œœœœœœ EU RUNDSCHREIBEN 3 2001 œœœœœœ
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( 8 5 8 1 ' 6 & + 5 ( , % ( 1 /LHEH/HVHULQQHQXQG/HVHU die EU-Politik ist derzeit ein interessantes Arbeitsfeld, wie man u.a. auch in diesem EU-Rundschreiben sowie dem Sonderteil nachlesen kann. Einerseits finden dort eine Reihe politischer Prozesse statt, die – bei allen Schwächen – inspirierend sowohl für Drittländer als auch für die deutsche Politik sein können und sollten, und die gemeinsam ein komplexes Netz von interdependenten Reform ergeben. All diese Reformprozesse haben – auch wenn nicht immer auf ersten Blick erkennbar – umfassende Implikationen auf die Umweltpolitik; hier eine Auswahl: „Post-Nizza-Prozess“ / Regierungskonferenz zur Vertragsreform und zur Kompetenzverteilung zwischen politischen Ebenen; „Good Governance“-Prozess, der sich u.a. mit Dezentralisierung wie auch effizentem Regieren (einerseits) und Demokratisierung (andererseits) befaßt; Kommissionsinterne Reform; EU-Erweiterungsprozeß; Rio+10-Prozess; EU-Nachhaltigkeitsstrategie; Lissabon-Prozess für Wachstum, Wettbewerb und Beschäftigung; Cardiff-Prozess zur Umweltintegration; 6. Umweltaktionsprogramm; usw. ADRESSE: Anja Köhne, Claudia Kabel Deutscher Naturschutzring (DNR) EU-Koordination & Internationales c/o Grünes Haus Prenzlauer Allee 230 D-10405 Berlin 030 / 443391-39, -40, -33 [email protected] ! www.dnr.de Verwirrt? Die Kommission übrigens auch; Präsident Prodi arbeitet derzeit an einer Zusammenführung der angeblich über 70 Reformprozesse. Gleichzeitig und eher im Gegensatz zu den oben genannten Möglichkeiten (Windows of Opportunities, wie man auf Englisch so schön sagt) sieht es in den „Niederungen“ der konkreten EU-Umweltpolitik weiterhin mühsam aus: Die EU-Politik traut sich in vielen Politikfeldern weniger und weniger, verbindliche Vorgaben zu geben, und überläßt Kompetenzen in diesen Feldern zunehmend (wieder) an Wirtschaft und nationale Regierungen; Für Ihre Mitarbeit an diesem Rundschreiben danken wir diesmal Andreas Geiger, Reinhard Gschöpf, Fritz Gurgiser, Michaela Holl, Thomas Lenius, Jürgen Maier, Karola Taschner und wie immer unserem Rundschreiben-Team Jan Ceyssens, Kathrin Gutmann und Stefanie Uzler. Das Umweltaktionsprogramm springt noch viel zu kurz, und zeigen den weiterhin bestehenden kommissionsinternen Widerstand gegen durchgreifende umweltpolitische Maßnahmen; Trotz Revitalisierungsversuche bleibt die Ökosteuer auf EUEbene ein fast aussichtslos schwaches Pflänzchen; Versuche in Richtung neue Chemikalienpolitik, für eine EUKlimaschutz-Umsetzungsstrategie und andere wirksame Ansätze bleiben weiter in alter Lobby-Manier von den Gegnern des Umweltschutzes (das es so etwas noch gibt...) umkämpft. Für Umweltakteure besteht daher zur Zeit die Herausforderung, sowohl alte „Kämpferfähigkeiten“ für die vielen Einzelfälle aufrecht zu erhalten (inklusive dem Schmieden alter und neuer Allianzen), als auch auf den Meta-Ebenen die politischen Rahmenbedingungen für die Zukunft so zu beeinflussen, daß die Kämpfe der Zukunft leichter werden, bzw. die Verantwortung für den Umweltschutz auf breitere Schultern verteilt werden. Redaktionsschluß für das nächste EU-Rundschreiben ist der 26. März 2001. Mit freundlichem Gruß, Anja Köhne Claudia Kabel " Wir freuen uns über Ihre Beiträge in Absprache mit uns. " Beiträge von Gastautorinnen und –autoren stimmen nicht in allen Fällen mit der Meinung der Redaktion überein. Wir behalten es uns vor, Beiträge zu überarbeiten Seite 2 EU-Koordinationsstelle des Deutschen Naturschutzrings (DNR): Anja Köhne, Claudia Kabel c/o Grünes Haus, Prenzlauer Allee 230, 10405 Berlin, 030 /443391-39, -40, -33, [email protected], ! www.dnr.de ( 8 5 8 1 ' 6 & + 5 ( , % ( 1 7(,/(832/,7,.80:(/7 Tagesordnungen der Ratssitzungen Die Ergebnisse der aktuellen Ratssitzungen und die Vorschau auf anstehende Ratssitzungen finden Sie in Sonderteilen zum EU-Rundschreiben. .RPPLVVLRQVPLWWHLOXQJ]XU(81DFKKDOWLJNHLWVVWUDWHJLH Die Europäische Kommission wird in Kürze eine Mitteilung vorliegen, die als Grundlage für einen Konsultationsprozeß mit gesellschaftlichen Gruppen zur Erarbeitung einer Strategie für nachhaltige Entwicklung der EU gedacht ist (s. Artikel in diesem Rundschreiben sowie in den Rundschreiben der letzten Monate). Stellungnahmen zu der Mitteilung werden bis Ende April eingereicht werden können. Weitere Informationen: John Hontelez Christian Hey, EEB 0032 / 2 / 289 109-0 ! www.eeb.org Anja Köhne DNR In der Einleitung erklärt die Kommission ihren Ansatz, mit der Nachhaltigkeitsstrategie auf bestehenden Prozessen aufzubauen – genannt werden an dieser Stelle ominöser Weise an erster Stelle die Generellen Leitlinien der Wirtschaftspolitik, dann aber auch der Cardiff-Prozess zur Umweltintegration sowie der Lissabon-Prozess für Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung. An dieser Stelle unterstreicht die Kommission übrigens auch ihren gegenüber dem Stockholmer Rat (s. Sonderteil) gemachten Vorschlag, auch den Lissabon-Prozeß dem Umweltintegrationsprozeß zuzuführen. Angesichts der großen Rolle, die die EU gerade in der Landwirtschaftspolitik spielt, ist über eine Strukturentscheidung der Kommissionsmitteilung zu debattieren, ob diese sinnvoll ist oder nicht: über die Entscheidung nämlich, die Agrarpolitik verstreut unter den Überschriften „Gesundheit“, „Management natürlicher Ressourcen“ oder „Landnutzung und räumliche Entwicklung“ zu behandeln. Die globale Dimension der Nachhaltigkeit über reine Umweltthemen hinaus (z.B. Umwelt & Handel) wurde von der Kommission explizit nicht mit erfaßt. Territorialexterne und globale Aspekte sollen nun in der Rio+10-Mitteilung (s. Artikel in diesem Rundschreiben) bearbeitet werden. (AK) Seite 3 EU-Koordinationsstelle des Deutschen Naturschutzrings (DNR): Anja Köhne, Claudia Kabel c/o Grünes Haus, Prenzlauer Allee 230, 10405 Berlin, 030 /443391-39, -40, -33, [email protected], ! www.dnr.de ( 8 5 8 1 ' 6 & + 5 ( , % ( 1 %HOJLVFKH5DWVSUlVLGHQWVFKDIW 8PIDQJUHLFKH9RUEHUHLWXQJHQ]XU8PZHOWSROLWLN Die belgische Regierung bereitet derzeit umfassende Pläne für ihre EU-Ratspräsidentschaft im 2. Halbjahr 2001 vor. Großes Gewicht wird dabei vor allem auf die Weiterentwicklung und Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie gelegt, deren Verabschiedung im Juni in Göteborg erwartet wird. Aber auch in der Umweltgesetzgebung und in der internationalen Umweltpolitik hat sich die belgische Regierung einiges vorgenommen. Weitere Informationen: Ministerium für Verbraucher, Gesundheit und Umwelt Kunstlaan 7 B-1210 Brüssel Norbert Gorissen Catherine Wattiez – EEB-Vorstand – Inter Environnement Wallonie PAN-Europe 0032 / 2 / 358 29 26 0032 / 2 / 358 29 26 [email protected] John Hontelez 0032 / 2 / 289 109-0 ! www.eeb.org Anja Köhne DNR In der Umweltpolitik im engen Sinne werden Fortschritte vor allem bei fünf Gesetzgebungsverfahren erwartet: Als horizontales Instrument die Richtlinie zur Umwelthaftung (Sonderteile 1/2001, 4/2000 und RS 4,8-10/2000); Als Umsetzung der Ziele der Integrierten Produktpolitik (s. Artikel in diesem RS) die Verpackungsrichtlinie (RS 1,2,6+7/2000); Als Umsetzung der Ziele der neuen Chemikalienpolitik (s. Artikel in diesem RS) die bessere Regulierung von Pestiziden sowie die Überarbeitung der PIC-Verordnung (prior informed consent); Die abschließende Ausgestaltung der EU-Regeln für gentechnisch veränderte Organismen, vor allem zur Rückverfolgbarkeit (s. Artikel in diesem RS); Die Umsetzung der Verpflichtungen unter der Arhus-Konvention zu Umweltinformationen, -partizipation und -klagerechten. Außerdem sollte es möglich sein, Ratsschlußfolgerungen zur EUKlimastrategie (ECCP; RS 1/2001 und dieses RS), zur Luftqualität sowie zu Dioxinen und zu PCB zu erzielen. Bei der Umweltintegrationsstrategie will sich die belgische Ratspräsidentschaft auf wenige, aber konkrete Projekte konzentrieren, vor allem in den Sektoren Verkehr, Energie, Binnenmarkt und Ecofin. Auf internationaler Ebene muß sich die belgische Präsidentschaft überraschend mit der auf die zweite Juli-Hälfte verschobene Fortsetzung der internationalen Klimaverhandlungen (COP-6b; RS 12/2000) sowie u.a. mit den Treffen zum Kartagena- und zum Montrealer Protokoll befassen. Hierbei hat die belgische Präsidentschaft auch ein Augenmerk auf die Ratifikation einiger internationaler Umweltabkommen durch die EU, u.a. Kioto Protokoll und Arhus-Konvention. Außerdem ist ein Ministertreffen mit den Beitrittsstaaten geplant. Einige Termine Die Umweltministerratstreffen finden voraussichtlich am 29. Oktober sowie am 12./13. Dezember statt; außerdem ist für den 14.-16. September ein informeller Rat geplant, der als gemeinsames Treffen der Umwelt- und Verkehrsminister durchgeführt werden soll. Die Regierungschefs werden sich zum Europäischen Rat voraussichtlich am 19. Oktober sowie am 14./15. Dezember treffen. Zusätzlich werden durchgeführt: September eine NRO-Veranstaltung zur EU Im Nachhaltigkeitsstrategie; im Oktober ein internationales Seminar zur Städtischen Umwelt und EU-Politik; im November eine Ministerkonferenz zu Wasser, Landplanung und nachhaltiger Entwicklung; ebenfalls im November ein internationales Seminar zu Luftqualität und Dioxinen. (AK) Seite 4 EU-Koordinationsstelle des Deutschen Naturschutzrings (DNR): Anja Köhne, Claudia Kabel c/o Grünes Haus, Prenzlauer Allee 230, 10405 Berlin, 030 /443391-39, -40, -33, [email protected], ! www.dnr.de ( 8 5 8 1 ' 6 & + 5 ( , % ( 1 $QK|UXQJGHU(XURSlLVFKHQ.RPPLVVLRQ]XÅJXWHP5HJLHUHQ´ Ziel des Weißbuchs ist die Verbesserung von Demokratie und Effektivität in der EU-Politik. Erfaßt werden dabei eine breite Palette von Fragen, die bis auf die Parlamente und Gerichte auf nationaler und lokaler Ebene Rückwirkung haben können. Der derzeitige Schwerpunkt der zuständigen Arbeitsgruppe der Europäischen Kommission ist die „Dezentralisierung auf nationale, regionale und lokale Ebene“ – d.h. auch eines der Hauptthemen des postNizza-Prozesses bzw. der in Nizza beschlossenen Regierungskonferenz 2004 (Sonderteil 1/2001 und RS 12/2000). Die Anhörung wird sich dementsprechend mit folgenden Fragen befassen: Kann die Durchsetzung des EU-Rechts vermehrt durch nationale Gerichte erfolgen, und – wenn ja – wie? (s. auch RS 3/2000) Wie kann die Zivilgesellschaft und die breite Öffentlichkeit in den Dezentralisierungsprozeß involviert werden? Welche vertraglichen Vereinbarungen zur Dezentralisierung sollen zwischen der Kommission einerseits und nationalen, regionalen oder lokalen Behörden getroffen werden? Wie können die Beziehungen zu Netzwerken von Kommunen oder anderen geographischen Institutionen gestaltet werden? EEB-Konferenz zu „Good Governance“ Das Europäische Umweltbüro (EEB) wird seine diesjährige Jahreskonferenz – diesmal voraussichtlich im Oktober – unter das Motto „gutes Regieren“ stellen, und dieses Konzept und das EU-Weißbuch aus umweltpolitischer Perspektive untersuchen. Hierbei werden u.a. die Beiträge der Umweltintegration, Nachhaltigkeit und ArhusKonvention zur guten Regierungsführung berücksichtigt werden. (AK) Am 13. und 14. März wird die Europäische Kommission in Brüssel eine öffentliche Anhörung veranstalten, deren Beiträge in der derzeit laufenden Erarbeitung eines Weißbuchs zur guten Regierungsführung („good governance“; RS 11/2000 und 12/99) einfließen sollen und das für April angekündigt worden ist. Weitere Informationen: J.-F. Verstrynge Europ. Kommission GD Umwelt 0032 / 2 / 29-99279 -65589 John Hontelez Europ. Umweltbüro (EEB) 0032 / 2 / 289-1090, [email protected] Anja Köhne DNR (36FKZHGLVFKH3UlVLGHQWVFKDIW 9RUVFKOlJH]XU9HURUGQXQJEHUGHQ=XJDQJ]X,QIRUPDWLRQHQ Die formale Entscheidung wird im Rat für Allgemeine Angelegenheiten getroffen werden. Sie kündigte an, die Präsidentschaft wolle bis Anfang Mai eine Einigung über die Änderungsanträge des EP aus erster Lesung (RS 12/2000) herbeiführen. Darüber hinaus stehe eine Einigung des Rates über die Veröffentlichung bestimmter Kategorien von Dokumenten im Internet in Kürze bevor. Der derzeitige Präsident des Ausschusses der Ständigen Vertreter (AStV), der schwedische Botschafter Lund, hatte bereits Ende Januar die Zustimmung des Rates zu vier Kernpunkten signalisiert, die die Vorsitzende des EP, Nicole Fontaine (EVP/Frankreich), in einem Brief im Dezember identifiziert hatte: Transparenz des Gesetzgebungsprozesses, klare Bedingungen für einen Zugang zu Informationen, demokratische Kontrolle durch das EP, und die Verabschiedung eines Rechts der Bürger auf Information („Freedom for Information Acts“) anstatt der vorgeschlagenen Verordnung. Die schwedische Ministerin für Verfassungsund Verwaltungsfragen, Britta Lejon, hat Anfang Februar vor dem Ausschuss des Europäischen Parlaments (EP) für die Freiheiten und Rechte der Bürger, Justiz und Innere Angelegenheiten die Pläne der schwedischen EU-Ratspräsidentschaft für die Verabschiedung der Verordnung über den Zugang der Öffentlichkeit zu Informationen vorgestellt (RS 3,8-10,12/2000). Seite 5 EU-Koordinationsstelle des Deutschen Naturschutzrings (DNR): Anja Köhne, Claudia Kabel c/o Grünes Haus, Prenzlauer Allee 230, 10405 Berlin, 030 /443391-39, -40 -33, [email protected], ! www.dnr.de ( 8 5 8 1 ' 6 & + 5 ( , % ( 1 Im einzelnen hatte Fontaine fünf Themen genannt, für die eine Einigung gefunden werden müssten: Quelle: ! www.eu2001.se Weitere Informationen: Thomas Lenius, BUND 030 / 27586-426 [email protected] Ralph Hallo, SNM 0031 / 30 / 23 3 1-328 [email protected] die Definition des Begriffs „Dokument“, der Umgang mit Dokumenten, die von Dritten stammten, die Umsetzbarkeit der Regelungen in den Mitgliedsstaaten, Klassifikationssysteme und - Hauptdiskussionspunkt im AstV - der Umgang mit „sensiblen“ Dokumenten. (CK) .RPPLVVLRQ$UEHLWVSURJUDPPIUXQG$XVEOLFNDXI Die Europäische Kommission hat Ende Januar ihr Arbeitsprogramm für das Jahr 2001 vorgestellt. Darin sind tabellarisch legislative und nichtlegislative Projekte aufgeführt, und zwar sowohl schon seit den Vorjahren laufende weitergeführte wie auch neue Projekte. Für jede geplante Maßnahme werden Entscheidungsverfahren (z.B. Mitentscheidungsverfahren), Rechtsgrundlage sowie das geplante Datum der Verabschiedung der Vorschläge durch die Kommission angegeben. Weitere Informationen: ! Europa.eu.int/comm/off/work_ programme/com281_de.pdf ! europa.eu.int/rapid/start/cgi/g uesten.ksh~ ... SPEECH/01/64 Zu den einzelnen Maßnahmen, siehe auch laufende Berichterstattung in diesem und den letztmonatigen EURundschreiben. Unter der Überschrift „Umweltschutz“ findet man folgende neue Maßnahmen: Vorschlag für eine Verordnung zur Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung von gentechnisch veränderten Organismen (28.3.2001); Vorschlag für eine Rahmenrichtlinie zur Umwelthaftung (Juni); Vorschlag für eine Richtlinie zur Festlegung von Grenzwerten zur Luftqualität (Juni); Vorschlag für eine Richtlinie zu Bergbauabfällen (September); Vorschlag zur Richtlinien-Novelle für die Kontrolle von Unfällen mit Gefahrstoffen („Seveso-II“-RL) (September); Abschluß des Kioto-Protokolls im Auftrag der EU (Oktober); Rechtliche Vorschläge zur Umsetzung des Biosafety-Protokolls (Oktober); Vorschlag für eine Richtlinie zur biologischen Behandlung biologisch abbaubarer Abfälle (Dezember). Kommissionsmitteilung zu einer PCB- und Dioxinstrategie (3. Quartal); Kommissionsmitteilung zur Umsetzung der EU-Klimastrategie (ECCP) (Oktober). Zu den weitergeführten Projekten aus den Vorjahren gehören unter der Überschrift „Umweltschutz“ folgende Maßnahmen: Richtlinienvorschlag zur Beteiligung der Öffentlichkeit (18.1.2001); Mitteilung und Entscheidung zum 6. Umweltaktionsprogramm (24.1.2001); Vorschlag zur Novellierung der Richtlinie zur Treibstoff-Qualität (März); Vorschlag zur Novellierung der Richtlinie zu Batterien und Akkumulatoren (März); Vorschlag für eine Ratsentschließung zum Abschluß der Rotterdamer Konvention (Juni); Vorschlag für eine Rahmenregelung der EU zu freiwilligen Vereinbarungen im Umweltbereich (Juli). Vorschlag für die Novellierung der Richtlinie zur Begrenzung von Luftschadstoffen von Dieselfahrzeugen (Juli); Vorschlag für eine Richtlinie zu Elektro-Schrott (3. oder 4. Quartal). Grünbuch zur Integrierten Produktpolitik (Februar); Kommissionsmitteilung für eine integrierte Luftqualitätspolitik (Februar); Kommissionsmitteilung zu Plänen der betroffenen Sektorpolitiken zur Biodiversitäts-Strategie (Februar); Kommissionsmitteilung zu Rio+10 (30.1.2001); Weißbuch zur EU-Chemikalienpolitik (Februar); Seite 6 EU-Koordinationsstelle des Deutschen Naturschutzrings (DNR): Anja Köhne, Claudia Kabel c/o Grünes Haus, Prenzlauer Allee 230, 10405 Berlin, 030 /443391-39, -40, -33, [email protected], ! www.dnr.de ( 8 5 8 1 ' 6 & + 5 ( , % ( 1 Zu den interessantesten übergeordneten Plänen gehören folgende: 1) EU-Regierungswesen: Kommissionsmitteilung zur Vereinfachung des Ordnungsrechts (28.2.2001); Jahresbericht zum Ausschußwesen / Kommitologie (28.3.2001); Kommissionsmitteilung zur Verbesserung des Dialogs mit der Zivilgesellschaft (28.3.2001); Weißbuch zu neuen Formen Europäischen Regierens (Juni); Jahresbericht zur „Besseren Gesetzgebung“ 2001 (November); Kommissions-Arbeitsprogramm für 2002 (4. Quartal). Kommissionsmitteilung zur Bewertung der Funktionsfähigkeit von Richtlinien unter dem „New Approach“ (September). 2) Sektorübergreifende Maßnahmen und Umweltintegration: Stockholm-Bericht zu Fortschritten des Lissabon-Prozesses (13.2.2001) Kommissionsmitteilung zur EU-Nachhaltigkeitsstrategie (Mai); Kommissionsmitteilung zur Umweltintegration in der EU-Entwicklungspolitik (März); Kommissionsmitteilung zur externen Aspekten der EU-Klimastrategie (November); Kommissionsmitteilung zur Waldschutz & Entwicklungszusammenarbeit (4. Quartal); Kommissionsmitteilung zum Verhältnis von EU und UN (Juni); Kommissionsmitteilung zu Umweltintegration und Fischereipolitik (2. Quartal); Kommissionsmitteilung zur Umweltintegration in der Außenpolitik zur Förderung einer nachhaltigen Entwicklung (März). Weitere umweltrelevante Maßnahmen sind unter anderen Überschriften zu finden, hier aber aus Zeitund Platzgründen nicht aufgeführt, z.B. Biotechnologie, Tourismus, Energieversorgung etc. Das Arbeitsprogramm der Kommission kann unter nebenstehender Web-Adresse heruntergeladen werden, oder beim DNR (Claudia Kabel) als pdf-Datei bezogen werden – auch wenn es eine „Bleiwüste“ ist, ein Blick hinein lohnt sich. Kommissionspräsident Prodi stellt Prioritäten für 2001 vor Mitte Februar stellte Kommissionspräsident Romano Prodi vor dem Europäischen Parlament seine Prioritäten 2001 – bzw. die der EU – vor. Diese sind: Fortführung des Lissabon-Prozesses; Nachhaltigkeitsstrategie in Göteborg; Beschleunigung des Erweiterungsprozesses und Initiierung einer neuen WTO-Runde; Einführung der Euro-Noten und –Münzen; weitere institutionelle Reformen. Strategieplanung 2002 Die Kommission hat am 21. Februar außerdem ihre strategischen Prioritäten für 2002 festgelegt. Diese sind: Euro; Nachhaltige Entwicklung; Regieren in Europa; Erweiterung; Mittelmeerraum; Entwicklungspolitische Zusammenarbeit. Diese Prioritäten entstammen der Fünfjahresstrategie der Kommission. Der Haushalt für 2002 wird im Mai festgelegt werden. Gesamtbericht 2000 Außerdem hat die Europäische Kommission am 14. Februar ihren Aktivitätsbericht für das letzte Jahr ! eurovorgestellt. Für Interessierte herunterzuladen von pa.eu.int/abc/doc/off/rg/de/2000/index.htm. (AK) .RPPLVVLRQ6WDQGGHULQWHUQHQ5HIRUPHQ Die Europäische Kommission hat am 28. Februar einen Bericht zu den Fortschritten bei der kommissionsinternen Reform, die durch das Weißbuch vom März 2000 (RS 3/2000) und aufgrund der Skandale um die vorige Kommission in Gang gesetzt worden war. Aus Umweltund NRO-Sicht wahrscheinlich am interessantesten sind die Abschnitte zur Auslagerung von Kommissionsaufgaben an Externe. (AK) Weitere Informationen: ! europa.eu.int/rapid/start/cgi/gues ten.ksh (Ref.-Nr.: MEMO/01/57) Seite 7 EU-Koordinationsstelle des Deutschen Naturschutzrings (DNR): Anja Köhne, Claudia Kabel c/o Grünes Haus, Prenzlauer Allee 230, 10405 Berlin, 030 /443391-39, -40 -33, [email protected], ! www.dnr.de ( 8 5 8 1 ' 6 & + 5 ( , % ( 1 )RUVFKXQJVUDKPHQSURJUDPP ,QIRUPDWLRQVJHVHOOVFKDIW%LRWHFKQRORJLHXQGQDFKKDOWLJH(QWZLFNOXQJ Die Kommission hat Ende Februar einen erneuten Vorschlag für das 6. Forschungsrahmenprogramm für den Zeitraum 2003-2006 vorgestellt (5. u. 6. Forschungsrahmenprogrammm; siehe RS 11,12/2000,1/99, 12/98 und 5,10/97), der auf dem informellen Forschungsministerrat am 3. März dem Rat vorgelegt werden soll (10Pkte der Kommission für Rat). Die Grundlagen wurden auf dem Europäischen Rat in Lissabon im Frühjahr 2000 gelegt und auf den folgenden Treffen der EU-Regierungschefs weiterverfolgt (Sonderteil 2/2000 sowie Sonderteile 2,4-7,12/2000 und 1/2001). Weitere Informationen: GD Forschung 0032 / 2 / 29-527 53 -961 98 [email protected] Kommissionsvorschlag 6. Rahmenprogramm: ! europa.eu.int/comm/ research/pdf/com-200194-de.pdf Leitlinien zur Verwirklichung des EUForschungsraumes: ! www.europa.eu.int comm/research/index_de .html Martin Grabert Claudia Labisch Koordinierungsstelle der EG der Wissenschaftsorganisationen (KoWi) 0032 / 2 / 548 02 10 [email protected] ! www.cordis.lu Claudia Kabel, DNR Mit dem 6. Forschungsrahmenprogramm werden vor allem drei grundlegende Ziele verfolgt: Konzentration auf wenige Themengebiete, Förderung von Forscherteams in Netzen („Exzellenznetzen“) und die Schaffung eines Europäischen Forschungsraums von Weltrang. Bereits im Oktober hatte ein Expertenausschuss das 5. Forschungsrahmenprogramm analysiert. Gleichzeitig hatte die Kommission Leitlinien für Maßnahmen auf dem Gebiet der Forschung vorgelegt (RS 11/2000). Auf dem Europäischen Rat von Stockholm am 23.-24. März wird die Kommission einen Bericht über die Verwirklichung des Europäischen Forschungsraumes vorlegen (RS 11,12/2000). Eine Verabschiedung des 6. Forschungsrahmenprogramms strebt die Kommission für die erste Jahreshälfte 2002 an. Insgesamt ist ein Budget von 17,5 Milliarden • vorgesehen. Das bedeutet eine Steigerung der Ausgaben um 17 % gegenüber dem Budget des 5. Rahmenprogramms (RS 1/99 und 12/98). Vorgesehen ist eine Konzentration auf wenige Themengebiete, bei denen sich Europa auf dem Vormarsch bzw. kurz vor dem Durchbruch zur Weltspitze sieht und bei denen eine EU-weite Zusammenarbeit erfolgversprechend ist („Europäischer Mehrwert“). Dies gilt vor allem für Informationstechnologien und die biotechnologische Forschung, die mit 3,6 Milliarden • bzw. 2,0 Milliarden • die umfangreichsten Posten innerhalb der sieben thematischen Prioritäten ausmachen. Die Prioritäten des 6. Forschungsrahmenprogrammes sind im Einzelnen: Genomforschung und Biotechnologie, Informationstechnologien, Nanotechnologien, „intelligente“ Materielien und neue Produktionsmethoden, Raumfahrt, Lebensmittelsicherheit und Gesundheitsrisiken, Nachhaltige Entwicklung und Globaler Wandel, und Bürger und Regierungsfüuhrung in Europa. Forschung zu Nachhaltiger Entwicklung, globaler Wandel, Energie und Verkehr werden mit 1,7 Milliarden • veranschlagt. Ein weiteres wichtiges Forschungsfeld sieht die Kommission bei der Lebensmittelsicherheit, für das ein Budget von 0,6 Milliarden • vorgesehen ist. Die Forschungsgelder zur Nachhaltigen Entwicklung sind dafür vorgesehen, die wissenschaftlichen und technologischen Voraussetzungen für die Umsetzung der Nachhaltigkeit in Europa zu schaffen. Darüber hinaus soll damit der Beitrag Europas für die Forschung zu weltweiten Prozessen („Globaler Wandel“) finanziert werden. Atomforschung Neben dem EG-Vertrag (ca. 16,5 Milliarden • Forschungsgelder) werden auch etwa 1,2 Milliarden • für die Forschung im Rahmen des Euratom-Vertrages (RS 1/2000,1/99,11/96,11/95 und 4/94) ausgegeben. Größter Posten ist die thermonukleare Fusionsforschung (0,7 Milliarden • ; RS 12/98). Ein kleiner Teil der Gelder fließt auch in Strahlenschutz und Sicherheit (0,05 Milliarden • ). Seite 8 EU-Koordinationsstelle des Deutschen Naturschutzrings (DNR): Anja Köhne, Claudia Kabel c/o Grünes Haus, Prenzlauer Allee 230, 10405 Berlin, 030 /443391-39, -40, -33, [email protected], ! www.dnr.de ( 8 5 8 1 ' 6 & + 5 ( , % ( 1 Instrumente für den Europäischer Forschungsraum Mit dem neuen Instrument „Exzellenznetze“ sollen die europäischen Forschungskapazitäten gebündelt und die Koordination verbessert werden. Europäische Forschungseinrichtungen sollen sich für „gemeinsame Arbeitsprogramme“ zusammenschließen und die Umsetzung der Ziele eigenständig verfolgen und die von der Kommission zur Verfügung gestellten Finanzmittel dezentral verwalten. Ähnliches gilt für die Förderung sogenannter „integrierter Projekte“. Mit diesem Instrument sollen Forschungsansätze gefördert werden, die zu Ergebnissen mit „in der Praxis greifbaren Auswirkungen“ führen. Gemeint sind konkrete Produkte, Verfahren oder wissenschaftliche Erkenntnisse. So will die Kommission in Zukunft auch verstärkt Forschungsprojekte unterstützen, die der Verwirklichung der Gemeinschaftspolitiken dienen. Europäischer Forschungsraum über die EU-Mitgliedsstaaten hinaus Sowohl in die Exzellenznetzwerke als auch bei integrierten Projekten können und sollen Partner aus nicht EU-Staaten eingebunden werden. Dies gilt für die Beitrittsstaaten, aber auch anderen „Drittstaaten“. Darüber hinaus sind u.a. Kooperationsmaßnahmen mit Mittelmeeranreinerstaaten, GUS-Staaten oder Entwicklungsländern geplant. (CK) (X*+*HQHUDODQZDOW8PZHOWVFKXW]9RUUDQJYRUIUHLHP:DUHQYHUNHKU Der Umweltschutz bekommt rechtlich einen immer höheren Stellenwert. Der könnte schon demnächst so hoch angesiedelt sein, dass einzelne Mitgliedsstaaten zum Schutz von Flora und Fauna Gesetze erlassen dürfen, die den freien Warenverkehr innerhalb der EU behindern. Das jedenfalls forderte unlängst Francis G. Jacobs, Generalanwalt am EuGH, und gab nun ein entsprechendes Votum ab. Da bei klagt der Jurist durchaus keine Selbstverständlickkeit ein. Im Gegenteil: Bislang können Umweltschutzaspekte eine gesetzliche Beschränkung des freien Warenverkehrs nur legitimieren, wenn eine konkrete Gefahr für Leib oder Leben vorliegt – was selten der Fall ist. Damit soll nach dem Willen von Jacobs möglichst bald Schluss sein. Abwehr von Importen Wenn