Neckar-Odenwald-Kreis - Breitband

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Neckar-Odenwald-Kreis - Breitband
Beschluß
Neckar-Odenwald-Kreis
Landratsamt
Der Landrat
Neckarelzer Straße 7
74821 Mosbach
Telefon: 06261/84-1010
Fax:
06261/84-4700
[email protected]
Verteiler
siehe Anlage
05. Februar 2015
Markterkundung zur flächendeckenden Breitbandversorgung
im Neckar-Odenwald-Kreis
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Rahmen des Breitbandausbaus im gesamten Neckar-Odenwald-Kreis fordern wir
Sie mit diesem Schreiben auf, Ihre Ausbauabsichten für einen Breitbandausbau im
Neckar-Odenwald-Kreis in den nächsten drei Jahren zu bekunden bzw. zu erklären.
Bei dieser Markterkundung handelt es sich nicht um ein förmliches Vergabeverfahren
nach den §§ 97 ff GWB bzw. der Vergabekoordinierungsrichtlinie 2004/18/EG über
die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge
und Dienstleistungsaufträge. Sie dient vielmehr der Ermittlung des Beschaffungsbedarfs und der Vorbereitung eines etwaigen sich anschließenden Verwaltungsvergabeverfahrens. Dieses würde angelehnt an ein zweistufiges Verhandlungsverfahren
mit vorherigem Teilnahmewettbewerb nach dem zweiten Abschnitt der VOL/A ausgestaltet zur Vergabe einer Dienstleistungskonzession führen und in den einschlägigen Medien veröffentlicht.
Ich bitte Sie, Ihre Rückmeldung zu dieser Markterkundung bis zum
Freitag, den 13. März 2015
bei der Wirtschaftsförderung im Neckar-Odenwald-Kreis (WiNO) einzureichen.
Bei Fragen oder Informationsbedarf steht Ihnen Herr Johannes Biste von der Wirtschaftsförderung des Neckar-Odenwald-Kreises, Telefon: 06261/ 84-1375, Email:
[email protected] als Ansprechpartner jederzeit gerne zur
Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Achim Brötel
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Markterkundung zum flächendeckenden NGA-Netzausbau
im Neckar-Odenwald-Kreis
1. Vorbemerkungen
Durch verschiedene Städte, Gemeinden und Ortsteile des Neckar-Odenwald-Kreises
sind bereits in den letzten Jahren eigene Markterkundungsverfahren durchgeführt
und Breitbandnetz-Grundversorgungen installiert worden. Andere Städte, Gemeinden und Ortsteile sind jedoch noch nicht sehr weit ausgebaut.
Der langfristige Bedarf in den privaten Haushalten und insbesondere bei den im gesamten Kreisgebiet ansässigen Gewerbetreibenden macht die Schaffung von Internetzugängen mit wesentlich höheren Anbindungsgeschwindigkeiten als die der
Grundversorgung notwendig. Insofern verfolgt der Neckar-Odenwald-Kreis nun das
Ziel, den Auf- und Ausbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen zur flächendeckenden
Breitbandversorgung (NGA - Next Generation Access) im gesamten Kreisgebiet einheitlich voranzutreiben.
Im Rahmen dieser Aktivitäten und der Entscheidungsfindungen unter Investitionsaspekten sind dabei neben der Erfassung der jeweils aktuellen Versorgungsstände
zudem auch die zukünftigen Ausbaupläne der aktiven Netzbetreiber im Gebiet des
Kreises im Hinblick auf die Errichtung von NGA-Hochgeschwindigkeitsnetzen zu berücksichtigen.
Der Neckar-Odenwald-Kreis hat mit seinen 27 Städten und Gemeinden eine Fläche
von 112.626 ha und 141.570 Einwohner. Der Neckar-Odenwald-Kreis liegt an der
Nordgrenze Baden-Württembergs, im Nordosten des Regierungsbezirks Karlsruhe
und grenzt an die Landkreise Rhein-Neckar, Heilbronn, Hohenlohe, Main-Tauber
sowie an die Bundesländer Hessen und Bayern. Verkehrsmäßig ist er dem Verkehrsverbund Rhein-Neckar angegliedert. Der Neckar-Odenwald-Kreis liegt flächenmäßig an 11. Stelle unter den Landkreisen in Baden-Württemberg. Im Regierungsbezirk Karlsruhe ist er der größte. Der Einwohnerzahl nach nimmt er den 28. Rang
unter 35 Landkreisen in Baden-Württemberg ein.
