für die Nutzung des DB AutoZug Bestimmungen und Hinweise

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für die Nutzung des DB AutoZug Bestimmungen und Hinweise
Bestimmungen und Hinweise …
… für die Nutzung des DB AutoZug
Stand: 15.11.2004, Änderungen bei den Fahrzeiten der Züge und Preisen sowie Irrtümer vorbehalten.
1. Leistungen
Die DB AutoZug GmbH befördert im nationalen
und internationalen Eisenbahnverkehr Fahrgäste
gemeinsam mit ihrem Personenkraftwagen (auch
mit Anhänger) oder mit ihrem Motorrad (auch mit
Beiwagen). Der Fahrzeuglenker muss das Fahrzeug begleiten und seinen gültigen Führerschein
vorzeigen können.
1.1. Beförderung der Fahrgäste
Die DB AutoZug GmbH reserviert in den Zügen
• auf Tagesverbindungen Sitzplätze,
• auf Nachtverbindungen nach Wahl des Fahrgastes Plätze in Liege- oder Schlafwagen,
• der Bauart Talgo nach Wahl des Fahrgastes
Plätze in Schlaf-, Liege- oder Sitzwagen.
In allen Zügen der DB AutoZug GmbH sind Speisen
und Getränke an Bord erhältlich.
In fast allen Zügen sind je nach Unterbringungsart
Inklusivleistungen im Fahrpreis inbegriffen. Es
gelten die Angaben der jeweiligen Tabelle der gewünschten Verbindung.
1.2. Beförderung von Fahrzeugen
Die DB AutoZug GmbH befördert ausschließlich
Fahrzeuge, die für den öffentlichen Straßenverkehr
zugelassen und verkehrssicher sind. Die Fahrzeuge
müssen den in Ziff. 2 genannten Beförderungsbedingungen entsprechen.
2. Beförderungsbedingungen für Kraftfahrzeuge und Anhänger
Die zu befördernden Kraftfahrzeuge müssen
folgende Merkmale aufweisen:
• Bodenfreiheit
mindestens 0,10 m
• Gesamtbreite
höchstens 2,05 m
• Sitzplätze
maximal
9 Stück
• Gesamtlänge
– des Kraftfahrzeuges
höchstens 5,30 m
– des Anhängers
inkl. Kupplung
höchstens 5,00 m
– des Gespanns insges.
höchstens 10,30 m
• Zulässige Höhe für Kraftfahrzeuge mit Anhänger,
Motorräder (mit Beiwagen) und Trikes sowie
PKW mit nichtmetallischem Dach (z. B. Cabrio)
höchstens 1,58 m
Für die Gesamthöhe eines einzelnen Personenkraftwagens gelten, abhängig von der Fahrzeugbreite im Dachbereich, die in der Tabelle dargestellten Maße, die von den Eisenbahnen der jeweiligen
Länder zwingend vorgegeben sind.
Auf die Einnahme der bei/vor der Verladung
zugewiesenen Plätze ist zu achten.
Leihgebühren für Befestigungsgurte für den
Motorradtransport sind im Preis der Motorradbeförderung enthalten. Die Gurte sind Eigentum der
DB AutoZug GmbH und werden nach dem Transport vom Personal eingesammelt.
3. Mitnahme von Haustieren, Gepäck
und sonstigen Gegenständen
Die Mitnahme von Haustieren, Gepäck und sonstigen Gegenständen ist unter Beachtung der
gesetzlichen und tariflichen Bestimmungen, der
nachfolgenden Regelungen, insbesondere auch
der in Ziff. 2 näher genannten Beschränkungen
und Einhaltung der dort genannten Lademaße
zulässig.
3.1. Mitnahme von Haustieren
Die Mitnahme eines Hundes oder einer Katze
ist nur bei Buchung eines Abteils zur alleinigen
Nutzung möglich. Im BordRestaurant sind Hunde
nicht zugelassen. Für Hunde besteht außerhalb
des Abteils Leinenzwang. Aus hygienischen
Gründen dürfen Tiere die Sitze, Liegen oder
Betten nicht belegen. Hundedecken und ein
Maulkorb sind mitzubringen.
Die DB AutoZug GmbH kann für zusätzlichen Reinigungsaufwand ein besonderes Entgelt erheben.
