Beschaffung und Nutzung von energieeffizientem IT
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Beschaffung und Nutzung von energieeffizientem IT
Beschaffung und Nutzung von energieeffizientem IT-Equipment an Universitäten Diplomarbeit Institut für Elektrische Anlagen an der Technischen Universität Graz Betreuer: Ao. Univ.-Prof. Dr. Manfred Sakulin Thomas Bogner Graz, Juni 2004 Zusammenfassung Intention der vorliegenden Arbeit ist es, die Möglichkeiten und Handlungspielräume für eine stärkere Berücksichtigung von Energieeffizienzaspekten in der Beschaffung und Nutzung von Geräten der Informationstechnologie (IT) im universitären Kontext auszuloten. Neben einer Analyse der rechtlichen Rahmenbedingungen, wobei der Fokus auf dem Bundesvergabegesetz 2002 liegt, bilden auch technologische Aspekte einen Schwerpunkt. Aus der Befragung von Verantwortlichen der IT-Beschaffung einiger Universitäten sowie von Mitarbeitern einiger Institute der TU Graz fließen praktische Erfahrungen in die Situationsanalyse ein. Leistungsmessungen illustrieren typische Nutzungsprofile von PCArbeitsplätzen. Ergänzend werden verschiedene Konzepte für die Angebotsbewertung skizziert. Zentrales Ergebnis stellt die Erkenntnis dar, den Leistungsverbrauch von PCs im Modus "On Idle" als wichtiges Kriterium in die Ausschreibungsbewertung zu integrieren, da dieser Parameter signifikanten Einfluss auf die Gesamtkosten eines PCs hat. Darüberhinaus werden Handlungsempfehlungen für Organisation bzw. Nutzung formuliert. die Bereiche Technik, Recht, Beschaffung und Danksagung Mein besonderer Dank gilt Univ.-Prof. Dr. Manfred Sakulin und Dr. Ernst Schmautzer, die mich während der Erstellung meiner Diplomarbeit betreut und sich immer wieder Zeit genommen haben, Themen und Fragen weiter zu diskutieren und mich durch viele Inputs unterstützt und motiviert haben. Dankbar bin auch für die zahlreichen Hintergrundinformationen der Mitarbeiter des Zentraler Informatikdienst der TU Graz, namentlich Dr. Manfred Stepponat, Ing. Gernot Prem, DI Harald Prettner. Wichtige Daten konnte ich durch das Entgegenkommen von Univ.-Ass. Dr. Harald Rohracher, DI Bettina Lackner, Mag. Wilma Mert, Dr. Ines Öhme und Sieghard Lettner gewinnen. Weiters möchte ich mich bei meinen Interviewpartner bedanken: DI Günther Rosenkranz, Claus Wohlschlager, Alexander Probst, Oskar Schöpf, Peter Karlsreiter, Peter Berger, Dr. Heinz Gattringer, Mag. Andreas Eder, DI Dietmar Lenz und alle befragten MitarbeiterInnen der Institute. Bei dieser Gelegenheit möchte ich meiner Frau Bernadette innigst danken, die mich in vielerlei Hinsicht gestärkt und großes Verständnis aufgebracht hat. Auch meinen Eltern möchte ich Danke sagen dafür, dass sie mich über all die Jahre begleitet und unterstützt haben. Inhaltsverzeichnis 1 Zielformulierung.................................................................................. 1 2 Energieverbrauch & Energieeffizienz im IT-Sektor .................................... 2 3 2.1 Energieverbrauch der TU Graz................................................................................ 2 2.2 Anteil & Trend des Energieverbrauchs der IT-Infrastruktur ......................................... 3 2.2.1 Generelle Abschätzung für den tertiären Sektor ..................................................................3 2.2.2 Abschätzung für die TU Graz ............................................................................................5 2.2.3 Schlussfolgerungen .........................................................................................................7 2.3 Akteure & Wirkungsketten ..................................................................................... 8 2.4 IT-Infrastruktur ................................................................................................. 10 2.4.1 TU Graz .......................................................................................................................10 2.4.2 Österreichische Universitäten .........................................................................................11 IT-Equipment.....................................................................................13 3.1 3.1.1 Personal Computer........................................................................................................13 3.1.2 Monitor........................................................................................................................14 3.1.3 Drucker .......................................................................................................................16 3.2 4 Gerätesektor "Arbeitsplatz".................................................................................. 13 Gerätesektor "Netzwerk" ..................................................................................... 17 3.2.1 Server .........................................................................................................................17 3.2.2 Router/Hub/Switch .......................................................................................................19 3.2.3 Unterbrechungsfreie Stromversorgung ............................................................................20 Technologische Aspekte ......................................................................22 4.1 Betriebszustände................................................................................................ 22 4.1.1 Einführung ...................................................................................................................22 4.1.2 Messungen...................................................................................................................23 4.1.3 Advanced Configuration and Power Interface....................................................................25 4.1.4 Energie-Management ....................................................................................................26 4.2 System vs. Produkt am Beispiel PC ....................................................................... 28 4.2.1 Einführung ...................................................................................................................28 4.2.2 Marktübersicht .............................................................................................................32 4.3 Energetische "Keyplayer" .................................................................................... 37 4.3.1 Netzteil........................................................................................................................37 4.3.2 Prozessor.....................................................................................................................43 4.3.3 Grafikkarte ..................................................................................................................43 4.4 Energieverbrauch und Kühlbedarf ......................................................................... 44 4.5 5 Rechtliche Rahmenbedingungen ...........................................................49 5.1 Einführung ........................................................................................................ 49 5.2 EU-Legislative.................................................................................................... 49 5.2.1 Primärrecht der EU .......................................................................................................49 5.2.2 Sekundärrecht der EU ...................................................................................................50 5.2.3 Weitere Aspekte in der EU-Legislative im Bereich ökologische Beschaffung ..........................51 5.3 Einführung ...................................................................................................................53 5.3.2 Geltungsbereich............................................................................................................54 5.3.3 Oberschwellen-Bereich vs. Unterschwellen-Bereich ...........................................................55 5.3.4 Vergaberegeln ..............................................................................................................56 5.3.5 Vergabeverfahren .........................................................................................................59 5.3.6 Zuschlagskriterien: Bestbieter vs. Billigstbieter.................................................................62 5.3.7 Anwendung umweltgerechter Kriterien im Vergaberecht ....................................................63 Universitätsgesetz 2002 ...................................................................................... 65 5.4.1 Rechtsform ..................................................................................................................65 5.4.2 Leitende Grundsätze .....................................................................................................65 5.4.3 Weisungsfreiheit und Satzungsfreiheit .............................................................................66 5.4.4 Geltungsbereich des Bundesvergabe- und des Bundesbeschaffungsgesetzes ........................66 Beschaffung von IT-Equipment.............................................................67 6.1 öffentliche Beschaffung ....................................................................................... 67 6.1.1 grundsätzliche Betrachtungen ........................................................................................67 6.1.2 ökologische Beschaffung ................................................................................................68 6.1.3 Bundesbeschaffungsgesellschaft .....................................................................................68 6.2 7 Bundesvergabegesetz 2002 ................................................................................. 53 5.3.1 5.4 6 Zuverlässigkeit der Hardware............................................................................... 45 IT-Beschaffung der Universitäten.......................................................................... 71 6.2.1 Überblick .....................................................................................................................71 6.2.2 Status-quo an der TU Graz.............................................................................................71 6.2.3 Status-quo an Österreichischen Universitäten...................................................................73 6.2.4 Auswertung und Analyse................................................................................................76 Beurteilungskriterien & Bewertungskonzepte für die IT-Beschaffung ..........78 7.1 Labels .............................................................................................................. 78 7.1.1 Überblick .....................................................................................................................78 7.1.2 Energy Star..................................................................................................................79 7.1.3 Group for Energy Efficient Appliances – GEEA ...................................................................84 7.1.4 Deutsches Umweltzeichen – Blauer Engel ........................................................................85 7.1.5 EU-Umweltzeichen – Eco-Flower .....................................................................................89 7.1.6 Zusammenfassung........................................................................................................91 7.2 Das technisch und wirtschaftlich günstigste Angebot ............................................... 92 7.2.1 Einführung ...................................................................................................................92 7.2.2 Definition der Anforderungen..........................................................................................93 7.2.3 Ermittlung der Gewichtungsfaktoren................................................................................95 7.2.4 Kostenabschätzung .......................................................................................................96 7.2.5 Nutzwertanalyse ...........................................................................................................97 7.2.6 Akkumulierte Energiekosten ...........................................................................................99 7.3 8 7.3.1 Grundlagen ................................................................................................................ 100 7.3.2 Mess-Methoden der Labels ........................................................................................... 100 Nutzung von IT-Equipment ................................................................ 104 8.1 Energieverbrauchsmessungen bei Computerarbeitsplätzen ......................................104 8.1.1 PC "Intel Pentium 4A, 1,817 GHz" ................................................................................. 104 8.1.2 PC "Intel Pentium II, 350 MHz"..................................................................................... 105 8.2 9 Anforderungen an Energie- und Leistungsmessungen bei IT-Hardware ......................100 Nutzer-Befragung in Institutsgebäuden ................................................................106 8.2.1 Hintergrund ............................................................................................................... 106 8.2.2 Auswertung................................................................................................................ 108 Best Practice "ÖkoBeschaffungsService" .............................................. 120 10 Handlungsempfehlungen ................................................................... 122 10.1 Chancen & Handlungsspielräume .........................................................................122 10.2 Hemmnisse & Barrieren......................................................................................123 10.3 Handlungsempfehlungen ....................................................................................123 10.3.1 Empfehlungen für den Bereich 'Technik'......................................................................... 123 10.3.2 Empfehlungen für den Bereich 'Recht' ........................................................................... 124 10.3.3 Empfehlungen für den Bereich 'Beschaffung' .................................................................. 124 10.3.4 Empfehlungen für den Bereich 'Organisation/Nutzung'..................................................... 125 Annex .................................................................................................. 128 1 1 Zielformulierung Die vorliegende Arbeit versucht, die folgenden zentralen Thesen zu validieren: 1. These Die rechtlichen Rahmenbedingungen (Bundesvergabegesetz 2002, Universitätsgesetz 2002) lassen eine forcierte Gewichtung von Energieeffizienz- oder Ökologie-Kriterien im Bereich der Beschaffung zu. 2. These Die Anwendung von Kriterien, die Energieeffizienz und Ökologie betreffen, zur Auswahl von IT-Equipment erscheint gesamtökonomisch sinnvoll und kosteneffizient. 3. These Die stärkere Berücksichtigung von Energieeffizienz-Kriterien in den Bereichen 'Beschaffung' und 'Nutzung' erzielt eine signifikante Reduktion des Gesamtenergieverbrauches im Sektor 'Büro- und Dienstleistungsgebäude'. 4. These Die konzipierten Methoden und Strategien sind transparent und leicht kommunizierbar und lassen sich mit vertretbarem – finanziellen und organisatorischen – Aufwand implementieren. 2 2 Energieverbrauch & Energieeffizienz im IT-Sektor 2.1 Energieverbrauch der TU Graz Die Technische Universität Graz ist im Bereich der Ressourcen Strom, Wasser und Wärme Grossverbraucher. Der gesamte elektrische Energiebedarf im Jahr 2002 von etwas über 13 GWh entspricht dem Jahresenergieverbrauch von rund 3700 Haushalten.1 elektrische Energie [GWh] Bezug elektrischer Energie der TU Graz 14 12 10 8 6 4 2 0 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 Abbildung 2.1: Bezug elektrischer Energie der TU Graz im Zeitraum 1993 – 2002 Quelle: Wolfgang Marth, Abteilung Gebäude und Technik, Juni 2003 Kosten [Mio. €] Kosten für elektrische Energie der TU Graz 1,6 1,4 1,2 1 0,8 0,6 0,4 0,2 0 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 Abbildung 2.2: Kosten für elektrischer Energie der TU Graz im Zeitraum 1993 – 2002 Quelle: Wolfgang Marth, Abteilung Gebäude und Technik, Juni 2003 1 vgl. www.e-control.at: Der übliche elektrische Jahresenergieverbrauch eines Haushalts liegt bei etwa 3500 – 4000 kWh. 3 Die Kosten für den Strombezug sinken seit Inkrafttreten der Strommarktliberalisierung im Jahr 2002 trotz steigendem Verbrauch. Eine wachsende Motivation für forcierte Energieeffizienz lässt sich daraus natürlich nicht ableiten. 2.2 Anteil & Trend des Energieverbrauchs der ITInfrastruktur 2.2.1 Generelle Abschätzung für den tertiären Sektor Universitäten sind als Bildungseinrichtungen und Forschungsinstitutionen dem tertiären Sektor – dem Dienstleistungsbereich – zuzuordnen. Wie hoch allgemein der Anteil der Informationstechnik (IT) am Gesamtenergieverbrauch von Gebäuden im Dienstleistungssektor ist, lässt sich nicht eindeutig eingrenzen. Die generell in der Literatur verfügbaren relevanten Daten zeigen eine hohe Bandbreite. Ein kurzer Blick auf die Gebäude der Zahlenbereiche Universität anzugeben – verdeutlicht zu die Schwierigkeit, unterschiedlich sind die scharf abgrenzbare Anforderungsprofile und Nutzungskonzepte. Daten für die EU-15 Auf der Homepage2 des europäischen Teils des Energy Star-Programms werden Daten zum Energieverbrauch von Bürogeräten in den Sektoren "Dienstleistungen", "Industrie" und "Privathaushalte" genannt. Davon abgeleitet werden Abschätzungen zu daraus resultierenden CO2-Emissionen und zu den Stromkosten. Die entsprechenden Zahlen sind einer im Jahr 2003 erstellten Studie3 entnommen. Im tertiären Sektor wird der Stromverbrauch ausgehend von 27 TWh/Jahr im Jahr 1990 auf geschätzt 76 TWh/Jahr bis 2010 ansteigen. In Bezug auf den Dienstleistungssektor wird erwartet, dass die jährlichen CO2-Emissionen von 14 Mio. Tonnen im Jahre 1990 auf 34 Mio. Tonnen (Schätzung für 2010) ansteigen; dies entspricht einem Stromverbrauch von 27 (1990) und 76 TWh (Schätzung für 2010). Im Jahre 2010 wird der Bürogeräte-Anteil am gesamten Dienstleistungssektors 11,4% aufweisen. 2 vgl. www.eu-energystar.org, 3 vgl. ECCP 2nd Progress Report, Can we meet our Kyoto targets? (2003) Stromverbrauch des 4 Tabelle 2.1: Stromverbrauch in TWh/Jahr Dienstleistungen Industrie Privathaushalte Total EU-15 1990 27 8 2 37 Prognose 2010 76 16 64 156 2010 bei Gegenmaßnahmen 34 8 31 73 Quelle: vgl. ECCP 2nd Progress Report, Can we meet our Kyoto targets? (2003) Die jährlichen CO2-Emissionen von 14 Mio. Tonnen im Jahre 1990 werden dadurch auf 34 Mio. Tonnen (Schätzung für 2010) wachsen. Tabelle 2.2: CO2-Emissionen in Mio. Tonnen/Jahr 1990 Dienstleistungen Industrie Privathaushalte Total EU-15 14 4 1 19 Prognose 2010 34 7 29 70 2010 bei Gegenmaßnahmen 15 4 14 33 Quelle: vgl. ECCP 2nd Progress Report, Can we meet our Kyoto targets? (2003) Zusätzlich wird die durch die Geräte verursachte Wärmeableitung die Kosten für die Raumklimatisierung in die Höhe treiben (2010 wird sich der gesamte Stromverbrauch für Klimaanlagen in der EU der 15 auf schätzungsweise 123 TWh pro Jahr belaufen). Bei einem Leistungskoeffizienten von 3 wären damit etwa 25 TWh erforderlich, um 76 TWh zu "kühlen". Dies ist jedoch nur im Sommer bzw. Frühling der Fall, infolgedessen würde der geschätzte Wert etwa bei 10-20 TWh bzw. 10% der Gesamtkosten für Klimatisierung liegen. Hierbei ist zu beachten, dass diese Zahlen nur für die 15 EU-Mitgliedstaaten gelten. Denn in einer erweiterten EU mit 25 Mitgliedstaaten wird die gegenwärtige Marktdurchdringung zwar geringer, die Wachstumsrate bei Bürogeräten aber umso höher sein. Wird ein Strompreis von 0,10 €/kWh – der Preis, den die TU Graz zu zahlen hat, liegt in dieser Kategorie – zugrundegelegt, belaufen sich die gesamten direkten (76 TWh) und indirekten (d.h. 14 TWh) Stromkosten für Bürogeräte aller Sektoren der EU der 15 im Jahre 2010 schätzungsweise auf 9 Milliarden Euro/Jahr. 5 Tabelle 2.3: Stromausgaben in Mrd. Euro bei einem Strompreis von 0,10 €/kWh Dienstleistungen Industrie Privathaushalte Total EU-15 1990 2,7 0,8 0,2 3,7 Prognose 2010 7,6 1,6 6,4 15,6 2010 bei Gegenmaßnahmen 3,4 0,8 3,1 7,3 Quelle: vgl. ECCP 2nd Progress Report, Can we meet our Kyoto targets? (2003) Obwohl der Stromverbrauch von Bürogeräten (zumindest) auf dem Dienstleistungssektor schnell ansteigt, weisen Produkte dieser Kategorie das höchste Energiesparpotenzial auf. Bei entsprechenden Maßnahmen und Richtlinien kann der Stromverbrauch von Bürogeräten um über 50% gesenkt werden. Laut den Autoren der zitierten Studie könnte der direkte Stromverbrauch des Dienstleistungssektors bis 2010 auf 34 TWh pro Jahr gesenkt werden, was einem CO2-Ausstoß von 15 Mio. Tonnen pro Jahr entspräche. Dadurch würden die gesamten Stromkosten aller Sektoren der EU der 15 (bei oben genanntem Strompreis von 0,10 EUR/kWh) auf 4 bis 5 Milliarden Euro sinken. 2.2.2 Abschätzung für die TU Graz Im Rahmen einer Diplomarbeit4 wurde der Energieverbrauch zweier Institutsgebäude (Inffeldgasse 16 und Inffeldgasse 18) der TU Graz erhoben. Als Basis für eine Abschätzung der Anteile verschiedener Verbraucherkategorien dienten eingehende Analysen des zeitlichen Verlauf des Energiebezugs (Lastgang) und eine Bestandserhebung der technischen Gebäudeinfrastruktur – einerseits Gebäudetechnik und andererseits individuell eingesetzte Geräte. Demzufolge konnten für jedes Gebäude unterschiedliche Sektoren differenziert werden. Neben einigen anderen Bereichen wurden die Anteile für rund um die Uhr und für während der regulären Arbeitsstunden betriebenen Bürogeräte spezifiziert Aufteilung des Energiebedarfs des Institutsgebäudes Inffeldgasse 16 Messzeitraum: Mo., 10. – So., 16. November 2003 Wochengesamtenergiebedarf: 4,7 MWh 4 vgl. Brunner, Elektrische Lastganganalyse an Gebäuden der Technischen Universität Graz (Diplomarbeit), 2004 6 Anteile am Gesamtenergieverbrauch - Institutsgebäude IFG 16 Rest: Gangbeleutchtun g, Netzw erkraum 15% Büro-Equipment Tag 7% Büro-Equipment 24h 21% Warmwasser 2% Umw älzpumpen 11% Raumbeleuchtung 7% Lüftung 2% Klima 35% Abbildung 2.3: Anteile des Energieverbrauchs für das Institutsgebäude Inffeldgasse 16 Quelle: vgl. Brunner, Elektrische Lastganganalyse an Gebäuden der Technischen Universität Graz (Diplomarbeit), 2004 Tabelle 2.4: Anteil des IT-Equipment am gemessenen Gesamtenergieverbrauch Verbraucherkategorie Anteil Büro-Equipment Tag 7% Büro-Equipment 24h 21% Summe 28% Aufteilung des Energiebedarfs des Institutsgebäudes Inffeldgasse 18 Messzeitraum: Mo., 20. – So., 26. Oktober 2003 Wochengesamtenergiebedarf: 10,5 MWh 7 Anteile am Gesamtenergieverbrauch - Institutsgebäude IFG 18 Büro-Equipment Tag 4% Büro-Equipment 24h 2% Raumbeleuchtung 8% Rest: Laborbetrieb, Werkstätte, Hörsäle 37% Gangbeleuchtung 3% Umwälzpumpen 16% Lüftung 10% Druckluft 20% Abbildung 2.4: Anteile des Energieverbrauchs für das Institutsgebäude Inffeldgasse 18 Quelle: vgl. Brunner, Elektrische Lastganganalyse an Gebäuden der Technischen Universität Graz (Diplomarbeit), 2004 Tabelle 2.5: Anteil des IT-Equipment am gemessenen Gesamtenergieverbrauch Verbraucherkategorie Anteil Büro-Equipment Tag 4% Büro-Equipment 24h 2% Summe 6% 2.2.3 Schlussfolgerungen Wie hoch der Anteil des IT-Equipments am Gesamtenergieverbrauch eines Gebäudes tatsächlich ist, kann nur nach eingehender Analyse fallbezogen bestimmt werden. Deutliche Unterschiede werden sich allein schon durch die verschiedenen Nutzungskonzepte des Gebäudes ergeben. Die Bandbreite im universitären Bereich reicht von Institutsgebäuden mit ausschliesslich Büro-Arbeitsplätzen mit einfachen – im Sinne von nicht computing-intensiven – Verwaltungsapplikation über Gebäude mit Laborbetrieb bis hin zu Rechenzentren mit Kühlaggregaten für zentrale Services. Für eine erste Abschätzung erscheint die Grössenordnung von5 – 10 % IT-Anteil am Gesamtstromverbrauch aber plausibel. Einen Bedeutungszuwachs erfährt dieser Aspekt dennoch, wenn davon ausgegangen wird, dass ein Trend zu immer energieeffizienteren Gebäuden geht. Die EU-Richtlinie zur 8 Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden tangiert die Bereiche Beleuchtung, Heizung und Klimatisierung. Innere Lasten bzw. Wärmequellen müssen nun stärker berücksichtigt werden und beeinflussen damit – zumindest implizit – die Gesamtenergieeffizienz. 2.3 Akteure & Wirkungsketten Im gesamten Feld der Beschaffung und Nutzung von IT-Equipment sind verschiedene Akteure in unterschiedlichen zeitlichen Phasen involviert, es lässt sich als "chain of responsibilities" abbilden. Vereinfacht lässt sich sagen, dass in der ersten Phasen Grundlagen gelegt und entsprechende Potentiale definiert werden und in den nachfolgenden Phasen diese erst genutzt und ausgeschöpft werden können. Hardware Für den Hardware-Bereich selbst lassen sich folgende Ebenen identifizieren: Die (potentiellen) NutzerInnen artikulieren einen Bedarf hinsichtlich zusätzlicher oder verbesserte IT-Infrastruktur. Oft werden aber auch von Beschaffern Prognosen statt Bedarfserhebungen als Grundlage für die Festlegung des Beschaffungsvolumens herangezogen – insbesondere dann, wenn Erfahrungswerte gegeben sind oder Einrichtungen völlig neu geplant werden. Die IT-Verantwortlichen – als Mitarbeiter der Zentralen Verwaltung oder des Zentralen Informatikdienstes aber auch als Zuständige der Institute –definieren und erstellen jedenfalls den kompletten Anforderungskatalog. Die Hersteller bzw. Händler assemblieren, konfigurieren, installieren und liefern bei entsprechender Auftragserteilung nach einer Anbotslegung. In einer abschliessenden Prozessphase setzen die NutzerInnen - Wissenschaftliches Personal, MitarbeiterInnen der Universitätsverwaltung und Studierende – die Geräte je nach den tatsächlichen, aktuellen Anforderungen ein. Gebäude und Technik Für den Bereich Gebäude-Infrastruktur lässt sich ein ähnliches simplifiziertes Modell konstruieren: Die Universitätsleitung erkennt einen Raum-Bedarf und sorgt dafür, dass grosse Budgetmittel bereitgestellt werden. Architekten und Planer konzipieren das Gebäude entsprechend dem vorher formulierten Anforderungskatalog, der je nach dem unterschiedliche Gestaltungsspielräume zulässt. Dabei werden die erforderlichen Büros, Einrichtungen für Studierende, Server-Räume, etc. werden eingeplant. Die Projektierung der Klimaanlagen setzt eine Abschätzung der Kühllast – gegeben durch den solaren Wärmeeintrag und die Abwärme installierter Geräten (Server, PCs, Monitore, etc. ) – voraus. Über exakte Nutzungsfrequenzen und Auslastungsgrade ist zu diesem Zeitpunkt natürlich nichts bekannt. Dies bedingt natürlich eine suboptimale Auslegung bzw. 9 Überdimensionierung der Klimatisierung, um etwaige zukünftige Erweiterungen auf alle Fälle abfangen zu können. Der funktionale Aspekt einer Gebäudearchitektur spielt ebenso eine Rolle. Unterstützt die Aufteilung der Räume und Verkehrsflächen eine einfache gemeinsame Nutzung zentraler Infrastruktur wie Netzwerkdrucker bzw. Geräte mit Druck- und Kopierfunktion? Können energiesparende Kühl-Konzepte wie free-cooling zur Anwendung kommen, oder lässt sich nur Zwangskühlung einsetzen? Hardware - Nutzung Definition des Anforderungskataloges Gebäude-Infrastruktur Æ Å Projektierung der Kühlanlagen Å Nutzung zentraler Ressourcen GeräteEnergieverbrauch Konfiguration der Komponenten Æ Tatsächliche Nutzung Æ = f(Hardware, Nutzung, Gebäude) Abbildung 2.5: Steuerungsgrössen der Felder "Hardware – Nutzung" und "GebäudeInfrastruktur " Zentrale Determinanten für den Geräte-Energieverbrauch Bei der Bestimmung des Energieverbrauchs von Geräten kann folgender trivialer Zusammenhang formuliert werden: Leistung Energie = Leistung x Zeit Zeit Abbildung 2.6: Schema "Determinanten des Energieverbrauchs" Zwei prinzipiell mögliche Einflussgrößen des Energiesparens können isoliert voneinander angesprochen werden: Verringerung der Leistungsbedarfs Verringerung der Nutzungs- bzw. Einschaltdauer Diese Steuerungsgrössen wirken auf jeweils unterschiedlichen Ebenen. Eine VEränderung des Leistungsbedarfs wird primär determiniert durch die Geräte-Beschaffung und erst sekundär durch die Nutzung. Bei der Beeinflussung der Nutzungszeit ist das Gegenteil der Fall, hier 10 wirkt sich direkt das Nutzungsprofil aus. Der Beschaffung kommt hier nur geringere Bedeutung zu. 2.4 IT-Infrastruktur 2.4.1 TU Graz Exakte Daten zum Gerätebestand der TU Graz konnten nicht eruiert werden. Aus Inventarlisten können zwar Bestandszahlen abgerufen werden, diese repräsentieren aber nicht die Menge der tatsächlich genutzten Produkte, da viele Geräte inzwischen ausgemustert, aber immer noch inventarisiert sind. Als gute Schätzung kann jedoch das Beschaffungsvolumen der letzten Jahre (1998 – 2002) herangezogen werden. Erfasst sind dabei die zentral beschafften Geräte für wissenschaftliche MitarbeiterInnen, für Bedienstete der Universitätsverwaltung und für die StudierendenEinrichtungen. Tabelle 2.6: akkumuliertes Beschaffungsvolumen der TU Graz für den Zeitraum 1998 - 2002 Geräte-Typ Anzahl Server 154 PCs 2.650 Notebooks 300 CRT-Monitore 2.100 TFT-Monitore 300 Drucker 550 Scanner 175 Multifunktionsgeräte 5 Kopierer 14 Quelle: Dr. M. Stepponat, Juni 2003 Die TU Graz hat insgesamt etwa 1.500 Beschäftige, d.h. Personen, die in einem aufrechten Rechtsverhältnis zur TU Graz stehen. Diese teilen sich etwa je zur Hälfte auf MitarbeiterInnen der Forschung und Lehre sowie der Verwaltung auf. Wie viele Personen als Projektmittel-Beschäftigte in den Instituten mitarbeiten, konnte nur grob abgeschätzt werden – eine Grössenordnung von 350 erscheint angemessen. Es ist davon auszugehen, dass für jeden drittfinanzierten Mitarbeiter ein PC-Arbeitsplatz eingerichtet wird. Die Zahl der ordentlichen Studierenden liegt bei 8.250. Folgende Computer-Arbeitsräume stehen ihnen zur Verfügung. 11 Tabelle 2.7: Übersicht der Computer-Räume für Studierende Lernzentrum Kopernikusgasse 24/III Petersgasse 12/UG Rechbauerstraße 12/II # Räume # Rechner CAD-RAum 16 PCs mit 17" TFT Internet-Raum 17 PCs mit 17" CRT Lehrsaal 17 PCs mit 17" TFT Ausbildungsraum 14 PCs mit 17" CRT Ausbildungsraum 15 PCs mit 17" TFT Lehrsaal 20 PCs mit 17" TFT Lessingstraße 25/II Ausbildungsraum 9 PCs mit 17" CRT Technikerstraße 4/IV Ausbildungsraum 14 PCs mit 19" CRT Inffeldgasse 25E/EG Inffeldgasse 10/II CAD-Raum 18 PCs mit 19" CRT Lehrsaal 25 PCs mit 17" CRT Grosser Saal 36 PCs mit 17" CRT 12 Notebook-Anschlüsse Quelle: www.zid.tugraz.at, 5. Juni 2004 Studierende können also auf insgesamt 201 frei zugängliche PC-Arbeitsplätze und auf 12 Notebook-Anschlüsse zurückgreifen. Darüber hinaus sind viele Campus-Bereiche mit WLANHot spots ausgestattet. 2.4.2 Österreichische Universitäten Um eine genaue Analyse zur Gesamtsituation der österreichischen Universitäten durchführen zu können, müsste immenser Aufwand betrieben werden. Einen guten Überblick gestattet jedoch folgende Aufstellung, die Daten zum Personalstand im Wissenschaftsbereich und in der allgemeinen Verwaltung zur Zahl ordentlicher Studierender zur Nutzfläche und zur Zahl der Institute bereithält. 