Konzept zur Leistungsbewertung am Leopol[...]
Transcription
Konzept zur Leistungsbewertung am Leopol[...]
Konzept zur Leistungsbewertung Gymnasium Leopoldinum Detmold I. Allgemeine Grundsätze 1. Ziele der Leistungsbewertung am Leopoldinum Die Leistungsbewertung in der Schule dient dem Zweck, dem Lernenden selbst, aber auch Eltern und Lehrkräften Orientierung zu geben, welche Lernziele in welchem Umfang erreicht wurden, wo Stärken des Lernenden liegen und auf welchen Lernfeldern besondere Anstrengungen unternommen werden müssen, um wesentliche Lernziele zielgerichtet und nachhaltig zu erreichen. Bei Lernerfolgsbewertungen werden Lernleistungen und –erfolge beurteilt, nicht die Person des Lernenden. Von daher dürfen sie bei Schülerinnen und Schülern nicht zur alleinigen Quelle von Selbstvertrauen werden. Zensurenfreie Räume innerhalb und außerhalb des Unterrichts sind uns als Teil unserer Schulkultur besonders wichtig. Damit Lernerfolgsbewertungen richtig verstanden werden und den Lernenden Orientierung auf ihrem Lernweg geben können, legen wir Wert auf die Kommunikation zwischen Schülerinnen und Schülern, Eltern und Lehrerinnen und Lehrern. Das vorliegende Konzept soll eine Vereinheitlichung der Kriterien der Leistungsmessung und Benotung am Leopoldinum darstellen und sichern, dass diese Kriterien für alle am Lernprozess beteiligten Personen verbindlich sind. Dies dient auch dem Zweck, die Selbstständigkeit der Schülerinnen und Schüler beim Lernprozess zu fördern und ihnen die Übernahme von Verantwortung zu ermöglichen. Das vorliegende Konzept wird durch die einzelnen Fachbereiche jeweils unter fachspezifischen Anforderungen und Bedingungen konkretisiert. 2. Informationen zur Leistungsbewertung und zum Leistungsstand Die Lehrkraft gibt zu Beginn jedes Schuljahrs bzw. bei der Unterrichtsübernahme jeder Klasse/jedem Kurs ihre Grundsätze zur Leistungsbewertung (besonders für die Sonstigen Leistungen im Unterricht) bekannt. [APO-GOSt1 § 13 (3)] Noten werden dem Schüler/der Schülerin nicht öffentlich mitgeteilt [ADO § 8 (1)] und erläutert. Auf Anfrage gibt die Lehrkraft innerhalb eines angemessenen Zeitraums Rückmeldung über den Leistungsstand eines Schülers/einer Schülerin. [ADO § 8 (1)] Die Lehrkraft informiert den Schüler/die Schülerin und deren Eltern im Rahmen des Elternsprechtags, wenn durch die Leistungen eine „5“ oder „6“ auf dem Zeugnis droht. [Widerspruchsverfahren, SchulG § 50 (3)]. In diesem Fall berät die Lehrkraft den Schüler/die Schülerin, wie er/sie sich verbessern kann. II. Schriftliche Arbeiten 1. Anzahl der Klassenarbeiten Die Anzahl der Klassenarbeiten wird wie folgt festgelegt: Gymnasium Deutsch Klasse 5 1. Fremdsprache Dauer (in Unterrichtsstunden) Anzahl 6 Dauer (in Unterrichtsstunden) Anzahl 1 6* bis zu 1 2. Fremdsprache Mathematik Dauer (in Unterrichts- Anzahl stunden) Anzahl -* - Dauer (in Unterrichtsstunden) 6 bis zu 1 1 Im Folgenden ist damit immer der Schullaufbahn entsprechend die Fassung A, B oder C gemeint. 