für die Nutzung des DB AutoZug Bestimmungen und Hinweise
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für die Nutzung des DB AutoZug Bestimmungen und Hinweise
Bestimmungen und Hinweise … … für die Nutzung des DB AutoZug Stand: 15.11.2004, Änderungen bei den Fahrzeiten der Züge und Preisen sowie Irrtümer vorbehalten. 1. Leistungen Die DB AutoZug GmbH befördert im nationalen und internationalen Eisenbahnverkehr Fahrgäste gemeinsam mit ihrem Personenkraftwagen (auch mit Anhänger) oder mit ihrem Motorrad (auch mit Beiwagen). Der Fahrzeuglenker muss das Fahrzeug begleiten und seinen gültigen Führerschein vorzeigen können. 1.1. Beförderung der Fahrgäste Die DB AutoZug GmbH reserviert in den Zügen • auf Tagesverbindungen Sitzplätze, • auf Nachtverbindungen nach Wahl des Fahrgastes Plätze in Liege- oder Schlafwagen, • der Bauart Talgo nach Wahl des Fahrgastes Plätze in Schlaf-, Liege- oder Sitzwagen. In allen Zügen der DB AutoZug GmbH sind Speisen und Getränke an Bord erhältlich. In fast allen Zügen sind je nach Unterbringungsart Inklusivleistungen im Fahrpreis inbegriffen. Es gelten die Angaben der jeweiligen Tabelle der gewünschten Verbindung. 1.2. Beförderung von Fahrzeugen Die DB AutoZug GmbH befördert ausschließlich Fahrzeuge, die für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen und verkehrssicher sind. Die Fahrzeuge müssen den in Ziff. 2 genannten Beförderungsbedingungen entsprechen. 2. Beförderungsbedingungen für Kraftfahrzeuge und Anhänger Die zu befördernden Kraftfahrzeuge müssen folgende Merkmale aufweisen: • Bodenfreiheit mindestens 0,10 m • Gesamtbreite höchstens 2,05 m • Sitzplätze maximal 9 Stück • Gesamtlänge – des Kraftfahrzeuges höchstens 5,30 m – des Anhängers inkl. Kupplung höchstens 5,00 m – des Gespanns insges. höchstens 10,30 m • Zulässige Höhe für Kraftfahrzeuge mit Anhänger, Motorräder (mit Beiwagen) und Trikes sowie PKW mit nichtmetallischem Dach (z. B. Cabrio) höchstens 1,58 m Für die Gesamthöhe eines einzelnen Personenkraftwagens gelten, abhängig von der Fahrzeugbreite im Dachbereich, die in der Tabelle dargestellten Maße, die von den Eisenbahnen der jeweiligen Länder zwingend vorgegeben sind. Auf die Einnahme der bei/vor der Verladung zugewiesenen Plätze ist zu achten. Leihgebühren für Befestigungsgurte für den Motorradtransport sind im Preis der Motorradbeförderung enthalten. Die Gurte sind Eigentum der DB AutoZug GmbH und werden nach dem Transport vom Personal eingesammelt. 3. Mitnahme von Haustieren, Gepäck und sonstigen Gegenständen Die Mitnahme von Haustieren, Gepäck und sonstigen Gegenständen ist unter Beachtung der gesetzlichen und tariflichen Bestimmungen, der nachfolgenden Regelungen, insbesondere auch der in Ziff. 2 näher genannten Beschränkungen und Einhaltung der dort genannten Lademaße zulässig. 3.1. Mitnahme von Haustieren Die Mitnahme eines Hundes oder einer Katze ist nur bei Buchung eines Abteils zur alleinigen Nutzung möglich. Im BordRestaurant sind Hunde nicht zugelassen. Für Hunde besteht außerhalb des Abteils Leinenzwang. Aus hygienischen Gründen dürfen Tiere die Sitze, Liegen oder Betten nicht belegen. Hundedecken und ein Maulkorb sind mitzubringen. Die DB AutoZug GmbH kann für zusätzlichen Reinigungsaufwand ein besonderes Entgelt erheben. 