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die EU-Politik ist derzeit ein interessantes Arbeitsfeld, wie man u.a. auch
in diesem EU-Rundschreiben sowie dem Sonderteil nachlesen kann.
Einerseits finden dort eine Reihe politischer Prozesse statt, die – bei allen
Schwächen – inspirierend sowohl für Drittländer als auch für die deutsche
Politik sein können und sollten, und die gemeinsam ein komplexes Netz
von interdependenten Reform ergeben. All diese Reformprozesse haben
– auch wenn nicht immer auf ersten Blick erkennbar – umfassende Implikationen auf die Umweltpolitik; hier eine Auswahl:
œ „Post-Nizza-Prozess“ / Regierungskonferenz zur Vertragsreform
und zur Kompetenzverteilung zwischen politischen Ebenen;
œ „Good Governance“-Prozess, der sich u.a. mit Dezentralisierung wie auch effizentem Regieren (einerseits) und Demokratisierung (andererseits) befaßt;
œ Kommissionsinterne Reform;
œ EU-Erweiterungsprozeß;
œ Rio+10-Prozess;
œ EU-Nachhaltigkeitsstrategie;
œ Lissabon-Prozess für Wachstum, Wettbewerb und Beschäftigung;
œ Cardiff-Prozess zur Umweltintegration;
œ 6. Umweltaktionsprogramm; usw.
ADRESSE:
Anja Köhne, Claudia Kabel
Deutscher Naturschutzring (DNR)
EU-Koordination & Internationales
c/o Grünes Haus
Prenzlauer Allee 230
D-10405 Berlin
030 / 443391-39, -40, -33
[email protected]
! www.dnr.de
Verwirrt? Die Kommission übrigens auch; Präsident Prodi arbeitet derzeit
an einer Zusammenführung der angeblich über 70 Reformprozesse.
Gleichzeitig und eher im Gegensatz zu den oben genannten Möglichkeiten (Windows of Opportunities, wie man auf Englisch so schön sagt) sieht
es in den „Niederungen“ der konkreten EU-Umweltpolitik weiterhin mühsam aus:
œ Die EU-Politik traut sich in vielen Politikfeldern weniger und
weniger, verbindliche Vorgaben zu geben, und überläßt Kompetenzen in diesen Feldern zunehmend (wieder) an Wirtschaft
und nationale Regierungen;
Für Ihre Mitarbeit an diesem
Rundschreiben danken wir
diesmal Andreas Geiger, Reinhard Gschöpf, Fritz Gurgiser,
Michaela Holl, Thomas Lenius,
Jürgen Maier, Karola Taschner
und wie immer unserem Rundschreiben-Team Jan Ceyssens,
Kathrin Gutmann und Stefanie
Uzler.
œ Das Umweltaktionsprogramm springt noch viel zu kurz, und
zeigen den weiterhin bestehenden kommissionsinternen Widerstand gegen durchgreifende umweltpolitische Maßnahmen;
œ Trotz Revitalisierungsversuche bleibt die Ökosteuer auf EUEbene ein fast aussichtslos schwaches Pflänzchen;
œ Versuche in Richtung neue Chemikalienpolitik, für eine EUKlimaschutz-Umsetzungsstrategie und andere wirksame Ansätze bleiben weiter in alter Lobby-Manier von den Gegnern des
Umweltschutzes (das es so etwas noch gibt...) umkämpft.
Für Umweltakteure besteht daher zur Zeit die Herausforderung,
sowohl alte „Kämpferfähigkeiten“ für die vielen Einzelfälle aufrecht
zu erhalten (inklusive dem Schmieden alter und neuer Allianzen),
als auch auf den Meta-Ebenen die politischen Rahmenbedingungen für die Zukunft so zu beeinflussen, daß die Kämpfe der Zukunft leichter werden, bzw. die Verantwortung für den Umweltschutz auf breitere Schultern verteilt werden.
Redaktionsschluß für das nächste EU-Rundschreiben ist der
26. März 2001.
Mit freundlichem Gruß,
Anja Köhne
Claudia Kabel
"
Wir freuen uns über
Ihre Beiträge
in Absprache mit uns.
"
Beiträge von
Gastautorinnen und –autoren
stimmen nicht in allen
Fällen mit der Meinung der
Redaktion überein.
Wir behalten es uns vor, Beiträge zu überarbeiten
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EU-Koordinationsstelle des Deutschen Naturschutzrings (DNR): Anja Köhne, Claudia Kabel
c/o Grünes Haus, Prenzlauer Allee 230, 10405 Berlin, 030 /443391-39, -40, -33, [email protected], ! www.dnr.de
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Tagesordnungen der Ratssitzungen
Die Ergebnisse der aktuellen Ratssitzungen und die Vorschau auf anstehende Ratssitzungen
finden Sie in Sonderteilen zum EU-Rundschreiben.
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Die Europäische Kommission wird in Kürze eine Mitteilung vorliegen,
die als Grundlage für einen Konsultationsprozeß mit gesellschaftlichen Gruppen zur Erarbeitung einer Strategie für nachhaltige Entwicklung der EU gedacht ist (s. Artikel in diesem Rundschreiben sowie in den Rundschreiben der letzten Monate). Stellungnahmen zu
der Mitteilung werden bis Ende April eingereicht werden können.
Weitere Informationen:
œ John Hontelez
Christian Hey, EEB
0032 / 2 / 289 109-0
! www.eeb.org
œ Anja Köhne
DNR
In der Einleitung erklärt die Kommission ihren Ansatz, mit der Nachhaltigkeitsstrategie auf bestehenden Prozessen aufzubauen – genannt
werden an dieser Stelle ominöser Weise an erster Stelle die Generellen
Leitlinien der Wirtschaftspolitik, dann aber auch der Cardiff-Prozess zur
Umweltintegration sowie der Lissabon-Prozess für Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung. An dieser Stelle unterstreicht die
Kommission übrigens auch ihren gegenüber dem Stockholmer Rat (s.
Sonderteil) gemachten Vorschlag, auch den Lissabon-Prozeß dem
Umweltintegrationsprozeß zuzuführen.
Angesichts der großen Rolle, die die EU gerade in der Landwirtschaftspolitik spielt, ist über eine Strukturentscheidung der Kommissionsmitteilung zu debattieren, ob diese sinnvoll ist oder nicht: über die
Entscheidung nämlich, die Agrarpolitik verstreut unter den Überschriften „Gesundheit“, „Management natürlicher Ressourcen“ oder
„Landnutzung und räumliche Entwicklung“ zu behandeln.
Die globale Dimension der Nachhaltigkeit über reine Umweltthemen
hinaus (z.B. Umwelt & Handel) wurde von der Kommission explizit
nicht mit erfaßt. Territorialexterne und globale Aspekte sollen nun in
der Rio+10-Mitteilung (s. Artikel in diesem Rundschreiben) bearbeitet
werden. (AK)
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Die belgische Regierung bereitet derzeit
umfassende Pläne für
ihre EU-Ratspräsidentschaft im 2. Halbjahr
2001 vor. Großes Gewicht wird dabei vor
allem auf die Weiterentwicklung und Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie gelegt,
deren Verabschiedung
im Juni in Göteborg
erwartet wird. Aber
auch in der Umweltgesetzgebung und in der
internationalen Umweltpolitik hat sich die
belgische Regierung
einiges vorgenommen.
Weitere Informationen:
œ Ministerium für
Verbraucher, Gesundheit
und Umwelt
Kunstlaan 7
B-1210 Brüssel
œ Norbert Gorissen
œ Catherine Wattiez
– EEB-Vorstand –
Inter Environnement
Wallonie
PAN-Europe
0032 / 2 / 358 29 26
0032 / 2 / 358 29 26
[email protected]
œ John Hontelez
0032 / 2 / 289 109-0
! www.eeb.org
œ Anja Köhne
DNR
In der Umweltpolitik im engen Sinne werden Fortschritte vor allem bei
fünf Gesetzgebungsverfahren erwartet:
œ Als horizontales Instrument die Richtlinie zur Umwelthaftung (Sonderteile 1/2001, 4/2000 und RS 4,8-10/2000);
œ Als Umsetzung der Ziele der Integrierten Produktpolitik (s. Artikel in
diesem RS) die Verpackungsrichtlinie (RS 1,2,6+7/2000);
œ Als Umsetzung der Ziele der neuen Chemikalienpolitik (s. Artikel in
diesem RS) die bessere Regulierung von Pestiziden sowie die
Überarbeitung der PIC-Verordnung (prior informed consent);
œ Die abschließende Ausgestaltung der EU-Regeln für gentechnisch
veränderte Organismen, vor allem zur Rückverfolgbarkeit (s. Artikel
in diesem RS);
œ Die Umsetzung der Verpflichtungen unter der Arhus-Konvention zu
Umweltinformationen,
-partizipation und -klagerechten.
Außerdem sollte es möglich sein, Ratsschlußfolgerungen zur EUKlimastrategie (ECCP; RS 1/2001 und dieses RS), zur Luftqualität
sowie zu Dioxinen und zu PCB zu erzielen.
Bei der Umweltintegrationsstrategie will sich die belgische Ratspräsidentschaft auf wenige, aber konkrete Projekte konzentrieren, vor allem in den Sektoren Verkehr, Energie, Binnenmarkt und Ecofin.
Auf internationaler Ebene muß sich die belgische Präsidentschaft
überraschend mit der auf die zweite Juli-Hälfte verschobene Fortsetzung der internationalen Klimaverhandlungen (COP-6b; RS 12/2000)
sowie u.a. mit den Treffen zum Kartagena- und zum Montrealer Protokoll befassen. Hierbei hat die belgische Präsidentschaft auch ein
Augenmerk auf die Ratifikation einiger internationaler Umweltabkommen durch die EU, u.a. Kioto Protokoll und Arhus-Konvention. Außerdem ist ein Ministertreffen mit den Beitrittsstaaten geplant.
Einige Termine
Die Umweltministerratstreffen finden voraussichtlich am 29. Oktober
sowie am 12./13. Dezember statt; außerdem ist für den 14.-16. September ein informeller Rat geplant, der als gemeinsames Treffen der
Umwelt- und Verkehrsminister durchgeführt werden soll. Die Regierungschefs werden sich zum Europäischen Rat voraussichtlich am 19.
Oktober sowie am 14./15. Dezember treffen.
Zusätzlich werden durchgeführt:
September
eine
NRO-Veranstaltung
zur
EUœ Im
Nachhaltigkeitsstrategie;
œ im Oktober ein internationales Seminar zur Städtischen Umwelt und
EU-Politik;
œ im November eine Ministerkonferenz zu Wasser, Landplanung und
nachhaltiger Entwicklung;
œ ebenfalls im November ein internationales Seminar zu Luftqualität
und Dioxinen. (AK)
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Ziel des Weißbuchs ist die Verbesserung von Demokratie und Effektivität in der EU-Politik. Erfaßt werden dabei eine breite Palette von
Fragen, die bis auf die Parlamente und Gerichte auf nationaler und
lokaler Ebene Rückwirkung haben können.
Der derzeitige Schwerpunkt der zuständigen Arbeitsgruppe der Europäischen Kommission ist die „Dezentralisierung auf nationale, regionale und lokale Ebene“ – d.h. auch eines der Hauptthemen des postNizza-Prozesses bzw. der in Nizza beschlossenen Regierungskonferenz 2004 (Sonderteil 1/2001 und RS 12/2000). Die Anhörung wird
sich dementsprechend mit folgenden Fragen befassen:
œ Kann die Durchsetzung des EU-Rechts vermehrt durch nationale
Gerichte erfolgen, und – wenn ja – wie? (s. auch RS 3/2000)
œ Wie kann die Zivilgesellschaft und die breite Öffentlichkeit in den
Dezentralisierungsprozeß involviert werden?
œ Welche vertraglichen Vereinbarungen zur Dezentralisierung sollen
zwischen der Kommission einerseits und nationalen, regionalen
oder lokalen Behörden getroffen werden?
œ Wie können die Beziehungen zu Netzwerken von Kommunen oder
anderen geographischen Institutionen gestaltet werden?
EEB-Konferenz zu „Good Governance“
Das Europäische Umweltbüro (EEB) wird seine diesjährige Jahreskonferenz – diesmal voraussichtlich im Oktober – unter das Motto
„gutes Regieren“ stellen, und dieses Konzept und das EU-Weißbuch
aus umweltpolitischer Perspektive untersuchen. Hierbei werden u.a.
die Beiträge der Umweltintegration, Nachhaltigkeit und ArhusKonvention zur guten Regierungsführung berücksichtigt werden. (AK)
Am 13. und 14. März
wird die Europäische
Kommission in Brüssel
eine öffentliche Anhörung veranstalten, deren Beiträge in der derzeit laufenden Erarbeitung eines Weißbuchs
zur guten Regierungsführung („good governance“; RS 11/2000
und 12/99) einfließen
sollen und das für April
angekündigt worden ist.
Weitere Informationen:
œ J.-F. Verstrynge
Europ. Kommission
GD Umwelt
0032 / 2 / 29-99279
-65589
œ John Hontelez
Europ. Umweltbüro (EEB)
0032 / 2 / 289-1090,
[email protected]
œ Anja Köhne
DNR
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Die formale Entscheidung wird im Rat für Allgemeine Angelegenheiten getroffen werden. Sie kündigte an, die Präsidentschaft wolle bis
Anfang Mai eine Einigung über die Änderungsanträge des EP aus
erster Lesung (RS 12/2000) herbeiführen. Darüber hinaus stehe eine
Einigung des Rates über die Veröffentlichung bestimmter Kategorien
von Dokumenten im Internet in Kürze bevor.
Der derzeitige Präsident des Ausschusses der Ständigen Vertreter
(AStV), der schwedische Botschafter Lund, hatte bereits Ende Januar
die Zustimmung des Rates zu vier Kernpunkten signalisiert, die die
Vorsitzende des EP, Nicole Fontaine (EVP/Frankreich), in einem Brief
im Dezember identifiziert hatte:
œ Transparenz des Gesetzgebungsprozesses,
œ klare Bedingungen für einen Zugang zu Informationen,
œ demokratische Kontrolle durch das EP,
œ und die Verabschiedung eines Rechts der Bürger auf Information
(„Freedom for Information Acts“) anstatt der vorgeschlagenen Verordnung.
Die schwedische Ministerin für Verfassungsund Verwaltungsfragen, Britta Lejon, hat
Anfang Februar vor
dem Ausschuss des
Europäischen Parlaments (EP) für die Freiheiten und Rechte der
Bürger, Justiz und Innere Angelegenheiten
die Pläne der schwedischen EU-Ratspräsidentschaft für die
Verabschiedung der
Verordnung über den
Zugang der Öffentlichkeit zu Informationen
vorgestellt (RS
3,8-10,12/2000).
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Im einzelnen hatte Fontaine fünf Themen genannt, für die eine Einigung gefunden werden müssten:
Quelle:
! www.eu2001.se
Weitere Informationen:
œ Thomas Lenius, BUND
030 / 27586-426
[email protected]
œ Ralph Hallo, SNM
0031 / 30 / 23 3 1-328
[email protected]
œ die Definition des Begriffs „Dokument“,
œ der Umgang mit Dokumenten, die von Dritten stammten,
œ die Umsetzbarkeit der Regelungen in den Mitgliedsstaaten,
œ Klassifikationssysteme
œ und - Hauptdiskussionspunkt im AstV - der Umgang mit „sensiblen“
Dokumenten. (CK)
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Die Europäische Kommission hat Ende Januar ihr Arbeitsprogramm für das Jahr
2001 vorgestellt. Darin
sind tabellarisch legislative und nichtlegislative Projekte
aufgeführt, und zwar
sowohl schon seit den
Vorjahren laufende
weitergeführte wie
auch neue Projekte. Für
jede geplante Maßnahme werden Entscheidungsverfahren (z.B.
Mitentscheidungsverfahren), Rechtsgrundlage sowie das geplante Datum der Verabschiedung der Vorschläge durch die
Kommission angegeben.
Weitere Informationen:
œ ! Europa.eu.int/comm/off/work_
programme/com281_de.pdf
œ ! europa.eu.int/rapid/start/cgi/g
uesten.ksh~
... SPEECH/01/64
œ Zu den einzelnen Maßnahmen, siehe auch
laufende Berichterstattung in diesem und den
letztmonatigen EURundschreiben.
Unter der Überschrift „Umweltschutz“ findet man folgende neue Maßnahmen:
œ Vorschlag für eine Verordnung zur Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung von gentechnisch veränderten Organismen (28.3.2001);
œ Vorschlag für eine Rahmenrichtlinie zur Umwelthaftung (Juni);
œ Vorschlag für eine Richtlinie zur Festlegung von Grenzwerten zur
Luftqualität (Juni);
œ Vorschlag für eine Richtlinie zu Bergbauabfällen (September);
œ Vorschlag zur Richtlinien-Novelle für die Kontrolle von Unfällen mit
Gefahrstoffen („Seveso-II“-RL) (September);
œ Abschluß des Kioto-Protokolls im Auftrag der EU (Oktober);
œ Rechtliche Vorschläge zur Umsetzung des Biosafety-Protokolls
(Oktober);
œ Vorschlag für eine Richtlinie zur biologischen Behandlung biologisch abbaubarer Abfälle (Dezember).
œ Kommissionsmitteilung zu einer PCB- und Dioxinstrategie (3.
Quartal);
œ Kommissionsmitteilung zur Umsetzung der EU-Klimastrategie
(ECCP) (Oktober).
Zu den weitergeführten Projekten aus den Vorjahren gehören unter
der Überschrift „Umweltschutz“ folgende Maßnahmen:
œ Richtlinienvorschlag zur Beteiligung der Öffentlichkeit (18.1.2001);
œ Mitteilung und Entscheidung zum 6. Umweltaktionsprogramm
(24.1.2001);
œ Vorschlag zur Novellierung der Richtlinie zur Treibstoff-Qualität
(März);
œ Vorschlag zur Novellierung der Richtlinie zu Batterien und Akkumulatoren (März);
œ Vorschlag für eine Ratsentschließung zum Abschluß der Rotterdamer Konvention (Juni);
œ Vorschlag für eine Rahmenregelung der EU zu freiwilligen Vereinbarungen im Umweltbereich (Juli).
œ Vorschlag für die Novellierung der Richtlinie zur Begrenzung von
Luftschadstoffen von Dieselfahrzeugen (Juli);
œ Vorschlag für eine Richtlinie zu Elektro-Schrott (3. oder 4. Quartal).
œ Grünbuch zur Integrierten Produktpolitik (Februar);
œ Kommissionsmitteilung für eine integrierte Luftqualitätspolitik (Februar);
œ Kommissionsmitteilung zu Plänen der betroffenen Sektorpolitiken
zur Biodiversitäts-Strategie (Februar);
œ Kommissionsmitteilung zu Rio+10 (30.1.2001);
œ Weißbuch zur EU-Chemikalienpolitik (Februar);
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Zu den interessantesten übergeordneten Plänen gehören folgende:
1) EU-Regierungswesen:
œ Kommissionsmitteilung zur Vereinfachung des Ordnungsrechts (28.2.2001);
œ Jahresbericht zum Ausschußwesen / Kommitologie (28.3.2001);
œ Kommissionsmitteilung zur Verbesserung des Dialogs mit der Zivilgesellschaft (28.3.2001);
œ Weißbuch zu neuen Formen Europäischen Regierens (Juni);
œ Jahresbericht zur „Besseren Gesetzgebung“ 2001 (November);
œ Kommissions-Arbeitsprogramm für 2002 (4. Quartal).
œ Kommissionsmitteilung zur Bewertung der Funktionsfähigkeit von Richtlinien unter dem „New Approach“ (September).
2) Sektorübergreifende Maßnahmen und Umweltintegration:
œ Stockholm-Bericht zu Fortschritten des Lissabon-Prozesses (13.2.2001)
œ Kommissionsmitteilung zur EU-Nachhaltigkeitsstrategie (Mai);
œ Kommissionsmitteilung zur Umweltintegration in der EU-Entwicklungspolitik (März);
œ Kommissionsmitteilung zur externen Aspekten der EU-Klimastrategie (November);
œ Kommissionsmitteilung zur Waldschutz & Entwicklungszusammenarbeit (4. Quartal);
œ Kommissionsmitteilung zum Verhältnis von EU und UN (Juni);
œ Kommissionsmitteilung zu Umweltintegration und Fischereipolitik (2. Quartal);
œ Kommissionsmitteilung zur Umweltintegration in der Außenpolitik zur Förderung einer nachhaltigen
Entwicklung (März).
Weitere umweltrelevante Maßnahmen sind unter anderen Überschriften zu finden, hier aber aus Zeitund Platzgründen nicht aufgeführt, z.B. Biotechnologie, Tourismus, Energieversorgung etc. Das Arbeitsprogramm der Kommission kann unter nebenstehender Web-Adresse heruntergeladen werden,
oder beim DNR (Claudia Kabel) als pdf-Datei bezogen werden – auch wenn es eine „Bleiwüste“ ist,
ein Blick hinein lohnt sich.
Kommissionspräsident Prodi stellt Prioritäten für 2001 vor
Mitte Februar stellte Kommissionspräsident Romano Prodi vor dem Europäischen Parlament seine
Prioritäten 2001 – bzw. die der EU – vor. Diese sind: Fortführung des Lissabon-Prozesses; Nachhaltigkeitsstrategie in Göteborg; Beschleunigung des Erweiterungsprozesses und Initiierung einer neuen
WTO-Runde; Einführung der Euro-Noten und –Münzen; weitere institutionelle Reformen.
Strategieplanung 2002
Die Kommission hat am 21. Februar außerdem ihre strategischen Prioritäten für 2002 festgelegt. Diese sind: Euro; Nachhaltige Entwicklung; Regieren in Europa; Erweiterung; Mittelmeerraum; Entwicklungspolitische Zusammenarbeit. Diese Prioritäten entstammen der Fünfjahresstrategie der Kommission. Der Haushalt für 2002 wird im Mai festgelegt werden.
Gesamtbericht 2000
Außerdem hat die Europäische Kommission am 14. Februar ihren Aktivitätsbericht für das letzte Jahr
!
eurovorgestellt.
Für
Interessierte
herunterzuladen
von
pa.eu.int/abc/doc/off/rg/de/2000/index.htm. (AK)
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Die Europäische Kommission hat am 28. Februar einen Bericht zu
den Fortschritten bei der kommissionsinternen Reform, die durch das
Weißbuch vom März 2000 (RS 3/2000) und aufgrund der Skandale
um die vorige Kommission in Gang gesetzt worden war. Aus Umweltund NRO-Sicht wahrscheinlich am interessantesten sind die Abschnitte zur Auslagerung von Kommissionsaufgaben an Externe. (AK)
Weitere Informationen:
! europa.eu.int/rapid/start/cgi/gues
ten.ksh
(Ref.-Nr.: MEMO/01/57)
Seite 7
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Die Kommission hat
Ende Februar einen
erneuten Vorschlag für
das 6. Forschungsrahmenprogramm für den
Zeitraum 2003-2006
vorgestellt (5. u. 6. Forschungsrahmenprogrammm; siehe RS
11,12/2000,1/99, 12/98
und 5,10/97), der auf
dem informellen Forschungsministerrat am
3. März dem Rat vorgelegt werden soll (10Pkte der Kommission
für Rat). Die Grundlagen wurden auf dem
Europäischen Rat in
Lissabon im Frühjahr
2000 gelegt und auf
den folgenden Treffen
der EU-Regierungschefs weiterverfolgt
(Sonderteil 2/2000 sowie Sonderteile
2,4-7,12/2000 und
1/2001).
Weitere Informationen:
œ GD Forschung
0032 / 2 / 29-527 53
-961 98
[email protected]
œ Kommissionsvorschlag
6. Rahmenprogramm:
! europa.eu.int/comm/
research/pdf/com-200194-de.pdf
œ Leitlinien zur Verwirklichung des EUForschungsraumes:
! www.europa.eu.int
comm/research/index_de
.html
œ Martin Grabert
Claudia Labisch
Koordinierungsstelle der
EG der Wissenschaftsorganisationen (KoWi)
0032 / 2 / 548 02 10
[email protected]
œ ! www.cordis.lu
œ Claudia Kabel,
DNR
Mit dem 6. Forschungsrahmenprogramm werden vor allem drei
grundlegende Ziele verfolgt:
œ Konzentration auf wenige Themengebiete,
œ Förderung von Forscherteams in Netzen („Exzellenznetzen“)
œ und die Schaffung eines Europäischen Forschungsraums von
Weltrang.
Bereits im Oktober hatte ein Expertenausschuss das 5. Forschungsrahmenprogramm analysiert. Gleichzeitig hatte die Kommission Leitlinien für Maßnahmen auf dem Gebiet der Forschung vorgelegt (RS
11/2000). Auf dem Europäischen Rat von Stockholm am 23.-24. März
wird die Kommission einen Bericht über die Verwirklichung des Europäischen Forschungsraumes vorlegen (RS 11,12/2000). Eine Verabschiedung des 6. Forschungsrahmenprogramms strebt die Kommission für die erste Jahreshälfte 2002 an.
Insgesamt ist ein Budget von 17,5 Milliarden • vorgesehen. Das bedeutet eine Steigerung der Ausgaben um 17 % gegenüber dem Budget des 5. Rahmenprogramms (RS 1/99 und 12/98). Vorgesehen ist
eine Konzentration auf wenige Themengebiete, bei denen sich Europa auf dem Vormarsch bzw. kurz vor dem Durchbruch zur Weltspitze
sieht und bei denen eine EU-weite Zusammenarbeit erfolgversprechend ist („Europäischer Mehrwert“). Dies gilt vor allem für Informationstechnologien und die biotechnologische Forschung, die mit 3,6
Milliarden • bzw. 2,0 Milliarden • die umfangreichsten Posten innerhalb der sieben thematischen Prioritäten ausmachen. Die Prioritäten
des 6. Forschungsrahmenprogrammes sind im Einzelnen:
œ Genomforschung und Biotechnologie,
œ Informationstechnologien,
œ Nanotechnologien, „intelligente“ Materielien und neue Produktionsmethoden,
œ Raumfahrt,
œ Lebensmittelsicherheit und Gesundheitsrisiken,
œ Nachhaltige Entwicklung und Globaler Wandel,
œ und Bürger und Regierungsfüuhrung in Europa.
Forschung zu Nachhaltiger Entwicklung, globaler Wandel, Energie
und Verkehr werden mit 1,7 Milliarden • veranschlagt. Ein weiteres
wichtiges Forschungsfeld sieht die Kommission bei der Lebensmittelsicherheit, für das ein Budget von 0,6 Milliarden • vorgesehen ist.
Die Forschungsgelder zur Nachhaltigen Entwicklung sind dafür vorgesehen, die wissenschaftlichen und technologischen Voraussetzungen
für die Umsetzung der Nachhaltigkeit in Europa zu schaffen. Darüber
hinaus soll damit der Beitrag Europas für die Forschung zu weltweiten
Prozessen („Globaler Wandel“) finanziert werden.
Atomforschung
Neben dem EG-Vertrag (ca. 16,5 Milliarden • Forschungsgelder) werden auch etwa 1,2 Milliarden • für die Forschung im Rahmen des
Euratom-Vertrages (RS 1/2000,1/99,11/96,11/95 und 4/94) ausgegeben. Größter Posten ist die thermonukleare Fusionsforschung (0,7
Milliarden • ; RS 12/98). Ein kleiner Teil der Gelder fließt auch in
Strahlenschutz und Sicherheit (0,05 Milliarden • ).
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Instrumente für den Europäischer Forschungsraum
Mit dem neuen Instrument „Exzellenznetze“ sollen die europäischen Forschungskapazitäten gebündelt und die Koordination verbessert werden. Europäische Forschungseinrichtungen sollen sich für
„gemeinsame Arbeitsprogramme“ zusammenschließen und die Umsetzung der Ziele eigenständig
verfolgen und die von der Kommission zur Verfügung gestellten Finanzmittel dezentral verwalten.
Ähnliches gilt für die Förderung sogenannter „integrierter Projekte“. Mit diesem Instrument sollen Forschungsansätze gefördert werden, die zu Ergebnissen mit „in der Praxis greifbaren Auswirkungen“
führen. Gemeint sind konkrete Produkte, Verfahren oder wissenschaftliche Erkenntnisse. So will die
Kommission in Zukunft auch verstärkt Forschungsprojekte unterstützen, die der Verwirklichung der
Gemeinschaftspolitiken dienen.
Europäischer Forschungsraum über die EU-Mitgliedsstaaten hinaus
Sowohl in die Exzellenznetzwerke als auch bei integrierten Projekten können und sollen Partner aus
nicht EU-Staaten eingebunden werden. Dies gilt für die Beitrittsstaaten, aber auch anderen
„Drittstaaten“. Darüber hinaus sind u.a. Kooperationsmaßnahmen mit Mittelmeeranreinerstaaten,
GUS-Staaten oder Entwicklungsländern geplant. (CK)
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Der Umweltschutz bekommt rechtlich einen immer höheren Stellenwert. Der könnte schon demnächst so hoch angesiedelt sein, dass
einzelne Mitgliedsstaaten zum Schutz von Flora und Fauna Gesetze
erlassen dürfen, die den freien Warenverkehr innerhalb der EU behindern. Das jedenfalls forderte unlängst Francis G. Jacobs, Generalanwalt am EuGH, und gab nun ein entsprechendes Votum ab.
Da bei klagt der Jurist durchaus keine Selbstverständlickkeit ein. Im
Gegenteil: Bislang können Umweltschutzaspekte eine gesetzliche
Beschränkung des freien Warenverkehrs nur legitimieren, wenn eine
konkrete Gefahr für Leib oder Leben vorliegt – was selten der Fall ist.
Damit soll nach dem Willen von Jacobs möglichst bald Schluss sein.