12 Tabelle 2.8: Statistische Daten von österreichischen Universitäten Ordentl. Raumallg. wissenNettoschaftliches Universitäts Studierende Nutzfläche Personal [m²] bedienstete Anzahl der Institute Universität Wien 3.621,50 2.396,00 65.397 311.000 171 Universität Graz 1.367,00 966,8 23.011 128.500 111 Universität Innsbruck 1.497,00 980,5 22.204 177.000 121 Universität Salzburg 526,5 469,5 9.818 85.000 60 Technischen Universität Wien 996,5 819 15.801 175.000 91 Technischen Universität Graz 568,5 567 8.451 99.000 74 Montanuniversität Leoben 180 209 1.683 32.500 31 Universität für Bodenkultur Wien 316,5 366,5 4.395 72.000 39 Veterinärmedizinischen Universität Wien 190,5 397,5 2.037 55.000 27 Wirtschaftsuniversität Wien 364 326,5 18.905 52.000 32 Universität Linz 467 405 11.458 65.000 70 Universität Klagenfurt 260 181 5.247 31.500 21 Akademie der bildenden Künste Wien 91 108,5 821 30.000 3 Universität für angewandte Kunst Wien 166 116,5 1.077 20.000 6 Universität für Musik und darstellende Kunst Wien 474,5 196,5 2.433 33.000 13 Universität Mozarteum Salzburg 287 102 1.383 22.000 14 Universität für Musik und darstellende Kunst Graz 232 110 1.192 17.000 17 Universität für künstlerische und industrielle Gestaltung Linz 61 67,5 700 17.000 5 11.666,50 8.785,30 196.013 1.422.500 906 Summe Quelle: Hochschulbericht 2002 , Medieninhaber (Verleger): Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur 13 3 IT-Equipment 3.1 Gerätesektor "Arbeitsplatz" 3.1.1 Personal Computer Personal Computer – kurz als PCs bezeichnet – haben nun generell im tertiären Sektor, zu dem in Reinform auch die Universitäten zu zählen sind, eine zentrale Bedeutung erlangt. Beinah undenkbar erscheint es, Büro-Arbeitsplätze nicht mit Computer auszustatten. Der Einsatzbereich geht von Internet-Applikationen über Office-Anwendungen zu spezielleren hochperformanten Programmen. Nebenbei sei angemerkt, dass sogar der Trend dahingeht, für MitarbeiterInnen der TU Graz, die vornehmlich im handwerklich–manuellen Bereich tätig sind, Computer-Arbeitsplätzen einzurichten, allein um eine Erreichbarkeit per Email sicherzustellen. Technisch gesehen, setzen sich Personal Computer aus einer Systemeinheit, einem Monitor und aus Peripheriegeräten wie Monitor, Tastatur, Maus, Drucker, Scanner etc. zusammen. Die Systemeinheit beinhaltet in der Regel ein Motherboard mit einer (seltener mehreren) CPU, einer Festplatte als Permanentspeichermedium, einem Arbeitsspeicher, mehreren Einsteckkarten für Grafikanzeige, Sound, Netzwerk-Schnittstellen, mehreren Laufwerken für optische oder magnetische Datenträger und ein Schaltnetzteil. Desktop Die am häufigsten verwendete Ausführung eines Personal Computers ist der DesktopComputer (eigentlich Deskside). Hier stellen Systemeinheit, Monitor und weitere Peripheriegeräte getrennte Teile dar. Desktop-Rechner sind nur für stationäre Anwendungen geeignet. Üblicherweise ist dieser Typus prädestiniert für Erweiterungen und Austausch von Hardware. Die Leistungsfähigkeit der aktuell am Markt befindlichen Modelle wird bei normaler Bürotätigkeit beinahe nie ausgeschöpft. Ausnahmen stellen numerisch intensive Anwendungen wie Simulationen und Anforderungen beim Programmieren dar. Der Bereich "private Nutzung" – hier vor allem Computer-Spiele – soll bei den folgenden Ausführungen explizit ausgeklammert werden. Anders formuliert stellt die Computerperformance, d.h. die nominale Taktfrequenz, kein prioritäres Auswahlmerkmal bei der Beschaffung dar, unter der Einschränkung, dass nur Office-Anwendungen betrachtet werden. Andere Kriterien wie Geräusch- und Wärmeentwicklung aber auch Energieverbrauch treten stärker in den Vordergrund. 14 Tabelle 3.1: Geschätzte durchschnittliche Leistungsaufnahme und Nutzungszeit für das Jahr 2005 – Bürobereich: Personal Computer Leistungsaufnahme [W] Nutzungszeit [h/a] On Standby Soft-Off On Standby Soft-Off 50 20 4 1540 330 5248 Quelle: Cremer et al., Der Einfluss moderner Gerätegenerationen der Information- und Kommunikationstechnik auf den Energieverbrauch in Deutschland bis zum Jahr 2010 (2003), Abschlussbericht, 141 Notebook Notebooks – oder Laptops – sind tragbare Rechner, die für mobile Anwendungen entwickelt wurden. Zentraleinheit, Monitor, Tastatur und ein mausähnliches Eingabegerät bilden eine konstruktive Einheit. Dieser Gerätetyp kann per internem Akku oder per externem Netzteil mit Spannung versorgt werden. Da für das Produktdesign von Notebooks die Prämisse gilt, den Betrieb mit Akku so lange wie möglich aufrecht erhalten zu können, ist der Leistungsbedarf entsprechend niedriger. Möglich wird dies durch den Einsatz spezieller MobilProzessoren und die optimale Abstimmung mit geeigneten Komponenten. Darin liegt sich auch der deutlich höhere Preis begründet, der jedoch dem signifikanten Aufwärtstrend keinen Abbruch beschert. Die Rechenleistung von Notebooks kann durchaus mit der von Desktops konkurrieren. Gewisse Einschränkungen ergeben sich aber in der maximalen Monitor-Diagonale und in der Grösse der Tastatur, um die Kompaktheit nicht negativ zu beeinflussen. Dieses Manko wird oft dadurch ausgeglichen, dass bei stationärer Nutzung ein externe Monitor betrieben wird, der die sonst sehr positive Leistungsbilanz aber deutlich verschlechtert. Die Erweiterbarkeit der Hardware ist nur bedingt gegeben und mit deutlich höheren Kosten verbunden. Tabelle 3.2: Geschätzte durchschnittliche Leistungsaufnahme und Nutzungszeit für das Jahr 2005 – Bürobereich: Notebooks Leistungsaufnahme [W] Nutzungszeit [h/a] On Standby Soft-Off On Standby Soft-Off 20 6 2,5 1430 770 3280 Quelle: Cremer et al., Der Einfluss moderner Gerätegenerationen der Information- und Kommunikationstechnik auf den Energieverbrauch in Deutschland bis zum Jahr 2010 (2003), Abschlussbericht, 143 3.1.2 Monitor Prinzipiell werden Geräte-Typen mit unterschiedlicher Technologie angeboten. Der klassische Kathodenstrahlmonitor besitzt eine Braun'sche Röhre, in der das Bild mittels Elektronenstrahl auf die Rückseite der Betrachtungsfläche projiziert wird, die mit anregbaren 15 Phosphorpigmenten beschichtet ist. Eine neuere Technologie wird in Flachmonitoren eingesetzt: Das Bild wird durch einzelne Bildpunkte erzeugt, die mit je einem Transistor angesteuert und durch Kaltlicht-Leuchtstofflampen hintergrundbeleuchtet werden. CRT (Cathode Ray Tube)-Monitore haben in letzter Zeit einen enormen Preisverfall erlebt. Monitore mit einer Bildschirmdiagonale von 19" sind somit zu einem Quasi-Standard geworden. Für grafische Anwendungen werden nach wie vor CRT-Monitore, wegen ihrer Farbtreue, leichteren Kalibrierbarkeit und unabhängig von der Betrachtungsachse gleichbleibenden Darstellungsqualität vorzugsweise eingesetzt. Im Office-Bereich werden sie jedoch sukzessive von TFT (Thin Film Transistor)-Monitoren verdrängt, die durch ihren höheren Kontrast ermüdungsfreieres, ergonomischeres Arbeiten ermöglichen und deutlich weniger Platz bedürfen. Auch hier sind sinkende Preise bei steigender Qualität festzustellen. Der Leistungsbedarf von TFT-Monitoren ist deutlich geringer als der von CRT-Monitoren und weitgehend unabhängig von den Helligkeitsunterschieden wechselnder Bilder. Röhren-Monitor Tabelle 3.3: Geschätzte durchschnittliche Leistungsaufnahme und Nutzungszeit für das Jahr 2005 – Bürobereich: CRT-Monitore Leistungsaufnahme [W] Nutzungszeit [h/a] On Standby Soft-Off On Standby Soft-Off 80 15 2 1540 880 5072 Quelle: Cremer et al., Der Einfluss moderner Gerätegenerationen der Information- und Kommunikationstechnik auf den Energieverbrauch in Deutschland bis zum Jahr 2010 (2003), Abschlussbericht, 145 Flachbildschirm Tabelle 3.4: Geschätzte durchschnittliche Leistungsaufnahme und Nutzungszeit für das Jahr 2005 – Bürobereich: TFT-Monitore Leistungsaufnahme [W] Nutzungszeit [h/a] On Standby Soft-Off On Standby Soft-Off 22 5 1,5 1540 880 5072 Quelle: Cremer et al., Der Einfluss moderner Gerätegenerationen der Information- und Kommunikationstechnik auf den Energieverbrauch in Deutschland bis zum Jahr 2010 (2003), Abschlussbericht, 146 16 3.1.3 Drucker Aktuell gehandelte Drucker setzen die Laser- oder die Tintenstrahl-Technologie ein. Im Bürobereich werden tendenziell eher Laserdrucker eingesetzt, weil diese schneller und im Betrieb günstiger sind. Das Einbrennverfahren der Toner-Pigmente erzeugt robuste und langlebige Ausdrucke von hoher Druckqualität, bei der die Wahl des Papiers keinen Einfluss hat. Laserdrucker sind deshalb prädestiniert für den Einsatz als Netzwerkdrucker. Der Toner wird von der fotosensitiven Trommel auf das Papier transferiert. Aufgeladen wird die Trommel üblicherweise mit einem Laserstrahl, in manchen Fällen mittels Leuchtdioden. Ein Großteil des Energiebedarfs wird für die Beheizung der Trommel verwendet, mit der die Tonerpigmente nach Auftragen auf das Druckmedium eingebrannt werden. Um beim Start eines Druckauftrages Einbrenntrommel bei keine grossen heutigen Zeitverzögerungen Druckern zu üblicherweise verursachen, durch eine wird die elektrische Widerstandsheizung dauerhaft warmgehalten. Tintenstrahl-Drucker kommen überall dort zum Einsatz, wo günstige Farb- aber auch Schwarzweiss-Drucke in geringer Stückzahl produziert werden sollen. Sie sind in der Anschaffung eher günstig, ihre spezifischen Druckkosten liegen aber relativ hoch. Im Druckverfahren werden winzige Farbtröpfchen unter hohem Druck aus den Düsen des Druckkopfs auf das Papier gespritzt. Die erreichbare Qualität ist mit Laserdruckern vergleichbar, für höhere Anforderungen müssen aber spezielle Papiersorten eingesetzt werden. Laser Tabelle 3.5: Geschätzte durchschnittliche Leistungsaufnahme und Nutzungszeit für das Jahr 2005 – Bürobereich: Laserdrucker Leistungsaufnahme [W] Nutzungszeit [h/a] On Standby Soft-Off On Standby Soft-Off 350 50 2 330 1980 5160 Quelle: Cremer et al., Der Einfluss moderner Gerätegenerationen der Information- und Kommunikationstechnik auf den Energieverbrauch in Deutschland bis zum Jahr 2010 (2003), Abschlussbericht, 148 17 Tintenstrahl Tabelle 3.6: Geschätzte durchschnittliche Leistungsaufnahme und Nutzungszeit für das Jahr 2005 – Bürobereich: Tintenstrahldrucker Leistungsaufnahme [W] Nutzungszeit [h/a] On Standby Soft-Off On Standby Soft-Off 30 6 3 110 2200 5160 Quelle: Cremer et al., Der Einfluss moderner Gerätegenerationen der Information- und Kommunikationstechnik auf den Energieverbrauch in Deutschland bis zum Jahr 2010 (2003), Abschlussbericht, 147 3.2 Gerätesektor "Netzwerk" 3.2.1 Server Server sind im allgemeinen zentrale Rechner in einem Netzwerk, die den Arbeitsstationen (Clients) Daten, Speicher und Ressourcen zur Verfügung stellen. Auf dem Server ist das Netzwerk-Betriebssystem installiert, und vom Server wird das Netzwerk verwaltet. Klassifizierung nach Einsatzbereich Bei einer Klassifizierung nach dem Einsatzbereich ergeben sich sechs verschiedene ServerKlassen mit jeweils eigenem Anforderungsprofil:5 Ein File-Server stellt seinen Clients Dateien und Platz auf dem Dateisystem bereit. Zusätzlich übernimmt er die Sicherung der Benutzerdateien. Ein Application-Server ermöglicht den Anwendern den Zugriff auf ein oder mehrere Anwendungsprogramme. Auf einem Datenbank-Server läuft eine mehr oder weniger große Datenbank. Die Aufgabe des Servers ist die Verwaltung und Organisation der Daten, die schnelle Suche, das Einfügen und das Sortieren von Datensätzen. Ein Compute-Server bietet möglichst viel Rechenleistung. Typische Beispiele für Compute-Server sind Supercomputer à la Cray in Kernforschungsanstalten. Ein Internet-Server stellt Internet- und Intranet-Dienste bereit. Typische Dienste umfassen das World Wide Web, den Domain Name-Service, FTP sowie E-Mail. 5 vgl. Glossar, Verein für Informationstechnologie, www.it-academy.cc, 8. 5. 2004 18 (Streaming) Media-Server stellen Multimedia-Daten (z.B. Audio- und Video-Clips) in Echtzeit und höchster Dienstqualität zur Verfügung. Der Gerätetyp Server umfasst also eine deutlich grössere Spanne, was die Leistungsfähigkeit und den Energiebedarf angeht als Personal Computer. Die Basisausführung jedoch ist dem PC sehr ähnlich, Performance und Preis haben ähnliche Grössenordnungen. Am oberen Ende der Performance-Skala stehen Geräte, die in grossen Dienstleistungsunternehmen wie Banken oder Fluggesellschaften zentrale Aufgaben übernehmen. Eine häufig eingesetzte Alternative stellen Server-Cluster dar. Als Cluster wird eine Gruppe unabhängiger Computer bezeichnet, die als System zusammenwirken und einem Client gegenüber als einzelner Server erscheinen. Ein gängige Methode einen Server-Cluster auf knappem Raum zu realisieren, ist der Einbau mehrerer, als flaches Einschubgehäuse ausgeführter Server in einen Server-Schrank, der oft als 19"-Rack bezeichnet wird. Neben dem Server-Mainboard sind bis zu vier HotswapFestplatten, ein optisches und ein Floppy-Laufwerk und sechs Speicher- bzw. drei PCI-XSteckplätze integriert. Das Servergehäuse nimmt in der Höhe nur eine Höheneinheit (1 HE entspricht 4,5 cm bzw. 1,75") Platz ein. In einen üblichen Server-Schrank passen somit 42 solcher Dual-ProzesserServer. Der ZID der TU Graz betreibt einen Cluster dieses Konzepts. Tabelle 3.7: Leistungsaufnahme einiger Dual-Prozessor-Server (19" Formfaktor) Leistungsaufnahme [W] Bezeichnung CPU On Idle On 100% ASUS AP1600R-S5 Intel Xeon 3,066 GHz FSB533 177 302 Intel SR1300/SE7501WV2 Intel Xeon 3,066 GHz/1M 119 268 Gigabyte GS-125E Intel Xeon 3,066 GHz FSB533 132 270 MSI MS-9206 Intel Xeon 3,066 GHz FSB533 124 242 Supermicro SYS6013-L8 Intel Xeon 3,066 GHz FSB533 127 263 Supermicro SYS6013-L8 Intel Xeon 3,066 GHz/1M 121 270 Tyan Transport GX28 AMD Opteron 244 (1,80 GHz) 194 232 Quelle: vgl. Windeck, Flachheizer, in: c't 2003/19 Klassifizierung nach Performance- bzw. Preis-Kriterien In einer einfachen Kategorisierung kann zwischen Kleinserver (Preisklasse < € 25.000) Midrange-Server (Preisklasse € 25.000 – 100.000) High Performance-Server (Preisklasse > € 100.000) unterschieden werden. 19 Tabelle 3.8: Geschätzte durchschnittliche Leistungsaufnahme und Nutzungszeit für das Jahr 2005 – Bürobereich: Kleinserver Leistungsaufnahme [W] Nutzungszeit [h/a] On Standby Soft-Off On Standby Soft-Off 180 - - 8760 - - Quelle: Cremer et al., Der Einfluss moderner Gerätegenerationen der Information- und Kommunikationstechnik auf den Energieverbrauch in Deutschland bis zum Jahr 2010 (2003), Abschlussbericht, 168 Tabelle 3.9: Geschätzte durchschnittliche Leistungsaufnahme und Nutzungszeit für das Jahr 2005 – Bürobereich: Midrange Leistungsaufnahme [W] Nutzungszeit [h/a] On Standby Soft-Off On Standby Soft-Off 1000 - - 8760 - - Quelle: Cremer et al., Der Einfluss moderner Gerätegenerationen der Information- und Kommunikationstechnik auf den Energieverbrauch in Deutschland bis zum Jahr 2010 (2003), Abschlussbericht, 168 Tabelle 3.10: Geschätzte durchschnittliche Leistungsaufnahme und Nutzungszeit für das Jahr 2005 – Bürobereich: High Performance-Server Leistungsaufnahme [W] Nutzungszeit [h/a] On Standby Soft-Off On Standby Soft-Off 3000 - - 8760 - - Quelle: Cremer et al., Der Einfluss moderner Gerätegenerationen der Information- und Kommunikationstechnik auf den Energieverbrauch in Deutschland bis zum Jahr 2010 (2003), Abschlussbericht, 168 3.2.2 Ein Router Router/Hub/Switch hat die Funktion, zwei räumlich getrennte Netzwerke über eine Telekommunikations-Leitung miteinander zu verbinden. Wenn also ein Rechner via LAN eine Netzwerk-Ressource (Server, Arbeitsplatz-Rechner, Drucker) ansprechen soll, die physikalisch in einem anderen Netzwerk angesiedelt ist, stellt der Router den Kontakt zwischen beiden Netzwerken her. Begriff "Routing" Mit Routing bezeichnet man den Weg von Datenpakete zwischen den Netzen. Das Internet kennt keine Direktverbindungen zwischen Rechnern, statt dessen erfolgt der Versand von 20 Daten grundsätzlich in kleinen Paketen und nach Bedarf über verschiedene Zwischensysteme - nach Möglichkeit natürlich auf dem zum Zeitpunkt optimalen Weg (dynamisches Routing). Diese Form des Datenverkehrs ermöglicht die hohe Flexibilität und Ausfallsicherheit des Internet. Hub ist die Bezeichnung für einen Knotenpunkt von Leitungen in einem sternförmig angelegten Netzwerk. Sie empfangen Daten an einem oder mehreren Anschlüssen und leiten sie an alle Anschlüsse weiter, ohne irgendwelche semantischen Informationen aus dem Datenstrom zu erkennen und zu verwenden Grössere Hubs werden auch als Switches bezeichnet. Sie übergeben Datenpakete, die an einem Ein- oder Ausgang ankommen, nur an den Ausgang an der gesuchte Empfänger angeschlossen ist. Dazu müssen sie einen Teil der semantischen Information des Übertragungsprotokolls interpretieren und verarbeiten. Switches könnte man damit als "intelligente Hubs" bezeichnen. Gegenüber den Hubs haben Switches den Vorteil, dass die Leitungen nicht durch Datenpakete belastet werden, die nicht für einen am jeweiligen Strang befindlichen Empfänger bestimmt sind. Tabelle 3.11: Geschätzte durchschnittliche Leistungsaufnahme und Nutzungszeit für das Jahr 2005 – Bürobereich: Router Leistungsaufnahme [W] Nutzungszeit [h/a] On Standby Soft-Off On Standby Soft-Off 40 - - 8760 - - Quelle: Cremer et al., Der Einfluss moderner Gerätegenerationen der Information- und Kommunikationstechnik auf den Energieverbrauch in Deutschland bis zum Jahr 2010 (2003), Abschlussbericht, 162 3.2.3 Unterbrechungsfreie Stromversorgung Die Unterbrechungsfreie Stromversorgung (USV) dient zur Vorsorgung von IT-Infrastruktur, die auch bei Ausfallen der Netzversorgung weiterbetrieben werden soll. Üblicherweise trifft dies auf Server, Router und Switches zu. Unterbrechungsfreie Stromversorgungen werden – wie Server – im Dauerbetrieb gefahren. Der Energieverbrauch einer USV ist abhängig von ihrem Wirkungsgrad, für eine grobe Abschätzung kann dieser mit 90% angeben werden.6 Der Eigenverbrauch einer USV wird direkt durch die Qualitätsanforderungen bestimmt. Je kritischer die Anforderungen für die Spannungsqualität gesetzt werden, desto höher ist die potentielle Verlustleistung, da der Schaltungsaufwand komplexer wird. 6 vgl. Grieder/Huser, Ausschreibungsunterlagen im Server-, PC- und Netzwerk-Bereich (Schlussbericht, 2003), im Auftrag des Bundesamtes für Energie 21 Eine effizientere Alternative stellt der By-Pass-Betrieb dar. Bei dieser Betriebsart ist die USV im Normalfall überbrückt und in einem Bereitschaftsbetrieb, die Last hängt direkt oder über Filter am speisenden Netz. Der Laststrom muss nicht über die USV fliessen und erzeugt so geringere Verluste. Bei einer gravierenden Netzstörung muss die Anlage innerhalb einer vorgegeben Zeitspanne in den Versorgungsbetrieb umschalten, damit die Energieversorgung des ausfallsicheren Gerätes gewährleistet bleibt. Eine wichtige Voraussetzung für die Alternative "By pass" besteht darin, dass die angeschlossenen Verbraucher ihren Betrieb auch über eine kurze spannungslose Zeit aufrechterhalten können. Diese Zeit muss mit der Umschaltzeit der USV abgestimmt sein. 22 4 Technologische Aspekte 4.1 Betriebszustände 4.1.1 Einführung Im Allgemeinen können bei Geräten der Informationstechnik verschiedene Betriebszustände beschrieben werden, die spezifische Charakteristika der Dienstleistungsfunktion des Gerätes aber auch unterschiedliche Energiebedarfsniveaus aufweisen. In erster Linie wird von einem typischen Ein-Zustand gesprochen, in dem die im Produktdesign zugrundegelegten Hauptfunktionen angeboten werden. Darüber hinaus sind auch je nach Geräte-Typus ein bis zwei Ruhezustände vorgesehen. Diese werden nach einer – gestaffelten – Zeitdauer der Inaktivität eingenommen und weisen geringere Leistungswerte auf. Im Regelfall ist auch der Aus-Zustand relevant. Das Gerät wird abgeschalten, jedoch nicht vom Versorgungsnetz getrennt und bezieht auch in diesem Zustand Energie. Die Betriebszustände eines PCs sollen hier exemplarisch genauer erläutert werden: Modus "On": Die Herausforderung bei der Definition dieses Modus besteht darin, sehr unterschiedliche Aktivitätsstufen einem eindeutigen Begriff zuzuordnen. Aus energetischer Perspektive stellt die Auslastung des Hauptprozessors die maßgebliche Kenngröße dar. Als zulässige Vereinfachung soll für die folgenden Betrachtungen das Aktivitätsverhalten aller anderen PCKomponenten ausgeklammert werden. Es bietet sich also die Einführung folgender Unterkategorien an, wobei die ersten beiden Extrem-Werte einer Auslastungsskala darstellen: On "100% CPU": Der Prozessor ist voll ausgelastet und hat maximalen Strombedarf. Dieser Zustand kann auch statisch über einen längeren Zeitraum vorherrschen. Anhand von Messungen lässt sich zeigen, dass der Einfluss weiterer Hardware-Komponenten – wie etwa eine Harddisk mit Schreib/Lese-Aktionen – vernachlässigbar ist. 23 On "Idle7" In diesem Betriebszustand zeigt der Prozessor den geringsten Strombedarf. Die CPU wartet auf abzuarbeitende Prozesse und ist nur mit dem Leerlaufprozess beschäftigt. Qualitativ kann dieser Zustand als "ruhender Desktop" beschrieben werden. Auch dieser Modus kann statisch über einen längeren Zeitraum auftreten, eben dann, wenn keine Tasks anstehen. On "random" Diese Aktivitätskategorie soll hier mit einem Hilfsbegriff eingeführt werden, um alle Auslastungsgrade zu beschreiben, die weder 100% noch Idle sind. Dieser Zustand hat im Regelfall ein sehr dynamisches Verhalten. Die CPU arbeitet nach einem bestimmten "Scheduling"-Verfahren Prozesse verschiedener Prioritäten sequentiell ab. Daraus ergibt sich ein stark variabler Leistungsbezug. Modus "Ruhe" Der Ruhezustand wird als temporärer Energiespar-Modus eingesetzt. Nach einer über das Power Management einstellbaren Zeit der Inaktivität werden Komponentenbereiche – primär die CPU – abgeschaltet, um den Leistungsbedarf zu senken. Der Prozessor-Zustand wird dabei entweder im Arbeitsspeicher oder auf der Festplatte gespeichert. In der Literatur finden sich hiefür die Begriffe "Suspend to RAM" respektive "Suspend to disk". Charakteristisch ist, dass die voreingestellte Zeit nach der in den "Suspend to Disk"-Zustand gewechselt wird, länger ist als die Zeit für den Übergang in den "Suspend to RAM"-Zustand. Gleiches gilt auch für die benötigte Zeit, um aus dem jeweiligen Ruhezustand wieder in den On-Modus zu wechseln. Der Leistungsbedarf ist im "Suspend to disk"-Zustand aber deutlich niedriger als im "Suspend to RAM"-Zustand. Oft wird "Suspend to RAM" mit dem Terminus "Standby" und "Suspend to disk" mit der Bezeichnung "Ruhezustand" gleichgesetzt. Modus "Aus" Ein PC bedindet sich dann im Aus-Zustand, der vielfach auch als "Soft-off"-Modus bezeichnet wird, wenn er ausgeschaltet aber nicht von Spannungsversorgung getrennt wurde. 4.1.2 Messungen Der Leistungsbedarf und das dynamischer Verhalten der Betriebsmodi eines PCs wurde mit einem Leistungsdatenlogger aufgezeichnet. Nach dem Hochfahren wurden die spezifischen, oben definierten Betriebszustände angesteuert. 7 "Idle": engl., bedeutet "Leerlauf" 24 Test-Prinzip Für die Messung des "On Idle"-Modus wurde der PC abgesehen vom Betriebssystem ohne laufende Aplikation eingesetzt. Um den Prozessor über einen längeren Zeitraum voll auszulasten wurde mit dem unter Windows XP bei "Zubehör" angebotenen "Rechner" die Fakultät (n!) einer hinreichend grossen Zahl berechnet. Zusätzlich wurde für eine bestimmte Zeit parallel dazu die Festplatte des PC genutzt, indem von einem Netzlaufwerk grosse Datenvolumen kopiert wurden. Die Ruhezustände wurden durch die entsprechende Konfiguration des Power Managements realisiert. Betriebsmodi eines Desktop-PCs Betriebsmodi eines Desktop-PCs (Pentium 4, 1,8GHz) B C B D E F Abbildung 4.1: zeitlicher Verlauf der Betriebsmodi eines Desktop-PCs Legende: Hochfahrvorgang Æ A "On 100% CPU" Æ B "On 100% CPU + Harddisk" Æ C "On Idle" Æ D "Stand by" Æ E "Sleep" Æ F 19:26:23:61 19:25:01:83 19:23:40:05 19:22:18:27 19:20:56:50 19:19:34:74 19:18:12:88 19:16:51:12 19:15:29:34 19:14:07:57 19:12:45:83 19:11:24:07 19:10:02:31 19:08:40:54 19:07:18:67 19:05:56:89 19:04:35:13 19:03:13:35 19:01:51:56 19:00:29:75 18:59:07:94 18:57:46:16 18:56:24:30 18:55:02:55 18:53:40:80 18:52:19:05 18:50:57:28 110 100 90 80 70 60 50 40 30 20 10 0 18:49:35:52 Leistungsaufnahme [W] A 25 4.1.3 Advanced Configuration and Power Interface Das "Advanced Configuration and Power Interface – ACPI"8 ist ein offener Industriestandard, der 1996 von Compaq, Intel, Pheonix und Toshiba veröffentlicht wurde. Die Spezifikation werden zyklisch im Konsens mit der Industrie überarbeit, adaptiert und publiziert. Die gegenwärtig aktuelle Version 2.0c soll in einiger Zeit von der dritten Generation abgelöst werden. Zentraler Gedanke des ACPI ist die Verlagerung der Funktionen für Ressourcenverwaltung vom BIOS in das Betriebssystem. Möglich wird somit die gezielte Abschaltung bzw. Deaktivierung verschiedener Komponenten, je nach angestrebtem 9 Betriebszustand. ACPI wirkt auf mehreren Ebenen; dies bedeutet, dass alle eingebunden Komponenten gewissen Anforderungen entsprechen müssen. Davon betroffen sind: Hardwarekomponenten Gerätetreiber BIOS Betriebssystem Auch im Falle, dass Motherboard und das Betriebssystem ACPI-tauglich sind, können inkompatible Gerätetreiber und Hardwarekomponenten die Funktionalität blockieren. Unterschiedliche Zustandskategorien Tabelle 4.1: Übersicht über einige von ACPI spezifizierte Zustände Globale Systemzustände Software läuft Latenzzeit Energieverbrauch Schlafzustände ACPIBezeichnung Beschreibung G0 ja 0 Hoch S0 Working System arbeitet im normalen Betrieb, Programmcode wird ausgeführt G1 nein > 0, abhängig vom Schlafzustand geringer S1 Sleeping System im Ruhezustand, es wird kein Programmcode ausgeführt S2 Sleeping Prozessor ausgeschaltet, Speicherkontext wird aufrechterhalten 8 9 siehe www.acpi.info vgl. Grieder/Huser, Ausschreibungsunterlagen im Server-, PC- und Netzwerk-Bereich (Schlussbericht, 2003), im Auftrag des Bundesamtes für Energie 26 S3 Sleeping Prozessor und Chipsatz ausgeschaltet, ganzer Kontext in den RAM-Speicher geladen (Suspend to RAM) S4 Sleeping Alle BoardKomponenten ausgeschaltet, ganzer Kontext auf die Festplatte gespeichert (Suspend to disk) G2 lang beinahe 0 G3 lang RTCBatterie10 S5 Soft Off Per Bedienung auf der Benutzeroberfläche oder am Ein/Ausschalter ausgeschaltet Mechanical Off Speisegerät mechanisch vom Netz getrennt Quelle: vgl. "Advanced Configuration and Power Interface Specification, Revision 2.0c" vom 25. August 2003 4.1.4 Energie-Management Viele Betriebssysteme unterstützen die Verwendung eines Energiemanagements. Der Nutzer kann vorgeben, nach welcher Zeitdauer der Inaktivität der Computer in einen Ruhezustand mit geringer Latenzzeit und anschließend in einen noch sparsameren Ruhezustand mit höherer Latenzzeit wechseln soll. Das Betriebssystem Windows XP bietet unter "Anzeige-Eigenschaften" und "Energieverwaltung" die Einstellung der Optionen "Standby" und "Ruhezustand". Zusätzlich besteht die Möglichkeit, den Monitor nach einer definierten Zeitspanne auszuschalten. 10 Die Abkürzung "RTC" bedeutet "real-time clock" – die Echtzeituhr des Computers. 27 Abbildung 4.3: Screenshots "Power Management-Konfigurationen" Ruhezustände mit geringer Latenzzeit sind solche, aus denen ein System nach kurzer Zeit wieder voll funktionell zur Verfügung steht. Nötig ist hierfür eine Versorgung größerer Systembereiche mit Spannung. Die erzielbare Energieeinsparung ist deshalb eher gering. Im Unterschied dazu werden beim Ruhezustand mit höherer Latenzzeit der Prozessorzustand und die Inhalte dynamischer Speicher – der Zustandsvektor – auf einem permanentem Speichermedium (Harddisk) zwischengespeichert und der Chipsatz abgeschaltet. Die mögliche Energieeinsparung ist in der zweiten Stufe demzufolge signifikant höher. Unter Windows gilt folgende Begriffszuordnung: Standby Sleeping S2 oder S3 (Suspend to RAM) Ruhezustand Sleeping S4 (Suspend to disk) Huser und Greider11 empfehlen folgende Zeiteinstellungen für das Powermanagement: Tabelle 4.2: empfohlene Power Management-Einstellungen Phase Dauer Tiefster Ruhezustand nach 30 min Evtl. vorausgehender leichterer Zustand (falls implementiert) nach 20 min Angeschlossener Bildschirm wird in einen Energiesparmodus versetzt nach 15 min Die Empfehlungen des Energy Star-Labels sprechen sich für einen Übergang in den Ruhezustand nach etwa 15 – 30 Minuten aus. 11 vgl. Grieder/Huser, Ausschreibungsunterlagen im Server-, PC- und Netzwerk-Bereich (Schlussbericht, 2003), im Auftrag des Bundesamtes für Energie 28 Tabelle 4.3: Überblick über die Unterstützung von Power Management-Systemen gebräuchlicher Betriebssysteme Betriebssystem Realisierung Ruhezustand mit Ruhezustand geringer mit Latenzzeit höherer Latenzzeit Windows Windows 2000 ACPI + + Windows 2000 Server ACPI + + Windows XP ACPI + + Unix - - - Linux Kernel 2.4 ACPI + - Linux Kernel 2.6 ACPI + + Solaris (Workstations) Dtpower + + Linux/Unix Quelle: vgl. Grieder/Huser, Ausschreibungsunterlagen im Server-, PC- und Netzwerk-Bereich (Schlussbericht, 2003), im Auftrag des Bundesamtes für Energie Signifikantere Einsparungen ergeben sich, wenn bei einem verwendeten CRT-Monitor Power Management-Konfigurationen genutzt werden. Ein Aspekt muss jedoch dem gegenübergestellt werden. Die Einschätzung, dass häufiges Ein- bzw. Ausschalten die Lebensdauer von Festplatten oder Bildschirmröhren verkürzt, wird von vielen IT-Fachleuten geteilt. Der Versuch, das grösstmögliche Energiesparpotential durch kurze Schaltzeiten auszuschöpfen, hätte somit kontraproduktive Effekte. Die oben genannten Zeitempfehlungen erscheinen in diesem Zusammenhang als eher kurz gewählt. 4.2 System vs. Produkt am Beispiel PC 4.2.1 Einführung Der Personal Computer – als Desktop-Rechner oder Notebook – wird als einfaches, relativ klar spezifiziertes Produkt am Markt nachgefragt und angeboten. Als Perspektive für genauere Analysen greift der Ansatz einer Kategorie "Produkt" aber zu kurz. Es erscheint erforderlich, Computer als mehr oder weniger komplexes System zu begreifen. Die Parameterwerte für Computing-Performance und Energiebedarf resultieren aus dem Zusammenspiel aller Hardware-Komponenten und der Software. In der Praxis ergeben sich auch bei vergleichbaren Desktop-PCs durchaus signifikante Unterschiede. Generell kann aber gesagt werden, dass Rechenleistung und Strombedarf nicht notwendigerweise korrelieren. 29 Das folgende einfache Schema soll unterschiedlicher Bereiche des Systems PC-Hardware illustrieren. Der Leistungsfluss stellt dabei die grundlegende Perspektive dar. Abwärme Abwärme Energiefluss Input (elektrische Energie 230V) 12V-Schiene Komponenten 1 Prozessor, Laufwerksmotoren 5V-Schiene Komponenten 2 Mainboard, div. Peripherie-Geräte Netzteil 3.3V-Schiene Energietechnik (Leistungselektronik) Komponenten 3 Grafikkarte Dienstleistung (Computing Performance) – primär Luftstrom (Kühlung) – sekundär Energietechnik (Antriebe für Lüfter und Laufwerke) Signaltechnik (Halbleiter-Elemente) Abbildung 4.4: System-Modell PC als Energiefluss-Schema Der Gesamtenergieverbrauch setzt sich zusammen aus dem Leistungsbezug der einzelnen Hardware-Komponenten und der Verlustleistung des Schaltnetzteiles. Natürlich ergeben sich je nach Betriebszustand unterschiedlichen Verbrauchswerte. Die folgende Aufstellung der maximalen Leistungswerte wichtiger Komponenten verdeutlicht die Grössenordnungen. 30 Maximaler Leistungsbedarf von PC-Hardwarekomponenten Intel Pentium 4 3,2 GHz 110 AMD Athlon XP 3000+ 74,3 AGP-Grafikkarte 70 IDE-Festplatte 30 Mainboard 25 DVD-ROM 20 Speichermodul 512 MB 17 C D-Brenner 16 FireWire-Komponenten 8 USB-Komponenten 5 Soundkarte 5 Diskettenlaufwerk 4 Netzwerkkarte 3,5 Lüfter 3 Maus 1,25 Keyboard 1,25 0 20 40 60 80 100 120 maximale Leistungsaufnahme [W] Abbildung 4.5: Maximaler Leistungsbedarf einzelner Hardware-Komponenten Quelle: Dede/Matthiesen, Moderne PCs benötigen mindestens 350-Watt-Netzteile, in: PC Pr@xis, 11/2003, 191 Es zeigt sich bei der Analyse der Spitzenwerte, dass der Prozessor und die Grafikkarte grossen Einfluss auf den Gesamtenergieverbrauch haben. Mit einem gewissen Abstand erst folgen Festplatte, Motherboard, optische Laufwerke und der Arbeitsspeicher. Idente Verhältnisse zeigen sich auch im für Office-Anwendungen typischen Modus "On Idle". Die folgende Darstellung illustriert die Anteile von Prozessor, Grafikkarte, Arbeitsspeicher, Festplatte und Chipsatz. 