Wohnen in Deutschland, arbeiten in den Niederlanden Betriebsrenten

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Wohnen in Deutschland, arbeiten in den Niederlanden Betriebsrenten
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Wohnen in Deutschland, arbeiten in den Niederlanden
Betriebsrenten
Jeder, der in den Niederlanden arbeitet, baut eine gesetzliche Altersrente (AOW) auf. Außerdem haben fast alle Arbeitnehmer in den Niederlanden auch eine Betriebsrente.
Zur Altersrente (AOW) stellt der Grenzinfopunkt eine gesonderte Broschüre zur Verfügung, die von der Website
heruntergeladen werden kann. Diese Broschüre behandelt
nur die Betriebsrenten.
Betriebsrentensystem: Tarifregelungen (Zusatzversorgung)
Zum übergesetzlichen Rentensystem gehören die Betriebsrenten, die sich aus der Alters- und Hinterbliebenenrente
zusammensetzen. Die meisten Arbeitnehmer sind aufgrund
einer allgemeinen und verbindlich erklärten Tarifregelung
über eine der vielen Betriebsrentenfonds pflichtversichert.
Da die Staatliche Rente (AOW) nur ca. 40% des Durchschnittslohnes sichert, sind die betrieblichen Renten in den
Niederlanden von großer Bedeutung.
Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, eine zusätzliche Betriebsrente für seine Arbeitnehmer zu gewährleisten, wenn
in seinem Betriebszweig keine Betriebsrentenversicherung
existiert.
Zumeist zahlt Ihr Arbeitgeber einen Teil Ihres Rentenbeitrages. Unter Umständen zahlt Ihr Arbeitgeber sogar den kompletten Beitragssatz. Die von Ihnen gezahlten Beiträge zum
betrieblichen Rentenfonds sind vollständig von der Steuer
absetzbar. Die niederländischen Betriebsrentenregelungen
(es existieren etwa 700) werden von Betriebsrentenfonds
ausgeführt.
Sie erwerben für jedes Jahr, das Sie in den Niederlanden
arbeiten, Ansprüche auf die Betriebsrente. Allgemein gilt,
dass Sie bei 40 Jahren ununterbrochener Betriebszugehörigkeit 40 x 1,75% des durchschnittlichen Lohnes ausgezahlt
bekommen (inklusive der vollständig erworbenen AOWGrundrente). Wenn Sie als Grenzarbeiter 10 Jahre lang in
den Niederlanden arbeiten, erwerben Sie somit 10 x 2%
AOW-Rente plus z. B. 10 x 1,75% Betriebsrente. Bei den einzelnen tariflichen Rentenregelungen bestehen jedoch sehr
große Unterschiede.
Wenn Sie Ihre Stelle wechseln und eine andere Tarifregelung
gilt, dann können Sie die erworbene Betriebsrente auf den
neuen niederländischen Betriebsrentenfonds übertragen.
Eine Übertragung auf einen deutschen Rentenfonds ist meistens nicht möglich.
Der Rentenfonds verpflichtet sich, Ihnen jedes Jahr ein so
genanntes Rentenschreiben zuzusenden. Diesem ist zu entnehmen, welche Rentenansprüche Ihnen zustehen und welche Sie noch erwerben können. Wenn Sie nicht mehr aktiv
einzahlen, bekommen Sie dieses Übersicht jede 5 Jahre.
Sie müssen Ihre niederländische betriebliche Altersrente im
Gegensatz zu Ihrer AOW-Grundrente selbst beantragen.
Betriebliche Hinterbliebenenrente (Tarifvereinbarung)
Das Verfahren bei der betrieblichen Hinterbliebenenrente ist
mit dem Verfahren bei der betrieblichen Altersrente vergleichbar. Die betriebliche Hinterbliebenenrente ist meistens Bestandteil der in den Tarifverträgen festgesetzten Altersrente.
Es gibt eine Rente für den überlebenden Partner (Partnerrente)
und für die zurückbleibenden Kinder (Waisenrente). Unter dem
Begriff Partner wird derjenige verstanden, mit dem Sie als Arbeitnehmer auf Dauer gemeinschaftlich einen Haushalt führen
bzw. geführt haben und zu dem kein Bluts- oder Verwandtschaftsverhältnis besteht. Dieser Partner kann auch demselben
Geschlecht angehören. Die Waisenrente wird an Ihre Kinder
ausgezahlt.
Versterben Sie vor Ihrem 67. Lebensjahr, dann ist die Höhe der
Partnerrente von der Anzahl an Jahren abhängig, die Sie versichert waren und theoretisch noch versichert hätten sein können. Die auszuzahlende betriebliche Hinterbliebenenrente beträgt meistens 70% von dieser theoretisch zu berechnenden
betrieblichen Altersrente. Wenn Sie nach Vollendung des 67.
Lebensjahres versterben, wird Ihre betriebliche Altersrente in
eine betriebliche Hinterbliebenenrente umgewandelt, die an
Ihren Partner ausgezahlt wird.
Grenzgänger:
Bei Vollendung des 67. Lebensjahres wird die Hinterbliebenenleistung eingestellt. Anschließend kann eventuell Anspruch bestehen auf eine AOW-Pension oder aus einer privaten Versicherung. In der Praxis stellt sich meistens heraus, dass die Hinterbliebenen selbst nicht oder nur sehr kurz gemäß des AOW versichert waren. Wenn auch in Deutschland nur ein geringer Rentenanspruch besteht, kann die Hinterbliebene durch den Wegfall der niederländischen Hinterbliebenenleistung in finanzielle
Schwierigkeiten geraten. Daher muss man beachten, dass Personen, die in den Niederlanden als Grenzgänger pflichtversichert
sind, ihre Ehepartner (D), wenn diese selbst nicht versichert
sind, nach dem AOW/Anw freiwillig versichern können.
