FOGS Bericht - Inklusionsplan Kreis Herford
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FOGS Bericht - Inklusionsplan Kreis Herford
Zwischenbericht „Erstellung eines regionalen Inklusionsplanes für den Kreis Herford“ im Auftrag des Kreises Herford FOGS/ Bearbeiter: Prof. Dr. Albrecht Rohrmann (ZPE) Matthias Kempf (ZPE) Hans Oliva (FOGS GmbH) Sandra Kirvel (FOGS GmbH) Siegen, den 16. September 2014 FOGS Inhaltsverzeichnis Kap. 1 Seite ABLAUF, ZEITPLAN UND (BISHER UMGESETZE) ARBEITSSCHRITTE DES PLANUNGSVORHABENS 1 2 LENKUNGSGRUPPE INKLUSIONSPLANUNG 2 3 AUFTAKTVERANSTALTUNG 3 4 EINRICHTUNG DER INTERNETSEITE 4 5 BEFRAGUNG DER KREISANGEHÖRIGEN STÄDTE UND GEMEINDEN 5 BEFRAGUNG DER DIENSTE UND EINRICHTUNGEN FÜR MENSCHEN MIT BEHINDERUNGEN IM KREIS HERFORD 6 BEFRAGUNG DER SELBSTHILFEGRUPPEN IM KREIS HERFORD 8 8 WEITERER PROJEKTVERLAUF 9 9 ANHANG (AUSWERTUNG DER BEFRAGUNG DER KREISANGEHÖRIGEN STÄDTE UND GEMEINDEN SOWIE TABELLENVERZEICHNIS DER AUSWERTUNG DER BEFRAGUNG DER DIENSTE UND EINRICHTUNG SOWIE DER SELBSTHILFEGRUPPEN ALS GESONDERTE DATEIEN) 6 7 10 Tabellenverzeichnis Tab. Tab. 1: Tab. 2: Tab. 3: Seite Personelle Zusammensetzung der Lenkungsgruppe Rücklauf schriftliche Befragung der Dienste und Einrichtungen Rücklauf Befragung der Selbsthilfe 2 7 8 I FOGS 1 Ablauf, Zeitplan und (bisher umgesetze) Arbeitsschritte des Planungsvorhabens In Folge des Beschluss des Kreisausschusses vom 5. Juni 2013 zur Erstellung eines regionalen Inklusionsplanes hat der Kreis Herford die FOGS Gesellschaft für Forschung und Beratung im Gesundheits- und Sozialbereich mbH (Köln) sowie das Zentrum für Planung und Evaluation Sozialer Dienste (ZPE) der Universität Siegen (Siegen) mit der Erstellung dieses Planes beauftragt. Beginn des 18 monatigen Projektes war der 1. Januar 2014. In der ersten Hälfte der Projektlaufzeit wurde nach der Konstituierung der begleitenden Lenkungsgruppe die Auftaktveranstaltung durchgeführt und eine Internetseite eingerichtet, welche über die Anlage und den Stand des Planungsprozesses informiert. Um wirksame Handlungsempfehlungen entwickeln zu können ist eine Analyse der Ausgangssituation unerlässlich. Hierzu wurden zwei Erhebungen durchgeführt deren ausführliche Ergebnisdarstellung sich im Anhang dieses Berichtes findet. Im Folgenden wird nun knapp auf die wesentlichen Meilensteine des Prozesses eingegangen. Tab 1.: Grober Ablauf und Zeitplan (1. Januar 2014 bis 30. Juni 2015) Projektmonate Arbeitsschritte Meilensteine 1 Vorbesprechung Umsetzung Inklusionsplan (20. Januar 2014) Konstituierung der Lenkungsgruppe (28. Januar 2014) Vorbereitung der Kick-Off-Veranstaltung Einrichtung einer Internetseite 2 Vorgespräch mit den Planungsverantwortlichen der kreisangehörigen Städte und Gemeinden (6. Februar 2014) Kick-Off-Veranstaltung (21. Februar 2014) 3 und 4 Erarbeitung der Erhebungsinstrumente 2. Sitzung der Lenkungsgruppe zur Abstimmung der Erhebungsinstrumente (3. April 2014) 5 bis 12 Durchführung und Auswertung der schriftlichen Befragung der Dienste und Einrichtungen sowie der kreisangehörigen Städte und Gemeinden (Mai bis September 2014) Start der Erhebung 9 Vorlage eines Zwischenberichts (September 2014) Vorlage eines Zwischenberichts 10 Workshop mit den Planungsverantwortlichen der kreisangehörigen Städte und Gemeinden (30. Oktober 2014) 11 3. Sitzung der Lenkungsgruppe zur Bewertung der