Neuere Entwicklungen im Fachbereich Forensik des BKH Haar
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Neuere Entwicklungen im Fachbereich Forensik des BKH Haar
FORENSISCHE NACHSORGE BEI EHEMALS NACH § 64 STGB UNTERGEBRACHTEN PATIENTEN ANNETTE GRAF, DIPL. SOZIALPÄDAGOGIN (FH) MMH ISAR-AMPER-KLINIKUM, KLINIKUM MÜNCHEN OST Forensische Nachsorge bei ehemals nach § 64 StGB untergebrachten Patienten 2 Grundlagen und Zahlen Entwicklung und Aufgaben Besonderheiten der forensischen Ambulanz Praxis der forensischen Ambulanz Verlauf der ambulanten Nachsorge Fachtag KBS 28.03.2011 Bezirk Oberbayern 3 Spuckti, Vorstand des Kommunalunternehmens Kliniken des Bezirks Oberbayern Isar Amper Klinikum Klinikum München Ost Prof. Dr. Albus, Ärztliche Direktorin J. Hemmersbach, Geschäftsführer 4 FB Allg.psych. N, O, W; Spezialbereich 2 Fachbereiche Gerontopsych.; Je 1 FB Sucht, Atrium (S), Neurologie Klinikum Taufkirchen Kolbeck, Pflegedirektor Chefarzt Fachbereich Forensik (370 Budgetbetten: 2/3 für § 63, 1/3 für § 64) Steinbach, Probst Forens. Sicherh.beauftr. 870 Akut-Pat., davon 50 teilstat., 22 Reha-Sucht, 15 stat. + 40 teilstat. Krise, 57 Neurologie FSD § 63 StGB: 3 Oberärzte, 1 Ltd. Psychol. 11 Stationen § 64 StGB: 3 Oberärzte 6 Stationen Thalmeier Clarke BPDL Forensische Nachsorge-Ambulanz (1 OA, 3Fachtag Assistenzärztin, KBS4Psychologin, 28.03.20113 Soz.-Päd., 4 Psychiatrie-Fachpfleger) Gesetzliche Rahmenbedingungen 4 Straftat § 126 a StPO einstweilige Unterbringung Gutachten § 20 StGB Schuldunfähigkeit § 21 StGB verminderte Schuldfähigkeit Verhandlung § 67 c StGB, Freiheitsstrafe und spätere Beginn der Unterbringung § 63 StGB, Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus § 64 StGB, Unterbringung in einer Entziehungsanstalt § 67b StGB, Aussetzung zugleich mit der Anordnung.. Unterbringung/Entlassung § 67 d Abs. 2 StGB Aussetzung der Unterbringung zur Bewährung § 68 a StGB Führungsaufsicht und Bewährungshilfe § 453 c StPO Sicherungshaftbefehl /§ 67h StGB Krisenintervention § 67g StGB Widerruf der Aussetzung , Ende der Führungsaufsicht Fachtag KBS 28.03.2011 Gesetzliche Rahmenbedingungen 5 § 20 StGB Schuldunfähigkeit wegen seelischen Störungen: Ohne Schuld handelt, wer bei Begehung der Tat wegen einer krankhaften seelischen Störung, wegen einer tiefgreifenden Bewußtseinsstörung oder wegen Schwachsinn oder einer anderen seelischen Abartigkeit unfähig ist, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln. § 21 StGB Verminderte Schuldfähigkeit: Ist die Fähigkeit des Täters, das Unrecht einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln, aus einem der im § 20 bezeichneten Gründe bei Begehung der Tat erheblich vermindert, so kann die Strafe nach § 49 Absatz 1 gemildert werden. Fachtag KBS 28.03.2011 Gesetzliche Rahmenbedingungen 6 § 63 StGB Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Hat jemand eine rechtswidrige Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit (§ 20 StGB) oder der verminderten Schuldfähigkeit (§ 21 StGB) begangen, so ordnet das Gericht die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an, wenn die Gesamtwürdigung des Täters und der Tat ergibt, daß von ihm infolge seines Zustandes erhebliche rechtswidrige Taten