Abwehr von Importen
Wenn der EuGH der Argumentation seines Generalanwalts folgt,
dürfte das für die Wirtschaft erhebliche Auswirkungen haben. Wenn
beispielsweise französische Autos überwiegend einen CO2-Wert von
20 Einheiten produzieren würden, deutsche aber von 22 Einheiten,
könnte die französische Regierung die Einfuhr deutscher Wagen faktisch verhindern. Sie müsste nur einen Grenzwert von 21 Einheiten
fürs Fahren auf französischen Straßen festsetzen. In ähnlicher Manier
könnten einzelne Mitgliedsstaaten mit maßgeschneiderten Lärmschutzverordnungen den Betrieb ausländischer Maschinen und Flugzeuge vereiteln, spezielle Emissionsgrenzwerte könnten dazu dienen,
den Import von Teppichböden mit bestimmten Klebstoffen, von Werkzeugen mit bedenklichen Legierungen oder von chemisch behandelten Baustoffen zu verhindern. Zugegeben – ein etwas übertriebenes
Szenario. Dennoch keine Science Fiction, sondern schon in naher
Zukunft denkbare Realität.
In den nächsten Wochen wird das Urteil
des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) im
Verfahren gegen das
deutsche Stromeinspeisegesetz erwartet
(RS 4,5,8-10/2000). Sollte der EuGH dabei den
Vorschlägen von Generalanwalt Jacobs folgen, könnte das zu
einer deutlichen Aufwertung nationaler
Umweltschutzmaßnahmen gegenüber
dem Binnenmarkt führen. Mit freundlicher
Genehmigung des Autors sowie der Financial Times Deutschland
drucken wir eine in der
FTD Anfang Dezember
erschienene Bewertung
der Schlussanträge von
Generalanwalt Jakobs
ab.
Gastautor:
Andreas Geiger
Weitere Informationen:
Andreas Geiger
Rechtsanwälte Wessing
[email protected]
Seite 9
EU-Koordinationsstelle des Deutschen Naturschutzrings (DNR): Anja Köhne, Claudia Kabel
c/o Grünes Haus, Prenzlauer Allee 230, 10405 Berlin, 030 /443391-39, -40 -33, [email protected], ! www.dnr.de
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Musterverfahren beim EuGH
Ausgangspunkt für diese Vision ist ein Antrag des Landgerichts Kiel. Dem liegt eine Klage des Energieversorgers PreussenElektra gegen das deutsche Stromeinspeisungsgesetz zu Grunde. Mit dieser
Klage wehrt sich das Versorgungsunternehmen gegen die Abnahmeverpflichtung von Strom, der aus
erneuerbaren Energien wie Sonne, Wind oder Gezeiten gewonnen wurde. Statt Ökostrom zu einem
Mindestpreis aus deutschen Landen kaufen zu müssen, würde es grüne Energie lieber billiger aus
dem EU-Ausland beziehen. Die Abnahmeverpflichtung beeinträchtige die Abnahme von Strom aus
anderen EU-Mitgliedsstaaten, sei also eine verbotene Einfuhrbeschränkung, reklamiert PreussenElektra und beruft sich dabei auf Artikel 28 des EG-Vertrags. Das ist nach geltendem Europarecht eine
richtige Argumentation. Danach können Umweltschutzgesichtspunkte – und um die geht es beim
Stromeinspeisungsgesetz – nationale Wettbewerbsbeschränkungen nur in besonderen Ausnahmefällen rechtfertigen.
Generalanwalt Jacobs sieht das im Prinzip ähnlich – wenn man nur wettbewerbspolitische Aspekte
betrachten würde. So steht es auch in seinem Schlussantrag vom 26. Oktober 2000 (Rechtssache C379/98). Gleichzeitig plädiert er aber für ein grundsätzliches Umdenken und fordert vehement, Umweltschutzaspekten den Vorrang vor freiem Wettbewerb zu geben. Im Interesse der Umwelt müsse in
Zukunft ein Regelwerk wie das Stromeinspeisungsgesetz zulässig sein.
Aktuelle Rechtslage
Nach der EG-Rechtsprechung würde der Hase juristisch derzeit so laufen: Eine willkürliche Diskriminierung von in anderen EU-Mitgliedsstaaten erzeugtem Strom aus erneuerbaren Energien ist rechtlich
unzulässig. Das Stromeinspeisungsgesetz verfolgt zwar ehrenhafte Umweltschutzziele, nämlich die
Förderung von Ökostrom und damit die Verminderung des Klimakillers CO2 sowie die Schonung herkömmlicher Energiequellen. Damit ist das Gesetz ein wirkungsvolles Instrument, um die Nutzung erneuerbarer Energien gebräuchlicher zu machen. Da aber das Stromeinspeisungsgesetz deutsche
Elektrizität anders behandelt als grüne Power aus dem EU-Ausland, behindert es den Wettbewerb.
Wettbewerbsbeschränkungen aus Umweltschutzaspekten sind aber nur zulässig, wenn sie auf einheimische und ausländische Erzeugnisse gleichermaßen anwendbar sind. Das deutsche Gesetz misst
also mit zweierlei Maß, verstößt gegen Europarecht und ist somit ungültig.
Diesen Standpunkt begrüßt unter wettbewerbspolitischen Gesichtspunkten auch Generalanwalt Jacobs, da so nationale Marktabschottungen schon im Kern verindert werden. Doch was wäre die Folge? Kommt die PreussenElektra mit ihrer Klage durch, braucht sie gar keinen Ökostrom abzunehmen
– keinen deutschen und keinen ausländischen. Das würde sich erst wieder ändern, wenn einen neues, für alle EU-Mitgliedsstaaten gültiges Gesetz erlassen wird.
Argumente des Generalanwalts
Also plädiert Jacobs für ein Umdenken und im Sinne des Umweltschutzes für eine flexiblere Haltung des
EuGH. Unter der Annahme, dass Umweltschutzmaßnahmen nur gerechtfertigt sind, wenn sie unterschiedslos gelten, könne der eigentliche, positive Grundgedanke solcher Schutzmaßnahmen vereitelt
werden. Jacobs‘ rechtliche Argumentation: nationale Umweltschutzmaßnahmen unterschieden sich
häufig iin Bezug auf Art und Ursache der Umweltgefahr. Etwa, weil sie auf dem europaweit anerkannten Grundsatz beruhten, Umweltbeeinträchtigungen vorrangig am Ursprungsort zu bekämpfen –
gegebenenfalls also im EU-Ausland, nicht vor der eigenen Tür. Allein dadurch seien sie schon diskriminierend.
Wenn aber erforderliche, allgemein akzeptierte Umweltschutzmaßnahmen zwangsläufig mit diskriminierenden Wirkungen verbunden sind, sollten Umweltschutzargumente unter Umständen auch genügen, um nationale, wettbewerbsbeschränkende Gesetze zu akzeptieren.
Außerdem merkt Jacobs an, dass dem Umweltschutz nach neuestem EG-Vertrag gesteigerte Bedeutung zugemessen wird. Danach muss der Umweltschutz bei Festlegung und Durchführung der EUGemeinschaftspolitiken und –maßnahmen besonders berücksichtigt werden. Die Formulierungen im
EG-Vertrag hätten nicht nur programmatische Bedeutung, sondern statuierten rechtliche Pflichten für
Mitgliedsstaaten und ihre Organe. Bei der Auslegung der Vertragsbestimmungen über den freien Warenverkehr ist daher Umweltbelangen eine besondere Bedeutung beizumessen. Nach Ansicht des
Generalanwalts soll in letzter Konsequenz jedes nationale Gesetz den Import ausländischer Waren
verbieten dürfen, sofern es der Umweltschutz erfordert.
Es wäre begrüßenswert, wenn sich der EuGH dem Vorschlang seines Generalanwalts anschließen
könnte. Es ist kaum einzusehen, warum gerade Leib und Leben von Menschen, Tieren oder Pflanzen
rechtlich weniger schützenswert sein sollen als wirtschaftliche Interessen.
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Der Diskussion liegt folgendes zugrunde: Die öffentliche Hand ist der
bedeutendste Großkunde und könnte das Marktgeschehen deshalb in
Richtung Nachhaltigkeit beeinflussen. Auch dem Grünbuch der EUKommission zur Integrierten Produktpolitik gemäß (IPP; RS 1/2001,
1,2,5/2000, 1,12/98 und 12/97 sowie Sonderteile zur dt. Ratspräsdentschaft 1999), ist die Erschließung öffentlicher Märkte eines der
erfolgversprechendsten Instrumente für die Förderung umweltfreundlicher Produkte. Die öffentlich getätigten Einkäufe und Aufträge belaufen sich auf 14% des BIP der EU. Kein Wunder, daß sich viele
begehrliche Blicke auf diesen Auftraggeber richten.
Das öffentliche Beschaffungswesen ist gemeinschaftlichen und internationalen Vorschriften unterworfen, um eine optimale und effektive
Verwendung öffentlicher Gelder in Bezug auf Qualität und Kosten zu
gewährleisten. Der öffentlichen Hand werden offene und nichtdiskriminatorische Verfahren auferlegt, um auch international eine
Gleichbehandlung aller Bieter zu garantieren. Umweltkriterien sind
unter dieser Gesetzgebung eher ein Stiefkind.
Die Kommission hat im vergangenen Jahr Vorschläge vorgelegt, die
die Regeln des öffentlichen Auftragswesen vereinfachen und modernisieren sollen: Richtlinienvorschlag des EP und des Rates zur Vergabe öffentlicher Lieferaufträge, Dienstleistungsaufträge und Bauaufträge (KOM(2000)275 endgültig und Richtlinienvorschlag des EP und
des Rates zur Koordinierung der Auftragsvergabe durch Auftraggeber
im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung
(KOM(2000)276 endgültig). Zum ersten Mal sind Umwelteigenschaften als zulässige Kriterien für die Zuerkennung öffentlicher Aufträge
erwähnt. Dennoch sind die Möglichkeiten (von einer Verpflichtung
ganz zu schweigen), die Umwelt zu berücksichtigen, weiterhin völlig
unzureichend. Immer noch entsprechen sie nicht den Forderungen
des Vertrages von Amsterdam, demzufolge der Umweltschutz in alle
Politiken zu integrieren ist. Außerdem wenden sie das in der Gemeinschaft allgemein anerkannte Lebenszyklusdenken nicht an.
Der Umweltrat hat während der letzten deutschen Präsidentschaft
eine Resolution zugunsten einer Integrierten
Produktpolitik verfaßt
(IPP; s. Artikel in diesem RS, Sonderteil 69/99). Es steht in eklatantem Widerspruch
zur seinerzeit von der
Bundesregierung verfolgten Politik, daß die
Vertreter Deutschlands
in Brüssel jetzt bei der
Behandlung der Richtlinienentwürfe zum
öffentlichen Auftragswesen eine ausschließlich auf die Freizügigkeit der Märkte ausgerichtete Politik vertritt,
damit aber dem Umweltschutz die Rolle
eines „Handelshemmnisses“ zuweist. (s.
auch RS 2/2001)
Gastautorin:
Karola Taschner
Der Text der Kommissionsvorschläge (Art. 53) engt die Möglichkeit
der öffentlichen Hand, Umweltkriterien zu verwenden, erheblich ein:
Das geforderte “wirtschaftlich günstigste” Angebot umschließt nicht
die durch Umweltschäden und Ressourcenverbrauch verursachten
höheren externen Kosten.
Das Angebot muß nur das für die auftraggebebende Behörde und
nicht für das Gesamtbudget, geschweige denn für die Allgemeinheit,
günstigste sein, d.h. für staatliche Projekte veranschlagte Kosten berücksichtigen die ökologischen Folgekosten nicht, die u.U. bei einer
anderen Behörde auflaufen oder externe Kosten für die Allgemeinheit
bedingen.
Zulässige Umweltkriterien Kriterien müssen im direkten Zusammenhang mit dem Auftragsgegenstand stehen; dabei dürfen keine Kriterien berücksichtigt werden, die sich auf die Produktionprozesse und methoden beziehen. Sehr häufig beschränken sich jedoch die wesentlichen ökologischen Nachteile eines Produktes auf seine Produktionsphase, z.B. beim Grünen Strom, bei der Verwendung des EUEco-labels, von Altpapier oder chlorfreier Herstellung von Papier, bei
Lebensmitteln aus organischer Produktion, FSC-zertifiziertem Holz
aus nachhaltiger Forstwirtschaft usw.
Eine solche Politik zum öffentlichen Beschaffungswesen macht aus
dem Grünbuch zur Integrierten Produktpolitik von vornherein Makulatur.
Weitere Informationen:
Karola Taschner
Europ. Umweltbüro (EEB)
0032 / 2 / 289-1301,
-1099
karola.taschner@
eeb.org
! www.eeb.org
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Die Europäische Kommission hat Anfang
Februar das gegenüber
dem Novemberentwurf
nur wenig veränderte
Grünbuch Integrierte
Produktpolitik (IPP; RS
1/2001, 1,2,5/2000,
1,12/98 und 12/97 sowie
Sonderteile zur dt.
Ratspräsdentschaft
1999) veröffentlicht
(KOMM(2001)0068). Die
EU-Strategie für Produktpolitik ist eine der
thematischen Strategien des 6. Umweltaktionsprogramms (6.
UAP; s. dieses RS sowie RS 1,2/2001). Die
Kommission plädiert in
ihrem Grünbuch u.a.
für Beihilfen für ökologisch vorteilhafte Produkte, eine Zurücknahme des Ordnungsrechts und für eine
Stärkung des Umweltdesigns. Außerdem soll
die Aufklärung und
Wahlmöglichkeit der
Verbraucher etwa
durch Umweltzeichen
verstärkt werden.
Weitere Informationen:
œ Das Grünbuch:
! europa.eu.int/eurlex/de/com/gpr/2001/com
2001_0068de01.pdf
œ ! europa.eu.int/comm/environm
ent/ipp/home.htm
œ Christian Hey
Europ. Umweltbüro (EEB)
0032 / 2 / 289-1090,
-1099
[email protected]
! www.eeb.org
œ Thomas Lenius
BUND
030 / 27586-426
030 / 27586-440
[email protected]
Die vier Säulen der neuen EU-Produktpolitik
Das Konzept der EU-Produktpolitik umfasst vier Säulen:
œ Internalisierung von externen Umweltkosten nach dem Verursacherprinzip,
œ ökologisch orientierter Nachfragedruck,
œ verbesserte Produkte durch Umweltdesign,
œ Berücksichtigung des gesamten Lebenszyklus (s. Sonderteil
5/99).
Die Internalisierung von Umweltkosten im Rahmen der IPP wird als
mittel- bis langfristiges Instrument eingestuft, da die Kommission für
dieses Instrument noch umfangreichen Analyse- und Bewertungsbedarf sieht. Daher seien „Zusatzmaßnahmen“ zur Überbrückung notwendig: vor allem eine Verbrauchernachfrage, die verstärkt auch
ökologisch motiviert ist („ökologisch orientierter Nachfragedruck“). Um
diese zu schaffen, sollen die Verbraucher verstärkt durch Produktkennzeichnung und Informationskampagnen aufgeklärt werden; vor
allem durch ISO-Standards, EU-Umweltzeichen und über Internet.
Darüber hinaus soll ein informiertes, ökologisches Kaufverhalten
durch einen erleichterten Zugang zu Ökobilanzen angeregt werden.
Da die Veröffentlichung von Umweltbilanzen aber nicht (immer) den
Interessen der Unternehmen entspricht - z.B. wenn die ökologische
Bilanz zwischen mehreren Produkten der eigenen Produktpalette
hergestellt werden kann – dürfte dieser Vorschlag auf den Widerstand
der Industrie treffen.
Außerdem sind neue Leitlinien für Umweltdesign vorgesehen, die zu
ökologischeren Produkten führen sollen. Die Wirksamkeit solcher
Leitlinien ohne eine vorausgegangene Internalisierung der Umweltkosten ist allerdings fraglich.
Beihilfen zur Förderung umweltfreundlicher Produkte
& öffentliches Beschaffungswesen
Im Grünbuch der Kommission werden darüber hinaus staatliche Beihilfen als angemessenes Mittel angesehen, um ökologischere Produkte zu fördern – im Widerspruch zu der Tatsache, dass die Kommission derzeit noch immer gegen Beihilfen auf nationaler Ebene mit
dem Argument der Wettbewerbsverzerrung vorgeht (s. z. B. Berichterstattung über die Anpassung der EU-Richtlinie zu nationalen Beihilfen im Umweltbereich in den RS 12/2001 und RS 4,5,8-11/2000).
Auch bei der Argumentation der Kommission zum öffentlichen Beschaffungswesen (s. Artikel in diesem RS) widerspricht die Kommission ihrer eigenen bisherigen Praxis, nach der die Kommission vorschreibt, dass bei öffentlichen Ausschreibungen der Zuschlag dem
billigsten Gebot zufällt. Dies ist aber - wie die Kommission jetzt im
Grünbuch IPP feststellt – mit dem Ziel einer Integrierten Produktpolitik
nicht zu vereinbaren.
EU-Produktpolitik und Normung
Das IPP-Konzept zeigt durch eine Reihe von Schlüsselbegriffen („Integration“, „Kooperation“, „Konsens“), dass die Kommission in der EUUmweltpolitik vermehrt den Ansatz verfolgt, der gesetzgebenden Gewalt nur noch eine vermittelnde Rolle zwischen den gesellschaftlichen
Kräften einnehmen zu lassen; Ordnungsrecht bleibt in diesem Ansatz
nur als Alternative vorgesehen, falls es zu keiner Einigung kommt.
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Großes Vertrauen legt die Kommission auch in die Erstellung von Normen als tragfähige Säule des
Gemeinschaftsrechts (s. auch „new approach“ RS 1/2001, 5/2000 und Sonderteile 4,5/99). Kritiker
dieses Ansatzes wenden dagegen ein, dass der Normsetzungsprozess intransparent und undemokratisch ist (s. Berichterstattung zum Thema Normung RS 1/2001, 5,8+9,11/2000 und 3,12/97).
Ein neuer Aspekt in der Diskussion um die Normung im „new approach“ ist, dass in Zukunft auf Workshops von Interessensvertretern getroffene Vereinbarungen („work shop agreements“, CWA) akzeptiert werden sollen. Diese CWA werden von Seiten der Unternehmer zusammengestellt und erlauben
so den Ausschluss kritischer Stimmen. Zusätzlich sind kritische Interessensgruppen auch dadurch
ausgeschlossen, da diese nicht über ausreichende Kapazitäten verfügen. (CK)
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Auf der Sitzung des Umweltausschusses der europäischen Normungsbehörde (CEN) wurde unter anderem der Ausstieg des EEB
aus dem Gremium diskutiert (, s. auch Artikel zum Grünbuch Integrierte Produktpolitik in diesem RS; sowie RS 5-9/2000). Dabei unterstützten sowohl der Umweltausschuss als auch das strategische Beratungsgremium zu Umweltfragen SABE ein von der Kommission
finanziertes Technisches Büro der Umweltverbände. Dies sei die Voraussetzung für eine effektive Beteiligung der NRO am Normungsprozess. Der Ausschuss stimmte außerdem für eine Weiterführung der
Datenbank „Help-Desk“ über den September 2000 hinaus (RS
6+7/2000). (CK)
Quelle:
ENDS Environment Daily
(8.2.2001)
Weitere Informationen:
œ Christian Hey, EEB
0032 / 2 / 289-1090,
! www.eeb.org
œ CEN
0032 / 2 / 550 0811
! www.cenorm.be
œ SABE
! www.cenorm.be/
sectors/sabe.htm
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Die Europäische Kommission scheint sich – entgegen ursprünglicher
Planungen – dazu durchgerungen zu haben, keinen Richtlinienvorschlag zu freiwilligen Vereinbarungen im Umweltbereich zu erarbeiten
(RS 1/2001, 3,5/2000, 2,5,8/97 und 2,4,5,7,12/96). Statt dessen wird sie
wohl im April eine Mitteilung zum gleichen Thema vorlegen, die verschiedene Optionen skizzieren soll, wie man in Zukunft mit freiwilligen
Vereinbarungen auf EU-Ebene umgehen könnte. Eine Option, die derzeit diskutiert wird, ist die Festsetzung der Inhalte freiwilliger Vereinbarungen in einer EU-Verordnung, die auch eine „Guillotine“ enthalten
würde. Dabei handelt es sich um effektive gesetzliche Maßnahmen, die
automatisch in dem Fall in Kraft treten, wenn die Ziele der Vereinbarung
von der Wirtschaft nicht erreicht werden. Vorteil eines solchen Verfahrens wäre außerdem die Beteiligung von Rat, Europäischem Parlament
und NRO; diese hatten bei der Festlegung bisheriger freiwilliger Vereinbarungen auf EU-Ebene – z.B. der ACEA-Vereinbarung zur Reduktion
von Treibhausgasen von Pkw (RS 11/2000, 4,6/99 und2,4,9-11/98) –
nur eine geringe Rolle spielen können. (AK)
Weitere Informationen:
Christian Hey
Europ. Umweltbüro (EEB)
0032 / 2 / 289 109-3; -9
! www.eeb.org
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Die Europäische Kommission hat nach langen Diskussionen nun
das bereits für Dezember angekündigte
Weißbuch „Zukünftige
Chemikalienpolitik“
vorgestellt (RS2/2001).
Gastautor:
Thomas Lenius
(von der
Redaktion ergänzt)
Weitere Informationen:
œ Thomas Lenius
BUND
030 / 27586-426
030 / 27586-440
thomas.lenius@
bund.net
œ Elena Lymberidi
Europ. Umweltbüro (EEB)
0032 / 2 / 289-1090,
-1099
[email protected]
! www.eeb.org
œ David Santillo
Greenpeace
0044 / 7968 / 844 906
œ Hiltrud Breyer, MdEP
0032 / 2 / 284-5287
0032 / 2 / 284-9287
hbreyer@
europarl.eu.int
œ CEFIC
Dick Robson
0032 / 2 / 6767 228
[email protected]
œ BMU-Hintergrundpapier
zu EUChemikalienweißbuch:
! www.bmu.de
œ Anja Köhne, DNR
Von ca. 100.000 Industriechemikalien (Altstoffen), die vor 1981 auf
dem EU-Markt befindlich gemeldet wurden, sind ca. 30.000 Chemikalien heute mit einer Jahresproduktion von mehr als einer Tonne besonders marktrelevant. Seit 1981 müssen alle neu vermarkteten
Stoffe ab 0,01 Tonne Jahresproduktion mit abgestuften Datenmaterial
gemeldet werden. Es sind bisher 2.700 neue Stoffe entsprechend
gemeldet und bewertet worden. Eine Regulierung dieser Stoffe ist nur
selten erfolgt. (s. auch Artikel Teil 2 und 3; RS 1/2001, RS
1-3,6+7,11,12/2000 und RS 3,10+11/99 sowie Sonderteil 2/2000 und
9/99)
Alte Chemikalien sollten in den letzten Jahren mit einer Risikobewertung eingeschätzt werden. Allein von den 140 als prioritär angesehenen Stoffe sind bis heute nur 4 abschließend und 21 vorläufig bewertet worden. Diese Situation wurde bereits 1998 auf dem EUUmweltministerrat (RS 5/98) als vollkommen unzufriedendstellend
bezeichnet. Die EU-Kommission hat nun ein Weißbuch „Zukünftige
Chemikalienpolitik“ vorgestellt (RS 2/2001), das das EUChemikalienrecht einer Revision unterziehen soll. Zentraler Punkt ist
dabei das sogenannte REACh-System. Die Kommission schlägt ein
drei geteiltes Verfahren vor:
œ Registrierung von Chemikalien mit über 1 Tonne Jahresproduktion (ca.
25.000 - 30.000 Stoffe) mit einem computergestützten Verfahren,
œ Evaluierung von Chemikalien über 100 t Jahresproduktion (insgesamt ca. 7.500 Stoffe) und
œ Autorisierung (Zulassung von besonderes problematischen Stoffen
850 Stoffe) von Chemikalien. Dabei werden für die einzelnen
Punkte Fristen vorgegeben und als Endzeitpunkt für die Umsetzung
der Revision 2018 vorgesehen.
Problematisch an der Neuausrichtung der Chemikalienpolitik ist sicherlich, daß die Angleichung der Daten für die Bewertung von Alten
und Neuen Chemikalien zu Lasten der Vorsorge gehen soll. Für
Chemikalien, die unter 1 Tonne pro Jahr produziert werden, werden
keine Prüf- und Meldepflichten vorgesehen. Somit geht man das Risiko ein, daß Neue Stoffe später zu Altstoffen werden.
Ein Zulassungsverfahren (Autorisierung) muß auch besonders umweltbelastende Stoffe berücksichtigen. Die bisher vorgeschlagenen
CMR-Stoffe
(cancerogene/krebserregende,
mutagen/erbgutverändernde und reproduktionstoxisch/ruchtschädigend)
als Stoffe für die Autorisierung reichen hier nicht aus. Es sind auch
PBT- (persistent, bioakkumulierend, toxisch) und VPVB-Stoffe (sehr
persistent und sehr bioakkumuliend) einem Zulassungsverfahren zu
unterwerfen.
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EU-Risikoanalyse zu MTBE empfiehlt Grundwasserschutz
Eine Risikoanalyse des Treibstoffzusatzes MTBE (Methyltertiärbutylethen) für die EU hat diesen Bleiersatzstoff als nicht toxisch eingestuft, aber Maßnahmen zur Risikoverminderung von Grundwasserbelastungen empfohlen (RS 4,5,8+9/2000). Die MTBE-Risikoanalyse wurde von Finnland im Rahmen
der EU-weiten Risikobewertung von Chemikalien (Altstoffen; s. Artikel in diesem RS sowie RS 1/2001,
3,6+7,10-12/2000) durchgeführt. Finnische Behörden arbeiten jetzt an EU-weiten Maßnahmen für die
Risikoverminderung von MTBE. Ergebnisse werden im März erwartet.
Die MTBE-Anreicherung im Grundwasser hatte vor allem in Dänemark und den USA zu Diskussionen
über einen Ausstieg geführt. In vielen Mitgliedsstaaten, insbesondere in Deutschland, sah man bisher
nur wenig Veranlassung einen Ausstieg in Erwägung zu ziehen (RS 8+9/2000). (CK)
EP-Abgeordnete Breyer: Chemikalienstrategie: erster schritt trotz Schwachpunkten
Die Abgeordnete des Europäischen Parlaments (EP), Hiltrud Breyer (Grüne/EFA), bezeichnete die
Kommissionsstrategie für eine neue EU-Chemikalienpolitik als einen ersten Schritt für den Schutz von
Umwelt und Gesundheit vor Gefahrstoffen. Ein Schwachpunkte der Chemikalienstrategie sei die zu
geringe Berücksichtigung von Verbraucher- und Umweltschutz. Außerdem werde die Industrie nicht
verpflichtet, Informationen über die Wirkung der von ihr verwendeten Chemikalien zur Verfügung zu
stellen und der überwiegende Teil der Chemikalien (70.000 von 100.000) werde überhaupt nicht getestet. Dass Risikoabschätzungen für toxische, persistente und bioakkumulative Stoffe Voraussetzung
für Maßnahmen sei, zeige deutlich, dass Industrieinteressen immer noch wesentlich schwerer wiegen
als Umwelt- und Verbraucherschutz. Dies sei nicht mit dem Vorsorgeprinzip (RS 1,2/2001,
1-3,5,8+9,12/2000 sowie Sonderteile 1,2/2001 und 1,2,10/2000) vereinbar und stehe im Widerspruch
zum Ziel der Kommission, die OSPAR-Ziele (RS 5-10/2000 und 12/99) umzusetzen. (CK)
Greenpeace zu EU-Weißbuch Chemikalienpolitik
Auch Greenpeace International hat das Weißbuch als Schritt nach vorne, der jedoch zu kurz greift,
bezeichnet. Auch Greenpeace bemängelte fehlende Zeitvorgaben und Verbote sowie die Genehmigung von Stoffen auf der Grundlage von Risikoanalysen, auch wenn die betreffenden Stoffe intrinsische gefährliche Eigenschaften haben. Außerdem seien die Vorgaben der OSPAR-Konvention ungenügend berücksichtigt worden. Als positiv sieht Greenpeace die vorgesehene Beweislastumkehr, wie
auch die Verbesserung der Informationslage zu Chemikalien für die Öffentlichkeit. Allerdings würde
bei letzterer die Produktbezogenheit fehlen, die letztendlich dem Verbraucher eine informierte Kaufswahl erlauben würde. (AK)
CEFIC: Chemieindustrie „will Umweltschutz“, aber bitte ohne neue Instrumente
Der Verband der chemischen Industrie Europas (CEFIC) hat die Ziele des Weißbuchs begrüßt – laut
CEFIC neben Umwelt-, Verbraucher- und Gesundheitsschutz auch die Förderung der Wettbewerbsfähigkeit der chemischen Industrie. Ablehnend steht CEFIC jedoch den im Weißbuch skizzierten Instrumenten gegenüber, und sieht sie als Überbürokratisierung an; alternativ setzt sich CEFIC für „mehr
Wissenschaft“ (statt Vorsorge?) bei der Risikobewertung sowie die Weiterführung der freiwilligen
Maßnahmen der Chemieindustrie ein. (AK)
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Quelle:
ENDS Environment Daily
(5.2.2001)
Weitere Informationen:
œ Int. Konvention zum Schutz
des Donaubeckens
! europa.eu.int/eurlex/de/lif/dat/1997/de_39
7D0825.html
œ Entscheidung des EuGH:
! europa.eu.int/jurisp/
cgi-bin/form.pl?lang=de
œ Ulrike Städtler, EuGH
00352 / 43 03-3255
! www.curia.eu.int
œ Nik Geiler
0761 / 275693
[email protected]
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Klage Spaniens gegen
den EU-Rat wegen der Forderung nach Einstimmigkeit bei der Annahme der Internationalen Donauschutzkonvention (Amtsblatt Nr. L 342
vom 12.12 1997) abgewiesen ( Rechtssache C-36/98; RS 6+7/2000).
