Tabellenerste und –zweite) nicht aufsteigen, so so steigen entsprechend weniger Mannschaften aus der Bezirksliga ab.
C.
Ermittlung der Meister
Die Bezirk Oberbayern ermittelt folgende Meister:
Bei den Senioren und in den Jugendklassen ist der Tabellenerste der
Bezirksoberliga Oberbayerischer Meister. In allen anderen Spielklassen
wird kein Meister ermittelt. Alle Oberbayerischen Meister erhalten einen
Wimpel.
D.
Spieltechnische Leitung
Die spieltechnische Leitung obliegt den Spielleitenden Stellen
Männer
Bezirksoberliga,
Bezirksliga
Hubert Fritsche
Josef Seliger Str. 30
85521 Ottobrunn
Tel. 089/6061676
Fax 089/60668883
[email protected]
Männer
Bezirksklasse
Hans Ebersperger
Fideliostr. 158
81927 München
Tel. 089/99317842
Fax 089/9931743
[email protected]
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E.
Frauen
alle Spielklassen
Herbert Erhart
Bozaunweg 20
82008 Unterhaching
Tel. 089/618327
Fax 089/61066370
Mobil 0173/3150854
[email protected]
männliche
A-Jugend
alle Spielklassen
Hans Brandstätter
Glück Auf Str. 4
83727 Schliersee
Tel. 08026/2957
Mobil 0171/6113658
[email protected]
männliche
B-Jugend
alle Spielklassen
Robert Schäffer
Schlierseerstr. 26a
83734 Hausham
Tel. 08026/8146
[email protected]
männliche
C-Jugend
alle Spielklassen
Anton Wörndl
Franziska-ZellnerWeg 1
85567 Grafing
Tel. 08092/83566
Mobil 0171/6431618
[email protected]
männliche
D-Jugend
alle Spielklassen
Günter Koch
Salzmannstr. 108
81739 München
Tel. 089/21898723
Mobil 0175/5262733
[email protected]
weibliche
A-Jugend
alle Spielklassen
Robin Bräuner
Echardinger Str. 7
81673 München
Tel. 089/43737205
Mobil 0152/53584766
[email protected]
weiblich
B-Jugend
alle Spielklassen
Thomas Wic hmann
Aßlingerstr. 8
81671 München
Tel. 089/64299542
Mobil 0178/5291095
[email protected]
weibliche
C-Jugend
alle Spielklassen
Wolfgang Dotzauer
Eichenstr. 14
82054 Sauerlach
Tel. 08104/639621
Mobil 0151/50361610
[email protected]
weibliche
D-Jugend
alle Spielklassen
Christian Fuchs
Bismarckstr. 7
80803 München
Mobil 0179/5054458
[email protected]
Schiedsrichtereinteilung
In den im folgenden aufgeführten Spielklassen werden Schiedsrichter
vom Bezirk eingeteilt:
Männer alle Spielklassen
Frauen alle Spielklassen
mA/wA alle Spielklassen
mB/wB alle Spielklassen bis auf Bezirksklasse
mC/wC alle Spielklassen bis auf Bezirksklasse
mD/wD nur Bezirksoberliga
In allen anderen Spielklassen müssen die Heimvereine die Schiedsrichter stellen.
In der Bezirksoberliga der Männer, der Frauen und der männlichen ASeite 5
Jugend sowie in der Bezirksliga der Männer werden in der Regel Teams
eingeteilt, in den anderen oben genannten Ligen in der Regel nur Einzelschiedsrichter.
Für die Grundeinteilung verantwortlich ist der Bezirksschiedsrichterausschuss. Die Einteilung erfolgt in zwei Teilen. Der 1. Teil umfasst die
Spieltermine von Saisonbeginn bis 29.01.2012 und der 2. Teil dann die
Zeit vom 30.01.2012 bis Saisonende. Für Umbesetzungen von bereits
eingeteilten Schiedsrichtern ist die jeweilige Spielleitende Stelle verantwortlich.
Die Spiele dürfen nur von den eingeteilten Schiedsrichtern geleitet werden. Die Abteilungsleiter können im s-port4 nachschauen, welche
Schiedsrichter eingeteilt sind. Sollte der eingeteilte Schiedsrichter nicht
erscheinen, muss das Spiel von einem regelkundigen Sportfreund geleitet werden. Eine Wartezeit von 15 Minuten wird empfohlen.
F.
Weitere Sonderregelungen
Das Punktspielverbot für Jugendmannschaften an jedem zweiten
Samstag tritt nur dann in Kraft, wenn nachweislich mindestens ein
Auswahlspieler in der Mannschaft spielt. Das Punktspiel muss dann am
Sonntag ausgetragen werden. Sollte an diesem Tag keine Halle zur
Verfügung stehen, muss das Spiel auf einen anderen Tag verlegt werden.
G.
Wirtschaftliche Bestimmungen
Das Vereinskonto wird zum Fälligkeitsdatum mit dem Spielbeitrag laut
nachstehender Auflistung belastet:
Bezirksoberligen Männer und Frauen
200,00 €
Bezirksligen Männer und Frauen
125,00 €
Bezirksklassen Männer und Frauen
75,00 €
Bezirksoberligen Jugend (A-D)
50,00 €
Bezirksligen Jugend (A-D)
30,00 €
Bezirksklassen Jugend (A-D)
30,00 €
In der Bezirksoberliga Männer und Frauen wird ein Schiedsrichterkostenausgleich durchgeführt.
Die Vereine der Bezirksoberligen Männer und Frauen werden mit einem
Pauschalbetrag für neutrale Schiedsrichterbeobachtungen in Höhe von
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50,00 € pro Mannschaft belastet.
Geldbußen wegen Ordnungswidrigkeiten und Verstöße gegen SPO werden durch die Spielleitendem Stellen verhängt. Das Strafmaß (von bis)
ist im §25 der RO geregelt. Die für den Bezirk Obb. beschlossenen
Geldbußen werden von der Bezirksspielleitung festgelegt und können in
der Geschäftstelle eingesehen werden.
Diese Sonderbestimmungen treten am 15.09.2011 in Kraft. Alle früheren verlieren
ihre Gültigkeit.
gez. Ingrid Krämer
gez. Helmut Gruber
BHV / Bezirk Oberbayern
Stv. BV Spielbetrieb
BHV / Bezirk Oberbayern
Bezirksvorsitzender
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