verbindliche Anmeldung zur schulischen - HS Hallein
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verbindliche Anmeldung zur schulischen - HS Hallein
STADTGEMEINDE HALLEIN Postfach 151, A-5400 Hallein (06245) 8988 FAX (06245) 8988-120 Internet: http://www.hallein.gv.at E-Mail: [email protected] Zahl: 20/120-608/28-2006 ANMELDUNG ZUR SCHULISCHEN TAGESBETREUUNG (GETRENNTE ABFOLGE) Sehr geehrte Damen und Herren, durch das Ausfüllen und Unterfertigen dieses Formulars melden Sie Ihr Kind rechtsverbindlich zur schulischen Tagesbetreuung für das kommende Schuljahr an. Diese Anmeldung müssen Sie bitte bis zum 20. April in der Schule Ihres Kindes abgeben. Aufgrund landesgesetzlicher Vorschriften können verspätete abgegebene Ansuchen nicht mehr berücksichtigt werden (ausgenommen die räumlichen und personellen Voraussetzungen der Schule erlauben dies). Bitte beachten Sie, dass die schulische Tagesbetreuung in den Volks- und Hauptschulen Burgfried und Neualm nur unter der Bedingung ausreichend eingehender Anmeldungen zustande kommt. Nähere Informationen erhalten Sie in Ihrer Schule. Wir ersuchen Sie, vor dem Ausfüllen des Formulars die umseitig angeführten Informationen und Bedingungen zur schulischen Tagesbetreuung sowie das „Informationsblatt zur schulischen Tagesbetreuung“ (aufliegend bei Ihrer Schule oder unter www.hallein.gv.at – Rubrik Bürgerservice – abrufbar) gründlich zu lesen. Zutreffendes bitte ausfüllen bzw ankreuzen sowie die Anmeldung am Dokumentende unterfertigen. 1. Name und Anschrift der Eltern/ Erziehungsberechtigten 2. Name und Anschrift des/der Kinder 3. Mein Kind wird im kommenden Schuljahr die Volksschule Hauptschule Burgfried Neualm in der ………………Klasse besuchen. 4. Mein Kind soll in folgender Schule betreut werden: Volksschule Hauptschule Burgfried Neualm 5. Mein Kind soll am Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag die Tagesbetreuung besuchen. 6. Mein Kind soll an der angebotenen Mittagsverpflegung teilnehmen. ja nein Ab Beginn der Tagesbetreuung (Schulbeginn) sind die einzelnen Wochentage verbindlich anzugeben. Seite 1 von 2 Informationen zum Thema schulische Tagesbetreuung Die folgenden Ausführungen stellen einen kurzen Einblick in das Thema Tagesbetreuung dar und informieren Sie über die gesetzlichen Berechtigungen sowie Verpflichtungen, die sich aus der Anmeldung zur schulischen Tagesbetreuung ergeben. Betreuungszeiten / An- und Abmeldung Die Tagesbetreuung wird parallel zu den regulären Schulzeiten angeboten. Dabei haben die Eltern die Wahlfreiheit, das Kind für ein bis zu fünf Schultagen zur Tagesbetreuung anzumelden. Die Anmeldung zur Tagesbetreuung ist zu den gewählten Bedingungen für das gesamte Schuljahres bindend und erfolgt ohne Berücksichtigung des im Nachhinein zu erstellenden Stundenplans. Eine Abmeldung kann zum Ende des ersten Semesters erfolgen. Zu einem anderen Zeitpunkt kann eine Abmeldung nur aufgrund besonders berücksichtigungswürdiger Gründe vorgenommen werden. Die Tagesbetreuung endet täglich spätestens um 16.30 Uhr. Mittagsverpflegung Es wird eine Mittagsverpflegung (vollwertiges Mittagessen) angeboten, die Teilnahme daran ist jedoch freiwillig. Das Kind kann zwischen ein und fünf Schultagen für die Mittagsverpflegung angemeldet werden. Für die Mittagsverpflegung ist ein gesonderter Verpflegungsbeitrag zu bezahlen. Kosten der Tagesbetreuung Die Tagesbetreuung ist nicht kostenlos. Die Kosten für die Tagesbetreuung setzen sich aus dem „Betreuungsbeitrag“, dem „Beitrag für Lern- und Arbeitsmittel“ und dem „Verpflegungsbeitrag“ zusammen. Die Stadtgemeinde Hallein ist nach der Salzburger Schulbeitragsverordnung verpflichtet, einen monatlichen Beitrag für die Tagesbetreuung (Betreuungsbeitrag) von den unterhaltspflichtigen Personen einzuheben. Dieser Betreuungsbeitrag ist entsprechend der Anzahl der wöchentlichen Betreuungstage gestaffelt. Die anschließende Tabelle veranschaulicht die Staffelung des Betreuungsbeitrages. In allen Stufen betragen die Kosten € 4,00 pro Tag. Betreuungstage pro Woche 1 2 3 4 5 Monatlicher Beitrag € 16,00 € 32,00 € 48,00 € 64,00 € 80,00 (Gesamt-) Betreuungsbeitrag pro Schuljahr € 160,00 € 320,00 € 480,00 € 640,00 € 800,00 Dieser Betreuungsbeitrag kann entsprechend dem Einkommen der Eltern/Erziehungsberechtigten ermäßigt werden. Anträge auf Ermäßigung (bei geringem Haushaltseinkommen) liegen bei der Schulleitung auf und sind auch dort ausgefüllt wieder abzugeben. Bitte beachten Sie, dass ein Antrag auf Ermäßigung innerhalb einer Frist von einem Monat nach Aufnahme des Kindes in die Tagesbetreuung (Schulbeginn) einzubringen ist. Verspätet eingereichte Anträge werden zurückgewiesen. Zusätzlich zum Betreuungsbeitrag ist noch ein Lern- und Arbeitsmittelbeitrag (dieser soll die Kosten für Bastelmaterial und Kopien etc. abdecken) sowie ein Verpflegungsbeitrag (falls die Mittagsverpflegung gewählt wurde) zu entrichten. Die Höhe dieser Beiträge ist bei der Schulleitung zu erfragen. Der Betreuungsbeitrag wird Ihnen monatlich durch die Finanzabteilung der Stadtgemeinde Hallein vorgeschrieben. Wir ersuchen Sie, Ihrer Bank einen Einziehungsauftrag zugunsten der Stadtgemeinde Hallein zu erteilen. Schul-/ Hausordnung Unbeschadet der obigen Ausführungen sind die Bestimmungen der jeweiligen Schul-/ Hausordnung verbindlich einzuhalten. Hallein, am ……………………………… Der/Die Erziehungsberechtigte Der/Die Direktor/in Seite 2 von 2