3/2009 1 Hundegesetz Tessin - hunde

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3/2009 1 Hundegesetz Tessin - hunde
3/2009
Hundegesetz Tessin
1
Am 1. April 2009 tritt im Kanton Tessin das neue Hundegesetz in Kraft. Die Verordnung betrifft auch Hunde,
welche sich mehr als 30 Tage pro Jahr im Kanton aufhalten, also auch die Tiere von Ferienhaus- und Zweitwohnungsbesitzer.
Rassenliste
30 Rassen sind im Kanton Tessin bewilligungspflichtig:
Rottweiler, Amerikanische Bulldog, Deutsche Dogge, Fila Brasileiro, Dogo argentino, Mastiff, Masino napoletano, Dogue de Bordeaux, Bullmastiff, Tosa Inu, Ciarplanina, Mastino del Tibet, Anatolischer Schäferhund, Kaukasischer Schäferhund, Schäferhund von Zentralasien, Cane Corso, Deutscher Schäferhund, die vier belgischen
Schäferhunde, Holländischer Schäferhund, Tschechoslowakischer Wolfshund, Beauceron, Komondor,
Kuvasz, Südrussischer Schäferhund, Schäferhund der Tatra, Dobermann, Bull Terrier, American Pitbull, Staffordshire Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Dobermann und ihre Mischlinge
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Der Bewilligungsantrag beinhaltet:
Auszug aus dem Strafregister (Leumundszeugnis), 18 Jahre, Bewilligung der Gemeinde, nachdem der Lebensraum vom Hund ( Zwinger, Höhe des Gartenzauns usw.) geprüft wurde.
Auflagen
Zu den Auflagen gehören: Leinenzwang in öffentlichen Zonen, Haftpflichtversicherung von 3 Millionen, Obligatorische Erziehungskurse zudem müssen die Halter mit dem Hund einen Test bestehen. Eine Nachkontrolle
des Tests ist vorgesehen.
Über die vorgeschriebenen Kurse konnte uns das Veterinäramt des Kantons Tessin auf Anfrage noch keine
Details angeben. Die neuesten Informationen werden auf der HP des Veterinäramts laufend publiziert. Dort
sind auch die wichtigsten Fragen zusammengestellt und beantwortet. Die Informationen stehen nur in der
Amtssprache Italienisch zur Verfügung.
Red.
Weitere Informationen:
http://www.ti.ch/DSS/DSP/UffVC/temi/compagnia/cani/legislazione/FAQ_regolamento.htm
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