Konzept zur Leistungsbewertung am Leopol[...]

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Konzept zur Leistungsbewertung am Leopol[...]
Konzept zur Leistungsbewertung Gymnasium Leopoldinum Detmold
I. Allgemeine Grundsätze
1. Ziele der Leistungsbewertung am Leopoldinum
Die Leistungsbewertung in der Schule dient dem Zweck, dem Lernenden selbst, aber auch
Eltern und Lehrkräften Orientierung zu geben, welche Lernziele in welchem Umfang
erreicht wurden, wo Stärken des Lernenden liegen und auf welchen Lernfeldern besondere
Anstrengungen unternommen werden müssen, um wesentliche Lernziele zielgerichtet und
nachhaltig zu erreichen.
Bei Lernerfolgsbewertungen werden Lernleistungen und –erfolge beurteilt, nicht die Person
des Lernenden. Von daher dürfen sie bei Schülerinnen und Schülern nicht zur alleinigen
Quelle von Selbstvertrauen werden. Zensurenfreie Räume innerhalb und außerhalb des
Unterrichts sind uns als Teil unserer Schulkultur besonders wichtig. Damit
Lernerfolgsbewertungen richtig verstanden werden und den Lernenden Orientierung auf
ihrem Lernweg geben können, legen wir Wert auf die Kommunikation zwischen
Schülerinnen und Schülern, Eltern und Lehrerinnen und Lehrern.
Das vorliegende Konzept soll eine Vereinheitlichung der Kriterien der Leistungsmessung
und Benotung am Leopoldinum darstellen und sichern, dass diese Kriterien für alle am
Lernprozess beteiligten Personen verbindlich sind. Dies dient auch dem Zweck, die
Selbstständigkeit der Schülerinnen und Schüler beim Lernprozess zu fördern und ihnen die
Übernahme von Verantwortung zu ermöglichen.
Das vorliegende Konzept wird durch die einzelnen Fachbereiche jeweils unter
fachspezifischen Anforderungen und Bedingungen konkretisiert.
2. Informationen zur Leistungsbewertung und zum Leistungsstand
Die Lehrkraft gibt zu Beginn jedes Schuljahrs bzw. bei der Unterrichtsübernahme jeder
Klasse/jedem Kurs ihre Grundsätze zur Leistungsbewertung (besonders für die Sonstigen
Leistungen im Unterricht) bekannt. [APO-GOSt1 § 13 (3)]
Noten werden dem Schüler/der Schülerin nicht öffentlich mitgeteilt [ADO § 8 (1)] und
erläutert.
Auf Anfrage gibt die Lehrkraft innerhalb eines angemessenen Zeitraums Rückmeldung
über den Leistungsstand eines Schülers/einer Schülerin. [ADO § 8 (1)]
Die Lehrkraft informiert den Schüler/die Schülerin und deren Eltern im Rahmen des
Elternsprechtags, wenn durch die Leistungen eine „5“ oder „6“ auf dem Zeugnis droht.
[Widerspruchsverfahren, SchulG § 50 (3)]. In diesem Fall berät die Lehrkraft den
Schüler/die Schülerin, wie er/sie sich verbessern kann.
II. Schriftliche Arbeiten
1. Anzahl der Klassenarbeiten
Die Anzahl der Klassenarbeiten wird wie folgt festgelegt:
Gymnasium
Deutsch
Klasse
5
1. Fremdsprache
Dauer
(in Unterrichtsstunden)
Anzahl
6
Dauer
(in Unterrichtsstunden)
Anzahl
1
6*
bis zu 1
2. Fremdsprache
Mathematik
Dauer
(in Unterrichts- Anzahl
stunden)
Anzahl
-*
-
Dauer
(in
Unterrichtsstunden)
6 bis zu 1
1 Im Folgenden ist damit immer der Schullaufbahn entsprechend die Fassung A, B oder C gemeint.
1
6
6
1
6*
1
6*
bis zu 1
7
6
1-2
6
1
6
1
6 bis zu 1
61
8
5
1-2
5
1-2
5
1
51-2
9
4 -5
2-3
4-5
1-2
4-5
1-2
4-51-2
* Wird die zweite Fremdsprache bereits ab Klasse 5 unterrichtet, werden in Englisch in den Klassen 5 und 6 jeweils vier Klassenarbeiten
geschrieben. In der zweiten Fremdsprache werden in Klasse 5 vier, in Klasse 6 sechs Klassenarbeiten geschrieben.
