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2 2014 INFORMATIONEN FÜR TRANSPORTUNTERNEHMER IM INTERNATIONALEN GÜTERVERKEHR AUF ACHSE 1/2013 2 AIST-Mitgliederversammlung 2015 Foto: Gordon Gross_pixelio.de Veranstaltungsort der AIST-Mitgliederversammlung im kommenden Jahr ist wieder Berlin. Termin ist Samstag, 30. Mai 2015. Für den Vorabend ist traditionell eine kulturelle Veranstaltung geplant. Unternehmen, die von der AIST langjährig betreut werden 20 Jahre Johann Kopp - Nationale und Internationale Kühltransporte, Röttenbach Scheimann Transport GmbH, Schwerin 15 Jahre Intern. Humanitärer Paketdienst Waldemar Bender, Westerburg Stöhr Trans Peter Stöhr, Karlstadt-Stetten Thermotraffic GmbH Intern. Kühlspedition, Versmold GTLS - General Trading and Logistic Services GmbH, Berlin Automotive Interior World GmbH & Co. KG, Neuensalz 10 Jahre Gebr. Förster GmbH Großschlachterei – Zerlegebetrieb, Grünsfeld Peter Lonsdorfer GmbH & Co. KG, Husum EURO TRANS Hasan Erdem e.K., Mogendorf Scholz Umzüge Möbelspedition GmbH, Berlin BAG-Mautstatistik: Ergebnisse der ersten drei Quartale 2014 Nach den ersten drei Quartalen des Jahres 2014 betrug die Fahrleistung der Lkw ab 12 t zulässigem Gesamtgewicht auf mautpflichtigen Straßen 21,1 Mrd. Kilometer und lag damit 3,2 % über dem entsprechenden Wert des Vorjahres. Bei der statistischen Auswertung wurden auch die ab dem 1. August 2012 zusätzlichen Abschnitte von mautpflichtigen Bundesstraßen berücksichtigt. Die nachfolgende Darstellung zeigt die prozentuale Verteilung der Fahrleistung unterteilt nach den fünf zahlenmäßig stärksten Zulassungsstaaten sowie den restlichen EU-Staaten und Staaten außerhalb der EU. Anteil der Fahrleistung nach Nationalität in den ersten drei Quartalen 2014 Fahrleistung in Mrd. Kilometer in den ersten drei Quartalen Weitere Angaben sowie Erläuterungen www.bag.bund.de,Rubrik Verkehrsaufgaben- Statistik. 3 AUF ACHSE 2/2014 AUF ACHSE... Spesen für Essen bzw. Übernachtungen bekommen rund zwei Drittel der befragten Kraftfahrer vergütet, wobei der Anteil der deutschen Kraftfahrer, die Spesen erhalten, besonders hoch ist. Obwohl sich nicht wenige Kraftfahrer eine bessere Entlohnung und mehr Freizeit wünschen, würde über die Hälfte der befragten Kraftfahrer ihren Beruf erneut ergreifen. Arbeitsbedingungen von Kraftfahrern – Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) hat im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur im Zeitraum zwischen April und Juni 2014 bundesweit in- und ausländische Kraftfahrer zu ihren Arbeitsbedingungen befragt und die Ergebnisse in einem Sonderbericht veröffentlicht. Mit mehr als 1.800 Befragten zählt die Erhebung zu den umfangreichsten ihrer Art. Im Mittelpunkt der Untersuchung stehen Fragestellungen im Zusammenhang mit den Tages- und Wochenruhezeiten der Kraftfahrer sowie deren Zufriedenheit mit ihrem Beruf und den vorherrschenden Rahmenbedingungen. Im Ergebnis zeigen sich insbesondere Unterschiede zwischen Kraftfahrern aus den jungen und den alten EU-Mitgliedstaaten. So ist der Anteil der Kraftfahrer, die ihre Wochenruhezeit im Fahrzeug verbringen, bei Kraftfahrern aus den jungen EUMitgliedstaaten vergleichsweise höher als bei jenen aus Deutschland bzw. aus den alten EU- Mitgliedstaaten. Entsprechend seltener sind die befragten Kraftfahrer aus Mittel, Ost- und Südosteuropa am Wochenende zu Hause. Die Übernachtungsmöglichkeiten auf Auto- und Rasthöfen werden nur von einem kleinen Teil aller befragten Kraftfahrer genutzt. Lediglich ein geringer Anteil der Befragten verbringt seine Ruhezeiten in Hotels oder Pensionen. Dies gilt sowohl für die Wochen- als auch für die Tagesruhezeiten. Obwohl die befragten Kraftfahrer in Teilen viel Zeit im Fahrzeug verbringen, wird das Platzangebot in der Fahrer- bzw. Schlafkabine von rund drei Viertel der Befragten