Ergebnisse der Bestandsaufnahme und zur Planung der Fachforen (17. November 2014) 14 Durchführung der Fachforen 15 Erarbeitung von Handlungsempfehlungen 16 5. Sitzung der Lenkungsgruppe zur Diskussion der Handlungsempfehlungen 17 und 18 Abschließende Erarbeitung der Empfehlungen und Beratung in den politischen Gremien Beginn des Planungsprozesses Veröffentlichung der Ergebnisse der Bestandaufnahme Vorlage von Handlungsempfehlungen zur Beratung in den politischen Gremien Vorlage des Abschlussbericht Vorlage des Abschlussberichts 1 FOGS 2 Lenkungsgruppe Inklusionsplanung Die Lenkungsgruppe begleitet den Planungsprozess kritisch-konstruktiv, in dem Erhebungsschritte und Zwischenergebnissen diskutiert und bewertet werden. Neben dieser Aufgabe besteht eine weitere wichtige Funktion dieses Gremiums darin, Zwischenschritte in die Gremien und Organisationen der Beteiligten und Betroffenen zu vermitteln. Die folgende Tabelle gibt Auskunft über die Zusammensetzung der Lenkungsgruppe Inklusionsplanung im Kreis Herford: Tab. 1: Personelle Zusammensetzung der Lenkungsgruppe Name Organisation Norbert Wellmann / Stellvertretung: Manuela Testanera SPD Fraktion Kreistag Herford Friedel-Heinz Uhlich / Stellvertretung Michael Schönbeck CDU Fraktion Kreistag Herford Stephen Paul / Stellvertretung Siegfried Mühlenweg FDP Fraktion Kreistag Herford Angela Holstiege / Stellvertretung Bernhard Weil Bündnis 90/Die Grünen Kreistag Herford Heinrich Schäpsmeier / Stellvertretung Eckard Gläsker Freie Wähler im Kreis Herford Anke Reichwald Fraktionsloses Mitglied Kreistag Herford Jürgen Schlechter Behindertenbeirat Kreis Herford Günter Wieske Behindertenbeirat Kreis Herford Hans-Gerd Adolphy Behindertenbeirat Kreis Herford Karsten Glißmann Behindertenbeirat Kreis Herford Christoph Donath Behindertenbeirat Kreis Herford Martina Nickles Behindertenbeauftragte Stadt Herford Hans-Jürgen Rühl SPD-Fraktion Stadtrat Herford Marion Maw CDU-Fraktion Stadtrat Herford Paul Bischof Dezernent Kreis Herford Edwin Stille Behindertenbeauftragter Kreis Herford Simone Gerland Verwaltung Kreis Herford In der Projektlaufzeit fanden bisher zwei Sitzungen der Lenkungsgruppe Inklusionsplanung statt (s.o.). In der Sitzung vom 28. Januar 2014 wurden inhaltliche Schwerpunktsetzungen für die Durchführung der Auftaktveranstaltung vorgenommen. Ein besonderer Fokus wurde dabei auf das Thema Barrierefreiheit gelegt, welches von den Teilnehmer/innen der Auftaktveranstaltung sehr differenziert bearbeitet wurde. Hierbei wurden die spezifischen Bedingungen zur Überwindung bzw. Beseitigung von Barrieren für Personen mit unterschiedlichen Arten von Beeinträchtigungen intensiv in den Blick genommen. In der Sitzung der Lenkungsgruppe am 3. April 2014 wurden folgende Punkte besprochen: Dokumentation der Auftaktveranstaltung und die sich aus der Veranstaltung ergebenden Schwerpunktsetzungen 2 FOGS Gestaltung der Internetseite Gestaltung der (teil-)standardisierten Fragebögen für die Befragung der Dienste und Einrichtungen sowie der Selbsthilfe für Menschen mit Behinderungen im Kreis Herford Gestaltung des Fragebogens für die Städte und Gemeinden weitere Planungen. Das nächste Treffen der Lenkungsgruppe ist für den 17. November 2014 geplant. Themen dieser Sitzung sollen sein: Besprechung der Ergebnisse der Befragung der Städte und Gemeinden Bericht zum Workshop mit den Planungsverantwortlichen der kreisangehörigen Städte und Kommunen Besprechung der Ergebnisse der Befragung der Dienste und Einrichtungen sowie der Selbsthilfe Konzept für die Durchführung der Fokusgruppen mit Menschen mit Behinderungen Konzept für die Untersuchung der Einschätzungen von Teilhabemöglichkeiten aus Sicht von Politik, Wohlfahrtverbänden, Einrichtungen und Selbsthilfe (leitfadengestützte Interviews). 