1 6 6 1 6* 1 6* bis zu 1 7 6 1-2 6 1 6 1 6 bis zu 1 61 8 5 1-2 5 1-2 5 1 51-2 9 4 -5 2-3 4-5 1-2 4-5 1-2 4-51-2 * Wird die zweite Fremdsprache bereits ab Klasse 5 unterrichtet, werden in Englisch in den Klassen 5 und 6 jeweils vier Klassenarbeiten geschrieben. In der zweiten Fremdsprache werden in Klasse 5 vier, in Klasse 6 sechs Klassenarbeiten geschrieben. Darüber hinaus werden im Wahlpflichtunterricht der Klassen 8 und 9 je Schuljahr vier Klassenarbeiten von ein bis zwei Unterrichtsstunden geschrieben. (Quelle: http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulrecht/APOen/AnzahlKlassenarbeiten.html) 2. Ankündigung von Terminen Schriftliche Arbeiten werden in der Regel mindestens eine Woche vorher angekündigt. 3. Anzahl von schriftlichen Arbeiten In der Sekundarstufe I dürfen maximal zwei schriftliche Arbeiten pro Woche geschrieben werden. An einem Unterrichtstag darf neben einer schriftlichen Arbeit (Klassenarbeit/Klausur) nicht auch noch eine schriftliche Übung verlangt werden. 4. Erstellung von Erwartungshorizonten 1. Vor der schriftlichen Arbeit informiert die Lehrkraft die Schülerinnen und Schüler über den in der Arbeit relevanten Gegenstandsbereich. 2. Es muss in allen Fächern in allen Jahrgangsstufen eine nachvollziehbare Möglichkeit des Abgleichs zwischen erwarteter und erbrachter Leistung gegeben werden. 3. Die Ausgestaltung dieses Abgleichs wird von den Fachschaften konkretisiert. 5. Einheitliche Bewertungsschlüssel 1. Für die Sekundarstufen I und II wird jeweils ein einheitlicher Bewertungsschlüssel von den Fachschaften erstellt. Diese orientieren sich an fachspezifischen Maßgaben. In der Sekundarstufe II kann der Bewertungsschlüssel sich an den fachspezifischen Vorgaben für das Zentralabitur orientieren und den Klausuren der Sekundarstufe II zugrunde gelegt werden. 6. Umgang mit einer erhöhten Anzahl an Verstößen gegen die sprachliche Richtigkeit 1. Für die Sekundarstufe I gilt: Die Gesamtnote wird um bis zu eine Notenstufe heruntergesetzt. 2. Für Sekundarstufe II gilt laut APO-GOSt §13 Absatz 2: In den Jahrgangsstufen 10 und 11 wird die Arbeit um eine Notenstufe und ab der Jahrgangsstufe 12 um bis zu zwei Notenpunkte herabgestuft. 7. Täuschungsversuch 1. Sekundarstufe I (Konsequenzen nach § 6 Abs. 7 APO-S I) 1. Leistungswiederholung Für die Wiederholung eines Leistungsnachweises genügt die Feststellung der Täuschung, ohne den Umfang genauer zu untersuchen. In dem Fall, in dem Unklarheit über den Umfang der Täuschung besteht und die bewertende Lehrkraft nicht sicher feststellen kann, wie groß der tatsächlich vom Schüler erbrachte Teil der Arbeit ist, ist die Wiederholung der Leistungsbewertung anzuordnen. (Beispiel: Es wird bemerkt, dass ein Schüler eine Übersetzung hat. Es kann aber nicht festgestellt werden, ob und in welchem Umfang er sie benutzt hat.) 2. Wertung von Einzelleistungen mit „ungenügend“ Ist ein Täuschungsakt eindeutig festgestellt worden, muss zunächst der Umfang der Täuschung ermittelt werden. Wurde nur bei einer einzelnen Leistung getäuscht, sind nur diese Aufgaben als ungenügend zu erklären. 3. Wertung der Gesamtleistung mit „ungenügend“ Wenn es sich um einen nachweislich „umfangreichen Täuschungsversuch“ handelt (Beispiel: die Arbeit wurde ganz oder überwiegend abgeschrieben; wiederholtes Nachfragen beim Nachbarn; aufwendiger Einsatz technischer Hilfsmittel (z.B. 2 Funkgeräte)), ist es möglich, die gesamte Leistung für ungenügend zu erklären. In diesem Fall wird der Sachverhalt vorab mit einem Mitglied der Schulleitung besprochen. 