der EuGH der Argumentation seines Generalanwalts folgt, dürfte das für die Wirtschaft erhebliche Auswirkungen haben. Wenn beispielsweise französische Autos überwiegend einen CO2-Wert von 20 Einheiten produzieren würden, deutsche aber von 22 Einheiten, könnte die französische Regierung die Einfuhr deutscher Wagen faktisch verhindern. Sie müsste nur einen Grenzwert von 21 Einheiten fürs Fahren auf französischen Straßen festsetzen. In ähnlicher Manier könnten einzelne Mitgliedsstaaten mit maßgeschneiderten Lärmschutzverordnungen den Betrieb ausländischer Maschinen und Flugzeuge vereiteln, spezielle Emissionsgrenzwerte könnten dazu dienen, den Import von Teppichböden mit bestimmten Klebstoffen, von Werkzeugen mit bedenklichen Legierungen oder von chemisch behandelten Baustoffen zu verhindern. Zugegeben – ein etwas übertriebenes Szenario. Dennoch keine Science Fiction, sondern schon in naher Zukunft denkbare Realität. In den nächsten Wochen wird das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) im Verfahren gegen das deutsche Stromeinspeisegesetz erwartet (RS 4,5,8-10/2000). Sollte der EuGH dabei den Vorschlägen von Generalanwalt Jacobs folgen, könnte das zu einer deutlichen Aufwertung nationaler Umweltschutzmaßnahmen gegenüber dem Binnenmarkt führen. Mit freundlicher Genehmigung des Autors sowie der Financial Times Deutschland drucken wir eine in der FTD Anfang Dezember erschienene Bewertung der Schlussanträge von Generalanwalt Jakobs ab. Gastautor: Andreas Geiger Weitere Informationen: Andreas Geiger Rechtsanwälte Wessing [email protected] Seite 9 EU-Koordinationsstelle des Deutschen Naturschutzrings (DNR): Anja Köhne, Claudia Kabel c/o Grünes Haus, Prenzlauer Allee 230, 10405 Berlin, 030 /443391-39, -40 -33, [email protected], ! www.dnr.de ( 8 5 8 1 ' 6 & + 5 ( , % ( 1 Musterverfahren beim EuGH Ausgangspunkt für diese Vision ist ein Antrag des Landgerichts Kiel. Dem liegt eine Klage des Energieversorgers PreussenElektra gegen das deutsche Stromeinspeisungsgesetz zu Grunde. Mit dieser Klage wehrt sich das Versorgungsunternehmen gegen die Abnahmeverpflichtung von Strom, der aus erneuerbaren Energien wie Sonne, Wind oder Gezeiten gewonnen wurde. Statt Ökostrom zu einem Mindestpreis aus deutschen Landen kaufen zu müssen, würde es grüne Energie lieber billiger aus dem EU-Ausland beziehen. Die Abnahmeverpflichtung beeinträchtige die Abnahme von Strom aus anderen EU-Mitgliedsstaaten, sei also eine verbotene Einfuhrbeschränkung, reklamiert PreussenElektra und beruft sich dabei auf Artikel 28 des EG-Vertrags. Das ist nach geltendem Europarecht eine richtige Argumentation. Danach können Umweltschutzgesichtspunkte – und um die geht es beim Stromeinspeisungsgesetz – nationale Wettbewerbsbeschränkungen nur in besonderen Ausnahmefällen rechtfertigen. Generalanwalt Jacobs sieht das im Prinzip ähnlich – wenn man nur wettbewerbspolitische Aspekte betrachten würde. So steht es auch in seinem Schlussantrag vom 26. Oktober 2000 (Rechtssache C379/98). Gleichzeitig plädiert er aber für ein grundsätzliches Umdenken und fordert vehement, Umweltschutzaspekten den Vorrang vor freiem Wettbewerb zu geben. Im Interesse der Umwelt müsse in Zukunft ein Regelwerk wie das Stromeinspeisungsgesetz zulässig sein. Aktuelle Rechtslage Nach der EG-Rechtsprechung würde der Hase juristisch derzeit so laufen: Eine willkürliche Diskriminierung von in anderen EU-Mitgliedsstaaten erzeugtem Strom aus erneuerbaren Energien ist rechtlich unzulässig. Das Stromeinspeisungsgesetz verfolgt zwar ehrenhafte Umweltschutzziele, nämlich die Förderung von Ökostrom und damit die Verminderung des Klimakillers CO2 sowie die Schonung herkömmlicher Energiequellen. Damit ist das Gesetz ein wirkungsvolles Instrument, um die Nutzung erneuerbarer Energien gebräuchlicher zu machen. Da aber das Stromeinspeisungsgesetz deutsche Elektrizität anders behandelt als grüne Power aus dem EU-Ausland, behindert es den Wettbewerb. Wettbewerbsbeschränkungen aus Umweltschutzaspekten sind aber nur zulässig, wenn sie auf einheimische und ausländische Erzeugnisse gleichermaßen anwendbar sind. Das deutsche Gesetz misst also mit zweierlei Maß, verstößt gegen Europarecht und ist somit ungültig. Diesen Standpunkt begrüßt unter wettbewerbspolitischen Gesichtspunkten auch Generalanwalt Jacobs, da so nationale Marktabschottungen schon im Kern verindert werden. Doch was wäre die Folge? Kommt die PreussenElektra mit ihrer Klage durch, braucht sie gar keinen Ökostrom abzunehmen – keinen deutschen und keinen ausländischen. Das würde sich erst wieder ändern, wenn einen neues, für alle EU-Mitgliedsstaaten gültiges Gesetz erlassen wird. Argumente des Generalanwalts Also plädiert Jacobs für ein Umdenken und im Sinne des Umweltschutzes für eine flexiblere Haltung des EuGH. Unter der Annahme, dass Umweltschutzmaßnahmen nur gerechtfertigt sind, wenn sie unterschiedslos gelten, könne der eigentliche, positive Grundgedanke solcher Schutzmaßnahmen vereitelt werden. Jacobs‘ rechtliche Argumentation: nationale Umweltschutzmaßnahmen unterschieden sich häufig iin Bezug auf Art und Ursache der Umweltgefahr. Etwa, weil sie auf dem europaweit anerkannten Grundsatz beruhten, Umweltbeeinträchtigungen vorrangig am Ursprungsort zu bekämpfen – gegebenenfalls also im EU-Ausland, nicht vor der eigenen Tür. Allein dadurch seien sie schon diskriminierend. Wenn aber erforderliche, allgemein akzeptierte Umweltschutzmaßnahmen zwangsläufig mit diskriminierenden Wirkungen verbunden sind, sollten Umweltschutzargumente unter Umständen auch genügen, um nationale, wettbewerbsbeschränkende Gesetze zu akzeptieren. Außerdem merkt Jacobs an, dass dem Umweltschutz nach neuestem EG-Vertrag gesteigerte Bedeutung zugemessen wird. Danach muss der Umweltschutz bei Festlegung und Durchführung der EUGemeinschaftspolitiken und –maßnahmen besonders berücksichtigt werden. Die Formulierungen im EG-Vertrag hätten nicht nur programmatische Bedeutung, sondern statuierten rechtliche Pflichten für Mitgliedsstaaten und ihre Organe. Bei der Auslegung der Vertragsbestimmungen über den freien Warenverkehr ist daher Umweltbelangen eine besondere Bedeutung beizumessen. Nach Ansicht des Generalanwalts soll in letzter Konsequenz jedes nationale Gesetz den Import ausländischer Waren verbieten dürfen, sofern es der Umweltschutz erfordert. Es wäre begrüßenswert, wenn sich der EuGH dem Vorschlang seines Generalanwalts anschließen könnte. Es ist kaum einzusehen, warum gerade Leib und Leben von Menschen, Tieren oder Pflanzen rechtlich weniger schützenswert sein sollen als wirtschaftliche Interessen. Seite 10 EU-Koordinationsstelle des Deutschen Naturschutzrings (DNR): Anja Köhne, Claudia Kabel c/o Grünes Haus, Prenzlauer Allee 230, 10405 Berlin, 030 /443391-39, -40, -33, [email protected], ! www.dnr.de ( 8 5 8 1 ' 6 & + 5 ( , % ( 1 8PZHOWVFKXW]LP|IIHQWOLFKHQ%HVFKDIIXQJVZHVHQHLQ+DQGHOVKHPPQLV" Der Diskussion liegt folgendes zugrunde: Die öffentliche Hand ist der bedeutendste Großkunde und könnte das Marktgeschehen deshalb in Richtung Nachhaltigkeit beeinflussen. Auch dem Grünbuch der EUKommission zur Integrierten Produktpolitik gemäß (IPP; RS 1/2001, 1,2,5/2000, 1,12/98 und 12/97 sowie Sonderteile zur dt. Ratspräsdentschaft 1999), ist die Erschließung öffentlicher Märkte eines der erfolgversprechendsten Instrumente für die Förderung umweltfreundlicher Produkte. Die öffentlich getätigten Einkäufe und Aufträge belaufen sich auf 14% des BIP der EU. Kein Wunder, daß sich viele begehrliche Blicke auf diesen Auftraggeber richten. Das öffentliche Beschaffungswesen ist gemeinschaftlichen und internationalen Vorschriften unterworfen, um eine optimale und effektive Verwendung öffentlicher Gelder in Bezug auf Qualität und Kosten zu gewährleisten. Der öffentlichen Hand werden offene und nichtdiskriminatorische Verfahren auferlegt, um auch international eine Gleichbehandlung aller Bieter zu garantieren. Umweltkriterien sind unter dieser Gesetzgebung eher ein Stiefkind. Die Kommission hat im vergangenen Jahr Vorschläge vorgelegt, die die Regeln des öffentlichen Auftragswesen vereinfachen und modernisieren sollen: Richtlinienvorschlag des EP und des Rates zur Vergabe öffentlicher Lieferaufträge, Dienstleistungsaufträge und Bauaufträge (KOM(2000)275 endgültig und Richtlinienvorschlag des EP und des Rates zur Koordinierung der Auftragsvergabe durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung (KOM(2000)276 endgültig). Zum ersten Mal sind Umwelteigenschaften als zulässige Kriterien für die Zuerkennung öffentlicher Aufträge erwähnt. Dennoch sind die Möglichkeiten (von einer Verpflichtung ganz zu schweigen), die Umwelt zu berücksichtigen, weiterhin völlig unzureichend. Immer noch entsprechen sie nicht den Forderungen des Vertrages von Amsterdam, demzufolge der Umweltschutz in alle Politiken zu integrieren ist. Außerdem wenden sie das in der Gemeinschaft allgemein anerkannte Lebenszyklusdenken nicht an. Der Umweltrat hat während der letzten deutschen Präsidentschaft eine Resolution zugunsten einer Integrierten Produktpolitik verfaßt (IPP; s. Artikel in diesem RS, Sonderteil 69/99). Es steht in eklatantem Widerspruch zur seinerzeit von der Bundesregierung verfolgten Politik, daß die Vertreter Deutschlands in Brüssel jetzt bei der Behandlung der Richtlinienentwürfe zum öffentlichen Auftragswesen eine ausschließlich auf die Freizügigkeit der Märkte ausgerichtete Politik vertritt, damit aber dem Umweltschutz die Rolle eines „Handelshemmnisses“ zuweist. (s. auch RS 2/2001) Gastautorin: Karola Taschner Der Text der Kommissionsvorschläge (Art. 53) engt die Möglichkeit der öffentlichen Hand, Umweltkriterien zu verwenden, erheblich ein: Das geforderte “wirtschaftlich günstigste” Angebot umschließt nicht die durch Umweltschäden und Ressourcenverbrauch verursachten höheren externen Kosten. Das Angebot muß nur das für die auftraggebebende Behörde und nicht für das Gesamtbudget, geschweige denn für die Allgemeinheit, günstigste sein, d.h. für staatliche Projekte veranschlagte Kosten berücksichtigen die ökologischen Folgekosten nicht, die u.U. bei einer anderen Behörde auflaufen oder externe Kosten für die Allgemeinheit bedingen. Zulässige Umweltkriterien Kriterien müssen im direkten Zusammenhang mit dem Auftragsgegenstand stehen; dabei dürfen keine Kriterien berücksichtigt werden, die sich auf die Produktionprozesse und methoden beziehen. Sehr häufig beschränken sich jedoch die wesentlichen ökologischen Nachteile eines Produktes auf seine Produktionsphase, z.B. beim Grünen Strom, bei der Verwendung des EUEco-labels, von Altpapier oder chlorfreier Herstellung von Papier, bei Lebensmitteln aus organischer Produktion, FSC-zertifiziertem Holz aus nachhaltiger Forstwirtschaft usw. Eine solche Politik zum öffentlichen Beschaffungswesen macht aus dem Grünbuch zur Integrierten Produktpolitik von vornherein Makulatur. Weitere Informationen: Karola Taschner Europ. Umweltbüro (EEB) 0032 / 2 / 289-1301, -1099 karola.taschner@ eeb.org ! www.eeb.org Seite 11 EU-Koordinationsstelle des Deutschen Naturschutzrings (DNR): Anja Köhne, Claudia Kabel c/o Grünes Haus, Prenzlauer Allee 230, 10405 Berlin, 030 /443391-39, -40, -33, [email protected], ! www.dnr.de ( 8 5 8 1 ' 6 & + 5 ( , % ( 1 *UQEXFK,QWHJULHUWH3URGXNWSROLWLN1RUPXQJ %HLKLOIHQ9HUEUDXFKHUDXINOlUXQJVWDWWELQGHQGH5HJHOXQJHQIU3URGX]HQWHQ Die Europäische Kommission hat Anfang Februar das gegenüber dem Novemberentwurf nur wenig veränderte Grünbuch Integrierte Produktpolitik (IPP; RS 1/2001, 1,2,5/2000, 1,12/98 und 12/97 sowie Sonderteile zur dt. Ratspräsdentschaft 1999) veröffentlicht (KOMM(2001)0068). Die EU-Strategie für Produktpolitik ist eine der thematischen Strategien des 6. Umweltaktionsprogramms (6. UAP; s. dieses RS sowie RS 1,2/2001). Die Kommission plädiert in ihrem Grünbuch u.a. für Beihilfen für ökologisch vorteilhafte Produkte, eine Zurücknahme des Ordnungsrechts und für eine Stärkung des Umweltdesigns. Außerdem soll die Aufklärung und Wahlmöglichkeit der Verbraucher etwa durch Umweltzeichen verstärkt werden. Weitere Informationen: Das Grünbuch: ! europa.eu.int/eurlex/de/com/gpr/2001/com 2001_0068de01.pdf ! europa.eu.int/comm/environm ent/ipp/home.htm Christian Hey Europ. Umweltbüro (EEB) 0032 / 2 / 289-1090, -1099 [email protected] ! www.eeb.org Thomas Lenius BUND 030 / 27586-426 030 / 27586-440 [email protected] Die vier Säulen der neuen EU-Produktpolitik Das Konzept der EU-Produktpolitik umfasst vier Säulen: Internalisierung von externen Umweltkosten nach dem Verursacherprinzip, ökologisch orientierter Nachfragedruck, verbesserte Produkte durch Umweltdesign, Berücksichtigung des gesamten Lebenszyklus (s. Sonderteil 5/99). Die Internalisierung von Umweltkosten im Rahmen der IPP wird als mittel- bis langfristiges Instrument eingestuft, da die Kommission für dieses Instrument noch umfangreichen Analyse- und Bewertungsbedarf sieht. Daher seien „Zusatzmaßnahmen“ zur Überbrückung notwendig: vor allem eine Verbrauchernachfrage, die verstärkt auch ökologisch motiviert ist („ökologisch orientierter Nachfragedruck“). Um diese zu schaffen, sollen die Verbraucher verstärkt durch Produktkennzeichnung und Informationskampagnen aufgeklärt werden; vor allem durch ISO-Standards, EU-Umweltzeichen und über Internet. Darüber hinaus soll ein informiertes, ökologisches Kaufverhalten durch einen erleichterten Zugang zu Ökobilanzen angeregt werden. Da die Veröffentlichung von Umweltbilanzen aber nicht (immer) den Interessen der Unternehmen entspricht - z.B. wenn die ökologische Bilanz zwischen mehreren Produkten der eigenen Produktpalette hergestellt werden kann – dürfte dieser Vorschlag auf den Widerstand der Industrie treffen. Außerdem sind neue Leitlinien für Umweltdesign vorgesehen, die zu ökologischeren Produkten führen sollen. Die Wirksamkeit solcher Leitlinien ohne eine vorausgegangene Internalisierung der Umweltkosten ist allerdings fraglich. Beihilfen zur Förderung umweltfreundlicher Produkte & öffentliches Beschaffungswesen Im Grünbuch der Kommission werden darüber hinaus staatliche Beihilfen als angemessenes Mittel angesehen, um ökologischere Produkte zu fördern – im Widerspruch zu der Tatsache, dass die Kommission derzeit noch immer gegen Beihilfen auf nationaler Ebene mit dem Argument der Wettbewerbsverzerrung vorgeht (s. z. B. Berichterstattung über die Anpassung der EU-Richtlinie zu nationalen Beihilfen im Umweltbereich in den RS 12/2001 und RS 4,5,8-11/2000). Auch bei der Argumentation der Kommission zum öffentlichen Beschaffungswesen (s. Artikel in diesem RS) widerspricht die Kommission ihrer eigenen bisherigen Praxis, nach der die Kommission vorschreibt, dass bei öffentlichen Ausschreibungen der Zuschlag dem billigsten Gebot zufällt. Dies ist aber - wie die Kommission jetzt im Grünbuch IPP feststellt – mit dem Ziel einer Integrierten Produktpolitik nicht zu vereinbaren. EU-Produktpolitik und Normung Das IPP-Konzept zeigt durch eine Reihe von Schlüsselbegriffen („Integration“, „Kooperation“, „Konsens“), dass die Kommission in der EUUmweltpolitik vermehrt den Ansatz verfolgt, der gesetzgebenden Gewalt nur noch eine vermittelnde Rolle zwischen den gesellschaftlichen Kräften einnehmen zu lassen; Ordnungsrecht bleibt in diesem Ansatz nur als Alternative vorgesehen, falls es zu keiner Einigung kommt. Seite 12 EU-Koordinationsstelle des Deutschen Naturschutzrings (DNR): Anja Köhne, Claudia Kabel c/o Grünes Haus, Prenzlauer Allee 230, 10405 Berlin, 030 /443391-39, -40, -33, [email protected], ! www.dnr.de ( 8 5 8 1 ' 6 & + 5 ( , % ( 1 Großes Vertrauen legt die Kommission auch in die Erstellung von Normen als tragfähige Säule des Gemeinschaftsrechts (s. auch „new approach“ RS 1/2001, 5/2000 und Sonderteile 4,5/99). Kritiker dieses Ansatzes wenden dagegen ein, dass der Normsetzungsprozess intransparent und undemokratisch ist (s. Berichterstattung zum Thema Normung RS 1/2001, 5,8+9,11/2000 und 3,12/97). Ein neuer Aspekt in der Diskussion um die Normung im „new approach“ ist, dass in Zukunft auf Workshops von Interessensvertretern getroffene Vereinbarungen („work shop agreements“, CWA) akzeptiert werden sollen. Diese CWA werden von Seiten der Unternehmer zusammengestellt und erlauben so den Ausschluss kritischer Stimmen. Zusätzlich sind kritische Interessensgruppen auch dadurch ausgeschlossen, da diese nicht über ausreichende Kapazitäten verfügen. (CK) &(18PZHOWDXVVFKXVVXQWHUVWW]W7HFKQLVFKHV%URGHU152 Auf der Sitzung des Umweltausschusses der europäischen Normungsbehörde (CEN) wurde unter anderem der Ausstieg des EEB aus dem Gremium diskutiert (, s. auch Artikel zum Grünbuch Integrierte Produktpolitik in diesem RS; sowie RS 5-9/2000). Dabei unterstützten sowohl der Umweltausschuss als auch das strategische Beratungsgremium zu Umweltfragen SABE ein von der Kommission finanziertes Technisches Büro der Umweltverbände. Dies sei die Voraussetzung für eine effektive Beteiligung der NRO am Normungsprozess. Der Ausschuss stimmte außerdem für eine Weiterführung der Datenbank „Help-Desk“ über den September 2000 hinaus (RS 6+7/2000). (CK) Quelle: ENDS Environment Daily (8.2.2001) Weitere Informationen: Christian Hey, EEB 0032 / 2 / 289-1090, ! www.eeb.org CEN 0032 / 2 / 550 0811 ! www.cenorm.be SABE ! www.cenorm.be/ sectors/sabe.htm .RPPLVVLRQVDUEHLWHQ]XIUHLZLOOLJHQ9HUHLQEDUXQJHQ Die Europäische Kommission scheint sich – entgegen ursprünglicher Planungen – dazu durchgerungen zu haben, keinen Richtlinienvorschlag zu freiwilligen Vereinbarungen im Umweltbereich zu erarbeiten (RS 1/2001, 3,5/2000, 2,5,8/97 und 2,4,5,7,12/96). Statt dessen wird sie wohl im April eine Mitteilung zum gleichen Thema vorlegen, die verschiedene Optionen skizzieren soll, wie man in Zukunft mit freiwilligen Vereinbarungen auf EU-Ebene umgehen könnte. Eine Option, die derzeit diskutiert wird, ist die Festsetzung der Inhalte freiwilliger Vereinbarungen in einer EU-Verordnung, die auch eine „Guillotine“ enthalten würde. Dabei handelt es sich um effektive gesetzliche Maßnahmen, die automatisch in dem Fall in Kraft treten, wenn die Ziele der Vereinbarung von der Wirtschaft nicht erreicht werden. Vorteil eines solchen Verfahrens wäre außerdem die Beteiligung von Rat, Europäischem Parlament und NRO; diese hatten bei der Festlegung bisheriger freiwilliger Vereinbarungen auf EU-Ebene – z.B. der ACEA-Vereinbarung zur Reduktion von Treibhausgasen von Pkw (RS 11/2000, 4,6/99 und2,4,9-11/98) – nur eine geringe Rolle spielen können. (AK) Weitere Informationen: Christian Hey Europ. Umweltbüro (EEB) 0032 / 2 / 289 109-3; -9 ! www.eeb.org Seite 13 EU-Koordinationsstelle des Deutschen Naturschutzrings (DNR): Anja Köhne, Claudia Kabel c/o Grünes Haus, Prenzlauer Allee 230, 10405 Berlin, 030 /443391-39, -40 -33, [email protected], ! www.dnr.de ( 8 5 8 1 ' 6 & + 5 ( , % ( 1 :HLEXFKÅ=XNQIWLJH&KHPLNDOLHQSROLWLN´ Die Europäische Kommission hat nach langen Diskussionen nun das bereits für Dezember angekündigte Weißbuch „Zukünftige Chemikalienpolitik“ vorgestellt (RS2/2001). Gastautor: Thomas Lenius (von der Redaktion ergänzt) Weitere Informationen: Thomas Lenius BUND 030 / 27586-426 030 / 27586-440 thomas.lenius@ bund.net Elena Lymberidi Europ. Umweltbüro (EEB) 0032 / 2 / 289-1090, -1099 [email protected] ! www.eeb.org David Santillo Greenpeace 0044 / 7968 / 844 906 Hiltrud Breyer, MdEP 0032 / 2 / 284-5287 0032 / 2 / 284-9287 hbreyer@ europarl.eu.int CEFIC Dick Robson 0032 / 2 / 6767 228 [email protected] BMU-Hintergrundpapier zu EUChemikalienweißbuch: ! www.bmu.de Anja Köhne, DNR Von ca. 100.000 Industriechemikalien (Altstoffen), die vor 1981 auf dem EU-Markt befindlich gemeldet wurden, sind ca. 30.000 Chemikalien heute mit einer Jahresproduktion von mehr als einer Tonne besonders marktrelevant. Seit 1981 müssen alle neu vermarkteten Stoffe ab 0,01 Tonne Jahresproduktion mit abgestuften Datenmaterial gemeldet werden. Es sind bisher 2.700 neue Stoffe entsprechend gemeldet und bewertet worden. Eine Regulierung dieser Stoffe ist nur selten erfolgt. (s. auch Artikel Teil 2 und 3; RS 1/2001, RS 1-3,6+7,11,12/2000 und RS 3,10+11/99 sowie Sonderteil 2/2000 und 9/99) Alte Chemikalien sollten in den letzten Jahren mit einer Risikobewertung eingeschätzt werden. Allein von den 140 als prioritär angesehenen Stoffe sind bis heute nur 4 abschließend und 21 vorläufig bewertet worden. Diese Situation wurde bereits 1998 auf dem EUUmweltministerrat (RS 5/98) als vollkommen unzufriedendstellend bezeichnet. Die EU-Kommission hat nun ein Weißbuch „Zukünftige Chemikalienpolitik“ vorgestellt (RS 2/2001), das das EUChemikalienrecht einer Revision unterziehen soll. Zentraler Punkt ist dabei das sogenannte REACh-System. Die Kommission schlägt ein drei geteiltes Verfahren vor: Registrierung von Chemikalien mit über 1 Tonne Jahresproduktion (ca. 25.000 - 30.000 Stoffe) mit einem computergestützten Verfahren, Evaluierung von Chemikalien über 100 t Jahresproduktion (insgesamt ca. 7.500 Stoffe) und Autorisierung (Zulassung von besonderes problematischen Stoffen 850 Stoffe) von Chemikalien. Dabei werden für die einzelnen Punkte Fristen vorgegeben und als Endzeitpunkt für die Umsetzung der Revision 2018 vorgesehen. Problematisch an der Neuausrichtung der Chemikalienpolitik ist sicherlich, daß die Angleichung der Daten für die Bewertung von Alten und Neuen Chemikalien zu Lasten der Vorsorge gehen soll. Für Chemikalien, die unter 1 Tonne pro Jahr produziert werden, werden keine Prüf- und Meldepflichten vorgesehen. Somit geht man das Risiko ein, daß Neue Stoffe später zu Altstoffen werden. Ein Zulassungsverfahren (Autorisierung) muß auch besonders umweltbelastende Stoffe berücksichtigen. Die bisher vorgeschlagenen CMR-Stoffe (cancerogene/krebserregende, mutagen/erbgutverändernde und reproduktionstoxisch/ruchtschädigend) als Stoffe für die Autorisierung reichen hier nicht aus. Es sind auch PBT- (persistent, bioakkumulierend, toxisch) und VPVB-Stoffe (sehr persistent und sehr bioakkumuliend) einem Zulassungsverfahren zu unterwerfen. Seite 14 EU-Koordinationsstelle des Deutschen Naturschutzrings (DNR): Anja Köhne, Claudia Kabel c/o Grünes Haus, Prenzlauer Allee 230, 10405 Berlin, 030 /443391-39, -40, -33, [email protected], ! www.dnr.de ( 8 5 8 1 ' 6 & + 5 ( , % ( 1 EU-Risikoanalyse zu MTBE empfiehlt Grundwasserschutz Eine Risikoanalyse des Treibstoffzusatzes MTBE (Methyltertiärbutylethen) für die EU hat diesen Bleiersatzstoff als nicht toxisch eingestuft, aber Maßnahmen zur Risikoverminderung von Grundwasserbelastungen empfohlen (RS 4,5,8+9/2000). Die MTBE-Risikoanalyse wurde von Finnland im Rahmen der EU-weiten Risikobewertung von Chemikalien (Altstoffen; s. Artikel in diesem RS sowie RS 1/2001, 3,6+7,10-12/2000) durchgeführt. Finnische Behörden arbeiten jetzt an EU-weiten Maßnahmen für die Risikoverminderung von MTBE. Ergebnisse werden im März erwartet. Die MTBE-Anreicherung im Grundwasser hatte vor allem in Dänemark und den USA zu Diskussionen über einen Ausstieg geführt. In vielen Mitgliedsstaaten, insbesondere in Deutschland, sah man bisher nur wenig Veranlassung einen Ausstieg in Erwägung zu ziehen (RS 8+9/2000). (CK) EP-Abgeordnete Breyer: Chemikalienstrategie: erster schritt trotz Schwachpunkten Die Abgeordnete des Europäischen Parlaments (EP), Hiltrud Breyer (Grüne/EFA), bezeichnete die Kommissionsstrategie für eine neue EU-Chemikalienpolitik als einen ersten Schritt für den Schutz von Umwelt und Gesundheit vor Gefahrstoffen. Ein Schwachpunkte der Chemikalienstrategie sei die zu geringe Berücksichtigung von Verbraucher- und Umweltschutz. Außerdem werde die Industrie nicht verpflichtet, Informationen über die Wirkung der von ihr verwendeten Chemikalien zur Verfügung zu stellen und der überwiegende Teil der Chemikalien (70.000 von 100.000) werde überhaupt nicht getestet. Dass Risikoabschätzungen für toxische, persistente und bioakkumulative Stoffe Voraussetzung für Maßnahmen sei, zeige deutlich, dass Industrieinteressen immer noch wesentlich schwerer wiegen als Umwelt- und Verbraucherschutz. Dies sei nicht mit dem Vorsorgeprinzip (RS 1,2/2001, 1-3,5,8+9,12/2000 sowie Sonderteile 1,2/2001 und 1,2,10/2000) vereinbar und stehe im Widerspruch zum Ziel der Kommission, die OSPAR-Ziele (RS 5-10/2000 und 12/99) umzusetzen. (CK) Greenpeace zu EU-Weißbuch Chemikalienpolitik Auch Greenpeace International hat das Weißbuch als Schritt nach vorne, der jedoch zu kurz greift, bezeichnet. Auch Greenpeace bemängelte fehlende Zeitvorgaben und Verbote sowie die Genehmigung von Stoffen auf der Grundlage von Risikoanalysen, auch wenn die betreffenden Stoffe intrinsische gefährliche Eigenschaften haben. Außerdem seien die Vorgaben der OSPAR-Konvention ungenügend berücksichtigt worden. Als positiv sieht Greenpeace die vorgesehene Beweislastumkehr, wie auch die Verbesserung der Informationslage zu Chemikalien für die Öffentlichkeit. Allerdings würde bei letzterer die Produktbezogenheit fehlen, die letztendlich dem Verbraucher eine informierte Kaufswahl erlauben würde. (AK) CEFIC: Chemieindustrie „will Umweltschutz“, aber bitte ohne neue Instrumente Der Verband der chemischen Industrie Europas (CEFIC) hat die Ziele des Weißbuchs begrüßt – laut CEFIC neben Umwelt-, Verbraucher- und Gesundheitsschutz auch die Förderung der Wettbewerbsfähigkeit der chemischen Industrie. Ablehnend steht CEFIC jedoch den im Weißbuch skizzierten Instrumenten gegenüber, und sieht sie als Überbürokratisierung an; alternativ setzt sich CEFIC für „mehr Wissenschaft“ (statt Vorsorge?) bei der Risikobewertung sowie die Weiterführung der freiwilligen Maßnahmen der Chemieindustrie ein. (AK) Seite 15 EU-Koordinationsstelle des Deutschen Naturschutzrings (DNR): Anja Köhne, Claudia Kabel c/o Grünes Haus, Prenzlauer Allee 230, 10405 Berlin, 030 /443391-39, -40 -33, [email protected], ! www.dnr.de ( 8 5 8 1 ' 6 & + 5 ( , % ( 1 .RQYHQWLRQ]XP6FKXW]GHU'RQDX(X*+ZHLVW.ODJH6SDQLHQVDE Quelle: ENDS Environment Daily (5.2.2001) Weitere Informationen: Int. Konvention zum Schutz des Donaubeckens ! europa.eu.int/eurlex/de/lif/dat/1997/de_39 7D0825.html Entscheidung des EuGH: ! europa.eu.int/jurisp/ cgi-bin/form.pl?lang=de Ulrike Städtler, EuGH 00352 / 43 03-3255 ! www.curia.eu.int Nik Geiler 0761 / 275693 [email protected] Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Klage Spaniens gegen den EU-Rat wegen der Forderung nach