Servicekraft für Schutz und Sicherheit (Nordrhein

Transcription

Servicekraft für Schutz und Sicherheit (Nordrhein
Seit über 10 Jahren
Ihr verlässlicher Partner für
Aus- und Weiterbildung
Servicekraft für Schutz und Sicherheit
(Nordrhein-Westfalen)
Ausbildung zum Ersthelfer
Ausbildung zum Betriebssanitäter
Ausbildung zum Brandschutzhelfer
max. 2340 Unterrichtseinheiten (ca. 16 Monate) Theorie
max. 520 Praktikumsstunden (ca. 3 Monate)
(Diese Maßnahme kann durch Leistungsträger wie, Bundesagentur für Arbeit, Berufsgenossenschaft, Rentenversicherung,
Berufsförderungsdienst etc. gefördert werden)
Maßnahme Nummer:
Kursstart: Ständiger Einstieg ist möglich!
Montag bis Freitag
von 08:00 – 16:00 Uhr
Hauptsitz der Gesellschaft
Siegburger Str. 223, 50679 Köln
Tel.: 0221-99 57 550
Fax:0221-99 57 5519
[email protected]
Niederlassung Essen
Wilhelm-Beckmann-Str. 6, 45307 Essen
Tel.: 0201 – 899 42 184
Fax: 0201 – 899 42 186
[email protected]
331DO01c Version: 1
vom 15.02.2014
Zulassungsstelle: CERTQUA
Zulassungsnummer: 15 – 17619 – T
Maßnahmenzertifikatnummer: 2012M101064-10007
Seit über 10 Jahren
Ihr verlässlicher Partner für
Aus- und Weiterbildung
Lehrgangsstruktur
Die Durchführung des Lehrganges findet in theoretischer, fachpraktischer und praktischer
Form statt. In konkreter Anlehnung an den Rahmenplan der IHK und dem Rahmenausbildungsplan zur Servicekraft für Schutz und Sicherheit werden die notwendigen und
arbeitsmarktspezifischen Kenntnisse vermittelt, um die abschließende Prüfung vor der
zuständigen IHK ablegen zu können.
Zeitliche Planung
Der theoretische Unterricht findet von Montag bis Freitag, täglich 9 Unterrichtseinheiten
à 45 Minuten, in den modern eingerichteten Schulungsräumen statt. Die Umschulung
dauert maximal 16 Monate und enthält ein Praktikum von ca. 3 Monaten.
Im Einzelnen gliedern sich die Unterrichtseinheiten (UE) wie folgt:
Lehrinhalte
Elemente d. Ausbildungsberufsbildes
(schwerpunkmäßige Vermittlung)
Rechtsgrundlagen für Sicherheitsdienste
(§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr.1)
 Rechtsgrundlagen des Handlungsrahmens für Sicherheitsdienste beachten und
anwenden
 Rechte von Personen und Institutionen beachten
 Gefährdungssituationen rechtlich bewerten
 Rechtsverstöße erkennen und beurteilen
Sicherheitsdienste (§ 3 Abs.2 Abschnitt A Nr. 2)
Sicherheitsbereiche (§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr.2.1)
 Sicherheitsdienste in den gesamtwirtschaftlichen Zusammenhang einordnen
 Aufgaben, Organisation und Leistungen der unterschiedlichen Sicherheitsbereiche
beschreiben und Schnittstellen darstellen
 Stellung des Ausbildungsbetriebes innerhalb der Sicherheitsdienste bewerten
Arbeitsorganisation; Informations- und Kommunikationstechnik
( § 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr.2.2)
Kommunikations- und Informationstechnik aufgabenbezogen nutzen
Arbeits- und Organisationsmittel sowie Lern- und Arbeitstechniken einsetzen
Standartsoftware und betriebsspezifische Software anwenden
Daten sichern und pflegen
Hauptsitz der Gesellschaft
Siegburger Str. 223, 50679 Köln
Tel.: 0221-99 57 550
Fax:0221-99 57 5519
[email protected]
Niederlassung Essen
Wilhelm-Beckmann-Str. 6, 45307 Essen
Tel.: 0201 – 899 42 184
Fax: 0201 – 899 42 186
[email protected]
331DO01c Version: 1
vom 15.02.2014