2. Die o.g. Inhalte für die Sek I sind so auch für die Sek II gültig. 1. Entgegen der Regelungen zur Sek I gilt in der Sek II: 1. Nach der Rechtsprechung reicht es für die Annahme eines Täuschungsversuchs zunächst aus, dass der Prüfling ein solches Hilfsmittel in den Prüfungsraum mitbringt. Dabei kommt es nicht darauf an, ob das mitgeführte unzulässige Hilfsmittel für die Lösung der konkreten Aufgabe förderlich ist, die generelle Geeignetheit reicht insofern aus, auch wenn in einem solchen Fall möglicherweise der Umfang der Täuschungshandlung nicht feststellbar ist. Diese Handhabung spiegelt sich auch in den Bestimmungen der Abiturverfügung 2010 zum Mitführen von elektronischen Geräten, wie z. B. Handys, MP3-Player usw. wider. Allein die Mitführung eines solchen Gerätes - auch im ausgeschalteten Zustand - kann danach als Täuschungsversuch gewertet werden. 2. Die Konsequenzen der Täuschungshandlung bestimmen sich auch hier nach dem feststellbaren Umfang der Täuschung (vgl. Ausführungen zur Sek I). Die Kommenteriung der APO-GOSt sagt hierzu weiter deutlich: Im Falle der Entdeckung der Täuschungshandlung während einer Prüfung sollte der Schüler zunächst die Arbeit fortsetzen, wenn nicht die Schwere der Täuschung so eindeutig ist, dass bereits zum Zeitpunkt der Entdeckung erkennbar ist, dass die gesamte Leistung mit ungenügend zu bewerten ist. Über die Folgen der Täuschungshandlung ist erst nach Abschluss der Arbeit zu entscheiden. 8. Versäumnis In der Regel wird die versäumte schriftliche Arbeit nachgeschrieben, es sei denn es kommt aufgrund einer längeren Erkrankung zu einer Feststellungsprüfung (vgl. VII). SchulG §48 (4) 9. Ersetzen einer schriftlichen Arbeit durch eine andere Form 1. Ein Ersatz durch beispielsweise ein Lesetagebuch oder eine mündliche Prüfung ist möglich, muss jedoch den Schülerinnen und Schülern vorher bewusst gemacht werden und das Einverständnis der Eltern der Schülerinnen und Schüler muss vorher eingeholt werden. 2. Nur eine schriftliche Arbeit pro Schuljahr darf durch eine alternative Form der Leistungsmessung ersetzt werden. 3. Spezifische Vorgaben werden in den Fachschaften erarbeitet. 10. Facharbeiten 1. Vorgaben für Bewertungskriterien bezüglich Facharbeiten sind der Homepage des Leopoldinum zu entnehmen. III.Bereich „Sonstige Mitarbeit“ (Alle Leistungen außerhalb der schriftlichen Arbeiten) Zu den für alle Fächer verbindlichen Kriterien in diesem Bereich gehören die mündliche Mitarbeit in Unterrichtsgesprächen, Einzelarbeit, Referate (falls möglich), die Mitarbeit in und Präsentation von Ergebnissen der Gruppen- und Partnerarbeit, Hausaufgaben und schriftliche Übungen. Ein erster Überblick über die Kriterien der Bewertungsfelder im Bereich „Sonstige Mitarbeit“ liefert Anhang 1. Weitere fachspezifische Kriterien werden von den einzelnen Fachschaften konkretisiert. Die Beobachtungen zur „Sonstigen Mitarbeit“ werden von der Lehrkarft kontinuierlich dokumentiert und stützen sich auf die in Anhang 1 genannten Kriterien. 