Einstimmigkeit bei der Annahme der Internationalen Donauschutzkonvention (Amtsblatt Nr. L 342 vom 12.12 1997) abgewiesen ( Rechtssache C-36/98; RS 6+7/2000). Spanien war bei der Abstimmung im Ministerrat 1994 überstimmt worden und hatte nun vor dem EuGH gegen die Rechtsauslegung des Rates geklagt, der lediglich eine qualifizierte Mehrheit für erforderlich gehalten hatte. Nach Ansicht des EuGH gelte nur für EU-Richtlinien und -Verordnungen, die die Aufteilung von Wasserressourcen betreffen, Einstimmigkeit als Voraussetzung. Bei Richtlinien und Verordnungen, die sich überwiegend mit dem Schutz des Wassers (der Umwelt) beschäftigten, sei die qualifizierte Mehrheit weiterhin ausreichend. Das Urteil des EuGH ist auch für die Wasser-Rahmenrichtlinie von Bedeutung, denn auch diese Richtlinie wurde im Rat mit qualifizierter Mehrheit und gegen den Widerstand Spaniens angenommen. Nach dem Urteil des EuGH ist eine Klage Spaniens gegen die WasserRahmenrichtlinie kaum aussichtsreich. (CK) 3XQNWH3ODQ]XU.ULVHQEHZlOWLJXQJGHU(8$JUDUSROLWLN .RPPLVVLRQVYRUVFKOlJHIUHLQH|NRORJLVFKHUH/DQGZLUWVFKDIW EU-Agrarkommissar Franz Fischler hat Mitte Februar einen sieben-Punkte-Plan zur Bewältigung der BSE-Krise vorgeschlagen, der die Reformansätze der Agenda 2000 (Sonderteile 1,2/2001 und RS 1/2001) ergänzen soll (s. auch Agrarratsberichterstattung im Sonderteil sowie Sonderteil 2/2001). Der Kommissionsvorschlag besteht aus einer Mischung von Sofortmaßnahmen und mittelfristigen Maßnahmen für eine verstärkte Förderung der extensiven Tierhaltung sowie zusätzliche Anreize für die ökologische Landwirtschaft. Ausdrücklich betont wird die Notwendigkeit einer umweltverträglicheren Landwirtschaft. Die Kosten für das Programm bezifferte Fischler bis 2003 auf etwa drei Milliarden Mark. Im einzelnen schlägt die Kommission unter anderem folgende Maßnahmen vor: Nutzung von Stilllegungsflächen für den ökologischen Futterbau; Sonderprämien nur noch für Bestandsdichten von 1,8 Großvieheinheiten pro Hektar (bisher 2,0 GVE/ha); Die Mitgliedsstaaten sollen die maximale Obergrenze für die Prämiengewährung von 90 Tieren nicht mehr aufheben dürfen; Senkung der Zahl der Tiere, für die Sonderprämien durch die EU gewährt werden. Außerdem soll die Obergrenze für Interventionsankäufe der EU für 2001 und 2002 aufgehoben werden. Die Kommission fürchtet, dass in diesen Jahren sonst die Obergrenzen überschritten würden und damit automatisch die kostenaufwendige Interventionsregelung („Sicherheitsnetz“) greifen würde. Weitere Informationen: GD Landwirtschaft 0032 / 2 / 29-519 10 Angelika Zahrnt, BUND 030 / 27 58 64-0 Dt. Tierschutzbund 0228 / 60 49 61-0 Christof Weins, NABU 0228 / 4036-168 Hilmar Freiherr von Münchhausen, WWF 069 / 79 1 44-147 Lutz Ribbe Euronatur 02226 / 20 45 BUND fordert aktives Engagement von Verbraucherschutzministerin Künast Die Vorsitzende des BUND, Angelika Zahrnt, hat die Ministerin für Verbraucherschutz und Landwirtschaft, Renate Künast, aufgefordert, den sieben-Punkte-Plan der Kommission aktiv zu unterstützen und zu ergänzen. Über die vorgeschlagenen Schritte hinaus sei ein entschiedeneres Vorgehen für einen ökologischen Umbau der Landwirtschaft und für eine artgerechte Tierhaltung notwendig. Kernpunkte seien Umweltkriterien für die konventionelle Landwirtschaft, eine „Positivliste“ für Futterzusätze und ein Kennzeichnungssystem für Futterzusätze. Außerdem fordere der BUND wie auch alternative Vertreter der Landwirtschaft eine Koppelung von Subventionen an die Zahl der Beschäftigten eines Betriebes anstatt an die Zahl der gehaltenen Tiere. Sowohl BUND als auch der Deutsche Tierschutzbund lehnen die Verbrennung von als BSE-frei getesteten Rindern – nur um den Markt zu konsolidieren - ab und fordern die Einlagerung des Fleisches in Kühlhäusern. (CK) Seite 16 EU-Koordinationsstelle des Deutschen Naturschutzrings (DNR): Anja Köhne, Claudia Kabel c/o Grünes Haus, Prenzlauer Allee 230, 10405 Berlin, 030 /443391-39, -40, -33, [email protected], ! www.dnr.de ( 8 5 8 1 ' 6 & + 5 ( , % ( 1 3XQNWH3ODQGHU*UQHQLP(3IUQHXH(8$JUDUSROLWLN 9RUVRUJHSULQ]LSXQG9HUEUDXFKHUVFKXW]QRWZHQGLJ Bereits Anfang Februar hat die Fraktion der Grünen im Europäischen Parlament (Die Grünen/EFA) einen Zehn-Punkte-Plan für eine Neue Gemeinsame Agrarpolitik vorgestellt. Im Mittelpunkt des Papiers steht die Integration eines vorsorgenden Verbraucherschutzes in die landwirtschaftliche Produktion. Bisherige Agrarreformen zielten lediglich auf wirtschaftliche Reformen und eine Begrenzung der Ausgaben für den Agrarhaushalt. Anstatt Qualität und Preis, Umweltschutz und Wirtschaftlichkeit, Wettbewerb und Einkommenssicherung gegeneinander auszuspielen, müsse sich eine neue Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) an den Zielen Lebensmittelqualität, Erhaltung der natürlichen Ressourcen und eine nachhaltige Entwicklung der ländlichen Wirtschaft orientieren. Außerdem fordert das EP, dass Entscheidungen zur Gemeinsamen Agrarpolitik künftig im Mitentscheidungsverfahren getroffen werden sollen. Im einzelnen fordert die Fraktion der Grünen im Europäischen Parlament (EP) unter anderem: Integration des Vorsorgeprinzips in die Lebensmittelerzeugung; Fördermittelvergabe unter qualitätssichernden, sozialen und ökologischen Rahmenbedingungen; Weniger staatliche Interventionen und Abschaffung der Exportsubventionen; Horizontale Maßnahmen & Agrarumweltprogramme; Förderung des ökologischen Landbaus, z.B. Umstellungsförderungen auf umweltfreundliche und schadstoffarme Produkte; Festschreibung des vorsorgenden Verbraucherschutzes als Schutzklausel in die WTO-Bestimmungen. Weitere Informationen: Der 10-Punkte-Plan: ! www.europaparl .eu.int/greens-efa Friedrich-Wilhelm Graefe zu Baringdorf Die Grünen/EFA fgraefw @europarl.eu.int Der Landwirtschaftsausschuss des EP plant, bis Ende des Jahres eine Evaluierung der Agenda 2000 mit Hinblick auf die EUOsterweiterung auszuarbeiten. (CK) *HQWHFKQLN5DW(3VWLPPHQIUQHXH)UHLVHW]XQJV5LFKWOLQLH Der Europäische Rat und das Europäische Parlament (EP) haben entsprechend den Ergebnissen des Vermittlungsausschusses (RS 1/2000) neue Regelungen für die Freisetzung von Gentechnisch Veränderten Organismen (GVO) angenommen, womit ein wichtiger Schritt der Revision der EUFreisetzungs-Richtlinie (RL 90/220/EWG) abgeschlossen ist (RS 1,3,4,6-9,11/2000; RS 4,6,10-12/99). Hiermit hat Europa die weltweit strengsten Regelungen, wenn es um das Testen, Anpflanzen und den Verkauf von GVO geht. Umweltorganisationen wie Friends of the Earth (FoE) haben einige der Änderungen begrüßt, vermissen aber eine Reihe von wichtigen Punkten, die nicht aufgenommen wurden. Änderungen in der Freisetzungs-Richtlinie (siehe auch RS 1/2001) Zu den positiven Änderungen innerhalb der Freisetzungs-Richtlinie gehört die Maßgabe, das alle Freisetzungen registriert werden müssen; die Risikobewertung wird ausgeweitet und umfaßt nun auch langfristige Effekte; Genehmigungen werden nun mehr nur für 10 Jahre vergeben. Es fehlt jedoch ein sofortiges Verbot von Resistenz-Markern für Antibiotika; stattdessen wird je nach Anwendungsgebiet phasenweise reduziert. Zudem sind nur wenige Maßnahmen vorgesehen, um ungewollte GVOKontaminierungen zu verhindern. Eine Haftung für Schäden von Seiten der Biotechnologieindustrie konnte ebenfalls nicht in der novellierten Fassung verankert werden. Die Kommission will die Haftungsfrage mit einem Richtlinienvorschlag zur Umwelthaftung klären, deren Vorlage voraussichtlich erst für Dezember 2001 (anstatt wie ursprünglich vorgesehen im Juni 2001) vorgesehen ist (RS 2-5,811/2000 und 5/99; Sonderteile 1,3,4/2000 und 1/99). Ein Richtlinienvorschlag zur Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung wird für die nächsten Wochen erwartet. Die Kommission will die Rückverfolgbarkeit durch ein System und Register von Kodenummern gewährleisten (Das Parlament 23.2.2001). Seite 17 EU-Koordinationsstelle des Deutschen Naturschutzrings (DNR): Anja Köhne, Claudia Kabel c/o Grünes Haus, Prenzlauer Allee 230, 10405 Berlin, 030 /443391-39, -40, -33, [email protected], ! www.dnr.de ( 8 5 8 1 ' 6 & + 5 ( , % ( 1 Beibehaltung des Moratoriums? Quelle u.a.: ENDS Environment Daily (16 u. 19.2.2001) Weitere Informationen: Gill Lacroix Friends of the Earth Europe 0032 / 2 / 54 2 01-84 0032 / 2 / 53 75 5 96 ! www.foeeurope.org FoE fordert eine Beibehaltung des Quasi-Moratoriums, was auch der Position Dänemarks, Frankreichs, Griechenlands, Italiens, Luxemburgs und Österreichs sowie der Fraktion der Grünen im EP entspricht. EU-Umweltkommissarin Wallström hatte sich im Januar für eine Beibehaltung des Moratoriums bis 2001 ausgesprochen. Für die Beendigung des Moratoriums müssen noch eine Reihe anderer Gesetzesvorhaben zu Kennzeichnung, Rückverfolgbarkeit sowie Haftungsfragen verabschiedet werden; mehrere Vorschläge plant die Europäische Kommission noch innerhalb des Jahres 2001 auszuarbeiten. EP-Berichterstatter Bowe schätzt, daß die ersten GVO im Frühjahr 2002 genehmigt werden können. Aus der Kommission gibt es Stimmen, daß das EU-Zulassungsausschuss schon im Juni die Arbeit wieder aufnimmt, falls die noch ausstehenden Vorschläge zu Kennzeichnung und Nachverfolgbarkeit bis dahin beschlossen worden sind. Ein Streit zwischen der Kommission und einigen Mitgliedsländern steht also womöglich bevor. Der Kommission sitzen insbesondere die US-Saatgut-Firmen im Nacken. Man nimmt an, daß mit USPräsident Bush mehr Druck auf die EU ausgeübt wird, da das Moratorium nach Meinung von EU-Kommissaren Wallström und Byrne rechtlich bedenklich sei (RS 3,6+7/2000 und Sonderteil 8+9/2000). Die USA lehnen eine Trennung von gentechnisch veränderten und herkömmlichen Pflanzenprodukten als zu kostspielig ab. (KG/CK) :DOOVWU|PUXIWQDFK9RUUHLWHUJUXSSH]XU(8gNRVWHXHU Quelle: ENDS Environment Daily (1.2.2001) Weitere Informationen: Kai Schlegelmilch BMU 030 / 28 55 0-2452 [email protected] Martin Rocholl Friends of the Earth Europe 0032 / 2 / 54 2 01-84 0032 / 2 / 53 75 5 96 martin.rocholl @foeeurope.org ! www.foeeurope.org Matthias Seiche BUND 030 / 275 864-33 Anja Köhne DNR Die Europäische Umweltkommissarin Margot Wallström hat sich auf der Industriekonferenz „Energieforum 2001“ in Berlin Anfang Februar dafür eingesetzt, im Rahmen der durch den Nizza-Vertrag gegebenen verbesserten Möglichkeiten zur verstärkten Zusammenarbeit (RS 1,3,5-7/2000 und 12/99) eine Staatengruppe zu bilden, die in Sachen Energiesteuerharmonisierung in der EU vorangeht. Die Bemühungen um eine EU-weite Energiesteuerharmonisierung sind nicht zuletzt aufgrund der Fehlschläge unter deutscher EU-Ratspräsidentschaft (RS 2,4,5,7+8,10-12/99 und Sonderteile 4-6/99) und aufgrund des hinhaltenden Widerstandes der spanischen Regierung praktisch zum Stillstand verkommen. Nur einige Tage vor der Rede Wallströms hatte der für Steuerfragen zuständige Kommissar Frits Bolkestein in einem kommissionsinternen Papier gestanden, daß eine EU-weite Harmonisierung wohl derzeit nicht in Frage käme. Die im zweiten Halbjahr anstehende belgische EU-Ratspräsidentschaft (s. Artikel in diesem Rundschreiben) hat schon angekündigt, die politschen Bemühungen für eine Energiesteuerharmonisierung auf EU-Ebene wiederbeleben zu wollen. Im 6. Umweltaktionsprogramm hat die GD Umwelt der Europäischen Kommission unter Kommissarin Wallström das klimapolitsche Instrument der Besteuerung allerdings unter „ferner liefen“ eingestuft (RS 2/2001). (AK) Seite 18 EU-Koordinationsstelle des Deutschen Naturschutzrings (DNR): Anja Köhne, Claudia Kabel c/o Grünes Haus, Prenzlauer Allee 230, 10405 Berlin, 030 /443391-39, -40, -33, [email protected], ! www.dnr.de ( 8 5 8 1 ' 6 & + 5 ( , % ( 1 8PZHOWEHLKLOIHQ.:.$XINOlUXQJGXUFKGLH.RPPLVVLRQ Auf ein Schreiben des DNR vom Dezember 2000 hin hat der Direktor der GD Wettbewerb der Europäischen Kommission, K. Mehta, folgende vier Möglichkeiten zur Gewährung von Betriebsbeihilfen im Bereich Erneuerbare Energien und KWK klargestellt: Abdeckung des Kostenunterschieds zwischen den Kosten für die Energieerzeugung aus Erneuerbaren (bzw. KWK) und dem Marktpreis. Diese Beihilfen sind zeitlich nicht begrenzt, müssen aber nach Abschreibung der Anlage eingestellt werden (unter Berücksichtigung Kapitalrendite, wenn angemessen). Unterstützung durch Grüne Zertifikate und Ausschreibungen. Ausgleich der vermiedenen externen Kosten. Betriebsbehilfen nach den allgemeinen EU-Vorschriften zu Beihilferegelungen (grundsätzlich auf fünf Jahre befristet und degressiv zu gestalten). (AK) Weitere Informationen: Europ. Kommission 0032 / 2 / 29-55303 -69813 [email protected] Å(QHUJ\6WDU´(3VWLPPWHXURSlLVFKHU7HLOQDKPH]X Das Europäische Parlament (EP) hat Ende Januar einer europäischen Beteiligung am amerikanischen „Energy Star“-Programm grundsätzlich zugestimmt. Das „Energy Star“-Programm vergibt Umweltzeichen für energieeffiziente Geräte der Informations- und Kommunikationstechnologie. Das Parlament hat seine Zustimmung allerdings an einige Bedingungen geknüpft: das Programm sollte bereits nach zwei und nicht nach fünf Jahren überarbeitet werden, die Kriterien müssen streng genug sein und die europäische Positionen müssen in den Verhandlungen mit den USA angemessen berücksichtigt sein. Quelle: ENDS Environment Daily (2.2.2001) Weitere Informationen: Europäisches Parlament 0032 /2 / 285-2111 ! europarl.eu.int Darüber hinaus hat das EP die Kommission aufgefordert, auf eine freiwillige Vereinbarung mit der Industrie über ein schrittweises vomMarkt-nehmen der am wenigsten effizienten Geräte zu handeln. Falls eine solche Vereinbarung nicht zustande kommt, soll die Kommission ein Verbot per Richtlinie erarbeiten. (CK) 'LHZHLWHUH3ODQXQJGHV(8(UZHLWHUXQJVSUR]HVVHV Die nächsten wichtigen Termine für Erweiterungsprozess sind wie folgt geplant (s. Sonderheft „EU-Erweiterung & Umweltschutz“ Nr. 4 zum RS 3/2000): Im Mai 2001 werden die AußenministerInnen der „Erst-Runden-Kandidaten“ (Ungarn, Slowenien, Polen, Tschechische Republik, Estland und Zypern) in Prag zusammentreffen. Der EUAußenministerrat in Luxemburg am 12. Juni wird ganz im Zeichen der EU-Erweiterung stehen. Noch am selben Tag finden auch die Beitrittsverhandlungen auf Ministerebene - ebenfalls in Luxemburg - statt. Drei Tage später wird dann in Göteborg Bilanz gezogen, ob der Zeitplan für die Erweiterungsstrategie eingehalten werden kann. In der zweiten Jahreshälfte 2001 sollten die Verhandlungen über Verkehr, Energie und Landwirtschaft mit den am weitesten fortgeschrittenen Kandidaten Priorität haben. Anfang 2002 sollen „alle wichtigen Fragen bezüglich jener Kapitel, die noch nicht gelöst wurden“, bevorzugt behandelt werden. Dazu gehören ua. Landwirtschaft, Regionalpolitik und strukturpolitischer Instrumente. Mit Ende 2002 will die EU selbst für die Aufnahme der ersten neuen Mitglieder bereit sein. (Dieser Artikel ist im EUropa 2/2001 erschienen) Weitere Informationen: Europ. Kommission 0032 / 2 / 29-91111 ! europa.eu.int/comm Seite 19 EU-Koordinationsstelle des Deutschen Naturschutzrings (DNR): Anja Köhne, Claudia Kabel c/o Grünes Haus, Prenzlauer Allee 230, 10405 Berlin, 030 /443391-39, -40 -33, [email protected], ! www.dnr.de ( 8 5 8 1 ' 6 & + 5 ( , % ( 1 .RPPLVVLRQ(UZHLWHUXQJKDWNHLQH$XVZLUNXQJDXI(QHUJLHVWUDWHJLH (Dieser Artikel ist im EUropa 2/2001 erschienen) Weitere Informationen: Europ. Kommission 0032 / 2 / 29-91111 ! europa.eu.int/comm Energiekommissarin Loyola De Palacio bezeichnete es am Rande des Weltwirtschaftsforums in Davos Ende Januar als sehr unwahrscheinlich, dass die EU-Erweiterung die europäische Energiestrategie beeinflussen werde. Nach der EU-Erweiterung werde der Energiemix im Prinzip der gleiche sein, wobei die fossilen Energieträger weiterhin die erste Stelle einnehmen würden. Mit etwas mehr Aufmerksamkeit müsste allerdings die Frage der Atomenergie behandelt werden. Dazu stellte die Kommissarin fest, dass einige Beitrittsländer nach einem Beitritt höhere Sicherheitsstandards einhalten müssten. Die Erneuerbaren Energieträger sieht sie als „Newcomer“ in den MOE-Staaten. Dadurch konnte die Erreichung des EU-Ziels, den geplanten Anteil der Erneuerbaren in der Energieerzeugung zu erhöhen, verzögern. (UQHXHUEDUH(QHUJLHQ.RPPLVVLRQVWHOOW9HUIDKUHQZHJHQ%HLKLOIHQHLQ Quelle: Email Newsletter EUKommission (28.2.2001) Weitere Informationen: Europ. Kommission 0032 / 2 / 29-91111 ! europa.eu.int/comm Michaele Hustedt (MdB) Bündnis 90/Die Grünen michaele.hustedt @wk.bundestag.de Die Kommission hat das im Sommer 1999 eingeleitete Beihilfeprüfverfahren gegen Deutschland wegen des Erneuerbare-EnergienGesetzes (EEG) Ende Februar eingestellt. Gleichzeitig betonte die Kommission jedoch, dass die Kommission auch weiterhin Bedenken hinsichtlich der Vereinbarkeit des deutschen Stromeinspeisegesetzes mit dem EG-Beihilfebestimmungen habe (RS 2-5,8+9/2000 sowie Sonderteile 1/20001 und 2,6+7/2000). (CK) .RPPLVVLRQVYHUIDKUHQZHJHQGHXWVFKHQ$.:5FNVWHOOXQJHQ Quelle: TAZ (15.2.2001) Die Bundesministerien für Umwelt, Wirtschaft sowie für Finanzen haben für die Bundesregierung Mitte Februar bei der Europäischen Kommission eine Erklärung darüber abgeben müssen, warum die deutsche Steuerbefreiung für die Rückstellungen der Atomkraftbetreiber keine unerlaubte Subvention darstellt. Energiekommissarin Loyola de Palacio hatte zwar die Position eingenommen, die Rückstellungen seien durch den Euratom-Vertrag gedeckt, Wettbewerbskommissar Mario Monti hat dennoch förmlich ein Verfahren eröffnet. Die Rückstellungen dienen der Finanzierung für Stilllegung und Abbau der AKW, und sind nach Auffassung der deutschen Energieversorger (EVU) fester Bestandteil des Atomkonsenses. Sie werden von den EVU für Investitionen im Abfall- und Telekommunikationsbereich genutzt, und schaden wettbewerblich vor allem den Stadtwerken. Das Ökoinstitut hat ausgerechnet, daß ohne die Zinserträge der Rückstellungen (zweistellige Milliardenbeträge) sich nur noch die Hälfte der AKW wirtschaftlich rechnen würden. (AK) Seite 20 EU-Koordinationsstelle des Deutschen Naturschutzrings (DNR): Anja Köhne, Claudia Kabel c/o Grünes Haus, Prenzlauer Allee 230, 10405 Berlin, 030 /443391-39, -40, -33, [email protected], ! www.dnr.de ( 8 5 8 1 ' 6 & + 5 ( , % ( 1 .ODJHQXQG9HUIDKUHQJHJHQGLH0LWJOLHGVVWDDWHQ Informations-Richtlinie: Deutschland droht Klage vor EuGH Deutschland droht eine erneute Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) wegen mangelnder Umsetzung der Richtlinie über den Zugang zu Umweltinformationen (Informations-Richtlinie 90/313/EWG; RS 3/2000, 9/99). Die Kommission hat beschlossen, eine begründete Stellungnahme an Deutschland zu verschicken, um das Urteil des EuGH vom 9. September (Rechtssache C-217/97) gegen Deutschland durchzusetzen (RS 9/99). Auch an Österreich erging eine begründete Stellungnahme, weil Österreich die Bedenken der Kommission über die korrekte Umsetzung der Informations-Richtlinie nicht ausräumen konnte (RS 10/2000). IVU-Richtline: Weitere Klagen vor dem EuGH Bereits im Januar hat die Europäische Kommission angekündigt, Großbritannien, Griechenland, Spanien und Finnland wegen mangelnder Umsetzung der Richtlinie über Integrierte Verminderung und Vermeidung von Umweltverschmutzung (IVU-Richtlinie 96/61/EG) vor den EuGH zu bringen. Auch Deutschland droht eine Klage vor dem EuGH wegen Nichtumsetzung der IVU-Richtline (RS 2/2001). FFH-Richtlinie: Deutschland schützt Feldhamster nicht Wegen Verstoß gegen die FFH-Richtlinie (92/43/EWG; RS 2/2001 und 2-4,8-10,12/2000) hat die Kommission eine begründete Stellungnahme versandt. Deutschland habe es versäumt, den Lebensraum des bedrohten Feldhamsters in der Horbacher Börde bei Aachen zu schützen (s. Artikel in Teil 5; s. auch EP-Bericht über die Umsetzung der FFH-Richtlinie in den Mitgliedsstaaten: ! www3.europarl.eu.int/ omk/omnsapir.so/calendar?APP=PV2&LANGUE=EN). An Italien und Spanien ergingen begründete Stellungnahmen wegen Beeinträchtigungen von FFH-Gebieten durch wirtschaftliche Projekte. Vogelschutz-Richtlinie Gegen Italien läuft derzeit eine Klage vor dem EuGH wegen der in Italien immer noch erlaubten Praxis, bedrohte Vogelarten als Köder für die Vogeljagd zu fangen. Der Generalanwalt Philipe Leger bezeichnete diese Praxis in seiner Empfehlung als Verstoß gegen die Vogelschutz-Richtlinie (79/409/EWG), die dies nur in Ausnahmefällen (etwa für die Kontrolle von Vogelpopulationen in der Nähe von Flughäfen) erlaube und auch nur bei Arten, die für die Jagd freigegeben seien (ENDS Environment Daily 15.2.2001). Auch Belgien droht eine Klage vor dem EuGH wegen Verstoß gegen die VogelschutzRichtlinie, wegen Beeinträchtigung eines Vogelschutzgebietes durch die Landwirtschaft in der Nähe von Limburg. Tierversuchs-Richtlinie Die Kommission verschickte begründete Stellungnahmen an die Niederlande (wegen mangelnder Umsetzung) und an Belgien (wegen seiner Ausnahmeregelungen für Tierversuche). Als Folge der Bemühungen der Europäische Kommission, den EU-Umweltgesetzen in den Mitgliedsstaaten mehr Geltung zu verschaffen, drohen allein Deutschland - neben den bereits laufenden Verfahren zur UVPRichtlinie, IVURichtlinie, FFHRichtlinie, usw. (s. Berichterstattung im RS der letzten Monate) – nun auch Klagen vor dem EuGH wegen mangelnder Umsetzung der Umweltinformations-Richtlinie, der Biozid-Richtlinie und eine weitere Klage wegen Verstoß gegen die FFH-Richtlinie und der PCB-Richtlinie. Weitere Informationen: Recherche von EuGHUrteilen, RL und VO: ! europa.eu.int/eurlex/de/index.html Recherche RL und VO ! europa.eu.int/eurlex/de/search_lif_simple. html Ulrike Städtler EuGH 00352 / 43 03-3255 00352 / 43 03-2734 ! www.curia.eu.int Vetretung der Europäischen Kommission in Deutschland 030 / 22 80-2000 ! www.eukommission.de Seite 21 EU-Koordinationsstelle des Deutschen Naturschutzrings (DNR): Anja Köhne, Claudia Kabel c/o Grünes Haus, Prenzlauer Allee 230, 10405 Berlin, 030 /443391-39, -40 -33, [email protected], ! www.dnr.de ( 8 5 8 1 ' 6 & + 5 ( , % ( 1 Biozid-Richtlinie: Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland Die Richtlinie über das Inverkehrbringen von Biozid-Produkten (Biozid.Richtlinie 98/8/EG; RS 6+7/2000, 1/98) wird in den meisten EU-Mitgliedsstaaten nicht umgesetzt bzw. die nationalen Umsetzungsvorschriften wurden der Kommission nicht mitgeteilt. Wegen mangelnder Umsetzung der BiozidRichtlinie verschickte die Kommission begründete Stellungnahmen an die elf Mitgliedsstaaten Deutschland, Frankreich, Luxemburg, Belgien, Niederlande, Großbritannien, Irland, Griechenland, Spanien, Portugal und Finnland. Bereits vor der Sommerpause hatte die Kommission die mangelnde Umsetzung der Richtlinie in allen Mitgliedsstaaten bis auf Dänemark bemängelt (RS 6+7/2000). Nitrat-Richtlinie Die Kommission hat eine begründete Stellungnahme wegen Verstosses gegen die Nitrat-Richtlinie (91/676/EWG; 2/2001 und 1,3-5,8-10/2000) an Irland versandt. Irland hat als einziger Mitgliedsstaat bisher keine Nitrat-sensiblen Gebiete (nitrate vulnerable zones, NVZ) ausgewiesen und auch keine Vorsorgemaßnahmen zum Schutz der Gewässer vor Nitratbelastungen erlassen. PCB-Richtlinie: Begründete Stellungnahme gegen Deutschland Die Kommission wird Spanien, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien und Luxemburg wegen fehlender Informationen über die Umsetzung der PCB-Richtlinien (96/95/EG; 5,8+9/2000) in diesen Mitgliedsstaaten vor dem EuGH verklagen (8+9/2000). Da Deutschland die Aufforderungen der PCBRichtlinien noch immer nicht ausreichend erfüllt, hat die Kommission bereits Ende Januar beschlossen, eine begründete Stellungnahme zu verschicken. Neben Deutschland droht auch Schweden und Dänemark eine Klage vor dem EuGH, falls die drei Mitgliedsstaaten die Forderungen der Kommission zur Verbesserung der Gesetzeslage nicht erfüllen. Seveso-II-Richtlinie: Phosphorbelastungen Weil Irland keine ausreichenden Maßnahmen zum Schutz der Gewässer vor Phosphorbelastungen ergriffen hat, schickte die Kommission wegen Verstoß gegen die Seveso-II-Richtlinie (76/464/EWG) eine begründete Stellungnahme an Irland. UVP-Richtlinie: Weitere begründete Stellungnahmen Im Februar verschickte die Kommission wegen Verstoß gegen die Richtlinie über Umweltverträglichkeitsprüfungen (85/337/EWG) eine begründete Stellungnahme an (s. Artikel Teil 3). Die Lagerung gefährlicher Abfälle bei Zuazo finde statt, ohne dass die spanischen Behörden zuvor eine Umweltverträglichkeitsprüfung veranlasst hätten. Gegen Deutschland läuft derzeit ein Vertragsverletzungsverfahren wegen mangelnder Umsetzung der Richtlinie (RS 2/2001, 3,8+9/2000 und 10+11/98). Abfall-Rahmenrichtlinie und Abfallverbrennungs-Richtlinie: Letzte Warnung an Österreich Da eine Reihe von spanischen Mülldeponien die Standards der Abfall-Rahmenrichtlinie (91/156/EWG; 2/2001 und 2,5,8+9,11/2000) nicht entsprechen, will die Kommission gegen Spanien Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) erheben. An Österreich erging eine begründete Stellungnahme wegen mangelnder Umsetzung der Abfallverbrennungs-Richtlinie (94/67/EG; RS 11/2000 und 12/99). (CK) Seite 22 EU-Koordinationsstelle des Deutschen Naturschutzrings (DNR): Anja Köhne, Claudia Kabel c/o Grünes Haus, Prenzlauer Allee 230, 10405 Berlin, 030 /443391-39, -40, -33, [email protected], ! www.dnr.de ( 8 5 8 1 ' 6 & + 5 ( , % ( 1 (X*+8UWHLO]X7UDQVLWgNRSXQNWHV\VWHP Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat Mitte Februar in einem Eilverfahren entschieden, daß die Zahl der Transitfahrten durch Österreich dieses Jahr um 130.000 verringert werden muß und, daß der LkwVerkehr die Vorgaben des Alpentransitabkommens (RS 12/2000) überschritten hat (Rechtss. C-445/00). Der EU-Ministerrat wollte die Überschreitung der "Zu-viel-Fahrten" auf vier Jahre "strecken", d.h. z.B. die Überschreitung von 15% des Jahres 1999 aus dem zukünftigen Transit-„Budget“ auffangen. Hiergegen hatte Österreich im Dezember geklagt (Amtsblatt vom 10.2.2001), und vom EuGH jetzt zunächst Recht erhalten; ein endgültiges Urteil wird jedoch erst für Ende 2002 erwartet. Eine Umsetzung des EuGH-Urteils würde für das Jahr 2001 zu deutlich weniger Fahrten über den Brenner führen, und zum Jahresende den Lkw-Verkehr durch die Alpen eventuell vollständig zum erliegen bringen. Jedoch wird erwartet, daß die österreichische Regierung, unter der Voraussetzung, daß das Alpentransitabkommen über das Jahr 2003 verlängert wird, zu Zugeständnissen bereit sein wird. Die europäischen Verkehrsverbände werden sich am 8. März in Frankfurt am Main treffen, um über die Problemlage zu sprechen. Derzeitige Strategie der Spediteure: Sie stellen die Zählungen der österreichischen Regierung in Frage, vor allem die Berechnungen bzw. Schätzungen der „Schwarzfahrten“ (Transitfahrten, die fälschlich als Zielfahrten nach Österreich deklariert werden und daher im Transit-Ökopunktesystem unter den Tisch fallen). (CK/AK) Quelle u.a.: alpennewsletter (26.2.2001) Weitere Informationen: Fritz Gurgiser Transitforum Austria-Tirol 0512 / 579 560 transitforum@ netway.at VCÖ 0043 / 1 / 89 32-697 -431 [email protected] 9HUNHKU7UDQVLW(LQXQULFKWLJHU.RPPLVVLRQVEHULFKW]XPgNRSXQNWHV\VWHP Der vorliegende Bericht zeigt allerdings einen in der Dimension bemerkenswert sorglosen Umgang mit dem Begriff „wissenschaftliche Studie“ und wird diesem Anspruch jedenfalls in keiner Weise gerecht. Der Kommissionsbericht überprüft lediglich die im Beitrittsvertrag Protokoll Nr.9 (Transitregelung) festgeschriebenen Ökopunkte (RS 4,6-10/2000 u. Sonderteil 6+7/2000) dahingehend, ob mehr oder weniger als vorgesehen verbraucht wurden. Nicht beachtet wurde, dass die Ausgangswerte dieser Ökopunkteregelung unrichtig sind (überhöhte falsche Fahrtenzahlen und überhöhter falscher Emissions-Durchschnittswert). Daraus folgt, dass die im Bericht behauptete Reduktion der NOXEmissionen keiner gleichwertigen Reduktion der NOX-Emissionen, wie sie im Beitrittsvertrag (Art.11 Abs.2a) vereinbart wurde, entspricht. Einen wichtiger Hinweis darauf, dass das vertraglich festgelegte Reduktionsziel für NOX deutlich verfehlt wird, liefert z.B. die Tiroler Immissionsüberwachung. Im Gegensatz zur rechnerisch ermittelten Emission wird hier die Immissionskonzentration gemessen. Auch an weiteren Messstellen werden EU-Grenzwerte (JMW) für NO2 dauerhaft überschritten und zeigen keinen Rückgang der NOX- Konzentrationen. Der Bericht der Kommission behauptet (Seite 14), dass jene Lkw, die auf österreichischen Straßen außerhalb des Ökopunkteregimes fahren, keine mit den Transit-Lkw vergleichbare Reduktion der NOX-Emission aufweisen. Die Autoren des Berichtes wollten offensichtlich die ihnen bekannte Diskrepanz zwischen Ökopunktereduktion und Immissionszunahme damit erklären, dass die Zunahme der NO2-Immissionskonzentration im Transitkorridor Inntal durch innerösterreichische, emissionsreichere Fahrten verursacht wird und damit nicht dem LkwTransit anzulasten ist. Der Bericht bleibt aber den Beweis für diese Behauptung schuldig, obwohl dieser für die Verifizierung der behaupteten Reduktion wichtig ist. Auch die Anlagen des Berichts (Tabelle 14 und 15) zeigen, dass z.B. die Verschlechterung der NOX-Immission im Inntal nicht darauf zurückzuführen ist, dass die Lkw im innerösterreichischen Verkehr mehr NOX emittieren, als die Transit-Lkw. Die Europäische Kommissionhatte gemäß Protokoll Nr. 9 (Beitrittsvertrag) Art. 11 Abs. 4 in Zusammenarbeit mit der Europäischen Umweltagentur noch vor dem 1.1.2001 eine „wissenschaftliche Studie“ durchzuführen, um festzustellen, inwieweit das in Art. 11 Abs. 2a festgelegte Ziel einer 60%-igen Reduzierung der NOxBelastung durch Lastkraftwagen im Österreich-Transit im Zeitraum zwischen 1.1.1992 und 31.12. 