Darüber hinaus werden im Wahlpflichtunterricht der Klassen 8 und 9 je Schuljahr vier Klassenarbeiten von ein bis zwei
Unterrichtsstunden geschrieben.
(Quelle: http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulrecht/APOen/AnzahlKlassenarbeiten.html)
2. Ankündigung von Terminen
Schriftliche Arbeiten werden in der Regel mindestens eine Woche vorher angekündigt.
3. Anzahl von schriftlichen Arbeiten
In der Sekundarstufe I dürfen maximal zwei schriftliche Arbeiten pro Woche geschrieben
werden. An einem Unterrichtstag darf neben einer schriftlichen Arbeit (Klassenarbeit/Klausur)
nicht auch noch eine schriftliche Übung verlangt werden.
4. Erstellung von Erwartungshorizonten
1. Vor der schriftlichen Arbeit informiert die Lehrkraft die Schülerinnen und Schüler über
den in der Arbeit relevanten Gegenstandsbereich.
2. Es muss in allen Fächern in allen Jahrgangsstufen eine nachvollziehbare Möglichkeit
des Abgleichs zwischen erwarteter und erbrachter Leistung gegeben werden.
3. Die Ausgestaltung dieses Abgleichs wird von den Fachschaften konkretisiert.
5. Einheitliche Bewertungsschlüssel
1. Für die Sekundarstufen I und II wird jeweils ein einheitlicher Bewertungsschlüssel von
den Fachschaften erstellt. Diese orientieren sich an fachspezifischen Maßgaben. In der
Sekundarstufe II kann der Bewertungsschlüssel sich an den fachspezifischen Vorgaben
für das Zentralabitur orientieren und den Klausuren der Sekundarstufe II zugrunde
gelegt werden.
6. Umgang mit einer erhöhten Anzahl an Verstößen gegen die sprachliche Richtigkeit
1. Für die Sekundarstufe I gilt: Die Gesamtnote wird um bis zu eine Notenstufe
heruntergesetzt.
2. Für Sekundarstufe II gilt laut APO-GOSt §13 Absatz 2: In den Jahrgangsstufen 10 und
11 wird die Arbeit um eine Notenstufe und ab der Jahrgangsstufe 12 um bis zu zwei
Notenpunkte herabgestuft.
7. Täuschungsversuch
1. Sekundarstufe I (Konsequenzen nach § 6 Abs. 7 APO-S I)
1. Leistungswiederholung
Für die Wiederholung eines Leistungsnachweises genügt die Feststellung der
Täuschung, ohne den Umfang genauer zu untersuchen. In dem Fall, in dem
Unklarheit über den Umfang der Täuschung besteht und die bewertende Lehrkraft
nicht sicher feststellen kann, wie groß der tatsächlich vom Schüler erbrachte Teil der
Arbeit ist, ist die Wiederholung der Leistungsbewertung anzuordnen. (Beispiel: Es
wird bemerkt, dass ein Schüler eine Übersetzung hat. Es kann aber nicht festgestellt
werden, ob und in welchem Umfang er sie benutzt hat.)
2. Wertung von Einzelleistungen mit „ungenügend“
Ist ein Täuschungsakt eindeutig festgestellt worden, muss zunächst der Umfang der
Täuschung ermittelt werden. Wurde nur bei einer einzelnen Leistung getäuscht, sind
nur diese Aufgaben als ungenügend zu erklären.
3. Wertung der Gesamtleistung mit „ungenügend“
Wenn es sich um einen nachweislich „umfangreichen Täuschungsversuch“ handelt
(Beispiel: die Arbeit wurde ganz oder überwiegend abgeschrieben; wiederholtes
Nachfragen beim Nachbarn; aufwendiger Einsatz technischer Hilfsmittel (z.B.