1. Beiträge in Unterrichtsgesprächen 1. Kriterien für die Bewertung der Beiträge in Unterrichtsgesprächen sind Anhang 3 zu entnehmen. 3 2. 3. 2. 3. 4. 5. 1. 2. 3. 4. In der Sekundarstufe I gilt die „Holpflicht“ von Seiten der Lehrkraft. In der Sekundarstufe II gilt laut APO-GOSt §13 Absatz 4 die „Bringpflicht“ von Seiten der Schülerin/des Schülers. Optionale Kriterien für die Bewertung von Referaten sind Anhang 4 zu entnehmen Optionale Kriterien für die Bewertung der Mitarbeit einer Schülerin/eines Schülers in Gruppen- und Partnerarbeit und sich daraus ergebenden Präsentationen sind Anhang 5 zu entnehmen. Hausaufgaben HA in der Sek I und II werden im Rahmen der „Sonstigen Mitarbeit“ bewertet. Schriftliche Übungen Die Anzahl der schriftlichen Übungen richtet sich nach der Wochenstundenanzahl des Faches. Die Dauer der schriftlichen Übung darf in der Sekundarstufe I 15 – 20 Minuten, in der Sekundarstufe II 20 – 30 Minuten (geringfügige Abweichungen in nichtschriftlichen Fächern möglich) nicht überschreiten. Der relevante Zeitraum für die schriftliche Übung sind die letzten 6 Unterrichtsstunden vorher. Die Leistung hat hinsichtlich der Notengebung einen Stellenwert von einer Unterrichtsstunde. IV. Praktische Arbeiten (Kunst, Musik, Sport) Die betroffenen Fachschaften erarbeiten fachspezifische Kriterien. V. Zusammensetzung der Gesamtnote 1. § 48 Absatz 2 des Schulgesetzes NRW regelt die Zusammensetzung der Gesamtnote wie folgt: Die Leistungsbewertung bezieht sich auf die im Unterricht vermittelten Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten. Grundlage der Leistungsbewertung sind alle von der Schülerin oder dem Schüler im Beurteilungsbereich „Schriftliche Arbeiten“ und im Beurteilungsbereich „Sonstige Leistungen im Unterricht“ erbrachten Leistungen. Beide Beurteilungsbereiche sowie die Ergebnisse zentraler Lernstandserhebungen werden bei der Leistungsbewertung angemessen berücksichtigt. 2. Die einzelnen Fachschaften erarbeiten diesbezüglich fachspezifische Regelungen. VI. Möglichkeit zur Nachprüfung 1. Eine nicht versetzte Schülerin oder ein nicht versetzter Schüler kann - erstmals am Ende der Klasse 7 - eine Nachprüfung ablegen, wenn in einem einzigen Fach durch die Verbesserung der Note von "mangelhaft" auf "ausreichend" die Versetzungsbedingungen erfüllt werden. 2. Eine Nachprüfung ist ferner zulässig, um nachträglich einen Abschluss oder eine Berechtigung zu erlangen. Auch hier kommt es darauf an, ob die Voraussetzungen in einem Fach nur um eine Notenstufe verfehlt wurden. Nicht zulässig ist eine Nachprüfung, um einen Ausgleich oder einen gleichwertigen Abschluss zu erreichen. 3. Eine Nachprüfung ist gemäß § 42 Absatz 3 Nr. 1 APO-S I nicht in einem Fach der Prüfung im Abschlussverfahren am Ende der Klasse 10 (§ 28) möglich. 4. Die Nachprüfung findet in der letzten Woche vor Unterrichtsbeginn des neuen Schuljahres statt. 5. Die Aufgaben der mündlichen und schriftlichen Prüfung sind dem Stoffbereich des Schulhalbjahres zu entnehmen, in dem das Prüfungsfach zuletzt unterrichtet worden ist. 6. Bei einem Fach mit schriftlichen Arbeiten hat die Nachprüfung einen schriftlichen Teil und einen mündlichen Teil. In einem Fach ohne Klassenarbeiten wird die Schülerin oder der Schüler mündlich geprüft. Eine schriftliche Prüfung dauert ebenso lange wie eine Klassenarbeit. Eine mündliche Prüfung dauert in der Regel nicht länger als 15 Minuten. 