3 Auftaktveranstaltung Am 21. Februar 2014 fand die Auftaktveranstaltung zur Erstellung eines regionalen Inklusionsplanes in den Räumen der Kreisverwaltung Herford statt. Der Landrat Christian Manz der begrüßte einleitend die Teilnehmer der Veranstaltung und begründete, warum der Kreis Herford einen Inklusionsplan erstellt. Durch Prof. Dr. Albrecht Rohrmann (Universität Siegen – ZPE) wurden anschließend die Herausforderungen einer Inklusionsplanung in einer Präsentation dargestellt. Im Anschluss brachte je ein Vertreter des Behindertenbeirates des Kreises Herford und von den kreisangehörigen Städten und Gemeinden die mit der Inklusionsplanung verbundenen Hoffnungen und Erwartungen zum Ausdruck. Im Anschluss daran diskutierten die Teilnehmer/-innen der Auftaktveranstaltung in einer Arbeitsphase an moderierten Stellwänden über zehn verschiedenen Themen (s.u.). Hans Oliva (FOGS) stellte nach dieser Arbeitsphase die Ziele und Aufgaben, die geplanten Erhebungsschritte, die themenspezifischen Workshops sowie den Arbeits- und Zeitplan für den Planungsprozess vor. Die Verabschiedung erfolgte durch den Dezernenten Paul Bischof. Moderiert wurde die Veranstaltung durch den Behindertenbeauftragten des Kreises Herford, Herrn Stille. In der Arbeitsphase der Auftaktveranstaltung wurden Anregungen für Schwerpunktsetzungen des Inklusionsplanungsprozesses durch die Bürger/-innen des Kreises Herford gesammelt. An den zehn Stellwänden wurden unterschiedliche Themen zwischen den Teilnehmern der Auftaktveranstaltung diskutiert und die Ergebnisse von den Moderator/-innen an Stellwänden dokumentiert. Anschließend wurden im Plenum die jeweils wesentlichsten Schwerpunkte der Diskussion von den Moderator/-innen kurz vorgestellt. Die Dokumentation der Ergebnisse der Arbeitsphase ist auf der Webseite des Inklusionsplanungsprojektes veröffentlicht. Die diskutierten Themen waren: 1. Die Vertretung der Interessen von Menschen mit Behinderungen im Kreis, den Städten und Gemeinden und bei der Inklusionsplanung 3 FOGS 2. Die Sensibilisierung für das Thema Inklusion in der Bevölkerung 3. Barrierefreiheit für blinde Menschen 4. Barrierefreiheit für Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen. 5. Barrierefreiheit für Menschen, die schwerhörig oder gehörlos sind. 6. Barrierefreiheit für Menschen mit Lernschwierigkeiten 7. Barrierefreiheit für Menschen mit chronisch psychischen Erkrankungen 8. Die inklusive Gestaltung von Bildungseinrichtungen 9. Die inklusive Gestaltung von Diensten und Einrichtungen für die Allgemeinheit (z.B. Verwaltungen, Geschäfte, Sportverein, Freizeiteinrichtungen, ÖPNV oder Geschäfte) 10. Inklusionsorientierte Unterstützungsdienste für Menschen mit Behinderungen (z.B. Dienste zur Integration in den ersten Arbeitsmarkt; alternative Wohnformen). Aus den thematischen Überschneidungen der priorisierten Handlungserfordernisse in den verschiedenen Arbeitsgruppen kristallisierten sich die folgenden Punkte heraus: Eine wirksame Möglichkeit in einer Selbstvertretungsorganisation die eigenen Position artikulieren zu können, sollte in jeder kreisangehörigen Stadt oder Gemeinde zur Verfügung stehen. Aktivitäten zur Anti-Stigma-Arbeit werden als eine gute Möglichkeit zur Stärkung und Initiierung der Selbsthilfe angesehen. Diese kann sich dabei an Forderungen an die Öffentlichkeitsarbeit orientieren, die verstärkt positive Beispiele von Inklusion, auch von Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen, vermitteln sollen. Neben solchen an eine breite Öffentlichkeit gerichteten Aktivitäten werden aber auch die Schulung und Information von bestimmten Personengruppen, wie Verwaltungsmitarbeitern, Busfahrern und Mitarbeitern in medizinischen Einrichtungen als entscheidend für den Alltag angesehen. Die größten Überschneidungen ergaben sich an den einzelnen Stellwänden bei der Forderung nach inklusiveren (Vereins-) Angeboten im Bereich Bildung, Kultur, Freizeit und Sport. Solche Angebote sind häufig privat organisiert und haben ein intensives Potential für die Teilhabe in allgemeinen Angeboten. In einzelnen Städten und Gemeinden bestehen hier bereits Erfahrungen in der Begleitung der Vereine bei der Schaffung inklusiver Angebote. 4 Einrichtung der Internetseite Unter der Adresse www.inklusionsplan-kreis-herford.de wurde eine Internetseite eingerichtet, welche die barrierefreie Kommunikation über den Prozess für die Bürger/-innen des Kreises Herford erleichtern soll. Hierzu wird über die Anlage und Zielsetzung des Prozesses, auch in leichter Sprache berichtet. Neben einer Übersicht über den zeitlichen Ablauf wird auch das Gremium der Lenkungsgruppe vorgestellt und über den aktuellen Stand des Projektes sowie über Veranstaltungen informiert. Mit der Veröffentlichung der Dokumentation der Auftaktveranstaltung wurde die Möglichkeit geschaffen, sich über diese zu informieren und über die angegebenen Kontaktdaten mit dem Projektteam in Austausch zu treten. Anfragen und Anregungen von Bürger/-innen wurden bisher deutlich überwiegend per E-Mail an das Projektteam herangetragen. 4 FOGS 5 Befragung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden In einem gemeinsamen Treffen mit den Planungsverantwortlichen der kreisangehörigen Städte und Gemeinden am 6. Februar 2014 wurde ein großes Interesse an der Zusammenarbeit im Rahmen der Inklusionsplanung zum Ausdruck gebracht. Es fand ein offener Austausch über die Ausgangslage und die Frage der jeweiligen Entwicklungsmöglichkeiten statt. Aufgrund der Ergebnisse des Austausches wurde vereinbart, von dem im Angebot dargestellten Ablauf abzuweichen und zunächst die strukturierte Befragung der Kommunen durchzuführen. Auf Grundlage der Ergebnisse dieser Befragung wird dann am 30. Oktober 2014 der geplante Workshop mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden durchgeführt. Ziel ist es, die eine gemeinsame Strategie zur Umsetzung der UNBRK zu entwickeln. Unter Berücksichtigung der Anregungen von Seiten der Planungsverantwortlichen der kreisangehörigen Städte und Gemeinden wurde ein Fragebogen entwickelt, um die Ausgangslage in den Kommunen zum Thema der Inklusionsplanung zu erheben. Der Entwurf des Erhebungsinstruments wurde der Lenkungsgruppe vorgestellt und in der Sitzung am 3. April 2014 besprochen. Die Fragebögen wurden Anfang Mai an die Gemeinden versandt. Nach