2003 erreicht wurde. Gastautor: Fritz Gurgiser (Von der Redaktion gekürzt – eine detailliertere Kritik ist im EUropa 2/2001 erschienen) Seite 23 EU-Koordinationsstelle des Deutschen Naturschutzrings (DNR): Anja Köhne, Claudia Kabel c/o Grünes Haus, Prenzlauer Allee 230, 10405 Berlin, 030 /443391-39, -40 -33, [email protected], ! www.dnr.de ( 8 5 8 1 ' 6 & + 5 ( , % ( 1 Weitere Informationen: Fritz Gurgiser Transitforum Austria-Tirol 0512 / 579 560 [email protected] Verordnung über die Verteilung und Genehmigungen für Lkw: Amtsblatt vom 30.12.2001 ! europa.eu.int/eur-lex/ de/oj/2000/I_336200123 0de.html Obwohl also das Vertragsziel - die 60%-ige Reduktion der NOxBelastung aus dem Lkw-Transit - nicht erreicht wurde (zu diesem Ziel haben sich immerhin 15 Mitgliedstaaten verpflichtet), schlägt die Kommission nun dem Rat vor, die mengenmäßige Beschränkung (108 %-Schutzklausel) aufzuheben. Wobei diese Schutzklausel zu allem Überfluss gar noch als „Sanktion“ bezeichnet wird. Diese Empfehlung zeigt das „wahre Gesicht“ des Berichts: Das Erreichen des angeführten Vertragszieles wird locker beiseite geschoben, an erster Stelle steht „die freie Fahrt für Transit-Lkw“. $XWRgO,,/HVXQJ(PLVVLRQVJUHQ]ZHUWHIU0RWRUUlGHULP(3 Weitere Informationen: Karola Taschner Europ. Umweltbüro (EEB) 0032 / 2 / 768-1981 [email protected] Sarah Keay-Bright Europ. Umweltbüro (EEB) 0032 / 2 / 289-1300, -1099 [email protected] ! www.eeb.org Europäisches Parlament (EP) 0032 /2 / 285-2111 ! europarl.eu.int ! europa.eu.int/prelex/detail_do ssier_real.cfm?CL=en&D osID=157160 Das Europäische Parlament (EP) hat Mitte Februar über den Kommissionsvorschlag für eine Richtlinie über Emissionsgrenzwerte für Motorräder (RS 10/2000) abgestimmt. Die Überarbeitung der Richtlinie (97/24/EG) ist Teil des Auto-Öl-II-Programms (RS 11/2000, 9/99). Das EP fordert unter anderem strengere Grenzwerte für Motorräder und damit eine Angleichung an die Pkw-Emissionsgrenzen sowie realitätsnähere Testmethoden zur Ermittlung der Emissionen. Im einzelnen nahm das EP unter anderem folgende Änderungsanträge an: Verbindliche - statt der vorgeschlagenen unverbindlichen - Grenzwerte für CO, Kohlenwasserstoffe und NOx ab 2006 (Euro-IIIGrenzwerte), die über die von der Kommission vorgeschlagenen Grenzwerte für Neuzulassungen ab 2003 hinausgehen; Steueranreize für Motorräder, die die jeweiligen Emissionsgrenzwerte unterbieten, sollten nicht nur für neue, sondern auch für nachgerüstete ältere Modelle möglich sein; Die Kommission soll aufgefordert werden, sich für weltweite Testmethoden einzusetzen, die sich an den realen Fahrgewohnheiten orientieren. (CK) Seite 24 EU-Koordinationsstelle des Deutschen Naturschutzrings (DNR): Anja Köhne, Claudia Kabel c/o Grünes Haus, Prenzlauer Allee 230, 10405 Berlin, 030 /443391-39, -40, -33, [email protected], ! www.dnr.de ( 8 5 8 1 ' 6 & + 5 ( , % ( 1 (38PZHOWDXVVFKX8PZHOWIUHXQGOLFKH$EVWLPPXQJ ]X1DWLRQDOHQ(PLVVLRQVREHUJUHQ]HQXQG*URIHXHUXQJVDQODJHQ Ergebnisse zu NEC Die Kommissionsobergrenzen wurden angenommen, und zwar zu SO2, NOx und VOC einstimmig, zu Ammoniak per Mehrheit. Alle Änderungsvorschläge, die vom Berichterstatter erarbeitet worden waren, gingen durch, inklusive der Festlegung der regelmäßigen Überprüfung der Grenzwerte und neuer Langfristziele. Außerdem wurden die Emissionen aus der Schifffahrt und dem Flugverkehr aufgenommen. Ergebnisse zu Großfeuerungsanlagen Hier votierten die Abgeordneten für strengere Emissionsgrenzwerte, und zwar sowohl für neue wie auch für Altanlagen (genaue Zahlen sind beim EEB erhältlich), und strichen eine Reihe von Ausnahmeklauseln aus dem Text; zu letzterem werden aber noch heftige Debatten sowohl im EP-Plenum wie auch mit dem Rat erwartet. Bewertung von EEB, CNE und Swedish NGO Secretariat on Acid Rain Das Europäische Umweltbüro (EEB), Climate Network Europe (CNE) und das Swedish NGO Secretariat on Acid Rain haben in einer gemeinsamen Position die Ergebnisse des Umweltausschusses weitestgehend begrüßt, da es einer klaren Verbesserung gegenüber der Position des Ministerrates entspricht. Es bleiben jedoch noch Lücken: Der Ministerrat will für existierende Anlagen, die ab 2008 nur noch 20.000 zusätzliche Arbeitsstunden laufen, eine Ausnahme; die EPAbgeordneten haben diese Position angenommen und lediglich die Regelung auf das Jahr 2012 begrenzt. Außerdem bleiben weitere Ausnahmen bestehen: Ausnahmen für Kreta und Rhodos, für offshore-Anlagen, stark schwefelhaltige („dirty“) Brennstoffe sowie kleine Anlagen, die nach Meinung der NRO nicht notwendig wären. Nach Meinung des EEB ist das Ausschussergebnis eine gute Ausgangsbasis, damit am Ende des Mitentscheidungsverfahrens einigermaßen gute Richtlinien verabschiedet werden. Kommissionsstudie zu Anforderungen an EU-Gesetzgebung Die Kommission hat im Anschluß an den Gemeinsamen Standpunkt des EU-Umweltrates eine Studie bei IIASA (International Institute for Applied System Analysis) in Auftrag gegeben. Sie sollten Anforderungen an ein EU-Gesetz erarbeiten. Der Bericht ist auf der Kommissions-Internetseite erhältlich: ! europa.eu.int/comm/environment/ pollutants/combustion.htm. Weiterer Zeitplan Bis zum 8. März können im EP weitere Änderungsanträge zu NEC und Großfeuerungsanlagen eingereicht werden; die Plenarabstimmung im EP wird am 13./14. März stattfinden. (AK/KG) Der Umweltausschuß des Europäischen Parlaments hat Ende Februar sehr positive Beschlüsse zu den LuftqualitätsRichtlinien zu den Nationalen Emissionsobergrenzen (NEC; Sonderteile 2-4,6+7/2000 und RS 3/2000) sowie zu den Großfeuerungsanlagen (Sonderteile 1,6+7/2000 und 1/99 sowie; RS 3,4,6+7/99) gefaßt, die von Umweltverbänden begrüßt wurden. Zu verdanken sind die Ergebnisse laut Berichten aus Brüssel u.a. dem intensiven Lobbying nationaler Umweltverbände – u.a. der BUND hatte sich mit detaillierten Lobbybriefen und Pressemitteilungen eingesetzt – sowie dem Einsatz einiger Europaparlamentarier – u.a. dem deutschen SPD-Abgeordneten Bernd Lange. Weitere Informationen: Bernd Lange (MdEP) 0032 / 2 / 284-5596 [email protected] Sarah Keay-Bright, EEB 0032 / 2 / 289 109-0 [email protected] Daniel Mittler, BUND 030 / 275 864-68 Rob Bradely CNE [email protected] Christer Ägren Swedish NGO Secretariat on Acid Rain [email protected] Seite 25 EU-Koordinationsstelle des Deutschen Naturschutzrings (DNR): Anja Köhne, Claudia Kabel c/o Grünes Haus, Prenzlauer Allee 230, 10405 Berlin, 030 /443391-39, -40 -33, [email protected], ! www.dnr.de ( 8 5 8 1 ' 6 & + 5 ( , % ( 1 .RPPLVVLRQVPLWWHLOXQJ]XU(8%HUJEDX3ROLWLN Die Europäische Kommission hat im Dezember 2000 eine Mitteilung über die Sicherheit im Bergbau herausgegeben. Basierend auf den sich häufenden Bergbau-Unfällen (RS 6+7,10,12/2000; Sonderteile 5/2000, s.a. weiteren Veröffentlichungshinweis in diesem Heft) hat die Kommission die EUGesetzgebung bewertet und schlägt in dieser Mitteilung Prioritäten für eine Revision vor. Zu diesen Optionen gehören Risikomanagement in der Industrie, Management von Bergbauabfällen, Integrierte Vermeidung von Verschmutzung und Kontrollmaßnahmen. (KG) EEB-Bericht über Bergbauindustrie und EU-Gesetzgebung Quelle: Beilage zum eis (12/2000) Weitere Informationen: Europ. Kommission 0032 / 2 / 29-91111 ! europa.eu.int/comm Angesichts des Tisza-Donau-Vorfalles sind dringend Verbesserungen in der EU-Gesetzgebung notwendig, um zukünftig solche Unfälle zu vermeiden. Das EEB hat eine Bewertung der Umweltauswirkungen der Europäischen Bergbauindustrie vorgenommen, die bereits existierende internationale und europäische Gesetzgebung analysiert und basierend darauf Anforderungen an eine Reform der EUGesetzgebung formuliert. Der Bericht „The Environmental Performance of the Mining Industry and the Action necessary to strengthen European Legislation in the Wake of the Tisza-Danube Pollution“ ist auf der Internetseite des EEB erhältlich: ! www.eeb.org (RS 6+7,10,12/2000; Sonderteile 5/2000). (KG) .RPPLVVLRQYHU|IIHQWOLFKW0LWWHLOXQJ]X(UZHLWHUXQJXQG.DOLQLQJUDG Weitere Informationen: Europ. Kommission 0032 / 2 / 29-91111 ! europa.eu.int/rapid/ start/cgi/guesten.ksh? p_action.gettxt=gt&doc=I P/01/66|0|RAPID&lg=EN ! www.eur.ru/eng /index.html ! europa.eu.int/comm/ external_relations/ russia/intro/index.htm Nachdem die schwedische Präsidentschaft das Verhältnis der EU zur russischen Enklave Kaliningrad zu einer ihrer Prioritäten erklärt hat (RS 1/2001), hat die Europäische Kommission nun eine Mitteilung veröffentlicht, um eine Debatte über die Auswirkungen der Erweiterung auf Kaliningrad in der EU und anschließend mit Rußland, Litauen und Polen anzustoßen. Das Diskussionpapier beschreibt mögliche Kooperationsgebiete und –möglichkeiten, u.a. Energieversorgung und Verkehr, aber auch Fischerei und Umweltschutz allgemein. (KG) (8XQG:+2EHVFKOLHHQYHUVWlUNWH=XVDPPHQDUEHLW Weitere Informationen: Briefwechsel & Memorandum: ! europa.eu.int/comm/ health/ph/key_doc/who_l etters_de.html Europäische Kommission GD Gesundheit & Verbraucherschutz 0032 / 2 / 29-68245 sanco-info@ cec.eu.int WHO 0041 / 22 / 791-2111 [email protected] Die Europäische Kommission und die Weltgesundheitsorganisation (WHO) haben eine verstärkte Zusammenarbeit beschlossen. Man hat sich auf ein gemeinsames Memorandum geeinigt, dass Formen der Zusammenarbeit und inhaltliche Prioritäten festlegt. Zwecks Schaffung von Synergien, einem abgestimmteren Vorgehen und zur Vermeidung von Doppelarbeit will man sich in den Bereichen Datensammlung und –verarbeitung, Entwicklung von Methoden und Instrumenten zur Analyse und Bewertung, Austausch von Informationen und Erfahrungen, Förderung von Forschung und technologischer Entwicklung sowie Mobilisierung und ggf. Koordinierung bei beispielsweise Notfällen wie Naturkatastrophen abstimmen. Dies geschieht durch verschiedene Formen der Information, Beteiligung an der Gremienarbeit sowie durch regelmäßige Abstimmungstreffen. Priorität erhält unter anderem die Erstellung von politischen Maßnahmen und Schaffung von Systemen für eine „nachhaltige gesundheitliche Entwicklung“. Dies bezieht sich im besonderen Maße auf die Unterstützung von Entwicklungsländern bei der Bekämpfung von Armut, beim Umweltschutz oder der Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen. (KG) Seite 26 EU-Koordinationsstelle des Deutschen Naturschutzrings (DNR): Anja Köhne, Claudia Kabel c/o Grünes Haus, Prenzlauer Allee 230, 10405 Berlin, 030 /443391-39, -40, -33, [email protected], ! www.dnr.de ( 8 5 8 1 ' 6 & + 5 ( , % ( 1 .RPPLVVLRQ0LWWHLOXQJ]XÅ5LR´ Die Kommission unterstreicht einleitend, daß die Erwartungen des Erdgipfels von Rio (UNCED 1992) sich „insgesamt nicht erfüllt“ haben, und daß daher der „Geist von Rio“ anhand von Rio+10 neu belebt werden müsse. Die Kommissionsmitteilung enthält eine mehrseitige Analyse der bestehenden Problemlage sowie der Gründe für die mangelnden Fortschritte: vor allem der schlechte Zustand und die unzureichenden Reaktionen internationaler und nationaler relevanter Institutionen. Als vier strategische Ziele für Rio+10 benennt die Europäische Kommission folgende: Weltweite Gerechtigkeit und verstärkte Partnerschaft; Integration und Kohärenz internationaler Politiken; Vereinbarung von Umwelt- und Entwicklungszielen; Wirkungsvollere Maßnahmen auf nationaler Ebene und internationale Überwachung. Auch für die Tagesordnung von Rio+10 hat die Kommission vier thematische Vorschläge, die sie jedoch nicht als feste Verhandlungsposition, sondern als flexiblen Beitrag verstanden wissen will: Schutz des Bestands an natürlichen Ressourcen für die Wirtschaft; Verzahnung von Umweltschutz und Armutsbekämpfung; Mehr Nachhaltigkeit bei der Globalisierung (Handel und Investitionen); Gute Regierungsführung und Bürgerbeteiligung. Die Europäische Kommission hat am 6. Februar ihre Mitteilung (KOM(2001)53) zur „Vorbereitung auf den Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung im Jahr 2002“ (Rio+10; RS 11/2000, 2/2001) vorgelegt. Die Kommissionsmitteilung gehört zu einer Reihe von Dokumenten (vornehmlich auch der EUNachhaltigkeitsstrategie; RS 2/2001), die die Kommission zur Vorbereitung auf den Göteborger Rat im Juni erarbeitet. Die Mitteilung betont vor allem auch eine Analyse der Synergien der Rio+10-Vorbereitungen mit anderen EU-Prozessen, vor allem Nachhaltigkeitsstrategie, 6. UAP (s. dieses RS und RS 2/2001), dem Umweltintegrationsprozeß („Cardiff-Prozess“; s. Sonderteile 2000-2001), Beschäftigungsstrategie (Sonderteile 1/2001 u. 2,11/2000), neuer Entwicklungspolitik (Sonderteile 2/2001, 12/2000) sowie relevanten EUSektorpolitiken (genannt werden Verkehr und Energie). Angesichts eines sich abzeichnenden Hauptproblems des Rio+10Gipfels, der Kritik der Entwicklungsländer an der Nichteinhaltung des Entwicklungshilfeziels der Industrieländer (0,7% des BSP) schlägt die Kommission als Ausweg vor, „die Debatte auf zukünftige Maßnahmen zu lenken, mit denen größere Erfolge erzielt werden können“, z.B. inländische Ressourcen, Handelsliberalisierung und private ausländische Direktinvestitionen – ob dies die Entwicklungsländer befriedigen bzw. befrieden wird, bleibt abzuwarten. Als weiteren wichtigen Beitrag für die Verhandlungen – gerade auch gegenüber den Entwicklungsländern – sieht die Kommission die Vorlage einer glaubwürdigen eigenen, EU-internen Strategie für nachhaltige Entwicklung, aber auch Fortschritte bei internationalen Prozessen wie den Klimaverhandlungen und Schuldenerlaß. Fazit In ihrer Mitteilung kündigt die Kommission eine „weltweite Vorreiterrolle für die EU“ an. Die Kommissionsmitteilung scheint in dieser Hinsicht ein – wenn auch später, und nicht wirklich ausreichender – Schritt in die richtige Richtung gelungen zu sein. Aus Perspektive der deutschen Nachhaltigkeitsdebatte, in der die globale Gerechtigkeit weitgehendst vernachlässigt wird (s. Meldung zum Nachhaltigkeitsrat im Sonderteil), sind vor allem einige Passagen der Kommissionsmitteilung zu den „Nord-Süd“-Aspekten der Nachhaltigkeit lesenswert, wenn auch die Vorgaben der EU gegenüber den entwicklungspolitischen Notwendigkeiten und dem Anspruch der Gerechtigkeit noch immer zurückfallen. Aber auch der strategische Ansatz der Verzahnung der verschiedenen EU-politischen Stränge der Nachhaltigkeit (inklusive Umweltintegration) mag als Inspiration für die deutsche Politik gelten. (AK) Weitere Informationen: Martin Rocholl Freinds of the Earth Europe 0032 / 2 / 54 2 01-84 0032 / 2 / 53 75 5 96 ! www.foeeurope.org Daniel Mittler BUND 030 / 275 864-68 Jürgen Maier Forum U&E 0228 / 35 9005 [email protected] Anja Köhne DNR Die Kommissionsmitteilung kann in deutscher Fassung als pdf-Datei beim Forum oder beim DNR bezogen werden, bzw. ist von der Homepage der EUKommission herunter zu laden: ! europa.eu.int/comm Seite 27 EU-Koordinationsstelle des Deutschen Naturschutzrings (DNR): Anja Köhne, Claudia Kabel c/o Grünes Haus, Prenzlauer Allee 230, 10405 Berlin, 030 /443391-39, -40, -33, [email protected], ! www.dnr.de ( 8 5 8 1 ' 6 & + 5 ( , % ( 1 HINTERGRUND: Ablauf der Vorbereitungen im Rio+10-Prozess auf UN- und EU-Ebene Im Dezember 2000 verabschiedete die UN-Generalversammlung eine Resolution zu Rio+10, in dem u.a. Südafrika als Austragungsort eines Regierungsgipfels mit dem Titel „Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung“ festgelegt wurde. Erste Verfahrensfragen werden auf der CSD-9-Sitzung im April 2001 bearbeitet werden. Im Jahr 2002 wird auf der CSD-10 im April zunächst eine Bewertung der Agenda 21 vorgenommen werden; außerdem sollen in dem Jahr drei Vorbereitungstreffen (PrepComs) durchgeführt werden, von denen das dritte auf Ministerebene in Indonesien stattfinden wird. Auf EU-Ebene wird die Kommission regelmäßige Berichte an Rat und EP verfassen, sowie einen Bericht für die CSD-10, an der auch die Europäische Umweltagentur mitwirken soll. Gleichzeitig sollen die EU-Mitgliedsstaaten arbeitsteilig zur Vorbereitung beitragen. Die Koordinierung der EU bei den Vereinten Nationen soll gestärkt werden. In die EU-Delegation sollen u.a. Mitglieder von EP, AdR, WSA und verschiedenen zivilgesellschaftlichen Gruppen aufgenommen werden. Im Vorfeld des Gipfels soll außerdem ein Lenkungsausschuß die Beiträge von NRO auf EU-Ebene koordinieren, wobei für Ende 2001 ein „größeres Treffen der Bürgergesellschaft, eventuell in Zusammenarbeit mit dem EP und den Mitgliedsstaaten“, vorgesehen wird. Zusätzlich ruft die Kommission die Mitgliedsstaaten dazu auf, die Partizipation der Zivilgesellschaft auf nationaler Ebene zu gewährleisten. In Sachen Kohärenz plant die Kommission eine stärkere Verknüpfung mit anderen UN-Prozessen sowie die Mitwirkung einer breiteren Palette von Ministerien. Last, but not least, plant die Kommission die verstärkte Zusammenarbeit bei der Gipfelvorbereitung sowohl mit den Beitrittsstaaten als auch den Entwicklungsländern. (AK) 7(,/$86'(5,17(51$7,21$/(1$5(1$ *8PZHOWUDWVWUHIIHQ (XURSlLVFKH*0LQLVWHUIRUGHUQ865HJLHUXQJLQ6DFKHQ.OLPDSROLWLN Weitere Informationen: CNE Karla Schoeters 0032 / 2 / 230 5713 WWF, Liam Salter [email protected] FoE, John Sohn [email protected] Greenpeace Karl Mallon karl.mallon@ ams.greenpeace.org Karsten Sach BMU 030 / 28550-2311 Daniel Mittler BUND 030 / 275 864-68 Anja Köhne DNR Das Treffen der G8-Umweltminister am 2. März im italienischen Triest sah eine erste Begegnung der europäischen Minister mit der neuen Chefin der US-Umweltbehörde (EPA) Whitman. Während im Vorfeld noch heftig darum gerungen worden war, in den Formulierungen des Kommuniqués nicht hinter den Schlußfolgerungen vorheriger G8Umweltministertreffen, vor allem dem von Schwerin Anfang 1999 (RS 6-8/99 sowie RS 3-9/2000), zurückzufallen, brüskierten US-Politiker zeitgleich zum Treffen die internationale Öffentlichkeit mit Aussagen, die eine Neuverhandlung des Kioto Protokolls vorsehen. Gleichzeitig wiesen die Kanadier den Europäern per Presseinterviews die Schuld am Scheitern der Klimaverhandlungen von DenHaag zu. Umweltverbände wie Climate Network Europe (CNE), Greenpeace und WWF International hatten sich in Schreiben an die G8-Minister gewandt, und von ihnen ökologisch wirksame Verhandlungsergebnisse von der Bonner Fortsetzung der gescheiterten Klimaverhandlungen von Den Haag (COP-6b; Juli 2001) gefordert. Außerdem insistierten die Verbände auf dem zunächst von Deutschland vorgebenen Ziel einer Ratifizierung des Kioto Protokolls bis 2002 (Rio+10), der Einführung nationaler Maßnahmen zur Erreichung der Kioto-Ziele, sowie konkrete Maßnahmen zum Ausbau der erneuerbaren Energien. WWF, Greenpeace und Friends of the Earth International legten außerdem der Arbeitsgruppe Erneuerbare Energien der G8 ein Positionspapier mit sieben konkreten Empfehlungen zur Förderung der Erneuerbaren vor. Seite 28 EU-Koordinationsstelle des Deutschen Naturschutzrings (DNR): Anja Köhne, Claudia Kabel c/o Grünes Haus, Prenzlauer Allee 230, 10405 Berlin, 030 /443391-39, -40, -33, [email protected], ! www.dnr.de ( 8 5 8 1 ' 6 & + 5 ( , % ( 1 Der BUND wies darauf hin, daß die G8-Staaten die acht größten Klimagas-Emittenten seien. Außerdem wandte sich der BUND – im Verein mit seinen Partnerverbänden von Friends of the Earth International – gegen Bestrebungen Kanadas und Japans, unter dem Deckmantel des Klimaschutzes Atomkraft als „nachhaltige Energiequelle“ fördern zu wollen. FoE-E bemängelte außerdem die Sicherheitsmängel osteuropäischer Kernkraftwerke, und legte hierzu eine neue Studie vor. Kanadische Umweltorganisationen wandten sich im Verein mit anderen NRO an die kanadische Regierung und riefen diese dazu auf, der geplanten Ausweitung der Erschließung von Öl- und Gasvorkommen Einhalt zu gebieten. Die Steigerung der kanadischen Produktion dient vor allem der Befriedigung des weiterhin wachsenden US-Marktes. Neben dem Klimaschutz befaßte sich das Kommuniqué mit dem Rio+10-Gipfel 2002 (s. Teil 1 dieses RS), Internationalem Umweltschutz und Umweltintegration, UVP für Exportkredite sowie Umwelt & Gesundheit. Ergebnisse des G8-Treffens Kurz vor Redaktionsschluß kamen die Ergebnisse des G8-Umweltministertreffens über die Ticker. Umweltverbände und BMU bewerteten das Ergebnis als – angesichts der schwierigen Umstände – eher positiv, da alle acht Regierungen ihre Absicht unterstrichen hätten, bei den Klimaverhandlungen im Juli ein Ergebnis zu erzielen. Selbst das Zieldatum 2002 für das In Kraft treten des Kioto Protokolls ist, wenn auch in vorsichtiger Formulierung, im Kommuniqué zu finden. (AK) (8IU:729HUKDQGOXQJVUXQGHLQ.DWDU152GDJHJHQ Ende Januar ist die Entscheidung getroffen worden, die nächste Verhandlungsrunde der WTO Anfang November in Katar durchzuführen. Menschenrechtsgruppen und Umweltverbände wie Friends of the Earth Europe (FoEE) protestierten gegen die Entscheidung aufgrund der repressiven Regierung in Katar; eine angemessene Beteiligung von NRO sowie auch öffentliche Veranstaltungen und Proteste seien dort nicht möglich – was einigen der Organisatoren gerade nach Seattle gar nicht einmal ungelegen kommt. Die EU dagegen hat die Entscheidung für Katar zunächst begrüßt, äußerte jedoch später Besorgnis über Möglichkeiten der NRO-Partizipation in Katar. (AK) Weitere Informationen: Alexandra Wandel FoEE 0032 / 2 / 542 0185 2(&'(UQHXWHU9HUVXFKIUHLQ0$," Ende letzten Jahres fand in Paris ein Treffen statt, welches vom OECD-Ausschuß für Investitionen und multinationale Unternehmen für Regierungsvertreter aus nicht-OECD-Ländern organisiert worden ist. Dieser Ausschuß hatte 1995 im Rahmen der WTO-Verhandlungen die Arbeiten an einem Multilateralen Investitionsabkommen (MAI) gestartet, welches 1998 aufgrund des Widerstandes der weltweiten Zivilgesellschaft – aufgenommen letztlich durch die französische Regierung – gescheitert war (RS 3/2000, RS 2,7-10,12/99 und RS 3/98). Auf dem Pariser Treffen letztes Jahr wurde ein neues Forum der OECD unter dem Titel Globales Forum für Internationale Investitionen ins Leben gerufen, an welchem WTO, Weltbank, IWF, OECD, nationale Regierungen, nach dem Willen der OECD aber auch NRO teilnehmen sollen. (AK) Weitere Informationen: Pieter van der Gaag ANPED 0031 / 20 / 475 1742 ! www.anped.org Peter Fuchs AG Handel Forum Umwelt & Entwicklung 040 / 42 8 38-3099 [email protected] Seite 29 EU-Koordinationsstelle des Deutschen Naturschutzrings (DNR): Anja Köhne, Claudia Kabel c/o Grünes Haus, Prenzlauer Allee 230, 10405 Berlin, 030 /443391-39, -40 -33, [email protected], ! www.dnr.de ( 8 5 8 1 ' 6 & + 5 ( , % ( 1 81(3DXIGHP:HJ]XHLQHUVWlUNHUHQ5ROOHLQGHULQWHUQDWLRQDOHQ3ROLWLN Vom 5.