4 7. Wer die Nachprüfung bestanden hat, erhält ein neues Zeugnis mit einer im Fach der Nachprüfung um eine Notenstufe verbesserten Note. VII. Feststellungsprüfungen 1. In der Sekundarstufe I gilt laut §6 Absatz 5 der APO-S I: Nicht erbrachte Leistungsnachweise gemäß § 48 Abs. 4 SchulG sind nach Entscheidung der Fachlehrerin oder des Fachlehrers nachzuholen oder durch eine Prüfung zu ersetzen, falls dies zur Feststellung des Leistungsstandes erforderlich ist. 2. In der Sekundarstufe II gilt laut § 13 Absatz 5 der APO-GOSt: Schülerinnen und Schülern, die aus von ihnen nicht zu vertretenden Gründen die erforderlichen Leistungsnachweise nicht erbracht haben, ist Gelegenheit zu geben, die vorgesehenen Leistungsnachweise nachträglich zu erbringen. Im Einvernehmen mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter kann die Fachlehrkraft den Leistungsstand auch durch eine Prüfung feststellen (§ 48 Abs. 4 SchulG). VIII. Gesetzliche Vorgaben und Beschlüsse der Lehrerkonferenz als Basis der Leistungsbeurteilung in der Sekundarstufe I und II Die Beurteilung von Schülerleistungen in der Sekundarstufe I wird geregelt durch das Schulgesetz § 48 http://www.schulministerium.nrw.de/Schulgesetz/paragraph.jsp?paragraph=48 und die APO-SI § 6, http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulrecht/APOen/APO_SI.pdf und wird ergänzt durch eine Reihe von Erlassen wie dem LRS-Erlass, dem HausaufgabenErlass http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulsystem/Ganztagsbetreuung/hausaufgaben_erlass.pdf und dem Erlass zur Lernstandserhebung: http://www.standardsicherung.schulministerium.nrw.de/lernstand8/ziele/ Für die Sekundarstufe II regelt die Verordnung über den Bildungsgang und die Abiturprüfung in der gymnasialen Oberstufe (APO-GOSt A, B, C), 3. Abschnitt § 13 -17 vom 5. Oktober 1998 zuletzt geändert durch Verordnung vom 5. November 2008 die Beurteilung der Schülerleistungen. http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulrecht/APOen/APOGOSt.pdf Gleichzeitig finden die Vorgaben der Kernlehrpläne für die jeweiligen Fächer Berücksichtigung. Alle Lehrerinnen und Lehrer haben die Pflicht, sich über die aktuellen Vorgaben zu informieren. Die Fachkonferenzen überarbeiten regelmäßig ihr Hauscurriculum. Es nimmt Bezug auf die derzeit im Unterricht eingesetzten Lehrwerke und gibt für alle Jahrgangsstufen der Sek. I konkrete Hinweise und Hilfen auch in Bezug auf die Leistungsüberprüfung und Leistungsbewertung. IX. Anhang 1. Kriterienkatalog „Sonstige Mitarbeit“ 2. Bewertung der mündlichen Mitarbeit 3. Kriterien zur Bewertung der mündlichen Leistung 4. Bewertungsbogen: Referate (optional) 5. Bewertungsbogen: Gruppen- und Partnerarbeit und Präsentationen (optional) 6. Bewertungsbogen: Heft (optional) 5 Anhang 1 (Kriterien Sonstige Mitarbeit) Sonstige Mitarbeit Beiträge im Unterrichtsgespräch: fachliche Qualität (Kenntnisse, Methoden, Begriffe) Kontinuität der Mitarbeit Bezug auf den Unterrichtszusammenhang Kommunikationsfähigkeit