2
Funkgeräte)), ist es möglich, die gesamte Leistung für ungenügend zu erklären. In
diesem Fall wird der Sachverhalt vorab mit einem Mitglied der Schulleitung
besprochen.
2. Die o.g. Inhalte für die Sek I sind so auch für die Sek II gültig.
1. Entgegen der Regelungen zur Sek I gilt in der Sek II:
1. Nach der Rechtsprechung reicht es für die Annahme eines Täuschungsversuchs
zunächst aus, dass der Prüfling ein solches Hilfsmittel in den Prüfungsraum mitbringt.
Dabei kommt es nicht darauf an, ob das mitgeführte unzulässige Hilfsmittel für die
Lösung der konkreten Aufgabe förderlich ist, die generelle Geeignetheit reicht insofern
aus, auch wenn in einem solchen Fall möglicherweise der Umfang der Täuschungshandlung nicht feststellbar ist. Diese Handhabung spiegelt sich auch in den
Bestimmungen der Abiturverfügung 2010 zum Mitführen von elektronischen Geräten,
wie z. B. Handys, MP3-Player usw. wider. Allein die Mitführung eines solchen Gerätes
- auch im ausgeschalteten Zustand - kann danach als Täuschungsversuch gewertet
werden.
2. Die Konsequenzen der Täuschungshandlung bestimmen sich auch hier nach dem
feststellbaren Umfang der Täuschung (vgl. Ausführungen zur Sek I). Die
Kommenteriung der APO-GOSt sagt hierzu weiter deutlich: Im Falle der Entdeckung
der Täuschungshandlung während einer Prüfung sollte der Schüler zunächst die Arbeit
fortsetzen, wenn nicht die Schwere der Täuschung so eindeutig ist, dass bereits zum
Zeitpunkt der Entdeckung erkennbar ist, dass die gesamte Leistung mit ungenügend zu
bewerten ist. Über die Folgen der Täuschungshandlung ist erst nach Abschluss der
Arbeit zu entscheiden.
8. Versäumnis
In der Regel wird die versäumte schriftliche Arbeit nachgeschrieben, es sei denn es kommt
aufgrund einer längeren Erkrankung zu einer Feststellungsprüfung (vgl. VII). SchulG §48
(4)
9. Ersetzen einer schriftlichen Arbeit durch eine andere Form
1. Ein Ersatz durch beispielsweise ein Lesetagebuch oder eine mündliche Prüfung ist
möglich, muss jedoch den Schülerinnen und Schülern vorher bewusst gemacht werden
und das Einverständnis der Eltern der Schülerinnen und Schüler muss vorher eingeholt
werden.
2. Nur eine schriftliche Arbeit pro Schuljahr darf durch eine alternative Form der
Leistungsmessung ersetzt werden.
3. Spezifische Vorgaben werden in den Fachschaften erarbeitet.
10. Facharbeiten
1. Vorgaben für Bewertungskriterien bezüglich Facharbeiten sind der Homepage des
Leopoldinum zu entnehmen.
III.Bereich „Sonstige Mitarbeit“ (Alle Leistungen außerhalb der schriftlichen Arbeiten)
Zu den für alle Fächer verbindlichen Kriterien in diesem Bereich gehören die mündliche
Mitarbeit in Unterrichtsgesprächen, Einzelarbeit, Referate (falls möglich), die Mitarbeit in
und Präsentation von Ergebnissen der Gruppen- und Partnerarbeit, Hausaufgaben und
schriftliche Übungen. Ein erster Überblick über die Kriterien der Bewertungsfelder im
Bereich „Sonstige Mitarbeit“ liefert Anhang 1. Weitere fachspezifische Kriterien werden
von den einzelnen Fachschaften konkretisiert. Die Beobachtungen zur „Sonstigen
Mitarbeit“ werden von der Lehrkarft kontinuierlich dokumentiert und stützen sich auf die in
Anhang 1 genannten Kriterien.
1.
Beiträge in Unterrichtsgesprächen
1.
