Mitgliedsformular TSV BO - TSV Bigge
Transcription
Mitgliedsformular TSV BO - TSV Bigge
Bitte zurück an: TSV Bigge-Olsberg 06/08 e.V. An-/Abmeldung TSV Bigge-Olsberg 06/08 e.V. Klaus Vorderwülbecke Am Schellenstein 13 59939 Bigge-Olsberg [email protected] 02962 4865 Ver. 160404 Willkommen im TSV Bigge-Olsberg! – Wir möchten Sie als neues Mitglied unseres Vereins recht herzlich begrüßen und wünschen Ihnen, dass Sie sich stets wohl fühlen und somit viel Freude am Sportbetrieb finden. Sollten Sie dennoch einmal Probleme, Anregungen oder Kritik haben, so wenden Sie sich vertrauensvoll an die für Ihre Abteilung zuständige Leitung oder direkt an den geschäftsführenden Vorstand. Bitte entnehmen Sie die Auszüge aus der Satzung und unsere Beitragsbedingungen den Hinweisen auf der Rückseite dieser Erklärung bzw. auf der nachfolgenden Seite! Ich beantrage Ich kündige die Mitgliedschaft im Turn- und Sportverein Bigge-Olsberg 06/08 e.V. und erkenne die satzungsrechtlichen Bestimmungen über Ein- und Austritt an. Name: Vorname: Strasse: PLZ, Ort Geburtsdatum: Eintritt/Ummeldung ab: Telefon-Nr.: Aktiv Passiv Sportart: Zutreffendes bitte ankreuzen Ort, Datum Unterschrift (bei Minderjährigen bitte Erziehungsberechtigte) Sind bereits Familienangehörige (Eltern, minderjährige Geschwister) Mitglied? Wenn ja: Name, Vorname und Verwandtschaftsverhältnis: Ja nein ______________________________________________________________________________ Einzugsermächtigung zur Abbuchung des Jahresbeitrages für den TSV Hiermit ermächtige ich den TSV Bigge-Olsberg 06/08 e.V., im SEPA-Lastschriftverfahren die Mitgliedsbeiträge von meinem/unserem Konto Kontoinhaber:_________________________________________ Kreditinstitut:_______________________________________BIC: _______________ IBAN: DE __________________________________________ bis auf Widerruf einzuziehen. Ort, Datum Unterschrift (bei Minderjährigen bitte Erziehungsberechtigte) Für interne Bearbeitung – bitte nicht ausfüllen! Abb. bei MGNR FAMVB ANTJB BEM Unser Jahresbeitrag beträgt zur Zeit: Bis 14 Jahre € 42,00 Herzsport € 11,00 15 bis 18 Jahre € 48,00 Passiv € 30,00 ab 19 Jahre € 72,00 Rentner (ab 65 Jahren) € 24,00 Schüler / Studenten / Zivildienstl. / Wehrdienstl. über 18 Jahre (Nachweis) € 30,00 Familienverband (Eheleute, Eltern mit minderjährigen Kindern oder Geschwister) € 120,00 Eine Kündigung der Mitgliedschaft ist nur schriftlich möglich! Es gelten die jeweils durch die Mitgliederversammlung festgelegten Mitgliedsbeiträge. Bereits gezahlte Mitgliedsbeiträge können nicht erstattet werden! Die Beitragszahlung geschieht ausschließlich über ein SEPA-Lastschriftverfahren. Alle Daten werden vertraulich behandelt!! Auszug aus der Satzung des TSV Bigge-Olsberg 06/08 e.V. §3 Mitgliedschaft Der TSV bigge-Olsberg 06/08 e.V. führt als Mitglieder beiderlei Geschlechts: a) ausübende (aktive) b) unterstützende (passive) c) Jugendliche bis zu 18 Jahren in besonderen Jugendabteilungen d) Schüler unter 14 Jahren in besonderen Schülerabteilungen e) Ehrenmitglieder Die aktiven und passiven Mitglieder sowie die Ehrenmitglieder haben gleiche Rechte und Pflichten. Die Jugendlichen können an der Jahreshauptversammlung teilnehmen und sind stimmberechtigt, wenn sie im Jahre der Jahreshauptversammlung das 16. Lebensjahr vollenden. Zu den Wahlen der einzelnen Abteilungen nach §8 der Satzung sind alle Jugendlichen stimmberechtigt. Der TSV Bigge-Olsberg 06/08 e.V. erhebt Beiträge, die durch die Jahreshauptversammlung festgesetzt werden. Der Beitrag ist eine Bringschuld. §4 Erwerb der Mitgliedschaft Die Mitgliedschaft kann nur erwerben, wer im Besitz der bürgerlichen Ehrenrechte ist. Der Aufnahmeantrag ist schriftlich zu stellen. Der erweiterte Vorstand entscheidet über die Aufnahme. Bei Nichtaufnahme ist der Verein zur Angabe von Gründen verpflichtet. §5 Beendigung der Mitgliedschaft Die Mitgliedschaft erlischt: a) durch freiwilligen Austritt, b) durch Ausschluss, c) durch Tod. Der freiwillige Austritt ist nur durch eine schriftliche Austrittserklärung möglich. Mit Hereingabe dieser Erklärung verzichtet das Mitglied auf die Ausübung seiner Rechte als Mitglied, bleibt aber bis zum Ende des Beitragsvierteljahres Beitragsschuldner. Ausschließungsgründe sind: 1. gröblicher Verstoß gegen die Zwecke des TSV, 2. schwere Schädigung des Ansehens und der Belange des TSV, 3. gröblicher Verstoß gegen die Kameradschaft innerhalb des TSV, 4. Nichterfüllung der Beitragspflicht, jedoch erst nach fruchtloser Mahnung. Mitglieder, die ohne Stundung mit mehr als einem Jahresbeitrag im Rückstand sind, können ausgeschlossen werden, sind jedoch zur Zahlung der rückständigen Beiträge verpflichtet. Der Ausschluss erfolgt durch den erweiterten Vorstand. Das Vereinseigentum ist mit Beendigung der Mitgliedschaft sofort zurückzugeben. Berufung gegen den Ausschluss ist beim Ehrenrat möglich.