Gasnetzentgelte mit vorgelagerten Netzkosten ab

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Gasnetzentgelte mit vorgelagerten Netzkosten ab
Preisblatt Netzentgelte Erdgas ab 1. Januar 2016
NETZNUTZUNGSENTGELTE ERDGAS
1. PREISBLATT NETZNUTZUNGSENTGELTE ERDGAS
1.1. Netznutzungsentgelte für Kunden ohne Leistungsmessung
Jahresverbrauchsmenge
ab kWh
bis kWh
0
2 000
2 001
10 000
10 001
25 000
Grundpreise
Arbeitspreise
Nettopreise in €/Monat Nettopreise in Cent/kWh
0,25
0,50
0,75
1,62
1,47
1,44
25 001
50 001
200 001
500 001
50 000
200 000
500 000
1 000 000
2,25
5,00
35,00
100,00
1,37
1,30
1,12
0,97
1 000 001
∞
200,00
0,85
1.2. Netznutzungsentgelte für Entnahmestellen mit Leistungsmessung
(i.d.R. Jahresverbrauchsmengen ab 1,5 Mio. kWh oder auf Kunden-/Lieferantenwunsch, wenn Messeinrichtung
vorhanden ist. Ab einer jährlichen Entnahme von mehr als 1.500.000 kWh oder einer stündlicher
Ausspeiseleistung größer 500 kW ist eine fernauslesbare, registrierende Leistungsmessung erforderlich.)
Jahresverbrauchsmenge
ab kWh
0
1.500.001
bis kWh
1.500.000
∞
Jahreshöchstleistung
ab kW
0
791
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bis kW
790
∞
Sockelbetrag
Arbeitspreise
Nettopreise in €/Monat Nettopreise in Cent/kWh
69,63
0,42
0,37
Sockelbetrag
Nettopreise in €/Monat
Leistungspreis
Nettopreise in €/kW
55,96
10,99
10,14
Stand 31.12.2015
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1.3. Netznutzungsentgelte für Entnahmestellen mit Leistungsmessung nach dem
Monatsleistungspreissystem
Bei Wahl des Monatsleistungspreissystems berechnet sich der Leistungspreis anhand der Monatshöchstleistung. Diese muss im Vorfeld, vor Beginn des abrechnungsrelevanten Kalenderjahres vom
Kunden/Lieferanten separat beantragt werden. Unterjährig kann das Preissystem nicht gewechselt werden. Der
Jahresleistungspreis, der sich anhand der Jahreshöchstleistung nach dem Jahresleistungspreissystem
ermittelt, wird mit einem zeitraumabhängigen Faktor (siehe untenstehende Tabelle) und der
Monatshöchstleistung multipliziert. Dies bezieht sich ausschließlich auf den Leistungspreis, nicht auf den
Grundpreis (Sockelbetrag) und nicht auf die Arbeitspreise.
Januar
Februar
März
April
Mai
Juni
Juli
August
September
Oktober
November
Dezember
zeitraumabhängige Faktoren
25,00%
25,00%
16,67%
8,34%
8,34%
8,34%
8,34%
8,34%
16,67%
16,67%
16,67%
25,00%
2. PREISBLATT MESSSTELLENBETRIEB, MESSUNG UND ABRECHNUNG
2.1. Preise für Messstellenbetrieb
Zähler
G4
G6
G10
G16
G25
G40
G65
G100
G160
G250
G400
G650
G1000
G1600
Basiszähler nach § 21d Abs. 1 EnWG
Zusatzgeräte
Mengenumwerter mit Höchstbelastungsanzeiger
Datenlogger mit Höchstbelastungsanzeiger
Fernauslesung mit vom Kunden bereitgestellten
Festnetzanschluss
Jahrespreis
Nettopreise in €/Jahr
16,40
21,20
38,60
41,50
48,20
144,70
192,90
212,20
289,40
366,60
424,40
463,00
720,00
780,00
58,30
903,00
376,25
231,13
Mengenumwerter kommen ab 100 mbar aus eichrechtlichen Gründen zum Einsatz.
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Stand 31.12.2015
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2.2. Preise für Messung
Messung in €/a für Kunden
ohne registrierende Leistungsmessung1
mit registrierender Leistungsmessung
Jährliche
Messung
Halbjährlich
Messung
Vierteljährlich
Messung
Monatlich
Messung
4,85
9,70
19,40
58,20
235,00
2.3. Preise für Abrechnung
Die Entgelte für die Abrechnung beinhalten die Leistungen Plausibilisierung und Ersatzwertbildung, die kaufmännische
Bearbeitung der Zählerdaten, Kosten für die Beibringung fälliger Entgelte für die Netznutzung und Abrechnung, sowie
die Archivierung der Daten.