Seit über 10 Jahren
Ihr verlässlicher Partner für
Aus- und Weiterbildung
 Regelungen zum Datenschutz anwenden
 Dienst- und Arbeitsanweisungen beachten
 Dokumentationen anfertigen, beim Melde- und Berichtwesen mitwirken
Qualitätssichernde Maßnahmen (§ 3 Abs.2 Abschnitt A Nr. 2.3)
 Ziele, Aufgaben und Methoden des betrieblichen Qualitätsmanagements
berücksichtigen
 Qualitätssichernde Maßnahmen im eigenen Arbeitsbereich anwenden und dabei zur
kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsprozessen beitragen
 Den Zusammenhang zwischen Qualität und Kundenzufriedenheit beachten und die
Auswirkungen auf das Betriebsergebnis berücksichtigen
Kommunikation und Kooperation (§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr.3)
Teamarbeit und Kooperation (§3 Abs. 2 Abschnitt A Nr.3.1)
 Möglichkeiten der Teamarbeit nutzen und gegenseitige Informationen gewährleisten
 Kommunikationsregeln anwenden; bei Kommunikationsstörungen Lösungsmöglichkeiten
aufzeigen
 Interne und externe Kooperationsprozesse beachten; Kommunikationswege nutzen
 Selbst- und Zeitmanagement in der Teamarbeit beachten
 Auswirkungen von Informationen auf Betriebsklima und Arbeitsleistung beachten
Kundenorientierte Kommunikation (§3 Abs. 2 Abschnitt A Nr.3.2)
 Über Sicherheitsbestimmungen und Sicherheitsdienstleistungen informieren
 Auskünfte auch in einer Fremdsprache erteilen
 Auswirkungen von Informationen und Kommunikation mit dem Kunden auf den
Geschäftserfolg berücksichtigen
 Kundenkontakte herstellen, nutzen und pflegen
 Kommunikationsmittel und – regeln im Umgang mit dem Kunden situationsgerecht
anwenden
 Zufriedenheit von Kunden überprüfen; Beschwerden weiterleiten
Schutz und Sicherheit (§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr.4)
Hauptsitz der Gesellschaft
Siegburger Str. 223, 50679 Köln
Tel.: 0221-99 57 550
Fax:0221-99 57 5519
[email protected]
Niederlassung Essen
Wilhelm-Beckmann-Str. 6, 45307 Essen
Tel.: 0201 – 899 42 184
Fax: 0201 – 899 42 186
[email protected]
331DO01c Version: 1
vom 15.02.2014
 Maßnahmen zur präventiven Gefahrenabwehr durchführen
 Gefährdungspotentiale im operativen Einsatz beurteilen und Sicherungsmaßnahmen
einleiten
 Sicherheitsbestimmungen anwenden
 Wirkungsweise und Gefährdungspotential von Waffen, gefährlichen Gegenständen und
Stoffen identifizieren
 Einhaltung objektbezogener Arbeitsschutzvorschriften überprüfen,
Arbeitsschutzeinrichtungen überwachen und bei Mängeln Maßnahmen einleiten
 Einhaltung von Brandschutzvorschriften überprüfen, Umweltschutzeinrichtungen
Seit über 10 Jahren
Ihr verlässlicher Partner für
Aus- und Weiterbildung
überwachen und bei Mängeln Maßnahmen einleiten
 Einhaltung objektbezogener Umweltschutzvorschriften überprüfen,
Umweltschutzeinrichtungen überwachen und bei Mängeln Maßnahmen einleiten
 Vorschriften zum Datenschutz und zur Datensicherheit beachten, Schutz
betriebsinterner Daten überwachen
 Großschadensereignisse erkennen und situationsbezogene Maßnahmen
berücksichtigen
Verhalten und Handeln bei Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen
(§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 5)
 Wirkung des eigenen Verhaltens auf Betroffene und die Öffentlichkeit berücksichtigen
 Konfliktpotenziale feststellen und bewerten, Verhalten anpassen und Maßnahmen zur
Konfliktvermeidung oder -bewältigung ergreifen
 Methoden der Deeskalation anwenden
 ordnende Anweisungen erteilen, auch in englischer Sprache
 Maßnahmen zum Eigenschutz ergreifen
 Hilfsmaßnahmen einleiten und Erstmaßnahmen durchführen
 Unfälle und Zwischenfälle melden, insbesondere Angaben zu Verletzten, Schäden und
Gefahren
 Verhaltensnormen und -muster von Personen und Gruppen situationsabhängig
berücksichtigen
 Tätermotive und -verhalten beurteilen; Besonderheiten von Tätergruppen
berücksichtigen
Sicherheitstechnische Einrichtungen und Hilfsmittel
(§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 6)
 technische Hilfsmittel auswählen, handhaben, pflegen u. deren Funktionsfähigkeit prüfen
 Funktionsweise von sicherheitstechnischen Einrichtungen darstellen
 Bedienelemente sowie Leitstellen- und Kommunikationstechnik handhaben,
Kontrollinstrumente ablesen, Informationen auswerten und Maßnahmen ergreifen
Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht ( § 3 Abs. 2 Abschnitt B Nr. 1)
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
( § 3 Abs.2 Abschnitt B Nr. 2)
Hauptsitz der Gesellschaft
Siegburger Str. 223, 50679 Köln
Tel.: 0221-99 57 550
Fax:0221-99 57 5519
[email protected]
Niederlassung Essen
Wilhelm-Beckmann-Str. 6, 45307 Essen
Tel.: 0201 – 899 42 184
Fax: 0201 – 899 42 186
[email protected]
331DO01c Version: 1
vom 15.02.2014
 Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläutern
 Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes wie Angebot, Beschaffung, Absatz und
Verwaltung erklären
 Beziehungen des ausbildenden Betriebes und seiner Beschäftigten zu
Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften darstellen
 Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder
personalvertretungsrechtlichen Organe des ausbildenden Betriebes beschreiben
Seit über 10 Jahren
Ihr verlässlicher Partner für
Aus- und Weiterbildung
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
(§ 3 Abs. 2 Abschnitt B Nr. 3)
 Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen
zu Ihrer Vermeidung ergreifen
 Berufsbezogene Arbeitsschutz- Unfallverhütungsvorschriften
 anwenden
 Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten
 Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden, Verhaltensweisen bei
Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
Umweltschutz (§ 3 Abs. 2 Abschnitt B Nr.4)
Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich
beitragen insbesondere:
 mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum
Umweltschutz an Beispielen erklären
 Für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden
 Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und
Materialverwendung nutzen
 Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
Waffensachkundeunterricht gemäß § 7 WaffG
Waffengesetz und Waffenverordnungen