Kriterien für die Bewertung der Beiträge in Unterrichtsgesprächen sind Anhang 3
zu entnehmen.
3
2.
3.
2.
3.
4.
5.
1.
2.
3.
4.
In der Sekundarstufe I gilt die „Holpflicht“ von Seiten der Lehrkraft.
In der Sekundarstufe II gilt laut APO-GOSt §13 Absatz 4 die „Bringpflicht“ von
Seiten der Schülerin/des Schülers.
Optionale Kriterien für die Bewertung von Referaten sind Anhang 4 zu entnehmen
Optionale Kriterien für die Bewertung der Mitarbeit einer Schülerin/eines Schülers in
Gruppen- und Partnerarbeit und sich daraus ergebenden Präsentationen sind Anhang 5
zu entnehmen.
Hausaufgaben
HA in der Sek I und II werden im Rahmen der „Sonstigen Mitarbeit“ bewertet.
Schriftliche Übungen
Die Anzahl der schriftlichen Übungen richtet sich nach der Wochenstundenanzahl
des Faches.
Die Dauer der schriftlichen Übung darf in der Sekundarstufe I 15 – 20 Minuten, in
der Sekundarstufe II 20 – 30 Minuten (geringfügige Abweichungen in nichtschriftlichen Fächern möglich) nicht überschreiten.
Der relevante Zeitraum für die schriftliche Übung sind die letzten 6
Unterrichtsstunden vorher.
Die Leistung hat hinsichtlich der Notengebung einen Stellenwert von einer
Unterrichtsstunde.
IV. Praktische Arbeiten (Kunst, Musik, Sport)
Die betroffenen Fachschaften erarbeiten fachspezifische Kriterien.
V. Zusammensetzung der Gesamtnote
1. § 48 Absatz 2 des Schulgesetzes NRW regelt die Zusammensetzung der Gesamtnote wie
folgt: Die Leistungsbewertung bezieht sich auf die im Unterricht vermittelten Kenntnisse,
Fähigkeiten und Fertigkeiten. Grundlage der Leistungsbewertung sind alle von der
Schülerin oder dem Schüler im Beurteilungsbereich „Schriftliche Arbeiten“ und im
Beurteilungsbereich „Sonstige Leistungen im Unterricht“ erbrachten Leistungen. Beide
Beurteilungsbereiche sowie die Ergebnisse zentraler Lernstandserhebungen werden bei der
Leistungsbewertung angemessen berücksichtigt.
2. Die einzelnen Fachschaften erarbeiten diesbezüglich fachspezifische Regelungen.
VI. Möglichkeit zur Nachprüfung
1. Eine nicht versetzte Schülerin oder ein nicht versetzter Schüler kann - erstmals am Ende der
Klasse 7 - eine Nachprüfung ablegen, wenn in einem einzigen Fach durch die Verbesserung
der Note von "mangelhaft" auf "ausreichend" die Versetzungsbedingungen erfüllt werden.
2. Eine Nachprüfung ist ferner zulässig, um nachträglich einen Abschluss oder eine
Berechtigung zu erlangen. Auch hier kommt es darauf an, ob die Voraussetzungen in einem
Fach nur um eine Notenstufe verfehlt wurden. Nicht zulässig ist eine Nachprüfung, um
einen Ausgleich oder einen gleichwertigen Abschluss zu erreichen.
3. Eine Nachprüfung ist gemäß § 42 Absatz 3 Nr. 1 APO-S I nicht in einem Fach der Prüfung
im Abschlussverfahren am Ende der Klasse 10 (§ 28) möglich.
4. Die Nachprüfung findet in der letzten Woche vor Unterrichtsbeginn des neuen Schuljahres
statt.
5. Die Aufgaben der mündlichen und schriftlichen Prüfung sind dem Stoffbereich des
Schulhalbjahres zu entnehmen, in dem das Prüfungsfach zuletzt unterrichtet worden ist.
6. Bei einem Fach mit schriftlichen Arbeiten hat die Nachprüfung einen schriftlichen Teil und
einen mündlichen Teil. In einem Fach ohne Klassenarbeiten wird die Schülerin oder der
Schüler mündlich geprüft. Eine schriftliche Prüfung dauert ebenso lange wie eine
Klassenarbeit. Eine mündliche Prüfung dauert in der Regel nicht länger als 15 Minuten.
