Faktenblatt Biogas - Berner Bauern Verband
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Faktenblatt Biogas - Berner Bauern Verband
Energy Farmer: Land- und Energiewirt zugleich sein Factsheet „Biogas“ für den Kanton Bern / Stand: Sept. 2010 Sie interessieren sich für eine Biogasanlage und stellen sich die Frage, ob diese Art der Energiegewinnung als zusätzlicher Produktionszweig auf Ihrem Betrieb interessant wäre. Dieses Factsheet informiert sie über die technischen und wirtschaftlichen Voraussetzungen von landwirtschaftlichen Biogasanlagen. Herausgeber: Komitee gasgeben.ch, Bollwerk 35, 3011 Bern / www.gasgeben.ch / [email protected] Dem Komitee gehören an: Berner Bauernorganisation LOBAG, Bärner Bio Bure, die Arbeitsstelle "Kirche und Umwelt" (OEKU), Greenpeace Regional gruppe Bern & WWF Bern. Ziel des Komitees ist es, im Kanton Bern die Rahmenbedingungen für erneuerbare Energien in der Landwirtschaft zu verbes sern. Das Komitee gasgeben.ch dankt dem Kanton Bern, Amt für Umweltkoordination und Energie für die finanzielle Unterstützung. Disclaimer: Obwohl dieses Factsheet mit grosser Sorgfalt und von Experten kontrolliert erstellt worden ist, kann das Komitee gasgeben.ch keine Garantie übernehmen, dass alle Angaben stimmen. 1 Grundsätzliches Landwirtschaftliche Biogasanlagen brauchen Hofdünger. Darin enthaltene Methanbakterien starten den Gärprozess. In geeignetem Umfang findet er mit Gülle und Mist im Fermenter (geheizt) statt. Zur Erreichung eines wirtschaftlichen Betriebs werden neben dem Hofdünger geeignete Mengen organischer Reststoffe - als sog. Co-Substrate - mit (z.B. Maissilage, Gemüsereste, Kaffeesatz) benötigt. Biogas ist ein Gasgemisch aus Methan (CH4) und CO2 (hauptsächlich). Im Gegensatz zu Erdgas, das auch aus Methan besteht, stammt Biogas nicht aus fossilen Depots unter der Erde und ist deshalb klimaneutral: Bei der Nutzung des Methangas aus Biogasanlagen wird ebenso viel CO2 frei, wie das Ausgangsmaterial (Pflanzen) aufgenommen hat. Das produzierte Biogas wird heute entweder in Strom und Wärme umgewandelt oder aufbereitet und ins Erdgasnetz eingespeist. Letzteres gilt nur für grössere Biogasanlagen. Die Stromproduktion aus Biogas erfolgt mit einem Blockheizkraftwerk oder einer Gasturbine. Der produzierte Strom (rund 35-40% des Energieinhaltes von Biogas) wird ins Stromnetz eingespeist. Bei der Stromproduktion entsteht Abwärme (rund 50% des Energieinhaltes von Biogas) Ein Teil der Abwärme wird zur Beheizung des Fermenters benötigt, um eine optimale Biogasproduktion zu ermöglichen (Fermentertemperatur 35-40 Grad – mesophil oder ca. 55 Grad – thermophil). Die restliche Abwärme steht für diverse externe Beheizungen zur Verfügung, wie Stall- und Hofheizung, Getreidetrocknung etc. Die Gärprodukte aus der Biogasanlage eignen sich als gut verfügbaren und geruchlosen Dünger zum Einsatz in der Landwirtschaft. 