Beitragstabelle und Einstufungshilfe
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Beitragstabelle und Einstufungshilfe
Anlage 1 zur Zahlungsvereinbarung (Schulvertrag) Beitragstabelle der Freien Waldorfschule Kreuzberg Gültig ab 01.04.2013 Erläuterungen und Durchführungsbestimmungen siehe Zahlungsvereinbarung Familienkonstellation B21 Einkommensgruppe Monatsgesamtbeiträge in Euro Nr. 0 1 2 B31 B32 B41 B42 B43 B51 B52 B53 B61 B62 B63 B71 B72 B73 Positive Einkünfte bis ALG II / Berlinpass 17.500 € 18.940 € 110 154 154 110 154 154 154 269 269 110 154 154 154 269 269 187 364 364 110 154 154 154 269 269 187 364 364 110 154 154 154 269 269 187 364 364 110 154 154 154 269 269 187 364 364 3 4 5 6 20.380 21.820 23.260 24.700 € € € € 155 164 172 180 154 154 154 154 269 269 269 269 154 154 154 154 269 269 269 269 364 364 364 364 154 154 154 154 269 269 269 269 364 364 364 364 154 154 154 154 269 269 269 269 364 364 364 364 154 154 154 154 269 269 269 269 364 364 364 364 7 8 9 10 26.340 27.780 29.220 30.660 € € € € 190 199 207 216 154 163 171 179 282 294 305 317 154 154 154 154 269 269 269 269 364 364 364 364 154 154 154 154 269 269 269 269 364 364 364 364 154 154 154 154 269 269 269 269 364 364 364 364 154 154 154 154 269 269 269 269 364 364 364 364 11 12 13 14 32.100 33.540 34.980 36.420 € € € € 223 232 240 248 187 195 203 211 327 339 350 361 154 158 166 174 269 287 298 309 364 377 389 401 154 154 154 154 269 269 269 269 364 364 364 364 154 154 154 154 269 269 269 269 364 364 364 364 154 154 154 154 269 269 269 269 364 364 364 364 15 16 17 18 37.860 39.300 40.740 42.180 € € € € 256 265 273 281 219 227 235 243 373 384 395 406 181 189 197 205 320 331 342 353 413 424 436 447 154 154 154 167 269 269 269 299 364 364 364 426 154 154 154 154 269 269 269 269 364 364 364 364 154 154 154 154 269 269 269 269 364 364 364 364 19 20 21 22 43.620 45.060 46.500 47.940 € € € € 289 298 308 318 251 260 269 279 417 430 443 456 213 221 230 240 364 376 389 401 458 471 484 497 174 183 192 201 310 322 334 347 439 453 469 484 154 154 154 154 269 269 269 269 364 364 364 364 154 154 154 154 269 269 269 269 364 364 364 364 23 24 25 26 49.380 50.820 52.260 53.700 € € € € 327 337 347 356 288 297 307 316 469 482 496 509 249 258 267 276 414 427 440 453 510 523 535 547 210 218 227 236 359 372 384 397 499 514 530 545 170 179 188 196 304 317 329 341 432 447 462 477 154 154 154 156 269 269 269 285 364 364 364 409 27 28 29 30 55.140 56.580 58.020 59.460 € € € € 366 375 385 394 326 335 344 353 522 535 548 561 285 295 304 313 466 478 491 504 560 572 583 595 245 254 263 272 409 422 434 447 560 572 583 595 205 214 222 231 353 365 377 389 492 506 521 536 165 173 182 190 297 309 321 332 423 438 452 466 31 32 33 34 60.900 62.340 63.780 65.220 € € € € 404 414 423 434 363 372 382 392 574 587 600 615 322 331 340 350 516 529 542 556 607 618 630 642 281 290 299 308 459 472 484 498 607 618 630 642 240 248 257 267 402 414 426 439 550 565 580 596 199 207 216 225 344 356 368 381 481 495 510 525 35 36 37 38 66.660 68.100 69.540 70.980 € € € € 445 457 469 481 403 415 426 438 625 625 625 625 361 373 384 395 572 588 603 620 656 670 685 699 319 330 342 353 513 529 544 560 656 670 685 699 277 288 299 310 454 470 485 500 615 633 652 670 235 246 257 268 396 410 425 441 543 561 580 598 39 40 41 42 72.420 73.860 75.300 76.740 € € € € 493 494 496 498 450 451 455 458 625 628 630 633 407 409 412 415 625 628 630 633 713 716 718 721 364 366 369 372 576 578 581 583 713 716 718 721 321 323 326 330 516 518 521 523 689 692 695 698 278 280 283 287 456 458 461 463 616 619 622 625 43 78.180 € 79.620 € ab 79.621 € 499 501 503 461 465 468 635 638 640 419 422 425 635 638 640 724 727 730 376 379 382 586 588 591 724 727 730 333 336 340 526 528 531 701 704 707 290 293 297 466 468 471 628 631 634 44 45 Elternbeiträge zur Finanzierung der Freien Waldorfschule Kreuzberg – Einstufungshilfe zur Einordnung in die Beitragstabelle Schritt 1: Familienkonstellation Die