4
7. Wer die Nachprüfung bestanden hat, erhält ein neues Zeugnis mit einer im Fach der
Nachprüfung um eine Notenstufe verbesserten Note.
VII. Feststellungsprüfungen
1. In der Sekundarstufe I gilt laut §6 Absatz 5 der APO-S I: Nicht erbrachte Leistungsnachweise gemäß § 48 Abs. 4 SchulG sind nach Entscheidung der Fachlehrerin oder des
Fachlehrers nachzuholen oder durch eine Prüfung zu ersetzen, falls dies zur Feststellung
des Leistungsstandes erforderlich ist.
2. In der Sekundarstufe II gilt laut § 13 Absatz 5 der APO-GOSt: Schülerinnen und Schülern,
die aus von ihnen nicht zu vertretenden Gründen die erforderlichen Leistungsnachweise
nicht erbracht haben, ist Gelegenheit zu geben, die vorgesehenen Leistungsnachweise
nachträglich zu erbringen. Im Einvernehmen mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter
kann die Fachlehrkraft den Leistungsstand auch durch eine Prüfung feststellen (§ 48 Abs. 4
SchulG).
VIII. Gesetzliche Vorgaben und Beschlüsse der Lehrerkonferenz als Basis der
Leistungsbeurteilung in der Sekundarstufe I und II
Die Beurteilung von Schülerleistungen in der Sekundarstufe I wird geregelt durch das
Schulgesetz § 48 http://www.schulministerium.nrw.de/Schulgesetz/paragraph.jsp?paragraph=48
und die APO-SI § 6, http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulrecht/APOen/APO_SI.pdf
und wird ergänzt durch eine Reihe von Erlassen wie dem LRS-Erlass, dem HausaufgabenErlass http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulsystem/Ganztagsbetreuung/hausaufgaben_erlass.pdf
und dem Erlass zur Lernstandserhebung:
http://www.standardsicherung.schulministerium.nrw.de/lernstand8/ziele/
Für die Sekundarstufe II regelt die Verordnung über den Bildungsgang und die
Abiturprüfung in der gymnasialen Oberstufe (APO-GOSt A, B, C), 3. Abschnitt § 13 -17
vom 5. Oktober 1998 zuletzt geändert durch Verordnung vom 5. November 2008 die
Beurteilung der Schülerleistungen.
http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulrecht/APOen/APOGOSt.pdf
Gleichzeitig finden die Vorgaben der Kernlehrpläne für die jeweiligen Fächer
Berücksichtigung. Alle Lehrerinnen und Lehrer haben die Pflicht, sich über die aktuellen
Vorgaben zu informieren. Die Fachkonferenzen überarbeiten regelmäßig ihr
Hauscurriculum. Es nimmt Bezug auf die derzeit im Unterricht eingesetzten Lehrwerke und
gibt für alle Jahrgangsstufen der Sek. I konkrete Hinweise und Hilfen auch in Bezug auf die
Leistungsüberprüfung und Leistungsbewertung.
IX. Anhang
1. Kriterienkatalog „Sonstige Mitarbeit“
2. Bewertung der mündlichen Mitarbeit
3. Kriterien zur Bewertung der mündlichen Leistung
4. Bewertungsbogen: Referate (optional)
5. Bewertungsbogen: Gruppen- und Partnerarbeit und Präsentationen (optional)
6. Bewertungsbogen: Heft (optional)
5
Anhang 1 (Kriterien Sonstige Mitarbeit)
Sonstige Mitarbeit
Beiträge im Unterrichtsgespräch:
fachliche Qualität (Kenntnisse,
Methoden, Begriffe)
Kontinuität der Mitarbeit
Bezug auf den Unterrichtszusammenhang
Kommunikationsfähigkeit
Initiative und Problemlösung
Arbeitsmappe: (optional)
Aufbereitung von Arbeitsblättern,
Mitschriften, eigenen Texten...