Initiative und Problemlösung Arbeitsmappe: (optional) Aufbereitung von Arbeitsblättern, Mitschriften, eigenen Texten... Ordnung selbstständige Anlage Ausgestaltung individuelle Verbalisierung Hausaufgaben: Aufgabenverständnis Selbstständigkeit Regelmäßigkeit Fehlerfreiheit korrekte Lösung – Qualität Angebot und Vortragsleistung Schriftliche Übungen (benotet): begrenzte Aufgabe (begründete Stellungnahmen, Lösung einer begrenzten Aufgabe) besonders zu fachlichen Methoden Referat: Verstehensleistung: sachliche Richtigkeit eigenständige Auswahl und Zuordnung der Aspekte sichere und selbstständige Beurteilung der Zusammenhänge Darstellungsleistung: Gliederung und Formulierung Abgrenzung von referierten Positionen eigene Stellungnahme Präsentation und Vortrag Mitarbeit in Gruppen: Kooperation in Planung, Arbeitsprozess und Ergebnis Selbstständigkeit in Planung, Organisation und Steuerung Methodensicherheit Arbeitsintensität Teamfähigkeit Präsentationskompetenz Protokolle: (optional) sachliche Richtigkeit Auswahl und Zuordnung von Aussagen zu Gegenständen und Verlauf Gliederung und zielorientierte Formulierung Mitarbeit in Projekten: (optional) Selbstständigkeit in Planung, Organisation und Steuerung Methodensicherheit Arbeitsintensität Teamfähigkeit Präsentationskompetenz Einzelarbeit Aufgabenverständnis Selbstständigkeit Fehlerfreiheit korrekte Lösung – Qualität Angebot und Vortragsleistung Konzentrationsfähigkeit 6 Anhang 2 (Mündliche Mitarbeit ) Bewertung der mündlichen Mitarbeit Quantität Qualität⁎ ↓ → gut und umfassend richtig, aber knapp mit kleinen Mängeln mit erheblichen Mängeln ständig regelmäßig selten (mehrfach (mindestens 1 (meist auf pro x pro Stunde) Ansprache) Stunde) 1 2 3 2 3 4 3 4 5 4 5 6 nie 6 6 6 6 ⁎ nach drei Kriterien: 1. Stoffbeherrschung (kognitiver Bereich) 2. Ausdrucksfähigkeit (affektiver Bereich) 3. Klassenbezogenheit (emotionaler Bereich) Quelle: Georg Gnandt et al. (2007). Leistungsmessung im RU. Hrsg: Institut für Religionspädagogik der Erzdiözese Freiburg. Schnaufer. S. 82. 7 Anhang 3 (Mündliche Leistung) Kriterien zur Bewertung der mündlichen Leistung Leistungssituation Beschreibung der Anforderungen Note/Punkte Keine freiwillige Mitarbeit im Unterricht. Äußerungen nach Aufforderung sind falsch. „Bringpflicht“ in Sek II Die Leistung entspricht den Anforderungen nicht. Selbst Grundkenntnisse sind so lückenhaft, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behebbar sind. Note: 6 Punkte: 0 Keine freiwillige Mitarbeit im Unterricht. Äußerungen nach Aufforderung sind nur teilweise richtig. Die Leistung entspricht den Anforderungen nicht, notwendige Grundkenntnisse sind jedoch vorhanden und die Mängel in absehbarer Zeit behebbar. Note: 5 Punkte: 3-1 Nur gelegentlich freiwillige Mitarbeit im Unterricht. Äußerungen beschränken sich auf die Wiedergabe einfacher Fakten und Zusammenhänge aus dem unmittelbar behandelten Stoffgebiet und sind im Wesentlichen richtig. Die Leistung weist zwar Mängel auf, entspricht im Ganzen aber noch den Anforderungen. Note: 4 Punkte: 6-4 Regelmäßig freiwillige Mitarbeit im Unterricht. Im Wesentlichen richtige Wiedergabe einfacher Fakten und Zusammenhänge aus