3.2. Mitnahme von Gepäck
Das Gepäck der Fahrgäste darf auf eigenes Risiko
und eigene Haftung während der Beförderung
an, auf, neben oder in den Fahrzeugen belassen
werden. Auf ein festes Verzurren sowie auf die
Einhaltung der maximalen Lademaße (siehe
Tabelle für maximale Maße auf dieser Seite) ist
dabei zu achten.
Der Reisende ist für die Einhaltung der zoll- und
verwaltungsbehördlichen Bestimmungen und
Verpflichtungen verantwortlich. Handelswaren
und gefährliche Gegenstände dürfen nicht mitgenommen werden.
Auf Motorrädern darf nur das in den am Motorrad
befestigten Satteltaschen oder Motorradkoffern
untergebrachte Gepäck belassen werden, es gilt
als am Fahrzeug befestigt.
3.3. Mitnahme von sonstigen Gegenständen
Leichte Boote, Sportgeräte und ähnliche sonstige
Gegenstände können mitgenommen werden, wenn
diese Gegenstände neben dem Fahrzeug untergebracht und in geeigneter Weise befestigt werden
können. Die Beförderung dieser Gegenstände
muss bei der Reservierung angegeben werden.
In den Fahrzeugen oder auf Heckträgern untergebrachte Fahrräder können ohne Einschränkung
auf dem DB AutoZug befördert werden, auf Dach
Max. Höhe des Fahrzeugs
inklusive Dachaufbauten (Ladehöhe)
nach/von
Max. Breite des Fahrzeugs im Dachbereich
(Durch Nachmessen des Kunden zu ermitteln)
1,35 m = Kategorie A1
(z.B. Limousine, Kombi, Van)
1,55 m = Kategorie A2
(z.B. Geländewagen, Jeep, Van)
Frankreich 2
Kroatien3
2,05 m
*1,97 m
**1,67 m
1,63 m
1,72 m
1,96 m
*1,85 m
**1,60 m
1,63 m
1,68 m
1
Auf den Strecken der italienischen Staatsbahnen ist nur der
Transport von geschlossenen Dachboxen (Jetbag) innerhalb
der genannten Ladehöhe nach Bozen* und Verona* zugelassen. Nach Ancona**, Livorno**,Rimini**, Neapel** ist kein
Dachgepäck zugelassen.
gepäckträgern müssen sie liegend transportiert
und fest verzurrt werden. Auf die Einhaltung der
maximalen Lademaße ist dabei zu achten (siehe
Tabelle für maximale Maße auf dieser Seite).
2
Auf den Strecken der französischen Staatsbahnen sind nur
leere Dachgepäckträger auf der unteren Ladeebene zugelassen (maximale Höhe inkl. Dachträger 1,58 m). Die Mitnahme
oder Befestigung von Gepäck und Gegenständen auf und
neben dem Fahrzeug ist nicht gestattet.
4. Reservierung und Buchung
Für DB AutoZug Fahrten besteht Reservierungspflicht. Eine Buchung ist nur als Kombination aus
Transport eines Fahrzeuges und Beförderung
mindestens einer, das Fahrzeug begleitenden
Person, höchstens jedoch so vieler Personen, wie
Sitzplätze in dem Kraftfahrzeug vorhanden sind,
möglich. Buchungen können – sofern Kapazitäten
vorhanden sind – bis zum Tag der Abfahrt des
DB
AutoZug
bei
Verkaufsstellen
der
3
64
Italien 1
Deutschland
Österreich
(außer Wien)
Auf den Strecken der kroatischen Bahnen sind nur Dachgepäckträger auf der unteren Ladeebene zugelassen. Das
Gepäck darf auf Ihr eigenes Risiko und Ihre eigene Haftung
während der Beförderung fest verzurrt an, auf, neben oder in
den Fahrzeugen belassen werden.
DB AutoZug GmbH (z. B. bei Fahrkartenausgaben, DB-Agenturen und im Internet oder dem
DB AutoZug Servicetelefon) getätigt werden.
Bei der Buchung müssen die benötigten Fahrzeugdaten (Fahrzeugmaße, Dachaufbau, Stoffdach,
Höhe, Kennzeichen usw.) angegeben werden.