31 Leistungsbedarf einzelner Hardware-Komponenten 100 90 80 Chipsatz 70 Leistung [W] Festplate 60 DRAM Grafikkarte 50 CPU 40 ATX-Netzteil 30 20 10 0 netto mit ReglerVerlusten netzseitig Abbildung 4.6: Leistungsbedarf einzelner Komponenten im Modus "On Idle" Quelle: vgl. Windeck, Immer cool bleiben, in: c't 2003/10 Welche wesentliche Bedeutung der optimalen Auswahl und Konfiguration von Komponenten zukommt, zeigt das Beispiel "Notebooks". Der Leistungsbedarf im "On Idle"-Mode liegt hier im Bereich von nur 20 – 35 W. Voraussetzung für diesen deutlich verringerten Energiebedarf ist der Einsatz spezieller stromsparender Mobilprozessoren.12 Die meisten dieser Prozessor-Typen sind kaum veränderte, aber in Bezug auf sparsamen Betrieb selektierte Varianten normaler DesktopCPUs wie Athlon XP oder Pentium 4. Ein anderes Konzept wird bei speziellen Prozessoren wie dem Pentium M von Intel, dem Crusoe und dem Efficeon von Transmeta verfolgt. Diese CPUs sind grundlegend auf hohe Energie-Effizienz hin entwickelt. Um den Leistungsbedarf von Prozessoren weiter zu senken, kommen ausgeklügelte SparMethoden 12 zum Einsatz. Im Zusammenspiel vgl. Windeck, Diät-Prozessoren , in: c't 2004/6 mit einem Spezial-Mainboard und bei 32 Unterstützung durch das Betriebssystem wird der Prozessor in den Leerlaufphasen in einen Stop-Grant-Zustand versetzt. Ein zusätzliches Faktor ist die schlechte Energieeffizienz der – oft sogar kaskadierten – Schaltwandler am Motherboard, welche die jeweils benötigten Spannungsniveaus direkt vor Ort auf den Platinen herstellen. Durch optimale Dimensionierung der On-board-Wandler und des Netzteiles können beachtliche Sparpotentiale ausgeschöpft werden. Das Beispiel vieler PCs von Markenherstellern verdeutlicht den Effekt einer exakten Anpassung der Spannungsversorgung an den Lastbedarf: Oft sind 3-GHz-Rechner mit einem 250W-Netzteil ausgestattet. Bei Notebooks geht man noch einige Schritte weiter. Ein externes Netzteil liefert nur eine einzige Spannung. Alle Notebook-Komponenten besitzen jeweils eigene, optimierte Regler, der Kernspannungswandler beispielweise ist nicht für eine breite Palette von Prozessor-Typen ausgelegt, sondern nur für einen schmalen Lastbereich. Insgesamt kann aber gesagt werden, dass die deutlich höhere Energieeffizienz bei optimaler, d.h. knapperer Dimensionierung der Spannungsversorgung, im speziellen bei Notebooks durch Einschränkungen in der Flexibilität bei der Hardware-Konfiguration erkauft wird. 4.2.2 Marktübersicht Daten von am Markt verfügbaren PCs wurden herangezogen, um Antworten auf folgende Fragen zu suchen: Besteht ein direkter Zusammenhang zwischen der Computing Performance und dem Leistungsbedarf im "On Idle"- bzw. im "On 100%"-Mode? Wie gross ist die Spreizung beim "On Idle"-Leistungswert unterschiedlicher Geräte bei gleicher nominaler Taktfrequenz? Desktop-PCs der "Energy Star"-Datenbank Auf der Homepage des europäischen Energy Star-Programms13 wird eine Datenbank mit Desktop-PCs, die den Energy Star-Anforderungen entsprechen, angeboten. Aktuell sind Geräte der Hersteller Acer, Apple, Compaq, Dell, Fujitsu-Siemens, Gateway, HP Compaq und IBM darauf zu finden. Ein Mapping der angeführten PCs zeigt die prinzipielle Unkorreliertheit der Parameter "nominale Taktfrequenz" und "Leistungbedarf im On Idle-Mode". In dieser Aufstellung lassen sich unterschiedliche Hardware-Ausstattung nicht repräsentieren. Dessen ungeachtet können aber signifikante Unterschiede im Leistungsbedarf beobachtet werden, die nicht allein durch verschiedene Ausstattungsgraden gegeben sein können. Belegt werden kann dies durch den Vergleich der Angaben zur Hardware-Konfigurationen einzelner Geräte 13 vgl. www.eu-energystar.org 33 und durch die Tatsache, dass die Geräte grundsätzlich das gleiche Marktsegment – also PCs für allgemeine, nicht näher definierte Office-Anforderungen – bedienen sollen. PC-Mapping "Energy Star"-Datenbank Leistung On-Idle [W] 140 120 100 80 60 40 20 0 2 2,5 3 3,5 Taktfrequenz [GHz] Abbildung 4.7: PC-Mapping "Energy Star"-Datenbank Quelle: vgl. www.eu-energystar.org, 28. Mai 2004 Mini-Barebone-PCs Die Datenquelle für 14 Computerzeitschrift diesen Vergleich stellt ein Produktest von Mini-PCs in einer dar. Im Focus dieser Testreihe standen sogenannte Mini-Barebone-PCs. Dies PCs bestehen in der Regel aus einem kleinen – meist kubischen – Gehäuse mit einem passenden Motherboard und Netzteil. Oft wird noch ein ins Lüftungskonzept des Gerätes passender Prozessorkühler mitgeliefert. Der Anwender muss diesen PC noch mit Prozessor, Hauptspeicher, Festplatte und optischem Laufwerk konfigurieren, um ein voll funktionsfähiges Gerät zu erhalten. Das Testfeld bestand aus 35 Geräten von 12 Herstellern. Sofern es technisch möglich war und den Kühlanforderungen entsprochen werden konnte, wurden die PCs mit einer CPU der 3 GHz-Klasse bestückt. Weitere Komponenten waren zwei RAM-Module je 256 MB und eine 80GB-Festplatte. Das Mapping der jeweiligen Parameter "nominale Taktfrequenz" und "Leistungbedarf im On Idle-Mode" visualisiert die grosse Bandbreite möglicher "On-Idle"-Verbrauchswerte von etwa 40W bis 100W. 14 vgl. Schnurer, Kleine Helden – 35 Mini-PCs zum Selbstkomplettieren, in: c't 2004/3 34 PC-Mapping "Mini-Barebones"-Produkttest Leistung On-Idle [W] 120 100 80 60 40 20 0 2 2,5 3 3,5 Taktfrequenz [GHz] Abbildung 4.8: PC-Mapping "Mini-Barebones"-Produkttest Quelle: vgl. Schnurer, Kleine Helden – 35 Mini-PCs zum Selbstkomplettieren, in: c't 2004/3 Im Rahmen dieses Produkttest wurden auch Benchmark-Tests durchgeführt. Als Bewertungsmaßstab diente das Benchmark-Tool BAPCo 2002, das die Leistungsfähigkeit von Office-Anwendungen gut beschreibt. Das Mapping der BAPCo-Benchmark-Werte mit den Leistungbedarfswerten des "On Idle"bzw. des "On 100%"-Modes zeigt, dass Computing-Performance und die Leistungsaufnahme generell unkorreliert sind. Relation: BAPCo 2002 Rating - Leistung "On-Idle" BAPCo 2002 Benchmark 350 300 250 200 150 100 50 0 35 55 75 95 Leistung On-Idle [W] Abbildung 4.9: PC-Mapping "Mini-Barebones"-Produkttest – On Idle Quelle: vgl. Schnurer, Kleine Helden – 35 Mini-PCs zum Selbstkomplettieren, in: c't 2004/3 35 Relation: BAPCo 2002 Rating - Leistung "On 100%" BAPCo 2002 Rating 350 300 250 200 150 100 50 0 80 90 100 110 120 130 140 150 Leistung On 100% [W] Abbildung 4.10: PC-Mapping "Mini-Barebones"-Produkttest – On 100% Quelle: vgl. Schnurer, Kleine Helden – 35 Mini-PCs zum Selbstkomplettieren, in: c't 2004/3 Media-Center-PCs Media-Center-PCs wurden ebenso einem Vergleich unterzogen. Die entsprechenden Daten wurden einem Produkttest einer Computer-Zeitschrift15 entnommen. Media-Center-PCs sind Geräte, die abgesehen von gewöhnlichen Desktop-PC-Anforderungen auch als Medienzentrum fungieren sollen und mit einem speziellen Betriebssystem (Windows XP Media Center Edition 2004) ausgestattet sind. PC-Mapping "Media Center PC"-Produkttest Leistung On-idle [W] 120 100 80 60 40 20 0 1,8 2 2,2 2,4 2,6 2,8 3 3,2 Taktfrequenz [GHz] Abbildung 4.11: PC-Mapping "Media Center PC"-Produkttest Quelle: vgl. Windeck, Medien Meister – Die Hardware der Media Center PCs, in: c't 2004/2 15 vgl. Windeck, Medien Meister – Die Hardware der Media Center PCs, in: c't 2004/2 36 Auch hier zeigt sich, dass zwischen nominaler Taktfrequenz und On Idle-Wert kein enger Zusammenhang besteht. Anders stellt sich die Situation bei Benchmarktests dar. Hier wird eine Abhängigkeit zwischen den Leistungsbedarfswerten und Benchmarks evident. Relation: BAPCo sysmark - Leistung "On-Idle" 350 BAPCo sysmark 300 250 200 150 100 50 0 50 70 90 110 Leistung "On-Idle" [W] Abbildung 4.12: PC-Mapping "Media-PC"-Produkttest – On-Idle Quelle: vgl. Windeck, Medien Meister – Die Hardware der Media Center PCs, in: c't 2004/2 Relation: BAPCo sysmark - Leistung "On 100%" 350 BAPCo sysmark 300 250 200 150 100 50 0 100 120 140 160 180 200 Leistung "On 100%" [W] Abbildung 4.13: PC-Mapping "Media-PC"-Produkttest – On 100% Quelle: vgl. Windeck, Medien Meister – Die Hardware der Media Center PCs, in: c't 2004/2 37 im Bereich der TU Graz verwendete PCs Für dieses Vergleichsmapping wurden zwei PC-Messreihen herangezogen, die einerseits einer Diplomarbeit16 entstammen und andererseits von einem Mitarbeiter17 des Zentralen Informatikdiensts der TU Graz durchgeführt wurden. PC Mapping "PCs der TU Graz" Leistung "On-Idle" [W] 90 80 70 60 50 40 30 20 10 0 0 1 2 3 4 Taktfrequenz [GHz] Abbildung 4.14: PC-Mapping On 100% - Benchmark Quelle: vgl. Brunner, Elektrische Lastganganalyse an Gebäuden der Technischen Universität Graz (Diplomarbeit), 2004, vgl. Messung von M. Hanabick, ZID der TU Graz, 18. 5. 2004 Diese an der TU Graz eingesetzen und hier exemplarisch gemessenen PCs weisen unabhängig von der nominalen Taktfrequenz relativ ähnliche Werte für den "On Idle"-Modus auf. 4.3 Energetische "Keyplayer" 4.3.1 Netzteil Technische Grundlagen Die Komponenten eines PCs werden mit Gleichspannung versorgt. Übliche Spannungsniveaus sind dabei: 12 V 5V 16 vgl. Brunner, Elektrische Lastganganalyse an Gebäuden der Technischen Universität Graz (Diplomarbeit), 2004 38 3,3 V Durch die fortschreitende technologische Entwicklung in der Schaltungstechnik und im Prozessordesign und die damit einhergehende größere Integrationsdichte werden die zulässigen Feldstärken, d.h. die[Durchbruchsfestigkeit des Drain-Source-Übergangs, immer kleiner. Die traditionelle Versorgungsspannung der CMOS-Technik von 5 V wird sich tendenziell immer mehr in Richtung des Bereichs 0,6 bis 0,9 V absenken.18 Positiver Nebeneffekt dieser Entwicklung ist die Reduktion des Energiebedarfs, der proportional dem Quadrat der Speisespannung ist. Die Versorgungsspannung heutiger Prozessoren liegt bei etwa 1,5 V. Um die damit sehr hohen Ströme nicht über lange Leitungen führen zu müssen und um Verluste zu minimieren, wird die 1,5 V-Versorgungsspannung unmittelbar beim Prozessor oder sogar innerhalb des Chips in einem DC-DC-Wandler erzeugt. Die 5V-Versorgungsspannung hat nunmehr für Mainboards untergeordnete Bedeutung, der Anteil des Netzgeräte-Ausgangs liegt etwa bei 2 – 3%. Etwa 2/3 der Leistung werden von der 12V-Schiene und 1/3 von der 3,3V-Schiene bezogen. Noch kleinere Spannungen werden auf dem Board vor Ort aus den Versorgungsspannungen des Netzteils erzeugt. Die dabei verwendeten DC-DC-Wandler haben gemäss Herstellerangaben einen typischen Wirkungsgradbereich von 80 bis 90%. Das Prinzip des Netzteils entspricht dem eines primärgetakteten Schaltreglers. Dabei wird die Netzspannung gleichgerichtet und mit einem Schaltregler eine Wechselspannung mit einer Frequenz von 20 bis 200 kHz erzeugt. Die Potentialtrennung erfolgt mittels Hochfrequenztransformator, die Sekundärspannung wird anschliessend gleichgerichtet, gefiltert und dient dann als Versorgungsschiene eines Spannungsniveaus. Zur Regelung der Gleichspannung wird der Schalter auf der Primärseite verwendet. Der Vorteil dieser Technik liegt im relativ hohen Wirkungsgrad, in der geringen Grösse und im geringen Gewicht des HF-Transformators. Häufig wird die 12V- und 5V-Spannung direkt erzeugt und die 3,3V mittels Abwärtswandler aus der 5V-Spannung abgeleitet. Der Wirkungsgrad der 3,3VSpannung ist in diesem Fall etwa 10 Prozentpunkt kleiner als bei den anderen Spannungen. Für die Erzeugung der Standby-Spannung von 5V (5V SB) müssen für einen guten Wirkungsgrad bei kleiner Leistung alle Funktionsblöcke getrennt realisiert sein. Von aussen kann der Leistungsteil mit dem Signal PS/ON abgeschaltet werden. Dieser Ausgang dient dazu, die System-Elemente zu speisen, die durch das Powermanagement im Bereitschaftszustand (S3 – S5) nicht deaktiviert werden. In diesen Arbeitspunkten benötigen PCs nur wenige Watt. Im Bereich von 1 bis 5 % des Nennlastbereichs wird bei Verwendung eines speziellen Ausgangs "5V SB" ein Wirkungsgrad 17 18 vgl. Messung von M. Hanabick, ZID der TU Graz, 18. 5. 2004 vgl. Aebischer, Energieeffizienz von Computer Netzgeräten (Schlussbericht, 2002), im Auftrag des Bundesamtes für Energie, 8ff 39 von 30 bis 60 % erreicht was einer substantiellen Verbesserung gegenüber der Standard-5VSchiene entspricht. Abbildung 4.15: Blockschema eines Netzgerätes für PCs Quelle: Aebischer, Energieeffizienz von Computer Netzgeräten (Schlussbericht, 2002), im Auftrag des Bundesamtes für Energie Wirkungsgrad Abhängigkeit des Wirkungsgrades vom Betriebspunkt Kennlinie Arbeitspunkt 1 Arbeitspunkt 2 100% 90% Wirkungsgrad 80% 70% 60% 50% 40% 30% 20% 10% 0% 0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100% relative Auslastung (P/Pn) Abbildung 4.16: Idealtypischer Verlauf des Wirkungsgrades in Abhängigkeit der Leistungsabgabe Quelle: vgl. Aebischer, Energieeffizienz von Computer Netzgeräten (Schlussbericht, 2002), im Auftrag des Bundesamtes für Energie 40 Tabelle 4.4: unterschiedliche Arbeitspunkte in Abhängigkeit von der Nennleistung des Netzteils Leistung "On Idle" Nennleistung Auslastung Wirkungs Verlustsgrad grad leistung [W] [W] [%] [%] [W] Arbeitspunkt 1 40 500 8 52 19,4 Arbeitspunkt 2 40 250 16 65 14,12 5,28 Differenz Für ATX-Netzteile werden in den Spezifaktionen unter "Efficiency – General"19 MinimalEffizienzanforderungen für die Auslastungsgrade Voll-Last Typische Last (50%) Teillast (20%) definiert, die von den Herstellern eingehalten werden sollen. Tabelle 4.5: Minimal-Effizienzanforderungen in Abhängigkeit der Auslastung Last Voll-Last Typische Last Teillast geforderte Mindesteffizienz 70 % 70 % 60 % empfohlene Mindesteffizienz 75 % 80 % 68 % Quelle: vgl. ATX12V Power Supply Design Guide (Version 2.0), www.formfactors.org Leistungsfaktor Netzteile haben in der Standardausführung einen relativ niedrigen Leistungsfaktor, er liegt üblicherweise im Bereich von 0,65 – 0,75. Viele neuere Netzteile sind bereits mit einer aktiven Leistungsfaktor-Korrektur (PFC – Power Factor Correction) ausgestattet, die als weiterer Schaltregler mit Pulsweitenmodulator (PWM) ausgeführt ist. Im Nennbetriebspunkt werden somit Leistungsfaktoren erzielt, die fast eins sind. 19 vgl. ATX12V Power Supply Design Guide (Version 2.0), www.formfactors.org 41 Leistungsaufteilung Tabelle 4.6: Idealtypische Leistungsverteilungen der 12V-, 5V-, 3.3V-Gleichspannung- Versorgungsschienen: Nominell 250 W Nominell 300W Nominell 350 W Nominell 400W Output Imax [A] Imax [A] Imax [A] Imax [A] +12 V1 DC 8 8 10 14 +12 V2 DC 14 14 15 15 + 5 VDC 18 20 21 28 +3,3 VDC 17 20 22 30 -12 VDC 0,3 0,3 0,3 0,3 +5 VSB 2 2 2 2 Quelle: vgl. ATX12V Power Supply Design Guide (Version 2.0), www.formfactors.org 300W Querregelung (5V- und 3,3V-Schiene vs. 12V1- und 12V2-Schiene) Leistung der 5V- und 3,3VSchiene [W] 140 120 100 80 60 40 20 0 0 20 40 60 80 100 120 140 160 180 200 220 240 260 280 Leistung der 12V-Schiene [W] Abbildung 4.17: Zulässige Leistungsverteilung in Abhängigkeit von unterschiedlichen Auslastungen der 5V- u. 3.3V- Schiene bzw. der 12V-Schiene Quelle: vgl. ATX12V Power Supply Design Guide (Version 2.0), www.formfactors.org Praxiserfahrungen zur richtigen Netzteil-Dimensionierung Die otimale Dimensionierung eines Netzteils erfordert einiges an Praxiserfahrung. Um einerseits etwaigen Frühausfällen oder zu starker Wärmeentwicklung vorzubeugen und anderseits noch Kapazität für spätere Hardware-Erweiterungen vorzusehen, tendieren viele Hardware-Fachleute dazu, Netzteile mit zu hoher Nennleistung auszuwählen. Es kann aber 42 vermutet werden, dass Probleme mit der Zuverlässigkeit und Hitzeentwicklung nicht in erster Linie eine Frage der Dimensionierung sind, sondern eher durch Qualitätsaspekte beeinflusst wird. Eine Computerzeitschrift20 ist dem nachgegangen und hat ein älteres Netzteil der Marke "Fortron", Nennleistung 235W, und neues Netzteil "Zalman ZM 400A", Nennleistung 400W, einer Belastungsprobe unterzogen. Folgende Hardware-Konfiguration wurde bei diesem Test eingesetzt: Mainboard: nForce2-Mainboard Asus A7N8X Deluxe Prozessor: AMD Athlon 3200+ Grafikkarte: GeForce FX 5900 Ultra RAM: 1 GB DDR400-RAM Harddisk: 3 Stk. IDE 7200 U/min Zusätzlich: 2 Stk. DVD-Laufwerke, USB-Webcam, USB-Maus, 3,5"-Floppy-Laufwerk, PS2-Tastatur, 11 Lüfter Das Testprogramm bestand aus folgenden Phasen: ½ Stunde unter Windows als Stabilitätstest, einschliesslich Lesen und Schreiben der Harddisk bzw. optischen Laufwerke 1 Stunde Grafikkartentest 3D Mark03 1 Stunde Flugsimulator-Spiel Als Resultat des Vergleichs konnte festgehalten werden, dass beide Netzteile einwandfrei funktionierten, die Systemstabilität gewährleistet und auch die Wärmeentwicklung bei beiden Komponenten war im normalen Ausmass gegeben war. Natürlich kann aus dieser Untersuchung keine Allgemeingültigkeit abgeleitet werden. Es erscheint jedoch sinnvoll, nicht generell und in allen Fällen ein leistungsfähigeres Netzteil einzusetzen. Validierte Ergebnisse können nur aus breiter angelegten Langzeit-Versuchen mit Test-Hardwarekonfiguration gewonnen werden. Ein Blick auf die Produkt-Datenbank der "Energy Star"-Homepage21 zeigt, dass das Gros der dort gelisteten Marken-PCs mit Netzteilen von nur 150 – 250 W Nennleistung ausgestattet. 20 vgl. Dede/Matthiesen, "Moderne PCs benötigen mindestens 350-Watt-Netzteile" in: PC Pr@xis, 11/2003, 191 21 vgl. www.eu-energystar.org 43 4.3.2 Prozessor Für einen sehr grossen Einsatzbereich – insbesondere Office-Anwendungen – stellt der Leistungswert für den Modus "On Idle" und nicht der für Voll-Last die wichtigste Kenngrösse des durchschnittlichen Energieverbrauch dar. Bei Rechnern, die vornehmlich für numerisch intensive Anwendungen eingesetzt werden, stellt sich die Situation anders dar. Für Spezialfälle lässt sich zeigen, dass besonders schnelle und auch energieintensive Prozessoren für die Abarbeitung bestimmter Tasks insgesamt weniger Energie beziehen, als ein auf den ersten Blick sparsamerer, aber viel langsamerer Prozessor.22 Die Verwendung eines Mobil-Prozessors auf einem Desktop-Mainboard und mit einem gewöhnlichen ATX-Netzteil führt nicht zu nennenswerter Stromersparnis. Der magere Effekt lässt sich annähernd auch durch Untertakten normaler Desktop-Prozessoren erreichen, zusätzliche Verbesserungen bringen schwächere Netzteile und der Verzicht auf 23 Komponenten. 4.3.3 Grafikkarte Grafikkarten stellen nach den Prozessoren die Komponente dar, die den höchsten Energieverbrauch hat. Zusätzlich kann hier auch für die nächsten Jahre ein deutlicher Zuwachs an Performance und damit auch an Leistungsbedarf erwartet werden. Im Regelfall ist die Grafikkarte für Office-Anwendungen überdimensioniert, ihre Rechenleistung wird nur bei Computerspielen oder komplexen Simulationsdarstellungen wirklich benötigt. In Ermangelung an Alternativen bei am Markt verfügbaren Produkten können jedoch für OfficeAnwendungen keine wirklich sparsamen Grafikkarten gekauft werden. Aktuelle AGP-Hochleistungskarten haben einen Leistungsbedarf in der Grössenordnung von 55W.24 Genaue Leistungsdaten sind rar, da der Energieverbrauch von Herstellern nicht angeben wird, sondern nur selbst gemessen werden kann. Gegenwärtig wird ein neuer leistungsfähigerer Standard – der PCI Express – etabliert. Ein PCI Express-Steckplatz kann 75 Watt bereitstellen, bei der Verwendung eines zusätzlichen Versorgungskabels kann der Leistungsbedarf der Grafikkarte sogar 150 W betragen. Die Leistungsaufnahme von Grafikkarten, bestehend aus Speicher, Spannungsregler und Grafik-ASIC, soll bis 2006 auf nahezu 160 Watt ansteigen.25 22 vgl. Windeck, Immer cool bleiben, in: c't 2003/10 23 vgl. Windeck, Diät-Prozessoren, in: c't 2004/6 24 vgl. Bertuch, Pixel-Express, in: c't 2004/6 25 vgl. www.tecchannel.de/hardware/1182/2.html, 24. 5. 2004 44 Leistungsbedarf von Grafikkarten 160 Speicher 140 Regler Leistung [W] 120 Grafik-ASIC 100 80 60 40 20 0 2001 2002 2003 2004 2005 2006 Abbildung 4.18: Leistungsbedarf jeweils aktueller am Markt angebotenen Grafikkarten – zeitliche Entwicklung und Prognose Quelle: vgl. www.tecchannel.de/hardware/1182/2.html, 24. 5. 2004 Die PCI-Express-Arbeitsgruppe entwickelte in der Spezifikation 1.0a die neue Schnittstelle für Grafik-Boards mit 60 Watt Leistungsaufnahme. Doch noch vor der endgültigen Verabschiedung der finalen Spezifikationen hat man den Wert für Standard-Grafikkarten auf 75 Watt erhöht. Zudem laufen die ersten Studien für einen PCI-Express-Pro-Standard mit höher spezifizierten Werten für die Leistungsaufnahme - ähnlich dem AGP-Pro-Standard. Für Low-Profile-Grafikkarten bleibt die maximale Leistungsaufnahme von 25 Watt bestehen. 4.4 Energieverbrauch und Kühlbedarf In vielen Fällen ist eine Klimatisierung für Räume vorgesehen, die mit IT-Infrastruktur ausgestattet sind. Die Energieeffizienz von IT-Equipment tangiert dann somit direkt den Energiebedarf der Raumklimatisierung. Anders formuliert muss jede im Sektor "ITInfrastruktur" eingesparte kWh auch nicht weggekühlt werden und reduziert somit die Kosten für die Klimatisierung Eine Kühlung ist dann erforderlich, wenn ein bestimmtes Temperaturniveau in Serverräumen aus Gründen der Hardware-Zuverlässigkeit eingehalten oder die von PCs in Nutzerräumen abgebene Wärme aus Behaglichkeitsgründen abgeführt werden muss. Für Server und Unterbrechungsfreie Stromversorgungen – hier vor allem hinsichtlich der Batterie-Lebensdauer – wird als optimale Temperatur der Bereich von 21 – 22 °C angegeben. Bei Raumtemperaturen von über 27°C schalten viele Server aus 45 Sicherheitsgründen automatisch ab. Kleinere PC-Server können auch in bestimmten Fällen bei höheren Temperaturen sicher betrieben werden. In der Regel haben hiefür eingesetzte Kühlaggregate eine Leistungsziffer im Bereich von 2 – 3, d.h. für das Abführen von 1kW Wärmeleistung sind 0,33 – 0,5 kW elektrische Leistung des Kühlaggregates notwendig. Für eine grobe Abschätzung der Kühlkosten für IT-Equipment können diese Werte herangezogen werden, wenn zusätzlich als spezifische Investitionskosten einer Kühlmaschine € 700 / 1kWel Kühlleistung angesetzt wird. Im Bereich der TU Graz stehen 500 PCs von insgesamt 3500 in Subzentren und Rechnerräumen (8 – 25 PCs/Raum) und haben somit – vor allem in den Sommermonaten – Relevanz für aktive Kühlung. In der Literatur finden sich nur wenig Daten zur Effizienz von IT-Kühlanlagen. An dieser Stelle soll auf die Aktivitäten des Lawrence Berkeley National Laboratory hingewiesen werden, das eine Forschungsstelle für Data Centers26 eingerichtet hat. Als Empfehlung für zukünftige Projekte kann formuliert werden, dass besonderes Augenmerk auf die optimale Dimensionierung von Kühlanlagen gelegt werden und innovative Konzepte wie etwa "Free Cooling"27 zur Anwendung kommen sollte. 4.5 Zuverlässigkeit der Hardware Den Bestrebungen, den Energieverbrauch durch Abschalten der Hardware in Zeiten der Nichtnutzung zu senken, stehen Befürchtungen [Zweifel] entgegen, dass häufigere Schaltzyklen negative Auswirkungen auf die Hardware-Zuverlässigkeit zur Folge haben – und dadurch frühzeitige Ausfälle verursacht werden. Besonders kritisch wird das Abschalten der Festplattenlaufwerke gesehen, da zur thermischen Belastung auch noch mechanische Effekte wirken. Marcel Held vom Zentrum für Zuverlässigkeit der EMPA (Eidgenössische Materialprüfungsund Forschungsanstalt) ist der Frage nachgegangen, welche Auswirkung das zyklische Schalten von Servern auf deren Zuverlässigkeit hat.28 Im Regelfall wird seitens der Hersteller eine einjährige Garantie auf die Serverhardware gegeben. Für eine Dauer von drei Jahren wird die Verfügbarkeit von Ersatzteilen und die Erbringung von Serviceleistungen sichergestellt. Eine zulässige Betriebsweise – d.h. evtl. zyklisches Schalten – wird dabei nicht näher definiert. 26 siehe datacenters.lbl.gov 27 siehe www.electricity-research.ch 28 vgl. Held, Auswirkungen von periodischem Ein- und Ausschalten auf die Server-HardwareZuverlässigkeit (2003), im Auftrag des Bundesamtes für Energie 46 Für die eingehende Analyse diente das Ausfallsratenmodell "UTE C 80-810 RDF2000: Reliability Data Handbook, A universal model for reliability prediction of Electronics Components, PCBs and Equipment", das aktuell internationaler IEC Standard wird. Ausschlaggebend für die Wahl dieses Modells waren die Kriterien: Verbreitung und Akzeptanz, Standardisierung, Aktualität, praktische Aspekte sowie die Berücksichtigung von Ein-/Ausschaltzyklen. Die Ausfallsrate λ von Komponenten setzt sich aus zwei Einzel-Parametern zusammen: λ = λtemp + λzyklen Die Ausfallsrate λtemp wird durch thermische Effekte (Arrhenius-Gesetz) bestimmt und ist umso höher, je länger der Betrieb bei hoher Temperatur andauert und je höher die Aktivierungsenergie ist. Die Ausfallsrate λzyklen wird von thermomechanischen Effekten (Coffin-Manson-Gesetz) bestimmt. Sie nimmt umso grössere Werte an, je mehr Temperatur-Zyklen durchfahren werden, je höher die Amplitude der Zyklen und je grösser die Differenz der Ausdehnungskoeffizienten von Komponenten-Material und Substrat ist. Server-Infrastruktur kann nur in Zeiten abgeschaltet werden, in der keine Nutzung vorgesehen ist. In einigen Fällen trifft es sicher zu, wenn von einer ausschliesslichen Nutzung während der Bürozeiten ausgegangen wird. In Phasen der Nichtnutzung wird der Server im Standby- bzw. Idle-Modus betrieben, die Hardware ist dann nur teilweise belastet. Der Übergang von einer regulären Betriebsphase in einen Standby-Modus und vice versa bedeutet eine Änderung des Leistungsbedarfs, d.h. einen Lastwechsel. Damit einher geht auch eine Temperaturänderung. Wird nun der Server ganz abgeschaltet anstatt im StandbyBetrieb weiterzulaufen, tritt dieser Temperaturzyklus auch – nun mit höherer Amplitude auf. Der Berechnung wurden folgende Nutzungsprofile zugrundegelegt: Dauernd ein: Der Server wird dauernd unter voller Last betrieben. Ein und Idle: Der Server wird 12 Stunden pro Tag voll belastet, in der Nacht und am Wochenende fährt er im Idle- bzw. Standby-Modus. Ein und Aus: Der Server wird 12 Stunden pro Tag voll belastet, in der restlichen Zeit, d.h. in der Nacht und am Wochenende ausgeschaltet. Ausfallraten lambda werden üblicherweise in FIT, Failure in Time, angeben. Ein FIT entspricht einem Ausfall einer Komponente in 10^9 Betriebsstunden. Für den Mittelwert der ausfallfreien Betriebszeit MTBF (Mean Time Between Failure) gilt unter Annahme konstanter Ausfallraten lambda dann: MTBF = 1 / λ 47 Diese Zuverlässigkeitsanalyse geht auch auf den Aspekt "Festplattenlaufwerke" näher ein. Das verwendete Ausfallsratenmodell RDF 2000 rechnet mit einer fixen Ausfallrate von 2800 FIT bei Festplattenlaufwerken. Qualitativ höherwerte Harddisks, wie sie in Servern Verwendung finden, haben laut Herstellerangaben MTBFs in der Grössenordnung von 1.000.000 h, die einer Ausfallrate von 1000 FIT entspricht. In einer einfachen Näherung kann die Ausfallrate um die Zeit im ausgeschalteten Zustand verringert werden. Für die Betriebsprofil "Ein / Aus" lässt sich somit eine Ausfallrate von 1008 FIT (nach RDF 2000) bzw. 360 FIT (entsprechend den Herstellerangaben) ableiten. Dieser Ansatz lässt sich auch durch die Betrachtung der Betriebsmodi von Festplatten untermauern. Moderne Festplatten nutzen ein aufwändiges Power Management, das generell vier Zustände kennt: Normal, d.h. suchen und schreiben, Idle, Standby, Sleep. Im Regelfall arbeitet die Festplatte im Idle-Mode, die Platte dreht sich und der Schreib/Lese-Kopf ist inaktiv. Daher wird vermutet, dass die mechanisch bewegten Teile den grössten Einfluss auf die Ausfallswahrscheinlichkeit haben. Oftmaliges Ausschalten hat demnach trotz mehrerer Temperaturzyklen einen positiven Effekt für die Lebensdauer. Besonderes Augenmerk muss jedoch dem Schreib-Lese-Kopf gewidmet werden, da die Betriebsart "Ein / Aus" zu Start/Stopp-Zyklen führt. Nach dem Einschalten der Harddisk beschleunigt diese und der Schreib/Lese-Kopf wird durch das sich bildende Luftkissen gehoben. Nach dem Ausschalten wird die Festplatte gebremst, das Luftkissen verschwindet und der Schreib/Lese-Kopf landet wieder auf der Platte. Dieser Vorgang wird in der Literatur mit contact start/stop (CSS) – Zyklus bezeichnet. Die Landezone für den Kopf ist ein Bereich auf der Festplatte, auf dem keine Daten gespeichert werden. Jeder Start- und Stopp-Vorgang verursacht jedoch geringfügige Abnützungen auf der Festplatte, dem Schreib/Lese-Kopf und an anderen Komponenten wie zum Beispiel dem Spindelmotor. Hersteller geben deswegen in den entsprechenden Datenblättern eine Mindestzahl an CSS-Zyklen an. Werte für Festplatten, die in Arbeitsplatzrechnern und Servern eingesetzt werden, liegen im Regelfall zwischen 40.000 und 50.000. Innovative Konzepte – wie etwa die load/unload-Technologie von IBM – erzielen viel grössere Werte. Tägliches Ein- und Abschalten vorausgesetzt, werden bei einer Nutzungsdauer von fünf Jahren weniger als 2000 CSS-Zyklen erreicht. Dieser Wert liegt immer noch weit unter den üblicherweise spezifizierten 40.000 bis 50.000 CSS-Zyklen. Daraus kann der Schluss gezogen werden, dass die vom ein Ein/Ausschalt-Betrieb bewirkten CSS-Zyklen zu keiner Reduktion der Harddisk-Zuverlässigkeit führen. Eine qualitative Unterstützung erfährt diese These durch die Erfahrung, dass Komponenten mit elektromechanisch bewegten Teilen, wie Harddisks und Ventilatoren, die am häufigsten genannten Verursacher von Ausfällen sind. Es wird weiter argumentiert, dass in Ruhezeiten kein Verschleiss an diesen Komponenten und Baugruppen auftritt, womit ihre Lebensdauer in Kalenderzeit verlängert wird. 48 Die Studie kommt zu folgendem zentralen Ergebnis, dass je kleiner die Belastung in Nichtaktiv-Zeiten ist, desto günstiger sich das Abschalten auf die Zuverlässigkeit des gesamten Systems Server auswirkt.29 29 vgl. Held, Auswirkungen von periodischem Ein- und Ausschalten auf die Server-HardwareZuverlässigkeit (2003), im Auftrag des Bundesamtes für Energie, 25 49 5 Re chtliche Rahmenbedingungen 5.1 Einführung Die Beschaffung von IT-Equipment für bzw. an Universitäten ist in einen rechtlichen Kontext eingebettet. Bedeutung hat hierbei das Bundesvergabegesetz 2002, das wiederum wichtige Impulse aus der EU-Legislative erfährt und das Universitätsgesetz 2002, das die rechtliche Stellung und die grundsätzlichen Aufgaben der Universitäten regelt. 5.2 EU-Legislative Für die öffentliche Beschaffung gilt ein umfangreiches Reglement auf internationaler, europäischer und nationaler Ebene mit unterschiedlichen Hierarchiestufen und Einflussgrößen. Der EG-Vertrag beinhaltet Wettbewerbsregeln, die als Instrument zur Wettbewerbssicherung im EU-Raum dienen. Die Vergabe öffentlicher Aufträge ist durch dieses Regelwerk jedoch nicht explizit definiert. Die unmittelbar anwendbaren Bestimmungen sind jedenfalls unabhängig von der Größenordnung des Auftragsvolumens (d.h. 30 Schwellenwerte) bei jeder Vergabe anzuwenden. Im Vergaberecht sind sowohl das Primärrecht der EU, insbesondere der EG-Vertrag, als auch das Sekundärrecht, in Form der EU-Vergaberichtlinien anzuwenden.31 Das Übereinkommen über Regierungskäufe (Government Procurement Agreement – GPA) als Nachfolger des GATT sichert allen unterzeichnenden Staaten (für die EU-Mitgliedsstaaten die EU selbst sowie die USA, Kanada, Australien, Japan, etc.) gleichen Zugang zu öffentlichen Auftragsvergaben. Das GPA liegt hierarchisch gesehen zwischen dem Primärrecht und dem Sekundärrecht der EU. Die geringfügigen Unterschiede zwischen den Vergaberichtlinien und dem GPA sind in erster Linie durch die verschiedenen Schwellenwerte gegeben. 