als ausreichend angesehen. Ein Großteil der Befragten nutzt regelmäßig die sanitären Einrichtungen der deutschen Auto- und Rasthöfe, rund die Hälfte kehrt regelmäßig in Bistros bzw. Restaurants auf Autound Rasthöfen in Deutschland ein. Die Qualität der an Rastund Autohöfen bestehenden Angebote wird von den Befragten mehrheitlich mit gut oder akzeptabel bewertet. Das BAG hat den siebten Turnusbericht zu den Arbeitsbedingungen in Güterverkehr und Logistik erstellt. Der Fokus des Berichts liegt auf den Berufsfeldern der Kaufleute für Kurier-, Express- und Postdienstleistungen, Spedition und Logistikdienstleistung und den Schifffahrtskaufleuten. Entsprechend der moderaten wirtschaftlichen Entwicklung im Jahr 2013 ergab sich eine in großen Teilen stabile Anzahl von Beschäftigten im Bereich der untersuchten kaufmännischen Berufe im Vergleich zum Vorjahr. Bei allen drei Berufsbildern übersteigt der Anteil der weiblichen Beschäftigten den Durchschnitt der weiblichen Beschäftigten in der Verkehrsbranche. Ausländische Beschäftigte stellen bei keinem Berufsbild einen hohen Anteil der Beschäftigten. Sowohl bei den Schifffahrtskaufleuten als auch bei den Speditions- und Logistikkaufleuten fällt der im Vergleich zum bundesweiten Durchschnitt hohe Anteil junger Arbeitnehmer auf. Gleichzeitig wird nur ein geringer Anteil Beschäftigter im fortgeschrittenen Alter registriert. Anders stellt sich die Altersstruktur bei den KEP-Kaufleuten dar: Wenige junge Beschäftigte stehen einem hohen Anteil Beschäftigter im fortgeschrittenen Alter gegenüber. Lidl wählt Iveco für die größte LNG Flotte Italiens konstruiert wurden. Die 330 PS starkem Fahrzeuge sind nicht nur sauber, sondern auch aufgrund eines anderen Verbrennungsprozesses sehr leise. Ein besonderer Vorteil, weil die Supermärkte i.d.R. im Stadtbereich liegen. Betrieben werden die 15 Einheiten vom Logistikspezialisten LC3, der sich auf den temperaturgeführten Transport spezialisiert hat und die Erdgas-Flotte auf 50 Einheiten von Iveco ausbauen wird. LNG wird anerkanntermaßen als der „sauberste“ Kraftstoff betrachtet. Gerade im Lebensmitteltransport ist das natürlich die sinnvolle Ergänzung einer nachhaltigen Unternehmenspolitik. Aufgrund des kohlenstoffarmen Erdgases (Methan) sind 95% weniger Partikel im Abgas enthalten. Im Schnitt kann man zudem von 35% weniger NOX Emissionen und bis zu 10% weniger CO2 Ausstoß ausgehen. Wegen des günstigeren Kraftstoffpreises sind die Betriebskosten zudem niedriger. Iveco, die Nutzfahrzeugmarke von CNH Industrial, arbeitet mit dem Logistiker LC3 zusammen, um in Italien Supermärkte von Lidl (Lidl Italia) umweltfreundlich zu versorgen. 15 StralisSattelzugmaschinen mit Flüssiggasantrieb (LNG, liquified natural gas) gehen dazu in den Dienst. Mit dieser Aufgabe festigt CNH Industrial seine Position als Vorreiter bei der Verwendung dieses sauberen und leise verbrennenden Kraftstoffs. Lidl wiederum positioniert sich damit als ein umweltfreundliches Unternehmen, das auch bereit ist, neue Wege in der Versorgung ihrer Märkte mit temperaturgeführt transportierten Lebensmitteln zu gehen. Für die Versorgung etlicher der 570 Standorte wird Lidl 2015 über die größte Flotte von Erdgasfahrzeugen verfügen. Umgesetzt wird dieser Anspruch über die Verwendung von von 15 Sattelzugmaschinen des Typs Iveco Stralis HiRoad mit Erdgasmotoren von FPT Industrial, dem Motorenspezialisten von CNH Industrial. Dabei handelt es sich um Triebwerke aus der Cursor 8 Baureihe, die über umfangreiche Modifikationen für die Verwendung von Erdgas mit der Abgasstufe Euro VI AUF ACHSE 2/2014 4 Foto: Dieter Schütz_pixelio.de Turnusbericht zur Arbeitsmarktsituation 2014-II AUF ACHSE... Zwischen den Zeilen Von Klaus Krohn mit freundlicher Genehmigung der VerkehrsRundschau Endet die tatsächliche Beschäftigung unerwartet vorzeitig, etwa