-9. Februar tagte die 21. Sitzung des UNEP-Verwaltungsrats in Nairobi (s. auch Artikel in diesem RS), zum zweiten Mal unter Exekutivdirektor Klaus Töpfer. In diesem alle zwei Jahre tagenden Gremium sind 58 Staaten auf Ministerebene vertreten, die von der UN-Generalversammlung für jeweils vier Jahre gewählt werden. UNEP hatte bis 1997 einen stetigen Abwärtstrend zu verzeichnen; sowohl das politische Gewicht der Organisation als auch die internen Strukturen waren dringend reformbedürftig. Gastautor: Jürgen Maier Nachdem die 19. Sitzung des Verwaltungsrats 1997 ergebnislos geendet hatte und bei einer Wiederaufnahme der Sitzung Strukturreformen sowie die Nairobi Declaration on the role of UNEP beschlossen worden waren, waren die Voraussetzungen für einen Wiederaufstieg geschaffen. Die letzte Sitzung 1999 hatte dann die Trendwende markiert: mit über 30 Beschlüssen zu einer großen Bandbreite von Themen der Arbeit der Vereinten Nationen meldete sich UNEP wieder als ernstzunehmender Akteur zurück. Die Verwaltungsratssitzung in diesem Jahr zeichnete sich dadurch aus, dass erstmals wieder mehr Zeit für die globalen Umweltprobleme und die dadurch entstehenden Herausforderungen für die Arbeit der Vereinten Nationen im allgemeinen und der UNEP im besonderen verwendet werden konnte als für interne Nabelschau. Der Rio+10-Gipfel im Sommer 2002 (RS 11/2000) warf schon deutlich seine Schatten voraus: „Global Governance“ war das zentrale Thema der einwöchigen Sitzung, darunter vor allem auch die Frage, wie das zersplitterte internationale Umweltrecht und die weiter wachsende Zahl der Konventionen untereinander besser koordiniert und wieder stärker mit den Verhandlungsprozessen um Nachhaltige Entwicklung integriert werden kann. Der Rio+10-Gipfel wird diese Frage auf der Tagesordnung haben, einschließlich der Frage nach der Zukunft der Commission for Sustainable Development (CSD). Angesichts der gerade von einer Reihe EU-Staaten derzeit wieder propagierten Gründung einer Welt-Umweltorganisation (WEO; s. auch EUVorschlag dazu Sonderteile 1/2001 und 6-11/2000), die freilich kaum Chancen auf Realisierung hat, war diese Diskussion ein wichtiger Gradmesser dafür, wie insbesondere die Entwicklungsländer sich die Zukunft von UNEP vorstellen. Zur Schwachstellenanalyse der institutionellen Architektur der globalen Umweltpolitik wurde eine zwischenstaatliche Kommission eingerichtet, die nächstes Jahr Bericht erstatten soll. Töpfer, der der Kommission angehört, soll der Kommission einen Bericht mit seiner Sicht der Dinge vorlegen. Weitere Informationen: ! www.unep.org Jürgen Maier Geschäftsführer Forum Umwelt & Entwicklung 0228 / 35 97 04 0228 / 35 90 96 [email protected] ! www.oneworldweb.de /forum Ein Grundproblem von UNEP bleibt nach wie vor die unsichere Finanzbasis von UNEP, was der Tatsache geschuldet ist, dass UNEP im Gegensatz etwa zur FAO oder WHO keine Sonderorganisation der UNO ist, sondern nur ein „Programm“. Es gibt daher keine Pflichtbeiträge wie in einer echten Sonderorganisation. Die 120 Millionen Dollar, mit denen UNEP für zwei Jahre auskommen muss, reichen bei aller unter Klaus Töpfer durchgeführten Rationalisierung und Effizienzsteigerung einfach hinten und vorne nicht aus - selbst wenn sie wirklich zusammenkommen. Dass die 58 Mitgliedsstaaten des Verwaltungsrats ungerührt einen Haushalt beschließen, dessen Einnahmeseite sie nachher nicht finanzieren, passt da genausowenig ins Bild wie die Tatsache, dass Länder wie Frankreich zwar wortgewaltig eine Welt-Umweltorganisation fordern, aber für UNEP gerademal ein paar ªPeanuts© übrig haben. Nach wie vor hat sich am prekären Trend, dass UNEP von vielen Industriestaaten fast kein Geld bekommt, nichts geändert. Seite 30 EU-Koordinationsstelle des Deutschen Naturschutzrings (DNR): Anja Köhne, Claudia Kabel c/o Grünes Haus, Prenzlauer Allee 230, 10405 Berlin, 030 /443391-39, -40, -33, [email protected], ! www.dnr.de ( 8 5 8 1 ' 6 & + 5 ( , % ( 1 Montevideo-III: Weiterentwicklung des internationalen Umweltrechts Ein Thema war auch die Verabschiedung des Montevideo III-Programms zur Weiterentwicklung des internationalen Umweltrechts. Hinter diesem geheimnisvollen Begriff versteckt sich der seit 1981 (bei einem ersten Treffen in Montevideo) laufende Prozess von 10-Jahres-Programmen für die Weiterentwicklung und periodische Bestandsaufnahme des internationalen Umweltrechts. Nachdem nun Montevideo II ausläuft, war im letzten Jahr die Planung für die nächsten zehn Jahre (Montevideo III) angelaufen. Solche Planungen sind natürlich nur grobe Raster; sinnvollerweise besteht die dafür verantwortlich zeichnende Kommission auch nicht aus Regierungsvertretern, sondern aus unabhängigen Experten, die aus ihrer fachlichen Sicht Empfehlungen aussprechen. Leider verläuft der ganze Prozess eher abseits der Öffentlichkeit, und die Dokumente sind während des Prozesses auch nicht auf der Internet-Seite von UNEP zu finden. Dies mag zwar einer zu starken Politisierung vorbeugen, andererseits dringen aber auch viele wertvolle Anregungen dadurch gar nicht erst zu dem erlauchten Expertengremium vor. Die Empfehlungen, die die Montevideo III-Kommission im Oktober letzten Jahres vorgelegt hatten, wurden in Nairobi angenommen. Sie enthalten eine Vielzahl von Hinweisen, woran in den nächsten Jahren weiter gearbeitet werden sollte, wobei das Programm die großen Kontroversen etwa mit dem WTO-Recht aus dem Weg geht. Die USA, Ägypten und Australien hatten dennoch Bedenken gegen Versuche, die juristische Basis des immerhin in der Rio-Erklärung verankerten Vorsorgeprinzips (RS 1,2/2001, 1-3,5,8+9,12/2000 sowie Sonderteile 1,2/2001 und 1,2,10/2000) zu stärken (wen wunderts). Auch gegen eine stärkere Anwendung der internationalen Umweltnormen auf militärische Aktivitäten (wie sie etwa angesichts der Verwendung von Uranmunition durch die USA ins Blickfeld der Öffentlichkeit geraten ist), hatten die USA Einwände. (8IRUGHUWYRQ81(3JOREDOH&KHPLNDOLHQVWUDWHJLH Die schwedische EU-Ratspräsidentschaft hat die UNEP (Umweltprogramm der Vereinten Nationen) auf der UNEP-Verwaltungsratssitzung Mitte Februar in Nairobi (s. auch Artikel Teil 2) aufgefordert, auf eine Verstärkung der internationalen Zusammenarbeit in der Chemikalienpolitik hinzuarbeiten (s. auch Artikel zu EU-Chemikalienstrategie in Teil 1). Zentraler Punkt einer weltweiten Chemikalienpolitik müsse das Vorsorgeprinzip sein. Weitere Eckpunkte sollten der Zugang zu Informationen über die Gesundheits- und Umweltrisiken von Chemikalien, eine Weiterentwicklung des Substitutionsprinzips und weltweite Standards für Marktzulassungen von Chemikalien sein. Als erster Schritt seien weltweite Maßnahmen für eine Reduzierung von Quecksilber und weitere Schwermetalle notwendig; insbesondere ein schrittweiser Ausstieg aus der Verwendung von Blei in Benzin. Weitere Informationen: Ständige Vertretung Schwedens in Brüssel 0032 / 2 / 289 56 11 Jürgen Maier Forum Umwelt & Entwicklung 0228 / 35 97 04 0228 / 35 90 96 [email protected] ! www.oneworldweb.de /forum Erste Entwürfe einer solchen Strategie sollten spätestens auf der Verwaltungsratssitzung im Jahre 2003 vorgestellt werden. Außerdem könnte die UNEP auf der globalen Umweltministerkonferenz 2002 über erste Fortschritte berichten. (CK) Seite 31 EU-Koordinationsstelle des Deutschen Naturschutzrings (DNR): Anja Köhne, Claudia Kabel c/o Grünes Haus, Prenzlauer Allee 230, 10405 Berlin, 030 /443391-39, -40 -33, [email protected], ! www.dnr.de ( 8 5 8 1 ' 6 & + 5 ( , % ( 1 6WUHLWVWDWW1DFKKDOWLJNHLW )LVFKHUHLYHUKDQGOXQJHQPLWQRUGDWODQWLVFKHQ6WDDWHQVRZLH0DURNNR Quelle u.a.: Midday Express (20. u. 22.2. sowie 26.1.2001) Weitere Informationen: europa.eu.int/rapid/start/cgi/g uesten.ksh Greenpeace International European Unit 0032 / 2 / 280-1400 0032 / 2 / 230 8413 ! www.greenpeace.org Christian von Dorrien WWF European Office 0032 / 2 / 743-8800 ! www.panda.org/epo Verhandlungen der nordatlantischen Küstenstaaten (EU, Faroer Inseln, Grönland, Norwegen und Island) über nationale Fangquoten für den blauen Merlan in Rejkjavik sind Mitte Februar gescheitert. Die Verhandlungsdelegationen konnten auf Grundlage ihrer Anfangsforderungen - die insgesamt etwa 170 % der möglichen Gesamtfangquote ergeben hätten - keine Einigung erzielen. Damit gibt es derzeit keine verbindlichen Regelungen für die Jagd auf diese stark bedrohte Fischart. Im letzten Jahr war mehr als die doppelte Menge der als nachhaltig geschätzten maximalen Fangmenge von 630.000 Tonnen gejagt worden. Eine Einigung der nord-atlantischen Küstenstaaten über nationale Fangquoten ist Teil der Verhandlungen innerhalb der nord-atlantischen Fischereikommission (NEAFC). Einigung bei Schutzmaßnahmen für den Kabeljau Bereits Mitte Januar konnten sich die EU und Norwegen auf eine Schutzstrategie für die geplünderten Kabeljaubestände einigen. Unter anderem sollen zeitlich begrenzte Schongebiete in den Laichzonen eingerichtet werden, in denen Fischfang nur in mittleren Tiefen erlaubt sein soll. Anfang Februar hat die Kommission Sofortmaßnahmen für den Schutz der vor dem Zusammenbruch stehenden Kabeljaubestände erlassen (s. auch Bericht zum letzten Fischereiministerrat im Sonderteil 2/2001). Die EU hat bis Ende April 2001 in der Nordsee jeglichen Fischfang verboten, um von Mitte Februar bis Ende April die Laichzeit nicht zu stören. Im Frühjahr sollen Maßnahmen zum Schutz von jungen Kabeljauen ergriffen werden. Im Juni sollen dann Vorschläge für einen langfristigen Bestandsschutz folgen. Fischereiverhandlungen zwischen EU und Marokko gescheitert Auch die Fischereiverhandlungen zwischen der EU und Marokko Mitte Februar in Rabat sind gescheitert. Umstritten waren vor allem die Ausgleichszahlungen, die die EU bei einer zukünftigen Kooperation an Marokko zahlen soll. Die EU hatte vorgeschlagen, die verstärkte Zusammenarbeit auf drei Jahre zu begrenzen und den Fang gefährdeter Arten schrittweise einzuschränken. Der für Fischerei zuständige Kommissar Franz Fischler war nach eigenen Angaben an die Grenzen seines Verhandlungsmandats gegangen. Nun werden sich die Vertreter der Mitgliedsstaaten erneut mit dem Thema befassen müssen. (RS 1,2/2001, 8+9,12/2000) (CK) 'HXWVFKH3UlVLGHQWVFKDIWGHV2VWVHHUDWV Weitere Informationen: Auswärtiges Amt 01888 / 17-0 Im vergangenen wie auch im laufenden Jahr obliegt der Bundesregierung die Präsidentschaft im Ostseerat, innerhalb dessen die OstseeAnrainerstaaten ihre Politiken koordinieren. Während dieser Zeit soll u.a. die Arbeit des Ostseerates stärker in der EU verankert werden. Im Bereich Umweltschutz steht vor allem die Verbesserung der Sicherheitsstandards in der Ostsee sowie die Verknüpfung der Umweltund Energiepolitik durch Pilotprojekte auf der Tagesordnung. (AK) Seite 32 EU-Koordinationsstelle des Deutschen Naturschutzrings (DNR): Anja Köhne, Claudia Kabel c/o Grünes Haus, Prenzlauer Allee 230, 10405 Berlin, 030 /443391-39, -40, -33, [email protected], ! www.dnr.de ( 8 5 8 1 ' 6 & + 5 ( , % ( 1 7(,/80:(/732/,7,.,1'(1(80,7*/,('681'%(,75,77667$$7(1 9HUWUDJVUHIRUP.RPSHWHQ]YHUWHLOXQJ &OHPHQW]ZLVFKHQ)LVFKHUXQG6WRLEHU Mit der Auswahl des Redeorts – der Berliner Humboldt-Universität – setzte sich Clement wohl nicht ganz unbewusst in die Tradition der Fischer-Rede vom Mai letzten Jahres. Er betonte immer wieder, ihm gehe es nicht um eine Schwächung der EU oder um reine Besitzstandswahrung von Seiten der Länder. Auch mit dem ausdrücklichen Verzicht auf einen ausdrücklichen Kompetenzkatalog, der die Entwicklungsoffenheit der Gemeinschaft beeinträchtigen könne und in anderen Mitgliedstaaten Ängste vor einem europäischen Bundesstaat hervorriefe, distanzierte sich Clement vom europakritischeren Unterton der Äußerungen anderer Bundesländer. Im Kern kritisierte aber auch der nordrhein-westfälische Ministerpräsident, die EU lege ihre Zuständigkeiten immer weiter aus und greife an zu vielen Stellen in die Kompetenzen der Bundesländer ein. Als Beispiel nannte er die Umsetzung der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie. Anstatt diese im einzelnen von Brüssel aus zu kontrollieren - für die ordnungsgemäße Umsetzung der Vorgaben seien in NordrheinWestfalen weit über 400 Behördensitzungen notwendig gewesen -, sollten den Mitgliedstaaten nur einheitliche Kriterien und ein Prozentsatz der zu schützenden Gebiete von Brüssel vorgegeben werden, Art und Auswahl der Umsetzungsmaßnahmen seien dann Sache der Länder. Clement kritisierte auch die immer stärkere Ausbreitung von „Soft Law“ wie Leitlinien, Benchmarking-Prozesse und ähnlichem. Stattdessen sei in vielen Bereichen eine „produktive Spannung unter den Regionen“ vorteilhafter. Die EU-Umweltpolitik scheint ein besonders scharfer Dorn im Auge der auf Eigenständigkeit und Unabhängigkeit von Brüssel bedachten Bundesländer zu sein – diesen Eindruck konnte man bei einer Rede des nordrhein-westfälischen Ministerpräsidenten Clement Mitte Februar in Berlin gewinnen, in der er erstmals konkrete Vorstellungen für die nach Nizza auf der Tagesordnung im Rahmen der Vertragsreform 2004 stehenden Neuordnung der Kompetenzen zwischen EU und Mitgliedstaaten skizzierte. Um die Kompetenzen von EU und Mitgliedstaaten genauer festzulegen, schlug Clement zunächst eine präzisere Aufteilung der EUKompetenzen in drei Kategorien vor. Zur zentralen Kategorie der Unionskompetenzen solle eine „Grundsatzkompetenz“ werden: hier darf die EU nur Regelungen und Standards erlassen, wenn das zur Verhinderung von nicht hinnehmbaren Verzerrungen des Binnenmarktes oder zur Erreichung anderer, klar bezeichneter Ziele der EU unabdingbar ist. Zentral scheint dabei Clements Forderung zu sein, die Gemeinschaft dürfe „nicht unmittelbar in Rechte und Pflichten der Bürgerinnen und Bürger eingreifen“. Damit entfiele in dieser Kompetenzkategorie der individuelle Rechtsanspruch auf Einhaltung des Gemeinschaftsrechts, der bisher als wesentlicher Faktor zu dessen Durchsetzung beigetragen hat. Ginge es nach Clement, so käme der EU für den gesamten Bereich der Umweltpolitik nur mehr eine solche „Grundsatzkompetenz“ zu. So solle sich die EU in der Klimapolitik auf die Festsetzung von Reduktionszielen für CO2-Emissionen beschränken. Deren Umsetzung im einzelnen wäre dann ausschließlich Sache der Mitgliedstaaten. In einigen wenigen Bereichen wie Währungspolitik oder Aussenhandel will Clement der EU eine ausschließliche Kompetenz zukommen lassen. Aufgrund von „Ergänzungskompetenzen“ - z.B. für die Anerkennung von Hochschuldiplomen - dürfe die Gemeinschaft schließlich die Tätigkeit der Mitgliedstaaten nur ergänzen und unterstützen. Auch die finanzielle Förderung (z.B. in der Strukturpolitik), die Koordinierung der nationalen Politiken mittels „Soft Law“ sowie die eigenständige Übernahme von Verwaltungsaufgaben durch die EU will Clement der EU nur dann erlauben, wenn dies ausdrücklich in den Verträgen vorgesehen ist. Weitere Informationen: ! www.whi-berlin.de Anja Köhne, Jan Ceyssens DNR Seite 33 EU-Koordinationsstelle des Deutschen Naturschutzrings (DNR): Anja Köhne, Claudia Kabel c/o Grünes Haus, Prenzlauer Allee 230, 10405 Berlin, 030 /443391-39, -40 -33, [email protected], ! www.dnr.de ( 8 5 8 1 ' 6 & + 5 ( , % ( 1 Auf der Grundlage dieser Kompetenzkategorien müsse eine allgemeine Überprüfung der Unionskompetenzen durchgeführt werden. Gestärkt werden solle die EU unter anderem in der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik, der Zuwanderungspolitik oder der Unternehmensbesteuerung. Kompetenzrückübertragungen an die Mitgliedstaaten müssten dagegen in der Agrar- und Strukturpolitik stattfinden. Um die Überschreitung der so festgelegten EU-Kompetenzen zu verhindern, forderte der nordrheinwestfälische Ministerpräsident neben dem altbekannten Vorschlag eines Klagerechts des Ausschusses der Regionen vor dem EuGH die Einrichtung einer „Kompetenz-Kammer“ beim EuGH, die zur Hälfte mit Richtern der nationalen Verfassungsgerichte besetzt wird. Eines wurde bei dieser Rede deutlich: indem die Bundesregierung sich den Vorschlag zur Neuabgrenzung der Kompetenzen von EU und Mitgliedstaaten zu Eigen gemacht hat, hat sie gerade auch für die Umweltpolitik den Weg zu einer Grundsatzdebatte über die „richtige Ebene“ umweltpolitischer Maßnahmen eröffnet. Grund genug, für alle umweltpolitischen Akteure, sich frühzeitig auf diese Debatte einzustellen und zu verhindern, dass die Union zu einem umweltpolitischen Torso wird. (JC) *UXQGUHFKWH&KDUWD%XQGHVUHJLHUXQJWHLOW%HGHQNHQGHU8PZHOW152QLFKW Weitere Informationen: Ralph Hallo, SNM 0031 / 30 / 23 3 1-328 [email protected] Jan Ceyssens DNR Gunter Pleuger, Staatssekretär im Auswärtigen Amt, hat jetzt in seiner Antwort auf die in verschiedenen Schreiben des DNR und des EEB geäußerten Bedenken gegenüber der unzureichenden Verankerung des Umweltschutzes in der Grundrechte-Charta (RS 4,8-12/2000 und Sonderteile 11,12/2000) diese zurückgewiesen. Art. 37 der Charta entspreche im wesentlichen den Bestimmungen des EG-Vertrages, weshalb auch der Konvent nicht von einem Rückschritt ausgehe. Die Charta dokumentiere damit, dass der Umweltschutz Bestandteil der Wertordnung der EU sei. Ein subjektives Recht auf Umweltschutz sei nicht notwendig, da im europäischen Recht unabhängig von der individuellen Betroffenheit des Einzelnen in sehr großem Umfang Beschwerdemöglichkeiten bestünden und die Kommission Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern häufig zum Anlass für Klageverfahren gegen die Mitgliedsstaaten nehme. Er weist im übrigen darauf hin, dass kein einziges Mitglied des Konvents ein subjektives Recht auf Umweltschutz vorgeschlagen habe. (JC) 'HXWVFKHU5DWIUQDFKKDOWLJH(QWZLFNOXQJ Weitere Informationen: Sekretariat des Nachhaltigkeitsrates c/o WZB 030 / 25491-0 -247 [email protected] ! www.wz-berlin.de Jürgen Maier Forum U&E 0228 / 35-9704 -9096 Die Bundesregierung hat es weit nach Halbzeit der Legislaturperiode endlich geschafft, die sechszehn Persönlichkeiten für den nationalen deutschen Nachhaltigkeitsrat zu berufen (s. auch RS2/2001). Dieser soll sich zunächst vor allem auf den Klimaschutz, speziell Energie und Mobilität, konzentrieren, sowie die deutsche Strategie zu Rio+10 (s. dieses Rundschreiben) (mit-)entwickeln. Von den Umweltverbänden sitzen Hubert Weinzierl (DNR-Präsident), Angelika Zahrnt (BUND-Vorsitzende) und Jochen Flasbarth (NABUPräsident) im Rat. Ausgewiesene Umweltpolitiker/innen sind außerdem Prof. Edda Müller (Vorsitzende des Bundesverbandes für Verbraucherschutz und ehemalige Vizedirektorin der Europäischen Umweltagentur sowie ehemalige Leiterin der Klimaabteilung des Wuppertal Instituts) sowie der ehemalige Umweltminister Professor Töpfer (derzeit noch Leiter der UNEP). Das Forum Umwelt- und Entwicklung, in dem die NRO ihre Arbeit zum Nachhaltigkeitsrat koordinieren, kritisierte die eher nationale Ausrichtung des Rates, und forderte die Bundesregierung dazu auf, eine/n Vertreter/in einer Nord-SüdOrganisation nachzubenennen. Das erste Treffen des Nachhaltigkeitsrates soll Anfang April stattfinden. (AK) Seite 34 EU-Koordinationsstelle des Deutschen Naturschutzrings (DNR): Anja Köhne, Claudia Kabel c/o Grünes Haus, Prenzlauer Allee 230, 10405 Berlin, 030 /443391-39, -40, -33, [email protected], ! www.dnr.de ( 8 5 8 1 ' 6 & + 5 ( , % ( 1 $UWLNHOJHVHW]7ULWWLQPDKQW%XQGHVWDJ]X$EVWDQGYRQbQGHUXQJHQ Vor dem Hintergrund der drohenden EU-Sanktionen wegen nicht-Umsetzung der EU-Richtlinien z.B. zur UVP (RS 2/2001, 8+9,11/2000 und 4/99) wie auch zur integrierten Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (IVU; RS 1,2/2001, 4,6-9,11/2000 und 9/99) hat sich Bundesumweltminister Jürgen Trittin per Brief an die Regierungsfraktionen im Bundestag gewandt, und diese dazu aufgerufen, das Gesetzgebungsverfahren zum „Artikelgesetz“ (RS 2/2001 und 8+9/2000) möglichst nicht durch komplexe Änderungsanträge aufzuhalten. Als Beispiele für verkomplizierende Anträge durch die Fraktionen nannte er die UVP-Pflichtigkeit von Windanlagen, die Aufgabe der EMAS-Privilegierung sowie die Verschärfung von Überlassungs- und Getrennthaltungspflichten bei kommunalen Abfällen. Dem Vernehmen nach hat das ungewöhnliche Vorgehen des Ministers Unmut bei den Fraktionen ausgelöst – schließlich ist es die Aufgabe des Souveräns Bundestag, der Bundesregierung u.a. per Änderungsanträgen beim Regieren zu helfen. Derzeit sieht es nicht so aus, als ob das Gesetzesverfahren zur Verabschiedung des Artikelgesetzes zügig vorangeht. Bei der öffentlichen Anhörung im Januar war der Gesetzentwurf von Wirtschafts- und von Umweltseite von zwei Seiten unter Beschuß geraten (RS 2/2001); einige der von den Umweltverbänden vorgebrachten Kritikpunkte bzw. Verbesserungsvorschläge liegen dabei inhaltlich recht nahe an den vom Minister kritisierten Änderungsvorschläge der Fraktionen. Der Bundesrat hat seinerseits weit über dreihundert, größtenteils widersprüchliche, Einzelempfehlungen vorgelegt. Sollte das BMU mit seinem Gesetzesvorhaben weiterhin nur schwer vorankommen, so kann es sich wenigstens damit trösten, daß die versammelten Vorgängerregierungen weder bei der Brüsseler Erarbeitung der umzusetzenden Richtlinien noch bei vorhergehenden Umsetzungsbemühungen in den letzten zehn Jahren ein umwelt- oder EU-politisch beeindruckendes Bild abgaben. (AK) Weitere Informationen: BMU Ministerbüro 030 / 28550-0 Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen, u.a.:Abgeordnetenbüro Winfried Hermann 030 / 227-0 Anja Köhne DNR (0$6/RJR)URKH.XQGHIUGHXWVFKH|NRDXGLWLHUWH8QWHUQHKPHQ Bundesumwelt-, Bundeswirtschaftsministerium und die zuständigen Ressorts der Bundesländer haben Mittel bereitgestellt, um das EMASLogo (Environmental Management and Audit Scheme; RS 1/2001 und 2,3,6-9/2000) durch Werbeanzeigen in großen deutschen Zeitungen bekanntzumachen. Die Novelle der EG-Öko-Audit-Verordnung (EMAS II) tritt im März/April 2001 in Kraft. Sie erlaubt den Teilnehmern, die EMAS registriert sind das Logo zu verwenden; das sind in Deutschland zurzeit ca. 2.500. (SU) Weitere Informationen: ! www.emas-logo.de ! www.baumev.de/Aktuell/ EMAS%20DIHT.htm Seite 35 EU-Koordinationsstelle des Deutschen Naturschutzrings (DNR): Anja Köhne, Claudia Kabel c/o Grünes Haus, Prenzlauer Allee 230, 10405 Berlin, 030 /443391-39, -40, -33, [email protected], ! www.dnr.de ( 8 5 8 1 ' 6 & + 5 ( , % ( 1 6FKZHGHQVHW]WVLFK8PZHOW]LHOHELV 9RUUHLWHUEHL&KHPLNDOLHQSROLWLNXQG9HUEUDXFKHUVFKXW] Quelle: ENDS Environment Daily (2.2.2001) Weitere Informationen: Schwedisches Umweltministerium 0046 / 8 / 405 1000 ! miljo.regeringen.se/galactic a/service=irnews/owner= sys/action=obj_show?c_ obj_id=37833 Leitlinien der schwedischen Regierung zur Chemikalienpolitik: ! www.halbarasverige.gov. se/vagar_till/kemikaliepoli tik/riktlinjer.htm Die schwedische Regierung hat sich für die nächsten zwanzig Jahre fünfzehn konkrete Ziele für die Qualitätsverbesserung der Umwelt gesetzt. Zu den fünfzehn Umweltqualitätszielen gehören für die Chemikalienpolitik eine „nicht-toxische“ Umwelt (s. auch Artikel Teil 1 und 2 sowie RS 1/2001 und 10,11/2000). Die schwedische Regierung plant, das Ziel einer „nicht-toxischen“ Umwelt unter anderem durch Verbote einzelner Chemikalien bzw. ganzer Stoffgruppen von Chemikalien zu erreichen. So sollen ab 2007 neue zum Verkauf stehende Produkte möglichst frei von krebserregenden, Erbgut verändernden oder toxischen Chemikalien sein; ab 2005 sollen Verbote für neu auf den Markt kommende Dauergifte und langlebige Chemikalien (organische bioakkumulative und persistente Chemikalien) eingeführt werden; ab 2010 soll es Verbote für weitere besonders gefährliche Dauergifte bzw. ab 2015 für alle übrigen Dauergifte geben. Außerdem sind Verbote für quecksilberhaltige (Stichtag: 2003), cadmium- und bleihaltige (Stichtag: 2010) Produkte geplant. Ab 2010 soll es keine Genehmigungen für neue Chemikalien geben, falls keine Daten über deren Gesundheits- und Umwelteigenschaften vorliegen. Für besonders gefährliche Substanzen, die in großen Mengen verwendet werden sollen diese Regelungen noch früher eingeführt werden. Darüber hinaus soll es ab 2010 auch eine Kennzeichnungspflicht für Gefahrstoffe in Produkten geben. Durch die von der schwedischen Regierung geplanten Verbote einzelner Chemikalien bzw. Stoffgruppen wird Schweden, ohne eine striktere Chemikalienpolitik auf EU-Ebene, voraussichtlich mit der bisherigen Auslegung europäischen Wettbewerbsrechts in Konflikt geraten (s. auch Artikel Teil 1; RS 5/2000). Die schwedische Regierung setzt sich deshalb während ihrer EU-Ratspräsidentschaft für eine EU-weite striktere Chemikalienpolitik ein (s. Artikel Teil 1; sowie RS 1/2001). (CK) 'HXWVFKODQGUDWLIL]LHUW5RWWHUGDPHU&KHPLH.RQYHQWLRQ Weitere Informationen: BMU 030 / 28 5 50-0 ! www.bmu.de Deutschland hat im Januar 2001 als eines von zwei Industrieländern und insgesamt erst dreizehn Ländern die Rotterdamer Konvention über den internationalen Handel mit gefährlichen Chemikalien sowie Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel (kurz: PIC bzw. Rotterdam-Konvention) ratifiziert (RS 10+11/98, 9/99). Insgesamt werden 50 Ratifizierungen für das Inkrafttreten benötigt; 72 Staaten hatten unterzeichnet. Seit der Unterzeichnung der Konvention Ende 1998 ist die Anwendung der darin vereinbarten Regelungen zum Verfahren des „prior informed consent“(PIC)-Prinzip für bisher 31 Chemikalien freiwillig. Auf einer ersten Vertragsstaatenkonferenz, die für dieses Jahr angesetzt ist, wird über den künftigen Sitz der Sekretariats beschlossen. Deutschland hat angeboten, den Sekretariatssitz nach Bonn zu holen und sich im ersten Jahr mit 3 Millionen und danach jährlich 2,2 Millionen DM an der Finanzierung zu beteiligen. (KG) Seite 36 EU-Koordinationsstelle des Deutschen Naturschutzrings (DNR): Anja Köhne, Claudia Kabel c/o Grünes Haus, Prenzlauer Allee 230, 10405 Berlin, 030 /443391-39, -40, -33, [email protected], ! www.dnr.de ( 8 5 8 1 ' 6 & + 5 ( , % ( 1 'HXWVFKODQGZLOOMHW]W(X*+8UWHLO]X$OW|O5LFKWOLQLHXPVHW]HQ Das Bundesumweltministerium (BMU) wird nun doch die AltölRichtlinie von 1975 umsetzen und entspricht damit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom September 1999. Der Gesetzesvorschlag des BMU legt die Priorität auf die Altöl-Wiederaufbereitung, obwohl eine Studie des Umweltbundesamtes (UBA) von September 2000 zuvor zu dem Ergebnis gekommen war, dass die Wiederaufbereitung von Altöl aus Sicht der Umwelt nicht die bevorzugte Abfallmanagementmethode sei. Der Gesetzesvorschlag sieht – auf einen Zeitraum von maximal sieben Jahren begrenzt – finanzielle Hilfen für energie-effiziente Betreiber vor. Für den 20. März ist ein Seminar mit gesellschaftlichen Interessensvertretern geplant. (CK) 1Quelle: ENDS Environment Daily (21.2.2001) Weitere Informationen: BMU 030 / 28 5 50-0 ! www.bmu.de/down load/dateien/altvo_begr.pdf ! www.bmu.de/down load/dateien/altvo_entw.pdf Umweltbundesamt (UBA) 030 / 89 03-0 !www.umwelt bundesamt.de /69$LQgVWHUUHLFK/.:5RDG3ULFLQJ²HLQHXQHQGOLFKH*HVFKLFKWH" Die PKW-Maut wurde bereits 1999 zugunsten einer jährlichen Pauschalmaut („Vignette“) wieder gestrichen. Im LKW-Bereich hatte man sich 1998 zur Freude eines einflußreichen Systemanbieters auf die Errichtung eines halboffenen dualen Mautsystems festgelegt. Rund 100 Haupt- und Nebenmautstellen sollten dazu im Netz errichtet werden. Die Kritik an der Ausnahme von Ballungsräumen, der regional sehr unterschiedlichen Erfassung und der geringen Effizienz dieses starren und aufwendigen Systems war erneut Wasser auf die Mühlen der Bremser - Termin war nun 2003. Das „Mauthütten-System“ wurde dennoch und ungeachtet der Schweizer Erfahrungen und der deutschen Initiativen im Detail geplant, Grundinvestitionen für einige Dutzend Millionen • wurden getätigt sowie bauliche wie technische Ausschreibungen vorbereitet und eingeleitet. Nach einer strategielosen Phase nach dem Regierungswechsel in Wien Anfang 2000 wurde im letzten Moment und rechtlich fragwürdig die laufende Ausschreibung zum technischen System abgewürgt. Nach einer erneuten technischen Grundsatzdebatte ist seit Ende Januar 2001 eine vollelektronische Bemautung ohne Beeinflussung des Verkehrs im Rahmen einer Betreiberlösung ausgeschrieben. Starttermin soll nun wegen der wesentlich geringeren Bauinvestitionen Mitte 2002 sein, als km-Satz sind etwa 15 Cent im Gespräch. Große Probleme jedoch bleiben: Die vergaberechtlichen Bocksprünge der überforderten FPÖ-Verkehrsminister könnten große finanzielle Folgen für den Staat haben. Zudem ist der Mautsatz unbefriedigend und nicht geeignet, die grobe Verzerrung im Verkehrsmarkt durch die Direkt- und Quersubventionierung des LKW-Verkehrs zu beenden. Und ausschließliche Einnahmenverwendung für den Straßenbau wäre im Vergleich zu den verkehrsträgerübergreifenden Ansätzen der Nachbarn ein Armutszeugnis der Verkehrspolitik. Seit 1992 wurden in Österreich Studien für eine fahrleistungsabhängige LKW-Maut (leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe, LSVA) unternommen, 1996 im Gesetzesrang die Einführung mit 1998 im hochrangigen Netz und die Erfassung von LKW und PKW festgehalten (RS 1/2001 und 10/2000). Im Gegensatz zur Schweiz, die den LSVAVolksentscheid vom 20.2.1994 per 1.1.2001 umgesetzt hat, blieb dies aber dank Frächterlobby und AutoClubs Theorie. Bis heute ist in Österreich nicht entschieden, wann und mit welchem technischen System die Mauteinhebung für LKW beginnt. Gastautor: Reinhard Gschöpf Weitere Informationen: Reinhard Gschöpf Verkehrs- und Tourismusreferent Der Grüne Klub im (österreich.) Parlament 0043 /1 / 40110-6538 reinhard.gschöpf@ gruene.at ! www.gruene.at Seite 37 EU-Koordinationsstelle des Deutschen Naturschutzrings (DNR): Anja Köhne, Claudia Kabel c/o Grünes Haus, Prenzlauer Allee 230, 10405 Berlin, 030 /443391-39, -40 -33, [email protected], ! www.dnr.de ( 8 5 8 1 ' 6 & + 5 ( , % ( 1 /69$LQ'HXWVFKODQG+|KHGHU*HEKUHQZHUGHQLP+HUEVWYHU|IIHQWOLFKW Quelle: Alpennewsletter (23. Februar) Weitere Informationen: Verkehrs-Rundschau 089 / 4372-2792 089 / 431-2838 recherche.newsaktuell.de Heike Aghte Umweltbüro Neubeuern 0170 / 538 99 71 VCD 0228 / 98 5 85-16 Bundesverkehrsminister Kurt Bodewig (SPD) will im Herbst die Höhe der ab 2003 in Deutschland geltenden streckenbezogenen LkwGebühr (LSVA) bekanntgeben (Interview mit der in München erscheinenden Verkehrs-Rundschau 08/2001). Derzeit prüfe das Verkehrsministerium die angebotenen Erhebungssysteme und die damit verbundenen Kosten. Die Bekanntgabe erfolge erst so spät, da eine juristische Absicherung der Gebührenhöhe erfolgt sei. Bodewig beabsichtigt aber nicht, wie von Bündnis 90/Die Grünen gefordert, die Maut auch auf Bundesstraßen auszudehnen. Damit ist nach der schweizer LSV auch eine deutsche LSVA wieder ein Stückchen näher gerückt (RS 1/2001, 10/2000) (CK) 9HUDQVWDOWXQJVEHULFKW]X(UZHLWHUXQJ9HUNHKU (Dieser Artikel wurde von der Redaktion gekürzt – eine längere Fassung ist im EUropa 2/2001 erschienen) Weitere Informationen: Mag. Michael Reinprecht EP-Informationsbüro Österreich 0043 / 1 / 516 17-200 [email protected] Birgit Reiner, Marion Ziegelwanger U-Umweltbüro 0043 / 1 / 401 13-35 reiner.eu@ umweltdachverband.at Das Thema Verkehr machte den Auftakt in einer neuen „EUErweiterung als Chance - Zentrale Verhandlungspunkte mit unseren Nachbarn“ am 22. Januar 2001 in Wien. Auf Einladung des österreichischen EP-Informationsbüros, des Instituts für Donauraum und Mitteleuropa (IDM) und des EU-Umweltbüros Österreich fand eine Podiumsdiskussion über die Mobilitätsbedürfnisse der Zukunft statt. Dabei ging es um die Frage, wie die Mobilitätsbedürfnisse der Zukunft befriedigt werden können, ohne Menschen und Umwelt noch stärker zu belasten. Die heutige Situation in Österreich sieht so aus, dass die Verkehrsanbindung an die östlichen Nachbarn denkbar schlecht ist. So wurden etwa bereits gelegte Schienen einfach wieder abgerissen. Kritik wurde unter anderem an der österreichischen Regierung geübt, die die Budgetmittel für die Bahn gekürzt habe, obwohl gerade diese für die Erweiterung dringend benötigt würden. Die veränderte Lage Österreichs in Europa werde durch die Erweiterung müsse schon heute in die Planungen mit gedacht werden. Wenn keine Infrastruktur zur Verfügung stehe, die Beitrittsländer anzubinden schädige dies nicht nur die Nachbarländer, sondern auch Österreich. Seite 38 EU-Koordinationsstelle des Deutschen Naturschutzrings (DNR): Anja Köhne, Claudia Kabel c/o Grünes Haus, Prenzlauer Allee 230, 10405 Berlin, 030 /443391-39, -40, -33, [email protected], ! www.dnr.de ( 8 5 8 1 ' 6 & + 5 ( , % ( 1 1LHGHUODQGH3Ul]HGHQ]IDOOEHL6FKLIIVYHUVFKURWWXQJ" Die niederländische Regierung hat ein unter der Flagge Mauritius fahrendes Schiff am Auslaufen gehindert, da eine Verschrottung des Schiffs in Indien gegen die Basler UN-Konvention zu Mülltransporten (RS 1/2001, 1/2000 und 3/98) verstoßen würde. Die Basler Konvention über das Verbot von Giftmülltransporten aus Industriestaaten in Entwicklungsstaaten von 1995 wurde von der EU 1999 umgesetzt. Falls die Vorgehensweise der niederländischen Regierung vor Gericht Bestand hat, würde damit ein weltweiter Präzedenzfall geschaffen werden, da es international bisher keine Regelungen zu Schiffsverschrottungen gibt. Umstritten ist vor allem, ab wann ein Schiff nicht als Schiff, sondern als Abfall anzusehen ist. (CK) Quelle: ENDS Environment Daily (15.2.2001) Weitere Informationen: Umweltministerium der Niederlande 0031 / 70 / 339 39 39 ! www.minvrom.nl/ minvrom/pagina.html?id=1& goto=3695 Greenpeace 0031 / 20 / 523 6222 1LHGHUODQGHSODQW3IDQGV\VWHPIU(LQZHJYHUSDFNXQJHQ Der niederländische Umweltminister, Jan Pronk, hat angekündigt, eine Pfandregelung für PET-Flaschen (< 1 Liter) und Getränkedosen einzuführen, um die wachsende Verpackungsmüllmengen in diesem Bereich in den Griff zu bekommen. Die Ankündigung soll die Getränkeindustrie dazu bewegen, ihre bereits zugesagten Selbstverpflichtungen über eine Marktbegrenzung kleiner PET-Flaschen auf unter zwei Prozent auch einzuhalten. Parallel verhandeln Umweltministerium und Getränkeindustrie über eine Fortführung der Ende des Jahres auslaufenden freiwilligen Vereinbarung über die Reduzierung der Gesamtverpackungsmenge und eine Erhöhung der Recyclingziele mit materialspezifischen Zielen. Deutschland droht von Seiten der Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren wegen der in der deutschen Verpackungsverordnung enthaltenen Pfandpflicht und Mehrwegquote für Getränkeverpackungen (RS 2/2000). (CK) Quelle: ENDS Environment Daily (1.2.2001) Weitere Informationen: Niederländisches Umweltministerium 0031 / 70 / 339 3939 ! www.minvrom.nl 8.3IODQ]HQW|SIHSHU*HULFKWDOV0OOGHILQLHUW In England und Wales sind, erstmals in Europa, Pflanzentöpfe per Gericht als Verpackungsabfall definiert worden. Die Umweltagentur England und Wales hatte den Fall vor Gericht gebracht, um ein potentielles Schlupfloch bei der Verwendung bedenklicher Materialien für Pflanzentöpfe zu schließen. (CK) Quelle: ENDS Environment Daily (30.1.2001) Weitere Informationen: Umweltagentur England & Wales 0044 / 20 / 1454 6244 ! www.environmentagency.gov.uk Seite 39 EU-Koordinationsstelle des Deutschen Naturschutzrings (DNR): Anja Köhne, Claudia Kabel c/o Grünes Haus, Prenzlauer Allee 230, 10405 Berlin, 030 /443391-39, -40 -33, [email protected], ! www.dnr.de ( 8 5 8 1 ' 6 & + 5 ( , % ( 1 8PZHOWPHGLDWLRQLQ(XURSD 6WDWXVXQG(UIDKUXQJHQ]X.RQIOLNWO|VXQJVYHUIDKUHQLP8PZHOWEHUHLFK Bei umweltpolitischen Entscheidungen treten nicht selten auch öffentliche Konflikte auf – denn die Menschen fühlen sich, was Fragen ihrer natürlichen Lebensgrundlagen betrifft, oft stark betroffen und wollen daher mitgestalten und beteiligt werden. Auch aus dem Konzept der Nachhaltigen Entwicklung ergibt sich eine Forderung nach Unterstützung partizipativer politischer Prozesse. (Dieser Artikel ist im EUropa 2/2001 erschienen) Traditionelle Konfliktregelungsformen reichen hier oft nicht aus. So hat sich in den letzten Jahren ein Trend zu konsensorientierten Formen gezeigt. Eine davon ist die Mediation, wobei hier alle von einer umweltrelevanten Frage betroffenen Personen - unter der Vermittlung eines allparteiischen Dritten (Mediator) - in einem freiwilligen Verfahren selbstverantwortlich eigene Lösungen für ihre Konflikte entwickeln. Während im deutschsprachigen Raum erste Untersuchungen über das Lösungspotential von Mediation vorliegen, war über Erfahrungen in anderen EU-Ländern bis dato allerdings kaum etwas bekannt. Aus diesem Grund hat das österreichische Umweltministerium (BMLFUW) eine EU-weite Erhebung beauftragt; die ersten Ergebnisse: Von den 17 untersuchten Ländern hat sich die Umweltmediation in Deutschland, Großbritannien, den Niederlanden, Österreich und der Schweiz bisher am weitesten durchgesetzt - im Vergleich zu den USA allerdings ist die Entwicklung auch in diesen Ländern noch nicht sehr weit fortgeschritten. Einen mittleren Entwicklungsstand weist die Umweltmediation in Italien und Irland auf, in Belgien, Finnland, Dänemark, Norwegen, Schweden und Spanien lassen sich nur erste Ansätze von Umweltmediation oder ähnlichen Verfahren erkennen. In vier Länder – nämlich Frankreich, Griechenland, Luxemburg und Portugal – lassen sich keine oder nur sehr spärliche Ansätze von (Umwelt)Mediation finden. Weitere Informationen: Mag. Rita Trattnigg, BMLFUW 0043 / 1 / 51522-1309 [email protected] Die Ergebnisse zeigen, dass Mediation als Verfahren der Konfliktregelung im Umweltbereich in allen untersuchten Ländern noch einer gezielten politischen und gesellschaftlichen Unterstützung bedarf, um ihr Potential angemessen ausschöpfen zu können. Die Studie versteht sich daher auch als Impulsgeber für die Etablierung der Umweltmediation oder mediationsähnlicher Verfahren auf EU-Ebene. Auf ihrer Grundlage wird im Juni in Wien das 1. EU-Symposium für Umweltmediation stattfinden. Seite 40 EU-Koordinationsstelle des Deutschen Naturschutzrings (DNR): Anja Köhne, Claudia Kabel c/o Grünes Haus, Prenzlauer Allee 230, 10405 Berlin, 030 /443391-39, -40, -33, [email protected], ! www.dnr.de ( 8 5 8 1 ' 6 & + 5 ( , % ( 1 7(,/$8681'h%(5',(:,576&+$)7 %',6WUDWHJLH]XJHJHQ152 Der BDI entwickelt derzeit eine Strategie zum Umgang mit NRO. Im Auftrag der BDI-Ausschüsse bzw. Arbeitskreise für Außenwirtschaft, für internationale Entwicklung und multinationale Unternehmen, für Exportkredite und für die ad-hoc-Arbeitsgruppe Handelspolitik und NRO analysiert ein Strategiepapier die wachsende Rolle der NRO. Diese seien „durch zunehmende Professionalisierung und Internationalisierung zu ernst zu nehmenden Akteuren auf der nationalen wie internationalen politischen Bühne geworden.“ Ihr Einfluß auf politische Entscheidungen wachse sowohl direkt wie auch über die Öffentlichkeit. Die BDI-Berater sehen es daher als notwendig an, bessere Informationen über die Mitgliedschaft, Finanzierung und innere Struktur der NRO zu erhalten. Als Handlungsmuster identifizieren die Berater drei idealtypische: Nichtbeachtung: Diese sei vor allem im internationalen Bereich aber kaum mehr durchführbar; Konfrontation: Diese Strategie habe nur Erfolg, wenn man die Öffentlichkeit und/oder die Entscheidungsträger von der Richtigkeit der eigenen Position überzeugen könne; Dialog: Hier sei zwischen dem kritischen Dialog zu unterscheiden, der zumindest den Vorteil habe, die Argumentationsweise der NRO kennenzulernen und „durch die Abschöpfung der weitreichenden Expertise der NRO einen Informationsgewinn“ zu bieten, und dem lösungsorientierten Dialog, für konkrete Problemlösungen vor allem in Einzelfällen. Auf Grundlage dessen hat die ad-hoc-Gruppe des BDI folgende Optionen erwogen: Errichtung eines Expertennetzwerks; Öffentlichkeitskampagnen der Wirtschaft; Dialog mit den NRO. Bemerkungen zu NRO und Wirtschaft in der EU-Politik Zur EU-Ebene äußern sich die Berater wie folgt (zum Vorschlag der Errichtung eines Expertennetzwerks): „Immer häufiger kommt es vor, daß bei Anhörungen auf nationaler wie internationaler Ebene eine Vielzahl von Experten der NRO gezielt auftritt, während die Wirtschaftsverbände entweder gar nicht oder schwach vertreten sind <sic!>. Ergebnis kann sein, daß die Positionen der Wirtschaftsverbände nicht ausreichend berücksichtigt werden <sic!!!>. Ein Experten- und Informationspool könnte helfen, die zunehmenden Anforderungen aufzufangen, insbesondere auf europäischer Ebene, wo UNICE (Europäischer Arbeitgeberverband) ohne zusätzliche Unterstützung immer weniger in der Lage ist, an den zahlreichen Diskussionen der EU-Kommission mit NRO-Vertretern kompetent und effektiv teilzunehmen. (...) Auf nationaler Ebene könnte der BDI, auf EU-Ebene UNICE als Koordinator agieren.“ (AK) Weitere Informationen: Dr. Claudia Wörmann Dr. Guido Glania BDI 11053 Berlin 030 / 2028-150 -250 Jürgen Maier Forum Umwelt & Entwicklung 0228 / 35 97 04 Anja Köhne, DNR 81,&(ZHKUWVLFKJHJHQ.RPPLVVLRQVSOlQH]X8PZHOWKDIWXQJ Der für den Sommer erwartete Vorschlag der Europäischen Kommission zu Haftungsregelungen bei Umweltschäden (Umwelthaftung; Sonderteile 1/2001, 2,4/2000 u. RS 2-5,8-11/2000, 5/99) führt zu gereizten Reaktionen von Seiten des UNICE. UNICE wirft der Kommission vor, sich mit ihren Vorschlägen gegenüber der Industrie so zu verhalten, als befände sich die Industrie noch im 19 Jh. Auf den Widerstand der Industrie stoßen vor allem die Pläne der Kommission, Beeinträchtigungen der Artenvielfalt in die Haftungsregelungen miteinzubeziehen. Der Vorsitzende der UNICE-Arbeitsgruppe zu Umwelthaftung wirft der Kommission vor, über den Ansatz des Anfang letzten Jahres veröffentlichten EU-Weißbuchs zu Umwelthaftung (RS 2-5,8-11/2000 sowie Sonderteile 1/2001, 2,4/2000) hinauszugehen. Die Kommission sehe in Umwelthaftungsregelungen nicht Ausgleichsregelungen für entstandene Schäden, sondern ein Instrument, um die Industrie zu zwingen, sich an Umweltstandards auch zu halten. (CK) Quelle: ENDS Environment Daily (7.2.2001) Weitere Informationen: UNICE 0032 / 2 / 237 6511 ! www.unice.org Europ. Kommission 0032 / 2 / 29-91111 ! europa.eu.int/comm Weißbuch Umwelthaftung: ! europa.eu.int/comm/environm ent/liability/el_full.pdf Seite 41 EU-Koordinationsstelle des Deutschen Naturschutzrings (DNR): Anja Köhne, Claudia Kabel c/o Grünes Haus, Prenzlauer Allee 230, 10405 Berlin, 030 /443391-39, -40 -33, [email protected], ! www.dnr.de ( 8 5 8 1 ' 6 & + 5 ( , % ( 1 'HU%7:ZLOOIOLHJHQ7RXULVPXVZLUWVFKDIWSRVLWLRQLHUWVLFKLQ(XURSD Der Bundesverband der Tourismuswirtschaft (BTW) will auf EUEbene in Sachen Flugtourismus in die Offensive gehen. Das kündigte der Präsident des BTW, Dr. Erich Kaub, auf der Internationalen Tourismusbörse in Berlin an. Gastautorin: Heike Aghte Weitere Informationen: Bundesverband der deutschen Tourismuswirtschaft (BTW) 030 / 7262 54-0, -44 Heike Aghte Umweltbüro Neubeuern 0170 / 538 99 71 AK Flugverkehr Werner Reh, BUND 02129 / 34-2535 Kaub wandte sich gegen Beschränkungen im europäischen Luftraum. Diese Forderung soll mit anderen Anliegen (wie Harmonisierung der Mehrwertsteuer) in Zukunft aktiver vertreten werden. Klimaveränderungen oder Fluglärm sind für den BTW offenbar kein Problem. Für den 19. Oktober ist ein Tourismusgipfel in Brüssel geplant, zu dem 300-400 Mitgliedsverbände und Unternehmen des BTW zusammenkommen werden, um ihren Forderungen Nachdruck zu verleihen. Dann "wird es in Brüssel hautnah zur Sache gehen" erklärte Kaub, der in Personalunion auch Präsident des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbands ist. Konkretere Angaben wurden nicht gemacht. Bisher haben sich die Verbände vor allem zu Wort gemeldet, um Flughafenerweiterungen zu unterstützen, Lobbyarbeit gegen nationale und internationale gesetzliche Fluglärmregelungen sowie Arbeitszeitbegrenzungen für Flugzeugpiloten zu machen bzw. in der Slot-Richtlinie Einfluss zu nehmen. 39&LP$EVHLWVEULWLVFKHU.RQ]HUQVWUHLFKW39&DXV:DUHQDQJHERW Quelle: ENDS Environment Daily (9.2.2001) Weitere Informationen: Marks and Spencer ! www.marksand spencer.com Der britische Warenhauskonzern Marks & Spencer hat angekündigt, bis zum Jahre 2002 unter seinen Produkten und Verpackungsmaterialien kein PVC mehr haben zu wollen. Damit müssen für etwa 75% der von der Warenkette vertriebenen Kunststoffprodukte, darunter z.B. Sportschuhe und Kreditkarten, Ersatzmaterialien gefunden werden. Der Konzern reagiert damit nach eigenen Angaben auf die Diskussion auf europäischer Ebene über die Verwendung von PVC und die Studien der Kommission zu den Umweltauswirkungen von PVC (RS 5,8-10/2000). Zuvor haben bereits Sony, Nike und IKEA PVCVermeidungsstrategien für ihre Konzerne beschlossen. (CK) (XURSHQ3URWHVWHJHJHQGHXWVFKHXQGGlQLVFKH9HUSDFNXQJVVWHXHUQ Quelle: ENDS Environment Daily (25.1.2001) Weitere Informationen: Europen 0032 / 2 / / 736 3600 ! www.europen.be/ whats/pr/010125.doc Der europäische Verband der Verpackungsindustrie (Europen) hat derweil die deutschen und dänischen Systeme zur Besteuerung von ökologisch-schädlichen Verpackungen als gefährlichen Präzedenzfall bezeichnet. Die Regelungen stellten einen Missbrauch der Produktlinienanalyse (life-cycle assessment) dar. Europen fordert europäische Leitlinien für den nationalen Gebrauch wirtschaftlicher Instrumente. Der Verband fürchtet, die unterschiedliche steuerliche Behandlung von besonders umweltfreundlichen gegenüber anderen Produkten könne auch auf Autos, Waschmaschinen, Kühlschränke oder Spielzeuge ausgeweitet werden. (CK) Seite 42 EU-Koordinationsstelle des Deutschen Naturschutzrings (DNR): Anja Köhne, Claudia Kabel c/o Grünes Haus, Prenzlauer Allee 230, 10405 Berlin, 030 /443391-39, -40, -33, [email protected], ! www.dnr.de ( 8 5 8 1 ' 6 & + 5 ( , % ( 1 7(,/9(5%b1'(25*$1,6$7,21(1 (XURSlLVFKH6DFKYHUVWlQGLJHQUlWHIU8PZHOW(($& +HU]GHU(81DFKKDOWLJNHLWVVWUDWHJLHPXGHU8PZHOWVFKXW]VHLQ Laut EEAC müssen Maßnahmen ergriffen werden, die zu einem grundsätzlichen Wandel der Produktions- und Konsumweisen wie auch der Lebensstile führen. Solche Maßnahmen würde die EU langfristig wettbewerbsfähiger machen, den Beschäftigungsmarkt und die Lebensqualität verbessern. Zur Lage der Umwelt gaben die Sachverständigen zu Protokoll, daß zwar Erfolge bei der Bekämpfung von punktuellen Umweltschäden erzielt worden wären, daß jedoch die Umweltverschmutzung durch diffuse Quellen nicht im Griff sei. Einer der Gründe hierfür sei die Übernutzung der natürlichen Ressourcen, die auch durch irreführende Preis- und Erfassungssysteme, z.B. im Rahmen der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen, und durch fehlsteuernde Subventionen verursacht werden. Zur EU-Nachhaltigkeitsstrategie legten die Sachverständigen folgende Vorschläge vor: Die Strategie soll langfristig angelegt sein, und Szenarien bis zum Jahr 2020 und darüber hinaus entwickeln. Sie soll eine Liste politischer Reformen enthalten, die als prioritär angesehen werden. Sie soll kontinuierlich von oberster politischer Ebene mitgetragen werden. Sie soll klare Ziele für langfristige Umweltprobleme enthalten, die durch quantifizierte Zielvorgaben, Indikatoren und regelmäßige Überprüfungsprozesse umgesetzt werden sollen. Überprüfung heißt, in den Augen der Sachverständigen, die jährliche Behandlung durch die Regierungschefs auf einem Europäischen Rat sowie detaillierte Bewertungen einzelner Aspekte mindestens alle vier Jahre. Die Zahl der von der Kommission identifizierten Politikfelder der EU-Nachhaltigkeitsstrategie – derzeit sechs – soll ausgeweitet werden. Der Cardiff-Prozess zur Umweltintegration (s. Sonderteile 2000 und 2001) muß forciert werden. Vor allem muß der Lissabon-Prozess für Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung (Sonderteile 1/2001 und 2,11/2000) ebenfalls dem Umweltintegrationsprozeß unterworfen werden. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) muß Rechtssprechungskompetenz gegenüber Mitgliedsstaaten erhalten, die ihren auf EUEbene festgelegten Verpflichtungen zu internationalen Umweltabkommen (z.B. die EU-Lastenteilung zu den Kioto-Verpflichtungen;) nicht nachkommen. Im Europäischen Parlament soll ein neuer Ausschuß für Nachhaltigkeit eingerichtet werden, der alle EU-Politiken auf ihre ökologische Nachhaltigkeit hin überprüft. Die EU-Erweiterung sieht das EEAC als große Herausforderung für die EU-Nachhaltigkeitsstrategie. Innerhalb des Erweiterungsprozesses sollte das traditionelle Paradigma des Wirtschaftswachstums zügig durch ein neues Entwicklungskonzept ersetzt werden. Dazu gehört nach Meinung des EEAC auch, daß eventuelle Produktions- und Konsumsteigerungen in den Beitrittsstaaten durch Reduktionen in den EU-Altstaaten kompensiert werden. Das Netzwerk der europäischen Sachverständigenräte für Umweltfragen (EEAC; RS 12/2000 und Sonderteil 6+7/2000) hat auf seinem Jahrestreffen am 23. Februar in Stockholm unterstrichen, daß der Umweltschutz Kern und Grundlage der EU-Nachhaltigkeitsstrategie (RS 2/2001 und dieses Rundschreiben) sein müsse, und nicht durch – kurzsichtige und fehlgeleitete – wirtschaftliche und soziale Argumente in den Hintergrund gedrängt werden dürfe. Dazu legte das EEAC einige interessante Vorschläge zur EUNachhaltigkeitsstrategie sowie zu weiteren EU-Politiken vor. Deutsches Mitglied im EEAC ist der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU). Weitere Informationen: EEAC [email protected] ! www.eeacnetwork.org Armin Sandhövel Rat von Sachverständigen für Umweltfragen 0611 / 754210-4191 [email protected] John Hontelez Europ. Umweltbüro (EEB) 0032 / 2 / 289-1090, -1099 [email protected] ! www.eeb.org Anja Köhne DNR Seite 43 EU-Koordinationsstelle des Deutschen Naturschutzrings (DNR): Anja Köhne, Claudia Kabel c/o Grünes Haus, Prenzlauer Allee 230, 10405 Berlin, 030 /443391-39, -40 -33, [email protected], ! www.dnr.de ( 8 5 8 1 ' 6 & + 5 ( , % ( 1 Außerdem machte das EEAC Vorschläge zu den umweltrelevantesten Feldern der EU-Politik: Energiepolitik (CO2-Steuer, Energieeffizienzstandards, Förderung von KWK und Erneuerbaren); Verkehrspolitik (schärfere Effizienzstandards für Pkw; Straßengebühren und Benzinsteuern; ökonomische Instrumente im Flugverkehr); Agrar- und Fischereipolitik (weitere umfassende Reformen; Agrarsubventionen nur für Betriebe, die Umweltauflagen überfüllen; integrierte Ansätze zur Erholung der Fischbestände und Erhalt der marinen Biodiversität); Industriepolitik (Ressourceneffizienz über den gesamten Produktions- und Produktverlauf inklusive Abfälle; Etablierung effizienter Risikomanagementprogramme, die am Vorsorgeprinzip ausgerichtet sind, vor allem auch Verbot gewissser Chemikalien; Unterstützung industrieller Ansätze von Produktverantwortung); Naturschutz: Naturschutzbelange und Artenvielfalt müssen gesondert in allen Politikbereichen beachtet werden; hierfür sollen spezielle Indikatoren und Zielvorgaben entwickelt werden. Küstenschutzmanagement (Umsetzung der Küstenschutzstrategie der Europäischen Kommission; RS 1/2001, 3,11,12/2000 und 3/99). (AK) ((%5HGHYRUGHQ(XURSlLVFKHQ8PZHOWVDFKYHUVWlQGLJHQ(($& $FKW(OHPHQWHIUGDV9HUIDKUHQ]XU(81DFKKDOWLJNHLWVVWUDWHJLH Der Generalsekretär des Europäischen Umweltbüros (EEB), John Hontelez, hat in einem Vortrag vor dem EEAC – wie auch vor dem Wiener Forum für Umwelt und Soziales Mitte Februar – die Fortschritte der EUNachhaltigkeitsstrategie aus EEB-Sicht bewertet. Seiner Auffassung nach gehören zur weiteren Entwicklung der EU-Nachhaltigkeitsstrategie acht nebenstehende Elemente: Die Regierungschefs der EU sollen in Göteborg bestätigen, daß der Erhalt der natürlichen Ressourcen Grundlage für wirtschaftliche und soziale Entwicklung, und nicht lediglich eine „dritte Säule“ der Nachhaltigkeit. Ausgehend von dieser Erkenntnis müßten auch das Vorsorgeprinzip gestärkt und die Beweislastumkehr bei der Risikobewertung von Stoffen und Produkten und Produktionsweisen vorgenommen werden. Der Göteborger Rat soll eine deutlich verfaßte Erklärung abgeben, daß die Kohärenz aller EU-Politiken in Richtung Nachhaltigkeit gewährleistet werden müsse. Als prioritäre Schritte hierfür sieht das EEB die Überprüfung der Gemeinsamen Agrarpolitik wie auch der Struktur- und Kohäsionspolitiken im Jahr 2003, die Ökologisierung des öffentlichen Beschaffungswesens, die Reform des Subventionswesens, sowie die Integration von Umweltschutz und Nachhaltigkeit in den EU-Forschungsprogrammen. Die Anerkennung der Notwendigkeit, Konsummuster zu ändern. Hierfür müßten Instrumente wie Nachfrageseitiges Management (DSM), ökologische Steuerreform, Kennzeichnung, und eine neue Raumplanung etabliert werden. Außerdem soll die EU Maßnahmen gegen die negativen Wirkungen der Werbung – z.B. das in Schweden eingeführte Verbot von Werbung für Kinder unter 12 Jahren – ergreifen. Die EU-Nachhaltigkeitsstrategie soll explizit auch die „territorialexternen“ Effekte berücksichtigen, d.h. die Auswirkung von EUPolitiken (Landwirtschaft, Industrie, Klimaschutz) auf Drittstaaten. Hierzu gehört u.a. auch die Rolle der EU in der WTO wie auch das Verhalten multinationaler Unternehmen mit Sitz in der EU. Weitere Informationen: John Hontelez Europ. Umweltbüro (EEB) 0032 / 2 / 289-1090, -1099 [email protected] ! www.eeb.org Anja Köhne DNR Die Wirksamkeit der EU-Nachhaltigkeitsstrategie hängt von der Unterstützung der Politik auf allen Ebenen wie auch der