Höhe des Schulgelds bestimmt sich aus Einkommensgruppe und Familienkonstellation. An der Schule gibt es eine enorme Vielfalt an gelebten Familienformen. Für die Beitragseinstufung wird lediglich die formale Familienkonstellation betrachtet, d.h. die Sorgeberechtigten und weitere Geschwister, in welchen Haushaltskonstellationen sie auch immer leben mögen. Die Sorgeberechtigten sind die Vertragspartner der Schule. Rollenverteilung: Anlage 2 zur Zahlungsvereinbarung (Stand August 2013). Die „Familienkonstellation“ wird mit B21, B31, B32 usw. benannt. B 2 1 B 3 1 B 3 2 B 4 1 B 4 2 usw. Die erste Ziffer ist die Summe aus Sorgeberechtigen (Vertragspartner der Schule) und ihren unterhaltsberechtigten Kindern. Die zweite (rote) Ziffer ist die Zahl der Kinder an der FWSK gemäß des hier betrachteten Schulvertrags. Welche Spalte der Beitragstabelle? Die erste Ziffer findet man, indem man für die individuelle Lebenssituation die Rollen gemäß nachstehender Legende zuweist, dann aber nur die „ausgemalten“ Personen zusammenzählt. Schulkind welches die Freie Waldorfschule Kreuzberg besucht. Auswahl der richtigen Beitragstabellenspalte zählt mit zählt mit Erwachsener ohne Sorgerecht Obgleich er womöglich mit dem Schulkind dauerhaft zusammenlebt, wird er nicht gezählt, sein Einkommen nicht berücksichtigt. zählt nicht mit Noch ein Kind Besucht nicht die FWSK. Sein(e) Sorgeberechtigte(n) sind nicht Vertragspartner der Schule. Familienkonstellation bezieht sich auf Sorgerecht und Unterhaltspflicht. Bitte nicht verwechseln mit der früher üblichen Haushaltskonstellation. In der Zahl zur Familienkonstellation können nicht mehr als zwei Erwachsene (die Vertragspartner) enthalten sein. Vier Anwendungsbeispiele: Alle nachstehend gezeigten Konstellationen sind derselben Spalte „B42“ zuzuordnen: Klassische Kleinfamilie Mutter, Vater und zwei Kinder, welche diese Waldorfschule besuchen Sorgeberechtigte/r Unabhängig davon, ob Sorgeberechtigte zusammen leben, werden sie zur Familienkonstellation zusammen gezählt, ebenso alle ihre Einkommen. Kind Besucht nicht die FWSK, ist aber bei mind. einem der Vertragspartner der Schule unterhaltsberechtigt. Eine farbige Darstellung und mehr Erläuterungen finden Sie hier: www.waldorfschule-kreuzberg.de/service/downloads/ zählt mit zählt nicht mit Alleinerziehend Kein zweiter Sorgeberechtigter, zwei Kinder besuchen die Freie Waldorfschule in Kreuzberg, eines ist noch im Kindergarten. Neue Partner Die getrennten Sorgeberechtigten der beiden Schulkinder leben mit jeweils neuem Partner und deren Kindern zusammen. Neue Kinder Die Kinder aus 1. Ehe (links) besuchen diese Schule, ihre Stiefgeschwister aber nicht. Das neue Kind aus 2. Ehe (rechts) geht auch auf die Freie Waldorfschule Kreuzberg. Weil das aber ein gesonderter Vertrag ist, wird dieses unterhaltsberechtigte Kind hier nicht mitgezählt. Dafür wird das Einkommen des Sorgeberechtigten, der in zwei Schulverträgen steckt, halbiert. Bei Schwierigkeiten mit der Einstufung sprechen Sie bitte einen Finanzkreisvertreter an. Elternbeiträge zur Finanzierung der Freien Waldorfschule Kreuzberg – Einstufungshilfe zur Einordnung in die Beitragstabelle Schritt 2: Einkommensgruppe Um eine vergleichbare Bemessungsgrundla ge für die Einkommenshöhe zu haben, wird (genauso wie bei Krankenkasse, Hort usw. üblich) die „Summe der positiven Einkünfte“ herangezogen. Dabei werden nur positive Einkünfte berücksichtigt. Steuervergünstigungen, steuerliche Freibeträge, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen bleiben unberücksichtigt. Gewinne und Verluste der gleichen Person dürfen innerhalb einer Einkunftsart verrechnet werden, nicht jedoch zwischen unterschiedlichen Einkunftsarten. Es darf auch nicht verrechnet werden zwischen den beiden Personen. Nachfolgend ein Beispiel mit Erläuterungen. Als Summe aus allen Einkunftsarten werden nur die positiven Einkünfte berücksichtigt (im Beispiel die sieben grün hinterlegten Zahlen). Weil