EN 12831 – Vergleich Schweiz, Deutschland und

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EN 12831 – Vergleich Schweiz, Deutschland und
EN 12831 – Vergleich Schweiz, Deutschland und Österreich
Die EN 12831 im Vergleich
Georg Hewelt
Die Heizlastberechnung wurde mit der EN 12831 auf "europäische"
Grundlagen gestellt. Neben einer nötigen Überarbeitung der zum Teil
recht in die Jahre gekommenen nationalen Normen sollte auch eine
einheitliche Berechnungsgrundlage in den Mitgliedsländern des Europäischen Komitees für Normung (CEN) geschaffen werden.
Darstellung der Länder deren Normungsinstitute im
Europäischen Komitee für Normung (CEN) Mitglied
sind.
Die SIA 384.201 ist seit 01.03.2005 in der Schweiz in Kraft. Nach einer
Übergangsphase sind die Diskussionen über diese Norm nicht verstummt. Trotzdem ist die EN 12831 mit dem Schweizer
Anhang inzwischen tägliches Handwerkszeug für den Haustechnik-Planer.
Da es sich um eine Europäische Normierung handelt, welche in jedem Land über nationale Anhänge erweitert wurde, ist es
interessant, einmal über die Landesgrenzen der Schweiz hinwegzublicken und zu betrachten, wie das Ausland diese Norm
interpretiert hat. Hier soll ein Vergleich zur Umsetzung der Norm in der Schweiz, Deutschland und Österreich gezogen
werden.
Stand der Normierung:
Für alle drei Beispielländer gilt die EN
12831 mit ihrem Anhang D als
Grundlage. Der Anhang D der EN 12831
gibt aber nur so genannte Überschlagsbzw. "Default-Werte" an, die nur
angewendet werden sollen, wenn keine
nationalen Werte vorliegen.
In Deutschland und Österreich sind
genau so wie in der Schweiz nationale
Anhänge
erschienen,
welche
den
Anhang D der EN 12831 ersetzen.
In Deutschland ist die DIN EN 12831
Beiblatt 1 erschienen, welche ebenfalls
den Anhang D ersetzt (Bild 1). In
Österreich ist dies die "Vornorm
ÖNORM H7500" (Ausgabe: 2006-01-01).
Diese Vornorm soll über einen Zeitraum
von mehreren Jahren in eine endgültige
Norm überführt werden.
Auch wenn die EN 12831 im
europäischen Text ausdrücklich die
nationalen Eingriffe über die nationalen
Anhänge vorschlägt, so überrascht doch
die Vielfältigkeit der unterschiedlichen
Festlegungen, welche in Einzelbereichen
der Berechnung zu völlig unterschiedlichen Bild 1 – Tabellarische Darstellung der jeweilig landesspezifischen Normen und UnterAbläufen führt und "unterm Strich" deutliche lagen für die Heizlast
Berechnungsdifferenzen aufweist.
Verfahren:
Die EN 12831 kennt zwei grundlegende Verfahren zur Ermittlung der Heizlast. Einerseits das vereinfachte Verfahren,
welches über den Europäischen Anhang auf Wohngebäude und einer Luftdichtigkeit der Gebäudehülle von n50 < 3 h-1 beschränkt ist. Andererseits das differenzierte Verfahren, welches alle weiteren Berechnungsfälle abdecken soll.
Im nationalen Anhang der Schweiz wird zum vereinfachten Verfahren erklärt: "Die Wärmeverluste dürfen nicht mit dem
vereinfachten Verfahren nach Abschnitt 9 im Berechnungsteil der vorliegenden Norm berechnet werden. Der Berechnungsgang ist zu wenig detailliert und führt zu ungenauen Resultaten."
In Deutschland sind beide Verfahren zulässig und für beide Verfahren stehen entsprechende Werte im nationalen Anhang
zur Verfügung.
In Österreich hingegen gibt es im gesamten nationalen Anhang keinen Hinweis auf das vereinfachte Verfahren. Dies hat in
der Praxis dazu geführt, dass hier das vereinfachte Verfahren keine Anwendung findet.
Der Planer kann hier nur den Kopf schütteln. Die Schweiz hat wohl aus gutem Grunde das vereinfachte Verfahren so deutlich abgestraft und es für unzulässig erklärt. Der deutsche Planer soll danach rechnen und in Österreich wird es einfach tot
geschwiegen.