zu erwarten sind und er deshalb für die Allgemeinheit gefährlich ist. §64 StGB Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Hat jemand den Hang alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel im Übermaß zu sich zu nehmen und wird er wegen einer rechtswidrigen Tat, die er im Rausch begangen hat oder die auf seinen Hang zurückgeht, verurteilt (…), so ordnet das Gericht die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an, wenn die Gefahr besteht, dass er infolge seines Hanges erhebliche rechtswidrige Taten begehen wird. Fachtag KBS 28.03.2011 Zahlen 7 Bundesamt für Statistik Zahlen vom 08.10.2010 Maßregelvollzug: Deutschland: 9590 (davon 668 Frauen) § 63 StGB: 6569 (davon 496 Frauen) § 64 StGB: 3021 (davon 172 Frauen) davon 1817 (130 Frauen) ohne Trunksucht Bayern: 2302 (davon 183 Frauen) §63 StGB: 1233 (davon 95 Frauen) § 64 StGB: 1069 (davon 88 Frauen) Davon 689 (71 Frauen) ohne Trunksucht Fachtag KBS 28.03.2011 Zahlen 8 Klinikum München Ost Forensische Unterbringungen Aktuell: 374 stationär: 122 Patienten § 64 StGB; 252 § 63 StGB Aufenthaltsdauer 0,9 Jahre §64 StGB ( 4,17 Jahre § 63 StGB) 275 ambulant: 118 Patienten § 64 StGB; 157 § 63 StGB (zusätzlich 75 Patienten freiwillig nach Ende der FA) (zusätzlich ca. 20 Patienten Entlassphase) 2010 Entlassungen aus stationär § 64 StGB : 111 2010 Aufnahmen in Fachambulanz § 64 StGB: 29 Anteil Ausländische § 64 Patienten (stationär 2010) 71,8 % Deutsch 28,2 % vor allem türkisch, serbisch Fachtag KBS 28.03.2011 § 63 StGB 60C besonders gesicherte Aufnahmestation 20 60D besonders gesicherte Aufnahmestation 20 60E besonders gesicherte Aufnahmestation 20 60F besonders gesicherte Aufnahmestation 20 8 geschlossen 24 20 geschlossen 26 17 Doppeldiagnose Psychose & Sucht 24 18e Psychotherapie für Persönlichkeitsprobleme 20 18o Psychotherapie für Sexualtäter 20 26 halboffene Rehabilitationsstation 25 6 halboffene Rehabilitationsstation 23 § 64 StGB 60A besonders gesicherte Aufnahmestation 20 60B besonders gesicherte Therapiestation 20 22e geschlossen 22 22o geschlossen 22 19 geschlossen 24 27 Rehabilitationsstation 20 17 Stationen Budget-Betten insgesamt 370 STUFENPLAN DER LOCKERUNGSSSTUFEN IM FACHBEREICH FORENSIK DES IAK-KMO (STAND: 21.01.2002, 13. REVISION) IM ZUGE DER BEHANDLUNG VON STRAFRECHTLICH UNTERGEBRACHTEN SIND IM FACHBEREICH FORENSIK FOLGENDE LOCKERUNGSSTUFEN VORGESEHEN: Stufe 0: keine Lockerung 01: Unterbringung in einer besonders gesicherten Station. 02: Unterbringung in einer geschlossenen, nicht besonders gesicherten Station, Teilnahme an der stationsinternen Ergotherapie. Aufenthalt im Stationsgarten unter Aufsicht. Stufe A: Personalbegleitung A1: (kann einzelfallabhängig entfallen); 1:1-Ausgang mit Personal. A2: (kann einzelfallabhängig für § 64-Patienten entfallen) Arbeitstherapie auf einer anderen geschlossenen Station möglich; Wegbegleitung durch medizinisches oder Sicherheits-Personal. Teilnahme an anderen außerhalb der geschlossenen Station stattfindenden Therapien im Krankenhausgelände in Personalbegleitung, z. B. Sporttherapie. Aufenthalt im ummauerten bzw. umzäunten Stationsgarten unter Aufsicht. A3: Aufenthalt im Stationsgarten ohne Aufsicht. Von der geschlossenen Station aus