1.1 Situation Kt. Bern (Bewilligungspraxis, Co-Substrate Markt) Auf oekostromschweiz.ch sind unter Anlagenbetreiber acht Anlagen aufgeführt, die im Kanton Bern liegen. Seit das nationale Raumplanungsgesetz angepasst wurde, sind Biogasanlagen in der Landwirtschaft grundsätzlich zonenkonform (Art 34a RPV). Sie müssen aber dem landwirtschaftlichen Betrieb untergeordnet sein. Manche Kantone gelten als liberal, was die Auslegung dieser Regelung betrifft (z.B. Luzern). Im Kanton Bern besteht zurzeit eine Kontroverse um die Grösse von Biogasanlagen - insbesondere bei Gemeinschaftsanlagen, die in der Landwirtschaft noch bewilligt werden können. Um der Bewilligung von grösseren landwirtschaftlichen Anlagen bessere Chancen zu geben, wird im Berner Grossrat möglicherweise ein überparteilicher Vorstoss gemacht, falls das zuständige kantonale Amt (AGR) weiterhin auf einer engen Auslegung des Raumplanungsgesetzes beharrt. Für die Abnahme von Co-Substraten (z.B. aus der Industrie) bekamen Bauern bis vor wenigen Jahren genug Geld, was entscheidend zu rentablen Anlagen beitrug. Es wurden aber vermehrt grosse Biogasanlagen wie diejenige von Kompogas (oder solche bei Abwasserreinigungs-Anlagen) bewilligt und gebaut. Sie nehmen die CoSubstrate in grossen Mengen zu Preisen an, die für Bauern mit generell kleineren Anlagen nicht mehr rentieren. Durch Koordination im Co-Substrat Markt versucht Ökostromschweiz den Preiszerfall zu verhindern. Als (möglicher) Anlagebetreiber können Sie dies unterstützen, indem Sie dort Mitglied werden. Zu erwähnen ist zudem ein kantonaler Sachplan Energie, der voraussichtlich im Laufe von 2010 vorliegt. Darin können gewisse Gebiete als geeignet und weniger geeignet für erneuerbare Energien (u.a.) eingestuft werden. Das kann sich auf grössere landwirtschaftliche Biogasanlagen mit Fernwärmenutzung und Gemeinschaftsanlagen positiv oder negativ auswirken. 2 Grobplanung 2.1 Motivation für Biogas, Eignung des Betriebes Grundsätzlich muss die Vision einer Biogasanlage auf ihrem Hof so stark sein, dass der Weg in die Realität beschritten werden kann. Kontaktieren Sie Landwirte, die bereits eine Biogasanlage betreiben und besichtigen sie diese. Stellen Sie sich am besten gleich zu Beginn konkrete Fragen: Wie viel Zeit können Sie aufbringen? Können Sie eine Planungs - und Bauphase erdulden, die insgesamt mehrjährig sein könnte? Fällt auf dem eigenen Hof oder in der näheren Umgebung Hofdünger von ca. 100 GVE an? Oder hat es im Umkreis Nachbarbetriebe, die diese Menge und mehr bereitstellen können? Eine Bewilligung in der Landwirtschaftzone (LWS) erfordert, dass Hofdünger höchstens 15 km transportiert wird. Wie viel Wärmebedarf und Heizkosten entstehen auf Ihrem Hof? Ist eine Beeinträchtigung der Wohnqualität durch den Betrieb einer Biogasanlage auf ihrem Hof und benachbarten Wohngebieten klein (vernachlässigbar)? Haben Sie verfügbares Eigenkapital in der Höhe von 15% der gesamten Investitionskosten (Quelle, SBV)? Auch wenn Sie die Höhe der Investition noch nicht kennen: Heutigen Biogasanlagen in der Landwirtschaft erfordern Investitionen von min. 800'000 eher 1 Mio. Franken. Gibt es Gebäude, Einrichtungen die sie allenfalls anders nutzen können (als Technikraum, Güllengrube als Vorgrube für Substrate) Wer könnte allenfalls überschüssige Abwärme abnehmen? Welchen Wärmebedarf gibt es in der näheren Umgebung ungefähr? Kann die