Spanien war bei der Abstimmung im Ministerrat 1994 überstimmt worden und hatte nun vor dem EuGH gegen die Rechtsauslegung des
Rates geklagt, der lediglich eine qualifizierte Mehrheit für erforderlich
gehalten hatte. Nach Ansicht des EuGH gelte nur für EU-Richtlinien und
-Verordnungen, die die Aufteilung von Wasserressourcen betreffen,
Einstimmigkeit als Voraussetzung. Bei Richtlinien und Verordnungen,
die sich überwiegend mit dem Schutz des Wassers (der Umwelt) beschäftigten, sei die qualifizierte Mehrheit weiterhin ausreichend.
Das Urteil des EuGH ist auch für die Wasser-Rahmenrichtlinie von
Bedeutung, denn auch diese Richtlinie wurde im Rat mit qualifizierter
Mehrheit und gegen den Widerstand Spaniens angenommen. Nach
dem Urteil des EuGH ist eine Klage Spaniens gegen die WasserRahmenrichtlinie kaum aussichtsreich. (CK)
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EU-Agrarkommissar Franz Fischler hat Mitte Februar einen sieben-Punkte-Plan zur Bewältigung der
BSE-Krise vorgeschlagen, der die Reformansätze der Agenda 2000 (Sonderteile 1,2/2001 und RS
1/2001) ergänzen soll (s. auch Agrarratsberichterstattung im Sonderteil sowie Sonderteil 2/2001). Der
Kommissionsvorschlag besteht aus einer Mischung von Sofortmaßnahmen und mittelfristigen Maßnahmen für eine verstärkte Förderung der extensiven Tierhaltung sowie zusätzliche Anreize für die
ökologische Landwirtschaft. Ausdrücklich betont wird die Notwendigkeit einer umweltverträglicheren
Landwirtschaft. Die Kosten für das Programm bezifferte Fischler bis 2003 auf etwa drei Milliarden
Mark. Im einzelnen schlägt die Kommission unter anderem folgende Maßnahmen vor:
œ Nutzung von Stilllegungsflächen für den ökologischen Futterbau;
œ Sonderprämien nur noch für Bestandsdichten von 1,8 Großvieheinheiten pro Hektar (bisher
2,0 GVE/ha);
œ Die Mitgliedsstaaten sollen die maximale Obergrenze für die Prämiengewährung von 90 Tieren
nicht mehr aufheben dürfen;
œ Senkung der Zahl der Tiere, für die Sonderprämien durch die EU gewährt werden.
Außerdem soll die Obergrenze für Interventionsankäufe der EU für 2001 und 2002 aufgehoben werden. Die Kommission fürchtet, dass in diesen Jahren sonst die Obergrenzen überschritten würden und
damit automatisch die kostenaufwendige Interventionsregelung („Sicherheitsnetz“) greifen würde.
Weitere Informationen:
œ GD Landwirtschaft
0032 / 2 / 29-519 10
œ Angelika Zahrnt, BUND
030 / 27 58 64-0
œ Dt. Tierschutzbund
0228 / 60 49 61-0
œ Christof Weins, NABU
0228 / 4036-168
œ Hilmar Freiherr
von Münchhausen, WWF
069 / 79 1 44-147
œ Lutz Ribbe
Euronatur
02226 / 20 45
BUND fordert aktives Engagement von Verbraucherschutzministerin Künast
Die Vorsitzende des BUND, Angelika Zahrnt, hat die Ministerin für Verbraucherschutz und Landwirtschaft, Renate Künast, aufgefordert, den
sieben-Punkte-Plan der Kommission aktiv zu unterstützen und zu ergänzen. Über die vorgeschlagenen Schritte hinaus sei ein entschiedeneres Vorgehen für einen ökologischen Umbau der Landwirtschaft und
für eine artgerechte Tierhaltung notwendig. Kernpunkte seien Umweltkriterien für die konventionelle Landwirtschaft, eine „Positivliste“ für
Futterzusätze und ein Kennzeichnungssystem für Futterzusätze. Außerdem fordere der BUND wie auch alternative Vertreter der Landwirtschaft eine Koppelung von Subventionen an die Zahl der Beschäftigten
eines Betriebes anstatt an die Zahl der gehaltenen Tiere.
Sowohl BUND als auch der Deutsche Tierschutzbund lehnen die Verbrennung von als BSE-frei getesteten Rindern – nur um den Markt zu
konsolidieren - ab und fordern die Einlagerung des Fleisches in Kühlhäusern. (CK)
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c/o Grünes Haus, Prenzlauer Allee 230, 10405 Berlin, 030 /443391-39, -40, -33, [email protected], ! www.dnr.de
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Bereits Anfang Februar hat die Fraktion der Grünen im Europäischen Parlament (Die Grünen/EFA) einen Zehn-Punkte-Plan für eine Neue Gemeinsame Agrarpolitik vorgestellt. Im Mittelpunkt des Papiers
steht die Integration eines vorsorgenden Verbraucherschutzes in die landwirtschaftliche Produktion.
Bisherige Agrarreformen zielten lediglich auf wirtschaftliche Reformen und eine Begrenzung der Ausgaben für den Agrarhaushalt. Anstatt Qualität und Preis, Umweltschutz und Wirtschaftlichkeit, Wettbewerb
und Einkommenssicherung gegeneinander auszuspielen, müsse sich eine neue Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) an den Zielen Lebensmittelqualität, Erhaltung der natürlichen Ressourcen und eine nachhaltige Entwicklung der ländlichen Wirtschaft orientieren. Außerdem fordert das EP, dass Entscheidungen
zur Gemeinsamen Agrarpolitik künftig im Mitentscheidungsverfahren getroffen werden sollen.
Im einzelnen fordert die Fraktion der Grünen im Europäischen Parlament (EP) unter anderem:
œ Integration des Vorsorgeprinzips in die Lebensmittelerzeugung;
œ Fördermittelvergabe unter qualitätssichernden, sozialen und ökologischen Rahmenbedingungen;
œ Weniger staatliche Interventionen und Abschaffung der Exportsubventionen;
œ Horizontale Maßnahmen & Agrarumweltprogramme;
œ Förderung des ökologischen Landbaus, z.B. Umstellungsförderungen auf umweltfreundliche und schadstoffarme Produkte;
œ Festschreibung des vorsorgenden Verbraucherschutzes als
Schutzklausel in die WTO-Bestimmungen.
Weitere Informationen:
œ Der 10-Punkte-Plan:
! www.europaparl
.eu.int/greens-efa
œ Friedrich-Wilhelm Graefe
zu Baringdorf
Die Grünen/EFA
fgraefw
@europarl.eu.int
Der Landwirtschaftsausschuss des EP plant, bis Ende des Jahres
eine Evaluierung der Agenda 2000 mit Hinblick auf die EUOsterweiterung auszuarbeiten. (CK)
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Der Europäische Rat und das Europäische Parlament (EP) haben entsprechend den Ergebnissen des
Vermittlungsausschusses (RS 1/2000) neue Regelungen für die Freisetzung von Gentechnisch Veränderten Organismen (GVO) angenommen, womit ein wichtiger Schritt der Revision der EUFreisetzungs-Richtlinie (RL 90/220/EWG) abgeschlossen ist (RS 1,3,4,6-9,11/2000; RS 4,6,10-12/99).
Hiermit hat Europa die weltweit strengsten Regelungen, wenn es um das Testen, Anpflanzen und den
Verkauf von GVO geht. Umweltorganisationen wie Friends of the Earth (FoE) haben einige der Änderungen begrüßt, vermissen aber eine Reihe von wichtigen Punkten, die nicht aufgenommen wurden.
Änderungen in der Freisetzungs-Richtlinie (siehe auch RS 1/2001)
Zu den positiven Änderungen innerhalb der Freisetzungs-Richtlinie gehört die Maßgabe, das alle Freisetzungen registriert werden müssen; die Risikobewertung wird ausgeweitet und umfaßt nun auch
langfristige Effekte; Genehmigungen werden nun mehr nur für 10 Jahre vergeben. Es fehlt jedoch ein
sofortiges Verbot von Resistenz-Markern für Antibiotika; stattdessen wird je nach Anwendungsgebiet
phasenweise reduziert. Zudem sind nur wenige Maßnahmen vorgesehen, um ungewollte GVOKontaminierungen zu verhindern. Eine Haftung für Schäden von Seiten der Biotechnologieindustrie
konnte ebenfalls nicht in der novellierten Fassung verankert werden. Die Kommission will die Haftungsfrage mit einem Richtlinienvorschlag zur Umwelthaftung klären, deren Vorlage voraussichtlich
erst für Dezember 2001 (anstatt wie ursprünglich vorgesehen im Juni 2001) vorgesehen ist (RS 2-5,811/2000 und 5/99; Sonderteile 1,3,4/2000 und 1/99). Ein Richtlinienvorschlag zur Rückverfolgbarkeit
und Kennzeichnung wird für die nächsten Wochen erwartet. Die Kommission will die Rückverfolgbarkeit durch ein System und Register von Kodenummern gewährleisten (Das Parlament 23.2.2001).
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Beibehaltung des Moratoriums?
Quelle u.a.:
ENDS Environment Daily
(16 u. 19.2.2001)
Weitere Informationen:
Gill Lacroix
Friends of the Earth Europe
0032 / 2 / 54 2 01-84
0032 / 2 / 53 75 5 96
! www.foeeurope.org
FoE fordert eine Beibehaltung des Quasi-Moratoriums, was auch der
Position Dänemarks, Frankreichs, Griechenlands, Italiens, Luxemburgs und Österreichs sowie der Fraktion der Grünen im EP entspricht. EU-Umweltkommissarin Wallström hatte sich im Januar für
eine Beibehaltung des Moratoriums bis 2001 ausgesprochen. Für die
Beendigung des Moratoriums müssen noch eine Reihe anderer Gesetzesvorhaben zu Kennzeichnung, Rückverfolgbarkeit sowie Haftungsfragen verabschiedet werden; mehrere Vorschläge plant die
Europäische Kommission noch innerhalb des Jahres 2001 auszuarbeiten. EP-Berichterstatter Bowe schätzt, daß die ersten GVO im
Frühjahr 2002 genehmigt werden können. Aus der Kommission gibt
es Stimmen, daß das EU-Zulassungsausschuss schon im Juni die
Arbeit wieder aufnimmt, falls die noch ausstehenden Vorschläge zu
Kennzeichnung und Nachverfolgbarkeit bis dahin beschlossen worden
sind. Ein Streit zwischen der Kommission und einigen Mitgliedsländern steht also womöglich bevor. Der Kommission sitzen insbesondere die US-Saatgut-Firmen im Nacken. Man nimmt an, daß mit USPräsident Bush mehr Druck auf die EU ausgeübt wird, da das Moratorium nach Meinung von EU-Kommissaren Wallström und Byrne rechtlich bedenklich sei (RS 3,6+7/2000 und Sonderteil 8+9/2000). Die
USA lehnen eine Trennung von gentechnisch veränderten und herkömmlichen Pflanzenprodukten als zu kostspielig ab. (KG/CK)
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Quelle:
ENDS Environment Daily
(1.2.2001)
Weitere Informationen:
œ Kai Schlegelmilch
BMU
030 / 28 55 0-2452
[email protected]
œ Martin Rocholl
Friends of the
Earth Europe
0032 / 2 / 54 2 01-84
0032 / 2 / 53 75 5 96
martin.rocholl
@foeeurope.org
! www.foeeurope.org
œ Matthias Seiche
BUND
030 / 275 864-33
œ Anja Köhne
DNR
Die Europäische Umweltkommissarin Margot Wallström hat sich auf
der Industriekonferenz „Energieforum 2001“ in Berlin Anfang Februar
dafür eingesetzt, im Rahmen der durch den Nizza-Vertrag gegebenen
verbesserten Möglichkeiten zur verstärkten Zusammenarbeit (RS
1,3,5-7/2000 und 12/99) eine Staatengruppe zu bilden, die in Sachen
Energiesteuerharmonisierung in der EU vorangeht. Die Bemühungen
um eine EU-weite Energiesteuerharmonisierung sind nicht zuletzt
aufgrund der Fehlschläge unter deutscher EU-Ratspräsidentschaft
(RS 2,4,5,7+8,10-12/99 und Sonderteile 4-6/99) und aufgrund des
hinhaltenden Widerstandes der spanischen Regierung praktisch zum
Stillstand verkommen.
Nur einige Tage vor der Rede Wallströms hatte der für Steuerfragen
zuständige Kommissar Frits Bolkestein in einem kommissionsinternen
Papier gestanden, daß eine EU-weite Harmonisierung wohl derzeit
nicht in Frage käme. Die im zweiten Halbjahr anstehende belgische
EU-Ratspräsidentschaft (s. Artikel in diesem Rundschreiben) hat
schon angekündigt, die politschen Bemühungen für eine Energiesteuerharmonisierung auf EU-Ebene wiederbeleben zu wollen.
Im 6. Umweltaktionsprogramm hat die GD Umwelt der Europäischen
Kommission unter Kommissarin Wallström das klimapolitsche Instrument der Besteuerung allerdings unter „ferner liefen“ eingestuft (RS
2/2001). (AK)
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Auf ein Schreiben des DNR vom Dezember 2000 hin hat der Direktor
der GD Wettbewerb der Europäischen Kommission, K. Mehta, folgende vier Möglichkeiten zur Gewährung von Betriebsbeihilfen im Bereich
Erneuerbare Energien und KWK klargestellt:
œ Abdeckung des Kostenunterschieds zwischen den Kosten für die
Energieerzeugung aus Erneuerbaren (bzw. KWK) und dem Marktpreis. Diese Beihilfen sind zeitlich nicht begrenzt, müssen aber
nach Abschreibung der Anlage eingestellt werden (unter Berücksichtigung Kapitalrendite, wenn angemessen).
œ Unterstützung durch Grüne Zertifikate und Ausschreibungen.
œ Ausgleich der vermiedenen externen Kosten.
œ Betriebsbehilfen nach den allgemeinen EU-Vorschriften zu Beihilferegelungen (grundsätzlich auf fünf Jahre befristet und degressiv zu
gestalten). (AK)
Weitere Informationen:
Europ. Kommission
0032 / 2 / 29-55303
-69813
[email protected]
Å(QHUJ\6WDU´(3VWLPPWHXURSlLVFKHU7HLOQDKPH]X
Das Europäische Parlament (EP) hat Ende Januar einer europäischen
Beteiligung am amerikanischen „Energy Star“-Programm grundsätzlich zugestimmt. Das „Energy Star“-Programm vergibt Umweltzeichen
für energieeffiziente Geräte der Informations- und Kommunikationstechnologie. Das Parlament hat seine Zustimmung allerdings an einige Bedingungen geknüpft:
œ das Programm sollte bereits nach zwei und nicht nach fünf Jahren
überarbeitet werden,
œ die Kriterien müssen streng genug sein und
œ die europäische Positionen müssen in den Verhandlungen mit den
USA angemessen berücksichtigt sein.
Quelle:
ENDS Environment Daily
(2.2.2001)
Weitere Informationen:
Europäisches Parlament 0032 /2 / 285-2111
! europarl.eu.int
Darüber hinaus hat das EP die Kommission aufgefordert, auf eine
freiwillige Vereinbarung mit der Industrie über ein schrittweises vomMarkt-nehmen der am wenigsten effizienten Geräte zu handeln. Falls
eine solche Vereinbarung nicht zustande kommt, soll die Kommission
ein Verbot per Richtlinie erarbeiten. (CK)
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Die nächsten wichtigen Termine für Erweiterungsprozess sind wie
folgt geplant (s. Sonderheft „EU-Erweiterung & Umweltschutz“ Nr. 4
zum RS 3/2000): Im Mai 2001 werden die AußenministerInnen der
„Erst-Runden-Kandidaten“ (Ungarn, Slowenien, Polen, Tschechische
Republik, Estland und Zypern) in Prag zusammentreffen. Der EUAußenministerrat in Luxemburg am 12. Juni wird ganz im Zeichen der
EU-Erweiterung stehen. Noch am selben Tag finden auch die Beitrittsverhandlungen auf Ministerebene - ebenfalls in Luxemburg - statt.
Drei Tage später wird dann in Göteborg Bilanz gezogen, ob der Zeitplan für die Erweiterungsstrategie eingehalten werden kann.
In der zweiten Jahreshälfte 2001 sollten die Verhandlungen über Verkehr, Energie und Landwirtschaft mit den am weitesten fortgeschrittenen Kandidaten Priorität haben. Anfang 2002 sollen „alle wichtigen
Fragen bezüglich jener Kapitel, die noch nicht gelöst wurden“, bevorzugt behandelt werden. Dazu gehören ua. Landwirtschaft, Regionalpolitik und strukturpolitischer Instrumente. Mit Ende 2002 will die EU
selbst für die Aufnahme der ersten neuen Mitglieder bereit sein.
(Dieser Artikel ist im
EUropa 2/2001
erschienen)
Weitere Informationen:
Europ. Kommission
0032 / 2 / 29-91111
! europa.eu.int/comm
Seite 19
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(Dieser Artikel ist im
EUropa 2/2001
erschienen)
Weitere Informationen:
Europ. Kommission
0032 / 2 / 29-91111
! europa.eu.int/comm
Energiekommissarin Loyola De Palacio bezeichnete es am Rande
des Weltwirtschaftsforums in Davos Ende Januar als sehr unwahrscheinlich, dass die EU-Erweiterung die europäische Energiestrategie
beeinflussen werde. Nach der EU-Erweiterung werde der Energiemix
im Prinzip der gleiche sein, wobei die fossilen Energieträger weiterhin
die erste Stelle einnehmen würden. Mit etwas mehr Aufmerksamkeit
müsste allerdings die Frage der Atomenergie behandelt werden. Dazu
stellte die Kommissarin fest, dass einige Beitrittsländer nach einem
Beitritt höhere Sicherheitsstandards einhalten müssten. Die Erneuerbaren Energieträger sieht sie als „Newcomer“ in den MOE-Staaten.
Dadurch konnte die Erreichung des EU-Ziels, den geplanten Anteil
der Erneuerbaren in der Energieerzeugung zu erhöhen, verzögern.
(UQHXHUEDUH(QHUJLHQ.RPPLVVLRQVWHOOW9HUIDKUHQZHJHQ%HLKLOIHQHLQ
Quelle:
Email Newsletter EUKommission
(28.2.2001)
Weitere Informationen:
œ Europ. Kommission
0032 / 2 / 29-91111
! europa.eu.int/comm
œ Michaele Hustedt (MdB)
Bündnis 90/Die Grünen
michaele.hustedt
@wk.bundestag.de
Die Kommission hat das im Sommer 1999 eingeleitete Beihilfeprüfverfahren gegen Deutschland wegen des Erneuerbare-EnergienGesetzes (EEG) Ende Februar eingestellt. Gleichzeitig betonte die
Kommission jedoch, dass die Kommission auch weiterhin Bedenken
hinsichtlich der Vereinbarkeit des deutschen Stromeinspeisegesetzes
mit dem EG-Beihilfebestimmungen habe (RS 2-5,8+9/2000 sowie
Sonderteile
1/20001
und
2,6+7/2000).
(CK)
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Quelle:
TAZ
(15.2.2001)
Die Bundesministerien für Umwelt, Wirtschaft sowie für Finanzen haben für die Bundesregierung Mitte Februar bei der Europäischen
Kommission eine Erklärung darüber abgeben müssen, warum die
deutsche Steuerbefreiung für die Rückstellungen der Atomkraftbetreiber keine unerlaubte Subvention darstellt. Energiekommissarin Loyola
de Palacio hatte zwar die Position eingenommen, die Rückstellungen
seien durch den Euratom-Vertrag gedeckt, Wettbewerbskommissar
Mario Monti hat dennoch förmlich ein Verfahren eröffnet.
Die Rückstellungen dienen der Finanzierung für Stilllegung und Abbau
der AKW, und sind nach Auffassung der deutschen Energieversorger
(EVU) fester Bestandteil des Atomkonsenses. Sie werden von den
EVU für Investitionen im Abfall- und Telekommunikationsbereich genutzt, und schaden wettbewerblich vor allem den Stadtwerken. Das
Ökoinstitut hat ausgerechnet, daß ohne die Zinserträge der Rückstellungen (zweistellige Milliardenbeträge) sich nur noch die Hälfte der
AKW wirtschaftlich rechnen würden. (AK)
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Informations-Richtlinie: Deutschland droht Klage vor EuGH
Deutschland droht eine erneute Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) wegen mangelnder Umsetzung der Richtlinie über
den Zugang zu Umweltinformationen (Informations-Richtlinie
90/313/EWG; RS 3/2000, 9/99). Die Kommission hat beschlossen,
eine begründete Stellungnahme an Deutschland zu verschicken, um
das Urteil des EuGH vom 9. September (Rechtssache C-217/97) gegen Deutschland durchzusetzen (RS 9/99). Auch an Österreich erging
eine begründete Stellungnahme, weil Österreich die Bedenken der
Kommission über die korrekte Umsetzung der Informations-Richtlinie
nicht ausräumen konnte (RS 10/2000).
IVU-Richtline: Weitere Klagen vor dem EuGH
Bereits im Januar hat die Europäische Kommission angekündigt,
Großbritannien, Griechenland, Spanien und Finnland wegen mangelnder Umsetzung der Richtlinie über Integrierte Verminderung und
Vermeidung von Umweltverschmutzung (IVU-Richtlinie 96/61/EG) vor
den EuGH zu bringen. Auch Deutschland droht eine Klage vor dem
EuGH wegen Nichtumsetzung der IVU-Richtline (RS 2/2001).
FFH-Richtlinie: Deutschland schützt Feldhamster nicht
Wegen Verstoß gegen die FFH-Richtlinie (92/43/EWG; RS 2/2001
und 2-4,8-10,12/2000) hat die Kommission eine begründete Stellungnahme versandt. Deutschland habe es versäumt, den Lebensraum
des bedrohten Feldhamsters in der Horbacher Börde bei Aachen zu
schützen (s. Artikel in Teil 5; s. auch EP-Bericht über die Umsetzung
der FFH-Richtlinie in den Mitgliedsstaaten: ! www3.europarl.eu.int/
omk/omnsapir.so/calendar?APP=PV2&LANGUE=EN). An Italien und
Spanien ergingen begründete Stellungnahmen wegen Beeinträchtigungen von FFH-Gebieten durch wirtschaftliche Projekte.
Vogelschutz-Richtlinie
Gegen Italien läuft derzeit eine Klage vor dem EuGH wegen der in
Italien immer noch erlaubten Praxis, bedrohte Vogelarten als Köder
für die Vogeljagd zu fangen. Der Generalanwalt Philipe Leger bezeichnete diese Praxis in seiner Empfehlung als Verstoß gegen die
Vogelschutz-Richtlinie (79/409/EWG), die dies nur in Ausnahmefällen
(etwa für die Kontrolle von Vogelpopulationen in der Nähe von Flughäfen) erlaube und auch nur bei Arten, die für die Jagd freigegeben
seien (ENDS Environment Daily 15.2.2001). Auch Belgien droht eine
Klage vor dem EuGH wegen Verstoß gegen die VogelschutzRichtlinie, wegen Beeinträchtigung eines Vogelschutzgebietes durch
die Landwirtschaft in der Nähe von Limburg.
Tierversuchs-Richtlinie
Die Kommission verschickte begründete Stellungnahmen an die Niederlande (wegen mangelnder Umsetzung) und an Belgien (wegen
seiner Ausnahmeregelungen für Tierversuche).
Als Folge der Bemühungen der Europäische Kommission, den
EU-Umweltgesetzen in
den Mitgliedsstaaten
mehr Geltung zu verschaffen, drohen allein
Deutschland - neben
den bereits laufenden
Verfahren zur UVPRichtlinie, IVURichtlinie, FFHRichtlinie, usw. (s. Berichterstattung im RS
der letzten Monate) –
nun auch Klagen vor
dem EuGH wegen
mangelnder Umsetzung
der Umweltinformations-Richtlinie, der
Biozid-Richtlinie und
eine weitere Klage wegen Verstoß gegen die
FFH-Richtlinie und der
PCB-Richtlinie.
Weitere Informationen:
œ Recherche von EuGHUrteilen, RL und VO:
! europa.eu.int/eurlex/de/index.html
œ Recherche RL und VO
! europa.eu.int/eurlex/de/search_lif_simple.
html
œ Ulrike Städtler
EuGH
00352 / 43 03-3255
00352 / 43 03-2734
! www.curia.eu.int
œ Vetretung der Europäischen Kommission in
Deutschland
030 / 22 80-2000
! www.eukommission.de
Seite 21
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Biozid-Richtlinie: Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland
Die Richtlinie über das Inverkehrbringen von Biozid-Produkten (Biozid.Richtlinie 98/8/EG; RS
6+7/2000, 1/98) wird in den meisten EU-Mitgliedsstaaten nicht umgesetzt bzw. die nationalen Umsetzungsvorschriften wurden der Kommission nicht mitgeteilt. Wegen mangelnder Umsetzung der BiozidRichtlinie verschickte die Kommission begründete Stellungnahmen an die elf Mitgliedsstaaten
Deutschland, Frankreich, Luxemburg, Belgien, Niederlande, Großbritannien, Irland, Griechenland,
Spanien, Portugal und Finnland. Bereits vor der Sommerpause hatte die Kommission die mangelnde
Umsetzung der Richtlinie in allen Mitgliedsstaaten bis auf Dänemark bemängelt (RS 6+7/2000).
Nitrat-Richtlinie
Die Kommission hat eine begründete Stellungnahme wegen Verstosses gegen die Nitrat-Richtlinie
(91/676/EWG; 2/2001 und 1,3-5,8-10/2000) an Irland versandt. Irland hat als einziger Mitgliedsstaat bisher
keine Nitrat-sensiblen Gebiete (nitrate vulnerable zones, NVZ) ausgewiesen und auch keine Vorsorgemaßnahmen zum Schutz der Gewässer vor Nitratbelastungen erlassen.
PCB-Richtlinie: Begründete Stellungnahme gegen Deutschland
Die Kommission wird Spanien, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien und Luxemburg wegen fehlender Informationen über die Umsetzung der PCB-Richtlinien (96/95/EG; 5,8+9/2000) in diesen Mitgliedsstaaten vor dem EuGH verklagen (8+9/2000). Da Deutschland die Aufforderungen der PCBRichtlinien noch immer nicht ausreichend erfüllt, hat die Kommission bereits Ende Januar beschlossen, eine begründete Stellungnahme zu verschicken. Neben Deutschland droht auch Schweden und
Dänemark eine Klage vor dem EuGH, falls die drei Mitgliedsstaaten die Forderungen der Kommission
zur Verbesserung der Gesetzeslage nicht erfüllen.
Seveso-II-Richtlinie: Phosphorbelastungen
Weil Irland keine ausreichenden Maßnahmen zum Schutz der Gewässer vor Phosphorbelastungen
ergriffen hat, schickte die Kommission wegen Verstoß gegen die Seveso-II-Richtlinie (76/464/EWG)
eine begründete Stellungnahme an Irland.
UVP-Richtlinie: Weitere begründete Stellungnahmen
Im Februar verschickte die Kommission wegen Verstoß gegen die Richtlinie über Umweltverträglichkeitsprüfungen (85/337/EWG) eine begründete Stellungnahme an (s. Artikel Teil 3). Die Lagerung
gefährlicher Abfälle bei Zuazo finde statt, ohne dass die spanischen Behörden zuvor eine Umweltverträglichkeitsprüfung veranlasst hätten. Gegen Deutschland läuft derzeit ein Vertragsverletzungsverfahren wegen mangelnder Umsetzung der Richtlinie (RS 2/2001, 3,8+9/2000 und 10+11/98).
Abfall-Rahmenrichtlinie und Abfallverbrennungs-Richtlinie: Letzte Warnung an Österreich
Da eine Reihe von spanischen Mülldeponien die Standards der Abfall-Rahmenrichtlinie (91/156/EWG;
2/2001 und 2,5,8+9,11/2000) nicht entsprechen, will die Kommission gegen Spanien Klage vor dem
Europäischen Gerichtshof (EuGH) erheben. An Österreich erging eine begründete Stellungnahme
wegen mangelnder Umsetzung der Abfallverbrennungs-Richtlinie (94/67/EG; RS 11/2000 und 12/99).
(CK)
Seite 22
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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat Mitte Februar in einem Eilverfahren entschieden, daß die Zahl
der Transitfahrten durch Österreich dieses Jahr um 130.000 verringert werden muß und, daß der LkwVerkehr die Vorgaben des Alpentransitabkommens (RS 12/2000) überschritten hat (Rechtss. C-445/00).
Der EU-Ministerrat wollte die Überschreitung der "Zu-viel-Fahrten" auf vier Jahre "strecken", d.h. z.B.
die Überschreitung von 15% des Jahres 1999 aus dem zukünftigen Transit-„Budget“ auffangen. Hiergegen hatte Österreich im Dezember geklagt (Amtsblatt vom 10.2.2001), und vom EuGH jetzt zunächst Recht erhalten; ein endgültiges Urteil wird jedoch erst für Ende 2002 erwartet.
Eine Umsetzung des EuGH-Urteils würde für das Jahr 2001 zu deutlich weniger Fahrten über den Brenner führen, und zum Jahresende
den Lkw-Verkehr durch die Alpen eventuell vollständig zum erliegen
bringen. Jedoch wird erwartet, daß die österreichische Regierung,
unter der Voraussetzung, daß das Alpentransitabkommen über das
Jahr 2003 verlängert wird, zu Zugeständnissen bereit sein wird.