bei fristloser Kündigung, ist es in der Regel nicht möglich, das Papier in der Kürz der Zeit zu verfassen und am gleichen Tag zu übergeben. Hier bleibt dem Arbeitgeber eine angemessene Frist, dies ohne Verzögerung nachzuholen. Wenn ein Mitarbeiter das Unternehmen verlässt, ist in der Regel ein Arbeitszeugnis zu verfassen. Nicht selten gibt dieses Papier Anlass zum Streit. Deshalb hier einige wichtige Regeln für Form und lnhalt. Einer Ihrer Kraftfahrer scheidet auf eigenen Wunsch aus Ihrem Unternehmen aus. Das von Ihnen erteilte Arbeitszeugnis endet mit den Sätzen: „Herr K. scheidet zum 31. Dezember 2014 auf eigenen Wunsch aus unserem Unternehmen aus. Wir wünschen ihm für die Zukunft alles Gute.“ Der betreffende Herr K. ist jedoch erbost, weil er der Auffassung ist, der Schlusssatz sei unzureichend und entwerte sein gutes Zeugnis. Er fordert die Formulierung „Wir bedanken uns für die langjährige Zusammenarbeit und wünschen ihm für seine private und berufliche Zukunft alles Gute.“ Müssen Sie das Arbeitszeugnis entsprechend ändern? Mitarbeiter muss Zeugnis abholen Der scheidende Mitarbeiter muss sein Endzeugnis im Unternehmen abholen. Der alte Arbeitgeber muss es nur dann verschicken, wenn er es zum Beispiel nicht geschafft hat, die Beurteilung bis zum letzten Tag des Ablaufs der Kündigungsfrist mit den anderen Arbeitspapieren zu übergeben. Doch Vorsicht: Die Arbeitsgerichte verpflichten den Chef Ausnahmsweise zum Versand des Endzeugnisses, wenn der Ex-Mitarbeiter zwischenzeitlich schon weit weg wohnt, ihm gar Hausverbot erteilt worden ist oder es ihm aus besonderen Gründen – etwa wegen schwerer Erkrankung – nicht zumutbar ist, nochmals in den Betrieb zur Abholung zu kommen. Bei der Form des Arbeitszeugnisses müssen die im Geschäftsleben üblichen Mindestanforderungen erfüllt sein. Vor allem darf laut dem Bundesarbeitsgericht nicht der Eindruck entstehen, der Arbeitgeber distanziere sich vom Wortlaut seiner Erklärung (Urteil vom 20.02.2001, Aktenzeichen: 9 AZR 44/00): So ist die Beurteilung maschinenschriftlich auf allgemeinem Geschäftspapier abzufassen. Sie muss sauber und ordentlich, ohne Schreibfehler geschrieben sein, darf keine Flecken Radierungen, Verbesserungen oder ähnliches aufweisen. In dem Schriftstück sind Ort und Zeitpunkt der Ausstellung explizit anzugeben: Das Zeugnis muss schließlich handschriftlich vom Arbeitgeber oder einem ausdrücklich bevollmächtigten Vertreter, insbesondere einem leitenden Angestellten oder Prokuristen, unterschrieben werden. Der Vertreter muss dies besonders kenntlich machen. Es gibt verschiedene Zeugnisarten Endet das Arbeitsverhältnis, so hat der Arbeitnehmer grundsätzlich Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Gesetzliche Grundlage ist Paragraf 109 der Gewerbeordnung. Dieser Anspruch besteht unabhängig von der Art der Arbeitstätigkeit, also auch bei Teilzeitbeschäftigung, bei Nebentätigkeit oder Probearbeitsverhältnissen. Sogar Mini-Jobs verpflichten zum Arbeitszeugnis. Es werden verschiedene Arten der Beurteilung unterschieden, das bekannteste ist sicherlich das Zeugnis bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Während eines laufenden Arbeitsvertrags, also ohne Kündigung, hat der Mitarbeiter unter bestimmten Voraussetzungen zudem Anspruch auf ein Zwischenzeugnis. Das gilt vor allem bei wesentlichen Änderungen im Aufgabengebiet, bei Versetzung oder Beförderung, bei einem Wechsel des Vorgesetzten, bei anderweitiger Bewerbung oder wenn eine Fortbildungsmaßnahme geplant ist. Beim Endzeugnis unterscheidet man zwischen einem einfachen Arbeitszeugnis, das lediglich Art und Dauer der früheren Tätigkeit bescheinigt, und einem qualifizierten Arbeitszeugnis, das die Regel darstellt. In Letzterem finden sich zusätzlich Angaben zur Leistung und zum persönlichen Verhalten des Ausscheidenden während des Arbeitsverhältnisses. Zu beachten ist, dass der Arbeitgeber das Arbeitszeugnis nicht etwa mit dem Hinweis verweigern darf, der ausscheidende Mitarbeiter habe noch nicht alle Betriebsmittel (Mobiltelefon, Werkzeug oder Fahrzeugschlüssel) zurückgegeben. Darüber hinaus müssen Arbeitgeber das Zeugnis recht flott erstellen. Laut dem Bundesarbeitsgericht hat ein fristgerecht entlassener Arbeitnehmer Anspruch auf ein qualifiziertes Zeugnis spätestens mit Ablauf der Kündigungsfrist oder seinem tatsächlichen Ausscheiden (Urteil vom 27.02.1987, Az 5 AZR 710/85). AUF ACHSE 2/2014 Der Inhalt sorgt oft für Diskussionen Bezüglich des Zeugnisinhalts kommt es häufig zum Streit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Seit Jahrzehnten müssen sich die Arbeitsgerichte mit umstrittenen Formulierungen auseinandersetzen. Es gilt: Zeugnisse müssen wahr und wohlwollen abgefasst sein, vom Wortlaut klar und verständlich formuliert. Wird branchenüblich die Erwähnung bestimmter Eigenschaften erwartet, etwa bei einem Berufskraftfahrer die Unfallfreiheit, so sollte dieser Umstand im Arbeitszeugnis auch hervorgehoben sein. Im Laufe der Zeit hat sich eine eigene, komplizierte Zeugnissprache entwickelt. Vor allem bei der Schlussbeurteilung des ausscheidenden Mitarbeiters hat sich eine geradezu schulnotenartige Formulierungsroutine eingebürgert (siehe Kasten). Nichts zu suchen haben im Arbeitszeugnis folgende 6 Punkte: Hinweise auf eine Betriebsrats- oder 11.12.2012, Aktenzeichen: 9 AZR 227/11). Gewerkschaftstätigkeit (auf Wunsch des Arbeitnehmers Gleichwohl dürfte diese Entscheidung die betriebliche aber möglich), Aussagen zum Gesundheitszustand oder Praxis bei der Zeugniserstellung kaum beeinflussen, da hinsichtlich einer bestehenden Schwerbehinderung, Dankes- und Wunschformeln in der alltäglichen einmalige Vorfälle und Umstände, die nicht für die Zeugnissprache seit jeher fest verankert sind. Leistung des Arbeitnehmers charakteristisch sind, Noch ein letzter Hinweis: Stellt ein Arbeitgeber absichtlich Aussagen über längere Fehlzeiten (Krankheit), bei kein Arbeitszeugnis aus, kann er sich schadenerkrankheitsbedingtem Ausfall von mehr als 50 Prozent satzpflichtig machen. Das setzt laut dem könnte nach Ansicht des Landesarbeitsgerichts Chemnitz Bundesarbeitsgericht jedoch voraus, dass nachweislich (Urteil vom 30.01.1996, dem Arbeitnehmer ein Aktenzeichen: 5 Sa 996/95) Das bedeuten die letzten Worte im Schaden durch die Nichtallerdings ein Hinweisrecht Arbeitszeugnis erteilung oder verspätete des Arbeitgebers denkbar Ausstellung entstanden ist sein. (Urteil vom 25.10.1967, „Er hat die ihm übertragenen Aufgaben… Wer den Arbeitsvertrag Aktenzeichen: 3 AZR 456/ gekündigt hat und aus ® …stets zu unserer vollsten Zufriedenheit erledigt“ 66). welchem Grund, kann in das Das ist zum Beispiel der Fall, (durchweg sehr gute Leistung) Arbeitszeugnis dem wenn der frühere Mitarbeiter ® …stets zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt“ Landesarbeitsgericht Köln einen anderen Job nicht (bescheinigt gute Leistung) zufolge nur aufgenommen bekommen hat, weil er das ®…zu unserer vollen Zufriedenheit“(Durchschnittswerden, wenn der MitarArbeitszeugnis nicht vorleleistung) beiters dies wünscht (Urteil gen konnte. Sollte dies ®…zu unserer Zufriedenheit“ (unterdurchschnittvom 29.11.1990, Aktennachweislich der Fall sein, lich, gerade noch ausreichende Leistung) zeichen: 10 Sa 801/90). müsste der nachlässige Ar®…im Großen und Ganzen zu unserer Zufriedenbeitgeber für Verdienstausheit erledigt“ (mangelhafte Leistung) Kein Anspruch auf fälle seines Ex-Mitarbeiters ®...er hat sich bemüht, die übertragenen Arbeiten Dankesworte geradestehen. zu unserer Zufriedenheit zu erledigen“ (völlig Doch zurück zum EinFazit: Das Zeugnis muss ungenügende Leistung) gangsfall: Selbst wenn in der einerseits wohlwollend Regel dem Arbeitnehmer für verfasst sein, um das weitere seine Arbeit häufig ausdrücklich und überschwänglich berufliche Fortkommen des Mitarbeiters nicht zu gedankt wird, besteht nach Ansicht des Bundes- erschweren. Andererseits muss es wahr sein. Im Einzelfall arbeitsgerichts mangels gesetzlicher Grundlage kein kann die Formulierung durchaus zu einer Gratwanderung Anspruch des Arbeitnehmers auf eine ausdrückliche werden. Häufig führt dies dazu, dass ein Zeugnis Dankesformel und gute Wünsche (Urteil vom verschönert wird, um Streit aus dem Weg zu gehen. 7 AUF ACHSE 2/2014 AUF ACHSE... Belege verzichten und nur aktuell gültige Quittungsformulare verwenden. Überalterte Vordrucke sind sicherheitshalber zu entsorgen. Unternehmen sollten alle Mitarbeiter, die Quittungen ausstellen, nochmal für die genaue Einhaltung der Formvorschriften sensibilisieren. Idealerweise werden Quittungen intern stichprobenartig kontrolliert, um Folgefehler zu vermeiden. Steuerfalle Quittungsblock Bei kleinen Summen zeigt sich der Fiskus großzügig: Für Zahlungen bis zu einem Gesamtbetrag von 150 Euro brutto gelten vereinfachte Rechnungsanforderungen. Quittungen werden als so genannte Kleinbetragsrechnungen anerkannt, wenn vier zentrale Merkmale erfüllt sind: der Name und die Anschrift des Ausstellers, das Ausstellungsdatum, die Art und Menge der gelieferten Produkte oder Dienstleistungen sowie der Bruttopreis und der anzuwendende Steuersatz. Damit sind auf Quittungen deutlich weniger Angaben notwendig als auf Rechnungen. Nichtsdestotrotz erfordert das Ausstellen von Quittungen höchste Sorgfalt und sollte keinesfalls leichtfertig erfolgen. Betriebsprüfern nicht zu viele Daten überlassen Tim Reckmann_pixelio.de Durch elektronische Prüfungsmethoden bleibt den Finanzbehörden kaum etwas verborgen. Unternehmen sollten Vorkehrungen treffen, um die Einblicke des Fiskus auf das Notwendige zu begrenzen. Die Finanzbehörden setzen verstärkt auf moderne Technik und forcieren elektronische Betriebsprüfungen. Viele Unternehmen sind auf digitale Prüfungsverfahren noch nicht hinreichend vorbereitet, registriert der Bundesverband der Bilanzbuchhalter und Controller e.V. (BVBC). Wer sich nicht auf die neuen Methoden einstellt, riskiert Nachteile in der steuerlichen Beurteilung von zentralen Geschäftsvorgängen. Gerade mittelständische Unternehmen sollten die Ablage und Archivierung digitaler Dokumente auf den Prüfstand stellen. Eine elektronische Steuerprüfung stattet die Finanzbehörden mit neuen Möglichkeiten aus. Betriebsprüfer dürfen Daten an einem firmeneigenen PC durchforsten und bei Bedarf auch Unterlagen auf einem Datenträger mitnehmen. Sie können Dokumente nicht nur stichprobenartig, sondern mit speziellen Analyseprogrammen umfassend prüfen und statistisch auswerten. Auch ehrliche Steuerzahler geraten bei einer elektronischen Betriebsprüfung leicht ins Hintertreffen. Es drohen unerwünschte Einblicke in Unternehmensinterna oder Nachfragen zu Vorgängen, die eigentlich nicht prüfungsrelevant sind. Schnell kommt es zu nachteiligen Bewertungen der Finanzbehörden, die hohe Steuernachzahlungen nach sich ziehen. Viele Unternehmen gehen mit elektronischen Dokumenten nicht so sorgfältig um wie mit Papierbelegen. Digitale Geschäftskorrespondenz verleitet bisweilen zu einem lockeren Umgangston. Wie Papierbelege sollten sich digitale Daten auf eine sachliche Darstellung konzentrieren und nicht unbedacht Vertrauliches Preis geben. „Betriebsprüfer dürfen alle Daten verwerten, die ihnen zugänglich sind“, warnt Axel Uhrmacher, Vizepräsident des BVBC. „Steuerpflichtige müssen selbst dafür Sorge tragen, dass der Zugriff auf steuerlich relevante Daten beschränkt bleibt.