Ausschreibung + Hallenregeln EWE-Arena 2016 Frauen

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Ausschreibung + Hallenregeln EWE-Arena 2016 Frauen
NIEDERSÄCHSISCHER
FUSSBALLVERBAND E.V.
Kreis Oldenburg-Stadt
Referent für Frauenfußball
Hallen-Stadtmeisterschaften 2016
im Frauenfußball
um den GSG-Cup
Ausschreibung und Hallenregeln
Es gelten die Satzungen des DFB bzw. NFV in neuester Fassung. Abweichend davon gelten
die nachfolgend angeführten Bestimmungen und Hallen-Regeln.
1)
Spielberechtigung:
Es dürfen nur Spielerinnen eingesetzt werden, die eine ordnungsgemäße Spielberechtigung seitens des NFV für die teilnehmenden Mannschaften besitzen und nicht gesperrt sind. Spielerinnen
mit einem gültigen Zweitspielrecht für die betreffende Mannschaft sind zugelassen.
Eine ausgefüllte Spielerliste (Vordrucke hierfür werden seitens der Spielleitung bereitgestellt)
sowie die Spielerpässe der eingesetzten Spielerinnen sind der Spielleitung 15 Minuten vor Beginn des ersten Spieles des jeweiligen Vereines vorzulegen.
2)
Anzahl der Spielerinnen:
Eine Mannschaft besteht aus bis zu 12 Spielerinnen, von denen sich fünf (eine Torhüterin + vier
Feldspielerinnen) gleichzeitig auf dem Spielfeld befinden dürfen.
Ein "fliegender Wechsel" ist gestattet, darf aber nur im Bereich vor der eigenen Spielerbank
erfolgen. Hat eine Mannschaft mehr als die zulässige Anzahl von fünf Spielerinnen auf dem
Spielfeld, so ist das Spiel zu unterbrechen und die Spielerin, die zu früh das Spielfeld betreten hat, mit einer Zeitstrafe von 2 Minuten zu belegen. Spielfortsetzung mit indirekten Freistoß
für die gegnerische Mannschaft erfolgt dort, wo sich der Ball bei Spielunterbrechung befunden hat.
Diese Regelung gilt auch, wenn sich eine Mannschaft einen unsportlichen Vorteil durch eine Auswechslung verschafft hat (Spielerin verläßt das Spielfeld im Bereich der gegnerischen Torauslinie
oder über die Seitenbande + neue Spielerin betritt das Spielfeld aus dem Bereich der eigenen
Torauslinie/-bande).
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Wird die Zahl der Feldspieler einer Mannschaft durch Feldverweis auf weniger als zwei verringert,
muss das Spiel abgebrochen werden. Es gelten die Bestimmungen für die Spielwertung bei
verschuldetem Spielabbruch (3 Punkte und 3:0 Tore für den Gegner).
3)
Spielfeld:
Die Spielfeldgröße ist 40 x 20 Meter. Es wird an allen Seiten mit Bande (Höhe 1 m) gespielt.
Die Tore sind 5 m breit und 2 m hoch. Der Bodenbelag ist ein normaler Sporthallenboden. Der
Strafstoß wird aus 9 m Entfernung ausgeführt. Eckstöße werden aus dem Eckraum ausgeführt.
4)
Spielzeit:
Die Spielzeit beträgt 1 x 9 Minuten ohne Seitenwechsel. Die Zeitnahme erfolgt durch die
Turnierleitung, deren Zeitnahme allein maßgebend ist.
Entscheidet der Schiedsrichter vor dem Zeichen des Zeitnehmers bei Spielende auf Strafstoß, so ist die Spielzeit zu verlängern, um die Ausführung des Strafstoßes zu ermöglichen.
5)
Austragungsmodus:
Es wird in einer einfachen Punktrunde (jeder gegen jeden) gespielt, nach deren Beendigung
die Anzahl der Pluspunkte über die Platzierung entscheidet. Bei Punktgleichheit gilt die Tordifferenz; ist auch die gleich entscheiden die mehr geschossenen Tore.
Ist auch dieses gleich, erfolgt ein Neunmeter-Schießen zur Entscheidung.
6)
Entscheidungsschießen:
Die Mannschaften nominieren aus den startberechtigten Spielerinnen (einschließlich der Auswechselspieler) drei Schützen plus einer Torhüterin. Ein Torwartwechsel (auch Rücktausch)
ist zulässig. Im Wechsel schießen die drei Schützinnen bis zur Entscheidung. Sollte danach
noch kein Sieger feststehen, so schießen die gleichen drei Schützinnen in gleicher Reihenfolge weiter, bis eine Mannschaft bei gleicher Anzahl von Schüssen ein Tor mehr erzielt hat.
7)
Verwarnung - Zeitstrafe - Feldverweis:
Eine Zeitstrafe (2 Minuten) kann vom Schiedsrichter sowohl ohne vorausgegangene als
auch nach erfolgter Verwarnung ausgesprochen werden. Bei einem Gegentor während der
laufenden Zeitstrafe darf die Mannschaft wieder aufgefüllt werden. Eine Verwarnung nach
einer Zeitstrafe ist unzulässig. Bei einer weiteren persönlichen Strafe ist die Spielerin des
Feldes zu verweisen. Die Gelb/Rote Karte findet bei Hallenspielen keine Anwendung.