Standortdaten:
Den einzelnen Ländern steht eine unterschiedliche Dichte von Standortdaten zur Verfügung. In der Schweiz sind es 59 und
in Deutschland sind es 528 Standorte. Dieses bedeutet unter Berücksichtigung der Flächenunterschiede eine ungefähr
gleiche Standortdichte.
In Österreich hingegen stehen über das Österreichische Institut für Bautechnik 2079 Standorte zur Verfügung. Dieses
stellt eine Dichte dar, die für die Schweiz erst bei 1023 Standorten erreicht wäre.
Jedoch erhält die Schweizer Außentemperatur eine sinnvolle Korrektur. Während Deutschland und Österreich von der
Möglichkeit der Definition eines Korrekturfaktors für die Außentemperatur keinen Gebrauch machen, wurde diese in der
Schweiz genutzt. Je Meter Höhenunterschied zur Höhe der maßgebenden Meteostation (Wetterstation) wird die Außentemperatur um 0,005 K korrigiert. Bei den zum Teil beträchtlichen Höhenunterschieden, die die Schweiz aufweist, ergeben
sich hier schon mal Differenzen von 2-3 Kelvin. Eine Betrachtungsweise die den meteorologischen Gegebenheiten entspricht. Zusätzlich wurde eine zweite Korrektur verwendet welche über die Zeitkonstante (Verhältnis der Wärmespeicherfähigkeit zum spezifischer Wärmeverlust) erfolgt.
Abmessungen der Heizlastberechnung:
Die EN 12831 setzt als Grundgedanken die Betrachtung der äußeren Gebäudehülle an.
Somit sind in der Berechnung bei Außenwänden die Maße von Außenkante der Außenwand bis zur Mitte der Innenwand zu ermitteln. In der Schweiz und in Deutschland diese
Festlegung auch 1:1 im nationalen Anhang umgesetzt (Bild 2). Neben dem erhöhten Aufwand für die Dateneingabe bewirkt diese Festlegung auch eine Steigerung der Heizlast
um ca. 5%. Besonders aufwendig stellen sich Decken und Böden dar. Hier müssen die
Maße ebenfalls bis zur halben Innenwand bzw. bis zur Außenkante des Gebäudes ermittelt werden. Gerade bei nicht deckungsgleichen Geschossen ist dieses ein hoher Aufwand.
Der österreichische Anhang geht hier einen deutlich einfacheren Weg, in dem die Maße
nur bis zur Innenkante der Innenwände geführt werden (Bild 3).
Innentemperaturen:
Bild 2 – Darstellung der
Gebäudeabmessung in der
Schweiz und Deutschland (die rot
schraffierte Fläche gibt beispielhaft
die Deckenfläche an)
Alle nationalen Anhänge haben den Gedanken aufgegriffen, dass die Innentemperatur vorzugsweise mit dem Bauherrn abzustimmen ist. Die magere Vorschlagstabelle in der EN
12831 mit gerade einmal 12 Temperaturangaben wurde in der Schweiz mit 36 Raumarten
schon deutlich umfangreicher gestaltet.
Ergänzend lässt sich über die Definition der Aktivitätsgrade im Industriebereich, denen
entsprechende Temperaturen zugeordnet sind, eine Vielzahl von Raumsituationen ableiten. Besonders Hilfreich sind die Verweise auf die SWKI Richtlinie 99-3 und 2004-1.
Der deutsche Planer muss sich mit 24 Raumarten begnügen. Sehr üppig wird hier der
Planer in Österreich bedient. Mit mehr als 90 Raumarten werden auch Sonderfälle wie
Kirchen oder Bahnhöfe eingeschlossen.
Überraschend ist die unterschiedliche Beurteilung des WC´s.
In Deutschland darf sich der Nutzer über 20°C im WC freuen. In der Schweiz muss der
Nutzer mit 18°C, in Österreich sogar nur mit 15°C zurechtkommen. Da in Österreich
selbst für das extra ausgewiesene WC im Wohnbereich 15°C angesetzt werden, jagt dieses
Bild 3 – Darstellung der Gebäuso manchem Morgenmuffel wohl einen kalten Schauer über den verlängerten Rücken.
