Beitragstabelle und Einstufungshilfe

Transcription

Beitragstabelle und Einstufungshilfe
Anlage 1 zur Zahlungsvereinbarung (Schulvertrag)
Beitragstabelle der Freien Waldorfschule Kreuzberg
Gültig ab 01.04.2013
Erläuterungen und Durchführungsbestimmungen siehe Zahlungsvereinbarung
Familienkonstellation
B21
Einkommensgruppe
Monatsgesamtbeiträge in Euro
Nr.
0
1
2
B31
B32
B41
B42
B43
B51
B52
B53
B61
B62
B63
B71
B72
B73
Positive
Einkünfte bis
ALG II / Berlinpass
17.500 €
18.940 €
110
154
154
110
154
154
154
269
269
110
154
154
154
269
269
187
364
364
110
154
154
154
269
269
187
364
364
110
154
154
154
269
269
187
364
364
110
154
154
154
269
269
187
364
364
3
4
5
6
20.380
21.820
23.260
24.700
€
€
€
€
155
164
172
180
154
154
154
154
269
269
269
269
154
154
154
154
269
269
269
269
364
364
364
364
154
154
154
154
269
269
269
269
364
364
364
364
154
154
154
154
269
269
269
269
364
364
364
364
154
154
154
154
269
269
269
269
364
364
364
364
7
8
9
10
26.340
27.780
29.220
30.660
€
€
€
€
190
199
207
216
154
163
171
179
282
294
305
317
154
154
154
154
269
269
269
269
364
364
364
364
154
154
154
154
269
269
269
269
364
364
364
364
154
154
154
154
269
269
269
269
364
364
364
364
154
154
154
154
269
269
269
269
364
364
364
364
11
12
13
14
32.100
33.540
34.980
36.420
€
€
€
€
223
232
240
248
187
195
203
211
327
339
350
361
154
158
166
174
269
287
298
309
364
377
389
401
154
154
154
154
269
269
269
269
364
364
364
364
154
154
154
154
269
269
269
269
364
364
364
364
154
154
154
154
269
269
269
269
364
364
364
364
15
16
17
18
37.860
39.300
40.740
42.180
€
€
€
€
256
265
273
281
219
227
235
243
373
384
395
406
181
189
197
205
320
331
342
353
413
424
436
447
154
154
154
167
269
269
269
299
364
364
364
426
154
154
154
154
269
269
269
269
364
364
364
364
154
154
154
154
269
269
269
269
364
364
364
364
19
20
21
22
43.620
45.060
46.500
47.940
€
€
€
€
289
298
308
318
251
260
269
279
417
430
443
456
213
221
230
240
364
376
389
401
458
471
484
497
174
183
192
201
310
322
334
347
439
453
469
484
154
154
154
154
269
269
269
269
364
364
364
364
154
154
154
154
269
269
269
269
364
364
364
364
23
24
25
26
49.380
50.820
52.260
53.700
€
€
€
€
327
337
347
356
288
297
307
316
469
482
496
509
249
258
267
276
414
427
440
453
510
523
535
547
210
218
227
236
359
372
384
397
499
514
530
545
170
179
188
196
304
317
329
341
432
447
462
477
154
154
154
156
269
269
269
285
364
364
364
409
27
28
29
30
55.140
56.580
58.020
59.460
€
€
€
€
366
375
385
394
326
335
344
353
522
535
548
561
285
295
304
313
466
478
491
504
560
572
583
595
245
254
263
272
409
422
434
447
560
572
583
595
205
214
222
231
353
365
377
389
492
506
521
536
165
173
182
190
297
309
321
332
423
438
452
466
31
32
33
34
60.900
62.340
63.780
65.220
€
€
€
€
404
414
423
434
363
372
382
392
574
587
600
615
322
331
340
350
516
529
542
556
607
618
630
642
281
290
299
308
459
472
484
498
607
618
630
642
240
248
257
267
402
414
426
439
550
565
580
596
199
207
216
225
344
356
368
381
481
495
510
525
35
36
37
38
66.660
68.100
69.540
70.980
€
€
€
€
445
457
469
481
403
415
426
438
625
625
625
625
361
373
384
395
572
588
603
620
656
670
685
699
319
330
342
353
513
529
544
560
656
670
685
699
277
288
299
310
454
470
485
500
615
633
652
670
235
246
257
268
396
410
425
441
543
561
580
598
39
40
41
42
72.420
73.860
75.300
76.740
€
€
€
€
493
494
496
498
450
451
455
458
625
628
630
633
407
409
412
415
625
628
630
633
713
716
718
721
364
366
369
372
576
578
581
583
713
716
718
721
321
323
326
330
516
518
521
523
689
692
695
698
278
280
283
287
456
458
461
463
616
619
622
625
43
78.180 €
79.620 €
ab 79.621 €
499
501
503
461
465
468
635
638
640
419
422
425
635
638
640
724
727
730
376
379
382
586
588
591
724
727
730
333
336
340
526
528
531
701
704
707
290
293
297
466
468
471
628
631
634
44
45
Elternbeiträge zur Finanzierung der Freien Waldorfschule Kreuzberg – Einstufungshilfe zur Einordnung in die Beitragstabelle
Schritt 1: Familienkonstellation
Die Höhe des Schulgelds bestimmt sich aus
Einkommensgruppe und Familienkonstellation. An der Schule gibt es eine enorme Vielfalt an gelebten Familienformen.