Die europäischen Verkehrsverbände werden sich am 8. März in
Frankfurt am Main treffen, um über die Problemlage zu sprechen.
Derzeitige Strategie der Spediteure: Sie stellen die Zählungen der
österreichischen Regierung in Frage, vor allem die Berechnungen
bzw. Schätzungen der „Schwarzfahrten“ (Transitfahrten, die fälschlich
als Zielfahrten nach Österreich deklariert werden und daher im Transit-Ökopunktesystem unter den Tisch fallen). (CK/AK)
Quelle u.a.:
alpennewsletter
(26.2.2001)
Weitere Informationen:
œ Fritz Gurgiser
Transitforum Austria-Tirol
0512 / 579 560
transitforum@
netway.at
œ VCÖ
0043 / 1 / 89 32-697
-431
[email protected]
9HUNHKU7UDQVLW(LQXQULFKWLJHU.RPPLVVLRQVEHULFKW]XPgNRSXQNWHV\VWHP
Der vorliegende Bericht zeigt allerdings einen in der Dimension bemerkenswert sorglosen Umgang mit dem Begriff „wissenschaftliche
Studie“ und wird diesem Anspruch jedenfalls in keiner Weise gerecht.
Der Kommissionsbericht überprüft lediglich die im Beitrittsvertrag Protokoll Nr.9 (Transitregelung) festgeschriebenen Ökopunkte (RS
4,6-10/2000 u. Sonderteil 6+7/2000) dahingehend, ob mehr oder weniger
als vorgesehen verbraucht wurden. Nicht beachtet wurde, dass die Ausgangswerte dieser Ökopunkteregelung unrichtig sind (überhöhte falsche
Fahrtenzahlen und überhöhter falscher Emissions-Durchschnittswert).
Daraus folgt, dass die im Bericht behauptete Reduktion der NOXEmissionen keiner gleichwertigen Reduktion der NOX-Emissionen, wie
sie im Beitrittsvertrag (Art.11 Abs.2a) vereinbart wurde, entspricht.
Einen wichtiger Hinweis darauf, dass das vertraglich festgelegte Reduktionsziel für NOX deutlich verfehlt wird, liefert z.B. die Tiroler Immissionsüberwachung. Im Gegensatz zur rechnerisch ermittelten Emission
wird hier die Immissionskonzentration gemessen. Auch an weiteren
Messstellen werden EU-Grenzwerte (JMW) für NO2 dauerhaft überschritten und zeigen keinen Rückgang der NOX- Konzentrationen.
Der Bericht der Kommission behauptet (Seite 14), dass jene Lkw, die
auf österreichischen Straßen außerhalb des Ökopunkteregimes fahren,
keine mit den Transit-Lkw vergleichbare Reduktion der NOX-Emission
aufweisen. Die Autoren des Berichtes wollten offensichtlich die ihnen
bekannte Diskrepanz zwischen Ökopunktereduktion und Immissionszunahme damit erklären, dass die Zunahme der NO2-Immissionskonzentration im Transitkorridor Inntal durch innerösterreichische,
emissionsreichere Fahrten verursacht wird und damit nicht dem LkwTransit anzulasten ist. Der Bericht bleibt aber den Beweis für diese
Behauptung schuldig, obwohl dieser für die Verifizierung der behaupteten Reduktion wichtig ist. Auch die Anlagen des Berichts (Tabelle 14
und 15) zeigen, dass z.B. die Verschlechterung der NOX-Immission im
Inntal nicht darauf zurückzuführen ist, dass die Lkw im innerösterreichischen Verkehr mehr NOX emittieren, als die Transit-Lkw.
Die Europäische Kommissionhatte gemäß
Protokoll Nr. 9 (Beitrittsvertrag) Art. 11
Abs. 4 in Zusammenarbeit mit der Europäischen Umweltagentur
noch vor dem 1.1.2001
eine „wissenschaftliche
Studie“ durchzuführen,
um festzustellen, inwieweit das in Art. 11
Abs. 2a festgelegte Ziel
einer 60%-igen Reduzierung der NOxBelastung durch Lastkraftwagen im Österreich-Transit im Zeitraum zwischen 1.1.1992
und 31.12. 2003 erreicht
wurde.
Gastautor:
Fritz Gurgiser
(Von der
Redaktion gekürzt –
eine detailliertere
Kritik ist im
EUropa 2/2001
erschienen)
Seite 23
EU-Koordinationsstelle des Deutschen Naturschutzrings (DNR): Anja Köhne, Claudia Kabel
c/o Grünes Haus, Prenzlauer Allee 230, 10405 Berlin, 030 /443391-39, -40 -33, [email protected], ! www.dnr.de
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Weitere Informationen:
œ Fritz Gurgiser
Transitforum Austria-Tirol
0512 / 579 560
[email protected]
œ Verordnung über die
Verteilung und Genehmigungen für Lkw:
Amtsblatt vom
30.12.2001
! europa.eu.int/eur-lex/
de/oj/2000/I_336200123
0de.html
Obwohl also das Vertragsziel - die 60%-ige Reduktion der NOxBelastung aus dem Lkw-Transit - nicht erreicht wurde (zu diesem Ziel
haben sich immerhin 15 Mitgliedstaaten verpflichtet), schlägt die
Kommission nun dem Rat vor, die mengenmäßige Beschränkung
(108 %-Schutzklausel) aufzuheben. Wobei diese Schutzklausel zu
allem Überfluss gar noch als „Sanktion“ bezeichnet wird. Diese Empfehlung zeigt das „wahre Gesicht“ des Berichts: Das Erreichen des
angeführten Vertragszieles wird locker beiseite geschoben, an erster
Stelle steht „die freie Fahrt für Transit-Lkw“.
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Weitere Informationen:
œ Karola Taschner
Europ. Umweltbüro (EEB)
0032 / 2 / 768-1981
[email protected]
œ Sarah Keay-Bright
Europ. Umweltbüro (EEB)
0032 / 2 / 289-1300,
-1099
[email protected]
! www.eeb.org
œ Europäisches Parlament
(EP)
0032 /2 / 285-2111
! europarl.eu.int
œ ! europa.eu.int/prelex/detail_do
ssier_real.cfm?CL=en&D
osID=157160
Das Europäische Parlament (EP) hat Mitte Februar über den Kommissionsvorschlag für eine Richtlinie über Emissionsgrenzwerte für
Motorräder (RS 10/2000) abgestimmt. Die Überarbeitung der Richtlinie (97/24/EG) ist Teil des Auto-Öl-II-Programms (RS 11/2000, 9/99).
Das EP fordert unter anderem strengere Grenzwerte für Motorräder
und damit eine Angleichung an die Pkw-Emissionsgrenzen sowie
realitätsnähere Testmethoden zur Ermittlung der Emissionen. Im einzelnen nahm das EP unter anderem folgende Änderungsanträge an:
œ Verbindliche - statt der vorgeschlagenen unverbindlichen - Grenzwerte für CO, Kohlenwasserstoffe und NOx ab 2006 (Euro-IIIGrenzwerte), die über die von der Kommission vorgeschlagenen
Grenzwerte für Neuzulassungen ab 2003 hinausgehen;
œ Steueranreize für Motorräder, die die jeweiligen Emissionsgrenzwerte unterbieten, sollten nicht nur für neue, sondern auch für
nachgerüstete ältere Modelle möglich sein;
œ Die Kommission soll aufgefordert werden, sich für weltweite Testmethoden einzusetzen, die sich an den realen Fahrgewohnheiten
orientieren. (CK)
Seite 24
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Ergebnisse zu NEC
Die Kommissionsobergrenzen wurden angenommen, und zwar zu
SO2, NOx und VOC einstimmig, zu Ammoniak per Mehrheit. Alle Änderungsvorschläge, die vom Berichterstatter erarbeitet worden waren,
gingen durch, inklusive der Festlegung der regelmäßigen Überprüfung
der Grenzwerte und neuer Langfristziele. Außerdem wurden die
Emissionen aus der Schifffahrt und dem Flugverkehr aufgenommen.
Ergebnisse zu Großfeuerungsanlagen
Hier votierten die Abgeordneten für strengere Emissionsgrenzwerte,
und zwar sowohl für neue wie auch für Altanlagen (genaue Zahlen
sind beim EEB erhältlich), und strichen eine Reihe von Ausnahmeklauseln aus dem Text; zu letzterem werden aber noch heftige Debatten sowohl im EP-Plenum wie auch mit dem Rat erwartet.
Bewertung von EEB, CNE und Swedish NGO Secretariat on Acid Rain
Das Europäische Umweltbüro (EEB), Climate Network Europe (CNE)
und das Swedish NGO Secretariat on Acid Rain haben in einer gemeinsamen Position die Ergebnisse des Umweltausschusses weitestgehend begrüßt, da es einer klaren Verbesserung gegenüber der
Position des Ministerrates entspricht. Es bleiben jedoch noch Lücken:
Der Ministerrat will für existierende Anlagen, die ab 2008 nur noch
20.000 zusätzliche Arbeitsstunden laufen, eine Ausnahme; die EPAbgeordneten haben diese Position angenommen und lediglich die
Regelung auf das Jahr 2012 begrenzt. Außerdem bleiben weitere
Ausnahmen bestehen: Ausnahmen für Kreta und Rhodos, für offshore-Anlagen, stark schwefelhaltige („dirty“) Brennstoffe sowie kleine
Anlagen, die nach Meinung der NRO nicht notwendig wären. Nach
Meinung des EEB ist das Ausschussergebnis eine gute Ausgangsbasis, damit am Ende des Mitentscheidungsverfahrens einigermaßen
gute Richtlinien verabschiedet werden.
Kommissionsstudie zu Anforderungen an EU-Gesetzgebung
Die Kommission hat im Anschluß an den Gemeinsamen Standpunkt
des EU-Umweltrates eine Studie bei IIASA (International Institute for
Applied System Analysis) in Auftrag gegeben. Sie sollten Anforderungen an ein EU-Gesetz erarbeiten. Der Bericht ist auf der Kommissions-Internetseite erhältlich: ! europa.eu.int/comm/environment/
pollutants/combustion.htm.
Weiterer Zeitplan
Bis zum 8. März können im EP weitere Änderungsanträge zu NEC
und Großfeuerungsanlagen eingereicht werden; die Plenarabstimmung im EP wird am 13./14. März stattfinden. (AK/KG)
Der Umweltausschuß
des Europäischen Parlaments hat Ende Februar sehr positive
Beschlüsse zu den
LuftqualitätsRichtlinien zu den Nationalen Emissionsobergrenzen (NEC;
Sonderteile
2-4,6+7/2000 und RS
3/2000) sowie zu den
Großfeuerungsanlagen
(Sonderteile 1,6+7/2000
und 1/99 sowie; RS
3,4,6+7/99) gefaßt, die
von Umweltverbänden
begrüßt wurden. Zu
verdanken sind die
Ergebnisse laut Berichten aus Brüssel u.a.
dem intensiven Lobbying nationaler Umweltverbände – u.a. der
BUND hatte sich mit
detaillierten Lobbybriefen und Pressemitteilungen eingesetzt –
sowie dem Einsatz einiger Europaparlamentarier – u.a. dem deutschen SPD-Abgeordneten Bernd Lange.
Weitere Informationen:
œ Bernd Lange (MdEP)
0032 / 2 / 284-5596
[email protected]
œ Sarah Keay-Bright, EEB
0032 / 2 / 289 109-0
[email protected]
œ Daniel Mittler, BUND
030 / 275 864-68
œ Rob Bradely
CNE
[email protected]
œ Christer Ägren
Swedish NGO Secretariat on Acid Rain
[email protected]
Seite 25
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Die Europäische Kommission hat im Dezember 2000 eine Mitteilung über die Sicherheit im Bergbau
herausgegeben. Basierend auf den sich häufenden Bergbau-Unfällen (RS 6+7,10,12/2000; Sonderteile 5/2000, s.a. weiteren Veröffentlichungshinweis in diesem Heft) hat die Kommission die EUGesetzgebung bewertet und schlägt in dieser Mitteilung Prioritäten für eine Revision vor. Zu diesen
Optionen gehören Risikomanagement in der Industrie, Management von Bergbauabfällen, Integrierte
Vermeidung von Verschmutzung und Kontrollmaßnahmen. (KG)
EEB-Bericht über Bergbauindustrie und EU-Gesetzgebung
Quelle:
Beilage zum eis
(12/2000)
Weitere Informationen:
Europ. Kommission
0032 / 2 / 29-91111
! europa.eu.int/comm
Angesichts des Tisza-Donau-Vorfalles sind dringend Verbesserungen
in der EU-Gesetzgebung notwendig, um zukünftig solche Unfälle zu
vermeiden. Das EEB hat eine Bewertung der Umweltauswirkungen
der Europäischen Bergbauindustrie vorgenommen, die bereits existierende internationale und europäische Gesetzgebung analysiert und
basierend darauf Anforderungen an eine Reform der EUGesetzgebung formuliert. Der Bericht „The Environmental Performance of the Mining Industry and the Action necessary to strengthen
European Legislation in the Wake of the Tisza-Danube Pollution“ ist
auf der Internetseite des EEB erhältlich: ! www.eeb.org (RS
6+7,10,12/2000; Sonderteile 5/2000). (KG)
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Weitere Informationen:
œ Europ. Kommission
0032 / 2 / 29-91111
œ ! europa.eu.int/rapid/
start/cgi/guesten.ksh?
p_action.gettxt=gt&doc=I
P/01/66|0|RAPID&lg=EN
œ ! www.eur.ru/eng
/index.html
œ ! europa.eu.int/comm/
external_relations/
russia/intro/index.htm
Nachdem die schwedische Präsidentschaft das Verhältnis der EU zur
russischen Enklave Kaliningrad zu einer ihrer Prioritäten erklärt hat
(RS 1/2001), hat die Europäische Kommission nun eine Mitteilung
veröffentlicht, um eine Debatte über die Auswirkungen der Erweiterung auf Kaliningrad in der EU und anschließend mit Rußland, Litauen
und Polen anzustoßen. Das Diskussionpapier beschreibt mögliche
Kooperationsgebiete und –möglichkeiten, u.a. Energieversorgung und
Verkehr, aber auch Fischerei und Umweltschutz allgemein. (KG)
(8XQG:+2EHVFKOLH‰HQYHUVWlUNWH=XVDPPHQDUEHLW
Weitere Informationen:
œ Briefwechsel & Memorandum:
! europa.eu.int/comm/
health/ph/key_doc/who_l
etters_de.html
œ Europäische Kommission
GD Gesundheit & Verbraucherschutz
0032 / 2 / 29-68245
sanco-info@
cec.eu.int
œ WHO
0041 / 22 / 791-2111
[email protected]
Die Europäische Kommission und die Weltgesundheitsorganisation
(WHO) haben eine verstärkte Zusammenarbeit beschlossen. Man hat
sich auf ein gemeinsames Memorandum geeinigt, dass Formen der Zusammenarbeit und inhaltliche Prioritäten festlegt. Zwecks Schaffung von
Synergien, einem abgestimmteren Vorgehen und zur Vermeidung von
Doppelarbeit will man sich in den Bereichen Datensammlung und –verarbeitung, Entwicklung von Methoden und Instrumenten zur Analyse und
Bewertung, Austausch von Informationen und Erfahrungen, Förderung
von Forschung und technologischer Entwicklung sowie Mobilisierung und
ggf. Koordinierung bei beispielsweise Notfällen wie Naturkatastrophen
abstimmen. Dies geschieht durch verschiedene Formen der Information,
Beteiligung an der Gremienarbeit sowie durch regelmäßige Abstimmungstreffen. Priorität erhält unter anderem die Erstellung von politischen
Maßnahmen und Schaffung von Systemen für eine „nachhaltige gesundheitliche Entwicklung“. Dies bezieht sich im besonderen Maße auf die
Unterstützung von Entwicklungsländern bei der Bekämpfung von Armut,
beim Umweltschutz oder der Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen. (KG)
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Die Kommission unterstreicht einleitend, daß die Erwartungen des Erdgipfels von Rio (UNCED 1992) sich „insgesamt nicht erfüllt“ haben, und
daß daher der „Geist von Rio“ anhand von Rio+10 neu belebt werden
müsse. Die Kommissionsmitteilung enthält eine mehrseitige Analyse
der bestehenden Problemlage sowie der Gründe für die mangelnden
Fortschritte: vor allem der schlechte Zustand und die unzureichenden
Reaktionen internationaler und nationaler relevanter Institutionen.
Als vier strategische Ziele für Rio+10 benennt die Europäische Kommission folgende:
œ Weltweite Gerechtigkeit und verstärkte Partnerschaft;
œ Integration und Kohärenz internationaler Politiken;
œ Vereinbarung von Umwelt- und Entwicklungszielen;
œ Wirkungsvollere Maßnahmen auf nationaler Ebene und internationale Überwachung.
Auch für die Tagesordnung von Rio+10 hat die Kommission vier thematische Vorschläge, die sie jedoch nicht als feste Verhandlungsposition, sondern als flexiblen Beitrag verstanden wissen will:
œ Schutz des Bestands an natürlichen Ressourcen für die Wirtschaft;
œ Verzahnung von Umweltschutz und Armutsbekämpfung;
œ Mehr Nachhaltigkeit bei der Globalisierung (Handel und Investitionen);
œ Gute Regierungsführung und Bürgerbeteiligung.
Die Europäische Kommission hat am 6. Februar ihre Mitteilung
(KOM(2001)53) zur
„Vorbereitung auf den
Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung im
Jahr 2002“ (Rio+10; RS
11/2000, 2/2001) vorgelegt. Die Kommissionsmitteilung gehört zu
einer Reihe von Dokumenten (vornehmlich
auch der EUNachhaltigkeitsstrategie; RS 2/2001), die die
Kommission zur Vorbereitung auf den Göteborger Rat im Juni erarbeitet.
Die Mitteilung betont vor allem auch eine Analyse der Synergien der
Rio+10-Vorbereitungen mit anderen EU-Prozessen, vor allem Nachhaltigkeitsstrategie, 6. UAP (s. dieses RS und RS 2/2001), dem Umweltintegrationsprozeß („Cardiff-Prozess“; s. Sonderteile 2000-2001), Beschäftigungsstrategie (Sonderteile 1/2001 u. 2,11/2000), neuer Entwicklungspolitik (Sonderteile 2/2001, 12/2000) sowie relevanten EUSektorpolitiken (genannt werden Verkehr und Energie).
Angesichts eines sich abzeichnenden Hauptproblems des Rio+10Gipfels, der Kritik der Entwicklungsländer an der Nichteinhaltung des
Entwicklungshilfeziels der Industrieländer (0,7% des BSP) schlägt die
Kommission als Ausweg vor, „die Debatte auf zukünftige Maßnahmen
zu lenken, mit denen größere Erfolge erzielt werden können“, z.B.
inländische Ressourcen, Handelsliberalisierung und private ausländische Direktinvestitionen – ob dies die Entwicklungsländer befriedigen
bzw. befrieden wird, bleibt abzuwarten.
Als weiteren wichtigen Beitrag für die Verhandlungen – gerade auch
gegenüber den Entwicklungsländern – sieht die Kommission die Vorlage einer glaubwürdigen eigenen, EU-internen Strategie für nachhaltige Entwicklung, aber auch Fortschritte bei internationalen Prozessen
wie den Klimaverhandlungen und Schuldenerlaß.
Fazit
In ihrer Mitteilung kündigt die Kommission eine „weltweite Vorreiterrolle
für die EU“ an. Die Kommissionsmitteilung scheint in dieser Hinsicht ein
– wenn auch später, und nicht wirklich ausreichender – Schritt in die
richtige Richtung gelungen zu sein. Aus Perspektive der deutschen
Nachhaltigkeitsdebatte, in der die globale Gerechtigkeit weitgehendst
vernachlässigt wird (s. Meldung zum Nachhaltigkeitsrat im Sonderteil),
sind vor allem einige Passagen der Kommissionsmitteilung zu den
„Nord-Süd“-Aspekten der Nachhaltigkeit lesenswert, wenn auch die
Vorgaben der EU gegenüber den entwicklungspolitischen Notwendigkeiten und dem Anspruch der Gerechtigkeit noch immer zurückfallen.
Aber auch der strategische Ansatz der Verzahnung der verschiedenen
EU-politischen Stränge der Nachhaltigkeit (inklusive Umweltintegration)
mag als Inspiration für die deutsche Politik gelten. (AK)
Weitere Informationen:
œ Martin Rocholl
Freinds of the Earth Europe
0032 / 2 / 54 2 01-84
0032 / 2 / 53 75 5 96
! www.foeeurope.org
œ Daniel Mittler
BUND
030 / 275 864-68
œ Jürgen Maier
Forum U&E
0228 / 35 9005
[email protected]
œ Anja Köhne
DNR
œ Die Kommissionsmitteilung kann in deutscher
Fassung als pdf-Datei
beim Forum oder beim
DNR bezogen werden,
bzw. ist von der Homepage der EUKommission herunter zu
laden:
! europa.eu.int/comm
Seite 27
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HINTERGRUND: Ablauf der Vorbereitungen im Rio+10-Prozess auf UN- und EU-Ebene
Im Dezember 2000 verabschiedete die UN-Generalversammlung eine Resolution zu Rio+10, in dem u.a. Südafrika als Austragungsort eines Regierungsgipfels mit dem Titel „Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung“ festgelegt
wurde. Erste Verfahrensfragen werden auf der CSD-9-Sitzung im April 2001 bearbeitet werden. Im Jahr 2002
wird auf der CSD-10 im April zunächst eine Bewertung der Agenda 21 vorgenommen werden; außerdem sollen in
dem Jahr drei Vorbereitungstreffen (PrepComs) durchgeführt werden, von denen das dritte auf Ministerebene in
Indonesien stattfinden wird.
Auf EU-Ebene wird die Kommission regelmäßige Berichte an Rat und EP verfassen, sowie einen Bericht für die
CSD-10, an der auch die Europäische Umweltagentur mitwirken soll. Gleichzeitig sollen die EU-Mitgliedsstaaten
arbeitsteilig zur Vorbereitung beitragen. Die Koordinierung der EU bei den Vereinten Nationen soll gestärkt werden. In die EU-Delegation sollen u.a. Mitglieder von EP, AdR, WSA und verschiedenen zivilgesellschaftlichen
Gruppen aufgenommen werden. Im Vorfeld des Gipfels soll außerdem ein Lenkungsausschuß die Beiträge von
NRO auf EU-Ebene koordinieren, wobei für Ende 2001 ein „größeres Treffen der Bürgergesellschaft, eventuell in
Zusammenarbeit mit dem EP und den Mitgliedsstaaten“, vorgesehen wird. Zusätzlich ruft die Kommission die
Mitgliedsstaaten dazu auf, die Partizipation der Zivilgesellschaft auf nationaler Ebene zu gewährleisten. In Sachen Kohärenz plant die Kommission eine stärkere Verknüpfung mit anderen UN-Prozessen sowie die Mitwirkung
einer breiteren Palette von Ministerien. Last, but not least, plant die Kommission die verstärkte Zusammenarbeit
bei der Gipfelvorbereitung sowohl mit den Beitrittsstaaten als auch den Entwicklungsländern. (AK)
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(XURSlLVFKH*0LQLVWHUIRUGHUQ865HJLHUXQJLQ6DFKHQ.OLPDSROLWLN
Weitere Informationen:
œ CNE
Karla Schoeters
0032 / 2 / 230 5713
œ WWF, Liam Salter
[email protected]
œ FoE, John Sohn
[email protected]
œ Greenpeace
Karl Mallon
karl.mallon@
ams.greenpeace.org
œ Karsten Sach
BMU
030 / 28550-2311
œ Daniel Mittler
BUND
030 / 275 864-68
œ Anja Köhne
DNR
Das Treffen der G8-Umweltminister am 2. März im italienischen Triest
sah eine erste Begegnung der europäischen Minister mit der neuen
Chefin der US-Umweltbehörde (EPA) Whitman. Während im Vorfeld
noch heftig darum gerungen worden war, in den Formulierungen des
Kommuniqués nicht hinter den Schlußfolgerungen vorheriger G8Umweltministertreffen, vor allem dem von Schwerin Anfang 1999 (RS
6-8/99 sowie RS 3-9/2000), zurückzufallen, brüskierten US-Politiker
zeitgleich zum Treffen die internationale Öffentlichkeit mit Aussagen,
die eine Neuverhandlung des Kioto Protokolls vorsehen. Gleichzeitig
wiesen die Kanadier den Europäern per Presseinterviews die Schuld
am Scheitern der Klimaverhandlungen von DenHaag zu.
Umweltverbände wie Climate Network Europe (CNE), Greenpeace
und WWF International hatten sich in Schreiben an die G8-Minister
gewandt, und von ihnen ökologisch wirksame Verhandlungsergebnisse von der Bonner Fortsetzung der gescheiterten Klimaverhandlungen
von Den Haag (COP-6b; Juli 2001) gefordert. Außerdem insistierten
die Verbände auf dem zunächst von Deutschland vorgebenen Ziel
einer Ratifizierung des Kioto Protokolls bis 2002 (Rio+10), der Einführung nationaler Maßnahmen zur Erreichung der Kioto-Ziele, sowie
konkrete Maßnahmen zum Ausbau der erneuerbaren Energien.
WWF, Greenpeace und Friends of the Earth International legten außerdem der Arbeitsgruppe Erneuerbare Energien der G8 ein Positionspapier mit sieben konkreten Empfehlungen zur Förderung der
Erneuerbaren vor.
Seite 28
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Der BUND wies darauf hin, daß die G8-Staaten die acht größten Klimagas-Emittenten seien. Außerdem wandte sich der BUND – im Verein mit seinen Partnerverbänden von Friends of the Earth International – gegen Bestrebungen Kanadas und Japans, unter dem Deckmantel des Klimaschutzes
Atomkraft als „nachhaltige Energiequelle“ fördern zu wollen. FoE-E bemängelte außerdem die Sicherheitsmängel osteuropäischer Kernkraftwerke, und legte hierzu eine neue Studie vor.
Kanadische Umweltorganisationen wandten sich im Verein mit anderen NRO an die kanadische Regierung und riefen diese dazu auf, der geplanten Ausweitung der Erschließung von Öl- und Gasvorkommen Einhalt zu gebieten. Die Steigerung der kanadischen Produktion dient vor allem der Befriedigung des weiterhin wachsenden US-Marktes.
Neben dem Klimaschutz befaßte sich das Kommuniqué mit dem Rio+10-Gipfel 2002 (s. Teil 1 dieses
RS), Internationalem Umweltschutz und Umweltintegration, UVP für Exportkredite sowie Umwelt &
Gesundheit.
Ergebnisse des G8-Treffens
Kurz vor Redaktionsschluß kamen die Ergebnisse des G8-Umweltministertreffens über die Ticker.
Umweltverbände und BMU bewerteten das Ergebnis als – angesichts der schwierigen Umstände –
eher positiv, da alle acht Regierungen ihre Absicht unterstrichen hätten, bei den Klimaverhandlungen
im Juli ein Ergebnis zu erzielen. Selbst das Zieldatum 2002 für das In Kraft treten des Kioto Protokolls
ist, wenn auch in vorsichtiger Formulierung, im Kommuniqué zu finden. (AK)
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Ende Januar ist die Entscheidung getroffen worden, die nächste Verhandlungsrunde der WTO Anfang November in Katar durchzuführen.
Menschenrechtsgruppen und Umweltverbände wie Friends of the
Earth Europe (FoEE) protestierten gegen die Entscheidung aufgrund
der repressiven Regierung in Katar; eine angemessene Beteiligung
von NRO sowie auch öffentliche Veranstaltungen und Proteste seien
dort nicht möglich – was einigen der Organisatoren gerade nach Seattle gar nicht einmal ungelegen kommt. Die EU dagegen hat die Entscheidung für Katar zunächst begrüßt, äußerte jedoch später Besorgnis über Möglichkeiten der NRO-Partizipation in Katar. (AK)
Weitere Informationen:
Alexandra Wandel
FoEE
0032 / 2 / 542 0185
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Ende letzten Jahres fand in Paris ein Treffen statt, welches vom
OECD-Ausschuß für Investitionen und multinationale Unternehmen
für Regierungsvertreter aus nicht-OECD-Ländern organisiert worden
ist. Dieser Ausschuß hatte 1995 im Rahmen der WTO-Verhandlungen
die Arbeiten an einem Multilateralen Investitionsabkommen (MAI)
gestartet, welches 1998 aufgrund des Widerstandes der weltweiten
Zivilgesellschaft – aufgenommen letztlich durch die französische Regierung – gescheitert war (RS 3/2000, RS 2,7-10,12/99 und RS 3/98).
Auf dem Pariser Treffen letztes Jahr wurde ein neues Forum der
OECD unter dem Titel Globales Forum für Internationale Investitionen
ins Leben gerufen, an welchem WTO, Weltbank, IWF, OECD, nationale Regierungen, nach dem Willen der OECD aber auch NRO teilnehmen sollen. (AK)
Weitere Informationen:
œ Pieter van der Gaag
ANPED
0031 / 20 / 475 1742
! www.anped.org
œ Peter Fuchs
AG Handel
Forum Umwelt & Entwicklung
040 / 42 8 38-3099
[email protected]
Seite 29
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Vom 5.-9. Februar tagte
die 21. Sitzung des
UNEP-Verwaltungsrats
in Nairobi (s. auch Artikel in diesem RS), zum
zweiten Mal unter Exekutivdirektor Klaus
Töpfer. In diesem alle
zwei Jahre tagenden
Gremium sind 58 Staaten auf Ministerebene
vertreten, die von der
UN-Generalversammlung für jeweils
vier Jahre gewählt werden. UNEP hatte bis
1997 einen stetigen
Abwärtstrend zu verzeichnen; sowohl das
politische Gewicht der
Organisation als auch
die internen Strukturen
waren dringend reformbedürftig.