5.2.1 Primärrecht der EU Relevant für den Vergabebereich sind folgende Grundsätze des Primärrechts: - Das Diskriminierungsverbot gegenüber einem Auftragnehmer oder Bieter aus einem anderen Mitgliedsstaat. - Die Grundfreiheiten: 30 vgl. Platzer/Öhlinger, EU-konforme Ausschreibungen (1998), 13f 31 vgl. König, Vergaberecht in der Praxis (2000), 4f 50 Freiheit des Warenverkehrs Freiheit des Personenverkehrs (insbesondere Niederlassungsfreiheit und Freiheit des Dienstleistungsverkehrs) Freiheit des Kapitalverkehrs Aus dem primären Gemeinschaftsrecht lassen sich folgende Mindestanforderungen für die Durchführung von Vergabeverfahren definieren: 32 Ausreichende vorherige öffentliche Ankündigung Gleichbehandlung aller Bieter Verbot diskriminierender technischer Spezifikationen Zuschlagserteilung an Hand der den Bietern vorher mitgeteilten Kriterien Diese Grundsätze sind auch dann einzuhalten, wenn die Vergaberichtlinien nicht gelten oder das Auftragsvolumen unter dem Schwellenwert liegt. Darüber hinaus tangiert die öffentliche Auftragsvergabe das Kartellrecht, die Gebarungen mit Beihilfen und eventuelle Beitrittsverträge. 5.2.2 Sekundärrecht der EU Zum Sekundärrecht zählt das vom Europäischen Rat und der Europäischen Kommission erlassene Recht. Diese Organe erhalten die dazu nötige Kompetenz aus den 33 Gründungsverträgen der Gemeinschaft. Das wichtigste Instrument für die exakte Vergabe-Regelung stellen Richtlinien dar. Da das Primärrecht keine vergabespezifischen Regelungen zur öffentlichen Auftragsvergabe enthält, wurden entsprechende Richtlinien erlassen. Diese Gesetzesvorschriften stellen eigentlich nur einen legislativen Zwischenschritt dar, da die Mitgliedsstaaten die in der Richtlinie definierten Ziele erst in nationales Recht umsetzen müssen. Geeignete Rechtsquellen stellen dann Verfassungsgesetze, Gesetze oder Verordnungen dar. Folgende Richtlinien haben zur Zeit Relevanz für öffentliche Lieferaufträge:34 Lieferrichtlinie: Richtlinie 93/36/EWG des Rates vom 14. Juni 1993 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Lieferaufträge idF RL 97/52 EG (ABl L 328 vom 28. 11. 1997) 32 vgl. Platzer/Öhlinger, EU-konforme Ausschreibungen (1998), 25 33 vgl. Schuster, EG-Recht (1997), 6ff 34 vgl. Heid/Hauck/Preslmayr, Handbuch des Vergaberechts (2002), 4 51 Allgemeine Rechtsmittelrichtlinie: Richtlinie 89/665/EWG des Rates vom 21. Dezember 1989 über die Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Anwendung der Nachprüfungsverfahren im Rahmen der Vergabe öffentlicher Liefer- und Bauaufträge idF RL 92/50 EWG (ABl L 209 vom 24. 7. 1992) Diese Richtlinien kommen erst dann zur Anwendung, wenn Schwellenwerte überschritten werden. 5.2.3 Weitere Aspekte in der EU-Legislative im Bereich ökologische Beschaffung Berücksichtigung von Umweltbelangen Interpretierende Mitteilung der Kommission über das auf das Öffentliche Auftragswesen anwendbare Gemeinschaftsrecht und die Möglichkeiten zur Berücksichtigung von Umweltbelangen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge KOM(2001) 274 endgültig, 4. 7. 2001 Die Kommission der Europäischen Gemeinschaft hat im Jahr 2001 ein interpretierendes Papier zu den derzeit geltenden EU-Vergaberichtlinien veröffentlicht. Die geltenden Vergaberichtlinien enthalten keine ausdrücklichen Verweise auf den Umweltschutz, die Berücksichtigung von Umweltbelangen oder anderer Aspekte, die über den Kernbereich der Binnenmarktpolitik hinausgeht. Angesichts des zeitlichen Kontexts der Entstehung – der Zeitraum 1971 bis 1993 – ist dies nicht weiter verwunderlich. Seither wurde der Umweltschutz jedoch klar als Gemeinschaftsziel im Vertrag von Amsterdam verankert und als Kernelement einer nachhaltigen Entwicklung postuliert. Darüber hinaus wird im Sechsten Umweltaktionsprogramm für die Jahre 2001 – 2010 wie auch in der Mitteilung der Kommission zur Nachhaltigkeit in Europa das Vergabewesen als ein wesentliches Instrument für eine ökologischere Ausgestaltung des Marktes genannt. Die Kommission formuliert in ihrer interpretierenden Mitteilung, dass "die Mitgliedsstaaten [...] den ihres Erachtens umweltverträglichsten Vertragsgegenstand oder alternative Definitionen des Vertragsgegenstandes durch Hinzuziehung von Varianten frei bestimmen [können], sofern die Wahl nicht zu einer Marktzugangsbeschränkung zu Lasten von Anbietern aus anderen Mitgliedsstaaten führt."35 Die Zulässigkeit einer Maßnahme ist 35 KOM(2001) 274 endgültig, 4. 7. 2001, 9 52 einzelfallbezogen zu prüfen. Diese Grundsatz gilt jedoch für alle öffentlichen Aufträge, unabhängig davon, ob sie unter Vergaberichtlinien fallen oder nicht. Eine weitere zentrale Aussage dieses Dokuments trifft der folgenden Passus: "Öffentliche Auftraggeber dürfen bezüglich bestimmter Punkte frei definieren, dass sie ein höheres als in der Gesetzgebung oder in Standards festgelegtes Umweltschutzniveau verlangen, vorausgesetzt, dass das verlangte Schutzniveau nicht den Marktzugang behindert oder zu einer Diskriminierung zu Lasten potentieller Bieter führt."36 Die Mitteilung der Kommission nimmt auch auf Umweltzeichen bezug. Diese enthalten Kriterien, die auf dem Lebenszyklus des Produkts beruhen und verschiedene Aspekte, wie Produktleistung, Produktmaterial, Produktionsablauf, Rücknahme und Wiederverwertung, Gebrauchsanweisung und Umweltzeichen, nationalen die Verbraucherinformation, und berücksichtigen. multinationalen und bei Das Europäische Erfüllung bestimmter Voraussetzungen – d.h. Transparenz und gleichberechtigter Zugang – auch die privaten Umweltzeichen sind technische Spezifikationen im Sinne der Richtlinien über das öffentliche Auftragswesen. Der Beweis für das Erfüllen der Anforderungen darf jedoch nicht auf Umweltzeichen allein beschränkt werden. Die Auftraggeber müssen auch andere Beweismittel wie etwa Testberichte akzeptieren. Hinsichtlich der ökologischen Dimension des Auftragsgegenstandes wird angeführt, dass "Umweltelemente [...] dazu dienen können, das wirtschaftlich günstigste Angebot zu ermitteln, wenn sich aus der Bezugnahme auf diese Faktoren ein wirtschaftlicher Vorteil bei dem Produkt oder der Leistung, die Auftragsgegenstand ist, zum wirtschaftlichen Nutzen des Auftraggebers ergibt."37 Die Beurteilung der Kosten eines Produktes ist mitunter nicht unheikel. Bei der Ermittlung des wirtschaftlich günstigsten Angebotes wird empfohlen, alle Kosten, die nach dem Kauf des Produktes anfallen und vom Auftraggeber getragen werden und somit die Wirtschaftlichkeit des Produkts direkt beeinflussen, zu berücksichtigen. In den Richtlinien werden Betriebskosten und Rentabilität ausdrücklich als Zuschlagskriterien genannt. Davon tangiert sind: einerseits die direkten Betriebskosten (Verbrauch von Energie, Wasser und anderen Ressourcen während der Lebensdauer des Produkts), Ausgaben für Energiesparmassnahmen sowie andererseits Kosten für die Wartung oder Recycling des Produkts. Nicht heranzuziehen sind die Kosten für Planung, Material, Produktion aber auch Erprobung und Transport, da diese Faktoren bereits im Anschaffungspreis inkludiert sind. Ähnlich 36 KOM(2001) 274 endgültig, 4. 7. 2001, 12 53 verhält es sich mit externen Kosten, die Vor- und Nachteile darstellen, die der Verbraucher oder Nutznießer nicht unter normalen Marktbedingungen bezahlt. Der Preis wird nicht über den Markt bestimmt, die entsprechenden Kosten trägt nicht der Auftraggeber sondern die Gesellschaft. Diese Kosten können daher grundsätzlich nicht als Zuschlagskriterium herangezogen werden. Für Vergaben unterhalb der Schwellenwerte stellt die Kommission hingegen fest, dass die "dargelegten Vorschriften, die auf den Vergaberichtlinien basieren, nicht für Aufträge gelten, die nicht unter diese Richtlinien fallen. [...] Was die Bewertung von Angeboten angeht, so können die Zuschlagskriterien vom Auftraggeber frei festgelegt werden, solange er die Vorschriften des Vertrages und die Grundsätze des Gemeinschaftsrechtes beachtet und die Kriterien objektiv, transparent und nicht diskriminierend sind."38 5.3 Bundesvergabegesetz 2002 5.3.1 Einführung Rechtsinstrumente für die Vergabe öffentlicher Aufträge existieren seit dem Jahr 1957. Eine Österreichische Norm, die ÖNORM A 2050, erfüllte anfänglich diese Aufgabe. Da ÖNORMen allein keine Rechtsverbindlichkeit erwirken, waren verwaltungsinterne Verordnungen – sog. Selbstbindungsvorschriften – notwendig, um die Verbindlichkeit festzusetzen.39 Zu diesem Zeitpunkt war das Vergaberecht nicht Bestandteil des öffentlichen sondern Teil des Privatrechts. Bieter Verfahrensbestimmung hatten zu zwar bestehen, keine Rechte, konnten jedoch auf die zumindest Einhaltung bei dieser Verstößen des Auftraggebers vor ordentlichen Gerichten Schadenersatz fordern. Mit dem EWR-Beitritt Österreichs 1994 war jedoch die Verpflichtung gegeben, die EUVergaberichtlinien umzusetzen. Aus kompetenzrechtlichen Gründen wurde kein einheitliches Vergabegesetz beschlossen, Landesvergabegesetze in Kraft sondern vielmehr 40 gesetzt. Dies ein hatte Bundesgesetz zur Konsequenz, und neun dass jeder österreichweit tätige Bieter, zehn verschiedene Vergabegesetze zu beachten hatte. Die Gesetze unterschieden sich sowohl in Anwendungsbereich, Struktur und Rechtsschutz. Das BVerG 1993 setzte die entsprechenden EU-Richtlinien nicht vollständig um und beinhaltete einige Fehler. Die Novellen der Jahre 1996 und 1997 korrigierten viele Unzulänglichkeiten, merzten jedoch bei weitem nicht alle aus. Kritisch war dabei auch die Trennung der Geltungsbereiche von Bundes- und Landesgesetzen, insbesondere wenn Auftraggeber teils vom Bund und teils von den Ländern finanziert wurden. 37 KOM(2001) 274 endgültig, 4. 7. 2001, 21 38 KOM(2001) 274 endgültig, 4. 7. 2001, 26f 39 vgl. Heid/Hauck/Preslmayr, Handbuch des Vergaberechts (2002), 14 54 Die Gesetzeslage für die Bundesvergabe wurde im Jahr 2002 entscheidend verändert. Anforderungen an ein neues BVerG waren verfassungsrechtliche Kompetenz- und Gleichheitsanforderungen, ein neu zu regelnder Rechtsschutz aber auch die Vereinheitlichung der Vergabegesetzgebung für Bund und Länder und das Anliegen, sozial- und umweltpolitische Belange zu berücksichtigen. Dem gemäß ist das BVerG 2002 durch folgende Charakteristika gekennzeichnet: materiell-rechtliche Vereinheitlichung zwischen Bund und Ländern Neugestaltung der Regelungen für Ober- und Unterschwellenbereich durch die direkte Integration der ÖNORM aus dem Jahr 2000 Bestimmungen zum Einsatz elektronischer Medien Adaptierter Rechtsschutz Berücksichtigung von Umwelt- und Sozialaspekten 5.3.2 Geltungsbereich Die Vergabevorschriften des BVerG besitzen – im klassischen Fall, d.h. abgesehen von Auftragsvergaben Auftraggeber. im sog. Sektorenbereich – lediglich Gültigkeit für öffentliche 41 Der persönliche Geltungsbereich umfasst dabei: 42 - Den Bund, insbesondere die Bundesministerien und ihre nachgeordneten Dienststellen, die Länder, die Gemeinden und Gemeindeverbände. - Einrichtungen des Bundes, die zu dem Zweck gegründet worden sind, im Allgemeininteresse liegende Aufgaben zu erfüllen, die nicht gewerblicher Art sind, soweit diese zumindest teilrechtsfähig sind und durch den Bund verwaltet, beaufsichtigt oder überwiegend finanziert werden. Dazu zählen Kammern, Sozialversicherungsträger, Universitäten etc. Der EuGH ist im Jahr 2002 in einer Rechtssache43 zum Entschluss gekommen, dass Schulen und Universitäten, die sowohl staatlich als auch privat finanziert werden, auch als öffentliche Auftraggeber zu qualifizieren sind. Ausschlaggebend für eine adäquate Klassifizierung ist nicht die Rechtsform des öffentlichen Auftraggebers 40 sondern der wahre wirtschaftliche Gehalt. vgl. König, Vergaberecht in der Praxis (2000), 8 41 vgl. Heid/Hauck/Preslmayr, Handbuch des Vergaberechts (2002), 22ff 42 vgl. BGBl I 99/2002: BVerG 2002, § 7 43 EuGH 3. 10. 2000, Rs C-380/98 (Universität Cambridge) 44 Auch ausgegliederte 55 Rechtsträger, die als GmbH geführt werden, gelten als öffentliche Auftraggeber – entscheidend ist die erbrachte Tätigkeit. Der Vollständigkeit halber seien noch die sog. Sektorauftraggeber erwähnt. Darunter sind öffentliche oder private Auftraggeber zu verstehen, die in Bereichen agieren, in denen wenig bis kein Wettbewerb zwischen den Auftraggebern und den Kunden existiert. Vielfach sind bei diesen Anwendungsfällen auch rechtlich abgesicherte Monopol-Situationen zu beobachten. Typische Sektorentätigkeiten sind das Bereitstellen und Betreiben von allgemeiner Netzinfrastruktur (Trinkwasser, Strom, Gas, Wasser) und das Betreiben von (Verkehrs)Netzen nach behördlichen Auflagen (Straßenbahn, Bus, etc.). Der sachliche Geltungsbereich erstreckt sich dabei auf: Bauaufträge (Errichtung von Bauwerken oder die Erbringung von Bauleistungen) Lieferungen (Kauf, Leasing, Miete, Pacht oder Ratenkauf von Waren samt Nebenleistungen wie Verlegen und Installieren) Dienstleistungen (Aufträge, die weder als Bauaufträge noch als Lieferaufträge zu klassifizieren sind). 5.3.3 Oberschwellen-Bereich vs. Unterschwellen-Bereich Das Bundesvergabegesetz trennt durch Schwellenwerte für den Auftragswert verschiedene Gültigkeitsbereiche juridischer Bestimmungen.45 Hintergrund der Unterscheidung ist die Berücksichtigung des Auftragsvolumens hinsichtlich des organisatorischen und wirtschaftlichen Aufwandes eines Ausschreibungsverfahren. Der Aufwand eines komplexen Vergabeverfahren für weniger umfangreiche Auftragsvolumina ist oft nicht gerechtfertigt und kann den so erzielten Preisvorteil neutralisieren. Der Wahl angemessener Mittel wird dadurch Rechnung getragen, dass die Verfahren im Unterschwellenbereich weniger ressourcenintensiv gestaltet sind. Der Schwellenwert für Lieferaufträge46 liegt bei einem Auftragswert ohne Umsatzsteuer von € 154.01447 (SZR 130.000) exkl. Umsatzsteuer (Ust.), wenn der Auftraggeber einer der folgenden ist: das Bundeskanzleramt, Bundesministerien (abgesehen vom Bundesministerium für Landesverteidigung – hier gelten andere Regelungen), 44 vgl. König, Vergaberecht in der Praxis (2000), 2f 45 vgl. Heid/Hauck/Preslmayr, Handbuch des Vergaberechts (2002), 44f 46 vgl. BGBl I 99/2002: BVerG 2002, § 9 47 vgl. ABl. C 309 vom 19. 12. 2003, S. 14 56 das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen, das Österreichische Forschungs- und Prüfzentrum Arsenal GmbH, die Bundesprüfanstalt für Kraftfahrzeuge, die Bundesbeschaffung GmbH und das Bundesrechenzentrum GmbH ist. Der Schwellenwert für alle übrigen Lieferaufträge ist mit € 200.000 festgesetzt. Als Oberschwellenbereich gilt naturgemäß, wenn der geschätzte Auftrags- oder Vertragswert ohne Umsatzsteuer den Schwellenwert übersteigt und als Unterschwellenbereich, wenn er ihn unterschreitet. Exkurs "Sonderziehungsrechte (SZR)" "Das SZR ist ein internationales Reservemedium, das der IWF im Anschluss an die Erste Änderung des Übereinkommens 1969 zur Aufstockung der bestehenden Reserveguthaben der Mitglieder — offizielle Goldbestände, Devisen und Reservepositionen im IWF — einführte." 48 5.3.4 Vergaberegeln Das Bundesvergabegesetz definiert detaillierte Regeln für das gesamte Vergabeverfahren von der Bekanntmachung bis zur Zuschlagserteilung. Sofern jedoch Situationen auftreten, die nicht direkt durch das BVerG geregelt sind, muss auf die allgemeinen Grundsätze des Vergabeverfahrens im BVerG und in den EU-Vergaberichtlinien zurückgegriffen werden.49 Das BVerG50 nennt folgende Grundsätze für das Vergabeverfahren: Freier und lauterer Wettbewerb: Dieser Grundsatz verpflichtet Auftraggeber und Auftragnehmer gleichermaßen. Unter anderem erfordert er eine neutrale Leistungsbeschreibung, die keinem Bieter Wettbewerbsvorteile bringt und er erzwingt den Ausschluss von Angeboten von Bietern, die mit anderen Bietern wettbewerbswidrige Absprachen getroffen haben. 48 Homepage des Internationalen Währungsfonds (www.imf.org/external/np/exr/facts/deu/sdrd.htm), 30. 4. 2004 49 vgl. Heid/Hauck/Preslmayr, Handbuch des Vergabrechts (2002), 80f 50 vgl. BGBl I 99/2002: BVerG 2002, § 21 57 Gleichbehandlung aller Bewerber und Bieter: Dies stellt den zentralen Aspekt in der Vergabe dar, der für alle Arten von Vergabeverfahren und unabhängig von Schwellenwerten gilt. Vergabe nur an geeignete Bieter: Die Bieter müssen den Kriterien "befugt", "leistungsfähig" und "zuverlässig" genügen. Sofern ein Bieter diesen Anforderungen nicht entspricht, muss das betreffende Angebot ausgeschieden werden. Vergabe zu angemessenen Preisen: Dieser Punkt tangiert den Wettbewerb. Das BVerG definiert zu diesem Zweck Bestimmungen zur "Prüfung der Angemessenheit der Preise - vertiefte Angebotsprüfung".51 Verbot der Abhaltung eines Vergabeverfahrens zur Erkundung der Marktlage: Vergabeverfahren sind nur dann durchzuführen, wenn die Absicht besteht, die Leistung auch tatsächlich zur Vergabe zu bringen. Vertraulichkeit von Informationen Es dürfen keinesfalls über Inhalte und Anzahl eingelangter Angebote sowie über die Bieter Auskünfte erteilt werden. Umweltgerechtheit der Leistung: "Im Vergabeverfahren ist auf die Umweltgerechtheit der Leistung Bedacht zu nehmen. Dies kann insbesondere durch die Berücksichtigung ökologischer Aspekte bei der Beschreibung der Leistung, bei der Festlegung der technischen Spezifikationen oder durch die Festlegung konkreter Zuschlagskriterien mit ökologischem Bezug erfolgen."52 Besondere Kriterien hinsichtlich der Beschäftigungsverhältnisse und weiterer sozialpolitischer Belange: Das BVerG eröffnet die Möglichkeit, im Vergabeverfahren "auf die Beschäftigung von Frauen, von Personen im Ausbildungsverhältnis, von Langzeitarbeitslosen von behinderten und 51 vgl. BGBl I 99/2002: BVerG 2002, § 93 52 BGBl I 99/2002: BVerG 2002, § 21 Abs. 6 58 älteren Arbeitnehmern sowie auf Maßnahmen zur Umsetzung sonstiger sozialpolitischer Belange Bedacht"53 zu nehmen. Transparenz Der immer wieder vom EuGH betonte Grundsatz der Transparenz des Vergabeverfahrens findet sich jedoch nicht im BVerG. Trennung von Eignungs- und Zuschlagskriterien Der Grundsatz von der Trennung von Eignungs- und Zuschlagskriterien ist weder im BVerG noch in den europarechtlichen Vergabebestimmungen erwähnt, wiewohl der EuGH auf diese Unterscheidung großen Wert legt54. Dies stellt eine wichtige Anweisung an den Auftraggeber dar, bei der Auswahl des besten Angebotes die für die Eignungsprüfung relevanten Kriterien der Zuverlässigkeit, Leistungsfähigkeit und Befugnis eines Bieters unberücksichtigt zu lassen. Das BVerG sieht die Prüfung der Eignung des Bieters vor der Prüfung der Angebote vor, auch um Angebote im entsprechenden Fall auszuscheiden. Einende fehlende Trennung von Eignungs- und Zuschlagkriterien erscheint problematisch, weil Angeboten eventuell nicht der Zuschlag erteilt wird, wenn sie das beste wären, sondern solche Angebote zum Zug kommen, die von Bietern stammen, die augenscheinlich über mehr Erfahrung und Finanzkraft als andere Mitbewerber verfügen. Dazu existiert ein Urteil des OGH, das verdeutlicht, dass bei der "Vergabeentscheidung [...] nach Bejahung der generellen Eignung der in die engere Wahl gekommenen Bieter ein 'Mehr an Eignung' eines Bieters nicht als entscheidendes Kriterium für den Zuschlag zu seinen Gunsten berücksichtigt werden darf".55 In den Begriffsbestimmungen des BVerG findet sich die Unterscheidung zwischen Eignungskriterien und Zuschlagskriterien: "Eignungskriterien sind die vom Auftraggeber festgelegten, nicht diskriminierenden Mindestanforderungen an den Bewerber oder Bieter, die gemäß den Bestimmungen dieses Bundesgesetzes nachzuweisen sind. Zuschlagskriterien bzw. Zuschlagskriterium sind bei der Wahl des technisch und wirtschaftlich günstigsten Angebotes die vom Auftraggeber im Verhältnis ihrer Bedeutung festgelegten, nicht diskriminierenden und auftragsbezogenen Kriterien, nach welchen das technisch und wirtschaftlich günstigste Angebot ermittelt wird, oder 53 vgl. BGBl I 99/2002: BVerG 2002, § 21 Abs. 7 54 vgl. Heid/Hauck/Preslmayr, Handbuch des Vergaberechts (2002), 82f 55 BGH 8. 9. 1998, X ZR 109/96 59 ist bei der Wahl des Angebotes mit dem niedrigsten Preis der Preis." 56 5.3.5 Vergabeverfahren Das BVerG führt folgende mögliche Varianten für Vergabeverfahren57 an: Offenes Verfahren Nicht offenes Verfahren Verhandlungsverfahren Direktvergabe Elektronische Auktion Rahmenvereinbarung Offenes Verfahren Beim offenen Verfahren wird eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmen öffentlich zur Abgabe von Angeboten aufgefordert. Nicht offenes Verfahren Beim nicht offenen Verfahren mit vorheriger Bekanntmachung werden, nachdem eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmern öffentlich zur Abgabe von Teilnahmeanträgen aufgefordert wurde, ausgewählte Bewerber zur Abgabe von Angeboten aufgefordert. Beim nicht offenen Verfahren ohne vorherige Bekanntmachung wird eine beschränkte Anzahl von geeigneten Unternehmern zur Abgabe von Angeboten eingeladen. Verhandlungsverfahren Beim Verhandlungsverfahren mit vorheriger Bekanntmachung werden, nachdem eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmern öffentlich zur Abgabe von Teilnahmeanträgen aufgefordert wurde, ausgewählte Bewerber zur Abgabe von Angeboten aufgefordert. Danach kann über den gesamten Auftragsinhalt verhandelt werden. Beim Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wird eine beschränkte Anzahl von geeigneten Unternehmern zur Abgabe von Angeboten eingeladen. Danach kann über den gesamten Auftragsinhalt verhandelt werden. 56 vgl. BGBl I 99/2002: BVerG 2002, § 20 57 vgl. BGBl I 99/2002: BVerG 2002, § 23 60 Direktvergabe Bei der Direktvergabe wird eine Leistung formfrei unmittelbar von einem ausgewählten Unternehmer gegen Entgelt bezogen. Elektronische Auktion Bei einer elektronischen Auktion ohne beschränkte Teilnehmeranzahl werden, nachdem eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmern öffentlich zur Abgabe von Teilnahmeanträgen aufgefordert wurde, alle geeigneten Bewerber zur Teilnahme an der Auktion zugelassen. Bei einer elektronischen Auktion mit beschränkter Teilnehmeranzahl werden, nachdem eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmern öffentlich zur Abgabe von Teilnahmeanträgen aufgefordert wurde, nur ausgewählte Bewerber zur Teilnahme an der Auktion zugelassen. Rahmenvereinbarung Bei einer Rahmenvereinbarung wird, nachdem eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmern öffentlich zur Abgabe von Angeboten aufgefordert wurde, eine Leistung von einem ausgewählten Unternehmer in einem ein- oder zweistufigen Verfahren bezogen. Bestimmungen für die Wahl des Verfahrens im Unterschwellenbereich Das BVerG eröffnet den Auftraggebern grundsätzlich die Option, zwischen dem offenen Verfahren und dem nicht offenen Verfahren mit vorheriger Bekanntmachung zu wählen.58 Das BVerG in der aktuellen Fassung geht nunmehr im Unterschied zu den vorangegangenen Fassungen vom Primat des offenen Verfahrens ab59 und schöpft die von der EUVergaberichtlinie eingeräumte Möglichkeit zur freien Wahl des offenen bzw. nicht offenen Verfahren zumindest zum Teil aus. Darüber hinaus können "Lieferaufträge im Verhandlungsverfahren nach vorheriger Bekanntmachung vergeben werden, wenn ein durchgeführtes offenes oder nicht offenes Verfahren mit vorheriger Bekanntmachung keine für den Auftraggeber nach diesem Bundesgesetz geeigneten Angebote erbracht hat und die ursprünglichen Bedingungen für den Lieferauftrag nicht grundlegend geändert werden."60 Ebenso können Lieferaufträge "im Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung vergeben werden, wenn ein durchgeführtes offenes oder nicht offenes Verfahren mit vorheriger Bekanntmachung kein oder kein im Sinne dieses Bundesgesetzes geeignetes Angebot erbracht hat, die ursprünglichen Bedingungen 58 vgl. BGBl I 99/2002: BVerG 2002, § 24 59 vgl. Heid/Hauck/Preslmayr, Handbuch des Vergaberechts (2002), 84 60 BGBl I 99/2002: BVerG 2002, § 25 Abs. 1 für den Lieferauftrag nicht 61 grundlegend geändert werden"61 oder "bei früher durchgeführten Lieferungen zusätzliche Lieferungen notwendig werden, die entweder zur teilweisen Erneuerung gelieferter Waren oder Einrichtungen oder zur Erweiterung von Lieferungen oder bestehenden Einrichtungen bestimmt sind, und ein Wechsel des Auftragnehmers dazu führen würde, dass der Auftraggeber Material sehr unterschiedlicher technischer Merkmale kaufen müsste und dies eine technische Unvereinbarkeit oder unverhältnismäßige technische Schwierigkeiten bei Gebrauch und Wartung mit sich bringen würde; die Laufzeit dieser Aufträge sowie der Daueraufträge darf in der Regel drei Jahre nicht überschreiten."62 Für Vergaben im Unterschwellenbereich führt das BVerG noch folgende zusätzliche Bestimmungen für Lieferaufträge an:63 Aufträge können im nichtoffenen Verfahren ohne vorherige Bekanntmachung vergeben werden, sofern dem Auftraggeber genügend geeignete Unternehmer bekannt sind, um einen freien und lauteren Wettbewerb sicherzustellen und der geschätzte Auftragswert € 60.000 (exkl. Ust.) nicht erreicht. Ein Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung kann dann zu Anwendung kommen, wenn der geschätzte Auftragswert € 40.000 (exkl. Ust.) nicht erreicht oder wenn bei Gelegenheitskäufen Lieferungen auf Grund einer besonders günstigen Gelegenheit, die sich für einen sehr kurzen Zeitraum ergeben hat, zu einem Preis gekauft werden können, der erheblich unter den normalerweise marktüblichen Preisen liegt. Eine Direktvergabe ist nur dann zulässig, wenn der geschätzte Auftragswert der Leistung € 20.000 (exkl. Ust.) nicht erreicht. Das Verfahren der elektronischen Auktion kann laut BVerG dann herangezogen werden, wenn der geschätzt Auftragswert € 40.000 (exkl. Ust.) nicht übersteigt und der Auftragsgegenstand eindeutig beschrieben ist, sodass die Gleichwertigkeit der Angebote garantiert ist. Für die Rahmenvereinbarung Unterschwellenbereich fest. legt das BVerG nur deren Zulässigkeit im 64 Begriffsbestimmung "Rahmenvereinbarung – Rahmenvertrag": "Rahmenvereinbarung ist eine Vereinbarung ohne Abnahmeverpflichtung zwischen einem oder mehreren Auftraggebern und einem oder mehreren Unternehmen, die zum Ziel hat, die Bedingungen für die Aufträge, die während eines bestimmten Zeitraums vergeben werden 61 BGBl I 99/2002: BVerG 2002, § 25 Abs. 2 62 BGBl I 99/2002: BVerG 2002, § 25 Abs. 2 63 vgl. BGBl I 99/2002: BVerG 2002, § 26 64 vgl. BGBl I 99/2002: BVerG 2002, § 29 62 sollen, festzulegen, insbesondere in Bezug auf den in Aussicht genommenen Preis und gegebenenfalls die in Aussicht genommene Menge."65 Rahmenvereinbarungen sind somit nach obiger Definition nicht als "Aufträge" im Sinne der BVerG anzusehen, da sie auf keinem Bindungswillen der beruhen.66 Parteien Der Auftraggeber hat beim Einzelabruf insbesondere noch die Möglichkeit, die Spezifikationen des Leistungsgegenstandes und die kaufmännischen Bedingungen zu ändern. Das BVerG beinhaltet keinerlei Angaben über Erfordernisse und Gebarung im Bereich der Rahmenverträge, die somit nicht explizit spezifiziert sind. Ein gesetzlicher Anhaltspunkt findet sich nur in der bereits oben erwähnten Definition für Rahmenvereinbarungen. 67 Der Rahmenvertrag wiederum enthält bereits alle für den Abschluss eines Vertrages erforderlichen Vereinbarungen und entfaltet daher Bindungswirkung zwischen den Parteien. Der Auftraggeber sieht sich in einer Abnahmeverpflichtung, bei der feste Konditionen vorliegen. Der Rahmenvertrag ist deshalb als "Auftrag" zu qualifizieren, der nach den allgemeinen Regeln zu vergeben ist. Aufgrund der Geltung des Bestbieterprinzips ist es generell nicht möglich, einen Rahmenvertrag – wie die Rahmenvereinbarung – mit mehreren Unternehmen abzuschließen. Kosten-Abschätzung: Um den geschätzten Auftragswert einer Rahmenvereinbarung zu schätzen, muss dafür der für ihre Laufzeit geschätzte Gesamtwert aller auf der Basis dieser Rahmenvereinbarung voraussichtlich zu vergebenden Aufträge herangezogen werden. 5.3.6 Zuschlagskriterien: Bestbieter vs. Billigstbieter Eine exakte, wenngleich lapidare Definition der Zuschlagskriterien findet sich im BVerG unter "Begriffsbestimmungen": "Zuschlagskriterien bzw. Zuschlagskriterium sind bei der Wahl des technisch und wirtschaftlich günstigsten Angebotes die vom Auftraggeber im Verhältnis ihrer Bedeutung festgelegten, nicht diskriminierenden und auftragsbezogenen Kriterien, nach welchen das technisch und wirtschaftlich günstigste Angebot ermittelt wird, oder ist bei der Wahl des Angebotes mit dem niedrigsten Preis der Preis."68 Konkret wird auch noch die Wahl des Angebotes für den Zuschlag spezifiziert: 65 BGBl I 99/2002: BVerG 2002, § 20 66 vgl. Heid/Hauck/Preslmayr, Handbuch des Vergaberechts (2002), 53 67 vgl. Heid/Hauck/Preslmayr, Handbuch des Vergaberechts (2002), 53 68 BGBl I 99/2002: BVerG 2002, § 20 63 "Von den Angeboten, die nach dem Ausscheiden übrig bleiben, ist der Zuschlag gemäß den Angaben in der Ausschreibung dem technisch und wirtschaftlich günstigsten Angebot oder dem Angebot mit dem niedrigsten Preis zu erteilen."69 5.3.7 Anwendung umweltgerechter Kriterien im Vergaberecht Grundsätze In den allgemeinen Grundsatzbestimmungen70 des BVerG wird festgelegt, in welchen Phasen des Vergabeverfahrens ökologische Aspekte berücksichtigt werden können: bei der Leistungsbeschreibung, bei der Festlegung der technischen Spezifikationen oder durch die Festlegung konkreter Zuschlagskriterien mit ökologischem Bezug. Dies stellt ein Novum im geltenden BVerG dar und schafft einen großen Spielraum für die Beachtung ökologischer Aspekte bei der Leistungsbeschreibung und bei der Festlegung der technischen Spezifikationen. Auftraggeber können zudem durch die Festlegung der entsprechenden Zuschlagskriterien bei der Bewertung der Angebote im Rahmen der Zuschlagserteilung umweltfreundlichen Produkten einen Bonus geben. Das BVerG führt unter "Beschreibung der Leistung – Allgemeine Grundsätze" auch an, dass "in der Beschreibung der Leistung [...] gegebenenfalls auch die Spezifikationen für die Lieferung von umweltgerechten Produkten oder für die Erbringung von Leistungen im Rahmen umweltgerechter Verfahren, soweit dies nach dem jeweiligen Stand der Technik und dem jeweils aktuellen Marktangebot möglich ist, anzugeben"71 sind. Weiter heißt es: "Bei der Erstellung der Beschreibung der Leistung sind auch mit der Leistung in Zusammenhang stehende allfällige zukünftige laufende bzw. anfallende kostenwirksame Faktoren (z.B. Betriebs- und Erhaltungsarbeiten, Serviceleistungen, erforderliche ErsatzteilLagerhaltung, Entsorgung) aufzunehmen, falls deren Kosten ein Zuschlagskriterium 72 bilden." Im Bereich "Beschreibung der Leistung – Technische Spezifikationen" findet sich folgende Passage im BVerG: "Werden Anforderungen an die Umweltgerechtheit der Leistung in Form von Leistungs- oder Funktionsanforderungen festgelegt, so können Auftraggeber zur Beschreibung der Leistung 69 BGBl I 99/2002: BVerG 2002, § 99 Abs. 1 70 vgl. BGBl I 99/2002: BVerG 2002, § 21, Abs. 6 71 BGBl I 99/2002: BVerG 2002, § 74 Abs. 4 72 BGBl I 99/2002: BVerG 2002, § 74 Abs. 4 64 auf technische Spezifikationen Bezug nehmen, die im Europäischen Umweltzeichen, in nationalen, multinationalen oder in sonstigen Umweltzeichen festgelegt sind. Die Anforderungen betreffend das Umweltzeichen müssen auf wissenschaftlicher Basis entwickelt worden sein, müssen in einem Verfahren erarbeitet und beschlossen worden sein, an dem sich alle interessierten Parteien wie Erzeuger, Konsumenten, Verkaufs- und Umweltschutzorganisationen sowie Verwaltungsbehörden beteiligen können, und müssen allen interessierten Parteien zugänglich und verfügbar sein. Auftraggeber können in den Ausschreibungsunterlagen angeben, dass bei Waren oder Dienstleistungen, die mit einem bestimmten Umweltzeichen ausgestattet sind Ausschreibungsunterlagen angegebenen vermutet wird, dass sie den in technischen Spezifikationen den entsprechen. Auftraggeber müssen jedoch jedes andere geeignete Beweismittel, wie etwa eine technische Beschreibung des Herstellers oder einen Prüfbericht einer anerkannten Stelle, anerkennen."73 Bestimmungen zur Ausschreibung – Ausschreibungsunterlagen In dem Teil des BVerG, der sich mit der Ausschreibung auseinandersetzt, findet sich ein Passus, der die Umweltgerechtheit von Leistungen tangiert. Das BVerG schreibt somit vor, dass "die Ausschreibungsunterlagen [...] bei der Projektierung und Ausschreibung umweltgerechter Leistungen auf für die Planung und Ausschreibung umweltgerechter Produkte sowie umweltgerechter Verfahren geeignete technische Spezifikationen Bezug zu nehmen bzw. diese zu berücksichtigen"74 haben. Erforderlich ist auch die Ausschreibungsunterlagen. Angabe der betreffenden Interessant erscheint 75 hinsichtlich der Zuschlagsverfahren vorsieht. dabei Zuschlagskriterien die Wertung, in den die das BVerG Grundsätzlich ist anzugeben, ob der Zuschlag dem technisch und wirtschaftlich günstigsten Angebot zu erteilen ist. Relevant ist die Nennung des Billigstbieter-Zuschlags aber nur dann, wenn der Qualitätsstandard der Leistung klar und eindeutig definiert ist und demzufolge durch die Ausschreibung nur qualitativ äquivalente Angebote sichergestellt sind. Im Falle des Bestbieter-Prinzips muss in den Ausschreibungsunterlagen die Wertigkeit aller angewendeten Zuschlagskriterien hervorgehen. Gestattet sind auch Margen, wenn diese sachlich gerechtfertigt sind und deren größte Bandbreiten angemessen sind. Wenn auch dies nicht möglich ist, sind die Kriterien nach der ihnen zukommenden Gewichtung zu reihen. 