3.2. Mitnahme von Gepäck Das Gepäck der Fahrgäste darf auf eigenes Risiko und eigene Haftung während der Beförderung an, auf, neben oder in den Fahrzeugen belassen werden. Auf ein festes Verzurren sowie auf die Einhaltung der maximalen Lademaße (siehe Tabelle für maximale Maße auf dieser Seite) ist dabei zu achten. Der Reisende ist für die Einhaltung der zoll- und verwaltungsbehördlichen Bestimmungen und Verpflichtungen verantwortlich. Handelswaren und gefährliche Gegenstände dürfen nicht mitgenommen werden. Auf Motorrädern darf nur das in den am Motorrad befestigten Satteltaschen oder Motorradkoffern untergebrachte Gepäck belassen werden, es gilt als am Fahrzeug befestigt. 3.3. Mitnahme von sonstigen Gegenständen Leichte Boote, Sportgeräte und ähnliche sonstige Gegenstände können mitgenommen werden, wenn diese Gegenstände neben dem Fahrzeug untergebracht und in geeigneter Weise befestigt werden können. Die Beförderung dieser Gegenstände muss bei der Reservierung angegeben werden. In den Fahrzeugen oder auf Heckträgern untergebrachte Fahrräder können ohne Einschränkung auf dem DB AutoZug befördert werden, auf Dach Max. Höhe des Fahrzeugs inklusive Dachaufbauten (Ladehöhe) nach/von Max. Breite des Fahrzeugs im Dachbereich (Durch Nachmessen des Kunden zu ermitteln) 1,35 m = Kategorie A1 (z.B. Limousine, Kombi, Van) 1,55 m = Kategorie A2 (z.B. Geländewagen, Jeep, Van) Frankreich 2 Kroatien3 2,05 m *1,97 m **1,67 m 1,63 m 1,72 m 1,96 m *1,85 m **1,60 m 1,63 m 1,68 m 1 Auf den Strecken der italienischen Staatsbahnen ist nur der Transport von geschlossenen Dachboxen (Jetbag) innerhalb der genannten Ladehöhe nach Bozen* und Verona* zugelassen. Nach Ancona**, Livorno**,Rimini**, Neapel** ist kein Dachgepäck zugelassen. gepäckträgern müssen sie liegend transportiert und fest verzurrt werden. Auf die Einhaltung der maximalen Lademaße ist dabei zu achten (siehe Tabelle für maximale Maße auf dieser Seite). 2 Auf den Strecken der französischen Staatsbahnen sind nur leere Dachgepäckträger auf der unteren Ladeebene zugelassen (maximale Höhe inkl. Dachträger 1,58 m). Die Mitnahme oder Befestigung von Gepäck und Gegenständen auf und neben dem Fahrzeug ist nicht gestattet. 4. Reservierung und Buchung Für DB AutoZug Fahrten besteht Reservierungspflicht. Eine Buchung ist nur als Kombination aus Transport eines Fahrzeuges und Beförderung mindestens einer, das Fahrzeug begleitenden Person, höchstens jedoch so vieler Personen, wie Sitzplätze in dem Kraftfahrzeug vorhanden sind, möglich. Buchungen können – sofern Kapazitäten vorhanden sind – bis zum Tag der Abfahrt des DB AutoZug bei Verkaufsstellen der 3 64 Italien 1 Deutschland Österreich (außer Wien) Auf den Strecken der kroatischen Bahnen sind nur Dachgepäckträger auf der unteren Ladeebene zugelassen. Das Gepäck darf auf Ihr eigenes Risiko und Ihre eigene Haftung während der Beförderung fest verzurrt an, auf, neben oder in den Fahrzeugen belassen werden. DB AutoZug GmbH (z. B. bei Fahrkartenausgaben, DB-Agenturen und im Internet oder dem DB AutoZug Servicetelefon) getätigt werden. Bei der Buchung müssen die benötigten Fahrzeugdaten (Fahrzeugmaße, Dachaufbau, Stoffdach, Höhe, Kennzeichen usw.) angegeben werden. Ändern sich nach der Buchung die ursprünglich angegebenen Daten, ist eine Meldung spätestens 2 Tage vor Antritt der Hinfahrt an die Verkaufsstelle erforderlich, um ggf. eine Korrektur der Buchung im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten vornehmen zu können. Da wegen der Fahrzeugabmessungen bestimmte Stellplätze zugewiesen sind, kann nicht gewährleistet werden, dass einem Wunsch auf Korrektur der Buchung entsprochen werden kann. Bei der Buchung wird eine Anzahlung von 10 % des Fahrtpreises, mindestens 50,– Euro erhoben. 