Temperatur unbeheizter Raum:
deabmessung in Österreich (die
rot schraffierte Fläche gibt beispielhaft die Deckenfläche an)"
Völlig unterschiedlich ist die Betrachtung der Temperatur in einem unbeheizten Raum. In Deutschland wird der Gedanke
der EN 12831 mit der Verwendung des bu-Wert umgesetzt. Der Vorteil dieser Betrachtungsweise liegt darin, dass ein buWert für eine Raumart ausreicht, um die unterschiedlichen Außentemperaturen zu berücksichtigen.
In Österreich wird eine Tabelle angeboten, welche je nach Außentemperatur für jede Raumart eine Temperatur des unbeheizten Raumes vorgibt. Der Anwender hat somit einen direkten Bezug zum Wert, muss jedoch bei der Auswahl die Außentemperatur berücksichtigen. In Zahlen bedeutet dieses, dass der deutsche Planer zwischen 31 bu-Werten und der österreichische Planer zwischen 280 Temperaturen wählen muss. Hier ist jedoch zu berücksichtigen, dass die ÖNORM 7500 eine
detaillierte Betrachtung der Treppenhäuser beinhaltet.
Die Schweiz geht hier wiederum einen dritten Weg. Zum einen kennt der nationale Anhang die Begrifflichkeit eines unbeheizten Nachbarraums. Dieser liegt außerhalb der thermischen Hülle eines Gebäudes. Er wird über den bu-Wert berechnet,
wobei hier die Auswahl des bu-Werts der Infiltrationsluftwechsel des unbeheizten Raums eine starke Bedeutung hat.
Zum anderen kennt die SIA 384.201 den nicht aktiv beheizten Raum, welcher aber in der thermischen Hülle liegt. Für
diese Art von Räumen muss die Temperatur berechnet werden.
Die EN 12831 weist auf diese Möglichkeit der Berechnung des bu-Wertes mit der deutlich gekürzten Formel (7) hin.
bu =
H ue
H iu + H ue
Dabei ist:
•
H iu der Wärmeverlust-Koeffizient zwischen dem beheizten Innenraum (i) und dem unbeheizten Raum (u) in
Watt durch Kelvin (W/K)
H ue
Wärmeverlust-Koeffizient zwischen dem unbeheizten Raum (u) und der äußeren Umgebung (e) in
Watt durch Kelvin (W/K)
In dem Schweizer Anhang wird dieser Gedanke aufgegriffen und in einer ausführlichen Formel (3) dargestellt:
θint,x
[
]
θe ⋅ ρ ⋅ c ⋅V&i + ∑ (U e ⋅ Ae ) + ∑ k (θint ⋅ U ⋅ A )k
=
(U ⋅ A )
ρ ⋅ c ⋅V& + (U ⋅ A ) +
i
Фi
Ae
Ue
Ψl
ll
ρ
c.
Vi
θint,x
θe
A1, A2, A3
U1, U2, U3
θint,1, θint,2, θint,3
k
∑
e
e
∑
k
°C
k
Wärmestrom eines nicht aktiv beheizten Raumes gegen Außen
Bauteilflächen gegen Außen
Wärmedurchgangskoeffizient der Bauteile gegen Außen
lineare Wärmebrückenverluste gegen Außen
Längen der linearen Wärmebrückenverluste
Dichte der Luft
spezifische Wärmekapazität der Luft
Außenluft-Volumenstrom des nicht aktiv beheizten Raumes, Anteil
W
m2
W/(m2·K)
W/(m·K)
m
kg/m3
J/(kg·K)
am Gesamtluftvolumenstrom des Gebäudes
Raumtemperatur des nicht aktiv beheizten Raumes
Norm-Außentemperatur
Bauteilflächen gegen die benachbarten aktiv beheizten Räume
Wärmedurchgangskoeffizienten der Bauteile gegen die
benachbarten aktiv beheizten Räume
Raumtemperaturen der benachbarten aktiv beheizten Räume
Index der benachbarten aktiv beheizte Räume
m3/s
°C
°C
m2
W/(m2·K)
°C
Temperatur Nachbarwohnung / Nachbargebäude:
Die EN 12831 kennt zwei Temperaturfestlegungen für
außerhalb der zu berechnenden Einheit liegende angrenzende Räume. Einerseits der " Nachbarraum einer
anderen Gebäudeeinheit (z. B. Apartment)", also dem
Grunde nach alle angrenzenden Räumen der Nachbar- Bild 4 – Bestimmung der Temperatur des Nachbarraumes
wohnung. Andererseits der "Nachbarraum eines separaten Gebäudes (beheizt oder unbeheizt)", also alle Räume des Nachbargebäudes. In beiden Fällen wird mit Hilfe des Jahresmittels der Außentemperatur (Θm,e) die Temperatur ermittelt (Bild 4). In Deutschland und Österreich ist diese Vorgehensweise übernommen worden. In der Schweiz ist nach der SIA 384.201 grundsätzlich mit der mutmaßlichen (Auslegungs-) Temperatur zu rechnen. D. h. es soll mit der normalen Innentemperatur gerechnet werden. Allerdings gibt die SIA
384.201 dem Schweizer Planer folgenden Hinweis: "Mit dem Bauherrn können andere Vereinbarungen getroffen werden.