Für die Beitragseinstufung wird lediglich
die formale Familienkonstellation betrachtet, d.h. die Sorgeberechtigten und weitere
Geschwister, in welchen Haushaltskonstellationen sie auch immer leben mögen. Die
Sorgeberechtigten sind die Vertragspartner
der Schule.
Rollenverteilung:
Anlage 2 zur Zahlungsvereinbarung (Stand August 2013).
Die „Familienkonstellation“ wird mit B21, B31,
B32 usw. benannt.
B 2 1 B 3 1 B 3 2 B 4 1 B 4 2 usw.
Die erste Ziffer ist die Summe aus Sorgeberechtigen (Vertragspartner der Schule) und ihren unterhaltsberechtigten Kindern.
Die zweite (rote) Ziffer ist die Zahl der Kinder an
der FWSK gemäß des hier betrachteten Schulvertrags.
Welche Spalte der Beitragstabelle?
Die erste Ziffer findet man, indem man für die
individuelle Lebenssituation die Rollen gemäß
nachstehender Legende zuweist, dann aber nur
die „ausgemalten“ Personen zusammenzählt.
Schulkind
welches die Freie Waldorfschule Kreuzberg
besucht.
Auswahl der richtigen
Beitragstabellenspalte
zählt
mit
zählt
mit
Erwachsener ohne Sorgerecht
Obgleich er womöglich mit dem Schulkind
dauerhaft zusammenlebt, wird er nicht gezählt, sein Einkommen nicht berücksichtigt.
zählt
nicht mit
Noch ein Kind
Besucht nicht die FWSK. Sein(e) Sorgeberechtigte(n) sind nicht Vertragspartner der
Schule.
Familienkonstellation bezieht sich auf Sorgerecht und Unterhaltspflicht. Bitte nicht verwechseln mit der früher üblichen
Haushaltskonstellation.
In der Zahl zur Familienkonstellation können nicht mehr als
zwei Erwachsene (die Vertragspartner) enthalten sein.
Vier Anwendungsbeispiele:
Alle nachstehend gezeigten Konstellationen sind derselben Spalte „B42“ zuzuordnen:
Klassische Kleinfamilie
Mutter, Vater und zwei Kinder, welche diese Waldorfschule besuchen
Sorgeberechtigte/r
Unabhängig davon, ob Sorgeberechtigte
zusammen leben, werden sie zur Familienkonstellation zusammen gezählt, ebenso alle
ihre Einkommen.
Kind
Besucht nicht die FWSK, ist aber bei mind.
einem der Vertragspartner der Schule unterhaltsberechtigt.
Eine farbige Darstellung und mehr Erläuterungen finden Sie
hier: www.waldorfschule-kreuzberg.de/service/downloads/
zählt
mit
zählt
nicht mit
Alleinerziehend
Kein zweiter Sorgeberechtigter, zwei Kinder besuchen die Freie Waldorfschule in Kreuzberg, eines ist noch im Kindergarten.
Neue Partner
Die getrennten Sorgeberechtigten der beiden Schulkinder
leben mit jeweils neuem Partner und deren Kindern
zusammen.
Neue Kinder
Die Kinder aus 1. Ehe (links) besuchen diese Schule, ihre Stiefgeschwister aber nicht. Das neue Kind aus 2. Ehe (rechts) geht auch
auf die Freie Waldorfschule Kreuzberg.
Weil das aber ein gesonderter Vertrag ist,
wird dieses unterhaltsberechtigte Kind
hier nicht mitgezählt. Dafür wird das Einkommen des Sorgeberechtigten, der in
zwei Schulverträgen steckt, halbiert.
Bei Schwierigkeiten mit der Einstufung sprechen Sie bitte einen Finanzkreisvertreter an.
Elternbeiträge zur Finanzierung der Freien Waldorfschule Kreuzberg – Einstufungshilfe zur Einordnung in die Beitragstabelle
Schritt 2: Einkommensgruppe
Um eine vergleichbare Bemessungsgrundla­
ge für die Einkommenshöhe zu haben, wird
(genauso wie bei Krankenkasse, Hort usw.
üblich) die „Summe der positiven Einkünfte“
herangezogen.
Dabei werden nur positive Einkünfte berücksichtigt. Steuervergünstigungen, steuerliche
Freibeträge, Sonderausgaben und außergewöhnliche Be­lastungen bleiben unberücksichtigt. Gewinne und Verluste der gleichen
Person dürfen innerhalb einer Einkunftsart
verrechnet werden, nicht jedoch zwischen
unterschiedlichen Einkunftsarten. Es darf
auch nicht verrechnet werden zwischen den
beiden Personen.
Nachfolgend ein Beispiel mit Erläuterungen.
Als Summe aus allen Einkunftsarten werden nur die
positiven Einkünfte berücksichtigt (im Beispiel die sieben grün hinterlegten Zahlen).
