Fachoberschule Form A Ernährung | Gesundheit | Sozialwesen

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Fachoberschule Form A Ernährung | Gesundheit | Sozialwesen
Haben Sie Fragen? Wir sind für Sie da!
Käthe-Kollwitz-Schule Wetzlar
Inge Denninghoff
Oberstudiendirektorin, Schulleiterin
Karsten Wilke
Studiendirektor, Abteilungsleiter
Fachoberschule
Teilzeitberufsschule: Berufsfeld Gesundheit
Weitere Infos auf unserer Homepage:
www.kks-wetzlar.de
Käthe-Kollwitz-Schule Wetzlar
Berufliches Zentrum für
Ernährung | Gesundheit | Körperpflege | Sozialwesen
Frankfurter Straße 72 | 35578 Wetzlar
Telefon 0 64 41 - 97750
www.kks-wetzlar.de
[email protected]
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©Isa Balzer artvertising, www.isabalzer.de
Am „Tag der offenen Tür“ im November
eines jeden Jahres können Sie
die ganze Schule „in Betrieb“ sehen.
Sie sind herzlich eingeladen!
Der direkte Weg zur allgemeinen Fachhochschulreife
Fachoberschule Form A
Ernährung | Gesundheit | Sozialwesen
Der direkte Weg zur allgemeinen Fachhochschulreife
Fachoberschule Form A
Ernährung | Gesundheit | Sozialwesen
Zugangsvoraussetzungen
Mittlerer Abschluss mit mindestens
befriedigenden Leistungen in
zwei der Fächer Deutsch, Mathe
und Englisch, wobei in keinem der
genannten Fächer die Leistungen
schlechter als ausreichend sein
dürfen (Regelungen bei äußerer
Fachleistungsdifferenzierung sind
zu beachten!) oder das Zeugnis
der Versetzung in die Einführungsphase einer öffentlichen oder
staatlich anerkannten gymnasialen Oberstufe.
Der mittlere Abschluss kann
nachgewiesen werden durch:
1. ein Abschlusszeugnis der
Realschule oder
2. ein Abschlusszeugnis der Zweijährigen Berufsfachschule oder
3. ein als gleichwertig
anerkanntes Zeugnis.
Dauer und Gliederung der
zweijährigen Ausbildung
Im 1. Ausbildungsabschnitt (1. Jahr)
wird ein gelenktes Praktikum in
einer Einrichtung / einem Betrieb
aus dem Bereich Ernährung,
Gesundheit oder Sozialwesen an
drei Wochentagen absolviert.
Das Praktikum dauert vom 1. August
bis zum Ende der vorletzten
Woche vor den Sommerferien.
An zwei Wochentagen findet
Unterricht in der Schule statt. Die
Schülerinnen und Schüler des
ersten Ausbildungsabschnitts
sind also zugleich Praktikantinnen
oder Praktikanten. Sie schließen
einen Vertrag mit der Praktikumsstelle ab, welcher der Schriftform
bedarf.
Den Praktikantinnen und Praktikanten steht Jahresurlaub nach
den gesetzlichen und tariflichen
Bestimmungen zu. Der Jahresurlaub ist in den Schulferien in
Anspruch zu nehmen.
Der Unterricht in der Schule erstreckt sich im Allgemeinen Lernbereich auf die Fächer Deutsch,
Englisch, Mathematik, Politik
und Wirtschaft, im Beruflichen
Lernbereich auf die Fachtheorie
im Schwerpunkt Ernährung,
Gesundheit bzw. Sozialwesen.
Der 2. Ausbildungsabschnitt
(2. Jahr) findet in Vollzeitunterricht
statt. Die Fächer im Allgemeinen
Lernbereich sind Deutsch,
Englisch, Mathematik, Politik
und Wirtschaft, Religion, Sport,
zwei der Fächer Chemie, Physik,
Biologie und im Beruflichen
Lernbereich das Fachrichtungsfach Ernährung, Gesundheit oder
Sozialwesen.
Berechtigungen
Die Ausbildung endet mit der
schriftlichen und mündlichen Abschlussprüfung. Sie wird schriftlich in den Fächern Deutsch,
Englisch, Mathematik und dem
Fachrichtungsfach durchgeführt.
Wer die Prüfung bestanden hat,
erhält das Zeugnis der allgemeinen Fachhochschulreife. Dieses
berechtigt zum Studium an einer
Fachhochschule oder in einem
gegliederten Studiengang einer
Universität.
Finanzierungsmöglichkeiten
BAföG-Förderung ist möglich (bitte
erkundigen Sie sich bei Ihrem
zuständigen BAföG-Amt, z.B. bei
der Kreis- oder Stadtverwaltung
Ihres Hauptwohnsitzes).
Anmeldung
Jeweils bis spätestens zum 31. März
(Eingangsdatum in der KätheKollwitz-Schule) vor dem beabsichtigten Eintritt.
In der Regel über die abgebende
Schule; diese erstellt ein Eignungsgutachten und fügt es der
Anmeldung bei; anstelle des
Zeugnisses über den Mittleren
Abschluss werden das Halbjahres- und das Vorjahreszeugnis
beigefügt. Maßgeblich für die
endgültige Zulassung ist das
nachzureichende Zeugnis über
den Mittleren Abschluss.
Wenn Sie bereits den Mittleren
Abschluss erworben haben,
können Sie sich auch direkt
anmelden.
Zur Aufnahme müssen Sie ebenfalls vorlegen:
• die Eignungsfeststellung der
abgebenden Schule
• die schriftliche Zusage, dass
die fachpraktische Ausbildung
sichergestellt ist
• eine Bescheinigung über die
Berufsberatung durch die
Agentur für Arbeit oder Schullaufbahnberatung durch die
abgebende Schule
• eine Erklärung darüber, ob und
ggf. wann und wo bereits einmal eine Fachoberschule besucht wurde, sofern die Anmeldung nicht direkt aus der
Sekundarstufe I über die abgebende Schule erfolgt.
Für die Aufnahme in die Fachrichtungen Gesundheit und
Sozialwesen der Organisationsform A ist zusätzlich gemäß den
Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes eine gesundheitliche Bescheinigung vorzulegen.
Wir bitten Sie, sich um Ihre Praktikumsstelle selbst zu bemühen,
der ausgewählte Praktikumsplatz
bedarf jedoch der Genehmigung
durch die Schule.
Wir beraten Sie gern.