73 BGBl I 99/2002: BVerG 2002, § 75 Abs. 7 74 BGBl I 99/2002: BVerG 2002, § 66 Abs. 2 75 vgl. BGBl I 99/2002: BVerG 2002, § 67 Abs. 3 65 5.4 Universitätsgesetz 2002 5.4.1 Rechtsform Die Universitäten sind der Rechtsform nach juristische Personen öffentlichen Rechts.76 Dies bedeutet, dass Universitäten jeweils in ihrer Gesamtheit die volle Rechtsfähigkeit haben und als autonome Einrichtungen über eine umfassende Geschäftsfähigkeit verfügen, die es ihnen ermöglicht, im eigenen Namen und auf eigene Rechnung Geschäfte zu tätigen und Verträge abzuschließen. Die Aktivitäten der Universitäten haben dabei der wissenschaftlichen Forschung und Lehre bzw. der Entwicklung und Erschließung der Künste sowie der Vermittlung der Kunst zu dienen. Als Einrichtungen des Bundes sind die Universitäten durch den Bund garantiert und daher auch durch ihn zu finanzieren.77 5.4.2 Leitende Grundsätze "Die leitenden Grundsätze für die Universitäten bei der Erfüllung ihrer Aufgaben sind: 1. Freiheit der Wissenschaften und ihrer Lehre (Art. 17 des Staatsgrundgesetzes über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger, RGBl. Nr. 142/1867) und Freiheit des wissenschaftlichen und des künstlerischen Schaffens, der Vermittlung von Kunst und ihrer Lehre (Art. 17a des Staatsgrundgesetzes über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger); 2. Verbindung von Forschung und Lehre, Verbindung der Entwicklung und Erschließung der Künste und ihrer Lehre sowie Verbindung von Wissenschaft und Kunst; 3. Vielfalt wissenschaftlicher und künstlerischer Theorien, Methoden und Lehrmeinungen; 4. Lernfreiheit; 5. Berücksichtigung der Erfordernisse der Berufszugänge; 6. Mitsprache der Studierenden, insbesondere bei Studienangelegenheiten, bei der Qualitätssicherung der Lehre und der Verwendung der Studienbeiträge; 7. nationale und internationale Mobilität der Studierenden, der Absolventinnen und Absolventen sowie des wissenschaftlichen und künstlerischen Universitätspersonals; 8. Zusammenwirken der Universitätsangehörigen; 9. Gleichstellung von Frauen und Männern; 10. soziale Chancengleichheit; 76 vgl. BGBl. I Nr. 120/2002: UG 2002, § 4 77 vgl. www.unigesetz.at 66 11. besondere Berücksichtigung der Erfordernisse von behinderten Menschen; 12. Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit der Gebarung."78 5.4.3 Weisungsfreiheit und Satzungsfreiheit "Die Universitäten erfüllen ihre Aufgaben gemäß § 3 im Rahmen der Gesetze und Verordnungen nach Maßgabe des § 2 Abs. 2 des Bundesgesetzes über die Organisation der Universitäten [...] weisungsfrei und geben sich ihre Satzung im Rahmen der Gesetze"79 5.4.4 Geltungsbereich des Bundesvergabe- und des Bundesbeschaffungsgesetzes Da die Universitäten Geltungsbereich des weiterhin vom Bund Bundesvergabegesetzes finanziert auch werden, auf die erstreckt sich Universitäten. der Das Bundesbeschaffungsgesetz ist nicht anzuwenden, es wird aber davon ausgegangen, dass sich die Universitäten auch der Dienstleistungen der Bundesbeschaffung GmbH bedienen.80 78 BGBl. I Nr. 120/2002: UG 2002, § 2 79 vgl. BGBl. I Nr. 120/2002: UG 2002, § 5 80 vgl. www.unigesetz.at 67 6 Beschaffung von IT-Equipment 6.1 öffentliche Beschaffung 6.1.1 grundsätzliche Betrachtungen Der öffentlichen Beschaffung – der zentrale Einkauf von Gütern und Dienstleistungen also – kommt eine besondere Stellung zu. Ihr Grundprinzip kann so umrissen werden: Die öffentliche Hand - als Verwaltung des Bundes, der Länder und Gemeinden aber auch ausgegliederte Rechtsträger, die durch öffentliche Mittel finanziert werden – tritt als öffentlicher Auftraggeber auf, um ihre öffentlichen Aufgaben zu erfüllen. Der öffentliche Auftraggeber handelt dabei im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung, d.h. nicht als Behörde bzw. nicht im Rahmen der Hoheitsverwaltung.81 Öffentliche Auftraggeber sind im Gegensatz zu privaten an besondere Rechtsvorschriften gebunden. Diese besonderen Anforderungen leiten sich daraus ab, dass öffentliche Gelder eingesetzt werden. Prämissen hiefür, die auch Rechtsstatus besitzen, stellen Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmässigkeit dar. Damit ist ein zentraler Unterschied zwischen öffentlichen Einrichtungen und privaten Unternehmen bzw. Institutionen angesprochen. Private Auftraggeber stehen in einer Konkurrenz-Situation zu anderen Mitbewerbern. Folglich müssen sie ihre finanziellen Ressourcen sparsam und effektiv einsetzen, um dem Wettbewerbsdruck standhalten zu können. Für öffentliche Auftraggeber gilt dieses Wirtschaftlichkeitsprinzip im Allgemeinen nicht per se. Die entsprechenden rechtlichen Rahmenbedingungen – das Vergaberecht – sollen folgende Ziele erfüllen:82 Die Förderung eines funktionierenden Wettbewerbs unter den Vertragspartnern öffentlicher Auftraggeber auf dem alle Markteilnehmer die gleiche Chance auf öffentliche Aufträge erhalten. Die Erzielung von Kosteneinsparungen seitens der öffentlichen Auftraggeber durch einen effizienten Einsatz der öffentlichen Finanzmittel. Die Verhinderung von Korruption zwischen öffentlichen Auftraggebern und deren Vertragspartnern mittels ausreichender Transparent der Vergabeverfahren. 81 vgl. Ökoleitfaden Vorarlberg, www.umweltverband.at 82 vgl. Gast, Das österreichische Vergaberecht (2002), 3 68 6.1.2 ökologische Beschaffung Eine ökologischeren Ausrichtung des gesamten Beschaffungswesen erscheint vor dem Hintergrund einer nachhaltigen Entwicklung obligatorisch. Die Rahmenbedingungen des Marktes geben jedoch noch nicht die benötigten Impulse, die für eine Ökologisierung der Wirtschaft erforderlich wären.83 Daher erfährt ein adäquates Konsumverhalten im Sinn einer Kaufentscheidung für umweltfreundliche Produkte und Dienstleistungen einen enormen Bedeutungszuwachs. Die öffentliche Verwaltung trägt deshalb besondere Verantwortung, da ihre konzentrierte Kaufmacht im Rahmen der öffentlichen Beschaffung jährlich etwa 30 Mrd. € bzw. 17% des BIP beträgt. Das öffentliche Beschaffungswesen stellt ein wichtiges und marktkonformes Instrument zu Förderung des Umweltschutzes dar: Durch den Kauf- bzw. die Planungsentscheidung für umweltfreundliche Produkte und Dienstleistungen wird ein konkreter Beitrag zur Umweltentlastung geleistet. Durch eine spezielle Nachfrage können ökologische Produktinnovationen gefördert und in der Einführungsphase, wo aufgrund meist relativ geringer Stückzahlen die Kostendegression noch nicht voll ausgenutzt ist, die Markteinführung bzw. – durchdringung unterstützt werden. Die öffentliche Verwaltung nimmt eine exponierte Position ein, sie ist herausgefordert, die staatliche Umweltpolitik mitzutragen und in ihrem Bereich umzusetzen. Ihre Aktivitäten hinsichtlich ökologische Beschaffung haben Signalwirkung für Unternehmen und private Verbraucher. Ein umweltgerechtes Beschaffungswesen bietet neben dem Beitrag zum Umweltschutz auch in einigen Bereichen Chancen für Kosteneinsparungen. Diese können insbesondere durch die Reduktionen von Energie-, Wasser- und Materialverbrauch, durch den Verzicht auf Produkte und Dienstleistungen bzw. völlig neue Ansätze der Dienstleistungserbringung sowie durch die Einsparung von Entsorgungsgebühren erzielt werden. 6.1.3 Bundesbeschaffungsgesellschaft Primäres Ziel der Bundesbeschaffung GmbH ist es, durch Bündelung und Standardisierung der Beschaffungsaktivitäten für die Republik Österreich optimale Einkaufskonditionen zu erhalten und dadurch einen Beitrag zur Senkung des öffentlichen Budgets zu leisten. Die Ziele und die Organisation der Gesellschaft sind im Bundesgesetz über die Errichtung einer Bundesbeschaffung Gesellschaft Verpflichtung, zentrale die mit beschränkter Einrichtung für die Haftung Beschaffung geregelt.84 der 83 vgl. BMLFUW, et al. (Hg.), Check it! (2001), 1/2/4 84 vgl. BGBl I Nr. 39/2001 in der Fassung BGBl I Nr. 99/2002: BB-GmbH-Gesetz Neben der Bundesverwaltung 69 darzustellen, richtet sich das Angebot der BBG auch an die Bundesländer, Städte und Gemeinden sowie an die ausgegliederten Rechtsträger, die BBG als Projektabwickler für Vergabeverfahren zu engagieren oder die von der BBG errichteten Rahmenverträge85 zu nutzen. So sind die Universitäten berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, Dienstleistungen der Bundesbeschaffung GmbH in Anspruch zu nehmen.86 Die BBG sieht ihre Hauptaufgabe87 darin, für die Republik Österreich und in Abstimmung mit Landesregierungen und Gemeinden für die in der Verordnung definierten Beschaffungsgruppen Bedarfe zu bündeln Leistungsverzeichnisse und Standards professionell zu erstellen Ausschreibungen durch das im BVergG definierte optimale Verfahren durchzuführen Nach Zuschlag an den Bestbieter Rahmenverträge abzuschließen, die Basis für Bestellungen der Dienststellen des Bundes (und in Abstimmung der Länder und Gemeinden) sind Die Leistungen der BBG sind für die Bundesverwaltung natürlich kostenfrei. Bundesländern, Städten, Gemeinden und ausgegliederten Rechtsträgern wird eine Servicegebühr von grundsätzlich 1 % der Nettobestellsumme verrechnet. Mit Großkunden werden im Rahmen einer Grundsatzvereinbarung bilaterale Regelungen getroffen, um die Servicegebühr in Abhängigkeit vom Bestellvolumen zu regeln. Auch mit den Universitäten wird es gesonderte bilaterale Vereinbarungen geben. Ausschreibungen im Bereich "IT-Hardware"88 Die BBG wickelt jährlich zwei bis drei PC-Ausschreibungen ab, in denen zwei Kategorien unterschieden werden: Standard-PCs als State-of-the-art für Office-Anwendungen High end-PCs für höhere Anforderungen Initiativ wirken Grossbeschaffungsprojekte der Bundesministerien und Beschaffungsaktionen der Schulen. Die Ministerien streben an, alle 4 Jahre den Bestand zu tauschen, konkret bedeutet dies 600 bis 2.500 PCs je Ressort. Jede Ausschreibung umfasst in Summe ein Beschaffungsvolumen von 3.000 – 10.000 PCs. Die Definition der Kriteriendefinition und die 85 vgl. BGBl I Nr. 39/2001 in der Fassung BGBl I Nr. 99/2002: BB-GmbH-Gesetz, § 2 86 vgl. BGBl I Nr. 39/2001 in der Fassung BGBl I Nr. 99/2002: BB-GmbH-Gesetz, § 3 Abs. 3 87 vgl. bbg.portal.at/internet/startseite/_start.htm 88 Interview mit Mag. A. Eder, Bereichsleiter IT-Hardware, BBG, am 18. Mai 04 70 Leistungsbeschreibung wird üblicherweise in Zusammenarbeit der IT-Verantwortlichen der betreffenden Ressorts gemeinsam mit den Fachleuten der BBG erstellt. Jeder Ausschreibung geht eine Bedarfserhebung voran, die aber nur 70 – 80 % des kumulativen Beschaffungsvolumen darstellt und von der BBG noch um Erfahrungswerte erhöht wird. Dadurch werden Bereiche integriert, die mit der Bedarfserhebung nicht erreicht werden konnten. Begriff "Rahmenvertrag" Ein Rahmenvertrag beschreibt eine beiderseitige Verpflichtung zum Anbot und zur Abnahme eines gewissen Kontingents (z.B. 6000 PCs) innerhalb eines gewissen Zeitraums. Gängige Vertragslaufzeiten betragen zwei Jahre. Im Regelfall wird das gesamte Kontingent innerhalb eines Jahres abgerufen. Nach dieser Phase stellt diese Vereinbarung quasi totes Recht dar. In Ausnahmefällen kann ein Rahmenvertrag auch über die definierte Laufzeit hinaus angewendet werden – insbesondere dann, wenn die Abwicklung der nachfolgenden Ausschreibung verzögert ist oder Probleme aufwirft. Begriff "Rahmenvereinbarung" Im Unterschwellenbereich sind auch Rahmenvereinbarungen möglich. Diese beinhaltet eine einseitige Verpflichtung zur Anbotslegung bei Ausschreibungen, jedoch keine Abnahmeverpflichtung seitens der Auftraggeber. Dieses Konstrukt ist jedoch in der juristischen Anwendung nicht trivial und kommt deshalb bei BBG-Ausschreibungen kaum zur Anwendung. Bei PC-Ausschreibungen der BBG lässt sich ein Trend zu Markengeräten feststellen, auch um längerfristige Händlerbeziehung zu etablieren. Die typische Produktnutzungsdauer von PCs beträgt vier Jahre. Bei der letzten Ausschreibung differierten die Preise für Standard-PC zwischen € 360 und 500 und für High end-PCs zwischen € 550 – 700. Die Pauschale für 3 Jahre Vor-Ort Garantie kostete zwischen € 25 – 60. Zur Zeit nehmen folgende Universitäten das Leistungsanbebot der BBG in Anspruch89: 89 Karl Franzens Universität Graz Kunstuniversität Linz Medizinische Universität Wien Medizinische Universität Graz (MUG) Aktuelle Kundenliste inkl. Knd. Nr. - per 17.05.2004 71 Technische Universität Wien Universität für Bodenkultur Universität Innsbruck & Zentrum Informatikdienst der Universität Innsbruck Universität Klagenfurt Universität Linz - Johannes Kepler Universität Mozarteum Universität Salzburg Wirtschaftsuniversität Wien 6.2 IT-Beschaffung der Universitäten 6.2.1 Überblick Vor Inkrafttreten dem des Universitätsgesetzes 2002 waren in der Regel die Wirtschaftsabteilungen und die Zentralen Informatikdienste sowie die Institute selbst mit der Beschaffung von IT-Equipment befasst. Nun entstand durch die Implementierung des UG 2002 Handlungsbedarf, eine neue Satzung und neue Strukturen sind zu entwicklen. Dies hat natürlich auch Auswirkungen auf die Beschaffungsmodalitäten. So wird beispielsweise gegenwärtig an der TU Graz ein adaptiertes Beschaffungskonzept ausgearbeitet. Ein Trend zur Etablierung einer zentralen, für die Beschaffung allein verantwortlichen Stelle in den jeweiligen Universitäten zeichnet sich ab. 6.2.2 Status-quo an der TU Graz Die Beschaffungsmodalitäten der TU Graz werden gerade eine Adaptierung unterworfen. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über das von der Zentralen Verwaltung und dem Zentralen Informatikdienst abgewickelte Beschaffungsvolumen der Jahre 1998 – 2002. 72 Tabelle 6.1: IT-Geräte Bestand TU Graz Kategorie Zentraleinheit Zentraleinheit – UNIX Workstations Notebook PC PC – Macintosh 1998 1999 2000 2001 2002 gesamt 29 17 11 3 7 67 4 4 1 27 46 30 66 98 267 437 491 346 589 649 2512 2 9 3 7 8 29 9 Computer 2884 CRT-Monitor 395 332 211 334 241 1513 TFT-Monitor 4 15 11 87 218 335 Monitor 1848 Drucker (Nadel, Matrix) Drucker (Ink) Drucker (Thermo) Drucker (Laser) Plotter 4 63 37 1 29 51 39 1 219 2 71 59 41 59 60 3 2 6 1 5 Drucker 290 17 528 Scanner 30 34 18 48 41 171 Kopierer 2 3 5 1 4 15 13 20 10 8 9 60 4 4 48 144 Fax Multifunktionsgeräte Server 32 19 9 36 Quelle: Dr. Stepponat, ZID, TU Graz, Juni 2003 In früheren PC-Ausschreibungen des ZID waren folgende Zuschlagskriterien relevant: Ausfallsicherheit Energieverbrauch Garantiezeit Inbetriebnahme/Konfiguration Leistung Preis 73 Qualität Service vor-Ort Zur Zeit überlegt die TU Graz, ob das Leistungsangebot der Bundesbeschaffungsgesellschaft m.b.H. in Anspruch genommen werden soll. Das Angebot der BBG an Universitäten für Nutzung der Leistungen der BBG in allen Beschaffungsgruppen hat in etwa diese Form: Pauschale für TU Graz: € 7500 exkl. MWst. Pauschale für den ZID der TU Graz: € 75 + 1% Provision vom Auftragsvolumen Ein Schlüsselfaktor im Entscheidungsprozess wird das Faktum sein, ob der Strombezug auch über die BBG abgewickelt wird. 6.2.3 Status-quo an Österreichischen Universitäten Universität Graz90 Im Bereich des Zentralen Informatikdienstes der Universität Graz werden gegenwärtig nur Geräte von Markenherstellern gekauft. In der Vergangenheit spielten Geräte von Assembling Companies jedoch auch eine grössere Rolle. Bei der Beschaffung von Personal Computern stellen nach wie vor Desktops den Hauptanteil dar. Im Bereich Monitor ist eindeutiger Trend zu TFT-Bildschirmen festzustellen, da höhere Preise angesichts besserer Ergonomie in Kauf genommen werden. Sofern die entsprechenden Budgetmittel sehr knapp würden, könnte der Trend wieder zu CRT-Monitoren kippen. Im Verantwortungsbereich des ZID sind insgesamt – d.h. für die Karl-Franzens-Universtität und die neugegründete Medizinische Universität – 2500 PCs in Verwendung. Im Vorjahr wurden 300 PCs beschafft, im Jahr 2002 betrug das Beschaffungsvolumen noch 700 PCs. Die Nutzungsdauer von PCs liegt bei maximal 10 Jahren, wobei viele ältere Geräte in Labors eingesetzt werden. Die Universität nutzt zumindest fallweise die Angebote der Bundesbeschaffungsgesellschaft. Universität Linz – ZID91 Die Universität Linz greift nicht auf die Leistungen der BBG zurück. Der ZID bereitet gerade eine EU-weite Ausschreibung für die IT-Beschaffung vor, die Händler adressiert, deren Existenz für die kommenden drei bis vier Jahre quasi garantiert sein müsste. Der Zuschlag 90 Interview mit DI G. Rosenkranz, Leiter der Abteilung "Computersysteme & Support", ZID der Universität Graz, am 12. Mai 2004 91 Interview mit C. Wohlschlager, ZID der Universität Linz, am 12. Mai 2004 74 soll dann an drei bis fünf Händler gehen, wobei gewährleistet sein sollte, dass diese mehrere Hersteller in ihrem Produktkatalog führen. Im Rahmen der durch das UG 2002 neu entwickelten Struktur der Universität können von den Instituten nur PCs gekauft werden, die den vom ZID definierten Standards entsprechen. Für die Beschaffung von Hardware, die aus Projektmitteln finanziert wird, sind die Institute bei der Beschreibung der Anforderungsprofile an keinerlei Vorgaben gebunden. Universität Innsbruck92 Im PC-Sektor werden eher Geräte von Markenherstellern als Nonames bzw. Eigenmarken von Assemblern beschafft. Inzwischen werden ausschliesslich TFT-Monitore gekauft. Die Universität Innsbruck nimmt die Angebote der BBG in Anspruch. Die Institute ordern mittels einer Intranet-Plattform Geräte aus einem Rahmenvertrag. Wirtschaftsuniversität Wien93 Auf der Wirtschaftsuniversität Wien werden PCs von Markenanbietern und Assembling Companies gleichermassen eingesetzt. Für den gesamten Bereich der WU sind 1000 bis 1500 PCs und etwa 300 bis 400 Notebooks – davon 100 – 200 über einen Notebook-Verleih – in Verwendung. Nunmehr greift die WU Wien auf die Ausschreibungen der BBG zurück. Die übliche Nutzungszeit für PCs beträgt etwa vier, in Ausnahmefällen sechs Jahre. Die Entwicklungen im Software-Sektor üben im Bereich der WU keinen signifikanten Druck auf die Hardware-Beschaffung aus. Generell sind Microsoft Office 2000, aber auch ältere Pakete in Verwendung. Der Aspekt, nicht zur Gänze "up-to-date" zu sein, wird von den involvierten Akteuren als unproblematisch gesehen. Als besonderes Angebot für Studierende sind 100 PC-Arbeitsplätze für einen 24h-Zugang eingerichtet. Universität Wien94 Auf der Universität Wien sind Geräte von Markenherstellern sowie von Assemblern in Verwendung. Notebooks werden nur für MitarbeiterInnen des ZID gekauft. Die Beschaffung von TFT-Monitoren stellt immer noch eine Preisfrage dar. PCs werden typischerweise fünf Jahre, in einigen Fällen aber auch länger genutzt. 92 Interview mit A. Probst, Beschaffungskoordination, Zentrale Verwaltung der Universität Innsbruck, am 12. Mai 2004 93 Interview mit O. Schöpf, Leiter der Abteilung " Dezentrale Systeme", ZID der Wirtschaftsuniversität Wien, am 12. Mai 2004 94 Interview mit P. Karlsreiter, Leiter der Abteilung "Dezentrale Systeme & Aussenstellen", ZID der Universität Wien, am 17. Mai 2004 75 Die Zahl der im direkt verwalteten Bereich des ZIDs, d.h. Arbeitsplätze für Studierende, MitarbeiterInnen des ZID und der zentralen Verwaltung, stehenden PCs beläuft sich auf 1500. Technische Universität Wien95 Die Einrichtungen der Technischen Universität Wien besitzen einen sehr hohen Grad an Autonomie. Dies hat auch direkte Auswirkungen auf die Beschaffungsmodalitäten. Konkret sind die Abteilungen des ZID sowie alle Institute direkt für die eigene Beschaffung verantwortlich. Die Rechner in den Studierenden-Computerräumen werden nach einem – verglichen mit vielen anderen Universitäten – atypischen Konzept betrieben. Diese Computer – oder Terminals – sind mit einem Linux remote boot environment ausgestattet. Das bedeutet, dass diese ohne Harddisk laufen und das Betriebssystem über das Netzwerk in den Arbeitsspeicher geladen wird. Der Benutzer muss den Rechner vor dem Einloggen jeweils neu booten, zwischen den Benutzungsphasen ist der Computer in einem Power Save-Modus. Die Motivation für die Wahl diese Modells liegt in den Überlegungen zur Security begründet. Da nur 250 solche Arbeitsplätze für insgesamt 16.000 Studierenden eingerichtet sind, werden diese im Zeitraum von 9 bis 19 Uhr fast zu 100% genutzt. Die eingesetzten Rechner sind fast alle Nonames. Die Verwendung des remote boot environment führt zu besonderen Anforderungen an die Hardware (spezieller Chipsatz am Motherboard). Ausschliesslich kleinere Anbieter, d.h. Assembling Companies, können die nötige Flexibilität bei der Konfigurierung aufbringen und die erforderlichen Kriterien erfüllen. Bei den Studierenden lässt sich ein eindeutiger Trend zu Notebooks feststellen. Der ZID trägt dem insofern Rechnung, indem er sog. "Datentankstellen" – Netzwerksteckdosen für Notebooks in grösserer Zahl in Subzentren anbietet, die im Lauf eines Tages von insgesamt 2000 Studierenden genutzt werden. Bei der Monitor-Beschaffung werden tendenziell nach wie vor CRT-Geräte gekauft. Gründe hiefür stellen die grössere Robustheit der Bildschirmoberfläche sowie ein geringeres Diebstahl-Risiko dar. Universität Salzburg96 Bei der Computer-Beschaffung werden im Desktop-Bereich ausschliesslich Noname-Geräte und bei Notebooks Markenhersteller präferiert. Seit zwei Jahren werden überwiegend TFTMonitore eingekauft. Ein hoher Anteil der eingesetzten Bildschirme stammt von Beschaffungsaktion aus dem Jahr 1999, wo eine grosse Anzahl CRT-Monitore erworben. Die Handhabung der Wartungsarbeiten wird eher unorthodox gelöst. Da etwa 90% der Leistung 95 Interview mit P. Berger, Leiter der Abteilung "Zentrale Services", ZID der Technischen Universität Wien, am 17. Mai 2004 96 Interview mit Dr. H. Gattringer, ZID der Universität Salzburg, am 17. Mai 2004 76 eines Reparaturfalls die Diagnose und Fehler-Lokalisierung (Hardware oder Software) betrifft, werden Tausch- und Reparaturaktivitäten selbst abgewickelt. Ein Liefervertrag mit den betreffenden Firmen regelt die Bereitstellung der nötigen Hardware-Komponenten. Im Bereich der Universität Salzburg sind etwa 1600 PCs in Verwendung, die das Betriebssystem MS Windows 2000 oder Windows XP installiert haben. Mit einigen hundert PCs, die auch ältere Betriebssysteme laufen haben, werden in Summe 2000 PCs und Notebooks eingesetzt. Die durchschnittliche PC-Nutzungsdauer beträgt etwa fünf Jahre. 6.2.4 Auswertung und Analyse Beschaffung – BBG Die Stellungnahmen der Ausschreibungsmodalitäten interviewten der ZID-Beschaffungsverantwortlichen Bundesbeschaffungsgesellschaft sind zu den ambivalent. Grundsätzlich wurde angemerkt, dass die Abwicklung der Ausschreibungen zu brauchbaren Resultaten führt. Durch das Erlangen der Vollrechtsfähigkeit der Universitäten als ausgegliederte Rechtsträger des Bundes mit Beginn 2004 können die Leistungen der BBG nun nicht mehr kostenfrei in Anspruch genommen werden. Viele Universitäten schätzen sehr genau ab, ob die Beschaffung über die BBG oder die Option eigener Ausschreibungen kostengünstiger wären. Hier sind vielerorts die Entscheidungsfindungsprozesse noch zu keinem definitivem Ergebnis gekommen. Die Unis haben bei BBG-Ausschreibungen die generelle Möglichkeit, aus dem durch den Rahmenvertrag gegebenen Produktkatalog mittels Auswahl bestimmter Features noch kleinere Feinjustierungen vorzunehmen. Als schwerwiegender Kritikpunkt wird die Dominanz des Zuschlagskriterium "Anschaffungspreis" beinahe unisono gesehen. Qualitätsanforderungen – wie etwa die Aspekte Haltbarkeit, Zuverlässigkeit, Verarbeitung sichtbarer und beanspruchter Teile – blieben deswegen zu wenig berücksichtigt. Gleichzeitig wurde herausgestrichen, dass die drastischen Budgetkürzungen vergangener Jahre (2000, 2003) einschneidende Konsequenzen für die jährlichen Erneuerungsraten bewirkten. Das empfehlenswerte Prinzip, etwa ein Viertel des gesamten Gerätebestandes jährlich zu tauschen, kann deshalb nicht angewendet werden. Damit einher geht natürlich eine Verlängerung der durchschnittlichen Nutzungsdauer von PCs beispielweise, die in manchen Fällen 10 Jahre erreicht. Kriterium Energieeffizienz Bei diesen Befragung trat sehr deutlich zu Tage, dass der Aspekt "Energieeffizienz" insbesondere im PC-Sektor eine untergeordnete Rolle spielt. Einerseits wurde die Grössenordnung des PC-Energieverbrauchs als nicht signifikant im Vergleich zur ServerInfrastruktur einschließlich der Kühlanlagen beurteilt. Auf der anderen Seite wurde von vielen 77 die Einschätzung vertreten, dass Unterschiede in der Leistungsaufnahme verschiedener PCs nicht gegeben oder nur marginal sind. Die vielleicht pointierteste Bemerkung zur Situation soll hier zu Illustration und ohne Quellenangabe genannt werden: "Der Energieverbrauch von PCs interessiert mich nicht!" Beschaffungsverantwortlichen Ein über eher den vages Anteil Bild haben einzelner die interviewten Komponenten am Gesamtleistungsbezug von PCs. Energieverbrauch Die Frage nach einer Schätzung für den relativen Anteil der IT-Infrastruktur am Gesamtenergieverbrauch einer Universität bleibt von allen Befragten – abgesehen von einer Person, die den IT-Anteil auf 5 – 10 % schätzt – unbeantwortet. Einige können aber den Leistungsbezug der zentralen Server und Kühlaggregate angeben. Als Zielkonflikt erscheint die Optimierung von Energieverbrauch und Zuverlässigkeit bei PCSystemen. Aus Sicht mancher ZID-Mitarbeiter ist der Dauerbetrieb von PCs günstiger als regelmässiges Abschalten, da damit Harddisk-Ausfälle vermieden werden könnten und Fernwartungen möglich werden. Der Energiesparaspekt bleibt dem gegenüber eher zweitrangig. Ökologische Aspekte / Beschaffung / Ausfälle Manche der Befragten sind für die ökologische Implikationen der Beschaffung und Nutzung sehr wohl sensibilisiert. Die thematische Verbindung "IT & Ökologie" wird generell kritisch beurteilt. Die Haltbarkeit und Zuverlässigkeit einiger Komponenten – wie Netzteile oder Festplatten – aber auch die Entsorgung der Altgeräte stellt für viele ein Problemfeld dar. MitarbeiterInnen der Universitätsverwaltung fragen nun tendenziell stärker Notebooks nach. Ein Befragter äußerte sich dazu kritisch, da die Erweiterbarkeit bei Notebooks stark eingeschränkt ist. Gewünschte Hardware-Aufrüstungen sind nach zwei bis drei Jahren dann nicht oder nur sehr schwer möglich. Die Zufriedenheit der NutzerInnen erfährt dann einen deutlichen Dämpfer. Der betreffende ZID versucht, aus eben den genannten Gründen dieser Entwicklung entgegen zu wirken. Organisatorisches Im Rahmen der Befragung wurde in Erfahrung gebracht, dass die LeiterInnen der Zentralen Informatikdienste im Rahmen der "ARGE ZID-Leiter" einen institutionalisierten Erfahrungsaustausch vier Mal im Jahr pflegen. Aspekte der Hardware-Beschaffung sollen – so die Einschätzung – dort eher nur am Rande thematisiert werden. Die Verantwortlichen für die Software-Beschaffung treffen sich halbjährlich. Im Hardware-Sektor sind jedoch die spezifischen Anforderungen und Rahmenbedingungen zu unterschiedlich, kontinuierlichen Erfahrungsaustausch sinnvoll erscheinen zu lassen. um ein 78 7 Beurteilungskriterien & Bewertungsko nzepte für die ITBeschaffung 7.1 Labels 7.1.1 Überblick Für PCs aber auch viele andere Gerätekategorien existieren mehrere nationale und internationale Labels und Umweltzeichen. Die zentrale Intention von Labels ist, ein Produkt, das dem mehr oder minder umfangreichen Anforderungskatalog entspricht mit einem Qualitätssiegel auszuzeichnen. Dem Interessenten oder Konsumenten wird mit dieser Auszeichnung signalisiert, dass alle obligatorischen Label-Kriterien erfüllt sind und das Produkt über genau spezifizierte Merkmale verfügt. In erster Linie sind die hier angesprochenen Labels ein Marktinstrument, das sich an Endnutzer und Haushaltskonsumenten richtet. Relevant sind sie jedoch auch für die zentrale Beschaffung, da die im Rahmen von Umweltzeichen definierten Anforderungskataloge eine Sonderstellung einnehmen. Das BVerG 2002 sieht vor, dass im Bereich der Leistungsbeschreibungen in der Auftragsausschreibung auf Technische Spezifikationen Bezug genommen werden kann, "die im Europäischen Umweltzeichen, multinationalen oder in sonstigen Umweltzeichen festgelegt sind." gewährleistet sein, dass die Anforderungen des betreffenden 97 in nationalen, Es muss aber Umweltzeichens auf wissenschaftlicher Basis entwickelt, in einem Verfahren erarbeitet und beschlossen worden ist, an dem sich alle interessierten Parteien wie Erzeuger, Konsumenten, Verkaufs- und Umweltschutzorganisationen sowie Verwaltungsbehörden beteiligen können. Weiters muss die Transparenz und Verfügbarkeit dieser Kriterien für alle Interessierte verfügbar sein. 98 Ein weiterer Passus tangiert das Diskriminierungsverbot. Ausschlaggebend ist nicht die Label-Kennzeichnung an sich, sondern das Faktum der Entsprechung spezifizierter Kriterien – also das Prinzip der Gleichwertigkeit. Das BVerG 2002 sieht demnach vor, dass "Auftraggeber [...] jedoch jedes andere geeignete Beweismittel, wie etwa eine technische Beschreibung des Herstellers oder einen Prüfbericht einer anerkannten Stelle, anerkennen"99 müssen. Labels bilden durch diese gesetzliche Grundlage einen Quasi-Standard, der bei Ausschreibungen generell eingefordert werden kann. 97 BGBl I 99/2002: BVerG 2002, § 75 Abs. 7 98 vgl. BGBl I 99/2002: BVerG 2002, § 75 Abs. 7 99 BGBl I 99/2002: BVerG 2002, § 75 Abs. 7 79 Die folgende Aufstellung gibt eine Überblick über die nachfolgend vorgestellten Labels hinsichtlich ihrer Energie-Verbrauchkriterien und ihres ökologischen Anspruchs. Tabelle 7.1: Anforderungen der Labels für PCs hinsichtlich verschiedener Modi On Idle Energy Star Sleep (~) GEEA ~ EU-Umweltzeichen 7.1.2 Power Management + + Blauer Engel Off öko + + + + + + + + + + Energy Star Hintergrund Abbildung 7.1: Logo "Energy Star" ENERGY STAR100 ist ein internationales freiwilliges Kennzeichnungsprogramm für Strom sparende Geräte, das 1992 vom US-amerikanischen Umweltbundesamt (EPA) ins Leben gerufen wurde. Im Gegensatz zum amerikanischen Programm, das Kriterien für verschiedenste Geräte des privaten und kommerziellen Anwendungsbereiches sowie für Gebäude und Fahrzeuge definiert, ist der Geltungsbereich des von der US-Regierung und der Europäischen Gemeinschaft unterzeichneten Abkommens101 auf folgende Gerätekategorien begrenzt: 100 101 Computer Monitore Drucker Faxgeräte Kopierer vgl. www.eu-energystar.org Abkommen zwischen der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Gemeinschaft über die Koordinierung von Kennzeichnungsprogrammen für Strom sparende Bürogeräte (Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft L172/3 vom 26. Juni 2001) 80 Scanner Mehrzweckgeräte Am Energy Star-Programm können Hersteller, Montierbetriebe, Exporteure, Importeure, Einzelhändler und andere Stellen teilnehmen, die somit eine Verpflichtung eingehen, ihre gehandelten und angebotenen Geräte Energy Star-konform zu gestalten. Diese den Energy Star-Kriterien entsprechenden Produkte können bei der amerikanischen Environmental Protection Agency (EPA) oder bei der Europäischen Kommission registriert werden.102 Zentrale Ziele des Energy Star-Programms sind wie folgt: Das Label soll private Personen sowie Beschaffungsverantwortliche im kommerziellen und öffentlichen Dienstleistungsbereich zum Kauf von Geräten mit niedrigem Energieverbrauch bewegen. Hersteller und Händler sollen durch die Möglichkeit der Produktkennzeichnung dazu motiviert werden, das Thema Energieeffizienz in der Entwicklung und im Vertrieb von Bürogeräten stärker als bisher zu berücksichtigen. Anforderungen für Computer Zwei Richtlinien – A und B – besitzen Gültigkeit für die Überprüfung der "Energy Star"Konformität eines Computers. Den Programm-Teilnehmern ist somit freigestellt, wie sie Power Management und Energieeffizienz konkret handhaben wollen. Der Übersetzung des Abkommens103 zwischen der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Gemeinschaft über die Koordinierung von Kennzeichnungsprogrammen für Strom sparende Bürogeräte ist zu entnehmen "Folgende Computertypen sind nach Leitlinie A einzustufen: - Als netzfähige Geräte ausgelieferte Computer, die in ihrem Niedrigverbrauchs-/Ruhemodus verbleiben können, während ihr Netzschnittstellenadapter für Netzanfragen ansprechbar bleibt. - Computer, die ohne Netzschnittstellenfähigkeit ausgeliefert werden. - Nicht für eine Netzumgebung bestimmte Computer. Das EPA geht davon aus, dass als PCs verkaufte oder auf andere Weise in Verkehr gebrachte Computer nur nach Leitlinie A einzustufen sind. 102 vgl. Ritter/Schäppi/Reichel, Marktanalyse zur Verbreitung und Nutzung der EnergieeffizienzKennzeichnung Energy Star in Österreich (2003), 2ff 103 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft L172/3 vom 26. Juni 2001, Anhang C "Produktspezifikationen" 81 Computer, die als netzfähige Geräte ausgeliefert werden, bei denen es zurzeit erforderlich ist, dass der Prozessor und/oder der Speicher des Computers in die Aufrechterhaltung der Netzverbindung während des Ruhemodus einbezogen sind, können nach Leitlinie B eingestuft werden. Bei Computern, die der Leitlinie B entsprechen, wird davon ausgegangen, dass sie während und außerhalb des Ruhemodus eine identische Netzfunktionalität aufrechterhalten. Richtlinie A: 1. Der Computer muss nach einer Zeit der Inaktivität in einen Ruhemodus übergehen. 