Ändern sich nach der Buchung die ursprünglich
angegebenen Daten, ist eine Meldung spätestens
2 Tage vor Antritt der Hinfahrt an die Verkaufsstelle
erforderlich, um ggf. eine Korrektur der Buchung
im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten vornehmen zu können. Da wegen der Fahrzeugabmessungen bestimmte Stellplätze zugewiesen
sind, kann nicht gewährleistet werden, dass
einem Wunsch auf Korrektur der Buchung entsprochen werden kann.
Bei der Buchung wird eine Anzahlung von 10 %
des Fahrtpreises, mindestens 50,– Euro erhoben.
5. Beförderungspreis
Der Beförderungspreis wird nach den am Buchungstag geltenden Preislisten der DB AutoZug
GmbH für den jeweiligen Verkehrstag berechnet.
Es gelten die Preise gemäß BB AZ (Beförderungsbedingungen für die Nutzung des DB AutoZug
und deren Ergänzungen) sowie der TCV-Tarif
Besonderer Anhang Autoreisezüge zum jeweils
gültigen Tarifstand.
Die Zahlung des Beförderungspreises – ggf. unter
Abzug einer bereits geleisteten Anzahlung – wird
bei Aushändigung der Beförderungsunterlagen,
spätestens jedoch vier Wochen vor dem Abreisetag fällig. Ist die Restzahlung bis zu diesem Termin
nicht erfolgt, kann DB AutoZug GmbH die Buchung
stornieren und ein Stornoentgelt berechnen.
Wird die Beförderung innerhalb eines Zeitraums
von 4 Wochen vor deren Antritt gebucht, ist der
Beförderungspreis bei Buchung fällig.
6. Ermäßigungen
Für Kinder bis 11 Jahre können Einzelplätze in
Sitz- und Liegewagen zum ermäßigten Preis
gebucht werden. Wird kein eigener Platz in Anspruch genommen, fahren Kinder unter 6 Jahren
in Begleitung zahlender Erwachsener in den Zügen
der DB AutoZug GmbH kostenlos. Hierbei dürfen
max. 1 Erwachsener und 1 Kind unter 6 Jahren
eine Liege gemeinsam nutzen.
Die DB AutoZug GmbH befördert die Begleitperson eines Schwerbehinderten im Sitz-, Liegeoder Schlafwagen unentgeltlich, Vorlage eines
Schwerbehindertenausweises mit Kennzeichnung
„B“ oder „BN“ vorausgesetzt.
Weitere Ermäßigungen für die Fahrgastbeförderung werden nicht gewährt.
Stellplätze für Motorräder, Motorräder mit Beiwagen und PKW bis zu einer Länge von 2,65 m
oder Anhänger bis zu einer Länge von 2,50 m
können zu einem ermäßigten Preis gebucht werden.
7. Beförderungsunterlagen
Der Fahrgast erhält für die Hin- und Rückfahrt jeweils Fahrkarten mit den Angaben zur Reservierung
für einen bestimmten Tag. Die Fahrkarten werden
nach vollständiger Bezahlung ausgehändigt.
Die Beförderungsunterlagen gelten nur an dem
hierin ausgewiesenen Tag zu den angegebenen
Abfahrts- und Ladezeiten und sind auf Verlangen
vorzulegen. Für verlorene oder abhanden gekommene Fahrkarten wird kein Ersatz geleistet.
Die DB AutoZug GmbH prüft jedoch, ob die Beförderung auf Grund anderer Nachweise möglich ist.
Um Irrtümer oder Fehler zu vermeiden, sind die
Unterlagen nach Erhalt zu prüfen. Im Falle von
Abweichungen ist eine Klärung mit der Verkaufsstelle erforderlich.
8. Umbuchungen, Stornierungen
Änderungen von Beförderungstag oder -strecke
können, soweit verfügbar, vor Antritt der ursprünglichen Fahrt einmal vorgenommen werden. Der
neue Termin darf nicht mehr als 4 Wochen nach
dem bei der Erstbestellung gewünschten Tag
der Fahrt liegen. Für die Umbuchung wird ein
pauschales Bearbeitungsentgelt in Höhe von
15,– Euro erhoben. Sonstige Änderungswünsche
gelten als Stornierung der Buchung.