Gastautor:
Jürgen Maier
Nachdem die 19. Sitzung des Verwaltungsrats 1997 ergebnislos geendet hatte und bei einer Wiederaufnahme der Sitzung Strukturreformen sowie die Nairobi Declaration on the role of UNEP beschlossen
worden waren, waren die Voraussetzungen für einen Wiederaufstieg
geschaffen. Die letzte Sitzung 1999 hatte dann die Trendwende markiert: mit über 30 Beschlüssen zu einer großen Bandbreite von Themen der Arbeit der Vereinten Nationen meldete sich UNEP wieder als
ernstzunehmender Akteur zurück.
Die Verwaltungsratssitzung in diesem Jahr zeichnete sich dadurch
aus, dass erstmals wieder mehr Zeit für die globalen Umweltprobleme
und die dadurch entstehenden Herausforderungen für die Arbeit der
Vereinten Nationen im allgemeinen und der UNEP im besonderen
verwendet werden konnte als für interne Nabelschau.
Der Rio+10-Gipfel im Sommer 2002 (RS 11/2000) warf schon deutlich
seine Schatten voraus: „Global Governance“ war das zentrale Thema
der einwöchigen Sitzung, darunter vor allem auch die Frage, wie das
zersplitterte internationale Umweltrecht und die weiter wachsende
Zahl der Konventionen untereinander besser koordiniert und wieder
stärker mit den Verhandlungsprozessen um Nachhaltige Entwicklung
integriert werden kann. Der Rio+10-Gipfel wird diese Frage auf der
Tagesordnung haben, einschließlich der Frage nach der Zukunft der
Commission for Sustainable Development (CSD). Angesichts der
gerade von einer Reihe EU-Staaten derzeit wieder propagierten
Gründung einer Welt-Umweltorganisation (WEO; s. auch EUVorschlag dazu Sonderteile 1/2001 und 6-11/2000), die freilich kaum
Chancen auf Realisierung hat, war diese Diskussion ein wichtiger
Gradmesser dafür, wie insbesondere die Entwicklungsländer sich die
Zukunft von UNEP vorstellen.
Zur Schwachstellenanalyse der institutionellen Architektur der globalen Umweltpolitik wurde eine zwischenstaatliche Kommission eingerichtet, die nächstes Jahr Bericht erstatten soll. Töpfer, der der Kommission angehört, soll der Kommission einen Bericht mit seiner Sicht
der Dinge vorlegen.
Weitere Informationen:
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œ Jürgen Maier
Geschäftsführer
Forum Umwelt &
Entwicklung
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Ein Grundproblem von UNEP bleibt nach wie vor die unsichere Finanzbasis von UNEP, was der Tatsache geschuldet ist, dass UNEP
im Gegensatz etwa zur FAO oder WHO keine Sonderorganisation der
UNO ist, sondern nur ein „Programm“. Es gibt daher keine Pflichtbeiträge wie in einer echten Sonderorganisation. Die 120 Millionen Dollar, mit denen UNEP für zwei Jahre auskommen muss, reichen bei
aller unter Klaus Töpfer durchgeführten Rationalisierung und Effizienzsteigerung einfach hinten und vorne nicht aus - selbst wenn sie
wirklich zusammenkommen. Dass die 58 Mitgliedsstaaten des Verwaltungsrats ungerührt einen Haushalt beschließen, dessen Einnahmeseite sie nachher nicht finanzieren, passt da genausowenig ins Bild
wie die Tatsache, dass Länder wie Frankreich zwar wortgewaltig eine
Welt-Umweltorganisation fordern, aber für UNEP gerademal ein paar
ªPeanuts© übrig haben. Nach wie vor hat sich am prekären Trend,
dass UNEP von vielen Industriestaaten fast kein Geld bekommt,
nichts geändert.
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Montevideo-III: Weiterentwicklung des internationalen Umweltrechts
Ein Thema war auch die Verabschiedung des Montevideo III-Programms zur Weiterentwicklung des
internationalen Umweltrechts. Hinter diesem geheimnisvollen Begriff versteckt sich der seit 1981 (bei
einem ersten Treffen in Montevideo) laufende Prozess von 10-Jahres-Programmen für die Weiterentwicklung und periodische Bestandsaufnahme des internationalen Umweltrechts. Nachdem nun Montevideo II ausläuft, war im letzten Jahr die Planung für die nächsten zehn Jahre (Montevideo III) angelaufen. Solche Planungen sind natürlich nur grobe Raster; sinnvollerweise besteht die dafür verantwortlich zeichnende Kommission auch nicht aus Regierungsvertretern, sondern aus unabhängigen
Experten, die aus ihrer fachlichen Sicht Empfehlungen aussprechen.
Leider verläuft der ganze Prozess eher abseits der Öffentlichkeit, und die Dokumente sind während
des Prozesses auch nicht auf der Internet-Seite von UNEP zu finden. Dies mag zwar einer zu starken
Politisierung vorbeugen, andererseits dringen aber auch viele wertvolle Anregungen dadurch gar nicht
erst zu dem erlauchten Expertengremium vor.
Die Empfehlungen, die die Montevideo III-Kommission im Oktober letzten Jahres vorgelegt hatten,
wurden in Nairobi angenommen. Sie enthalten eine Vielzahl von Hinweisen, woran in den nächsten
Jahren weiter gearbeitet werden sollte, wobei das Programm die großen Kontroversen etwa mit dem
WTO-Recht aus dem Weg geht. Die USA, Ägypten und Australien hatten dennoch Bedenken gegen
Versuche, die juristische Basis des immerhin in der Rio-Erklärung verankerten Vorsorgeprinzips (RS
1,2/2001, 1-3,5,8+9,12/2000 sowie Sonderteile 1,2/2001 und 1,2,10/2000) zu stärken (wen wunderts).
Auch gegen eine stärkere Anwendung der internationalen Umweltnormen auf militärische Aktivitäten
(wie sie etwa angesichts der Verwendung von Uranmunition durch die USA ins Blickfeld der Öffentlichkeit geraten ist), hatten die USA Einwände.
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Die schwedische EU-Ratspräsidentschaft hat die UNEP (Umweltprogramm der Vereinten Nationen) auf der UNEP-Verwaltungsratssitzung
Mitte Februar in Nairobi (s. auch Artikel Teil 2) aufgefordert, auf eine
Verstärkung der internationalen Zusammenarbeit in der Chemikalienpolitik hinzuarbeiten (s. auch Artikel zu EU-Chemikalienstrategie in
Teil 1). Zentraler Punkt einer weltweiten Chemikalienpolitik müsse das
Vorsorgeprinzip sein. Weitere Eckpunkte sollten der Zugang zu Informationen über die Gesundheits- und Umweltrisiken von Chemikalien,
eine Weiterentwicklung des Substitutionsprinzips und weltweite Standards für Marktzulassungen von Chemikalien sein. Als erster Schritt
seien weltweite Maßnahmen für eine Reduzierung von Quecksilber
und weitere Schwermetalle notwendig; insbesondere ein schrittweiser
Ausstieg aus der Verwendung von Blei in Benzin.
Weitere Informationen:
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Schwedens in Brüssel
0032 / 2 / 289 56 11
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Forum Umwelt &
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Erste Entwürfe einer solchen Strategie sollten spätestens auf der
Verwaltungsratssitzung im Jahre 2003 vorgestellt werden. Außerdem
könnte die UNEP auf der globalen Umweltministerkonferenz 2002
über erste Fortschritte berichten. (CK)
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Quelle u.a.:
Midday Express
(20. u. 22.2. sowie
26.1.2001)
Weitere Informationen:
œ europa.eu.int/rapid/start/cgi/g
uesten.ksh
œ Greenpeace International
European Unit
0032 / 2 / 280-1400
0032 / 2 / 230 8413
! www.greenpeace.org
œ Christian von Dorrien
WWF European Office
0032 / 2 / 743-8800
! www.panda.org/epo
Verhandlungen der nordatlantischen Küstenstaaten (EU, Faroer Inseln, Grönland, Norwegen und Island) über nationale Fangquoten für
den blauen Merlan in Rejkjavik sind Mitte Februar gescheitert. Die
Verhandlungsdelegationen konnten auf Grundlage ihrer Anfangsforderungen - die insgesamt etwa 170 % der möglichen Gesamtfangquote ergeben hätten - keine Einigung erzielen. Damit gibt
es derzeit keine verbindlichen Regelungen für die Jagd auf diese stark
bedrohte Fischart. Im letzten Jahr war mehr als die doppelte Menge
der als nachhaltig geschätzten maximalen Fangmenge von 630.000
Tonnen gejagt worden. Eine Einigung der nord-atlantischen Küstenstaaten über nationale Fangquoten ist Teil der Verhandlungen innerhalb der nord-atlantischen Fischereikommission (NEAFC).
Einigung bei Schutzmaßnahmen für den Kabeljau
Bereits Mitte Januar konnten sich die EU und Norwegen auf eine
Schutzstrategie für die geplünderten Kabeljaubestände einigen. Unter
anderem sollen zeitlich begrenzte Schongebiete in den Laichzonen
eingerichtet werden, in denen Fischfang nur in mittleren Tiefen erlaubt
sein soll. Anfang Februar hat die Kommission Sofortmaßnahmen für
den Schutz der vor dem Zusammenbruch stehenden Kabeljaubestände erlassen (s. auch Bericht zum letzten Fischereiministerrat im Sonderteil 2/2001). Die EU hat bis Ende April 2001 in der Nordsee jeglichen Fischfang verboten, um von Mitte Februar bis Ende April die
Laichzeit nicht zu stören. Im Frühjahr sollen Maßnahmen zum Schutz
von jungen Kabeljauen ergriffen werden. Im Juni sollen dann Vorschläge für einen langfristigen Bestandsschutz folgen.
Fischereiverhandlungen zwischen EU und Marokko gescheitert
Auch die Fischereiverhandlungen zwischen der EU und Marokko Mitte
Februar in Rabat sind gescheitert. Umstritten waren vor allem die
Ausgleichszahlungen, die die EU bei einer zukünftigen Kooperation
an Marokko zahlen soll. Die EU hatte vorgeschlagen, die verstärkte
Zusammenarbeit auf drei Jahre zu begrenzen und den Fang gefährdeter Arten schrittweise einzuschränken. Der für Fischerei zuständige
Kommissar Franz Fischler war nach eigenen Angaben an die Grenzen seines Verhandlungsmandats gegangen. Nun werden sich die
Vertreter der Mitgliedsstaaten erneut mit dem Thema befassen müssen. (RS 1,2/2001, 8+9,12/2000) (CK)
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Weitere Informationen:
Auswärtiges Amt
01888 / 17-0
Im vergangenen wie auch im laufenden Jahr obliegt der Bundesregierung die Präsidentschaft im Ostseerat, innerhalb dessen die OstseeAnrainerstaaten ihre Politiken koordinieren. Während dieser Zeit soll
u.a. die Arbeit des Ostseerates stärker in der EU verankert werden.
Im Bereich Umweltschutz steht vor allem die Verbesserung der Sicherheitsstandards in der Ostsee sowie die Verknüpfung der Umweltund Energiepolitik durch Pilotprojekte auf der Tagesordnung. (AK)
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Mit der Auswahl des Redeorts – der Berliner Humboldt-Universität –
setzte sich Clement wohl nicht ganz unbewusst in die Tradition der
Fischer-Rede vom Mai letzten Jahres. Er betonte immer wieder, ihm
gehe es nicht um eine Schwächung der EU oder um reine Besitzstandswahrung von Seiten der Länder. Auch mit dem ausdrücklichen
Verzicht auf einen ausdrücklichen Kompetenzkatalog, der die Entwicklungsoffenheit der Gemeinschaft beeinträchtigen könne und in
anderen Mitgliedstaaten Ängste vor einem europäischen Bundesstaat
hervorriefe, distanzierte sich Clement vom europakritischeren Unterton der Äußerungen anderer Bundesländer.
Im Kern kritisierte aber auch der nordrhein-westfälische Ministerpräsident, die EU lege ihre Zuständigkeiten immer weiter aus und greife an
zu vielen Stellen in die Kompetenzen der Bundesländer ein. Als Beispiel nannte er die Umsetzung der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie.
Anstatt diese im einzelnen von Brüssel aus zu kontrollieren - für die
ordnungsgemäße Umsetzung der Vorgaben seien in NordrheinWestfalen weit über 400 Behördensitzungen notwendig gewesen -,
sollten den Mitgliedstaaten nur einheitliche Kriterien und ein Prozentsatz der zu schützenden Gebiete von Brüssel vorgegeben werden, Art
und Auswahl der Umsetzungsmaßnahmen seien dann Sache der
Länder. Clement kritisierte auch die immer stärkere Ausbreitung von
„Soft Law“ wie Leitlinien, Benchmarking-Prozesse und ähnlichem.
Stattdessen sei in vielen Bereichen eine „produktive Spannung unter
den Regionen“ vorteilhafter.
Die EU-Umweltpolitik
scheint ein besonders
scharfer Dorn im Auge
der auf Eigenständigkeit und Unabhängigkeit von Brüssel bedachten Bundesländer
zu sein – diesen Eindruck konnte man bei
einer Rede des nordrhein-westfälischen
Ministerpräsidenten
Clement Mitte Februar
in Berlin gewinnen, in
der er erstmals konkrete Vorstellungen für die
nach Nizza auf der Tagesordnung im Rahmen der Vertragsreform 2004 stehenden
Neuordnung der Kompetenzen zwischen EU
und Mitgliedstaaten
skizzierte.
Um die Kompetenzen von EU und Mitgliedstaaten genauer festzulegen, schlug Clement zunächst eine präzisere Aufteilung der EUKompetenzen in drei Kategorien vor. Zur zentralen Kategorie der Unionskompetenzen solle eine „Grundsatzkompetenz“ werden: hier darf
die EU nur Regelungen und Standards erlassen, wenn das zur Verhinderung von nicht hinnehmbaren Verzerrungen des Binnenmarktes
oder zur Erreichung anderer, klar bezeichneter Ziele der EU unabdingbar ist. Zentral scheint dabei Clements Forderung zu sein, die
Gemeinschaft dürfe „nicht unmittelbar in Rechte und Pflichten der
Bürgerinnen und Bürger eingreifen“. Damit entfiele in dieser Kompetenzkategorie der individuelle Rechtsanspruch auf Einhaltung des
Gemeinschaftsrechts, der bisher als wesentlicher Faktor zu dessen
Durchsetzung beigetragen hat. Ginge es nach Clement, so käme der
EU für den gesamten Bereich der Umweltpolitik nur mehr eine solche
„Grundsatzkompetenz“ zu. So solle sich die EU in der Klimapolitik auf
die Festsetzung von Reduktionszielen für CO2-Emissionen beschränken. Deren Umsetzung im einzelnen wäre dann ausschließlich Sache
der Mitgliedstaaten.
In einigen wenigen Bereichen wie Währungspolitik oder Aussenhandel will Clement der EU eine ausschließliche Kompetenz zukommen
lassen. Aufgrund von „Ergänzungskompetenzen“ - z.B. für die Anerkennung von Hochschuldiplomen - dürfe die Gemeinschaft schließlich die Tätigkeit der Mitgliedstaaten nur ergänzen und unterstützen.
Auch die finanzielle Förderung (z.B. in der Strukturpolitik), die Koordinierung der nationalen Politiken mittels „Soft Law“ sowie die eigenständige Übernahme von Verwaltungsaufgaben durch die EU will
Clement der EU nur dann erlauben, wenn dies ausdrücklich in den
Verträgen vorgesehen ist.
Weitere Informationen:
œ ! www.whi-berlin.de
œ Anja Köhne,
Jan Ceyssens
DNR
Seite 33
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Auf der Grundlage dieser Kompetenzkategorien müsse eine allgemeine Überprüfung der Unionskompetenzen durchgeführt werden. Gestärkt werden solle die EU unter anderem in der Gemeinsamen
Außen- und Sicherheitspolitik, der Zuwanderungspolitik oder der Unternehmensbesteuerung. Kompetenzrückübertragungen an die Mitgliedstaaten müssten dagegen in der Agrar- und Strukturpolitik
stattfinden.
Um die Überschreitung der so festgelegten EU-Kompetenzen zu verhindern, forderte der nordrheinwestfälische Ministerpräsident neben dem altbekannten Vorschlag eines Klagerechts des Ausschusses der Regionen vor dem EuGH die Einrichtung einer „Kompetenz-Kammer“ beim EuGH, die zur
Hälfte mit Richtern der nationalen Verfassungsgerichte besetzt wird.
Eines wurde bei dieser Rede deutlich: indem die Bundesregierung sich den Vorschlag zur Neuabgrenzung der Kompetenzen von EU und Mitgliedstaaten zu Eigen gemacht hat, hat sie gerade auch
für die Umweltpolitik den Weg zu einer Grundsatzdebatte über die „richtige Ebene“ umweltpolitischer
Maßnahmen eröffnet. Grund genug, für alle umweltpolitischen Akteure, sich frühzeitig auf diese Debatte einzustellen und zu verhindern, dass die Union zu einem umweltpolitischen Torso wird. (JC)
*UXQGUHFKWH&KDUWD%XQGHVUHJLHUXQJWHLOW%HGHQNHQGHU8PZHOW152QLFKW
Weitere Informationen:
œ Ralph Hallo, SNM
0031 / 30 / 23 3 1-328
[email protected]
œ Jan Ceyssens
DNR
Gunter Pleuger, Staatssekretär im Auswärtigen Amt, hat jetzt in seiner
Antwort auf die in verschiedenen Schreiben des DNR und des EEB
geäußerten Bedenken gegenüber der unzureichenden Verankerung
des Umweltschutzes in der Grundrechte-Charta (RS 4,8-12/2000 und
Sonderteile 11,12/2000) diese zurückgewiesen. Art. 37 der Charta
entspreche im wesentlichen den Bestimmungen des EG-Vertrages,
weshalb auch der Konvent nicht von einem Rückschritt ausgehe. Die
Charta dokumentiere damit, dass der Umweltschutz Bestandteil der
Wertordnung der EU sei. Ein subjektives Recht auf Umweltschutz sei
nicht notwendig, da im europäischen Recht unabhängig von der individuellen Betroffenheit des Einzelnen in sehr großem Umfang Beschwerdemöglichkeiten bestünden und die Kommission Beschwerden
von Bürgerinnen und Bürgern häufig zum Anlass für Klageverfahren
gegen die Mitgliedsstaaten nehme. Er weist im übrigen darauf hin,
dass kein einziges Mitglied des Konvents ein subjektives Recht auf
Umweltschutz vorgeschlagen habe. (JC)
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Weitere Informationen:
œ Sekretariat des Nachhaltigkeitsrates
c/o WZB
030 / 25491-0
-247
[email protected]
! www.wz-berlin.de
œ Jürgen Maier
Forum U&E
0228 / 35-9704
-9096
Die Bundesregierung hat es weit nach Halbzeit der Legislaturperiode
endlich geschafft, die sechszehn Persönlichkeiten für den nationalen
deutschen Nachhaltigkeitsrat zu berufen (s. auch RS2/2001). Dieser
soll sich zunächst vor allem auf den Klimaschutz, speziell Energie und
Mobilität, konzentrieren, sowie die deutsche Strategie zu Rio+10 (s.
dieses Rundschreiben) (mit-)entwickeln.
Von den Umweltverbänden sitzen Hubert Weinzierl (DNR-Präsident),
Angelika Zahrnt (BUND-Vorsitzende) und Jochen Flasbarth (NABUPräsident) im Rat. Ausgewiesene Umweltpolitiker/innen sind außerdem Prof. Edda Müller (Vorsitzende des Bundesverbandes für Verbraucherschutz und ehemalige Vizedirektorin der Europäischen Umweltagentur sowie ehemalige Leiterin der Klimaabteilung des Wuppertal Instituts) sowie der ehemalige Umweltminister Professor Töpfer
(derzeit noch Leiter der UNEP). Das Forum Umwelt- und Entwicklung,
in dem die NRO ihre Arbeit zum Nachhaltigkeitsrat koordinieren, kritisierte die eher nationale Ausrichtung des Rates, und forderte die
Bundesregierung dazu auf, eine/n Vertreter/in einer Nord-SüdOrganisation nachzubenennen.
Das erste Treffen des Nachhaltigkeitsrates soll Anfang April stattfinden. (AK)
Seite 34
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Vor dem Hintergrund der drohenden EU-Sanktionen wegen nicht-Umsetzung der EU-Richtlinien z.B.
zur UVP (RS 2/2001, 8+9,11/2000 und 4/99) wie auch zur integrierten Vermeidung und Verminderung
der Umweltverschmutzung (IVU; RS 1,2/2001, 4,6-9,11/2000 und 9/99) hat sich Bundesumweltminister Jürgen Trittin per Brief an die Regierungsfraktionen im Bundestag gewandt, und diese dazu aufgerufen, das Gesetzgebungsverfahren zum „Artikelgesetz“ (RS 2/2001 und 8+9/2000) möglichst nicht
durch komplexe Änderungsanträge aufzuhalten.
Als Beispiele für verkomplizierende Anträge durch die Fraktionen nannte er die UVP-Pflichtigkeit von
Windanlagen, die Aufgabe der EMAS-Privilegierung sowie die Verschärfung von Überlassungs- und
Getrennthaltungspflichten bei kommunalen Abfällen. Dem Vernehmen nach hat das ungewöhnliche
Vorgehen des Ministers Unmut bei den Fraktionen ausgelöst – schließlich ist es die Aufgabe des Souveräns Bundestag, der Bundesregierung u.a. per Änderungsanträgen beim Regieren zu helfen.
Derzeit sieht es nicht so aus, als ob das Gesetzesverfahren zur Verabschiedung des Artikelgesetzes zügig vorangeht. Bei der öffentlichen
Anhörung im Januar war der Gesetzentwurf von Wirtschafts- und von
Umweltseite von zwei Seiten unter Beschuß geraten (RS 2/2001);
einige der von den Umweltverbänden vorgebrachten Kritikpunkte bzw.
Verbesserungsvorschläge liegen dabei inhaltlich recht nahe an den
vom Minister kritisierten Änderungsvorschläge der Fraktionen. Der
Bundesrat hat seinerseits weit über dreihundert, größtenteils widersprüchliche, Einzelempfehlungen vorgelegt.
Sollte das BMU mit seinem Gesetzesvorhaben weiterhin nur schwer
vorankommen, so kann es sich wenigstens damit trösten, daß die
versammelten Vorgängerregierungen weder bei der Brüsseler Erarbeitung der umzusetzenden Richtlinien noch bei vorhergehenden
Umsetzungsbemühungen in den letzten zehn Jahren ein umwelt- oder
EU-politisch beeindruckendes Bild abgaben. (AK)
Weitere Informationen:
œ BMU
Ministerbüro
030 / 28550-0
œ Fraktionen von SPD und
Bündnis 90/Die Grünen,
u.a.:Abgeordnetenbüro
Winfried Hermann
030 / 227-0
œ Anja Köhne
DNR
(0$6/RJR)URKH.XQGHIUGHXWVFKH|NRDXGLWLHUWH8QWHUQHKPHQ
Bundesumwelt-, Bundeswirtschaftsministerium und die zuständigen
Ressorts der Bundesländer haben Mittel bereitgestellt, um das EMASLogo (Environmental Management and Audit Scheme; RS 1/2001 und
2,3,6-9/2000) durch Werbeanzeigen in großen deutschen Zeitungen
bekanntzumachen. Die Novelle der EG-Öko-Audit-Verordnung (EMAS
II) tritt im März/April 2001 in Kraft. Sie erlaubt den Teilnehmern, die
EMAS registriert sind das Logo zu verwenden; das sind in Deutschland zurzeit ca. 2.500. (SU)
Weitere Informationen:
œ ! www.emas-logo.de
œ!
www.baumev.de/Aktuell/
EMAS%20DIHT.htm
Seite 35
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Quelle:
ENDS Environment Daily
(2.2.2001)
Weitere Informationen:
œ Schwedisches Umweltministerium
0046 / 8 / 405 1000
! miljo.regeringen.se/galactic
a/service=irnews/owner=
sys/action=obj_show?c_
obj_id=37833
œ Leitlinien der schwedischen Regierung zur
Chemikalienpolitik:
!
www.halbarasverige.gov.
se/vagar_till/kemikaliepoli
tik/riktlinjer.htm
Die schwedische Regierung hat sich für die nächsten zwanzig Jahre
fünfzehn konkrete Ziele für die Qualitätsverbesserung der Umwelt
gesetzt. Zu den fünfzehn Umweltqualitätszielen gehören für die Chemikalienpolitik eine „nicht-toxische“ Umwelt (s. auch Artikel Teil 1 und
2 sowie RS 1/2001 und 10,11/2000). Die schwedische Regierung
plant, das Ziel einer „nicht-toxischen“ Umwelt unter anderem durch
Verbote einzelner Chemikalien bzw. ganzer Stoffgruppen von Chemikalien zu erreichen. So sollen ab 2007 neue zum Verkauf stehende
Produkte möglichst frei von krebserregenden, Erbgut verändernden
oder toxischen Chemikalien sein; ab 2005 sollen Verbote für neu auf
den Markt kommende Dauergifte und langlebige Chemikalien (organische bioakkumulative und persistente Chemikalien) eingeführt werden; ab 2010 soll es Verbote für weitere besonders gefährliche Dauergifte bzw. ab 2015 für alle übrigen Dauergifte geben. Außerdem
sind Verbote für quecksilberhaltige (Stichtag: 2003), cadmium- und
bleihaltige (Stichtag: 2010) Produkte geplant. Ab 2010 soll es keine
Genehmigungen für neue Chemikalien geben, falls keine Daten über
deren Gesundheits- und Umwelteigenschaften vorliegen. Für besonders gefährliche Substanzen, die in großen Mengen verwendet werden sollen diese Regelungen noch früher eingeführt werden. Darüber
hinaus soll es ab 2010 auch eine Kennzeichnungspflicht für Gefahrstoffe in Produkten geben.
Durch die von der schwedischen Regierung geplanten Verbote einzelner Chemikalien bzw. Stoffgruppen wird Schweden, ohne eine
striktere Chemikalienpolitik auf EU-Ebene, voraussichtlich mit der
bisherigen Auslegung europäischen Wettbewerbsrechts in Konflikt
geraten (s. auch Artikel Teil 1; RS 5/2000). Die schwedische Regierung setzt sich deshalb während ihrer EU-Ratspräsidentschaft für eine
EU-weite striktere Chemikalienpolitik ein (s. Artikel Teil 1; sowie RS
1/2001). (CK)
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Weitere Informationen:
BMU
030 / 28 5 50-0
! www.bmu.de
Deutschland hat im Januar 2001 als eines von zwei Industrieländern
und insgesamt erst dreizehn Ländern die Rotterdamer Konvention
über den internationalen Handel mit gefährlichen Chemikalien sowie
Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel (kurz: PIC bzw.
Rotterdam-Konvention) ratifiziert (RS 10+11/98, 9/99). Insgesamt
werden 50 Ratifizierungen für das Inkrafttreten benötigt; 72 Staaten
hatten unterzeichnet. Seit der Unterzeichnung der Konvention Ende
1998 ist die Anwendung der darin vereinbarten Regelungen zum
Verfahren des „prior informed consent“(PIC)-Prinzip für bisher 31
Chemikalien freiwillig. Auf einer ersten Vertragsstaatenkonferenz, die
für dieses Jahr angesetzt ist, wird über den künftigen Sitz der Sekretariats beschlossen. Deutschland hat angeboten, den Sekretariatssitz
nach Bonn zu holen und sich im ersten Jahr mit 3 Millionen und danach jährlich 2,2 Millionen DM an der Finanzierung zu beteiligen. (KG)
Seite 36
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Das Bundesumweltministerium (BMU) wird nun doch die AltölRichtlinie von 1975 umsetzen und entspricht damit einem Urteil des
Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom September 1999. Der Gesetzesvorschlag des BMU legt die Priorität auf die Altöl-Wiederaufbereitung, obwohl eine Studie des Umweltbundesamtes (UBA) von
September 2000 zuvor zu dem Ergebnis gekommen war, dass die
Wiederaufbereitung von Altöl aus Sicht der Umwelt nicht die bevorzugte Abfallmanagementmethode sei. Der Gesetzesvorschlag sieht –
auf einen Zeitraum von maximal sieben Jahren begrenzt – finanzielle
Hilfen für energie-effiziente Betreiber vor. Für den 20. März ist ein
Seminar mit gesellschaftlichen Interessensvertretern geplant. (CK)
1Quelle:
ENDS Environment Daily
(21.2.2001)
Weitere Informationen:
œ BMU
030 / 28 5 50-0
! www.bmu.de/down
load/dateien/altvo_begr.pdf
! www.bmu.de/down
load/dateien/altvo_entw.pdf
œ Umweltbundesamt (UBA)
030 / 89 03-0
!www.umwelt
bundesamt.de
/69$LQgVWHUUHLFK/.:5RDG3ULFLQJ²HLQHXQHQGOLFKH*HVFKLFKWH"
Die PKW-Maut wurde bereits 1999 zugunsten einer jährlichen Pauschalmaut („Vignette“) wieder gestrichen. Im LKW-Bereich hatte man
sich 1998 zur Freude eines einflußreichen Systemanbieters auf die
Errichtung eines halboffenen dualen Mautsystems festgelegt. Rund
100 Haupt- und Nebenmautstellen sollten dazu im Netz errichtet werden. Die Kritik an der Ausnahme von Ballungsräumen, der regional
sehr unterschiedlichen Erfassung und der geringen Effizienz dieses
starren und aufwendigen Systems war erneut Wasser auf die Mühlen
der Bremser - Termin war nun 2003. Das „Mauthütten-System“ wurde
dennoch und ungeachtet der Schweizer Erfahrungen und der deutschen Initiativen im Detail geplant, Grundinvestitionen für einige Dutzend Millionen • wurden getätigt sowie bauliche wie technische Ausschreibungen vorbereitet und eingeleitet.