2. Wird der Computer als netzfähiges Gerät ausgeliefert, so muss er während des Netzbetriebs in einen Ruhemodus übergehen können. 3. Wird der Computer als netzfähiges Gerät ausgeliefert, so muss er im Ruhemodus weiterhin in der Lage sein, auf allgemein oder gezielt an den Computer gerichtete WeckEreignisse anzusprechen. Hat der Computer aufgrund des Weck-Ereignisses den Ruhemodus zu verlassen und eine Aufgabe auszuführen, so muss er nach Abschluss der Aufgabe nach einer Zeit der Inaktivität in seinen Ruhemodus zurückkehren. Die Programmteilnehmer können beliebige Mittel nutzen, um das in diesem Unterabschnitt beschriebene Verhalten zu erreichen. 4. Für den Stromverbrauch des Computers im Ruhemodus gilt [nachstehende] Tabelle": Tabelle 7.2: Leistungs-Kriterien des Energy Star-Labels für den Sleep-Modus Maximale kontinuierliche Ausgangsnennleistung des Netzteils [W] Leistungsbedarf im Sleep mode [W] ≤ 200 ≤ 15 > 200 ≤ 300 ≤ 20 > 300 ≤ 350 ≤ 25 > 350 ≤ 400 ≤ 30 > 400 10% der maximalen kontinuierlichen Ausgangsnennleistung Computer deren maximaler kontinuierlicher Leistungsbedarf 15 W beträgt, entsprechen den Anforderungen und brauchen den Sleep-Modus nicht zu integrieren. Weiters wird angeführt: "Leitlinie B: 1. Der Computer muss nach einer Zeit der Inaktivität in einen Ruhemodus übergehen. 82 2. Wird der Computer als netzfähiges Gerät ausgeliefert, so muss er ungeachtet der Netztechnologie in einen Ruhemodus übergehen können. 3. Der Computer muss im Ruhemodus weiterhin in der Lage sein, auf alle Arten von Netzanfragen anzusprechen. Für den Benutzer darf kein Verlust an Netzfunktionalität entstehen (z. B. muss für den Benutzer während des Ruhemodus dieselbe Netzfunktionalität zur Verfügung stehen wie vor dem Eintritt des Computers in den Ruhemodus). 4. Der Computer darf im Ruhemodus höchstens 15 % der maximalen kontinuierlichen Ausgangsnennleistung seines Netzteils verbrauchen." 104 Anforderungen für Notebooks Das Energy Star-Programm definiert auch Kriterien für Notebooks: "Integrierte Computersysteme: Ein Energy-Star-gerechtes integriertes Computersystem muss den folgenden Anforderungen genügen: i) Das integrierte Computersystem muss nach einer Zeit der Inaktivität in einen Ruhemodus übergehen. ii) Wird das integrierte Computersystem als netzfähiges System ausgeliefert, so muss es während des Netzbetriebes in einen Ruhemodus übergehen können. iii) Wird das integrierte Computersystem als netzfähiges System ausgeliefert, so muss es im Ruhemodus weiterhin in der Lage sein, auf allgemein oder gezielt an den Computer gerichtete Weck-Ereignisse anzusprechen. Hat der Computer aufgrund des Weck-Ereignisses den Ruhemodus zu verlassen und eine Aufgabe auszuführen, so muss das integrierte Computersystem nach Abschluss der Aufgabe nach einer Zeit der Inaktivität in seinen Ruhemodus zurückkehren. Die Programmteilnehmer können beliebige Mittel nutzen, um das in diesem Unterabschnitt beschriebene Verhalten zu erreichen. [...] Ein erstmals ab 1. Juli 2000 ausgeliefertes integriertes Computersystem darf im Ruhemodus höchstens 35 Watt verbrauchen. Integrierte Computersysteme, deren Stromverbrauch stets höchstens 35 Watt beträgt, erfüllen die Stromverbrauchsanforderungen dieses Abkommens und brauchen die Funktion des [...] beschriebenen Ruhemodus nicht zu besitzen. Einstellungen bei Auslieferung: Damit möglichst viele Benutzer den Niedrigverbrauchs/Ruhemodus auch wirklich verwenden, müssen die Programmteilnehmer ihre Computer 104 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft L172/3 vom 26. Juni 2001, Anhang C "Produktspezifikationen" 83 und/oder integrierten Computersysteme mit aktivierter Energiesparfunktion ausliefern. Bei allen Produkten muss die voreingestellte Zeit für den Übergang in den Energiesparmodus weniger als 30 Minuten betragen. (Das EPA empfiehlt eine Voreinstellung zwischen 15 und 30 Minuten.) Der Benutzer muss die Zeitvorgaben ändern oder den Niedrigverbrauchs/Ruhemodus deaktivieren können." 105 Marktrelevanz Die ursprüngliche Intention, den Energy Star als Qualitätslabel mit Unterscheidungsmächtigkeit – die besten 25% aller am Markt präsenten Geräte – zu etablieren, muss zur Zeit als gescheitert betrachtet werden. Die genannten Kriterien für Energy Star-Konformität machen deutlich, dass dieses Label bestenfalls einen IndustrieMindeststandard darstellen kann. Gewichtige Argumente für den Energy Star sind aber jedenfalls sein hoher Bekanntheitsgrad, seine Akzeptanz bei der IT-Industrie und die Möglichkeit, periodisch neue Anforderungen zu definieren. Darüber hinaus haben auch die entsprechenden Messvorschriften für andere Labels bindende Wirkung. Leistungsaufnahme im Sleep Mode 40 35 kleinster Wert größter Wert Energy Star-Grenzw ert Leistung [W] 30 25 20 15 10 5 0 PC (bis 200W NL) PC (200W 300W NL) Monitor (TFT) Monitor (CRT) Drucker (NF, Drucker (NF, 10ppm) 20ppm) Abbildung 7.2: Minimaler und maximaler Stromverbrauch der aktuell am Markt verfügbaren Geräte im Vergleich zu den von Energy Star vorgeschriebenen Werten für den Sleep-Mode (NL: Nennleistung, NF: Normalformat, ppm: Seiten pro Minute) Quelle: Ritter/Schäppi/Reichel, Marktanalyse zur Verbreitung und Nutzung der EnergieeffizienzKennzeichnung Energy Star in Österreich (2003), 5 105 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft L172/3 vom 26. Juni 2001, Anhang C "Produktspezifikationen" 84 7.1.3 Group for Energy Efficient Appliances – GEEA Hintergrund Abbildung 7.3: Logo "GEEA-Label" Ziel der "Group for Energy Efficient Appliances"106 ist, einen Beitrag zu leisten um ein einheitliches europäisches Schema für freiwillige Informationsaktivitäten zu etablieren. Die Grundsätze dieses Modells lassen sich so umreissen: Das GEEA-Label ist dynamisch konzipiert, d.h. die Kriterien werden in enger Kooperation mit der Industrie regelmässig überarbeitet soll in etwa 25% aller am Markt verfügbaren Geräte kennzeichnen. ist als freiwillige Vereinbarung gedacht. Eine Teilnahme verpflichtet die Industrie nicht zur Verwendung des Labels oder zur gesonderten Vermarktung der den GEEAKriterien entsprechenden Geräte. hat keine finanziellen Folgen für die Industrie-Partner. Kriterien werden für folgende Produktgruppen spezifiziert: 106 TV und Satellitenempfänger Video-Geräte Audiogeräte Kleingeräte PCs Monitore Drucker Kopierer Multifunktionsgeräte www.efficient-appliances.org 85 Anforderungen für Computer Tabelle 7.3: Leistungs-Kriterien des GGEA-Labels für den Sleep- und Off-Modus Kriterium für max. Kriterium für max. Leistungsbezug, Leistungsbezug, gültig gültig 2004 2005 sleep mode (low-power mode): 5W 5W off mode 3W 2W Die voreingestellte Zeit für den Sleep Mode in den Power Management-Konfigurationen soll maximal 30 Minuten beragen. Eine Funktion für das Abschalten des Monitors soll implementiert sein. Marktrelevanz Dieses Label erreicht einen weitaus geringeren Bekanntheitsgrad als der "Energy Star" beispielsweise. Die Kriterien sind jedoch ambitioniert gestaltet und sollen dem Anspruch genügen, die jeweils besten 25% der am Markt erhältlichen Geräte zu identifizieren. Dieser dynamische Ansatz ermöglicht die stärkere Einbeziehung technologischer Innovationen und Entwicklungen. 7.1.4 Deutsches Umweltzeichen – Blauer Engel Hintergrund Abbildung 7.4: Logo "Blauer Engel" Der "Blaue Engel"107 ist eines der traditionsreichsten Ökolabels für Produkte und Dienstleistungen. Diese Kennzeichnung wurde bereits 1977 in Deutschland auf Initiative des Bundesministers des Inneren und durch den Beschluss der Umweltminister des Bundes und der Länder als ein marktkonformes Instrument der Umweltpolitik, mit dem auf freiwilliger Basis die positiven Eigenschaften von Angeboten gekennzeichnet werden, ins Leben gerufen. 107 www.blauer-engel.de 86 Wesensmerkmale von Produkten, die mit dem "Blauen Engel" gekennzeichnet werden, sind folgende: Der Energieverbrauch der Geräte in Bereitschaftszuständen ist geringer als der durchschnittliche Verbrauch innerhalb der Produktgruppe. Die Geräte sind für eine lange Lebensdauer ausgelegt. Erweiterungsfähigkeit, recyclinggerechte Konstruktion und Möglichkeiten zur Wiederverwertung gebrauchter Komponenten sind integrale Bestandteile des Produkt-Konzepts. Umweltbelastende Stoffe sollen so weit wie technisch möglich vermieden werden. Die Geräuschentwicklung wird möglichst gering gehalten. Produktunterlagen enthalten Informationen für NutzerInnen zu Energiesparmöglichkeiten, zur Geräuschentwicklung und weiteren gerätespezifischen Angaben. Anforderungen für Computer: In der Vergabegrundlage RAL-UZ 78108 werden allgemeine Anforderungen für folgende Bereiche definiert: Recyclinggerechte Konstruktion Materialanforderungen an Kunststoffe der Gehäuse und Gehäuseteile Leiterplatten Kennzeichnung von Kunststoffen Batterien Gewährleistung und Garantie Reparatursicherheit Rücknahme der Geräte Verpackung Bedienungsanleitung / Verbraucherinformation In den spezifischen Anforderungen sind Kriterien zur Leistungsaufnahme angeführt 108 vgl. Vergabegrundlagen für Umweltzeichen, Arbeitsplatz-Computer, RAL-UZ 78, Ausgabe Februar 2004 und 87 Tabelle 7.4: Leistungs-Kriterien des Labels "Blauer Engel" für den Sleep- und Off-Modus der Systemeinheit Kriterium für max. Leistungsbezug Bereitschaft "low power mode", "sleep mode" 5W Schein-Aus "Off-mode" 2W Der Computer muss die Energiesparfunktionen eines Betriebssystems unterstützen, um die Realisierbarkeit zumindest eines Ruhezustands ("sleep mode") zu garantieren. Tabelle 7.5: Leistungs-Kriterien des Labels "Blauer Engel" für Sleep-, Deep Sleep- und OffModus des CRT-Monitors Kriterium für max. Leistungsbezug Bereitschaft 1 "low power mode", "sleep mode" 10 W Bereitschaft 2 "suspend mode", "deep sleep mode" 5W Schein-Aus "Off-mode" 1W Tabelle 7.6: Leistungs-Kriterien des Labels "Blauer Engel" für Sleep- und Off-Modus des TFTMonitors Kriterium für max. Leistungsbezug Bereitschaft "low power mode", "sleep mode" 3W Schein-Aus "Off-mode" 2W Interessant ist die Forderung, in den Produktunterlagen die tatsächlichen Leistungswerte anzugeben. Für die Systemeinheit wird die Angabe des Leistungsbezuges der Modi "Sleep mode" und "Off mode", aber auch die des Wertes für den "On Idle"-Modus vorgeschrieben. Für Monitore werden die Leistungsdaten für den Normalbetrieb, der aber nicht näher in den Vergabegrundlagen spezifiziert wird, vorgeschrieben, weiters für den Status "Off mode" und "Sleep mode" und zusätzlich noch für CRT-Monitore der "Deep Sleep"-Wert. Die Messungen sind entsprechend dem "Abkommen zwischen der Regierung der Vereinigten Staaten von 88 Amerika und der EG über die Koordinierung von Kennzeichnungsprogrammen für stromsparende Bürogeräte" durchzuführen. Anforderungen für Notebooks Die spezifischen Anforderungen für Notebooks109 ("Tragbare Computer") sehen folgende Kriterien zur Leistungsaufnahme vor: Tabelle 7.7: Leistungs-Kriterien des Labels "Blauer Engel" für Sleep- und Off-Modus des Notebooks und des Netzteils Kriterium für max. Leistungsbezug Bereitschaft "low power mode", "sleep mode" 5W Schein-Aus "Off-mode" 2W Netzteil ohne Computer 1W Die Leistungsaufnahme des Netzteils – im Leerlauf, bei Trennung vom Computer – soll nach dem am 15. Juli 2000 von der Europäischen Kommission veröffentlichten "Code of Conduct on Efficency of External Power Supplies" gemessen werden. Die Mess-Vorschriften für die beiden anderen Betriebszustände beziehen sich wiederum auf das "Abkommen zwischen der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika und der EG über die Koordinierung von Kennzeichnungsprogrammen für stromsparende Bürogeräte". Marktrelevanz Rund 710 Unternehmen nutzen dieses Umweltzeichen, insgesamt sind 3800 Produkte mit diesem Label ausgezeichnet. Der Bekanntheitsgrad kann generell als recht hoch beurteilt werden. Inwieweit für KonsumentInnen die "Blauer-Engel"-Konformität bei der Kaufentscheidung tatsächlich eine Rolle spielt, muss je nach Branchen und Produktgruppen unterschieden werden und kann allgemein nicht angegeben werden. Die angeführten Leistungsbedarfskriterien und Begriffserläuterungen in den entsprechenden Vergabegrundlagen sind nicht immer konsistent und eindeutig spezifiziert. Die ökologischen Anforderungen erscheinen umfassend, wurden jedoch nicht eingehender analysiert. Der insgesamt recht breite Anforderungskatalog könnte einige potentiell interessierte Unternehmen davon abhalten, dieses kostenpflichtige Umweltzeichen zu nutzen, zumal ökologische Überlegungen beim IT-Hardwarekauf generell kaum Relevanz besitzen. Es ist anzunehmen, dass der Aufwand einer Antragstellung vermutlich nur von grösseren 89 Herstellern geleistet werden kann und kleinere Anbieter und Assembling Companies automatisch ausscheiden. Die Datenbank der "Blauer Engel"-Website beinhaltet zur Zeit einige ausgezeichnete Produkte im Bereich "PC" der Anbieter HP Compaq, Dell, Fujitsu Siemens und Maxdata und im Bereich "Monitor" der Anbieter Fujitsu Siemens und LG Electronics. 7.1.5 EU-Umweltzeichen – Eco-Flower Hintergrund Abbildung 7.5: Logo "EU-Umweltzeichen" Das Europäische Umweltzeichen110 wurde 1992 mit der Verordnung des Rates EWG 880/92 über ein gemeinschaftliches System zu Vergabe eines Umweltzeichen implementiert. Seither wurde das Zeichen an über 250 Produkte in 15 Produktgruppen verliehen. Das EU-Umweltzeichen integriert auch ökologische Aspekte in den Kriterienkatalog, einige zentrale Punkte sind: Vermeidung von schädlichen Emissionen bei Herstellung und Entsorgung durch Restriktion der verwendeten Materialien Elektromagnetische Verträglichkeit und Funkentstörung Geräuschentwicklung Massnahmen zur Verlängerung der Produktlebensdauer Erleichtertes Rycycling durch Rücknahmegarantie und einfache Demontage Vermeidung von schädlichen Emissionen, die durch die Entsorgung von Verbrauchsmaterialen verursacht wird. 109 vgl. Vergabegrundlagen für Umweltzeichen, Tragbare Computer, RAL-UZ 93, Ausgabe August 2003 90 Anforderungen für Computer: Die aktuellen Kriterien111 für Desktop-Computer verlieren ihre Gültigkeit mit 21. August 2004. Ein neuer Anforderungskatalog wird erst erarbeitet und befindet sich erst in der Entwurfsphase112. Als Vorgabe werden die derzeitigen Energieverbrauchsanforderungen des Energy Star-Labels genannt. Darüberhinaus werden Kriterien für den Ruhezustand (S3 – Suspend to RAM) und den Aus-Zustand explizit formuliert. Tabelle 7.8: Leistungs-Kriterien des EU-Umweltzeichens für den Ruhezustand und Off-Modus des Computers Kriterium für max. Kriterium für max. Leistungsbezug, Leistungsbezug, gültig bis 21. 8. aktueller Entwurf 2004 Ruhezustand (S3 – Suspend to RAM) 5W 3W off mode 2W 2W Die voreingestellte Zeit für den S3-Ruhezustand in den Power Management-Konfigurationen soll maximal 30 Minuten betragen. Der Hersteller muss diese Funktion aktivieren, der Benutzer soll sie aber wieder deaktivieren können. Anforderungen für Notebooks: Die aktuellen Kriterien113 für Notebook-Computer verlieren ihre Gültigkeit mit 28. August 2004. Der betreffende Anforderungskatalog wird ebenso gerade erarbeitet und befindet sich erst in der Entwurfsphase114. Als Vorgabe werden die derzeitigen Energieverbrauchsanforderungen des Energy Star-Labels genannt. Darüberhinaus werden Kriterien für den Ruhezustand (S3 – Suspend to RAM), den Aus-Zustand und die Leistungsaufnahme des mit Spannung versorgten aber nicht an den Computer angeschlossenen Netzteils explizit formuliert. 110 vgl. europa.eu.int/comm/environment/ecolabel/ 111 vgl. Entscheidung der Kommission zur Festlegung der Umweltkriterien für die Vergabe des EGUmweltzeichens für Tischcomputer, K(2001) 2584 112 vgl. Dokument "Establishing revised ecological criteria for the award of the Community eco-label to personal computers and amending Decision 2001/686/EC", 25. 5. 2004 113 vgl. Entscheidung der Kommission zur Festlegung der Umweltkriterien für die Vergabe des EGUmweltzeichens für tragbare Computer, K(2001) 2596 114 vgl. Dokument " Establishing revised ecological criteria for the award of the Community eco-label to portable computers and amending Decision 2001/687/EC ", 25. 5. 2004 91 Tabelle 7.9: Leistungs-Kriterien des EU-Umweltzeichens für den Ruhezustand und Off-Modus des Notebooks und des Netzteils Kriterium für max. Kriterium für max. Leistungsbezug, Leistungsbezug, gültig bis 21. 8. aktueller Entwurf 2004 Ruhezustand (S3 – Suspend to RAM) 5W 3W off mode 2W 2W Netzteil ohne Computer 1W 0,75 W Die voreingestellte Zeit für den S3-Ruhezustand in den Power Management-Konfigurationen soll maximal 15 Minuten betragen. Der Hersteller muss diese Funktion aktivieren, der Benutzer soll sie aber wieder deaktivieren können. Marktrelevanz Zur Zeit ist kein Personal Computer oder Notebook mit dem EU-Umweltlabel ausgezeichnet. 7.1.6 Zusammenfassung Evident wird, dass die Labels nur auf die Leistungsaufnahme des Ruhezustands und des OffModes Bezug nehmen. Der Leistungsbedarf des On-Modes wird nicht spezifiziert. Dieser Betriebsmodus lässt sich nicht verbindlich und eindeutig definieren, da viele Faktoren – vorgegeben durch Hardware, Software und individuelle Nutzung – Einfluss auf den Energieverbrauch nehmen.115 Moderne Hardwarearchitekturen in Verbindung mit vollständiger ACPI-Funktionalität ermöglichen dynamisches Aktivieren und Deaktivieren unterschiedlicher Systembereiche. Bei mobilen Anwendungen (Notebooks) kommt dies prinzipiell zur Anwendung, da so größere Energiesparpotentiale ausgeschöpft werden können. Der Leistungsbedarf wechselt somit innerhalb kurzer Zeitintervalle und kann deshalb nicht reproduzierbar gemessen und eindeutig angegeben werden. Ein Alternative dazu stellt die Angabe des On-Idle Modes dar, der für die generelle Nutzung durchaus grosse Relevanz besitzt. Diese Modus beschreibt den Zustand, den der Computer einnimmt, wenn das System läuft, jedoch keine Tasks, d.h. keine Programmteile, abgearbeitet werden müssen. Die CPU ist allein mit dem Leerlauf-Prozess beschäftigt. Der Energieverbrauch des On-Idle Modes lässt, da völlig statisch, einfach messen und auch seriös angeben. 115 vgl. Grieder/Huser, Ausschreibungsunterlagen im Server-, PC- und Netzwerk-Bereich (Schlussbericht, 2003), im Auftrag des Bundesamtes für Energie, 10 92 Das Label "Energy Star sieht die Angabe des Energieverbrauchs für den Modus "On-Idle" auch konsequenterweise als optionales Datenfeld vor.116 In dem gerade in der Überarbeitungsphase befindlichen Entwurf der neuen Monitor-Spezifikationen ist der Aspekt "On-Mode/Active Power" bereits integriert.117 Grieder und Huser vertreten die These, dass durch die Bestrebungen, die Leistungsaufnahme im Sleep- und Off-Mode zu senken, mehr Aufwand in der Entwicklung effizienter Netzteile betrieben wurde und somit auch die Effizienz im Normalbetrieb verbessert wurde.118 Zieht man die Mess-Daten eines Produkttests einer Computer-Zeitschrift heran, findet sich diese These fürs erste nicht bestätigt. Relation: Leistung "On Idle" - "Stand by" Leistung "On Idle" [W] 120 100 80 60 40 20 0 0 5 10 15 Leistung "Stand by" [W] Abbildung 7.6: PC-Mapping der Parameter "Stand by"- und "On Idle"-Leistungsaufnahme Quelle: vgl. Schnurer, Kleine Helden – 35 Mini-PCs zum Selbstkomplettieren, in: c't 2004/3 7.2 Das technisch und wirtschaftlich günstigste Angebot 7.2.1 Einführung Beschaffungsmaßnahmen stellen – als Prozess betrachtet – Investitionen im Anlagevermögen dar. Jeder Beschaffungsaktion geht im allgemeinen als vorgelagerte Stufe 116 vgl. Energy Star – Computer Memorandum of Understanding (Version 3.0) 117 vgl. Energy Star Program Requirements for Computer Monitors (Version 4.0) – DRAFT 3 118 vgl. Grieder/Huser, Ausschreibungsunterlagen im Server-, PC- und Netzwerk-Bereich (Schlussbericht, 2003), im Auftrag des Bundesamtes für Energie, 1/6 93 eine umfassende Bedarfserhebung voraus, im Rahmen dieser unbedingt folgende Fragen zu klären sind:119 Ist eine Neuanschaffung wirklich erforderlich (”Null-Lösung” möglich)? Wie werden bereits vorhandene Bürogeräte genutzt? Welche Ansprüche werden an die Bürogeräte gestellt? Welche Erfahrungen gibt es hinsichtlich des erwartbaren Erweiterungsbedarfs? Sind die vorhandenen Geräte aufrüstbar, um dem aktuellen und zukünftigen Bedarf zu entsprechen? Kann durch eine Weiterverwendung von gebrauchten Geräten innerhalb der eigenen Organisation eine insgesamt längere Nutzungsdauer erreicht werden? 7.2.2 Definition der Anforderungen Aus der Bedarfserhebung lassen sich die spezifischen Anforderungen der NutzerInnen an das zu beschaffende Produkt ableiten. Dieser so entwickelte Kriterienkatalog besteht aus zwei unterschiedlichen Kriterien-Typen: Muss-Anforderungen: Diese Kriterien sind integraler Bestandteil des Leistungsverzeichnisses und beschreiben einen Mindeststandard. Die Nichterfüllung eines dieser Kriterien führt zum Ausschluss des Angebotes. Soll-Anforderungen: Diese Kriterien sind Zuschlagskriterien. Der Grad der Entsprechung dieser gewichteten Kriterien wird mit Punkten bewertet und bei der Ermittlung des besten Angebotes für den Zuschlag berücksichtigt. Die Berücksichtigung ökologischer Kriterien kann prinzipiell auf Ebene der Muss- Anforderungen sowie der Soll-Anforderungen erfolgen. Sinnvoll erscheint die Integration eines ökologischen und energetischen Minimum-Standard in das Leistungsverzeichnis und die Formulierung ambitionierter Vorgaben in Form von Soll-, d.h. Zuschlagskriterien. Umweltfreundliche Merkmale – der ”Mindeststandard” – stellen daher dar:120 Geringer Energieverbrauch Geringe Werte für Strahlung, Lärm und Emissionen Rücknahme und gesicherte umweltgerechte Entsorgung durch den Anbieter Umweltfreundliche Verbrauchsmaterialien: Verwendung von Recyclingpapier, wiederbefüllbare Farbträger und wiederaufgearbeitete Fotoleitertrommeln 119 vgl. BMLFUW, et al. (Hg.), Check it! (2001), 5/4/11 120 vgl. Umweltverband (Hg.), Ökoleitfaden: Büro (2001), 2ff 94 Darüber hinaus können bei umweltfreundlichen Geräten weitere Aspekte eine Rolle spielen: Reparaturfreundlichkeit und Langlebigkeit (durch Aufrüstbarkeit) Vermeiden von Problemstoffen (halogenierte Flammschutzmittel, Cadmium, Blei) Recyclinggerechte Konstruktion, um die Weiterverwendung von Geräten und Gerätebauteilen sowie die sortenreine Sammlung und Wiederverwertung von Kunststoffen zu ermöglichen. Durch die hierarchische Trennung der Spezifikationen in einen obligatorischen Basisteil und einen zuschlagsentscheidenden variablen Optimierungspart wird gewährleistet, dass in der Angebotsbewertung tendenziell nachrangige Kriterien keine Rückwirkungen auf prioritäre Kriterien haben können. So kann beispielsweise bestmögliche Energieeffizienz gefordert werden, ohne jedoch einen Kompromiss hinsichtlich der gewünschten Rechenleistung eines Computers oder der Kapazität einer Harddisk eingehen zu müssen. Folgende zulässige Zuschlagskriterien wurden in einschlägigen EU-Richtlinien beispielhaft genannt:121 Qualität Ästhetik Technischer Wert Zweckmäßigkeit Betriebskosten/Folgekosten Rentabilität Kundendienst Technische Hilfe Lieferzeitpunkt bzw. -frist Ausführungszeitpunkt Preis Folgende ökologische Zuschlagskriterien sind beispielsweise möglich:122 Stromverbrauch von Geräten Anteil an gefährlichen oder gesundheitsschädlichen Stoffen Verbrauch, Schadstoff-, Lärmemissionen 121 vgl. BMLFUW, et al. (Hg.), Check it! (2001), 1/5/47 122 vgl. BMLFUW, et al. (Hg.), Check it! (2001), 1/5/48 95 Wartungs- und Entsorgungskosten (allenfalls Rücknahmeangebot durch den Bieter) Anteil an wiederverwerteten Stoffen im angebotenen Produkt Investitionsentscheidungen im allgemeinen und die Vergabe von Aufträgen im speziellen erfordern Grundlagen, die quantitativer und qualitativer Natur sein können. Es liegt auf der Hand, dass nur eine ausgewogene Balance von quantitativen und qualitativen erfassbaren Aspekten zu einem optimalen Ergebnis führt. 7.2.3 Ermittlung der Gewichtungsfaktoren Die Zuschlagskriterien müssen in den Ausschreibungsunterlagen aufgezählt, definiert, gereiht und bewertet werden.123 Für die Anbieter soll klar ersichtlich werden, welche Schwerpunkte der Auftraggeber in der Produktbewertung setzen wird. Ihnen wird damit die Möglichkeit gegeben, ihr Anbot optimal den Kriterien entsprechend zu gestalten. Ein besonders effiziente Methode – der paarweise Vergleich124 – soll kurz vorgestellt werden, mit dem Auftraggeber einen Bewertungsraster unter objektiven Gesichtspunkten entwickeln können. Hierbei werden Einzelkriterien paarweise (zeilenweise) miteinander verglichen und mit Gewichtungspunkten versehen. Ist ein Parameter wichtiger als der andere Æ 2 Punkte gleich wichtig wie der andere Æ 1 Punkt weniger wichtig als der andere Æ 0 Punkte Beispiel: Preis ist gleich wichtig wie Technische Leistung Æ 1 Punkt Preis ist wichtiger als Energieverbrauch Æ 2 Punkte Preis ist weniger wichtig als Ausfallsicherheit Æ 0 Punkte 123 vgl. BGBl I 99/2002: BVerG 2002, § 67 Abs. 3 124 vgl. Platzer/Öhlinger, EU-konforme Ausschreibungen (1998), 229 96 Tabelle 7.10: fiktives Schema zur Bewertung der Gewichtungsfaktoren unterschiedlicher Kriterien Preis Technische EnergieAusfallUmweltLeistung verbrauch sicherheit gerechtheit Service ... Summe Preis - 1 2 0 2 1 1 7 Technische Leistung 1 - 1 0 1 1 0 3 Energieverbrauch 0 1 - 0 1 1 2 4 Ausfallsicherheit 2 2 2 - 2 1 0 3 Umweltgerechtheit 0 1 1 0 - 1 1 2 Service 1 1 1 1 1 - 2 2 ... 1 2 0 2 1 0 - 6 Summe 5 7 4 3 2 0 6 27 Die Zeilen werden summiert. Die Zeilensummen ergeben die Gewichtungsfaktoren. Zur Prüfung der Zahlenwerte kann eine einfache Formel eingesetzt werden: Σ Z + Σ S = (n-1) x 2 Z … Zeile S … Spalte N … Anzahl der Kriterien 7.2.4 Kostenabschätzung Für eine quantitative Kosten-Beurteilung bietet sich beispielsweise die Kapital- oder Barwertmethode an, mit der die akkumulierten Investitions- und Betriebskosten – der Barwert – verschiedener Alternativen verglichen werden kann. Da Applikationen zur Tabellenkalkulation dieses Feature als Standard integriert haben und die Berechnung sehr einfach erfolgen kann, erscheint die statische Kostenabschätzung nur in Ausnahmefällen angemessen. 97 7.2.5 Nutzwertanalyse Für eine gleichzeitige Bewertung quantitativer sowie qualitativer Kriterien eines Angebotes bietet sich die Nutzwertanalyse125 als eine einfache und praktische Methode an. Ihr Grundprinzip ist der Vergleich verschiedener Alternativen anhand von Bewertungskriterien. Dabei werden die Bewertungskriterien entsprechend ihrer relativen Bedeutung durch Faktoren gewichtet. Im Regelfall wird von insgesamt 100 zu vergebenden Punkten (100%) ausgegangen, die entsprechend der Wichtigkeit einzelnen Kriterien zugeordnet werden. Tabelle 7.11: Gewichtete Zuschlagskriterien Kriterium Gewichtung [%] Preis 30 Technische Leistung 20 Energieverbrauch 10 Ausfallsicherheit 10 Umweltgerechtheit laut den angegebenen Kriterien 10 Service 10 ..... 10 Gesamt 100 Für jedes Bewertungskriterium wird dann festgelegt, in welchem Ausmass ihm entsprochen wird. 126 Dies kann als Zielerfüllungsgrad bezeichnet werden, der häufig auf einer Punkteskala von 1 bis 100 abgebildet wird. Ermittlung des Zielerfüllungsgrades für quantitative Grössen Die Höhe des Zielerfüllungsgrades errechnet sich, indem der Wert eines Best-Kriteriums – der günstigste Preis beispielsweise – mit hundert multipliziert und durch den entsprechenden Wert des aktuellen Angebotes dividiert wird. ZG = (Pmin x 100) / P ZG ... Zielerfüllungsgrad Pmin ... bester quantitativer Wert (niedrigster Angebotspreis) P ... aktueller Wert des evaluierten Angebotes (Preis für das zu bewertende Angebot ) 125 vgl. Platzer/Öhlinger, EU-konforme Ausschreibungen (1998), 227f 126 vgl. BMLFUW, et al. (Hg.), Check it! (2001), 1/5/48 98 Ermittlung des Zielerfüllungsgrades für qualitative Grössen Soweit möglich sollten messbaren oder quantifizierbaren Kriterien der Vorzug gegeben werden. Bei nicht messbaren Kriterien kommt der Beschreibung der maximalen/minimalen Erreichung des Kriteriums große Bedeutung zu. Möglich ist auch die Einbeziehung einer Bewertungskommission, vor allem wenn die Gebrauchstauglichkeit und ergonomische Aspekte evaluiert werden soll. Gesamtauswertung Wenn alle Zielerfüllungsgrade bestimmt sind, lässt sich durch Multiplikation des Zielerfüllungsgrades mit der Gewichtung ein Teilnutzwert für jedes einzelne Kriterium bestimmen. Durch Summieren dieser Teilnutzwerte ergibt sich der Nutzwert der Alternative bzw des Angebotes. Tabelle 7.12: Nutzwertanalyse – Gesamtauswertung Kriterium Gewichtung Maximalpunkte Zielerfüllungsgrad Berechnung Ergebnis Preis 30 30 80 30x80/100 24,0 Technische Leistung 20 20 89 20x89/100 17,8 Energieverbrauch 10 10 92 10x92/100 9,2 Ausfallsicherheit 10 10 68 10x68/100 6,8 Umweltgerechtheit laut den angegebenen Kriterien 10 10 34 10x34/100 3,4 Service 10 10 69 10x69/100 6,9 ..... 