unmittelbar behandeltem Stoff. Verknüpfung mit Kenntnissen des Stoffes der gesamten Unterrichtsreihe. Die Leistung entspricht im Allgemeinen den Anforderungen. Note: 3 Punkte: 9-7 Verständnis schwieriger Sachverhalte und deren Einordnung in den Gesamtzusammenhang des Themas. Erkennen des Problems, Unterscheidung zwischen Wesentlichem und Unwesentlichem. Es sind Kenntnisse vorhanden, die über die Unterrichtsreihe hinausreichen. Die Leistung entspricht voll den Anforderungen. Note: 2 Punkte: 12-10 Erkennen des Problems und Die Leistung entspricht den Note: 1 dessen Einordnung in einen Anforderungen in ganz bePunkte: 15-13 größeren Zusammenhang, sonderem Maße. sachgerechte und ausgewogene Beurteilung; eigenständige gedankliche Leistung als Beitrag zur Problemlösung. Angemessene, klare sprachliche Darstellung. Quelle: Georg Gnandt et al. (2007). Leistungsmessung im RU. Hrsg: Institut für Religionspädagogik der Erzdiözese Freiburg. Schnaufer. S. 83. Anhang 4 (Bewertungsbogen Referate) von FaKoS zu überprüfen! (Im Leistungskonzept werden nur die Kriterien genannt) 8 Thema des Referats/Kurzvortrags : I. Inhaltliche und sprachliche Gestaltung Themabezug präzise, gut erkennbar 0 0 0 0 0 0 mit Mühe erkennbar, verschwommen Zusammenhang gut erkennbar, roter Faden verfolgbar, guter Überblick 0 0 0 0 0 0 schlecht erkennbar, kein roter Faden, verworren gedankliche Entfaltung gutes Hintergrundwissen, überzeugende Begründungen, einleuchtende Beispiele 0 0 0 0 0 0 oberflächlicher Kenntnis stand, unklare Argumentation, ungeeignete Beispiele sprachliche Darstellung treffende, differenzierte sprachliche Darstellung, lebendige Ausdrucksweise 0 0 0 0 0 0 ungeschickte, schwerfällig wirkende, wenig ab wechslungsreiche sprachliche Gestaltung, Fachwörter nicht erläutert II. Präsentation und Wirkung Präsentationsmedien Situationsangemessen, übersichtlich, anschaulich Redezeit 0 0 0 0 0 0 genau eingehalten 0 0 0 0 0 0 Körpersprache Artikulation Intonation Sprechtempo Lautstärke ruhige Haltung, überlegt, gelassen, wenn nötig dynamisch, passende Mimik und Gestik, guter Blickkontakt deutlich, gut verständlich, lebendig, abwechslungsreich, situationsangemessen angemessen, angemessene Kurzpausen Raum und Höreranzahl angepasst, spannungsbetonender Wechsel der 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 überladen, unübersichtlich, unmotivierter Einsatz überzogen, beträchtlich unterboten unruhige Haltung, nervös, angelehnt, starr und steif, wenig Blickkontakt, übertriebene oder kaum eingesetzte Mimik und Gestik undeutlich, mundfaul, überzogen gestelzte Aussprache eintönig, widersinnig 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 zu schnell, zu langsam, überzogene oder keine Pausen, gehetzt zu leise, zu laut 0 0 0 0 0 0 9 Lautstärke Gesamteindruck (unter dem Blickwinkel der Publikumsreaktion) Zuhörer interessiert, Begeisterung, genaues Hinhören, aktives Zuhören 0 0 0 0 0 0 unbeteiligt, uninteressiert, gelangweilt, Quelle (in Anlehnung): Ewert, Weiss, Burbiel, Sprache und Text, Ausgabe B, Bad Homburg vor der Höhe: Gehlen - Verlag 1986, S. 110; verändert und ergänzt. 