2. Schulnachrichten 2015/2016 - Maria
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2. Schulnachrichten 2015/2016 - Maria
Maria-Ward-Gymnasium Bamberg der Erzdiözese Bamberg Sprachliches und Wirtschaftswissenschaftliches Gymnasium für Mädchen Edelstraße 1 96047 Bamberg Telefon: 0951 29608-0 Fax: 0951 29608-44 E-Mail: [email protected] www.maria-ward-gymnasium-bamberg.de Schulnachrichten aus dem Maria-Ward-Gymnasium Schuljahr 2015/2016 – Nr. 2 / November 2015 Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen, mit diesem 2. Elternbrief möchten wir Sie über folgende Punkte informieren: 1. Freiwilliger Rücktritt: Die Gymnasiale Schulordnung (GSO) schreibt in § 67 ff vor: (1) Auf Antrag der Erziehungsberechtigten können Schülerinnen und Schüler freiwillig wiederholen oder spätestens zwei Wochen nach Ende des Halbjahres aus den Jahrgangsstufen 6 bis 10 in die vorherige Jahrgangsstufe zurücktreten; sie gelten nicht als Wiederholungsschülerinnen und Wiederholungsschüler. (2) Schülerinnen und Schüler, die eine der Jahrgangsstufen 5 bis 10 freiwillig wiederholen, aber dabei das Ziel der Jahrgangsstufe nicht erreichen, erhalten anstelle des Jahreszeugnisses eine Bestätigung über das freiwillige Wiederholen und die dabei gezeigten Leistungen mit der Bemerkung, dass das Vorrücken auf Grund des früheren Jahreszeugnisses gestattet wird. (3) Schülerinnen und Schüler, die im abgelaufenen Schuljahr infolge nachgewiesener erheblicher Beeinträchtigungen ohne eigenes Verschulden wegen Leistungsminderungen die Voraussetzungen zum Vorrücken nicht erfüllten (z. B. wegen Krankheit) und denen das Vorrücken auf Probe nicht gestattet wurde, gelten nicht als Wiederholungsschülerinnen und Wiederholungsschüler. (4) Ein Rücktritt im Verlauf eines Ausbildungsabschnitts ist nicht zulässig. Schülerinnen und Schüler, die in der Qualifikationsphase am Ende des Ausbildungsabschnitts 11/2 oder 12/1 zurücktreten, müssen zwei aufeinander folgende Ausbildungsabschnitte wiederholen. Bei einem Rücktritt am Ende des Ausbildungsabschnitts 11/1 muss auch das zweite Halbjahr der Jahrgangsstufe 10 wiederholt werden, die Ergebnisse des Ausbildungsabschnitts 11/1 verfallen. Schülerinnen und Schüler, die am Ende des Ausbildungsabschnitts 11/1 oder 11/2 zurücktreten, haben keinen Anspruch darauf, dass Kurse eingerichtet werden, die ihnen die Beibehaltung des ursprünglich gewählten Kursprogramms ermöglichen. Finden Schülerinnen und Schüler bei Rücktritt am Ende des Ausbildungsabschnitts 12/1 ihr Kursprogramm nicht mehr vor, trifft die oder der Ministerialbeauftragte eine Sonderregelung. Behalten zurückgetretene Schülerinnen und Schüler ihre ursprünglich gewählten Fächer bei, können sie wählen, ob sie in die Gesamtqualifikation das Gesamtergebnis des ersten oder des zweiten Durchlaufs einbringen. Die Ergebnisse des Projekt-Semninars zur Studien- und Berufsorientierung und des Ausbildungsabschnitts 11/2 im Wissenschaftspropädeutischen Seminar sowie das Ergebnis der Seminararbeit können auf Antrag der Schülerin oder des Schülers beibehalten werden; bei einem Rücktritt am Ende des Ausbildungsabschnitts 11/2 ist die Fortsetzung eines Seminars oder beider Seminare mit Zustimmung der Schulleiterin oder des Schulleiters möglich. Wenn Schülerinnen bzw. Eltern den freiwilligen Rücktritt in Erwägung ziehen, bitten wir um vorherige Rücksprache mit der Schulleitung. Der Antrag auf den freiwilligen Rücktritt muss termingerecht und schriftlich an das Direktorat gestellt werden. 2. Entscheidung über das Bestehen der Probezeit: „Vorrücken auf Probe“ lt. GSO § 63 (3): „Die Probezeit dauert bis zum 15. Dezember, sie kann von der Lehrerkonferenz in besonderen Fällen um höchstens zwei Monate verlängert werden. Die Lehrerkonferenz entscheidet auf der Grundlage einer Empfehlung der Klassenkonferenz, ob die Schülerin oder der Schüler nach dem Gesamtbild aller erzielten Leistungen die Probezeit bestanden hat oder zurückverwiesen wird.