Nach einer strategielosen Phase nach dem Regierungswechsel in
Wien Anfang 2000 wurde im letzten Moment und rechtlich fragwürdig
die laufende Ausschreibung zum technischen System abgewürgt.
Nach einer erneuten technischen Grundsatzdebatte ist seit Ende Januar 2001 eine vollelektronische Bemautung ohne Beeinflussung des
Verkehrs im Rahmen einer Betreiberlösung ausgeschrieben. Starttermin soll nun wegen der wesentlich geringeren Bauinvestitionen
Mitte 2002 sein, als km-Satz sind etwa 15 Cent im Gespräch.
Große Probleme jedoch bleiben: Die vergaberechtlichen Bocksprünge
der überforderten FPÖ-Verkehrsminister könnten große finanzielle
Folgen für den Staat haben. Zudem ist der Mautsatz unbefriedigend
und nicht geeignet, die grobe Verzerrung im Verkehrsmarkt durch die
Direkt- und Quersubventionierung des LKW-Verkehrs zu beenden.
Und ausschließliche Einnahmenverwendung für den Straßenbau wäre
im Vergleich zu den verkehrsträgerübergreifenden Ansätzen der
Nachbarn ein Armutszeugnis der Verkehrspolitik.
Seit 1992 wurden in
Österreich Studien für
eine fahrleistungsabhängige LKW-Maut
(leistungsabhängige
Schwerverkehrsabgabe, LSVA) unternommen, 1996 im Gesetzesrang die Einführung mit
1998 im hochrangigen
Netz und die Erfassung
von LKW und PKW
festgehalten (RS 1/2001
und 10/2000). Im Gegensatz zur Schweiz,
die den LSVAVolksentscheid vom
20.2.1994 per 1.1.2001
umgesetzt hat, blieb
dies aber dank Frächterlobby und AutoClubs Theorie. Bis heute ist in Österreich
nicht entschieden,
wann und mit welchem
technischen System
die Mauteinhebung für
LKW beginnt.
Gastautor:
Reinhard Gschöpf
Weitere Informationen:
Reinhard Gschöpf
Verkehrs- und
Tourismusreferent
Der Grüne Klub im
(österreich.) Parlament
0043 /1 / 40110-6538
reinhard.gschöpf@
gruene.at
! www.gruene.at
Seite 37
EU-Koordinationsstelle des Deutschen Naturschutzrings (DNR): Anja Köhne, Claudia Kabel
c/o Grünes Haus, Prenzlauer Allee 230, 10405 Berlin, 030 /443391-39, -40 -33, [email protected], ! www.dnr.de
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Quelle:
Alpennewsletter
(23. Februar)
Weitere Informationen:
œ Verkehrs-Rundschau
089 / 4372-2792
089 / 431-2838
œ recherche.newsaktuell.de
œ Heike Aghte
Umweltbüro Neubeuern
0170 / 538 99 71
œ VCD
0228 / 98 5 85-16
Bundesverkehrsminister Kurt Bodewig (SPD) will im Herbst die Höhe
der ab 2003 in Deutschland geltenden streckenbezogenen LkwGebühr (LSVA) bekanntgeben (Interview mit der in München erscheinenden Verkehrs-Rundschau 08/2001). Derzeit prüfe das Verkehrsministerium die angebotenen Erhebungssysteme und die damit verbundenen Kosten. Die Bekanntgabe erfolge erst so spät, da eine juristische Absicherung der Gebührenhöhe erfolgt sei. Bodewig beabsichtigt aber nicht, wie von Bündnis 90/Die Grünen gefordert, die Maut
auch auf Bundesstraßen auszudehnen. Damit ist nach der schweizer
LSV auch eine deutsche LSVA wieder ein Stückchen näher gerückt
(RS 1/2001, 10/2000) (CK)
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(Dieser Artikel
wurde von der
Redaktion gekürzt
– eine längere
Fassung ist im
EUropa 2/2001
erschienen)
Weitere Informationen:
œ Mag. Michael Reinprecht
EP-Informationsbüro
Österreich
0043 / 1 / 516 17-200
[email protected]
œ Birgit Reiner,
Marion Ziegelwanger
U-Umweltbüro
0043 / 1 / 401 13-35
reiner.eu@
umweltdachverband.at
Das Thema Verkehr machte den Auftakt in einer neuen „EUErweiterung als Chance - Zentrale Verhandlungspunkte mit unseren
Nachbarn“ am 22. Januar 2001 in Wien. Auf Einladung des österreichischen EP-Informationsbüros, des Instituts für Donauraum und Mitteleuropa (IDM) und des EU-Umweltbüros Österreich fand eine Podiumsdiskussion über die Mobilitätsbedürfnisse der Zukunft statt. Dabei
ging es um die Frage, wie die Mobilitätsbedürfnisse der Zukunft befriedigt werden können, ohne Menschen und Umwelt noch stärker zu
belasten.
Die heutige Situation in Österreich sieht so aus, dass die Verkehrsanbindung an die östlichen Nachbarn denkbar schlecht ist. So wurden
etwa bereits gelegte Schienen einfach wieder abgerissen. Kritik wurde
unter anderem an der österreichischen Regierung geübt, die die Budgetmittel für die Bahn gekürzt habe, obwohl gerade diese für die Erweiterung dringend benötigt würden.
Die veränderte Lage Österreichs in Europa werde durch die Erweiterung müsse schon heute in die Planungen mit gedacht werden. Wenn
keine Infrastruktur zur Verfügung stehe, die Beitrittsländer anzubinden
schädige dies nicht nur die Nachbarländer, sondern auch Österreich.
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Die niederländische Regierung hat ein unter der Flagge Mauritius
fahrendes Schiff am Auslaufen gehindert, da eine Verschrottung des
Schiffs in Indien gegen die Basler UN-Konvention zu Mülltransporten
(RS 1/2001, 1/2000 und 3/98) verstoßen würde. Die Basler Konvention über das Verbot von Giftmülltransporten aus Industriestaaten in
Entwicklungsstaaten von 1995 wurde von der EU 1999 umgesetzt.
Falls die Vorgehensweise der niederländischen Regierung vor Gericht
Bestand hat, würde damit ein weltweiter Präzedenzfall geschaffen
werden, da es international bisher keine Regelungen zu Schiffsverschrottungen gibt. Umstritten ist vor allem, ab wann ein Schiff nicht als
Schiff, sondern als Abfall anzusehen ist. (CK)
Quelle:
ENDS Environment Daily
(15.2.2001)
Weitere Informationen:
œ Umweltministerium der
Niederlande
0031 / 70 / 339 39 39
! www.minvrom.nl/
minvrom/pagina.html?id=1&
goto=3695
œ Greenpeace
0031 / 20 / 523 6222
1LHGHUODQGHSODQW3IDQGV\VWHPIU(LQZHJYHUSDFNXQJHQ
Der niederländische Umweltminister, Jan Pronk, hat angekündigt,
eine Pfandregelung für PET-Flaschen (< 1 Liter) und Getränkedosen
einzuführen, um die wachsende Verpackungsmüllmengen in diesem
Bereich in den Griff zu bekommen. Die Ankündigung soll die Getränkeindustrie dazu bewegen, ihre bereits zugesagten Selbstverpflichtungen über eine Marktbegrenzung kleiner PET-Flaschen auf unter
zwei Prozent auch einzuhalten. Parallel verhandeln Umweltministerium und Getränkeindustrie über eine Fortführung der Ende des Jahres
auslaufenden freiwilligen Vereinbarung über die Reduzierung der
Gesamtverpackungsmenge und eine Erhöhung der Recyclingziele mit
materialspezifischen Zielen. Deutschland droht von Seiten der Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren wegen der in der deutschen
Verpackungsverordnung enthaltenen Pfandpflicht und Mehrwegquote
für Getränkeverpackungen (RS 2/2000). (CK)
Quelle:
ENDS Environment Daily
(1.2.2001)
Weitere Informationen:
Niederländisches Umweltministerium
0031 / 70 / 339 3939
! www.minvrom.nl
8.3IODQ]HQW|SIHSHU*HULFKWDOV0OOGHILQLHUW
In England und Wales sind, erstmals in Europa, Pflanzentöpfe per
Gericht als Verpackungsabfall definiert worden. Die Umweltagentur
England und Wales hatte den Fall vor Gericht gebracht, um ein potentielles Schlupfloch bei der Verwendung bedenklicher Materialien
für Pflanzentöpfe zu schließen. (CK)
Quelle:
ENDS Environment Daily
(30.1.2001)
Weitere Informationen:
Umweltagentur
England & Wales
0044 / 20 / 1454 6244
! www.environmentagency.gov.uk
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Bei umweltpolitischen
Entscheidungen treten
nicht selten auch öffentliche Konflikte auf –
denn die Menschen
fühlen sich, was Fragen
ihrer natürlichen Lebensgrundlagen betrifft, oft stark betroffen
und wollen daher mitgestalten und beteiligt
werden. Auch aus dem
Konzept der Nachhaltigen Entwicklung ergibt
sich eine Forderung
nach Unterstützung
partizipativer politischer Prozesse.
(Dieser Artikel ist im
EUropa 2/2001
erschienen)
Traditionelle Konfliktregelungsformen reichen hier oft nicht aus. So hat
sich in den letzten Jahren ein Trend zu konsensorientierten Formen
gezeigt. Eine davon ist die Mediation, wobei hier alle von einer umweltrelevanten Frage betroffenen Personen - unter der Vermittlung
eines allparteiischen Dritten (Mediator) - in einem freiwilligen Verfahren
selbstverantwortlich eigene Lösungen für ihre Konflikte entwickeln.
Während im deutschsprachigen Raum erste Untersuchungen über
das Lösungspotential von Mediation vorliegen, war über Erfahrungen
in anderen EU-Ländern bis dato allerdings kaum etwas bekannt. Aus
diesem Grund hat das österreichische Umweltministerium (BMLFUW)
eine EU-weite Erhebung beauftragt; die ersten Ergebnisse:
œ Von den 17 untersuchten Ländern hat sich die Umweltmediation in
Deutschland, Großbritannien, den Niederlanden, Österreich und
der Schweiz bisher am weitesten durchgesetzt - im Vergleich zu
den USA allerdings ist die Entwicklung auch in diesen Ländern
noch nicht sehr weit fortgeschritten.
œ Einen mittleren Entwicklungsstand weist die Umweltmediation in
Italien und Irland auf, in Belgien, Finnland, Dänemark, Norwegen,
Schweden und Spanien lassen sich nur erste Ansätze von Umweltmediation oder ähnlichen Verfahren erkennen.
œ In vier Länder – nämlich Frankreich, Griechenland, Luxemburg und
Portugal – lassen sich keine oder nur sehr spärliche Ansätze von
(Umwelt)Mediation finden.
Weitere Informationen:
Mag. Rita Trattnigg,
BMLFUW
0043 / 1 / 51522-1309
[email protected]
Die Ergebnisse zeigen, dass Mediation als Verfahren der Konfliktregelung im Umweltbereich in allen untersuchten Ländern noch einer
gezielten politischen und gesellschaftlichen Unterstützung bedarf, um
ihr Potential angemessen ausschöpfen zu können. Die Studie versteht
sich daher auch als Impulsgeber für die Etablierung der Umweltmediation oder mediationsähnlicher Verfahren auf EU-Ebene. Auf ihrer
Grundlage wird im Juni in Wien das 1. EU-Symposium für Umweltmediation stattfinden.
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Der BDI entwickelt derzeit eine Strategie zum Umgang mit NRO. Im Auftrag der BDI-Ausschüsse bzw.
Arbeitskreise für Außenwirtschaft, für internationale Entwicklung und multinationale Unternehmen, für Exportkredite und für die ad-hoc-Arbeitsgruppe Handelspolitik und NRO analysiert ein Strategiepapier die
wachsende Rolle der NRO. Diese seien „durch zunehmende Professionalisierung und Internationalisierung
zu ernst zu nehmenden Akteuren auf der nationalen wie internationalen politischen Bühne geworden.“ Ihr
Einfluß auf politische Entscheidungen wachse sowohl direkt wie auch über die Öffentlichkeit.
Die BDI-Berater sehen es daher als notwendig an, bessere Informationen über die Mitgliedschaft, Finanzierung
und innere Struktur der NRO zu erhalten. Als Handlungsmuster identifizieren die Berater drei idealtypische:
œ Nichtbeachtung: Diese sei vor allem im internationalen Bereich aber kaum mehr durchführbar;
œ Konfrontation: Diese Strategie habe nur Erfolg, wenn man die Öffentlichkeit und/oder die Entscheidungsträger von der Richtigkeit der eigenen Position überzeugen könne;
œ Dialog: Hier sei zwischen dem kritischen Dialog zu unterscheiden, der zumindest den Vorteil habe,
die Argumentationsweise der NRO kennenzulernen und „durch die Abschöpfung der weitreichenden Expertise der NRO einen Informationsgewinn“ zu bieten, und dem lösungsorientierten Dialog,
für konkrete Problemlösungen vor allem in Einzelfällen.
Auf Grundlage dessen hat die ad-hoc-Gruppe des BDI folgende Optionen erwogen:
œ Errichtung eines Expertennetzwerks;
œ Öffentlichkeitskampagnen der Wirtschaft;
œ Dialog mit den NRO.
Bemerkungen zu NRO und Wirtschaft in der EU-Politik
Zur EU-Ebene äußern sich die Berater wie folgt (zum Vorschlag der Errichtung eines Expertennetzwerks): „Immer häufiger kommt es vor, daß
bei Anhörungen auf nationaler wie internationaler Ebene eine Vielzahl
von Experten der NRO gezielt auftritt, während die Wirtschaftsverbände
entweder gar nicht oder schwach vertreten sind <sic!>. Ergebnis kann
sein, daß die Positionen der Wirtschaftsverbände nicht ausreichend berücksichtigt werden <sic!!!>. Ein Experten- und Informationspool könnte
helfen, die zunehmenden Anforderungen aufzufangen, insbesondere auf
europäischer Ebene, wo UNICE (Europäischer Arbeitgeberverband)
ohne zusätzliche Unterstützung immer weniger in der Lage ist, an den
zahlreichen Diskussionen der EU-Kommission mit NRO-Vertretern kompetent und effektiv teilzunehmen. (...) Auf nationaler Ebene könnte der
BDI, auf EU-Ebene UNICE als Koordinator agieren.“ (AK)
Weitere Informationen:
œ Dr. Claudia Wörmann
Dr. Guido Glania
BDI
11053 Berlin
030 / 2028-150
-250
œ Jürgen Maier
Forum Umwelt & Entwicklung
0228 / 35 97 04
œ Anja Köhne,
DNR
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Der für den Sommer erwartete Vorschlag der Europäischen Kommission zu Haftungsregelungen bei Umweltschäden (Umwelthaftung;
Sonderteile 1/2001, 2,4/2000 u. RS 2-5,8-11/2000, 5/99) führt zu gereizten Reaktionen von Seiten des UNICE. UNICE wirft der Kommission vor, sich mit ihren Vorschlägen gegenüber der Industrie so zu
verhalten, als befände sich die Industrie noch im 19 Jh. Auf den Widerstand der Industrie stoßen vor allem die Pläne der Kommission,
Beeinträchtigungen der Artenvielfalt in die Haftungsregelungen miteinzubeziehen. Der Vorsitzende der UNICE-Arbeitsgruppe zu Umwelthaftung wirft der Kommission vor, über den Ansatz des Anfang
letzten Jahres veröffentlichten EU-Weißbuchs zu Umwelthaftung (RS
2-5,8-11/2000 sowie Sonderteile 1/2001, 2,4/2000) hinauszugehen.
Die Kommission sehe in Umwelthaftungsregelungen nicht Ausgleichsregelungen für entstandene Schäden, sondern ein Instrument, um die
Industrie zu zwingen, sich an Umweltstandards auch zu halten. (CK)
Quelle:
ENDS Environment Daily
(7.2.2001)
Weitere Informationen:
œ UNICE
0032 / 2 / 237 6511
! www.unice.org
Europ. Kommission
0032 / 2 / 29-91111
! europa.eu.int/comm
œ Weißbuch Umwelthaftung:
! europa.eu.int/comm/environm
ent/liability/el_full.pdf
Seite 41
EU-Koordinationsstelle des Deutschen Naturschutzrings (DNR): Anja Köhne, Claudia Kabel
c/o Grünes Haus, Prenzlauer Allee 230, 10405 Berlin, 030 /443391-39, -40 -33, [email protected], ! www.dnr.de
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Der Bundesverband der
Tourismuswirtschaft
(BTW) will auf EUEbene in Sachen Flugtourismus in die Offensive gehen. Das kündigte der Präsident des
BTW, Dr. Erich Kaub,
auf der Internationalen
Tourismusbörse in
Berlin an.
Gastautorin:
Heike Aghte
Weitere Informationen:
œ Bundesverband der
deutschen Tourismuswirtschaft (BTW)
030 / 7262 54-0, -44
œ Heike Aghte
Umweltbüro Neubeuern
0170 / 538 99 71
œ AK Flugverkehr
Werner Reh, BUND
02129 / 34-2535
Kaub wandte sich gegen Beschränkungen im europäischen Luftraum.
Diese Forderung soll mit anderen Anliegen (wie Harmonisierung der
Mehrwertsteuer) in Zukunft aktiver vertreten werden. Klimaveränderungen oder Fluglärm sind für den BTW offenbar kein Problem.
Für den 19. Oktober ist ein Tourismusgipfel in Brüssel geplant, zu
dem 300-400 Mitgliedsverbände und Unternehmen des BTW zusammenkommen werden, um ihren Forderungen Nachdruck zu verleihen.
Dann "wird es in Brüssel hautnah zur Sache gehen" erklärte Kaub, der
in Personalunion auch Präsident des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbands ist.
Konkretere Angaben wurden nicht gemacht. Bisher haben sich die
Verbände vor allem zu Wort gemeldet, um Flughafenerweiterungen zu
unterstützen, Lobbyarbeit gegen nationale und internationale gesetzliche Fluglärmregelungen sowie Arbeitszeitbegrenzungen für Flugzeugpiloten zu machen bzw. in der Slot-Richtlinie Einfluss zu nehmen.
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Quelle:
ENDS Environment Daily
(9.2.2001)
Weitere Informationen:
Marks and Spencer
! www.marksand
spencer.com
Der britische Warenhauskonzern Marks & Spencer hat angekündigt,
bis zum Jahre 2002 unter seinen Produkten und Verpackungsmaterialien kein PVC mehr haben zu wollen. Damit müssen für etwa 75%
der von der Warenkette vertriebenen Kunststoffprodukte, darunter
z.B. Sportschuhe und Kreditkarten, Ersatzmaterialien gefunden werden. Der Konzern reagiert damit nach eigenen Angaben auf die Diskussion auf europäischer Ebene über die Verwendung von PVC und
die Studien der Kommission zu den Umweltauswirkungen von PVC
(RS 5,8-10/2000). Zuvor haben bereits Sony, Nike und IKEA PVCVermeidungsstrategien für ihre Konzerne beschlossen. (CK)
(XURSHQ3URWHVWHJHJHQGHXWVFKHXQGGlQLVFKH9HUSDFNXQJVVWHXHUQ
Quelle:
ENDS Environment Daily
(25.1.2001)
Weitere Informationen:
Europen
0032 / 2 / / 736 3600
! www.europen.be/
whats/pr/010125.doc
Der europäische Verband der Verpackungsindustrie (Europen) hat
derweil die deutschen und dänischen Systeme zur Besteuerung von
ökologisch-schädlichen Verpackungen als gefährlichen Präzedenzfall
bezeichnet. Die Regelungen stellten einen Missbrauch der Produktlinienanalyse (life-cycle assessment) dar. Europen fordert europäische
Leitlinien für den nationalen Gebrauch wirtschaftlicher Instrumente.
Der Verband fürchtet, die unterschiedliche steuerliche Behandlung
von besonders umweltfreundlichen gegenüber anderen Produkten
könne auch auf Autos, Waschmaschinen, Kühlschränke oder Spielzeuge ausgeweitet werden. (CK)
Seite 42
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Laut EEAC müssen Maßnahmen ergriffen werden, die zu einem
grundsätzlichen Wandel der Produktions- und Konsumweisen wie
auch der Lebensstile führen. Solche Maßnahmen würde die EU langfristig wettbewerbsfähiger machen, den Beschäftigungsmarkt und die
Lebensqualität verbessern.
Zur Lage der Umwelt gaben die Sachverständigen zu Protokoll, daß
zwar Erfolge bei der Bekämpfung von punktuellen Umweltschäden
erzielt worden wären, daß jedoch die Umweltverschmutzung durch
diffuse Quellen nicht im Griff sei. Einer der Gründe hierfür sei die
Übernutzung der natürlichen Ressourcen, die auch durch irreführende
Preis- und Erfassungssysteme, z.B. im Rahmen der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen, und durch fehlsteuernde Subventionen
verursacht werden.
Zur EU-Nachhaltigkeitsstrategie legten die Sachverständigen folgende
Vorschläge vor:
œ Die Strategie soll langfristig angelegt sein, und Szenarien bis zum
Jahr 2020 und darüber hinaus entwickeln.
œ Sie soll eine Liste politischer Reformen enthalten, die als prioritär
angesehen werden.
œ Sie soll kontinuierlich von oberster politischer Ebene mitgetragen werden.
œ Sie soll klare Ziele für langfristige Umweltprobleme enthalten, die
durch quantifizierte Zielvorgaben, Indikatoren und regelmäßige
Überprüfungsprozesse umgesetzt werden sollen. Überprüfung heißt,
in den Augen der Sachverständigen, die jährliche Behandlung durch
die Regierungschefs auf einem Europäischen Rat sowie detaillierte
Bewertungen einzelner Aspekte mindestens alle vier Jahre.
œ Die Zahl der von der Kommission identifizierten Politikfelder der
EU-Nachhaltigkeitsstrategie – derzeit sechs – soll ausgeweitet werden.
œ Der Cardiff-Prozess zur Umweltintegration (s. Sonderteile 2000 und
2001) muß forciert werden. Vor allem muß der Lissabon-Prozess
für Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung (Sonderteile 1/2001 und 2,11/2000) ebenfalls dem Umweltintegrationsprozeß unterworfen werden.
œ Der Europäische Gerichtshof (EuGH) muß Rechtssprechungskompetenz gegenüber Mitgliedsstaaten erhalten, die ihren auf EUEbene festgelegten Verpflichtungen zu internationalen Umweltabkommen (z.B. die EU-Lastenteilung zu den Kioto-Verpflichtungen;)
nicht nachkommen.
œ Im Europäischen Parlament soll ein neuer Ausschuß für Nachhaltigkeit eingerichtet werden, der alle EU-Politiken auf ihre ökologische Nachhaltigkeit hin überprüft.
œ Die EU-Erweiterung sieht das EEAC als große Herausforderung für
die EU-Nachhaltigkeitsstrategie. Innerhalb des Erweiterungsprozesses sollte das traditionelle Paradigma des Wirtschaftswachstums zügig durch ein neues Entwicklungskonzept ersetzt werden.
Dazu gehört nach Meinung des EEAC auch, daß eventuelle Produktions- und Konsumsteigerungen in den Beitrittsstaaten durch
Reduktionen in den EU-Altstaaten kompensiert werden.
Das Netzwerk der europäischen Sachverständigenräte für Umweltfragen (EEAC; RS
12/2000 und Sonderteil
6+7/2000) hat auf seinem Jahrestreffen am
23. Februar in Stockholm unterstrichen,
daß der Umweltschutz
Kern und Grundlage
der EU-Nachhaltigkeitsstrategie (RS 2/2001
und dieses Rundschreiben) sein müsse,
und nicht durch – kurzsichtige und fehlgeleitete – wirtschaftliche
und soziale Argumente
in den Hintergrund
gedrängt werden dürfe.
Dazu legte das EEAC
einige interessante
Vorschläge zur EUNachhaltigkeitsstrategie sowie zu weiteren
EU-Politiken vor. Deutsches Mitglied im
EEAC ist der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU).
Weitere Informationen:
œ EEAC
[email protected]
! www.eeacnetwork.org
œ Armin Sandhövel
Rat von Sachverständigen für Umweltfragen
0611 / 754210-4191
[email protected]
œ John Hontelez
Europ. Umweltbüro (EEB)
0032 / 2 / 289-1090,
-1099
[email protected]
! www.eeb.org
œ Anja Köhne
DNR
Seite 43
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Außerdem machte das EEAC Vorschläge zu den umweltrelevantesten Feldern der EU-Politik:
œ Energiepolitik (CO2-Steuer, Energieeffizienzstandards, Förderung von KWK und Erneuerbaren);
œ Verkehrspolitik (schärfere Effizienzstandards für Pkw; Straßengebühren und Benzinsteuern; ökonomische Instrumente im Flugverkehr);
œ Agrar- und Fischereipolitik (weitere umfassende Reformen; Agrarsubventionen nur für Betriebe, die
Umweltauflagen überfüllen; integrierte Ansätze zur Erholung der Fischbestände und Erhalt der marinen Biodiversität);
œ Industriepolitik (Ressourceneffizienz über den gesamten Produktions- und Produktverlauf inklusive
Abfälle; Etablierung effizienter Risikomanagementprogramme, die am Vorsorgeprinzip ausgerichtet
sind, vor allem auch Verbot gewissser Chemikalien; Unterstützung industrieller Ansätze von Produktverantwortung);
œ Naturschutz: Naturschutzbelange und Artenvielfalt müssen gesondert in allen Politikbereichen beachtet werden; hierfür sollen spezielle Indikatoren und Zielvorgaben entwickelt werden.
œ Küstenschutzmanagement (Umsetzung der Küstenschutzstrategie der Europäischen Kommission;
RS 1/2001, 3,11,12/2000 und 3/99). (AK)
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Der Generalsekretär
des Europäischen Umweltbüros (EEB), John
Hontelez, hat in einem
Vortrag vor dem EEAC
– wie auch vor dem
Wiener Forum für Umwelt und Soziales Mitte
Februar – die Fortschritte der EUNachhaltigkeitsstrategie aus EEB-Sicht bewertet. Seiner Auffassung nach gehören zur
weiteren Entwicklung
der EU-Nachhaltigkeitsstrategie acht nebenstehende Elemente:
œ Die Regierungschefs der EU sollen in Göteborg bestätigen, daß der
Erhalt der natürlichen Ressourcen Grundlage für wirtschaftliche und
soziale Entwicklung, und nicht lediglich eine „dritte Säule“ der
Nachhaltigkeit. Ausgehend von dieser Erkenntnis müßten auch das
Vorsorgeprinzip gestärkt und die Beweislastumkehr bei der Risikobewertung von Stoffen und Produkten und Produktionsweisen vorgenommen werden.
œ Der Göteborger Rat soll eine deutlich verfaßte Erklärung abgeben,
daß die Kohärenz aller EU-Politiken in Richtung Nachhaltigkeit gewährleistet werden müsse. Als prioritäre Schritte hierfür sieht das
EEB die Überprüfung der Gemeinsamen Agrarpolitik wie auch der
Struktur- und Kohäsionspolitiken im Jahr 2003, die Ökologisierung
des öffentlichen Beschaffungswesens, die Reform des Subventionswesens, sowie die Integration von Umweltschutz und Nachhaltigkeit in den EU-Forschungsprogrammen.
œ Die Anerkennung der Notwendigkeit, Konsummuster zu ändern. Hierfür müßten Instrumente wie Nachfrageseitiges Management (DSM),
ökologische Steuerreform, Kennzeichnung, und eine neue Raumplanung etabliert werden. Außerdem soll die EU Maßnahmen gegen die
negativen Wirkungen der Werbung – z.B. das in Schweden eingeführte Verbot von Werbung für Kinder unter 12 Jahren – ergreifen.
œ Die EU-Nachhaltigkeitsstrategie soll explizit auch die „territorialexternen“ Effekte berücksichtigen, d.h. die Auswirkung von EUPolitiken (Landwirtschaft, Industrie, Klimaschutz) auf Drittstaaten.
Hierzu gehört u.a. auch die Rolle der EU in der WTO wie auch das
Verhalten multinationaler Unternehmen mit Sitz in der EU.
Weitere Informationen:
œ John Hontelez
Europ. Umweltbüro (EEB)
0032 / 2 / 289-1090,
-1099
[email protected]
! www.eeb.org
œ Anja Köhne
DNR
œ Die Wirksamkeit der EU-Nachhaltigkeitsstrategie hängt von der
Unterstützung der Politik auf allen Ebenen wie auch der breiten
Öffentlichkeit ab – zumindest einer kritischen Masse. Daher ist die
sehr geringe Zeitspanne für öffentliche Beteiligung (April und Mai)
zu kritisieren, und sollte durch ein aktives öffentliches Engagement
der Regierungschefs – mindestens entsprechend der Kampagnen
für den Euro – ausgeglichen werden. Der post-Göteborg-Prozess
soll transparenter und partizipatorischer gestaltet werden als die
Erarbeitung der Kommissionsmitteilung.
Seite 44
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œ Wenn der Folgeprozeß zur EU-Nachhaltigkeitsstrategie wirklich mit der Lissabon-Strategie zusammengeführt werden sollte (RS 2/2001), so muß gewährleistet werden, daß die Lissabon-Strategie in
die EU-Nachhaltigkeitsstrategie integriert wird, und nicht umgekehrt.
