Überblick neue Sozialvorschriften im Straßenverkehr

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Überblick neue Sozialvorschriften im Straßenverkehr
Sozialvorschriften im Straßenverkehr
Lenkzeitunterbrechung ( LZ )
– neu -
-
Pause 45 Min.
Lenkzeit 4 ½ h
LZ 1 ½h 15 Min.
LZ 1 ½h 15 Min.
LZ 3 h
LZ 3 h
30 Min.
30 Min.
LZ 3 h
Lenkzeit 4 ½ h
Lenkzeit 4 ½ h
15 Min. LZ 1 ½h 30 Min. LZ 1 h
Sozialvorschriften im Straßenverkehr
Tageslenkzeit (TLZ )
– bisher und neu
Die Tageslenkzeit darf 9 Stunden zwischen zwei Tagesruhezeiten nicht überschreiten.
Tagesruhezeit
Lenkzeit 4 ½ h
Pause 45 Min.
Lenkzeit 4 ½ h
Tagesruhezeit
Die Tageslenkzeit darf 2 x in der Woche auf 10 Stunden zwischen zwei Tagesruhezeiten
verlängert werden.
TagesruhezeitLenkzeit
4 ½ h Pause 45 Min.Lenkzeit 4 ½ h Pause 45 Min. LZ 1 h Tagesruhezeit
Sozialvorschriften im Straßenverkehr
Wochenlenkzeit / Doppelwochenlenkzeit ( WLZ / DWLZ)
Die wöchentliche Lenkzeit darf 56 Stunden nicht überschreiten und nicht
dazu führen, dass die in der RiLi 2002/15/EG festgelegte wöchentliche
Höchstarbeitszeit (60 h) überschritten wird
Die Lenkzeit in der Doppelwoche beträgt höchstens 90 Stunden
Die tägliche und wöchentl. Lenkzeit umfasst alle Lenkzeiten.
Auch Lenkzeiten von Fzg. im Güterverkehr < 3,5t, sowie von
Fahrzeugen die unter die Ausnahmeregeln fallen.
z.B.
45 Std.
50 Std.
max. 56 Std.
+
+
+
45 Std.
40 Std.
34 Std.
90 Std.
Sozialvorschriften im Straßenverkehr
Tagesruhezeit (TRZ)
Grundregel
11 Stunden
zusammenhängende Ruhezeit
innerhalb jedes Zeitraumes von
24 Stunden
Bei einer Mehrfahrerbesatzung innerhalb
jedes Zeitraumes
von 30 Stunden
Tages – und Wochenruhezeiten, die nicht am Standort verbracht werden, können nur in einem
stehenden Fahrzeug verbracht werden, sofern es über geeignete Schlafmöglichkeiten für jeden
Fahrer verfügt.
Sozialvorschriften im Straßenverkehr
Reduzierte tägliche Tagesruhezeit (TRZ)
Die Tagesruhezeit kann 3 mal zwischen zwei Wochenruhezeiten auf weniger als 12 Stun
aber mehr als 9 Stunden verkürzt werden. Ein Ausgleich ist nicht vorgesehen.
Wochenruhezeit
Arbeitsschicht 15 Std.
Tagesruhezeit 9 Std.
Arbeitsschicht 15 Std.
Tagesruhezeit 9 Std.
Arbeitsschicht 15 Std.
Tagesruhezeit 9 Std.
Arbeitsschicht 12Std.
Tagesruhezeit 11 Std.
Arbeitsschicht 12 Std.
Tagesruhezeit 11 Std.
Arbeitsschicht 12 Std.
Wochenruhezeit
Sozialvorschriften im Straßenverkehr
Reduzierte tägliche Tagesruhezeit (TRZ)
Die Tagesruhezeit kann 3 mal (Mehrfahrerbesatzung)
zwischen zwei Wochenruhezeiten auf weniger als 11 Stun
aber mehr als 9 Stunden verkürzt werden. Ein Ausgleich ist nicht vorgesehen.
Wochenruhezeit
Arbeitsschicht 21Std.
Tagesruhezeit 9 Std.
Arbeitsschicht 21 Std.
Tagesruhezeit 9 Std.
Arbeitsschicht 21 Std.
Tagesruhezeit 9 Std.
Arbeitsschicht 18 Std.
Tagesruhezeit 11 Std.
Arbeitsschicht 18 Std.
Tagesruhezeit 11 Std.
Arbeitsschicht 18 Std.
Wohenruhezeit
Mehr-Fahrer-Betrieb ist die Tatsache, dass
Während der gesamten Lenkzeit zwischen
Zwei aufeinander folgenden Ruhezeiten
mindestens ein weiterer Fahrer auf dem
Fahrzeug zum Lenken eingesetzt ist.
Während der ersten Stunde des Mehr-FahrerBetriebes ist die Anwesenheit eines
anderen Fahrers oder Fahrer fakultativ,,
während der restlichen Zeit jedoch obligatorisch.
Sozialvorschriften im Straßenverkehr
Aufteilung der Tagesruhezeit (TRZ)
Die Tagesruhezeit kann innerhalb von 24 Stunden in 2 Abschnitte aufgeteilt werden,
wobei der erste Abschnitt mind. 3 Std. betragen muss und der weitere min.9 Std.
Die Gesamtruhezeit muss 12 Stunden betragen.
In diesem Zeitraum muss der Fahrer frei über seine Zeit verfügen können.
Lenkzeit 4 ½ h
TRZ
3 Std.
Lenkzeit 4 ½ h
TRZ
9 Std.
LZ
Sozialvorschriften im Straßenverkehr
24 Stundenzeitraum
Der 24 Stundenzeitraum beginnt immer nach den Ende einer Tagesruhezeit.
Ist die Tagesruhezeit in mehrere Abschnitte aufgeteilt,
so beginnt der 24 Stundenzeitraum am Ende des min. 9 stündigen Ruhezeitblockes.
Arbeitsschicht 12 Std.
Tagesruhezeit 12 Std.
LZ
RZ 3 h
LZ
24 Std.
RZ 9 h
LZ
24 Std.
RZ
Sozialvorschriften im Straßenverkehr
Wochenruhezeit (WRZ)
Grundregel:
45 Stunden
zusammenhängende
Wochenruhezeit
Im Laufe jeder Woche (Mo. 0.00 Uhr – So. 24.00 Uhr) muss eine
der täglichen Ruhezeiten zu einer wöchentlichen Ruhezeit
ausgedehnt werden.
Wochenruhezeit
Mo Di
Mi
Do Fr Sa
45 Stunden
Mo Di
Die Wochenruhezeit kann verkürzt werden:
auf 36 Stunden am Heimatort des Fahrers bzw. am Standort des Fahrzeuges.
auf 24 Stunden ausserhalb des Heimatortes des Fahrers bzw. des Standortes
des Fahrzeuges
Sozialvorschriften im Straßenverkehr
Wochenruhezeit (WRZ) Ausgleich
Ausgleich:
Für die Verkürzung der Wochenruhezeit muss ein entsprechender Ausgleich gewährt werden, der
spätestens vor Ende der auf die betreffende Woche folgenden Woche zusammenhängend
zu nehmen und an eine tägliche od. wöchentl. Ruhezeit anzuhängen ist.
Einzelausgleich:
Hierbei wird die Ausgleichszeit beliebig an eine Tagesruhezeit oder Wochenruhezeit angehängt.
24
Mo Di
Mi
21
Do Fr Sa So Mo Di
21
Mi
36
9
Do Fr Sa So Mo Di
12 + 9
Mi
Do Fr

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