Empfehlungen des BDH für die Ausbildung von Hebammen in
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Empfehlungen des BDH für die Ausbildung von Hebammen in
Empfehlungen des BDH für die Ausbildung von Hebammen in klassischer Homöopathie Im letzten Jahr wurden die überarbeiteten Empfehlungen für die Ausbildung von Hebammen in Akupunktur veröffentlicht. Nun möchte der BDH allen Kolleginnen, die eine Homöopathieausbildung absolvieren wollen, gleichermaßen Empfehlungen an die Hand geben. Sie sollen Hebammen eine Hilfe sein, die verschiedenen Angebote kritisch zu prüfen um ihre eigene Auswahl zu treffen. Analog zu den Akupunktur-Ausbildungsempfehlungen soll auch für die Homöopathieausbildung auf eine fundierte Ausbildungsqualifikation hingewirkt und sollen notwendige Qualitätsstandards gesetzt werden, die eine kompetente und verantwortungsvolle Anwendung der Homöopathie in der Hebammenarbeit garantieren. Helga Häusler, Mit-Autorin der Empfehlungen Die Ausbildung soll Hebammen befähigen, die klassische Homöopathie in ihrem gesetzlich umschriebenen Tätigkeitsfeld auszuüben und damit ein sicheres und selbstständiges Praktizieren der Homöopathie ermöglichen. Die zu vermittelnden Inhalte berücksichtigen folgende Bereiche: 1. Theorie der Homöopathie 2. Methodik der Homöopathie 3. Arzneimittelstudium (Materia Medica) 4. Anwendung der Homöopathie im Tätigkeitsfeld der Hebamme 1. Theorie der Homöopathie Grundlagen: Die wesentlichen Inhalte der Primärliteratur (im Besonderen die Hauptwerke Hahnemanns und seiner Nachfolger) werden vorgestellt. Anhand dieser können die Prinzipien der Homöopathie erarbeitet und damit ein eigenständiger und sicherer Umgang mit homöopathischer Literatur geübt werden. Ausbildungsinhalte: - Das Similegesetz - Chronische und akute Krankheiten - Homöopathische Symptomenlehre - Miasmentheorie Hahnemanns und deren weitere Entwicklung - Reaktionen auf Arzneigaben - Folgeverschreibungen - Homöopathische Gabenlehre - Grundlagen der Arzneimittelprüfung und Arzneimittelherstellung Methodik der Homöopathie a) Anamnese Die Regeln zur Erhebung einer Anamnese werden vermittelt. Eine unvoreingenommene Symptomenaufnahme, die genaue Aufzeichnung der Symptome, das Erfassen der Symptomengesamtheit sowie die unterschiedlichen Vorgehensweisen in akuten und chronischen Krankheitsfällen sind dabei wesentliche Inhalte. b) Fallanalyse c) d) e) f) Eine Anleitung zur Durchführung einer Fallanalyse berücksichtigt: - das Erkennen der sicheren krankhaften Symptome sowie der sonderlichen Symptome im Sinne des § 153 Organon - das Erkennen homöopathisch verwertbarer Symptome - die Einordnung der Symptome im Sinne einer Hierarchisierung - das Erkennen der Notwendigkeit einer weiteren Abklärung der Beschwerden. Repertorisation Der korrekte Umgang mit mindestens einem der gebräuchlichen Repertorien wird geübt und Kenntnisse zum Erstellen einer Handrepertorisation bzw. einer Computerrepertorisation werden vermittelt. Arzneimittelwahl Das passende Arzneimittel wird gemäß dem Similegesetz mit Hilfe der Repertorisation und der Arzneimittellehre bestimm. homöopathische Gabenlehre Die korrekte Anwendung homöopathischer Arzneimittel erfordert Kenntnisse über die angemessene Arzneigabe unter Berücksichtigung zum Beispiel des Potenzgrades, der Gabenintervalle, der Gabengröße und der Modifizierung der Gaben. Arzneimittelreaktionen Arzneimittelreaktionen und die Konsequenzen sollen beurteilt werden können. Dabei geht es um das Erkennen - einer Erstreaktion - eines Dosierungsfehlers - einer falschen Mittelwahl - von Heilhindernissen - einer Unterdrückung und Suspendierung - einer Spätreaktion / Überstimmung Arzneimittelstudium (Materia Medica) Die Darstellung der für die Hebammenarbeit wichtigsten Arzneimittel berücksichtigt neben den Grundzügen und den prägnanten Symptomen besonders die für Hebammen relevanten Wirkungen. Eine Anleitung zur ganzheitlichen und methodischen Erfassung von Arzneimitteln ermöglicht einen strukturierten Umgang mit verschiedenen Arzneimittellehren und ist damit die Vorraussetzung für ein selbstständiges und weiterführendes Arzneimittelstudium. Dabei werden berücksichtigt (soweit für das jeweilige Arzneimittel relevant): - Geistes- und Gemütssymptome Leitsymptome Organotropie Hauptanzeigen Empfindungen und Schmerzqualitäten Begleitsymptome Ursachen (Causa) Modalitäten Unverträglichkeiten, Verlangen, Abneigung Schlaf lokale Symptome und Erstreckungen miasmatische Erwägungen Arzneimittelbeziehungen und Differenzierung zu ähnlichen Mitteln Eine Vertiefung der Arzneimittelkenntnisse anhand von Fällen aus der Praxis (Kasuistik) ist bei der Erarbeitung der einzelnen Mittel hilfreich. Anwendung der Homöopathie im Tätigkeitsfeld der Hebamme Die praktische Anwendung der Homöopathie berücksichtigt Indikationen aus dem Tätigkeitsfeld der Hebamme, welche aus der jeweiligen Berufsordnung hervorgehen und alle regelrechten Vorgänge der Schwangerschaft, der Geburt und des Wochenbettes beinhalten. Mindestvoraussetzungen der Homöopathieausbildung für Hebammen Die Homöopathieausbildung vermittelt eine fundierte Kenntnis der allgemeinen Grundlagen der klassischen Homöopathie. Dies schließt auch die Vermittlung der wesentlichen Inhalte der Primärquellen ein. Der Ausbildungsgang weist eine systematische Gliederung auf, welche aus einem Curriculum hervorgeht. Die einzelnen Unterrichtseinheiten bauen dabei sinnvoll aufeinander auf. Die Homöopathieausbildung wird dem spezifischen Tätigkeitsfeld der Hebamme in besonderer Weise gerecht. Der Zeitraum zwischen den einzelnen Unterrichtseinheiten ist groß genug um das erlernte Wissen zwischenzeitlich zu vertiefen und bei fortgeschrittenem Ausbildungsstand in der Praxis anzuwenden. Der zeitlich sinnvolle Zusammenhang einzelner Ausbildungseinheiten wird durch die Vermeidung zu großer Intervalle gewährleistet. Die Vermittlung einer angemessenen Kenntnis der Grundlagen homöopathischen Arbeitens und der umfangreichen Materia Medica kann nur gewährleistet werden, wenn der Ausbildungszyklus sich über einen ausreichenden Zeitraum erstreckt (mind. 18 Monate) und eine ausreichende Stundenzahl aufweist (mind. 100 Stunden). Die Aufarbeitung eigener praktischer Erfahrungen im Rahmen der Ausbildung unter Supervision wird ermöglicht. Eine überschaubare Gruppengröße gewährleistet ein effizientes Erlernen und Einüben der homöopathischen Vorgehensweise (Anamnese, Fallanalyse, Hierarchisieren, Repertorisieren, Arzneimittelwahl) und überschreitet daher eine Zahl von 30 Teilnehmerinnen in der Regel nicht. Dozenten/-innen besitzen fundierte Kenntnisse der Theorie und eine ausreichende praktische Erfahrung in der Ausübung der Homöopathie. Sie verfügen in der Mehrzahl über spezifische Erfahrungen in der Anwendung der Homöopathie während Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett oder bei Neugeborenen. Sie sind über den rechtlichen Rahmen, in welchem Hebammen Homöopathie praktizieren dürfen, informiert. Die Ausbildung wird mit einer Prüfung abgeschlossen. Diese beinhaltet die Lösung von mindestens zwei akuten Kasuistiken, die Beantwortung von Fragen zur Materia Medica und zur Theorie und Methodik der Homöopathie. Die Etablierung von Arbeits- bzw. Supervisionsgruppen sowie weiterer Fortbildungsangebote nach abgeschlossener Ausbildung sind wichtiger Bestandteil der Qualitätssicherung und unterschreiten bei kontinuierlicher Berufstätigkeit 10 Stunden im Jahr nicht. Bei einem Wiedereinstieg in den Beruf nach längerer Pause findet eine Auffrischung der Kenntnisse statt. Rechtsgrundlagen Wird die Homöopathie durch Hebammen ausgeübt, müssen im Hinblick auf mögliche rechtliche Konsequenzen folgende Punkte beachtet werden: Jede Hebamme ist selbst für die Einhaltung einer qualifizierten Homöopathieausbildung verantwortlich und verpflichtet, Ausbildungsinhalte der verschiedenen Anbieter mit den Empfehlungen des BDH zu vergleichen. Bei haftungsrechtlichen Konsequenzen obliegt der Hebamme die Beweispflicht, sich fundiert ausgebildet zu haben. Die Ausübung der Homöopathie durch die Hebamme ist lediglich innerhalb ihres Tätigkeitsbereiches gemäß Berufsordnung möglich. Dabei kann sie nur homöopathische Arzneimittel zur Anwendung bringen, die nicht der Verschreibungspflicht unterliegen. Die Abgrenzung der Hebammentätigkeit zum Aufgabenbereich des Arztes ergibt sich aus der Verpflichtung der Hebamme, bei Pathologien einen Arzt/ eine Ärztin hinzuzuziehen. Die angestellte Hebamme ist gegenüber dem Dienstvorgesetzten (Chefarzt/-ärztin) weisungsgebunden. Hebammenforum, März 2006