Richtlinie
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Richtlinie
Paritätische Kommission für das Gipsergewerbe im Kanton Basel-Stadt Geschäftsstelle: Elisabethenstrasse 23 Postfach 332 4010 Basel Tel. 061 227 50 50 Fax 061 227 50 52 Richtlinie zur Einstufung von ausländischen oder branchenfremden Arbeitnehmern Im Sinne einer klaren Handhabung bei der Einstufung von Arbeitnehmern mit ausländischem Fähigkeitsausweis oder branchenfremden Arbeitnehmern gilt zur Präzisierung von Art. 23 GAV für das Gipsergewerbe im Kanton Basel-Stadt 2010 - 2013 folgende Richtlinie: Bezeichnung Einstufung pro Stunde pro Monat - Gelernte Gipser (mit ausländischem Fähigkeitsausweis) f) Berufsarbeiter CHF 26.20 CHF 4'700.00 - Gelernte Trockenbauer (mit ausländischem Fähigkeitsausweis) f) Berufsarbeiter CHF 26.20 CHF 4'700.0 - Gelernte Arbeitnehmer der folgenden artverwandten Berufe: Maurer, Schreiner und Zimmermann f) Berufsarbeiter CHF 26.20 CHF 4'700.00 - Gelernte Arbeitnehmer branchenfremder Berufe (Metallbauer, Deckenbauer, Isoleure und weitere) j) Hilfsarbeiter CHF 23.50 CHF 4'217.25 - Ungelernte Arbeitnehme§r die eingesetzt werden als: Trockenbauer, Putzer, Fassadenisoleur und Monteur j) Hilfsarbeiter CHF 23.50 CHF 4'217.25 Die vorliegende Richtlinie wurde am 26. August 2011 beschlossen und mit sofortiger Wirkung in Kraft gesetzt. Basel, 26. August 2011 Paritätische Kommission für das Gipsergewerbe im Kanton Basel-Stadt Luigi Troiani Geschäftsführer 1/1