Ausgang im Krankenhausbereich unter Aufsicht von Personal (z. B. ins Cafe Regenbogen) als begleiteter Gruppenausgang (Gruppengröße siehe Stationskonzept!). Ausgang außerhalb des Krankenhausgeländes in Personalbegleitung (z. B. Einkauf in der Ortschaft Haar). STUFE B: GELÄNDEAUSGANG NACH SCHRIFTLICHER ANHÖRUNG DER ZUSTÄNDIGEN VOLLSTRECKUNGSSTAATSANWALTSCHAFT) B1: SPAZIERGANG IM KRANKENHAUSBEREICH MIT VERLÄßLICHEN BESUCHERN. B2: MÖGLICHKEIT DES UNBEAUFSICHTIGTEN GANGES ZUR AT IM KLINIKGELÄNDE. B3: MÖGLICHKEIT DES UNBEGLEITETEN SPAZIERGANGS IM KLINIKGELÄNDE GEMÄß ABSPRACHE. Stufe C: Stadtausgang (nach erneuter schriftl. Anhörung der zuständigen Vollstreckungsstaatsanwaltschaft) C1: Möglichkeit des Stadtausgangs mit verläßlichen Besuchern. C2: Möglichkeit des unbegleiteten Stadtausgangs. C3: Möglichkeit der täglichen Außenarbeit (einschließlich Arbeitssuche) Stufe D: Übernachtungsurlaub (nach erneuter schriftl. Anhörung der zuständigen Vollstreckungsstaatsanwaltschaft) D1: Möglichkeit der 2-tägigen begleiteten Beurlaubung mit 1 Übernachtung bei verläßlichen Verwandten bzw. Bekannten. D2: Möglichkeit der unbegleiteten Beurlaubung mit Übernachtungsmöglichkeit je nach Absprache (max. 14 Tage zusammenhängend). Forensische Nachsorge bei ehemals nach § 64 StGB untergebrachten Patienten 12 Grundlagen und Zahlen Entwicklung und Aufgaben Besonderheiten der forensischen Ambulanz Praxis der forensischen Ambulanz Verlauf der ambulanten Nachsorge Fachtag KBS 28.03.2011 Forensische Nachsorge-Ambulanz im Klinikum München Ost 13 Entwicklung • • • • seit 1996 „graue Ambulanz“ als Teil der Institutsambulanz des BKH 2002 – 2004 Modellprojekt Universität München (100 Patienten an 3 Kliniken) 2005 -2010 Modellprojekt Universität Regensburg (100 Patienten bayernweit) 17.04.2007 „Gesetz zur Reform der Führungsaufsicht“ nennt erstmals die Forensische Ambulanz bundesgesetzlich im § 68a StGB Fachtag KBS 28.03.2011 Forensische Nachsorge-Ambulanz im Klinikum München Ost 14 Entwicklung • • 01.01.2009 Einführung der flächendeckenden Finanzierung der forensischen Ambulanzen bayernweit durch das Bayer. Staatsministerium für Arbeit, Sozialordnung, Familie und Frauen Juli 2010 Eröffnung einer Zweigstelle der forensischen Ambulanz in der Münchner Innenstadt Fachtag KBS 28.03.2011 Eckpunkte effektiver forensischer Nachsorge (Nedopil 1998) 15 engmaschige Nachbetreuung, die kriminalpräventive Aspekte nicht aus den Augen verliert sozialer Empfangsraum, der ein soziales Auffangnetz mit inoffiziellen und offiziellen Kontrollen verbindet Kurzzeitprognosen zur Gefährlichkeit ggf. präventive Sicherungsmaßnahmen Fachtag KBS 28.03.2011 Aufgabenstellung 16 • • Als Teil der Institutsambulanz erfüllt die forensische Ambulanz einen spezifischen Versorgungsauftrag für Kranke, die wegen Art, Schwere oder Dauer ihrer Erkrankung einer krankenhausnahen Versorgung bedürfen, und die nur unzureichend durch andere Versorgungsangebote erreicht werden . Forensischer bzw. kriminaltherapeutischer Behandlungsauftrag, der sich an den generellen Zielen der Führungsaufsicht orientiert (Unterstützung des Betroffenen bei der Resozialisierung und Schutz der Allgemeinheit) Fachtag KBS 28.03.2011 Forensische Nachsorge bei ehemals nach § 64 StGB untergebrachten Patienten 17 Grundlagen und Zahlen Entwicklung und Aufgaben Besonderheiten der forensischen Ambulanz Praxis der forensischen Ambulanz Verlauf der ambulanten Nachsorge Fachtag KBS 28.03.2011 Besonderheiten einer forensischen Ambulanz 18 Klientel mit doppelter Stigmatisierung „krank und kriminell“ und erhöhtem Betreuungsbedarf Erhöhter Betreuungsaufwand durch erforderliche Balance zwischen Behandlung und Kontrolle Eingeschränkte Schweigepflicht § 68a Abs. 8 StGB: Offenbarungspflicht gegenüber Gericht und Aufsichtsstellen „soweit es notwendig ist, um der verurteilten Person zu helfen, nicht wieder straffällig zu werden“ Fachtag KBS 28.03.2011 Besonderheiten einer forensischen Ambulanz 19 „Forensisches Gedächtnis“ strafrechtliche Vorgeschichte mit Deliktdynamik, Ergebnisse der Deliktbearbeitung etc. psychiatrische Vorgeschichte stationärer Behandlungsverlauf bisherige Wiedereingliederungsbemühungen Detaillierte Kenntnisse des sozialen Empfangsraums und des forensischen Helfersystems Fachtag KBS 28.03.2011 Besonderheiten einer forensischen Ambulanz 20 Behandlungsplan mit Krisen-und Notfallplan Erstellung des Behandlungsplans zu Beginn der ambulanten Betreuung mit Patient, Entlassstation und Ambulanz beinhaltet Gefährlichkeitshypothese mit Einschätzung der Risiko- und protektiven Faktoren Benennt ressourcenorientierte Therapie- und Rehabilitationsziele Legt Frequenz, Umfang und Art der therapeutischen, rehabilitativen und kontrollierenden Elemente der Behandlung fest legt Zuständigkeiten fest (Bezugstherapeut etc.) beinhaltet einen Krisen- und Notfallplan Fachtag KBS 28.03.2011 Besonderheiten einer forensischen Ambulanz 21 Krisenmanagement Aktualisierung und Überprüfung der Entlassprognose bei jedem Patientenkontakt und Erstellung einer Kurzzeitprognose Kenntnis, über prognostische Relevanz von Konstellationen, Veränderungen und Risikofaktoren bei dem Klienten Nach Rücksprache mit dem MPT ggf. Entscheidung und Einleitung der geeigneten und notwendigen Interventionen Fachtag KBS 28.03.2011 Besonderheiten einer forensischen Ambulanz 22 Interventionen Erhöhung der Kontaktfrequenz und der Kontrollen Intensivierung der psychotherapeutischen Behandlung Optimierung der psychopharmakologischen Behandlung/Substitution Einberufung von Helferkonferenzen Freiwillige stationäre Behandlung/Entgiftung Zivilrechtl./öffentlich-rechtl. Unterbringung Forensische Krisenintervention nach § 67h StGB Sicherungshaftsbefehl nach § 453c StPO bei drohendem Bewährungswiderruf Fachtag KBS 28.03.2011 Besonderheiten einer forensischen Ambulanz 23 Beziehungsarbeit als Grundlage der ambulanten Behandlung Problematik der Beziehungsgestaltung innerhalb des Zwangskontextes (Transparenz!!!!) Hohes Maß an Informationsaustausch und Koordination im forensischen Helfersystem Helferkonferenzen Fachtag KBS 28.03.2011 Besonderheiten einer forensischen Ambulanz 24 Finanzierung Als Institutsambulanz Abrechnung der Behandlungsleistungen über die Krankenkassen und Fallpauschale für forensische Nachsorgeleistungen (Kontrollen, Sicherungsrelevante Leistungen) vom Bayer. Staatsministerium für Arbeit, Sozialordnung, Familie und Frauen, wenn ambulante Nachsorge in den Bewährungsauflagen