10 Anhang 5 (Bewertungsbogen für GA und PA und Präsentationen) (Anregung für die FaKos) GA vom: ________ Name: _____________ Der Schüler/Die Schülerin hat (sich) 4 (trifft zu) 3 2 1 (trifft nicht zu) an der Themenfindung beteiligt. eigene Ideen zur Planung der Arbeit beigetragen. mit den Ideen der anderen auseinandergesetzt. verwendbares Material besorgt. nach dem gemeinsamen Arbeits- und Zeitplan gearbeitet. nicht ablenken lassen. die Hilfe der Lehrkraft in Anspruch genommen. die Hilfe der anderen Gruppenmitglieder in Anspruch genommen. den anderen geholfen. an die Absprachen gehalten. Aufgaben selbstständig erledigt. an die Regeln der Gruppenarbeit gehalten. Teile der Präsentation übernomen. durch den Vortrag erkennbar angemessen mit der Thematik befasst und sie durchdrungen. 11 (Anhang 6. 1 Bewerutungsbogen Heft – Selbsteinschätzung) Von der Lehrkraft optional einzusetzen und nicht verbindlich! Arbeitsmappe – Heft ja Inhaltliches zum Teil nein Arbeitsbögen und Eintragungen sind vollständig. Eintragungen habe ich überprüft und gegebenenfalls berichtigt. Ich habe die Hausaufgaben erledigt. Ich habe die folgenden Wahlaufgaben bearbeitet: Meine Mappe enthält eigene Beiträge (z. B. Fotos, Texte, Zeitungsausschnitte,...) Ordnung Der Einband meiner Mappe ist unbeschädigt und sieht ordentlich aus. Die Blätter sind unbeschädigt. Arbeitsbögen und andere Seiten habe ich in einer sinnvollen Reihenfolge geordnet und abgeheftet. Die Mappe enthält am Anfang ein Inhaltsverzeichnis und die Seiten sind nummeriert. Die Seiten sind übersichtlich aufgebaut (Rand, Absatz). Die Schrift ist sauber und ordentlich. Ich habe zum Unterstreichen ein Lineal benutzt und Bilder angemalt. Bemerkungen: _________________________________________________________________ _____________________________________________________________________________ _____________________________________________________________________________ _____________________________________________________________________________ _____________________________________________________________________________ Datum: _________________ 12 (Anhang 6. 2 Bewertungsbogen Heft – Bewertung durch die Lehrkraft) Von der Lehrkraft optional einzusetzen und nicht verbindlich! Name: Klasse: In Ordnung Zu verbessern Nicht in Lehrerbemerkung Ordnung/fehlt Ist das Heft vollständig? 1. Sind die Texte / Aufgaben vollständig bearbeitet? 2. Eigenständige Textproduktion 3. Sind die Arbeitsblätter vollständig und eingeklebt / eingeheftet? Wurde sorgfältig und lesbar gearbeitet? 1. Wurde sorgfältig und lesbar geschrieben? 2. Sind die Zeichnungen übersichtlich? Hast du übersichtlich gearbeitet? 1. Ist das Thema/die Überschrift farbig hervorgehoben / unterstrichen (mit dem Lineal)? 2. Steht das Datum am Rand? 3. Hast du die Seite übersichtlich in Abschnitte gegliedert? 4. Hast du zwischen den Texten/Aufgaben Platz gelassen? 6. Sind die Seiten in der Mappe/dem Heft durchnummeriert? Hat das Heft/die Mappe ein Inhaltsverzeichnis? Hast du dir mit der Rechtschreibung Mühe gegeben? Bemerkungen:______________________________________________ _________________________________________________________ __________________________________________________________ _________________________________ Note: 13