“ Die betroffenen Schülerinnen erhalten umgehend nach der Lehrerkonferenz, die am 17.12.2015 stattfindet, eine schriftliche Mitteilung über die Entscheidung. Dies gilt für alle Schülerinnen, denen im letzten Schuljahr das Vorrücken auf Probe gestattet wurde. „Probezeit“ lt. GSO § 30: Eine Probezeitentscheidung ist bei Schülerinnen vorgesehen, die nach einem Schulwechsel (Änderung der Ausbildungsrichtung) oder nach einem Auslandsaufenthalt zu uns gekommen sind. (3) In der Probezeit wird festgestellt, ob die Schülerin oder der Schüler den Anforderungen des Gymnasiums gewachsen ist. Die Entscheidung über das Bestehen der Probezeit wird auf der Grundlage der erbrachten Leistungen sowie der pädagogischen Wertung der Gesamtpersönlichkeit der Schülerin oder des Schülers getroffen. Über das Bestehen der Probezeit entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter auf der Grundlage einer Empfehlung der Klassenkonferenz. (4) Die Probezeit dauert in der Regel bis zum Ende des ersten Schulhalbjahres. Sie kann aus besonderen Gründen längstens bis zum Ende des Schuljahres verlängert werden. Schülerinnen und Schüler, deren Probezeit bis zum Ende des Schuljahres verlängert wurde, unterliegen den Vorrückungsbestimmungen. (5) Die in den Ausbildungsabschnitt 11/1 fallende Probezeit gilt als bestanden, wenn die Schülerin oder der Schüler in den nach Anlage 6 bzw. Anlage 6b belegungspflichtigen Kursen höchstens dreimal, darunter in den Fächern Deutsch, Mathematik sowie der verpflichtend zu belegenden fortgeführten Fremdsprache 1 höchstens einmal, weniger als 5 Punkte – in keinem Fall jedoch weniger als 1 Punkt als Halbjahresleistung erzielt hat. Die Leistungen im Projekt-Seminar zur Studien- und Berufsorientierung und im Fach Sport bleiben dabei unberücksichtigt. Eine Verlängerung ist in diesem Fall nicht zulässig; die Schülerin oder der Schüler wird in die Jahrgansstufe 10 zurückverwiesen. (6) Schülerinnen und Schüler, die die Probezeit nicht bestanden haben, können bei ausreichendem Leistungsstand in die vorhergehende Jahrgangsstufe zurückverwiesen werden; sie gelten dort nicht als Wiederholungsschülerinnen oder Wiederholungsschüler. 3. Streckensperrung zwischen Bamberg und Lichtenfels Wie Ihnen vielleicht bereits bekannt ist, wird die Bahnstrecke zwischen Hallstadt und Bad Staffelstein vom 11.01. bis zum 04.09.2016 komplett gesperrt. Auch an unserer Schule sind Schülerinnen betroffen und müssen auf den Schienenersatzverkehr durch Busse ausweichen. Die genauen Fahrzeiten werden sicherlich durch die Deutsche Bahn in den betroffenen Gemeinden noch bekannt gegeben. Dennoch ist zu erwarten, dass zumindest zu Beginn nicht alles reibungslos verläuft und es zu Verspätungen und Staus kommt. An unserem Gymnasium werden wir deshalb vermeiden, Schulaufgaben in der 1. Stunde abzuhalten, wenn es organisatorisch irgendwie machbar ist (Stundentausch, etc.). 4. FreieStillArbeit am Gymnasium Ab der nächsten Woche werden zunächst die Schülerinnen der 5. und 6. Klassen, nach den Weihnachtsferien zusätzlich die Schülerinnen der 7. Klassen, in ausgewählten Fächern auch in Form von FreierStillArbeit (FSA) Unterrichtsinhalte erarbeiten und vertiefen. Auf diese Weise sollen Ihre Töchter in kleinen Schritten lernen, eigenverantwortlich und konsequent zu arbeiten. Das von den Lehrern bereitgestellte Material soll selbstständig bearbeitet werden, der Lehrer leistet bei Bedarf Hilfestellung. Die Freiheit der Schülerinnen besteht in der Wahl der Reihenfolge, in der sie das Material