genannt ist. Fachtag KBS 28.03.2011 Forensische Nachsorge bei ehemals nach § 64 StGB untergebrachten Patienten 25 Grundlagen und Zahlen Entwicklung und Aufgaben Besonderheiten der forensischen Ambulanz Praxis der forensischen Ambulanz Verlauf der ambulanten Nachsorge Fachtag KBS 28.03.2011 Praxis der Forensischen Ambulanz 26 Standorte • IAK-Klinikum München Ost, Haus 32, Ringstraße 32, Haar • IAK-City Fachambulanz, Innenstadt München Personalausstattung • 1 Oberarzt (VK) • 3 FachärztInnen (3,9 VK) • 3 SozialpädagogInnen (2VK) • 4 Dipl. PsychologInnen (3,5 VK) • 4 FachpflegerInnen für Psychiatrie ( 4VK) • 1 Arzthelferin /Sekretärin (0,8 VK) Fachtag KBS 28.03.2011 Praxis der Forensischen Ambulanz 27 Zielgruppe • • • • Patienten, die gemäß § 126a StPO, § 63 StGB, § 64 StGB im Maßregelvollzug behandelt uns auf Bewährung entlassen wurden Patienten, bei denen in der Hauptverhandlung eine Unterbringung angeordnet aber zugleich gemäß § 67b StGB zur Bewährung ausgesetzt wurde Diagnosen: (ähnlich dem stationären Bereich) schizophrenen Krankheitsbildern, Suchterkrankungen, Persönlichkeitsstörungen, hirnorganischen Störungen, affektiven Störungen, und Paraphilien Delikte: (ähnlich dem stationären Bereich) Tötungsdelikte, Körperverletzungen, Sexualdelikte, Brandstiftungsdelikte, Eigentumsdelikte, und Verstöße gegen das BtmG u.a. Fachtag KBS 28.03.2011 Praxis der Forensischen Ambulanz 28 Behandlungsangebote • • • • • medizinisch-psychiatrisch, pflegerisch, sozialrechtlich, sozialpädagogisch, psychotherapeutisch, psychologisch durch multiprofessionelles Team psychiatrisch/psychotherapeutische Einzelgespräche, verbunden mit Befundkontrolle und Risikoeinschätzung Einzelpsychotherapie Gruppenangebote: wöchentliche Gruppe für chronische Psychosepatienten, GOAL-Gruppe, Gesprächsgruppe für von illegalen Drogen abhänge Patienten, Selbsthilfegruppe für Alkoholkranke Patienten Hausbesuche nach individuell festgelegter Frequenz bzw. bei Krise Fachtag KBS 28.03.2011 Praxis der Forensischen Ambulanz 29 Behandlungsangebote • Medikamentöse Behandlung, störungsspezifisch • telefonische Kontakte, schriftliche Kontakte • Sozialpädagogische Betreuung du Sozialadministrative Unterstützung • Krisenintervention • Helferkonferenzen zu Beginn der Betreuung, bei Krisen, zur weiteren Planung und bei Beendigung der ambulanten Betreuung Fachtag KBS 28.03.2011 Praxis der Forensischen Ambulanz 30 Behandlungsangebote: GOAL-KLAR Programm G ruppentherapeutisch O rientierte A versivum (Antabus) unterstützte L angzeitbehandlung K eine L ängeren A lkohol R ückfälle Fachtag KBS 28.03.2011 Praxis der Forensischen Ambulanz 31 Behandlungsangebote: GOAL-KLAR Programm Indikation: schwere Alkoholabhängigkeit mit häufigen Rückfällen nach Abschluss anderer therapeutischer Versuche (ambulant, stationär, Versuche mit Anticravingsubstanzen) Eigene Abstinenzentscheidung des Patienten unbedingt erforderlich Eine gerichtliche Anordnung kann nur Abstinenz fordern, sollte aber keine Einnahme von Disulfiram (Antabus) zur Verpflichtung machen Fachtag KBS 28.03.2011 Praxis der Forensischen Ambulanz 32 Behandlungsangebote: GOAL-KLAR Programm Behandlungsziel Stabilisierung der Abstinenz im Rahmen der ambulanten Behandlung Vermeiden