In den vergangenen Jahren entstanden im Neckar-Odenwald-Kreis konstant zusätzliche Arbeitsplätze (seit 2008 über 3.000). Eine Stärke der ansässigen Wirtschaft ist
die Unabhängigkeit von Branchenschwankungen. Eine Vielzahl von kleinen und mittleren Unternehmen, oft als Familienbetriebe geführt, prägen den Standort. Die steigende Zahl von Arbeitsplätzen basiert nicht zuletzt auch auf den hervorragenden
sogenannten „weichen Standortfaktoren“: hier spielen gute Bildungseinrichtungen,
eine funktionierende Gesundheitsinfrastruktur sowie eine Vielzahl von kulturellen und
touristischen Angeboten die Hauptrolle. Viele Gemeinden im Landkreis verfügen
über einen direkten S- oder Stadtbahn-Anschluss in den Raum Rhein-Neckar (Heidelberg, Mannheim) und Heilbronn.
Der Wirtschaftsstandort Neckar-Odenwald-Kreis bietet insgesamt rund 43.000 Arbeitsplätze.
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Anerkannte Weltunternehmen wie Procter & Gamble (Hersteller von Produkten der
Marke Braun wie z.B. Scherfolienrasierer), Getrag (Getriebebau, Rosenberg), Honeywell International (Armaturen, Mosbach), Fibro (Normalien, Haßmersheim) haben
Standorte im Neckar-Odenwald-Kreis. Der Fruchtsafthersteller Erwin Dietz GmbH
(Marke: Dietz Fruchtsäfte) mit Produktion, Lager und Verwaltung in Osterburken, gehört unter dem Karlsberg-Verbund zu den größten Getränkeherstellern Deutschlands.
Besonders stark sind mittelständische Unternehmen vertreten, die in ihrem Bereich
oft Weltmarktführer sind: Unternehmen wie die Firma AZO GmbH (Automatisierte
Zuführsysteme zum Rohstoffhandling) und Bleichert (Förderanlagen) in Osterburken,
Maschinenfabrik Gustav Eirich und die Reum Gruppe (Funktions- und Designkomponenten für die Fahrzeug-Innenausstattung) in Hardheim, die Fa. Mosca (Verpackungsmaschinen) in Waldbrunn, die Firmen KWM Weishaar (Qualitativ hochwertige
Blechbearbeitung für die Druckmaschinen- und Computerindustrie, Klima und Reinraumtechnik, Automobilindustrie, den Maschinen- und Schienenfahrzeugbau und die
Firma MPDV Mikrolab (Software für maßgeschneiderte Branchenlösungen) in Mosbach, die Firma hawo (Verpackungslösungen) in Obrigheim sowie die Firma Scheuermann & Heilig GmbH (Präzisionsteile in den Bereichen Federn-, Stanz-, Biege- und
Montagetechnik) in Buchen gehören mit jeweils mehreren hundert Beschäftigten
ebenfalls zu den größten Arbeitgebern im Landkreis.
Im Neckar-Odenwald-Kreis haben sich mehrere Gemeinden zusammengeschlossen,
um in ihrem Bereich Interkommunale Industrieparks vorzuhalten: Regionaler Industriepark Osterburken R.I.O. mit bereits 24 Unternehmen, TECH•N•O Technologieund Gewerbepark Neckar-Odenwald mit 5 Unternehmen, den VerbandsIndustriePark
VIP in Walldürn mit 17 Unternehmen und der Interkommunale Gewerbepark Odenwald IGO in Buchen mit 33 Unternehmen. Außerdem gibt es eine Vielzahl von Industrie- und Gewerbegebiete wie z.B.: Adelsheim, „Business-Park“ und „Obere Lache“, Aglasterhausen, „Oberes Tal“, Billigheim, „Rittwiese“, Buchen, „Gewerbegebiet
IV“, „Krötenteich“ und Gewerbegebiet „Daimlerstraße“, Industriegebiet Elztal, Fahrenbach, „Gewerbegebiet Rödern“, Haßmersheim, „Am Eispalast“, Hardheim, „Tiefer
Weg/ Theobaldsgraben“ und „Industriestraße“, Höpfingen, „Mantelsgraben“, Hüffenhardt, „Gewerbegebiet „Gänsgarten“ und „Trefzenäcker“, Limbach „Hasenäcker“ und
„Birken“, Mosbach, „Eisweiher“, Weißes Feld“, „Alte Neckarelzer Straße“ und „Hohlweg“, Gewerbegebiet Mudau, Neunkirchen, Gewerbegebiet „Industriestraße“, Obrigheim, „Obere Au und Schloßwiesen“, Ravenstein, „Gewerbegebiet Rot“, „Gewerbegebiet Rosenberg“, Schefflenz, „Schmalwiesenweg“, „Waldbrunner Höhe“ und „Gewerbegebiet Zwingenberg“.