einer Verlängerung der Bearbeitungsfrist bis Mitte Juli, konnten aus allen neun Kommunen Fragebögen ausgewertet werden. Der Fragebogen mit 30 offenen Fragen gliedert sich in folgende fünf Abschnitte, denen jeweils ein kurzer Text, in welchem der Kerngedanke der UN-BRK zu diesem Thema dargestellt wird, vorangestellt ist: Vertretung von Menschen mit Behinderung Sensibilisierung und Bewusstseinsbildung Gestaltung einer barrierefreien Infrastruktur Inklusive Gestaltung von Bildungseinrichtungen und anderen Einrichtungen für die Allgemeinheit Entwicklung flexibler und inklusionsorientierter Unterstützungsdienste für Menschen mit Behinderungen. Die Ergebnisse werden in zwei Dokumenten dargestellt. Im ersten werden alle Ausführungen gegliedert nach dem Fragebogen zusammengefasst. Im zweiten Dokument wird zunächst eine kurze Beschreibung der Kommune vorangestellt und im anschließend die Ergebnisse der Befragung der jeweiligen Kommune zusammenfassend widergegeben. Beide Dokumente finden sich im Anhang dieses Berichtes als gesonderte Dateien. Es kann festgehalten werden, dass in allen Kommunen des Kreises Herford Maßnahmen im Zusammenhang mit der inklusiveren Gestaltung der Gesellschaft ergriffen werden. In einigen Kommunen sind diese Maßnahmen bereits systematisch angelegt und umfassen einen großen Teil der fünf Planungsbereiche dieses Prozesses. In anderen Kommunen kann eher auf punktuellen Projekten aufgebaut werden. Die Themen der Barrierefreiheit der öffentlichen Verwaltung und die Inklusion in Bildungseinrichtungen bilden dabei die größte Schnittmenge der bearbeiteten Themen zwischen den verschiedenen Gemeinden. Die Aktivitäten im Bereich der Bildungseinrichtungen folgen dabei zumeist der veränderten gesetzlichen Grundlage für die Beschulung. Fragen der Barrierefreiheit und der gleichberechtigten Nutzung von Diensten der Allgemeinheit für Menschen mit Behinderungen wurden auch in vielen Kommunen diskutiert und (Um)baumaßnahmen an Verwaltungs- und Veranstaltungsgebäuden vergleichsweise intensiv durchgeführt oder geplant. Ein Austausch über die Bedarfe von Menschen mit anderen als körperlichen Beein- 5 FOGS trächtigungen kann helfen die Wirksamkeit der Maßnahmen zur Herstellung von Barrierefreiheit weiter zu verbessern. Im Themenfeld der Vertretung von Menschen mit Behinderung ist eine Vielzahl von unterschiedlichen Strukturen der Selbstvertretung zu finden. Während über diese in einigen Kommunen behindertenpolitische Themen auf die kommunale Tagesordnung gebracht wurden, oder sogar langjährige Erfahrungen in einer aktiven gestaltenden Selbstvertretung bestehen, können in anderen Kommunen keine Themen benannt werden, die durch die Vertretung der Menschen mit Behinderung auf die Agenda gebracht wurden. Nicht in jeder Kommune sind zudem eigene Selbstvertretungsgremien bekannt. Allerdings wird in einem Teil von diesen angegeben, dass Impulse für die Vertretung der Menschen mit Behinderungen von den Selbstvertretungsgremien auf Ebene des Kreises ausgehen und diese als Ansprechpartner der lokalen Politik und Verwaltung fungieren. In wie weit die Selbstvertretung gestärkt und Kooperationen ausgebaut werden können, kann ein Thema des geplanten Workshops sein. In einigen Kommunen wurden Beispiele für die Durchführung von Maßnahmen zur Sensibilisierung und Bewusstseinsbildung, die in Zusammenarbeit mehrerer lokaler