Vor allem bei Ferienwohnungen können tiefer angesetzte Nachbarraumtemperaturen sinnvoll sein."
Aufheizleistung:
In Österreich und Deutschland ist das Verfahren zur Berechung der Aufheizleistung fast unverändert aus der EN 12831
übernommen worden. Jedoch ist in Deutschland über die Korrektur des nationalen Anhangs (Beiblatt 1/1A) die Berechnung ohne Aufheizleistung als Regelausführung bestimmt worden.
Die Schweiz hingegen trifft über die gesamte Wiederaufheizung im nationalen Anhang folgende Festlegung: "Eine Absenkung der Raumtemperatur ist zu vermeiden, wenn diese weniger als 24 Stunden dauert und die tatsächliche Außentemperatur im Bereich der Norm-Außentemperatur θe liegt. Bei länger dauernden Absenkphasen soll mit einem frühzeitigen
Wiedereinschalten der Heizung oder Umschalten auf Vollbetrieb die Raumtemperatur wieder auf ihren Sollwert angehoben
werden." Hier wird dem Nutzer des Gebäudes die Verantwortung übergeben, seine Anlage so zu regeln, dass es zu einer
entsprechenden Wiederaufheizung kommt.
Mindestluftwechsel:
Viel Aufregung hat es in Deutschland über die geänderten Mindestluftwechsel gegeben. Gerade der Büroraum mit 1,0 h-1
oder der Besprechungsraum mit 2,0 h-1 führten zum Teil zu deutlich erhöhten Heizlasten auf Raum- und Gebäudeebene
(nach DIN 4701 fielen beide unter Daueraufenthaltsraum mit 0,5 h-1). Die Festlegung nach EN 12831, anderer Mindestluftwechsel mit dem Bauherrn zu vereinbaren, wird wohl in den meisten Fällen unterbleiben. Die Hürde die Zusammenhänge einem technischen Laien zu verdeutlichen ist doch oft zu hoch.
In Österreich sind die Werte identisch. Die ÖNORM H7500 beinhaltet darüber hinaus Werte für Lagerräume, Werkstätten
und Verkaufsräume. In Deutschland stehen diese Werte nicht zur Verfügung.
Allein der Schweizer Planer ist hier im Vorteil, da er laut SIA 384.201 für alle Räume einen Mindestluftwechsel von 0,3 h-1
ansetzen kann.
Hierbei ist zu bedenken, dass die Auslegung der Heizlast eine Extremfallberechnung darstellt. Anzunehmen bei einer Außentemperatur von -12°C (oder darunter) wird in Büroraum das Fenster aufgerissen um einen 1-fachen Luftwechsel zu
erreichen ist doch mehr als unwahrscheinlich und die Festlegung des Schweizer Anhangs kommt einen deutlich nachvollziehbarer vor.
Infiltration:
Im Wesentlichen ist das umstrittene Verfahren nach der EN 12831, welches keine Fugen am Fenster mehr berücksichtigt,
von allen Ländern übernommen worden. Während in Deutschland und Österreich auch die Tabellenwerte für Luftdurchlässigkeit und Abschirmungskoeffizient identisch sind, wurden die Werte der Luftdurchlässigkeit n50 in der Schweiz leicht
erhöht.