Abwärme zum trocknen von z.B. Heu oder Holzpellets eingesetzt werden? Fernwärme kann aber bei mittelgrossen Anlagen höchstens 200 Meter weit transportiert werden. Welche Co-Substrate kommen auf meinem Betrieb oder im Umfeld in Frage? Diese dürfen in der LWS höchstens 50 km weit transportiert werden. (Die Art der Co-Substrate ist entscheidend für den Gasertrag. Deren Menge entscheidet natürlich auch über den Gasertrag, kann aber für die Vergütung des Stromes gleichzeitig ein Hindernis sein: Machen die Co-Substrate mehr als 20% des Gärmaterials aus, muss auf den Landwirtschaftsbonus der KEV verzichtet werden.) 2.2 Zusammenhänge bei den Vorabklärungen (Co-)Substrate entscheiden über Technologie und Dimensionierung: Periode mit grösstem Anfall an CoSubstraten und Hofdünger entscheidet über Fermentergrösse Art und jährliche Menge von (Co-)Substraten entscheiden über Gasertrag (http://www.ines-energy.ch/pdf_dokus/biogasertrag.pdf) Gasertrag entscheidet über Nennleistung des BHKW Trockensubstanzgehalt und Konsistenz von Co-Substraten entscheidet Art der Fermenterbeschickung: Direkteintrag mit Schnecke oder Anmischen in Vorgrube Bei Speise- oder Schlachtabfällen ist der Gasertrag zwar gut. Da diese als seuchentechnisch heikel eingestuft werden, müssen verschiedene behördliche Kriterien eingehalten werden: 2.3 Finanzierungsmöglichkeiten Hier eine Aufzählung von Finanzierungsmöglichkeiten. Eigene (finanzielle) Mittel, Eigenleistungen (Arbeit, Material) Mitbeteiligungen von Investoren (Berufskollegen, Energieunternehmen) Bankdarlehen, Investitionskredite Sonstige Fördermittel im Bereich erneuerbarer Energie Näheres zu Fördermittel und Finanzierungshilfen finden Sie im Anhang. Für Bankdarlehen ist in jedem Fall ein Business-Plan nötig. Dazu hier eine grobe Be- schreibung: Er gibt Auskunft über geschäftliche Faktoren wie geplante Investitionen, jährliche Einkünfte, Kosten und geplante Abschreibungen sowie Kennzahlen als auch Auskunft über das Projekt und wie das Produkt vermarktet wird (Strom, Abwärme, etc.). 2.4 Mögliche Eigenleistungen Fremdkosten können gesenkt werden, wo genügend einsetzbare Zeit, Wille und handwerkliche Fähigkeiten bei Ihnen vorhanden sind. Eigene Arbeit ist mit Vorteil dort zu leisten wo aus einem Kostenvoranschlag ganze Positionen selbständig ausgeführt werden können. Des Weiteren sind Arbeiten auszuwählen: Welche den persönlichen Fähigkeiten entsprechen Bei denen pro eingesetzte Stunde viel Fremdkosten eingespart werden können Für die bereits vorhandene Werkzeuge und Maschinen eingesetzt werden können Die fristgerecht erledigt werden können Es sollte darauf geachtet werden, dass Versicherungsschutz, Garantiebedingungen und die fachliche Korrektheit von Arbeiten gewährleistet ist. Bei vielen der Arbeiten sollte die Bauleitung Sie zumindest als Hilfskraft mit einbeziehen können. Dazu sind aber auch Vereinbarungen nötig (Stundenlohn, Leistungsbeschreibung) 2.5 Erträge 2.5.1 Stromeinspeisung via KEV Die KEV ist im Falle von Biogasanlagen recht umständlich und wird im Anhang erklärt (inkl. Anmeldung) 2.5.2 Stromeinspeisung via freien Markt Sich den eingespiesenen