Den Bestellschein finden Sie hier

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Den Bestellschein finden Sie hier
Bestellung und Einzugsermächtigung
für die RegioKarte »Abo«
Änderungsantrag für ein bestehendes Abo
Freiburger Verkehrs AG (VAG)
Besançonallee 99, 79111 Freiburg
Fax 0761 45 11-801
Ich bin Neuabonnent/-in der RegioKarte, Vertragspartner ist die Freiburger Verkehrs AG (VAG).
Kundenzentren:
VAG pluspunkt
Salzstraße 3, 79098 Freiburg
Ich bin bereits Abonnent/-in der RegioKarte »Abo« und möchte eine Änderung am Vertrag vornehmen.
-
Meine Abonummer:
1. RegioKarte Abo
übertragbar
VAG in der Radstation
Wentzingerstr. 15, 79106 Freiburg
(bitte auswählen)
1. Klasse (als eine Karte zum doppelten Fahrpreis)
persönlich
Zusätzlich ein »Ergänzungskarten Abo« für
TGO
VSB
RVL
Dieses Feld wird vom Bearbeiter ausgefüllt
WTV
Abonummer
Ergänzungskarten bilden zusammen mit der RegioKarte Abo einen gemeinsamen Fahrschein. Wenn Sie bereits Abonnent/-in sind,
müssen Sie das Formular unter Angabe Ihrer Abonummer lediglich mit Datumsangabe unter 3. und 4. unterschreiben. Die Ergänzungskarten
werden Ihnen beim nächsten halbjährlichen Versand zusammen mit Ihren Aboabschnitten zugeschickt. Eine vorzeitige Zustellung ist nicht möglich.
Diesen Bestellschein einfach auf dem Postweg an die VAG senden, faxen oder in einem der VAG Kundenzentren abgeben (Anschriften siehe rechts).
Alternativ an den Regio-Verkehrsverbund Freiburg (RVF), Bismarckallee 4, 79098 Freiburg senden oder faxen: 0761 207 28-10.
2. Gewünschter Beginn des Abo-Vertrages
Meine RegioKarte Abo soll ab dem
0 1
.
.
2 0 1
gültig sein.
Bitte beachten Sie: Eine rechtzeitige Zustellung des Abos kann nur dann gewährleistet werden, wenn der vollständig ausgefüllte und bei Erstantrag doppelt unterzeichnete Bestellschein bis zum 15. des Monats vor Beginn des Abos (ggf. auch der Ergänzungskarte im Abo) der VAG vorliegt. Das Abo wird in Form von
jeweils sechs Monatsabschnitten ausgegeben. Der Abo-Vertrag kommt mit der Zusendung der Fahrausweise zustande. Die Laufzeit beträgt ein Jahr, beginnend zum 1. eines
Kalendermonats und verlängert sich bis auf Widerruf. Das Abo ist jederzeit bis zum 10. des Monats zum Monatsende kündbar. Bei einer Kündigung im ersten Jahr wird
für den abgelaufenen Zeitraum der Unterschied zwischen den ermäßigten Abobeträgen und den Preisen der RegioKarte »Übertragbar« nachbelastet (höchstens jedoch bis
zur Summe von 12 Abo-Monatsbeiträgen). Erfolgt die Kündigung aus Gründen, die Sie nicht zu vertreten haben, wird der Differenzbetrag nicht erhoben. Tarifänderungen
werden in der örtlichen Presse bekannt gegeben und der monatliche Einzugsbetrag wird dann unter Berücksichtigung der SEPA-Informationspflichten automatisch angepasst.
3. Persönliche Daten
Herr
*Angaben sind freiwillig, erleichtern aber die Kommunikation bei Rückfragen
Frau
.
Geburtsdatum
.
Name, Vorname
Straße, Hausnummer
Ort
PLZ
Telefon tagsüber*
Fax*
E-Mail*
Ich bin damit einverstanden, postalisch Informationen zur RegioKarte und zum ÖPNV im RVF zu erhalten. (Falls nicht erwünscht, diesen Satz bitte streichen.)
Der Verwendung der Daten kann jederzeit widersprochen werden.
Ich versichere, dass obige Angaben richtig sind. Von den genannten Abonnementbedingungen zu Erwerb und Nutzung der RegioKarte Abo, den Tarifbestimmungen und
Beförderungsbedingungen des RVF habe ich Kenntnis genommen und erkenne sie an. Diese können bei allen Mitgliedsunternehmen eingesehen und durch den RVF zugesandt werden. Hinweis nach dem Bundesdatenschutzgesetz: Die VAG ist berechtigt, Ihre persönlichen Daten gem. § 28 Abs. 1 und 2 BDSG zu erheben, zu
verarbeiten und zu nutzen. Sie führt die verwaltungsgemäße und EDV technische Abwicklung im Rahmen des Auftragsverhältnisses durch.
Bei Neuantrag und Änderungen
unter 1./2./3. unterschreiben
Unterschrift Besteller/-in
Datum/Ort
(bei Minderjährigen Erziehungsberechtigter)
4. Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats
Freiburger Verkehrs AG (VAG), Besançonallee 99, 79111 Freiburg; Gläubiger-Identifikationsnummer: DE22ZZZ00000286887. Die Mandatsreferenz entspricht meiner
Abonummer und wird mir vor der ersten Abbuchung im SEPA-Basislastschriftverfahren mitgeteilt.
SEPA-Lastschriftmandat: Hiermit ermächtige ich die Freiburger Verkehrs AG (VAG) Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein
Kreditinstitut an, die von der VAG auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die
Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Vor dem ersten Einzug einer SEPA-Basislastschrift
unterrichtet mich die VAG über den Einzug in dieser Verfahrensart.
Die Ermächtigung schließt unter Berücksichtigung der SEPA-Informationspflichten eine Anpassung der Monatseinzüge ein, falls eine Tariferhöhung eintritt. Gleichzeitig erkläre
ich mich damit einverstanden, dass sich die VAG im Zusammenhang mit der Bestellung eine Bonitätsprüfung vorbehält. Der Einzugsbetrag ist zum jeweiligen Monatsbeginn
auf dem Konto bereitzuhalten.
IBAN (International Bank Account Number)
BIC (Business Identifier Code)
Name/Sitz des Geldinstituts
Falls vom Besteller abweichend:
Kontoinhaber/in
Geburtsdatum
.
.
Straße, Hausnummer
PLZ
Bei Neuantrag und Änderungen
unter 4. unterschreiben
Datum/Ort
Ort
Unterschrift Kontoinhaber/-in
(bei Minderjährigen Erziehungsberechtigter)
Stand 08/2014
VERTRAGS- UND
A N S P R E C H PA RT N ER: