Die Wirtschaftsnachrichten vom 04. Januar 2016 Themen heute

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Die Wirtschaftsnachrichten vom 04. Januar 2016 Themen heute
Die Wirtschaftsnachrichten vom 04. Januar 2016
Themen heute:
Porsche-Museum weiter auf Erfolgskurs /// Blitzer-App verstößt gegen StVO
1.
2015 konnte das Museum der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG, Stuttgart, mit über 440.000
Besuchern im fünften Jahr in Folge eine erneute Steigerung zum Vorjahr erzielen. Das
sind acht Prozent mehr Besucher im Vergleich zu 2014.
„Im kommenden Jahr steuern wir eine Besucherzahl von drei Millionen an“, sagt man bei Porsche
mit Blick in die nahe Zukunft. „Seit unserer Eröffnung 2009 haben knapp 2,9 Millionen Interessierte unsere Ausstellung besichtigt. Darunter reisen nach wie vor über 50 Prozent unserer Gäste aus
aller Welt an.“
Nur einen Steinwurf von der Sportwagenproduktion entfernt, bündelt das Porsche-Museum alle
Bereiche der Traditionspflege unter einem Dach: Von der Ausstellung über die Museumswerkstatt
bis hin zum Unternehmensarchiv. „Wir sind ein funktionales und emotionales Zentrum rund um die
Marke Porsche“, sagt man. Darüber hinaus hat ein weiteres Markenerlebnis seinen Platz im Porsche-Museum gefunden: Seit über einem Jahr können Kunden ihren Traum, einmal Porsche fahren zu können, verwirklichen. In 2015 nahmen mehr als 2.500 Porsche-Enthusiasten die Möglichkeit wahr, Fahrzeuge der aktuellen Modellpalette zu mieten. Auch hier stammen rund 65 Prozent
der Buchungen aus dem Ausland. Ab den 27. April 2016 präsentiert der Sportwagenhersteller im
Rahmen der Sonderausstellung „40 Jahre Transaxle“ die Porsche-Modelle 924, 968, 926 und 944
2.
Wer eine sogenannte „Blitzer-App" benutzt, um sich vor Geschwindigkeitskontrollen
warnen zu lassen, riskiert ein Bußgeld. Denn die Nutzung dieser Apps verstößt gegen
die Straßenverkehrsordnung.
Dies entschied nach Informationen der D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH das Oberlandesgericht Celle. (OLG Celle, Az. 2 Ss (OWi) 313/15)
Nach § 23 Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung (StVO) dürfen Autofahrer keine technischen
Geräte betreiben oder betriebsbereit bei sich haben, die dafür bestimmt sind, Maßnahmen zur
Verkehrsüberwachung anzuzeigen oder zu stören. Dies gilt laut Gesetz insbesondere für Geräte,
die vor Geschwindigkeitsmessungen warnen oder diese stören, zum Beispiel also für sogenannte
Radarwarner. Im aktuellen Fall hatte ein Autofahrer bei einer Autobahnfahrt ein Smartphone mit
Blitzer-App genutzt. Die App sollte vor mobilen und fest installierten Geschwindigkeitskontrollen
warnen.
Das Amtsgericht Winsen/Luhe verhängte gegen ihn daraufhin ein Bußgeld in Höhe von 75 Euro.
Dies wollte der Mann nicht akzeptieren. Das Oberlandesgericht Celle sah die Sache allerdings genauso wie das Amtsgericht.
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einem anderen Grund in einem unserer redaktionellen Nachrichtenbeiträge erwähnt wurde.
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