Waffenarten
Behandlung von Waffen
Waffenbesitz, Waffenbesitzkarte
Einfuhr von Waffen, Munition
Überlassen von Waffen an Personal
Besonderheiten bei Veranstaltungen
Folgen bei Verstößen
Verbotene Waffen
Umgang und Aufbewahrung von Waffen
Waffensachkundeprüfung gemäß § 7 WaffG


theoretische Prüfung ( Waffenrecht und Waffentechnik)
praktische Prüfung ( Waffenhandhabung und Schießen)
Englische Sprachkompetenz

Grundlegende Begriffe des Sicherheitsgewerbes und der richtigen Ansprache von
Personen
Wegbeschreibungen, Vokabeln u. Kommunikation für verschiedene Einsatzbereiche
Hauptsitz der Gesellschaft
Siegburger Str. 223, 50679 Köln
Tel.: 0221-99 57 550
Fax:0221-99 57 5519
[email protected]
Niederlassung Essen
Wilhelm-Beckmann-Str. 6, 45307 Essen
Tel.: 0201 – 899 42 184
Fax: 0201 – 899 42 186
[email protected]
331DO01c Version: 1
vom 15.02.2014

Seit über 10 Jahren
Ihr verlässlicher Partner für
Aus- und Weiterbildung
Ausbildung zum Brandschutzhelfer
gem. DGUV Information 205-023










Rechtliche Grundlagen sowie Aufgaben und Pflichten
Chemische und physikalische Grundlagen der Verbrennung und
der Vorgänge beim Löschen
Brandursachen und Brandrisiken
Brandstoffe, Brandklassen, geeignete Löschmittel
Feuerlöschgeräte und – Einrichtungen, Einsatzmöglichkeiten, Einsatzgrenzen,
vorgeschriebene Prüfungen
Verhalten im Brandfall
Rettungswege in Gebäuden, Beschilderung, Pläne
Löschtaktik und Grenzen der Brandbekämpfung
Ausbildung Ersthelfer gem. DGUV Vorschrift1