bearbeiten und darin, für welches Fach sie sich bewusst mehr Zeit nehmen. Zudem lernen die Schülerinnen ihren Lernerfolg anhand der bereitgestellten Lösungen zu überprüfen, Fehler selbstständig zu verbessern und ihr Lernen nach ihren Bedürfnissen zu organisieren. In den 5ten Klassen beginnt die Sequenz mit einem Vorkurs zum Eingewöhnen in die Arbeitstechnik. Im Anschluss können die Schülerinnen in den für die FSA ausgewiesenen Stunden wählen, ob sie sich mit Materialien für Deutsch oder für Religion beschäftigen. Nach den Weihnachtsferien soll das Angebot durch zusätzliches Material im Fach Kunst und im weiteren Verlauf des Schuljahres durch Material aus der Geographie erweitert werden. In den Fächern Mathematik und Englisch wird jeweils eine Fachstunde für die FSA (Intensivierungsstunde) herangezogen werden, wobei hier ein binnendifferenziertes Angebot innerhalb der Klassen durch die entsprechende Lehrkraft erfolgen wird. In den 6ten Klassen verläuft die FSA mit Ausnahme des Vorkurses analog zur 5ten Klasse; anstelle von Geographie sind die Fächer Biologie und Geschichte beteiligt. In den 7ten Klassen werden sich die Fächer Deutsch, Geographie und Geschichte an der FSA beteiligen; in Mathematik wird wie in den 5ten und 6ten Klassen binnendifferenzierter Unterricht in einer Intensivierungsstunde angeboten. Zudem wird die FSA für die Vorbereitung der fächerübergreifenden Projektarbeit, die für diese Jahrgangsstufe vorgesehen ist, verwendet werden. Die Schülerinnen sollen auf diesem Weg lernen, Projekte und Präsentationen in der zur Verfügung gestellten Unterrichtszeit zu erarbeiten und zu erstellen. Mit der Einbindung der FSA in unsere Unterrichtsstruktur hoffen wir einen wertvollen und nachhaltigen Beitrag zu dem im Lehrplan geforderten Erwerb von Kompetenzen zu leisten. Insgesamt sind hierfür 9 Wochen veranschlagt. 5. Christkindlesmarkt Der traditionelle Christkindlesmarkt findet wieder am Samstag vor dem 1. Adventsonntag statt. Termin: Samstag, 28.11.2015, von 9.00 bis 13.00 Uhr Ich möchte Sie darauf aufmerksam machen, dass es sich hierbei für Ihre Tochter um eine verpflichtende Schulveranstaltung handelt. Die SMV organisiert mit den Verbindungslehrerinnen die Einteilung. Unsere 5.-Klässlerinnen gestalten das Weihnachtsprogramm in der Aula am 28.11.2015. Für einen reibungslosen Ablauf ist es unbedingt notwendig, dass sich Ihre Tochter an den Helferinnenplan hält. Ich bitte Sie deshalb, dies bei Ihrer Wochenendplanung zu berücksichtigen. Wir danken Ihnen jetzt schon für Ihre Mitsorge. Zum Gelingen des Christkindlesmarktes sind wir auf Ihre Hilfe angewiesen! Gut gebrauchen können wir Waren für den Flohmarkt für den Verkauf, z. B. anspruchsvollere Bastelsachen, Handarbeiten, etc. für die Verlosung Bücher für den Bücherflohmarkt Plätzchen und Kuchen für das Besuchercafé (vgl. gesondertes Schreiben) Wir bitten darum, nur wirklich verkaufbare Ware abzugeben. Bringen Sie doch bitte Ihre Sachspenden bis spätestens Donnerstag, 26.11.2015 an die Schulpforte. Mit dem Erlös möchten unsere beiden Schulen heuer wieder Einrichtungen vor Ort und insbesondere die Tätigkeit unserer Maria-Ward-Schwestern unterstützen. 6. Allgemeiner Elternsprechtag/Klassenelternabend 10. Klassen Am Mittwoch, 02.12.2015, findet von 17.00 bis 19.00 Uhr ein allgemeiner Elternsprechtag statt. Die Lehrer der 5. Jgst. stehen bereits ab 16.00 Uhr zur Verfügung. Bitte berücksichtigen Sie in diesem Zusammenhang, dass jede Schülerin am Donnerstag, 26.11.2015 einen Notenauszug mit allen in diesem Schuljahr bereits erstellten Noten erhält, den sie am Dienstag, 01.12.2015 unterschrieben wieder bei der Klassleitung abgeben soll. Ab 19.30 Uhr findet in der Aula ein Elternabend für die Eltern unserer Zehntklässlerinnen statt; es wird über die Oberstufe (Q11/Q12) und die Abiturprüfung informiert. 