Eine Tabelle mit den Ortsteilen und zugehörigen Einwohnerzahlen sowie jeweils eine
Karte mit der derzeitigen leitungsgebundenen bzw. drahtlosen Breitbandversorgung
im Neckar-Odenwald-Kreis sind diesem Schreiben als Anlage beigefügt.
Weitere Informationen zur derzeitigen Breitbandversorgung können über den Breitbandatlas des Bundes abgefragt werden.
Die NGA-Breitbandversorgung soll den Einwohnern und Gewerbetreibenden permanent und ausbaufähig zur Verfügung stehen. Dies betrifft den zukünftigen flexiblen
Ausbau zu FTTB/H nach Bedarf (z.B. Erschließung von Bau- und Gewerbegebieten).
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Der jeweilige Interessent hat zu erläutern, wie und in welchem Umfang er den Anforderungen nachkommen wird. Von den Interessenten ist zu erläutern, dass es bei einem Anschluss von zusätzlichen Kunden zu keiner Verringerung der Bandbreite oder
einem Verlust an Qualität kommen kann.
2. Markterkundung
Vor diesem Hintergrund möchten wir Sie bitten, uns Ihre Ausbauabsichten sowie Ihre
bestehende Versorgung mitzuteilen, falls folgende Punkte einzeln oder gemeinsam
für Ihr Unternehmen zutreffen:
2.1 Ausbauabsichten
a) Beabsichtigt Ihr Unternehmen innerhalb der nächsten drei Jahre ohne öffentliche
Förderung (Beihilfen) flächendeckend (zu mindestens 95 % aller Anschlüsse in allen
Ortsteilen des Kreises) im Neckar-Odenwald-Kreis den Ausbau eines NGAHochgeschwindigkeitsnetzes, das für den privaten Endnutzerkreis eine Übertragungsrate von mindestens 30 MBit/s Downstream und eine adäquate Upstreamrate
ermöglicht, sowie für den gewerblichen Nutzer eine Übertragungsrate von mindestens 30 Mbit/s Downstream und/oder bei entsprechendem Bedarf 30 Mbit/s im Upload ermöglichen wird?
Falls ja, benennen Sie bitte die Art der vorgesehenen Anbindungen. Geben Sie bitte
auch Ausbaupläne im Mobilfunkbereich an.
Geben Sie bitte auch Ihre aktuellen Upload- und Downloadgeschwindigkeiten zielgebietsspezifisch an, damit keine unangemessenen Überlagerungen bestehender Infrastruktur erfolgen.
b) Beabsichtigt Ihr Unternehmen innerhalb der nächsten drei Jahre ohne öffentliche
Förderung (Beihilfen) teilweise im Neckar-Odenwald-Kreis den flächendeckenden
Ausbau (zu mindestens 95 % aller Anschlüsse in bestimmten Ortsteilen) eines NGAHochgeschwindigkeitsnetzes, das für den privaten Endnutzerkreis eine Übertragungsrate von mindestens 30 MBit/s Downstream und eine adäquate Upstreamrate
ermöglicht, sowie für den gewerblichen Nutzer eine Übertragungsrate von mindestens 30 Mbit/s Downstream und/oder bei entsprechendem Bedarf 30 Mbit/s im
Upload ermöglichen wird ?
Falls ja, benennen Sie bitte die betroffenen Ortsteile und die Art der vorgesehenen
Anbindungen. Geben Sie bitte auch Ausbaupläne im Mobilfunkbereich an.