“ Besondere Vorsicht ist geboten, wenn die Rechnungslegung zusätzlich nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) erfolgt. Denn die Nutzungsdauer von Wirtschaftsgütern wird unter Umständen in Handelsbilanz, Steuerbilanz und IFRSAbschluss unterschiedlich gehandhabt. Während die IFRS bei einem Wirtschaftsgut von einer Nutzungsdauer von 15 Jahren ausgehen können, beträgt die Nutzungsdauer in der Handelsbilanz oder Steuerbilanz unter Umständen nur 8 Jahre. Aus einer unterschiedlichen Nutzungsdauer resultiert ein unterschiedlich hoher Abschreibungsaufwand. Bekommt ein Betriebsprüfer IFRS-Unterlagen zu Gesicht, die eine längere Nutzungsdauer aufzeigen, wird er möglicherweise Anpassungen in der Steuerbilanz fordern. Unter Umständen wird der gewinnmindernde Abschreibungsaufwand dann über Falsch ausgestellte Quittungen können zu einer tückischen Steuerfalle werden, warnt der Bundesverband der Bilanzbuchhalter und Controller e.V. (BVBC). Zwar drucken elektronische Kassen die steuerlichen Formvorgaben in der Regel automatisch auf den Kassenbon. Doch viele Unternehmen und Privatleute setzen weiterhin auf handschriftliche Belege – mit oder ohne Quittungsblock. Dabei müssen die formalen Vorgaben genau eingehalten werden. „Fehlerhafte Angaben auf Quittungen gefährden den Vorsteuerabzug“, warnt Axel Uhrmacher, Vize-Präsident des BVBC. „Schnell streichen Finanzbeamte den Erstattungsanspruch und machen Nachforderungen geltend.“ Bei einer Quittung über 150 Euro brutto beträgt der Vorsteuerabzug bei 19 % Umsatzsteuer immerhin rund 24 Euro. Werden Fehler zur Methode, kommen schnell hohe Summen zusammen. Das Risiko besteht nicht allein in fehlenden Angaben. Verhängnisvoll sind auch falsche Angaben zum Steuerbetrag. Privatleute, Kleinunternehmer oder Unternehmer mit steuerfreien Umsätzen wie etwa Ärzte dürfen auf Quittungen keinesfalls den Steuersatz angeben. „Wer unberechtigt Steuern ausweist, schuldet dem Finanzamt die Umsatzsteuer“, betont BVBC-Experte Uhrmacher. Schließlich ermöglichen Aussteller dem Empfänger der Quittung den Vorsteuerabzug und gefährdet damit das Steueraufkommen. Um kein Risiko einzugehen, sollte auf Formularen der Zusatz „inkl. 19% MwSt“ oder „inkl. 7% MwSt“ von vorneherein gestrichen werden. So können sich Aussteller im Falle der Steuerbefreiung vor bösen Überraschungen schützen. Tipp des BVBC: Man sollte grundsätzlich auf handschriftliche AUF ACHSE 2/2014 8 mehrere Jahre rückwirkend reduziert, was erhebliche Steuernachzahlungen zur Folge hat. Deshalb sollten Unternehmen bei einer Betriebsprüfung keine internationalen Jahresabschlüsse zugänglich machen, solange sie nicht prüfungsrelevant sind. Wie können sich Unternehmen vor unerwünschten Einblicken bei einer elektronischen Steuerprüfung schützen? Firmen sollten klare Regeln für die digitale Dokumentenablage definieren und konsequent einhalten. Gerade bei kleinen und mittleren Unternehmen besteht hier noch ein großer Nachholbedarf. Von Vorteil ist eine gemeinsame Abstimmung zwischen Geschäftsleitung, IT-Abteilung und den steuerlichen Beratern. „Datenschnittstellen erfordern ein besonderes Augenmerk“, betont BVBC-Experte Uhrmacher. „Nicht prüfungsrelevante Dokumente wie Personalunterlagen oder Auftragsbücher sollten durch spezielle Zugriffsrechte geschützt werden.“ Wer sich gut vorbereitet, kann auch die elektronische Steuerprüfung positiv beeinflussen. Quelle: Bundesverband der Bilanzbuchhalter und Controller e.V. (BVBC), www.bvbc.de über conovo media GmbH Beim Unfall an einer Engstelle haftet der Wartepflichtige Das Verkehrszeichen 208 verbietet das Einfahren in eine Engstelle, wenn nicht sicher ist, dass der Gegenverkehr nicht behindert wird. Kollidieren an einer Engstelle, die durch dieses Verkehrszeichen geregelt ist, zwei Fahrzeuge, haftet der Wartepflichtige, selbst wenn der andere zu schnell gefahren ist. Im besagten Fall fuhr der Fahrer mit seinem Lkw in eine Engstelle ein, an der für ihn das