7. Personal- und Unterrichtssituation Wir freuen uns sehr, dass wir personell in der Lage sind, den Pflichtunterricht und auch wieder ein umfangreiches Wahl- und Förderunterrichtsangebot anbieten zu können. Die Schulleitung bittet Sie, liebe Eltern, um Verständnis, wenn dennoch in Zeiten von Fahrten (Skikurse/Studienfahrten/Sprachaufenthalte/Besinnungstage/etc.) und aufgrund von Fortbildungen, zu deren Teilnahme die Lehrkräfte verpflichtet sind (Seminare, Fachbetreuertagungen etc.), nicht immer alle ausfallenden Stunden vertreten werden können. Seien Sie versichert, dass es uns ein wichtiges Anliegen ist, den Unterrichtsausfall so gering wie möglich zu halten. 8. Materialgeld Das Materialgeld beträgt für alle Schülerinnen 15 €. Es wird wie bereits in den letzten Jahren im Januar/Februar 2016 per SEPA-Lastschriftmandat von Ihrem Konto eingezogen. 9. Staatlicher Schulgeldersatz Der staatliche Schulgeldersatz nach Art. 47 Abs. 3 BaySchFG beträgt seit 01.08.2015 monatlich 102,50 Euro für 11 Unterrichtsmonate. Wir bitten um Kenntnisnahme. Das private Schulgeld an unserer MariaWard-Schule beträgt in der Regel 35,00 Euro. 10. Weihnachtskonzert Am Montag, 21.12.2015 um 19.00 Uhr, findet unser alljährliches Weihnachtskonzert in der Institutskirche statt. Wir danken den musizierenden Schülerinnen und Lehrkräften bereits jetzt für ihr Engagement und möchten Sie herzlich zu dieser besinnlichen Stunde in der oft stressigen Vorweihnachtszeit einladen. Nach der Veranstaltung laden die Schülerinnen Sie zu Glühwein und Lebkuchen im Gymnastiksaal ein. 11. Austausch mit Grenoble – St. Ismier Im Frühjahr 2016 wird wiederum der Schüleraustausch mit Grenoble stattfinden. Wir werden vom 07.03. bis zum 14.03.2016 in Grenoble sein, die französischen Schüler besuchen uns vom 25.04. bis zum 02.05.2016. Auch in diesem Schuljahr wird wieder eine sehr große Schülergruppe an diesem Austausch teilnehmen. 12. Austausch mit China Der letztjährige erste Schüleraustausch mit der Shanghai No. 3 Girls´High School war ein voller Erfolg und von unvergesslichen Erlebnissen auf beiden Seiten geprägt. Derzeit läuft die Bewerbung für die nächste Begegnung im Schuljahr 2016/2017. Voraussetzung für die Bewerbung ist die Teilnahme am Wahlfach Chinesisch. Ansprechpartner ist Herr Koch. 13. Homepage Unter www.maria-ward-gymnasium-bamberg.de findet man wichtige und aktuelle Informationen über unsere Schule, u. a. Bilder und Podcasts vom Schulleben, Downloads von Elternbriefen und Formularen (Krankmeldung!), die aktuellen Sprechstunden unserer Lehrkräfte oder Neuigkeiten zum Thema „Bau“. Ich danke Herrn Raab und Frau Schellenberger herzlich für ihr großes Engagement bei der Betreuung unserer Homepage sowie den Kolleginnen und Kollegen für ihren unermüdlichen Einsatz bei der Aktualisierung. 14. „Zyklusshow“ Zusätzlich zum Sexualkundeunterricht der 5. Jahrgangsstufe findet während der Unterrichtszeit das Projekt „Zyklusshow“, das von einer diözesanen Referentin begleitet wird, statt. Dabei soll eine kindgerechte und ganzheitliche Aufklärungsarbeit, z. B. den weiblichen Zyklus betreffend, geleistet werden. Der einführende Elternabend hierzu, zu dem die Eltern unserer fünften Klassen eine gesonderte Einladung erhalten werden, findet am Dienstag, 19.01.2016 um 19.00 Uhr in unserer Aula statt. 15. Berufspraktikum Das verpflichtende Berufspraktikum der 9. Jahrgangsstufe wird vom 01. bis 05.02.2016 durchgeführt. 