Gasnetzentgelte mit vorgelagerten Netzkosten ab
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Gasnetzentgelte mit vorgelagerten Netzkosten ab
Preisblatt Netzentgelte Erdgas ab 1. Januar 2016 NETZNUTZUNGSENTGELTE ERDGAS 1. PREISBLATT NETZNUTZUNGSENTGELTE ERDGAS 1.1. Netznutzungsentgelte für Kunden ohne Leistungsmessung Jahresverbrauchsmenge ab kWh bis kWh 0 2 000 2 001 10 000 10 001 25 000 Grundpreise Arbeitspreise Nettopreise in €/Monat Nettopreise in Cent/kWh 0,25 0,50 0,75 1,62 1,47 1,44 25 001 50 001 200 001 500 001 50 000 200 000 500 000 1 000 000 2,25 5,00 35,00 100,00 1,37 1,30 1,12 0,97 1 000 001 ∞ 200,00 0,85 1.2. Netznutzungsentgelte für Entnahmestellen mit Leistungsmessung (i.d.R. Jahresverbrauchsmengen ab 1,5 Mio. kWh oder auf Kunden-/Lieferantenwunsch, wenn Messeinrichtung vorhanden ist. Ab einer jährlichen Entnahme von mehr als 1.500.000 kWh oder einer stündlicher Ausspeiseleistung größer 500 kW ist eine fernauslesbare, registrierende Leistungsmessung erforderlich.) Jahresverbrauchsmenge ab kWh 0 1.500.001 bis kWh 1.500.000 ∞ Jahreshöchstleistung ab kW 0 791 Seite 1 von 5 bis kW 790 ∞ Sockelbetrag Arbeitspreise Nettopreise in €/Monat Nettopreise in Cent/kWh 69,63 0,42 0,37 Sockelbetrag Nettopreise in €/Monat Leistungspreis Nettopreise in €/kW 55,96 10,99 10,14 Stand 31.12.2015 Preisblatt Netzentgelte Erdgas ab 1. Januar 2016 1.3. Netznutzungsentgelte für Entnahmestellen mit Leistungsmessung nach dem Monatsleistungspreissystem Bei Wahl des Monatsleistungspreissystems berechnet sich der Leistungspreis anhand der Monatshöchstleistung. Diese muss im Vorfeld, vor Beginn des abrechnungsrelevanten Kalenderjahres vom Kunden/Lieferanten separat beantragt werden. Unterjährig kann das Preissystem nicht gewechselt werden. Der Jahresleistungspreis, der sich anhand der Jahreshöchstleistung nach dem Jahresleistungspreissystem ermittelt, wird mit einem zeitraumabhängigen Faktor (siehe untenstehende Tabelle) und der Monatshöchstleistung multipliziert. Dies bezieht sich ausschließlich auf den Leistungspreis, nicht auf den Grundpreis (Sockelbetrag) und nicht auf die Arbeitspreise. Januar Februar März April Mai Juni Juli August September Oktober November Dezember zeitraumabhängige Faktoren 25,00% 25,00% 16,67% 8,34% 8,34% 8,34% 8,34% 8,34% 16,67% 16,67% 16,67% 25,00% 2. PREISBLATT MESSSTELLENBETRIEB, MESSUNG UND ABRECHNUNG 2.1. Preise für Messstellenbetrieb Zähler G4 G6 G10 G16 G25 G40 G65 G100 G160 G250 G400 G650 G1000 G1600 Basiszähler nach § 21d Abs. 1 EnWG Zusatzgeräte Mengenumwerter mit Höchstbelastungsanzeiger Datenlogger mit Höchstbelastungsanzeiger Fernauslesung mit vom Kunden bereitgestellten Festnetzanschluss Jahrespreis Nettopreise in €/Jahr 16,40 21,20 38,60 41,50 48,20 144,70 192,90 212,20 289,40 366,60 424,40 463,00 720,00 780,00 58,30 903,00 376,25 231,13 Mengenumwerter kommen ab 100 mbar aus eichrechtlichen Gründen zum Einsatz. Seite 2 von 5 Stand 31.12.2015 Preisblatt Netzentgelte Erdgas ab 1. Januar 2016 2.2. Preise für Messung Messung in €/a für Kunden ohne registrierende Leistungsmessung1 mit registrierender Leistungsmessung Jährliche Messung Halbjährlich Messung Vierteljährlich Messung Monatlich Messung 4,85 9,70 19,40 58,20 235,00 2.3. Preise für Abrechnung Die Entgelte für die Abrechnung beinhalten die Leistungen Plausibilisierung und Ersatzwertbildung, die kaufmännische Bearbeitung der Zählerdaten, Kosten für die Beibringung fälliger Entgelte für die Netznutzung und Abrechnung, sowie die Archivierung der Daten. Abrechnung in €/a für Kunden ohne registrierende Leistungsmessung1 mit registrierender Leistungsmessung Jährliche Abrechnung Halbjährliche Abrechnung Vierteljährliche Abrechnung Monatliche