von Komplikationen eines längeren Rückfalls Erlernen, eine erreichte Abstinenz mittels eines Aversivums aufrecht zu erhalten Aktives Vermeidungsverhalten stärken, Bewältigung von Ängsten vor Kontrollverlust Künstliche Alkoholintoleranz soll Aufnahme alter Trinkgewohnheiten verhindern Einüben neuer Verhaltensweisen Fachtag KBS 28.03.2011 Praxis der Forensischen Ambulanz 33 Behandlungsangebote: GOAL-KLAR Programm Kontraindikation Keine intrinsische Motivation Schwere koronare Herzerkrankungen, Herzrythmusstörungen, klinisch manifeste Kardiomyopathie, fortgeschrittene Arteriosklerose, Ösophagusvarizen, u.a., erstes Trimenon einer Schwangerschaft Unter Umständen: Depression, Psychosen, Arzneimittelmißbrauch, Polyneuropathie, Hypotonus, Epilepsie Fachtag KBS 28.03.2011 Praxis der Forensischen Ambulanz 34 Behandlungsangebote: GOAL-KLAR Programm Procedere bei der Disulfirambehandlung Diskussion im therapeutischen Team Indikation/Kontraindikation/bisherige Compliance des Patienten Behandlungsvorschlag an Patienten Patienteninformation Medizinische Untersuchungen Information des Patienten durch Patienten die bereits im Programm sind Entscheidungsphase des Patienten: Behandlungsvereinbarung/Antabusausweis/schriftl. Med. Aufklärung Behandlungsbeginn: kontrollierte, ambulante Med. Einnahme (tgl, 2 Mon.), wöchentliche Ambulanztermine/GOAL-Gruppe, regelmäßige Laborkontrollen Fachtag KBS 28.03.2011 Praxis der Forensischen Ambulanz 35 Behandlungsangebote: GOAL-KLAR Programm Durchführung des GOAL Programms Patienten verpflichten sich Disulfiram mindestens 1 Jahr einzunehmen Wenn indiziert, Beendigung der Einnahme nach 1 Jahr möglich, wobei die gruppentherapeutische Behandlung mindestens 1 Jahr fortgesetzt wird Insgesamt intensive Betreuung im GOAL Programm 2 Jahre Dann Weiterbehandlung bei Hausarzt oder in Ambulanz Anschluss an Selbsthilfegruppe empfohlen Fachtag KBS 28.03.2011 Praxis der Forensischen Ambulanz 36 Behandlungsangebote Umgang mit Rückfällen Entsprechend der Gesamtproblematik und Risikoeinschätzung individuelle Intervention Tägliche Kontakte zur Ambulanz/Erhöhung der Kontrollfrequenz Intensivierung der Gesprächskontakte Helferrunden Diverse Möglichkeiten der stationären Intervention Breiter Ermessenspielraum wichtig Fachtag KBS 28.03.2011 Praxis der Forensischen Ambulanz 37 Behandlungsangebote Rückfallprophylaxe und Rückfallmanagement (z.B. sozialkognitiv-behaviorales Rückfallmodell von Marlatt& Gordon) VT- Interventionen (z.B. positive Verstärkung, Shaping, Verhaltensanalysen vertikal/horizontal) Fachtag KBS 28.03.2011 Praxis der Forensischen Ambulanz 38 Behandlungsangebote Weitere Interventionen: Stärkung der Abstinenzmotivation Identifikation von Auslösereizen für Suchtdruck Reizkontrolle Aufklärung über Abstinenzverletzungseffekt Identifikation von dysfunktionalen Grundannahmen Stärkung der Selbstwirksamkeitserwartungen Fachtag KBS 28.03.2011 Praxis der Forensischen Ambulanz 39 Kontaktfrequenzen Grundsätzlich wird die Betreuungs- und Kontrolldichte dem jeweiligen Risiko und Betreuungsbedarf angepasst Bei stabilem Verlauf in der Regel: • Im 1. Jahr einmal wöchentlich • Im 2. Jahr 14-tägig; im 3. und 4. monatlich • ggf: nach Depot- Intervall (zwei- bis