Verkehrszeichen 208 (Vorrang des Gegenverkehrs) galt. Dort kollidierte er mit einem entgegenkommenden Pkw. Obwohl dieser zu schnell fuhr, haftete der Lkw-Fahrer, entschied das Gericht. Urteil vom 3.12.2013 Aktenzeichen: 5U 95/13 TimoCom unterstützt DocStop Austria Arztpraxen wenden – ganz einfach indem sie die bundesweit einheitliche DocStop-Hotline anrufen. International suchte man derartige Initiativen bisher vergebens, doch nun ist in Österreich ein DocStop-Ableger gegründet worden. Der österreichische Initiator Hermann Mitteregger kann für den im August 2014 gegründeten Verein neben TimoCom als Kooperationspartner sogar bereits eine erste offizielle DocStop-Station präsentieren. An der Autobahnraststätte PRORast Ilz, direkt an der A2 Abfahrt Ilz-Fürstenfeld, können sich betroffene Fahrer direkt vor Ort behandeln lassen. Ein voller Erfolg, nicht nur für Berufskraftfahrer, sondern für alle Verkehrsteilnehmer in Österreich, an dessen Ursprung TimoCom auch nicht ganz unbeteiligt ist. So schreibt Hermann Mitteregger auf der österreichischen Homepage der Initiative, dass der erste Kontakt zwischen ihm und DocStop -Gründer Rainer Bernickel auf einem TimoComMessestand erfolgte: „Ich wurde das erste Mal von diesem Projekt auf der IAA Hannover 2012 am Messestand von TimoCom informiert. Herr Marcel Frings stellte mir DocStopGründer Herrn Rainer Bernickel vor. Ich war beeindruckt von dieser ehrenamtlichen Pionierarbeit.“ Mit ähnlichem Pioniergeist und Idealismus geht nun DocStop Austria selbst voran und sorgt dafür, dass Berufskraftfahrer auch auf österreichischen Straßen gut versorgt werden. Ein Vorhaben, das TimoCom gerne unterstützt – zum Wohle aller Verkehrsteilnehmer. Mehr Informationen zu TimoCom und DocStop Austria finden Sie auf www.timocom.de und www.docstoponline.at. Verein weitet Aktivitäten auf Österreich aus. Bereits seit vielen Jahren unterstützt die TimoCom Softund Hardware GmbH die Initiative DocStop für Europäer e.V. Nun hat der Verein einen Ableger in Österreich gegründet. Für TimoCom eine Selbstverständlichkeit: Das Unternehmen macht nicht an der Landesgrenze halt, sondern engagiert sich auch für DocStop Austria. Nur ein gesunder Fahrer ist ein guter Fahrer. Das ist wohl allen Verkehrsteilnehmern klar. Doch gerade bei Berufskraftfahrern ist das mit der Gesundheit so eine Sache: Fernfahrer stehen oft unter hohem Druck, da Liefertermine, Lenkzeiten und vieles mehr unbedingt eingehalten werden müssen. Aber natürlich gibt es auch bei Berufskraftfahrern krankheitsbedingte Ausfälle wie bei jedem anderen Arbeitnehmer auch. Doch wenn sich Fahrer dann auch noch im Ausland befinden, wo sie weder der Sprache mächtig sind noch wissen, an wen sie sich im Krankheitsfall wenden können, ist die Not groß. Genau für diese Fahrer setzt sich DocStop seit Jahren, mit Unterstützung von TimoCom, ein und leistet so aktiv einen wichtigen Beitrag zur allgemeinen Verkehrssicherheit. TimoCom mehr als nur ein Sponsor Der Verein DocStop für Europäer e.V. wurde im Frühjahr 2007 in Deutschland ins Leben gerufen und hat hier bereits zahlreiche Partner gefunden. So können sich Busund LKW-Fahrer im Krankheitsfall deutschlandweit an über 700 Partner wie Kliniken, Krankenhäuser und IMPRESSUM Herausgeber: Arbeitsgemeinschaft zur Förderung und Entwicklung des internationalen Straßenverkehrs (AIST) e.V. Selma-Lagerlöf-Straße 7, 13189 Berlin, Telefon (030) 47861-124, Fax: (030) 47861-201 Redaktion und Anzeigenannahme: Antje-Maren Knappe, Fotos: Archiv AIST Internet: http://www.aist-ev.de, e-mail: [email protected] 9 AUF ACHSE 2/2014 AUF ACHSE... Wettbewerbsvorteil durch CO‚ -Kompensation DKV Euro Service bietet Tankkarte für CO‚ -neutrales Tanken an Wo gefahren wird, da wird CO‚ ausgestoßen. Wie ein Transportunternehmen mit diesen Emissionen umgeht – darüber verlangen Geschäftspartner