Empfehlungen des BDH für die Ausbildung von Hebammen in

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Empfehlungen des BDH für die Ausbildung von Hebammen in
Empfehlungen des BDH für die Ausbildung von Hebammen in klassischer
Homöopathie
Im letzten Jahr wurden die überarbeiteten Empfehlungen für die Ausbildung von Hebammen in
Akupunktur veröffentlicht. Nun möchte der BDH allen Kolleginnen, die eine
Homöopathieausbildung absolvieren wollen, gleichermaßen Empfehlungen an die Hand geben.
Sie sollen Hebammen eine Hilfe sein, die verschiedenen Angebote kritisch zu prüfen um ihre
eigene Auswahl zu treffen.
Analog zu den Akupunktur-Ausbildungsempfehlungen soll auch für die
Homöopathieausbildung auf eine fundierte Ausbildungsqualifikation hingewirkt und sollen
notwendige Qualitätsstandards gesetzt werden, die eine kompetente und verantwortungsvolle
Anwendung der Homöopathie in der Hebammenarbeit garantieren.
Helga Häusler, Mit-Autorin der Empfehlungen
Die Ausbildung soll Hebammen befähigen, die klassische Homöopathie in ihrem gesetzlich
umschriebenen Tätigkeitsfeld auszuüben und damit ein sicheres und selbstständiges Praktizieren
der Homöopathie ermöglichen.
Die zu vermittelnden Inhalte berücksichtigen folgende Bereiche:
1. Theorie der Homöopathie
2. Methodik der Homöopathie
3. Arzneimittelstudium (Materia Medica)
4. Anwendung der Homöopathie im Tätigkeitsfeld der Hebamme
1. Theorie der Homöopathie
Grundlagen:
Die wesentlichen Inhalte der Primärliteratur (im Besonderen die Hauptwerke Hahnemanns und
seiner Nachfolger) werden vorgestellt.
Anhand dieser können die Prinzipien der Homöopathie erarbeitet und damit ein eigenständiger
und sicherer Umgang mit homöopathischer Literatur geübt werden.
Ausbildungsinhalte:
- Das Similegesetz
- Chronische und akute Krankheiten
- Homöopathische Symptomenlehre
- Miasmentheorie Hahnemanns und deren weitere Entwicklung
- Reaktionen auf Arzneigaben
- Folgeverschreibungen
- Homöopathische Gabenlehre
- Grundlagen der Arzneimittelprüfung und Arzneimittelherstellung
Methodik der Homöopathie
a) Anamnese
Die Regeln zur Erhebung einer Anamnese werden vermittelt.
Eine unvoreingenommene Symptomenaufnahme, die genaue Aufzeichnung der Symptome,
das Erfassen der Symptomengesamtheit sowie die unterschiedlichen Vorgehensweisen in
akuten und chronischen Krankheitsfällen sind dabei wesentliche Inhalte.
b) Fallanalyse
c)
d)
e)
f)
Eine Anleitung zur Durchführung einer Fallanalyse berücksichtigt:
- das Erkennen der sicheren krankhaften Symptome sowie der sonderlichen Symptome im
Sinne des § 153 Organon
- das Erkennen homöopathisch verwertbarer Symptome
- die Einordnung der Symptome im Sinne einer Hierarchisierung
- das Erkennen der Notwendigkeit einer weiteren Abklärung der Beschwerden.
Repertorisation
Der korrekte Umgang mit mindestens einem der gebräuchlichen Repertorien wird geübt und
Kenntnisse zum Erstellen einer Handrepertorisation bzw. einer Computerrepertorisation
werden vermittelt.
Arzneimittelwahl
Das passende Arzneimittel wird gemäß dem Similegesetz mit Hilfe der Repertorisation und
der Arzneimittellehre bestimm.
homöopathische Gabenlehre
Die korrekte Anwendung homöopathischer Arzneimittel erfordert Kenntnisse über die
angemessene Arzneigabe unter Berücksichtigung zum Beispiel des Potenzgrades, der
Gabenintervalle, der Gabengröße und der Modifizierung der Gaben.
Arzneimittelreaktionen
Arzneimittelreaktionen und die Konsequenzen sollen beurteilt werden können.
Dabei geht es um das Erkennen
- einer Erstreaktion
- eines Dosierungsfehlers
- einer falschen Mittelwahl
- von Heilhindernissen
- einer Unterdrückung und Suspendierung
- einer Spätreaktion / Überstimmung
Arzneimittelstudium (Materia Medica)
Die Darstellung der für die Hebammenarbeit wichtigsten Arzneimittel berücksichtigt neben den
Grundzügen und den prägnanten Symptomen besonders die für Hebammen relevanten
Wirkungen.
Eine Anleitung zur ganzheitlichen und methodischen Erfassung von Arzneimitteln ermöglicht
einen strukturierten Umgang mit verschiedenen Arzneimittellehren und ist damit die
Vorraussetzung für ein selbstständiges und weiterführendes Arzneimittelstudium.