5. Beförderungspreis Der Beförderungspreis wird nach den am Buchungstag geltenden Preislisten der DB AutoZug GmbH für den jeweiligen Verkehrstag berechnet. Es gelten die Preise gemäß BB AZ (Beförderungsbedingungen für die Nutzung des DB AutoZug und deren Ergänzungen) sowie der TCV-Tarif Besonderer Anhang Autoreisezüge zum jeweils gültigen Tarifstand. Die Zahlung des Beförderungspreises – ggf. unter Abzug einer bereits geleisteten Anzahlung – wird bei Aushändigung der Beförderungsunterlagen, spätestens jedoch vier Wochen vor dem Abreisetag fällig. Ist die Restzahlung bis zu diesem Termin nicht erfolgt, kann DB AutoZug GmbH die Buchung stornieren und ein Stornoentgelt berechnen. Wird die Beförderung innerhalb eines Zeitraums von 4 Wochen vor deren Antritt gebucht, ist der Beförderungspreis bei Buchung fällig. 6. Ermäßigungen Für Kinder bis 11 Jahre können Einzelplätze in Sitz- und Liegewagen zum ermäßigten Preis gebucht werden. Wird kein eigener Platz in Anspruch genommen, fahren Kinder unter 6 Jahren in Begleitung zahlender Erwachsener in den Zügen der DB AutoZug GmbH kostenlos. Hierbei dürfen max. 1 Erwachsener und 1 Kind unter 6 Jahren eine Liege gemeinsam nutzen. Die DB AutoZug GmbH befördert die Begleitperson eines Schwerbehinderten im Sitz-, Liegeoder Schlafwagen unentgeltlich, Vorlage eines Schwerbehindertenausweises mit Kennzeichnung „B“ oder „BN“ vorausgesetzt. Weitere Ermäßigungen für die Fahrgastbeförderung werden nicht gewährt. Stellplätze für Motorräder, Motorräder mit Beiwagen und PKW bis zu einer Länge von 2,65 m oder Anhänger bis zu einer Länge von 2,50 m können zu einem ermäßigten Preis gebucht werden. 7. Beförderungsunterlagen Der Fahrgast erhält für die Hin- und Rückfahrt jeweils Fahrkarten mit den Angaben zur Reservierung für einen bestimmten Tag. Die Fahrkarten werden nach vollständiger Bezahlung ausgehändigt. Die Beförderungsunterlagen gelten nur an dem hierin ausgewiesenen Tag zu den angegebenen Abfahrts- und Ladezeiten und sind auf Verlangen vorzulegen. Für verlorene oder abhanden gekommene Fahrkarten wird kein Ersatz geleistet. Die DB AutoZug GmbH prüft jedoch, ob die Beförderung auf Grund anderer Nachweise möglich ist. Um Irrtümer oder Fehler zu vermeiden, sind die Unterlagen nach Erhalt zu prüfen. Im Falle von Abweichungen ist eine Klärung mit der Verkaufsstelle erforderlich. 8. Umbuchungen, Stornierungen Änderungen von Beförderungstag oder -strecke können, soweit verfügbar, vor Antritt der ursprünglichen Fahrt einmal vorgenommen werden. Der neue Termin darf nicht mehr als 4 Wochen nach dem bei der Erstbestellung gewünschten Tag der Fahrt liegen. Für die Umbuchung wird ein pauschales Bearbeitungsentgelt in Höhe von 15,– Euro erhoben. Sonstige Änderungswünsche gelten als Stornierung der Buchung. Bei Nichtantritt der Beförderung oder Rücktritt vom Vertrag verlangt die DB AutoZug GmbH angemessenen Ersatz für die von ihr getroffenen Vorkehrungen und für ihre Aufwendungen. Für die Höhe dieser Stornoentgelte ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung und Rückgabe der Beförderungsunterlagen bei der Verkaufsstelle maßgebend. Werden die Beförderungsunterlagen nicht vor dem Tag der Fahrt zurückgegeben, gilt dieser Tag als Zeitpunkt der Rückgabe. Wird lediglich die Rückfahrt, eine zweite oder folgende Fahrt nicht angetreten, ist für die Erstattung des auf diesen Teil entfallenden Betrages der Tag des jeweiligen Fahrtantritts entscheidend. Die Stornoentgelte betragen bei einem Rücktritt mindestens • bis zum 30. Tag vor dem Tag der Fahrt 5 % des Beförderungspreises, • ab 29. bis 22. Tag vor dem Tag der Fahrt 10 % des Beförderungspreises, • ab 21. bis 15. Tag vor dem Tag der Fahrt 25 % des Beförderungspreises, • ab 14. bis 7. Tag vor dem Tag der Fahrt 40 % des Beförderungspreises, • ab 6 Tage vor dem Tag der Fahrt 50 % des Beförderungspreises. Der Beförderungspreis wird gegen Rückgabe der Beförderungsunterlagen voll erstattet, wenn der Fahrgast aus Gründen, die die DB AutoZug GmbH zu vertreten hat, die Beförderung nicht antreten kann. Für Sonderpreise können abweichende Bedingungen gelten. 9. Rücktritt durch die DB AutoZug GmbH Die DB AutoZug GmbH kann bis 4 Wochen vor dem Tag der Fahrt vom Beförderungsvertrag zurücktreten, wenn das Buchungsaufkommen für einen DB AutoZug so gering ist, dass die Durchführung der Beförderung für die DB AutoZug GmbH mit nicht zumutbaren Kosten verbunden ist. Weichen die tatsächlichen Maße des Fahrzeugs oder andere für die Beförderung wichtige Angaben (z. B. Dachaufbauten) von den ursprünglich bei der Buchung angegebenen und in dem Reservierungsnachweis vermerkten Angaben ab, besteht kein Anspruch auf Beförderung durch die DB AutoZug GmbH. Kann die Beförderung in einem solchen Fall nicht durchgeführt werden, wird der zu erstattende Betrag nach Maßgabe der Regelung Ziff. 8 ermittelt. 10. Verladung der Fahrzeuge, Sicherheitsvorschriften, Verladepersonal Die Fahrzeugtransportwagen dürfen aus Sicherheitsgründen durch den Fahrzeuglenker erst nach ausdrücklicher Aufforderung durch das Ladepersonal betreten werden. Die Verladung und Entladung des Fahrzeuges und ein ggf. erforderliches Umstellen auf dem Transportwagen obliegt dem Fahrzeugführer in eigener Verantwortung. Die DB AutoZug GmbH kann entsprechende Anordnungen treffen, falls dies erforderlich ist. Den Anweisungen des Verladepersonals ist Folge zu leisten. Dies entbindet den Fahrzeugführer jedoch nicht von seiner Verantwortlichkeit. Sofern eine andere Person – auch Verladepersonal der DB AutoZug GmbH – bei der Verladung Hilfestellung gibt, wird diese als Hilfskraft (Erfüllungsgehilfe) im Interesse des vom Fahrzeugführer unter eigener Leitung und Verantwortung zu bewirkenden Ladegeschäftes tätig. Während der Ver- oder Entladung und ggf. Umstellung dürfen sich außer dem Fahrzeugführer keine weiteren Personen im Fahrzeug befinden. Ausnahmen sind nur nach schriftlicher Zustimmung der DB AutoZug GmbH zulässig. Die DB AutoZug GmbH ist zu einer Zustimmung nicht verpflichtet. Für Motorradfahrer besteht bei Fahrten auf dem Fahrzeugtransportwagen und dem Bahngelände Helmpflicht. Der Fahrzeugführer ist verpflichtet, alle Vorkehrungen am Fahrzeug zu treffen, um Schäden zu verhüten. Absperrhähne für Brennstoffleitungen sind zu ver- schließen. Alle Brennstoff führenden Leitungen müssen dicht sein, ebenso