Bei Nichtantritt der Beförderung oder Rücktritt
vom Vertrag verlangt die DB AutoZug GmbH angemessenen Ersatz für die von ihr getroffenen
Vorkehrungen und für ihre Aufwendungen. Für die
Höhe dieser Stornoentgelte ist der Zeitpunkt des
Zugangs der Rücktrittserklärung und Rückgabe
der Beförderungsunterlagen bei der Verkaufsstelle
maßgebend. Werden die Beförderungsunterlagen
nicht vor dem Tag der Fahrt zurückgegeben, gilt
dieser Tag als Zeitpunkt der Rückgabe. Wird lediglich die Rückfahrt, eine zweite oder folgende Fahrt
nicht angetreten, ist für die Erstattung des auf
diesen Teil entfallenden Betrages der Tag des
jeweiligen Fahrtantritts entscheidend.
Die Stornoentgelte betragen bei einem Rücktritt
mindestens
• bis zum 30. Tag vor dem Tag der Fahrt 5 %
des Beförderungspreises,
• ab 29. bis 22. Tag vor dem Tag der Fahrt 10 %
des Beförderungspreises,
• ab 21. bis 15. Tag vor dem Tag der Fahrt 25 %
des Beförderungspreises,
• ab 14. bis 7. Tag vor dem Tag der Fahrt 40 %
des Beförderungspreises,
• ab 6 Tage vor dem Tag der Fahrt 50 %
des Beförderungspreises.
Der Beförderungspreis wird gegen Rückgabe der
Beförderungsunterlagen voll erstattet, wenn der
Fahrgast aus Gründen, die die DB AutoZug GmbH
zu vertreten hat, die Beförderung nicht antreten kann.
Für Sonderpreise können abweichende Bedingungen gelten.
9. Rücktritt durch die DB AutoZug GmbH
Die DB AutoZug GmbH kann bis 4 Wochen vor
dem Tag der Fahrt vom Beförderungsvertrag zurücktreten, wenn das Buchungsaufkommen für
einen DB AutoZug so gering ist, dass die Durchführung der Beförderung für die DB AutoZug GmbH
mit nicht zumutbaren Kosten verbunden ist.
Weichen die tatsächlichen Maße des Fahrzeugs
oder andere für die Beförderung wichtige Angaben
(z. B. Dachaufbauten) von den ursprünglich bei der
Buchung angegebenen und in dem Reservierungsnachweis vermerkten Angaben ab, besteht kein
Anspruch auf Beförderung durch die DB AutoZug
GmbH.
Kann die Beförderung in einem solchen Fall nicht
durchgeführt werden, wird der zu erstattende Betrag nach Maßgabe der Regelung Ziff. 8 ermittelt.
10. Verladung der Fahrzeuge, Sicherheitsvorschriften, Verladepersonal
Die Fahrzeugtransportwagen dürfen aus Sicherheitsgründen durch den Fahrzeuglenker erst nach
ausdrücklicher Aufforderung durch das Ladepersonal betreten werden.
Die Verladung und Entladung des Fahrzeuges und
ein ggf. erforderliches Umstellen auf dem Transportwagen obliegt dem Fahrzeugführer in eigener
Verantwortung. Die DB AutoZug GmbH kann
entsprechende Anordnungen treffen, falls dies
erforderlich ist.
Den Anweisungen des Verladepersonals ist Folge
zu leisten. Dies entbindet den Fahrzeugführer jedoch nicht von seiner Verantwortlichkeit.
Sofern eine andere Person – auch Verladepersonal
der DB AutoZug GmbH – bei der Verladung Hilfestellung gibt, wird diese als Hilfskraft (Erfüllungsgehilfe) im Interesse des vom Fahrzeugführer unter
eigener Leitung und Verantwortung zu bewirkenden
Ladegeschäftes tätig.
Während der Ver- oder Entladung und ggf. Umstellung dürfen sich außer dem Fahrzeugführer
keine weiteren Personen im Fahrzeug befinden.
Ausnahmen sind nur nach schriftlicher Zustimmung
der DB AutoZug GmbH zulässig. Die DB AutoZug
GmbH ist zu einer Zustimmung nicht verpflichtet.
Für Motorradfahrer besteht bei Fahrten auf dem
Fahrzeugtransportwagen und dem Bahngelände
Helmpflicht.
Der Fahrzeugführer ist verpflichtet, alle Vorkehrungen am Fahrzeug zu treffen, um Schäden zu
verhüten.