œ Die EU-Nachhaltigkeitsstrategie soll sich auf eine EU der 27 Mitgliedsstaaten ausrichten, und nicht
auf die 15 Altstaaten beschränken. Für viele von der Kommission gewählten sechs prioritären Themen – z.B. Armut und soziale Ausgrenzung – macht dies einen großen Unterschied in den sich
stellenden Problemen und möglichen Problemlösungen. Außerdem müsse das spezielle Problem
des Umweltschutzes im Erweiterungsprozeß mehr berücksichtigt werden als bis dato.
œ Die Message von Göteborg sollte außerdem die „Ökologisierung der Wirtschaft“ sein; unter diesem
Titel könnten eine Reihe der oben angesprochenen Instrumente (ÖSR, Subventionsreform, Kennzeichnung, öffentliches Beschaffungswesen) zusammengeführt werden.
Außerdem plädierte John Hontelez für die Aufnahme des Faktor 4-/Faktor-10-Konzepts sowohl in das
6. Umweltaktionsprogramm als auch die EU-Nachhaltigkeitsstrategie. (AK)
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Das Europäische Umweltbüro (EEB) hat – in Zusammenarbeit mit
seinen Mitgliedsverbänden inklusive DNR – umfassende Verbesserungsvorschläge für das 6. Umweltaktionsprogramm (6. UAP) inklusive konkreten Formulierungsvorschlägen für die diesbezügliche
rechtsverbindliche Entscheidung, die im Mitentscheidungsverfahren
zwischen Rat, Kommission und EP verabschiedet werden wird (RS 1,
2/2001; 12/2000). Auch Birdlife International und das Brüsseler Büro
des WWF International haben gemeinsam eine Kritik zum Kommissionsentwurf vorgelegt.
Dem Vernehmen nach haben viele der Verbesserungsvorschläge zum
Kommissionsvorschlag gute Chancen, da sich im Umweltrat eine
Mehrheit von Mitgliedsstaaten für ein stringenteres, verbindlicheres
und konkreteres Umweltaktionsprogramm einzusetzen scheint, unter
sehr aktiver Beteiligung der Bundesregierung bzw. des Bundesumweltministeriums. Die Umweltminister werden auf ihrer Ratssitzung im
März (s. Sonderteil) eine Orientierungsdebatte zum 6. UAP vornehmen. (AK)
Weitere Informationen:
œ John Hontelez
Christian Hey
EEB
0032 / 2 / 289 109-0
-9
! www.eeb.org
œ Claus Mayr
NABU (Birdlife Deutschland)
0228 / 4036-0
œ Anja Köhne, DNR
Seite 45
EU-Koordinationsstelle des Deutschen Naturschutzrings (DNR): Anja Köhne, Claudia Kabel
c/o Grünes Haus, Prenzlauer Allee 230, 10405 Berlin, 030 /443391-39, -40 -33, [email protected], ! www.dnr.de
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Ein Bündnis europäischer Umweltverbände
– Transport & Environment (T&E), Stichting Natuur en Milieu
(SNM), Friends of the
Earth Europe (FoEE),
Aviation Environment
Federation (AEF) sowie
Germanwatch und DNR
– haben sich Mitte Februar mit Forderungen
zu Klimaschutz & Flugverkehr an die Umweltminister der EU
gewandt. Die Forderungen bezogen sich
auf die EU-Position bei
den internationalen
Verhandlungen im
Rahmen des Umweltausschusses (CAEP)
der Internationalen
Organisation für die
zivile Luftfahrt (ICAO;
RS 2/2001, 3,10/2000
und 2/99) sowie auf
Handlungsoptionen
innerhalb der EU selber.
Weitere Informationen:
œ Beatrice Schell, T&E
0032 / 2 / 502-9909
œ SNM
0031 / 30 / 23 3 1-328
œ FoEE
0032 / 2 / 54 2 01-84
œ Manfred Treber
Germanwatch
0228 / 60492-17,
œ Anja Köhne DNR
Innerhalb des CAEP laufen seit zwei Jahren Arbeiten zum Einsatz
ökonomischer Instrumente zum Klimaschutz im internationalen Flugverkehr (RS 4/2000 und 4/99), zu denen auf der ICAOGeneralversammlung diesen Herbst (25.9.-5.10.) Schlußfolgerungen
verabschiedet werden sollen. Innerhalb dieser Verhandlungen wird
ein Netz internationaler Umweltverbände von T&E vertreten.
Zu den gestellten Forderungen bzw. Vorschlägen auf internationaler
Ebene gehörte im einzelnen:
œ Die Verabschiedung eines 5%-Reduktionszieles für Kohlendioxid
der ICAO, entsprechend dem Kioto-Gesamtziel;
œ Die zweigleisige Einführung ökonomischer Instrumente innerhalb
der ICAO:
1) Einführung einer Emissionsabgabe auf der 34. Generalversammlung;
2) Erreichung des Reduktionszieles entweder durch Fortführung der
Abgabe oder durch den Erwerb von Emissionsrechten außerhalb des
Flugsektors, entsprechend der flexiblen Mechanismen im Rahmen des
Kioto-Protokolls (hierzu legten die NRO zusätzliche Kriterien vor);
œ Zur Erfassung der Treibhausgasemissionen außer Kohlendioxid fordern die NRO die Einführung verschärfter Grenzwerte für Stickoxide
sowie die Einführung von Marktmechanismen für diese Emissionen,
die nach Treibhausgaspotential gewichtet werden sollen.
œ ICAO soll der 7. Klimavertragsstaatenkonferenz über Fortschritte
zur Reduktion von Treibhausgasen im Flugverkehr berichten; außerdem soll die 7. VSK die weiterhin offene Frage der nationalen
Zuordnung der Treibhausgasemissionen des internationalen Flugverkehrs lösen.
Für die EU-Politik forderten die Verbände die Umweltminister dazu
auf, verstärkt mit den Finanz- und Verkehrsministern zusammenzuarbeiten, sowie die Europäische Kommission dazu aufzurufen, bis Ende
2001 einen Vorschlag für eine Verordnung zur Einführung einer EUweiten Abgabe im Flugverkehr vorzulegen. (AK)
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Die Europäische Kommission hat im Januar 2001 ihren Vorschlag für
die angekündigte Liste prioritärer Stoffe vorgelegt, die im Rahmen der
Wasser-Rahmenrichtlinie erarbeitet werden muß (RS 1/2001,
2,3,6+7,10,11/2000). Die Liste unterliegt dem Mitentscheidungsverfahren in Rat und EP. Nach Meinung des EEB, von Greenpeace,
Seas at Risk und Waterpakt sollte die Liste um diejenigen Stoffe erweitert werden, die im Rahmen der OSPAR-Ziele zum Schutze der
Nordsee (RS 10,8+9,6+7,5/2000) aufgelistet werden - eine Position,
die von der Berichterstatterin des EP, Hiltrud Breyer (Grüne), geteilt
wird. Die Kommission ist bei der bisherigen Liste von 32 Stoffen geblieben, hat diese dann aber entsprechend den Ergebnissen des
Vermittlungsausschusses durch eine Einteilung in elf prioritär gefährliche Stoffe (PGS) und elf potentielle PGS erweitert. Letztere sollen
erst nach einem weiteren Einstufungsverfahren, das bis Ende 2003
andauern würde, eingestuft werden. Eine Aufnahme der OSPARStoffe erscheint den Befürwortern schon daher sinnvoll, weil die Europäische Kommission und zwölf der EU-Mitgliedstaaten sich als Unterzeichner den Vorgaben der OSPAR-Konvention verpflichtet haben.
Nach Meinung der NRO sollten die elf noch einzustufenden Stoffe auf
Grund ihrer chemischen Klassifizierung nach dem Vorsorgeprinzip
bereits wie prioritäre Stoffe behandelt werden. Im Falle dieser elf
Stoffe suche die Europäische Kommission vielmehr eine neue Einstufungs-Klausel auf Basis sozio-ökonomischer Überlegungen für die
Erstellung der Prioritätsliste einzuführen. Dies widerspräche zum einen den Vorgaben der Wasser-Rahmenrichtlinie und stehe zum anderem im Widerspruch mit der bisherigen Vorgehensweise der EU und
von OSPAR. Denn entsprechend dem Vorsorgeprinzip würde bei der
Identifizierung von PGS nach einer Gefahrstoffprüfung sowie auf Basis der Besten Verfügbaren Techniken (BVT) ohne Beachtung sozioökonomischer Überlegungen entschieden, wonach alle elf als PGS
gelten würden und gegebenfalls nach einem Prüfungsverfahren entlang der gleichen Prinzipien zurückgestuft werden könnten. (KG)
Quelle:
œ ENDS Environment Daily
(5.1.2001)
œ BBU-Wasser-RB Nr. 590
(31.12.2000)
Weitere Informationen:
œ Positionspapier:
! www.eeb.org
œ Stefan Scheuer
EEB
0032 / 2 / 2891090
Stefan.Scheuer@
eeb.org
œ Dr. Klaus Lanz
Greenpeace
040 / 7420085
[email protected]
œ John Maggs
Seas At Risk
0044 / 1736332741
[email protected]
œ Irene Bloemink
Waterpakt
0031 / 20 / 4700772
irene.bloemink@
waterpakt.nl
œ Hiltrud Breyer MdEP
Bündnis 90/ Die Grünen
EP 8G265, Rue Wiertz
B – 1047 Brüssel
0032 / 2 / 284-5287;
-9287
hbreyer@
europarl.eu.int
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Die Umweltstiftung WWF Deutschland hat anläßlich der Internationalen Tourismusbörse (ITB) eine Prognose für die Tourismusentwicklung im Mittelmeer veröffentlicht. Hiernach erwartet der WWF bis 2020
eine Steigerung von 57 Prozent. Der vermehrte Tourismus wird nach
Meinung der Studienautoren von den vielen Billigangeboten angeheizt. Insbesondere die Deutschen sind beliebte Mittelmeerreisende:
jeder vierte Tourist kommt aus Deutschland. Der WWF fordert von der
Trourismusbranche mehr Umweltengagement, allein schon, um ihre
eigene Einnahmequelle zu schützen. Außerdem sollten Reisende
vermehrt auf Billigreisen verzichten. Schon jetzt seien über 500 Pflanzenarten vom Aussterben bedroht und die Ökosysteme von insbesondere dreizehn (z.B. Balearen oder die Küste der Dalmatinen) stark
gefährdet. (KG)
Weitere Informationen:
Peter deBrine
WWF
Mittelmeer-Büro
069 / 791440
[email protected]
! www.wwf.de/
c_presse/c_presse_newsar
chiv/C_pm_0103/c_presse_
pm_010301.html
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Die schlechte Nachricht
kam aus dem Norden:
Das Oberverwaltungsgericht in Hamburg hat
per Eilentscheidung
grünes Licht für eine
Naturzerstörung gegeben, deren (Un-)Rechtlichkeit nach EU- und
internationalem Recht
erst dann abschließend
festgestellt werden
wird, wenn die Schäden
nicht mehr revidierbar
sind. Das Mühlenberger
Loch wird aufgefüllt,
daß größte Süßwasserwatt Europas zugeschüttet. Nebenstehend
eine erste, verständlich
ärgerliche Reaktion des
NABUNaturschutzreferenten;
eine vertiefte Analyse
des Gerichtsurteils –
auch aus EUrechtlicher Sicht – wird
voraussichtlich in der
nächsten Ausgabe des
EU-Rundschreibens
erscheinen.
Gastautor:
Claus Mayr
(von der
Redaktion ergänzt)
Weitere Informationen:
Claus Mayr
Nabu
Herbert-Rabius-Str. 26
53225 Bonn
0228 / 4036-166, -203
[email protected]
! www.nabu.de
Der Streit um die Erweiterung der Airbus-Werft in Hamburg und der
„Hamsterstreit“ der EU-Kommission mit der Bundesrepublik um das
grenzüberschreitende deutsch-niederländische Gewerbegebiet Aachen-Heerlen beschäftigen in diesen Tagen die Medien.
Die Probleme sind unterschiedlich gelagert. In Hamburg geht es um
ein wertvolles nach internationalem (Ramsar-Konvention) und EURecht (EG-Vogelschutz- und FFH-Richtlinie) geschütztes Feuchtgebiet, in Aachen um den Schutz einer der letzten Populationen einer
vom Aussterben bedrohten und daher ebenfalls streng (Berner Konvention, FFH-Richtlinie) geschützten Art.
Aber ob Löffelente oder Wachtelkönig, Schierlingswasserfenchel oder
Feldhamster; ihre Lobby ist immer noch ein zahnloser Tiger! Bei vermeintlichen Renommierprojekten werden den betroffenen Bürgern
und dem Naturschutz spektakuläre Arbeitsplatzzahlen gegenüber
gestellt, die alle anderen Argumente platt machen, auch wenn sie sich
bei näherem Hinsehen als reine Makulatur erweisen.
Das Verwaltungsgericht Hamburg hatte im Dezember diesen Filz von
Investoren, Politik und sogenannten Gutachtern schonungslos offen
gelegt. Die angeblichen 4.000 Arbeitsplätze sind reine Fantasie, statt
„High-Tech“ finden in Hamburg überwiegend nur Endausbauarbeiten
wie Lackieren und Stühle einschrauben statt – gerade 5 Prozent des
gesamten Auftrages! Der Schutz der Anwohner vor Lärm und Kerosindunst war gar nicht erst berücksichtigt worden. Auch Standortalternativen wurden nicht geprüft, selbst das Plädoyer des damaligen
Bundeskanzlers Helmut Kohl, doch die leerstehenden Werftgelände in
Rostock zu nutzen, blieb ungehört.
Offensichtlich hat das Oberverwaltungsgericht dem Druck aus Wirtschaft und Politik wider Gesetz und Vernunft nachgegeben. Über die
Klagen von BUND und NABU wurde noch gar nicht entschieden, auch
die Fragen des Schutzes des Mühlenberger Loches als RamsarGebiet und nach EU-Recht sind noch nicht geklärt. Die Verstöße gegen internationales Recht bleiben ungesühnt, im Zweifelsfall werden
schon mal "Fakten" geschaffen, ehe - vielleicht - irgendwann der Europäische Gerichtshof (EuGH) entscheidet.
Was bleibt, ist einmal die Frage des Generalsekretärs der RamsarKonvention zum Schutz wertvoller Feuchtgebiete, Delmar Blasco: Mit
welchem Recht wollen wir von armen Ländern in Südamerika, Afrika
und Asien den Schutz ihrer Feuchtgebiete verlangen, wenn im reichen
Deutschland ein solcher Fall zur „Standortfrage“ hochstilisiert und
gegen die Natur entschieden wird? Zum anderen die Frage, wie die
Abnehmer des Airbus A 380 reagieren werden. Der Direktor des Internationalen Tierschutzfonds (IFAW), hat die potenziellen Käufer des
Airbus bereits angeschrieben und gefragt, ob ihnen bewusst sei, mit
welchen Opfern die Produktion ihres Superfliegers erkauft wird.
Man darf gespannt sein, ob den beeindruckenden „Umweltbilanzen“
der Unternehmen auch Taten folgen. Vor allem aber müssen die
Rechte der Bürger gestärkt werden. Und wir brauchen endlich mehr
Klagerechte für die Naturschutzverbände auf nationaler und EUEbene – wenn nicht im Jahr des Ehrenamtes, wann dann?
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IFAW, BUND und NABU: Internationale Allianz für das Mühlenberger Loch
Der internationale Tierschutzfonds (International Fund for Animal
Welfare IFAW) und die Bundesverbände des Bundes für Umwelt und
Naturschutz (BUND) und des Naturschutzbundes (NABU) gaben Anfang Februar die Gründung einer internationalen Allianz zum Schutz
des Mühlenberger Loches bekannt. Das Mühlenberger Loch hat national und international Bedeutung als wertvoller Lebensraum für
Pflanzen und Tiere; die Umweltverbände haben deshalb die drohende
Zerstörung der Elbbucht durch die Airbus-Werkserweiterung in Hamburg-Finkenwerder weltweit auf die Tagesordnung gesetzt. Außerdem
starteten die Verbände eine internationale, öffentlichkeitswirksame
Kampagne. (SU)
Weitere Informationen:
œ Dr. Markus Risch (IFAW)
040 / 86650029
œ Manfred Braasch
(BUND)
040 / 60038711
œ Dr. Uwe Westphal
(NABU)
040 / 697089-14
œ ! www.AirbusThink
Twice.com
WWF fordert rechtliche Prüfung:
Wo kommt der Sand für die Verfüllung des Mühlenberger Lochs her?
Die Pläne für die Erweiterung des Hamburger Airbusgeländes richten
nicht nur im geschützten Mühlenberger Loch große Schäden an, sie
führen auch zu erheblichen Eingriffen im Wattenmeer. Wie jetzt bekannt wurde, sollen im Wattenmeerbereich sehr große Sandmengen
abgebaggert werden. Wie der WWF erfahren hat, sind davon Sandbänke im Nahbereich der Wattenmeer-Nationalparke betroffen.
Weitere Informationen:
! www.wwf.de/
c_bibliothek/c_presse/c_pre
sse_newsarchiv/c_pm_010
2/c_presse_pm_010223.ht
ml
So sollen allein im Elbe-Weser-Dreieck, westlich der Vogelinseln Nigehörn und Scharhörn auf niedersächsischem Gebiet rund 8 Millionen
Kubikmeter Sand entnommen werden. Der WWF sieht darin einen
Verstoß gegen das EU-Recht, da solche Arbeiten ein erheblicher Eingriff in das durchstaatenübergreifende Abkommen geschützte Wattenmeer seien. Sie würden auch die nahe gelegenen europäischen
Schutzgebiete im Nationalpark Wattenmeer beeinträchtigen. Laut den
europäischen Naturschutzrichtlinien erfordert allein schon die Möglichkeit, dass der Abbau erhebliche Auswirkungen auf das angrenzende Schutzgebiet haben können, eine gründliche Prüfung der Umweltverträglichkeit. Dabei muss geklärt werden, welche Pflanzen, Tiere und Lebensräume geschädigt werden könnten. (AK)
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Als Mitte Dezember letzten Jahres unter der Mediation von EUErweiterungskommissar Verheugen das sogenannte Melk-Protokoll
bezüglich der Sicherheits- und Umweltstandards des Atomkraftwerkes
Temelin zwischen der Tschechischen Republik und Österreich ausgehandelt wurde (RS 1,2/2001, 10,8+9/2000, 5/99), haben Umweltorganisationen wie Friends of The Earth (FoE) ihre Protestaktivitäten
gegen die Inbetriebnahme des AKW Temelin ausgesetzt. FoE hat
Mitte Februar angekündigt, wieder mit Protesten zu beginnen, wenn
nicht bald das Beschlossene auch entsprechend umgesetzt wird.
Zwar hat sich die Tschechische Republik Mitte Februar auf eine Vorgehensweise für eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) eingelassen, aber FoE befürchtet, das dies eher einer Schein-UVP entspricht.
Außerdem lassen Äußerungen des Generaldirektors der GD Erweiterung, Eneko Landaburu, befürchten, daß die Europäische Kommission nicht mit der gebotenen Objektivität handelt und einfach für eine
Inbetriebnahme ist. Landaburu hatte geäußert, daß er aufgrund des
WENRA-Berichts das AKW für sicher hält. Der WENRA-Bericht wird
von mehreren Mitgliedstaaten, Experten und FoE stark kritisiert. FoE
hat eine entsprechende Bewertung im Internet veröffentlicht. (KG)
Weitere Informationen:
Patrizia Lorenz
Friends of the Earth Europe
0032 / 2 / 54 2 01-84
0032 / 2 / 53 75 5 96
! www.foeeurope.org
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Unter ! www.dnr.de gibt es Informationen über den DNR und seine Mitgliedsverbände, eine Übersicht über Pressemitteilungen und Projekte, Aktuelles aus dem Deutschland-Rundbrief und Neuigkeiten aus der EU-Koordination. Auf den Seiten der EU-Koordination findet sich auch das (im Aufbau
befindliche) Archiv des EU-Rundschreibens samt Indici, die Tabelle „Umweltrelevantes aus dem
Amtsblatt der EU“, sowie (ebenfalls im Aufbau befindlich) „Links“ zu EU- & umweltrelevanten anderen
Webseiten. Außerdem sind Materialien zu den Projekten der EU-Koordination der letzten Jahre
(„Maastricht II“, „Amsterdamer Vertrag“, „Deutsche EU-Ratspräsidentschaft“) sowie zu den thematischen Schwerpunkten Transatlantisches, Klimapolitik und Flugverkehr enthalten.
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Die allgemeine Internet-Adresse der Institutionen der Europäischen Union lautet ! europa.eu.int.
Unter ! ue.eu.int/newsroom findet man u.a. Protokolle der Ratssitzungen. Auf den Websites ! europa.eu.int/news-de.htm und ! europa.eu.int/news/pr-de.htm sind die Pressecommuniques der
EU-Institutionen zu finden. Im Internet gibt es u.a. ein elektronisches Archivierungssystem, über das
Rechts- und sonstige Dokumente sowie Veröffentlichungen bestellt werden können. U.a. enthält diese
Datenbank, die unter dem Titel EUDOR auf der Adresse ! http://www.eudor.com läuft, alle Ausgaben des Amtsblatts der EU ab 1.1.1996, sowie die KOM-Dokumente der EU. Der Zugang zum Archiv
ist kostenfrei. (Quelle: EUR-OP News 3/97)
Der Server der EU (eröffnet den Zugang zu allen Institutionen): ! europa.eu.int
Europäische Kommission: ! europa.eu.int/comm/
Europäisches Parlament: ! www.europarl.eu.int
Rat der Europäischen Union: ! ue.eu.int
Europäischer Gerichtshof: ! curia.eu.int
Kommissions-Vertretung in Deutschland: ! eu-kommission.de
Bürger Europas (Wohnen, Arbeiten, Studieren, Reisen): ! citizens.eu.int
Der Bürgerbeauftragte der EU ! www.euro-ombudsman.eu.int
Wirtschafts- und Sozialausschuss ! www.esc.eu.int
Ausschuss der Regionen ! www.cor.eu.int
Europäische Zentralbank: ! www.ecb.int
Europäische Forschung: ! www.cordis.lu
Links zu Regierungen der EU-Staaten ! europa.eu.int/gonline_de.html
Deutsche Bundesregierung (viele Informationen über Europa): ! www.government.de
Deutsche Ratspräsidentschaft: ! www.eu-praesidentschaft.de
Finnische Ratspräsidentschaft: ! www.presidency.finland.fi
Portugiesische Ratspräsidentschaft: ! www.portugal.ue-2000.pt
Französische Ratspräsidentschaft: ! www.presidence.europe.fr
Schwedische Präsidentschaft: ! www.eu2001.se
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Unter ! www.eu-kommission.de und dem Titel „Europa direkt“ bietet die deutsche Vertretung der
Europäischen Kommission Informationen über ihre eigene Arbeit sowie zu den häufigst gestellten
Fragen zu den Themen Euro, Umwelt, Bildung und Beruf, Soziales, Verbraucherschutz, Bürgerechte
sowie Arbeitsmöglichkeiten bei EU-Institutionen.
Seite 50
EU-Koordinationsstelle des Deutschen Naturschutzrings (DNR): Anja Köhne, Claudia Kabel
c/o Grünes Haus, Prenzlauer Allee 230, 10405 Berlin, 030 /443391-39, -40, -33, [email protected], ! www.dnr.de
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Die nach Sachthemen tabellarische geordneten Indici der DNR EU-Rundschreiben ab 1992 sind beim
DNR zu bestellen (gegen DM 10,- in Briefmarken vorab). Diese Indici sind auch auf Diskette, Format
WinWord 6.0, zu beziehen (gegen DM 10,- in Briefmarken vorab, plus Zusendung einer Leer-Diskette)
- diese Version kann die Redaktion aus eigener Erfahrung bestens empfehlen: Die Suche nach thematisch zusammenhängenden Artikeln wird – über Suchlauf - so erheblich erleichtert, was das EURundschreiben auch als Nachschlagewerk nutzbar macht.
Die Indici des DNR EU-Rundschreibens für das erste Halbjahr 1999 (1-6/99) wie auch alle davor erstellten Indici werden ab Ende September 1999 im Internet veröffentlicht (! www.dnr.de) und halbjährlich aktualisiert. Abonnenten der EU-Rundschreibens, die keinen Internetzugang haben, erhalten
auf Anfrage eine kostenlose der aktuellen Indici.
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Per email kann man täglich neue Informationen über die Umweltpolitik in der EU beziehen. Herausgeber des „ENDS Environment Daily“ ist Environmental Data Services Ltd., mit Sitz in London. Die täglich
durchschnittlich fünf Artikel und Meldungen sind sehr gut recherchiert und verständlich geschrieben (allerdings auf Englisch), und decken Informationen ab über:
œ Arbeiten und Verhandlungen in Kommission, Rat & Parlament;
œ Aktivitäten und Stellungnahmen von Umweltverbänden und anderen Akteuren, vor allem auch der
Wirtschaft;
œ bemerkenswerte umweltpolitische Ereignisse auf nationaler Ebene in den EU-Mitgliedstaaten.
Dabei werden neben umweltpolitischen Themen auch übergeordnete
Themen wie die EU-Osterweiterung, Beschäftigungsgipfel und ähnliche
Themen mit Bedeutung für die Umweltpolitik behandelt. Die innerhalb
eines Monats veröffentlichten Artikel werden monatlich in einem thematisch sortierten Index zusammengestellt. Auf Anfrage kann ENDS Daily
für vier Wochen kostenlos zur Probe bestellt werden.
Weitere Informationen:
ENDS Environment Daily
0044 / 20 / 415 0106
[email protected]
! www.ends.co.uk/envdaily
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Die Europäische Umweltagentur (EUA) hat in ihrem Bericht zu „Europas Umwelt an der Schwelle zum 21.Jahrhundert“ eine Vielzahl (umwelt-) politischer Themen aufgegriffen. Es wird ein Überblick gegeben,
wie sich die Umweltpolitik in der EU in den letzten 25 Jahren verändert hat; dabei werden Bereiche benannt, bei denen aktuell großer
Handlungsbedarf besteht. Der Bericht beschränkt sich nicht auf die
„klassischen“ Umweltthemen, sondern greift auch Themen wie „Verstädterung“, „Gesundheit“ und „Regionalentwicklung“ auf. (SU)
Titel:
Environment in the European Union at the turn of the
century
ISBN:
92-9157-202-0
Zu beziehen bei:
EUA
Kongens Nytorv 6
1050 Copenhagen
0045 / 33367100
! [email protected]
Seite 51
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Titel:
Ansätze zur Stärkung der
umweltpolitischen Ziele in
der Welthandels
Zu beziehen bei:
œ Analytica (erscheint
2001)
œ DIW
030 / 89789-0
! www.diw.de
Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) hat im Auftrag
des Bundeswirtschaftsministerium aus institutionell-ökonomischer
Sicht untersucht, wie die von der EU formulierten umweltpolitischen
Ziele in der WTO umgesetzt werden können. Dabei befaßte sich das
DIW auch mit dem Verhältnis der WTO zu multilateralen Umweltabkommen, Öko-Kennzeichen und Vorsorgeprinzip. Eine Kurzfassung
findet sich im Wochenbericht des DIW Nr. 51-52/2000. (AK)
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Titel:
Unsere Zukunft bewahren –
Aktionen für Europas Umwelt
ISBN:
92-828-7584-9
Zu beziehen bei:
Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen
Gemeinschaften
2, rue Mercier
2985 Luxemburg
Eine umfangreiche Broschüre der Kommission ist unter dem Titel
„Aktionen für Europas Umwelt“ erschienen. Der Hauptteil besteht aus
25 Kurzkapiteln mit Fakten und Tendenzen sowie Maßnahmen der
EU zu jeweils einem umweltpolitischen Themenkomplex (z.B. Chemikalien, Abfall, Industrie, Säurebelastung oder Klimawandel). Außerdem wird der Verantwortungsbereich der einzelnen Akteure beschrieben. Zusätzlich findet der Leser weiterführende Literaturhinweise und eine Zeittafel, die die Entwicklung von Umweltfragen und Lösungskonzepten in der EU veranschaulicht. (SU)
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Titel:
Environment statistics:
pocketbook 2000
ISBN:
92-828-9026-0
Zu beziehen bei:
Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen
Gemeinschaften
2, rue Mercier
2985 Luxemburg
Die Europäische Kommission und das Statistische Amt der EU (Eurostat) haben Ende letzten Jahres ein Statistisches Taschenbuch der
Umwelt für den Zeitraum 1980–1997 herausgegeben. Auf Englisch,
Französisch und Deutsch sind dort sämtliche Daten zu den Themen
Abfall, Wasser, Luftverschmutzung, Klimaveränderung, Land- und
Forstwirtschaft, Verkehr und Energie nachzuschlagen. (SU)
(UZHLWHUXQJV$GUHVVEXFKGHU.RPPLVVLRQ
Titel:
Erweiterungs-Adressbuch
Zu beziehen bei:
GD Erweiterung
Europäische Kommission
! europa.eu.int/comm
/enlargement
Auf der Internetseite der GD Erweiterung der Europäischen Kommission
!eurpa.eu.int/comm/enlargement/docs/incex.htm#TheEnlargement
AddressBook ist ab sofort die aktualisierte Version eines Adressbuches zum EU-Erweiterungsprozess im ZIP-Format erhältlich. (KG)
Seite 52
EU-Koordinationsstelle des Deutschen Naturschutzrings (DNR): Anja Köhne, Claudia Kabel
c/o Grünes Haus, Prenzlauer Allee 230, 10405 Berlin, 030 /443391-39, -40, -33, [email protected], ! www.dnr.de
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Das EU-Umweltbüro in Wien hat in seiner Reihe „EU-Erweiterung und
Umwelt“ ein Heft zu Slowenien herausgebracht. Schwerpunkt des
Heftes ist der Beitrittsprozess und das Thema Umwelt. In derselben
Reihe ist bisher schon ein Heft über Ungarn erschienen (Juni 2000).