Bei einem Feldverweis (Rote Karte) spielt die Mannschaft 3 Minuten in Unterzahl, kann erst
danach wieder aufgefüllt werden. Ein Gegentor beendet sofort die Unterzahl !!!
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Eine des Feldes verwiesene Spielerin ist bis zur Entscheidung des zuständigen Verbandsorganes vorgesperrt.
Die Zeitnahme bei einer Zeitstrafe erfolgt durch die Spielleitung. Diese teilt der betroffenen
Mannschaft mit, wann sie sich wieder auffüllen darf.
8)
Ausrüstung der Spielerinnen:
Für die Ausrüstung der Spielerinnen gelten (mit Ausnahme der Schuhe) die gleichen Bestimmungen wie bei allen anderen Fußballspielen (Schienbeinschoner sind Pflicht).
Es darf nur in Hallensportschuhen mit heller Sohle gespielt werden.
Fußballschuhe mit Nockensohle oder Stollen sowie Kunstrasenschuhe sind verboten.
Die Mannschaften müssen unterschiedliche Spielkleidung tragen. Die Trikots müssen jeweils mit einer Rückennummer versehen sein. Jede Rückennummer darf nur einmal vergeben
werden. Jede Mannschaft ist dazu verpflichtet, einen Satz Ausweichtrikots bereithalten.
Ist die Spielkleidung beider Mannschaften bei einem Spiel gleich, so hat die im Spielplan
zuerst genannte Mannschaft mit Ausweichtrikots anzutreten.
9)
Spielleitung und Hallenaufsicht:
Die Spielleitung wird von Mitgliedern des Jugend- und Frauenausschusses des NFV-Kreises
Oldenburg-Stadt gebildet. Die Spielleitung ist gleichzeitig auch Hallenaufsicht.
Die Anordnungen der Spielleitung sind für alle Beteiligten verbindlich.
Bei Einsprüchen jedweder Art entscheidet die Spielleitung an Ort und Stelle.
Gegen die Entscheidung(en) der Spielleitung ist (sind) kein(e) Rechtsmittel möglich!
10)
Hallen-Regeln:
--- Die im Spielplan erstgenannte Mannschaft hat Anstoß und spielt auf das der Turnierleitung
gegenüber stehende Tor.
--- Berührt der Ball die Hallendecke oder ein über dem Spielfeld angebrachtes Gerät, gibt es
einen indirekten Freistoß. Geht der Ball nach einer solchen Berührung ins Tor, erfolgt ein
Ab-/Eckstoß.
--- Alle Freistöße sind indirekt auszuführen. Bei Deckenberührung innerhalb des Strafraumes
wird der Ausführungspunkt auf die Strafraumlinie zurückgelegt.
--- Das Grätschen im Zweikampf ist verboten.
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--- Der Strafstoß wird vom 9 m Punkt geschossen. Die Strafstoßschützin darf einen Anlauf von
3 Schritten nehmen.
--- Aus der eigenen Spielhälfte kann ein Tor direkt erzielt werden.
--- Nach einem Toraus ist der Ball erst im Spiel, wenn er den Strafraum verlassen hat. Die
Torhüterin kann den Ball per Hand oder Fuß wieder ins Spiel bringen. Dabei darf er die Mittellinie nicht überschreiten, ohne vorher von einer anderen Spielerin berührt worden zu sein.
--- Nach einem Seitenaus wird der Ball durch Einrollen wieder ins Spiel gebracht.
--- Überschreitet der Ball die Torauslinie und wird dabei zuletzt von einer Spielerin der verteidigenden Mannschaft berührt, so gibt es Eckball. Dieser wird per Fuß ausgeführt.
--- Die Abseitsregel ist aufgehoben. Die Rückpassregel gilt wie in der Feldserie.
--- Bei Anstoß und allen Spielfortsetzungen müssen die gegnerischen Spielerinnen mindestens
3 Meter vom Ball entfernt sein. Nichtbeachtung dieser Regel kann vom Schiedsrichter mit
einer 2 Minuten-Zeitstrafe geahndet werden.
--- Die Torhüterin darf ihren Strafraum nicht verlassen, es sei denn zur Abwehr eines Balles.
Die Torhüterin darf im Spiel den Ball nicht über die Mittellinie befördern, ohne das er dabei
vorher von einer Spielerin berührt wurde (Ein Boden- oder Bandenkontakt reicht nicht aus).
Einzige Ausnahme ist, wenn die Torhüterin einen ihr zugespielten Ball mit dem Fuß annimmt
und ihn dabei nicht mit der Hand spielt. Dann zählt sie als Feldspielerin und darf den Ball über
die Mittelinie direkt spielen.
--- Vergehen im Strafraum durch die verteidigende Mannschaft werden wie in der Feldserie mit
einem Strafstoß oder einem indirektem Freistoß zu Gunsten der angreifenden Mannschaft
geahndet. Die Ausführung des indirekten Freistoßes muss von dem Punkt der Strafraumlinie erfolgen, auf dessen Höhe der Verstoß erfolgte.
Hatten, den 07.12.2015
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