Stromertrag über den freien Markt vergüten zu lassen, stellt eine weitere Möglichkeit dar. Bei Anlagen, welche die Bedingung für den KEV – Landwirtschaftsbonus beziehen, weil sie weniger als 80% Hofdünger vergären, rentiert das oft etwas besser. Anzahl Betriebsstunden x installierte Leistung x Vergütung des freien Marktes (Ansatz pro kWh meist Grundtarif via EW + Bonus via Ökostrom Schweiz) Das lokale EW zahlt oft nur einen Grundtarif (15 Rp. / kWh). Den ökologischen Mehrwert kann der Betreiber zusätzlich via oekostromschweiz.ch vermarkten (derzeit mit ungefähr 8 Rp./ kWh): Ökostrom Schweiz, Heerenbergstrasse 18, 8500 Frauenfeld, Tel. 052'720’78’36 2.5.3 Erträge kauf aus Wärmever- Die Abwärme kann wesentlich dazu beitragen, dass eine Anlage rentiert Das Heizen von allen hofeigenen Gebäuden mit Wärmebedarf (inkl. Warmwasser) Abwärme kann auch Gebäude im näheren Umfeld beheizen. Fernwärmeleitungen sind bei einer Anlage von 100 kW (elektrisch) bis max. 200 Meter geeignet. Beispiel: Die Anlage Biopower Schürch in Madliswil produziert bei 140 kW elektrischer Leistung 205 kW thermische Leistung. Die Abwärme beheizt zwei Bauernhäuser, ein Schweinestall sowie ein Einfamilienhaus. Das brachte bisher Einnahmen von 4000 – 6000 Fr. pro Jahr. Vorgesehen ist, dass via Fernwärmeleitung noch ein Mehrfamilienhaus beheizt wird. Abwärme kann auch für betriebliche Trocknungsvorgänge eingesetzt werden (Heu, Holzpellets). Der Wärmebedarf des eigenen Betriebes oder solchen aus der Nachbarschaft sollte auch in dieser Hinsicht abgeklärt werden. Fragen Sie Besitzer oder Verwaltungen von geeigneten Gebäuden nach ihrem Wärmebedarf. Schliessen Sie geeignete Verträge ab. 2.5.4 Erträge aus Reststoffverwertung, Co Substrat Markt 3.1 Zeitliche Dauer der Bewilligung Bis vor 2-3 Jahren trug die Reststoffverwertung wesentlich zu einigermassen rentablen Biogasanlagen bei. Auch jetzt erzielen Betreiber von landwirtschaftlichen Anlagen noch Einkünfte; die Abnahmepreise sind aber durch die Konkurrenz grösserer Anlagen deutlich gesunken. Ausserdem schwanken die Preise noch stark. Ungefähr 20 - 100 Fr. pro Tonne erhält man je nach Art der Reststoffe für die Annahme und Verwertung als Co-Substrat. Normale Baubewilligung: Ist keine Überbauungsordnung für grössere Eingriffe bzw. Bauprojekte nötig, kann die Gemeinde selbst eine Biogasanlage prüfen und bewilligen (Dauer ca. 6 Monate). 2.6 Wirtschaftlichkeit im Überblick Die Wirtschaftlichkeit setzt sich aus folgenden Komponenten zusammen: Aufwand: Jährliche Kapitalkosten (Amortisation und Zinsen) Betriebsaufwand der Biogasanlage Aufwand für den Transport der CoSubstrate Aufwand für Wartung und Unterhalt der technischen Anlage Versicherungsprämien Ertrag: Erlös aus Stromverkauf Erlös aus Verwertung von Co-Substraten Erlös aus Wärmeverkauf 3 Bewilligungspraxis und rechtliche Grundlagen Nehmen Sie schon vor der Baueingabe Kontakt auf mit: Nachbarn und Gemeindebehörden Einspracheberechtigten Verbände (sobald z.B. der Landschaftsschutz betroffen sein könnte) Amt für Gemeinden und Raumordnung (Gemeinschaftsanlagen, Fernwärmenutzung, nötiger Erschliessung) Eine Vorprüfung durch