Ordnung
selbstständige Anlage
Ausgestaltung
individuelle Verbalisierung
Hausaufgaben:
Aufgabenverständnis
Selbstständigkeit
Regelmäßigkeit
Fehlerfreiheit
korrekte Lösung – Qualität
Angebot und Vortragsleistung
Schriftliche Übungen (benotet):
begrenzte Aufgabe (begründete
Stellungnahmen, Lösung einer begrenzten Aufgabe)
besonders zu fachlichen Methoden
Referat:
Verstehensleistung:
sachliche Richtigkeit
eigenständige Auswahl und Zuordnung der Aspekte
sichere und selbstständige Beurteilung der Zusammenhänge
Darstellungsleistung:
Gliederung und Formulierung
Abgrenzung von referierten
Positionen
eigene Stellungnahme
Präsentation und Vortrag
Mitarbeit in Gruppen:
Kooperation in Planung,
Arbeitsprozess und Ergebnis
Selbstständigkeit in Planung,
Organisation und Steuerung
Methodensicherheit
Arbeitsintensität
Teamfähigkeit
Präsentationskompetenz
Protokolle: (optional)
sachliche Richtigkeit
Auswahl und Zuordnung von
Aussagen zu Gegenständen und
Verlauf
Gliederung und zielorientierte
Formulierung
Mitarbeit in Projekten: (optional)
Selbstständigkeit in Planung,
Organisation und Steuerung
Methodensicherheit
Arbeitsintensität
Teamfähigkeit
Präsentationskompetenz
Einzelarbeit
Aufgabenverständnis
Selbstständigkeit
Fehlerfreiheit
korrekte Lösung – Qualität
Angebot und Vortragsleistung
Konzentrationsfähigkeit
6
Anhang 2 (Mündliche Mitarbeit )
Bewertung der mündlichen Mitarbeit
Quantität
Qualität⁎
↓
→
gut und umfassend
richtig, aber knapp
mit kleinen
Mängeln
mit erheblichen
Mängeln
ständig
regelmäßig
selten
(mehrfach (mindestens 1 (meist auf
pro
x pro Stunde) Ansprache)
Stunde)
1
2
3
2
3
4
3
4
5
4
5
6
nie
6
6
6
6
⁎
nach drei Kriterien:
1. Stoffbeherrschung (kognitiver Bereich)
2. Ausdrucksfähigkeit (affektiver Bereich)
3. Klassenbezogenheit (emotionaler Bereich)
Quelle: Georg Gnandt et al. (2007). Leistungsmessung im RU. Hrsg: Institut für Religionspädagogik der Erzdiözese
Freiburg. Schnaufer. S. 82.
7
Anhang 3 (Mündliche Leistung)
Kriterien zur Bewertung der mündlichen Leistung
Leistungssituation
Beschreibung der Anforderungen
Note/Punkte
Keine freiwillige Mitarbeit im
Unterricht. Äußerungen nach
Aufforderung sind falsch.
„Bringpflicht“ in Sek II
Die Leistung entspricht den
Anforderungen nicht. Selbst
Grundkenntnisse sind so
lückenhaft, dass die Mängel in
absehbarer Zeit nicht behebbar
sind.
Note: 6
Punkte: 0
Keine freiwillige Mitarbeit im
Unterricht. Äußerungen nach
Aufforderung sind nur teilweise
richtig.
Die Leistung entspricht den
Anforderungen nicht, notwendige Grundkenntnisse sind
jedoch vorhanden und die
Mängel in absehbarer Zeit behebbar.
Note: 5
Punkte: 3-1
Nur gelegentlich freiwillige Mitarbeit im Unterricht.
Äußerungen beschränken sich
auf die Wiedergabe einfacher
Fakten und Zusammenhänge
aus dem unmittelbar behandelten Stoffgebiet und sind
im Wesentlichen richtig.
Die Leistung weist zwar
Mängel auf, entspricht im
Ganzen aber noch den Anforderungen.