Absperrhähne für Brennstoffleitungen sind zu ver-
schließen. Alle Brennstoff führenden Leitungen
müssen dicht sein, ebenso die Brennstoffbehälter,
die gut verschlossen sein müssen. Während sich
die Fahrzeuge auf Bahnanlagen oder dem Fahrzeugtransportwagen befinden, darf Brennstoff
weder entnommen noch eingefüllt werden.
Zur Schadensverhütung gehört insbesondere auch
die Verriegelung des Schiebedachs/Cabrio-Dachs,
der Verschluss der Lüftungsklappen, der Frostschutz und das Einziehen der Antenne sowie das
Befestigen aller am Fahrzeug angebrachter Teile.
Dachantennen sowie nicht versenkbare Antennen
sind vor der Verladung abzumontieren. Windabweiser, Außenjalousien und andere am Fahrzeug
befindliche (Anbau-)Teile, Gepäckstücke, Sportgeräte usw. sind gegen Abreißen durch den
Fahrtwind zu sichern oder vor der Verladung abzumontieren.
Da eine Beförderung der Fahrzeuge auf der gesamten Strecke oder auf Teilstrecken rückwärts
möglich ist (wechselnde Fahrtrichtung), sind die
Sicherungsmaßnahmen auch hierauf einzurichten.
Insbesondere sind alle am Fahrzeug befindlichen
(Anbau-)Teile, die den Beanspruchungen einer
solchen rückwärts vorgenommenen Beförderung
nicht standhalten können, vor Beginn der Fahrt
abzumontieren.
Mit Fahrtgeschwindigkeiten bis zu 160 km/h ist
zu rechnen. Die Verwendung von Wagendecken
zum Schutz der Fahrzeuge ist nicht zugelassen.
Der Zugang zu den Fahrzeugen ist während des
Transports, auch bei Zwischenhalten, nicht gestattet. Es dürfen weder Personen noch Tiere in
den Fahrzeugen verbleiben.
Mit dem Abstellen des Fahrzeugs (beim Kraftfahrzeug bzw. Anhänger mit dem Aussteigen,
Verschließen und Beendigung der Sicherung/
Demontage von (Anbau-)Teilen; beim Motorrad
mit Verschließen und der Erklärung gegenüber
dem Verladepersonal, dass mit der Sicherung
begonnen werden kann) auf dem Transportwagen
gilt das Fahrzeug als an die Eisenbahn übergeben.
Die Fahrzeuge werden vom Verladepersonal insbesondere gegen Verschub gesichert. Nach der
Ankunft werden die Fahrzeuge vom Verladepersonal entsichert und damit zur Entladung bereitgestellt. Mit Bereitstellung der Fahrzeuge zur Entladung (beim Kraftfahrzeug mit dem Einsteigen;
beim Motorrad mit Aufschließen) wird das Fahrzeug an den Fahrzeuglenker übergeben.
11. Haftung des Fahrgastes
Der Fahrgast haftet für alle Schäden, die der
DB AutoZug GmbH oder Dritten dadurch entstehen,
dass er die Verlade- oder Sicherheitsbestimmungen
nicht beachtet, sowie für alle Schäden, die durch
fehlende oder unrichtige Angaben entstehen.
12. Haftung der DB AutoZug GmbH
Die DB AutoZug GmbH haftet im Rahmen der
Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für
• die gewissenhafte Reisevorbereitung,
• die sorgfältige Auswahl und Überwachung der
Leistungsträger,
• die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich
vereinbarten Leistungen.
Bei der Verletzung von vertraglichen Nebenpflichten haftet die DB AutoZug GmbH nur bei Vorsatz
und grober Fahrlässigkeit.
13. Anzuwendendes Recht, Gerichtsstand
Auf die Beförderung finden in erster Linie Anwendung:
• im Binnenverkehr die Vorschriften der Eisenbahnverkehrsordnung (EVO) und des HGB,
• im Verkehr mit den europäischen Staaten die
Regelungen des Internationalen Übereinkommens
über den Eisenbahn-Personen- und Gepäckverkehr (ER/CIV).
Als Tarifgrundlage gelten die BB AZ, deren Ergänzungen und der TCV-Tarif besonderer Anhang
Autoreisezüge. Ergänzend zu den gesetzlichen
Vorschriften gelten die nationalen bzw. internationalen Tarife in der jeweiligen Fassung. Alle
Leistungen erbringt die DB AutoZug GmbH ausschließlich zu den genannten Bedingungen.