die Bewilligungsbehörde kann von Vorteil sein. Sind Korrekturen nötig oder erfolgen Einsprachen, kann es wesentlich länger dauern. Ist eine Überbauungsordnung nötig (also neben der Baubewilligung ein sog. Nutzungsplanverfahren), dauert es erfahrungsgemäss ca. 1-2 Jahre. Anhang: Weitere Auskünfte Adressen Besonderheiten, Art der Information Betreiber landwirtschaftlicher Biogasanlagen im Internet (Auswahl) Gebrüder Wittwer (Süderen, BE) http://www.wigako.ch/ Lohnunternehmung Wyss (Ittigen, BE) http://www.wyss-ittigen.ch/ Biohof Fam. Hari-Hänni (Reichenbach, BE) http://www.quh.ch Fam. Wartmann (Bissegg, TG) http://www.holzhof.ch/ Biogasforum Produziert mit 35 kW+ 140 kW el. BHKW = ca. 1.1 Mio. kWh (via freien Markt), Weiteres siehe Homepage Seit 2005. 100 kW el., neu zusätzlich 240 kW el., (via freien Markt), Weiteres siehe Homepage Anlage kommt mit nur 23.5 GVE aus. Versorgt Biohof mit Wärme und Strom. (zus. Strom via KEV) Produziert rund 1 Mio kWh (via freien Markt), versorgt Käserei mit Wärme Informationsstelle, Erfahrungsaustausch http://www.biogas.ch Ökostrom Schweiz, Frauenfeld http://www.oekostromschweiz.ch/ Tel. 052 720 78 36 Biomasse-Energie, Zollikon http://www.biomasseenergie.ch Tel. 044 395 11 11 Amt für Umwelt und Energie Kt. Bern, http://www.be.ch/aue Bundesamt für Umwelt, BAFU http://www.bafu.admin.ch Vermarktung Ökostrom, Koordination im Kosubstrat-Markt, Kurs/ Weiterbildung Anlagenbetreiber Informationsstelle mit verschiedenen Publikationen über Biomasse, insbesondere Biogas Aktuelles über erneuerbare Energie im Kt. Bern seitens Behörden, z.B. Fördermittel Handbuch, Richtlinien Umweltverträglichkeitsprüfung SUVA, Luzern http://www.suva.ch/home/suvapro/informationsmittel Schrift „Sichere Biogasanlagen“. Stiftung Klimarappen, Zürich Mögliche Beiträge Anlage bei CO2 Reduktion (Einspeisung Erdgasnetz od. Abwärmenutzung) http://www.stiftungklimarappen.ch/ Tel. 044 387 99 00 Kostendeckende Einspeisevergütungen (KEV) Die Auslastung der Anlage in Betriebsstunden pro Jahr wird mit der Leistung der Anlage multipliziert: Jahr (8760h) / Az. Betriebsstunden x Leistung der Anlage = äquivalente Jahresleistung Beispiel: Eine 100 kW Anlage läuft 6500h pro Jahr (rund 75% des Jahres). Äquivalente Herausgeber: Komitee gasgeben.ch, Bollwerk 35, 3011 Bern / www.gasgeben.ch / [email protected] Dem Komitee gehören an: Berner Bauernorganisation LOBAG, Bärner Bio Bure, die Arbeitsstelle "Kirche und Umwelt" (OEKU), Greenpeace Regional gruppe Bern & WWF Bern. Ziel des Komitees ist es, im Kanton Bern die Rahmenbedingungen für erneuerbare Energien in der Landwirtschaft zu verbes sern. Das Komitee gasgeben.ch dankt dem Kanton Bern, Amt für Umweltkoordination und Energie für die finanzielle Unterstützung. Disclaimer: Obwohl dieses Factsheet mit grosser Sorgfalt und von Experten kontrolliert erstellt worden ist, kann das Komitee gasgeben.ch keine Garantie übernehmen, dass alle Angaben stimmen. Jahresleistung -> 6500h (Betrieb) / 8760h (Jahr) = 0.742 * 100 kW = 74.2 kW. Leistungsklasse bis 50 kW bis 100 kW bis 500 kW bis 5 MW > 5 MW Grundvergütung (Rp/kWh) 24 21,5 19 16 15 LWS – Bonus (Rp/kWh) 