Abrechnung in €/a für Kunden
ohne registrierende Leistungsmessung1
mit registrierender Leistungsmessung
Jährliche
Abrechnung
Halbjährliche
Abrechnung
Vierteljährliche
Abrechnung
Monatliche
Abrechnung
10,25
20,50
41,00
123,00
123,00
Die Grundausstattung für die registrierende Leistungsmessung (RLM) ist:
Zähler
Mengenumwerter oder Datenlogger jeweils mit Höchstbelastungsanzeiger
Zählerfernauslesung
Zusätzliche Leistungen bei Lastgangmessung gegen Aufpreis:
GSM-Modem für Fernauslesung
Manuelle Auslesung vor Ort
Zusätzliche Leistungen bei nicht leistungsgemessenen Entnahmestellen gegen Aufpreis:
Manuelle Auslesung außerhalb der turnusmäßigen Ablesung
Eine durch den Netznutzer verursachte Störung der ZFA:
Überprüfung der Lastgangzähler/GMU/DL und Modem:
Störungspauschale 1 (während der Normalarbeitszeit):
Störungspauschale 2 (außerhalb der Normalarbeitszeit):
Sonderleistungen:
Mahnkosten2
Unterbrechung der Anschlussnutzung (Sperrung)2
Wiederherstellung der Anschlussnutzung
Wiederherstellung der Anschlussnutzung außerhalb der regulären Arbeitszeit
Zusätzliche Datenbereitstellung (pro Zählpunkt und Monat 5,00 €, jedoch mindestens)
1
2
€/Monat
25,00
60,00
€/Ablesung
40,00
€/Störung
55,00
75,00
4,50
90,00
90,00
350,00
60,00
Fordert der Netznutzer eine zusätzliche Abrechnung/Messung neben der branchenüblichen jährlichen Abrechnung an, fällt pro Abrechnungsvorgang der
ausgewiesene Jahrespreis zusätzlich an
Diese Preise unterliegen nicht der Umsatzsteuer
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3. WEITERE BESTANDTEILE DER NETZNUTZUNGSABRECHNUNG
3.1. Mehr- und Mindermengen
Die Mengenabweichungen zwischen der Bilanzkreismeldung und der abgelesenen Verbrauchsmenge je Entnahmestelle
werden mit einem symmetrischen, monatlichen Preis (Mehr-/Mindermengenpreis) berechnet. Die Preise für den
Ausgleich dieser Mengenabweichung bei der Verwendung von Standardlastprofilen berechnen sich auf Grundlage der
monatlichen Marktpreise für Ausgleichsenergie.
Die Preise für Mehr- und Mindermengen können Sie auf der Internetseite der NetConnect Germany GmbH unter
www.net-connect-germany.de einsehen.
3.2. Konzessionsabgabe
Für Letztverbraucher, deren Energielieferung konzessionsabgabenpflichtig ist, erhöhen sich die Netznutzungsentgelte
um die Konzessionsabgabe. Die Höhe der Konzessionsabgabe richtet sich nach der jeweils geltenden
Konzessionsabgabenverordnung und nach den mit der betreffenden Gemeinde vereinbarten Abgabesätzen
Kochen /WW
Cent/kWh
sonst. Tariflieferung
Cent/kWh
bis 25.000 Einwohner
0,51
0,22
bis 100.000 Einwohner
Sondervertragskunden2
0,61
0,27
0,03
3.3. Abschaltbare Erdgasnetzanschlussverträge
Gemäß § 14 b EnWG sind unterbrechbare Transportverträge zwischen Erdgasverteilnetzbetreibern
und Letztverbrauchern möglich. Ein abschaltbarer Erdgasnetzanschlussvertrag
wurde gemäß Rundschreiben 2012/09 der Landesregulierungsbehörde
Baden-Württemberg vom 08.10.2012 mit folgenden Anschlussnutzern abgeschlossen:
Zählpunkt
Name
Anschlussnutzer
DE7010217247520000000000000010283
Bitex GmbH
Sana-Klinik
Zollernalb GmbH
Cellon Bitz GmbH
Carl Meiser GmbH
& Co. KG
DE7010217246100000000000000001523
DE7010217247500000000000000004310
DE7010217246120000000000000011998
Reduziertes
Leistungsentgelt
in %
80
Genehmigt
am
01.11.2013
Genehmigte
Leistung in
kW
3.405 kW
80
01.11.2013
706 kW
60
01.11.2013
458 kW
80
01.11.2013
1.489 kW
3.4. Umsatzsteuer
Alle hier aufgeführten Preise sind Nettopreise. Hinzu kommt die gesetzlich vorgeschriebene Umsatzsteuer von
derzeit 19%.
2
Sondervertragskunden sind Kunden, die nicht grundversorgt sind
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3.5. Kommunalrabatt
Auf den Eigenverbrauch von kommunalen Anlagen im Niederdruck gewähren wir gem. KAV § 3 Abs. 1 einen Nachlass
von 10% auf die Preisbestandteile des Netzzugangs.
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