immer häufiger einen Nachweis. Bis zu einem gewissen Grad lassen sie sich vermeiden und reduzieren; z.B. durch Fahrertrainings, Fahrzeugservices und eine intelligente Routenplanung. Die übrigen CO‚ -Emissionen können Kunden des DKV Euro Service jetzt zu 100 Prozent kompensieren. Dazu bietet das Unternehmen mit der DKV Card Climate eine Tankkarte für CO‚ -neutrales Tanken an. Aktiver Beitrag zum Klimaschutz Nutzer der Karte unterstützen aktiv den Klimaschutz. Denn Sie investieren pro Liter einen zusätzlichen Betrag in zertifizierte Klimaschutzprojekte (z.B. Windenergie, in der Türkei, Biomasse-Kocher in China und Solarkocher in Madagaskar) und tragen dadurch zum weltweiten CO‚ -Ausgleich bei. Die Abgabe fließt ausschließlich in Projekte mit den höchsten Zertifizierungs-Standards für CO‚ -Projekte wie etwa dem Gold Standard, CDM und Plan Vivo. bevorzugt. Um deren Engagement auch nach außen kenntlich zu machen, bietet der DKV Euro Service und myclimate eine Zertifizierung an. Diese attestiert die vollständige Kompensation der CO‚ -Emissionen und kann auch für die Außenkommunikation genutzt werden. Der DKV Euro Service bietet eine Tankkarte für CO‚ -neutrales Tanken an. Nachhaltiges Wirtschaften zahlt auf die Marke ein Im Gegenzug fährt die Flotte zu 100 Prozent klimaneutral. Neben den positiven Auswirkungen für die Umwelt schafft die positive Ökobilanz einen klaren Wettbewerbsvorteil und stärkt die Marke eines Unternehmens. Denn CO‚ -neutral wirtschaftende Unternehmen werden als Geschäftspartner Vollhaftung laut BGH – Deckungsschutz dank KLP Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied in seinem Urteil vom 28. November 2013 (Az. I ZR 144/12): Übernimmt ein Fahrer ohne Absprache mit dem Versender die Verladung von Gütern, muss das Logistikunternehmen im Schadenfall voll haften. Es waren nur zwei Kisten, die nicht mehr auf den Anhänger passten. Doch die wurden für die Transportfirma richtig teuer. Denn ihr Fahrer fuhr den Motorwagen ohne Aufforderung an die Laderampe und begann eigenmächtig mit der Verladung. Dabei kippten die Kisten vom Flurfördergerät. Es entstand ein Schaden von über 33.000 Euro. Der Bundesgerichtshof sprach dem Absender vollen Schadenersatz zu. Laut Urteil hat der Fahrer pflichtwidrig und schuldhaft gehandelt. Da sich die Ware noch nicht in seiner Obhut befand, konnte sich der Frachtführer nicht auf Haftungsbeschränkungen berufen. Volle Haftung für den Logistiker Treffen Absender und Transportunternehmen keine Absprachen zur Verladung, muss grundsätzlich der Absender die Güter ins Fahrzeug laden. Verlädt der Fahrer trotzdem auf eigene Faust und es kommt zu einem Schaden, ist der Logistiker nicht mehr durch die im Frachtvertrag festgelegte Haftungshöchstgrenze geschützt. Die liegt nach den frachtrechtlichen Bestimmungen bei 8,33 Sonderziehungsrechten pro Kilogramm beschädigter Ware und AUF ACHSE 2/2014 entspricht rund 9,50 Euro pro Kilogramm. Als Folge haftet er in diesem Fall in unbeschränkter Höhe. Deckungsschutz durch die KRAVAG-Logistic-Police (KLP) Für diese Fälle bietet die KLP dem Transportunternehmer Deckungsschutz, da sie die Haftung nach deutschen gesetzlichen Bestimmungen mit absichert. So beugen Sie vor • Treffen Sie vertraglich Absprachen für alle Aufträge, bei denen eine Be- oder Entladung durch Ihr Fahrpersonal wahrscheinlich ist. Eine genaue Absprache stellt klar, wo Ihre Haftung beginnt und endet. Dann gelten für Sie auch die Haftungsbegrenzungen nach Paragraf 431 Handelsgesetzbuch (HGB). • Informieren Sie Ihre Fahrer über das Haftungsrisiko bei eigenmächtigem Verladen. Weisen Sie sie an, in keinem Fall auf eigene Faust zu verladen! Unternehmer können sich in allen Haftungsfragen und zum Deckungsschutz der KRAVAG-Logistic-Police ausführlich in den regionalen Straßenverkehrsgenossenschaften beraten lassen. 10