vierwöchentlich) • nach therapeutischer Vorgabe • ggf. Erhöhung und Intensivierung der Kontakte in Krisenzeiten • Hausbesuche • Behandlungsdauer : Dauer der Führungsaufsicht ( 2- 5 Jahre), wobei eine freiwillige Betreuung nach Ablauf der FA möglich ist • Fachtag KBS 28.03.2011 Praxis der Forensischen Ambulanz 40 Kontrollfunktion • Laboruntersuchungen (Drogenscreening, Leberenzyme, CDT, Mediakmentenspiegel) • Alkoholkontrollen: Atemalkotest, ETG • Depotgabe der Neuroleptika • • Koordination und Kommunikation mit relevanten Einrichtungen und dem forensischen Helfersystem Zusammenarbeit mit Bewährungshilfe und Strafvollstreckungskammer Fachtag KBS 28.03.2011 Praxis der Forensischen Ambulanz 41 Beratungsfunktion • • Beratung von Mitarbeitern komplementärer Einrichtungen bei Risikoeinschätzung, kriminaltherapeuthischen Interventionen und Betreuung der forensischen Klienten Für Bewährungshelfer in Fragen zu psychischen und Suchterkrankungen , Symptomatik, Frühwarnzeichen , Medikation Fachtag KBS 28.03.2011 Praxis der Forensischen Ambulanz 42 Substitutionsbehandlung Abstinenz als therapeutisches Ziel Substitution nur nachrangig nach Erschöpfen der abstinenzorientierten therapeutischen Möglichkeiten Kooperation mit niedergelassenen Ärzten/Substitutionsambulanzen keine eigene Ausgabe von Methadon oder Subutex u.ä. Fachtag KBS 28.03.2011 Forensische Nachsorge bei ehemals nach § 64 StGB untergebrachten Patienten 43 Grundlagen und Zahlen Entwicklung und Aufgaben Besonderheiten der forensischen Ambulanz Praxis der forensischen Ambulanz Verlauf der ambulanten Nachsorge Fachtag KBS 28.03.2011 Verlauf der ambulanten Nachsorge 44 • • • Teilnahme der ambulanten Mitarbeiter an den Stufungskonferenzen des Fachbereichs Anmeldung des zu entlassenden Patienten in der Ambulanz und Kontaktaufnahme zum zuständigen Therapeuten während der Entlassphase bzw. des Probwohnens Erste Kontakte zum Beziehungsaufbau noch vor der Entlassung Fachtag KBS 28.03.2011 Verlauf der ambulanten Nachsorge 45 • • Aufklärung und Information über Ablauf der forensischen Nachsorge: Schweigepflichtentbindung, Behandlungsvereinbarung, Kontrollen, Art und Zeitpunkt möglicher Kriseninterventionen, Kontaktfrequenzen etc. Offizielle Anbindung an Ambulanz mit der Entlassung und der Zuweisung durch die Bewährungsauflagen Fachtag KBS 28.03.2011 Verlauf der ambulanten Nachsorge 46 • • • • Erste Helferkonferenz: Kontakt und Koordination des forensischen Helfersystems, Behandlungsplanung Bedarfsabhängige Kontakte, Hausbesuche, Kontrollen, ggf. Einbindung in Gruppenangebote, Unterstützung im Rahmen der Kapazitäten des MPT, Helferkonferenzen Bei Krisen: Krisenmanagement nach Behandlungsund Krisenplan Ressourcenorientierter Umgang mit Krisen, Rückfällen etc.: (Krisen = Chance) Fachtag KBS 28.03.2011 Verlauf der ambulanten Nachsorge 47 Gegen Ende der Führungsaufsicht Einleitung der Beendigung der Nachsorge Angebot der freiwilligen Betreuung Reguläres Ende der Nachsorge mit Abschluss der FA mit abschließender Helferkonferenz Fachtag KBS 28.03.2011 Vielen Dank ! 48 Isar Amper Klinikum, Klinikum München Ost Forensische Ambulanz Ringstraße 32 85540 Haar Tel.: 089/4562-3392 City Fachambulanz Tel.: 089/200046515 Fachtag KBS 28.03.2011