Akteure durchgeführt wurden benannt. Solchen Maßnahmen werden als geeignet angesehen um die in weiten Teilen der Bevölkerung vorhandenen Stereotype in Bezug auf Menschen mit Behinderungen zu verändern und langfristig zu überwinden. Die Ausführungen im Themenfeld der Entwicklung flexibler und inklusionsorientierter Unterstützungsdienste zeigen, dass die Zusammenarbeit mit Trägern der Behindertenhilfe in diesem Bereich noch ausbaufähig ist. Eine Diskussion hierüber kann an die Ergebnisse aus der Befragung der Dienste und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen anknüpfen. 6 Befragung der Dienste und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen im Kreis Herford Wie oben bereits dargestellt, fand in den Monaten Mai bis August 2014 die schriftliche, (teil-)standardisierte Befragung aller im Kreis Herford tätigen Dienste und Einrichtungen statt, die Menschen mit Behinderungen betreuen. Die Auswertung der Daten erfolgte im September 2014. Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick auf die Zahl der angeschriebenen Dienste und Einrichtungen sowie die Rücklaufquote der Befragung. 6 FOGS Tab. 2: Rücklauf schriftliche Befragung der Dienste und Einrichtungen angeschrieben Anzahl Rücklaufquote in % stationäres Wohnen 27 23 85,1 Ambulant Betreutes Wohnen 16 8 50,0 Werkstätten für Menschen mit Behinderungen/Integrationsbetriebe 13 7 53,8 Kontakt-/Begegnungs-/Beratungsstellen 12 9 75,0 familienentlastende/Familienunterstützende Dienste 5 1 20,0 Wohnen in Gastfamilien 3 0 0 solitäre und interdisziplinäre Frühförderung 6 4 66,6 spezielle Einrichtungen in Krankenhäusern 2 0 0 Suchtberatung 3 1 33,3 sonstiges (Außenwohngruppen/WG: ambulant und stationär) 3 3 100,0 90 56 62,2 Gesamt Wie aus der Tabelle hervorgeht, wurden – auf Basis eines Anschriftenverzeichnis der Kreisverwaltung – von den Auftragnehmern 90 einschlägige Dienste und Einrichtungen schriftlich befragt, die Menschen mit Behinderungen betreuen. Insgesamt haben 56 Dienste und Einrichtungen geantwortet, was einer guten Rücklaufquote von ca. 63 % entspricht, wobei sich Gastfamilien und spezielle Einrichtungen in Krankenhäusern nicht an der Befragung beteiligt haben. Nachfolgend werden (ausgewählte) Ergebnisse der schriftlichen Befragung beschrieben (siehe im Einzelnen dazu das Tabellenverzeichnis im Anhang des Zwischenberichts): Erwartungsgemäß zielen die befragten Dienste und Einrichtungen mit ihren Angeboten vor allem auf Menschen mit geistigen und psychischen Beeinträchtigungen und Mehrfachbehinderungen. Das Einzugsgebiet der Dienste und Einrichtungen bezieht sich ganz überwiegend auf den Kreis Herford. Die Bewohner/-innen bzw. Nutzer/-innen der Dienste und Einrichtungen sind zu rd. einem Drittel weiblichen und zwei Dritteln männlichen Geschlechts; sie gehören vor allem den Altersgruppen 0 bis 18, 18 bis 30 und 30 bis 45 Jahre an. Im Hinblick auf die Inanspruchnahme der Dienste und Einrichtungen entstand nur für einen sehr geringen Teil der Bewohner/-innen bzw. Nutzer/-innen Wartezeiten. Etwa ein Drittel der befragten Dienste und Einrichtungen greift in ihrer Arbeit auf ehrenamtliches/freiwilliges Engagement zurück. Die befragten Dienste und Einrichtungen sehen im Kreis Herford in der Zukunft vor allem in folgenden (Aufgaben-)Bereichen (vordringlichen) Handlungsbedarf: „Arbeit und Beschäftigung“, „Bauen und Wohnen“ und „familienunterstützende Hilfen“. 