15 13,5 11 4 0 WKK – Bonus (Rp/kWh) 2 2 2 2 2 Die kostenlose Anmeldung für die Kostendeckende Einspeisevergütung erfolgt durch den Betreiber der Biogasanlage bei der nationalen Netzgesellschaft Swissgrid: http://www.swissgrid.ch/power_market/renewable_energies/registration_crf/biomass/index.html Anhang 3: Rechtliche Grundlagen Gegenstand Bezeichnung Bemerkungen Baubewilligung Kt. BauG/ BauV Überbauungsordnung Kt. BauG Art. 88f Kommunale Nutzungsplanung Kt. BauG Art. 5861 Regionale Richtplanung Kt. BauG Art. 98 Kantonaler Sachplan Energie Kt. BauG Art. 99 Positivliste Co-Substrate http://www.kompost.ch/anlagen/xmedia/pos_liste.pdf, oekostromschweiz.ch Mitglieder Düngerbuch Verordnung DüBV Umgang mit Hofdünger GSchG: Art. 14, Art. 26, GSchV Allgemein relevant ChemRRV Grenzwerte, z.B. bei Annahme vergärbarer, industrieller Reststoffe TVA, TSV, VTPN Bsp. VTPN Art. 14, 15, Anhänge 2,3 und 4 Relevant bei Speiseabfällen, Schlachtabfällen und heikles Gärmaterial und der Verwendung von Tiernebenprodukten. Sog. Nutzungsplanungsverfahren kommt oft bei grösseren Anlagen hinzu, z.B. wenn eine Erschliessung nötig ist. Relevant bei grossen Anlagen Gemeinschaftsanlagen oder z.B. Wärmeverbund, Sachplan ab ca. 2010. SR 916.171 Gewässerschutz-Verordnung SR 814.201 Chemikalien Risikoreduktionsverordnung SR 814.81 Technische Verordnung über Abfälle, Tierseuchenverordnung, Verordnung über die Entsorgung tierischer Nebenprodukte Herausgeber: Komitee gasgeben.ch, Bollwerk 35, 3011 Bern / www.gasgeben.ch / [email protected] Dem Komitee gehören an: Berner Bauernorganisation LOBAG, Bärner Bio Bure, die Arbeitsstelle "Kirche und Umwelt" (OEKU), Greenpeace Regional gruppe Bern & WWF Bern. Ziel des Komitees ist es, im Kanton Bern die Rahmenbedingungen für erneuerbare Energien in der Landwirtschaft zu verbes sern. Das Komitee gasgeben.ch dankt dem Kanton Bern, Amt für Umweltkoordination und Energie für die finanzielle Unterstützung. Disclaimer: Obwohl dieses Factsheet mit grosser Sorgfalt und von Experten kontrolliert erstellt worden ist, kann das Komitee gasgeben.ch keine Garantie übernehmen, dass alle Angaben stimmen. SR 814.600, 916.401, 916.441.22 Agrarkredite LWG Art. 106 Regelung über zinslose Darlehen der berner Agrar-Kredite (BAK) Raumplanung RPG, insbesondere RPV 34, 34a Erfordernisse für Konformität mit der Landwirtschaftzone. Energieversorgungs-Verordnung EnV, Anhang Anhang, 6 übrige Biomasseenergieanlagen Herausgeber: Komitee gasgeben.ch, Bollwerk 35, 3011 Bern / www.gasgeben.ch / [email protected] Dem Komitee gehören an: Berner Bauernorganisation LOBAG, Bärner Bio Bure, die Arbeitsstelle "Kirche und Umwelt" (OEKU), Greenpeace Regional gruppe Bern & WWF Bern. Ziel des Komitees ist es, im Kanton Bern die Rahmenbedingungen für erneuerbare Energien in der Landwirtschaft zu verbes sern. Das Komitee gasgeben.ch dankt dem Kanton Bern, Amt für Umweltkoordination und Energie für die finanzielle Unterstützung. Disclaimer: Obwohl dieses Factsheet mit grosser Sorgfalt und von Experten kontrolliert erstellt worden ist, kann das Komitee gasgeben.ch keine Garantie übernehmen, dass alle Angaben stimmen.