Tarifvertragliche Frühpension
Das gesetzliche Rentenalter in den Niederlanden beträgt 67
Jahre. Ab diesem Zeitpunkt haben Sie Anspruch auf die gesetzliche AOW-Rente (Grundrente) sowie die ergänzende betriebliche
Altersrente. In den meisten Tarifverträgen werden Vereinbarungen zu verfrühtem Ausscheiden aus dem Berufsleben oder Frühpensionierung (pre-pensioen) getroffen. Selbstverständlich ist
eine Frühpensionierung oder pre-pensioen nach Deutschland
exportierbar. Haben Sie Rentenanwartschaften in Deutschland
erworben, können Sie diese mit der niederländischen Frührente
kombinieren. Sie müssen selbst die Frührente beantragen.
Häufig gestellte Fragen
Auszahlung der Betriebsrente
Sie können sich Ihre Betriebsrente nicht auszahlen lassen, jedoch für Beträge bis 465, 94 € pro Jahr gilt eine Ausnahmerege-
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lung. Die Betragshöhe gilt für 2016. 2015 lag die Grenze bei
462,88 €.
Niederlanden steuerpflichtig. Ist es weniger, dann werden Ihre
Renten in Deutschland versteuert.
Beitragsaussetzung bei Arbeitsunfähigkeit
Wird meine Rente an die Einkommensentwicklung angepasst?
Es ist wichtig, sich über die Regelung zur Beitragsaussetzung
bei vollständiger oder teilweiser Arbeitsunfähigkeit zu informieren. Die Beitragsaussetzung ist eine zusätzliche Versicherung, die dazu beiträgt, dass der Aufbau der Altersvorsorge
bei Arbeitsunfähigkeit fortgesetzt wird. Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Rentenfonds.
Es gibt kein Recht auf Rentenanpassung, beispielsweise als Reaktion auf die Teuerungsrate. Die Möglichkeit der Rentenanpassung wird jährlich geprüft.
Kann ich meine aufgebaute Rente in eine Partnerrente oder eine Altersrente umwandeln?
Ob Sie Ihre aufgebaute Rente (teilweise) in eine höhere Altersrente oder eine höhere Partnerrente umwandeln können, hängt von der Art Ihrer Alterssicherung ab. Sie veranlassen die Umwandlung zum Zeitpunkt Ihres Rentenbeginns
oder vorher.
Haben Sie keinen Partner? Dann ist es naheliegend, Ihre
Partnerrente gegen eine höhere Altersrente einzutauschen.
Sie können auch auf eine Hinterbliebenenrente verzichten,
wenn Ihr Partner über ausreichend eigene Einkünfte verfügt.
Dieses Eintauschen ist nicht bei allen Betriebsrenten möglich, erkundigen Sie sich deshalb vorher bei Ihrem Betriebsrentenfonds.
Kann ich auch nach meinem eigentlichen Renteneintrittsalter
in Rente gehen?
Bei einigen Rentenfonds ist es möglich, später in Rente zu gehen, daran sind einige Vorteile geknüpft. Fragen Sie bei ihrem
eigenen Rentenfonds nach!
Wie beantrage ich meine Betriebsrente?
Die gesetzliche Altersrente (AOW) können Sie in Deutschland
bei der Deutschen Rentenversicherung beantragen. Die Betriebsrente müssen Sie selbst beantragen. Wenn der Rentenfonds Ihre Adresse hat, erhalten Sie regelmäßig eine Rentenübersicht mit den Kontaktdaten, so dass Sie beim Rentenfonds
die Antragsformulare anfordern können. Aus diesem Grund ist
es wichtig, dass Sie, wenn Sie einem Rentenfonds nicht mehr
angeschlossen sind, diesem jeweils nach einem Umzug Ihre
neue Adresse mitteilen.
Wie erfahre ich, wie viel Rentenansprüche ich über meinen
Arbeitgeber aufgebaut habe?
Sie erhalten von Ihrem Betriebsrentenfonds jährlich eine
Übersicht Ihrer in den Niederlanden aufgebauten Ansprüche. Arbeiten Sie nicht mehr in den Niederlanden, dann erhalten Sie diese Übersicht alle fünf Jahre. In dieser Übersicht
sind die aufgebauten Ansprüche für die Altersrente (AOW)
nicht aufgenommen, sondern nur die Ansprüche aus dieser
Betriebsrente.
Kann ich Rentenansprüche zu einem anderen Rentenfonds
mitnehmen, wenn ich den Arbeitgeber wechsle?
Sie können dieses Kapital meistens zum neuen Rentenfonds
mitnehmen, häufig bietet das finanzielle Vorteile. Wechseln
Sie zu einem Arbeitgeber nach Deutschland, dann kann das
Kapital nicht an einen deutschen Rentenfonds übertragen
werden.
Versteure ich meine Renten in Deutschland oder in den
Niederlanden?
Das hängt von der Gesamtsumme der Renten ab, die Sie aus
den Niederlanden erhalten. Beträgt die Gesamtsumme
brutto jährlich 15.000 € oder mehr, dann sind Sie in den
August 2016
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