7 FOGS Hinsichtlich der Beratungs-/Betreuungs-/Hilfe- und Unterstützungsangebote für beeinträchtige Menschen sehen die befragten Dienste und Einrichtungen im Kreis Herford insbesondere folgende Stärken: ausreichende und qualifizierte Angebote insbesondere für Personen mit psychischen Beeinträchtigungen; differenziertes und breit gefächertes Angebotsspektrum für Menschen mit Behinderungen (unterschiedlicher Träger bzw. Leistungsanbieter) Gleichwohl weisen die befragten Dienste und Einrichtungen insbesondere darauf hin, dass die Angebote für Menschen mit geistiger Behinderung bzw. intellektueller Beeinträchtigung ausgebaut werden sollten. Künftig kann aus Sicht der befragten Dienste und Einrichtungen mit Blick auf Menschen mit Behinderungen von folgenden Bedarfen ausgegangen werden: Zunahme von Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen sowie einer steigenden Zahl von älteren Menschen mit Behinderungen. 20 Dienste und Einrichtungen sehen Zugangssprobleme für Menschen mit Behinderungen und zwar in erster Linie hinsichtlich folgender Aspekte: hohe bürokratische Hürden, z.T. komplizierte, nicht nachvollziehbare, langwierige Antrags- und Bewilligungsverfahren und fehlende Barrierefreiheit/schlecht Erreichbarkeit. 31 Dienste und Einrichtungen vertreten die Auffassung, dass auch künftig Plätze in (teil-)stationären Einrichtungen geschaffen werden müssen, da das derzeitige Angebot kleiner ist als der bestehende Bedarf. Nach Ansicht einer größeren Zahl der befragten Dienste und Einrichtungen sollten die (Planungs-)Aktivitäten des Kreises Herford künftig noch stärker an den Interessen der Menschen mit Behinderungen ausgerichtet werden. Mit der Umsetzung des regionalen Inklusionsplans im Kreis Herford verbinden die befragten Dienste und Einrichtungen vor allem folgende Erwartungen: Verbesserung der Vernetzung zwischen den Diensten und Einrichtungen und Verstärkung der Sensibilisierung der Bevölkerung für die Belange der Menschen mit Behinderungen. 7 Befragung der Selbsthilfegruppen im Kreis Herford Neben den o.g. Diensten und Einrichtungen wurden auch die Selbsthilfegruppen schriftlich befragt. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Zahl der angeschriebenen Selbsthilfegruppen und die Rücklaufquote der Erhebung, die 20 % betrug. Tab. 3: Rücklauf Befragung der Selbsthilfe angeschrieben Selbsthilfe 40 Anzahl 8 Rücklaufquote in % 20,0 Im Folgenden werden einige (ausgewählte) Ergebnisse der Befragung der Selbsthilfegruppen zusammenfassend dargestellt (siehe im Einzelnen dazu ebenfalls das Tabellenverzeichnis im Anhang des Zwischenberichts): Die befragten Selbsthilfegruppe beziehen sich sowohl auf Menschen mit psychischen und geistigen Beeinträchtigungen sowie auf schwerhörige bzw. gehörlose Personen. 8 FOGS Das Angebotsspektrum der befragten Selbsthilfegruppen umfasst vor allem die Beratung und die Umsetzung von Gesprächsgruppen und kreativen Beschäftigungsmöglichkeiten für die o.g. Zielgruppen. Die Teilnehmer/-innen der Selbsthilfegruppen kommen vorwiegend aus der Stadt und dem Kreis Herford. Die befragten Selbsthilfegruppen sehen im Kreis Herford in der Zukunft vor allem in folgenden (Aufgaben-)Bereichen (vordringlichen) Handlungsbedarf: „Arbeit und Beschäftigung“, „Schule und Ausbildung“, „Bauen und Wohnen“, „familienunterstützende Hilfen“, „Verkehr/Mobilität“ und „Gesundheit und Pflege“. Analog zu den befragten Diensten und Einrichtungen sehen auch die Selbsthilfegruppen mit Blick auf die Erstellung des regionalen Inklusionsplans Entwicklungsbedarfe in folgenden Bereichen: Verbesserung der Zugangsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen und stärkere Ausrichtung der (Planungs-)Aktivitäten des Kreises Herford auf die Interessen der Menschen mit Behinderungen. 