unterschiedliche Verluste nicht zählen, ist in der Beispielrechnung die zu errechnende “Summe der positiven Einkünfte“ mit Euro 103.723,- höher als der im Steuerbescheid ausgewiesene „Gesamtbetrag der Einkünfte“. In der „Summe der positiven Einkünfte“ werden Sonderausgaben (Schulgeld, Spenden u.a.) und Vorsorgeaufwendungen nicht berücksichtigt. Ebensowenig dürfen besondere Belastungen, KinderFreibeträge usw. abgezogen werden. Empfänger von (ergänzendem) ALG II und Berlinpass-Inhaber (z.B. Empfänger von Wohngeld und/ oder Kinderzuschlag) ordnen sich unabhängig von der Einkommenshöhe in die Beitragsklasse 0 der Beitragstabelle ein. B e s t e u e r u n g s g r u n d l a g e n Anlage 2 zur Zahlungsvereinbarung (Stand August 2013) Berechnung des zu versteuernden Einkommens Ehemann Ehefrau insgesamt € € € Einkünfte aus Gewerbebetrieb als Einzelunternehmer . . . . . . . . . . . 12.800 - 4.545 Einkünfte . . . . . . . . . . . . . . . . . 12.800 - 4.545 Einkünfte aus selbständiger Arbeit aus freiberuflicher Tätigkeit . . . . . . . 0 26.232 Einkünfte . . . . . . . . . . . . . . . . . 0 26.232 48.000 12.000 Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit Bruttoarbeitslohn . . . . . . . . . . . . Werbungskosten Aufwendungen Arbeitsmittel EF 209 übrige Werbungskosten EF . . . . . . 236 Summe der Werbungskosten EF . . . . 445 mindestens Arbeitsnehmer-Pauschbetrag 920 übrige Werbungskosten . . . . . . . . . ab Arbeitnehmer-Pauschbetrag . . . . . . . 8.255 26.232 Einkünfte bei den Einkunftsarten (4) nichtselbstständige Arbeit, (5) Kapitalvermögen, (6) Vermietung, Verpachtung und (7) sonstige Eink. (§22 EStG) sind der Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten. 920 1.480 10.520 Einkünfte . . . . . . . . . . . . . . . . 47.080 Einkünfte aus Kapitalvermögen Einnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . ab Werbungskosten bzw. -Pauschbetrag . . . Sparer-Freibetrag . . . . . . . . . . . 1.360 801 801 801 Einkünfte . . . . . . . . . . . . . . . . . 559 0 559 Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung - 5.623 6.532 909 Sonstige Einkünfte Einkünfte aus priv. Veräußerungsgeschäften abzüglich nicht verrechenbare Verluste . verbleiben . . . . . . . . . . . . . . . . 1.179 - 1.179 Einkünfte . . . . . . . . . . . . . . . . . 0 57.600 Gesamtbetrag der Einkünfte . . . . . . . . 54.816 0 38.739 ab 30% des Schulgeldes . . . . . . . . . . . . . . . . im Kalenderjahr 2011 geleistete Zuwendungen § 10b EStG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . im Veranlagungszeitraum abzugsfähig . . . . . . . . 93.555 3.120 320 320 320 Beschränkt abziehbare Sonderausgaben übrige Vorsorgeaufwendungen . . . . . . . davon abzugsfähig . . . . . . . . . . . . 17.566 4.800 4.800 4.800 1.202 1.871 . . . . . . 0 15.369 Einkommen 69.946 ab Freibetrag für 4 Kinder . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22.264 Summe der abzugsfähigen Vorsorgeaufwendungen außergewöhnliche Belastungen . . . . . . . . . - zumutbare Belastung ( 2 % von 93.555 . . Überbelastungsbetrag . . . . . . . . . . . . . Aufwendungen für die eigengenutzte Wohnung . . . . . . . . . . . . . . . . . zu versteuerndes Einkommen Einkünfte sind bei den Einkunftsarten (1) Land- und Forstwirtschaft, (2) Gewerbebetrieb und (3) selbstständige Arbeit: der Gewinn. 47.682 Die „Summe der pos. Einkünfte“ bitte nicht verwechseln mit: „Gesamtbetrag der Einkünfte“ (das ist die Summe der Einkünfte, vermindert um den Altersentlastungsbetrag, den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende und den Freibetrag bei Land- und Forstwirtschaft). Die „Summe der pos. Einkünfte“ bitte nicht verwechseln mit: dem „Einkommen“ (das ist der Gesamtbetrag der Einkünfte, vermindert um die Sonderausgaben und die außergew. Belastungen). Die „Summe der pos. Einkünfte“ bitte nicht verwechseln mit: dem „Zu versteuerndes Einkommen“ (das ist das Einkommen, vermindert um den Kinderfreibetrag, den Bedarfsfreibetrag und sonstige Beträge).