Note: 4
Punkte: 6-4
Regelmäßig freiwillige Mitarbeit
im Unterricht. Im Wesentlichen
richtige Wiedergabe einfacher
Fakten und Zusammenhänge
aus unmittelbar behandeltem
Stoff. Verknüpfung mit Kenntnissen des Stoffes der
gesamten Unterrichtsreihe.
Die Leistung entspricht im Allgemeinen den Anforderungen.
Note: 3
Punkte: 9-7
Verständnis schwieriger Sachverhalte und deren Einordnung
in den Gesamtzusammenhang
des Themas. Erkennen des
Problems, Unterscheidung
zwischen Wesentlichem und
Unwesentlichem. Es sind
Kenntnisse vorhanden, die
über die Unterrichtsreihe
hinausreichen.
Die Leistung entspricht voll den
Anforderungen.
Note: 2
Punkte: 12-10
Erkennen des Problems und
Die Leistung entspricht den
Note: 1
dessen Einordnung in einen
Anforderungen in ganz bePunkte: 15-13
größeren Zusammenhang,
sonderem Maße.
sachgerechte und ausgewogene Beurteilung; eigenständige gedankliche Leistung
als Beitrag zur Problemlösung.
Angemessene, klare sprachliche Darstellung.
Quelle: Georg Gnandt et al. (2007). Leistungsmessung im RU. Hrsg: Institut für Religionspädagogik der Erzdiözese
Freiburg. Schnaufer. S. 83.
Anhang 4 (Bewertungsbogen Referate) von FaKoS zu überprüfen! (Im Leistungskonzept werden nur die Kriterien genannt)
8
Thema des Referats/Kurzvortrags :
I. Inhaltliche und sprachliche Gestaltung
Themabezug
präzise, gut erkennbar
0 0 0 0 0 0
mit Mühe erkennbar,
verschwommen
Zusammenhang
gut erkennbar, roter Faden
verfolgbar, guter Überblick
0 0 0 0 0 0
schlecht erkennbar, kein
roter Faden, verworren
gedankliche
Entfaltung
gutes Hintergrundwissen,
überzeugende
Begründungen,
einleuchtende Beispiele
0 0 0 0 0 0
oberflächlicher Kenntnis
stand, unklare
Argumentation,
ungeeignete Beispiele
sprachliche
Darstellung
treffende, differenzierte
sprachliche Darstellung,
lebendige Ausdrucksweise
0 0 0 0 0 0
ungeschickte, schwerfällig
wirkende, wenig ab
wechslungsreiche
sprachliche
Gestaltung,
Fachwörter nicht erläutert
II. Präsentation und Wirkung
Präsentationsmedien Situationsangemessen,
übersichtlich,
anschaulich
Redezeit
0 0 0 0 0 0
genau eingehalten
0 0 0 0 0 0
Körpersprache
Artikulation
Intonation
Sprechtempo
Lautstärke
ruhige Haltung, überlegt,
gelassen, wenn nötig
dynamisch, passende
Mimik und Gestik, guter
Blickkontakt
deutlich, gut
verständlich,
lebendig,
abwechslungsreich,
situationsangemessen
angemessen,
angemessene
Kurzpausen
Raum und Höreranzahl
angepasst, spannungsbetonender Wechsel der
0 0 0 0 0 0
0 0 0 0 0 0
überladen,
unübersichtlich,
unmotivierter Einsatz
überzogen, beträchtlich
unterboten
unruhige Haltung, nervös,
angelehnt, starr und steif,
wenig Blickkontakt,
übertriebene oder kaum
eingesetzte Mimik und
Gestik
undeutlich, mundfaul,
überzogen gestelzte
Aussprache
eintönig, widersinnig
0 0 0 0 0 0
0 0 0 0 0 0
zu schnell, zu langsam,
überzogene oder keine
Pausen, gehetzt
zu leise, zu laut
0 0 0 0 0 0
9
Lautstärke
Gesamteindruck
(unter dem
Blickwinkel der
Publikumsreaktion)
Zuhörer interessiert, Begeisterung, genaues
Hinhören, aktives
Zuhören
0 0 0 0 0 0
unbeteiligt, uninteressiert,
gelangweilt,
Quelle (in Anlehnung): Ewert, Weiss, Burbiel, Sprache und Text, Ausgabe B, Bad Homburg vor der Höhe: Gehlen - Verlag
1986, S. 110; verändert und ergänzt.