10 10 65 10x65/100 6,5 100 100 Summe 74,6 Das beste Angebot (Bestbieter) entsprechend der vorgegebenen Kriterien ist das Angebot mit der höchsten Punktezahl, die maximal 100 Punkte betragen kann. 99 7.2.6 Akkumulierte Energiekosten Grundannahmen Strompreis127 Bereich "Neue Technik" & "Inffeld" Netzebene 5 8,4 Cent / kWh Bereich "Alte Technik" Netzebene 6 9,85 Cent / kWh (Vergleich: Privathaushalt 15,67 Cent / kWh) Berechnung Tabelle xx: Spezifische kumulative Energiekosten [€/W/Nutzungszeit] in Abhängigkeit verschiedener Nutzungsprofile und Strompreise für unterschiedliche Produktnutzungszeiten Nutzungsprofil 8h/200d Strompreis 8,4 [cent / kWh) 24h/200d 11,2 14 8,4 24h/365d 11,2 14 8,4 11,2 14 Nutzungszeit [Jahre] Spez. Kum. Energiekosten [€/W/Jahre LD] 3 0,38 0,52 0,64 1,17 1,57 1,95 2,16 2,86 3,58 5 0,62 0,86 1,05 1,91 2,58 3,21 3,54 4,69 5,89 7 0,86 1,19 1,45 2,64 3,57 4,42 4,89 6,47 8,12 Dies bedeutet, dass ein Gerät mit einem durchschnittlichen Leistungsbedarf im On-Modus von 50 W bei einem zugrundegelegtem Nutzungsprofil von 8h/Tag bei 200 Tagen/Jahr, bei einer Nutzungszeit von 7 Jahren und einem Strompreis von 11,2 cent/KWh akkumlierte Energiekosten – als Barwert ausgedrückt – von 50 x 1,19 € = 59,5 € verursacht. 127 vgl. Brunner, Elektrische Lastganganalyse an Gebäuden der Technischen Universität Graz (Diplomarbeit), 2004 100 7.3 Anforderungen an Energie- und Leistungsmessungen bei IT-Hardware 7.3.1 Grundlagen An die Leistungs- und Energiemessungen bei IT-Equipment werden im allgemeinen relativ strenge Maßstäbe gelegt, insbesondere wenn Levels bestimmt werden sollen, für die LabelKriterien definiert sind. Die hohen Anforderungen sollen gewährleisten, dass die Resultate verlässlich und replizierbar sind und Massnahmen unterbunden werden, die das Ergebnis im Sinne des potentiellen Label-Nutzers verfälschen oder verzerren könnten. Bei der Auswahl des Messgerätes sollte beachtet werden, dass der von Schaltnetzteilen aufgenommen Strom hohe Oberwellenanteile aufweist, d.h. die Stromform stark verzerrt ist. Das Leistungsmessgerät sollte deshalb auch Ströme mit höheren Scheitelwerten korrekt verarbeiten können. In den Messanordnungen von Labels findet sich die Vorschrift, die Energie zu messen, die ein Gerät in einem bestimmten Betriebszustand innerhalb einer definierten Mess-Dauer bezieht. Der Leistungswert wird bestimmt, indem dann die aufgenommene Energie durch die Messzeit dividiert wird. Damit wird erreicht, dass Zustände mit dynamischen Leistungswerten als Mittelung gemessen werden können. 7.3.2 Mess-Methoden der Labels Energy Star Im Energy Star-Abkommen zwischen den USA und der EU sind "Produktspezifikationen" folgende "Prüfleitlinien für Energy Star-Bürogeräte" in dieser Form auch im "Energy Star-Memorandum of im 128 Anhang zu finden, die Understanding"129 130 "Registrierungsformular für Teilnehmer am Energy Star-Programm" C und im formuliert wurden: 128 Abkommen zwischen der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Gemeinschaft über die Koordinierung von Kennzeichnungsprogrammen für Strom sparende Bürogeräte (Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft L172/3 vom 26. Juni 2001), Anhang C, VII 129 Energy Star - Memorandum of Understanding, Attachment B – Test Conditions for Energy Star® Compliance Measurement for Computers 130 The European Community Energy Star Programme Registration Form for Programme Participants, Attachment A – Energy Star Office Equipment Product Specifications 101 "Prüfbedingungen: Bei der Durchführung der Stromverbrauchsmessungen müssen die nachstehenden Umgebungsbedingungen gegeben sein. Damit wird sichergestellt, dass die Prüfergebnisse nicht von externen Faktoren beeinflusst werden und reproduzierbar sind."131 Für Computer, Bildschirme, Rahmenbedingungen: Drucker, Faxgeräte und Scanner gelten diese Prüf- 132 Leitungsimpedanz: <0.25 Ohm Klirrfaktor: Versorgungsspannung: 230 V +/- 10V (effektiv) Frequenz: Umgebungstemperatur: 25°C +/- 3°C <5% (Spannung) 50 Hz +/- 3 Hz Test-Gerät Das Ziel stellt die exakte Messung der aufgenommen Wirkleistung des Geräts dar. Dies macht den Einsatz eine True-RMS-Wattmeters erforderlich. Folgende Faktoren sollen bei der Auswahl eines geeigneten Messgerätes und beim Aufbau der Teststellung berücksichtigt werden. Das Energy Star-Programm empfiehlt als Vorbereitung der Prüfung und zur adäquaten Wahl des Messgerätes die Messung des auftretenden Scheitelwertes des Stromes. Anhand des – mit einem Oszilloskop – gemessenen Scheitelwertes und des daraus bestimmten Scheitelfaktors soll ein Wattmeter ausgewählt werden, dass für diesen Scheitelfaktor geeignet ist. Der Strombereich soll dem gemessenen Strom-Scheitelwert entsprechend gewählt werden. Gegebenfalls soll zwischen der Wahl des Scheitelfaktors und des Strombereiches abgewogen werden. Generell wird postuliert, dass eine besser abgestimmte Messbereichswahl und größere Scheitelfaktoren zu genaueren Ergebnissen führen. Die Verantwortung für adäquate Mess-Einstellungen liegt beim Hersteller bzw. beim Prüfer, Ziel ist ein messtechnisches Optimum. Frequenzgang Ein weiterer relevanter Aspekt stellt der Frequenzgang des Wattmeters dar. Schaltnetzteile zur Spannungsversorgung elektronischer Geräte verursachen Oberwellen (ungerade Oberschwingungen typischerweise bis zur 21. Harmonischen Schwingung). Diese Oberwellen müssen in die Messung miteinbezogen werden, um ein richtiges Leistungs- bzw. Energie- 131 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft L172/3 vom 26. Juni 2001, Anhang C "Produktspezifikationen" 132 vgl. Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft L172/3 vom 26. Juni 2001, Anhang C "Produktspezifikationen" 102 Messergebnis zu erhalten. Das Energy Star Programm empfiehlt die Verwendung von Wattmetern mit einer Grenzfrequenz größer 3 kHz. Damit werden Messungen bis zur 50. Oberschwingung möglich und der IEC 555 entsprochen. Messgenauigkeit133 Eine Messgenauigkeit von 0.1 W erscheint wünschenswert. Genauigkeit Zu diesem Aspekt wird angemerkt, dass ein Gerät, dessen gemessene Leistungsaufnahme sehr knapp beim erlaubten Grenzwert liegt, nochmals mit höherer Genauigkeit gemessen werden soll. Kalibrierung: Wattmeter sollen jährlich kalibriert werden, um deren Genauigkeit zu garantieren. Zum genauen zeitlichen Ablauf der Messung und zur Mittelungszeit werden folgende Angaben gemacht: "Prüfverfahren: Die Hersteller sollten den durchschnittlichen Energieverbrauch der Geräte im Aus-Zustand oder im Niedrigverbrauchsmodus messen. Dazu ist der in einer Stunde verbrauchte Strom zu messen. Der resultierende Stromverbrauch kann durch 1 Stunde geteilt werden, um die durchschnittliche Wattzahl zu berechnen. Leistungsmessung für die Energiesparmodi: Diese Prüfung ist für alle Energiesparmodi (z. B. Niedrigverbrauchsmodus, Aus-Zustand, Standby-Modus, Ruhemodus) durchzuführen, die auf ein spezielles Gerät entsprechend der Energy Star-Anforderungen anwendbar sind. Bevor mit der Prüfung begonnen wird, sollte das Gerät an ein Strom führendes Netz angeschlossen, aber ausgeschaltet und seit mindestens 12 Stunden konstanten Raumbedingungen ausgesetzt sein. Ein geeigneter Wattstundenzähler sollte mit der Maschine in Reihe geschaltet und bereit sein, den Stromverbrauch des Geräts ohne Unterbrechung der Stromquelle anzuzeigen. Diese Messung und die Messung des Stromverbrauchs im AusZustand können hintereinander erfolgen; zusammen sollten die beiden Messungen, einschließlich der Zeit für das Einstecken des Netzsteckers und das Abschalten der Maschine, nicht mehr als 14 Stunden in Anspruch nehmen. Das Gerät wird eingeschaltet und der Aufwärmzyklus wird abgewartet. Nach Ablauf der voreingestellten Zeit für den Übergang in den Energiesparmodus wird die Anzeige des Wattstundenzählers ebenso abgelesen und aufgezeichnet wie die Uhrzeit (oder es wird eine Stoppuhr oder Zeitschaltuhr in Gang gesetzt). Nach einer Stunde wird die Anzeige des Wattstundenzählers erneut abgelesen und aufgezeichnet. Die Differenz zwischen den beiden 133 in der englischen Fassung wird statt "Messgenauigkeit" der Begriff "Resolution" (Auflösung) verwendet. 103 Ablesewerten des Wattstundenzählers ist der Energieverbrauch im Niedrigverbrauchsmodus; durch Division dieses Werts durch 1 Stunde erhält man den durchschnittlichen 134 Energieverbrauch." GEEA Im "Product Sheet – Personal Computers (system units), Reference: IT01-010104"135 werden Begriffe und das Testverfahren spezifiziert. Die verwendeten Definitionen und die Testmethode für den Sleep-Mode entsprechen den aktuellen Energy Star-Anforderungen. Als Ergänzung wird angeführt, dass bei tragbaren Computern mit Akkus kein Ladevorgang stattfinden soll. Das GEEA-Label verwendet auch Off-Mode-Kriterien. Unter diesem Modus ist zu verstehen, dass der PC an die Spannungsversorgung geschaltet ist und der Hauptschalter ausgeschaltet ist. Für tragbare Rechner gilt auch hier, dass kein Ladevorgang stattfinden soll. Testmethode "Off-Mode" Für die Messung der Leistungsaufnahme im Off-Mode sind folgende Punkte zu beachten: 1. Die Mess-Anforderungen hiefür sind denen für den Sleep-Mode äquivalent 2. Der zu messende Computer ist an die Spannungsversorgung anzuschliessen. Dabei ist sicherzugehen, dass dieser ausgeschaltet ist. 3. Der Energieverbrauch im Off-Mode ist für die Dauer von mindestens einer Stunde mit einem kalibriertem Energie-Messgerät zu messen. Die durchschnittliche Leistungsaufnahme berechnet sich aus der gemessenen Energie, dividiert durch die Messdauer. Blauer Engel Das Öko-Label "Blauer Engel" spezifiziert keine eigenen Anforderungen für die Messung des Leistungsbedarf, sondern bezieht sich nur auf das "Abkommen zwischen der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika und der EG über die Koordinierung von Kennzeichnungsprogrammen für stromsparende Bürogeräte" und auf den "Code of Conduct on Efficency of External Power Supplies" der Europäischen Kommission. EU-Umweltzeichen Das Umweltzeichen der EU bezieht sich bei der Vorgabe der Mess-Rahmenbedingungen nur lapidar auf die entsprechenden Energy Star-Richtlinien. 134 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft L172/3 vom 26. Juni 2001, Anhang C "Produktspezifikationen" 104 8 Nutzung von IT-Equipment 8.1 Energieverbrauchsmessungen bei Computerarbeitsplätzen 8.1.1 PC "Intel Pentium 4A, 1,817 GHz" Tabelle 8.1: Levels PC-1:Intel Pentium 4A, 1,817 GHz On Idle On 100% CPU On 100% CPU + HD Standby Sleep off P1 [W] S1 [VA] P2 [W] S2 [VA] P3 [W] S3 [VA] P4 [W] S4 [VA] P5 [W] S5 [VA] P6 [W] S6 [VA] 49 65 91 116 91 116 41 56 4 15 4 15 Abbildung 8.1: Ganglinie "PC Pentium 4" 135 vgl. www.efficient-appliances.org/download/ProdSheets/ProdSheet04/PC2004_GEEA.pdf 12:19:05:99 12:10:00:97 12:00:55:94 11:51:51:45 11:42:46:89 11:33:42:29 11:24:37:65 11:15:32:90 11:06:28:08 10:57:23:16 10:48:18:37 10:39:13:32 10:30:08:38 10:21:03:57 10:11:58:68 10:02:53:84 09:53:49:01 09:44:44:29 09:35:39:51 09:26:34:59 09:17:29:67 09:08:24:81 08:59:20:07 08:50:15:26 08:41:10:42 08:32:05:57 100 90 80 70 60 50 40 30 20 10 0 08:23:00:59 Leistungsaufnahme [W] Ganglinie "PC Pentium 4 (1,8 GHz)" 105 Leistung [W] Dauerlinie "PC Pentium 4 (1,8 GHz)" 100 90 80 70 60 50 40 30 20 10 0 Zeit (22.212 Messpunkte) Abbildung 8.2: Dauerlinie "PC Pentium 4" 8.1.2 PC "Intel Pentium II, 350 MHz" Tabelle 8.2: Levels PC Pentium II, 0,35 GHz On Idle On 100% CPU On 100% CPU + HD Standby Sleep off P1 [W] S1 [VA] P2 [W] S2 [VA] P3 [W] S3 [VA] P4 [W] S4 [VA] P5 [W] S5 [VA] P6 [W] S6 [VA] 38 64 57 92 57 92 31 52 - - 2 11 Abbildung 8.3: Ganglinie "PC Pentium II" 11:33:26:57 11:30:32:28 11:27:37:89 11:24:43:59 11:21:49:27 11:18:54:86 11:16:00:55 11:13:06:26 11:10:11:90 11:07:17:58 11:04:23:26 11:01:28:96 10:58:34:58 10:55:40:29 10:52:46:02 10:49:51:65 10:46:57:40 10:44:03:14 10:41:08:77 10:38:14:44 10:35:20:10 10:32:25:75 10:29:31:39 10:26:37:13 10:23:42:88 10:20:48:52 10:17:54:26 70 60 50 40 30 20 10 0 10:15:00:04 Leistungsaufnahme [W] Ganglinie "PC Pentium II (350 MHz)" 106 Ganglinie "PC Pentium II (350 MHz)" 70 60 Leistung [W] 50 40 30 20 10 0 Zeit (30.363 Messpunkte) Abbildung 8.4: Dauerlinie "PC Pentium II" 8.2 Nutzer-Befragung in Institutsgebäuden 8.2.1 Hintergrund Zentraler Aspekt für einen energieeffizienten Betrieb von IT-Equipment stellt die Rolle der NutzerInnen dar. Die Beschaffung stellt eigentlich in vielen Fällen nur eine Vorbedingung für Energieeffizienz im IT-Bereich dar. Optimale Hardware- und Software-Konfiguration und die adäquate Anwendung ermöglichen erst die Ausschöpfung von Energiesparpotentialen. Anders formuliert können ungünstige Rahmenbedingungen der Nutzung, mangelndes Know-how, aber auch persönliche Präferenzen und Prioritätensetzungen den Energieeffizienzbestrebungen entgegenstehen oder sie gänzlich ineffektiv werden lassen. Das Bewusstsein für energierelevante Aspekte und die Motivation potentieller NutzerInnen stellen somit dominante Faktoren dar. Diese NutzerInnen-Interviews verfolgte zwei Zielsetzungen: Zum einen sollte ein Überblick über die verwendete Hardware und Geräteausstattung der Büroräume gewonnen werden, um auf Energieverbrauchsdaten hochrechnen zu können.136 Zum anderen wurde versucht, ein Stimmungsbild hinsichtlich Sensibilisierung und Wissenstand sowie der Nutzungsaspekte zu zeichnen. Schwerpunkte dieser Befragung waren: Nutzungszeit und Auslastung der Räume 136 siehe Brunner, Elektrische Lastganganalyse an Gebäuden der Technischen Universität Graz (Diplomarbeit), 2004 107 Einschätzungen und Sensibilisierung bezüglich Energieverbrauchsaspekte Nutzungsmodalitäten und energierelevantes Verhalten Software-Konfigurationen Bestehende Geräte-Infrastruktur in den Büros Für diese Befragung wurden zwei unterschiedliche Gebäude auswählt, um eventuelle Unterschiede, die durch die Architektur vorgegeben werden, zu verdeutlichen: Institutsgebäude Inffeldgasse 16a (IFG 16) Dieser Gebäudeteil wurde 1999 errichtet und 2000 bezogen und ist somit eines der neuesten Gebäude der TU Graz. Es beherbergt das Institut für Angewandte Informationsverarbeitung und Kommunikationstechnologie (7050 – Fakultät für Informatik) Institut für Human-Computer Interfaces (4450 – Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik) Institut für Krankenhaustechnik mit Prüfstelle für Medizinprodukte (4470 – Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik) Im Rahmen dieser Befragung konnten 26 MitarbeiterInnen oben genannter Institute erreicht werden. Institutsgebäude Inffeldgasse 18 (IFG 18) Dieses Gebäude wurde Ende der 60er-Jahre gebaut und Anfang 1970 bezogen. Hier sind folgende Institute angesiedelt: Institut für Elektrische Anlagen (4320 – Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik) Institut für Elektrizitätswirtschaft und Energieinnovation (4340 – Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik) Institut für Medizintechnik(4460 – Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik) Institut für Hochspannungstechnik und Systemmanagement (4330 – Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik) In diesem Part der Befragung wurden 22 Personen kontaktiert. 108 Zeitraum der Befragung IFG 16: 13. 12. 03 – 20. 1. 04 Zeitraum der Befragung IFG 18: 15. 7. 03 – 21. 10. 03 8.2.2 Auswertung Grösste Energieverbraucher im Büro Antworten zur Frage "Nennen Sie die drei Ihrer Meinung nach grössten Energieverbraucher in Ihrem Arbeitsraum." Tabelle 8.5: Beantwortung im Bereich IFG 16 – "die drei grössten Energieverbraucher" 1. Nennung Häufigkeit 2. Nennung Häufigkeit 3. Nennung Häufigkeit PC 10 PC 4 1 Monitor 10 Notebook / Laptop 2 Notebook / Laptop 3 Monitor 1 Beleuchtung 3 Heizung 1 Drucker 1 Beleuchtung Notebook / Laptop 1 Tabelle 8.6: Beantwortung im Bereich IFG 18 – "die drei grössten Energieverbraucher" 1. Nennung Häufigkeit 2. Nennung Häufigkeit 3. Nennung Häufigkeit PC 5 PC 8 PC 4 Beleuchtung 5 Beleuchtung 5 Drucker 2 Heizung 3 Monitor 1 Kaffeemaschine 1 Monitor 2 Heizung 1 Raumklimagerät 1 Monitor und PC 2 Kaffeemaschine 1 Drucker 2 Kühlschrank 1 FAX-Gerät 1 Netzteile für PCPeripheriegeräte 1 Kühlschrank (alt) 1 Die Ergebnisse geben ein relativ realistisches Bild wieder. Die Angaben des Bereichs IFG 16 müssen vor dem Hintergrund gesehen werden, dass in vielen Büros die Computer über lange Signalleitungen verbunden in einem Nebenraum standen. Dies garantierte einerseits den 109 NutzerInnen völlig geräuschfreies Arbeiten und dem System-Administrator einfacheres Handling bei Wartungen, so die entsprechende Begründung der MitarbeiterInnen. In einigen Räumen hat die Frage, in Ermangelung an mehreren zur Wahl stehenden Geräte, an Sinn eingebüsst. Energiesparen am Arbeitsplatz Anzahl der Nennungen Antworten zur Frage "Wie wichtig ist für Sie das Energiesparen am Arbeitsplatz?" 20 18 16 14 12 10 8 6 4 2 0 IFG 16 sehr w ichtig wichtig egal IFG 18 wenig w ichtig unwichtig Abbildung 8.7: Beantwortung – "Wichtigkeit des Energiesparens am Arbeitsplatz" Diese global gestellte Frage zielte darauf ab, die Motivation hinsichtlich des Energiesparens zu ergründen in einer Umgebung in der keine direkte Kostenwirkung für den einzelnen erfahrbar ist. Dem überwiegenden Anteil ist Energiesparen am Arbeitsplatz zumindest wichtig, gleichwohl es einige gibt, für die solche Aspekte wenig wichtig oder unwichtig sind. Interessant ist, dass ein deutlicheres Pro-Ergebnis in Instituten zustande kommt, deren thematischer Schwerpunkt keinen Energie-Konnex hat. Insgesamt drei Personen fügten ihrer positiven Antwort ergänzend bei, dass Energiesparen wichtig sei, solange keine Einschränkung bzw. Beeinträchtigung zu erwarten seien. 110 Bekanntheitsgrad von Energie- und Ökolabels Antworten zur Frage "Sind Ihnen folgende Energiespar- und Ökolabels bekannt?" Anzahl der Nennungen 30 25 IFG 16 IFG 18 20 15 10 5 Nordischer Schwan TÜV-Eco-Kreis EUUmweltzeichen Blauer Engel Österreichisches Umweltzeichen TCO 99 / 03 GEEA Energy Star 03 0 Abbildung 8.8: Beantwortung – "Wichtigkeit des Energiesparens am Arbeitsplatz" Bei dieser Frage wurden allen MitarbeiterInnen ein Ausdruck gezeigt, auf dem in tabellarischer Form Logo und Bezeichnung des Labels abgedruckt war. Der so ermittelte Bekanntheitsgrad wurde aus dem Erkennen des Bildes oder der Bezeichnung abgeleitet. Recht hohe Werte erreichen der Energy Star und das Deutsche Umweltzeichen "Blauer Engel". Etwas geringeren Bekanntheitsgrad haben das Österreichische Umweltzeichen und das TCO-Zeichen. Signifikant schlechte Präsenz hat das für den IT-Sektor relevante Energielabel "GEEA" sowie das EU-Umweltzeichen, der TÜV-Eco-Kreis und der Nordische Schwan. 111 Verwendetes Betriebssystem Antworten zur Frage "Welches Betriebssystem verwenden Sie?" Anzahl der Nennungen 25 20 15 10 5 Secure Linux Windows NT 4.0 Solaris Unix Red Hat Linux Windows 2000 Windows XP 0 Abbildung 8.9: Beantwortung im Bereich IFG 16– "verwendetes Betriebssystem" Anzahl der Nennungen 12 10 8 6 4 2 Windows 95 Windows 97 Mac OS X Windows NT Windows 98 Windows 2000 Windows XP 0 Abbildung 8.10: Beantwortung im Bereich IFG 18– "verwendetes Betriebssystem" 112 Hintergrund für diese Frage war die Überlegung, ob forciertes Power Management propagiert werden könnte. Für Windows XP kann aus dem Blickwinkel der Systemstabilität durchaus eine Empfehlung für die Verwendung des Power Managements, vorbehaltlich einer sinnvollen Konfiguration - gegeben werden. Bei älteren Windows-Versionen treten immer wieder Instabilitäten auf. Für OpenSource-Betriebssysteme wie Unix oder Linux finden sich in der Literatur nur wenig Anhaltspunkte für Power Management-Erfahrungen. Verwendung eines Bildschirmschoners Antworten zur Frage "Verwenden Sie einen Bildschirmschoner?" Anzahl der Nennungen 16 14 ja nein 12 10 8 6 4 2 0 IFG 16 IFG 18 Abbildung 8.11: Beantwortung – "Verwendung eines Bildschirmschoners" Der Begriff "Bildschirmschoner" entstammt vermutlich einer Zeit, in der sich statische Anzeigen bei Monochrom-Monitoren "einbrennen" konnten. Deshalb mussten in längeren Inaktiv-Zeiten zwangsweise dynamisierte Bilder gezeigt werden. Monitore der neueren Generationen sind diesbezüglich unproblematisch. In das Betriebssystem Windows integrierte Bildschirmschoner, die oftmals 3D-Animationen zeigen, erfreuen sich bei vielen AnwenderInnen immer noch ungebrochener Beliebtheit. Aus energetischer Perspektive ist dies unerfreulich, weil dadurch der Leistungsbedarf des Monitors zwar gesenkt wird, der PC aber durch permanente CPU-Beschäftigung in der gleichen Grössenordnung mehr Energie bezieht. Diese Frage kann als Grundlage für eine grobe Abschätzung des Energiesparpotential dienen, das bei Deaktivierung des Bildschirmschoners und entsprechendem Abschalten des Monitors ausgeschöpft werden kann. Etwa die Hälfte Bildschirmschoner ein. der MitarbeiterInnen in beiden Gebäuden setzt einen 113 Verwendung eines Energiesparmodus Antworten zur Frage "Ist auf Ihrem Rechner ein Energiesparmodus aktiviert? Wenn ja, mit welchen Einstellungen? Wenn nein, warum nicht?" Anzahl der Nennungen 20 18 Bildschirm 16 Festplatte 14 12 10 8 6 4 2 0 IFG 16 IFG 18 Abbildung 8.12: Beantwortung – "Aktivierung des Energiesparmodus" Im Bereich IFG 16 geben 18 MitarbeiterInnen von 26 an, einen Energiesparmodus zu nutzen. Diese Frage bejahen 14 von insgesamt 22 Befragten im Gebäude IFG 18. Der Großteil hat in der Power Management-Konfiguration die Monitor-Abschaltung aktiviert. Die Option, die Festplatte nach einer bestimmten Zeit abzuschalten, wurde von wenigen genutzt. Interessant war, dass keine Person Einstellungen, die den Standby- bzw. Sleep-Modus betreffen, anführte. Diese Konfigurationsmöglichkeiten wurde, so scheint es, gar nicht genutzt. 114 Zeitdauer für Hoch- und Niederfahren des PCs Antworten zur Frage "Schätzen Sie die Dauer für Hoch- und Niederfahren Ihres PCs. Empfinden Sie den Zeitaufwand dieses Vorgangs als nicht störend, störend oder sehr störend?" 16 Anzahl der Nennungen 14 IFG 16 12 IFG 18 10 8 6 4 2 0 nicht störend störend sehr störend Abbildung 8.13: Beantwortung – "Berteilung des Zeitaufwands für Hoch- und Niederfahren des PCs" nicht störend störend sehr störend 4,0 geschätzte Dauer [min] 3,5 3,0 2,5 2,0 1,5 1,0 0,5 0,0 Abbildung 8.14: Beantwortung im Bereich IFG 16 – "Geschätzte Dauer für Hoch- und Niederfahren des PCs" 115 nicht störend störend sehr störend 6,0 geschätzte Dauer [min] 5,0 4,0 3,0 2,0 1,0 0,0 Abbildung 8.15: Beantwortung im Bereich IFG 18 – "Geschätzte Dauer für Hoch- und Niederfahren des PCs" Ziel dieser Frage war zu erfahren, ob die aktivere Nutzung oder zumindest die stärkere Propagierung der Power Management-Optionen Standby und Sleep zu Akzeptanzproblemen führen könnte. Die NutzerInnen müssen, nach längeren Phasen der Computer-Nichtnutzung, eine kurze Zeitspanne abwarten, in der der Computer aus dem Standby- bzw. Sleep-Modus zurückkommt, um dann wieder voll einsatzfähig zu sein. In einigen Fällen – insbesondere nach Beendigung des Sleep-Modus – muss ein kompletter Hochfahr-Vorgang abgewartet werden. Evident wurde, dass das Hochfahren an sich überwiegend als "nicht störend" empfunden wird. Diese Einschätzung könnte sich aber gravierend ändern, wenn solche Zyklen während eines Arbeitstages häufiger auftreten. Interessant erscheint vielleicht, dass das subjektive Gefühl der Beeinträchtigung nicht mit der geschätzten Dauer des Hochfahrens korreliert. 116 Energiesparmaßnahmen Antworten zur Frage "Welche Energiesparmaßnahmen werden in diesem Raum gesetzt?" Tabelle 8.7: Beantwortung im Bereich IFG 16 – "Durchführung von Energiesparmaßnahmen" Aktion Nennung Licht ausschalten, wenn Raum verlassen wird 8 Monitor ausschalten 7 Licht nach Bedarf einschalten 4 Heizung drosseln 3 Monitor und PC komplett ausschalten bzw. vom Netz trennen 3 Raum stoss-lüften 2 Heizung ausschalten 2 Energiesparmodus 1 PC ausschalten 1 PC am Wochenende ausschalten 1 Tabelle 8.8: Beantwortung im Bereich IFG 18 – "Durchführung von Energiesparmaßnahmen" Aktion Nennung PC und Licht ausschalten 4 Licht ausschalten wenn nicht gebraucht 2 Licht nur nach Bedarf 2 Heizung drosseln 2 Drucker ausschalten 2 Monitor ausschalten, wenn Raum verlassen wird 1 Einbau verschiedener immer effizienterer Beleuchtungssysteme 1 Master/Slave-Steckerleisten 1 energieeffiziente Geräte (PC, Drucker, Radio, ...) 1 automatische Beleuchtungsschaltung (Tageslichtsensor, Bewegungsmelder) 1 forciertes Power Management beim PC 1 Mit dieser offenen Frage sollte das persönliche Engagement der MitarbeiterInnen für energiesparende Aktivitäten im Arbeitsumfeld ergründet werden. Es zeigt sich doch ein relativ breites Spektrum an gesetzten Massnahmen, auch wenn viele schulterzuckend meinten, dass sie nicht wüssten, was sie in ihrem Raum bzw. Umfeld tun könnten. 117 Informationen zu Energiesparmöglichkeiten Antworten zur Frage "Erhalten Sie Informationen zu Energiesparmöglichkeiten? Wenn ja, wie? Wenn nein, gewünscht?" 6 Anzahl der Nennungen 5 4 3 2 1 0 IFG 16 IFG 18 Abbildung 8.16: Beantwortung – "Erhalt von Information zum Energiesparen" 10 Anzahl der Nennungen 9 nein ja 8 7 6 5 4 3 2 1 0 IFG 16 IFG 18 Abbildung 8.17: Beantwortung – "Bedarf für Energiespar-Informationen" Hintergrund dieser Fragestellung war die Überlegung, ob MitarbeiterInnen auf Leitungsebene oder Verantwortliche der Bereiche Energie, IT oder Gebäude geeignete Informationskanäle für energierelevante Aspekte etablieren sollen. Diese Frage sollte ein grobes Stimmungsbild zur Akzeptanz möglicher Energiespar-Infomedien sein und eine Abschätzung potentieller zukünftiger Aktivitäten ermöglichen. 118 Im Gebäude IFG 16 wurde nur von einer Person vage angedeutet, dass es Energie-Infos von der Institutsleitung schon einmal gegeben hätte. Für den Bereich IFG 18 fielen die Antworten etwas konkreter aus, als Informationsquellen angeführt wurde eine einmalige frühere Aktion, das Energieforum, KollegInnen, der Zentrale Informatikdienst, das Web und Zeitschriften sowie persönliche Recherche. Mehr Feedback konnte durch den zweiten Teil dieser Frage gewonnen werden. Auf die Frage, ob solche Infos prinzipiell erwünscht wären, antworteten im Bereich IFG 16 fünf Personen abschlägig. Dabei wurde als Begründung angeführt, dass solche Aktionen unnötig seien, kein Potential gegeben wäre und dies im Bereich der Eigenverantwortung läge. Positiv antworteten in diesem Gebäudeteil acht MitarbeiterInnen, als common sense erschienen hier die Merkmale "konkret", "knapp" und "selten-2 und evtl. in Form einer Energiespar-Policy eines Institutes. Ein deutlicheres Votum für energieeffizienz-relevante Informationen wurde von den MitarbeiterInnen des Gebäudes IFG 18 gegeben. Hier sprachen sich 9 Personen für Informationsmittel aus, ablehnende Haltungen konnten hier nicht dokumentiert werden. Als günstige Merkmale wurden angeführt: Berücksichtigung der Zeitfrage, geringe Quantität und persönliche Umsetzbarkeit der Vorschläge. Täglicher Druckbedarf Antworten zur Frage "Schätzen Sie wie viele Seiten Sie am Tag drucken? Welchen Drucker verwenden Sie dabei (Arbeitsplatz, Netzwerk)?" lokal, Arbeitsplatz Netzwerk 18 Anzahl der Nennungen 16 14 12 10 8 6 4 2 0 0 - 10 10 - 50 50 - 100 > 100 Abbildung 8.18: Beantwortung im Bereich IFG 16 – "täglicher Druckaufwand und dabei verwendeter Drucker" 119 lokal, Arbeitsplatz Netzwerk 14 Anzahl der Nennungen 12 10 8 6 4 2 0 0 - 10 10 - 50 50 - 100 > 100 Abbildung 8.19: Beantwortung im Bereich IFG 18 – "täglicher Druckaufwand und dabei verwendeter Drucker" Viele Büros sind mit Arbeitsplatzdruckern ausgestattet, wobei ein Drucker – meist mit Tintenstrahl-Technologie – oft nur von einer Person genutzt wird. Aber auch ein dazu grundsätzlich verschiedenes Nutzungskonzept – ein Netzwerkdrucker, auf den alle InstitutsmitarbeiterInnen zugreifen – findet häufig Anwendung. Vielfach sind in den Instituten Mischformen gang und gäbe, Netzwerkdrucker werden dann eher für grosse Druckaufträge verwendet und Farbausdrucke in kleinerem Umfang am Tintenstrahldrucker vor Ort produziert. Ziel dieses abschliessenden Befragungsteils war, verschiedene Nutzungsgewohnheiten beim Drucken zu eruieren. Im Bereich IFG 16 fallen eher kleine Druckvolumen an, die hauptsächlich von Netzwerkdruckern abgearbeitet werden. Ein anderer Trend lässt sich für das Gebäude IFG 18 bestimmen, hier werden mittlere aber auch grössere Druckmengen von Arbeitsplatzdruckern produziert, Netzwerkdrucker spielen eine kleinere Rolle. 120 9 Best Practice " ÖkoBeschaffungsService" Der Umweltverband137 wurde 1992 als "Gemeindeverband für Abfallwirtschaft und Umweltschutz" gegründet und ist die zentrale Organisation der 96 Vorarlberger Gemeinden für ihre Umweltagenden. Seine Aufgaben liegen in der Vertretung umweltpolitischer Interessen gegenüber anderen öffentlichen Institutionen und der Privatwirtschaft sowie in der Implementierung von Qualitätsstandards zu umweltrelevanten Themen. Der Verband sieht sich als ideale Ergänzung zu den zahlreichen Einzelinitiativen Vorarlberger Gemeinden durch die gemeinsame Entwicklung und Umsetzung von verschiedenen Umweltschutzmaßnahmen und die professionelle Öffentlichkeitsarbeit. ÖkoBeschaffungsService Vorarlberg (ÖBS) Das ÖkoBeschaffungsService Vorarlberg ist Dienstleistungsangebot des Umweltverbandes. Seine zentrale Intention ist die ökologischere Ausgestaltung der Beschaffung Vorarlberger Gemeinden. Seine Schwerpunkte stellen die Beratung in Fragen der ökologischen Beschaffung, die Förderung des Erfahrungsaustausches zwischen den Gemeinden aber auch die konkrete Abwicklung von Ausschreibungen dar, die den Anforderungen ökologischer Aspekte entsprechen. Die Gemeinden wickeln ihre Bestellungen ab, in dem mittels einer internetbasierten Lösung auf Rahmenverträge der Bestbieter zugreifen. Für die Gemeinden stellt sich als besondere Vorteil ein, dass der Aufwand für Ausschreibung und Beschaffung drastisch reduziert wird, grössere Kostenvorteile lukriert werden können und Rechtssicherheit garantiert ist. Die Teilnahme der Gemeinden am ÖkoBeschaffungsService ist grundsätzlich freiwillig. Ökoleitfaden Vom ÖBS wird auch ein Ökoleitfaden zu den Sektoren "Bau" und "Büro" herausgegeben. Der Teil "Büro" deckt die Themenfelder Papier, Büroartikel, Büromöbel, Reinigung im Büro sowie Büromaschinen und Computer ab. Er gibt Anleitungen zur Erstellung der Anforderungskataloge für Produkte und Dienstleistungen und bietet Informationen für den Einkauf von Klein- sowie von Grossmengen. Möglichkeiten zur Reduktion von Energieverbrauch, Strahlung, Lärm und Emissionen durch ein intelligentes, ökologisch orientiertes Beschaffungswesen werden aufgezeigt. Umweltleistungsblätter für Ausschreibungen finden sich im Leitfaden ebenso wie Tipps für den Aufbau eines Zentraleinkaufs. 