Geben Sie bitte auch Ihre aktuellen Upload- und Downloadgeschwindigkeiten zielgebietsspezifisch an, damit keine unangemessenen Überlagerungen bestehender Infrastruktur erfolgen.
2.2 Zu liefernde Unterlagen
Unternehmen, die ein Breitbandnetz im Gebiet des Neckar-Odenwald-Kreises betreiben oder einen NGA-Breitbandausbau innerhalb der nächsten drei Jahre im Gebiet
des Neckar-Odenwald-Kreises vorsehen, werden gebeten, nach Maßgabe dieser
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Aufforderung Ihre Absichten zu erklären und durch entsprechende Unterlagen zu
belegen.
Legen Sie hierzu bitte ergänzend folgende Unterlagen neben und im Zusammenhang mit den unter 2.1 genannten Punkten vor:
a) Angaben zur vorhandenen / geplanten Infrastruktur sowie technischen Lösungen (z.B. NGA-Netzfähigkeit, FTTB-Ausbaufähigkeit). Dabei wird es begrüßt,
wenn Angaben zu deren Zuverlässigkeit und Hochwertigkeit (bspw. Langlebigkeit, Upgrade-Fähigkeit, Zahl der Anschlüsse, ggf. Möglichkeit zur Entbündelung, Verfügbarkeit symmetrischer Bandbreiten für Gewerbebetriebe)
gemacht werden könnten.
b) Übersichtspläne, welche die folgenden Informationen beinhalten:
• Gebiete mit einer aktuellen Versorgung von über 30 Mbit/s
• Gebiete, in denen die Versorgung in den nächsten drei Jahren auf über
30 Mbit/s ausgebaut werden soll
• Gebiete, die verbindlich mit Vectoring ausgebaut werden (Auszug aus der
Vectoring-Liste der Bundesnetzagentur)
• Einzugsbereiche und Standorte der letzten Verteilereinrichtung (z.B. KvZ,
Funkmast).
c) Neben den geographischen Gebietsinformationen müssen die Unterlagen eine Aussage zum vorhandenen und geplanten Versorgungsgrad in Prozent der
in einer zusammenhängenden Fläche verlegten Anschlüsse (Haushalte und
Gewerbe) mit Angabe der Download- und Uploadgeschwindigkeiten enthalten.
d) - Soweit möglich - einen Unternehmensplan (Business-Case) nebst einem detaillierten Ausbau- und Zeitplan mit Meilensteinen für den Netzausbau sowie
Nachweise für eine adäquate Finanzierung oder sonstige Nachweise, die belegen, dass die geplanten Investitionen glaubhaft und plausibel sind. Das angekündigte Vorhaben muss dabei erhebliche Fortschritte bei der Breitbandabdeckung innerhalb des Dreijahreszeitraums vorsehen und der Abschluss
der geplanten Investition muss in einer angemessenen Frist von ca. 2 Jahren
vorgesehen sein.
Vorausgesetzt wird innerhalb des Dreijahreszeitraums eine Abdeckung von mindestens 75 % aller Anschlüsse in den von Ihnen für einen Ausbau benannten Ortsteilen.
3. Sonstiges
Die Teilnahme an der Markterkundung ist insofern unverbindlich, als mit der Abgabe
der Absichtserklärungen noch keine Verpflichtung gegenüber dem Landkreis entsteht. Allerdings ist die Markterkundung erforderlich für die Durchführung eines eventuellen anschließenden Vergabeverfahrens. Kündigt ein Unternehmen im Rahmen
dieser Markterkundung den Ausbau an, so wird der Neckar-Odenwald-Kreis in Verhandlungen eintreten mit dem Ziel einer verbindlichen Vereinbarung der Ausbauziele.
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Eine Erstattung der Kosten, die den Teilnehmern durch die Bearbeitung entstehen,
ist ausgeschlossen.
Die Absichtserklärungen mit den erforderlichen Angaben und Unterlagen (siehe Ziffer
2.2.) bitten wir bis zu dem im Anschreiben genannten Termin bei der WiNO einzureichen. Etwaige Fragen zur Markterkundung sind an folgende Kontaktstelle zu richten:
Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis
Wirtschaftsförderung des Neckar-Odenwald-Kreises
Herrn Johannes Biste
Neckarelzer Straße 7
74821 Mosbach
Telefon: 06261/84-1375
Telefax: 06261/84-4700
E-Mail: [email protected]

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