Richtlinie

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Richtlinie
Paritätische Kommission für das Gipsergewerbe im Kanton Basel-Stadt
Geschäftsstelle:
Elisabethenstrasse 23
Postfach 332
4010 Basel
Tel. 061 227 50 50
Fax 061 227 50 52
Richtlinie
zur Einstufung von ausländischen oder branchenfremden Arbeitnehmern
Im Sinne einer klaren Handhabung bei der Einstufung von Arbeitnehmern mit ausländischem
Fähigkeitsausweis oder branchenfremden Arbeitnehmern gilt zur Präzisierung von Art. 23 GAV
für das Gipsergewerbe im Kanton Basel-Stadt 2010 - 2013 folgende Richtlinie:
Bezeichnung
Einstufung
pro Stunde
pro Monat
- Gelernte Gipser
(mit ausländischem Fähigkeitsausweis)
f) Berufsarbeiter
CHF 26.20
CHF 4'700.00
- Gelernte Trockenbauer
(mit ausländischem Fähigkeitsausweis)
f) Berufsarbeiter
CHF 26.20
CHF 4'700.0
- Gelernte Arbeitnehmer der folgenden artverwandten
Berufe: Maurer, Schreiner und Zimmermann
f) Berufsarbeiter
CHF 26.20
CHF 4'700.00
- Gelernte Arbeitnehmer branchenfremder Berufe
(Metallbauer, Deckenbauer, Isoleure und weitere)
j) Hilfsarbeiter
CHF 23.50
CHF 4'217.25
- Ungelernte Arbeitnehme§r die eingesetzt werden als:
Trockenbauer, Putzer, Fassadenisoleur und Monteur
j) Hilfsarbeiter
CHF 23.50
CHF 4'217.25
Die vorliegende Richtlinie wurde am 26. August 2011 beschlossen und mit sofortiger Wirkung in
Kraft gesetzt.
Basel, 26. August 2011
Paritätische Kommission für das Gipsergewerbe
im Kanton Basel-Stadt
Luigi Troiani
Geschäftsführer
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