Sofortmaßnahmen am Unfallort
Lebensrettende Sofortmaßnahmen (z.B.: stabile Seitenlage, Herz-, LungenWiederbelebung, Schockbehandlung)
Grundsätze der Wundversorgung
Erste Hilfe bei Knochenbrüchen und Sportverletzungen
Ursache und Hilfeleistung bei akuten Erkrankungen
Grundregeln der Brandbekämpfung und Erste Hilfe bei Verbrennungen
Maßnahmen bei Vergiftungsnotfällen
Allgemeines Verhalten in Notfallsituationen
Ausbildung zum Betriebssanitäter gem. BGG 949
Ausbildung zum Erste Hilfe gem. DGUV Vorschrift1, siehe oben
Die Aufgaben des Betriebssanitäters nach der UVV
Rechtsgrundlagen
Vorgehen im (Notfall-) Einsatz
Bewusstsein
Störungen Bewusstsein
Atmung
Störungen Atmung
Herzkreislauf/Gefäße
Störungen Herzkreislauf
Wiederbelebung
Schock verschiedener Ursachen
Stoffwechselentgleisungen Über-/Unterzuckerung
Hauptsitz der Gesellschaft
Siegburger Str. 223, 50679 Köln
Tel.: 0221-99 57 550
Fax:0221-99 57 5519
[email protected]
Niederlassung Essen
Wilhelm-Beckmann-Str. 6, 45307 Essen
Tel.: 0201 – 899 42 184
Fax: 0201 – 899 42 186
[email protected]
331DO01c Version: 1
vom 15.02.2014













Seit über 10 Jahren
Ihr verlässlicher Partner für
Aus- und Weiterbildung
Zusatzqualifikationen




Ausbildung zum Ersthelfer gem. DGUV Vorschrift 1
Ausbildung zum Betriebssanitäter gem. BGG 949
Ausbildung zum Brandschutzhelfer gem. DGUV Information 205-023
Waffensachkunde gem. § 7 WaffG
Prüfungen / Abschlüsse / Zertifikate






Abschlussprüfung zur Servicekraft für Schutz und Sicherheit vor der IHK zu Köln,
inkl. IHK Zertifikat
Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe gem. § 34a GewO, inkl. IHK Zertifikat
Ersthelfer gem. DGUV Vorschrift 1, inkl. Zertifikat
Betriebssanitäter gem. gem. BGG 949, inkl. Zertifikat
Brandschutzhelfer gem. DGUV Information 205-023, inkl. Zertifikat
Waffensachkunde gem. § 7 WaffG, inkl. staatlich anerkanntem Zertifikat
Zertifikat des Trägers über die Teilnahme am Lehrgang inkl. aller erworbenen
Qualifikationen
Hauptsitz der Gesellschaft
Siegburger Str. 223, 50679 Köln
Tel.: 0221-99 57 550
Fax:0221-99 57 5519
[email protected]
Niederlassung Essen
Wilhelm-Beckmann-Str. 6, 45307 Essen
Tel.: 0201 – 899 42 184
Fax: 0201 – 899 42 186
[email protected]
331DO01c Version: 1
vom 15.02.2014

Maßnahmenträger:
log-o consult GmbH
Trägerzulassung durch:
Zulassungsnummer:
CERTQUA
15-17619-T
Anschrift Zentrale:
Siegburger Straße 223
50679 Köln
Telefon:
Fax:
E-Mail:
0221 / 99 57 55-0
0221 / 99 57 55-19
[email protected]
Lehrgangsdauer:
max. 2340 UE Theorie
max. 520 Praktikumsstunden
Schulungsorte:
Siegburger Straße 223, 50679 Köln
und
Wilhelm-Beckmann-Straße 6, 45307 Essen
Lehrgangsbeginn:
Lehrgangsende:
TT.MM.JJJJ
TT.MM.JJJJ
Hauptsitz der Gesellschaft
Siegburger Str. 223, 50679 Köln
Tel.: 0221-99 57 550
Fax:0221-99 57 5519
[email protected]
Niederlassung Essen
Wilhelm-Beckmann-Str. 6, 45307 Essen
Tel.: 0201 – 899 42 184
Fax: 0201 – 899 42 186
[email protected]
331DO01c Version: 1
vom 15.02.2014
Seit über 10 Jahren
Ihr verlässlicher Partner für
Aus- und Weiterbildung

Documents pareils