Abrechnung 10,25 20,50 41,00 123,00 123,00 Die Grundausstattung für die registrierende Leistungsmessung (RLM) ist: Zähler Mengenumwerter oder Datenlogger jeweils mit Höchstbelastungsanzeiger Zählerfernauslesung Zusätzliche Leistungen bei Lastgangmessung gegen Aufpreis: GSM-Modem für Fernauslesung Manuelle Auslesung vor Ort Zusätzliche Leistungen bei nicht leistungsgemessenen Entnahmestellen gegen Aufpreis: Manuelle Auslesung außerhalb der turnusmäßigen Ablesung Eine durch den Netznutzer verursachte Störung der ZFA: Überprüfung der Lastgangzähler/GMU/DL und Modem: Störungspauschale 1 (während der Normalarbeitszeit): Störungspauschale 2 (außerhalb der Normalarbeitszeit): Sonderleistungen: Mahnkosten2 Unterbrechung der Anschlussnutzung (Sperrung)2 Wiederherstellung der Anschlussnutzung Wiederherstellung der Anschlussnutzung außerhalb der regulären Arbeitszeit Zusätzliche Datenbereitstellung (pro Zählpunkt und Monat 5,00 €, jedoch mindestens) 1 2 €/Monat 25,00 60,00 €/Ablesung 40,00 €/Störung 55,00 75,00 4,50 90,00 90,00 350,00 60,00 Fordert der Netznutzer eine zusätzliche Abrechnung/Messung neben der branchenüblichen jährlichen Abrechnung an, fällt pro Abrechnungsvorgang der ausgewiesene Jahrespreis zusätzlich an Diese Preise unterliegen nicht der Umsatzsteuer Seite 3 von 5 Stand 31.12.2015 Preisblatt Netzentgelte Erdgas ab 1. Januar 2016 3. WEITERE BESTANDTEILE DER NETZNUTZUNGSABRECHNUNG 3.1. Mehr- und Mindermengen Die Mengenabweichungen zwischen der Bilanzkreismeldung und der abgelesenen Verbrauchsmenge je Entnahmestelle werden mit einem symmetrischen, monatlichen Preis (Mehr-/Mindermengenpreis) berechnet. Die Preise für den Ausgleich dieser Mengenabweichung bei der Verwendung von Standardlastprofilen berechnen sich auf Grundlage der monatlichen Marktpreise für Ausgleichsenergie. Die Preise für Mehr- und Mindermengen können Sie auf der Internetseite der NetConnect Germany GmbH unter www.net-connect-germany.de einsehen. 3.2. Konzessionsabgabe Für Letztverbraucher, deren Energielieferung konzessionsabgabenpflichtig ist, erhöhen sich die Netznutzungsentgelte um die Konzessionsabgabe. Die Höhe der Konzessionsabgabe richtet sich nach der jeweils geltenden Konzessionsabgabenverordnung und nach den mit der betreffenden Gemeinde vereinbarten Abgabesätzen Kochen /WW Cent/kWh sonst. Tariflieferung Cent/kWh bis 25.000 Einwohner 0,51 0,22 bis 100.000 Einwohner Sondervertragskunden2 0,61 0,27 0,03 3.3. Abschaltbare Erdgasnetzanschlussverträge Gemäß § 14 b EnWG sind unterbrechbare Transportverträge zwischen Erdgasverteilnetzbetreibern und Letztverbrauchern möglich. Ein abschaltbarer Erdgasnetzanschlussvertrag wurde gemäß Rundschreiben 2012/09 der Landesregulierungsbehörde Baden-Württemberg vom 08.10.2012 mit folgenden Anschlussnutzern abgeschlossen: Zählpunkt Name Anschlussnutzer DE7010217247520000000000000010283 Bitex GmbH Sana-Klinik Zollernalb GmbH Cellon Bitz GmbH Carl Meiser GmbH & Co. KG DE7010217246100000000000000001523 DE7010217247500000000000000004310 DE7010217246120000000000000011998 Reduziertes Leistungsentgelt in % 80 Genehmigt am 01.11.2013 Genehmigte Leistung in kW 3.405 kW 80 01.11.2013 706 kW 60 01.11.2013 458 kW 80 01.11.2013 1.489 kW 3.4. Umsatzsteuer Alle hier aufgeführten Preise sind Nettopreise. Hinzu kommt die gesetzlich vorgeschriebene Umsatzsteuer von derzeit 19%. 2 Sondervertragskunden sind Kunden, die nicht grundversorgt sind Seite 4 von 5 Stand 31.12.2015 Preisblatt Netzentgelte Erdgas ab 1. Januar 2016 3.5. Kommunalrabatt Auf den Eigenverbrauch von kommunalen Anlagen im Niederdruck gewähren wir gem. KAV § 3 Abs. 1 einen Nachlass von 10% auf die Preisbestandteile des Netzzugangs. Seite 5 von 5 Stand 31.12.2015