10
Anhang 5 (Bewertungsbogen für GA und PA und Präsentationen) (Anregung für die FaKos)
GA vom: ________
Name: _____________
Der Schüler/Die Schülerin hat (sich)
4
(trifft zu)
3
2
1
(trifft nicht
zu)
an der Themenfindung beteiligt.
eigene Ideen zur Planung der Arbeit beigetragen.
mit den Ideen der anderen auseinandergesetzt.
verwendbares Material besorgt.
nach dem gemeinsamen Arbeits- und Zeitplan gearbeitet.
nicht ablenken lassen.
die Hilfe der Lehrkraft in Anspruch genommen.
die Hilfe der anderen Gruppenmitglieder in
Anspruch genommen.
den anderen geholfen.
an die Absprachen gehalten.
Aufgaben selbstständig erledigt.
an die Regeln der Gruppenarbeit gehalten.
Teile der Präsentation übernomen.
durch den Vortrag erkennbar angemessen
mit der Thematik befasst und sie
durchdrungen.
11
(Anhang 6. 1 Bewerutungsbogen Heft – Selbsteinschätzung) Von der Lehrkraft optional einzusetzen und nicht verbindlich!
Arbeitsmappe – Heft
ja
Inhaltliches
zum Teil nein
Arbeitsbögen und Eintragungen sind vollständig.
Eintragungen habe ich überprüft und gegebenenfalls
berichtigt.
Ich habe die Hausaufgaben erledigt.
Ich habe die folgenden Wahlaufgaben bearbeitet:
Meine Mappe enthält eigene Beiträge (z. B. Fotos, Texte,
Zeitungsausschnitte,...)
Ordnung
Der Einband meiner Mappe ist unbeschädigt und sieht
ordentlich aus.
Die Blätter sind unbeschädigt.
Arbeitsbögen und andere Seiten habe ich in einer
sinnvollen Reihenfolge geordnet und abgeheftet.
Die Mappe enthält am Anfang ein Inhaltsverzeichnis und
die Seiten sind nummeriert.
Die Seiten sind übersichtlich aufgebaut (Rand, Absatz).
Die Schrift ist sauber und ordentlich.
Ich habe zum Unterstreichen ein Lineal benutzt und Bilder
angemalt.
Bemerkungen: _________________________________________________________________
_____________________________________________________________________________
_____________________________________________________________________________
_____________________________________________________________________________
_____________________________________________________________________________
Datum: _________________
12
(Anhang 6. 2 Bewertungsbogen Heft – Bewertung durch die Lehrkraft) Von der Lehrkraft optional einzusetzen und nicht
verbindlich!
Name:
Klasse:
In Ordnung Zu
verbessern
Nicht in
Lehrerbemerkung
Ordnung/fehlt
Ist das Heft vollständig?
1. Sind die Texte / Aufgaben vollständig bearbeitet?
2. Eigenständige Textproduktion
3. Sind die Arbeitsblätter vollständig und eingeklebt / eingeheftet?
Wurde sorgfältig und lesbar
gearbeitet?
1. Wurde sorgfältig und lesbar
geschrieben?
2. Sind die Zeichnungen übersichtlich?
Hast du übersichtlich gearbeitet?
1. Ist das Thema/die Überschrift
farbig hervorgehoben / unterstrichen (mit dem Lineal)?
2. Steht das Datum am Rand?
3. Hast du die Seite übersichtlich
in Abschnitte gegliedert?
4. Hast du zwischen den Texten/Aufgaben Platz gelassen?
6. Sind die Seiten in der
Mappe/dem Heft durchnummeriert?
Hat das Heft/die Mappe ein Inhaltsverzeichnis?
Hast du dir mit der Rechtschreibung Mühe gegeben?
Bemerkungen:______________________________________________
_________________________________________________________
__________________________________________________________
_________________________________
Note:
13

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