(SU)
Titel:
Slowenien auf dem Weg in
die EU
Zu beziehen bei:
EU-Umweltbüro
Alserstr.21
1080 Wien
[email protected]
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Das Buch „Ökojobs in Europa“ bietet Tips für alle, die sich nach dem
Schulabschluß oder der Ausbildung im Umweltschutz engagieren
wollen. Dazu sind ausführliche Anleitungen für Bewerbungen im Ausland enthalten, mit fremdsprachigen Beispielen zu Lebenslauf und
Begleitschreiben. Im zweiten Teil des Buches sind konkrete Einsatzstellenbeschreibungen aus ganz Europa zu finden, mit Angaben zum
Aufgabenfeld, Bezahlung, Versicherung und Umgebung. (SU)
Titel:
Unterwegs für die Umwelt –
Ökojobs in Europa
Zu beziehen bei:
JUP!
Turmstr.14.a
23843 Bad Oldesloe
04531 / 7116
[email protected]
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In einer neuen Broschüre der Europäischen Kommission werden zahlreiche Verkehrsprojekte vorgestellt, welche durch den Europäischen
Fonds für Regionalentwicklung (EFRE) und den Kohäsionsfonds unterstützt werden. Die Broschüre ist sehr anschaulich gestaltet und
bietet einen umfassenden Überblick über derzeit laufende und bereits
abgeschlossene innovative Verkehrsprojekte. (SU)
Titel:
Bahn frei für Europa
ISBN:
92-828-8078-8
Zu beziehen bei:
Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen
Gemeinschaften
2, rue Mercier
2985 Luxemburg
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Um es für alle einfacher zu machen, auf umweltschädlichere Verkehrsmittel beim Reisen zu verzichten, hat der Verkehrsclub
Deutschland (VCD) eine Broschüre für Europareisende erarbeitet. Die
Broschüre „Zügig durch Europa“ beinhaltet Reisezeittabellen, Länderinformationen, Ideen und Tagesausflüge vor Ort, Sonderangebote,
Tips für Reiseradler und Adressen, um sich mit bequemen und günstigen Bus- und Zugverbindungen für umweltfreundliche Reisemittel
entscheiden zu können. (KG)
Titel:
Zügig durch Europa
Zu beziehen bei:
œ VCD
Postfach 170160
53027 Bonn
œ Kostenlos bei
DB-Reisebüros
Seite 53
EU-Koordinationsstelle des Deutschen Naturschutzrings (DNR): Anja Köhne, Claudia Kabel
c/o Grünes Haus, Prenzlauer Allee 230, 10405 Berlin, 030 /443391-39, -40, -33, [email protected], ! www.dnr.de
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Gastautorin:
Michaela Holl
Am Beispiel der Richtlinie über den Netzzugang für Strom aus erneuerbaren Energiequellen im Elektrizitätsbinnenmarkt (RS 2-5,8+9/2000
und 1-5,7-9,12/99 sowie 1/2001 und 2,6+7/2000), über die seit mehr
als zwei Jahren verhandelt wird, stellt die hier vorgestellte Diplomarbeit den Politikformulierungsprozess und die Vorgehensweise der
deutschen und europäischen Interessensvertretung in Brüssel dar.
Die Richtlinie, die die Unterstützung und den Netzzugang Erneuerbarer
Energien regeln wird, vereinheitlicht bestehende nationale Fördersysteme und führt dabei ökologische und wirtschaftliche Zielsetzungen
zusammen. Ein ehrgeiziges Vorhaben wie dieses berührt naturgemäß
die Interessen der unterschiedlichsten Akteure aus Wirtschaft und Politik – und bietet sich daher für eine Analyse des Eurolobbyings an.
Weitere Informationen:
Michaela Holl
0851 / 9290842
[email protected]
Den theoretischen Rahmen der Arbeit bilden Erklärungsmodelle über
organisierte Interessen, insbesondere über organisierte Interessen im
Umfeld der EU-Institutionen. Die Arbeit stützt sich außerdem in weiten
Teilen auf Gespräche mit unmittelbar beteiligten Verbands- und Unternehmensvertretern, Parlamentariern aus Berlin und Brüssel sowie
Mitarbeitern der Europäischen Kommission und des Rates.
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Titel:
Solarzeitalter
Zu beziehen bei:
EUROSOLAR-Verlag
[email protected]
Der Verband Eurosolar gibt vierteljährlich eine Zeitschrift mit dem Titel
Solarzeitalter heraus, in der Beiträge zur Politik und Ökonomie Erneuerbarer Energien von Politikern, Wissenschaftlern, Verbänden und
Ministerialmitarbeiter/innen veröffentlicht werden. Es werden internationale, europäische wie auch auf Deutschland bezogene Themen
von aktueller Relevanz behandelt. Themen der vierten Ausgabe aus
dem Jahr 2000 sind unter anderem die Weltklimakonferenz, Erneuerbare in Frankreich, der Entwurf zur Energiesparverordnung in
Deutschland und die Arbeit des Europäischen Parlaments im Bereich
EU-Förderrichtlinien für Erneuerbare Energien. (KG)
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Titel:
CSTEE Opinion on studies
on Ecological Water Status
Classification and Presentation and Intercalibration of
Monitoring under the WFD
Zu beziehen bei:
CSTEE
! europa.eu.int/comm/food
/fs/sc/sct/out84_en.html
Der wissenschaftliche Ausschuss für Toxizität, Öko-Toxizität und Umwelt (CSTEE) hat eine englischsprachige Bewertung der Studien veröffentlicht, die die Europäische Kommission im Bereich „Klassifizierung und Präsentation des ökologischen Zustands von Gewässern
und ihre Interkalibrierung der Biologischen Monitoring-Methoden“ im
Rahmen der Wasser-Rahmenrichtlinie in Auftrag gegeben hatte. Die
Bewertung des Ausschusses weist auf mögliche Defizite und Lücken
bei der Umsetzung der Wasser-Rahmenrichtlinie hin. (KG)
Seite 54
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c/o Grünes Haus, Prenzlauer Allee 230, 10405 Berlin, 030 /443391-39, -40, -33, [email protected], ! www.dnr.de
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Im Rahmen der EEB-Wasserkampagne hat Eva Roth eine englischsprachige Übersicht über die Preise und Preispolitiken in der EUWasserpolitik erarbeitet. Diese Übersicht ist gedacht als Basis für die
Diskussion über eine EU-Wasserpreispolitik, die als Teil der EUWasser-Rahmenrichtlinie auf der politischen Tagesordnung steht. Sie
ist als Dokument auf der EEB-Internet-Seite für Publikationen erhältlich oder beim EEB per Post zu beziehen. (KG)
Titel:
A review of water pricing in
the EU
Zu beziehen bei:
œ Europ. Umweltbüro (EEB)
[email protected]
œ ! www.eeb.org/
acitivies/water/main.htm
3,.5HSRUW]X)OXW)RUVFKXQJ
Das Potsdamer Institut für Klimafolgenforschung (PIK) hat die Ergebnisse und Beiträge zu einer Europäischen Konferenz über Fortschritte
in der Flut-Forschung in einer zweibändigen Ausgabe im Rahmen der
Reihe PIK-Report (Nr. 65) in einer englischsprachigen Fassung herausgegeben. Schwerpunkt sind hier bei Modelle und Pläne zum
Schutz vor Überschwemmungen und ihren Auswirkungen. (KG)
Titel:
European Conference on
Advances in Flood Research. Proceedings Vo. 1 & 2
Zu beziehen bei:
PIK
[email protected]
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Auf den Internetseiten der Europäischen Kommission sind eine Reihe
von der Kommission in Auftrag gegebenen Studien zum Themenkomplex Umwelt und Landwirtschaft erhältlich. Diese Studien wurden im
Lichte der Agenda 2000 vergeben und sollen zu einer informellen
Debatte beitragen, wie die EU-Landwirtschaft umweltfreundlicher gestaltet werden könnte. Die Studien untersuchen das Verhältnis von
Landwirtschaft und Umwelt und diskutieren Maßnahmen, die positive
Effekte auf die Umwelt ermöglichen sollen. Die bisher per Internet
erhältlichen Studien untersuchen die Sektoren Milchprodukte, Getreideprodukte, Olivenöl sowie Bewässerung. (KG)
Zu beziehen bei:
Europäische Kommission
! europa.eu.int/comm/
environment/agriculture/studies.htm
gNRORJLVFKHU/DQGEDXLQ(XURSD
Die Situation des ökologischen Landbaues in 25 europäischen Ländern ist Thema eines neuen Buches der Stiftung Ökologie und Landbau (SÖL). In einzelnen Artikeln werden Probleme und Maßnahmen
in den Staaten ausführlich beschrieben. Im Anhang sind viele wichtige
Adressen aus dem Sektor des ökologischen Landbaus zu finden. (SU)
Titel:
Organic Agriculture in Europe
SÖL – Sonderausgabe
Nr.75
Zu beziehen bei:
SÖL
06322 / 8666
ISBN:
3-934499-26-0
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Der Wirtschafts- und Sozialausschuß (WSA) der EU hat eine Broschüre zur Lebensmittelsicherheit herausgegeben, die als PDF-Datei unter
der Internetadresse ! www.esc.eu.int/en/docs/publications.htm oder
beim WSA per Post erhältlich ist. (KG)
Titel:
Lebensmittelsicherheit
Zu beziehen bei:
WSA
0032 / 2 / 546-9011
[email protected]
! www.esc.eu.int
Seite 55
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c/o Grünes Haus, Prenzlauer Allee 230, 10405 Berlin, 030 /443391-39, -40, -33, [email protected], ! www.dnr.de
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$XVVFKUHLEXQJ$XIIRUGHUXQJ
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LIFE: Lebensqualität und Management
lebender Ressourcen:
a) Bioethik (Nr. 12); Sozio-ökomische
Aspekte der Biowissenschaften (Nr.13)
b) Lebensmittel, Ernährung und Ge- b) C 324/2000,
sundheit (Nr. 1); Die Zellfabrik (Nr. 3); S. 18ff.
Umwelt und Gesundheit (Nr. 4); Alterung der Bevölkerung (Nr. 6)
EESD: Energie, Umwelt und nachhaltige
Entwicklung:
a) Neues Arbeitsprogramm 2000
b) Ausschreibungen in Teil A: Umwelt
EESD: Energie, Umwelt und nachhaltige
Entwicklung:
C 303 /
254.10.2001
)ULVW6WDWXV
:HLWHUH,QIRUPDWLRQHQ
Einreichung von
Vorschlägen je
nach Unterleitaktion:
a) 28.2.2001
b) 15.3.2001
Europäische Kommission
Büro für Forschungsanträge
Programm für Lebensqualität
und Management lebender
Ressourcen
Qol-2001-3
Square Frère Orban 8
B – 1000 Brüssel
Zu b)
Vorschläge je
nach Unterleitaktion:
1) 15.2.2001
2) 15.10.2001
3) weitere Fristen
in 2001
4) Evaluierungstermine im
Bereich KMUMaßnahmen:
18.4.2001
Europäische Kommission
Büro für Forschungsanträge
GD Forschung EESD – 3.
Aufforderung
Square Frère Orban 8
B – 1000 Brüssel
!
www.cordis.lu/eesd/calls/a_2
00001.htm
unterschiedlich
Europäische Kommission
Energy Info Desk
SDME 2/3
Rue de la Loi 200
B – 1049 Brüssel
[email protected]
!
www.cordis.lu/eesd/calls/call
s.htm
Ausschreibungen in Teil B: Energie
Umwelt und nachhaltige Entwicklung –
Individualstipendien
C 324/2000, S. 21.3.2001
11ff.
Europäische Kommission
Europäische Informationsnetz zur biologischen Vielfalt (ENBI) Vorabinformation
zur Ausschreibung
(Im Rahmen von „Lebensqualität und Management von lebende Ressourcen“; Umwelt und nachhaltige Entwicklung“)
C 53/18,
20.2.2001
Ausschreibung
voraussichtlich
im Mail/Juni
2001
Europäische Kommission
! europa.eu.int/eurlex/de/dat/2001/c_05320010
220de00180018.pdf
Aufträge der GD Umwelt für Aktionen, Studien und Dienstleistungen in 2001
S 35,
20.2.2001
Liste per Email
Stefanie Felder
KoWi Bonn
[email protected]
Frist für Vorschläge
a) 17.4.2001
b) 15.10.2001
Europäische Kommission
Programm „Humanressourcen“
Gemeinsamer Bestand an
Indikatoren für Wissenschaft,
Technologie und Innovation
Square Frère Orban 8
B – 1000 Brüssel
! www.cordis.lu/fp5/protool
IHP – Sozio-ökonomische Wissensgrundlage / Wissenschaft und Technologie: Empirische Studien
Förderung der Nutzung des Internets:
eContent
Europäische Kommission
! www.cordis.lu/econtent/
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c/o Grünes Haus, Prenzlauer Allee 230, 10405 Berlin, 030 /443391-39, -40, -33, [email protected], ! www.dnr.de
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Friends of the Earth Europe (FoEE) sucht eine/einen erfahrene/n und
kompetente/n Mitarbeiter/in für die Aufgaben eines Büroleiters mit
Zuständigkeiten für Finanzen und Personalführung. Längere Erfahrungen in diesem Bereich, fließendes Englisch in Wort und Schrift
sowie arbeitsfähiges Französisch sind Einstellungsbedingungen. Bewerbungsunterlagen und detaillierte Informationen gibt es über !
www.foeeurope.org/ofm. Bewerbungsschluß ist der 2.3.2001.
Martin Rocholl
Friends of the Earth Europe
[email protected]
Weitere Informationen:
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Der zweite Teil der 6. Klima-Vertragsstaatenkonferenz (COP-6b –
Fortführung der Konferenz von Den Haag, November 2000) wird auf
den Juli-Termin 16.-27. Juli verschoben und in Bonn stattfinden.
Weitere Informationen:
Anja Köhne
DNR
Der G8- Gipfel der Regierungschefs wird am 20.-22. Juli in Genua,
Italien, stattfinden.
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Die internationale Klimakampagne „Rising Tide“ hat dazu aufgerufen, anläßlich des Internationalen Anti-Rassismustages am 21. März die Verteilungsungerechtigkeit des Klimawandels zu thematisieren: 80% der Emissionen werden in den Industrieländern ausgestoßen; die Schäden des
Klimawandels tragen überproportional die Menschen in den Entwicklungsländern. Während in einigen Entwicklungsländern und auch unter einigen
anglo-amerikanischen Akteuren die Frage der (Umwelt)Gerechtigkeit unter
dem Stichwort „Equity“ thematisiert wird, auch gerade in Vorbereitung der
Rio+10-Konferenz, spielt dieser Aspekt der Klimadebatte in der deutschen
Öffentlichkeit bislang eine untergeordnete Rolle. (AK)
Weitere Informationen:
! www.risingtide.nl
[email protected]
[email protected]
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Vom 5. bis 14. Mai 2001 steht wieder die alljährliche Europawoche an.
Sie wird in allen 16 Bundesländern zusammen mit der Vertretung der
Europäischen Kommission sowie dem Informationsbüro des Europäischen Parlaments (EP) veranstaltet. Schwerpunktthemen sind diesmal „die Erweiterung, die Demokratisierung und Reform der EU sowie
Europa als Raum der Freiheit, Sicherheit und des Rechts“. Im Rahmen der zehn Tage werden Informations- und Diskussionsveranstaltungen angeboten. (KG)
Weitere Informationen:
œ Vetretung der EUKommission in D
030 / 22 80-2000
! www.eukommission.de
œ Informationsbüro des EP
030 / 22 80-1000
œ Termine & Veranstaltungen:
! www.eu-kommission.de/eu/02_aktuell/akt_
01_04.asp
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c/o Grünes Haus, Prenzlauer Allee 230, 10405 Berlin, 030 /443391-39, -40, -33, [email protected], ! www.dnr.de
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Schwedische Ratspräsidentschaft
! www.eu2001.se
Zu den Tagesordnungen der Ratssitzungen: s. Sonderteile zum EU-Rundschreiben
März
April
1.-3.
6.
8.
inf. Bildung u. Forschung
Beschäftigung u. Soziales
Umwelt (Brüssel)
12.
12.
ECOFIN
Binnenmarkt,Verbraucher
und Tourismus
15.-16. Justiz u. Inneres
19.-20. Allg. Angelegenheiten
19.-20. Landwirtschaft
20.-21. Fischerei
23.-24. EU-Rat (Stockholm)
30.3.-1.4 inf. Umwelt (Kiruna)
5.-6.
8.-10.
9.-10.
20.-22.
24.-25.
26.-28.
Juni
Verkehr u.
Telekommunikation
inf. Landwirtschaft
Allg. Angelegenheiten
inf. ECOFIN
Landwirtschaft
inf. Verbraucher u.
Binnenmarkt
Mai
5.-6.
7.
7.
14.-15.
14.-15.
20.-22.
22.-23.
28.-29.
30.
31.
5.
5.
ECOFIN
Binnenmarkt, Verbraucher
u. Tourismus
7.-8. Umwelt
11.-12. Allg. Angelegenheiten
11.
Beschäftigung u. Soziales
14.
EU-US-Gipfel
15.-16. EU-Rat (Göteburg)
inf. Außenpolitik
ECOFIN
Beschäftigung u. Soziales
Allg. Angelegenheiten
Industrie u. Energie
inf. Kultur
Landwirtschaft
Justiz u. Inneres
Entwicklung
Gesundheit
18.
Fischerei
19.-20. Landwirtschaft
19.
ECOFIN
21.
Kultur
25.-26 Allg. Angelgenheiten
26.
Forschung
27.-28. Verkehr u.
Telekommunikation
(XURSDSDUODPHQW6LW]XQJHQGHV3OHQXPVXQGGHU$XVVFKVVH
12.-15. März
11.-14. Juni
2.-5. April
2.-5. Juli
2.-3. Mai
14.-17. Mai
30.-31. Mai
3.-6. September
19.-20. September
1.-4. Oktober
22.-25. Oktober
12.-15. November
28.-29. November
10.-13. Dezember
Die “kleinen” Plenarsitzungen (zwei Tage) finden in Brüssel statt, die fünftägigen Sitzungen in Straßburg. Vor den Plenarwochen findet regelmäßig eine Fraktionswoche statt, danach meist eine Ausschusswoche. Die Fraktionen und Ausschüsse (auch
der Umweltausschuss) tagen in Brüssel.
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'DWXP
7LWHO
:HLWHUH,QIRUPDWLRQHQ
21.-22.3.
Internationale Konferenz: „Noxconference 2001 – industrial atmospheric pollution“ (Paris)
ADEME
0033 / 241 20 42 30
[email protected]
23.-25.3.
Internationale Tagung: „GEFAHR-en-TRANSPORT“
(Locarno)
Alpeninitiative / ITE
0041 / 41 / 870 97 8-1, -8
[email protected]
30.3.
T&E-Seminar zu Verkehr und Klima
Transport & Environment (T&E)
0032 / 2 / 502 990-9
0032 / 2 / 502 990-8
[email protected]
4.-7.4.
Internationale Konferenz: „creating better cities. toge- Fleming Erdwiens
ther. business and municipality – new partnerships [email protected]
for the 21st century“ (Bremen)
! www.bremen-initiative.de/2001
5.6.4.
Seminar: „Chemicals in productsas a source of environmental pollution“ (Falkenberg/Schweden)
Eva Sandberg
Schwedisches Umweltministerium
eva.sandberg@
environment.ministery.se
24.-28.4.
Konferenz: „Green Week Conference and Exhibition“
(Brüssel)
GD Umwelt
25.4.
International Noise Awareness Day
Deutscher Arbeitsring für Lärmbekämpfung e.V. (DAL
0211 / 488499
! www.tag-gegen-laerm.de
26.-27.4.
8. Osnabrücker Gespräche zum deutschen und EUUmweltrecht: Klimaschutz durch Emissionshandel
(Osnabrück)
Institut für Europarecht – Abteilung Umweltrecht der Uni Osnabrück
0541 / 969-4505, -4509
4.-5.9
Veranstaltung: „Die EU-Wasserrahmenrichtlinie“
(Borken)
Natur- und Umwelt
schutzakademie NRW
02361 / 305-0
[email protected]
9.-11.5.
Konferenz: „Bridging the Gap – Sustainability Research Ingvar Andersson
SchwedischeUmweltagentur
an Sector Integration“ (Stockholm)
[email protected]
! www.bridging.environ.se
23.-27.5.
Jugend-Konferenz: „Umwelt und Nachhaltige Entwicklung“ (Borgholm/Schweden)
Ref. Information und Kommunikation
0032 / 2 / 296-9863
! europa.eu.int/comm/environment/
greenweek/competion_en.htm
Helena Klingvall
[email protected]
[email protected]
Seite 59
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c/o Grünes Haus, Prenzlauer Allee 230, 10405 Berlin, 030 /443391-39, -40, -33, [email protected], ! www.dnr.de
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Querverweise auf andere EU-Rundschreiben
Das EU-Rundschreiben versucht, sich jeweils auf die neuesten Informationen zu beschränken. Deshalb wird in
einigen Artikeln auf vorausgegangene Rundschreiben verwiesen. Beispiel: RS 10/93 als Hinweis auf das 10.
Rundschreiben des Jahres 1993. Ein Index aller Jahrgänge ab 1992 ist beim DNR erhältlich.
Wie finde ich ein Dokument?
Vorschläge der Europäischen Kommission für Richtlinien (RL) oder Verordnungen (VO) erscheinen unter Angabe
des Jahrganges und einer laufenden Nummer als KOM-Dokumente. Beispiel: KOM(93)680 ist der Kommissionsvorschlag für eine RL zur Ökologischen Wasserqualität, der als Vorschlag 680 des Jahres 1993 veröffentlicht
wurde. Dokumente, die im Europäischen Amtsblatt erscheinen - also beispielsweise Ausschreibungen oder verabschiedete Gesetzestexte - tragen eine laufende Nummer wie oben. Beispiel: EWG/85/337 ist die RL zur UVP,
die als Entscheidung 337 im Jahre 1985 veröffentlicht wurde.
Wo bestelle ich ?
Dokumente der Europäischen Institutionen sind unter der Dokumentennummer zu bestellen bei:
Bundesanzeiger Verlag: PF 100 534, 50445 Köln, 0221 / 97668-0, -278, [email protected]
Weitere Informationen
Die wichtigsten Ansprechstellen für weitere Informationen sind unter den Artikeln angegeben. Ansonsten kann es
sich lohnen, direkt bei der Europäischen Kommission oder bei Abgeordneten des EP nachzurecherchieren.
Europäische Kommission: Rue de la Loi 200, B-1049 Brüssel // 0032/2/299-1111, Keine zentrale Faxnr.
Ansprechpartner für NRO bei der GD XI (Umwelt): Marie-Thérèse Duffy-Häusler, 0032 /2/ 29-90403, -69560
Europäisches Parlament: Rue Belliard 97-113, B-1047 Brüssel // 0032/2/284-2111, 0032/2/230-6933
Europäischer Rat: 175, rue de la Loi, B-1048 Brüssel // 0032/2/ 85–6111, 0032/2/85-7381
Allgemeine Internet-Adresse der Institutionen der Europäischen Union: ! http://europa.eu.int.
SONSTIGE ADRESSEN
Vertretung der Europäischen
Kommission in der BRD, Unter
den Linden 78, 10117 Berlin
030/22 80-2000 // -2222
Ausschuss der Regionen
rue Belliard, 79 // B-1040 Brüssel
0032 / 2 / 282-2211 // -2896
Europ. Gerichtshof (EuGH)
Informationsdienst (dt.):
00352 / 4303-3255 // -2500
Ständige Vertretung d. Bundesrepublik Deutschland bei d. EU
19-21, rue Jacques de Lalaing // B1040 Brüssel //
00322/23818-33 // -57
Europäische Umweltagentur
Kongens Nytorv 6 //
DK-1050 Kopenhagen K //
0045 / 3336-7100 // -7199
! http://www.eea.eu.int
Wirtschaft & Sozialausschuss (WSA)
Von der Kanzlei des WSA der EU wird
regelmäßig eine tabellarische Übersicht über den Stand der Arbeiten im
WSA veröffentlicht. Eine thematische
Tabelle gibt es auch speziell zur Rubrik
Umweltschutz.
Adresse:
2, rue Ravenstein // B-1000 Brüssel //
0032/2/5469011, 0032/2/5134893
GLOSSAR (erstellt mithilfe des EG-ABC des Economica-Verlags)
Europäische Gemeinschaft - EG
Europäische Union - EU
Seit 1967 (damals: Europäische Gemeinschaften) Sammelbegriff für die
Europäische Gemeinschaft für Kohle- und Stahl (EGKS / Montanunion),
die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und die Europäische
Atomgemeinschaft (EAG / Euratom). Seit 1965 werden die Organe der
Gemeinschaften zunehmend verzahnt; die institutionelle Fusion ist jedoch
noch nicht vollendet. Die ursprünglichen Verträge bestehen, durch die
Einheitliche Europäische Akte (1983/84) und die Maastrichter Verträge
(1992) fortentwickelt, als gesetzliche Grundlagen weiter.
Zielbegriff der EG, eingeführt 1972,
konkretisiert durch die Maastrichter
Verträge von 1992. Danach soll die
EG ergänzt werden durch die Europäische Politische Zusammen-arbeit,
die Wirtschafts- und Währungsunion,
sowie die Innen- und Justizpolitische
Zusammenarbeit.
Rechtsakte der EG
œ Verordnung: Gilt in all ihren Teilen verbindlich und unmittelbar, d.h. ohne jeden zusätzlichen nationalen Mitwirkungsakt in dem Mitgliedstaat; sie genießt damit Vorrang vor nationalem Recht.
œ Richtlinie: Rahmengesetz, welches durch nationale Gesetzesmaßnahmen umgesetzt wird. Dabei muss der
nationale Gesetzgeber dem Inhalt der Richtlinie genügen.
œ Entscheidungen: Wird zur Regelung von Einzelfällen eingesetzt.
œ Verordnungen müssen im EG-Amtsblatt veröffentlicht werden, Richtlinien und Entscheidungen nicht (werden
jedoch häufig).
Gesetzgebungsverfahren der EG:
Kurz zusammengefasst: Die Kommission schlägt vor; das Parlament (in einigen Fällen auch der WSA und der
AdR) sprechen mit, wobei das Parlament in einigen Fällen auch Mitentscheidungskompetenzen hat; der Ministerrat entscheidet (einstimmig oder mit qualifizierter Mehrheit).
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c/o Grünes Haus, Prenzlauer Allee 230, 10405 Berlin, 030 /443391-39, -40, -33, [email protected], ! www.dnr.de
œœœœœœ ( 8 5 8 1 ' 6 & + 5 ( , % ( 1 œœœœœœ
'HU'HXWVFKH1DWXUVFKXW]ULQJ'15GLH'15(8.RRUGLQDWLRQ
Der Deutsche Naturschutzring - Dachverband der deutschen Natur- und Umweltschutzverbände
(DNR) e.V. - vereint in sich 107 deutsche Natur- und Umweltschutzorganisationen mit zur Zeit über
5,2 Millionen Einzelmitgliedern. Der DNR koordiniert die Arbeit seiner Mitgliedsorganisationen und
repräsentiert sie auf nationaler und internationaler Ebene. Im Jahr 1991 wurde beim DNR ein Büro für
die Koordination der EU-politischen Aktivitäten der deutschen Umweltbewegung geschaffen. Neben
der Bereitstellung von Informationen über umweltpolitische Entwicklungen auf EU-Ebene, vor allem
durch das monatlich erscheinende EU-Rundschreiben, übernimmt die DNR EU-Koordination, gemeinsam mit den Mitgliedsverbänden, die Koordination der EU-politischen Aktivitäten in Form von Arbeitskreisen, z.B. zu den Themen Wasserpolitik und EU-Vertragsreform. Die EU-Koordination stellt Kontakten zu den EU-Institutionen her, und fordert die Zusammenarbeit der Umweltverbände mit anderen
EU-politisch tätigen Organisationen und Institutionen. Der DNR kooperiert mit den in Brüssel ansässigen Umweltverbänden, und ist selbst Mitglied im Europäischen Umweltbüro (EEB) und im Climate
Network Europe (CNE). Daneben werden zu zahlreichen Umweltverbänden in den EU-Mitgliedstaaten
direkte Kontakte gepflegt.
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12 Ausgaben jährlich
jeweils ab der 1. oder 7. Ausgabe des Jahres (auch rückwirkend möglich)
bitte auf das Konto des Deutschen Naturschutzrings (DNR):
SPARKASSE BONN, BLZ 380 500 00, KONTO 26 005 462
(Stichwort: „EU-Koordination“)
† Hiermit bestelle ich ein Frei-Abonnement
(nur bei telefonischer Absprache möglich).
† Ich abonniere das EU-Rundschreiben im
Förder-Abonnement zu DM 360,-/Jahr.
† Ich abonniere das EU-Rundschreiben als
Privatperson, zu DM 100,-/Jahr.
† Ich spende einen Beitrag von DM ..........
(mindestens DM 360,-/Jahr), und erhalte
dafür eine Spendenquittung am Ende des
Jahres.
† Ich abonniere das EU-Rundschreiben
dienstlich, zu DM 200,-/Jahr.
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Folgende Adressaten könnten sich
für ein Probe-Exemplar des DNR EU-Rundschreibens interessieren:
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Seite 61
EU-Koordinationsstelle des Deutschen Naturschutzring (DNR): Anja Köhne, Claudia Kabel
c/o Grünes Haus, Prenzlauer Allee 230 10405 Berlin, 030 /443391-39, -40, -33, [email protected], ! www.dnr.de

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