breiten Öffentlichkeit ab – zumindest einer kritischen Masse. Daher ist die sehr geringe Zeitspanne für öffentliche Beteiligung (April und Mai) zu kritisieren, und sollte durch ein aktives öffentliches Engagement der Regierungschefs – mindestens entsprechend der Kampagnen für den Euro – ausgeglichen werden. Der post-Göteborg-Prozess soll transparenter und partizipatorischer gestaltet werden als die Erarbeitung der Kommissionsmitteilung. Seite 44 EU-Koordinationsstelle des Deutschen Naturschutzrings (DNR): Anja Köhne, Claudia Kabel c/o Grünes Haus, Prenzlauer Allee 230, 10405 Berlin, 030 /443391-39, -40, -33, [email protected], ! www.dnr.de ( 8 5 8 1 ' 6 & + 5 ( , % ( 1 Wenn der Folgeprozeß zur EU-Nachhaltigkeitsstrategie wirklich mit der Lissabon-Strategie zusammengeführt werden sollte (RS 2/2001), so muß gewährleistet werden, daß die Lissabon-Strategie in die EU-Nachhaltigkeitsstrategie integriert wird, und nicht umgekehrt. Die EU-Nachhaltigkeitsstrategie soll sich auf eine EU der 27 Mitgliedsstaaten ausrichten, und nicht auf die 15 Altstaaten beschränken. Für viele von der Kommission gewählten sechs prioritären Themen – z.B. Armut und soziale Ausgrenzung – macht dies einen großen Unterschied in den sich stellenden Problemen und möglichen Problemlösungen. Außerdem müsse das spezielle Problem des Umweltschutzes im Erweiterungsprozeß mehr berücksichtigt werden als bis dato. Die Message von Göteborg sollte außerdem die „Ökologisierung der Wirtschaft“ sein; unter diesem Titel könnten eine Reihe der oben angesprochenen Instrumente (ÖSR, Subventionsreform, Kennzeichnung, öffentliches Beschaffungswesen) zusammengeführt werden. Außerdem plädierte John Hontelez für die Aufnahme des Faktor 4-/Faktor-10-Konzepts sowohl in das 6. Umweltaktionsprogramm als auch die EU-Nachhaltigkeitsstrategie. (AK) ((%9HUEHVVHUXQJVYRUVFKOlJH]XP8PZHOWDNWLRQVSURJUDPP8$3 Das Europäische Umweltbüro (EEB) hat – in Zusammenarbeit mit seinen Mitgliedsverbänden inklusive DNR – umfassende Verbesserungsvorschläge für das 6. Umweltaktionsprogramm (6. UAP) inklusive konkreten Formulierungsvorschlägen für die diesbezügliche rechtsverbindliche Entscheidung, die im Mitentscheidungsverfahren zwischen Rat, Kommission und EP verabschiedet werden wird (RS 1, 2/2001; 12/2000). Auch Birdlife International und das Brüsseler Büro des WWF International haben gemeinsam eine Kritik zum Kommissionsentwurf vorgelegt. Dem Vernehmen nach haben viele der Verbesserungsvorschläge zum Kommissionsvorschlag gute Chancen, da sich im Umweltrat eine Mehrheit von Mitgliedsstaaten für ein stringenteres, verbindlicheres und konkreteres Umweltaktionsprogramm einzusetzen scheint, unter sehr aktiver Beteiligung der Bundesregierung bzw. des Bundesumweltministeriums. Die Umweltminister werden auf ihrer Ratssitzung im März (s. Sonderteil) eine Orientierungsdebatte zum 6. UAP vornehmen. (AK) Weitere Informationen: John Hontelez Christian Hey EEB 0032 / 2 / 289 109-0 -9 ! www.eeb.org Claus Mayr NABU (Birdlife Deutschland) 0228 / 4036-0 Anja Köhne, DNR Seite 45 EU-Koordinationsstelle des Deutschen Naturschutzrings (DNR): Anja Köhne, Claudia Kabel c/o Grünes Haus, Prenzlauer Allee 230, 10405 Berlin, 030 /443391-39, -40 -33, [email protected], ! www.dnr.de ( 8 5 8 1 ' 6 & + 5 ( , % ( 1 9HUElQGHNRDOLWLRQ]X,&$29HUKDQGOXQJHQ $XIUXIDQ(80LQLVWHU]XP.OLPDVFKXW]LP)OXJYHUNHKU Ein Bündnis europäischer Umweltverbände – Transport & Environment (T&E), Stichting Natuur en Milieu (SNM), Friends of the Earth Europe (FoEE), Aviation Environment Federation (AEF) sowie Germanwatch und DNR – haben sich Mitte Februar mit Forderungen zu Klimaschutz & Flugverkehr an die Umweltminister der EU gewandt. Die Forderungen bezogen sich auf die EU-Position bei den internationalen Verhandlungen im Rahmen des Umweltausschusses (CAEP) der Internationalen Organisation für die zivile Luftfahrt (ICAO; RS 2/2001, 3,10/2000 und 2/99) sowie auf Handlungsoptionen innerhalb der EU selber. Weitere Informationen: Beatrice Schell, T&E 0032 / 2 / 502-9909 SNM 0031 / 30 / 23 3 1-328 FoEE 0032 / 2 / 54 2 01-84 Manfred Treber Germanwatch 0228 / 60492-17, Anja Köhne DNR Innerhalb des CAEP laufen seit zwei Jahren Arbeiten zum Einsatz ökonomischer Instrumente zum Klimaschutz im internationalen Flugverkehr (RS 4/2000 und 4/99), zu denen auf der ICAOGeneralversammlung diesen Herbst (25.9.-5.10.) Schlußfolgerungen verabschiedet werden sollen. Innerhalb dieser Verhandlungen wird ein Netz internationaler Umweltverbände von T&E vertreten. Zu den gestellten Forderungen bzw. Vorschlägen auf internationaler Ebene gehörte im einzelnen: Die Verabschiedung eines 5%-Reduktionszieles für Kohlendioxid der ICAO, entsprechend dem Kioto-Gesamtziel; Die zweigleisige Einführung ökonomischer Instrumente innerhalb der ICAO: 1) Einführung einer Emissionsabgabe auf der 34. Generalversammlung; 2) Erreichung des Reduktionszieles entweder durch Fortführung der Abgabe oder durch den Erwerb von Emissionsrechten außerhalb des Flugsektors, entsprechend der flexiblen Mechanismen im Rahmen des Kioto-Protokolls (hierzu legten die NRO zusätzliche Kriterien vor); Zur Erfassung der Treibhausgasemissionen außer Kohlendioxid fordern die NRO die Einführung verschärfter Grenzwerte für Stickoxide sowie die Einführung von Marktmechanismen für diese Emissionen, die nach Treibhausgaspotential gewichtet werden sollen. ICAO soll der 7. Klimavertragsstaatenkonferenz über Fortschritte zur Reduktion von Treibhausgasen im Flugverkehr berichten; außerdem soll die 7. VSK die weiterhin offene Frage der nationalen Zuordnung der Treibhausgasemissionen des internationalen Flugverkehrs lösen. Für die EU-Politik forderten die Verbände die Umweltminister dazu auf, verstärkt mit den Finanz- und Verkehrsministern zusammenzuarbeiten, sowie die Europäische Kommission dazu aufzurufen, bis Ende 2001 einen Vorschlag für eine Verordnung zur Einführung einer EUweiten Abgabe im Flugverkehr vorzulegen. (AK) Seite 46 EU-Koordinationsstelle des Deutschen Naturschutzrings (DNR): Anja Köhne, Claudia Kabel c/o Grünes Haus, Prenzlauer Allee 230, 10405 Berlin, 030 /443391-39, -40, -33, [email protected], ! www.dnr.de ( 8 5 8 1 ' 6 & + 5 ( , % ( 1 ((%*UHHQSHDFH6HDVDW5LVN:DWHUSDNW]XU:DVVHU5DKPHQULFKOLQLH /LVWHGHU.RPPLVVLRQ]XSULRULWlUHQ6WRIIHQZLGHUGHP9RUVRUJHSULQ]LS Die Europäische Kommission hat im Januar 2001 ihren Vorschlag für die angekündigte Liste prioritärer Stoffe vorgelegt, die im Rahmen der Wasser-Rahmenrichtlinie erarbeitet werden muß (RS 1/2001, 2,3,6+7,10,11/2000). Die Liste unterliegt dem Mitentscheidungsverfahren in Rat und EP. Nach Meinung des EEB, von Greenpeace, Seas at Risk und Waterpakt sollte die Liste um diejenigen Stoffe erweitert werden, die im Rahmen der OSPAR-Ziele zum Schutze der Nordsee (RS 10,8+9,6+7,5/2000) aufgelistet werden - eine Position, die von der Berichterstatterin des EP, Hiltrud Breyer (Grüne), geteilt wird. Die Kommission ist bei der bisherigen Liste von 32 Stoffen geblieben, hat diese dann aber entsprechend den Ergebnissen des Vermittlungsausschusses durch eine Einteilung in elf prioritär gefährliche Stoffe (PGS) und elf potentielle PGS erweitert. Letztere sollen erst nach einem weiteren Einstufungsverfahren, das bis Ende 2003 andauern würde, eingestuft werden. Eine Aufnahme der OSPARStoffe erscheint den Befürwortern schon daher sinnvoll, weil die Europäische Kommission und zwölf der EU-Mitgliedstaaten sich als Unterzeichner den Vorgaben der OSPAR-Konvention verpflichtet haben. Nach Meinung der NRO sollten die elf noch einzustufenden Stoffe auf Grund ihrer chemischen Klassifizierung nach dem Vorsorgeprinzip bereits wie prioritäre Stoffe behandelt werden. Im Falle dieser elf Stoffe suche die Europäische Kommission vielmehr eine neue Einstufungs-Klausel auf Basis sozio-ökonomischer Überlegungen für die Erstellung der Prioritätsliste einzuführen. Dies widerspräche zum einen den Vorgaben der Wasser-Rahmenrichtlinie und stehe zum anderem im Widerspruch mit der bisherigen Vorgehensweise der EU und von OSPAR. Denn entsprechend dem Vorsorgeprinzip würde bei der Identifizierung von PGS nach einer Gefahrstoffprüfung sowie auf Basis der Besten Verfügbaren Techniken (BVT) ohne Beachtung sozioökonomischer Überlegungen entschieden, wonach alle elf als PGS gelten würden und gegebenfalls nach einem Prüfungsverfahren entlang der gleichen Prinzipien zurückgestuft werden könnten. (KG) Quelle: ENDS Environment Daily (5.1.2001) BBU-Wasser-RB Nr. 590 (31.12.2000) Weitere Informationen: Positionspapier: ! www.eeb.org Stefan Scheuer EEB 0032 / 2 / 2891090 Stefan.Scheuer@ eeb.org Dr. Klaus Lanz Greenpeace 040 / 7420085 [email protected] John Maggs Seas At Risk 0044 / 1736332741 [email protected] Irene Bloemink Waterpakt 0031 / 20 / 4700772 irene.bloemink@ waterpakt.nl Hiltrud Breyer MdEP Bündnis 90/ Die Grünen EP 8G265, Rue Wiertz B – 1047 Brüssel 0032 / 2 / 284-5287; -9287 hbreyer@ europarl.eu.int ::)gNRV\VWHP0LWWHOPHHUZLUGYRQ7RXULVWHQEHGURKW Die Umweltstiftung WWF Deutschland hat anläßlich der Internationalen Tourismusbörse (ITB) eine Prognose für die Tourismusentwicklung im Mittelmeer veröffentlicht. Hiernach erwartet der WWF bis 2020 eine Steigerung von 57 Prozent. Der vermehrte Tourismus wird nach Meinung der Studienautoren von den vielen Billigangeboten angeheizt. Insbesondere die Deutschen sind beliebte Mittelmeerreisende: jeder vierte Tourist kommt aus Deutschland. Der WWF fordert von der Trourismusbranche mehr Umweltengagement, allein schon, um ihre eigene Einnahmequelle zu schützen. Außerdem sollten Reisende vermehrt auf Billigreisen verzichten. Schon jetzt seien über 500 Pflanzenarten vom Aussterben bedroht und die Ökosysteme von insbesondere dreizehn (z.B. Balearen oder die Küste der Dalmatinen) stark gefährdet. (KG) Weitere Informationen: Peter deBrine WWF Mittelmeer-Büro 069 / 791440 [email protected] ! www.wwf.de/ c_presse/c_presse_newsar chiv/C_pm_0103/c_presse_ pm_010301.html Seite 47 EU-Koordinationsstelle des Deutschen Naturschutzrings (DNR): Anja Köhne, Claudia Kabel c/o Grünes Haus, Prenzlauer Allee 230, 10405 Berlin, 030 /443391-39, -40 -33, [email protected], ! www.dnr.de ( 8 5 8 1 ' 6 & + 5 ( , % ( 1 1$%8.RPPHQWDU]XU-QJVWHQ1LHGHUODJHDP0KOHQEHUJHU/RFK Die schlechte Nachricht kam aus dem Norden: Das Oberverwaltungsgericht in Hamburg hat per Eilentscheidung grünes Licht für eine Naturzerstörung gegeben, deren (Un-)Rechtlichkeit nach EU- und internationalem Recht erst dann abschließend festgestellt werden wird, wenn die Schäden nicht mehr revidierbar sind. Das Mühlenberger Loch wird aufgefüllt, daß größte Süßwasserwatt Europas zugeschüttet. Nebenstehend eine erste, verständlich ärgerliche Reaktion des NABUNaturschutzreferenten; eine vertiefte Analyse des Gerichtsurteils – auch aus EUrechtlicher Sicht – wird voraussichtlich in der nächsten Ausgabe des EU-Rundschreibens erscheinen. Gastautor: Claus Mayr (von der Redaktion ergänzt) Weitere Informationen: Claus Mayr Nabu Herbert-Rabius-Str. 26 53225 Bonn 0228 / 4036-166, -203 [email protected] ! www.nabu.de Der Streit um die Erweiterung der Airbus-Werft in Hamburg und der „Hamsterstreit“ der EU-Kommission mit der Bundesrepublik um das grenzüberschreitende deutsch-niederländische Gewerbegebiet Aachen-Heerlen beschäftigen in diesen Tagen die Medien. Die Probleme sind unterschiedlich gelagert. In Hamburg geht es um ein wertvolles nach internationalem (Ramsar-Konvention) und EURecht (EG-Vogelschutz- und FFH-Richtlinie) geschütztes Feuchtgebiet, in Aachen um den Schutz einer der letzten Populationen einer vom Aussterben bedrohten und daher ebenfalls streng (Berner Konvention, FFH-Richtlinie) geschützten Art. Aber ob Löffelente oder Wachtelkönig, Schierlingswasserfenchel oder Feldhamster; ihre Lobby ist immer noch ein zahnloser Tiger! Bei vermeintlichen Renommierprojekten werden den betroffenen Bürgern und dem Naturschutz spektakuläre Arbeitsplatzzahlen gegenüber gestellt, die alle anderen Argumente platt machen, auch wenn sie sich bei näherem Hinsehen als reine Makulatur erweisen. Das Verwaltungsgericht Hamburg hatte im Dezember diesen Filz von Investoren, Politik und sogenannten Gutachtern schonungslos offen gelegt. Die angeblichen 4.000 Arbeitsplätze sind reine Fantasie, statt „High-Tech“ finden in Hamburg überwiegend nur Endausbauarbeiten wie Lackieren und Stühle einschrauben statt – gerade 5 Prozent des gesamten Auftrages! Der Schutz der Anwohner vor Lärm und Kerosindunst war gar nicht erst berücksichtigt worden. Auch Standortalternativen wurden nicht geprüft, selbst das Plädoyer des damaligen Bundeskanzlers Helmut Kohl, doch die leerstehenden Werftgelände in Rostock zu nutzen, blieb ungehört. Offensichtlich hat das Oberverwaltungsgericht dem Druck aus Wirtschaft und Politik wider Gesetz und Vernunft nachgegeben. Über die Klagen von BUND und NABU wurde noch gar nicht entschieden, auch die Fragen des Schutzes des Mühlenberger Loches als RamsarGebiet und nach EU-Recht sind noch nicht geklärt. Die Verstöße gegen internationales Recht bleiben ungesühnt, im Zweifelsfall werden schon mal "Fakten" geschaffen, ehe - vielleicht - irgendwann der Europäische Gerichtshof (EuGH) entscheidet. Was bleibt, ist einmal die Frage des Generalsekretärs der RamsarKonvention zum Schutz wertvoller Feuchtgebiete, Delmar Blasco: Mit welchem Recht wollen wir von armen Ländern in Südamerika, Afrika und Asien den Schutz ihrer Feuchtgebiete verlangen, wenn im reichen Deutschland ein solcher Fall zur „Standortfrage“ hochstilisiert und gegen die Natur entschieden wird? Zum anderen die Frage, wie die Abnehmer des Airbus A 380 reagieren werden. Der Direktor des Internationalen Tierschutzfonds (IFAW), hat die potenziellen Käufer des Airbus bereits angeschrieben und gefragt, ob ihnen bewusst sei, mit welchen Opfern die Produktion ihres Superfliegers erkauft wird. Man darf gespannt sein, ob den beeindruckenden „Umweltbilanzen“ der Unternehmen auch Taten folgen. Vor allem aber müssen die Rechte der Bürger gestärkt werden. Und wir brauchen endlich mehr Klagerechte für die Naturschutzverbände auf nationaler und EUEbene – wenn nicht im Jahr des Ehrenamtes, wann dann? Seite 48 EU-Koordinationsstelle des Deutschen Naturschutzrings (DNR): Anja Köhne, Claudia Kabel c/o Grünes Haus, Prenzlauer Allee 230, 10405 Berlin, 030 /443391-39, -40, -33, [email protected], ! www.dnr.de ( 8 5 8 1 ' 6 & + 5 ( , % ( 1 IFAW, BUND und NABU: Internationale Allianz für das Mühlenberger Loch Der internationale Tierschutzfonds (International Fund for Animal Welfare IFAW) und die Bundesverbände des Bundes für Umwelt und Naturschutz (BUND) und des Naturschutzbundes (NABU) gaben Anfang Februar die Gründung einer internationalen Allianz zum Schutz des Mühlenberger Loches bekannt. Das Mühlenberger Loch hat national und international Bedeutung als wertvoller Lebensraum für Pflanzen und Tiere; die Umweltverbände haben deshalb die drohende Zerstörung der Elbbucht durch die Airbus-Werkserweiterung in Hamburg-Finkenwerder weltweit auf die Tagesordnung gesetzt. Außerdem starteten die Verbände eine internationale, öffentlichkeitswirksame Kampagne. (SU) Weitere Informationen: Dr. Markus Risch (IFAW) 040 / 86650029 Manfred Braasch (BUND) 040 / 60038711 Dr. Uwe Westphal (NABU) 040 / 697089-14 ! www.AirbusThink Twice.com WWF fordert rechtliche Prüfung: Wo kommt der Sand für die Verfüllung des Mühlenberger Lochs her? Die Pläne für die Erweiterung des Hamburger Airbusgeländes richten nicht nur im geschützten Mühlenberger Loch große Schäden an, sie führen auch zu erheblichen Eingriffen im Wattenmeer. Wie jetzt bekannt wurde, sollen im Wattenmeerbereich sehr große Sandmengen abgebaggert werden. Wie der WWF erfahren hat, sind davon Sandbänke im Nahbereich der Wattenmeer-Nationalparke betroffen. Weitere Informationen: ! www.wwf.de/ c_bibliothek/c_presse/c_pre sse_newsarchiv/c_pm_010 2/c_presse_pm_010223.ht ml So sollen allein im Elbe-Weser-Dreieck, westlich der Vogelinseln Nigehörn und Scharhörn auf niedersächsischem Gebiet rund 8 Millionen Kubikmeter Sand entnommen werden. Der WWF sieht darin einen Verstoß gegen das EU-Recht, da solche Arbeiten ein erheblicher Eingriff in das durchstaatenübergreifende Abkommen geschützte Wattenmeer seien. Sie würden auch die nahe gelegenen europäischen Schutzgebiete im Nationalpark Wattenmeer beeinträchtigen. Laut den europäischen Naturschutzrichtlinien erfordert allein schon die Möglichkeit, dass der Abbau erhebliche Auswirkungen auf das angrenzende Schutzgebiet haben können, eine gründliche Prüfung der Umweltverträglichkeit. Dabei muss geklärt werden, welche Pflanzen, Tiere und Lebensräume geschädigt werden könnten. (AK) )R((NHLQH)RUWVFKULWWHEHL8PZHOWYHUWUlJOLFKNHLWVSUIXQJYRQ7HPHOLQ Als Mitte Dezember letzten Jahres unter der Mediation von EUErweiterungskommissar Verheugen das sogenannte Melk-Protokoll bezüglich der Sicherheits- und Umweltstandards des Atomkraftwerkes Temelin zwischen der Tschechischen Republik und Österreich ausgehandelt wurde (RS 1,2/2001, 10,8+9/2000, 5/99), haben Umweltorganisationen wie Friends of The Earth (FoE) ihre Protestaktivitäten gegen die Inbetriebnahme des AKW Temelin ausgesetzt. FoE hat Mitte Februar angekündigt, wieder mit Protesten zu beginnen, wenn nicht bald das Beschlossene auch entsprechend umgesetzt wird. Zwar hat sich die Tschechische Republik Mitte Februar auf eine Vorgehensweise für eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) eingelassen, aber FoE befürchtet, das dies eher einer Schein-UVP entspricht. Außerdem lassen Äußerungen des Generaldirektors der GD Erweiterung, Eneko Landaburu, befürchten, daß die Europäische Kommission nicht mit der gebotenen Objektivität handelt und einfach für eine Inbetriebnahme ist. Landaburu hatte geäußert, daß er aufgrund des WENRA-Berichts das AKW für sicher hält. Der WENRA-Bericht wird von mehreren Mitgliedstaaten, Experten und FoE stark kritisiert. FoE hat eine entsprechende Bewertung im Internet veröffentlicht. (KG) Weitere Informationen: Patrizia Lorenz Friends of the Earth Europe 0032 / 2 / 54 2 01-84 0032 / 2 / 53 75 5 96 ! www.foeeurope.org Seite 49 EU-Koordinationsstelle des Deutschen Naturschutzrings (DNR): Anja Köhne, Claudia Kabel c/o Grünes Haus, Prenzlauer Allee 230, 10405 Berlin, 030 /443391-39, -40 -33, [email protected], ! www.dnr.de ( 8 5 8 1 ' 6 & + 5 ( , % ( 1 7(,/6(59,&( (880:(/732/,7,.,1,17(51(7'$7(1%$1.(1 '15+RPHSDJH Unter ! www.dnr.de gibt es Informationen über den DNR und seine Mitgliedsverbände, eine Übersicht über Pressemitteilungen und Projekte, Aktuelles aus dem Deutschland-Rundbrief und Neuigkeiten aus der EU-Koordination. Auf den Seiten der EU-Koordination findet sich auch das (im Aufbau befindliche) Archiv des EU-Rundschreibens samt Indici, die Tabelle „Umweltrelevantes aus dem Amtsblatt der EU“, sowie (ebenfalls im Aufbau befindlich) „Links“ zu EU- & umweltrelevanten anderen Webseiten. Außerdem sind Materialien zu den Projekten der EU-Koordination der letzten Jahre („Maastricht II“, „Amsterdamer Vertrag“, „Deutsche EU-Ratspräsidentschaft“) sowie zu den thematischen Schwerpunkten Transatlantisches, Klimapolitik und Flugverkehr enthalten. 'LH(8LP:HE Die allgemeine Internet-Adresse der Institutionen der Europäischen Union lautet ! europa.eu.int. Unter ! ue.eu.int/newsroom findet man u.a. Protokolle der Ratssitzungen. Auf den Websites ! europa.eu.int/news-de.htm und ! europa.eu.int/news/pr-de.htm sind die Pressecommuniques der EU-Institutionen zu finden. Im Internet gibt es u.a. ein elektronisches Archivierungssystem, über das Rechts- und sonstige Dokumente sowie Veröffentlichungen bestellt werden können. U.a. enthält diese Datenbank, die unter dem Titel EUDOR auf der Adresse ! http://www.eudor.com läuft, alle Ausgaben des Amtsblatts der EU ab 1.1.1996, sowie die KOM-Dokumente der EU. Der Zugang zum Archiv ist kostenfrei. (Quelle: EUR-OP News 3/97) Der Server der EU (eröffnet den Zugang zu allen Institutionen): ! europa.eu.int Europäische Kommission: ! europa.eu.int/comm/ Europäisches Parlament: ! www.europarl.eu.int Rat der Europäischen Union: ! ue.eu.int Europäischer Gerichtshof: ! curia.eu.int Kommissions-Vertretung in Deutschland: ! eu-kommission.de Bürger Europas (Wohnen, Arbeiten, Studieren, Reisen): ! citizens.eu.int Der Bürgerbeauftragte der EU ! www.euro-ombudsman.eu.int Wirtschafts- und Sozialausschuss ! www.esc.eu.int Ausschuss der Regionen ! www.cor.eu.int Europäische Zentralbank: ! www.ecb.int Europäische Forschung: ! www.cordis.lu Links zu Regierungen der EU-Staaten ! europa.eu.int/gonline_de.html Deutsche Bundesregierung (viele Informationen über Europa): ! www.government.de Deutsche Ratspräsidentschaft: ! www.eu-praesidentschaft.de Finnische Ratspräsidentschaft: ! www.presidency.finland.fi Portugiesische Ratspräsidentschaft: ! www.portugal.ue-2000.pt Französische Ratspräsidentschaft: ! www.presidence.europe.fr Schwedische Präsidentschaft: ! www.eu2001.se .RPPLVVLRQVYHUWUHWXQJLP,QWHUQHW Unter ! www.eu-kommission.de und dem Titel „Europa direkt“ bietet die deutsche Vertretung der Europäischen Kommission Informationen über ihre eigene Arbeit sowie zu den häufigst gestellten Fragen zu den Themen Euro, Umwelt, Bildung und Beruf, Soziales, Verbraucherschutz, Bürgerechte sowie Arbeitsmöglichkeiten bei EU-Institutionen. Seite 50 EU-Koordinationsstelle des Deutschen Naturschutzrings (DNR): Anja Köhne, Claudia Kabel c/o Grünes Haus, Prenzlauer Allee 230, 10405 Berlin, 030 /443391-39, -40, -33, [email protected], ! www.dnr.de ( 8 5 8 1 ' 6 & + 5 ( , % ( 1 9HU|IIHQWOLFKXQJVKLQZHLVH ,QGLFLIUGDV'15(85XQGVFKUHLEHQ Die nach Sachthemen tabellarische geordneten Indici der DNR EU-Rundschreiben ab 1992 sind beim DNR zu bestellen (gegen DM 10,- in Briefmarken vorab). Diese Indici sind auch auf Diskette, Format WinWord 6.0, zu beziehen (gegen DM 10,- in Briefmarken vorab, plus Zusendung einer Leer-Diskette) - diese Version kann die Redaktion aus eigener Erfahrung bestens empfehlen: Die Suche nach thematisch zusammenhängenden Artikeln wird – über Suchlauf - so erheblich erleichtert, was das EURundschreiben auch als Nachschlagewerk nutzbar macht. Die Indici des DNR EU-Rundschreibens für das erste Halbjahr 1999 (1-6/99) wie auch alle davor erstellten Indici werden ab Ende September 1999 im Internet veröffentlicht (! www.dnr.de) und halbjährlich aktualisiert. Abonnenten der EU-Rundschreibens, die keinen Internetzugang haben, erhalten auf Anfrage eine kostenlose der aktuellen Indici. (1'6(QYLURQPHQW'DLO\7lJOLFKH1DFKULFKWHQEHUGLH8PZHOWSROLWLNLQGHU(8 Per email kann man täglich neue Informationen über die Umweltpolitik in der EU beziehen. Herausgeber des „ENDS Environment Daily“ ist Environmental Data Services Ltd., mit Sitz in London. Die täglich durchschnittlich fünf Artikel und Meldungen sind sehr gut recherchiert und verständlich geschrieben (allerdings auf Englisch), und decken Informationen ab über: Arbeiten und Verhandlungen in Kommission, Rat & Parlament; Aktivitäten und Stellungnahmen von Umweltverbänden und anderen Akteuren, vor allem auch der Wirtschaft; bemerkenswerte umweltpolitische Ereignisse auf nationaler Ebene in den EU-Mitgliedstaaten. Dabei werden neben umweltpolitischen Themen auch übergeordnete Themen wie die EU-Osterweiterung, Beschäftigungsgipfel und ähnliche Themen mit Bedeutung für die Umweltpolitik behandelt. Die innerhalb eines Monats veröffentlichten Artikel werden monatlich in einem thematisch sortierten Index zusammengestellt. Auf Anfrage kann ENDS Daily für vier Wochen kostenlos zur Probe bestellt werden. Weitere Informationen: ENDS Environment Daily 0044 / 20 / 415 0106 [email protected] ! www.ends.co.uk/envdaily (8$(XURSDV8PZHOWDQGHU6FKZHOOH]XP-DKUKXQGHUW Die Europäische Umweltagentur (EUA) hat in ihrem Bericht zu „Europas Umwelt an der Schwelle zum 21.Jahrhundert“ eine Vielzahl (umwelt-) politischer Themen aufgegriffen. Es wird ein Überblick gegeben, wie sich die Umweltpolitik in der EU in den letzten 25 Jahren verändert hat; dabei werden Bereiche benannt, bei denen aktuell großer Handlungsbedarf besteht. Der Bericht beschränkt sich nicht auf die „klassischen“ Umweltthemen, sondern greift auch Themen wie „Verstädterung“, „Gesundheit“ und „Regionalentwicklung“ auf. (SU) Titel: Environment in the European Union at the turn of the century ISBN: 92-9157-202-0 Zu beziehen bei: EUA Kongens Nytorv 6 1050 Copenhagen 0045 / 33367100 ! [email protected] Seite 51 EU-Koordinationsstelle des Deutschen Naturschutzrings (DNR): Anja Köhne, Claudia Kabel c/o Grünes Haus, Prenzlauer Allee 230, 10405 Berlin, 030 /443391-39, -40 -33, [email protected], ! www.dnr.de ( 8 5 8 1 ' 6 & + 5 ( , % ( 1 ',:6WXGLH]XGHQXPZHOWSROLWLVFKHQ5HIRUPYRUVFKOlJHQGHU(8IUGLH:72 Titel: Ansätze zur Stärkung der umweltpolitischen Ziele in der Welthandels Zu beziehen bei: Analytica (erscheint 2001) DIW 030 / 89789-0 ! www.diw.de Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) hat im Auftrag des Bundeswirtschaftsministerium aus institutionell-ökonomischer Sicht untersucht, wie die von der EU formulierten umweltpolitischen Ziele in der WTO umgesetzt werden können. Dabei befaßte sich das DIW auch mit dem Verhältnis der WTO zu multilateralen Umweltabkommen, Öko-Kennzeichen und Vorsorgeprinzip. Eine Kurzfassung findet sich im Wochenbericht des DIW Nr. 51-52/2000. (AK) .RPPLVVLRQ$NWLRQHQIU(XURSDV8PZHOW Titel: Unsere Zukunft bewahren – Aktionen für Europas Umwelt ISBN: 92-828-7584-9 Zu beziehen bei: Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften 2, rue Mercier 2985 Luxemburg Eine umfangreiche Broschüre der Kommission ist unter dem Titel „Aktionen für Europas Umwelt“ erschienen. Der Hauptteil besteht aus 25 Kurzkapiteln mit Fakten und Tendenzen sowie Maßnahmen der EU zu jeweils einem umweltpolitischen Themenkomplex (z.B. Chemikalien, Abfall, Industrie, Säurebelastung oder Klimawandel). Außerdem wird der Verantwortungsbereich der einzelnen Akteure beschrieben. Zusätzlich findet der Leser weiterführende Literaturhinweise und eine Zeittafel, die die Entwicklung von Umweltfragen und Lösungskonzepten in der EU veranschaulicht. (SU) .RPPLVVLRQ(XURVWDW6WDWLVWLVFKHV7DVFKHQEXFKGHU8PZHOW Titel: Environment statistics: pocketbook 2000 ISBN: 92-828-9026-0 Zu beziehen bei: Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften 2, rue Mercier 2985 Luxemburg Die Europäische Kommission und das Statistische Amt der EU (Eurostat) haben Ende letzten Jahres ein Statistisches Taschenbuch der Umwelt für den Zeitraum 1980–1997 herausgegeben. Auf Englisch, Französisch und Deutsch sind dort sämtliche Daten zu den Themen Abfall, Wasser, Luftverschmutzung, Klimaveränderung, Land- und Forstwirtschaft, Verkehr und Energie nachzuschlagen. (SU) (UZHLWHUXQJV$GUHVVEXFKGHU.RPPLVVLRQ Titel: Erweiterungs-Adressbuch Zu beziehen bei: GD Erweiterung Europäische Kommission ! europa.eu.int/comm /enlargement Auf der Internetseite der GD Erweiterung der Europäischen Kommission !eurpa.eu.int/comm/enlargement/docs/incex.htm#TheEnlargement AddressBook ist ab sofort die aktualisierte Version eines Adressbuches zum EU-Erweiterungsprozess im ZIP-Format erhältlich. (KG) Seite 52 EU-Koordinationsstelle des Deutschen Naturschutzrings (DNR): Anja Köhne, Claudia Kabel c/o Grünes Haus, Prenzlauer Allee 230, 10405 Berlin, 030 /443391-39, -40, -33, [email protected], ! www.dnr.de ( 8 5 8 1 ' 6 & + 5 ( , % ( 1 6ORZHQLHQDXIGHP:HJLQGLH(8 Das EU-Umweltbüro in Wien hat in seiner Reihe „EU-Erweiterung und Umwelt“ ein Heft zu Slowenien herausgebracht. Schwerpunkt des Heftes ist der Beitrittsprozess und das Thema Umwelt. In derselben Reihe ist bisher schon ein Heft über Ungarn erschienen (Juni 2000). (SU) Titel: Slowenien auf dem Weg in die EU Zu beziehen bei: EU-Umweltbüro Alserstr.21 1080 Wien [email protected] 8QWHUZHJVIUGLH8PZHOW²gNRMREVLQ(XURSD Das Buch „Ökojobs in Europa“ bietet Tips für alle, die sich nach dem Schulabschluß oder der Ausbildung im Umweltschutz engagieren wollen. Dazu sind ausführliche Anleitungen für Bewerbungen im Ausland enthalten, mit fremdsprachigen Beispielen zu Lebenslauf und Begleitschreiben. Im zweiten Teil des Buches sind konkrete Einsatzstellenbeschreibungen aus ganz Europa zu finden, mit Angaben zum Aufgabenfeld, Bezahlung, Versicherung und Umgebung. (SU) Titel: Unterwegs für die Umwelt – Ökojobs in Europa Zu beziehen bei: JUP! Turmstr.14.a 23843 Bad Oldesloe 04531 / 7116 [email protected] .RPPLVVLRQ%URVFKUH]X9HUNHKUVSURMHNWHQLQGHU(8 In einer neuen Broschüre der Europäischen Kommission werden zahlreiche Verkehrsprojekte vorgestellt, welche durch den Europäischen Fonds für Regionalentwicklung (EFRE) und den Kohäsionsfonds unterstützt werden. Die Broschüre ist sehr anschaulich gestaltet und bietet einen umfassenden Überblick über derzeit laufende und bereits abgeschlossene innovative Verkehrsprojekte. (SU) Titel: Bahn frei für Europa ISBN: 92-828-8078-8 Zu beziehen bei: Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften 2, rue Mercier 2985 Luxemburg 9&'%URVFKUH8PZHOWIUHXQGOLFKHV5HLVHQLQGHU(8PLW%XVXQG%DKQ Um es für alle einfacher zu machen, auf umweltschädlichere Verkehrsmittel beim Reisen zu verzichten, hat der Verkehrsclub Deutschland (VCD) eine Broschüre für Europareisende erarbeitet. Die Broschüre „Zügig durch Europa“ beinhaltet Reisezeittabellen, Länderinformationen, Ideen und Tagesausflüge vor Ort, Sonderangebote, Tips für Reiseradler und Adressen, um sich mit bequemen und günstigen Bus- und Zugverbindungen für umweltfreundliche Reisemittel entscheiden zu können. (KG) Titel: Zügig durch Europa Zu beziehen bei: VCD Postfach 170160 53027 Bonn Kostenlos bei DB-Reisebüros Seite 53 EU-Koordinationsstelle des Deutschen Naturschutzrings (DNR): Anja Köhne, Claudia Kabel c/o Grünes Haus, Prenzlauer Allee 230, 10405 Berlin, 030 /443391-39, -40, -33, [email protected], ! www.dnr.de ( 8 5 8 1 ' 6 & + 5 ( , % ( 1 (UQHXHUEDUH(QHUJLHQ'HXWVFKHXQGHXURSlLVFKH,QWHUHVVHQVYHUWUHWXQJ Gastautorin: Michaela Holl Am Beispiel der Richtlinie über den Netzzugang für Strom aus erneuerbaren Energiequellen im Elektrizitätsbinnenmarkt (RS 2-5,8+9/2000 und 1-5,7-9,12/99 sowie 1/2001 und 2,6+7/2000), über die seit mehr als zwei Jahren verhandelt wird, stellt die hier vorgestellte Diplomarbeit den Politikformulierungsprozess und die Vorgehensweise der deutschen und europäischen Interessensvertretung in Brüssel dar. Die Richtlinie, die die Unterstützung und den Netzzugang Erneuerbarer Energien regeln wird, vereinheitlicht bestehende nationale Fördersysteme und führt dabei ökologische und wirtschaftliche Zielsetzungen zusammen. Ein ehrgeiziges Vorhaben wie dieses berührt naturgemäß die Interessen der unterschiedlichsten Akteure aus Wirtschaft und Politik – und bietet sich daher für eine Analyse des Eurolobbyings an. Weitere Informationen: Michaela Holl 0851 / 9290842 [email protected] Den theoretischen Rahmen der Arbeit bilden Erklärungsmodelle über organisierte Interessen, insbesondere über organisierte Interessen im Umfeld der EU-Institutionen. Die Arbeit stützt sich außerdem in weiten Teilen auf Gespräche mit unmittelbar beteiligten Verbands- und Unternehmensvertretern, Parlamentariern aus Berlin und Brüssel sowie Mitarbeitern der Europäischen Kommission und des Rates. =HLWVFKULIW6RODU]HLWDOWHU Titel: Solarzeitalter Zu beziehen bei: EUROSOLAR-Verlag [email protected] Der Verband Eurosolar gibt vierteljährlich eine Zeitschrift mit dem Titel Solarzeitalter heraus, in der Beiträge zur Politik und Ökonomie Erneuerbarer Energien von Politikern, Wissenschaftlern, Verbänden und Ministerialmitarbeiter/innen veröffentlicht werden. Es werden internationale, europäische wie auch auf Deutschland bezogene Themen von aktueller Relevanz behandelt. Themen der vierten Ausgabe aus dem Jahr 2000 sind unter anderem die Weltklimakonferenz, Erneuerbare in Frankreich, der Entwurf zur Energiesparverordnung in Deutschland und die Arbeit des Europäischen Parlaments im Bereich EU-Förderrichtlinien für Erneuerbare Energien. (KG) %HZHUWXQJGHU8PVHW]XQJGHU:DVVHU5DKPHQULFKWOLQLH Titel: CSTEE Opinion on studies on Ecological Water Status Classification and Presentation and Intercalibration of Monitoring under the WFD Zu beziehen bei: CSTEE ! europa.eu.int/comm/food /fs/sc/sct/out84_en.html Der wissenschaftliche Ausschuss für Toxizität, Öko-Toxizität und Umwelt (CSTEE) hat eine englischsprachige Bewertung der Studien veröffentlicht, die die Europäische Kommission im Bereich „Klassifizierung und Präsentation des ökologischen Zustands von Gewässern und ihre Interkalibrierung der Biologischen Monitoring-Methoden“ im Rahmen der Wasser-Rahmenrichtlinie in Auftrag gegeben hatte. Die Bewertung des Ausschusses weist auf mögliche Defizite und Lücken bei der Umsetzung der Wasser-Rahmenrichtlinie hin. (KG) Seite 54 EU-Koordinationsstelle des Deutschen Naturschutzrings (DNR): Anja Köhne, Claudia Kabel c/o Grünes Haus, Prenzlauer Allee 230, 10405 Berlin, 030 /443391-39, -40, -33, [email protected], ! www.dnr.de ( 8 5 8 1 ' 6 & + 5 ( , % ( 1 :DVVHUSUHLVHLQGHU(8 Im Rahmen der EEB-Wasserkampagne hat Eva Roth eine englischsprachige Übersicht über die Preise und Preispolitiken in der EUWasserpolitik erarbeitet. Diese Übersicht ist gedacht als Basis für die Diskussion über eine EU-Wasserpreispolitik, die als Teil der EUWasser-Rahmenrichtlinie auf der politischen Tagesordnung steht. Sie ist als Dokument auf der EEB-Internet-Seite für Publikationen erhältlich oder beim EEB per Post zu beziehen. (KG) Titel: A review of water pricing in the EU Zu beziehen bei: Europ. Umweltbüro (EEB) [email protected] ! www.eeb.org/ acitivies/water/main.htm 3,.5HSRUW]X)OXW)RUVFKXQJ Das Potsdamer Institut für Klimafolgenforschung (PIK) hat die Ergebnisse und Beiträge zu einer Europäischen Konferenz über Fortschritte in der Flut-Forschung in einer zweibändigen Ausgabe im Rahmen der Reihe PIK-Report (Nr. 65) in einer englischsprachigen Fassung herausgegeben. Schwerpunkt sind hier bei Modelle und Pläne zum Schutz vor Überschwemmungen und ihren Auswirkungen. (KG) Titel: European Conference on Advances in Flood Research. Proceedings Vo. 1 & 2 Zu beziehen bei: PIK [email protected] .RPPLVVLRQ6WXGLHQ]X8PZHOWXQG/DQGZLUWVFKDIW Auf den Internetseiten der Europäischen Kommission sind eine Reihe von der Kommission in Auftrag gegebenen Studien zum Themenkomplex Umwelt und Landwirtschaft erhältlich. Diese Studien wurden im Lichte der Agenda 2000 vergeben und sollen zu einer informellen Debatte beitragen, wie die EU-Landwirtschaft umweltfreundlicher gestaltet werden könnte. Die Studien untersuchen das Verhältnis von Landwirtschaft und Umwelt und diskutieren Maßnahmen, die positive Effekte auf die Umwelt ermöglichen sollen. Die bisher per Internet erhältlichen Studien untersuchen die Sektoren Milchprodukte, Getreideprodukte, Olivenöl sowie Bewässerung. (KG) Zu beziehen bei: Europäische Kommission ! europa.eu.int/comm/ environment/agriculture/studies.htm gNRORJLVFKHU/DQGEDXLQ(XURSD Die Situation des ökologischen Landbaues in 25 europäischen Ländern ist Thema eines neuen Buches der Stiftung Ökologie und Landbau (SÖL). In einzelnen Artikeln werden Probleme und Maßnahmen in den Staaten ausführlich beschrieben. Im Anhang sind viele wichtige Adressen aus dem Sektor des ökologischen Landbaus zu finden. (SU) Titel: Organic Agriculture in Europe SÖL – Sonderausgabe Nr.75 Zu beziehen bei: SÖL 06322 / 8666 ISBN: 3-934499-26-0 :6$%URVFKUH]X/HEHQVPLWWHOVLFKHUKHLW Der Wirtschafts- und Sozialausschuß (WSA) der EU hat eine Broschüre zur Lebensmittelsicherheit herausgegeben, die als PDF-Datei unter der Internetadresse ! www.esc.eu.int/en/docs/publications.htm oder beim WSA per Post erhältlich ist. (KG) Titel: Lebensmittelsicherheit Zu beziehen bei: WSA 0032 / 2 / 546-9011 [email protected] ! www.esc.eu.int Seite 55 EU-Koordinationsstelle des Deutschen Naturschutzrings (DNR): Anja Köhne, Claudia Kabel c/o Grünes Haus, Prenzlauer Allee 230, 10405 Berlin, 030 /443391-39, -40, -33, [email protected], ! www.dnr.de ( 8 5 8 1 ' 6 & + 5 ( , % ( 1 • $XVVFKUHLEXQJHQ)|UGHUSURJUDPPH• $XVVFKUHLEXQJ$XIIRUGHUXQJ $PWVEODWW LIFE: Lebensqualität und Management lebender Ressourcen: a) Bioethik (Nr. 12); Sozio-ökomische Aspekte der Biowissenschaften (Nr.13) b) Lebensmittel, Ernährung und Ge- b) C 324/2000, sundheit (Nr. 1); Die Zellfabrik (Nr. 3); S. 18ff. Umwelt und Gesundheit (Nr. 4); Alterung der Bevölkerung (Nr. 6) EESD: Energie, Umwelt und nachhaltige Entwicklung: a) Neues Arbeitsprogramm 2000 b) Ausschreibungen in Teil A: Umwelt EESD: Energie, Umwelt und nachhaltige Entwicklung: C 303 / 254.10.2001 )ULVW6WDWXV :HLWHUH,QIRUPDWLRQHQ Einreichung von Vorschlägen je nach Unterleitaktion: a) 28.2.2001 b) 15.3.2001 Europäische Kommission Büro für Forschungsanträge Programm für Lebensqualität und Management lebender Ressourcen Qol-2001-3 Square Frère Orban 8 B – 1000 Brüssel Zu b) Vorschläge je nach Unterleitaktion: 1) 15.2.2001 2) 15.10.2001 3) weitere Fristen in 2001 4) Evaluierungstermine im Bereich KMUMaßnahmen: 18.4.2001 Europäische Kommission Büro für Forschungsanträge GD Forschung EESD – 3. Aufforderung Square Frère Orban 8 B – 1000 Brüssel ! www.cordis.lu/eesd/calls/a_2 00001.htm unterschiedlich Europäische Kommission Energy Info Desk SDME 2/3 Rue de la Loi 200 B – 1049 Brüssel [email protected] ! www.cordis.lu/eesd/calls/call s.htm Ausschreibungen in Teil B: Energie Umwelt und nachhaltige Entwicklung – Individualstipendien C 324/2000, S. 21.3.2001 11ff. Europäische Kommission Europäische Informationsnetz zur biologischen Vielfalt (ENBI) Vorabinformation zur Ausschreibung (Im Rahmen von „Lebensqualität und Management von lebende Ressourcen“; Umwelt und nachhaltige Entwicklung“) C 53/18, 20.2.2001 Ausschreibung voraussichtlich im Mail/Juni 2001 Europäische Kommission ! europa.eu.int/eurlex/de/dat/2001/c_05320010 220de00180018.pdf Aufträge der GD Umwelt für Aktionen, Studien und Dienstleistungen in 2001 S 35, 20.2.2001 Liste per Email Stefanie Felder KoWi Bonn [email protected] Frist für Vorschläge a) 17.4.2001 b) 15.10.2001 Europäische Kommission Programm „Humanressourcen“ Gemeinsamer Bestand an Indikatoren für Wissenschaft, Technologie und Innovation Square Frère Orban 8 B – 1000 Brüssel ! www.cordis.lu/fp5/protool IHP – Sozio-ökonomische Wissensgrundlage / Wissenschaft und Technologie: Empirische Studien Förderung der Nutzung des Internets: eContent Europäische Kommission ! www.cordis.lu/econtent/ Seite 56 EU-Koordinationsstelle des Deutschen Naturschutzrings (DNR): Anja Köhne, Claudia Kabel c/o Grünes Haus, Prenzlauer Allee 230, 10405 Berlin, 030 /443391-39, -40, -33, [email protected], ! www.dnr.de ( 8 5 8 1 ' 6 & + 5 ( , % ( 1 #8PZHOWVFKXW]VFKDIIW$UEHLWVSOlW]H" %UROHLWHUEHL)ULHQGVRIWKH(DUWK(XURSH Friends of the Earth Europe (FoEE) sucht eine/einen erfahrene/n und kompetente/n Mitarbeiter/in für die Aufgaben eines Büroleiters mit Zuständigkeiten für Finanzen und Personalführung. Längere Erfahrungen in diesem Bereich, fließendes Englisch in Wort und Schrift sowie arbeitsfähiges Französisch sind Einstellungsbedingungen. Bewerbungsunterlagen und detaillierte Informationen gibt es über ! www.foeeurope.org/ofm. Bewerbungsschluß ist der 2.3.2001. Martin Rocholl Friends of the Earth Europe [email protected] Weitere Informationen: §7HUPLQH§ 7HUPLQlQGHUXQJHQ.OLPD9HUWUDJVVWDDWHQNRQIHUHQ]YHUVFKREHQ**LSIHO Der zweite Teil der 6. Klima-Vertragsstaatenkonferenz (COP-6b – Fortführung der Konferenz von Den Haag, November 2000) wird auf den Juli-Termin 16.-27. Juli verschoben und in Bonn stattfinden. Weitere Informationen: Anja Köhne DNR Der G8- Gipfel der Regierungschefs wird am 20.-22. Juli in Genua, Italien, stattfinden. ,QWHUQDWLRQDOHU.OLPD*HUHFKWLJNHLWVWDJÅ6HDVRQRI&DUERQ$FWLRQ´ Die internationale Klimakampagne „Rising Tide“ hat dazu aufgerufen, anläßlich des Internationalen Anti-Rassismustages am 21. März die Verteilungsungerechtigkeit des Klimawandels zu thematisieren: 80% der Emissionen werden in den Industrieländern ausgestoßen; die Schäden des Klimawandels tragen überproportional die Menschen in den Entwicklungsländern. Während in einigen Entwicklungsländern und auch unter einigen anglo-amerikanischen Akteuren die Frage der (Umwelt)Gerechtigkeit unter dem Stichwort „Equity“ thematisiert wird, auch gerade in Vorbereitung der Rio+10-Konferenz, spielt dieser Aspekt der Klimadebatte in der deutschen Öffentlichkeit bislang eine untergeordnete Rolle. (AK) Weitere Informationen: ! www.risingtide.nl [email protected] [email protected] 'HXWVFKH(XURSDZRFKHLP0DL Vom 5. bis 14. Mai 2001 steht wieder die alljährliche Europawoche an. Sie wird in allen 16 Bundesländern zusammen mit der Vertretung der Europäischen Kommission sowie dem Informationsbüro des Europäischen Parlaments (EP) veranstaltet. Schwerpunktthemen sind diesmal „die Erweiterung, die Demokratisierung und Reform der EU sowie Europa als Raum der Freiheit, Sicherheit und des Rechts“. Im Rahmen der zehn Tage werden Informations- und Diskussionsveranstaltungen angeboten. (KG) Weitere Informationen: Vetretung der EUKommission in D 030 / 22 80-2000 ! www.eukommission.de Informationsbüro des EP 030 / 22 80-1000 Termine & Veranstaltungen: ! www.eu-kommission.de/eu/02_aktuell/akt_ 01_04.asp Seite 57 EU-Koordinationsstelle des Deutschen Naturschutzrings (DNR): Anja Köhne, Claudia Kabel c/o Grünes Haus, Prenzlauer Allee 230, 10405 Berlin, 030 /443391-39, -40, -33, [email protected], ! www.dnr.de ( 8 5 8 1 ' 6 & + 5 ( , % ( 1 5DWVWHUPLQHGHUVFKZHGLVFKHQ(85DWVSUlVLGHQWVFKDIW Schwedische Ratspräsidentschaft ! www.eu2001.se Zu den Tagesordnungen der Ratssitzungen: s. Sonderteile zum EU-Rundschreiben März April 1.-3. 6. 8. inf. Bildung u. Forschung Beschäftigung u. Soziales Umwelt (Brüssel) 12. 12. ECOFIN Binnenmarkt,Verbraucher und Tourismus 15.-16. Justiz u. Inneres 19.-20. Allg. Angelegenheiten 19.-20. Landwirtschaft 20.-21. Fischerei 23.-24. EU-Rat (Stockholm) 30.3.-1.4 inf. Umwelt (Kiruna) 5.-6. 8.-10. 9.-10. 20.-22. 24.-25. 26.-28. Juni Verkehr u. Telekommunikation inf. Landwirtschaft Allg. Angelegenheiten inf. ECOFIN Landwirtschaft inf. Verbraucher u. Binnenmarkt Mai 5.-6. 7. 7. 14.-15. 14.-15. 20.-22. 22.-23. 28.-29. 30. 31. 5. 5. ECOFIN Binnenmarkt, Verbraucher u. Tourismus 7.-8. Umwelt 11.-12. Allg. Angelegenheiten 11. Beschäftigung u. Soziales 14. EU-US-Gipfel 15.-16. EU-Rat (Göteburg) inf. Außenpolitik ECOFIN Beschäftigung u. Soziales Allg. Angelegenheiten Industrie u. Energie inf. Kultur Landwirtschaft Justiz u. Inneres Entwicklung Gesundheit 18. Fischerei 19.-20. Landwirtschaft 19. ECOFIN 21. Kultur 25.-26 Allg. Angelgenheiten 26. Forschung 27.-28. Verkehr u. Telekommunikation (XURSDSDUODPHQW6LW]XQJHQGHV3OHQXPVXQGGHU$XVVFKVVH 12.-15. März 11.-14. Juni 2.-5. April 2.-5. Juli 2.-3. Mai 14.-17. Mai 30.-31. Mai 3.-6. September 19.-20. September 1.-4. Oktober 22.-25. Oktober 12.-15. November 28.-29. November 10.-13. Dezember Die “kleinen” Plenarsitzungen (zwei Tage) finden in Brüssel statt, die fünftägigen Sitzungen in Straßburg. Vor den Plenarwochen findet regelmäßig eine Fraktionswoche statt, danach meist eine Ausschusswoche. Die Fraktionen und Ausschüsse (auch der Umweltausschuss) tagen in Brüssel. Seite 58 EU-Koordinationsstelle des Deutschen Naturschutzrings (DNR): Anja Köhne, Claudia Kabel c/o Grünes Haus, Prenzlauer Allee 230, 10405 Berlin, 030 /443391-39, -40, -33, [email protected], ! www.dnr.de ( 8 5 8 1 ' 6 & + 5 ( , % ( 1 6RQVWLJH7HUPLQH 'DWXP 7LWHO :HLWHUH,QIRUPDWLRQHQ 21.-22.3. Internationale Konferenz: „Noxconference 2001 – industrial atmospheric pollution“ (Paris) ADEME 0033 / 241 20 42 30 [email protected] 23.-25.3. Internationale Tagung: „GEFAHR-en-TRANSPORT“ (Locarno) Alpeninitiative / ITE 0041 / 41 / 870 97 8-1, -8 [email protected] 30.3. T&E-Seminar zu Verkehr und Klima Transport & Environment (T&E) 0032 / 2 / 502 990-9 0032 / 2 / 502 990-8 [email protected] 4.-7.4. Internationale Konferenz: „creating better cities. toge- Fleming Erdwiens ther. business and municipality – new partnerships [email protected] for the 21st century“ (Bremen) ! www.bremen-initiative.de/2001 5.6.4. Seminar: „Chemicals in productsas a source of environmental pollution“ (Falkenberg/Schweden) Eva Sandberg Schwedisches Umweltministerium eva.sandberg@ environment.ministery.se 24.-28.4. Konferenz: „Green Week Conference and Exhibition“ (Brüssel) GD Umwelt 25.4. International Noise Awareness Day Deutscher Arbeitsring für Lärmbekämpfung e.V. (DAL 0211 / 488499 ! www.tag-gegen-laerm.de 26.-27.4. 8. Osnabrücker Gespräche zum deutschen und EUUmweltrecht: Klimaschutz durch Emissionshandel (Osnabrück) Institut für Europarecht – Abteilung Umweltrecht der Uni Osnabrück 0541 / 969-4505, -4509 4.-5.9 Veranstaltung: „Die EU-Wasserrahmenrichtlinie“ (Borken) Natur- und Umwelt schutzakademie NRW 02361 / 305-0 [email protected] 9.-11.5. Konferenz: „Bridging the Gap – Sustainability Research Ingvar Andersson SchwedischeUmweltagentur an Sector Integration“ (Stockholm) [email protected] ! www.bridging.environ.se 23.-27.5. Jugend-Konferenz: „Umwelt und Nachhaltige Entwicklung“ (Borgholm/Schweden) Ref. Information und Kommunikation 0032 / 2 / 296-9863 ! europa.eu.int/comm/environment/ greenweek/competion_en.htm Helena Klingvall [email protected] [email protected] Seite 59 EU-Koordinationsstelle des Deutschen Naturschutzrings (DNR): Anja Köhne, Claudia Kabel c/o Grünes Haus, Prenzlauer Allee 230, 10405 Berlin, 030 /443391-39, -40, -33, [email protected], ! www.dnr.de ( 8 5 8 1 ' 6 & + 5 ( , % ( 1 :HJZHLVHU]XP(85XQGVFKUHLEHQ Querverweise auf andere EU-Rundschreiben Das EU-Rundschreiben versucht, sich jeweils auf die neuesten Informationen zu beschränken. Deshalb wird in einigen Artikeln auf vorausgegangene Rundschreiben verwiesen. Beispiel: RS 10/93 als Hinweis auf das 10. Rundschreiben des Jahres 1993. Ein Index aller Jahrgänge ab 1992 ist beim DNR erhältlich. Wie finde ich ein Dokument? Vorschläge der Europäischen Kommission für Richtlinien (RL) oder Verordnungen (VO) erscheinen unter Angabe des Jahrganges und einer laufenden Nummer als KOM-Dokumente. Beispiel: KOM(93)680 ist der Kommissionsvorschlag für eine RL zur Ökologischen Wasserqualität, der als Vorschlag 680 des Jahres 1993 veröffentlicht wurde. Dokumente, die im Europäischen Amtsblatt erscheinen - also beispielsweise Ausschreibungen oder verabschiedete Gesetzestexte - tragen eine laufende Nummer wie oben. Beispiel: EWG/85/337 ist die RL zur UVP, die als Entscheidung 337 im Jahre 1985 veröffentlicht wurde. Wo bestelle ich ? Dokumente der Europäischen Institutionen sind unter der Dokumentennummer zu bestellen bei: Bundesanzeiger Verlag: PF 100 534, 50445 Köln, 0221 / 97668-0, -278, [email protected] Weitere Informationen Die wichtigsten Ansprechstellen für weitere Informationen sind unter den Artikeln angegeben. Ansonsten kann es sich lohnen, direkt bei der Europäischen Kommission oder bei Abgeordneten des EP nachzurecherchieren. Europäische Kommission: Rue de la Loi 200, B-1049 Brüssel // 0032/2/299-1111, Keine zentrale Faxnr. Ansprechpartner für NRO bei der GD XI (Umwelt): Marie-Thérèse Duffy-Häusler, 0032 /2/ 29-90403, -69560 Europäisches Parlament: Rue Belliard 97-113, B-1047 Brüssel // 0032/2/284-2111, 0032/2/230-6933 Europäischer Rat: 175, rue de la Loi, B-1048 Brüssel // 0032/2/ 85–6111, 0032/2/85-7381 Allgemeine Internet-Adresse der Institutionen der Europäischen Union: ! http://europa.eu.int. SONSTIGE ADRESSEN Vertretung der Europäischen Kommission in der BRD, Unter den Linden 78, 10117 Berlin 030/22 80-2000 // -2222 Ausschuss der Regionen rue Belliard, 79 // B-1040 Brüssel 0032 / 2 / 282-2211 // -2896 Europ. Gerichtshof (EuGH) Informationsdienst (dt.): 00352 / 4303-3255 // -2500 Ständige Vertretung d. Bundesrepublik Deutschland bei d. EU 19-21, rue Jacques de Lalaing // B1040 Brüssel // 00322/23818-33 // -57 Europäische Umweltagentur Kongens Nytorv 6 // DK-1050 Kopenhagen K // 0045 / 3336-7100 // -7199 ! http://www.eea.eu.int Wirtschaft & Sozialausschuss (WSA) Von der Kanzlei des WSA der EU wird regelmäßig eine tabellarische Übersicht über den Stand der Arbeiten im WSA veröffentlicht. Eine thematische Tabelle gibt es auch speziell zur Rubrik Umweltschutz. Adresse: 2, rue Ravenstein // B-1000 Brüssel // 0032/2/5469011, 0032/2/5134893 GLOSSAR (erstellt mithilfe des EG-ABC des Economica-Verlags) Europäische Gemeinschaft - EG Europäische Union - EU Seit 1967 (damals: Europäische Gemeinschaften) Sammelbegriff für die Europäische Gemeinschaft für Kohle- und Stahl (EGKS / Montanunion), die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und die Europäische Atomgemeinschaft (EAG / Euratom). Seit 1965 werden die Organe der Gemeinschaften zunehmend verzahnt; die institutionelle Fusion ist jedoch noch nicht vollendet. Die ursprünglichen Verträge bestehen, durch die Einheitliche Europäische Akte (1983/84) und die Maastrichter Verträge (1992) fortentwickelt, als gesetzliche Grundlagen weiter. Zielbegriff der EG, eingeführt 1972, konkretisiert durch die Maastrichter Verträge von 1992. Danach soll die EG ergänzt werden durch die Europäische Politische Zusammen-arbeit, die Wirtschafts- und Währungsunion, sowie die Innen- und Justizpolitische Zusammenarbeit. Rechtsakte der EG Verordnung: Gilt in all ihren Teilen verbindlich und unmittelbar, d.h. ohne jeden zusätzlichen nationalen Mitwirkungsakt in dem Mitgliedstaat; sie genießt damit Vorrang vor nationalem Recht. Richtlinie: Rahmengesetz, welches durch nationale Gesetzesmaßnahmen umgesetzt wird. Dabei muss der nationale Gesetzgeber dem Inhalt der Richtlinie genügen. Entscheidungen: Wird zur Regelung von Einzelfällen eingesetzt. Verordnungen müssen im EG-Amtsblatt veröffentlicht werden, Richtlinien und Entscheidungen nicht (werden jedoch häufig). Gesetzgebungsverfahren der EG: Kurz zusammengefasst: Die Kommission schlägt vor; das Parlament (in einigen Fällen auch der WSA und der AdR) sprechen mit, wobei das Parlament in einigen Fällen auch Mitentscheidungskompetenzen hat; der Ministerrat entscheidet (einstimmig oder mit qualifizierter Mehrheit). Seite 60 EU-Koordinationsstelle des Deutschen Naturschutzrings (DNR): Anja Köhne, Claudia Kabel c/o Grünes Haus, Prenzlauer Allee 230, 10405 Berlin, 030 /443391-39, -40, -33, [email protected], ! www.dnr.de ( 8 5 8 1 ' 6 & + 5 ( , % ( 1 'HU'HXWVFKH1DWXUVFKXW]ULQJ'15GLH'15(8.RRUGLQDWLRQ Der Deutsche Naturschutzring - Dachverband der deutschen Natur- und Umweltschutzverbände (DNR) e.V. - vereint in sich 107 deutsche Natur- und Umweltschutzorganisationen mit zur Zeit über 5,2 Millionen Einzelmitgliedern. Der DNR koordiniert die Arbeit seiner Mitgliedsorganisationen und repräsentiert sie auf nationaler und internationaler Ebene. Im Jahr 1991 wurde beim DNR ein Büro für die Koordination der EU-politischen Aktivitäten der deutschen Umweltbewegung geschaffen. Neben der Bereitstellung von Informationen über umweltpolitische Entwicklungen auf EU-Ebene, vor allem durch das monatlich erscheinende EU-Rundschreiben, übernimmt die DNR EU-Koordination, gemeinsam mit den Mitgliedsverbänden, die Koordination der EU-politischen Aktivitäten in Form von Arbeitskreisen, z.B. zu den Themen Wasserpolitik und EU-Vertragsreform. Die EU-Koordination stellt Kontakten zu den EU-Institutionen her, und fordert die Zusammenarbeit der Umweltverbände mit anderen EU-politisch tätigen Organisationen und Institutionen. Der DNR kooperiert mit den in Brüssel ansässigen Umweltverbänden, und ist selbst Mitglied im Europäischen Umweltbüro (EEB) und im Climate Network Europe (CNE). Daneben werden zu zahlreichen Umweltverbänden in den EU-Mitgliedstaaten direkte Kontakte gepflegt. %HVWHOOXQJGHV'15(85XQGVFKUHLEHQV Erscheinungsweise: Bestellungen: Überweisungen: 12 Ausgaben jährlich jeweils ab der 1. oder 7. Ausgabe des Jahres (auch rückwirkend möglich) bitte auf das Konto des Deutschen Naturschutzrings (DNR): SPARKASSE BONN, BLZ 380 500 00, KONTO 26 005 462 (Stichwort: „EU-Koordination“) Hiermit bestelle ich ein Frei-Abonnement (nur bei telefonischer Absprache möglich). Ich abonniere das EU-Rundschreiben im Förder-Abonnement zu DM 360,-/Jahr. Ich abonniere das EU-Rundschreiben als Privatperson, zu DM 100,-/Jahr. Ich spende einen Beitrag von DM .......... (mindestens DM 360,-/Jahr), und erhalte dafür eine Spendenquittung am Ende des Jahres. Ich abonniere das EU-Rundschreiben dienstlich, zu DM 200,-/Jahr. DATUM: UNTERSCHRIFT: Name: Postfach: Vorname: Ort Funktion: Verband/Inst.: Straße: Folgende Adressaten könnten sich für ein Probe-Exemplar des DNR EU-Rundschreibens interessieren: 1. 2. 3. Seite 61 EU-Koordinationsstelle des Deutschen Naturschutzring (DNR): Anja Köhne, Claudia Kabel c/o Grünes Haus, Prenzlauer Allee 230 10405 Berlin, 030 /443391-39, -40, -33, [email protected], ! www.dnr.de