137 vgl. Umweltverband, www.umweltverband.at 121 Praxiserfahrungen In der Beschaffung von IT-Hardware werden seit drei Jahren die Umweltleistungsblätter des Teils "Büromaschinen / Computer" aus dem Ökoleitfaden verwendet. Nach anfänglichen Schwierigkeiten, wie unvollständige Ausfertigung der Datenblätter oder falsche Leistungsangaben, genießt dieser Kriterienkatalog nun hohe Akzeptanz bei den Anbietern.138 Die Erfahrungen aus den ersten Ausschreibungen legten eine Komplexitätsreduktion des Anforderungskataloges nahe. Der Fokus wurde auf Energieeffizienz gelegt, ökologische Kriterien, wie etwa Materialwahl, spielen nun eine geringere Rolle. Ausschreibungen für Hardware finden einmal jährlich statt. Das Beschaffungsvolumen liegt im PC-Bereich bei etwa 600 – 1000 Geräten. Der Anforderungskatalog wird von einem Expertenteam entwickelt, das aus den EDV-Verantwortlichen der Gemeinden, aus Mitarbeitern der Schulmedienstelle und Technikern gebildet wird. Da das Einsatzgebiet der PCs üblicherweise Office-Anwendungen darstellen, reicht die Definition eines Anforderungsprofils. Kriterien für den Leistungsbezug sind als Muss-Kriterium – hier die aktuellen Energy StarWerte für den Sleep-Mode – sowie als Soll-Anforderung integriert. Für die Bonus-PunkteBewertung müssen die Kriterien des GEEA-Labels erfüllt sein, die den "Sleep"- und "Soft Off"-Mode tangieren. Die Leistungsaufnahme im "On Idle"-Mode wurde zwar als relevant beurteilt, jedoch nicht berücksichtigt, da vergaberechtliche Probleme (Vergleichbarkeit, Mess-Norm) gesehen wurden. Leistungsmessungen bei PCs früherer Ausschreibungen für den Status "On Idle" wiesen einen Differenzbereich von 20W auf. Die Preisdifferenz der jeweils besten Angebote lag im Bereich von 20 – 30 €. Folgende Aspekte wurden als Zuschlagskriterium herangezogen: Tabelle 9.1: verwendete Zuschlagskriterien für die PC-Ausschreibung ÖkobeschaffungsService Vorarlberg Bezeichnung Gewichtung Preis 40% Umweltgerechtheit der Leistung lt. Umweltleistungsblätter 20% Ergonomie und Bedienerfreundlichkeit 15% technischer Wert 10% Kundenzufriedenheit 5% Service und Wartung 5% Reaktionszeit 5% Quelle: DI Lenz, ÖkobeschaffungsService Vorarlber, 19. Mai 2004 138 Interview mit DI D. Lenz, Projektleiter ÖkoBeschaffungsService, am 19. Mai 2004 des 122 10 H an d l u n gs e m pf e h l u n g e n 10.1 Chancen & Handlungsspielräume Die Erfordernis finanzielle Ressourcen mehr denn je optimal und sparsam einzusetzen, wirkt sich auf die Intention, Energieeffizienz-Aspekte im IT-Sektor stärker zu verankern, positiv aus. Die Bundesbeschaffungsgesellschaft nimmt – gegeben durch ihren gesetzlichen Auftrag – eine sehr exponierte Position ein. Das Agenda Setting der BBG hat Signalwirkung und direkte Konsequenzen für die Handhabung der Beschaffungsprozesse der einzelnen Universitäten und ihrer zentralen Serviceeinrichtungen. Lobbying und Sensibilisierungsmaßnahmen können hier sehr effektiv ansetzen, da die BBG als Multiplikator wirkt. Es ist also gerechtfertigt, die Überzeugungsarbeit – zumindest in einer Anfangsphase - stark zu fokussieren. Effiziente Geräte sind im Vergleich zu weniger energiesparenden Produkten bei ähnlichen Performance-Daten nicht notwendigerweise teurer in der Anschaffung. Anders formuliert lässt sich ein signifikantes Energiespar-Potential ohne finanziellen Mehraufwand relativ leicht ausschöpfen. Das Themenfeld "Beschaffung und Nutzung von IT-Equipment" tangiert einige unterschiedliche Know-how-Bereiche, die nicht als von einander isolierte Zugänge wirken sollen. Vielmehr ist es notwendig, die verschiedenen Perspektiven zu integrieren. Direkt angesprochen sind die Hardware- und Software-ExpertInnen, die Zuständigen für den Bereich "Gebäude und Technik" für Fragestellungen der Energieversorgung und Klimatisierung, aber auch die Verantwortlichen für Lehre und Organisation. Effekte mit nachhaltiger Wirkung sind nur dann erzielbar, wenn die gesetzten Maßnahmen aufeinander abgestimmt werden. Es wird notwendig sein, jemanden zu finden, der die Rolle eines Koordinators und Moderators übernimmt, im den nötigen Informationsfluss zu etablieren. Dieser Promoter soll selbst vitales Interesse an Energiesparaktivitäten zeigen – etwa wegen der Budget-Verantwortung oder weil diese Maßnahmen auch Öffentlichwirksamkeit besitzen. Im Fall der TU Graz kann bereits auf bestehende Strukturen zurückgegriffen werden, da ein institutionalisierter Wissensaustausch zwischen maßgeglichen Akteuren im 2002 gegründeten Energieforum139 stattfindet. Interessenten von extern sehen aber auch im Energieforum einen zentralen Ansprechpartner für energierelevante Fragestellungen. 139 www.energieforum.tugraz.at 123 Wichtig und für eine nachhaltigere Ausrichtung der Beschaffungspolitik österreichischer Universitäten notwendig, wäre ein Erfahrungsaustausch zwischen den Universitäten. Es wird vielleicht notwendig sein, innovative Ansätze und neue Konzepte der IT-Hardwarenutzung in einer Testumgebung über einen längeren Zeitraum zu erproben. Viele offene Fragen – etwa hinsichtlich der Stabilität und Zuverlässigkeit von IT-Systemen – lassen sich erst nach einer längeren Evaluierung eines Probebetriebs beantworten. Um den Aufwand für Pilotprojekte angemessen aufzuteilen, ist ein stärkere Kommunikation unter den Universitäten notwendig. 10.2 Hemmnisse & Barrieren Ohne unzulässige Verallgemeinerung kann von einer eher geringen Sensibilisierung der maßgeblichen Akteure für Energieeffizienz-Aspekte im Bereich Beschaffung und Nutzung von IT-Hardware gesprochen werden. Die verantwortlichen Personen wirken in einem sehr heterogenem Feld – die Rahmenbedingungen für die Institute gestalten sich anders als wie die für die Zentrale Verwaltung. Der Zentrale Informatikdienst muss wiederum gänzlich anderen Anforderungen gerecht werden. Die Motivationslage der handelnden Personen – Beschaffer und IT-Fachleute gleichermassen wie alle NutzerInnen – hinsichtlich energiesparenden Verhaltens ist diffus und lässt sich nur ungenügend ergründen. Die MitarbeiterInnen der Universität sowie die Studierenden würden nur indirekt durch ihr verantwortungsbewusstes Verhalten profitieren. Die Befragungen in den beiden Institutsgebäuden zeigte auch, dass der eigene möglich Beitrag als unrelevant eingeschätzt wird. Schwierig oder Verbesserungen beinahe erfolglos herbeizuführen. erscheinen Die Etablierung Bestrebungen neuer, auf normativer energieeffizienter Ebene technischer Standards für Geräte kann vernünftigerweise nur auf gesamteuropäischer Ebene erfolgen. Das Regelwerk der EU sieht zukünftige Veränderungen in dem Bereich vor, doch sind grosse Zeitkonstanten zu berücksichtigenden. Es reicht daher nicht aus, auf zukünftige rechtlichen Impulse zu warten. 10.3 Handlungsempfehlungen 10.3.1 Empfehlungen für den Bereich 'Technik' Adäquate Dimensionierung der Netzteile Bei der Beschaffung von PCs sollte darauf Bedacht genommen werden, die Nennleistung des Netzteiles den tatsächlichen Anforderungen anzupassen. Qualitätsaspekte sind ebenfalls stärker in der Komponenten-Auswahl zu berücksichtigen, Zuverlässigkeit und Wärmeentwicklung zu minimieren. um Probleme mit der 124 Bei der Formulierung der Leistungsbeschreibung im Rahmen von Ausschreibungen erscheint es empfehlenswert, den Spielraum für die Auslegung der Nennleistung soweit wie möglich einzuschränken. Die tatsächliche Verfügbarkeit leistungsschwächerer Netzteile darf dabei aber nicht aus den Augen verloren werden. 10.3.2 Empfehlungen für den Bereich 'Recht' Informationsaustausch und Know-how-Transfer Im Sinne einer forcierten ökologischen Ausrichtung der Beschaffung erscheint es zielführend, die Diskussion und den Erfahrungsaustausch unter Generalbeschaffern der BBG, ITVerantwortlichen grösserer Einrichtungen und Rechtsexperten zu forcieren. In einigen Feldern müssen effektive Aktivitäten noch zur stärken Sensibilisierung der involvierten Akteure beitragen. Es wird notwendig sein, validierte Fakten und Daten bereitzustellen, diese gemeinsam zu interpretieren und sie einer grösseren Öffentlichkeit zugänglich zu machen. 10.3.3 Empfehlungen für den Bereich 'Beschaffung' Informationsdrehscheibe Eine Informationsplattform, die in einem geeigneten Kontext verankert wäre und viele relevante Akteure ansprechen könnte, wäre ein geeignetes Forum, um Aspekte wie Energieverbrauch, Zuverlässigkeit, Handhabung und Kosten im Hardware-Sektor zu diskutieren. Ausschreibungsunterlagen Im Rahmen der Erstellung der Leistungsbeschreibung einer Ausschreibung sollten energieverbrauchsrelevante Kriterien sensibel behandelt werden. Davon tangiert sind die Vorgaben für Prozessoren, Grafikkarten und Netzteile. Zielvorgaben, die jedoch keine bindende Wirkung aufweisen, sollen in die Definition und Gewichtung der Zuschlagskriterien einfliessen. Parameter, die einerseits nur mit hohem Aufwand evaluiert werden können, aber andererseits nur marginale Effekte auf das Produktverhalten haben, sollen unbedingt ausgeklammert werden, um prioritären Kriterien mehr Platz einzuräumen. So kann die dringende Empfehlung ausgesprochen werden, von Vorgaben hinsichtlich des Leistungsverbrauchs im "On Idle"-Mode Abstand zu nehmen. Genau überlegt werden sollte der gewünschte Grad der Aufrüstbarkeit. Bei einer anvisierten Produktnutzungsdauer von vier Jahren ist ein geforderter Erweiterungsbedarf eventuell zu relativieren. 125 Definition der Anforderungsprofile Die betreffenden Leistungsbeschreibungen sollten den tatsächlichen Anforderungsprofilen entsprechen. Sofern Alternativen in der Auswahl von Hardware-Komponenten gegeben sind, sollte den unterschiedlichen Nutzungskategorien wie Office, Medium und High End Rechnung getragen werden. Spielräume können hinsichtlich Ausbaufähigkeit, CPU-Type, Grafikkarte und Arbeitsspeicher gesehen werden. Zuschlagskriterium Energieverbrauch Das Kriterium der Leistungsaufnahme im "On Idle"-Mode sollte unbedingt in die Angebotsbewertung einfließen. Qualitätsbewusstsein stärken Qualitätsaspekte sollten stärkere Berücksichtigung erfahren. Höhere Qualitätsniveaus und bessere Robustheit wirken sich positiv auf längere Nutzungszeiten aus. 10.3.4 Empfehlungen für den Bereich 'Organisation/Nutzung' Druck-Infrastruktur Generell kann empfohlen werden eher Netzwerk-Drucker statt Arbeitsplatz-Drucker einzusetzen. Sehr positve Auswirkungen auf den gesamten Ressourcen-Verbrauch hat die Verwendung von Duplex-Einrichtungen bei Druckern. Power Management Das standardmässig im Betriebssystem implementierte Power Management sollte optimal – im Sinne der Energieeinsparung, des Nutzungskomforts und der Hardware-Zuverlässigkeit – für die Optionen "Bildschirm ausschalten", "Stand by" und "Ruhezustand" konfiguriert werden. Monitoring des Energieverbrauchs Die Aufwendunge für Energie und Beschaffung sollten gesamtheitlich beurteilt werden. Dazu ist es notwendig, die Kostenstrukturen für die interne Verwaltung transparent zu gestalten und Energiekosten so detailliert wie möglich zu messen und aufzusplitten. Ein möglicher Weg für die Zukunft könnte sein, Energiekosten-Budgets für jede einzelne Organisationseinheit innerhalb der Universiäte vorzusehen. 126 Steckerleisten Der Verwendung von schaltbaren Steckerleisten bietet sich als kostengünstige und effektive Alternative an, nicht benötigte Geräte auch wirklich vom Netz zu trennen und den Leistungsverbrauch im "Stand by"-Modus drastisch zu reduzieren. Akkus aus Notebooks Wenn Notebooks stationär verwendet werden, empfiehlt es sich, den Akku herauszunehmen. Diese Massnahme erhöht die Lebensdauer, da sonst der Akku durch die permanenten Ladezyklen beim Erhaltungsladen auf 100% belastet wird. Bildschirmschoner Bildschirmschoner sollten ausschliesslich in Ausnahmefällen (Kennwortschutz bei öffentlich zugänglichen Clients) eingesetzt werden. Eine Lösung, die Energie spart und den Bildschirm tatsächlich schont, ist das Abschalten des Monitors nach einer Phase der Inaktivität. EDV-Beauftragte der Institute IT-Beauftragte der Institute betreuen oft relativ umfangreiche Netzwerk-Systeme. Ihre meist knappen zeitlichen Ressourcen erlauben ihnen nicht, umfangreiche Recherchen für energieeffizienzrelevante Massnahmen durchzuführen. Sie sind jedoch wichtige Akteure, da sie grossen Einfluss auf die Nutzungsmodalitäten haben und als Multiplikatoren in ihrem Umfeld wirken. Informationsmaterialen sollten deshalb für System-Administratoren der Institute erstellt und verbreitet werden. Als flankierende Massnahme und aus Gründen der Motivation und Bewusstseinsbildung sollte das Thema "Energieeffiziente IT" in Leitbilder und Institutspolicies integriert werden. Vermeidung von Rebound-Effekten Technologische Innovation gehen oft mit verbesserter Energieeffizienz einher. Es empfiehlt sich daher, diesen Effekt nicht zu neutralisieren, indem die Zahl der eingesetzten Geräte erhöht wird (zusätzlicher TFT-Monitor bei Notebook, 2 TFTs als shared desktop, etc.). Beschaffung und Nutzung von Notebooks Bei der Beschaffung von Notebooks, die nun immer stärker von MitarbeiterInnen nachgefragt werden, könnten neue Konzepte eingesetzt werden. Notebooks werden im Falle einer Universität dann beschafft, wenn die betreffenden Mitarbeiter bereit sind, eine Zahlung aus eigenen Mitteln zu leisten. 127 Da der Trend zu Notebooks auch bei Studierenden festzustellen ist, sollte dem Rechnung getragen werden, indem Notebook-Arbeitsplätze mit Netzzugang vermehrt angeboten werden. Verlängerung der Nutzungszeiten Generell sollte versucht werden, die Nutzungszeiten von IT-Equipment zu verlängern. Dies ist primär als ökologische Implikation zu bewerten, hat aber auch Auswirkungen den Gesamtenergiebedarf in der Herstellung und Entsorgung (Graue Energie). 128 Annex Abbildungsverzeichnis Abbildung 2.1: Bezug elektrischer Energie der TU Graz im Zeitraum 1993 – 2002 ....2 Abbildung 2.2: Kosten für elektrischer Energie der TU Graz im Zeitraum 1993 – 20022 Abbildung 2.3: Anteile des Energieverbrauchs für das Institutsgebäude Inffeldgasse 16 ............................................................................................................6 Abbildung 2.4: Anteile des Energieverbrauchs für das Institutsgebäude Inffeldgasse 18 ............................................................................................................7 Abbildung 2.5: Steuerungsgrössen der Felder "Hardware – Nutzung" und "GebäudeInfrastruktur " ............................................................................................9 Abbildung 2.6: Schema "Determinanten des Energieverbrauchs" ...........................9 Abbildung 4.1: zeitlicher Verlauf der Betriebsmodi eines Desktop-PCs .................. 24 Abbildung 4.3: Screenshots "Power Management-Konfigurationen" ...................... 27 Abbildung 4.4: System-Modell PC als Energiefluss-Schema ................................. 29 Abbildung 4.5: Maximaler Leistungsbedarf einzelner Hardware-Komponenten ....... 30 Abbildung 4.6: Leistungsbedarf einzelner Komponenten im Modus "On Idle" ......... 31 Abbildung 4.7: PC-Mapping "Energy Star"-Datenbank ........................................ 33 Abbildung 4.8: PC-Mapping "Mini-Barebones"-Produkttest .................................. 34 Abbildung 4.9: PC-Mapping "Mini-Barebones"-Produkttest – On Idle .................... 34 Abbildung 4.10: PC-Mapping "Mini-Barebones"-Produkttest – On 100%................ 35 Abbildung 4.11: PC-Mapping "Media Center PC"-Produkttest ............................... 35 Abbildung 4.12: PC-Mapping "Media-PC"-Produkttest – On-Idle........................... 36 Abbildung 4.13: PC-Mapping "Media-PC"-Produkttest – On 100% ........................ 36 Abbildung 4.14: PC-Mapping On 100% - Benchmark.......................................... 37 Abbildung 4.15: Blockschema eines Netzgerätes für PCs .................................... 39 Abbildung 4.16: Idealtypischer Verlauf des Wirkungsgrades in Abhängigkeit der Leistungsabgabe ....................................................................................... 39 Abbildung 4.17: Zulässige Leistungsverteilung in Abhängigkeit von unterschiedlichen Auslastungen der 5V- u. 3.3V- Schiene bzw. der 12V-Schiene ......................... 41 Abbildung 4.18: Leistungsbedarf jeweils aktueller am Markt angebotenen Grafikkarten – zeitliche Entwicklung und Prognose ......................................... 44 Abbildung 7.1: Logo "Energy Star" .................................................................. 79 Abbildung 7.2: Minimaler und maximaler Stromverbrauch der aktuell am Markt verfügbaren Geräte im Vergleich zu den von Energy Star vorgeschriebenen Werten für den Sleep-Mode (NL: Nennleistung, NF: Normalformat, ppm: Seiten pro Minute) ................................................................................................... 83 Abbildung 7.3: Logo "GEEA-Label" .................................................................. 84 Abbildung 7.4: Logo "Blauer Engel" ................................................................. 85 129 Abbildung 7.5: Logo "EU-Umweltzeichen" ........................................................ 89 Abbildung 7.6: PC-Mapping der Parameter "Stand by"- und "On Idle"Leistungsaufnahme ................................................................................... 92 Abbildung 8.1: Ganglinie "PC Pentium 4" ....................................................... 104 Abbildung 8.2: Dauerlinie "PC Pentium 4" ...................................................... 105 Abbildung 8.3: Ganglinie "PC Pentium II" ....................................................... 105 Abbildung 8.4: Dauerlinie "PC Pentium II" ...................................................... 106 Abbildung 8.7: Beantwortung – "Wichtigkeit des Energiesparens am Arbeitsplatz" 109 Abbildung 8.8: Beantwortung – "Wichtigkeit des Energiesparens am Arbeitsplatz" 110 Abbildung 8.9: Beantwortung im Bereich IFG 16– "verwendetes Betriebssystem". 111 Abbildung 8.10: Beantwortung im Bereich IFG 18– "verwendetes Betriebssystem"111 Abbildung 8.11: Beantwortung – "Verwendung eines Bildschirmschoners" .......... 112 Abbildung 8.12: Beantwortung – "Aktivierung des Energiesparmodus" ............... 113 Abbildung 8.13: Beantwortung – "Berteilung des Zeitaufwands für Hoch- und Niederfahren des PCs" ............................................................................. 114 Abbildung 8.14: Beantwortung im Bereich IFG 16 – "Geschätzte Dauer für Hoch- und Niederfahren des PCs" ............................................................................. 114 Abbildung 8.15: Beantwortung im Bereich IFG 18 – "Geschätzte Dauer für Hoch- und Niederfahren des PCs" ............................................................................. 115 Abbildung 8.16: Beantwortung – "Erhalt von Information zum Energiesparen"..... 117 Abbildung 8.17: Beantwortung – "Bedarf für Energiespar-Informationen" ........... 117 Abbildung 8.18: Beantwortung im Bereich IFG 16 – "täglicher Druckaufwand und dabei verwendeter Drucker" ..................................................................... 118 Abbildung 8.19: Beantwortung im Bereich IFG 18 – "täglicher Druckaufwand und dabei verwendeter Drucker" ..................................................................... 119 130 Tabellenverzeichnis Tabelle 2.1: Stromverbrauch in TWh/Jahr ..........................................................4 Tabelle 2.2: CO2-Emissionen in Mio. Tonnen/Jahr ...............................................4 Tabelle 2.3: Stromausgaben in Mrd. Euro bei einem Strompreis von 0,10 €/kWh .....5 Tabelle 2.4: Anteil des IT-Equipment am gemessenen Gesamtenergieverbrauch ......6 Tabelle 2.5: Anteil des IT-Equipment am gemessenen Gesamtenergieverbrauch ......7 Tabelle 2.6: akkumuliertes Beschaffungsvolumen der TU Graz für den Zeitraum 1998 - 2002..................................................................................................... 10 Tabelle 2.7: Übersicht der Computer-Räume für Studierende .............................. 11 Tabelle 2.8: Statistische Daten von österreichischen Universitäten....................... 12 Tabelle 3.1: Geschätzte durchschnittliche Leistungsaufnahme und Nutzungszeit für das Jahr 2005 – Bürobereich: Personal Computer .......................................... 14 Tabelle 3.2: Geschätzte durchschnittliche Leistungsaufnahme und Nutzungszeit für das Jahr 2005 – Bürobereich: Notebooks...................................................... 14 Tabelle 3.3: Geschätzte durchschnittliche Leistungsaufnahme und Nutzungszeit für das Jahr 2005 – Bürobereich: CRT-Monitore.................................................. 15 Tabelle 3.4: Geschätzte durchschnittliche Leistungsaufnahme und Nutzungszeit für das Jahr 2005 – Bürobereich: TFT-Monitore .................................................. 15 Tabelle 3.5: Geschätzte durchschnittliche Leistungsaufnahme und Nutzungszeit für das Jahr 2005 – Bürobereich: Laserdrucker .................................................. 16 Tabelle 3.6: Geschätzte durchschnittliche Leistungsaufnahme und Nutzungszeit für das Jahr 2005 – Bürobereich: Tintenstrahldrucker ......................................... 17 Tabelle 3.7: Leistungsaufnahme einiger Dual-Prozessor-Server (19" Formfaktor) ... 18 Tabelle 3.8: Geschätzte durchschnittliche Leistungsaufnahme und Nutzungszeit für das Jahr 2005 – Bürobereich: Kleinserver ..................................................... 19 Tabelle 3.9: Geschätzte durchschnittliche Leistungsaufnahme und Nutzungszeit für das Jahr 2005 – Bürobereich: Midrange........................................................ 19 Tabelle 3.10: Geschätzte durchschnittliche Leistungsaufnahme und Nutzungszeit für das Jahr 2005 – Bürobereich: High Performance-Server ................................. 19 Tabelle 3.11: Geschätzte durchschnittliche Leistungsaufnahme und Nutzungszeit für das Jahr 2005 – Bürobereich: Router ........................................................... 20 Tabelle 4.1: Übersicht über einige von ACPI spezifizierte Zustände ...................... 25 Tabelle 4.2: empfohlene Power Management-Einstellungen ................................ 27 Tabelle 4.3: Überblick über die Unterstützung von Power Management-Systemen gebräuchlicher Betriebssysteme .................................................................. 28 Tabelle 4.4: unterschiedliche Arbeitspunkte in Abhängigkeit von der Nennleistung des Netzteils ............................................................................................ 40 Tabelle 4.5: Minimal-Effizienzanforderungen in Abhängigkeit der Auslastung ......... 40 Tabelle 4.6: Idealtypische Leistungsverteilungen der 12V-, 5V-, 3.3VGleichspannung-Versorgungsschienen: ........................................................ 41 131 Tabelle 6.1: IT-Geräte Bestand TU Graz........................................................... 72 Tabelle 7.1: Anforderungen der Labels für PCs hinsichtlich verschiedener Modi ...... 79 Tabelle 7.2: Leistungs-Kriterien des Energy Star-Labels für den Sleep-Modus........ 81 Tabelle 7.3: Leistungs-Kriterien des GGEA-Labels für den Sleep- und Off-Modus .... 85 Tabelle 7.4: Leistungs-Kriterien des Labels "Blauer Engel" für den Sleep- und OffModus der Systemeinheit ........................................................................... 87 Tabelle 7.5: Leistungs-Kriterien des Labels "Blauer Engel" für Sleep-, Deep Sleepund Off-Modus des CRT-Monitors ................................................................ 87 Tabelle 7.6: Leistungs-Kriterien des Labels "Blauer Engel" für Sleep- und Off-Modus des TFT-Monitors ...................................................................................... 87 Tabelle 7.7: Leistungs-Kriterien des Labels "Blauer Engel" für Sleep- und Off-Modus des Notebooks und des Netzteils ................................................................. 88 Tabelle 7.8: Leistungs-Kriterien des EU-Umweltzeichens für den Ruhezustand und Off-Modus des Computers .......................................................................... 90 Tabelle 7.9: Leistungs-Kriterien des EU-Umweltzeichens für den Ruhezustand und Off-Modus des Notebooks und des Netzteils .................................................. 91 Tabelle 7.10: fiktives Schema zur Bewertung der Gewichtungsfaktoren unterschiedlicher Kriterien.......................................................................... 96 Tabelle 7.11: Gewichtete Zuschlagskriterien ..................................................... 97 Tabelle 7.12: Nutzwertanalyse – Gesamtauswertung ......................................... 98 Tabelle 8.1: Levels PC-1:Intel Pentium 4A, 1,817 GHz ..................................... 104 Tabelle 8.2: Levels PC Pentium II, 0,35 GHz................................................... 105 Tabelle 8.5: Beantwortung im Bereich IFG 16 – "die drei grössten Energieverbraucher"................................................................................ 108 Tabelle 8.6: Beantwortung im Bereich IFG 18 – "die drei grössten Energieverbraucher"................................................................................ 108 Tabelle 8.7: Beantwortung im Bereich IFG 16 – "Durchführung von Energiesparmaßnahmen" ......................................................................... 116 Tabelle 8.8: Beantwortung im Bereich IFG 18 – "Durchführung von Energiesparmaßnahmen" ......................................................................... 116 Tabelle 9.1: verwendete Zuschlagskriterien für die PC-Ausschreibung des ÖkobeschaffungsService Vorarlberg ........................................................... 121 132 Literaturverzeichnis Gesetze und Rechtsgrundlagen Abkommen zwischen der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Gemeinschaft über die Koordinierung von Kennzeichnungsprogrammen für Strom sparende Bürogeräte (Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft L172/3 vom 26. Juni 2001) ABl. C 309 vom 19. 12. 2003 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft L172/3 vom 26. Juni 2001, Anhang C "Produktspezifikationen" BGBl I 99/2002: BVerG 2002 BGBl I Nr. 39/2001 in der Fassung BGBl I Nr. 99/2002: BB-GmbH-Gesetz BGBl. I Nr. 120/2002: UG 2002 BGH 8. 9. 1998, X ZR 109/96 Interpretierende Mitteilung der Kommission über das auf das Öffentliche Auftragswesen anwendbare Gemeinschaftsrecht und die Möglichkeiten zur Berücksichtigung von Umweltbelangen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge, KOM(2001) 274 endgültig, 4. 7. 2001 Bücher Gast, Das österreichische Vergaberecht, WUV-Univ.-Verlag, 2002 Heid/Hauck/Preslmayr; Handbuch des Vergaberechts, Orac, 2002 König; Vergaberecht in der Praxis, Orac, 2002 Platzer/Öhlinger; EU-konforme Ausschreibungen, Verlag Österreich, 1998 Schuster, EG-Recht, Manz, 1997 Berichte, Studien, Papers, Artikel Advanced Configuration and Power Interface Specification, Revision 2.0c" vom 25. August 2003 Aebischer, Energieeffizienz von Computer Netzgeräten (Schlussbericht, 2002), im Auftrag des Bundesamtes für Energie ATX12V Power Supply Design Guide (Version 2.0), www.formfactors.org Bertuch, Pixel-Express, in: c't 2004/6 BMLFUW, et al. (Hg.), Check it! (2001), 1/ Brunner, Elektrische Lastganganalyse an Gebäuden der Technischen Universität Graz (Diplomarbeit), 2004 133 Cremer et al., Der Einfluss moderner Gerätegenerationen der Information- und Kommunikationstechnik auf den Energieverbrauch in Deutschland bis zum Jahr 2010 (2003), Abschlussbericht Dede/Matthiesen, Moderne PCs benötigen mindestens 350-Watt-Netzteile, in: PC Pr@xis, 11/2003 Dokument " Establishing revised ecological criteria for the award of the Community eco-label to portable computers and amending Decision 2001/687/EC ", 25. 5. 2004 Dokument "Establishing revised ecological criteria for the award of the Community eco-label to personal computers and amending Decision 2001/686/EC", 25. 5. 2004 ECCP 2nd Progress Report, Can we meet our Kyoto targets? (2003) Energy Star – Computer Memorandum of Understanding (Version 3.0) Energy Star - Memorandum of Understanding, Attachment B – Test Conditions for Energy Star® Compliance Measurement for Computers Energy Star Program Requirements for Computer Monitors (Version 4.0) – DRAFT 3 Entscheidung der Kommission zur Festlegung der Umweltkriterien für die Vergabe des EG-Umweltzeichens für Tischcomputer, K(2001) 2584 Entscheidung der Kommission zur Festlegung der Umweltkriterien für die Vergabe des EG-Umweltzeichens für tragbare Computer, K(2001) 2596 Grieder, Huser; Ausschreibungsunterlagen im Server-, PC- und Netzwerk-Bereich, Bundesamt für Energie, Bern, August 2003 Grieder/Huser, Ausschreibungsunterlagen im Server-, PC- und Netzwerk-Bereich (Schlussbericht, 2003), im Auftrag des Bundesamtes für Energie Held, Auswirkungen von periodischem Ein- und Ausschalten auf die ServerHardware-Zuverlässigkeit (2003), im Auftrag des Bundesamtes für Energie Hochschulbericht 2002 , Medieninhaber (Verleger): Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Ritter/Schäppi/Reichel, Marktanalyse zur Verbreitung und Nutzung der Energieeffizienz-Kennzeichnung Energy Star in Österreich (2003) Schnurer, Kleine Helden – 35 Mini-PCs zum Selbstkomplettieren, in: c't 2004/3 The European Community Energy Star Programme Registration Form for Programme Participants, Attachment A – Energy Star Office Equipment Product Specifications Umweltverband (Hg.), Ökoleitfaden: Büro (2001), Vergabegrundlagen für Umweltzeichen, Arbeitsplatz-Computer, RAL-UZ 78, Ausgabe Februar 2004 Vergabegrundlagen für Umweltzeichen, Tragbare Computer, RAL-UZ 93, Ausgabe August 2003 Windeck, Diät-Prozessoren , in: c't 2004/6 Windeck, Flachheizer, in: c't 2003/19 Windeck, Immer cool bleiben, in: c't 2003/10 Windeck, Medien Meister – Die Hardware der Media Center PCs, in: c't 2004/2 134 Internet bbg.portal.at/internet/startseite/_start.htm datacenters.lbl.gov europa.eu.int/comm/environment/ecolabel/ www.acpi.info www.blauer-engel.de www.e-control.at www.efficient-appliances.org www.electricity-research.ch www.energieforum.tugraz.at www.eu-energystar.org www.imf.org/external/np/exr/facts/deu/sdrd.htm www.it-academy.cc www.oekoweb.at/takeit/ www.tecchannel.de/hardware/1182/2.html www.umweltverband.at www.unigesetz.at www.zid.tugraz.at 135 Qualified Product Information Form for Computers, aus Energy StarMemorandum of Understanding 136 Leitfaden für Interviews mit Uni-Beschaffungsverantwortlichen (ZID) Akteure Sind Sie haupt- / mitverantwortlich für die Beschaffung von IT-Equipment für Ihre Uni? Sektoren: PC, Notebook, , Monitor, Drucker, Server, Netzwerk-Komponenten (Switch, Router, Hub) Workstations Welcher Bereich wird von Ihnen abgedeckt / betreut? Allg. Infrastruktur, Institute, Drittmittel-MitarbeiterInnen, etc. Welche Akteure sind im Bereich der IT-Beschaffung noch involviert Typischer Beschaffungsprozess Wie stark ist die Anbindung zur BBG? Wie werden die angebotenen Dienstleistungen genutzt? Welche Entwicklungen werden von Ihnen erwartet werden (hinsichtlich neue Technologien, UG 2002 – Vollrechtsfähigkeit) Kriterien Wer ist bei Kriterien-Definition involviert? welche Kriterien sind maßgeblich / Welche Gewichtung? PC Notebook Server Monitor MFG PDA Ausfallsicherheit Energieverbrauch / Garantiezeit Inbetriebnahme / Konfiguration Leistung Preis Qualität Service vor-Ort Gewichtung: +++ | ++ | + | Welche Informationsquellen in Bezug auf Beschaffungskriterien werden von Ihnen genutzt? (Zeitschriften, Web, Kollegen, Anbieter) 137 Anbieter-Seite welche Hersteller / Distributoren / Assembling Companies werden angefragt bzw. zur Anbotslegung eingeladen. Markengeräte vs. Hausmarken von Assemblern welche Traditionen haben sich etabliert? Jährliches Beschaffungsvolumen bei Hardware Trend Laptop / Desktop Trend CRT / TFT Persönliche Perspektive Wie hoch schätzen Sie den Anteil IT am Gesamt-Stromverbrauch der Universität? Wie wichtig sind für Sie persönlich die Kriterien: Energieeffizienz, Ökologie Welche Rahmenbedingungen wären aus Ihrer Sicht erwünscht für eine ökologischer Ausrichtung der Beschaffung Erfahrungsaustausch mit anderen Beschaffungsverantwortlichen (der ZIDs) gegeben / erwünscht?