die Brennstoffbehälter, die gut verschlossen sein müssen. Während sich die Fahrzeuge auf Bahnanlagen oder dem Fahrzeugtransportwagen befinden, darf Brennstoff weder entnommen noch eingefüllt werden. Zur Schadensverhütung gehört insbesondere auch die Verriegelung des Schiebedachs/Cabrio-Dachs, der Verschluss der Lüftungsklappen, der Frostschutz und das Einziehen der Antenne sowie das Befestigen aller am Fahrzeug angebrachter Teile. Dachantennen sowie nicht versenkbare Antennen sind vor der Verladung abzumontieren. Windabweiser, Außenjalousien und andere am Fahrzeug befindliche (Anbau-)Teile, Gepäckstücke, Sportgeräte usw. sind gegen Abreißen durch den Fahrtwind zu sichern oder vor der Verladung abzumontieren. Da eine Beförderung der Fahrzeuge auf der gesamten Strecke oder auf Teilstrecken rückwärts möglich ist (wechselnde Fahrtrichtung), sind die Sicherungsmaßnahmen auch hierauf einzurichten. Insbesondere sind alle am Fahrzeug befindlichen (Anbau-)Teile, die den Beanspruchungen einer solchen rückwärts vorgenommenen Beförderung nicht standhalten können, vor Beginn der Fahrt abzumontieren. Mit Fahrtgeschwindigkeiten bis zu 160 km/h ist zu rechnen. Die Verwendung von Wagendecken zum Schutz der Fahrzeuge ist nicht zugelassen. Der Zugang zu den Fahrzeugen ist während des Transports, auch bei Zwischenhalten, nicht gestattet. Es dürfen weder Personen noch Tiere in den Fahrzeugen verbleiben. Mit dem Abstellen des Fahrzeugs (beim Kraftfahrzeug bzw. Anhänger mit dem Aussteigen, Verschließen und Beendigung der Sicherung/ Demontage von (Anbau-)Teilen; beim Motorrad mit Verschließen und der Erklärung gegenüber dem Verladepersonal, dass mit der Sicherung begonnen werden kann) auf dem Transportwagen gilt das Fahrzeug als an die Eisenbahn übergeben. Die Fahrzeuge werden vom Verladepersonal insbesondere gegen Verschub gesichert. Nach der Ankunft werden die Fahrzeuge vom Verladepersonal entsichert und damit zur Entladung bereitgestellt. Mit Bereitstellung der Fahrzeuge zur Entladung (beim Kraftfahrzeug mit dem Einsteigen; beim Motorrad mit Aufschließen) wird das Fahrzeug an den Fahrzeuglenker übergeben. 11. Haftung des Fahrgastes Der Fahrgast haftet für alle Schäden, die der DB AutoZug GmbH oder Dritten dadurch entstehen, dass er die Verlade- oder Sicherheitsbestimmungen nicht beachtet, sowie für alle Schäden, die durch fehlende oder unrichtige Angaben entstehen. 12. Haftung der DB AutoZug GmbH Die DB AutoZug GmbH haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für • die gewissenhafte Reisevorbereitung, • die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, • die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen. Bei der Verletzung von vertraglichen Nebenpflichten haftet die DB AutoZug GmbH nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. 13. Anzuwendendes Recht, Gerichtsstand Auf die Beförderung finden in erster Linie Anwendung: • im Binnenverkehr die Vorschriften der Eisenbahnverkehrsordnung (EVO) und des HGB, • im Verkehr mit den europäischen Staaten die Regelungen des Internationalen Übereinkommens über den Eisenbahn-Personen- und Gepäckverkehr (ER/CIV). Als Tarifgrundlage gelten die BB AZ, deren Ergänzungen und der TCV-Tarif besonderer Anhang Autoreisezüge. Ergänzend zu den gesetzlichen Vorschriften gelten die nationalen bzw. internationalen Tarife in der jeweiligen Fassung. Alle Leistungen erbringt die DB AutoZug GmbH ausschließlich zu den genannten Bedingungen. Ist der Beförderungsvertrag von einem Kaufmann im Rahmen seines Handelsgewerbes abgeschlossen, ist Gerichtsstand Dortmund. 