16. Emma Bockamp ist eine der bayernweit leistungsfähigsten Schüler/innen in Mathematik Emma Bockamp, Klasse 7aG, wurde Ende letzten Schuljahres von Seiten der Schule aufgrund ihrer herausragenden Erfolge bei diversen Mathematik-Wettbewerben für das Programm „Spitzenförderung Mathematik Bayern“ vorgeschlagen. Aus den bayernweit mehr als hundert hochqualifizierten Bewerbern wurden schließlich 30, darunter Emma Bockamp, ausgewählt. Die 30 Schüler/innen wurden zu einem einwöchigen Förderseminar nach St. Englmar eingeladen, in dem sie weit über den Tellerrand der Schulmathematik hinausblickten und sich mit komplizierten mathematischen Problemen beschäftigten. Ziel war es unter anderem, die Teilnehmer fit zu machen, für anspruchsvolle Mathematik-Wettbewerbe. Doch auch das Kennenlernen anderer mathebegeisterter Schüler/innen sowie die spielerische Herangehensweise an mathematische Fragen kam bei dem Seminar nicht zu kurz. Gegen Ende der Woche bewiesen die Teilnehmer schließlich ihr Können und ihre mathematische Leistungsfähigkeit in einer Klausur. Hier gelang Emma Bockamp erneut eine Sensation: Von den 30 besten bayerischen Mathematikschüler/innen belegte sie in dieser Klausur Platz 3. Diese Spitzenleistung berechtigt sie nun, ab März 2016 am Projekt „Jugend trainiert Mathematik“, gefördert vom Bundesministerium für Bildung und Forschung, teilzunehmen, das sich über mehrere Jahre erstreckt. Hierbei ist die Teilnahme an internationalen Wettbewerben angestrebt. Das Maria-Ward-Gymnasium, vor allem die Schulleitung sowie die Fachschaft Mathematik ist sehr stolz auf Emmas Spitzenleistungen! 17. Änderung der Sprechzeiten Die Sprechstunde von Frau Gehringer hat sich geändert: Freitag, 8.45 bis 9.30 Uhr 18. Terminvorschau November/Dezember 2015 28.11.2015 30.11.2015 02.12.2015 02.12.2015 02.12.2015 07.12.2015 07.12.2015 06. – 12.12.2015 09.12.2015 11.12.2015 14.12.2015 12. – 18.12.2015 16.12.2015 16. – 18.12.2015 21.12.2015 22.12.2015 22.12.2015 23.12.2015 23.12.2015 23.12.2015 24.12.2015 – 06.01.2016 9.00 – 13.00 Uhr 8.00 Uhr 7.40 Uhr 17.00 Uhr 19.30 Uhr 8.00 Uhr 19.00 Uhr 7.40 Uhr ab 10.30 Uhr 8.00 Uhr 7.40 Uhr 8.00 Uhr 9.00 Uhr 10.00 Uhr 7.40 Uhr 10.00 Uhr 11.00 Uhr Christkindlesmarkt Gottesdienst für die 5. Klassen in der Institutskirche Frühschicht im Advent 1. Elternsprechtag (5. Klassen bereits ab 16.00 Uhr) Elternabend 10. Klassen in der Aula Gottesdienst für die 6. Klassen in der Institutskirche Elternabend „WaageMut“ für die 9. Klassen 8. Klassen Skikurs in Obertauern Frühschicht im Advent Q11 Berufs-Info-Tag Gottesdienst für die 8. Klassen in der Institutskirche 7. Klassen Skikurs in Obertauern Frühschicht im Advent Beichtgelegenheit Gottesdienst für die 7. Klassen in der Institutskirche Gottesdienst für die 9. Klassen in der Institutskirche Gottesdienst für die 10. Klassen in der Institutskirche Frühschicht im Advent Gottesdienst für die Q11 und Q12 in der Institutskirche Unterrichtsende Weihnachtsferien 19. Einwilligung in die Veröffentlichung von personenbezogenen Daten In der Anlage erhalten Sie für Ihre Tochter noch einmal das neue überarbeitete Formular „Einwilligung in die Veröffentlichung von personenbezogenen Daten“ mit der Bitte, dies ausgefüllt bis zum 30.11.2015 bei der Klassleitung abzugeben. Mit freundlichen Grüßen und vielen Dank für Ihr Interesse und Ihre Mithilfe. gez. OStD Ingrid Käfferlein Schulleiterin ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Bitte diesen Abschnitt bis zum 30.11.2015 bei der Klassleitung abgeben. Die Schulnachrichten Nr. 2 / November 2015 an die Eltern der Schülerinnen des Maria-WardGymnasiums habe ich erhalten. Name der Tochter: ................................................................................................, Klasse........... G .......................................................... Ort, Datum ............................................................................... Unterschrift eines Erziehungsberechtigten