Bei dem Höhenkorrekturfaktor sind alle nationalen Anhänge über die sehr begrenzte Tabelle des Anhangs D (max. Wert
lag nur bis 30 m vor) hinausgegangen. In der Schweiz gibt es aber für Neubauten eine deutliche Einschränkung. Wird die
Gebäudehülle "…. gemäß den Anforderungen der Norm SIA 180 bezüglich Luftdichtigkeit ausgeführt, so können die Infiltrationswärmeverluste vernachlässigt werden (n50 = 0 h-1)". Das bedeutet, dass in der Mehrzahl der Neubauten die Infiltration in der Schweiz erst gar nicht berücksichtigt werden muss.
Wärmebrücken:
Bei der Berücksichtigung von Wärmebrücken kennt die EN12831 die Betrachtungsweise der linearen Wärmebrücken. Die
Beispielberechnung der EN 12831 wies alleine 60 berechnete Wärmebrücken auf, was eine abschreckende Wirkung zur
Folge hatte.
In Deutschland und Österreich ist diese aufwendige Betrachtungsweise über die optionale Verwendung von Korrekturfaktoren (∆UWB) deutlich vereinfacht worden. In beiden Ländern wird in der Praxis mit der Korrektur von 0,05 [W/m2K] gerechnet (bauseitige Ausführung der Bauteilanschlüsse nach DIN 4108, Beiblatt 2 bzw. ÖNORM B 8110-1).
Der Schweizer Planer steht an dieser Stelle vor einer etwas schwierigeren Aufgabe. Wie in der EN 12831 sind auch hier
alle linearen Wärmebrücken zu berücksichtigen. Die punktuellen Wärmebrücken können vernachlässigt werden. Der Eingabeaufwand ist hier deutlich erhöht und es bedarf genauere Kenntnisse über die jeweilige Bauausführung. Dem Planer
steht für die Ermittlung der Wärmebrücken ein Wärmebrückenkatalog des Bundesamts für Energie zur Verfügung. Bei der
Ermittlung des längenbezogenen Wärmedurchgangs-Koeffizienten (ψ) die U-Werte der Wand und der Decke sowie evtl.
Zuschläge zu berücksichtigen. Hierbei muss man aber auch berücksichtigen das dem Schweizer Planer diese Betrachtungsweise die sich an die SIA 380/1 anlehnt sehr vertraut ist.
Erdreichberührte Bauteile:
Alle drei Länder richten sich im Wesentlichen nach den Berechnungsvorgaben der EN 12831 und den dort hinterlegten
Tabellenwerken.
Beim Korrekturfaktor GW für den Einfluss des Grundwassers bietet allein die ÖNORM 7500 eine Lösung für den Fall, dass
der Grundwasserspiegel dem Planer nicht bekannt ist (Vorgabewert GW = 1,00 = keine Korrektur). In der Schweiz und
Deutschland steht der Planer weiter vor einem (von der Norm nicht gelösten) Problem wenn die Grundwassertiefe nicht
bekannt ist.
Sonderfälle:
Die Sonderfälle "Hohe Räume" und "Gebäude mit signifikanter Abweichung von Luft- und mittlerer Strahlungstemperatur"
finden in allen drei Ländern keine besondere Berücksichtigung.
Zu dem Sonderfall "Schachttyp" findet sich nur in dem deutschen Anhang folgender Hinweis als Randbemerkung in der
Tabelle 7 " Luftwechselrate bei 50 Pa Druckdifferenz n50": " bei Hochhäusern können je nach Baukonstruktion in den unteren Geschossen erheblich höhere Luftdurchlässigkeitswerte auftreten (z.B. Schachttyp). Diese sind im Einzelfall zu prüfen
und festzulegen." Wie oder was zu prüfen und festzulegen ist, wird hier leider nicht erläutert.
Gebäudeheizlast:
Die Transmissionsheizlast wird in allen Ländern nahezu gleich berechnet. Bei der Lüftungsheizlast sind drei unterschiedliche Wege eingeschlagen worden. In Deutschland wird nach dem deutschen Anhang der min. Luftwechsel immer mit dem
Luftvolumenstrom aus Zu-, Abluft und Infiltration verglichen. Die Festlegung ist über den Kommentar zur EN 12831 revidiert worden. Es wird empfohlen "….. die … Gleichung 56 aus der DIN EN 12831 zu verwenden und in diesem Fall nicht
das Beiblatt zu beachten." Somit erfolgt die Betrachtung der Gebäudelüftungsheizlast wieder auf Grundlage der EN 12831.