8 Weiterer Projektverlauf In den nächsten Projektschritten werden die Ergebnisse der Erhebungen in einem Workshop mit den Planungsverantwortlichen der kreisangehörigen Städte und Gemeinden und denen des Kreises diskutiert und weitere Schritte zur planerischen Umsetzung der UNBRK erörtert. Dem Gegenseitigen Austausch zwischen den verschiedenen Städten und Gemeinden wird dabei eine besondere Bedeutung beigemessen. Der Workshop ist für den 30. Oktober 2014 geplant. Die weitere Analyse der Ausgangslage erfolgt durch zwei Schritte. Zum einen sollen die Teilhabemöglichkeiten von Menschen mit Behinderungen im Kreis Herford durch leitfadengestützte Interviews mit Vertretern von Politik, Wohlfahrtsverbänden, Einrichtungen und Selbsthilfe- bzw. Betroffenengruppen durchgeführt werden. Bei der Gestaltung der Interviewleitfäden werden die Zwischenergebnisse der ersten Erhebungen berücksichtigt und so von den Vertretern kommentiert. Erfasst werden sollen in diesem Zusammenhang vor allem: Teilhabechancen und -hindernisse für Menschen mit Behinderungen Kooperation der Akteure in Bezug auf die Unterstützung Einzelner, die Entwicklung von Angeboten und die Entwicklung von inklusiven Strukturen Lücken im Unterstützungsangebot Vorschläge zur Verbesserung der Teilhabemöglichkeiten Zielvorstellungen für die Inklusionsplanung. Zum anderen sollen die Teilhabemöglichkeiten aus Sicht der Menschen mit Behinderungen bzw. deren Angehörigen beurteilt werden. Durch so genannte Fokusgruppen sollen Menschen mit Behinderungen die sich in formalen Beteiligungsgremien nur schwer artikulieren können, ihre Perspektive auf folgende Handlungsfelder der UN-BRK einbringen: Welche objektiven Bedarfe sind hinsichtlich der Teilhabe behinderter Menschen und mit Blick auf bestimmte Handlungsfelder (Lebenslagen) festzustellen und wie kann die gegenwärtige Situation eingeschätzt werden? Welche subjektiven Bedarfe ergeben sich aus Sicht der Betroffenen, der Angehörigen und der beteiligten Hilfesysteme mit Blick auf die verschiedenen Lebenslagen 9 FOGS der Menschen mit Behinderung? Art, Umfang und Qualität des bestehenden Angebots- und Leistungsspektrums Wünsche für die Zukunft Die Konzepte für diese Erhebungsschritte werden der Lenkungsgruppe in der nächsten geplanten Sitzung am 17. November 2014 vorgelegt werden. Die Ergebnisse der Analyse der Ausgangssituation werden im weiteren Verlauf des Prozesses in öffentlichen Fachforen erörtert und diskutiert. Auf Grundlage dieser Diskussionen werden die abschließenden Handlungsempfehlungen entwickelt und mit der Lenkungsgruppe diskutiert. 9 Anhang Anhang I Dokumentation der Arbeitsphase der Auftaktveranstaltung zur Inklusionsplanung im Kreis Herford Anhang II Auswertung des Fragebogens zur Inklusionsplanung für die Städte und Gemeinden im Kreis Herford Anhang III Tabellenband der Auswertung der schriftlichen Befragungen der Einrichtungen und Dienste für Menschen mit Behinderung und der Selbsthilfe 10