Ist der Beförderungsvertrag von einem Kaufmann im Rahmen seines Handelsgewerbes abgeschlossen, ist Gerichtsstand Dortmund.
14. Elektronische Datenverarbeitung
Wir speichern und bearbeiten personenbezogene
Daten unter Beachtung der datenschutzrechtlichen
Bestimmungen.
Hinweise für unsere Kunden!
Wir empfehlen für die Reise den Abschluss des
Rundum Sorglos-Reiseschutz Europa sowie die
AutoZug- und Fährversicherung der Europäische
Reiseversicherung AG. Diese erhalten Sie bei
Ihrer Verkaufsstelle.
Für Personen- und Sachschäden der Reisenden
haftet die DB AutoZug GmbH nach Maßgabe
der Ziff. 13 der vorstehend abgedruckten Bestimmungen und Hinweise, nach den gesetzlichen
Bestimmungen, insbesondere nach dem Haftpflichtgesetz, der Eisenbahnverkehrsordnung
(EVO), dem HGB und im internationalen Verkehr
nach dem Internationalen Übereinkommen über den
Eisenbahn-Personen- und Gepäckverkehr (ER/CIV).
Wichtigste Auswirkungen der derzeit geltenden
gesetzlichen Haftungsregelungen sind:
• Die Haftung bei Personen- und Sachschäden
sowie Schäden wegen verspäteter Auslieferung
der Fahrzeuge ist der Höhe nach begrenzt.
• Bei Schäden an den Fahrzeugen wird nur der unmittelbare Sachschaden (Schaden am Fahrzeug
selbst) ersetzt, im nationalen Verkehr maximal
20.400 Euro, im internationalen Verkehr maximal
8.000 Rechnungseinheiten (entsprechend ca.
10.200 Euro) je Fahrzeug. Der Ersatz sonstiger
Kosten (z. B. Mietwagen, Nutzungsausfall, Gutachter, Anwaltskosten) ist begrenzt oder ausgeschlossen.
• Bei Verlust oder Beschädigung von Gepäck,
Fahrrädern und sonstigen Gegenständen, die
im Fahrzeug belassen werden, ist die Haftung
der DB AutoZug GmbH für Schäden im nationalen und internationalen Verkehr auf 1.280 Euro
begrenzt. Die DB AutoZug GmbH haftet nicht,
wenn Sie Ihr Gepäck usw. am oder auf dem
Fahrzeug verstauen.
• Ein gesetzlicher Haftungsausschluss besteht
auch für Schäden, die auf unabwendbare Ereignisse zurückzuführen sind (z. B. Wandalismus,
Diebstahl, Steinschlag, Witterungseinflüsse,
Industrieabgase).
• Begrenzungen des Haftungsumfangs und/
oder der Haftungshöhe gelten nicht, wenn die
Schäden auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
von der DB AutoZug GmbH zurückzuführen sind.
Sofern Sie einen Transportschaden feststellen,
melden Sie diesen bitte unmittelbar bei der Entladung dem Verladepersonal und lassen Sie eine für
Sie kostenfreie Schadensaufnahme durchführen.
Bei äußerlich nicht erkennbaren Schäden melden
Sie den Schaden bitte spätestens innerhalb einer
Woche nach Entladung bei innerdeutschen und
innerhalb von drei Tagen bei europäischen Verbindungen an das DB AutoZug Terminal.
Im Falle eines Schadens bitten wir Sie, Ihre Meldung
schriftlich bei DB AutoZug GmbH, Kennwort
„Schaden“, Postfach 80 05 45, 81605 München
einzureichen.
Ihrem Schreiben fügen Sie bitte folgendes bei:
• den Fahrzeugbegleitschein und den Fahrschein
im Original (wird auf Wunsch zurückgegeben),
• die Durchschrift der Schadensaufnahme im
Original,
• einen spezifizierten Kostenvoranschlag sowie
• Angaben zu Ihrer Bankverbindung und ggf. auch
Ihre Vorsteuerabzugsberechtigung.
Hinweise für unsere Kunden, Stand 01.07.2002
Adresse:
DB AutoZug GmbH, Königswall 21,
44137 Dortmund
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