Im österreichischen Anhang wird die Gebäudelüftungsheizlast aus dem Maximum von Infiltration, Mindestluftwechsel und
Mechanischer Lüftung gebildet. Wie oben beschrieben, wird diese Vorgehensweise im deutschen Kommentar als falsch
angesehen.
Die Schweiz rechnet im Wesentlichen nach der EN 12831, jedoch wird im nationalen Anhang der Faktor für den 24-hMittelwert vorgegeben, der in Deutschland und Österreich nicht zur Anwendung kommt. Über diesen Faktor kann die
Lüftungsheizlast eines Gebäudes bei natürlicher Lüftung um den Faktor 0,5 bis 0,8 reduziert werden.
Ausdruck:
Leider beinhaltet die EN 12831 keine Formblätter für die Darstellung der Heizlast. In allen nationalen Anhängen wurden
Formblätter der Heizlast definiert. Es verwundert somit auch nicht, dass die in den nationalen Anhängen definierten
Formblätter stark variieren. In den Bildern 5 bis 7 sind beispielhaft die Kopfzeilen der Bauteiltabelle auf Raumebene gegenübergestellt worden. Man erkennt hier deutlich die Abweichungen.
Beispielberechnung:
In den in Bild 8 dargestellten Berechnungen werden die Ergebnisse dreier Räume nach den unterschiedlichen nationalen
Anhängen gegenübergestellt. In allen Berechnungen wurde von einer mittleren Bauqualität für die Festlegung der UWerte und der Wärmebrücken ausgegangen. Bei allen Berechnungen nach dem nationalen Anhang wurde natürlich mit
derselben Norm-Außentemperatur (-12°C) und der gleichen mittleren Außentemperatur (Θm,e) (8°C) ausgegangen. Bei dem
WC und dem Wohnzimmer wurde eine angrenzende Temperatur für die Innenwände und –türen von 20°C vorgegeben. Für
die Decken und Fußböden wurde für Deutschland und Österreich eine angrenzende "andere Gebäudeeinheit" definiert, d.
h. die Temperatur wurde mit θNachbarrau m (14°C) gerechnet. Für die Berechnung nach dem Schweizer Anhang wurde die
angrenzende Temperatur mit 20°C angesetzt.
Beispiel Büroraum:
Am Beispiel Büroraum lässt sich gut nachvollziehen, dass
die unterschiedlichen Maße, welche in Deutschland und
Österreich Verwendung finden, nur einen Unterschied
von 10 W im Transmissionswärmebedarf ausmachen. Die
in der Berechnung nach dem deutschen Anhang gewählte
pauschale Berechnung der Wärmebrücken (∆UWB = 0,05
W/m²⋅K) führt im Vergleich zur detaillierten Betrachtungsweise nach dem Schweizer Anhang zu einen 5 W
geringeren Ergebnis.
Die deutlichen Unterschiede ergeben sich durch die unterschiedlichen min. Luftwechsel, welche nach dem österreichischen und deutschen Anhang bei 1,0 h-1 liegen und
im Schweizer Anhang mit 0,3 h-1 festgelegt sind.
Beispiel WC:
Die deutlichen Unterschiede im WC machen sich zum
einen an den unterschiedlichen Temperaturvorgaben und
zum anderen an den geringeren Luftwechseln in der
Schweiz (0,3 h-1 zu 1,0 h-1) fest. Hier sieht man deutlich,
dass die geringere Temperatur in Österreich (15°C) zu
einem Wärmegewinn durch die angrenzenden Räume,
welche mit 20°C vorgeben wurden, führt.
Beispiel Wohnzimmer:
Am Beispiel des berechneten Wohnzimmers lässt sich
schon deutlicher die unterschiedliche Bauteilabmessung
in Österreich und Deutschland ersehen. Wobei Sie auch
bei diesem größeren Raum mit nur 38 W zu Buche schlagen. Der unterschiedliche Transmissionswärmebedarf im
Vergleich Deutschland/Österreich zur Schweiz ergibt sich
fast ausschließlich daraus, dass nach dem Schweizer
Anhang die angrenzende Wohnung für die Decke und den
Fußboden mit 20°C berücksichtigt und nach dem Deutschen Anhang mit θNachbarrau m (14°C) gerechnet wird.