Weil unterschiedliche Verluste nicht zählen, ist in der
Beispielrechnung die zu errechnende “Summe der positiven Einkünfte“ mit Euro 103.723,- höher als der
im Steuerbescheid ausgewiesene „Gesamtbetrag der
Einkünfte“.
In der „Summe der positiven Einkünfte“ werden Sonderausgaben (Schulgeld, Spenden u.a.) und Vorsorgeaufwendungen nicht berücksichtigt.
Ebensowenig dürfen besondere Belastungen, KinderFreibeträge usw. abgezogen werden.
Empfänger von (ergänzendem) ALG II und Berlinpass-Inhaber (z.B. Empfänger von Wohngeld und/
oder Kinderzuschlag) ordnen sich unabhängig von der
Einkommenshöhe in die Beitragsklasse 0 der Beitragstabelle ein.
B e s t e u e r u n g s g r u n d l a g e n
Anlage 2 zur Zahlungsvereinbarung (Stand August 2013)
Berechnung des zu versteuernden Einkommens
Ehemann Ehefrau insgesamt
€ € €
Einkünfte aus Gewerbebetrieb
als Einzelunternehmer . . . . . . . . . . .
12.800
- 4.545
Einkünfte . . . . . . . . . . . . . . . . .
12.800
- 4.545
Einkünfte aus selbständiger Arbeit
aus freiberuflicher Tätigkeit . . . . . . .
0
26.232
Einkünfte . . . . . . . . . . . . . . . . .
0
26.232
48.000
12.000
Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
Bruttoarbeitslohn . . . . . . . . . . . .
Werbungskosten
Aufwendungen Arbeitsmittel EF
209
übrige Werbungskosten EF . . . . . . 236
Summe der Werbungskosten EF . . . . 445
mindestens Arbeitsnehmer-Pauschbetrag 920
übrige Werbungskosten . . . . . . . . .
ab Arbeitnehmer-Pauschbetrag . . . . . . .
8.255
26.232
Einkünfte bei den Einkunftsarten
(4) nichtselbstständige Arbeit, (5)
Kapitalvermögen, (6) Vermietung,
Verpachtung und (7) sonstige Eink.
(§22 EStG) sind der Überschuss der
Einnahmen über die Werbungskosten.
920
1.480
10.520
Einkünfte . . . . . . . . . . . . . . . .
47.080
Einkünfte aus Kapitalvermögen
Einnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . .
ab Werbungskosten bzw. -Pauschbetrag . . .
Sparer-Freibetrag . . . . . . . . . . .
1.360
801
801
801
Einkünfte . . . . . . . . . . . . . . . . .
559
0
559
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
- 5.623
6.532
909
Sonstige Einkünfte
Einkünfte aus priv. Veräußerungsgeschäften
abzüglich nicht verrechenbare Verluste .
verbleiben . . . . . . . . . . . . . . . .
1.179
- 1.179
Einkünfte . . . . . . . . . . . . . . . . .
0
57.600
Gesamtbetrag der Einkünfte . . . . . . . .
54.816
0
38.739
ab 30% des Schulgeldes . . . . . . . . . . . . . . . .
im Kalenderjahr 2011 geleistete Zuwendungen
§ 10b EStG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
im Veranlagungszeitraum abzugsfähig . . . . . . . .
93.555
3.120
320
320
320
Beschränkt abziehbare Sonderausgaben
übrige Vorsorgeaufwendungen . . . . . . .
davon abzugsfähig . . . . . . . . . . . .
17.566
4.800
4.800
4.800
1.202
1.871
. . .
. . .
0
15.369
Einkommen
69.946
ab Freibetrag für 4 Kinder . . . . . . . . . . . . . . . . . .
22.264
Summe der abzugsfähigen Vorsorgeaufwendungen
außergewöhnliche Belastungen . . . . . . . . .
- zumutbare Belastung ( 2 % von 93.555 . .
Überbelastungsbetrag . . . . . . . . . . . . .
Aufwendungen für die eigengenutzte Wohnung .
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
. . .
. . .
zu versteuerndes Einkommen
Einkünfte sind bei den Einkunftsarten (1) Land- und Forstwirtschaft,
(2) Gewerbebetrieb und (3) selbstständige Arbeit: der Gewinn.
47.682
Die „Summe der pos. Einkünfte“
bitte nicht verwechseln mit:
„Gesamtbetrag der Einkünfte“
(das ist die Summe der Einkünfte,
vermindert um den Altersentlastungsbetrag, den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende und den
Freibetrag bei Land- und Forstwirtschaft).
Die „Summe der pos. Einkünfte“
bitte nicht verwechseln mit:
dem „Einkommen“ (das ist der
Gesamtbetrag der Einkünfte, vermindert um die Sonderausgaben
und die außergew. Belastungen).
Die „Summe der pos. Einkünfte“
bitte nicht verwechseln mit:
dem „Zu versteuerndes Einkommen“ (das ist das Einkommen, vermindert um den Kinderfreibetrag, den Bedarfsfreibetrag
und sonstige Beträge).

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