Dabei werden berücksichtigt (soweit für das jeweilige Arzneimittel relevant):
-
Geistes- und Gemütssymptome
Leitsymptome
Organotropie
Hauptanzeigen
Empfindungen und Schmerzqualitäten
Begleitsymptome
Ursachen (Causa)
Modalitäten
Unverträglichkeiten, Verlangen, Abneigung
Schlaf
lokale Symptome und Erstreckungen
miasmatische Erwägungen
Arzneimittelbeziehungen und Differenzierung zu ähnlichen Mitteln
Eine Vertiefung der Arzneimittelkenntnisse anhand von Fällen aus der Praxis (Kasuistik) ist bei
der Erarbeitung der einzelnen Mittel hilfreich.
Anwendung der Homöopathie im Tätigkeitsfeld der Hebamme
Die praktische Anwendung der Homöopathie berücksichtigt Indikationen aus dem Tätigkeitsfeld
der Hebamme, welche aus der jeweiligen Berufsordnung hervorgehen und alle regelrechten
Vorgänge der Schwangerschaft, der Geburt und des Wochenbettes beinhalten.
Mindestvoraussetzungen der Homöopathieausbildung für Hebammen
Die Homöopathieausbildung vermittelt eine fundierte Kenntnis der allgemeinen
Grundlagen der klassischen Homöopathie. Dies schließt auch die Vermittlung der
wesentlichen Inhalte der Primärquellen ein.
Der Ausbildungsgang weist eine systematische Gliederung auf, welche aus einem
Curriculum hervorgeht. Die einzelnen Unterrichtseinheiten bauen dabei sinnvoll
aufeinander auf.
Die Homöopathieausbildung wird dem spezifischen Tätigkeitsfeld der Hebamme in
besonderer Weise gerecht.
Der Zeitraum zwischen den einzelnen Unterrichtseinheiten ist groß genug um das
erlernte Wissen zwischenzeitlich zu vertiefen und bei fortgeschrittenem Ausbildungsstand
in der Praxis anzuwenden. Der zeitlich sinnvolle Zusammenhang einzelner
Ausbildungseinheiten wird durch die Vermeidung zu großer Intervalle gewährleistet.
Die Vermittlung einer angemessenen Kenntnis der Grundlagen homöopathischen
Arbeitens und der umfangreichen Materia Medica kann nur gewährleistet werden, wenn
der Ausbildungszyklus sich über einen ausreichenden Zeitraum erstreckt (mind. 18
Monate) und eine ausreichende Stundenzahl aufweist (mind. 100 Stunden).
Die Aufarbeitung eigener praktischer Erfahrungen im Rahmen der Ausbildung unter
Supervision wird ermöglicht.
Eine überschaubare Gruppengröße gewährleistet ein effizientes Erlernen und Einüben der
homöopathischen Vorgehensweise (Anamnese, Fallanalyse, Hierarchisieren,
Repertorisieren, Arzneimittelwahl) und überschreitet daher eine Zahl von 30
Teilnehmerinnen in der Regel nicht.
Dozenten/-innen besitzen fundierte Kenntnisse der Theorie und eine ausreichende
praktische Erfahrung in der Ausübung der Homöopathie. Sie verfügen in der Mehrzahl
über spezifische Erfahrungen in der Anwendung der Homöopathie während
Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett oder bei Neugeborenen. Sie sind über den
rechtlichen Rahmen, in welchem Hebammen Homöopathie praktizieren dürfen,
informiert.
Die Ausbildung wird mit einer Prüfung abgeschlossen. Diese beinhaltet die Lösung von
mindestens zwei akuten Kasuistiken, die Beantwortung von Fragen zur Materia Medica
und zur Theorie und Methodik der Homöopathie.
Die Etablierung von Arbeits- bzw. Supervisionsgruppen sowie weiterer
Fortbildungsangebote nach abgeschlossener Ausbildung sind wichtiger Bestandteil der
Qualitätssicherung und unterschreiten bei kontinuierlicher Berufstätigkeit 10 Stunden im
Jahr nicht.
Bei einem Wiedereinstieg in den Beruf nach längerer Pause findet eine Auffrischung der
Kenntnisse statt.
Rechtsgrundlagen
Wird die Homöopathie durch Hebammen ausgeübt, müssen im Hinblick auf mögliche rechtliche
Konsequenzen folgende Punkte beachtet werden:
Jede Hebamme ist selbst für die Einhaltung einer qualifizierten Homöopathieausbildung
verantwortlich und verpflichtet, Ausbildungsinhalte der verschiedenen Anbieter mit den
Empfehlungen des BDH zu vergleichen.
Bei haftungsrechtlichen Konsequenzen obliegt der Hebamme die Beweispflicht, sich
fundiert ausgebildet zu haben.
Die Ausübung der Homöopathie durch die Hebamme ist lediglich innerhalb ihres
Tätigkeitsbereiches gemäß Berufsordnung möglich. Dabei kann sie nur homöopathische
Arzneimittel zur Anwendung bringen, die nicht der Verschreibungspflicht unterliegen.
Die Abgrenzung der Hebammentätigkeit zum Aufgabenbereich des Arztes ergibt sich aus
der Verpflichtung der Hebamme, bei Pathologien einen Arzt/ eine Ärztin hinzuzuziehen.
Die angestellte Hebamme ist gegenüber dem Dienstvorgesetzten (Chefarzt/-ärztin)
weisungsgebunden.
Hebammenforum, März 2006