Wenn man diesen Unterschied nicht berücksichtigt, stellt
man fest, dass identisch zum Beispiel Büro hier wieder
ein geringer Unterschied zwischen dem pauschalen Verfahren (D + A) und dem detaillierten Verfahren (CH) für die Bild 8 – Tabellarische Gegenüberstellung der Berechnungsergebnisse nach den jeweiligen nationalen Anhängen
Ermittlung der Wärmebrücken liegt.
Die unterschiedlichen Ergebnisse bei der Lüftungsheizlast
resultieren wieder aus unterschiedlichen min. Luftwechseln
1,0 h-1 für Deutschland / Österreich und 0,3 h-1 für die
Schweiz.
Fazit:
Die Wunschvorstellung, dass sich
die durch die EN 12831 in Europa
vereinheitlichte
Heizlastberechnung
und
hiermit
eine
Berechnung, die z.B. in der
Schweiz erstellt wurde, auch in
anderen Ländern anwendbar ist,
erfüllt sich leider nicht. Wie man
schon an diesen drei geografisch
und somit auch klimatisch dicht
beieinander liegenden Ländern
sieht, sind die Berechnungsgänge
doch deutlich verändert worden
(Bild 9). Eine Datenübernahme für
eine Berechnung von einem zum
anderen Land ist weitestgehend
ausgeschlossen.
Durch
die
unterschiedlichen
Maße
in
Österreich oder die Pauschalierung
der Wärmebrücken in Deutschland
lässt
sich
eine
Schweizer
Heizlastberechnung
kaum
übertragen.
Auch
die
Vergleichbarkeit der Heizlastergebnisse verbietet sich Angesicht
der vielen deutlichen Unterschiede
(min.
Luftwechsel,
Lüftungsheizlast auf Gebäudeebene etc.).
Wenn man die Umsetzung der EN
12831 in der Schweiz mit
Deutschland
und
Österreich
vergleicht, kommt man wohl zu
folgender Einschätzung:
Dem Schweizer Anhang ist die
größte Genauigkeit zuzubilligen.
Hierfür
sprechen
die
Höhenkorrektur
der
Außentemperatur,
der
Mindestluftwechsel und die genaue
Betrachtung der Wärmebrücken.
Mit dem Wegfall des vereinfachten Verfahrens und der Wieder- Bild 9 Gesamt-Gegenüberstellungen der nationalen Anhänge Schweiz, Deutschland und Österreich
aufheizleistung wurde eine klare
Position gegen unsinnige Festlegungen der europäischen Norm bezogen. Auch der Wegfall der Infiltration für Neubauten
zeigt eine klare Berücksichtigung der Schweizer Baustandart. Ein Wermuttropfen für den Schweizer Planer stellt mit Sicherheit die aufwendige Erarbeitung bedingt durch die Masse (1/2 Innenwand) und die detaillierte Erfassung der Wärmebrücken dar.
Dem Deutschen Anhang ist leider seine frühe Erarbeitung anzumerken. Hier wurde vieles von der europäischen Urnorm
ungeprüft übernommen. Dies drückt sich auch klar darin aus, dass es zum Anhang 1 bereits eine Änderung gibt und das
eine zweite Änderung angekündigt wurde.
Dem österreichischen Anhang kann man wohl den einfachsten Gebrauch nachsagen. Durch die pauschalen Wärmebrücken,
das einfachere Maßsystem und die sehr ausführlichen Tabellen über Temperaturen und Luftwechsel ist eine schnellere
und klarere Erarbeitung gegeben auch wenn die Genauigkeit darunter leidet.
Abschließend lässt sich festhalten das der Schweizer Anhang im Ländervergleich mit seiner Genauigkeit und seinem klaren "STOP" für unsinnige Festlegungen der Urnorm am besten abschneidet.
Autorenvitae
Georg Hewelt, Jahrgang 1970, nach einer mehrjährigen Tätigkeit in einem Ingenieurbüro ist er seit 2002 Produktmanager bei der Plancal GmbH
Sankt Augustin Deutschland. Hier beschäftigt er sich unter anderem mit der Umsetzung der EN 12831 in die CAD- und Berechnungssoftware
nova und wurde für diesen Artikel von den Mitarbeitern der Plancal AG, Horgen unterstützt.

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