14. Elektronische Datenverarbeitung Wir speichern und bearbeiten personenbezogene Daten unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Hinweise für unsere Kunden! Wir empfehlen für die Reise den Abschluss des Rundum Sorglos-Reiseschutz Europa sowie die AutoZug- und Fährversicherung der Europäische Reiseversicherung AG. Diese erhalten Sie bei Ihrer Verkaufsstelle. Für Personen- und Sachschäden der Reisenden haftet die DB AutoZug GmbH nach Maßgabe der Ziff. 13 der vorstehend abgedruckten Bestimmungen und Hinweise, nach den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere nach dem Haftpflichtgesetz, der Eisenbahnverkehrsordnung (EVO), dem HGB und im internationalen Verkehr nach dem Internationalen Übereinkommen über den Eisenbahn-Personen- und Gepäckverkehr (ER/CIV). Wichtigste Auswirkungen der derzeit geltenden gesetzlichen Haftungsregelungen sind: • Die Haftung bei Personen- und Sachschäden sowie Schäden wegen verspäteter Auslieferung der Fahrzeuge ist der Höhe nach begrenzt. • Bei Schäden an den Fahrzeugen wird nur der unmittelbare Sachschaden (Schaden am Fahrzeug selbst) ersetzt, im nationalen Verkehr maximal 20.400 Euro, im internationalen Verkehr maximal 8.000 Rechnungseinheiten (entsprechend ca. 10.200 Euro) je Fahrzeug. Der Ersatz sonstiger Kosten (z. B. Mietwagen, Nutzungsausfall, Gutachter, Anwaltskosten) ist begrenzt oder ausgeschlossen. • Bei Verlust oder Beschädigung von Gepäck, Fahrrädern und sonstigen Gegenständen, die im Fahrzeug belassen werden, ist die Haftung der DB AutoZug GmbH für Schäden im nationalen und internationalen Verkehr auf 1.280 Euro begrenzt. Die DB AutoZug GmbH haftet nicht, wenn Sie Ihr Gepäck usw. am oder auf dem Fahrzeug verstauen. • Ein gesetzlicher Haftungsausschluss besteht auch für Schäden, die auf unabwendbare Ereignisse zurückzuführen sind (z. B. Wandalismus, Diebstahl, Steinschlag, Witterungseinflüsse, Industrieabgase). • Begrenzungen des Haftungsumfangs und/ oder der Haftungshöhe gelten nicht, wenn die Schäden auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von der DB AutoZug GmbH zurückzuführen sind. Sofern Sie einen Transportschaden feststellen, melden Sie diesen bitte unmittelbar bei der Entladung dem Verladepersonal und lassen Sie eine für Sie kostenfreie Schadensaufnahme durchführen. Bei äußerlich nicht erkennbaren Schäden melden Sie den Schaden bitte spätestens innerhalb einer Woche nach Entladung bei innerdeutschen und innerhalb von drei Tagen bei europäischen Verbindungen an das DB AutoZug Terminal. Im Falle eines Schadens bitten wir Sie, Ihre Meldung schriftlich bei DB AutoZug GmbH, Kennwort „Schaden“, Postfach 80 05 45, 81605 München einzureichen. Ihrem Schreiben fügen Sie bitte folgendes bei: • den Fahrzeugbegleitschein und den Fahrschein im Original (wird auf Wunsch zurückgegeben), • die Durchschrift der Schadensaufnahme im Original, • einen spezifizierten Kostenvoranschlag sowie • Angaben zu Ihrer Bankverbindung und ggf. auch Ihre Vorsteuerabzugsberechtigung. Hinweise für unsere Kunden, Stand 01.07.2002 Adresse: DB AutoZug GmbH, Königswall 21, 44137 Dortmund 65