Überblick neue Sozialvorschriften im Straßenverkehr
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Überblick neue Sozialvorschriften im Straßenverkehr
Sozialvorschriften im Straßenverkehr Lenkzeitunterbrechung ( LZ ) – neu - - Pause 45 Min. Lenkzeit 4 ½ h LZ 1 ½h 15 Min. LZ 1 ½h 15 Min. LZ 3 h LZ 3 h 30 Min. 30 Min. LZ 3 h Lenkzeit 4 ½ h Lenkzeit 4 ½ h 15 Min. LZ 1 ½h 30 Min. LZ 1 h Sozialvorschriften im Straßenverkehr Tageslenkzeit (TLZ ) – bisher und neu Die Tageslenkzeit darf 9 Stunden zwischen zwei Tagesruhezeiten nicht überschreiten. Tagesruhezeit Lenkzeit 4 ½ h Pause 45 Min. Lenkzeit 4 ½ h Tagesruhezeit Die Tageslenkzeit darf 2 x in der Woche auf 10 Stunden zwischen zwei Tagesruhezeiten verlängert werden. TagesruhezeitLenkzeit 4 ½ h Pause 45 Min.Lenkzeit 4 ½ h Pause 45 Min. LZ 1 h Tagesruhezeit Sozialvorschriften im Straßenverkehr Wochenlenkzeit / Doppelwochenlenkzeit ( WLZ / DWLZ) Die wöchentliche Lenkzeit darf 56 Stunden nicht überschreiten und nicht dazu führen, dass die in der RiLi 2002/15/EG festgelegte wöchentliche Höchstarbeitszeit (60 h) überschritten wird Die Lenkzeit in der Doppelwoche beträgt höchstens 90 Stunden Die tägliche und wöchentl. Lenkzeit umfasst alle Lenkzeiten. Auch Lenkzeiten von Fzg. im Güterverkehr < 3,5t, sowie von Fahrzeugen die unter die Ausnahmeregeln fallen. z.B. 45 Std. 50 Std. max. 56 Std. + + + 45 Std. 40 Std. 34 Std. 90 Std. Sozialvorschriften im Straßenverkehr Tagesruhezeit (TRZ) Grundregel 11 Stunden zusammenhängende Ruhezeit innerhalb jedes Zeitraumes von 24 Stunden Bei einer Mehrfahrerbesatzung innerhalb jedes Zeitraumes von 30 Stunden Tages – und Wochenruhezeiten, die nicht am Standort verbracht werden, können nur in einem stehenden Fahrzeug verbracht werden, sofern es über geeignete Schlafmöglichkeiten für jeden Fahrer verfügt. Sozialvorschriften im Straßenverkehr Reduzierte tägliche Tagesruhezeit (TRZ) Die Tagesruhezeit kann 3 mal zwischen zwei Wochenruhezeiten auf weniger als 12 Stun aber mehr als 9 Stunden verkürzt werden. Ein Ausgleich ist nicht vorgesehen. Wochenruhezeit Arbeitsschicht 15 Std. Tagesruhezeit 9 Std. Arbeitsschicht 15 Std. Tagesruhezeit 9 Std. Arbeitsschicht 15 Std. Tagesruhezeit 9 Std. Arbeitsschicht 12Std. Tagesruhezeit 11 Std. Arbeitsschicht 12 Std. Tagesruhezeit 11 Std. Arbeitsschicht 12 Std. Wochenruhezeit Sozialvorschriften im Straßenverkehr Reduzierte tägliche Tagesruhezeit (TRZ) Die Tagesruhezeit kann 3 mal (Mehrfahrerbesatzung) zwischen zwei Wochenruhezeiten auf weniger als 11 Stun aber mehr als 9 Stunden verkürzt werden. Ein Ausgleich ist nicht vorgesehen. Wochenruhezeit Arbeitsschicht 21Std. Tagesruhezeit 9 Std. Arbeitsschicht 21 Std. Tagesruhezeit 9 Std. Arbeitsschicht 21 Std. Tagesruhezeit 9 Std. Arbeitsschicht 18 Std. Tagesruhezeit 11 Std. Arbeitsschicht 18 Std. Tagesruhezeit 11 Std. Arbeitsschicht 18 Std. Wohenruhezeit Mehr-Fahrer-Betrieb ist die Tatsache, dass Während der gesamten Lenkzeit zwischen Zwei aufeinander folgenden Ruhezeiten mindestens ein weiterer Fahrer auf dem Fahrzeug zum Lenken eingesetzt ist. Während der ersten Stunde des Mehr-FahrerBetriebes ist die Anwesenheit eines anderen Fahrers oder Fahrer fakultativ,, während der restlichen Zeit jedoch obligatorisch. Sozialvorschriften im Straßenverkehr Aufteilung der Tagesruhezeit (TRZ) Die Tagesruhezeit kann innerhalb von 24 Stunden in 2 Abschnitte aufgeteilt werden, wobei der erste Abschnitt mind. 3 Std. betragen muss und der weitere min.9 Std. Die Gesamtruhezeit muss 12 Stunden betragen. In diesem Zeitraum muss der Fahrer frei über seine Zeit verfügen können. Lenkzeit 4 ½ h TRZ 3 Std. Lenkzeit 4 ½ h TRZ 9 Std. LZ Sozialvorschriften im Straßenverkehr 24 Stundenzeitraum Der 24 Stundenzeitraum beginnt immer nach den Ende einer Tagesruhezeit. Ist die Tagesruhezeit in mehrere Abschnitte aufgeteilt, so beginnt der 24 Stundenzeitraum am Ende des min. 9 stündigen Ruhezeitblockes. Arbeitsschicht 12 Std. Tagesruhezeit 12 Std. LZ RZ 3 h LZ 24 Std. RZ 9 h LZ 24 Std. RZ Sozialvorschriften im Straßenverkehr Wochenruhezeit (WRZ) Grundregel: 45 Stunden zusammenhängende Wochenruhezeit Im Laufe jeder Woche (Mo. 0.00 Uhr – So. 24.00 Uhr) muss eine der täglichen Ruhezeiten zu einer wöchentlichen Ruhezeit ausgedehnt werden. Wochenruhezeit Mo Di Mi Do Fr Sa 45 Stunden Mo Di Die Wochenruhezeit kann verkürzt werden: auf 36 Stunden am Heimatort des Fahrers bzw. am Standort des Fahrzeuges. auf 24 Stunden ausserhalb des Heimatortes des Fahrers bzw. des Standortes des Fahrzeuges Sozialvorschriften im Straßenverkehr Wochenruhezeit (WRZ) Ausgleich Ausgleich: Für die Verkürzung der Wochenruhezeit muss ein entsprechender Ausgleich gewährt werden, der spätestens vor Ende der auf die betreffende Woche folgenden Woche zusammenhängend zu nehmen und an eine tägliche od. wöchentl. Ruhezeit anzuhängen ist. Einzelausgleich: Hierbei wird die Ausgleichszeit beliebig an eine Tagesruhezeit oder Wochenruhezeit angehängt. 24 Mo Di Mi 21 Do Fr Sa So Mo Di 21 Mi 36 9 Do Fr Sa So Mo Di 12 + 9 Mi Do Fr